Gemeinden 2c. gehörigen Holzungen, vom 14. August 1876 (Ges. Samml. S. 373) bestellten Aufsichtsbehörden so wenig eine Entscheidung darüber zustehe, ob das Kirchenvermögen den in den: vorhandenen Stiftungen gegebenen Vorschriften gemäß verwaltet und genußt werde, wie darüber, ob die Be- nußung der fraglihen Fläche als Acker dem FJnteresse der Kirche weniger förderlich sei, bezw. das Fnteresse des Patrons schädige, weil die jährlichen achter- träge voraussihtlich auch alle Jahre verbrauht werden und, wenn später einmal ein größerer Bedarf hervor- träte, die erforderlichen Mittel zum Schaden des dann beitragspflihtigen Patrons fehlen würden. Vielmehr sei nur darüber zu befinden, ob das allgemeine Landeskultur- und Forstinteresse die Wiederaufforstung erheishe, und dies sei nicht überzeugend nahgewiesen worden.
Diese Motivirung, welche die Befugniß der Aufsichts- behörden zum Einschreiten auf Grund des Geseßes vom 14. August 1876 auf die Fälle des allgemeinen Landeskultur- oder Forstinteresses beshränken zu wollen scheint, veranlaßt uns zu der ergebensten Bemerkung, daß eine solche Ein- schränkung in den Bestimmungen des gedachten Gesetzes keine Begründung findet. Die §8. 2 ff. desselben legen den Ge- meinden, Kirchen 2c. die unbedingte Verpflihtung auf, ihre Holzungen innerhalb der Grenzen der Nachhaliigkeit zu be- wirthschasten und sih zu diesem Zwecke gewissen, näher be- zeichneten Beschränkungen zu unterwerfen. Der §. 10 aber räumt den Aufsihtsbehörden das ebenso unbedingte Recht ein, Handlungen, zu denen ein Waldeigenthümer nah den §88. 2 bis 7 verpflichtet ist, im Falle der Säumigkeit auf Kosten des Verpflichteten ausführen zu lassen. Daß die in dem Wort- [laute des Geseßes nit enthaltene Beschränkung dieser Be- fugniß auf die Fälle des allgemeinen Landeskultur- oder Forstinteresses auch der geseßgeberishen Absicht jern grun hat, ergiebt sich aus den Motiven des Geseßes, welche
ie Einführung einer wirksamen Kontrole über die Erhaltung des Waldvermögens der Gemeinden und öffentlichen Anstalten, vor allem im eigeren Jnteresse der Wald besißenden Korpo- rationen und erst in zweiter Linie im Jnteresse des Allge- meinwohles für erforderlich erklären.
__ Ew. Excellenz werden die vorstehenden Bemerkungen zur gefälligen Beachtung für künftige Fälle empfohlen.
Berlin, den 11. Februar 1881.
Der Minister der Der Minister des genen, (vet iei Innern.
und Medizinal- :
Angelegenheiten. In E Jm Austrage :
Puttkamer. Starke. Marcard. An den Königlichen Ober-Präsidenten, Herrn Wirk- -
lihen Geheimen Rath N., Excellenz zu N.
Abschrift erhalten Ew. 2c. zur gefälligen Kenntnißnahme und Nachachtung.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-
Der Minister für Landwirthschaft, Do- mänen und Forsten.
Der Minister des
Der Minister für JFnnern.
Landwirthschaft, Do-
3 mänen und Forsten. Angelegenheiten. gn Vertretung, Jm Austrage :
Puttkamer. Starke. Marcard.
An sämmtliche Kön:gliche Ober-Präsidenten und Regierungs - Präsidenten der Provinzen Osipreufen, Westpreußen, Pommern, Brän- denburg, Posen, S(lesien und Sachsen.
Personalveränderungen.
Königlich Preußisck®ze Lruteer.
Srneunungen, Beförderungen und Versezurg?n. Fm aktiven Heere. Berlin, 24 Februar. v. Knobels8- dorff, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 12, zur Dienstleift. bei dem FestungageiZngns in Torgau fcmmaz:dirt. — 1. März. v. Gra-
erg, Major rom Generalstabe der 4. Div., zum Generalstabe des V. Armee-Corps, v. Prittwiz und Gaffron, Haupim. vom Großen Generalstabe, zum Generalstabe des VI. Armee-Corps, von Nidiscb-Rosenegfk, Haaptm. vom Großen Genecalftabe, zum Gerera!stabe der 13, Div., v. Bülow I., Hauptmann vom Senera!- stabe des 1X. Armee-Corps, zum Generalstabe der 4. Div., Graf v. Moltke, oauptm vom Großen Gereralstabe, zum Genceral- ftave d:8 IX. Armee-Corps, versezt.
Nicztamlliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 5. März. i Kaiser und König empfingen gestern den Polizei-Prä- sidenten von Madai zum Vortrage und nahmen darauf mili- tärishe Meldungen entgegen. E
Vormittags 11 Uhr begrüßten Se. Majestät Se. Kaiser- lihe Hoheit den Großfürsten Alexis von Rußland in der russishen Botschaft vor Höchsidessen Abreise und empfingen Nachmittags Se. Königliche Hoheit den Prinzen von Wales zur Verabschiedung. j
Heute nahmen Se. Majestät militärishe Meldungen und den Vortrag des Chefs des Militär- Kabinets, General-Ad- jutanten von Albedyll entgegen. N S
Jhre Majestät die Kaiserin und Königin emphing heute den Herzog und die Herzogin von Osuña in Abschieds- Audienz. y e : :
Jm Königlichen Palais fand ein größeres Diner für die noch anwesenden Hohen Gäste statt.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag den Militär:-Oberpfarrer Dr. Hase aus Königsberg und Nachmittags den großbritanni- schen Militär-Bevollmächtigten Oberst Methuen.
Gegen 121/2 Uhr begab Sich Höchstderselbe nach dem Lehrter Bahnhofe, um Sich von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Alexis Alerandrowitsch von Rußland zu verab- schieden.
Se. Majestät der | lihen landwirthschaftlihh Provinzial-, Central- und Haupt-
Î | j
Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin |
Abends che 8 Uhr begleiteten Jhre Kaiserlichen und |
Se. Königliche Hoheit den Prinzen von Wales bei Höchsidessen |
Abreise nach Darmstadt nach dem Anhalter Bahnhof. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz wohnte später der Vorstellung im Opernhause bei.
— JZhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin haben dem hiesigen Magistrat und den Stadtoerordneten auf die Höchst-
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denselben aus Veranlassung der Vermählung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm überreichte Slückwunschadresse nachstehente Antwort zugehen lassen :
Magistrat und Stadtverordnete baben Uns zu der Vermählung Unseres ältesten Sohnes in so berzlicer Weise beglöckwünscht, daß es Uns Bedürfniß ift, dem innigen Danke dafür Zuéëdruk zu geben. Die Zeichcn allfeiticer Theilnahme, welche Uns und dem jungen Paare in ti:sen Tagen in reihstem Maße zu Theil geworden sind; die überaus frevndliche und warme Begrüßung, wel%e den Tag des Einzuges in Berlin zu cinem für Uns und Unsere Kinder unvergeß- lichen gemach(t hat; der frehe Antheil, welchen die Bevölkerung der Hauptstadt aus cizener Bewegung in allen ihren Ständen und Klassen bezeigt — alle diese Kundzebungen haben Uns mit Rüktrung und aufrihtigem Danke er üllt. Wie Wir selbs die Erinnerung daran in Unseren Herzen treu bewahren werden, so dürfen Wir ver- trauen, daß die Neuvermählten es als ikbre {önste Aufgabe erkennen werden, so vicle Beweise der Liebe und Anhänglichkeit durch volle Hingebung an ihre Pflihten und durch t1hâtige Theilnahme an dem Wohle dieser Stadt und des ganzen Vaterlandes zu vergelten.
Berlin, den 1. März 1881.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz. An den Magistrat und die Stadtverordneten zu Berlin,
Victoria, Kronprinzessin.
— Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 19. ebruar d. J. beschlossen, daß folhen Essigfabrikanten, welche ich {hon vor dem 1. Januar 1880 im Besiße eines in dem Gebäude, in welhem die Essigbereitung stattfindet oder in einem angrenzenden Raume aufgestellten Destillir-Apparates befunden haben, das Halten und die Benußung des leßteren in den bezeichneten Lokalitäten auch ferner auf jederzeitigen Widerruf und unter den nachstehenden Bedingungen und Kontrolen gestattet werden kann: 1) Die Fabrikanten dürfen den denaturirten Branntwein, das Essiggut und den bereiteten Essig nur in den der Steuerstele angemeldeten Räumen und Gefäßen aufbewahren. 2) Ueber den Betrieb des Destillir- Apparates, welcher zum Zwecke der Prüfung seines Jnhaltes mit einem Albzugshahn versehen sein muß, ist vor Beginn des Betriebes eine Deklaration an die Steuerstelle in duplo abzu- geben, welche ersehen läßt, an welhen Tagen der Destillir- apparat im Betriebe sein soll. Der Betrieb des Destillir- apparates ist, vorbeha!tlih der bei nahgewiesenem Bedürfnisse zu gestattenden Ausnahmen, nur innerhalb der Stunden von 6 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends zulässig. 3) Das eine Exemplar der Betriebsdeklaration, welches von der Steuer: stelle mit ihrem Visum zu versehen und dem Fabrikanten sofort wieder z1. rückzugeben ist, muß in der Betriebsanstalt an einer dazu von der Steuerbehörde bestimmten Stelle auf- bewahrt und zur Einsicht der Steuerbeamten bereit gehalten werden. Bevor die Deklaration wieder zur Betriebsanstalt gelangt ist, darf mit dem Betriebe des Destillirapparats nicht begonnen werden. 4) Der Deklaration nah Ziffer 2 bedarf es nicht für die Zeit: a. innerhalb welcher in der Eisigfabrik denaturirter Branntwein nicht vorhanden ist, b. für welche ver Del des Destillirappürats schon nach den Vorschriften über die Branntkweinbcsteuerung deklarirt wird. 5) Der Destillirapparat unterliegt der steuerlihen Kontrole in dem- selben Umfang wie die Brennapparate in den Brennereien 6) Für die Dauer betriebsloser Zeiten kann der Destillir- apparat steueramtlich unter Vershluß gesezt werden, und finden in Bezug hierauf die für den Verschluß der Brennerei- geräthe gegebenen Vorschriften sinngemäße Anwendung.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sißung zu- sammen.
— Der S@lußbericht über die gestrige Sißung des Neichstags befindet sih in der Ersten Beilage.
— Fn der von dem ordentlihen Professor der Land- wirthshaft und Vorstand der landwirthschaftlihen Abtheilung an der Königlihen tehnishen Hochshule zu München, Dr. E. Wollny, herausgegebenen und redigirten Zeitschrift : „Forshungen auf dem Gebiete der Agrikultur- Physik“ wird ein für die Praxis des Landbaues wichtiger Theil der Agrikulturwssenschaft kultivirt. Da diese gemein- nüßige Zeitschrift in d@ landwirthschastlihen Kreisen bisher weniger gehalten worde} ist, so hat der Minister für Land- wirthshaft, Domänen u\d Forsten behufs weiterer Empfehlung mit Rücksicht darauf, Lß die Erhaltung dieses Blattes im Interesse der Landwirthhafst wünschenswerth ist, die sämmt:
vereine aufgefordert, daMnternehmen durch Empfehlung zum Abonnement unterstützen hu wollen.
— Die Bevollmähhten zum Bundesrath, Königlich bayerischer Staats-Minists Dr. von Lug, Herzoglich anbal- tischer Staats - Minister jon Krosigk, Fürstlich reußischer Staats-Minister Dr. vonBeulwiß und Fürstlich lippischer Kabinets-Minister Esherqurg sind nah München, Dessau, Gera und beziehungsweiseDetmold abgereist.
— Der General der Fanterie von Obernißt, General- Adjutant Sr. Viajestät deWaisers und Königs und komman- dirender General des X1Y Armee-Corps, sowie der General- Lieutenant von Gottbeß, Commandeur der 26. Division (1. Königlih Württember@hen), der General-Lieutenant Graf von Wartensésleben, 9mmandeur der 17. Division, der Vize-Admiral Bat sh, f der Marinefiation der Ostsee, welhe zu den Vermäblupéfeierlihkeiten hier eingetroffen waren, haben sich nah Widigung derselben in ihre Garni- sonen zurüctbegeben.
Oesterreich-Ungarn.Wien, 3, März. Aus Kairo, 3. März meldet, die „W. 4“: Der Kronprinz Erzherzog Rudolf ist heute Mittags ÿ Luxor eingetroffen.
Die „Presse“ meldet (F die östereihisch - unga- rish-serbishen VertrKverhandlungen:
„In ter gestricen Sit unFerreictte Sifktionechef Jovanovics die reuesten Propositionen der Fisten Neg'eruug, welche bei allen nov immer cbwaltenden Differsta d25 Zustar de'ommen des Han- delévertrages vielleicht nov im Flaufe des Moncts März erwarten lassen, Die beste- enden SbwieFeiten lassen sich prinzipiell dabin zusammenfasseo, daß Serbien sor Allem auf die Erhöhung sein-r Zolleinnahmer, ODesterY * Ungarn auf die Erreickung
and die zu.ünftige Konkurren: englisher und französischer Proventenzen ershwert würde. So proponirt Oesterreih-Ungarn 56 Fr. per Metercentner für ale Sorten Tuch, 84 Fr. für alle Webstoffe, während ferbiscerseits mit Rücksicht auf die Quantität der Einfubr bis zu 11 Fr. höhere und für jeden Artik l besondere CEinfubrzôlle beantra t werden. Serbischerseits ist man weh! coeneigt, den öfsterreiisb-ungariscben Provenienzen eine bevorzugte Stellung einzuräumen, aber man meint in Belgrad, daß Serbien wegen seiner bevorft:henden finanzielen Engagements auf eine Erböbung feiner Staatseinrahmen denken müsse und daß daher gewisse Artikel, weil fie aus\c{ließlid aus Oesterreich-Urgarn nach Serbien eingeführt werden und daher vor fremder Konkurrenz sicher sind, höôbere ZoUfäße vertragen würden, ohne daß die öfter- reihis-unaarisde Au: fuhr dadur gçeschädigt würde. Was den Grenzverkehr bitrifft, so warden bekanntli Papier, Elas, Eisen, Halbfabrikate, Haus- u»d_ Ackergerätbsbaften als zu demselben achöôrig bisher vereinbart. ODefterreiv-Ungarn verlangt noch die Ein- beziehung ron Stahl in den Grenzverk-hr, was bisber von Serbien nicht zugestanden wurde. Die näcbste Sitzung findet statt, sobald si die osterreichisce und die ungarische Regierung über die serbischen Propositionen au8zesprocen, was in einigen Tagen erwartet wird,“
Schweiz. Bern, 3. März. (N. Zürch. Ztg.) Der Bundespräsident Dr oz übernimmt das politishe, Rucho nnet das Handels- und Landwirthschaftsdepartement und die Stell- vertretung beim Justizdepartement. Die übrige Vertheilung bleibt wie sie vor Neujahr festgeseßt worden.
Belgien. Brüssel, 3. März. (Cöln. Ztg.) Der „Moniteur“ veröffentliht heute den Wortlaut der am 9, März v. J. zwischen Belgien und den Vereinigten Staaten von Amerika abgeshlossenen Konsula r- konvention, deren Art. 12 eine Abänderung erfahren hat.
Großbritannien und Jrland. London, 3. Värz. (Allg. Corr.) Jn ganz Jrland tritt heute das Geseß zum Schutze der Person und des Eigenthums in Krast. Wie man aus Dublin s{hreibt, werden im äußersten Falle nit mehr als 100 verdächtige Fndividuen ihrer Freiheit be- raubt werden. Sehr wenige Verhaftungen werden in Dublin stattfinden. Die Landliga soll nicht behelligt werden, so lange sie ihre Agitation innerhalb vernünftiger Grenzen hält.
Der Spezial-Correspondent des „Standard“, welcher Augenzeuge der Niederlage bei Majuba, am 27. v. M., gewesen, übermittelt seinem Blatte weitere Einzelheiten über den Kampf. Er schreibt :
„Ich glaube, daß, wenn unfere Leute rach dem Sturm der Boern sid auf ihre Bajonette verlassen bâtten, anstatt zu flüctten, um die nöthige Zeit fürs Laden zu gewinnen, sie den Feind von der Anhöhe hätten vertreiben können. Die 92cr, welhe die Frontlinie bildéten, gegen die der Hauptangriff gerichtet war, hielten sib an- färglich faltblütin, cehordten ihren Offizieren und schofsen mit Ruhe, bis sie durch die Flucht der Mannschaften in der Flanke — die 8er und Seeleute, — wo der Feind durhbrach, in Vecwir- rung gebracht wurden, Auf der anderen Seite tes Plateaus war vor- ¿üglide Deckung mit freiem Felde in der Front, und bätte bier Halt gemacht werden können; allein die Leute waren bereits nit mehr zu handhaben und flohen in Verwirrung den Berg hinab. Während des Vordringens des Feindes sahen unsere Leute kaum einen einzigen Boern. Dieselten {lien dur das Eras und zogen aus jedem Stein und jeder Ureberheit dcs Bodens Nußen. Scbald sie durch unser Feuer auf einem Punkte zurückgetrieben worden, {lichen fie unbemerkt nach einem andern und gaben von dort volle Salven ab, ohne daß man sie zu Gesidt bekam. Eine besondere Ursache unserer Schwäche war die gemischte Zusammenseßung der Streitkraft. Die 350 Mann auf dem Hügel gehörten vier verschiedenen Corps an und operirten richt so taktfest zusammen, wie dies sier der Fall geren wäre, wenn sie eirem einzigen Regim:nte ange- ört hâtten. Auch war die eingenommene Stellung eine allzu aus- gedehnte, um von den zur Verfügung des Generals stehenden Truppen gehalten zu werden ; da fkfäinem Handgemenge entgegençcesehen wurde, jo waren sie auch nit in ciner Weise aufgestellt worden, um eine. etwaigen Angriff zurückzuwerfen. Die Stellung wurde thatiätlich dur{ Uebcrrumpeluyg gencmmen. Die Lehre, welche wir unv.rfkenn- bar aus dem Gefecdbte zichen müssen, ist die, daß es {limmer als nußlos ift, den Versu zu machen, die Boern mit numeris ge- ringeren Trupp:n zu bekämpfen. Die Boern trücken unvirhohlen ibre Gerings&äßuna für unsere Infanterie aus, fürchten aber unsere Kaoallerie und rtillerie.“
Die „Times“ veröffentliht ein Telegramm aus Dur- ban, welches cine Fortseßung des früheren Berichts ihres Spezialcorrespondenten über das Gefecht auf dem Majuba- berge bildet.
__ Der Correspondent meldet, taß, als die Reihen sich aufgelöft, die Dffiziere gerufen hätten: „Sammelt Eu zur Rechten!“ was dieselben rach dem linken Hintertreffen gebracht kätte. Sie sammel- ten sih au und kamen nab der Abdachung des Hügels, wo Oberst Stewait, Major Frafer, Kapitän Mac Gregor, die Stabsoffiziere, kurz alle anwesenden Offiziere, mit Revolvern in den Händcn und gezogenen Degen ihre Leute dur Wort und That anfeuerten. Der Corresponadent erzählt ferner: „General Colley leitete die Be- wegung mit derselben Kaltblütigkeit wie bei einer Revue. Die Mann- schaften steckten ihre Bajonete auf und erwiderten, Schulter an Schulter in einem Halbkreis stehend, jede der feindlhen Salv: n. Eine große Anzahl fiel, allein es fehlte an eincm Obdacb, wobin die Verwundeten geschaft werden konnten. Dieser legte Stchnd dauerte 10 Minuten, worauf den Leuten die Munition ausging. Sie hatten nur die 70 Patronen, welhe sie ia ihren Patrontaschen trugen. Eine Abtheilung Boern {lic sich aegen die 4) Monn ror, welche die wiiklide Front bildeten, Die Mannschaften maten cinen Ba- jonnetangriff, gelangten jedo nicht an den Feind; fie wurden sämmt- lid, mit Auêën-hwme ron 3 oder 4, niedergescbcssen. Mit dem Ge- neral und dr Havptabiheilung waren nicht mehr als 10) Mann übrig. Die Offiziere ermahnten ihre Leut?, niedrig zu feuern und nur dann, wenn die Boern aufsprängen, um eine Salve abzugeben, mit dem Bojonnet vorzugehen, Dies war das leßte Kcemmando, das ih vernahm. Jm näcbsten Augenblick brachen unsere armen Burschen auf und s:ürzten fi nah dem Abhange in unserm Rütcken. Nach dem Einstellen des Feuers wurden mehrere unserer Verwunde- ten von den VBoern entdedt, die ihnen zuriefen, ihre Gewehre weg- zuwerfen, sie würden nicht erschossen werden. Wir folgten der Auf- forderung und girgen mit den Boern nah der Spiße des Hügels, Ic sah Lieu‘enant Hill vom 58, Regiment, welcher mit cinem ver- wundeten Arm auf dem Boden lag. Er spra aanz beit:r mit mir. Er batte si auszezeicaet, indem er bei Langs Nek Verwundete aus der Gefechtélinie gebracht! hatte. Der Boern-General gab mir einen Paß va dem Lager unter der Bedingung, daß ih ihm meinen Bericht vor Absendung desselben zeige. Er fragte mi: „Wer ist-der getödtete Offizier?“ J sagte: „Führt mih zu ihm.“ Wir begaben uns nah der Stelle, wo der leßte Widerstand gelcistet worden, und fanden daselbst cine Leiche, deren Gesicht mit dem Helm b.deckt war. An der Uniform erkannte ih den Leichnam, urxd als ih den Helm abge- boben, sah ih das Antliy unseres armen Generals, des tapfsersten Soldaten des Tages, des von Jedermann, — vom Höchsten bis zum Niedrigsten, — geliebten und berwounderten Befehlshabers. Die Boern wollten mir nicht glauben und fragten mid immer und immer wieder, ob es wirkli der General sei, Ih gab ihnen mein CEhrenwort, daß es wirklih General Colley sei, worauf sie zufrieden waren. Kein Laut des Triumphs entshlüpfte ihren Lippen. J sagte: „Ihr batt ben topfersten Gentleman im Felde getödtet.“ Sie erwidetten: Ja, er hat wadcker gekämpft.“
solcher Zoll'âxe bedacht F, damit duch diesclben
Der „Daily News“ wird aus Mount Prospekt gemeldet :
Die Hauvtursa%e unserer Nicd?rlage war der. eingetretene Mangel an Munition. Als unsere Truppen retiricten, wurdin Hun mit 8 Maulthieren abgeschwickt, um Muanition für die
eckung des Rückzuges herbeizuscaffen; als die Husaren aber am Hügel eintrafen, fielen sie in einen Hinterhait. Sie ftiegen ab und nahmen das Gefecht auf; allein die Pferde s{euten und liefen davon. Vie Husaren zogen \ich hierauf, mit einem Verlufte von ¡zehn Mann und säwmiliher Munition, zurück. Sir George Golley's Leibe wurde am 1. ds., Vormittags, ins Lager von Mount Prospekt gebradt, formell identificirt und mit militäriscen Ehren beerdigt. Später wird die Le he nach Pieter- marizburg geckracht werden. — Es sind Anordnungen getroffen worden, um außer den am Montag beorderten Verstärkungen, weitere drei Infanterie-Regimenter vom Mittelländisben Meere nah dem Kap abzuscicken, nömli das 10., 26, und 41. Regiment. Dieselben werden dur das 75., 96 und 49, Regiment von England abgelöst werden. Diez wird die britishen Truppen in Südasrika um etwa 5000 Mann verstärken. : :
Einer amtlichen Depesche zufolge steht in Pretoria alles gut. Es sind weder Krankheiten noch Todesfälle ein- getreten. Mundvorräthe sind im Ueberfluß vorhanden, und die Stimmung der Bewohner ift eine gute. : . :
General-Major Newdigate, der im Zulukriege eine Di- vision kommandirte, ist zum Adlatus des Generals Sir Fre- derick Roberts ernannt worden und begiebt sich unverzüglich nah Natal.
Aus der Kapstadt wird dem-Reutershen Bureau unterm 2. d. Mts. geniteldet: L Non Lerothodi oder den anderen Basuto-Chefs ist keine Antwort eingegangen, und der Waffenstillstand hat ein Ende gefunden. In Folge heftigen Regens sind die militärishen Opera- tionen indeß now nicht wieder aufgenommen worden. Das Koloaial- Ministerium hat an den Gouverreur, Sir Hercules Robinson, ein amtliches Sreiben gerichtet, worin es gegen die V.ißbilligung, wel- cer die heimische Regierurg über die den Basutos angebotenen Frie» derébcdingungen öffentliden Aus-ruck gegeben, protestirt, weil die- felLe dazu angethan sei, deren Widerstand zu e:muzatern. Die Ko- lonialregierung hat feine Meldung von der Wiederaufnahme der Feindseligkeiten gegen die Basutos oder der Verlängerung des Waffen- {tillstandes empfangen. 9 — 4. März. (W. T. B.) Die amtliche „Gazette“ veröffentlicht den mit den Niederlanden am 24. November v. J. in Luxemburg abgeschlossenen und am 5. Januar d. F. in Brüssel ratifizirten Auslieferungsvertrag; derselbe tritt 10 Tage nah erfolgter Publikation in Kraft und läuft mit sechsmonatliher Kündigungsfrist. L e Im Unterhause theilte ter Staatssckretär des Krieges, Childers, mit, daß Wood heute zum Generalmajor ernannt worden sci. Gladstone erklärte auf eine Anfrage Elcho's: er glaube, die Waffenruhe mit den Basutos sei verlängert worden. Der Unter-Staatssekretär Dilke antwortete auf eine Ansrage Arnolds: er wisse nihts davon, daß die Russen Merw bescßt hätten oder demnächst beseßzn würden. Lord Hartington endlich erklärte. Tyler gegenüber, die englishe Regierung habe den Rückzug der englischen Truppen von Kandahar noch nicht angeordnet, er laube auch nicht, daß dies Seitens der indischen Regierung ge chehen sei. — Demnächst nahm Parnell die Debatte über die zweite Lesung der irischen Waffenbill wieder auf. Par- nell vertheidigte die gestrigen Ausführungen Dillons und rich: tete hestige Angriffe gegen die Regierung. Die zweite Lesung der irischen Waffenbill wurde mit 145 gegen 34 Stimmen angenommen und die Spezialberathung auf Montag fest- eseßt. Me E Oberhause seßte Lord Cranbrook diz Debatte über den Antrag Lord Lytton's betreffs Räumung von Kandahar fort und trat energish für das Verbleiben in Kandahar ein. Der Herzog von Argyll erklärte: Die Politik der leßten Regierung habe vollständig Fiasko ge- macht Jett sei nur die Wahl zwischen der vor 40 Jahren befolgten Politik und der völligen Einverleibung Afgha- nistans. Die Politik der Regierung basire niht auf Vertrauen gegen Rußland, noch auf unbeschränktem Ver- trauen Afghanistan gegenüber, sondern darauf, daß die Afghanen zu der Ansicht bekehrt werden können, daß England feine Annexion beabsichtige. Lord Beaconsfield erklärte: Seine in der jüngsten Depesche Lord Granville’'s erwähnte Unterredung mit dem Grafen Schuwaloff habe ein Fahr vor der Entdeckung der Kabuler Correspondenz |tatt-
efunden. Die Bemerkung, daß die indishe Regierung dem heimishen Gouvernement die Hände gebunden habe, habe sich auf die Mission Chamberlains bezogen, welhe das Gouvernement nicht gebilligt habe. Der Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Granville, be- kämpfte den Antrag Lord Lyttons, obwohl kein Bündniß mit Rußland und absolut kein geheimes Abkommen bestehe. Er sei hoc erfreut sagen zu können, daß die Beziehungen Eng- lands zu Rußland so freundschaftliche sind, wie sie England mit allen anderen Mächten wünsche. — Der Antrag Lyttons wurde \{ließlich mit 165 gegen 76 Stimmen angenommen. Die Majorität gegen die Regierung betrug demnach 89 Stimmen.
— 5. März. (W. T. B.) Dillon hat sich nah Jrland begeben.
Nah hier eingegangenen Nachrichten aus Bloem- fontein hat der Präsident Brand am 2. d. M. durch Ver- mittelung des Generals Wood eine Depesche des Ober- Befehlshabers der Boern erhalten, in welcher dieser mit- theilt, daß die Bewohner des Transvaallandes ebenfalls den Wunsch hätten, weiteres Blutvergießen zu verhindern. Es käme aber darauf an, in Uebereinstimmung mit der englishen Re- gierung die Feindseligkeiten einzustellen. Die Boern verthei- digten sih nur gegen die Angriffe der Engländer und seien geneigt, alle Bemühungen anzunehmen, welche der Präsident des Freistaates machen könnte, um den Frieden herbeizuführen, vorausgeseßt, daß diese Bemühungen sih niht gegen den Be- {luß der Boern, ihre Freiheit zu gewinnen, richten.
Dublin, 56... M. (V. 2. D) Die amtiige
eitung veröffentliht eine Proktamation des Vize-
öônigs, nah welcher die Grafschaften Clare, Galway, Leitrim, Kcriy, Limerick, Mayo, Roëcommon und Sligo sowie 10 Distrikte des westlichen Theils der Grafschaft Kork unter die Bestimmungen des Zwangsgeseßes gestellt werden. Ver- haftungen sind noch niht angeordnet worden.
Frankreich. Paris, 3. März. (Cöln. Ztg.) Gestern erklärte der Finanz-Minister im Budget-Ausschusse der Kammer, daß er sür 1882 keine Steuererleihterun- gen zulassen könne, da bereits heute 36 Millionen Mehr- ausgaben vorlägen, worunter 10 Millionen für die Unter- stüßung der Handelsmarine, 5 Millionen für die Entschädi- gung der Opfer des Staatsstreihs vom Dezember 1851, und 14 Millionen für die Herstellung des unentgeltlichen Elementar-
Unterrichts, da die für diesen Zweck im Budget 1882 ausgeworfenen 15 Millionen nicht ausreichten. Léon Say, der mit den Ansihten und Plänen des Finanz - Ministers Magnin nicht einverstanden, sprach ch heute in einer Sißung des linken Centrums des Senats, dessen Mitglied er ist, entschlossen für eine Erleichte- rung der Grundsteuer um 30 Prozent aus; man müsse han- deln: 1) weil - die indirekten Steuern in der Zunahme be- griffen seien; 2) weil die Lage der Landwirthschaft erheische, daß man eine materielle und moralishe Anstrengung mache; und 3) weil die Republik sich mit dem Lande und den Bauern ebenso sehr beshäftigen müsse wie mit den Städten und den Arbeitern. : — 4. März. (W. T. B.) Der Senat beschioß die Einfuhr von Leinen und Hanf zollfrei zu lassen und nahm für Petroleum die von der Kammer beschlossenen Zoll- säße an. p G Spanien. Madrid, 4. März. (W. T. B.) Amtlicher Meldung zufolge ist Campos Agrado zum Gesandten Spaniens in St. Petersburg ernannt.
Türkei. Konstantinopel, 4. März. (W. T. B.) Die Botschafter der Mächte haben dem diesmaligen wöchentlihen Empfang beim Minister des Auswär- tigen nit beigewohnt ; anstatt ihrer ershienen deren Drago- mans, welche ihre Verwunderung darüber aussprachen, daß die Pforte ihre Antwort verzögere und eine Beschleunigung derselben anempfahlen. Assym Pascha sicherte unverzügliche Beantwortung zu. — Die Pforte hat dem Vernehmen nach von der Finanzverwaltung der sechs Steuern einen Vorschuß von 200 000 Pfd. Sterl. verlangt, die Finanzverwaltung hat ihre Entscheidung kis zu dem Eingehen der Zustimmung der europäischen Jnteressenten verschoben. 5 i O
— Der „Diritto“ vom 1. d. M. veröffentlicht die Note, welche der italienishe Botschafter in Konstantinopel, Graf Corti, am 21. Februar an die Hohe Pforte als Ant- wort auf die türkishe Note vom 14. Januar gerichtet hat. Wie das Blatt bemerkt, sind die Noten der übrigen Bot-
chafter im Wesen identish, wenn sie au in einzelnen Aus- drücken abweichen. Die italienische Note lautet : —
„Konstantinopel, 21. Februar. Die Regierung des Kön! 28 hat mich beauftragt, naÞbdem sie vie auf die tärkisch gricchishe Angelegen- heit bezüzlice Cirkularnote der Hohen Pforte vom 14. Januar zar Kenntniß genommen, Ew. ExceUenz Folgendes bekanntzuzedben :
Die Regierung des Königs nimmt na vorauszegangener Ber- ständigung mit den übrigen Mächten die in der erwähnten Mitthei» lung ausgedrückten Kundgebungen und ebenso das Versprechen, sich jedes Angriffes zu enthalten, zur Kenntniß, sie reWnet auf die Absicht der Hohen Porte, weiter ehende Zuzeständnisse zu machen, als jene, wel(e in der Note vom d. L ktober v. I. angedeutet find. ;
In dieser Zuversi4t hat mich die Regierung des Königs beauf- tragt, alle Vorshläze entzezenzunehmen, wel? zu ma hen die Hoh: Pforte in der Lage sein sollte, . damit die Regierunz des Köaigs im Einverständnise mit den anderen Mächten sib ein Urth?il darüber zu bilden in der Lage sci, ob dieselben geeiznet seien, eine Lösung dieser Fraze herbeizuführen. : E :
Indem ib biemit den Avftraz meiner Regierung ausführe, habe ih die Ehre, Eurer Excellenz m:ine vollkommenste Ho hahhtang aus- zudrücken. Certi,“
Rumänien. Bukarest, 4. März. (W. T. B.) Der Minister der öffentlihen Arbeiten hat heute in der Kammer eine Vorlage, betreffend die Organisation des Eisenbahndienstes und den Betrieb der Eisenbahnen eingebracht. _. 3
LLSÄA A M ri e
Nußland und Polen. St. Petersburg, 4. März. (W. T. B.) Die telegraphishe Meldung der „Times of India“ aus Kandahar, taß Merw in Folge eines mit den Häuptlingen der Stadt getroffenen Uebereinkommens von den russishen Truppen beseßt worden sei, wird von der „Agence Russe“ für vollständig unbegründet erklärt : die russishen Truppen hätten Askhaba niht überschritten und von Merw aus keinerlei Aufforderung, dorthin zu marschiren, erhalten.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Fe- bruar. (H. C.) Die Zweite Kammer des Reichstages hat mit 124 gegen 42 Stimmen dea Antrag des Frhrn. de Geer auf Herabseßung der Einkommensteuer für Einkommen unter 900 Kronen abgelehnt. S
Christiania, 28. Februar. Die Militärkommission der Regierung hat dem Kriegs-Ministerium Bericht über den Hjorth-Sverdrupshen Militär-Organisation s- entwurf erstattet, welher zu dem Resultate kommt, daß der Entwurf in all seinen wesentlihen Theilen unannehmbar se
Amerika. Washington, 4. März. (W. T. B.) Die Ceremonie des Amtsantrittes des neuen Präfsi- denten Garfield und des Vize-Präsidenten Arthur hat heute bei sehr chönem Wetter stattgefunden. Miliztruppen und zahlreihe Munizipalkörpershaften verschiedener Städte geleiteten Garfield und Arthur nah dem Kapitole und darauf nach dem Senatssaale, wo der neue Senat sich in Gegen- wart einer äußerst glänzenden Versammlung fkonstituirte. Garfield kehrte sodann nach dem Kapitol zurück, wo er seine Antrittsrede Fe Jn derselben wirft Garfield zu- nächst eincn Rückblick auf die Fortschritte, welche das Land während der 100 Jahre seines Bestehens gemacht gee. Garfield \sprach sodann von den Wohlthaten, welche ih aus der Befreiung der Neger ergeben hätten und betonte die Nothwendigkeit eines Universalunterrihts. Was das Münzsystem angehe, so sei er überzeugt, daß fih zwischen den hauptsächlihsten handeltreibencken Nationen Arrangements treffen lassen würden, welche die allgemeine Anwendung von Gold und Silber sihern würden. Bezüglich des Panama- kanal-Projekts werde er sofort die Aufmerksamkeit der Regierung in Anspruch nehmen, Angesichts der Nothwendigkeit, die amerifanishen Jnteressen bei diesem Projelte zu wahren. Er stimme vollkommen mit seinem Amtsvorgänger Hayets darin überein, daß die Vereinigten Staaten die Aufsicht über ieden interoceanishen Kanal haben müßten. Schließlich sprach ih Garfield mißbilligend über die Polygamie der Mor - monen aus und empfahl den Kongresse, restringirende Maß- regeln in dieser Hinsicht zu ergrei)en. Die Rede wurde oft dur Beifallszeichen unterbrohen. Nachdem Garfield hierauf den vorgeschriebenen Amtseid geleistet hatte, wurde er in feierlihem Zuge nah dem Präsidialgebäude geleitet. Der Weg dorthin war festlich geshmüdckt, mehrere Triumphbogen waren errichtet.
Der Kongreß hat sih heute Mittag auf unbestimmte Zeit vertagt; der neueSenat hat si etenfalls sofort nah seinem Zusammentritt wieder vertagt.
Der Senator Hoare hat gestern den von ihm ein-
von
gebrachten Enl1wurf einer Fundingbill in Folge der Dppo- sition der Demokraten zurückgezogen.
Der Kongreß hat den Schaßsekretär ermäßhtigt, außer den Ankäufen von Staatsobligationen für die Amortisirungskasse auch aus dem Uebershuß der Ein- nahmen solche Obligationsankäufe für den Staat vorzunehmen.
Aus dem Wolffshen Telegraphen-Bureau.
Wien, Sonnabend, 5. März. Die Statthalterei hat die Auflösung der akademischen Lesehalle wegen Ueberschreitung. des durch die Statuten gestatteten Wirkungskreises verfügt.
Reichstags - Angelegenheiten.
Der dem Reichstaze vorliegend?: Entwurf eines Gesetze, betreffend die Küstenfrachtfahrt, lautet: Wir Wil helm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nab erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Neichêtags, A folgt :
Das Recht, Güter in cinem deutschben S:ehafen zu laden und nah einem anderen deutschen Seebafez zu befördern, um sie daselbft aus- zuladen (Küstenfrachtfahrt), steht aus\chlißlid deutshen Shiffza zu.
Ausländis&en Sviffen kann dieses Rebt dar Staatsvertraz oder durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundes- raths eingeräumt werden. 3
Der Führer eines ausländishen Shiffes, wzlher unb?efugt Küstenfrachtfahrt betreibt, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft.
Reben der Geldstrafe kann auf Einziehung des Shiffes und der unbefugt beförderten Güter erfannt werden, ohn? Unterschied, ob fiz dem Verurtheilten gehören oder nicht.
Der §8. 42 des STAIEIRSIL N Nndes entsprechende Anwendung.
Q.
Bestehende vertraz8mäßige Bestimmungen über die Küstenfracht-
fahrt werden dur dieses Gesetz icht berührt. 5
S. 9.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1882 in Krat.
Urkandlich 2c.
Gegeben 2c.
Veotive,
Hinsichtlich der Zulassung fremder Si: zur Küstenfracbtfahrt gelten in den verschiedenen Seestaaten verschied:-ne Rehtsgrundsäge. íIn einigen dieser Staaten ist die Küstenfrachtfahrt aus\cließlih den einheimischen Schiffen vorbebalten; in andern ift sie völlig fret- gegeben ; in noch anderen ift sie, theils durch die Geseßaebung, theils durch Verträge, nur den Sciffen derjenigen sremden Länder, welche Reziprozität gewähren, gestattet.
Im Einzelnen kommt Folgetides in Bétracht :
1, Fremde Länder betriffead.
1) Ja Rußland wird unter „Cabotage“ nur die Ueberführung von Waare. aus cinem russischen Hafea nab einem anderen, we!cher an demselben Meere liegt, verstanden. Dieselbe ift russischen Unter- thanen und ruisishen Schiffen ausschließlih vorbehalten.
2) In Frankreich kanu die Küstenfrachtfahrt, sowohl die kleine (petit c-botage zwishen Häfen desselben Meereë), als au die große (grand cabota-e zwischen Häfen vershiedener Meere), nur unter französishir Flagge auêgeübt werden.
3) In Spanien ist die Küstenfrahtfahrt (comercio de oabotaje) im Allgemeinen nur den nationa!ea Sciffen gestattet (Ordenanzas general-s de la renta d“ adua’as vcm 15. Juli 1870 Artikel 153) ; do türfen durch fremde Sciffe von einem Hafen zum anderen ge= führt werden: I
das Gcpäck von Reisei. den, Mineralien, hydraul:scher Kalk, Baukbolz, natürlicher wie fünstliher Dünger und einheimische St:infohle, S. Handels- und Swiffabrtsvertrag ¿zwischen dem deuts%en Zollverein und Spanien vom 39, März 1868 Artikel 14 (Bundes-Geseßbl. S. 329).
4) In Portugal i1t die Küstenfrachtfah:t im ganzen Umfange dec nationalen Flagze vorbeßalten. S. Handels- und Swiffahrts- rertrag zwishen Deutshland und Portuzal vom 2. März 1872 Artikel 14 (Reichs: Ges:bi, S. 260).
5) In Schweden gilt prinzipiell dasselbe; die norwezishe Flagge ist der schwedischen ol-icbzestellt. Es können aber durch Königliche Anordnurg die Sdiffe derjenigen Länder zur Küstenfrachtrahrt zugelassen werden, welche Reziprozität gewähren. Solche Anordnungen find pe Gunsten der deutschen, britischen, italienishen, dänisch2n. niederländis schen und belgishen Schiffe erganzen.
6) Für Norwezen bestimmt das Geseh vom 17. Juni 1869 8, 14, daß fremde Fahrzeug: Waaren an einem inländischen Hafen- platze einnehmen und tieselben na einem anderen inländischen Hafen schaffen kôaneo, sofcrn niht rom Köni, e angecrdnet wird, daß diese Befugniß keinem Fahrzeuge irgend eincr fremden Nation zu- stehen soll.
7) In Dänemark türfen laut Verordnung vom 1. September 1819 allgemein nur fremde Scbiffe von mehr als 15 Kommerzlaften (zu 520) Pfund) Ladungé!äbigkeit an der inläadishen Küstenfracht- fatrt theilnehmen. Die Regierung kann jedoh nab dem Gesey von 14, April 1865, unter Vorauésseßung der Gegenseitigkeit, diese Ein- s{ränkung für Scbiffe solher Staaten, welwe in ibren Handels8- verbältnifsen zu Dänemark prioilegirt sind, aufgeben, was für deutsche Sciffe unterm 1. April 1868 geschehen ist (Preaßisbes Handels- archiv 1848 Band 1. S. 310). Für die dänischen Kolonien gelten besoudere Lestimmungen.
8) In Oesterrei ist nah Kaiseiliher Eats&ließun1 vom 98, Januar 1845 dic Ausübung der Cabotage allea Schiffen frem- der Flazçcea untersaat, wofern niht in Verträzen besoadere Bestim- mungen darüber getroffen sind. Deutshe Schiffe sind auf Grand dis Vavrdelsvertrages rom 16. Dezember 1878 Artikel XI. zugelassen.
9) Ja Jtalien, wo grardsäplih au die Cabotage als ein Vor- ret der nationalen Flagge ancrfannt wird, ist die Regierung dur das Gesc vom 9. April 1855 ermächtigt, die Schiffe fremder Län- der zur Ausübung der Küftenfrachtfabrt unter der Bedingung voll- tävdiger Meziprozität zuzulaffen. Jn Uebereinkommea mit dem Deutschen Reich ist die gegenseitige Zulassung durch Deklaration vom 28, November 1872 erfolgt.
10) In Griechenlard is durch Könizlihe Verordnung vom 15. Norember 1836 Artikel 111 bestimmt, daß die einheimischen Fahr- zeuge das auts{ließlite Recht haben sollen, die Landesprodukt: von einem Hafen des Königreichs nav einem aaderen zu transportiren, sofern nit durch Staatsverträge geregelte und auf Gezenseitigkeit basirende anderweitige Bestimmang-n erlassen sein würden.
Das Deutsche Reid hat ein bezuüglihes Abkommen mit Griechen- land biêber nit getroffen. , :
11) In den Niederlanden ift die Auétübung der Küsten- und Binnenschiffahrt dur die Lösung eines Patents bedingt; im Uebrigea ift dieselbe Ausländern und Inländern gleihmäßig gestattet Ja Niederländis-Ostindien sind indessen nur die niederländischen Sie, die Schiffe, welche in Niederländish-Ostindien einbeimish sind und die Fabrzeuge solcher einheimischen Fürsten, denen dies vertragsmäßig zugestanden ist, zur Küstenfahrt befugt. Scbiffahrtägesey vom 8. August 1850 Art. Ÿ1, (S. Prruß. Handelèarciv S. 414).
12) In Belgien ift die Cabotage frei.
13) Jn Großbritannien ist die Küstenfrachtfahrt allen fremden Scwiffen grundsäxlich freigegeben; daneben hat sib aber die Regle-
rung vorbehalten, dur order ia council die Schiffe derjenigen Länder davon auszuschließen, welche britishea Schiffea die Rezipro-