1881 / 74 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 64. Die Pr. Lis. Kuehne, vom 2. Garde-Reat. z. F., unter Beförderung zum Haupim. und Comp. Chef mit Patent vom 18. Iuni 18:0. Fulda, vom Inf. Regt. Nr. 26. Müßdblenfeld, vom In". Regt. Nr. 56. Ritsert, vom Inf. Regt. Nr.115. v. Sheven, vom Eseyb. Regt. Die Sec. Lis. Clausius, zom Eisenbahn-Regimenlt. Kaul, vom I-fanterie-Negiment Nr. 32, Bedcker, vom Inf. Regt. Nr. 45. Michaëlis, vom Inf. Regt. Nr. 26. B, Im Regiment werden befördert: Pr. Lt. Frhr. Röder v. Diersburg, zum Hauvtm. und Comp. Chef. Sec. Lt. Hesstg, kowmandint bei der Untercff. Schule in Biebrich, Sec. Lt. Tarnogrodi I., zu Pr. Lts. Feld - Artillerie - Regiment Ne. 31: Commandeur Oberst-Lt. Köhrer, bisher Abth. Commandeur im Feld-Art. Regt. Ne. 3. Die Majors Kuaack, bisher im Feld-Art. Regt. Nr. 15. Hild e- brand, bisher im Feld-Art. Regt. Nr. 30. Krieg, bisher Haup1m. im Feld-Art. Regt. - Nr. 20. 1. Battc. Chef Hauptm. Zimmermann, bisher im Feld-Ait. Regt. Nr. 15, 3. Battr. Uhde, bisher im Feld-Art. Regt. Nr. 18. 3. Battr. Oberg, bisher im Feld-Art. Regt. Nr. 23. 4. Battr. Friede, bisher im Feld-Art. Nr. 30. d. Battr. Langer, bither im Feld- Art. Negt. Nr. 26. 6. Battr. Braunschweig, bither im Feld» Art. Regt. Nr. 20. 7. Battr. Scheche, bisher im Feld-Art. Regt. Nr. 25. 8. Batir. Strehz, bisher im Feld-Art. Regt. Nr. 14. Die Pr. Lts. Nüßlin, bisher im Feld-Art. Regk. Nr.14. Breit- baupt, bisher im Feld-Art. Negt. Nr. 18. Sanio, bither im Feld-Art. Regt. Nr. 1. Küenßle, bisher im Feld-Artillerie- Megt. Nr. 30. Baumann, bizher im Feld-Art. Regt. Nr. 24. Wagner IL., bisher im Feld-Art. Regt. Nr. 25. Pelzer, bisher Sec. Lt. im Feld-Art. Regt. Nr. 26. Kredel, bisber Sec. Lt. im Feld Art. Regt. Nr. 25. Die Sec. Lts. Neide, bisher im Feld- Art. Megt. Nr. 4. Frommann, bisher im Feld-Art. Negt. Ne. 19. Soll, bisher im Feld-Art. Regt. Nr. 25. Haase, bisher im Feld - Art. Regt. Nr. 18. Koenig, bisher im Feld- Artillerie - Regiment Nr. 21. Goebel, bicher im Feld- Art. Regt. Nr. 25. Gneist, bisher im Feld-Art. Regt. Nr. 18 v. Matheson, bisher im Feld-Art. Regt. Nr. 19. Luthmer, bisher im Feld-Artillerie-Regimente Nr. 24. Erbkam, bisher im Feld-Artillerie-Regimente Nr. 18. * Sothen, bisher im Feld- Artiilerie-Regimente Nr. 15, Nordsieck, bisher im Nassau. g Regt. Nr. 27. Forft, bisher im Feld-Art. Regt. Nr. 15. reiberr v. Reißenstein, bither im Feld-Art. Negt. Nr 19: Föôllen, bisher im Feld-Art, Regt. Nr. 15. Grimm, biéther im Feld-Art. Regt. Nr. 14. Die Port.-Fähnbdr. Benedix, bisher u G Regt. Nr. 21. Kramer, bisher im Feld-Art. Regt. L D Fuß-Artillerie-Negiment Nr. 11: Commandeur: Major Linker, bisher à la suite des Fuß-Art. Regts. Nr. 15 und 1. Art. Offiz. vom Play in Straßburg i. E. Die Majors v. Rothenburg, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 1. Hartmann, hisher im Fuße- Art. Reat. Nr. 5. Wiese, bisher Hauptm. im Fuß-Art. Negt. Nr. 6. 1. Comp. Chef, Hauptm. Meier, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 5. 2. Comp. Pauli, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. ‘4. 3. Comp. Frhr. v. Eyß, bisher im Fuß-Art. Regt Nr. 6. 4. Comp. Quoadt, bisher im Fuß - Art. Regt. Nr. 8. 5. Comp. Bauer, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 15. 6. Comp. Knebel, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 1. 7. Comp. Stiehl, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 3. 8. Comp. Wind- hor st, biéher im Fuß-Art. Regt. Nr. 7. Die Pr. Lts. Wait, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 8. Liedke, bisber im Fuß-Art. Regt. Nr. 2, Nause iter, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 5. Röhrig, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 15. Wevers8, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 7. Kittsteiner, bisher Sec. Lt. im Fuß-Art. Nr. 8. Mesl- Ler, bisher Sec. Lt, à la suito des Fuß.Art. Regts. Nr. 8. Gber- lein, bi8her Sce. Lt. im Fuß-Art. Regt. Nr. 14. Die Sec. Lt2. Becker, bisher im Fuß-Arr. Regt. Nr. 4, Günzel, bisher im Fuß- Art. Regt. Nr. 5. Bücking, bisher im Fuß-Art, Regt. Nr. 3._ Hein- ric, biëher im Fuß-Art. Regt. Nr. 6. Lieber, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 8. Rehm 1,, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 5. Laporte, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 3. Lauff, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 7. Bode, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 4. Scolz, bisher im Garde-Fuß-Art. Regt. Müller 11, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 8. Rehbac, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 6. Becker, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 3. Hirsch, bisher im Fuß- Art. Regt. Nr. 4. Rehm 11, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 5. Pionier-Bataillon Nr. 16: Commandeur: Major Weber, vom Stake des Ing. Corps, bisher Commandeur des Pion. Bats. Nr. 1. 1. Comp. Chef. Hauptm. Volckmann 11, bisher im Pion. Bat. Nr. 5, unter gleichzeitigem Uebertritt von der 2. zur 3. Ing. Insp. 2. Comp. Pabst, bisher im Pion. Bat. Nr. 14, 3, Comp. Ro ch8, bisher im Pion. Bat. Nr. 2, unter gleichzeitigem Uebertritt von der 1. zur 3. Jag. Insp. 4. Comp. Runge, biéher im Pion. Bat. Nr. 10, unter gleichzeitigem Uebertritt von der 4, zur

3, Ing. Insp. E (Schluß folgt.)

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 8. März. Jm weiteren Verlaufe der vorgestrigen (22.) Sißung sehte der Reichstag die erste Berathung eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnu ng fort. Der Abg. Dr. Frhr. von Hertling erklärte, ob die Stellung des Centrums zu dem Ent- wurf auf denselben vielleiht den Schatten einer konservativ- tlerifalen Allianz fallen zu lassen geeignet sei, die schwache Gemüther ershrecken könne, lasse er dahingestellt sein und hege nur den Wunsch, daß jenes Wort in vollerem Umfange Sinn und Bedeutung finden möge, als dies bisher der Fall gewesen sei. Der Abg. Baumbach habe bereits den Vorwurf der Reak- tion entkräftet, welcher der Vorlage gemacht werden könne. Es handele si hier niht darum, mit den Mitteln der Gesehz-

ebung cine veraltete Form des Gewerbebetriebes zu rekon- tituiren, nicht darum, den guten alten Meister der früheren Zeit in dem Sinne wieder erstehen zu lassen, daß man dem gegenüber Alles ignorire, was die moderne Technik geschaffen habe. Nicht um den Handwerksbetrieb handele es sich, son- dern um den Handwerkerstand. Es sei die Aufgabe, mit den Mitteln der Gesetzgebung die Lage der arbeitenden Klassen, die ih dur die Umwandlung der wirthschastlien Verhälts nisse vershlechtert habe, aufzubessern; es müsse ein Mittel gefunden werden, der zunehmenden Apsorption der wirth- \caftlih selbständigen Handwerkémeister durch den Kapitalisten- betrieb entgegenzutreten, zu verhüten, daß jene Klasse in die große Masse der abhängigen Lohnarbeiter aufgehe. Ein Theil jenes großen Problems stehe also hier in Frage, das die Staatérechtslehrer aller Zeiten beschäftigt habe das der Aus- rechterhaltung eines gesunden, blühenden Mittelstandes. Der

erste Schritt auf dieser Bahn müsse in der Förderung des korvorativen Lebens bestehen, in der Neuorganisirung des Aggregats unverbundener Atome, das das bisherige wirth- schaftliche Leben in Deutschland agezeitigt habe. Die Geset- gebung werde allertings zunähst nur den Rahmen schaffen können, in dem aus der eigenen Jnitiative der Betheiligten heraus das korporative Leben sich entwickeln könne; die Gesch- gebung werde aber weiter gehen müssen und den Einzelnen auc den An1eiz geben, sich mit denen zu verbinden, welche gemeinsame Jnteressen verfolgten. Endlich seien diesen Or- ganisationen, als withtigen Mitgliedern des Staatslebens,

rechtlicze Befugnisse beizulegen. Was die Zwangs- innungen betreffe, fo wäre Angesichts der anwachsenden Be- wegung in den betheiligten Kreisen eine schärsere Stel- lungnahme erwünscht gewesen. Man unterschäßze einerseits die Schwierigkeiten , welhe der Einführung ovligatorischer Innungen im Wege ständen, andererseits die Vortheile, welche in dieser Nichtung hon der vorliegende Entwurf biete. Die Freunde der Zwangsinnungen müßten ihre Vorschläge zum Mindesten \vezieller form:liren ; diejelben ließen die Disparität der Verhältnisse in Stadt und Land, in den großen und kleinen Städten außer Betracht ; sie berücksichtigten nicht die Shwierig- keiten, welchen sie alsbald nah Einführung der Zwangsinnungen in jhren eigenen Kreisen begegnen Vürden ; in der Achtlosigkeit, unter der bisher vielfah das Handwerk zu leiden hätte, seien niht selten Muth und Junitiative unter den Männern des Handwerks geshwunden. Andererseits g2be doch bereits der Entwurf die Mittel an die Hand, um den- jenigen Kreisen, welhe zu korporativem Leben befähigt seien, Vortheile zuzuweisen, die den dur obligatorische Innungen erreihbaren fast gleihkämen. Er halte es daher für wünschenswerth, daß die Handwerker diese Wege beträten, sie sih die Vortheile aneignen möchten, die ihnen das Geseß an die Hand gebe. Jm Einzelnen möchte er von der Mit- gliedschajt der Jnnungen prinzipiell und ausdrüdlih, ent- \preenv der vorjährigen Resolution, diejenigen ferngehalten wissen, die si nicht im Besiße der bürgerlichen Ehrenrehte be- fänden." Den Weg allgemeiner Normativbestimmungen über die Bildung der Jnnungen, welchen die Resolution vorgeschlagen hätte, habe die Vorlage nicht betreten, sondern diesen Punkt dur spezielle geseglihe Vorschriften regeln zu müssen geglaubt. Ér halte das für bedenklih. Betreffend die Stellung der Jnnungen zu den Organen der Staatsverwaltung, #o sollte man doch den Se!lbstverwaltungskörpern etwas mehr eigenes freies Leben zu- weisen, als dies im Entwurf geschehen fei. Wenn man es sür zulässig halten wolle, daß in die Jnnungsversammlungen jeder Beit ein Vertreter der Staatsbehörde entsandt werden könne, #o würde das auf die Entwicklung des Jnnungswesens einen nach- theiligen Einfluß ausüben.

Dex Abg. Dr. Gareis betonte, daß die Vorlage cine selbständige Behandlung um so mehr erheische, als dieselbe weder der vorjährigen Resolution noch den Forderungen der Agitation entsprehe. Der Entwurf sei zunuchst als ein zeit- gemäßes Geseßgebungswerk zu prüfen, weil derselbe eine Lücke der gesellschajtlihen Gesetzgebung auszufüllen geeignet sei. Das deutsche Gesellshaftsreht sei derartig lüctenhaft, daß außerordentlih wichtige Assoziaiionsarten, wie Versicherung8- ret, Gesellschasten auf Gegenseitigkeit, noh gar keine geseh- lie Grundlage hätten. Diese Lücken auszufüllen, have zunächst das Privatreht ein Jnteresse. Es solle ledig- lih ein Rahmen geschaffen werden , innerhalo vessen Privatpersonen in ihrem eigenen Interesse sich assoziren und organisiren könnten. Beitgemäß sei das Geseh auch insofern, als es die Ertheilung der Korp0o- rationsrehte an die Erfüllung von Normativbestimmungen knüpfe; das sei einer der wichtigsten Vorzüge, den das Gesetz gegenüber dem status quo habe. Die in den Motiven ausge- \prohhene Anschaung, daß das Darniederliegen des Handwerks seinen Grund in der mangelhaften Technik und Geschicklich- keit, kurz in der fehlenden Ausbildung der Handwerker habe, hätte er gern {on früher zum Ausdruck gebracht gesehen. Wenn den Herren, welche den Zolltarif beschlossen hätten, diese Erscheinung klar vorgeshwebt hätte, so wäre eine ganze Reihe von NVPositionen des HZolltariss unmöglih gewe)en. Mit Freuden begrüße er es auch, daß das Her- bergswesen eine der Angelegenheiten bilden solle, mit denen ih die Jnnungen zu beschäftigen haben würden ; dasselbe befinde sich in Deutschland in einer außerordentlich üblen Lage und bilde in seiner Verwahrlosung nicht selten einen Herd gefährlicher Epidemien. Nicht minder anerkennens- werth sei der Gedanke, den Jnnungen auch das Arbeitsver- mittelungswesen in die Hand zu geben. Alle diese Punkte hätten aber freilih längst hon von Vereinen und Behörden angeregt und durlhgeführt werden müssen. J vielen Punkten sei der Entwurf durchaus verbesserungsbedürstig. Zunächst {on in der Richtung, daß an die Stelle der Verwaltungsbehörden in gewissen Beziehungen die Thätigkeit der Gerichte oder do der Verwaltungsgerichte gesetit werden müsse; ferner in der Hinsicht, daß die Jnnung auf ein und dasselbe oder wenigstens auf ver- wandte Gewerbe beshränkt würde eid Schranke, welche die Vorlage nicht ziehe, §8. 97a. lege die Gefahr nahe, daß die Innungen als Mittel zur Koalition ausgenußt werden könnten. Das Hauptbedenken errege aber §. 100e., welcher für gewisse Fälle der Jnnung die Macht gebe, au Personen zu zwingen, die außerhalb derselben ständen. Damit verlasse man prinzipiell den Standpunkt des Vereinsrehts, der Ver- tragé- und der Gewerbefreiheit. Es gebe Staaten, in denen Jahrhunderte lang die Gesammtheit der öffentlihen Jnter- essen nur durch die Jnnungen vertreten sei. Eine solche Organisation habe man heute nit mehr, es sei in Deutschland niht mehr die Zugehörigkeit zu einer Innung die Vorausseßung zum Genuß der - siaats- bürgerlihen Rechte, wie beispielsweise in VBern, ein Umstand, der dort die juristishen Professoren veranlafßt habe, sich der Metgerinnung anzuschließen. Das Vereins- recht ruhe auf der Vertragsfreiheit. Alles was vermöge des Vertrages geschehe, habe nur Kraft und Bedeutung für dic Mitglieder dieses Vereins. Schon aus diesem Gesichtspunkt sei daher jene Bestimmung der Vorlage unzulässig. Ferner : das Prinzip der Gewerbefreiheit bestehe nicht darin, daß Jeder ein Gewerbe unternehmen, alsdann aber gezwungen werden könne, in eine Jnnung einzutreten, sondern darin, daß Jemand unbeklimmert um obrigkeitlihe Erlaubniß ein Gewerbe anfangen und betreiben könne, wie seine Intelligenz und jeine Verhältnisse es zuließen. Mit diesem Vrinzip trete die Vorlage in den grellsten Widerspruch. Sie räume der Jnnung ein Zwangsrecht gegenüber Personen cin, die eine bessere Förderung ihrer Juteressen erhofften, wenn sie außerhalb, als wenn sie in einer Jnnung jeien. Der 8, 100 e. statuire zunächst einen Rehtszwang für die außerhalb der Jnnung Stehenden, indem derselbe sie in Streitigkeiten aus den Lehrverhältnissen vor das Forum der Jnnungs- bebörde verweisen lasse. Weiter solle die Vertragsfreiheit be- züglih des Lehrlingsverhältnisses durch die Jnnung ausge- 1chlossen werden dürfen ; auch das stehe mit der Gewerbe- ordnung in Widerspruch. Wenn man endlih der Jnnung das Rectt geben wolle, den außer ihr Stehenden die Be- fugniß, Lehrlinge zu halten, zu entziehen, so würde dies darauf hinauslaufen, dem Arbeitgeber ein Ehrenrecht zu rau- ben; denn nach der Gewerbeordnung sei der Verlust des Rechts, Lehrlinge zu halten, eine Folge strafrehtliher Ver-

urtheilung. Diese ehrenrührige Folge solle nun einfah turch Jnnungsbeshluß auf Leute ausgedehnt werden, die nichts anderes verbrochen hätten, als daß sie der ums nicht bei- getreten seien! Ueberdies könnten dur diese Bestimmungen große Fabrikanten durch kleine Fndustrielle benachtheiligt werden; auch wären die {lehteren in der Lage, die besseren zu zwingen, sich der Schablone der Jnnung zu fügen. Fn dieser Beziehung bedürfe die Vorlage ‘durhaus der Abände- rung, damit es nit einst heiße, das Deutsche Reich habe sih nur als Polizeianstalt aufrecht zu erhalten vermocht.

Der Abg. von Sczaniecki erkannte die vielen guten Seiten der Vorlage an; indeß habe dieselbe do verschiedene Mängel, welche der sorgfältigen Prüfung in der Kommission bedürsten. Mit den Ausführungen des Abg. von Hertling sei er voll- fommen einverstanden, und billige die Tendenz der Vorlage, er müsse aber die Befürchlung aussprechen, daß in den Landes- theilen mit gemisckchter Bevölkerung, namentlich in den ehemals polnischen Landestheilen, das Gesey so ausgeführt werden würde, daß die Bildung zweier Jnnungen des gleichen Ge- werbes, einer deutschen und einer polnischen, nicht gestattet würde. Mit den vorgeschlagenen Schiedsgerihten könne er

sich nit einverstanden erklären, da deren Praxis einen sehr

verleßenden Charakter haben würde; er empfchle daher die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission.

__ Der Abg. Hartmann erklärte, die Vorlage gehe von dem Gedanken aus, den Arbeitsstand zu heben, und denselben namentlih gegenüber dem Großkapitalistenbetrieb zu s{hüßen; es fei dies ja ein löblihes Streben Seitens der Regierung, wenn au nah seiner Ueberzeugung der Weg nicht der richtige sei. Er in seiner Eigenschaft als Angehöriger des Schuh- machergewerbes habe gewiß über die Verhältnisse der Lehr- linge, Gesellen und Meister ein fompetentes Urtheil und er müsse in Folge dessen behaupten, daß die Aenderung der Lehrlings- und Gesellenverhältnisse, die die Vorlage vorshlage, dem Handwerkerstande absolut keinen Nutzen bringen werde. Redner gab zu, daß die vorhandenen Verhältnisse unbefriedigende seien, allein die Vorlage werde da keinen Wandel \chaffen,. denn es sei vor Allem nöthig, daß sih der Meister nicht nur berufen fühle, den Lehrling in seinem Fache auszubilden, sondern ihn auch zu erziehen; der Meister müsse so zu sagen der zweite Vater des Lehrlings sein. Das sei aber leider niht der Fall, denn der Lehrling werde häufig nur als Hausknecht betrachtet und seine Aus= bildung einem vielleicht jelbst niht gehörig ausgebildeten Ge- sellen übertragen ; daher komme es denn, daß z. B. so viele Schuhmacher und Schneider es nur so weit brächten, Flickarbeit zu mahen. Wenn die Regierung behaupte, daß die Majorität des Handwerkerstandes eine Aenderung des Lehrlingswesens verlange, so sei es doch sehr zu verwundern, daß der Hand- werkerstand bisher nah keiner Richtung hin die Hand ange- legt habe, um die Sache an der Wurzel anzufassen. Ein Zwang werde ganz und gar nichts helfen, und der Geheim- Rath, der die Vorlage ausgearbeitet habe, kenne eben die ein- schlägigen Verhältnisse nicht, wenn derselbe von dem intendirten Drucke irgend ein Heil erwarte. Was die Fortbildungsschulen betreffe, jo wünsche er und die Kommission müsse darauf ihr besonderes Augenmerk richten daß den Lehrlingen der Besuch derselben bei Tage ermöglicht werde, denn so junge Leute seien niht im Stande, noch nach acht oder neun Uhr Avends mit Erfolg Unterrichtsstunden zu nehmen. Wenn es so mit den Lehrlingen aussehe, so könne natürlich der Nachwuchs, der Gesellenstand, nicht besser sein. Nun wolle man dem dadurch abhelfen, daß das frühere Verhältniß zwischen Meistern und Gesellen wieder hergestellt werden solle. Das sei aber nicht möglich, die Verhältnisse, wie sie unter den alten Zünften ge- wesen seien, existirten heute nicht mehr, heute ständen ih nur Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer gegenüber. Der Geselle sei heute nicht mehr ein Mitglied der Familie, der Meister kümmere sich niht mehr um die moralische Haltung desselben, sondern derselbe verlange einfah gute Arbeit vom Gesellen. Von einem „gedeihlihen Verhältniß“, wie die Vorlage sage, könne da nicht mehr die Rede sein, sondern höchstens davon, was man sonst den guten Ton nenne, d. h. man komme sich höflich entgegen, und der Geselle werde sih auch gern einmal eine Zurehtweisung und Belehrung vom Meister gefallen lassen. Wie da das Geseh ein solches gedeihliches Verhältniß herbeiführen solle, wisse er niht. Aber so wie heute die Dinge lägen, werde der Handwerkerstand sih auch um weit wichtigere Dinge fümmern, als blos um den Gesellenstand. Der Hand- werkerstand betrahte den Gesellenstand immer als Sündenbock, der für dieshlechten Zustände, für das shlechte Geschäft haften solle, und das sei ein großer Fehler. Wenn die Vorlage erstrebe, das alte Verhältniß zwischen den Gesellen und den Meistern wieder herzustellen, so müsse er darauf hinweisen, daß sich dasselbe jest lediglich als ein Verhältniß von Arbeitnehmern zum Arbeitgeber herausgestellt habe, und daran werde die Vorlage nichts ändern. Der Geselle werde jeyt als der Sündenbock betrachlet, der die unbefriedigenden gewerblichen Verhältnisse entgelten müsse, und ihm scheine die Tendenz der Vorlage nur dahin zu gehen, dem Meister, der doch auch ein wenig regieren und kommandiren wolle, wieder die frühere Botmäßigkeit über den Gesellen einzuräumen. Redner kam sodann auf die geplante Gründung von Krankenkassen zu sprechen und zeigte an der Hand eines Hamburger Falles, daß in Folge tes von den Peisiern geübten Druckes die Kassen fo wenig Beifall finden würden, daß sie nicht existenzfähig sein würden, wie die betreffende Hamburger Kasse bereits nah fünf- oder sechsjährigem Bestehen eingegangen sei. Was nun die Her- bergen und die Arbeitsnahweisung betreffe, die in denselben statt- finden solle, so heine ihm dafür durhaus kein Bedürfniß vor- handen zu sein, denn was sollten die Nachweisungsbureaux, wenn feine Arbeit vorhanden sei, wie das bei der jeßigen fläglihen Geschästslage so vielfa der Fall sei. Auch an Herbergen fehle es nicht, aber die armen Gesellen, für deren Aufnahme sie bestimmt seien, hätten oft niht das nöthige Geld, um die Aufnahme zu ermöglihen, und machten sich dann erst nah 9 Uhr, wenn das Auge der Polizei durch die Dunkelheit getrübt sei, auf, um si einen Schlafgroshen zusammen- zubetteln. Was weiter die neuen Schiedsgerichte betreffe, jo fürhle er, daß dieselben keine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes herbeiführen würden, und würde vielleicht, während jet in Hamburg von hundert \chiedsgericht- lihen Fällen achtzig Fälle zu Gunsten der Gesellen entschieden würden, künstig das Umgekehrte der Fall sein. Nah seiner Meinung würde von den Meisten ein Terrorismus geübt werden, wie er denselben als Demokrat niht wünschen könne. Nach allen diesen Ausführungen müsse er bestreiten, daß die Vorlage irgend welhe Besserung zu bewirken geeiaue sei und cinzig und allein nach feiner Ansicht sei die Erstarkung des Zusammengehörigkeitsgefühls von der Bildung

von Jnnungen,

Klagen,

aber cine so traurige,

Diesem abhelfen,

eine Zeit lang los zu sein,

eine Hülfe für den

mit der er (Redner) im sei, biete eine wesentliche Hülfe Organisation des Handwerkerstandes. JFnnungswesen mehr zur jedoh alte abgethane Formen in den Zwangsinnungen ihren Fegensreih würden Lehrlinge wirken. Gareis, daß - die haben müßten.

zu rechtfertigen. Abg. Gareis es gethan, heit bieten,

xene, werde einigen fönnen.

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die aber nicht auf irgendwelGem Zwange beruhten, zu erwarten. Der Handwerkerstand habe ganz andere als die über die Verhältnisse im Lehrlingswesen : viele Tausende selbständiger Handwerker hätten keine Besd äf- tigung und müßten froh sein, wenn sie solche bei den großen Spekulanten fänden, die im Stande seien, Radau und Reklame zu machen und die massenhaft angefertigten Sachen zu S(leu- derpreisen verkauften. Die Lage des Handwerkerstandes sei daß derjelbe aus eigener Kraft dieser Großindustrie niht entgegenarbeiten könne, denn derselbe sei froh, wenn er von einem Tage bis zum andern leben könne. traurigen Mißstande aber werde die Vorlage nit denn dieselbe ersheine nur als ein Knochen, an welchem si kein Fleisch befinde, und man möchte den Hand- werkerstand nur einstweilen beschäftigen, um ihn wenigstens bis man wieder eine andere Wünschelruthe gefunden zu haben glaube; mit dieser Vorlage werde man den Handwerkerstand ledigli aufs Giatteis führen. Der Abg. Schmiedel (auf der Journalistentribüne sehr s{chwer verständlich) spra zunächst seine Besriedigung aus iber die ungewöhnlih gemäßigte und sachliche Behandlung der Sache Seitens des Vorredners, Derselbe fordere au Handwerkerstand, derselbe habe aber ver- gessen hinzuzufügen, wie er sih dieselbe denke. im Großen und Ganzen einverstanden durch eine Sie Anerkennung bringen, durchzuführen , Ausdrul fänden. au die Schiedsgerichte für Gesellen und Er sei jedoch nicht der Ansicht des Abg. Innungen eine mehr private Grundlage Dieselben hätten einen entschieden öffentlich rechtlichen Charakter, sonst wäre ja au die Mitwirkung der obr gkeitlihen Aufsicht in einem so ausgedehnten Maße nicht Auf das Detail näher einzugehen, wie der halte erx in diesem Augenblick nicht für angezeigt. Dazu würde die Kommission vollauf Gelegen- in derx man si auch über einige bedenkliche Be- stimmungen des Geseßes, wozu er namentlich die des §. 100 e.

er Abg. Löwe (Berlin) erklärte sih gegen die Vorlage.

standes erreichen wolle.

und ungerechtfertigt.

Die Vorlage,

umfassende wolle das ohne wie sie Sehr

Stande sein.

vergesse

man vollständig , liche

Entwickelung der

Wenn man sh diesem Entwurf gegenüberstelle, so sei die Frage wohl erlaubt, ob eine derartige Kundgebung, wie sie diese Geseßesvorlage vorschreibe, nöthig sei und ob diejenigen Zwecke, welche sie erstrebe, durch die Vorlage erreiht würden. Er finde, daß man vom unbefangenen Standpunkie aus ur- theilend, namentlich in Anbetracht dessen, was die Geseßzes- vorlage bringe, und allerdings nur bringen fönne, diese beiden Fragen verneinen müsse. Die geseßlihen Aenderungen, welche in dieser Vorlage vorgeschlagen würden, seien erstens nicht nothwendig und zweitens würde mit denselben das nicht er- reiht werden, was man angeblih zu Gunsien des Handwerker- i eil Der Geseßentwurf seße sih auf diese Weise gewissermaßen zwishen zwei Stühle! diejenigen nicht befriedigen, die in der Gewerbefreiheit die ein- zige Basis einer gesunden Entwicklung des Handwerks erblidckten, noch würde derselbe diejenigen befriedigen, welche glaubten, daß das Heil der Handwerker auf dem absoluten Zwange beruhe. Die agitatorishen Bestrebungen, welche den Geseßentwurf hervor- gerufen hätten und deren Endzweck darin bestehe, das Hand- werk in die alten Fesseln zu schlagen, seien unsaverständig / Nun führe man als Gründe an, daß

das Gesellen- und Lehrlingswe]en im Verfall sei, und daß die | sch{ Großindustrie das Handwerk aufsauge. könne er nur in sehr beshränktem Maß zugeben und sie zu beseitigen, würde der vorliegende Gesezentwurf keineswegs im ein. Die Aenderung des Lehrlingêwesens habe ihren

Grund nicht sowohl in der jeßigen Art der EntwiCelung des Handwerkes, sondern vielmehr in der vollständigen Verände- rung der sozialen Verhältnisse. fsaugung des Handwerks L 1 Großindustrie spreche, so a

i Maschinen die nothwendig hätte beschränkt werden müssen. Das Handwerk als solches sei gar niht verfallen. so theile es nur das Schicksal aller übrigen Gebiete des öffent- lien Lebens, die ebenfalls darniederlägen. fern liege, hier eine politische Kritik zu üben, so könne er doch nicht unerwähnt lassen, daß die Fnstitution der dreijährigen Dienstzeit in Preußen cine ganz auperordentlihe Schädigung der Handwerker mit sih bringe. stand, der in der Großindustrie viel weniger zu Tage trete, könne nur beseitigt werden, wenn man sih zu einer Herab- minderung der militärischen Diensizeit entshließe. Was könne

Wege zur

allen

Derselbe werde

höH

Beide Thatsachen

seßen. Wenn man von der UUf-

durxh die außerordent-

Handproduktion | nehmen. Wenn es gegenwärtig leide,

Obwohl es ihm

Dieser unleugbare Uebel- 12 V.

dem gegenüber die Vorlage leisten ? stehe, seien die Meister hon jeßt zu thun in den Stand ge- seßt; bedenklich sei hauptsächlich der §. 100e., der auf indireftem ristish sei €s Drängens der auf Zwangsinnungen einzugehen sich nit entschlossen habe. So habe die Regierung sich zu einer halben Maßregel bereit gefunden, die Niemand befriedige und zu weiteren Konjequenzen treiben werde, entweder zur vollen Zurückehr zum Prinzip der gewerblichen Freiheit oder zur direkten Zwangsinnung. Verschiedene Mittel gebe es allerdings, um dem Handwerke ohne jede reaftionäre Tendenz aufzuhelfen. i zunächst die Beseitigung des Kreb3schadens der langen Kredit- fristen gehören. Submissionen die Behörden nicht verpflichtet seien unter gleich

1 Geboten nur das Billigste anzunehmen. aber die Jndustrie in einer fortwährenden Beunrußigung lebe, sowohl dur die Geseßgebung des Staates als au durch das Verhältniß der einzelnen Staaten zu einander, so lange die einzelnen Zweige der gewerblichen Thätigkeit stets in Angst

Dex Abg. Dr. Hänel stellte ebenfalls die leste F

Alles, was in derselben

Zwangsinnung

Es führen solle. Charafte- übrigens ,

daß selbst die Regierung troß reaktionären Elemente im Lande,

Dahin würde

Ferner müßte dahin gestrebt werden, daß bei

So lange

hwebten vor neuen Besteuerungsprojekten, werde ein gedeihli- cher Zustand nicht eintreten. ; Damit {loß die Debatte; die Vorlage Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen, _ Der Präsident von Goßler {lug vor, ordnung der nächsten Sigung die drei

mitra Wurde

an eine

auf die Tage8- Steuervorlagen zu

Der Abg. Dr. Laëker bat dagegen, erst das Unfallve rungsgeseß zur Berathung zu stellen und jedenfalls ein sondere Berathung der Denkschrift über die S

Forderung,

bat aber, die Steuern vor dem Unfallversiherungêge:seße zu berathen. Jn demselben Sinne spra sich auc der Advg. Dr. Windthorst aus. ersten Antrag zurück. Die Entscheidung darüber, ob die Denk- christ einer besonderen Debatte unterzogen werden solle, wird erst am Montag entschieden werden.

Hierauf vertagte sih das Haus um 41/, Uhr auf Montag

Der Abg. Dr. Lasker zog deshalb seinen

D

G ia nserate für den Deutschen Reich3- und Königl. | Hreuß, Staats-Anzeiger und das Central-Handek9- register nimmt an: dke Königli®ße Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers nud Königlich

Breußisen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilielm- Straße Nv. 32 E

2, Stackbriefe nund Untersnchnngz-Sachen. 3, Subhastationen, Aufzeboto, Vorladungen u. dergl.

3, Verküufe,Ÿ erpachtungen, Submissionen ete | 7. Literarische Anzeigen.

4. Verloozung, Amortisation, Zinszablung

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

[8301 Oeffentliche Zustellung.

Nr. 4144. Die Ehefrau des Kaufmanns Otto Licbich, Karoline, geb. Hurle, zu Baden, vertreten durch Rechtsanwalt Rheinboldt von da, flagt gegen ihrea genannten Ehemann von da, zur Zeit an un- bekannten Orten abwesend, wegen Verfall der Nah- rung, Ueberschuldung und Unzulänglichkeit des Ver- mögensstandes zur Ergänzung ihres Beibringens mit dem Antrage auf Ausspruch der Nermögentah- sonderung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreites vor die dritte Civil- kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karls- ruhe auf

Mittwoch, den 15. Zuni 1881, Vocniittags 8 Uhr. mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen. e

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung woird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruÿe, den 23, März 1881,

Amann, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

(83501) Oeffentliche Zustellung.

1) Die Margaretha Bauer, Wittwe von Johann Broncard zu Met, für |ch und als Vormünderin ibrer minderjährigen Kinder, Maria Broncard und Marcel Broncard, letztere außerdem dur ihren Nebeavormund Peter Felix Ronaud, Eigenthümer zu Grigy wohnbhaj}t, vertreten; 2) der grofjährige Alfred Broncard zu Metz veztreten dur Rechts- anwalt Küntler, klagen gegen die Pauline Bouvy, Chefrau Jacob Gensenne, früher Schuster in Mey, jeßt beide ohne bekannten Wohn- und Aufenthalté- ort, wegen Tbeilung mit dem Antrage, Kaiserl, Landgericht wolle die öffentlihe Versteigerung des den Verklagten in ungetheilter Gemeinschaft zu- gehörigen zu Grigy gelegenen Hauses zum Schäßungë- preise vou 320 K, unter den in der Klagescbrift anzegebenen Bedingungen dur Notar Marbloff in Mey verordnen, ferner die Theilung des Steiger- lôses, sowie anordnen, daß der |dem Mitverklagten Franz Bouvy bierbei zufallende Antheil den Klägern bis zum Belaufe ihres Guthabey8s an Hauptsumme, Zinfen und Kosten zugewiesen werde, [die Kosten der Masse zur Last legen und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer d¿s Kaiserlichen Landgerichts zu Mey

auf den 2. Zuni 1881, Vormiitags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Vich, ten 21, März 1881.

Lichteuthäler,

Gerihlsschreiber des Kaijerlichen Landgerichts.

G Aufgebot.

Die ems G. Engels u. Cie. zu Wiekrath hat das Aufgebot cines am 15, Oktober 1880 an H. I. Baumeister in Crefeld auf Friedri Weyrich, eben- daseitst, gezogenen drei Monate dato zahlbaren f vg über M 176,80, der von dem Aus- teller J. Beers weiterindossirt und von diesem der Antragstellerin in Zablung gegeben worden

————————————————M t

hoben ist und da dringende Vertachtëgründe

i

s u. 8. W. Von üfentlichen Papieren,

Mittwoch, deu 5. Oktober 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Abtßeilung IV., Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlo2erflärung der Urkunde er- folgen wird Crefeld, den 19. März 1881. Königliches Amtsgericht. gez. Lauerburg. Beglaubigt: Der Gerichtsschreiber : BVolland.

Verkaufanzeige mit Ausgebot. In Sachen

des Auktionators Buttjer in Leer gegen den Ioum Surmeyer zu Neermocr sell auf Antrag des Ersteren der dem Leßteren ge- hörende, Grundbu&s von Neermoor (Moormer Nogtei), Vol. 1X., Band 4, Fol, 39, Grandftzuer- buch Art. Nr. 12 registrirte Grundbesitz, bestehend aus : , cinem Wohnkause lfd. Nr. 14 der Gebäude- steuerrolle, Nuzungöwerth 34 H, und cinem Hofraume und einem Hausgarten, groß 7 ar 8 qm, im Wege der Zwangsvollstrekung öffentlich meist- bietend verkaujt werden. Termin bierzu steht an auf Freitag, den 10. Juni 1881, Vermittags 11 Uhr,

[8710]

| vor biesigem Gerichte Zimmer Nr. 11 —, zu

war, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufg: fordert, spätestens in dem auf

welchem Kauflustige geladen werden.

Zugleih werden Alle, welche an den porbezeid- neten Grundbesitz Eigenthums-, Näher-, lehnrecht- liche, fideifommi}sarishe, Pfand- und andere ding: lidze Rechte, insbesondere au Servituten und Realberechtizungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche im cbigen Termine anzumelden, widrizenfalis fie im Verhältnisse zum neuen Erwerker verloren geben.

Leer, den 21. März 1881,

Königliches Amtsgericht. 1. von Nordteciz.

{8828

Verschollenhcitsverfahren. Nr. 2438. Von Gr. Amttgeritte Emmendingen wurde beute fol- aende Aufforderung erlassen: Georg Christian Fuch3, Hänafer von Theningen, hat sib vor 10 Jahren nah Amerika begeben und seit 6 Jabren ft keinerlei Nachricht über in eingetroffen. Auf Autrag seiner Verwandten wird derselbe aufgefor- dert, fich binnen Zahresfrist zu melden, andern- falls er für vershollen erflärt und sein zurückge- lassenes Vermögen seinen muthmaßliwen Erben gegen Sicherheittleistung in fürsoralichen Besiy ge- geben würde. Emmendingen, 21, März 1881. Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts: Jäger,

a —— —————

[8813] Bekanntmathung.

In der Strafsache gegen die Wirth Adam Gra- bowskischen Eheleute aus Kannwiesen wird, da gegen die Angesculdigteu, welwe im Sinne des §. 318 der Strafprozcfiordnung als abwesead anzusehen sind die ôöffentlihe Klage wegen Verbrechens Vergehens gegen §. 137 Str. G. B3, er-

&@ e A8 P - s Deffentlicher Nuzeiger. [ \ Cs F 4 Ege F Inserate nehmen ant die Annoacen-Erpeditionen des „Juvalidendank“, Nudoif Vosse, Haasenfteiz & Bogler

Büttner «a Winter, sowie allt ülkrigen größercn

E: L.) QUI E YBETEA A (E T AEL I

5, Tndustrielle Ftablisgzements, Fabriizen und Gros2lenäel, 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

8, Theater-Anzeigen. \ In der Börnan-

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G. L. Daube & Co, S. Schlotte,

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9, Familien-Nachrichten. | i beilage.

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gegen fie vorhanden sind, weiche die Erlassung des Haftbefehls vom 1. Februar 1881 gerechtfertigt haben, in Gemäßkbeit des §, 332 der Straf- prozeßordnung Das im Denishen Reite befiud- liche Vermögen der Angeshnldigten mit DBe- schlag belegt.

Allenficin, den 5, März 1881.

Königliches Landgericht, Strafkammer.

gz. Reinberger, Mahraun, Guetlaff.

Vorstehender Beschluß wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß jede Verfügung der Grabowskischen Cheleute über das in Beschlag a-nommene Vermögen ungültig it. 8, 334 Str. Pr. Ord.

Allenstein, den 22. März 1881.

Der Erste Staatsanwalt.

[8831]

Alle Diejenigen, welhe an der am Dienstag, 17. Mai d. JI., Nachmittags 3 Uhr, zu Leerfien zu verkaufenden Anbauerstele des Gastwirths Garlic Nr. 29 daselbst mit Zubehör, Eigeathums-, Näher-, lehnrechtliche, fideik?ommissarishe, uad andere ding: lihe Rechte, insbesondere Servituten und Realbere(- tigungen zu baben v:rmeinen, werden aufgefordert, dieselben spätestens in dem Verkaufstermine anzu- melden, widrigenfas di:selben dem neuen Er- werber gegenüber verloren gehen.

Syke, den 26. März 1881.

Königliches Amtsgericht, 11, gez. v. Dassel. Beglaubigt und veröffentlicht: Bähre Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. [8827

Verséhollenheitsversahren. Nr. 2179, Vom Gr. Arntsgerichte Emmendingen wurde keute fol- geude Aufforderung ei lassen: Geora Friedri Winter von Mundingen hat sich im Jahre 1853 na Amerika begeben und wird seither vermißt, Auf Antrag seiner nächsten Verwandten wird derselbe aufgefordert, si binnen Jahresfrist zu meiden, an- dernfalls er für verschollen erklärt und sein zurück- gelassenes Vermögen seinen muthmafßlichen Erben gegen Sicherheitsleistung in fürsorgliden Besitz ge- geben würde. Emmendingen, 13. März 1881. Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts: Jüger.

Ber?äufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[8821] Bekanntmathung. Die zum Neubau dcs JInfanteric-Kasernements hierselbst erforderlichen Tisthlerarkbciten, veranschlagt auf zu- sammen 47 7T72 M Slosserarbeiten, veranshlaz;t auf zusammen Glaserarbeiten veranschlagt anf zu- sammen Anstreicherarbeiten veranschlagt auf zusammen 8302 sollen im Wege dcr öffentlißhen Submission in je 3 Loosen getrennt oder auch zusammen vergeben werden. Die Bedingungen und Kostenarnscläge fönnen im Büreau der unterzeichneten Verwaltung eingesehen und versieaelte und mit entsprechender Aufschrift versehene Offerten bis zum

30007

6449

11, April er., Vormittags 11 Uhr, daselbst abgegeben werden.

lichen Talons

[8814]

Die außerdem vorhanden:zn Zeichnungen und Probestücke liegen im Baubüreau, Bereint- und Marienstraßenecke, zur Ansicht aus.

Die betreffenden Bedingungen liegen aud noz außerdem auf dem Berliner Bauma:ktt, Wilhelms straße 92/93, ebenfalls zur Einfiät aus.

Brandenburg a./H., den 26. März 1881,

Könuigli&¡e Garnison-Berwaltung.

[8822] Bekanutmachung.

Zur Vergebung der Lteferung von ca. 3970 ebm Kalfkbruchsteinen stebt den 1, April d. J2., Vor- mittags 11 Uhr, Termin im Baubureau der teh» nischen Hohschule ia Charlottenburg an, woselbst die Bedingungen in der Zeit von 9 bis 3 Uhr, ein- zusehen, sowie die Offerten einzureichen find. Die Wabl des Unternehmers bleibt vorbehaltea,

Berlin, den 26 März 15881,

Der Baurath. R. Stüve.

m

Verloosung, Amortisation, Sinszablung u. # w. vou öfsentlichen Papieren.

[8724] - Süddeutsche Bodencreditbank. Die Generalversammlung vom 24, März a. c. hat die Dividende pro 1880 auf 8 %/ festgeîtellt. Auf die mit 80/9 eingezaklten Aktien-Jaterimss

; scheine beträgt die Dividende daher

M 38,40 und wird dieselbe vom 1. April ab gegen Aus- liefecung des Coupons Nr. 10 bei tea nacstezend verzeichneten Stellen aubbezablt : bei unsecer Kasse dahier, bei der Bank für Handel uud Zudusiric in Darmstadt, bei der Bank sür Hanel uud Judustele, Berlin (Swinkelplatz), bei den Herren Cohn, Bürgers & Co. in Berlin, bei der Filiale der Bauk sür Haudel uud Judustrie, Frankfurt a./M., bci dem A. Schaasihauseu'sczen Baukvcecin, Cö!tu, bei den Herren Sal. Oppenheim jœ. & Co,, Cöln, bei der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt, Leipzig, bei den Herren Alb. Kunve & Co., Dresven, dei den Herren Zeifing, Arnhold, Heinrich & Co., Halle a./S., bei dem Herrn Louis Pfeiffer, Cassel, und bei den Herren Ed. Frege & Co. in Hamburg. Bei ten oben genannten Stellen findet auch

die Einlösung der Pfandbrief-Zinsco pons und der verloosten Pfandbrief: unsercs Instituts ftatt.

Die bei den Zuterimssájeinen noch besind- fiud von den Aktionären bi3

ur Einberusnuug der Titel behufs Umtausch

in definitive Akticn zürückCzubchalten,

München, 25. März 1831. Die Direktion.

Bekanntmachung.

Bei der nah Maßgabe tes Amorlisat’on8plans heute stattgehabten Ausloosung der zur Xatsation pro 1881 erforderlichen diesseitigen Stadt-Obli- gationen sind die Apoints

A. Nr. 8 34 57 59 62 120 331 524 530 549 550 538 575 à 300 M,

359 446 451