1881 / 59 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

die er aber um deshalb doch mit Freuden begrüße, als sie die Bildung einer liberalkonservativen Partei als eine Un- möglihkeit ersheinen lasse. Der Bundesrath habe von seinem Recht der Jnitiative zu Verfassungsänderungen seit dem Be- stehen des Deutschen Reichs zweimal Gebrauch gemacht; das erste Mal habe es \sich um die Einschränkung der Rede- freiheit der Abgeordneten gehandelt, das zweite Mal sei dem Reichstage diese Vorlage gebraht worden. Sei das blos Zufall, daß die einzige Verfassungsinitiative, die die Re- gierungen ergriffen hätten, gerade darauf ausgegangen ci, die verfassungsmäßigen Nechte des Reichstags zu verkürzen ? Habe doh der Reichskanzler selber mit seiner bekannten Offenheit gesagt, daß zu gewissen Zeiten liberal, zu gewissen diktatorisch regiert werden müsse. Die Vorlage entsprehe nicht der nationalen Politik, von der sih der Reichskanzler bisher habe leiten lassen. Das Deutsche Kaiserthum allein sei zu s{hwach konstituirt, um diejenige sammelnde und konzentrirende Ge- walt mit Sicherheit zu üben, die man in einem so großen Reiche nicht entbehren könne. Es müsse sein Ansehen, seine Gewalt wesentlih darauf basiren, daß es durch den Reichstag, als das zweite Centralorgan des Reiches, unterstüßt werde. Eine Shmälerung der Rechte des Reichstages brächte daher die nationale Entwickelung in Gefahr. Er bitte deshalb, die Vorlage abzulehnen.

Hierauf ergriff der Staatssekretär Scholz das Wort:

Den allgemeinen politishen Autführungen des Herra Lorredners wird von anderer Seite, von berufener Seite denke id, ausführlich noch begegnet werden, ih muß mich{ aber gleich wenden gegen einige der Vorwürfe, die der Herr Vorredner im Eingang seiner Rede, wo er die Güte hatte, ich den Bemerkungen zuzuwenden, die ih ge- macht habe, gegen mich erhoben hat.

Der Herr Vorredner hat gesagt, id hätte mir ein thema pro- bandum gewissermaßen willkürlih aufgestellt, ih hätte nicht nöthig aehabt, gegen den Scheinkonstitutionaliëmus, der in dieser Vorlage gefunden wurde, zu fprecen, es gäbe Niemand, der die Geschichte und die Zustände der deutschen Staaten, wo bereits zweijährige Etate- perioden beständen, kennte, und nicht zugeben sollte, daß mit solcher Einrichtung auch ein wirklicher Konstitutionaliëmus vereinbar sei. Ja, mícine Herrea, wenn der Herr Vorredner die Güte gehakt bâtte, mib ganz anzuhören und zu höôren, was ich von dem Herrn Aba. Dr. Lasker citirt habe, der gestern gerade diese Autführungea gèmact hat, dann würde er mir nicht diesen Vorwurf machen körnen, daß ic mir ein thema probandum willkfürlih gesucht bätte. Ich acceptire den Herrn Vorredner aber gern als Bunde8gecossen gegen Darin bg: Latker, den er mit diesen Ausführungen auch wider- egt hat.

Der Herr Vcerredner hat dann gesagt, ib bätte füglih mir die Aufgake zu stéllen gehabt, nachzuweisea, daß zweijährige Etatépetio- den besser scien als einjährige. Bei aller Bereitwilligkeit, bei solcher Gelezenbeit den Belehrungen mich zugänglich zu beweisen, die der Herr Vorredner gemacht hat, kann ih das nicht, denn die Vorlage, meine Herren, führt nirgends aus, daß zweijährige Etatéperioden beser seien wie eirjährigce, sondern der Vorschlag der zweijährigen Etatsperioden if cin Folgesay des Entschlusses, der in der Vor- lage zum Ausdruck kommt, der konkurrirenden Thätigkeit des Reicts- tags und ter Landtage urd den Uebel ständen, die sid daraus ergeben, eia Erde zu machen. Dieses Motiv erkennt der Herr Vorredner viellei%t nicht an, ic habe seine Ausführunzen so veritanden, daß er dieses Motiv als wakr und ers{öpfend für die Vorlage nicht gelten laßen will; i fann ißm das nicht nehmen, aber das autpesprochene Motiv der Vorlage ist cs wesen und ich glaube, es ist Niemand bertizt, andere Motive derselben zu fubstituiren, ih habe mich

daran zu halten gehabt

Der Herr Vorredner hat dann gesagt, ih hätte versucht na&zuweisen, zweijährige und cinjäßrige Etatsperioden seien im Wesentlichen gleih gut, und er hat dabei die Bemerkung agemacht, Jemand, der nicht logisch und psycologisch anders als normale Menschen eingerichtet sei, könre fsolhen Sat niht ausführen, jeder normale Mens müsse vielmehr anerkennen, daß zweijährige Perioden eo ipso Üktler seien wie einjährige. Ja, das Kompliment, was darin liegt, kann ih auf mich nicht be- ziehen, denn ih habe gar niht den Versuch gemacht, nachzuweisen, daß einjährige und zweijährige Perioden glei gut seien; ih habe, wie Sie ch erinnern werden, anerkannt, daß, wie jedes Ding zwei Seiten habe, so aub tie ¡weijährigen Etattp:rioden nicht von allen Nathtbeilen freizuspreben \cien; ih habe nur gegenüber ten Einwendungen, die gestern eiloben waren und die fundamental dabin gingen, daf mit zweijährigen Perioden ein wirkliches Etaterecht vit denkbar sei, diesen gegenüber hake ih versu&4t zu widerlegen, daf cine zweijäbrige Etatsperiode deu Begriff des Etats, das wahre Wesen det Etats vernichte, und ih habe außerdem mich nit darauf DEYEINT,, sondern hinzugefügt, gewisse Vortheile seien mit der zwei- jäbrigen Periode verbunden; von denen hat der Vorredner nicht die Elite gehabt, Notiz zu nehmen.

Hierauf ergriff der Bewollmächtigte zum Bundesrath Königlih württembergische Ober- Finanzrath von Schmid das Wort.

Meine Herren! Die württembergische Regierung, welche ih hier zu vertreten die Ehre habe, steht im Prinzip auf dem Standpunkt des Gesegesentwuris; sie eracbtet es Angesichts der bis zu einer Art Nothlage bervorgetretenen Mißtände in hohem Grade für angezeigt und an der Zeit, daß diesen Mißfiänden, soweit immer thunlich, aruntlid abgeholfen werde; als angemefsenes und richtiges Mittel zu diesemZweck aber erkennt sie die Cinfüßrung zweijährigerEtatéperioden im Reich und, wo mebrjäbhrige Etateperioden noch nicht bestehea, auch in den cinzelnen Bundesstaaten.

Mas nun die Berathung und Feststellung der Geseßesvorlage im Bundeêtathe anktelaug?, so mö&te ih zu meinem Theil kon- statiren, verbfindeten Regierungen von den ledigli in der Sache selbst gelegenen Etwägungen ausgegangen find, daß ibnen die politiíhen Nebenrücksichten, von denen in diesem hoben Hause an mebreren Stellen die Rede war, ganz fern gelegen haben. Gs hat sich in feiner Weise bei irgead einer verbündeten Regierupg auch nur in irgend wel her Form die Absicht kundgeceben, mit dieser Gesepee vorlage den Retten der Autorität des Reichstags zu nahe zu treten, ariémweige denn, daf, wie der lette Herr Redner eigentlih durch- bliden lief, cin Attentat auf diese Rechte und auf diefe Autorität des Neichttags versucht werden sollte. Méine An, tine solhe Auf- tafung mul ichon im HintliX auf die Leyalität, welche toch die ver- bündeten Regierungen auch für ihren Standpunkt beanspruchen müsen, à limine zueudgemwiesen werden.

“e Wenn aber der geehrte Herr Vorredner Rede die heben Gesihtépunkte ins Feld rote feinem Standpunkte eben in der Dertihen Reiths und seiner Entr*ckelung ic demgezenüber betbätigen, daß an der

an die

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seiner führte, Situation des seien, so mêtte

am Sélufse

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begründet Bundesrath wabrlih un- erbe dli urd treu festhalten wird an den Grundlagen und Grund- bestimmungen unserer Verfassung, dat es aber eine andere Frage ift,

ce man bie fónitiade Gntwridelung des Deutschen Reichs oder die Fortbildung, wie dec Herr Borcedner sie gerannt hat, sich vor- ellt im Sinne eine: unitarischen Anusgoltaltung oder im Sinne ver tbderativen Grunkblage, auf welhec unsere Verfassung ruht. Das it dee Kerrpuskt der Fecage, und alles, wa? Sie vbagegen sageo, das if, wenn Sie mie ven Auttruck gestatten, cigertliH mehr Schlag- wort, fo verhält: es fh.

Demnäthst aber, meine Herren lage selbft näber trete, Selepentwuc!?, tas tütrun

möchte ih, vor alem betonen , caput et fandamentum tieser Vorlage, die GCiu- ang der ¡weijäßrigen Bubgetperioden, der Art. 69 ist und daß gegenüber diesem Artikel die übrigen Beitimmungea der Borlage ih f ntweder verhalten in einem direkten [l

indem ich der Bor-

then Zusammenhange wie

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daß der Schwerpurift des |

| sabe der bisberigen Erfahrungen dieser Anschauung entçegen.

z. B. der Art. 24 derselben, wona, wenn zweijährige Budgitperioden eingeführt werden, mit Nothwendigkeit si auch ergiebt eire Ver- mehrung der Legislaturperioden der Zeit nach, odir daß sie in einem nur nebensächlihen Zusammenhange stchen , nicht in einem so ncth- wendig logischen, wie z. B. der Ärt. 13. Ich betone das ganz eigens, weil in der gestrigen Verhandlong bier im boben Hause die Meirung hervergetreten ist, daß im Sinne der verbündeten Regierungen geradz ‘dieser Art. 13 der Schwer- punkt der Vorlage sei. Meine Herren, in einem gewissen Zusam- menbange steht er mit dem Grundgedanken der Vorlage, aber er er- giebt fic niht mit etner solchen Nothwendigkeit, wie ter Art. 24 der Vorlage.

Meine Herren, der Hr. Akg. Dr. Lasker bat gestern dem Bun- des'ath den Vorwurf gemacht, es wäre eire solche Auffassung dieser Frage nur deshalb eigentli möglih gewesen, weil die Geschichte der Entstehung dieser Artikel eben nitt bekannt sei. Der Herr Abgeord- vete irrt fich in dieser Beztehung. verhalten sollte, wie der Herr Abgeordnete sagt, dann, meine Herrev, ist der Gesi%tspunkt ibm entgegenzuhalten, von welhem er selbft ausgegangen ist, nämlich, daß si historisch und that\äblih an das Budgetreht uud an die Budgetberathung eben auch die Berufung der parlamentarishen Körper zu knüpfen pflegt. In diesem Sinne also und mit dieser Maßgabe ist es vollständig richtig, wenn von Seiten des Bundes8rathstisches gestern, sowie auch in den Motiven ein gewisser ursächliher Zusammenhang zwischen Art. 69 und dem Art. 13 geltend gemacht worden ist. In der Frage der historischen Entstehung dieser Artikel trete ih dem Dre, Abg. Lasker nicht ent- gegen, in diesem Sinne habe ic nicht gesagt, er babe si geirrt.

Meine Herren, die Frage nun, um welche es sch hier eigentlich handelt, ist toch die, zu untersuchen, ob die pessimistische Auffassung, in welche auf so manchen Seiten des Reichstags dieser Vorlage gegenüber sich vertieft wird, wirklich begründet ist, und zweitens, ob und in diesem Sinne trete i in einem gewissen Betracht der diesbe:üglichen Aufstellung des Hrn. Vorredners bei ob für die vorgeschlagene Maf.nahme das Uebergewicht der prakiishen Gründe sich wirklich geltend macht, oder nicht. Gestatten Sie mir nun, daß ich diese Kardinal srage nas O objektiven Gesihtspunkten kurz zu beantworten mir erlaube.

Meine Herren! Man if von Seiten der verbündeten Regierun- gen in der That davon ausgezangen, daß dieses Monate lange und gleichzeitige Tagen des Reichstages und der Einzellandtage ein wie nah Ansicht der verbündeten Rezierungen, so auc in dem Bewußt- sein des Reichstages und der Nation zu einer folwen Nothlage aus- gewachsener Mißstand sei, daß hier eine gründliche Abhülfe uihasfen werden müsse, Untershäßen Sie nicht die Gründe, welche gerade in dieser Richtung zu der Vorlage geführt haben. Es handelt si in der That au bier auf diesem Gebiet um die Herstellung eines nodus vivendiìi zwishen dem parlamentarischen Leben des Reichs und der Einzelstaaten. Das ift der maßgebende Gesichtspunkt, und wenn Sie unter diesem Gesichtspunkt die ganze Vorlage auffassen, dann werden Sie nicht mehr sagen können, es sind bloße Beguemlichkeitsrücksichten, es sind blos Zweckmäßigkeits- gründe! Nein, meive Herren, es ist in gewissem Betracht eine Lebens8frage, welche an den Parlamentarismus felbst herautritt. Nun bat Ihnen der Hr. Staatésekretär Scholz auf Grund statisti- \cher Erhebungen solche ziffernmäßige Thatsachen vorgetragen, und ih könnte dieselben hier ergänzen, aus denen doch herrorgeht, daß diese Konkurrenz zwishen Reichstag und Landtagen diese ungeme)\ene Fnansprucnahme von Zeit und Kraft do auf die Dauer sich nit so forttragen läßt. Meine Herren, dazu kommt nun aber noch ein überaus wichtiges Moment, welches ih wobl zum ersten Mal jetzt in diesem Pas zur Geltung bringe. In Deutschland stehen die Dinge, sei es zufällig ih glaube es nit sei es aber nah ciner gewissen inneren Lage so, daß sie für die verschiedenen parla- mentarishen Körper des Reichs und der einzelnen Länder nicht eine solhe Anzahl von Männern finden, daß Kollisionen in den Personen niht auch mit Nothwendigkeit eintreten werden. Ein erheblicher Theil der Herren Abgeordneten ist, wie Ihnen fo gut bekannt ist wie mir, in beide Vertretungskörper berufen. Hiermit tritt aber eine Kollisicn der Pflihten und au eine Friktion der Kräfte ein, welche auf die Dauer kaum erträglih ersheinen wird. Können Sie nun aber, meine Herren, die in Deutschland so geartete Sachlage durch ein bloßes Nein umgestalten ? Das wird Ihnen wohl nie möglich werden. Wenn das aber so liegt, so w.rden wir auch recht wohl die Rufe verstehen, welche eigentlich in den Beschlüssen des Reichstags, des Nortdeutschen {on im Jabre 1868, dann des Deutschen Reich?tags im Jahre 1872 und endlich 1873 ergangen sind. Meine Herren, diese Beschlüsse des Reichètazs sind die beste Signatur der ganzen Si- tuation, und wenn der geehrte Herr Vorredner vorhin gesagt hat, diese Apathie des Volkes erkläre sich aus ganz anderen Motiven als aus denen, welche etwa die Vorlage unterstellen wolle, so antworte ih hierauf ganz einfach: lesen Sie Jhre eigene Resolution, die Sie im Jahre 1873 gefaßt haben. Dort ftebt: unter den maßgebenden Gesichtspunkten, welhe in dieser BezieLun eine Aenderung nothwendig erheishen, sei auch der, da bei den biéherigen Zuständen eine Zersplitterung der Kräfte und des Interesses der Nation an den parlamentarischen Verbande lungen einträte. Meine Herren! Mit diesem Ihren eigenen Zeug- nisse sind aile jene großen Worte, die wir in dieser Beziehung gehört haben, thatsächlich entfräftet. Und dann frage id Sie: sind denn die Dinge béfser geworden seit 1873? Haben sie sih nicht in- pejus gestaltet? Meine Herren! Nicht durch die Motive, welche Sie angeführt haben, sondern durch eine in der Natur der Dinge selbst gelegene Nothwendigkeit ist das so eingetreten und dieser That- sache gegenüber kann man mit bloßen Ausführungen, welche die all- gemeine Politik betreffen, nit aufkommen.

Meine Herren! Kein Mensh wird Ihnen glauben draußen in der Nation, daß der Reichskanzler eigentlich in dieser Beziehung und mit dieser Vorlage eine Politik treiben will, welhe gegen das nationale Interehe sei. Da finden Sie keinen Glauben! Sie werden tauben Ohren predigen! (Widerspruch links. Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, ich möchte also darauf zurüd- kommen, wie diese Nothlage und. die Herstellung eines modas vivendi eigentli die Grundursahe der Vorlage ift und wie hier die Lebenswurzel oder doch wenigstens eine Lebenéwurzel des Parlamentarièmus selbft getroffen wird, wenn der Parlamen- tariêmus unter diesem Gesichtspunkte die Vorlaze nicht betrachtet.

_ Demnächst aber, meine Herren, mus ih auf die Frage eingeben : Sind dean die bisher vorgeschlagenen Vittel geeignet, diesem Noth- ftand ein Ende zu machen? Aus den Verhandlungen vom Jahre 1868 ab bis beute ersehen wir, daß bauplsälih drei Mittel in Vors(lag gebracht worden sind. Die erste Kategorie ist, daß ein bestimmter Anfangêtermin für die Sißungen des Reichötages festgesezt weide. Dieser Gedanke i {on 1868 aufgetau&t, hat aber zu den da: Lbgagis lp Zeiten im Reichêtag seltst eice ganz verschiedene Beantwortung erfahren. Lesen Sie diese Verhandlungen nah und Sie werden {ich überzeugen, mit welchen

großeu Schwierigkeiten in dieser Beziehung zu kämpfen ift, wie sehe |

die Meinungea in diesem Betreff auseinander gegangen sind, und was ten neuen Vorschlag des Hrn. Abg. Ridert betri t, so war der- selbe auch {hon früher gemacht worden. Der Hr. Abg. Lasker bat, wenn ih recht unterrihtlet bin, diesem Gedanken ¡uerst Ausdru gegeben und hat auch einen diestezüglihen Antrag an ten Reichbtag gebracht. Nun aber ist gegen diesen Borschlag

man würde es ja gern auf eine Probe anfommen lassen vor

Allem einzuwenden, daz nach den gemahlen Erfak rungen vnd für | eine nicht absebbare Zeit der Zeitraum, welhen Sie bier in Aus- |

sit nehmen, für Zhre paxlamentarishe Thätigkeit in Budgetsachen und in legiélativer Be iehung cin wobl zu eng bemessener ist, Herren, von Mitte Oktober bié Weihnachten werden Sie mit Jhren Arbei-

ten unmögli fertig werden, urdwenn gestern von einem hervorragenden |

Redner das Gegentheil betauptit worten ist, so steht eben die That-

Dem- näbst aber kommt in Betracht, daß, wenn dieser Vorschlag acceptirt würde, män mit den verfassungëmäßigen Zuständen gewisser einzelner

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Wenn sich das nämlich auch fo |

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Meine |

Bundesftaaten in nenne Bayern z. B. in einem direkten Konflikt treten würde. Ja, meine Herren, in diesem Sinne köunen Sie do wohl diesen Vorscblag nicht verstanden urd auc nit au®gestattet haten. Man hat zwar gestern gesagt, man solle hier gewissermaßen radikal verfahren und einfa% cin Verbot aussprechen, worach, wenn der

Reichétag tagt, die einzelnen Landtoge nicht tagen sollen. Ja, meine Herren, das ist wohl nicht ret durchführbar. Einmal würden wir hiermit in das Verfassungéleben der einzelnen Staaten direkt cin- greifen, demnächst aber mit einem solchen Verbote auf ein Gebiet gerathen, wo es sich um allgemein organische Einrichtunzen und gerade deshalb aué um anorganishe Aenderungen handelt. Ih will die weiteren Gründe gegen den Antrag des Herrn Abg. Ritert die gestern zum Theil vorgebracht wordea find, nit entwickeln. Ich möchte nur auf cins aufmerîsam machen. Es erscheint mir überaus fraglich, ob wir nicht mit diesem Antrage au vom Standpunkte des einjährigen Budgets aus einen sehr bedenklih2zn Wez betreten, Ich enthalte mich aber vorerst, hierüber nähere Ausfüßrungen zu geben. Meine Herren, berufen Sie sich nicht auf Preußen in dieser Richtung. Es fragt si sebr und wäre der Untersuchung werth, ob die Zustände, welche in dieser Beziehung eingeführt worden sind, seit Einführung des neu:n Etattjahrs gerade von Seiten Preußens wün- \chenêéwerth sind, wie dieser Antrag unterstellen lassen könnte,

__ Die zweite Art von Remedurtnittel war sodann die, daß man die Verlegung des Rechnungsjahres vorgeschlagen und auch durchgesühut hat, Meine Herren, dieser Gedanke rührt ursprünglich von einem Fortschrittsmanne her, vom Abg. Twesten, der ihn 1868 zuerst aufgestellt hat. In dieser Beziehung sind die verbündeten Re- gierungen den Wünschen des Reichstags nachgekommen. Aber was ist dann eingetreten ? das direkte Gegentbeil von dem, was eigentli erreicht werden scllte. Damit, daß in Preußen das Re{nungsjahr auf denselben Termin verlegt worden ist und einzelne andere Bundesstaaten nachgefolgt sind, ist die Friktion statt fich zu vermindern, gesteigert worden, Nun bleibt noch ein dritter Weg übrig, und das ist derjenige, wel- hen cin hocterfahrener und hervorragender Mann {hon kei den Be- rathungen im Jahre 1873 angedeutet hat, nämlih der Weg, die Geschäfte zeitlih zu \cheiden, in dem einen Jahre das Budget des Reiches und auch die anderen gesetzgeberishen Verhandlungen und in dem anteren die Einzel-Landtage zu insceniren und abzuhalten. Meine Herren, das scheint mir do sehr nabe zu liegen, daß, eine solche durcagreifcnde zeitlibe Trennung der Geschäfte die Wege besser ebnet al jeder andere Vors&lac, tenn je weiter der Zeit na die Thätig- keit der bparlamentarischen Körper aufeinander liegt, um so weniger ist die Gefahr ciner Friktion. Das scheint mir auch einer jener Säße zu sein, von denen der aeehrte Herr Vorredner gesagt hat, sie stehen eigentlich im Wörterbuch einer naturgenäßen Logik,

Nun ift auf einem anderen Wege nach der bestimmten Ansicht der verbündeten Regierungen eigentli niht recht zu helfen, denn wir befinden uns in einer ganz anderen Lage, als es in anderen großen Reichen und Staaten der Fall ist. Das Deutsche Reich ift in seiner Eigenschaft als Bundesstaat mit einem so kompli- zirten parlamentarishen Räderwerk versehen, daß es nur mögli ist, Kollisionen dann zu vermeiden, wenn man der Zeit nah. die Arbeit diejer Organismen außseinander- hält und so weit es überhaupt möglich ist, trennt. Das ift der Grund-Gesi{tspunkt, von welchem hier die verbündeten Regierungen ausgegangen sind, eine trennende organische Einrichtung gegenüber- zusetzen der parlamentarishen Gesammtthätigkeit, wclce si im Reiche und in den einzelnen Ländern eben auf Grund der That- \sade, daß wir es mit einem fördernden Reiche zu thun haben, ent- wickelt und aufgestaltet hat.

Wenn aber die Gründe so licgen, so möchte ih do glauben, daß man nicht davon sprechen kann, die verbündeten Regierungen hätten gewissermaßen nur von politishen Nebenrücksichten sich bei dieser Vorlage leiten lassen. Meine Herren, ih verstehe rccht gut Ihre Gründe, ih weiß sie auch zu würdigen, ih verkenne es nicht, wenn sol%e Gründe geltend gemacht werden, aver darum muß ic do bitten, daß Sie auch dem Standpunkt der verbündeten Regierungen, welcher niht die Tendenz hat, den Parlamentarismus zu s\chwäcchen, sondern ih behaupte, in richtigem Geleise sogar die Autorität desselben zu stärken, ih sage, daß sie au diescm Standpunkte Ihre loyale Anerkennung nicht versagen.

_Meine Herren! Nun könnte man ja sagen, siad denn diese Zustände im Reiche niht blos vorübergehender Art, ist es nicht die Arbeit, welche in den gesetzgebenden Körpern dadurch entstanden ift, große neue gescbihtliße Bildungen si in Reih und Staat vollzogen baben? und daß diese Atbeit gewissermaßen übergroß ge- wordén ist? Meine Seeren in gewisser Beziehung liegt auch ir diesem Umstande ein Grund zu Friktiouen und Kollisionen, aber er ist nicht der entscheidende, niht der maßgebende, sondern dieser liegt vielmehr in dem von mir vorhiu angefübrten organishen Verhältniß. Das aber muß ich zugeben, und in dieser Beziehung vermag ich das nit zu bestreiten, was von anderer Seite geltend gemacht worden ist, es ist die folgerihtige Wirkung dieses Geseges, wenn es zu Stande kommen sollte, im Wesentlichen davon abhängig, daß in den einzelnen Bundesstaaten ebenfalls mehrjährige, rp. zweijährige Budgetperioden eingeführt werden, Hier handelt es sih aber haupt- sächlih um Preußen, denn außer Preußen haben nur noch einjährige Budgetperioden die Hanseaten, Sachsen-Meiningen, Schaumburg- Lippe und Elsaß-Lothringen. Es wird also davon abhängen, wie in Preußen die Frage entschieden wird, ob dann wirklich die]es Reichs- gese, werin es zu Stande kommt, in dem Sinne, mit der Tendenz urid mit dem Erfolge arbeitet, wie es die verbündeten Regierungen sich eigentli gedacht haben.

as nun die so viel ventilirte Frage anbelangt, ob die Mög- lichkeit vorliège, zweijährige Budgetpericden im Reiche einzuführen, so haben bereits mehrere Herren vom Bundesrathstisce aus diese Frage mit vollem Rechte bejaht. Ih gehe aber noch weiter und ehaupte, ich kenne gar kein Budget, in welchem die Einführung sweriähriger Budgetperioden leichter wäre, als in dem des Deut- [én Reichs und hierfür bin ih jederzeit den Beweis anzutreten ercit,

Meine Herren! Was haben Sie denn für ein Au8gabebudget im Deutschen Reiche? Sie haben im Wesentlichen einen Rüdetat, gestützt auf die Thatsache der Trennung der taatlichen Pa ¡roischcn Reih und Staat. Im Wesentlichen haten Sie betreffs der Beamtenorganisation, die sih im Deutschen Reiche mehr zu konsoli- diren anfängt, bereits ziemlich feste traditionelle Ziffern; Ste haben

e _.

| in einer großen Mehrheit von Positionen des Militäretats keine

veränderlihen Ziffern. li blos bervor bet tem Etat der etat. Wollen diese Fragen für

Veränderliche Ziffern treten eigent- dem Etat der Naturalverpflegung Und Indienftstellung der Schiffe im Marine- Sie glauben, daß es wesentli schwerer jei,

wei Jahre mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu beantworten ? ie Indienststellung der Schiffe, kommen hier au bei dem einjährigen Etat nicht Verhältnisse in Betracht, die Sie nit in Rechnung nehmen können? und was hat es für eine Bewandiniß bei der Naturalverpflegung der Armee? Es handel: sich hier um Posten von 70 bis 80 Millionen, meine Herren. Eine Grente können Sie nie berehnen, auch wenn Sie einen einjährigen Etat haben. Gs kommt noch ein Zweites in Betracht; das gebe ih zu, eben wenn es sich um Plus oder Minus, 2, 3 Millionen han- delt; allein kommt denn ein solcher Betrag so wesentlich in Betracht, daß damit cinem Etat von 600 Millionen gegenüber ein entscheiden- des Faktum aufgestellt werden könnte? Das wird Niemand im Ernste glauben können.

__Demnäst aber, meine Herren, möchte ih do der Meinung sein, taß au nach dem Standpunkt des jetzigen, des einjährigen Etats die Nachtheile der Nachtragetats, von denen Ste gefterngesprochen, nicht ganz ¡a vermeiden siod. Nactragekats werden Sie auch stets bei cinjäh- rigem Etat baben, Auch bei zweijähriger werden sie natürlich unter Umständen nicht auttleiben (Hört! hört! links), ja Hört! So liegt die Sache thatsächlich; id will nicht abstreiten, was wirklich ift.

Nun ist aber der Schwerpunkt geftern und namentlich von dem ersten Herrn Redner auf den Einnahmeetat geworfen worden. Jn

| dieser Beziebung hat der Herr Staatssekretär Scholz \{chon das Er-

E E T E E M A Ede E t E

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T E T E T C U A R Ci G M E O at d G Ea

ferdcrliche gesag*. Gestatten Sie mir nun aker, diesem Gedanken nov eiwas näber zu treten.

Meire Hercen! Die Einnahmeetats des Deutschen Reichs fest-

Etat der Tabaksf\teuer. Antrag des Hrn. Abg. festgestellt ist, daß das

Haben Sie Frandckenftein Rei

hier aber nicht den

angenommen , wonach 130 Millionen “im

kann, oder nit. ( 130 Millionen hinaus den Einzelstaaten zu. staaten 11 und deéhalb mit Vorsicht gerechnet wird; aber es handelt si nie um Summen, welde maßgebend sein werden für die Bilanzirung des Budgets der Einzelstaaten. Es hat z, B. Bedeutung für das preußische Budget, ob_ oder sogar um 10 Millionen höher ist,

ist gut, wenn es rihtig gemaht wird, aber h ) gebend für die Finanzgetahrung der einzelnen Staaten. Also, meine Herren,

oder

ziehung vorausgesagt find. _ : E Nun wurde auch noch si darauf berufen, es habe ja kein anderer größerer Staat, kein

Der Herr Abgeordnete bat gesagt: in England werden doch au zwei Budgets festgestellt, eins für England, eins für Indien. Das ist zutreffend, aber es geschieht dur dasselbe Parlament. Herren, damit ist ja son diese Auffassung d:8 Herrn Abgeordneten widerlegt. L Demnächst aber ¡hat der Herr, Abgeordnete exemplifizirt auf Oesterrei. Meine Herren, hier ist es richtig, daß Cis- uad Trans- leithanien zwei verschiedene parlamentarische Körper und verschiedene Budgets haben und daß obendrein die Delegationen noŸ das Reich3s butgit feststellen. Nun, auch das CGrempel trifft noch nicht; denn es trifft ein ganz anders Verhältniß zu, als es im Deutsden Reiche der Fall ist; denn die Abgeordneten, welche in Cisleithanien im Parlamente fißen, sien nicht in Tranztleithanien darin, und die Zahl der Deputirten in den Delegationen ist sehr beschränkt, so daß gerade die Kollisionen und die Friftionen, welche im Deutschen Reiche staitfinden, dort nicht corfommen. Meine Herren, eben deshalb trifft auch dieses Exempel nicht zu, und ih balte es aufrecht, daß die Lage Deutschlands in dieser Beziehung ein Unikum bildet und mit diesem Unikum, meine Herren, haben Sie zu renen, Sie werden mit demselben in Zukunft zu renen haben, auch wenn Sie den Gesetzentwurf diesmal ablehnen würden. (Zuruf: Nord- amerika!) „Nordamerika" ruft man mir entgegen ih würde glau- ben, wir würden besser daran thun, wenn wir die nordamerikanische Republik mit ihren etwas ferngelegenen Einrichtungen bei Seite ließen! ; - ite Herren! So viel zu diesem Punkt. Dem aber steht gegenüber, daß wir in den einzelnen Bundesstaaten, und zwar nicht blos in den fleinen Staaten, meine Herren, sondern auc in größeren Mittelstaaten mit den mehrjährigen beziehungêweise zweijährigen Bud- getperioden seit mehr als einem halben Jahrhundert rect gute Er- fahru2gen gemacht haben, in einzelnen Bundcsstaaten sogar feit meb- reren Jahrhunderten. Ja, meine Herren, da sagen Sie, diese Staaten haben ja. nur kleine Budgets, diese Staaten haben ia entfernt niht die Summen an Ausgaben und Einnahmen, welche das Deutsche Reih hat. Darauf antworte ih: das Gegen- theil ist der Fall, soweit es fih nit um die Gröôfe der Zahlen handelt. Meine Herren, ein Staat wie Bayern, welcher vor dem Jahre 1870, wo er in das Deutsche Reich eingetreten ist, die Ge- sammtsumme der staatlichen Funktionen in seinem Budget darzustellen und zu befriedigen hatte, hat bei der Aufstellung und Feststellung des Budgets viel größere Schwierigkeiten zu überwinden, als dies bei dem Deutschen Reiche der Fall ist. Gerade wegen der ungleih größeren Mannigfaltigkeit, wegen der ungleich größeren Zahl von veränderlichen, dem Wechsel unterworfenen Positionen, als es im Budget des Deutschen Reichs der Fall ist; da môte ih fragen, ob dies bestritten werden kann? Darauf, meine Herren, kommt «3 aber nit an, ob die Gesammtziffer des Budgets 600 Millionen oder ob sie blos 60 Millioaen beträgt, fondern die maßgebenden Thatsachen sind die von mir angeführten. Nun bat man in Bayern, uun hat man in Württemberg, in Sachsen, in Baden, in Hessen, die Erfahrung gemabt, daß ih diese Budgetperioden, theils zweijährige, theils dreijährige, vollständig bewährt haben. Ich begreife nun recht gut, daß, wenn man an ein solches Institut sich gewissermaßen nicht hineinzuleben hat, wenn man mit demselben nit aufgewa{sen ist, wenn man, seit man überhaupt ein verfassung8mäßiges Leben kennt und erst seit dem Jahre 1848 sich an einjäbrige Budgets gewöhnt hat, daß man dann sich nit recht hineindenken kann, wie si das bei zweijährigen gestaltet, Aber damit hafen Sie die Thatsache nicht aus der elt, daf dessenungeactet in diesen einzelnen Bundesstaaten, die die ältesten Kultorftätten des konftitutionellen Lebens sind, fih diese Einrichtung bewährt bat, und id muß auf Grund der geschidtlihen Thatsacen, nach Maßgabe der Wahrheit der Anführung des Hrn. Akg. Hänel entgegentreten, welcher ausgerufen, ja, es ist so gewesen, die That- sache besteht ja, daß in den einzelxen Bundesstaaten solche mehrjährige Perioden waren und ihr BersailuggBeben ist daran grade nicht zu Grunde gegangen. Nein, méíine Herren, es is nicht blos daran nicht zn Grunde ge- gangen, sondern hat sich zu einer konstitutionellen Blüthe ent- wickelt, so daz man auf jene Staaten als die wirklichen Kultur- stätten des Konstitutionalismus mit Recht hinweisen darf. Meine Herren, soviel zu diesem Punkt. l : : Nun gestatten Sie mir noch die positiven Vortheile der zwei- jährigen Budgetperioden in nur kurzen Zügen zu behandeln. Es ist für jeden Finanzmann, der in der Praxis steht und das Budgetn esen unmittelbar verfolgt hat, eine unbestreitbare Thatsache, daß jede Budgetberathung und Feftstelung eine Erhöhung der Ausgaben pur golge ¡u haben pflegt. Beweisea Sie mir das Gegentheil, meine erren, beweisen Sie mir, daß eine N je eingetreten it! énn Sie nun aber das anerkennen müssen, so sage ih folgeri{tig, daf es eben eine gewisse Stetigkeit in die ganze Finanzverwaltung und Finanzgebahrung hineinbringt, wenn si die Finanzperioden in einem längeren Zwischenraum wiederholen. Das hat man in jenen Ländern, die mebrjährige Budgetperioden haben, sattsam ‘und zur bôchsten Befriedigung erfahren. Meine Herren, die Stetigkeit in dem Finanzwesen, die Verhinderung, au die äußerliche, eines Nach- wachsens tes Budgets, das sind Punkte, welche nicht so leiht wiegen, wie das von anderer Seite dargestellt worden is. Dann aber kommt in Betraht, daß bei ciner so rationellen Trennung der Geschäfte der Zeit nah unter Anwendung einer weisen Selbstbeschränkung bei minder wichtigen Fragen es möglich wird, dem Budget größere Sorgfalt und Aufmerksamkeit zuzuwenden, als wenn man vom preußischen Landtag herein sofort in den Reichstag fommt, um dann die großen und wichtigen Geschäfte in einern gewissen tempo citissïmo zu erledigen, Meine Herren! Es handelt sich nicht blos um die Zeit, welche hier im Reichêtag zur Grledigung der Budgetfragen nothweñdig ift, es handelt si und das ist sehr wesentli% auch um die Zeit, welche in den einzelnen Landtagen leihfalls mit Erledigung des Budgets zugebracht wird, und daß im Vesentlichen es vielfach dieselben Personen sind, welche hier und dort die Geschäfte 1u besorgen haben, Das ist für mich ein sehr mafigebtender

von Werih, daß hier nach der Etn Wahrscheinlichkeit | S : etablirt hat.

keine maßgebende ! ob der Zolletat um 6, 7 | nicht. G8 ; es nit maß- | | Frage, wel(e wir hier behandeln, damit sceint es mir gute Wege zu haben, daß eine zwei- | jährige Budgeiperiode im Reiche einführbar ist, ohne daß die Scwie- | | I i iht E _wi rigkeiten und Verwirruag.en eintreten würden, welche in dieser Be- | es verstehe, sondern in der Richtung, wie i es räder zu bestimmen : nit E g andercs großes Reich :weijährize Budgetperioden. | aber gläubisben Kultus an der geschlossenen Ziffer von 365 Sn dieser Beziehung bat der Hr. Abg. Lasker geglaubt, er könne i dur Erxemplifikation auf England und Oesterrei die Behauptung ; widerlegen, daß eben das Deutsche Reich, weil es ein Bundesstaat sei, | K in dieser Beziehung in einer wesentlich anderen Lage befinde. Ich bin | der diesbezüglichen Argumentation sehr aufmerksam gefolgt, aber der ; Herr Abgeordnete wird mir verzeihen, wenn ic die Analogie, welche | er gezogen hat, als eine durchaus nit zutreffende zurüdweisen muß.

ne | Königlih bayerishe außerordentliche Gesandte Graf von Lerhhenfeld-Köfering das Wort:

Gesicispunkt, ünd au®, meine Herren, auf Seite der verbündeten eaterungen wurde son dag Bedürfniz empfunden, in diesen Budgets

| fragen mit größerem Bedacht zu Werke zu gehen, was nur dann mög-

zuftllen, wäre blos etwas s{wieriger bei dem Zolletat und bei dem | li ist, wenn man eine entsprehende Zeit dazu hat.

Demnägst fommt aber noch ein Hauptpunit zur Sprache,

| nämli der, daß fic die Entfaltung der Geseßgebung, wenn Sie den voraus ! bekommt? Hiermit ist der Reichsetat wesentlih in Absicht der Zoll- | einnahmen vereinfaht, und es kann st|ch nur um die Frage handeln | in der Richtung des Antheils der einzelnen Staaten, ob bier dies | jenige Summe eingestellt ist. welche wirklich ungefäßr erreiht werden ; SIEIT I nfe 1 |

i Alles fälit dann ex lege über die Summe von | nit mehr paßt, so steht doc andererseits fest, daß in unserer Zeit Das ift für die Einzel- |

von den verbündeten Regierungen vorzes{lazcnen Weg betreten, auf viel ge:ignetere, der Sate und dem Wesen der Legiélative, und i füge bei, der Autorität derselben, entsprehenderer Weise voUziehen läßt, als im Falle des Gegentheils. Wenn aub das alte Wort : nonnum prematur in annum für unsere Zeit und unfere Verhältnisse und zu meinem großen Bedauern ein zu starkes, zur eîliges Tempo in d:r Entfaltung der gesehzecerishen Thätigkeit {ich (Hört, bört!) _

Meine Herreo, das hängt nicht so fest ad ron den verbündeten Regierungen, sondern es is auch tur die Initiative des Reichs8- tags in dieser Beziehung so viel gesehen, daß Ihr „Hört, Hört !“ nach dicser Seite hin keine Bedeutung hat.

Meine Herren, ich kehre zu dem Grundgedanken zurück. Die ist eine für ‘cen Parlamentarismus und seine künstige Gestaltung außerordentiiw wichtige, sie trifft eine Lebenswurzel des Parlamentaritmus, niht in dem Sinn, wie Sie

1d zu tefiniren mir erlaubt habe. Meine Herren, hängen Sie verzeihen Sie mir den Auëdruck in einer gewissen Art

Tagen! Das macht es nit aus, da liegt kein innerer Grund, welcher hier das maßgebende und entscheidende Moment bieten wird. Um ‘das aber möchte ih Sie, meine Herren, noch bitten, betrachten Sie die Vorlage unter diesen objektiven Gesichtspunkten, durch welche ih die verbündeten Regierungen wenigstens im Wesentlicben haben leiten lassen und i möchte Sie jedenfalls bitien, der Vorlage das- jenige Maß der Prüfung und Erwägung zuwenden zu wollen, welche die Wichtigkeit des Geg?nstandes erheischt.

Demnächst nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath

Gestatten Sie mir, Ihnen in einigen Worten den Standpunkt darzulegen, welchen die Königlich bayerische Regierung zu dem heut zur Tagesordnung stehenden Seseßentwurf einnimmt. Dieser Stand- punkt ist ein zustimmender. Dur das Geseß vom 10, Juli 1865 sind auf die Initiative der damaligen Regierung zweijährige Etatsperioden in Bayern eing: führtworden. Dieses System hat si während der ganzenZeit seines Bestetens, also jetzt seit fünfzehn Jahren, vollständig bewährt. Die bayerishe Regierung ist \{chon aus dieser Erwägung zu der Veberzeugung gelangt, daß auch für den Reichstag zweijäbrige Etats- perioden nur Vortheile und keine Nactheile im Gefolge haben wür- den. Abgesehen aber von den günstigen Erfahrungen, welche in Bayern mit den ¿weijährigen Etatsperioden gemacht worden sind, waren für die baveriscde Regierung dieselben Motive maßgebend, welche Eereits von anderer Seite Ihnen ershöpfend dargelegt wurden. Die baverishe Regierung gelangte zu dieser Ansicht, weil die jähr- lide Aufstellung des Reichsetats nit nur für die Bolksver- tretung, sondern auc für die Regierungen mit einem unverlhältniß- mäßigen Aufwand von Arbeit und Zeit verbunden ist. Ferner kann Kch die bayerische Regierung nicht verhehlen, daß diejenigen Uebel- stände, welce aus dem gleicbzeitigen Tagen des Reichétags und der einzeluen Landtage entspringen, auf einem anderen Weg als durch die Annahme dieses GBeseßentwurss nicht beseitigt werden können. Ih habe Sie darum auc Namens der bayerischen Zegierung zu bittzn, diesem Gesehentwurf Ihre Genchmigung zu ertheilen.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, daß der ungewöhn- lihe Apparat,. den die verbündeten Regierungen zur Ver-

theidigung der Vorlage entwickelten, der (eeres nach seiner . 3

Meinung nicht sehr förderlich sei. nicht sehr shäßenwerthe große Kraft, welche auf wendet werde,

Nicht, als ob die Herren Gründe beigebraht hätten, aber die die Vertheidigung des Entwurfs ver- erwede den Glauben, daß derselbe doch niht so harmloser Natur fei, wie man ihn darzustellen suhe. Der bisherigen Debatte sei er mit großer Befriedigung gefolgt. Die Herren Liberalen seien mit einem olchen Eifer und solher Wärme für die Aufrechterhaltung der Ver- assung eingetreten, daß man kaum glauben sollte, daß dieselben Männer im preußischen Landtage nicht das geringste Bedenken etragen hätten, die wichtigsten Bestimmungen, welche die Rechte der Kirche shüßten, aus der Verfassung zu beseitigen. Es sei ja sehr gut, wenn der Mensch si bessere, sollten aber die Abgg. von Bennigsen, Lasker und Hänel jemals wieder ihr früheres Verhalten wiederholen, so_werde er in der glüdck- lihen Lage sein, sie an den heutigen Tag zu erinnern. Der Abg. Lasker habe gestern behauptet, das Centrum sei stets ge- neigt, mit Rücksicht auf andere, außerhalb der Sache liegende Verhältnisse wesentlihe Prinzipien aufzugeben. Das Centrum werde an seinen Prinzipien lets festhalten ; er müsse dem Abg. Lasker aber doch bemerken, daß eine Fraktion naturgemäß eine ganz andere Stellung einnehme, je nahdem sie sih einer Regierung gegenüber sehe, zu der sie Vertrauen habe oder nicht. Und er müsse erklären, daß er zu der Regierung kein Vertrauen habe, so lange sie dem jeßigen Kulturkampf nicht ein Ende mache. Es sei interessant, zu sehen, wie die liberale Presse sich in allen möglihen Kombinationen über die Haltung des Centrums der jeßigen Vorlage gegenüber ergehe. Man for- dere von seiner Fraktion, daß jie mit einer Energie austrete, die man selbst nicht besie, und die zu entwickeln die liberale Partei das Centrum DEE n Vere, indem sie dasselbe an Händen und Füßen gébunden habe. Troh aller Sezession sei in dieser Beziehung noch Alles beim Alten. Die Herren von der Linken stellten sich hin und deklamirten von Freiheit und parlamen- tarishen Rechten und dabei seien sie es gewesen, die einen roßen Bruchtheil der Bevölkerung von jeder Freiheit und jedem Rechte ausgeschlossen hätten. Man habe darauf hingewiesen, daß kein anderes großes Land eine zweijährige Budgetperiode kenne; aber alle Jolhe Vergleiche seien unvollkommen, weil die Verhältnisse überall andere seien. Es gebe kein anderes Land, in welchem, wie in Deutschland, neben dem Reichstage so bedeutende repräsentative Versammlungen beständen. Er trage sogar kein Bedenken zu behaupten, daß die Be- {lü}se des preußishen Landtages in vieler Beziehung erheblich wichtiger seien, als die des Reichstages. Es müsse ein Zusammenta en die Erledigung der Ge‘%häste nothwendig beeinflussen. Deshalb sei er dafür, daß die Vor- lage von einer Konmission geprüst werde. Es müjje unter- sucht werden, wie das Ver ältniß der im Reich zusammen- wirkenden Kräste sich nach dem Gesehe gestalten werde. Das Ret der Regierung, den Reichstag zu berufen, zu öffnen und zu schließen, sei bisher nur das einer Terminsfestseßung. Nach Annahme des Gesehes werde diese Befugniß erweitert, indem es in ihr Ermessen gestellt sei, den Reichêtag in dem Zwischen- jahre zu berufen oder niht. Es liege hierin ein wichtiger Schritt zur Förderung der unitarischen Bestrebungen, und man würde zu erwägen haben, ob nicht den verbündeten Re- gierungen die Befugniß einzuräumen el, daß der. Reichstag einberufen werden müsse, wenn ein Drittel des Bundesrathes es verlange. Die Meinung, die er im Jahre 1876 ausgesprohen habe, daß es zur Vermeidung aller

Sqhwierigkeiten günstig wäre, ein Jahr den Landtag und das andere den Reichstag zu berufen, halte er auch heut noch fest. Aber fast alle Vorredner verlang:en troß der zweijährigen Budgetperioden eine jährlihe Zusammenberufung, das fei gerade das Gegentheil von dem, was er wolle. Dann tagten ja wieder die Körperschaften nebeneinander und er sehe dann nicht die Nothwendigkeit zweijähriger Perioden ein. Den Reichstag zu nöthigen, jährlih zusammenzukommen, wäre ein Zwang, wie derselbe nirgends in der Welt existire, wäre dann kein Budget da, so wären die Vorlagen wie ein Menu ohne pièce de résistance. Daß der Voranschlag ebenso gut, wie auf ein Jahr auch auf zwei Jahre gemacht werden könne, sei klar. Die Erfahrungen in den Staaten, wo eine zweijährige Etatsperiode bestehe, seien recht günstig; er selbst könne dies aus Hannover be- stätigen, und man werd: s{werlich behaupten fönnen, daß in einem großen Staate die Verhältnisse wesentlih anders lägen, als in einem kleinen. Es sei von liberaler Seite ein beson- deres Gewicht auf die unifizirende Wirksamkeit des Reichs- tages gelegt worden. Jn der That könne man behaupten, daß keine Session des Reichstages vorübergegangen fei, ohne ein Stück von der Selbständigkeit der Einzel- staaten abzubröckeln, und die Vorlage, welche die jährliche Berufung des Reichstages aufheben wolle, sei deshalb in fö- derativem Interesse gut gedaht. Dieses Moment sei durch die Erklärung des Ministers von Bötticher, daß der Bundes- rath bereit sei, den Artikel 13 unverändert bestehen zu lassen, wesentlih beseitigt. Wenn man von liberaler Seite zu Gunsten der unitarishen Bestrebungen immer an das nationale Gefühl avpellire, so müsse er bemerken, daß die Partikularisten im Reichstage mindestens denselben Patriotismus für sich in Anspruh nähmen, wie jene Herren. Die nationale Frage werde dur diese Vorlage gar niht berührt und er möchte der linken Seite des- halb empfehlen, solhe Schlagworte nicht zu gebrauchen, wenn man nicht zu dem Glauben veranlaßt werden solle, daß es ihnen an realen Gründen überhaupt fehle. Er halte es für dringend nöthig, den Bundesrath zur Wahrung des föderativen Charakters des Reiches mehr als bisher zur Kontrole der Centralgewalt zu befähigen und deshalb hätte er gewünscht, von den Vertretern der Mittelstaaten zu hören, daß sie unter allen Umständen forderten, daß der Bundesrath wenigstens alle Jahre zusammentrete. Der Fehler im Deutschen Reiche sei, daß man zuviel Geseße mache. Ein Gese, welches be- stimme, daß eine Reihe von Jahren gar keine Geseße gemacht und verschiedene sehr s{chlehte Geseße außer Kraft ge)eßt würden, würde er mit Freuden begrüßen. Ein bis zwei tüchtige Gesetze für jede Session reichten vollkommen aus, und er würde gern auf weitere legislatorishe Arbeiten einen starken Schuß- zoll legen. Und dies gelte nicht blos für den Reichstag, sondern auch für den Landtag. Jn diesem Sinne würde eine Beschränkung der Sessionen von segensreihem Einflusse sein. Was die Frage der Verlängerung der Legislaturperioden be- treffe, so sei dieselbe in der Vorlage nur als eine Konsequenz der zweijährigen Budgetperioden behandelt worden; nah seiner Ansicht könnte dieselve ganz unabhängig davon ins Auge ge- faßt werden. Eine solhe Verlängerung habe Vieles für sich. Es brauchte dann zunächst nicht so oft gewählt zu werden, und durch das viele Wählen mache man das Volf nicht blos überdrüssig, sondern erwecke auch eine be- ständige Unruhe, die jede konservative Gesinnung in Gefahr bringe. Ueberdies würde eine Verlängerung der Legislaturperiode der parlamentarischen Arbeit selbst zu Gute kommen. Jn der ersten Session lernten die neuen Mit- glieder, die noh 1tark unter dem Wahlprogramm ständen, si erst gegenseitig kennen, in der zweiten beginne das gemein- \castlihe Zusammenarbeiten und in der dritten müjje man hon wieder nach den Wahlen schen. Der Abg. Lasker selbst bestätige dies, und derselbe habe darin ja Erfahrung. Mithin scheine es ihm wohl der Erwägung werth zu sein, ob eine Verlängerung der Legislaturperioden sich nicht auch ganz un- abhängig von der Frage der Budgetperioden empfehle. Viele SÓwierigkeiten würden auch schon E werden, wenn ein bestimmter Termin der Berufung des Reichstages viel- leiht der 15. Oktober von vorn herein festgestellt würde; daß der Reichstag besser vor als nach Neu- jahr zusammentrete, {heine ihm troy der Bedenken des Abg. Stumm unzweifelhaft, Man habe feine Er- klärung, daß er eine zweijährige Budgetperiode nicht billigen würde, so lange der Kulturkampf dauere, dahin umgekehrt, daß er mit dem Aufhören dieses Kampfes gegen die Kultur auch bereit sei, der Vorlage der Regierung zuzustimmen. Jenes von ihm gebrauchte Wort habe den Sinn gehabt, daß er unter den jezigen Umständen der unterdrückten Minorität möglichst häufig Gelegenheit geben wolle, ihre Beshwerden ¿ffentlih laut werden zu lassen. Würden diese Beschwerden beseitigt, so stände er, wie er bereits im Anfange seiner Aus- führungen bemerkt habe, der Regierung allerdings ganz an- ders gegenüber, ohne jedoh hieraus {hon eine Verpflichtung zur Annahme der Vorlage herzuleiten. Er bitte, den Geseß- entwurf an eine Kommission zu verweisen, aUf Grund des Kommissionsberichtes werde das Centrum dann seine Ent- \{heidung fällen.

Darauf ergriff der Bevollmächtigte zum Staats -Minister von Bötticher das Wort: |

Meine Herren! Auf die Gefahr hin, den Herrn Vorredner in seiner Annabme zu bestärken, daf; die Vorlage, welche mit einem ganz besonderen Apparat Seitens des Bundekraths vertreten werde, einen Haken haben mlisse, habe ih seinen Ausführungen do noch einige Bemerkungen entgegenzuhalten. Ib werde mich dabet aber sehr kurz fassen und kann das um so mehr, als er zu meiner Freude dem Antrag tes Hra. Abg. Stumm zugestimmt hat, und i dana annebmen darf, daß die Vorlage einer fommissarishen Berathung überwiesen werden wird, bei der ja dann alle die Momente, die außer den bereits ausführlich hervorgehobenen Gründen nod für die Norlage sprecen, des Weitern zu entwickeln Gelegenheit sein wird.

Meine Herren! Was mi jeyt bestimmt hat, nochmals um das Wort zu bitten, das ist die Auffassung, welche der Herr Vor- redner meiner gestrigen Erklärung über den Act. 13 gegeben hat unnd die Stellung, die er der Vorlage gegenüber auf Grund dieser Er- fiärung einnehmen zu müssen glaubt. Meine Herren, ih habe gestern ungefähr wörtli gesagt: der Schwerpunkt dec Vorlage liege nicht in dem §. 13, der Schwerpunkt sei und das ist aftenmäßig nazu- weisen, die Frage der Aenderung der Budgetiperioden. Ih darf hier gleich mit Bezugnahme auf eine Bemerkung des Hrn. Abg. Lasker mir gegenüber aaführen, daß mir die CEntstehung8geschichte der Art. 13 und 69 sehr wohl bekannt gewesen ist und daß ich gestern nur gesagt habe, dau man, wenn man entgegen dem bisher geltenden Art. 69 eine zweijährige Budgetperiode etablire, sehr wohl dazu übergehen könne, au die zweijährige Berufung des Reichktazs zur Vorschrift zu machen.

Bundesrath,

Meine Herren, i] habe weiter gestern gesagt, dafi, wenn die Majorität dieses hohen Hauses eatgegen dem Vorihlage der Regierung si dafür entscheiden sollte, daß es nicht opportan sei, den Art. 13 în der jeyt gellenden Nerfassung abzuändern,