1881 / 70 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Lehranstalten fanden zur Feier des Kaiserlichen Geburtstages Redeakte mit Gesangsvorträgen statt. Heute Abend sind im Conventgarten und in Sagebiels Etablissement für die Sol- daten Fesilihkeiten arrangirt, und das Offizier-Corps versam- melt sh zu einem Fesimahl bei Sagebiel, an welhem auch viele Privatpersonen Theil nehmen.

Bremen , 22. März. (Wes. Ztg.) Der heutigen Feier von Kaisers Geburtstag ging in übliher Weise gestern Abend der große Zapfenstreih vorauf, der bei dem s{hönen Wetter Tausende von Neugierigen auf die Straße gelockt hatte. Heute früh wehten von allen öffentlihen Bauten und vielen Privathäusern Flaggen und Standarten in den Farben des Reichs, Preußens und Bremens. Nach zuvor abgehalte- nem Gottesdienste in der Liebfrauenkirche fand auf dem Doms- hofe um 12 Uhr die große Parade vor dem Oberst von Rauch- haupt statt, der auch das Hoh auf den Kaiser ausbrachte ; von Seiten des Senats nahm Senator Lürman Theil. Die nicht vom Militär beseßten Theile des großen Plaßes waren gedrängt voll vom Publikum. Der Senat versammelte die Spitzen der Behörden zu einem Fesimahl. Eine andere Feier ist unter wesentliher Mitbeth:iligung des Offizie:corps in der Union veranstaltet worden.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 21, März. Die „Presse“ meldet über die österreichish-ungarisch-serbischen Vertragsverhandlungen: Heute Vormittags hat nah längerer Unterbrehung wieter eine Sißung der beiderseitigen Delegirten stattgefunden, in welcher jedoch nur Gegenstände besprochen w: rden, welche nicht innerhalb jener Fn struktionen fallen, welche die ungarishen und serbischen Delegirten von Seite ihrer Regierungen erwarten. Die FJnstruktionen für die Letzteren sind aus Belgrad noch nicht ein- getroffen und dürften erst nah Abschluß der Debatte in der Skupschtina über die Eisenbahn-Vorlage ausgearbeitet werden. Die für diese Woche anberaumte Sißung der Conférence à quatre mußte wegen dienstliher Abwesenheit des serbischen Gesandten Kristics bis nah dessen Rückkehr von Berlin verschoben werden. Demselben Blatte zufolge begiebt sich der Erzherzog Karl Ludwig morgen zu der Trauerfeierlihkeit nah St. Petersburg und der serbische General Leschjanin hat sih heute in Vertretung des Fürsten

Milan eben dorthin begeben.

Wien, 22. März. (W. T. B.) Das Abgeord- netenhaus hat den Geseß:ntwurf, belreffend die Forterhebung der Steuern, mit einem Amendement des Fürsten Czartoryski angenommen, wonah die Steuerbewilligung auch für den Monat Mai ausgesprochen wird.

Prag, 21. Värz. Ein Telegramm der „Politik“ meltet, dem Kaiser sei aus St. Peterëêburg ein Telegramm Kaiser Alexanders 11k. zugegangen, in welchem er in ergreifenden Ausdrücken sowohl seinen tief empfundenen Dank für die Theilnahme, als auch die Zuversicht aus\priht, daß es zwei Staaten und Regierungen, welche durch so zahlreiche gemein- same und glorreihe Erinnerungen sich verbunden fühlen müßten, beschieden sein möge, fortan in ungetrübter Eintracht und auf dem festen Boden des curopäishen Rechtes mit- und nebeneinander an dem Werke der Erhaltung des Friedens und der Durchführung der großen kulturellen Aufgaben dieses Jahrhunderts zu arbeiten.

Lemberg, 21. März. Nach einer Mitlheilung des „Dziennik Polski“ ist es bereits definitiv entschieden worden, daß eine Deputation des polnishen Adels mit den Grafen Zamojski und Ostrowski an der Spiße sich zur Leichenseier sür den ermordeten Czar nah St.Petersburg begeben soll. Eine zweite Deputat:on, vom Marquis Wielopolski geführt, wird zur Krönung dcs neuen Czars ent- sendet werden.

Pest, 22. März. (W. T. B.) Der Justiz-Minister hat heute im Unterhause einen Geseßentwurf über die Ehen zwischen Christen und Jsraeliten, sowie über die im Auslande geschlossenen Civilehen eingebracht.

Schweiz Der, 22. Mrz. (W. L. B) Siait des durch das Budget und die Nachtragskredite vorausgeseßten Defizits von 1646 597 Fres. ergab die lcttjährige Staats- rechnung bi 42511848 Frcs. Einnahmen und 41038227 Frcs. Ausgaben einen Ueberschuß von 1473621 Frcs. und eine Vermehrung des Staatsvermögens von 4 749 350 Fres. auf 6826528 Frcs. Unter den Ausgaben waren 1 694 000 Fres. nicht budgetmäßig eingestellt, darunter eine weitere Quote für die Gotthardbahn von 500 000 Frcs., Anleihekosien 514 000 Frcs, und 680000 Frcs. sür eine 1881 zahlbare Forderung.

Belgien. Brüssel, 22. März. (W. T. B.) Repräsentantenkammer wählte Descamps mit 60 gegen 33 Stimmen zum Präsidenten ; wurde Hardy de Beaulieu und zum zweiten Vizepräsidenten Couvreur gewählt.

Großbritannien und Jrland. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Unterhauses erklärte der Premier Gladstone unter lebhaftem Beifall: die Boern hätten die angebotenen Friedensbedingun- gen im Wesentlichen angenommen. Der Premier fügte die ser Erklärung hinzu: die Hauptbedingungen für den Frie- densshluß mit den Boern seien folgende: 1) die Souzeränetät der Königin über das Transvaalland wird anerkannt; 2) den Boern wird ein vollständiges Selfsgovernment zugesagt; 3) es wird eine Kontrolle über die auswärtigen Angelegenheiten vorbehalten; 4) in die zukünftige Hauptstadt des Trans- vaallandecs wird ein englicher Resident gesandt;

son und Wood und dem Oberrihter des Kaplandes, Villiers; 6) die Kommission erwägt die Bedingungen zum Schuhe der Juteressen der Eingeborenen und die Arrange- wents in Betreff der Grenzangelegenheiten; 7) die Kom- mission zieht f.rner in Erwägung, ob irgend ein Gebietstheil und eventuell welcher innerhalb gewisser Grenzen östlich vom Tranévaallande abgelöst werden solle; 8) die Boern ziehen sich von Neck zurück und zerstreuen sich in ihre Heimath; 9) General Wood verspricht, dis englishen Garnisonen weder

senden. Der Unter-Staatssekretär Dilke

vaallande zu E zuest: die französische Regierung hab@die in cinem

antwortete (

trefseu französischer Kriegéschiffe in Tunis für volllommen unbegründet erklärt. Unter-Staatssekretär :

die französische Regierung habe Ach bereit erklärt,

Unterhandlungen über einen neuen

{ Handelsvertrag zu eröffnen, sobald der Senat den | Generaltarif durchberathen habe. Der Antrag Chaplins, die Einfuhr von Vieh aus folhen Ländern zu verbieten, in denen die Maul- und Klauenseucte herrs{t, oder welche des Jnfizirtseins von dieser Seuche verdächtigt find, wurde naeh R Debatte mit 205 gegen 147 Stimmen ab- gelehnt.

Die „Times“ meldet in einer zweiten Ausgabe aus Durban, vom 21. d., die Verlängerung des Waffen- stillstandes um 48 Stunden würde voraussihtlich zu einer weiteren zweimonatlihen Verlängerung führen, um der König- lihen Kommission Zeit zu lassen, zusammenzutreten.

23. März. (W. T. B.) Nach einer Meldung des Reuterschen Bureaus aus Newcastle, von gestern, würde die Königliche Kommission sich in Heidelberg versammeln; General Wood begiebt sich morgen dahin, der Präsident des Oranje-: Freistaats, Brand, befindet sich noch im Lager der Boern. General Wood und die Vertreter der Boern würden morgen eine leßte Zusammenkunft haben, um si über gewisse Fragen zu verständigen, eine friedlihe Lösung werde aber nicht mehr bezweifelt.

Frankreich. Paris, 22. März. (W. T. B.) Die Mehrheit der Minister hat sich dafür ausgesprochen, daß das Kabinet sich in der Frage des Listenskrutiniums neutral verhalte. Der bezüglihe Beshluß wurde in dem heute Vormittag stattgehabten Ministerrathe dem Prä- sidenten Grévy mitgetheilt. Ja der Kommission wird der Minister Präsident Ferry morgen eine dem Beschlusse ent- sprechende Erklärung abgeben.

«Fn dem Prozesse gegen diejenigen Blätter, welche in Artikeln das Attentat gegen den Kaiser Alexan- der Il. vertheidigt hatten, ist heute das Urtheil gesprochen worden. Es wurden verurtheilt: der Redacteur des Journals „Citoyen“, Secondigne, zu 6 Monaten Gefängniß und 2000 Fr. Geldsirafe, der Gerant desselben Blattes, Lecoeur, zu drei Monaten Gefängniß und 2000 Fr. Geldstrafe; der Redacteur des „Juvenal““, Vesinier, zu 6 Monaten Gefängniß und 2000 Fr. Geldstrafe, der Gerant des Journals „Révolution sociale“, Bicois, zu 6 Monaten Gefängniß und 2000 Fr. Geldstrafe und der Nedacteur des „Jntransigeant“, Rochefort, scwie der Gerant desselben Blaties, Delpiere, zu je 1000 Fr. Geldstrafe.

In der Deputirtenkammer interpellirte heute Mont- jau (radikal) die Regierung über die gerichtlichen Ver!'- folgungen der Journale der Fntransigenten. Die S der Jaterpellation wurde auf nähsten Sonnabend estge)eßt.

_ Der Senat genehmigte die von der Regierung vorge- shlagenen Zölle für Gewebe von Wolle unter Ablehnung der von der Kommission beantragten Erhöhung der Zolsätße.

Die Bureaux der Deputirtenkammer wählten die Kommission zur Vorberathung des Geseßentwurfs, be- treffend die Dur&bohrung des Simplon oder Montblanc. ¿Unf Mitglieder sind für die Durchbohrung des Montblanc, fünf für die des Simplon und ein Mitglied für die Dur(- bohrung des kleinen St. Bernhard.

General Lecointe ijt zum Gouverneur von Paris ernannt worden.

Der Munizipalrath von Paris nahm mit 40 gegen 10 Stimmen ein Tadelsvotum gegen den Polizei- Präfekten an. Es war ein Schreiben des Präfekten ver- lesen worden, in welchem derselbe erklärt, daß er beauftragt sei, für die Sicherheit von Paris zu forgen und hierbei einzig und allein unter der Autorität der Minister stehe. Da troß seiner Einwendungen eine ihn betreffende Jnterpellation in illegaler Weise auf der Tagesordnung erhalten worden sei, so werde er der Sitzung nicht beiwohnen.

Portugal. Lissabon, 22. März. (W. T. B.) Jn der Pairskammer wurde heute ein gegen das Ministe- rium beantragtes Tadelsvotum mit 50 gegen 49 Stimmen abgelehnt. Mit der Majorität stimmten zwei der Minister. Das Ministerium hat seine Entlassung eingereicht.

Gricchenland. Athen, 22, März. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat heute nah lebhaften Berathungen den Gesehentwurf, wonach die bisher aus verschiedenen Grün- den vom Militärdier st| Besreiten zum aktiven Dienst bei der Fahne einberufen werden, in driiter Lesung angenommen.

Türkei. Konstantinopel, 19. März. (Pol. Corr.) Die Untersuchung über den Viord des österreichisch- ungarishen Dragomans in Prizrend hat noch immer zu keinem Resultate geführt, obschon Baron Calice mit großer

Die |

zum ersten Vizepräsidenten

London, 22. März. |

| auf nächsten Mittwoch verschoben.

5) die | Königlihe Kommission besteht aus den Generalen Robin- |

a! em | wünsche überbrachte. Telegramm des „Standard“ gemeldete Nachricht von dem Ein- |

Dem Deputirten Birley erwiderte der |

Energie auf die Bestrafung der Schuldigen dringt. Der leh- ten Mittheilung der Pforte zufolge ist der Hauptschuldige Namens Kuntopal verhastet worden. Derselbe weigert sich in- desscn, die That cinzugestehen, und cs handelt sich jeßt darum, ihm seine Schuld nachzuweisen. Was seinen hauptsächlichen Mitschuldigen betrifft, so sei derselbe unter dem Namen Jussuf Tchcsfo bekannt gewesen und aus de:n Lomgebiete nah Al- banien gekommen. Die Pforte giebt an, daß derselbe in seinem Hause umzingelt worden war, und da er sih niht ergeben wollte, so sei er im Handgemenge erschossen worden. Die Nachforschungen dauern übrigens fort.

22. März. (W. T. B.) Die gestrigen Verhandlun - gen der Botschafter unter einander dauerten gegen vier Stunden. Die auf heute anberaumt gewesene Sißung in der griehis:türkishen Frage wurde auf das Verlangen der Pforte Den türkischen Delegirten ist auch der Musteshar im Ministerium des Auswärtigen, Artin-Dadian Pascha, beigegeben worden.

Serbien. Belgrad, 22. März. (W. T. B.) Die Skupschtina hat die Eisenbahnkonvention mit 98 gegen 48 Stimmen angenommen, nachdem der Finanz-Minister nohmals entschieden für dieselbe eingetreten war.

NAußland und Polen. St. Petersburg, 22. März. (W. T. B.) Avläflih des heutigen Geburtstages des Deutschen Kaisers erschienen sämmtlihe Großfürsten des Kaiserlichen Hauses sowie die hier anwesenden fremden

| Fürstlichkeiten und Piinzen persönlich bei dem deutschen Bot- vorrüdcken zu lassen, noch Kriegsvorräthe nah dem Trans- ;

schafter zur Gratulation. Zuerst traf der Großfürst Wladimir ein, welcher im speziellen Auftrage des Kaisers dessen Glü: Diejenigen Großfürsten, welhe Jnhaber preußischer Regimenter sind, erschienen in preußischer Uniform.

Ebenso gab eine große Arzahl höchster und hoher Würden- |

träger ihre Karten bei dem deutschen Botschafter ab. Die

deutsche Ko:onie, welhze der Trauer wegen dcn Fesitag nicht |

sestlich begchen konnte, sandte cine Deputation.

22. März, Abends. (W. T. B.) Der „Gol o3“ publizirt einen Brief des Professors Martens, welcher die moderne Civilisation und den Königsmord behandelt. Der Brief kommt zu dem Schlusse, daß es nothwendig sei, das unbeschränkte Asylrecht aufzuheben und gegen einen bestehen- den Zustand Verwahrung einzulegen, der die Schweiz, Frank- reich und England zum Heerde der Operationen gegen das Leben der Monarchen und gegen die Regierungen fremder Länder mache. Die Civilisation und das Wohl der Staaten erheishe die Aufhebung dieses Zustandes der Dinge; Rußland E auf die anerkannte Solidarität der Interessen aller

änder.

Der Kronprinz von Dänemark und der russische Botschaster in Berlin, von Saburoff sind heute Abend hier eingetroffen.

__ Sehweden und Norwegen. Stockholm, 19. März. Die heutige „Post- och Jnr. Tidn.“ veröffentlicht folgenden Allerhöchsten Erlaß :

Wir, Oëêcar, von Golt.8 Gnaden -Köniz von Schweden und Norwegen, der Gothen und Wenden, thun kund: daß, da Wir geg nwärtig dur Krankheit verhindert sind, Uns mit den Regiernungs- aeïcâften zu befassen, so lange dieses Hirderniß die Könic8gewalt selbst auszuüben für Uns andauzert, die Verwaltung Unserer vereinigten Königreiche in Unserem Hohen Namen von Ursercm ge- liebten Herrn Sohn, Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen von Scch{wedea und Norwegen, Herzog von Wermland, Oécar Guftav Adolf, in der Eigenscvaft als Regent geführt werden wird, auf die Weise, wie für solden Fall im § 49 der s{chwedischen Regierungsform urd in der norwegischen Verfassungtbestimmung vom 10. Januar 1863, vergliheèen mit 8. 7 der Reichtakte, bestimmt ift. Se. Königliche Hoheit hat gleichfalls an Unserer Statt die Swriftstücke zu unter- zeibner, wel&e _„no& nicht mit Unserer Hohen Unterscrift versehen worden sind. Säwmtlitea Unseren çetreuen Uater!hanen liegt es ob, mit Felgsamfeit und Gchorsamkeit dem naczufommen und das auszuführen, mas Se. Königlibe Hohcit der Kronprinz-Regent in Unserem Hohen Namen und an Unserer Sta't gebietet und bcfieblt.

. Wonach sich Ale gcbührend und gehorsam zu richten haben. Zur ferneren Gewißheit haben Wir dies mit eigener Hand unter- schrieben und mit Unserem Königlichen Siegel bestätigen lassen.

S@loß Stockho!m, den 18. März 1881.

Oscar. Fredrik Hederstierna.

Aus dem WolffschGen Telegraphen-Bureau.

London, Mittwoch, 23. März. Die „Times“ schreibt : Das Land werde die Nachricht von der Annahme der eng- lishen Friedensbedingungen durch die Boern mit einem Ge- fühl der Erleichterung aufnehmen. Es werde jeßt allgemein zugestanden, daß die Annexion des Transvaallandes von vorn- herein ein Frrthum war, welcher ohne Zweifel mit den besten Absichten begangen, aber höchst mißliche Resultate gezeitigt habe. Wenn dieser Jrrthum jeßt gut gemacht werde, so seien dafür nicht die Erfolge der Boern, sondern vielmehr die ver- nünstige Berücksichtigung der Gerechtigkeit bestimmend gewesen.

St. Petersburg, Mittwoch, 23. März. Die Gerichts- sißungen des Senates über Russakoff und Genossen werden, wie der „Porjadok“ meldet, am 30. d. M. beginnen. Die Anklageakte ist sämmtlichen Angeklagten gestern eingehändigt worden, 60 Zeugen, darunter 11 Sachverständige werden ver- nommen.

Kun, Wissenschaft on® Literaruex-

Eine neu2 Ausgabe des Militär-Musiker- Alma- nachs für das Deutsche Reich ist sceben im Verlage der Expe- p: dition der „Deutschen Militär-Musiker-Zeitung“ in Berlin (8W., Friedristr. 216) ersbienen. Der A!manach is gleisam eine Rangliste für deutsche Militärmusik urd enthält nitt blos das Ver- z?ihniß der Militärmnusifer des Deutschen Reis, sondern auch Einiges über die Horniftercorps in der Reicsarm-e, Verzeichniß von Stadtmusikern, aus deren Instituten bekanntlich die meisten Militär- musifer lervorgehen. Ein Artikel „Eine Militärmusikerkasse* rezt cine sol&e an. Den Schluß des Buchs bilden: Neuformation und Diélokation in der Arme- am 1. April 1881 uad Bekannts- macungea von Instrumeatenfabrikanten 2c. Das sauber auêge- stattete Bub ift für 2 M 40 d zu bzzieten.

-—— Jobs. Faßbender's Buchhandlung und Antiquariat (rorm. W. Frübling) in Elberfeld bat ibr „30, Verzeichni billiger Bücver“ autgegeben. Dasselbe führt 304 Sriften auf, die, des ver\chicdensten Inhalts ur.d, mit wenizen Ausnahmen, dem 19. Jabrh., besonders de1 leßten 39 Jahren, angebörig, in ihrem antiquarishen Bücherlager vorräthig sind; unter denselben befinden si auch ret werthcolle Schristen.

Gewerbe und SandelLl-

Dem Avfsichtêrath der ODels-Gunesener Bahn wurde Seitens der Direktion Berit über das Jahresergebniß pro 1880 erstattet. Der Reingewinn nab Abzug aller Rücklagen für Erneue- rung“fonts 2c. beträzt circa 158000 M geaen circa 93000 M im Vorjz1br. Es ift aljo eia Mchrgewinn von 65 000. erzielt worden. Eine Dividende kommt ni&t zur Verthe.lung, der Gewinn wird vielmehr verwantt zum Grsaß der früher aus dem Baufonts ent- nommenen Bitcäge.

London, 21, März. (Allg. Corr.) In der abzela'fenen Wothe wurde bier die Gerolstein Natural Mineral Water Com- pany (Limited) mit cinem Kapital von 60 000 Pfd. Sterl, in Aktien zu 1 Pfd. Sterl, gebildet, welwe das Monopol für den Ver- kauf dcs natürlihen Mineralæœassers vom S{&loßbrunnen in Gerol- stein käaflih erwerben will.

London, 22. März. (W. T. B.) In der gestrigen Woll- auktion waren Kapwollen unverändert, austral. he Wollcn etwas

fester. Liverpool, N Micz (V, T. B) Vollanukttisn. Gcschâft bei Januarpreisen gut b.lebt,

17 100 Ballen angeboten. weiße Wollen eber williger.

Glaégow, 22. März. (W. T. B.) Die Versciffungen von Roheisen während d:r lexzten Woche betrugea 7893, gegen 20 987 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

New-York, 21. März. (W. T. B.) Weizen-Verschif- fungen der leßten Woche von den atlantischen Hôfen der Ver- einigten Staaten nab Engiand 103 000. do. na dem Konti- nent 115(00, do. von Kaliforniea und Oregon nah England 40 009 Qrtrs.

Verkehrs-Anstalten.

Leipzig, 22. März. (W. T. B.) Naw einer P azer Meldung des „Leipiiger Tageblatt:s* hat der Verwaltangkrath der Prag-Duxer Eisenbahn die Angelegenheit ter Betriebsfusion dem Sani- rungécomité zur Berichterstattung überwiesen.

Redacteur: Riedel, Veclag der Expedition (Kessel). Druck: W. Els«acrxr, Fünf Beilagen (daschließlih Börsen-Beila 1e).

Berlis!

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

„M 70.

Neichstags- Angelegenheiten.

Die Begründung des gestern veröffentlißten Geseßz- entwurfs, betreffend die Erhebung von Reichsslempel- abgaben hat folgenden Wortlaut:

Der gegenwärtige Gesetzentwurf, welber einen Theil des für das Reich und die Bundesstaaten in Autsiht genommenen Steuer- reformplans bildet, unterscheidet sich von dem dem Reichétage in seiner vorigen Session vorgelegten, indessen unerledigt gebliebenen Geseßentwurf (Druckfache Nr. 96) lediglih dadur, daß als 8. 50 eine neue Bestimmung einges(altet ist, nah welcher der Ertrag der Abgaben nah Abzug der auf dem Geseße oder auf allgemeinen Ver- waltungsvorsriften beruhenden Steuererlasse und Steuererstattun- gen, sowie der Erkebungs- und Verwaltungskosten aus der Neich2- kasse den einzelnen Bundesftaaten na dem Maßstabe der Bevöike- rung, mit welcher sie zu den Matrikularbeiträgen heraugezogen wer- den, überwiesen werden soll. Bezüglich ter Begründung dieser Be- stimmung darf auf die bezügliwen Ausführungen Bezug genommen werden, welche in der Begründung des gleichfalls vorgelegten Gescyz- entwurfs wegen Erhebung der Brausteuer gegeben find.

Indem beantragt wird, die im Handelsverkehr umlaufenden be- weglihen Wert1he mäßigen Stempelabgaben zu unterwerfen, wird zu- gleich bezweckt, Ungleichheiten der landesgeseßlihen Befteueruvyg ein Ende zu mathen, welche, durch innere Gründe nicht gerechtfertiät, in einem grcßen Theile des Bundesgebiets zu lebhaften Klagen Veran- lassung gegeben haken. Ueber die Ertsteßbung der thatsä&lich be- stehenden Befreiung jener beweglihen Werthe von den lande82geseßz- liœen Stemrelabgaben, über den Mançel einer Bercchtigung für folche Befreiung und Über die Nothwendigkeit des Einschreitezs der Neich2geseßgebung enihalten die Motive der dem Reichétag in dcn Jahren 1869 (Drucksache Nr. 192 des Reichétags dcs Norddeuts&en Bundet), 1875 (Drudsace Nr. 43) und 1878 (Drucksa%e Nr. 22) über denselben Gegerstand vorgelegten Geseyentwürfe nähere Aut- füßrungen, die au gegenwärtig vollkommen zutreffend sind.

Die im Handel8verkehr und insbesoadere im Börsen- und Bank- verkehr vorkommenden Geschäfte genießen fast überall ia Deutscbland ciner thatsäbliwen Befreiung ron Stempelabgaben, in deren Besitz sie hauptsäclih deshalb gelangt sind, weil die Stempelgeseßze nit mit der Entrcickelung des Verkehrs fertgecch1itten, sondern auf dem Standpunkte einer vergangenen Epocte ¡ehen geblieben sind, Es hand.lt si mithin bei deren Besteuerung nicht um die Auf- hebung eirxer von dem Gesetzgeber beabsichtigten Befreiung einer gewissen Gaitung von Gesckäitea von der auf gleich- artigen Geschäften im bürgerliwen und gewöhnliwen wir1h- \chaftlihen Berkehr ruhenden Steuer, sondern um die Beseiti- gung eines durch die Unvollkommerheiten der Geseße hervorgerufenen,

TeineS§wegs mit der Absicht der Geseye übereinstimmenden Zustandes. Der Uebergang zu anderen Formen der Beurkundung. der fich theils von felbst aus den Bedürfnissen des kaufmännischen Verkehrs hecaus entwickelte, theils aub wobl unter absictlicher Vermeidung der von den Stempelgeseßen als steuerpflihtig bebandelten Gcsctäftäformen vollzog, hat bewirkt, daß die bestehenden Stimpelgeseße auf die be- zeichneten Geschäfte entweder überhaupt nicht anwendbar sind, oder doch dieselben nur in so geringem Maße exrfassen, daß dics als eine ançemissene Besteuerung nicht angesehen werden kann.

Wenn auch die täglichen Abschlüsse im Börser- und Bankverkehr nicht dazu geeignet sind, um mit hohen, nach dem We1the des Um- saßes bemé})scnen Werthstempelabgaben, wie sie z. B. bei dem Verkauf ron Immobilien fast überall erhoben werden, bclastet zu werden, fo folgt daraus doch nidt die Nothwendigkeit, die bisherige Befreiung des Börsen- und Bankverkebrs von der Besteuerung in der jeßigen Autdebnung fortbestehen zu lassen. Scch{werlich würde sid au überzevgend nachweisen lassen, daß die Börsen- und Bank- gescäfte, mögen sie den Umsay von Waaren und Werthen oder die Beschaffung der Gelckmittel zu Anleihen und Unternehmungen be- zwccken, von der Stempelsteuer gänzlich befreit bleiben müßten, näh“ rend z. B. jede Schuldverschreibung eines Grundbesißers oder ein anderen Privaten, abgesehen von ten Kosten der Hypothekbestellung, mit einer nicht unbeteähtlihen Stewpelabgabe belastet, und ebenjo Verkaufs- und Lieferungsgeshäfte üter andere Gegenstände einem Werthstempel unterworfen werden. Es wird deshalb zuzugeben fein, daß dem häufig hervorgetretenen Verlangen, die Besteuerung auf jene Akte des kaufmännischen Verkehrs auszudehnen, eine Forderung der Billigkeit und Gerechtigkeit zum Grunde liegt, gleichviel, ob das- selbe zugleih durch 1 übertriebene Vorstellungen von den finanziellen Ergebnissen der vermißten A bezeichneten Akte oder durch die streitendcn Interessen verschiedener Berufsstände beeinflußt sein mag. Dem Handel im allgemeinen und dem Börsenverkehr insbesondere ist Seitens der Geseßgebung und der Verwaltung eine sorgfältige Pflege gewidmet und namentlich in den leßten Dezennien au durch die Ver- volifemmnung prompten Rechtsschußes und die Entwickelung der Verkehrémittel sowie durch die Pergbieuuag der Vérgütungen für die Benußung der leyteren eine so bedeutsame Förderung zugewendet werden, daß ihnen um so mehr die Uebernahme eines entsprechenden Beitrags zur Beschaffung der Mittel zugemuthet werden kann, welce für die weitere Erfüllung der ftaatlihen Ausgaben erforderlih sind.

Soweit bebufs Erreichung der biernah angestrebten Aus zl ei- hung bestchender, nicht berechtigter Verschiedenheiten in der Be- lastung des Verkehrs mit Abgaben in einzelnen Bundesstaaten eine Grtlastung des Verkehrs mit unbeweglihen Werthen für geboten erahtet werden möchte, wird der vorliegende Entwurf au die Durch- führung dahin abzielender Schritte ermöglichen bezw. erleichtern.

Während die früheren Entwürfe hauptsählich dem Börscn- verkehr angehörende Gegenstände der Besteuerung betrafen, nimmt der vo: liegende, außer den bereits im Jahre 1875 in Vorschlag ge- bradten Lotterieloosen auch noch eine allgemeine Quittungé steuer und eine Besteuerung dec Checks und Giroanwcisungen in Aussicht. Die Vorlage erhält damit eine Ergänzung aub na der Richtung der dem Bankverkehr angebörigen Handelsgeschäfte, welte zur Be- lastung mit ten Werthstempeln oder boben Firstempeln der Landeë- stempelgesete nicht geeignet sind und sich denselben au thatsäcwlih entziehen. Für die Besteuerung des dur diese Geschäfte vermittelter. Kapitalumlaufs bieten sich die Quittungen als geeignete Akte dar, indem sie si auf das Engste an die in der Form der Zahlung auf- tretende Kapitalbewezung als Beweismittel anscbließen.

Der Umstand, daß es si bei der Besteaerung des Handels- verkehrs um cinen Gegenstand handelt, der nur im Wege der Reichs- gesetgebung zwreckmäßig geregelt werden kann, hat wesentlih dazu mitgewirkt, daß die Gegenstände, deren Besteuerung die Vorlage be- ¿wedt, gezenwärtig nur in beshrärktem Umfange Objekte der landcs- gesepli@en Stempelabcaben in den Bundesstaaten sind. Die leyteren verlieren verhältnif mäßig wenig, wenn das Reich jene Gegenstände ganz

für sich in Anspru nimmt. freils sind z. B. S(&lußncoten in Ham- |

burg und Lübeck Aktien und Beurkundung über Kauf- und Lieferungs- gestäfte im fkaufmänniscen Verkehr ix Preußen, Aktien aach in

Medlenburg-S{werin, Oldenburz, Sachsen-Gotha, Anhalt, Lübe |

mit Stempelabgzaben belegt. Das bayerishe Gesey vom 18, August

1879 hat inländishe Werthpapiere auf den Inhaber , Lomkbarddar- |

lehne, gcwise Quittangen und Verloosançgen in den Kreis der Be- steuerung gezogen. Scbuldverschreibunzen auf den Inhaber und An-

erkenntnisse des Darlehusuehmers über den Empfang von Lombart- }

darlehnen sallen unter die Stempeltarisnummern „Schuldverschrei- bungen“ oder „Darlehnsoerträge“ einiger Landesgzeseye u. \. w. Immerkin aber wird der Autfall an Einnahmen, welchea der cine

Berlin, Mittwoh, den 23. März

——

oder der andere Bundesstaat durch die Beseitigung landeszeseßlicher Abgaben in Folge dis vorliegenden Entwurfs erleiden maz, dem Sclemmnitcegebuis der Vorlage gegenüber nit ins Gewicht fallen und in dem zu erwartenden Ertrage volle Deckung finden.

In der Behandlung der einzelnen Steuerobjekte stimmt die Vorlage mit den früheren Entwürfen in den Lbscnitten im Wesent- lien überein, welhe die inländishen Wertbpapiere, die Lombard- darlehne und die Lotterieloose betreffen. Die veränderte Behandlung der ausländishen Werthpapiere, sowie der Schlußnoten u. st. w. und der Necbnungen wird bei den betreffenden Abschnitten nähcr be- gründet werden. Hier ist nur zu kemerken, daß die Erhebung einer Abgabe von zehn Pfennig für jede Schlußnote und jedes derselben aleihzeftelte Schrifistück keinen der unvermeidlihen Belästigung des Verkeh18 entiprebenden Ertrag gewähren würde, und daß die ledigli auf den Gewinn der Coursdifferenz abzielenden Spielzesbäste, soweit sie für die Steuererbebung hinreichende Uaterscbeidung8zeichen bieten, einer hößeren Abgabe unterworfen werden müssen als die effeltiven Geschäfte. Die ausländishen Werthpapiere |telit die Vorlage be- ¿üglich des Steuersaßes den inläudiswen gleih; wie die Emission bezügli der inländishea, so soll der Eintriit in den inländischen Verkehr, beziehun;2weise dessen Fortseßung, nach dem Inkrafttreten des Entwucfs bezüclih der ausländiswen Werthpapiere die einzige Vorautfetzung der Abgabenpflichtigkeit bilden.

I. Aktien und auf den Inhaber lautende Werthpapiere.

(S8. 2 bis 5 des Gesetzentwurfs Nr. 1 und 2 des Tarifs.)

Die Vorschriften über die Besteuerung der inländischen Werth- papiere {ließen sich mit wenigen, nicht erheblichen Ausnahmen den Entwürfea ven 1875 und 1878 an, auf deren Begründung Bezug genommen wird. Insbesondere sieht die Vorlage gleihfalls von der Ocranziehung der bereits in Umlauf geseßten Papiere ab, welche fast überall {oa Gegenstand lande8geseyliher Abgaben gewefen sind, In dieser Beschränkung iit die Besteue:ung der inländishen Werthpapiere eine berectigte, der einbeitliden Gestaltung des Verkehrsgebietes für solhe Wertbe völlig entsprehende Maßregel. Was aber die Höhe der für Rechnung des Reichs zu erhebenden Abgabe anlangt, so wird viht bestrittcn werden können, daß folche Werthpapiere \chon an sich zu einer boöheren Besteuerung, als einface Privat-Schuld- verschreibungen sib eignen, indem sie im Allgemeinen den Vorzug leihterer Realisirbarkeit vor jenen voraus haben, Dazu kommt, daß srätere Uecbertragungen dieser Werthpapiere stempel- frei bleiben, mähßrend kei anderen Werthen gerade der Uebergang aus einer Hand in die andere (die Vesitveränderung) zur Vesteuerung gezogen wird. Insof:rn leßterer Umstand bei den na Mafgabe der neueren Grundbuchgesißgetung zulässigen Blankozessionen der Grund- \{ulden nicht mehr zutrifft, ift do andererseits die hôßere Belastung der E durch die Gerichtsgebühren mit in Betraßt zu ziehen.

Der Steversaz von F 9/9 ist deshalb in der Ueberzeugung vor- geschlagen, daß dur diese, einer Konzession8abgabe glei zu adbtende Steuer ia denjenigen Fällen, in welchen die Ausgabe von Schuld- verschreibungen auf den Inhaber g: stattet zu werden pflegt, die Be- schaffung von Geldmitteln nit gehindert werd :

Bei der Gründung von Aktiengeselishaften wird die gleiche Ab- gabe noch weniger als Last empfunden werden. Den späteren Ver- fehr ia solWwen Papieren aber läßt die Steuer unberührt. -

Im Anscklusse an die in den Motiven des Extwurfs ron 1875 über die entsprebenden ‘“énglishen und französisben Abgabengesehe enthaltenen Anführangen ift hier noch zu bemerken, daß die vor- ges{blagenz Abgabe mit dem englischen-Emissiont stempel nit ohne Weiteres in Vergleich gestellt werden kann. Jn England bilden die auf den Namen in den Büchern der Gesellshaft oder des sonftigen Emittenten eingetragenen Wertbpapiere (inscribe1 stock u. \. w) die Mebrzahl. Diese bedürfen zu jeder Uebertragung eines instrument cf transfer, biétweilen selbst der feierlidcn Form eines deed und tragen dabei die für solhe bestimmten namhaften Stempel, Die minder zahlreihen Obligationen auf den Inhaber, wle ohne transfer dur einfahe Uebergabe (delivery) ütertragen werden, unterliegen allerdings wie andere Sghuldverschreibungen nur dem Emissionsstempel von F °/9, die nach Maßgabe der Coæpanies Áct von 1867 ausgegebenen sh -re warrants to bearer (Aktien auf den Inhaber) aker einer Emissionsabgabe von 14 °%/) (vom Nernwerthe). 5 S

Die Stemrelpflichtigkeit der autländishen Wertbpapiere sollte nah den Entwürfen von 1875 und 1878 auf diejenigen Gattungen beschränkt sein welche ertweder im Bundesgebiete zur Zeihuung auf-

elegt oder autgegeben, oder für welche daselbst Zintzahlungs- stellen errichtet werden würden. Beim Zutreffen einer von diesen beiden Vorautsezungen sollte bezüglich der einzelnen, den betroffenen Gattungen angebörenden Stücke die Verpflihtung zur Entrichtung der Abgabe cintreten, sobald sie na dem Inkrafttreten des Geseßes Gegenstand eines Rehiszeschäfts unt-r Lebenden (Kauf, Lieferung, Tausch u. st. w.) im Bundesgebiete werden würden. Vor dem Jn- kraftireten des Gesetzes ausgestellte fremde Werihpapiere sollten ohne Unterschied von der Abgakte befreit bleiben; der Betrag der leßteren war auf /3°%/, des Nennwertbs bestimmt. i

Der vorliegende Eutwurf befreit weder die vor dem Inkraft- treten ausgestellten Effekten, no beschränkt er in anderer Weise den Kreis der stempelpflidtigen Gegenstände, Sobald fremde Wertk- papiere na jenem Zeitpunkte im Bundesgebiete ausgegeben oder zum Gegenstande cines Rech: sgeshäfts unter Lebenden gemacLt wer- ten, sollen sie der cinmal zu entcihtenden Abgabe von # "/9 des Nennwertbs unterliegen. f E

Nach den gemattea Beobachtungen ift der inländishe Markt mit zablreihen autländishen E von oft recht bedenklicher Sicherheit beinahe überfüllt. n weit größerem Umfange als zur Erfüllung internationaler Zahlurgsverpflihtungen dienen dieselben breitén Schidtea des besizenden Publikums mit Rücksicht auf die hôbcre Rente zu bleibender Kapitz2l8anlage. Dieser AÄnreiz würde noch vermehrt werden, wenn die autländiscen Wertbpapiere in ge- ringerem Umfanze und mit geringerem Abgabenbetrage der Be- steuerung unterworfen werden sollten als die inländiswen. Dem Geldbedürfnisse des Inlandes würden dadur von neuem erhebliche Kapitalien entzogen werden. Es ift jedoch cine eir. fache Forderung der Gerectigkeit, daß die Besteuerung nicht vazu beitrage, die Mit- werbung des Autlandes bei der Versorgung des heimischen Kapital- marfts mit Anlagepapieren vor der des Inlandes zu begünstigen.

Das würde aber d:r Erfolg der früher vorgeshlageren Bestim- mungen sein, Dieselben führen zur thatsählihen Befreiuuuz des arößten Theils aller fremden Effekten. Es trifft aber nit blos bei sünftigen Emissionen der lciteren und nicht blos bei den im Bun- desgebiet emittirten oder mit Zinszablungsstellen versehenen Gattun- gen zu, sondern es gilt ebenso von jedem fremden Wertbpapier, wel- hes bier auch nur vorübergebend zu Kapitalsanlagen benußt wird, daß cs dem inländiswen Geldbedürfniß Konkurrenz mat. Vie Ver- wendbarkeit zu selwen Anlagen hängt niht davon ab, daß das fremde Papier im Bunde2gebiet emittirt wird; die Zahlung der Zinsen im Imlarde erweitert nur den Kreis derjenigen Kapitals- Ee, wrelche solde Werthe ankaufen, Durch die großen Mengen ausländish:r Effekten älterer Emissionen, welche im Bundesgebiet verkehren, wird gleifalls inländishes Kapital festgelegt, und die Befreiung dersclben von ter Abgabe würde die Lage jeder künftigen

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Sf, E ras Emission inländischer Werthe, welche der vorgeshlagenen Emissions- abgabe unterliegen würde, bei der Bewerbung um das Anlage fuchende heimische Kapital vershlechtern.

Kann auch die Emissiontfteuer für inländishe Werthpapiere und die kei dem Eirtritt in den inländischen Verkehr von fremden Effekten zu entrichtende Abgabe nicht ohne Einschränkung im Vergleich gestellt werden, fo muß es do als billig und gerecht erahtet werden, daß alle auëländishen Effekten, derea Umlauf im Bundesgebiet nah dem Inkrafitreten des Entwurfs begonnen oder fortgeseßt wird, dieselbe Besteuerung erleiden, wie die nach diesem Zeitpunkt emittirten in- lândisen Werthe. Dadurch werden jene von dem inländischen Markt nit vcrdrängt werden; es wird nur gleiwes Recht für beide herges acstelt und der Vorwurf ferngehalten, daß das Geldbedürfniß des AUNIudes vor dem des Inlandes durch das Steuerzeset bevorzugt werde.

Es ist zwar gegen eine Besteuerung in dem Umfange der vor- ges&lagenen Bestimmungen eingewentet worden, daß die auf den ver- sciede1en Börsenpläten heimischen, sogenannten internationalen Papiere zur Ansgleihang der Zahlungen zwischen den verschiedenen Börseapläßen und der Zins- und Reportsäßze auf denselben dienen, sowie, daß die Zugänglichkeit der deutshen Börsenpläte für diese Papiere die internationale Bedeutung unseres Kapitalmarkts habe erhöhen und den Kredit der deutschen Staaten, sowie die Ansamm- lung von Kapital zum Vortkbeil der erwerbenden Thätigkeit des deutschen Volkes fördern helfen, während die Papiere selbst in der Regel bald wieder in das Ausland abfließen. Allein, wie bereits erwähnt worden, dienen ausländishe Werthpapiere zur Zeit in viel größerem Umfanze inländischen Kapitaibesißern zu bleibender Kapitalsanlage, als zur Erfüllung internationaler Zahlungéverpflihtungen. Schon deéhalb wären Störungen der Verkebrsbeziehungen und der Aus- gleihung zwischen dea deutschen und fremden Börsen noc keinetwegs zu besorgen, wenn auch dur die vorgeschlagene Besteuerung wirklich ein Theil der internationalen Effekten von dem deutshen Markte verdrängt werden sollte. Eine solhe Wirkung ist aber nicht zu erwarten. Die Ermäßigung der Abgabe für die während der ersten Monate nah dem Inkrafttreten des Entwurfes zur Abstempelung vorgelegten Effekten wird von vornherein einen namhaften Bestand gestempelter Slüde schaffen, die im Reich8gebiet einen kleinen Vorzug gegen die bisherigen Preise genießen und deshalb stets wieder dahin zurüd- strömen werden. Dieser Bestand wird sich je nach den Bedürfaifsen des Verkehrs vermehren. Die Courss{bwankungen der sogenannten internationalen Papiere, die bevorzugte Obj:kte der Spekulation bil- den, sind so erhebliche, daß eine eirmalige Abgabe von è °% nicht bedeutend genug ist, um auf die Daucr einen fstôörenden Einfluß auf die internaticnalen Börsentransaktionen zu üben. Auch im Uebrigen förnen die hypothetishen Beforgnifse, welhe zur Motivirung der früheren Entwürfe geltend gemacht worden siand, keinen hinreichenden Grund bieten, von der vorges&lagenen als gerecht anzuerkennenden Besteuerung abzusehen. i

Das Arbitragege\chäft wird im Wesentlißen nur dann dur die Abgabe berührt, wenn an fremden Börsen gekaufte ungestempelte Stücke nicht im Autlande, sondern im Inlande weiter begeben wer- den sollen. Allein in solchen Fällen würde es auch na den frühbe- ren Entwürfen nicht ausgeschlossen sein, daß die zu entcichtende Ab- gabe zu dem Gewinne des einzelnen Geschäfts in einem Mißverhält- nisse stehen kann. Die ausnahmêweise Behandlung des Arbitrage- ge\cbâfts ist unmöglich, weil die unterscheidenden Eigenthümlichkeiten desselben niht in die äußere Erscheinung treten, sontern mehr in den Motiven des Abschließenden liegen. Ohne die Nütli&keit der in Rede stehenden Geschäfte zu verkennen, wird man aber die Rüdck- ficht auf dieseiLen nit dabin ausdehnen können, von der vorgeschla- geain Besteuerung abzusehen, weil eine Anzakl solher Geschäfte durch dieselbe gehindert werden könnte, vielmehr wird es Aufgabe des Verkeh1s sein, sich in solhen Ausnahmefällen dem Steuergeseye anzupassen. S S

Die Vorihcile, welche etwa aus der Zugänglickeit der deutschen Börsenpläge für au:ländishe Werthpapiere dem deutschen Kapital- markte und der Ansammlung von Kapital zu Gunsten der erwerben- den Thätizkeit des deutshen Volkes erwachsen sein möbten, werden wobl reihlich aufgewogen durch die Schäden, welche die Entfrem- dung deuts&en Kapitals von deutshen Unternehmungen und der Verlust zahlreicher, in unsoliden, aber durch hohen Zin®genuß ver- lodenden auétländishen Werthen angelegter Kapitalien dem nationa- len Wohlstarde zugefügt haben.

Die Ausdebnung der Stempelpflichtigkeit auf die bereits im Verkehr befindliden fremden Werthpapiere kann endlich nit als ungeretfertigt bezeichnet werden. Dem Besißer folher Effekten steht frei, dieselben vor dem Inkrafttreten des Se zu veräußern; zieht er vor, sie zu behalten, so bleiben sie in seinem und seiner Grben Besiy unbesteuert, und endlich kann er sie auch nah dem In- krafttreten des Entwurfs steuerfrei in das Auétland zur Veräußerung führen. Will er sih aber dur die Stempelung die freie Verfügung unter Lebenden au im Inlande sichern, so bietet ihm der Entwurf die Möglichkeit, dies ohne Vermögenénachtheile auszuführen, da alle Stüdcke, welche binnen bestimmter Fcist zur Stempelung vorgelegt werden, nur mit einer Abgabe zum halben tarifmäßigen Betrage belegt werden sollen, der Preis gestempelter Cffekten im Reich8gebiet aber durch die Abzabe etwa um den Betrag der leßteren fteizen wird.

Bezüglich der cinzelnen Bestimmungen des Entwurfs wird in Uekereinstimmung mit den Motivea der Vorlage von 1878 Folgendes bemerkt:

Zu Nr. 1 und 2 des Tarifs.

Die unter 1 b. statuirte Befreiung bezieht sich nur auf die In- terims\cheine als solwe. Bei der späteren Ausgabe der definitiven Stüde würde daher der Steuerpfliht in Ansebung der vor dem Fnkrasttreten des Geseyes geleisteten Eirzahlungen nat&träglih zu genügen sein. Eine etwaige Ausdehnung der den Interimsscheinen a Ansehung jener früheren Einzahlungen zugevahten Befreiunz auf die seiner Zeit zur AnêLgabe gelangenden Aktien u. w. würde nicht allein den gleihförmigen Vollzug des Geseyes vereiteln, sondern auch aus inneren Gründen kaum zu rech!tfertizen sein.

Im Ucbrigen sind nah dem Entwurf die Interimsscheine hins sichtlich der bescheinigten Einzahlungen den definitiven Stücken, die sie zu vertrcten beftimetnat sud, au in Bezug auf die Steuerpflicht vôllig gleichgestellt. Jnwiefern auch Quitiungsbogen dem fraglichen Wertb stempel unterliegen, hängt davoa ab, ob sie nach der Art der Ausstellun; onter den Begriff der Interimtscheine zu subsumiren sind oder nicht. R :

Dieselben in dem Tari neben den Interimeschcinen noch besonders zu erwähnen, wurde nit für geboten erade.

Daß bei weiteren Einzahlungen auf Interimkscbeine die Steuer nur ipscweit zu entrichten ist, als der Steuerpfl.t uicht bereits früher genügt wurde, bedarf bei der Fassung des Eatrourfs wobl faum der bescrderen Erläuterung, Wenn also beispielöweiïe auf cinen mit dem 50 -Stempel versehenen Intecimsschein über 60 erste Eizzahlung nactcäglih weitere 40 F eincezahlt werdea, so würde hierfür ein Stempelbctrag nickt zu entrichten sein, da mit dem Stempel ven 50 «4 der Steuerpfliht bis zum Werthbetrage von 190 M bereits genügt ist. y N

Dor die Befceiung zu Nr. 1e. sollea auch die SHaldver- schreibungen der ausscbließlih fär Rehnuyg der Bundesstaaten vers walteten Aastalten der Steuerpflicht entzogen werden.