1881 / 55 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

zität versagen. Verbindung mit The Custows consolidationa ect 1853 sect. 324.

14) În der Türkei ist das Recht des Küster.handels den deut- | \&en Sciffen dur Artikel 12 des Handels- und Schiffahrtétraktats | zwischen der Hohen Pforte und den Hanseftädten rom 18. Mai 1839 |

in Verbindung mit Artikel I. des Handelsvertrages zwischen derselben und dem Zolivercin vom 29. März 1862, worin den zollvereinélän- dischen Sciffen das Reck&t der meistbegünstigten Nation cingeräumt ift, zugestanden.

15) Was die außereuropäiscen Länder betrifft, so‘ift in der Mehbrzabl derselten die Cabotage der nationalen Flagge vorbehalten.

Vor aVem ift zu bemerken, daß die Vereinigten Staaten von Amerika | die fremden Schiffe selbst von der Fracbtfahrt zwiscen ihren an |

verschiedenen Weltmeeren belezenen Häfen unbediagt aues@ließen. Dagegen lassen Brasilien, China und Japan die fcemden Flaggen im Fradtverkehr an ihren Küsten ohne weiteres zu. S. Vertrag zwischen den Staaten des Zollvereirs, Medcklenburg und den Hanses ftädten und China vom 2. September 1861, Artikel 6 und 7 und Vertrag zwischen dem Zollverein und Japan vom 20. Februar 1869, Artikcl 8 (Bundes-Gesetbl. 1870 S. d).

Il, Im Deuischen Reich

ist gcseßlih allgemein nur der Grurdsatz festgestellt, daß in den See- bâfen und auf allen natürlihen und fünstlihen Wasserstraßen der einzel1:en Burdet staaten die Kauffabrteishiffe sämmtlicher Bundes- staaten aleihmäßig zugelaffen und behandelt werden (Reicbéverfafsung Attikel 54 Absay 3). Dana steht allen deutshen Schiffen die

rad tfahrt an der ganzen deutschen Küste unbedingt frei. An einem

heile der letzteren genießen fremde Sciffe dieselbe Berechtigung; an einem anderen dagegen, und zwar in einigen Gebieten des L A Staats, geiten für die Küstenfrachtfahrt ausländisher Schiffe be- \{ränkende Bestimmungen.

1) In den Provin¿en Ostpreußen, We?preufen und Pommern gilt die Kabinett-Ordre vom 20. Juni 1822 (Gesez-Samml. S. 177), welcbe den autländishen Schiffern die Küstenfrachifahrt bei Strafe der Korfitkation vou S(iff und Gut verbietet. Ausnahmen sind jedoch „in dringenden Fällen“ und „zum allaemeinen Besten“ von den Previnzialbehörten zuzulassen. Dieses Verbot kann nach dem Geseß vom 5 Februar 1855 (Gesez-Samml. S. 217) durch Königliche Verordnung zu Gunsten solcher Länder außer Anwendung geseßt werden, in welcen die preußishcn Schiffe zum Betriebe der Küstea- frac!tfahrt ¿u gleiden Recten mit den cinheimishen Schiffen zuge- lassen we: den. Zugelaßsen find d. mzufolçce in den genannten preu- fißen Provinzen britische, nicderländiste belgische, schwedisce, nor- wegische und dänische Schiffe dur Königliche Verordnungen vom 2. April 1855 (Gesc-Samml. S. 218), 1, Dezember 1856 (Veset- Samml. S. 1011», 12. Juli 1858 (Geset-Samml. S. 411) und 9. März 1868 (Geseßz-Samml. S. 220). Die gleice Zulafsung ist ferner den Scbiffen derjenigen Länder zu Theil geworden, welchen dieses Recht Seitens des Zollvereins oder des Reichs vertragëmäßig eingeräumt wurde.

2) In Swleswig-Holstein sind nah dem Plakat vom 1. Sep- tember 1819 urd der Zollverordnung vom 1. Mai 1838 fremde Swiffffe von 15 Kommerzlasten (zu 5200 Pfd.) oder weniger Trag- fähigkeit von der Küstenschiffahrt ausgesblofsen. Diese Beschränkung ist dur Königliche Verordnuna vom 9, Mai 1867 (Ges.-Samml. S. 701) zu Gunsten derjenigen Länder außer Anwendung geseht wor- den, deren Sch:ffe in den Provinzen Oft- und Westpreußen und Pommern zur Küstenfrachtfahrt zugelassen sind.

In den übrigen deutschen Küsteng?ebieten ift die Ausübung der Küstenfrachtfabrt mangels entgegenstehender geseliher Bestimmungen für fremde Schiffe unbehindert.

Diese Ungleichheit des in ten deutschen Küstengebieten geltenden Reckts und die Beziehungen zum Auélande haben den am deutschen Seehandel betheiligten Kreisen mchrfah Anlaß gegeben, die einheit- lite geseßliche Regelung der Frachtfabrt an der deutshen Küste in Anzegung zu bringen. Vor allen- wandte sich der deut'che nautiscbe Nerein in Gemäßheit eines im Vereinttage am 19. Februar 1874 von 14 vertretenen Vereinen auf Antrag Lübccks einhellig gefaßten Besclusscs im Jaruar 1875 mit der Bitte an daz ehemalige Reichs8- kanzler-Amt,

den russischen Schiffen die freie Küstenfahrt zwischen deutschen Hafenpläten zu urtersagen. so lange Rußland den deutschen Sciffen nicht das gleiche Recht gewähre.

Die Handelékfammer zu Lübeck, sowie die Vorstehèr der Kauf- mannstaft in Stettin {lossen sich diesem Verlangen in der Rich! tung an, daß Rußland reranlafßt werden möge, die Küstenschiffabrt duf Grund der Gegenseitigkeit freizugeben. Auf Grund dieser An- regungen aus Handels- und Schiffahrtskreisen wurde eine nationale Regelung tes Gegenstandes, wodur die unerläßlide Grundlage für die mit tem Autlande zu eröffnenden Verhandlungen geschaffen werden sollte, ron Seiten des Rei&ts bereits im Jabre 1876 ins Auge gefaßt. Früher {hon hatte die Königlich preußische Regierung erkannt, daß eine Verschieder heit der Grundsäße über die Bedin- gungen der Auéübung dieses Gewerbezweiges in benachbarten Gebiets- theilen desselben Staats unzulässig sei und {hon aus handels8- politishen Gründen nicht beibehalten werden dürfe.

Die Regelung der Frage unterblieb damals für Preußen nur in Folge der Entridelung der Bundesverbältnisse. Die reit sgeseyz- lite Regelung erscceirt jeßt um so dringlicter, als das Reich bei Vertrögen mit autwrärtigen Mächten bereits mehrfach in die Lage cefcmmen ift, megen der Küstenschiffahrt Bestimmunzen zu treffen.

Die Kompetenz der Reit sgesetaebung ftebt nah der Reicbéver- fafiura Artikel 4 Nr. 1, 2, 7 und Artikel 54 außer Zweifel,

Die reittégeseplide Regelung des Gegenstandes würde in drei- facher Weise erfolgen können:

entweder wird die Küstenschiffabrt in ihrem ganzen Umfançe Jedermann, Fremden wie Einbeimischen, freigegeben.

oder das Recktt der Küstenfrabtfabrt wird nur denjenigen fremden Staaten eing:räumt, welche dasselbe Recht den deutshen Schiffen zugestehen,

oder tieses Ritt bleibt der inländishen Flagge vorbehalten und wird Autéländern nur unter bejonteren Umständen gewährt.

Der voliegende Gesetentwurf hat si unter diesen drei Mögzli(h- keiten für die lette als dicjenige entschieden, welhe ter deutschen Siffabrt die meiften Vortheile in Auesicht stellt.

Die unterschiedülese Freigebung der Köstenfracbtfahrt an alle fremden Nationen ist in der Tratition, wenigstens Preußens, nicht begründet. Au der Umstand, daß in dem größeren Theile des deutschen Küstengebiets die Küstenschiffabrt bièber allen Fremden cfen stand, rechtfertigt es nicht, dieses Vertältaiß nunmehr als all- emeine Regel für ganz Deutscbland anzunchmen. Denn es ist zu erücdsihtigen, daß der geaerwärtinge Recbt?zuftand aus der Zeit vor der Grürnduna des Norddeutschen Burdes ftammt, und daf tamals die deutswen Seestaaten mit Ausrahme Preußens wegen der Kleinbeit ihrer Küstengebiete zumeist gar richt in ter Lage waren, das Reckt der Küstenschiffahrt ibren eigenen Scifien vorzubebalten. Dies bat sich vollftändig geändert, seit- dem die deutste Handelemarine dur die Reichéverfassang für eine einbeitlice erklärt und der deutschen Schiffahrt der gemeinsame Stv zugesichert ist. Nunmehr ift diese Frage ledigli aus natio- nalem Gisittépunkte zu betrah!en und den nationalen Inter fien gemäß zu regeln. Der deutsche Küstenbandel bedarf der bedingurgs- losen Zvlafiung alier fremden Schiffe nicht, und das Reih würde fremden Staaten gegenüber, welche ter deutschen Flagge die Gegen- seitiakeit vorenthalten, durch tie unbedingte Freigebune der Küsten- frattiatrt eines wirfszmen Verhandlungêmittels si begeben, dessen es bedarf, um der deutscen Schiffahrt im Auétlande die ihr ge- bübrende Berücksicbtigung zu verschaffen.

Gewrichtige Bedenken {vpreben aber au dagrtgen, daß Seitens tes Reichs tat Recbt ¡um Betriebe der Küstenshiffabrt gcseulih den Angehörigen aller derjenigen fremdea Staaten eingeräumt werde, welcde tasselbe Ret den deutshen Schiffen zugetteben. Dieser Standpunkt der Reziprozität hat da seine rolle Berechtigung, wo

S. The Custcms corsolidation act 1876 sect, 141 in i

auf feiden Seiten gleibe Interessen eirander gegerüberstehen. Bei der Küstenscbiffahrt trifft aker diese Vorautseßzuva nicht überall zu.

Um das Interesse tes Reis nach allen Richtungen hin zu wahren, ift geboten, ein Ret auf Betbeiligung an der Küitenfracbt- fahrt den Scbiffen cines fremden Landes rur dann einzuräumen, wenn eine solche Zulassung durch entsprehende Gegenleistungen jenes Lan-

| des aufgewozen wird. Ob aber diese Gegenleistungen in dem Erbieten

zur Reziprozität oder in anderen Vorthe:len bestehen sollen, wle fi Deutschlord im Vertragtweae autbedingt, dics kann nit all- gcmein und für alle ‘Fälle im Voraus turch das Gescy entschieden werden. Vielmehr bänat die Entscheidung dieser Frage in jedem ein- zelnen Falle von der Beurtheilung der fonkreten Verhältnisse ab. Drr geseßlice Aufsteuurg der Reziprozität als Bedingung der Zu- lassung fremder Swiffe ¿ur Küstenfrachtfahrt nürde man den Spiel- raum, welchir bei Vertragévzrhandlungen mit auêwärtigen Staaten gegiben sein muß, enger begrenzen, als rathsam ist. Deshalb ift im vorliegenden Entwurf der dritte der obenbezcidncten Wege cinge- \chlagen worden.

8 1 bestimmt den Begriff der Küstenfraltfahrt und stellt die Regei fest, taß zu derselben rur deutsche Sciffe berectigt sind, während im §. 2 eine Abweic&ung von tieser Regel, sei es in Folge eines Staatévertrages, sei es im Verordnungéwege, gestattet wird. Dér leßtere Weg würde im gegebenen Falle solden Staaten gegen- über zu wählen sein, in dencn tie Küstenfracbifahrt allen Flaggen, entwcder unbedingt oder in der Voraussetzung der Gegenseitigkeit, geseßlich gestattet ift.

Die bestehenden Staatsverträge, welbe dem Reich oder einzelnen Bundesstaaten iz Betreff der Küstenscbiffahrt Verpflichtungen gegen fremde Mächte auferlegen, werden durch das neue Getey selbit- verständlid nicht berührt. Diesem Grundsay wird i a §. 4 Aus- druck gegeben.

Die Strasbestimmungen im §8. 3 des Entwurfs beruhen auf der

EGtmwôgunrpg, daß gegenüber einem Vergehen aut Eigennußz der Höchst- betrag der Geldstrafe nit zu niedrig bestimmt werden darf, da der Ritter auf Einziehung der unbefugt beförderten Güter oder des Sciffes, wodur Unscbuldige getrcfffen werden können, wohl nur in besonderen FäUen erkenren wird. Dagegen wird für unbedeutende Fâlle, in denen etwa nur ein fleincs Packct unbesugt befördert ist, tie Möclichkeit cffcn zu laßen sein, auf tas Minimum der Geld- strafe berabzugehen. __ Es empfiehlt si endli, einen angemessenen Einführungstermin in das Gisey aufzunehmen, tbeils mit Rücsibt auf die weithin zer- ftreuten Interessen, welche dasselbe be: ührt, theils um für eine neue Regclung der in Frage kemmenden autwärtigen Beziehungen, soweit dicselbe vor dem Eirtritt der Wirksamkeit des Gcsetes wlinschen2- werth erscheint, die crforderliche Zeit zu gewinnen.

Die VI. Kommission des Reichstages zur Vorberathung des Gesctentwurfs, betreffend Abänderung des Gesetzes vom 13. Fe- bruar 1875 Üübcr die Naturalleistungen für die bewaff- nete Macbt im Frieden hat sich wie folgt konstituirt: reiherr Nctrdcck zur Rabenau, Vorsitzender; Freiberr v. Aretin, Stellvertre- ter des Vorsitzenden; Bicler (Mellno), Schriftführer; Dr. Mendel, Stellvertreter des Stristfübrer- ; Baron v. Arnswaldt, Freiherr v. Beaulieu-Marconnav, v. Below, Freiherr v. Dalwigk-Lichtenfels, Jäger (Nordi ausen), Freiberr v. Lercenfcid, Freiherr v. Malyahn- Gült, Reinecke, Graf v. Saurma-Jeltsch, Tölke.

Land- und Forstwirthschaft.

Das K. K. österreiishe Ackerbau - Mivisterium bat jeßt einen Auszug aus den an dtafselbe gelangten ziffermäßigen Ernte- autweisen über die Ernte in Oesjterreih im Jahre 1880 veröffentliht. Wir entuchmen diesem Auszuge folgende Angaben, mit dem Bemerken, daß die Getreidearten, welche nur in einzelner, meist fleineren Läïdern, Wichtigkeit baben, z B. Spelz, Miscb- getreide, Hirse, Vuckweizen, hier weggelassen sind. Die Durchscbnitte umfassen die Periode von 1870 bis inkl. 1879, de feblt für einige Länder zu diesem Durchschnitte je ein Jahrgang. In Niederösterreih betrug die Ernte des Jahres 1880 in 1000 bl: bei dem Weizen 1140, Roz-en 2370, Gerste 1060 Hafer 3090, Mas 158; in Oberösterreid: Weizen 790, Roggen 1506, Gerste 845, Hafer 1690; in Salzburg: Weizen 126, Roggen 205, Geiste 22, Hafer 258; in Steiermark: Weizen 870, Roggen 1068, Gerste 257. Hafer 1543, Mais 1143; in Kärnten : Weizen 250, Roggen 577, Gerste 207, Hafer 743, Mais 184; in Krain: Weizen 207, Roggen 146, Gerjte 187, Hafer 314, Mais 212; in Tirol und Vorarlberg: Weizen 26", Roggen 468, Gerste 197, Hafer 140, Mais 483; in Görz und Triest: Weizen 97, Roggen 15, Gerste 36, Hafer 17, Mais 140; in Böhmen: Weizen 4290, Roggen 8539, Gerste 5180 Hafer 9110; in Mähren: Weizen 1320, Roggen 2820, Gerste 2950, Hafer 4085, Mais 172; in Swlesien: Weizen 150, Roggen 434, Gerste 367, Hafer 1015; in Galizien: Weizen 4060, Roggen 4240, (Herste 5500, Hafer 9940, Mais 1050; in der Bukowina: Weizen 170, Roggen 200, Gerste 460, Hafer 526, Mais 1065. Für sämmtlihe im Reichsrathe ver- tretenen Länder ohne Dalmatien und Jitrien stellen sich diese Zab- len wie folgt: bei Weizen 13730, Roggen 22 579, Gerfte 17 268, Hafer 32 471, Mais 4607 in 1000 bl, Wenn die Durchschritts- ernte jeder einzelnen Frucht dur 100 auégedrückt wird, so entspricht die Ernte in der gleichen Fruc&t im Jahre 1880 folzenden Prozentzablen : in Niederösterreih : tei Weizen 42, Roggen 96, Gerste 86, Hafer 90, Mais 86, in Obez-O ‘sterreih: bei Weizen 112, Roggen 113, Gerste 114, Hafer 105, in Salzkurg: Weizen 90, Rozgen 103, Gerste 71, Hafer 115, in Steiermark: Weizen 116, Roggen 116, Gerste 107, Hafer 114, Mais 96, in Kärnten: Weizen 113, Rogzen 104, Gerste 113, Hafer 103, Mais 88, in Krain: Weizen 110, Rcggen 105, Gerste 98, Hafer 95, Mais 80, in Tirol und Vorarlberg: Weizen 103, Roagen 99, Gerste 103, Hafer 90, Mais 98, in Görz und Triest: Weizen 97, Roggen 71, Gerste 109, Hafer 106, Mais 64, in Böhmen: Weizen 115, Roggen 99, Gerste 114, Hafer 111, in Mähren: Weizen 107, Roggen 90, Gerfte 132, Hafer 107, Mais 111; in Schlesien: Weizen 109, Roggen 85, Gerste 107, Hafer 99; in Galizien: Weizen 111, Roggen 69, Gerste 111, Hafer 105, Mais 119; in der Buiowina: Weizen 98, Roggen 57, Gerste 110, Hafer 87, ‘Mais 95. Für sämmtliwve im Reicbsurathe vertretene Länder obne Dalmatien und Istrien sind diese Prozertzahlea: für Weizen 110, Roggen 90, Gerfte 112, Hafer 105. Die Schätungen der Saatenmarkt-Kommission lauteten sür Weizen 108, Roggen 98, Gerste 106 und Hafer 105 °/%. Es sind demnach die Sbäßungen der Saaten- marft-Kommission dem faktiscea Grgebaisse ziemlih nabe gekommen.

Gewerbe und Handel.

Die gestrige ortentlide Generalversammlung der Aktionäre der Preußishen Boden-Credit-Actien-Bank genehmigte per Atk!amation den Rectnungeabshluß pro 1880 sowie die auf 61/4 9/4 festgesetite Dividende, die sofort zablbar ift, urd ertheilte eir stimmia Decharge. Die von der Direktion beantragte Aenderung des & 16 Alinea 2 des Statuts, betreffend die Ermä:.igung des Mini- mumé der Amortisationëquote von # °/9 auf 1/1°/5, wurde einstimmig zum Beschluß erhoben.

Der Vertwraltungêra!h der Bank für Sprit und Pro- duktenbandel hat die Dividende für das Geschäftsjahr 1880 auf 23%, festgesett.

Nach dem Geschäftsberichte ter Pommerschen Eisen- gießerei und Maschirenbau- Aktiengesellschaft füc das Jahr 1880 erzielte dat Unternehmen einen Nettogewinn von 16 350 #4, der die Vertheilung einer Tividende von 29% an die Aktionäre ge- stattet. Im Uebrigen wird im Bericht konstatirt, daß die Konîsoli- diruag ter Gesellshast wcitere Fortschritle gemacht hat, Die Erhô-

bung d 8 Grundstück-* und Gebäudekonios um 34 915 H gegen das Borjahr und hiermit zuglei die Erhöhung des Hypothekenkontos um 43 000 resultiren aus reuen Grundfiück8erwerbungen. Das Kassakonto, Kawbiokonto, Kon1o für ausstehende Forderungen und das Materialienkonto ergeben zusammen den Bitrag ron 290722 4; diesem gegenüber stehen Kretitoren im Betrage von 15 684 M, es verbleibt also ein diéponibles Betriebskapital von 275038 M

Dresden, 4. März. (W. T. B.) Die beute bier zwischen dem Kurator der Prag-Duxer Eitienbahn und dem Direktor der Dux - Bodenbacber Eisenbabn gesührten MVerhand- lungen haben, dem „Dreëdner Anzeiger“ zufolge, zu dem Ergebnisse aeführt, daß die Dux-Bodenbacber Bahn den Betrieb der Prag- Duxer Bahn zunäcst auf 23 Jahre übernimmt und die Prioritäten für das nächste Jahr mit 3 pCt. in Silber, für die Zukunft dagegen und bis zur Al-pari-Verloosung mit 3 pCt. in Gold verzinft.

London, 4. März. (W. T. B.) In der gestciaen Wol l- auktion waren Preise unverändert, Stimmung ziemli flau.

Paris, 4. März. (W. T. B.) Bezüglich des gestern von der „Times“ gemeldeten Betrags der neu zu emittirendeo 3prozent. amortisirbaren Rente wird in Regierungékreisen jede Auskunft verweigert. Was den Emissionécours der neuen Rente anbetrifft, so sind die meisten Journale der Ansicht, daß derselbe noch gar nicht feftgestellt set.

Verkehrs: Anstalten.

Plymouth, 4. März. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Westphalia“ ist hier eingetroffen.

Berlin, 5. März 1881.

Cöln, 5. März, 12 Uhr 20 Min. Mittags. (Tel.) Die englisde Post vom 4. März früh, planmäßig in Verviers um 8 Uhr 21 Min. Abends, ist ausgeblieben. Grund: VBer- fehlter Shiffsanshluß in Ditende.

Vaterländischer Frauen- Verein.

Na Allerhöchster Bestimmung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin findet die diesjährice Generalversammlung des Vaterländischen Frauen-Vereins am

Sonntag, den 20. März, Abends 6# Uhr, im Saale des Ministeriums für Lanowirthschaft, Domänen und Forsten hierselbst, Leipziger Platz Nr. 8, Statt, wozu wir hierdur& die Mitglieder des Haupt-Vereins und der Zweige Vereine mit dem Ersuchen zahlreicher Betheiligung freund- lihft einladen.

Der Vorstand tes Vaterländischen Frauen-Vereins.

Ghar lotte Gräfia von Itenpligt.

_ Das unter dem Hohen Protektorat Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin stehende „Hei- math shaus für Töchter höherer Stände“ hielt am Freitag Abend unter Vorsit des Urter-Staatssekretärs Riadfleish im Dienst- gebäude des Justiz-Ministeriums cine dietjährine Generalversamm- lung ab. Der Vorsißende konnte in seinen einleitenden Worten mit freudiger Genugthuung des Aufscbwungs gedenken, den das Institut genommen habe. Die Zabl der Mitglieder und die Summe der Beiträge seien in erheblitem Steigen begriffen. Pensionat und Schule erfreutea sich des besten Fortschritts. Das hervor- ragendste und weittragendste Ereianiß des vergangenen Jahres aber fei die Ueberrahme des Protektorats Seitens Ihrer Kaiserliken und Königlidken Hobeit der Kronprinzessin. Dem von Hrn. Goder vorgetragenen Geschäftsbericht entnehmen wir, daß die Handels- und Fortbildungé\chule im Vorjahr von 70, die Géewerbesbvle von 154, die Monatétkurse im Maschinennähen von 120, im Wäschezuschneiden von 93, im Nähen von 137, im Puy- machen von 69, im Scneidern von 119 und die Handarbeitslehre- rinnenkurse von 106 Schülerinnen besubt worden sind. Lie Filiale der Gewrerbescbule, die im Norden der Stadt, Fehrbellinerstraße 39, errichtet ift, hat alcihfalls einen äußerst erfreulihen Aufsbwung ge- nommen, Das Pensionat hat 69 Pensionärinnen ein behagliches Heim gewährt ; 6 erhielten gan:e, 15 halbe Freiftellen. Durch die bevor- stehende Uebersiedelung tes JIpstituts nah Charlottenstraße 19 a. hofft man die Durchschnitts;ahl der Pensionärinnen von 41 auf 50 zu erböben. 31 der Pensionärinnen bildeten si zu Lehrerinnen vor. Dem Institut find au im Vorjahre reie Gaben zugeflossen. Se. Majestät der Kaiser, die Hobe Protektorin und andere Mitglieder des Herrscherhauses haben oan der Wokblfahrt des Hauses regen Antheil genommen. Der Kultus-Minister bat dem Institut 800 X, der Staatssekretär des Reid spostamtes 300 und der Minister des Jnnern 150 4 über- wiesen. Die Beiträge betrugen 10221 «G An Persionkbeiträ zen giogen 17 884 Æ, an Schulgeld 5581 Æ ein, Die Ge)ammtein- nakme ecgab 38 792 Æ, die Ausgabe 38552 4 Der Reservefonds

hat sid um 2400 Æ erhöht, an Effekten besißt das Institut 9600 A

_ Der Präsident und das Comité des 5. ir.ternationalen Orienta- listen-Kongresies laden durÞh Bekanntmachung vom 18, v. M. zu dem bier in Berlin vom 12, bis 17. Sepember d. J. abzuhaltenden fünften internationalen Orientaliften-Kongreß ein. Die Mitgliedschaft des Kongresses und damit das Anrecht auf die Publikationen desselben wird durch Einzahlung von 10 M deutscher Reicéwährung erworben. Anmeldungen und Einzahlungen nebmen die F. A. Brodckhautsbe Buchhandlung in Leipzig und die Buch- bandlung Asher u. Co. in Berlin W., Uater den Linden 5, in Empfang. Die Mitgliederkarten werden den Theilnehmera seiner Zeit zugesandt werden.

Necwe+ York, 2. März. (Alg. Corr.) Aufder Hannibal-undSt. Joseph - Cisenbahn unneit Macon, Missouri, entgleifte beute cin Zug, und ein anderer Zug, der auf dem Wege war, um den Passagieren Beistand zu leisten, stürzte dur eine Brücke. Im Ganzen wurden 7 Personen getödtet und 9 {wer verleyt. 12 Per- sonen trugen leite Beschädigungen davon.

Neapel, 4. März. (W. T. B.) Heute wurde Casamiccioli (Insel Jscbia) von einem großen Erdbeben heimgesubt, welches nabezu die Hälfte des ganzen Landstrihs bei Casamiccioli verheerte ; es haben dabei mehrere Personen ten Tod g«fanden; von hier ift Hülfe abgegangen.

Im Nationual-Theater kann tas einmalige Auftreten der Fr. Niemann-Raabe infolge ibres verlängerten erfolgreihen Gaste \piels im Residenz-Theater erst § Tage sräter (alio am Montag, den 14. März) stattfinden. Als Role bat die Küastlerin, wie {on mitgetheilt, das Lorle in „Dorf und Stadt* gewäblt. Alle bereits für ten 7. gelösten Billets baben ihre Gültigkeit fur diese Vor- stellung. Die nä&tste Woche bringt zuglei die ¿weite Novität des E E Gast'piels: „Dec Selbstmord“ von Paolo errari,

Redacteur: Riedel.

erlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließli Börsen-Beilage).

Berlin:

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Nichfamiliches.

Breuße:. Berlin, 5. März. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (9.) Sizung trat der Neichstag in die erste Berathung des Entwurfs cinesGesetes, betreffend die KüstenfraGtfahrt, ein. Der Bundeskommissar Geh. Ober- Reg.-Rath Dr. Nöfing erklärte, die verbündeten Regierungen hätten geglaubt, es zunächst dem Reichstage {huldig zu sein, dieses Gesetz, welches das Haus in der vorigen Session aus Mangel an Zeit niht habe durhberathen können, aufs Neue vorzu- legen, umsomehr als das Bedürfniß desselben von allen Seiten anerkannt worden sei. Es habe auch an einer neuen Anregung nicht gefehlt. Bald nach Schluß der vorigen Session sei ¿unädst an das Reichsamt des Jnnern eine Petition aus Ostfriesland gelangt, welhe von ciner groëen Zahl von Sciffern, Khedern und Kaufleuten unterzeichnet worden sei. Diese Petition gehe dahin, die Vorlage un- verändert wieder einzubringen. Eine andere Petition derselben Richtung sei aus Wismar gekommen. Den vom Reichstage in zweiter Lesung gefaßten Beschluß auc) Den in der dritten Lesung von der Sache freundlih gesinnter Seite gestellten Antrag hätten sih die verbündeten Negierun- gen indessen nicht aneignen können, denn ihre freie Aktion würde durch die Freigebung vershränkt werden. Es sei den verbündeten Regierungen also nichts weiter übrig geblieben, als den Gesetentwurf in derselben Form aufs Neue einzu- bringen. Er empfehle dem Hause die Annahme desselben.

Der Abg. S&lutow bemerkte, der Gesezentwurf sei dem Hause unverändert wieder vorgelezt worden, nur den statisti- schen Zusammenstellungen seien die für 1879 zugefügt, die einen weiteren Beweis dafür lieferten, daß der Verkehr der deutschen Schiffe an den Küstenfah:ten im Auslande im Wachsen, die Betheiligung der fremden Flagge an den Reisen zwischen den heimishen Häfen in stetem Rücgange begriffen fei. Die gründliten Erörterungen vom vorigen Jahre, die sogar zu einer Annahme des Geseßentwurss in wesentlih ver- änderter Form in zweiter Lesung geführt hätten, seien unbe- rüsihtigt, aus den Motiven seien nicht einmal einige damals so entschieden widerlcgte Säße fortgeblieben, während seine (des Redners) damals vorgebrachten Argumente durch die vom deutschen Nautischen Verein in der vorigen Woche einstimmig angenommene Resolution, die sich für volle Freiheit der Küstenfrachtfahrt ausgesprohen habe, bekräfligt seien. Zu- aleih habe der Verein in dem Wunsch nach Versiändigung mit der Negierung betont, daß die im vorigen Jahre be- \{lo}ssene Fassung des Gesetzentwurfs als die äußerste Kön- zession zu betrachten sei. So denke man heute noch in den Kreisen der Sachverständigen. Ueber die einzige abweichende Anschauung, die in Rendsburg seitens der Küstenfahrer selbst laut geworden, sei gleichfalls im Nautischen Verein ver- handelt, wobei sih ergeben babe, daß im Gegensaß zu der trofi- losen Lage der Rhederei, namentlich der Segelsthiffahrtsrhe- derei, immerhin noch gerade die Branche der Küstenfrachtfahrt verhältnißmäßig am besten daran und sich durchzushlagen im Stande sei. Dampsschiffe und Eisenbahnen, die er ja nicht aus der Welt schaffen wolle, seien der Nagel zum Sarge der Segelschiffe in der Küstensrachtfahrt. Daß das Gesetz eine materielle Bedeutung nit habe, sei im vorigen Jahre fast von allen Seiten offen au3gesprochen, nur das Bestreben der Reichsregierung im nationalen Jnteresse die bezügliche Geseß- gebung einheitlih zu regeln, habe Sympathien erwcckt und auch ihn veranlaft, an dem Zustandekommen eines solchen Gesehes mitzuarbeiten. Halte die Regierung, wie cs leider den Anschein habe, daran fest, day nur auf dem von ihr vorgeschlagenen Wege diese Materie geseßlich zu ordnen sei, so werde eine Verständigung in diesem Reichstage sich kaum erzielen lassen, eine Schädigung nach irgend einer Seite dadur aber auch niht erwachsen. Der Reichskanzler habe unlängst einen Beirath ins Leben gerufen, um in wirthscastlihen Fragen durch engste Fühlung mit dem praktischen Leben sich Rath und Unterstüßung zu schaffen ind wolle dieses Jnstitut als bewährt auf das Reich aus- dehnen; in der vorliegenden Frage verhalte der Reichskanzler sih gegen das kompetente Urtheil der sahverständigen und be- theiligten Kreise absolut ablchnend. Die Motive kennten eine Regelung der Materie in dreifaher Weise; das Gesetz kenne nur eine; diese einzige solle angeblih der deutshen Schiffahrt die meisten Vortheile in Aussicht stellen, und alles das in der irrigen Auffassung, daß man sich durh die un- bedingte Freigebung der Küstenfrachtfahrt eines wirksamen Ver- bandlungêmittels begebe. Für die Betheiligung an der deut- schen Küstenfahrt, die nah der Meinung der Rendsburger zum Verhungern zu viel und zum Leben zu wenig einbringe, gewährten die sämmtlichen in Betracht kommenden Staaten gar nichts, niht einmal Schön? Dank! werde man jagen. Und wenn das Haus das Recht irgend einem Staate ver- sage, so shneide man in scin eigenes Fleisch, indem man den eigenen Handel Deutschlands in seinen anderen Branchen \chädige, und zweitens befreie man den betroffenen Staat an irgend einer Stelle des Schiffsverkehrs, der ihm bisher da- selbs gemachten Konkurrenz, die niemals ganz zu beseitigen, sondern nur zu verschieben sei! Weil aber die Regierung niemals irgend einem Staate gegenüber, mit einer so stumpfen, unbrauchbaren Waffe kämpfen werde, und man in Deutsch: land niemals einem fremden Staate die Küstenfrachtfahrt in den deutshen Waaren verbieten werde, könne er die Beden- ken der Regierung gegen die Fassung des Gesehes nicht thei- len, zumal es in England in der vom Reichstage gewünschten Form thatsächlich bestehe. _Das englische Parlament werde ih do darüber klar gewesen sein, daß es niht fremden Na- tionen, sondern seinem eigenen Handelsstande ein Recht cin- geräumt oder bestätigt habe. Diese Frage sei niht nach Parteianshauungen, niht am grünen Tisch, sondern nah dem praktischen Bedürfniß sür „das grüne Land“ zu entschei- den. Die Annahme des Gesches in der vom Reichstage be- \{lossenen Fassung werde bald Nachfolge in anderen Staaten finden ; sie sei zeitgemäß, praktis und der nationalen Stellung Deutschlands würdig. - i

Hierauf ergriff der Neichskanzler Fürst von Bismarck das Wort :

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Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Pren D.

Berlin, Sonnabend, den 5.

Marz

FH wende mi, indem ib die sachliche Vertretung dem sab- fundizen Herrn Kcmmissar überlasse, zunächst zu den politiswen Einwendungen, die ter Herr Vorredner gegen die dietjährige Wies derbolura der Verlage gemact hat. Ic habe hon neulich Selegen- heit gehabt, über das Verhältniß des Bundesrathes seibst zu abge- lehnten Vorlagen zu sprechen, und muß heute auf die Sate zu- rüdckfommen. Selbst winn diese Gesetzeëvorlage im vorigen Jahre im Reichétag vollstäntiz dur&berathen worden wäre und zu einem Beschluß in dritter Lesung gesührt hätte, so blieben die verbündeten Regierungen auc dann not berechtigt, Lei ibrer eigenen Ansicht zu beharren. Es heißt das die Gleichberewtigung der beiden gese8geben- den Falto:en des Reiches in Zweifel ziehen, wenn man fagf, daß eire vom Reichêtag abgelebnte Sache, wenn sih die verbündeten Ne- aterungen von der Unrichtigkeit ihrer Auffassung ni&t überzeugen fönnen, niht wieder in derselben Form vorgelegt werden türfe, Aver so liegt die Fraze bier jz gar nicht cinmal, fondern 8 ivird auc bier wieder verlangt, daß tie verbündeten Regierungen son bei der ersten Anfühlung tes Reichstages über die Annchmiibkeit oder Frpopularität ihrer Veriagen gewissermaßen , wie ein Kammer- berr feinem Fürsten gegenüber den Blick verstehen soll, auf dicszs un- li:-bjame Thima nicht wieder zurückommen sollen. Ja, meine Herren, da regiert tann der Reic;étag allein und dann fönnen Sie die ver- bündeten Regierungen von der nicht gerade leichten Theilnahme an der Gesetzgebung canz diépensiren, wenn sie gar nichts m.hc vor- bringen können, tessen Ablehnung wahrscheinlich ist. Die verbün- veten Regierungen biciben, der Reichstag wechselt, und die Negîe- rungen haben es nidbt blos mit dem Reichstag, sondern mit der Nation zu 1hun. Es kann ja sein, daß bei fertgeseßter Diskussion b:8 zur vcllcn Klarstéllung der Sache sch die Nation und in specie der Wähler ükterzzugt, daß die Regierung so ganz Unrecht nit ge- habt hat. Die Regierungen sind vollständig berechtigt, ibre Politik nit blos auf cine Reichbtagssession, nicht blos auf eine Wablperiode cinzuri&ten, sondern sie sind verpflichtet, sie auf ein Menschenleben einzuricten und ¡u berchnen und auch Gedanken anzuregen, die fi vielleict erst mühsam Boh brechen, wenn sie zu wiederhoiten Malen disfutirt und daturcw zu besfserem Verständniß gebraht wor- den find. Wenn der Rei&tstag im vorigen Jahre einen definitiven Beschluß gefaft hätte, so bätte man ja, nawdem man die Stärke der Majorität, die dob:i auftritt, die mehr oder weniger sahkundige cder unter dem Druck ter politishen Stellung hande!nde Zusammen- setzung der Majorität erwogen bätte, darüber von Seiten dcr ver- Eündeten Regierungen verkandeln können, wenn aber die Gewobnkeit weiter cinreißt, daß Vorlagen, die viele Arbeit und viele Erkun- tigungen auch kei anderen Sachverständigen, als bier zum Worte femmen, veranlaßt baben, rur halb oder gar ni@ï durcberathen oder in cine Kommi!sion verwiesen werden und da liegen bleiben ja, meinz Herren, das ist wenigstens kein wohlwollendes Mittel, um den verbündeten Regi:rvngen die abweichende Ansicht zu crkernen zu geben, indem man die Sache dilatorisch behandelt, und sie liegcn läßt. Die vorliegende Sache gehört zu den, ich glaube. nit ganz weni- gen, tie in der rorigen Legiélatur nit zum Abschluß çelangten. Das ift dec xoliti-che Th:il der Sache, in dim ih nur die Rechte Ler veibündeten Negierungen rerwahren will und mich darauf rerufe, daß der Neichstag tod auch nit gerade ershrodten ist, wenn er Refolutionen faßt und fiadet, taß bie verbündeten Regierungen garz anderer Ansicht ¿u sein (einen. In dem Falle zicht er sich nit \&üttern zurüd, sondern beharrt fest auf der Resciution und wieder- belt sie‘im näcsten Jahre. Wir stehen, glaube i, zu gleicen Rechten nach ter Verfassurg, also, wenn Sie eine \{üchterne dèmütbige Aengsilichkeit gegenüber Ihren Andeutungen von den Rezierungen verlangen wollten, fo müßten Sie wenigstens eine billize êquî» valeste Rüeksihtnahme auf die Ansichten der Regiernngen sie können ja irrig sein, sie kônnen es alle jen verwenden. (8 ge- (icht aker im G:gentheil, daß bier im Neicbétage sogar die Mi- neritût, die in gesezgebenden Akten überstimmt it, ch feinen Auzen- tli& darüber bederft, die Beschlüsse, welc;e die Majorität det Reicbs- tages in Uebercirstimmurg wit den Bundeéreziecungen gcf2ft und zum Gesesz erboten hat, anzufcinden und i will sagen für voUstäntiges Fiatfko zu erklären und zu behaupten, Zustände, die da- dur herbeigeführt minden, müßten sofort aufhören, so wcniz ist da eine Grgenseitigkeit vorhanden. Cine Mivorität im Burdebratß würde sich nie erlauben, gegen ein Geseb in dieser Weise aufzutrcten uad zu sciner Beseitigung dicses Gese in den Augen de1ec, die vanaÿ leben und Jahre iang lebten sollen, berabzusezea. Vei uns haben dicselbea Herren, bie mir früher den Verrcurf gema@t kaben, daß in der Wiedertolung einer Volage eine Mißachtuyg des Reihe- tags liege, vom freibändleriscen Standpunkte die G-csche, die in Ucbercinstimmung zwischen dem Reichstag und dem Bundcê8rath be- œloïen worden sind und als Reickégeseye gelten, mit den {ärfsten Wortcn anzugreifen und die Anträge auf Abänderung zwar nicht in focmulirter Weise vorzulegen, aber bei jeder Diekussion im plicite anzugreifen versuht. Soviel über die politishe Seite der Frage! N E S

1:3 die materielle, die sa&tli%e Seite der Fraçe aula: at, so bin id sowobl wie der Herr Kommissar ncben mir verpflicotet, BDe- \&lüf2 der verbünteten Regierungen zu vertreten. Aber lassen wir dec erst mal den Reichstag b.8 zu Ende uns einen vollgultig g maten Beschluß vorlegen, dann werden wir urs au bardeln laffen. Wir siav nicht, wenn i ron den Vertreiern der vcrbündeten Regie- zungen sprece, gesonnen, mit tem Kops dur die Wand zu gchen, und nun 10 Jakre bintercinandir chne Aussicht auf Annahne da/- \cibe vorzulegen, aber daß wir glei auf ten ersten blinden S&uß davonlaufen , das können Sie von ur8 au nicht verlangen. Be- clicfen Sie toh mal erst defiaitio, und daun bin ih gern bereit, zu urterbandeln. J kin in ciner Sache, ina der ich mi selkst für einen Sat&kundigen nicht balte, nibt jo eiger.sinnig, daß id guten Gründen nicht zugänglih wäre; wenn ein Reichétagébesck&luß ror- liegt, daun wollen wir die Sacwkundigen, au andere als den Herrn Voiredner, gern hören und dann sind wir voliständig bercit, liber die Save zu unterbandeln. Ich kin auc in keiner Weise abgcneigt und bin dankbar füc die Aairegung, dann cine Kommisßon roga Sachverständigen zu berufcn und mit denen die Sache zu keratden, Aker cest bitte id im Namen der Regierungen um “tiren fertigen Reichstag! beschluß und mrf;, ni&t im Namen der Regierung, atr in meinen cigenen die Ansicht autspre@en : so lange wir mit den Ber weisungen in Kommissioren und halten Beslüssen und Liegenlassen abgespeist werden, halte ih es für eine beretigte Taktik der Regie rung, von ihrem Recbte Gebrauch zu machen und jedes Jakbr dieselbe Voilage zu wiederholen, bis sie ein responsum des Reicttags mit Ja oder Nein bekcmmen, darauf haben mir, glaube ic, ein Recht.

Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) bemerkte, der Abg. Schlutow habe der Regierung nicht das Recht nehmen wollen, eine nicht zu Stande gekommene Vorlage wieder vorzulegen. Derselbe habe nur beklagt, daß von den Berathungen und Beschlüssen der vorigen Session keine Notiz genommen el. Es seien dies freilich Veränderungen, denen er niht zustimmen könne. Eine Codifikation der verschicdenartigen Bestimmungen über dieje Materie dürfte allgemeine Zustimmung finden. Die Vorlage werde es insbesondere ermöglichen, daß die deutsche für die Ent- widckelung der Flotte so E scemännische Bevölkerung an Zahl und Tüchtigkeit erhalten bleibe. Der Grundjaß der Reziprozität, den der Abg. Schlutow betont habe, sei durhaus

niht maßgebend, da 2s sich um die Kräftigung und Förderun des kleineren deutithen Schiffergewerbes handle. Er halte es abe für einen Jrrthum, daßDeutschland gerade in feiner besondern Lag: si eines Mittels berauben solle, um die deutschen Handels- interesen zu fördern. Ein Theil der Schiffahrt auf der Kanälen in Holland fei mit hohen Lasten belegt, welche die Schiffe, welche oft auf denselben führen, zwar leiht trügen, anderen, die nux ein paar Mal des Jahres dort führen, würden sie sehr shwer. Ferner wirke das Gefeß dazu, die feemännische Bevölkerung in Zahl und Tüchtigkeit zu vexr- stärken. Er bitte, das Geseß anzunehmen, ohne es nochmals an eine Kommission zu verweisen.

Der Abg. Dr. Karsten erklärte, das Material der Petitio- nen sei durhaus kein neues, fondern dasselbe wie im vorigen Jahre. Es liege kein Grund vor, warum man das bisher bestehende Prinzip der Neziprozität aufgeben solle, au aus den Motiven sei ein solches niht zu ersehen. Die Auëfüß- rungen des Abg. Löwe seien schon in der zweiten Lesung im vorigen Jahre widerlegt worden. Jn Bezug auf die See- tüchtigkeit der deutshen Küstenbevölkerung sei bisher kein Rücgang zu konstatiren; wenn die Verbesserung derselben angestrebt werde, so könne sie viel besser durch Hebung der Seefischerei geshehen. Er bitte, obgleih er si überhaupt nichts von demselben Geseß verspreche, dasselbe in eine Kom- mission zu verweisen. Man bezwecke mit dem Entwurf weiter nichts, als neue Barrieren gegen das Ausland aufzurichten, und bedenke nicht, daß dasselbe seinerseits die shärssten Re- pressalien ergreifen könne. Jn welchem Umsange dies geschehen könne, babe die jüngst stattgefundene Erhöhung der russischen Zölle bewiesen.

Demnächst nahm der Reichskanzler Fürst von Bis- marck das Wort:

Ich kann zur Sathe auc diesem Herrn Redner nur erwidern: legen Sie uns einen vollendeten Reich8tagsbesbluß vor und Sie weiden uns zur Unterhandlung bereit finden, nachdem wir iha çe- prüft baten.

Ih habe niht zu dieser Wiederholung, sondern destalb das Work ergriffen, um zut erklären, daß der Herr Redner rolsiändig im fac&liden Irrthum ift, wenn cr annimmt, daß die russiscbe Zolls erhöhung cine NReprissalie gegen die unserige gewesen ist. Er ist mit der Entstehung8geschichte dieser Zollerböhung ganz unbekannt, und id widersvre2 dieser Behauptung mit sicberer Kenntniß der Akten und der Entstehunc8zeschichte dieser russischen Zollerhöhung. Die- selbe bat cinen réin finanziellen Ucsprurg, ist rein eine russiscte Finanzmaßregcl, urd ich fann im Gegentheil versichern, daß sie nach ter Autsage mir bekannter und nabe bekannter russis@er Staatsmänner eine zeitlang zurückzehalten worden ift, und Bedenken tazegen laut geworden sind aus Sorge, daß diese Ec- böhung deutsche Reprcss2lien hervorrufen könnte, und wenn nan auf solche hâite gefaft sein fônnen, wenn man nit die 1bneigung un- serer va:lamintarisä@en Versammlungen aus früheren Verhantlungen, der Regierung dazu die Ermächtiaung zu geben, fanute, dann wäre wahrscheinli die russische Zollerhöhungéforge, um deutls%e Répressa- licn gegen russisbe Produkte zu verbüten, ganz unterblieben, und Sie bätten darüber nit ¿u klagen. Also grade umgek!ebut, als der Hr. Redner angeteutet bat, liegt die Sache.

Der Aba. Staudy erklärte, er werde an seinem ver- mittelnden Antrage in der vorigen Session, der einige Nach- theile des Gesetzes beseitige, auch jeßt festhalten, eventuel mit seinen Freunden für die Vorlage stimmen. Der Nautische Verein b:stebe zum großen Theil aus Besißern größerer Schiffe. Hier aber kämen vorzugsweise die Jnterejjen Der fleineren Schiffer in Betracht, welche auf einem dem Geseße günstigen Standpunkt ständen.

Der Bundeskommissar Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. Roesing führte aus, daß auch in anderen Ländern, be- sonders auch in England der Regierungsvorlage analoge Be stimmungen beständen. E :

Der Abg. Dr. Rogagemann beantragte, die Vorlage an cine Kommission von 14 Mitgliedern zu verweisen. Dieselbe jei besser in ciner Kommission als im Plenum zu erledigen, zu- mal der Reichskanzler erklärt habe, daß die Regierungen dur: aus nicht geneigt seien, bei ihrem Vorschlag zu beharren. Das völlige Janoriren der vorjährigen Verhandlungen mae auf ihn den Eindruck, als ob die Regierung gar keinen Werth auf dieselben lege. ,; .

Auf Antrag des Abg. Rickert wurde die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. .

Das Haus trat hierauf in die erste Berathung des Ent- wurfs eines Gesetzes, betreffend die Besteuerung der Dienstwohnungen, ein, nah welchem der Miethswerth der genannten Wohnungen für die Bemessung der Miethssteuer niht höher als auf 10 Proz. des reinen Diensteinkommens taxirt werden soll. - E :

Der Abg. Dr. Neichensperger (Crefeld) bemerke, die Anzahl der Dienstwohnungen der Reichsbeamten, namentlih in Berlin, sei schon außerordentlich groß. Hier wohnten 951 in 139 Wohnungen. Jm preußishen Staate jei man bisher mit Dienstwohnungen niht 10 vershwenderisch gewesen. Die beiden höcysten Justizbeamten der Rhein- provinz z. B. hätten bis heute noch feine Dienstwohnung. Man solite aber darau} ausgehen, die Dienstwohnungen überhaupt möglihst zu beschränken. Diesciben schaften ihren Jnhabern nur unverhältnißmäßigen Aufwand und viele andere Jnkonvenienzen. Ein Amtsgebäude mit Dienst- wohnungen ensprehe entweder den öffentlichen oder dem pri- vaten Zwecke nicht. Dabei würden diese Gebäude meijt von außen herein statt von innen heraus fonstruirt, d. h. man baue eine recht brillante Façade, nah der danu die Wohnung, so gut es gehe si richte. Man fönne dem Beamlen natür= lih niht zumuthen, in Mansarden zu wohnen ; der Beamte bekomme also ein Stodwerk, welhes in gleicher Weije ür diesen Privatzweck eingerichtet sei, wie für den öffentliden. Das gehe so herunter bis in die Schulbauten. {n einer hiesi- gen Mädchenschule nehme die Wohnung des Rektors 6 Frenjter der Façade ein, wre die Shuiräume nah hinten lägen. Ein hoher Reichs: Zustizbeamter wohne in einem brillauten Sto werk, das ihn in die größte Verlegenheit setze, da Möbel, Ve- dienung u. st. w. im Verhältniß zu dem Bauwerk stehen müßtzn. Den Maximalsay im §. 1 des Gesehes von 10 Prozent fizide er nah seinen Ersayrungeu zu viedrig. Jn Cöln könng

z. B. ein Beamter mit 2000 Thalern Gehalt eine seir,er soziaz