1881 / 67 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Exportgeschäft auf und zwar fü? die deutschen Fndustriterzeug- - nisse so gut wie für die anderen, wolle man das aber, so ! werde dur den Anschluß der Hansestädte in Beziehung auf | den Bezug inländischer Erzeugnisse für den Export nichts geändert. Es werde alsdann wie jeßt darauf ankommen, daß die inländische Jnduftrie immer weiter fortschreite, sh be- mühe, den fonfkurrirenden Nationen in Beziehung auf Güte und Preise ebenbürtig zu sein. Nun wisse er, daß man v el- fach die Vorstellung habe, wenn die Hansestädte in das Zoll- gebiet hineingezogen würden, so würden sih große Lager deutscher Manufakturwaaren bilden und die ausländischen Käufer würden si aus diesen Lagern afsortiren. Jm Großen und Ganzen sei das schon geschehen; in den Zollvereins- niederlagen, sowohl in Bremen wie in Hamburg, könne dies Geschäft betrieben werden, werde auch betrieben, aber die Vor- stellung, die man sich mache, entspreche den heutigen Verkehrs- verbältnifsen überhaupt nicht mehr. Er wisse fehr gut, daß ausländische transatlantishe Käufer nah Europa kämen, die aroßen Handelspläße besuchten und da ihre Bestellungen machten. Diese Käufer gingen aber nicht nah den Export- häfen, weder nah den deutschen, noch nach den französischen, sondern nah den großen Centren der Nanufakturwaaren- geschäfte, und das seien die Hauptstädte. Man habe ja in Berlin Agenten großer New-Yorker Manufakturwaarenhäuser, die hier beständig wohnten und nichts weiter thäten, als für ihre Kommittenten in New:York Manufakturwaaren einzu- Taufen ; dieselben Geschäfte hätten aber auch ihre Agenten in Paris, denn mit deutschen Waaren allein kämen sie niht aus. Die Vorstelung also, daß dadurch eine beson- dere Hebung des deutschen Exports eintreten würde, halte er für durhaus unrichtig, die beruhe auf einer nicht zutreffenden Vorstellung von den realen Verhältnissen. Er habe nun noch eins zu erörtern. Wenn die beiden Hansestädte in die Zoll- linie eingeschlossen würden, so we"de der Absatz der deutschen Manufakturenerzeugnisse für den Verbrauch der Städte selbst zunehmen, das sehe er auch als ein legitimes Jnteresse der Hansestädte an. Man werde si indeß davon keine übertriebenen Vorstellungen machen dürfen. Als vor ca. 2 Jahren die Ver- handlungen über eine neue Regulirung des Aversums statt- gefunden hätten, sei mit aller möglihen Sicherheit fest- gestellt worden, daß an Fabrikaten und Manufakten , die in Hamburg verkauft würden, etwa 2?/, aus dem Zollverein kämen. Es bleibe also 1/2 etwa noch übrig, was Deutschland noch weiter liefern könne, und davon müsse natürlich das abgezogen werden, was eine große und reiche Stadt unter allen Umständen aus dem Auslande beziehe. Er möchte also warnen, sih davon übertriebene Vorstellungen zu machen. Die Pflicht, welche die Abgg. von Treitshke und von Kardcrf den Häfen auferlegt hätten, für den deutschen Export zu sorgen, habe er schon "berührt. Man könne von einem Kaufmann, es sei innerhalb oder außerhalb der Zoll- linie, nichts weiter verlangen, als daß derselbe in seinem wohlverstandenen Jnteresse handele; weiter gingen seine Pflichten nit, und indem derjelbe ersteres thue, würde der- selbe in den bei weitem meisten Fällen auch im wohlverstan- denen Interesse seines Landes handeln, Der Abg. von Treitschke meine, die deutshe Nation sei handelspolitish ver- stümmelt, weil die beiden mächtigen Organe, mit denen sie mit dem Weltverkehr zusammenhänge ibr fremd seien. Er glaube, daß das Ausland von dieser Lage eine jehr viel rihtigere Vorstellung habe, als der Abg. Dr. von Treitshke. Er erinnere sih lebhaft der Empfindungen, die sih ihm immer wieder aufgedrängt hätten, als er in früheren Jahren die englischen und französishen Kommerzialstatistiken angesehen habe und da hanse-towns mit sehr viel größeren Zahlen als den Zollverein gefunden habe, während er sich ge- fagt habe: es sei das doch sehr unrecht, denn was im Ver- kehr der hanse-towns erscheine, das sei eigentlih der deutsche Verkehr. Damals sei auch im Auslande durchaus nicht die richtige Auffassung der Dinge verbreitet. Er habe in Eng- land wiederholt gehört: ja der Zollverein müsse vor allen Dingen Hamburg und Bremen anschließen. Das sei in früheren Fahren gewesen. Er habe darauf gesagt: was wolle man thun? Wenn man sie heute anshließe, wür- den sie doch nothwendiger Weise morgen wieder ausge- schlossen werden. Darauf sei gesagt: das sei einerlei, es fomme nur auf die Firma an, die Firma „Hansestädte“ müsse aufhören, und es müsse dafür „ZoUvercin“ stehen, dann be- greife erst der Engländer, was Zollvercin sei. Das sei jeßt besorgt, eine Rubrik „hanséatiques“ oder „hanse-towns“ existire nicht mehr, es heiße jeßt „allemand“ und er glaube, daß den Engländern nun erkennbar geworden sci, daß die beiden großen Hansestädte Deutschland gehörten. Endlich müsjje er noch ein Wort sagen über eine Redewendung des Abg. von Treitschke, die ihm aus dem Munde eines so be- rühmten Historikers auffällig sei: „Die hanseatische Handels- politik sei dieselbe wie die Herrschaft der Dänen in Schles- wig-Holstein, der Franzosen im Elsaß, und von diesem fremdländishen Wesen müsse man Deutschland befreien.“ Er babe sich darauf gefragt, wer herrshe denn in den Hansestädten? Und er habe keine andere Antwort darauf finden können, als die, die er vorhin {on gesagt habe; es herrshe in den Hansestädten, was in allen andern Handelsstädten des Jn- und Auslands herr;che, nämli das Bestreben, wohlfeil zu kaufen und theuer zu ver- kaufen. Das sei die Herrschaft, die das Deutsche Reich, wie es scheine, aus den Hansestädten vertreiben solle. Er glaube, wenn das gelingen sollte, würde man damit das allershlechteste Geschäft machen. Er glaube überhaupt, es sei nit gut, in eine sehr nüchterne, große materielle Jnteressen {wer berüh- rende ¡Frage Pathos hineinzutragen, das für solhe Dinge nicht passe. Er wolle, um nit mißverstanden zu werden, nohmals wiederholen: er plaidire keineswegs und habe nicht plaidirt für die ewige Ausschließung der Hansestädte vom Zollgebiet. Wofür er allein plaidire, sei, daß, wenn die Einschließung der Hansestädte in das Zollgebiet ernstlih in Angriff genom- men würde —- und er m *nsche, daß dies geschehe dann allerdings man si vergegenwärtigen möge, in wie eminemtem Grade die hanseatishen Jnteressen korgruent seien mit den Interessen des Reichs, und daß eine Schädigung der hansea- tischen ZJnteressen nit besser sei, als eine Schädigung der Reichsinteressen. __ Der Abg. Dr. Braun erklärte, nah den sachlihen Aus- führungen des Abg. Delbrück sei *es s{chwer, noch wesentlich neue Argumente geltend zu machen; er müsse fi deshalb darauf beschränken, dem Vorredner zu solgen wie der Aehret- leser dem Schnitter, und da er in den Reden der Abgg. von

Kardorff und von Treitshke noch so ein paar Aehren in den Stoppeln gefunden habe, so möte er dieselben ctwas näher

beleuchten. Er wende sich zunächst gegen die Aeußerung des

gestrige Rede des Vertreters für Hamburg „abgekanzelt“ seien. Der Abg. von Kardor?f habe gesaat, die Fabrikanten verträten

Abg. von Kardorff, als vb die Reihstagsmitglieder durch die

Deutschland. Das sei nicht der Fall! Dentschland habe eire !

lebensfäh'ge exvortfähige Jndustrie und eine andere immer

i

nah Unterstüßung shreiende. Die leßtere wisse nihts vom Ex- |

port und wolle durch den Anschluß Bou ugs eine Abnahme gewinnen, die sie mittels der Zölle ausnugzen könne. Dieser Gedanke sei nicht des Schweißes der Edeln werth, sondern ein Produkt der Krämerpolitik, derselbe ent- springe aus Neid, und wenn derselbe in Deutshland mehr herrsche, als anderswo, so sei daz ein Nest der traurigen Ver- gangenheit des Deutschen Reiches. Der Reichstag aber müsse auf einem höheren Standpunkt stehen, derselbe müsse nicht fragen, was sei gut für Hambura, Bremen, oder für einzelne Fabriken, sondern derselbe müsse fragen: was sei gut für Deutschland? Die Fabrikanten vom Cent!ralverband hätten eine Deputation nah Hamburg geschickt und erklärt, auf den Ans(luß verzichten zu wollen, wenn die Stadt für Erhaltung der Shuzßzölle arbeiten würde. Diesem Borschlag hätten die Hamburger sih nicht anschließen können. So!he Tauschgeschäfte seien leider in leßter Zeit Regel geworden. Der Abg. von Kardorff sage nun, daß in den beiden Freihäfen ausländische Artikel verkauft würden; aber das geschehe in allen europäi- schen Häfen und Dos. Der Abg. von Kardorff habe si auf eine Leipziger Petition berufen, aber jedenfalls sei die Leip- ziger Handelskammer ganz anderer Meinung. Was nun den Sprit betreffe, er (Redner) sei

verlangte Maßregel herleiten. Den deutshen Sprit Leuten aufzuzwingen, die ihn nicht haben wollten, würde der Abg. von Kardorff nicht verlangen. Was die Auswanderung be- treffe, so sei statistish nahgewiesen, daß die Heuptmasse der- selben niht über Hamburg gehe. Der Abg. von Kardorff sage: alle Auswanderer seufzten. Ja, warum seufzten sie denn noch rah Einführung der Alles beglückenden Wirthschafts- politik des Abg. von Kardorff? Er dächte, sie müßten nun alle im Glücke s{wimmen. Die Auswanderung set seit der Einführung der neuen fäls{lich Schußzölle genannten Zölle gestiegen fälshlich Schutzölle genannt, denn sie schüßten Niemanden. Er wolle jeßt den Abg. von Kardorff verlassen und zum Abg. von Treitshke übergehen, der vom Abg. Del- brüdck zwar hinlänglich widerlegt sei. Was den vom Abg. von Treitschke angezogenen Artikel 34 betreffe, so laute derselbe niht so, wie der Abg. von Treitshke denselben interpretire. Der Beweis dafür, daß die Nothwendigkeit des Zollanschlu}ses da sei, fönne nur geführt werden dur den Antrag Hamburgs selbst ; der Wortlaut der Verfassung sei also sehr weise und patriotisch. Nun sage der Abg. von Treitshke: schon im Jahre 1829 habe der Minisier Mot gesagt, Bremen und Hamburg müßten herein. Ja wohinein denn? Einen Zollverein habe es doch im Jahre 1829 noch gar nit gegeben; es habe nur eine Konvention zwishen Darmstadt und Preußen einerseits und Bayern und Württemberg andererseits existirt. Er möchte doch einmal die authentishen Worte des Hrn. von Mos hören, denn zu den Thatsachen p..\se die citirte Aeuße- rung durchaus nicht. Es sei damals ein Streit darüber gewesen, ob Preußen den Vertrag mit Darmstadt hätte schließen sollen, weil man davo für Preußen kleine pekuniäre Verluste ge- fürhtet habe. Diesen Bedenken sei Mot entgegengetreten und habe den Abschluß des Vertrages befürwortet, selbst wenn Preußen“ dabei finanziell vérliere. Er habe eben mwie es in seiner von seinem Sohne geschriebenen Biographie heiße nit zu den Leuten gehört, die ein an sih wihtiges und erfolgreihes Unternehmen nur nach sei- ner augenblicklihen finanziellen Wirkung zu würdigen pfleg- ten, und deshalb habe derselbe die Gründung des Zollvereins gefordert, jener so segensreihen und jeßt so geshmahten Jn- stitution, welhe Deutschland zuerst wirthschaftlih geeinigt habe und dadurch der Vorläufer des Norddeutshen Bundes und des Deutschen Reiches geworden sei. Der Abg. von Treitschke sprehe von der Lammsgeduld, mit der Preußen auf den Eintritt der Hansestädte gewartet habe ; so lange ihm nicht der ganz flare Beweis für die Nothwendigkeit und Nüßlich- keit dieses Eintritts geliefert worden sei, könne er dieses

Ungestüm durchaus nicht theilen. Wenn der Abg. von Treitschke sih darauf berufe, daß derselbe obgleich er für ale Schußzöle gestimmt habe „igentlih“ fein

Schußzöllner sei, ebenso wie derselbe eigentlich kein Gegner der Hansestädte und eigentlich kein ZJudenfresser sei, so müsse er (Redner) sagen, daß ihm die eigentlihen Gegner, wie Herr von Kardorff, viel lieber seien als die uneigentlichen. Der Abg. von Treitschke sage, Deutschland bedürfe der Hanses städte im Zollverbande, weil eine große Nation Exportpläße haben müsje. Nun leisteten aber, wie die Statistik nahweise, diese Städte hon jeßt in fortwährend steigendem Maße diefen Export. Der Abg. v. Treitshke heine sih vorzustellen, daß es dazu besonderer Lager in den Exportpläßen bedürfe, wo der ausländishe Käufer wie der reihe Mexikaner bei der Handschuhmacherin sich die Waare aussuche. Heute verkaufe man nicht mehr vom Lager, sondern nah Probe. Die eigent- lichen Lager seien nit in den Hafenorten, sondern im Binnen- lande; für Deutshland in Berlin und Leipzig, für Eng- land in Sheffield und Manchester, für Frankreich in Paris. Der Abg. von Treitsche habe erklárt, das jeßige Verhältniß der Hansestädte zu Deutschland erinnere an eine Fremdherr- schaft. Das leßte Mal, als eine Fremdherrschaft in Hamburg existirt habe, sei im Anfange des gegenwärtigen Jahrhunderts gewesen. Damals sei es Napoleon gewesen, der Hamburg vom Meere abgesperrt habe, indem derselbe es der Kontinental- sperre unterworfen habe; damals sei es der Marschall Davoust gewesen, der Altona von Hamburg dur eine Zolllinie ge- trennt habe. Troy seiner bekannten Rüdlsichtslosigkeit habe der Marschall diese Zollinie nicht aufrecht zu erhalten vermocht. Jn einer alten Geschihte der Stadt Ham- burg werde der Sc{muggel und die unerträg- lichen Zustände, die sich daraus entwickelt hätten, in drastisher Weise geschildert, obwohl dieses Buch weder eine freibändlerishe noch was nah der Ansicht der offiziösen Presse dasselbe sei eine nihilistishe Tendenz habe. Und das sei die Zolilinie, deren Errichtung dem Hause der Abg. von Treitschke so warm empfehle. Er möchte den Abg. von Treitichke {ließli eine Bitte an das Herz legen: da derselbe eigentlich kein Schußzöllner sei, möge derselbe mit seiner (des Redners) Partei dahin wirken, daß der jetzige Zolltarif baldmöglichst im freihändlerishen Sinne reformirt werde. Derselbe schlage dann zwei Fliegen mit einer Klappe, indem er einerseits sein Freihandelsprinzip rette und andererseits einer Beseitigung der Freihafenstelung, die ihn so sehr genire, den Boden ebne.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, nachdem hier

tein Feind des Sprits, | aber er könne aus der Jdiosynkrasie für Sprit nicht die |!

Î i j

S L E E R R E R R L R L L E D L E T L L D Ee L

I I I

zwei Herren für die Jnteressen Hamburgs eingetreten seien,

, möchte er keinen Zweifel darüber lassen, daß die Stellung,

die der Abg. von Kardorff - heute hier betont habe, nit ver- einzelt sei und auf der reten Seite dieses Hauses ouch Unter- stüßung finde. Es sei nit zu verkennen, daß durch die Lebhaftigkeit des Abg. von Treitshke die das Haus heute in ungewöhnlitem Umfange beschästigende Frage angeregt sei; indessen die Antwort des Hamburgischen Bundcskommisars habe niht unwesentlih zu dieser Erweiterung der Diskussion beigetragen. Es sei gewissermaßen ein Hamburger Monolog aus de: Bundesrath heraus an den Reichstag in einer Angelegenheit gewesen, die lediglih der Bundesrath zu entscheiden habe. Die heutige Stellung der Hansestädte sei eine durchaus bevorzugte; gerade sie hätten sih durch die neue Macht- stelung des Reiches nicht unwesentlih gehoben. Sei nicht deshalb der Wunsch gerechtfertigt, dieselben möchten sich inner- halb gewisser Grenzen bereit finden lassen, nun auc) der Ge- meinsamkeit ihren Tribut zu zollen? Gewiß solle der Welt- handel, den die deut'chen Schiffe vermittelt hätten, in vollem Umfange aufrecht erbalten bleiben, aber unbeschadct des ZuU- sammenhangs mit dem Vaterlande und der Pflege der eigenen lokalen und wirthschaftlichen Jnteressen. Bei der gegenwärti- gen Fsolirung und dem rein kaufmännischen Prinzip, mit dem der Hamburger Handel geführt werde, liege die Gefahr nahe, daß derselbe nicht dieses lebhafte Jnteresse für die inländische Produktion bege, das man im Interesse des Reiches wünschen müsse. Daß die in der Verfassung begründete anderweite Lösung des Verhältnisses mit Nücsicht auf die da- mals herrschende Handelspolitik erfolgt sei, die cine baldige Erreichung dieses Zieles nicht habe als wahrscheinli erscheinen lassen, könne er nicht zugeben. Man könne doch Verfassungs- bestimmungen nit einseitig nah der jeweilig herrschenden Handelspolitik aufbauen. Die Verfassung sei erhaben über die wechselnden Strömungen in der Handelspolitik. Die ein- heitlihen Zölle drängten darauf hin, auch die anderen Städte einverleibt zu sehen, und es sei doch etwas kütn, die neue Wirthschaftspolitik dafür verantwortlih zu machen, wenn die Konsequenzen der Verfassung niht gezogen würden. Der Abg. Delbrück habe es bedauert, daß das Haus in diesem Umfange mit diesem delikaten Thema befaßt werde. Auch er fônne das zugeben. Die Herren von der Linken hätten

aber im Vorjahr wiederholt in dieser Frage die Jnitiative ergriffen, so in der Jnterpellation Wolffson

und bei der Elbschiffahrtsakte, und selbs in der kurzen Sommersession des preußischen Landtags habe man die Dinge niht zur Ruhe kommen lassen freilich bei allen diesen Gelegenheiten ohne Erfolg. Heute scheine den Herren die Frage unbequem geworden“ zu sein, zumal au innerhalb der Hansestädte eine nicht unbeträchtlihe Partei die Jnteressen des Jnlandes gegen die internationalen Jnteressen sich geltend zu machen anfange. Es handele sich in dieser Angelegenheit um zwei Hauptfragen. Einmal um die Frage, die einen mehr sekundären Charakter habe: Wie würden sich Ver- änderungen der Zollgrenzen im Klcinen vollziehen? Wie voll- ziche si der Anschluß von Altona an das Reichzzollgebiet und seine Ausschließung von der Freihafenstelung? Nach seiner Meinung verfassungsmäßig nur durch Votum des Bun- desraths und man habe auch den Vorgang, daß noch 1868 der Bundesrath tie Verlegung der Elbgrenze von Wittenberge nah Norden ohne Betheiligung des Reichstags hinaufgerüät habe, Diesen Grundsaß halte er für incontestable. Die zweite Frage sei: Wie vollziehe sih der Eintritt von Hamburg und Bremen eventuell in das gemeinschaftliche Zollgebiet. Darüber sei auch kein Zweifel; nur auf Antrag der Betheiligten. Er wisse niht, weshalb demgemäß, wenn darüber Einverständniß bestehe, solhe große Debatte überhaupt am Plaße sei. Auh er könne si insofern den Ausführungen des Abg. Delbrück anschließen, als derselbe ausdrüdtlih her- vorgehoben habe, daß die augenblicklihe Lage der Zollgesch- gebung gewissermaßen den Anschluß erlcihtere. Daneben müsse er aber aussprehen, wenn er auch jederzeit das Recht der Hansestädte nach Artikel 34 anerkenne, daß sich auc dieses Recht nur innerhalb der eng gezogenen Grenzen der Ver- fassungsbestimmung bewege, daß fie sih also niht beshweren fönnten, daß aus der großen Latitüde heraus diese Grenzen etwas knapp gezogen würden. Er meine aber, daß das An- knüpfen des Abg. von Treitshke an die Frage der Aversen doch nit ein so zufälliges sei, und daß demgemäß die Debatte ihren natürlihen Ausgangspunkt habe. Denn es sei nit zu verkennen, daß diese eximirte Sonderstellung der Hansestädte neben den großen wirthschaftlihen Schwierigkeiten, die sie für das Binnenland bilde, auch durch die Aversen immer etwas Kurioses behalten werde.

Der Abg. Meier (Schaumburg: Lippe) erklärte, was die Bemerkungen des Abgeordneten für Kreuznach betreffe, so würde es ihm nit zustehen, den Beweis zu führen, daß Bremen stets so gut deutsh gewesen ser, wie irgend ein an- derer Staat im Leutschen Reich, sei es 1813 oder 1866 oder 1870, Er glaube aber, die Hansestädte hätten in allen Be- ziehungen ihre Pflichten gegen das Vaterland erfüllt. Und die Bremer würden sie stets erfüllen, würden als Bremer gute Deutsche bleiben, selbst wenn man durch einen zwangs- weisen Anschluß, durch Einführung des Monopols die Blüthe des Bremer Handels zerstören sollte. Bezüglich des Art. 34 siehe er heute noch ganz auf demselben Standpunkte. Er sei bereit, für den Anschluß einzutreten, wenn man ihm nach- weise, daß die jeßige Stellung der Hansesiädte dem Vaterlande zum Nachtheil gereihe. Dieser Nachweis sei aber in keiner Weise geführt. Er habe, obwohl das vielleiht unparla- mentarish sei, den Abg. von Kardorff ausgelacht, als derselbe behauptet habe, die Bremer Schiffe würden dann niht mehr mit fcanzösishen oder englishen Waaren beladen nach den trans- atlantishen Häfen gehen. Kein Mensch werde daran denken, seine Waaren aus England oder Frankreich erst nah Bremen kommen zu lassen, um sie von da über den Ocean zu schaffen. Die Läger hätten keine Existenzberehtigung mehr und die Behauptung, daß das Jnteresse der Fabrikanten geschädigt würde, sei daher unrihtig. Vertraue man nur, daß die Bre- mer ihre Jnteressen verständen. Nirgendwo könne ein o

großes direktes Jnterese an einer blühenden deut- shen Zndustrie bestchen, wie in den Hansestädten ; denn je blühender die deutshe Jndustrie, je mehr könnten die Hansesiädßte importiren und exportiren.

Was die Auswanderungéfrage betreffe, so habe er schon 1879 \cherzweise eine verstärkte Auswanderung prophezeit: er habe gewußt, daß Verhältnisse existirten, die zweifellos eine bedeutend größere Auewanderung voraussehen ließen. Sie sei durch die Zollgesezgebung allerdings befördert worden ; daß es aber doch nicht ganz so schlimm sei, gehe daraus her-

vor, daß von den 82000 Menschen, die sich im Vorjahr in

Bremen eingeschifft hätten, ungefähr 50 000 DeutsLe gewesen seien und 32000 anderer Nationen, wie Oesterreicher, Dänen, Schweden, Norweger. Der Grund liege darin, daß die Verhältnisse in den Vereinigten Staaten fehr günstig und blühend seien, und daß die früher Ausgewanderten ihren zurüdgebliebenen Verwandten das Geld zur Ueberfahrt scickten. Gegenüber den Bemerkungen des Abg. von Treitschke über den Artikel 34 müsse er doch bemerken, daß ihm der Reichskanzler in einem Privatgespräh das volle Recht der Hansestädte zugegeben habe, wenn derselbe dabei auch den dringenden Wunsch ausgesprochen habe, daß die Hansestädte dem Zollverband sch anschließen möchten. Er sehe auch das Recht Bremens nicht als Reservatrecht an; Bremen werde es aufgeben, sobald die Verhältnisse es zulicßen und das Jnter- esse des ganzen Vaterlandes es erheishe. Ob der Zeitpunkt jeßt schon gekommen sei, wisse er niht; es fei allerdings be- denklich, daß von allen-Seiten ohne weitere Gründe das Ver- langen aufgestellt werde. Jmmer hänge es aber für die Hansestädte von der Bedingung ab, daß sie ihren Welthandel na wie vor fortseßen könnten. Ohne dicse Bedingung \schä- dige man nicht allein die Hansestädte, sondern ganz Deutschland.

Damit {loß die Debatte.

Der Abg. von Treitshke bemerkte persönl’, er könne auf die gegen ihn gerihteten Angriffe nicht in einer perfön- lien Bemerkung antworten. Er müsse nur sagen, daß er nicht begreife, wie der Bundesbevollmächtigte für Hamburg Dr. Veramann sich durch seine (des Redners) Aeußerungen habe verlegt fühlen können. Dem Abg. Braun erwidere er, daß es außer den von ihm citirten Worten noch andere Aus- lassungen in Werken gebe, auf die si die historische Kennt- niß des Abg. Braun nicht erstrecke.

Die Aversen wurden bewilligt. L

Kap. 18 stellt als Uebershüsse aus früheren Jahren 6 579 730 # an Einnahmen in den Etat für 1881/82 ein. Ohne Debatte genehmigte das Haus dieses Kapitel.

Von dem Militäretat war Kap. 5, Tit. 26 für Er- werbung neuer Schieß- und Ererzierpläße 2c. aus Anlaß der erhöhten Friedenspräjenz 715 518 6, in die Budgetkommij- sion zurü verwiesen worden, und zwar mit dem Antrage des Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst, 139 000 M für einen neuen Exerzierplaß in Trier abzuseßen. Zu diescm Antrage lag ein Unterantrag des Abg. Dr. Majunke vor, die Petition der Gemeinde Euren, welche bei dem zur Erwerbung des Ererzier- plaßes nöthigen Expropriationsverfahren ihre besonderen ört- lien Verhältnisse zu berücksihtigen bitte, der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. i L

Der Abg. Graf von Frankenberg als Referent führte aus, daß der Kommission Gutachten vershiedener Personen mit- getheilt seien, welhe die Nothwendigkeit des neuen Ererzier- playes darthäten. Der andere zum Ankauf vorgeschlagene

Platz sei nach den Berichten der Militärverwaltung ungeeignet. Es bleibe also nichts übrig, als dem Voranschlag der Regie- rung beizutreten, S :

Der Abga. Freiherr von Schorlemer-Alst erklärte, nahdem die Kommission den Ankauf beschlossen habe, würde er es für unbescheiden halten, dagegen zu remonstriren. Er möchte nur betonen, daß der alte Exerzierplay 60, der neue nur 40 Hek- taren umfaîe, Dem erwähnten Gutachten gegenüber wieder- hole er, daß auf dem alten Exerzierplaß 20 Fahre lang mit gutem Erfolg geübt sei. e

Der Abg. Stumm bemerkte, was die Nothwendigkeit des Ankaufs betreffe, so scheine ihm das Gutachten der Militär- verwaltung aus\chlaggebend zu sein. Der Einwand, daß der neue Play kleiner sei als der alte, werde dadur widerlegt, daß auf dem alten ja die Jnfanterie mit exerziert habe, er würde indeß nichts dagegen haben, wenn das Haus den Majunkeschen Antrag erwägen wolle. 4

Der Abg. Graf von Frankenberg hob als Referent noch einmal hervor, daß der alte Exerzierplay für das Kavallerie- Regiment und die Jnfanterie-Brigade niht genügen würde.

Darauf wurde die ursprünglihe Etatsforderung unver- ändert angenommen. i

Der Aba. Dr. Majunke änderte seinen Antrag dahin ab, daß in demselben statt „zur Berücksichtigung“ die Worte „zur Erwägung“ stehen sollten. i E : R

Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit vom Hause angenommen. Ï i Í ;

Zum Neubau und zur Ausstattung eines Kasernements für ein Regiment Kavallerie in Lübben beantragte die Negie- rung eine erste Rate von 300 000 44 Der Abg. Dr. Braun hatte die Abseßung dieser Summe beantragt, der Titel war aber der Budgetkowmission überwiesen, welche nunmehr be- antragte, die Garnison in Polkwiß zu belassen und in Lübben nur für 4 Escadrons zu bauen. Der Abg. Dr. Braun zog darauf zu Gunsten dieses Antrages mit dem sih auc die Kriegsverwaltung einverstanden erklärt hatte seinen Antrag auf Streichung zurü. S Ee

Der Abg Freiherr zu Franckenstein beantragte die Po- sition abzuseßen, einmal, weil es bisher nicht Sitte gewesen sci, eine erste Rate zu bewilligen, ehe der Anschlag der ge- sammten Baukosten vorliege, und dann weil die Stadt Beu- hy¿n naqweislich dasselbe Jnteresse und denselben berechtigten Anspru habe, ihre Garnison zu behalten, wie Polkwiß. Außerdem sei ihm die Nachricht zugegangen, daß die Stadt Lübben gerade in dem "S wo die Kaserne erbaut werden olle, Mangel an Wasser habe. A S : Der Abg. v. Puttkamer (Lübben) erklärte sih für den Antrag der Budgetkommission, er glaube aber, daß die in demselben enthaltene Bemerkung, die 5. Ezkadron des Regi uients bleibe in Polkwit, einen Eingriff in das Dislokations- recht des Kaisers enthalte. L

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er müsse heute gegen die Ansicht des Abg. von Puttkamer, die derselbe hon neu- lih ausgesprohen habe, Verwahrung einlegen. Das Dislo- kationsrecht der Militärverwaltung um diese handele es sich, er wisse niht, wozu man den Kaiser in die Debatte ziehe gehe, wie das jeder anderen Verwaltung nur fo weit, bis die Bewilligung von Geldmitteln durch die Aus- übung desselben nöthi werde. Erfordere es Mittel, so sei es begrenzt durch das Budgetrecht des Neichôtages. Der Abg. von Puttkamer scheine noch nit lange an den Verhand- lungen der Budgetkommission theilzunehmen, sonst müßte der- selbe wissen, daß über diese Auffassung auch seine eigene Partei einig sei. Die Militärverwaltung sei nur so weit un- beschränkt, daß sie bestimmen könne, dieses oder jenes Regi- ment komme in die Kaserne, sie könne die Nummer desselben bestimmen, aber hon niht die Truppengattung, ob z B. Infanterie oder Fußartillerie,. Die Militärverwaltung habe dieses Recht des Reichtages au nie angezweifelt; der Abg.

von Puttkamer sei in diesem Falle nur Kaiserlicher als die Kaiserliche Regierung. He

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Königlih preußische Kriegs-Minister von Kameke entgegnete, er möchte doch ein Paar Worte anführen über das Recht, das die Regierung in Anspruch nehmen könne. Sie habe das Reit der Dislokation, das heiße, fie fónne Truppen disloziren, soweit als dadur feine Geldforderungen hervorgerufen würden. Würden Geld- forderungen nöthig, so fomme die Regierung zum Reichstage und beantrage die Geldbewilligung, weiter habe dieser fein Recht. “Das Recht, über die bewilligten Räume zu disponiren, sei ein Net der Kasernements-Verwaltung.

Der Abg. Dr. Braun erklärte, er möhte auch den neuen fonstitutionelen Theorien des Abg. von Puttkamer wider- sprechen, denn dieselben griffen in das Budgetrecht des Reis- tages ein, und der Abg. von Puttkamer dürfte mit denselben bei seiner eigenen Partei wenig Freunde finden. Die erste Rate von 300 000 A könne man heute ja im Voraus bLe- willigen und dem Reichstage die Feststelung der später vor- zulegenden Gesammtbaukosten vorbehalten.

Der Abg. von Puttkamer (Lübben) bemerkte, er sckeine mißverstanden worden zu sein, seine Aeußerung habe si in derselben Anschauung wie die Erklärung des Kriegs-Ministers bewegt.

Der Abg. Stumm bat, den Antrag der Budgetkommission anzunehmen. Wenn der Abg. von Puttkamer auf dem Stand- punftte stände, den der Kriegs-Minister kundgegeben habe, fo würde derselbe niht den rein finanziellen Antrag des Abg. Braun als einen das Kaiserliche Dispositionsreht beshränken- den hingestellt haben. Die Ansicht des Abg. Richter sei aber auch unzutreffend, daß die Militärverwaltung in der Wahl der Truppengattung, die fie in eine Kaserne lege, be- {ränkt sei. ; E :

Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, über die generellen Ausführungen des Abg. Nichter seien ja alle Par- teien cinig, daß die Militärverwaltung in ihrem Dislokations- recht dur die Geldbewilligung des Neichstages beschränkt sei. In der Ausnußung der Kasernengebäude habe die Verwaltung aber freie Hand. : :

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, man habe hier kein staatsrechtlihes Kolleg, sondern einen praktischen Fall, es sei immer mißlih, allgemeine konstitutionelle Grundsäße zu ent- wickeln. Er habe den Kollegen Richter gar nit so verstanden, als ob derselbe ctwas Anderes habe sagen wollen, wie der Kriegs-Minister. So weit als bei der Einrichtung einer Kaserne die Wabl des Truppentheils einen Einfluß auf die Geldbewilligung habe, habe der Reichstag allerdings auch einen indirekten Einfluß auf das “f aGigidid Er bitte, den Antrag Francenstein anzunehmen. S

ag Bran der Abg. Richter nohmals seinen Standpunkt präzisirt hatte, und der Bundeskommissar Major Schulz Namens der Vtilitärverwaltung erklärt hatte, daß nach ein- gehenden Untersuchungen Wasjsermangel auf dem Terrain der projektirten Kaserne in Lübben nicht zu befürchten sei, wurde die Debatte geschlossen.

Die Position wurde darauf nah dem Antrage der Kom- mission angenommen. E i

Ohne Diskussion wurden hierauf die außerordentlichen Zuschüsse (Kap. 20 bis 23) und die Matrifularbeiträge (vorbehaltlich der definitiven Feststellüng der Ziffern) (Kap. 24) dem Antrage der Kommission entsprechend bewilligß.

Es folgte die zweite Berathung des Entwurss eines Gesctes, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphie, der Marine und des Reichsheeres, und zwar beantragte die Kommission in Konsequenz der vom Hause beschlossenen Ab- strie die für die Militärverwaltung bestimmte Summe von 37 868 163 M um 942 000 M zu ermäßigen und demgemäß die Schlußsumme nicht auf 53369221, sondern auf 52 427 221 Á zu normiren. A

Der Kommissionsantrag wurde ohne Diskusfion ange- nommen; dasselbe war der Fall mit dem Etatsgeseß, wel- ces in seinen einzelnen Theilen und darauf im Ganzen ohne Debatte genehmigt wurde, und war die zweite Berathung des Etats damit erledigt. :

Es folgte die zweite Berathung des Gesezentwurss, be- treffend die Küstenfrachtfa hrt. Die Kommission bean- tragte, die Regierungsvorlage unverändert zu genehmigen. Dieselbe lautet in den ersten beiden Paragraphen:

8, 1. Das Necht, Güter in einem deut'chen Seehafen zu laden und na eir.em anderen deutshen Seehafen zu befördern, um sie daselbst autzuladen (Küstenfrachtfahrt), steht ausschl:eßlic

) S èn i,

E ch Cts n Schiffen kann dieses Necht dur Staa18-

vertrag oder durch Kaiserlite Verordnung mit Zustimmung des

mdesraths eingeräumt werden.

Dierzu “hatien die Abgg. Dr. Noggemann, Sclutow, Meier (Schaumburg-Lippe) und Genossen folgenden Antrag gestellt : ———

Der Reichétag wolle bescbließen :

I. die 8&8. 1 und 2 d:r Vorlage zu streihen uud als §. 1 zu pag s einem deutscen Seehafen geladene &üter nach einem

and:zrea deutschen Scehafen zu befördern, um sie daselbft auszu- laden (Küstenf:achtfaßrt), ist ausländishen Schiffen gleich den +4 7 e dur Kaiserlie Verordnung mit Zuslimmung des Bundeêraths für Sch'ffe derjenigen Staaten, welcve die deut- \cben Schiffe ron dec Küfstenfrachtfahrt ganz oder theilweise aus- (ließen oder ihnen tiesclbe nur unter erschwerenden Bediogungen zugestehen, die Küsteufrachlfahrt gauz oder theilweise uatersagt

werden ; N y Il, die 88, 3, 4 und 5 der Vorlage als §8. 2, 3 und 4 zu genchmigen.

er Neserent Abg. Staudy empfahl die Annahme des É O tat und beantragte, die zu diesem Gesegentwurse eingegangenen Petitionen dur die eshlüsse für erledigt zu E Abg. Dr. Noggemann bemerkte, sein Antrag vertrete den prinzipiellen Standpunkt, daß auf dem Gebiete des BVer- kehrêlebens alle Schranken beseitigt werden müßten, : der An- trag sei aber auch prakt\scher als die Regierungsvorlage, weil derselbe dem deutschen Handel ein größeres Gebiet erschließe. Bekanntlich sei die Betheiligung der deutshen Flagge an der auswärtigen Küstenfrachtfahrt bedeutender als die der aus- ländishen Flagge an der deutschen Küstenfrachtfahrt, sie betrage nur 7 Proz. Die Abschließung sei in neuerer Zeit, sei es im Wege der Gesetzgebung oder des Vertrages, von anderen Staaten aufgegeben worden und dadurch der Thätigkeit der deutschen Rhederei ein großes Feld eröffnet, Die Regierunge- vorlage würde diese Thätigkeit einshränken und überdies

fremde Staaten veranlassen, den Deutschen auf diesem Wege

zu folgen und diejenige Küstenfra®tfahrt, welWe die deutsSen Schiffe dort trieben, durch Repressalien abzu}jperren, wenig- stens herrsche in den interessirten Kreisen vor folchen die [eb-

hafteste Besorgniß. Durch Verträge werde dem Uebel nit gesteuert, weil diejenigen Staaten, bei denen die Deutschen Küstenfrachtfahrt trieben, in Deutschland nur eine ge- ringe Wirkjamkeit hätten, und Deutschland ihnen somit nits als Kompensation für die ihnen erwadsenden Schädi- gungen bieten könne. Der Vertreter der Regierungen habe nun gemeint, es wäre ein geseßgcberisher Vorgang ohne Gleichen, Ausländern solche Rechte einzuräumen. Nun bezwedcke sein

E

) Antrag gar nit, Ausländern materielle Rete zu geben, de selbe enthalte weiter nichts als eine polizeiliche Vorschrift. Der Antrag gewähre. außerdem auch die Befugniß, in Aus- nahmefällen, wo ausländishe Staaten Deutsthland die Küsten- fratfahrt abschnitten, im Wege Kaiserlicher Verordnung die freie Küstenschiffahrt aufzuheben. Als Prinzip wünsche er eine materielle Neziprozität aufgestellt zu sehen, welche allen Theilen gerecht werde. Er empfehle dem Hause sonach seinen Antrag, sür den sich alle wirklich Sachverständigen erklärt zâtten. 9 Der Abg. Graf von Holstein resumirte die Gesihtspuntte, die ihn und seine politishen Freunde bestimmten, für die Re- gierungsvorlage einzutreten. Das Recht der Einschränkung der Küstenfrachtfahrt, wie sie die Regierung2vorlage statuire, stelle sich dar als cin angeborener unveräußerlicher Besitz des Landes. lid

»ck Qt

Q

Seint Partei wolle wohl ein gastlihes Haus eröffnen, aber Herr in Haufe bleiben, seine Partei wolle den Schlüssel verleihen, aber nicht verschenken. Die Regierung wolle ja au anderen Ländern die Küstenfrahtfahrt an den deutschen Küsten nicht unmögli machen, fondern fic) nur freie Hand halten. Außerdem sei ja auch der Weg des Vertrages nit ausges{lofjen. Ein Moment möchte er noch hervorheben. Mehr und mehr gravitire der Verkehr von Norden nah Süden, also der Andrang von Schweden und Dänemark werde immer s{werer und größer werden. Die Erfahrung werde man auc an der medcklenburgischen, an der pommerschen Küße allmählich minachen. Nun sei neulich von dem Aba. Dr. Karsten gesagt worden, das Schilsal dieser kleinen Schiffer würde wohl besiegelt sein, man sollte ihnen unter die Arme greifen durch Förderung der Hocseefischerei. Er sei gewiß gern bereit, sih mit dem Abg. Karsten hier zu begegnen, er möchte aber darauf hinweisen, daß derselbe sich bei seiner Voraussezung in einem Frrthum befinden dürfte. Wenn der Stand der kleinen Schiffer auf den Aussterbeetal gesezt werde, erleide damit die Küsten- fischerei zugleih einen s{chweren Stoß, denn alle überflüssige Arbeitskraft von der kleinen Küstenfahrt falle erfahrungsmäßig der Fischerei zu, und wenn der Küstenfahrer gezwungen werde, seine Beschäftigung aufzugeben man könne das in der Petition finden —, bleibe der Fisher n:cht bei der Fischerei, sondern derselbe kehre dem Salzwasser den Rücken. Mit dürren Worten sage die eine Petition: „Dann müßten die Schiffer ihren Unterhalt auf dem Lande suchen.“ Nach dem Gesagten könne man vielleicht glauben, daß er in der Lage wäre, dem Hause irgendwelche Vorschläge zu unterbreiten, wie diesen Leuten zu helfen sei. Man könne glauben, daß er dem Hause anempfehlen würde, von vornherein diesen Küstensahrern einen Vorzug vor Fremden zu geben. Das lieg2 ihm durc“aus fern. Es liege ihm das Material nicht vor, woraus er irgend einen der- artigen Vorschlag begründen könne. Eins fei ihm allerdings klar: wenn das Amendement Noggemann durchgehe, so sei diese Klasse von Leuten hoffnungéëlos auf den Aus|terbectat gefeßt. Dann könne ihnen keine Hülfe mehr entgegengebraht werden, wogegen, wenn die Vorlage der Neichsregierung angenommen würde, immer eine Möglichkeit bleibe, je nachden! die Umstände es wünschenêwerth erscheinen ließen, daß dies geshehe. Er bitte daher dringend, das Amendement abzulehnen, und für die Regierungsvorlage zu stimmen, dadur mache man es möglich, daß den deutschen Küsten und der deutshen Marine der kleine Schiffer erhalten bleibe. :

Der Bundeskommissar Geheime Ober-Negierungs-Nath Dr, Nösing entgegnete, der Antrag stelle an die Spiye eines Ge- seßes, welches bestimmt sei, nationales Recht zu schaffen, einen kosmopolitishen Grundsaß, der Antrag begründe ein Recht für Ausländer, ein Vorgang, welcher in der Gesezgebung aller Länder ohne Beispiel sei. England habe zwar die Küstenfrachtfahrt au anderen Staaten gegenüver freigegeben, sich aber wohl gehütet, dies als ein ge}eßlihes Recht hinzu- stellen, es sei lediglich eine thatsählihe Konzession, an welche es den Vorbehalt knüpfe, im Falle denfbarer Beein- trähtigungen der britischen Küstenfrachtfahrt dieselben zurück- zunehmen und Repressalien zu ergreifen. Dasselbe gelte in den Niederlanden. Die Furcht vor Reprejjalien fei unbe- gründet. Man solle do erst abwarten, wie dic Verhältnitfe fich gestalteten, und man werde doch zu der Leitung der auswär tigen Politik Deutschlands das Vertrauen haben, daß si? nicht die deutshen Schiffahrtsinteressen aufs Spiel seße. S

Der Abg. Meier (Schaumburg-Lippe) glaubte, daß au) durch Annahme des Geseyes für die deutsche Küstenschiffahrt nichts geändert werde, da sie durch die Eisenbahnen und Dampfschiffahrt so gelitten habe, daß wenig Hülfe sür sie da sei. Gegen den Negierungsantrag aber stimme er hauptsäghlih deswegen, weil, wenn dieses Gesey zu Stande käme, auch andere Staaten dafselbe nahahmen würden, somit die deutsche Schiffahrt an ihren Küsten verbieten und dadurch leßtere iun höchstemm Maße schädigen würden. s

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister von Boetticher das Wort. (Wir werden am Montage diese Nede im Wortlaut bringen.) A

Damit {loß die Debatte. Vei der Abstimmung über den Antrag Noggemann ergab sich die Beschlußunfähigkeit des Reichstages; es stimmten für den Antrag Roggemann 85, gegen denselben L O zusammen 197, während zur Besctlußfähigkeit 199 erforderlich sind. : :

Glerant, vertagte sih das Haus um 4°, Uhr auf Mon- taz 12 Uhr.

Nr. 11 des Centralblatts für das Deutsche Rei, herausgegeben im Reichsamt des Innern, bat fol ¡enden Inhalt: Allgemeine N Eda: Feen e Dan Bano ns das

¿utshe Reich auf das Jahr 18381, Konsulalæweten : erau gei, T Status der Deutschen Notenbanken Ende Febcuar 1881, Finanzwesen: Nacvweisung der EGinnahtnen an öllcn und Verbraucbfsteuern, sowie anderer Einnahmen d-s Reichs vom 1. April 1580 bis Ende Februar 1881. Statistik: Natb!rag zum Berzeichnifi der Massengüter, auf welce §. 11 Zier 3 des Gesepes, betceffend die Statistik d:s Waarenv:rkehrs, Änwendung findet. Maaße und Gewichtswescn: Bekanntmacbung, betreffend die Abände- runa der Vorschriften über die im Veikebr ¡ulä!sigea Feblergreazea bei Alkoholometern und zugehörigen Therwomctern, scewie bei Waagen, Polizeiwesen: Auêweisung von Ausländern aus tem Reitdögebiite.