1881 / 51 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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Berlin, Dienstag,

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den 1. Mär

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Se. Majestät der König haben Allergnä“ igst geruht :

den nahvenannten Personen die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen niätpreußishen Ordens-Fnsigni.n zu ertheilen, und zwar:

des Lt reltes des Seb Wasf ih sächsischen Haus-Drdens der Wachsam-

A O N weißen Falken:

dem Staats- und Kriegs-Minister, General der Jnfanterie von Kameke;

des Großkreuzes des Großher- zoglih hessishen Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen:

dera General-Lieutenant von Thile, kommandirenden

General des VIIT, Armee-Corps ; des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglih badishen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Obersten von Gélieu, beauftragt mit den Ge- {äften als 1. Kommandant von Coblenz und Ehrenbreit- stein ;

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Groß- herzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen:

dem Oberst-Lieutenant von Beczwarzowsky, à la suite des Grenadier: Regiments König Friedrich Wilhelm 1V. (1. Pommerschen) Nr. 2, Jnspecteux der militärishen Straf- anstalten ; ;

des Ritterkreuzes des Großherzoglich medcklen -

burgishen Haus-Ordens der Wendischen Krone;

dem Major von Leithold, à la suite des 7. Westfäli- schen Jnfanterie-Regiments Nr. 56 und vom Nebenetat des Großen Generalstabes; fowie

des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses:

dem Hauptmann Haberling im 6. Westfälischen Jn- |

fanterie-Regiment Nr. 55, kommandirt zur Dienstleistung beim Kriegs-Ministerium.

Auf den von Sr. Majestät dem Kaiser und König genehmigten Vorschlag Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin sind der Frau Staats-Minister Friedenthal und der verwittweten Frau General-Lieutenant Gräfin von Oriolla die erledigten Stellen ini Kapitel der ersten Abtheilung, sowie der verwitt- weten Frau Geheimen Kommerzien-Rath Borsig, gebornen Praschl, die erledig!e Stelle im Kapitel der zweiten Abthei- lung des Luijen-Ordens Allergnädigst verliehen worden.

Deutsches Neich.

Der Kaiserliche Vize-Konsul zu Cronstadt, Wm. Lüders, ift gestorben,

Verant maGung.

Annahme und Beförderung telegraphischer Postanweisungen.

Vom 1. April ab kommt für die Annahme und Be- förderung telegraphischer Postanweisungen ver- suchsweise die beshränkende Bestimmung in Wegfall, nah welcher sowohl am Einzahlunge- als auch am Bestimmungs- orte eine dem öffentlihen Verkehr dienende Telegraphenanstalt fich befinden muß. :

Bei telegraphishen Postanweisungen, welhe an Orten ohne Telegraphenanstalt zur Post gegeben werden, wird das Ueberweisungs: Telegramm von der Annahme-Postanstalt mit der nächsten Postgelegenheit der am s\chnellsten zu er- reichenden Reichs-Telegraphenanstalt als Einschreibsendung zu- geführt. Für Leßtere hat der Einzahler Porto und Einschreib- gebühr im Voraus zu entrichten, L:

Jst eine telegraphishe Postanweisung nach einem mit einer Telegraphenanstalt nicht versehenen Postorte gerichtet, fo erfolgt die Weiterbeförderung des betreffenden Ueberweisungs- Telegramms von der leßten Telegraphenanstalt bis zur Be- stimmungs-Postanstalt ebenfalls mit der nächsten Postgelegen- heit als Einschrcibsendung. Es i} in das Belieben des Ein- zahlers gestellt, ob cer das Porto, die Einschreib- und die Eil- bestellgebühr für diese Sendung vorausbezahlen, oder die Be- rihtigung dem Empfänger überlassen will.

Telegraphishe Postanweisungen nah Orten ohne Post- anstalt werden von der leßten Postanstalt dem Empfänger dur Eilboten zugeführt. Für die Bestellung telegraphischer Postanweisungen durch Eilboten kommen die für die Eil- bestelung gewöhnliher Postanweisungen im §. 21 der Post- ordnung festgeseßten Gebühren zur Erhebung.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auch im Verkehr |

mit Bayern und Württemberg Anwendung. Berlin W., den 25. Februar 1881. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Stephan.

! fend die in der

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BekanntmasGhung. | Unter Bezugnahme auf den in Nr, 41 des Deutschen !

Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers abgedrud- !

ten Erlaß des Herrn Reichskanzlers vom 15. eebruar, betref- Ô Zeit vom 1. August bis 15. November d. Js. | zu Paris stattfindende internationale Ausstellung für Elektri: | zität, bringe ih hierdurch zur Kenntniß derjenigen, welche si | an dieser Ausstellung zu betheiligen wünschen, daß ih auf : portofreie Anfragen nähere Auskunft über die Aus tellungs- | bedingungen und die Form der Anmeldungen ertheilen werde. ! Zu gleichem Zwecke werde ih in den Wochentagen, mit Aus- | \{luß von Montag und Donnerstag, von 12 bis 2 Uhr in | meinem Bureau, Französische Straße Nr. 33c., zu sprechen sein.

Di? Ausstellung ist nach dem von der französischen Ver- | waltung aufgestellten General-Reglement hauptfählih für fol- gende Gegenstände bestinnt:

Apparate für Erzeugung und Uebertragung der Elek- | trizität; Apparate für das Studium der Elektrizität ; Dar- | siclung der Verwendung der Elektrizität in der Wissenschaft, : in Jndustrie und Schiffahrt, in der Heilkunde, im Bergwerks- | und Eisenbahnbetrieb, in der Telegraphie, in der Kriegskunst ; | Darstellungen. von der Kenntniß und Verwerthung der Elek- trizität aus der Vergangenheit; Bücher, welche die elektrische Wissenschaft und Jndustrie betreffen.

__ Mit Rücksicht darauf, daß bereits am 31. März der für die Ausstellungsgegenstände erforderlihe Raum dem französi- schen General-Ausstellungskommissar angegeben werden muß,

steller auf den 20. März festgestellt. meldungen könren keine Berücsichtig!rng ften. Berlin W., den 26. Februar 1881.

Der Kommissar des Deutschen Reichs bei der Parijer Aus- |

stellung für Elektrizität. El fasser, Geheimer Ober-Regierunge-Rath.

Beranutmachun&

Nach einer Mittheilung des französischen General - Kom- |

missars für die Pariser Elektrizitäts - Ausstellung

soll ein Theil des während der Ausstellung darzustellenden elektrishen Lichts als Ausstellungsgegenstand betrachtet, |

ein anderer Theil als zur öffentlichen Beleuchtung der Ausstel-

lung dienend angesehen werden. Von den Kosten der öffentlichen |

Beleuchtung übernimmt die Ausstellungs-Verwaltung einen angemessenen Theil. Das elektrishe Licht kann je nach |

Wunsch der einzelnen Aussteller sowohl getrennt in besondern |!

Räumen, als gemeinschaftlih im Hauptschiff des Ausstellungs- | Regierungsbezirk Königsberg verliehen worden.

gebäudes vorgeführt werden. Die Herstellungskosten des als |

Ausstellungsgegenstand bestimmten elektrischen Lichts haben die | Aussteller zu tragen; es liegt jedoh in der Absicht, eine Er- | mäß1gung. dieser Kosten dur Erlaß der Oktroi-Gebühren, für |

das zu verwendende Feuerungsmaterial, durch unentgeltliche | Hergabe der Lampenträger 2c. herbeizuführen.

testens den 9. März mitzutheilen: in welchem Umfange sie sich

ligen wollen, Berlin W., den 28. Februar 1881,

Der Kommissar des Deutschen Reichs kei der Pariser Aus- | Weitere eröffnet werden.

stelung für Elektrizität. i Elsasser, Geheimer Ober-Regierungs-Rath.

7. Plenarsißung des Reichstages, Mittwoch, den 2. März 1881, Mittags 12 Uhr. Tagesordnung:

Berathung der Denkschrift über die Ausführung der An- leihegeseßze. Erste und event. zweite Berathung der am 3. November 1880 zu Paris abgeschlossenen Uebereinkunft, be- treffend den Austaush von Postpacketen ohne Werthangabe | nebst Schlußprotokoll. Erste und event. zweite Berathung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Abänderung des Ge- | seßes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichs- haushalts-Etats für das Etatsjahr 1881/82.

Königreich Preufßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kammerherrn von Normann zum Schloßhaupt- mann von Freienwalde zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen ordentlihen Professor an der Universität zu Rostock, Dr, Richard Förster zum ordentlihen Professor in der philosophishen Fakultät der Universität Kiel, und

den ordentlichen Professor an der Universität zu Dorpat, Dr. Rudolf Böhm zum ordentlihen Professor in der medi- zinischen Fakultät der Universität zu Marburg zu ernennen ; ferner

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: schGule 1. Ordnung zu Bielefeld

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dem Geheimen Registrator im Geheimen Civilkabinet, Wilhelm Benke den Charakter als Hofrath, dem Rittergutsbesißer Gustav Mattheus auf Wald- dorf im Kreise Sprottau den Charakter als Oekonomie-Rath, dem Hof-Musikalien- und Buchhändler Julius Haît-

| nauer in Breslau den Charakter als Kommissions-Rath, und

__ dem Apotheker August Weber zu Ems das Prädikat eines Königlichen Hof-Apothekers zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der ordentliche Professor Dr. Niese in der philosophischen Fakultät der Universität zu Marburg is in gleicher Eigen- \caft an die Universität zu Breslau verseßt worden.

An dem Gymnasium und der damit verbunde: en Real- ist der ordentliche Lehrer

Wilhelm S@chlee zum Oberlehrer ernannt worden.

Königliche Bibliothek. Jn der nächsten Woche vom 7. bis 12. März c. findet

. nah 8. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek-:Ord- | nung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen | Bibl'othek entliehenen Bücher ftatt. | Diejenigen, welhe Bücher der Königlichen Bibliothek in Hän- | den haben, hierdurh aufgefordert, solhe während dieser Zeit

ist der Schlußtermin für die Anmeldungen der einzelnen Aus: in den Vormittagsstunden zwishen 9 und 1 Uhr gegen die

Später eingehende An-

Es werden daher alle

darüber ausgestellten Empfangscheine zurüczuliefern. E Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer

Ordnung der Namen der Entleiher:

von À.—FB, am Montag und Dienstag, von J,—R, am Mittwoh und Donnerstag, von S8. —Z, am Freitag und Sonnabend. Berlin C., den 28. Februar 1881. Der Königlite Geheime Regierungs-Rath und Vber-Bibliothekar : Lepsius,

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Der Oberförster Schult zu Nemonien ist auf die durch den Tod des Oberförsters Büsch erledigte Dberförsterstelle zu

| Jammi im Regierungsbezirk Marienwerder verseßt worden.

Der Oberförster-Kandidat Kroll ist zum Oberförster er- nannt und es ist ihm die Oberförsterstelle zu Nemonien im

Ministerium der öffentlihen Arbeiten. BetauntmaGunag. Die Kandidaten des Bau- oder Maschinenfachs, welche

i m Dee s E ¡die erste Staatsprüsung im Laufe der Monate April, Mai Die betreffenden Aussteller werden ersuht, mir bis spä- | und Juni d. Js. abzulegen beabsichtigen, werden hierdurch , e E , i I | aufgefordert, bis zum 31. März d. Js. sich \chriftlih bei der mit Darstellung elektrischen Lichts bei der Ausstellung bethei- | unterzeichneten Behörde, Voßstraße 35, zu melden und dabei

| die vorgeschriebenen Nachweise und

Zeichnungen einzureichen. Wegen der Zulassung zur Prüfung wird demnächst das

Meldungen nah dem angegebenen Shlußtermine müssen

unberücksichtigt bleiben.

Berlin, den 25. Februar 1881. E Königliche tehnishe Prüfungskommission. Wiebe.

Veran mau a Durch §. 15 in Verbindung mit §8. 88 des Gesetzes über

| die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung vom 26. j Roi v. Js. ist die Königliche General-Kommission für die S

rovinzen Pommern und Posen zu Stargard in Pommern vom 1. April d. Js ab aufgehoben, und es werden von diesem

| Tage ab die bei derselben anhängigen Auseinanderseßungs- j sachen, soweit sie die Provinz Pommern betreffen, von der

Königlichen Genceral-Kommission für die Provinz Branden- burg zu Frankfuct a. O., und soweit sie die Provinz Posen betreffen, von der für die Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen zu Bromberg neu errichtet2en Königlichen General-

| Kommission weiter bearbeitet werden.

Wegen der bevorstehenden Uebersiedelung nah Frank- furt a. D. bezw. Bromberg wird die unterzeichnete Behörde

| mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschast,

Domänen und Forsten am 1. März d. Js. ihre Thätigkeit im Allgemeinen einstellen und es können bei derselben in der Zeit vom 1. bis 15, März d. F. nur“ schleunige Sachen noch ihre Erledigung finden.

Die Behörden, Beamten und alle sonstigen Betheiligten ersuchen wir daher, Zuschriften aller Art, welche einer be-

| sonderen Beschleunigung nichi bedürfen, in der Zeit | vom 1. bis ult, März d. J. nicht hierhec, sondern erst vom

1. April cr. ab an die Königlihen General-Kommissionen. zu Frankfurt a. O, bezw. Bromberg gelangen zu lassen.