1881 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Leibliche Kinder und deren Nahkommen gehen Adoptiv- kindern und deren Nachkommen, eheliche den unehelichen vor.

Durch nachfolgende Ehe legitimirte Kinder stehen den ehelichen gleich.

Ferner geht vor der ältere Sohn und dessen Nahkommen- schaft beiderlei Geschlehts, in Ermangelung von Söhnen und von Nachkommen derselben die ältere Tochter und deren Nach- kommen beiderlei Geschlechts.

Unter den Nachkommen eines Kindes richtet sich die Be- rufung zum Anerben nah denselben Grundsägzen.

8. 14. :

Bei der Erbtheilung wird der Hofeswerth nah folgenden Vorschriften ermittelt. :

Der Hof nebst Zubehör, jedoch aus\cließlih des Hofes- inventars, wird nah dem jährlichen Reinertrage geschäßt, den er durch Benußung als Ganzes im gegenwärtigen Kultur- zustande und bei ordnungsmäßiger Bewirthschastung gewährt.

Die vorhandenen Gebäude und Anlagen sind, insoweit sie zur Wohnung und Bewirthschastung erforderlich, nicht be- sonders zu schäßen, sonst aber nah dem Werthe des Nutens, welcher durch Vermiethung oder auf andere Weise daraus ge- zogen werden kann, zu veranschlagen. Dies gilt insbesondere von Nebenwohnungen, sowie von zu besonderen Gewerbe- betrieben bestimmten Gebäuden und Anlagen.

Von dem ermittelten jährlichen Ertrage sind alle dauernd auf dem Hofe nebst Zubehör ruhenden Lasten und Abgaben nah ihrem muthmaßlichen jährlihen Betrage abzusetzen. Lasten und Abgaben, auf welche die Ablösungsgeseße Anwen- dung finden, sind dabei nah deren Vorschriften in eine jähr- lihe Geldrente umzurehnen.

Wegen der auf dem Hofe ruhenden Hypotheken und Grundschulden findet eine Absetzung nicht statt.

Der so ermittelte Jahresertrag wird mit dem Zwanzig- fachen zu Kapital gerehnet.

Diesem Kapital wird der nah einem durchschnittlichen 0 A zu berehnende Werth des Hofesinventars hin- zugeseßt.

Auf Verlangen eines Betheiligten sind Höfe, deren Ge- bäude nebst Hofraum einen größeren Verkaufswerth haben, als der sonstige Grundbesiß dersclben, nach dem Verkaufs- werthe zu schäßen.

Von dem Gesammtwerthe des Hofes nebst Zubehör werden die vorübergehenden Hofeslasten, z. B. Leibzuchten, p gr wahrscheinlichen Dauer zu Kapital berechnet, abgeseßt.

Das so ermittelte Kapital bildet den Hofeswerth.

8. 15,

Bei der Erbtheilung tritt der Hofeswerth an die Stelle des dem Anerben zufallenden Hofes nebst Zubehör.

Die Erbschaftsshulden sind A auf das außer dem Hofe nebst Zubehör vorhandene Vermögen anzurecnen.

nsoweit sie durch dieses Vermögen nicht gedeck werden, sind sie von dem Anerben als Schuldner allein zu übernehmen. Jn diesem Falle werden sie bei der Erbtheilung von dem Hofeswerth abgeseßt.

_Der Anerbe hat nach Abzug eines ihm als Voraus ver- bleibenden Drittels zwei Drittel des Hofeswerths, im Falle des vorstehenden Absaßzes zwei Drittel des nah Abzug der vom Anerben übernommenen Schulden vom Hofeswerthe übrig bleibenden Betrags in die Erbschastsmasse einzuschießen.

Die Theilung der Erbschaftsmasse unter die Miterben, einschließlich des Anerben, erfolgt nah dem allgemeinen Nechte.

Nach diesem Rechte richtet sich auch die Hastung der Erben für Erbschafts\hulden. Der Anerbe hastet den Erh-

schaftsgläubigern auch mit dem Vermögen, welches er als Anerbe erhalten hat. 8. 16.

Der Erblasser kann, falls bei seinem Tode ein Anerben- ret eintreten würde, in einem Testament oder in einer ge- rihtlich oder notariell beglaubigten oder eigenhändig ge- schriebenen und unterschriebenen Urkunde bestimmen, daß ein Anerbenreht nicht eintreten, daß die Bevorzugung des Anerben in einer anderen als im zweiten Abschnitt dieses Gesetzes be- zeihneten Weise siattfinden, welhe Person unter den zur Erbfolge berufenen Nachkommen Anerbe sein, zu welchem

Betrage der Hofeswerth bei der Erbtheilung angerechnet werden soll.

D. Le _Für den Pflichttheil des Anerken ist der nah dem allge- meinen Recht, für den Pflichttheil der übrigen Erben der nah den §8. 14, 15 zu ermittelnde Jntestat-Erbtheil maßgebend.

8. 18.

Wegen Verleßung des Pflichttheils können niht ange- fohten werden :

1) Verfügungen des Erblassers, dur welche dem leiblichen Vater des Anerben lebenslänglih, der leiblihen Mutter bis zur Großjährigkeit des Anerben das Recht beigelegt wird, den

of nebst Zubehör nach dem Tode des Erblassers in eigene

ußung und Verwaltung zu nehmen, unter der Verpflichtung, den Anerben und dessen Miterben, leßtere bis zur Auszahlung ihres Erbtheils, angemessen zu erziehen und für den Nothfall auf dem Hofe zu unterhalten ;

2) Verfügungen des Erblassers, durch welche die Fällig- keit der Erbtheile der Miterben bis zu deren Großjährigkeit unter der Verpflihtung des Anerben, die Miterben bis zu diesem Zeitpunkte angemessen zu erziehen und für den Noth- fall auf dem Hofe zu unterhalten hinausgeseßt wird.

Die unter Nr. 1 erwähnten TISRNII können au nit auf Grund der gesezlihen Vorschriften über die Nach- theile der zweiten Ehe angefohten werden.

D. D.

Wird ein Erblasser, welcher Eigenthümer mehrerer Dife ist, von mehreren Nachkommen beerbt, so gelten, falls derselbe nicht in einem Testament oder in einer gerihtlich oter nota- riell beglaubigten oder eigenhändig geschriebenen und unter- s{hriebenen Urkunde ein Anderes verfügt hat, folgende Be- stimmungen.

Die mehreren Wie fallen dem Anerben zu, wenn sie beim Tode des Erblassers von derselben Hofstelle aus bewirth- schastet find.

Andernfalls kann jedes Kind in der Reihenfolge seiner Berufung zum Anerben sich als Anerbe eiften Hof wählen.

Nachkommen eines verstorbenen Kindes treten an dessen Stelle und unter diesen hat wiederum derjenige die Wahl, welchem der Vorzug nach §. 13 gebührt. Sind mehr Höfe als Kinder vorhanden, so wird die Wahl in derselben Reihen- folge wiederholt. Die Erbschaftsshulden sind auf die mehre- ren Höfe nah dem Verhältniß ihres für die Erbtheilung maß: gebenden Werths zu vertheilen.

8. 20. Die in den 88. 12 bis 19 enthaltenen Bestimmungen finden nicht Anwendung, i

1) wenn der Erblasser bei seinem Tode Miteigenthümer des Hofes war;

2) wenn der Hof beim Tode des Erblassers in Folge von Veränderungen, welche nah der Eintragung stattgefun- den haben, nicht ein iragunoliotia war; jedoch ist das Nicht-

vorhandensein eines Wohnhauses zur Zeit des Todes des Erblassers ohne Einfluß, wenn dies

nicht zwei Jahre gewährt hat. L

8. 21.

Für jede Eintragung und jede Löschung in der Höfe- rolle, einshließlich der darüber dem Eigenthümer zu machen- den Anzeige, wird eine Gerichtsgebühr von drei Mark er- hoben. Die Einsicht in die Höferolle erfolgt kostenfrei.

Die Anträge zur Höferolle sind einer Stempelabgabe

niht unterworfen. Dritter Abschnitt. mungen,

er Zustand alsdann noch

8. 22. Unter dem Eigenthümer im Sinne dieses Geseßes ist im Falle des getheilten Eigenthums der Untereigenthümer zu verstehen. 23

8. 23. Durch dieses Gese werden nit geändert : die Rechte des Gutsherrn oder sonstigen Obereigenthümers, das für Fideikommiß-, Lehn-, Stamm- und Rittergüter geltende Recht, das Recht, durch Vertrag das Vermögen ganz oder theil- weise unter Lebenden mit Rücksicht auf eine künftige Erbfolge abzutreten. di

8 Dies Geseß tritt am 1. Juli 1881 in Krast. Eintragungen in der Höferolle, sowie Löshungen sind vom 1. April 1881 an zulässig; Eintragungen, welche vor dem 1. Juli 1881 beantragt werden, erfolgen kostenfrei.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrist und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 21. Februar 1881. (L. S. Wilhelm. Gr. zu Stolberg. v. Kameke. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Bitter. v. Puttkamer. Lucius. Friedberg. v. Boetticher.

Finanz-Ministerium.

Dem Regierungs-Rath Steinbeck zu Altona ist die Stelle eines Mitgliedes (Stempelfiskals) der Provinzial- Steuerdirektion zu Magdeburg verliehen worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Departements-Thierarzt Dr. Steinbach zu Münster

ist zum Veterinär-Assessor bei dem Medizinalkollegium der Provinz Westfalen ernannt worden.

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Abgereist: Se. Excellenz der General der Jnfanterie von Tresckow, General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und kommandirender General des IX, Armee- Corps, nach Altona,

Die Nr. 4 der Geseßz-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

- Nr. 8755 das Gesetz, O die gehälter und Bestimmungen über das 6. Februar 1881; unter

Nr. 8756 das Geseh, betreffend das Höfereht im Kreise Herzogthum Lauenburg. Vom 21. Februar 1881; und unter

Nr. 8757 die Verfügung des Justiz-Minifters, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für den Bezirk des Amtsgerichts Peine. Vom 14. Februar 1881.

Berlin, den 3. März 1881.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Didden.

ahlung der Beamten- nadenquartal. Vom

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 3. März. Jhre Königlichen Hoheiten der Herzog von nba, der Kronprinz von Schweden, die Erbgroßherzogin von Oldenburg und die vcrwittwete Prin- zessin Heinrich der Niederlande verabschiedeten Sich heute von den Kaiserl ihen Majesläten, Allerhöhstwelhe mit Jhren R Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden bei Jhren Durchlauchten dem Prinzen und der Prinzessin Friedrih von Hohenzollern diniren.

Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vo1mittag die Vorträge des Kriegs-Ministers, Generals der Jnfanterie, von Kameke und des Chess des Militär-Kabinets, General-Adjutanten von Albedyll.

Im Laufe des Vormittags nahmen Se. Majestät Mel- dungen von Generalen entgegen, welhe nah Beendigung der Vermählungsfeierlihkeiten in ihre Garnisonen zurückehren.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz gab gestern Vormittag um 9 Uhr Sr. B Königlichen Hoheit dem Erzherzog Carl Ludwig von Oesterreich, Mittags um 1 Uhr den Sächsischen Majestäten, um 21/3 Uhr Sr. Königlichen Hoheit dem Herzog von Aosta, den Groß- herzoglih weimarischen Herrschasten und Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Arnulf von Bayern, sowie um 3 Uhr Zhrer Hoyeit der Herzogin Adelheid von Schleswig-Holstein bei der

breise das Geleit nah den betreffenden Bahnhöfen. Um 121/, Uhr hatte Se. Kaiserliche Hoheit der Kro” prinz einige militärishe Meldungen entgegengenommen.

Abends 7 Uhr begaben E aijerlihen Hoheiten die

zut

Kronprinzlihen Herrschaften S n Diner zu dem englischen Botschafter.

JhreMajestäten der Kaiser und die Kaiserin haben dem Magistrat und den Stadtverordneten hierselbst fol- gendes Schreiben zugehen lassen :

Die Bürgersast Unserer getreuen Haupt- und

Residenze

| stadt Berlin hat Uns dur lange Erfahrunz taran gewöhnt,

daß in ihr jedes Ereigniß, welches Unser Haus berührt, einen entsprehenden, Uns jede€mal wohithuenden Widerhall findet. Konnten Wir daher au der Zuversicht leben, taß sie die Ver- mählung Unseres gcliebten Enkeis, des Prinzen Wilhelm König- lichen Hoheit mit Jhrer Hoheit der Prinzessin Augusta Victoria zu S@leswig- Holstein mit ibren Segenéwünschen begleiten werde, so hat Uns do die Großartigkeit, mit welcher diese Gefühle zum thatsählihen Ausdrucke gebracht sind, freudig überrasht. Der un- gewöhnlide S&muck, wezlchea die Stadt zur Begrüßung dieser für das ganze Vaterland bedeutsamen Verbindung angelegt hat, die fest- [liche Mitwirkung der sämmtlihen Gewerke beim Einzuge der Fürsts lihen Braut, der vieltausendstimmige Z 1ruf, mit welcem die Prin- zessin freudig empfangen uad als Mitbürgerin aufgenommen worden diese und viele sonstige Beweise treuester Anhänglichkeit, deren Bestä- tigung Wir in der Zuschrift des Magistrats und der Stadtcerordneten vom 27. v. M. wiederholt finden, haben Uofer großelterlihes Ge=- müth tief bewegt. Wir danken Allen auf das wärmste! Den Fests wunsh, welchen die Bürgerschaft dur ihre rege, von musterbafter Ordnung begleitete Theilnahme bethätigt hat, haben die Organe der Stadt Unserm Herzen entnommen und ausgesprochen. Viöge der Allmäcbtige allen den Hoffnungen, die sich anx die Vermählung Unseres Enkels kalpfen, die reichste Erfüllung gewähren! Den Magistrat und die Stadtverordneten veranlassen Wir, Unsern Dank zur ôffent- lien Kenntniß zu bringen. Berlin, den 1. März 1881.

Wilhelm. Angusta.

An den Magistrat und die Stadtverordneten zu Berlin.

__— Fhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Wilhelm hielten gestern Nachmittag Jhren feierlihen Einzug in Potsdam, wo von dem fest- lih dekorirten Bahnho} bis zum Stadtschloß eine mit Tannen- grün, Wappen, Fahnen und Wimpeln reich geschmüdckte Fest- straße hergestellt war, auf wclcher die Schüßengilde, die Ge- werke, die Turner, die Krieger- und andere vaterländische Vereine Spalier bildeten. Jhre Königlichen Hoheiten trafen unter dem jubelnden Hoh des zahlreihen Publikums dem Donner der Geschüße und dem Geläute der Glocken glei nah 3 Uhr auf dem Bahnhofe in Potsdam ein, woselb der Ober-Präsident Staats-Minister Dr. Achenbach, der Stadt- kommandant, General-Major Bronsart von Schellendorf und der Polizei-Präsident von Engelcken Höchstdieselben emp ingen. Hierauf wurde das Prinzlihe Paar in einem ges{chmackvoll drapirten Zelte von den städtischen Behörden und 30 Ehrens jungfrauen begrüßt. Der Ober-Bürgermeister Boie richtete eine Ansprache an das Hohe Paar. Fräulein von Jacobs sprach ein Begrüßungsgediht, während ein kostbarer Blumenstrauß und eine Adresse überreiht wurden. Unter enthusiastishen Hochrufen der bei dem Bahnhofe und auf dem festlich geshmüdckten Wege Mui Königlichen Schlosse zu Tausenden angesammelten Bevölkerung begab Sich sodann das Hohe Paar in einem sehs\pännigen Galawagen, welchem zwei Spißreiter und ein Stallmeister voranritten, nach der Stadt. An die Spiße des Zuges seßten sih die berittenen Mitglieder des Schlächtergewerks. Die Schützen- ilde und die übrigen spalierbildenden Gewerke u. \, w, Vlates dem Zuge, nachdem derselbe bei ihnen vorüber war. Der Zug passirte die Bahnhofsstraße, die Lange Brü, die E, und trat durch das Fortuna-Portal in das

chloß ein. Hier waren zum Empfange sämmtliche Offiziere der Garnison von Potsdam, sowie sämmtlihe Räthe der Staatsbehörden anwesend. Nachdem die Hohen Neuver- mählten das Schloß betreten hatten, erfolgte im Lustgarten der Vorbeimarsh der Schüßengilde, Gewerke, Kriegervereine und Turner. Das Prinzlihe Paar sah demselben von dem offenen Elfenster des Schlosses aus zu, für die jubelnden Sre der Vorüberziehenden huldvoll dankend. Während des Finzuges ertönte von dem Glocenspiele des Thurmes der Gar- nisonkirhe der Brautchor aus „Lohengrin“.

Um 7 Uhr wurde auf dem Schloßhofe von 500 Sängern eine Serenade dargebraht. Um 8 Uhr erschienen die Schüler des Victoria-Gymnasiums im Faelzuge. Von den Sängern wie von den Schülern wurden dem Prinzlihen Paare Adressen überrcicht. Um 8 Uhr und um 9 Uhr fand eine vollständige bengalische Beleuchtung der Hafeluser und des dem Königlichen Schlosse gegenüberliegenden Brauhausberges statt. Die in allen Theilen prächtig dekorirte Stadt war reich illuminirt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für

Handel und Verkehr und für Justizwesen traten heute zu einer Sißung zusamuien.

Der Schlußbericht über die gestrige Sihung des Reichstags befindet sih in der Ersten Beilage.

In der heutigen (8.) Sißung des Reichstags, welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck und zahlreiche Bevollmächtigte und Kommissarien des Bundesraths beiwohn- ten, gelangte zunächst folgendes Schreiben Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen, datirt vom 1, März, zur Verlesung:

Die GElüdwür.sche, welhe der Gesammtvorstand des Deutschen Reichstages Mir und der Kronprinzessin, Meiner Gemahlin, zur Ver- mählung Unscres ältesten Sohnes dargebracht hat, verpflichten Uns zu lebhaftem Danke. Wir dücfen in dieser Kundg-bung ein Zeichen der Theilnahme erktlicken, welche die erwählten Vertreter des deutschen Volkes dem jungen Paare klezeigen, weldem es mit Gottes Hülfe dereinst beschieden sein wird, in der Erfüllung sciner Pflichten gegen das große gemeinsame Vatcrland sein eigenes Glück zu begründen,

Berlin, 1. März 1881,

Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

An den Gesammtvorstand des Deutshen Reichstags.

Das Haus trat sodann in die dritte Berathung der am 3, November 1880 zu Paris abgeschlossenen Uebereinkunft, be- treffend den Austaush von Postpacketen ohne Werthangabe, ein. Der Staatssekretär Dr. Stephan theilte mit, daß der

Beitritt der Vereinigten Staaten Nordamerikas zu dem Pariser Uebereinkommen in naher Aussicht stehe. Ein ì ies- bezügliher Geseyentwurf sei bereits vom Senate genehmigt

und werde demnächst wahrscheinlich auch im Repräsentantene hause zur Annahme gelangen.

Auf eine Anregung des Abg. Forkel zu Artikel 10, welcher das Einlegen von Correspondenzen in Padckete verbietet, er- flärte der Staatssekretär Dr. Stephan, daß die preußische Gesehgebung allerdings das Beisügen von Briefen gestatte,

und daß die Nelhgreglerung sehr gerne bereit wäre, die Be- stimmung des Artikels 10 in diesem Sinne zu modifiziren, daß diesem Wunsche jedoch die Gesezgebungen der anderen Staaten gegenüberständen. Jm Uebrigen sei das Bries- porto nach dem Auslande fo billig, daß jener Uebel- stand kaum in Betracht komme. Der Gesetßent- wurf wurde hierauf ohne Debatte angenommen. Das Haus seßte nunmehr die Berathung des Reichshaus- halts-Etats pro 1881/82 beim Etat der Reichsdruckerei fort. Der Abg. Rickert fragte, warum, {roß de: anderweitigen Ausdehnung der Reichsdruckerei, die Absicht des Staats- sekretärs Dr. Stephan, den Druck des Staats- und Reichs- Anzeigers auf die Reichsdruckerei zu übernehmen, immer noch nit zur Ausführung gelangt sei. Der Bundeskommissar Ober-Postdirektor Sachße erwiderte, daß die Absicht, den Staats- und Reichs-Anzeiger auf die Reichsdruckerei zu über- nehmen, -nach wie vor bestehe, daß es aber zur Ausführung dieser Jdee zur N noch an den nöthigen Räumlichkeiten fehle. Der betressende Etat wurde genehmigt. N

Bei dem Etat der: Eisenbahnverwaltung bemängelte der Abg. Berger die Kombination der Verwaltung der Reichs- eisenbahnen mit der der preußischen Staatsverwaltung; ein solches Verhältniß könne niht zum Heile auss{hlagen. Na- mentlich litten darunter die Privatbahnen und die Staats- bahnen in Süddeutschland. Der Abg. Sonnemann trat diesen Ausführungen bei und klagte namentlich über die Ablen- kungen des Verkehrs, welche mehrfach Verspätungen der Güter zur Folge gehabt hätten. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats-Minister Maybach betonte, daß er sich nur von den Interessen des öffentlichen Verkehrs leiten lasse; er könne es aber dem preußischen Steuerzahler gegenüber nicht verant- worten, daß Güter auf Privatbahnen gefahren würden, die auf Staatsbahnen gesahren werden könnten; er habe für die Dividende der Aktioräre nicht zu sorgen. Beim Schluß des Blattes dauerte die Diskussion fort.

Nach §. 93 in Verbindung mit §8. 27, 4c. der Ersaßord- nung steht den Ersaßkommissionen das Recht zu, die Zurück- stellun, der zum einjährig-freiwilligen Militär- dienst berechtigten Militärpflichtigen bis zum 1. Ok- tober des sechsten Militärpflichtjahres ausnahmsweise zu ver- sügen. Gesuche um Zurückstellung auf längere Dauer können nach §. 27, 7 a. a. D. von der Ministerialinstanz genehmigt werden. Derartige Zurücstellungsgesuche sind in Gemäßheit des §. 93 zu 4 a. a. O. rechtzeitig bei der Ersaßkommission nachzusuchen, welche die erste Zurückstellung verfügt hat. Er- fahrungsgemäß werden solche Ausstandsgesuche hin und wieder so spät eingereiht, daß die Entscheidung der Ministerialinstanz über dieselben bis zum Ablauf der bisherigen Zurüdstelung nicht mehr herbeizuführen ist. Die Militärpflichtigen pflegen dabei von der Ansicht auszugehen, es sei mit der Vorlage ihres Antrages alles Nothwendige gethan, und lassen dem- gemäß den vorgeschriebenen Meldetermin zum Diensteintritt (§8. 93, 5 a. a. D.) unbeachtet. Auch sind dieselben in solchen Fällen nicht ia der Lage, sih bei einem Truppentheile zu mel- den, da der hierzu erforderliche Berechtigungsschein dem Aus- standsgesuche gemäß §. 94, 2 a. a. D. beizufügen ist. Auf diese Weise entstehen niht nur für die Militärpflichtigen nachtheilige Folgen (8. 93, 5 a. a. O.), sondern es wird auch das militärische Interesse dadurch geschädigt, daß solche Militärpflichtige weistens außerterminlih eingestellt werden müssen. Um diesen Uebel- ständen zu begegnen, haben der Kriegs-Minister und der Minister des Jnnern unterm 1. v. M. Nachstehendes be- stimmt: 1) bei der Vorlegung von Ausstandsgesuchen, welche innerhalb eines Vierteljahres vor Ablauf des Ausstandster- mins (§8. 94, 2 a. a. D.) Behufs der ministeriellen Entschci- dung angebracht werden, ist von der Beifügung des Seitens der Militärpflichtigen eingereihten Berechtigungs\cheins Ab- stand zu nehmen; 2) an Stelle desselben ijt den Ministern ein Auszug vorzulegen, welcher die für sie wissenswerthen Daten: Name, Zeit und Ort der Geburt des Militärpflich- tigen, verfügte Zurückstellungen, event. stattgehabte Wiederver- leihung der Berehtigungung, Meldungen beim Truppentheil, Entscheidungen der Ober-Ersaßkommission 2c. zu enthalten hat ; 3) den Militärpflichtigen ist alsdann der Berechtigungsschein mit der Weisung wieder auszuhändigen, bei Verlust der Be- rechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst den Zeitraum der ihnen gewährten Zurückstellung nicht verstreihen zu lassen, ohne si zum Dienstantritt bei einem Truppentheile zu mel- den, da tas eingereichte Gesuch um weiteren Ausstand sie dic- ser Verpflichtung niht entbinde. Den Behörden i} die mög- liste beshleunigte und gründliche Erledigung der eingehenden Ausstandsgesuche zur Pflicht gemacht worden, damit nicht durch Verzögerungen berechtig:e Jnteressen Militärpflichtiger geschä- digt werden. Andererseits soll gegen diejenigen Militärpflich- tigen der erwähnten Kategorie, welche den Zeitraum der ihnen gewährten Zurückstellung überschreiten, ohne \sich zum Dienst- antritt zu melden, nah der Strenge des Gesetzes verfahren werden und nach Feststellung ihrer Tauglichkeit im Wege außer- terminliher Musterung, deren sofortige H-ranziehung zur Ab- leistung der dreijährigen aktiven Dienfipflicht veranlaßt werden.

__— Nah einem Cirkularerlaß des Ministers der öffent- lihen Arbeiten vom 12. v. M. sind die Bestimmungen im S. 30 des Pensionskassen-Reglements vom 23. Okto- ber 1874 dur die Organisation der Staat1s-Eisenbahn- verwaltung vom 24. November 1879 nicht berührt worden, es bowendet daher, so lange dieselben niht gemäß §. 31 a. a. O. eine Abänderung erfahren haben, bei der Vorschrift des eCTements, nach welcher gegen die Entscheidung der Kö- niglihen Eisenbahndirektionen bezw. der an die Stelle der Kommissionen getretenen Betriebsämter unmittelbarder Rekurs an die Ministerialinstanz zulässig ist.

,__— Der Minister für Landwirlhschast hat in einem Spe- zialfalle auf Anfrage einer Regierung entschieden, daß die auf Grund des §. 63 des Viehseuchengeseßzecs vom 25. Zuni 1875 ernannten Schiedsmänner bei Reisen, welche sie Behufs aradung von Thieren guf Eisenbahnen unter- nehmen, sür den Weg nah dem Bahnhofe und zurück neben der in dem Cirkularerlaß vom 26. März 1876 normirten Vergütung für Zu- und Abgang keine Reisekosten zu bean- grun haben, wenn der Bahnhof niht mehr als 2 km von rem Wohnorte entfernt ist, Die Bez T 2c, sind Fu Cirkularerlaß vom 21. v. M. angewiesen, hiernach bei Festseßung der Liquidationen der Schiedsmänner zu verfahren.

Se. Hoheit der Herzog Paul von Medcklen- burg-Schwerin, Rittmeister à la suite des Branden- burgischen Husaren-Regiments (Zietenshe Husaren) Nr. 3 und kommandirt zur Dienstleistung beim General-Kommando

des 111, Armee-Corps, hat einen mehrmonatlihen Urlaub angetreten.

Der General-Lieutenant Frhr. von Loë, General-

Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Coms- :

mandeur der 5. Division, hat sich nach seiner Garnison zurüdl begeben.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich

mecklenburg-\{werinshe Präsident des Slaats - Ministeriums, | au dem Kanton St. Gallen ein weiterer Vertreter zukommen.

Graf von Bassewißt, ist in Berlin eingetroffen. Ée E Ea P E O

Zur Theilnahme an den in der Zeit vom 10. bis | ts. und vom 4. bis 23. April cr. hierselbst statt-

30. d. M findenden militärärztlihen Operations- resp. anat o- mischen Kursen ist eine größere Anzahl von Ober-Stabs- ärzten und von Assistenzärzten T. Klasse kommandirt worden.

Das „Mar. V. Bl.“ veröffentliht folgende Benachrichtigungen über Schiffsbewegungen: (Das Datum vor dem Orte bedeutet A: kunft daselbst, nah dem Orte Abgang von dort.) S. M. S.

„Ariadne“ 31/12. 80. Callao 31/12. 80 Ancon. Leyte Nachricht von dort 5/1. cr. (Poststation: Panama.) S. M. Knbt. „Cyclop“ 9/2. Aden. (Poststation: Gibraltar.) S. M.S. „Freya“ 22/12. 80. Hongkong. Leßte Nachriht von dort 18/1. cr. (Poststation: Hongkong.) S. M. Av. „Habicht“ 1/1. Kapstadt. Letzte Nachricht von dort 7/1. (Poststation : Auckland auf Neuseeland.) S. M. S. „Hertha“ 16/1. Capstadt. Leßte Nachricht von dort 19/1. (Poststation:

Yokohama.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 20/10. 80. Auck- land 17/11. 80. nach Apia. (Poststation: Aden.) S. M. Knbt. „Fltis“ 25/11. 80. Shanghai. Lebte

Nachricht von dort 4/1. cr. (Poststation: Hongkong.) S. M. Av. „Loreley“ 10/11. 80. Konstantinopel. Leßte Nach- riht von dort 14/2. cr. (Posistation: Konstantinopel.) S. M. Av. „Möve“ 2/1. Capstadt. Letzte Nachricht von dort 6/1. (Post- station: Auckland auf Neuseeland.) S. M. Knbt. „Nautilus“ 22/11. 80. Wellington (Neuseeland). (Poststation : Aden.) S. M. S. „Nymphe“ 31/12. 80. La Guayra 7/1. cr. 11/1. Puerto Cabello 15/1. 18/1. Curaçao 10/2. nah Ja- maika. (Poststation: bis 12/3, Bermudas leßte Post via Southampton vom 13/3. ab Norfolk.) S. M. S. „Victoria“ 11/2, Madeira 12/2. nach Sierra Leona. (Poststation : Porto Grande Cap Verdische Jnseln. —) S. M. S. „Vineta“ 25/11. 80. Yokohama. Leyte Nachricht von dort 6/1. cr. (Poststation: Hongkong.) S. M. Knbt. „Wolf“ 2/11. 80. Tientsin. Leßte Nachricht von dort 1/12. 80. (Poststation : Hongkong.)

Elsaß - Lothringen. Straßburg, 1. März. Die „Els.-Lothr. Ztg.“ giebt folgende Uebersicht über die Thätigkeit des Landesausschusses in der 8. Session, vom 6. Dezember 1880 bis 26. Februar 1881. Zur Erledi- gung gelangten I. die folgenden 10 von der Regierung ein- gebrachten Vorlagen : Nr. 1. Entwurf eines Geseßes, betreffend die Feststelungdes Landeshaushalts:-Etats von- Elsaß-Lothringen

für das Etatzjahr 1881/82, nebst Anlagen (hierbei: Regelung der wichtigen Fragen der Ortszulagen. Genehmigung einer ersten Ausgabe von Rententiteln

im Betrage von 1300000: Æ#). Nr. 2. Entwurf eines Gesehes, betreffend Einrichtung der oberen Forst- behörden. Nr. 3. Die allgemeine Nehnung über den Landes- haushalt von Elsaß-Lothringen für das Jahr 1876 nebst den dazu gehörigen O unges und den Bemerkungen des Rechnungshofs des Deutschen Reichs. Nr. 4. Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen der Laadesverwaltung von Elscß- Lothringen für das Etatsjahr 1879/80, nebst Anlagen. Nr. 5. Entwurf eines Gesetzes, betreffend öftentlihe Versteigerungen von Gegenständen des unbeweglihen. Nr. 6. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Haftbarkeit des Miethers oder Pächters für Brandschäden. Sodann der aus der Jnitiative der Herren Kleinclaus und Genossen hervorgegan- gene Geseßentwurf, betreffend die Brandversicherungsgelder. Nr. 8. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Unterstüßung von dienstunfähigen Forstshußbeamten der Gemeinden und öffertlihen Anstalten, sowie von Hinterbliebenen solher Be- amten. Nr. 9, Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Auf- hebung des Kriegsgerihts zu Straßburg. Nr. 10. Entwurf eines eis zur Ausführung des Reichsgeseßes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. II, Eine Reihe von Jnitiativanträgen, worunter besonders erwähnenswerth ein Antrag Charpentier, betreffend die Ver- minderung der Weinsteuer, ein Antrag Grad, betreffend die Einrichtung einer meteorologishen Anstalt in Elsaß:Lothrin- gen, ein Antrag Fuchs, betreffend die Besteuerung der Kunst- weine, ein Antrag Klein, betreffend die Verpachtung der G-:- meindefischerei (welcher indessen abgelehnt wurde). 111. Eine roße Anzahl von Petitionen, worunter ca. 100 das Licenz- teuergeseß betreffende, welche eine dreitägige lebhafte Debatte hervorriefen, in Verbindung mit dem Antrag Germain, be- treffend die Prüfung des Licenzsteuergeseßes, welh:r abge- lehnt wurde.

Oesterreich - Ungarn. Pest, 1. März. Aus Kairo, 1. März, wird dem „Pest. L.“ gemeldet: Kronprinz Rudolf ist vorgestern in Bam-Suef eingetroffen, wo er vom Mudir und der Bevölkerung enthusiastisch begrüßt wurde. Der Kronprinz besuchte das Koptenviertel und die Ziegelpyramide, die auf der Stätte des einstigen Labyrints p: Die Kopten ließen dem Kronprinzen Blumen und Frlichte überreichen. Bei Minnieh beginnen große Jagden.

Niederlande. Haag, 2. März. (W. T. B.) Die Erste Kammer hat das neue Strafgeseßbuch ein- stimmig angenommen.

Schweiz. Bern, W. Februar. heutigen Sihung Vorlage an die

(Bund.) Jn der des Bundesraths wurden jar

gesetzgebenden äthe gelgeie t: 1) der Entwurf eines Bundesbeshlusses, durch welchen das Ergebniß der nach dem Bundesgeseh vom 3. Fe- bruar 1860 und gemäß der Vollziehungsverordnung vom 3, Zuli 1880 ausgeführten Volkszählung vom 1. Dezember

e mit Bezug auf die Zahl der Wohn- und der ortsanwe: enden

Bevölkerung für die Kantone und die Schweiz amtlih

festgescht wird. Danah beträgt die ortsan- wesende Bevölkerung der ganzen Schweiz 2846 102 Seelen, die Wohnbevölkerung dagegen 2831 787 Seelen. N Der Entwurf eines Bundesgeseßes, betreffend die

ertretung im Nationalrath und die Feststellung der Wahl - kreise für leßteren auf Grund des oben unter 1 erwähnten

Beschlußentwurses. Der Repartition wird, wie 1870, die Wohnbevölkerung zu Grunde gelegt. Der künftige Nationalrath wird daher statt, wie seit 1872, 135, vielmehr 145 Miglieder zählen. Der Zuwachs von 10 vertheilt sich zu je 2 auf die Kantone Zürich und Bern und zu je 1 auf die Kantone Shwyz, Baselstadt, Appenzell A.-Rh., Tessin, Waadt und Genf; falls die ortsanwesende Bevölkerung als Basis angenommen würde, so würde der Zuwachs 11 Mitglieder (146) betragen und

Prinzipielle Abänderungen an der bisherigen Wahlkreiseinthei- lung werdcn vom Bundesrathe nicht beantragt, da ihm der jeßige Zeitpunkt, wo die Feststellung der Ergebnisse einer eidg. Volkszählung und die Neubestimmung der Wahlkreise zufällig eitlih zusammenfallen, bei der Kürze der zur Verfügung Tedenden, Zeit dafür nicht geeignet scheint.

1. März. . (N. Zürch. Ztg.) Der Nationalrath hat die Berathung des Banknotengeseßes beendigt. Bei Abstimmung unter Namensaufruf ergaben sich 81 Stimmen für und 23 gegen das Geseß. Bezüglih des Schußes der Erfindungen wurde nah Antrag der Kom- mission8mehrheit Partialrevision der Bundesverfassung be- schlossen. Die Behandlung der Volkszählung und der Neugestaltung der Nationalrathswahlkreise wurde auf den 19. April verschoben.

Die berni\he Staatswirthschaftskommission hat heute dem Antrage der Regierung, betreffend Uebernahme der Staatsgarantie für die Verzinsung des neuen Konvecsions- anleibhens der Jurabahnen beigestimmt. Der National-

raths-Präsident Burckhardt hat die Kandidatur für die Bundesrathswahl abgelehnt.

Großbritannien und Jrland. London, 1. März. Allg. Corr.) Die Nachricht von einer abermaligen

iederlage der britishen Waffen in Transvaal hat in offiziellen Kreisen einigermaßen beunruhigt, allein die Militärbehörden sprehen mit Zuversicht von einer baldigen Wiederherstellung der englishen Suprematie in Süd-Afrika, umsomehr da Sir Frederick Roberts, der Held des Marsches von Kabul nach Kandahar, zum Nachfolger des unglücklihen Sir G. Colley ernannt worden. Die Regierung wird Sir Evelyn Wood weitere Verstärkungen anbieten, allein es ist fraglih, ob er sie annehmen wird. Der Herzog von Cambridge und Sir Garnet Wolseley konferirten gestern mit dem Kriegs-Minister und den Departementschess über die Lage der Dinge. Jm Kriegs-Ministerium befürchtet man, ohne die Niederlage der Truppen unter Sir G. Colley im Geringsten zu untershäßen, weit mehr den Eindruck, den die Nachricht auf die im Freistaate, in Natal und den übrigen südafrikanischen Kolonien wohnenden Boern machen dürfte, als irgend eine unmittelbare Gefahr sür die Engländer.

Aus Durban wird dem Reutershen Bureau unterm 28, v. M. telegraphirt :

„Sowohl hier wie in Pieterm:rißburg herrsht große Aufcegung. Die Fahrzeuge im Hafen haben zu Ehren General Cclley's ihre Flaggen auf Halbmast gezogen. Sir Evelyn Wood begab sib gestern Abend voa1 hier na ter Front, um den Befehl über die Trupp n zu ükernehmen. In dem gestrigea Kampfe fielen Lieutenant Maudez vom Genie-Corps und Kapitän Morris rom 58 Regiment, Kapitä:1 Singleton vom 92. Regiment wurde {wer verwundet. Die Seconde- Lieutenants Lacy und Hill, vom 58. Regiment, und Say (?) werden als vermißt aemeldet.“ ;

Aus Newcastle vom 26. v. M. meldet eine Depesche der „Daily News“:

„Nach Berichten aus Wakkerstroom griffen 60 Soldaten und Civilisten 109 Bo.ren in karzer Entfernung von der Stadt an. Zw:i Mann dis 58. Regiments wurden getödtet und einer verwundet. Von den Civoilisten wurde Ni-mand verwundet. näherten sich eina: der auf e!nige Ellen. ; zweiftündigem Kampfe zurückgeworfen. Zwei Wagen fuhren ihre Todten uzxd Verwundeten weg. Die Eagländ-r bo!‘en ihnen ärzt- liden Beistand aa, den die Bcern mit dem Bemerken autscluzen, daß keiner ter ihrigen verwundet worden Das Gefecht wurde da- durch rerursaht, daß der Landdrost die Eingeborenen nab ibren Kraal:n sandte, um Lebent mittel zu holer, worauf die Boern auf sie feuerten. E3 verlautet, daß die Kaffecn in dem Kampfe bet Walkkerstro m Beistand leisteten.“

Von dem Spezialcorrespondenten auf dem Kriegsschau- playge im Transvaal (Kapitän Cameron) erhielt der „Standard“ nachstehenden, von Prospekt Hill, 28. Fe- bruar, datirten Bericht über die jüngste Niederlage der bri-

tischen Truppen bei Spihßkop, Sonntag, 8 Uhr Abends: Socben kehre ih ins Lag-r zurück nachdem ih durch cin Wunder dem Scbicksale eincs großen Theils unserer Truppen entzangen bin. Die Stärke unserer Kolo: ne betrug etwa 600 Mann im Gavnzen. Die Nacht war dunkel und der Weg auf unb-kanntem Terrain bhêcst beshwerlch. Die eigentlihen Schwierigkeiten bezannea mit dem Er- kflimmen des Berzes, Kaum mit Mühe und Gefavr auf ecinz:r Höhe angclangt, ging es wieder bergab, Bei Tazesanbru näherten wir u26 dem Hügel, welbam unsere Expedition gegoiten. Auf einem bcherr henden Punkte desselben stellten wir 20090 Mann auf, um unsere Verktiatunz mit dem Lager cufrech! zu erbalten ; dieselben erhielten B-febl, si sofort zu verscbanzen. Biblang war unser Erfolz ein vollfläadiger. Es war flar, è ß umsere Beseßung des Hügels die Stellunz der Vo:rn absolut unhaltbar mabet, da wir sämmtliche Verschanzungen im Rücken faßten, Das Hauptlager des Feindes lag etwa 2000 m entferut. Unascre Stellung war unzweifelhaft eine äußerst starke. Auf der Spiye des Hügels war «ia Plateau, so daß die Teuppen ehe cs zum Handgim nge kam, sib zu Boden legen und volls ständi1 gedeckt {ießen fonnten. Während einer Stunde rukten die Truppen ; ein Theil balf den Matrosen, welhe voch nicht im Stande gewcsen warcn, die Gatlinzkanonen beraufzubriazen. Bei Sonnenaufgzang zeigte sich Leben in den Linien der Boecn; allein erft eine Stunde später trabten einige Vedetten gegen den Hüzel heran, obre Zweifel, um siŸ bir aufzustellen. Bei ihrer Anräh:rung aaben unsere Vorposten auf dieselben Feuer, und erst jeyt wurden sie unsere Anwesenheit gewahr. Der Kaall unserer Flinten wurde im holländishen Lager vernommey, und die ganze Sce-: e änderte si wie dur Zauberschlag. Ler größte Theil der Boern rüdlcte zum Angriff vor, während ein Theil ih damit beschäftigte, die Wagen zurück zu führen, Gegen 7 Uhr erffnetea die Boecrn das aa af und die Kuzeln flogen dicht über das Plateau hin. Unscre eute h'elten sich ruhig und betrachteten ihre Stellung als eine uneinnehmbare. Von 7 bis 11 Uhr unterhielten die Boern ein beständiges Feuer und \{ossen dabei mit wuaderbarer Präzision. Fast jeder Schuß traf einen Sliein, binter w.lhem einer der Uasrigen laz, Commodore Romilly wurde in unmittelbarer Näkbe von Sir George Colley verwundet. Bis gegen 11 Uhr hitten wir wenig Verwundete, Zwanzig Leute rom 92, Regiment unter Lieutenant Hamilton hielten den am meisten betrohten Panlkt ; die Ruhe der Hoblärder war unübertrefflih, Noch immer \{ien uasere Stellung siher. Wenn die Bozrn uns auch voa unserem Lager abgeschnitten hatten, so besaßen wir Rationen für drei Tage und konnten Eatsay abwarten. Von 11 bis 12 Uhr tauerte das Feuer des Feindes mit gleicher Heftigkeit; dann ließ es na, und es s{ien, als ob di: Boern sich zurückiözer. Dies war jedoch nicht

i Die Kämpfer Die Boern warden nach

der Fall; sie hatten sih im Gegentheil zu einem Angriffe verstäckt, un furz nach 1 Uhr begann ein furchtbares Feuer von derselbea