1881 / 76 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

BeranuntmaGnungs Beitritt von Chili zum Weltpofiverein.

Zum 1. Aprik tritt Chili dem Weltpostverein bei. Von diesem Zeitpunkte ab kommen mithin für Briefsen- dungen nach und aus Chili die Vereinsportosäße in Anwendung, nämlich 20 Z für frankirte Briefe, 40 Z für unfrankirte Briefe, 10 F für Postkarten, 5 F Z für je 50 gr Drucksachen, Geschästspapiere und Waarenproben, mindestens jedoh 20 4 für Geschäftspapiere und 19 4 für Waarenproben.

Berlin W., den 25. März 1881.

Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Stephan.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

dem Premier-Lieutenant a. D. und Rittergutsbesißer von Alvensleben auf Redekin, im zweiten Ferichowschen Kreise, die Kammerherrnwürde zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Bonn, Dr. Arnold Schäfer den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath, und

dem Kreisphysikus Dr. med. Dieterich zu Dels, dem Kreiswundarzt Dr, med. Thalheim zu Pol. Wartenberg, und dem praktishen Arzt 2c. Dr. med. Anderson zu Saarau den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Berlin, den 30. März 1881.

Se. Hoheit der Prinz Herrmann zu Sachsen- Weimar ist heute früh, von St. Petersburg kommend, hier eingetroffen und im Königlichen Palais abgestiegen.

Pr vtlegiu m

wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleibescheine des Kreises Wanzleben im Betrage von 105 000 A

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Vertretung des Kreises Wanzleben auf den Kreis- tagen am 17. März 1877, 11. Mai 1877 und 11. Februar 1879 be- {lossen hat, die zur Ausführung der vom Kreise beabsichtigten Chaufseebauten c:fordezlihen Mittel im Wege einer Anleihe zu be- \chaffen, wollen Wir auf ten Antrag ter Kreisvertretung,

¿u diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen

versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im

Betrage von 105 000 Æ autstellen zu dürfen, da si hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Sculdner Gtroas zu erinnern gefunden hat, in Semäßheit des 8. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Arleihescbeinen zum Betrage von 105 000 Æ#, in Bucbftaben: Ein Hundert Fünf Tausend Mark, welche in folgenden Abscbnitten :

75 000 zu 500 M,

30 000 M zu 200 ,

zusammen 105 000 4

nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit Viereinhalb vom Hunktert jährli zu verzinsen und na dem festgestellten Tilgungs- plane mittels Verloosung jährliÞh vom Iahre 1881 ab mit wenig- ftens Zwei vom Hundert des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Sculdverschreibungea zu tilgen sind, dur gegen- wärtiges Privilegium Unsere landetherrti&e Genehmigung erthei- len. Dieselbe erfclat mit der rechtlicen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu maten befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Ueber- tragurg des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstchendes Privilegium, welhes Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung dec Juhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insfiegel.

Segeben Berlin, den 21. Februar 1881,

(L. 8.) Wilhelm. von Bismardk. Graf zu Euleuburg. Maybacch. Bitter.

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. Arnleibeschein des Kreises Wanzleten VII. Ausgabe. U E . « Mark Reichbwährung. Ausgefertigt ia Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu On . ¿ « « N E E. und Geseßz-Sammlung für 188 . . , Seite laufende Nr )

Auf Grund der von dem Bezirkêrathe des Negierungtbezirks Magdeburg genehmigten Kreittagtbeshlüse vom 17, März 1877, 11, Mai 1877 und 11. Februar 1879 wegen Aufnahme ciner Schuld von 105000 #4 bekenyvt sich der Kreisausshuß des Kreises Wanz- leben Namens des Kriises durch diese sür jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubicers unkündbare Verschreibung zu einer Dar- lehnés{huld von . Mark, welce an ten Kreis baar ge- zahlt worden und mit 44 vom Hundert jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 105000 M erfolgt nach Mafgabe des pgenebmiaten Tilguygsplans mittelst Verloosung der Anleibescheine in den Jahren 1881 bis spätestens 19 7 ein- schließlich aus einem Tilgungsstocke, welwer mit wenigstens Zwei vom Hundeit des Kapitals jährlih unter Zuwachs der im ron den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird, Die Ausloosung geschieht in dem Monat Dezernber jeden Jahres, Dem Kreise bleibt jedo das Ret vorbehalten, den Tilgungbfteck zu verftärken oder auch sämmtlihe roch im Umlauf befindlide Anleihescheine auf ein- mal zu kündigen.

ie dur die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wasea eben- falis dem Tilgungéstodcke zu.

Die ausgelooften sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeihnung ihrer Bucbftaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welhem die Rückzahlung erfolgen soll, öffent- lid bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt ses, drei, zwei und einen Monat vor dem Zablungétermine in dem Deutschen Reichs- uud Preußishen Staats - Auzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg, dem Kreisblatte für den Kreis Wanzleber, dem Magdeburger ‘Anzeiger, Amtliches Organ für die Statt und den Kreis Magdeburg,“ fowie der Neuen Preußischen Zeitung. Grht cines dieser Blätter ein, s0 wird an dessen Statt von der Kreisvertretung mit Genehmigung des Könizlichen Negierungs- Präsitenten in Mazdeburg ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, wo solcergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es ia balbjährlihen Tecmiaer, am 2, Januar und am 1. Juli, von keute an gerehaet, mit viergein halb rom Huntert jährli verzinset. ; v Pee

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Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt geaen

bloße Rückaabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehung2weise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis-Kommunalkasse :u Wanz- leben, und zwar auch in der nah dem Eintritte des Fäligkeits- termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereihten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge- bôrigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerbalb dreißig Jahren na dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerbalb vier Jahren, nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig g¿worden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungin erfolgt nah Vorschrift der §8. 838 und ff. der Civil-Prozeß-Ordnung für das Deutshe Reih vom 30. Januar 1877 (R. Eef. Bl. S. 83) beziehungsweise nah 8. 20 des Ausführungsgaesetes zur Deutschen Civil-Prozeß- Ord- nung vom 24. März 1879 G. S. S. 281 bei dem König- lichen Amt8gericht zu Wanzleben. Zinsscheine könuen weder aufgeboten, noch sür kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Berluit von Zins- scheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den ftattgehabten Besiy der Zinsscheine durÞ Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablavf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährlihe Zinss{eine bis zum Schlusse des Jahres . . . , ausgegeben ; die fernerea Zinsscheine werden für fünfjährige Zeitabschnitte ausgegeben werden. Die Aus- aabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreis- kommunalkafse in Wanzleben gegen Ablieferung der der älteren Zin®- \cbeinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Arweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zintscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge- sehen ift.

Zur Sicerheit der hierdurch eingegangenen Verpflicktungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Auéfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Wanzleben, den .

Der Kreisauss%uß des Kreises Wanzleben.

Anmerkung. Die Anleibescheine sind außer mit den Unter- \chriften des Lax.drathes und ¡weier Mitglieder des Kreitausschusses mit dem Siegel des Landraths zu versehen.

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdebur.

Zinsschein R CMUDE zu der Schuldverschreibung des Kreises Waniltbtn VII. Auzgabe

e Mi... Pfennig. Der Inhaber dieses Zinescheins empfängt gegen d-en Kück- gabe in der Zeit vom 2. Januar (bezw ) 1. Juli 18 , . ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vem . . ten

bis .. „ten mit Mark . . Pf. bei der Kreitkommunal- kasse zu Wanzleben.

Warzleben, den . . ten :

Der Kreisautsbuß des Kreises Wanzleben. (Unterschriften).

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nit innerhalb vier Jahren, nach Atlauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. E

Anmerkuns Die Naœnensunterschriften der Mitglieder des Krxeisaus\chußFes kêîmnen mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt wérden, des muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens- urter\chrift cines Kontrolbeamten versehen werden.

Regierungébezirk Magdeburoç.

Provinz Sachsen. j Anweisung

zum Kreitanleihesh:in des Kreises Wanzleben VII. Ausgabe Buchstabe . . . Nr U ¿e Mark.

Der Jahaber dieser Anweisung empfängt geaen deren Rückgabe zu der olizen Schuldverschreibung die . . te Reibe von Zins\cbeinen für die sünf Jahre 18 . . bis 18 . , bei der Kreiskommunalkafse zu Wanzleben, fofern nicht réchtzeitiz von dem als solchen si aus- weiserden Inhaber der Schuldvirschreibung dagegen Widerspruch erboben wird.

Wanzleben, den . B.

Der Kreisausschuß des Kreises Wanzleben. (Unterschriften.)

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Facsimilestempein gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolteamten versehen werden.

Die Anweisvng ist zum Unterstiede auf der ganzen Llait- breite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudruden :

. « ter Zinsschein

. . ter Zinsschein

Anweisung

Minifterium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten,

Dem Vorstande der agrikultur-chemishen Versuchsstation ju Münster, Dr. König, ist das Prädikat Professor ver- iehen worden.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 30. März. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Morgen um 10 Uhr mittels Extrazuges nah Potsdam und besichtigten daselbst im Lustgarten die Compagnien des 1. Bataillons 1. Garde-Regi- ments z. F.

Nach Beendigung der Besichtigung nahmen Se. Majestät militärische Meldungen entgegen, kehrten um 21/, Uhr mittels Extrazuges nach Berlin zurück und hörten demnächst den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski,

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin war vorgestern mit ZJhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden in dem Dilettantenkonzert zum Besten des Mag- Augusta-Stiftung in Charlottenburg anwesend.

Christian zu Schleêwig- Holstein verabschiedeten sih vorgestern von Jhren Kaiserlichen Majestäten.

| Polizei thue.

daleneums in der Sing-Akademie und gestern in der Kaiserin- | denen selbst sozialistishe Abgeordnete polizeilihen Maßrege-

| lungen unterlegen hätten. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin |

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist von den Beiseßungsfeierlihkeiten in St. Pe- tersburg, mit einer Verspätung von beinahe zwei Stunden, heute früh furz vor 8 Uhr im besten Wohlsein wieder in Berlin eingetroffen. Hö@stderselbe begrüßte um 91/5 Uhr die Kaiserlichen und Königlichen Majestäten im Kaiserlichen Palais und begab Sich alsdann mit dem Kaiserlichen Extrazuge nah Potsdam, um der Besichtigung beizuroohnen.

Se. KönigliGe Hoheit der Prinz Cark hat unter dem Namen eines Grafen von Flatow gestern Nachmittag 2 Uhr 30 Minuten mit der Anhalter Bahn über Hof und München eine längere Reise nach Jtalien an- getreten. Jn der Begleitung befinden sih der Hofmarschall Graf von Dönhoff, die Adjutanten Hauptmann von Wißtz-

leben, von Sluytermann und der Leibarzt, Generalarzt Dr. Valentini.

_— Der Schlußbericht über die geftrige Sißung des Reichstags befindet sih in der Dritten Beilage.

Jn der heutigen (25.) Sißung des Neichstages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrathe und Kommissa- rien desselben beiwohnten, wurden zunächst dem Antrage der Petitionskommission entsprechend, eine Reihe von Petitionen als zur Erörterung im Plenum nicht geeignet erklärt. Namens der Petitionskommission referirte hierauf der Abg. Haerle über eine Petition mehrerer landwirthschaftliher und Winzer- vereine, betreffend Einführung eines Zolles auf Weintrauben. Die Kommission beantragte, die Petition dem Reichskanzler zur Kenntnißnahme zu überweisen, unter Hinweis auf die über diesen Gegenstand bei der Etatsberathung geführte De- batte. Der Abg. Sonnemann bat, den Zoll niht zu hoch, etwa auf 6—8 M pro 100 kg, zu bemessen, damit nicht die deutsche Champagnerfabrikation be- nahtheiligt, die Fabrikation va Kunsiwein aber be- fördert würde. Der Abg. Dr. Buhl hielt einen Zoll- saß von 6—8 6 für zu niedrig. Das Haus nahm hierauf den Antrag der Petitionskommission an. Es folgte die Be- rathung des Antrages der Abgg. Grad, Dr. Karsten und von Wedell-Malchow, den Bezug der Depeschen für Witterungs- berichte betreffend. Derselbe lautet :

Der Reichêtag möge bescbließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die erforderlichen Maßregcln zu treffen, um einen billigeren und rascheren Vezug der Depeschen iür Witterungsberichte zum praktishen Gebraucve der Landwirthschaft und Jntufstrie im Deutschen Reicbe herbeizufübren.

Der Abg. Grad motivirte den Antrag mit Hinweis auf das große Jnteresse, welches Landwirthschaft und Fndustrie an einer möglichst s{hnellen Verbreitung der Witterungsberichte hätten. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Neichspostamts Dr. Stephan erklärte sich nicht prinzipiell gegen den Antrag, vermißte aber doch die Darlegung eines eingehenderen Organisationeplans und sagte für den Fall, daß die Wetterkunde von Reichs wegen organisirt werden sollte, seine eventuelle Unterstüßung zu. Der Abg. Dr. Thilenius dankte dem Vorredner für dessen Sympathie mit dem Antrage und bemerkte, daß die Annahme desselben die Sache fördern würde, während der Abg. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg eine Regelung da- dur ermöglihen zu fönnen glaubte, daß ein billiges Abonnement für die Fnteressenten hergestellt würde. Der Abg. Frhr. Nordeck zur Rabenau machte darauf aufmerksam, daß eine einfahe Depeschirung der Witterungsberichte nicht ausreihen würde, vielmehr noch eine Umrechnung derselben mit Rücksicht auf die lokalen Verschiedenheiten nöthig sei. Der Staatssekretär Dr. Stephan bestritt dem Abg. Thilenius, daß die Annahme dieses Antrages dem Zwecke desselben gere{cht werden würde. Nachdem der Abg. von Wedell-Malchow die Wichtigkeit des mit dem Antrage verfolgten Zwecks3, insbesondere für den Landmann hervorgehoben und bemerkt hatte, daß der Antrag die Organisation völig in die Hände des Reichskanzlers lege, wurde derselbe angenommen. Das Haus begann hierauf die Be- rathung der Denkschrift über die Anordnungen, welche von der K-niglih preußischen und von der hamburgischen Reg ie- rung auf Grund des ersten Absatzes des §. 28 des Geseges gegen die gemeingefährlihenBestrebungen der S0- zialdemokratie vom 21. Oktober 1878 unter dem 28, Okiober 1880 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen worden sind, in Verbindung mit den Bemerkungen der Abgg. Auer, Bebel, Hartmann, Kayser, Hasenclever, Vahlteich und Wiemer zur Uebersicht der vom Bundesrath gefaßten Entschließungen auf Beschlüsse des Reichstags aus der Il1. Session (1880) der 4. Legislaturperiode und aus früheren Sessionen gemäß §. 34 der Geschäftézordnung, und zwar: jur Entschließung des Bundesraths auf die Resolution des Neichétags, betreffend die Petitionen von Julius Hahn, Rudolph Tiedt und Genossen.

Der Abg. Auer bemerkte zunächst, daß entgegen der gere gen Reichstagsresolution wiederholt Verbote und Besirafungen von Sammlungen für Angehörige solcher Personen, die auf Grund des Sozialistengeseßes ausgewiesen seien, stattgefunten hätten. Wie könne also der Bundes- rath behaupten, daß jener Resolution in allen Fällen Folge gegeben sei? Redner wies sodann darauf hin, daß der Q der Denkschrift erweise, wie wenig das Sozialistengesetz der Sozialdemokratie zu schaden vermocht habe, und lehnte jede Jden- tifizirung seiner Partei mit den „Mostshen Ertravaganzen“ ab. Was den angeblichen Zusanimenhang der deut)hen Sozialdemo- kraten mit den russischen Nihilisten betreffe, so sympathisire dieselbe mit allen Bestrebungen, welche auf die Entlastung der Völker von sozialem Drucke gerichtet seien, werde sih aber niemals mit den Mitteln, welche die Nihilisten anwendeten, befreunden. Mit Polizeimaßregeln könne man seine Partei niht unter- drüden, wohl aber die Zahl der Erbitterten und Ver- zweifelten vermehren. Uebrigers habe die Polizei selber wicderholt sich dazu hergegeben, Exemplare der ver- botenen Zeitschrist „Die Freiheit“ zu verbreiten und Arglosen A zu Strafen und Ausweisungen zu wverhel- en. Weshalb fahre man auch im gegenwärtigen Augenblide mit Ausweisungen fort, wo doch der sozialistishe Gedanke „salonfähig“ geworden zu sein scheine? Die sozialdemokratishe Partei habe niemals in solcher, die Gegensäße aufs Aeußerste shärfenden Weise agitirt, wie es jeyt eine gewisse Partei unter den Augen der Redner führte sodann einzelne Fälle vor, in

(Schluß des Blattes.) An Stelle des in das Kollegium der Königlichen

| General-Kommission zu Cassel einberufenen Regie- i rungsé-Assessors Rauch ist der Regierungs-Assessor Dr, Ruh-

baum zum Spezialkommissarius in E‘chwege bestellt. Die Gerichts-Assessoren Spangenberg und We sener sind in die landwirthschaftlihe Verwaltung übernommen und bei dem Kollegium der Königlichen General-Kommission in Casjel be- hufs Vorbereitung zu Spezialkommissarien eingetreten.

Wird eine auf einem Grundstück hypothekarisch eingetragene Forderung nicht von dem Eigenthümer desselben, sondern von einem Dritten (beispielsweise von dem Vorbesißer des Grundstücks in Erfüllung einer beim Verkauf übernom- menen Verbindlichkeit zur Tilgung der Post) getilgt, so er- wächst daraus nach einem Erkenntniß des Neichsgerichts, T1. Hülfssenats, vom 17. Februar d. F., für den befriedigten Hypothekengläubiger nur die Verpflihtung, dem Zahler eine löshungsfähige Quittung über die geleistete Zahlung auszu- stellen ; dagegen braucht er dem Eigenthümer des Grundstücks weder eine Quittung auszustellen noch Löschungsbewilligung zu ertheilen. Glaubt nun der Eigenthümer des Grundstücks aus der von dem Dritten erfolgten Zahlung ein Recht für sich auf Löschung der im Grundbuch eingetragenen Post her- leiten zu können, so kann er dieses Neckt nur gegen den Zahler, niht aber gegen den befriedigten Hypothekengläubiger geltend machen.

S. M. Kanonenboot „Hyäne“, 4 Geschüße, Kom- mandant Kapt. Lt. von Gloeden, ist am 5. Dezember v. J. in Apia und S. M. S. „Nymphe“, 9 Geshüßge, Kommandant Korv. Kapt. Schroeder, am 10. d. Mts. in Havanna einge- troffen.

Stralsund, 25. März. Heute Vormittag um 11 Uhr begannen im hiesigen landständishen Hause die diesjährigen Verhandlungen des leßten ordentlihen Kommunal- Landtages von Neu-Vorpommern und Rügen unter dem Vorsiß des Fürsten zu Putbus und in Gegenwart sämmt- licher Abgeordneten. Der Vorsißende eröffnete die Sißung mit einer Ansprache, in der er darauf hinwies, daß zufolge des von Sr. Majestät dem Könige unterm 18. Fanuard. F. vollzogenen Ge- seßes mit dem 31. März d. F. die Auflösung des'engeren kommunal- ständishenVerbandes vonNeu-Vorpommern und Rügenbevorstehe und die Wirksamkeit seiner jeßigen ständischen Vertretung, wie sie auf Grund der neueren Gesezgebung 55 Jahre lang bestan- den habe, aufhöre. Könne man auch, so führte er aus, in- dem er einen kurzen Rücblick auf die gesammte Thätigkeit der ständischen Vertretung und deren historishe Entwickelung warf, wobl nicht ohne ein gewisses Gefühl der Wehmuth den Augenblick herannahen sehen, welcher die Fahrhunderte lange ständische Selbständigkeit Neu-Vorpommerns schließe, so werde dies Gefühl doch durch die Zuversicht gemildert, daß unser engeres Heimathland auch fkünstighin in dem größeren Ganzen für seine mancherlei eigenartigen Fnteressen der treuen und gewissenhaften Sorge und Pflege patriotischer und exrleuchteter Männer nicht entbehren werde. Hieran \chloß sich ein begeistertes Hoh auf Se. Majestät den Kaiser und König.

Jn Erledigung der verschiedenen Gegenstände der Tages- ordnung, die sich bei dem nahe bevo. stehenden und, soweit angängig, auch {hon vorbereiteten Uebergange der Ver- waltung auf die Organe der Gecsammtprovinz, selbstredend mehr auf eine formelle Weiterführung resp. Erledigung der laufenden Geschäste beschränkte, wurde zunächst der Jahresbericht der Landkastens-Bevollmächtigten entgegengenommen. Hierauf genehmigte und vollzog der Landtag nach den Anträgen der Nevisionskommission die vorgelegten Nechnungen der verschie- denen Landeskassen pro 1. April 1879 bis dahin 1880 und ertheilte dieserwegen dem Rehnungsleger die Decharge. Dem- nächst wurde, soweit dies niht {hon in dem allgemeinen Ver- waltungsber chte der Landkastene-Bevollmächtigten geschehen, über die Angelegenheiten der Neu-Vorpommerschen Feuer- Versicherungs-Sozietät für Gebäude von dem General-Direktor derselben, dem Landsyndikus, spezieller Vortrag gehalten, w0o- bei nur hervorzuheben ist, daß der Antrag eines Sozietäts- mitgliedes auf nachträgliche Auszahlung eines ihm vorläufig einbehaltenen Restes seiner Entschädigungs- summe bewilligt wurde. Jn Betreff der Kanalisirung der Trebel und Reknit, welches Projekt noch immer seiner Verwirklichung harre, die im merkantilen und Landeskultur- i teresse so dringendes Bedürfniß sei, wurde beschlossen, der

inzi ingend H 1, diesem | Ur E, i L Provinzialvertretung recht dringend ans Herz zu legen, diesem | breiteten Verschwörung, welche die Prinzipien der Gesellschaft

Gegenstande seine besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge zu- wenden zu wollen. Bei Behandlung der Angelegenheiten der kommunalständishen Chausseen fanden einshlägige Ge- suche, namentlich auf Pachtremissionen und Aufhebung von Pachtverträgen in Betreff verschiedener Chausseegeldhebestellen dabin ihre vorläufige Erledigung, daß dieselben der Provin- zialvertretung, als der demnächstigen zuständigen Körperschaft unterbreitet werden sollen.

%26. März. Nach Vorlesung, Genehmigung und Voll- ziehung des Protokolls der gestrigen Sizung wurde in der heutigen Sitzung zunächst auf Anregung des Vorsißenden die

Absendung einer Adresse an Se. Majestät den Kaiser | eintraf, wird Nachmittag die Königin besuhen und Abends

und König beschlossen, in der Stände bei dem Abschlusse

ihrer offiziellen Thätigkeit der unwandelbaren Treue und | Verehrung zum angestammten Herrscherhause beredten A..6-

druck zu geben sih gedrungen fühlen. Hierauf wurden die noch unerledigt gebliebenen Gegenstände der Tagesordnung

zuheben sind: der vom Landsyndikus mündlich wvor- getragene Bericht in der Angelegenheit wegen einer von den Ständen \. Z. angeregten Revision der Grundsteuer-

Verfolgung von hier aus unter den obwa n l ausgegeben werden muß, und die Vertheilung des Zinegewinnes

der Hülfskassen-Gewinnkasse, deren Bestand auf die Provinz | prinzen hierher zu geleiten.

niht mitüberzugehen hat, und wovon die verschiedenen Waisen- und Kettungshäuser unseres engeren Kommunal- bezirks, sowie sonstige gemeinnüßige JZnstitute je nah Bedürfniß und nach Maßgabe des Be- standes der Kasse, namhafte Summen überwiesen I haben. Damit {loß die Sizung um 2 Uhr Nach- mittags.

Jn der Shlußsiß ung, Nachmittags 4 Uhr, wurde das |

Protokoll über die heutige Hauptsizung verlesen und genehmigt,

die Adresse an Se. Majestät den Kaiser und König vollzogen |

und dem Vorsitzenden der tiefgefühlteste Dank des Landtags für die mehr als Wjährige treue, umsichtige, förderlihe und wohlwollende Leitung seiner Verhandlungen und für sein stets so reges Jnteresse an dem Wohle unseres engeren emals, landes in warmen, herzlichen Worten ausgesprochen. Selbiger hat seiners.its die Mitglieder des Landtags durch Widmung eines auf seine Veranlassung entstandenen Gedenkblatts, die

| reihish - ungarishen Unterstüßungsvereine | prinz - : e E 5; , ; C s 1, 26. d. M, wird berichtet : Der Kronprinz Ecz- veranlagung im diesseitigen Regierungsbezirk, deren weitere | Jerusalem, 26. d e E )

tenden Umständen | flaggt.

desselben |

| ausgabe 41 038 227 Fr.

„Geschichte der Kommunalstände von Neu-Vorpommern und Rügen mit einem Rüdcblicke auf die ständishe Verfassung und Verwaltung dec früheren Jahrhunderte“ in Kürze darstellend, von dem jedem Abgeordneten ein Exemplar überreiht worden ist, geehrt und hoch erfreut. :

Mit einem dreimaligen Hoh auf Se. Majestät den Kaiser und König, unseren Allergnädigsten Herrn, in das alle Anwesenden begeistert einstimmten, {loß der Vorsißende den diesjährigen und mit ihm den leßten Kommunal-Landtag von Neu-Vorpommern und Rügen.

Bayern. München, 27. März. (Allg. Ztg.) Das Referat des Reichsraths Grafen von Lerchenfeld über den Gesetzentwurf bezüglih der Einkommensteuer ist nunmehr so weit vollendet, daß dasselbe bis übermorgen zum Dru gelangen kann. Mit der Berathung der Steuergeseßze im Ausschuß der Kammer der Reichëräthe soll nun in den ersten Tagen der nächsten Woche begonnen werden. Der voraussicht- lich morgen in der Abgeordnetenkammer stattfindenden Ab- stimmung über den Art. 4a. des Gewerbesteuergesezentwurfs sieht man mit um so größerem Jnteresse entgegen, als von der Annahme desselben das Zustandekommen des ganzen Geseßes abhängt.

Sachsen. Dresden, 29, März. Das „Dresdner Journal“ meldet: Nach längerer Zeit, in der leider der Krankheitszustand des Prinzen Albert, Königlichen Hoheit, nur auf Stunden Besserung erfahren hat, geht uns über das Befinden des Prinzen nachstehende Mitthei!ung zu: Bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albert haben si in der leßten Zeit die Schleimhautblutungen häufiger wiederholt, als früher. Der Appetit fehlt, der Schlaf ist oft unruhig und die Kräfte liegen sehr danieder.

Sessen. Darmstadt, 29. März. (Darmst. Ztg.) Am heutigen Diensiag reisen, ebenso wie der Großherzog, der Prinz Alexa n der und der Fürst von Bulgarien nebst dem Prinzen Heinrich von Battenberg aus St. Petersburg ab. Der Großherzog wird, wie gemeldet, am Donnerstag Abend hicr eintreffen. Der Prinz Alexander hält sich einen Tag in Berlin auf und wird Freitag Morgen bier eintreffen. Der Fürst von Bulgarien wird den 4. April über Frankfurt hier eintreffen. Seinen Geburtstag (5. April) gedenkt der Fürst in dem Schooße seiner Familie zu feiern.

Sachsen - Coburg - Gotha. Coburg, 28. März. (Goth. Ztg.) Der Herzog und die Herzogin werden, den bis jeßt getroffenen Dispositionen zufolge, zu Anfang Mai von Nizza hierher zurückehren.

Hamburg, 29. März. (W. T. B.) Der Bürger- schaft wird morgen von Seiten des Senats ein Antrag zugehen auf Einseßung einer gemishten aus Mitg'iedern des Senats und der Bürgerschaft bestehenden Kommission zu vertraulichen Berathungen über die in der Zollanschluß- Angelegenheit zu treffenden Maßregeln. (vgl. d. l. Tel. D.)

Elsaß - Lothringen. Straßburg, 28. März. Wie die „Els.-Lothr. Ztg.“ mittheilt, hat die zur erneuten Prüfung der Optantenverhältnisse 2c. in Gemäßheit der Aller- höchsten Kabinetsordre vom 15. November v. Fs. eingeseßte Kommission seither 4 Sißungen gehalten. Auf Grund der von der Kommission abgegebenen Gut1chten hat der Kaiserliche Staithalter die Option bezw. Auswande-ung von 380 Personen als gültig anerkannt.

Der Gouverner von Straßbura, General-Lieutenant von Gottberg ist am Sonnabend Nachmittag hier eingetroffen und

hat am gestrigen Tage die Geschäfte des Gouvernements über- nommen.

Oesterreich-Ungaru. Wien, 29, März. (W. T. B.) Dem Abgeordneten hause ist eine Vorlage des Finanz- Ministers zugegangen, worin behuss Deckung des Defizits pro 1881 die Ermächtigung zur Ausgabe von 50 Millionen fünfprozentiger Papierrente gefordert wird. -

Im Herrenhause gab der Präsident Fürst Trautmans- dorf den Gesühlen des Hauses über die Ermordung des Kaisers Alexander Il. Ausdruck. Das Ereigniß sei noch \{merzliher durch die Anzeichen von einer dunkeln und ver:

zu untergraben drohe Prinzipien, zu deren Wahrung das Herrenhaus in erster Linie berufen sei. Der Präsident for- derte die Mitglieder des Hauses auf, zum Zeichen des Beileids über das Ereigniß und über die s{hmerzlihen Gefühle, von denen das Herz des österreichishen Monarchen bewegt werde, der in Kaiser Alexander ll. einen treuen Freund verloren habe, sich von ihren Sitßen zu erheben. Das Haus entsprach der Aufforderung. Hierauf wurde das provisorische Budget pro April:Mai d. J. angenommen.

Aus London, 28. März, meldet das „Telegr. Corr. B.“: Die Kaiserin von Oesterreich, welche heute früh in London

nah Paris abreisen. : L

Aus Kairo, 27. d. M., wird telegraphisch gemeldet: Der Kronprinz Erzherzog Rudolf hat sich gestern in Port Saïd nah Jaffa eingeschifft. Vorher richtete derselbe noch

zur Verhandlung gebracht, wovon als wesentlich nur hervor- | ein Telegrainm an den Khedive und dankte iym nochmals

für die erhaltene Gastfreundschaft. Dem hiesigen öster- ließ der Kron- einen namhaften Geldbetrag zustellen Aus herzog Rudolf wird morgen in Jaffa landen. Jaffa ist be- Oberst Ahmed Bey ist heute von hier mit einer großen Kavallerieabtheilung nach Jaffa abgegangen, um den Kron- Vom Jaffa-Thore wehen drei

Flaggen, die türkische, die österreichishe und die ungarische. Schweiz. Bern, W. März. (N. Zürch. Ztg.) Hussey

Crespigny Vivian, bisheriger Minister-Resident, überre!chte

heute dem Bundcs-Präsidenten seine Beglaubigungsschreiben

| als außerordentliher Gesandter und bevollmächtigter Mi- | nister von Großbritannien. | Laut der kürzlih veröffentlihten Staatsrehnung der

Eidgenossenschaft betragen die Gesammteinnahmen des ver- flossenen Jahres 42 511 848 Fr. gegen den Voranschlag von

40 599 000 Fr., was also gegenüber dem Budget eine Meyr- |

einnahme von 1912848 Fr. ergielt, und die Gesammt- gegenüter dem Voranschlag von

40 782 000 Fr. und 1 463 597 Fr. Nachtragskrediten, was zu-

mehr bewilligt als verausgabt worden. Somit zeigt die Rehnung einen Einnahmeübershuß von 1473 620 Fr. Jn den Ausgaben

sind folgend: außerhalb des Budaets in die Rehnung ge- stellte Posten enthalten: 1) die Kosten des neuen Anlehens im Betrage von 514 000 Fr.; 2) eine weitere Quote an die Gotthard: und Monte:-Cenere-Bahn von 500 000 Fr. (statt 500 000 1 000 000 Fr.); 3) der Kauf für das Postgebäude in Bern im Betrage von 680 000 Fr. Vermehrt hat \sih das eid- genösjishe Staatsvermögen im Jahre 1880 um 2077 178 Fr. und beträgt zur Zeit 6 826 528 Fr. Auch die Spezialfonds sind von 6 529 208 Fr. auf 6 841 740 Fr. angewachsen, was eine Zunahme von 312 531 Fr. ergiebt.

Großbritannien und Frland. London, 28. März.

(Allg. Corr.) Das Resultat der Debatte über die geplante Räumung von Kandahar, wel(he zu einer Vertrauens- frage für das Ministerium gemaht worden, wird in der Tages- und Wochenpresse lebhaft erörtert. Die „Times“ ist der Ansicht, daß nah der Freitags-Abstimmung im Unter- hause die Frage bezüglih Kandahars als erledigt betrachtet werden müsse. Die Regierung habe ihre Entscheidung ge- troffen, das Land dieselbe im Wesentlichen gebilligt und das Unterhaus die Entscheidung ratifizirt. Eine hohwichtige Frage sei erledigt und weise erledigt worden. England trete nun wieder in die vor dem Kriege eingenommene Stellung zurück mit dem wichtigen Unterschied, daß die Zwecke des Krieges, soweit sie in der Ausschließung des auswärtigen Einflusses von Afghanistan und der Kundgebung von Englands Macht über dasselbe bestanden, vollständig erreiht worden seien. ___ Anläßlich der Beiseßung der Leiche des verstorbenen Kai- sers von Rußland fand gestern in der russishen Kirche in Walbeckstone ein Trauergottesdienst statt, welhem der Herzog und die Herzogin von Connaught, der Herzog von Cambridge, die Herzozin von Teck, Lord Granville, der russische Geschäftsträger Davydof} und das Personal der russishen Botschaft, der russishe Generalkonsul von Berg und fast das gesammte dipiomatische Corps beiwohnten.

Sir Horace Rumbold ist zum außerordentlichen Ge- sandten und bevollmächtigten Minister in Stockholm und an seiner Stelle Mr. George Glynn Petre, der bisherige Geschäftsträger in Stuttgart, zum Vertreter Englands in Buenos Ayres ernannt worden.

29, März. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Oberhauses erwiderte der Lordpräsident des geheimen Raths, Spencer, auf eine Anfrage des Staatssekretärs des Auswärtigen: Lord Granville habe die auswärtigen Re- gierungen ersucht, die Absendung von frankem Vieh nah England zu verhindern.

30 V C. G V) Vas Besindén LoLd Beaconsfield war gestern Abend ein befriedigenderes; die Schmerzen waren weniger heftig, auch zeigte sih einiger Appetit; der Arzt brachte die ganze Nacht bei dem Pa- tienten zu.

Im Unterhause kündigte Guest (konservativ) gestern einen Antrag des Jnhalts an, daß die Regierung nicht be- rechtigt gewesen sei, den Boern den Krieg zu erklären, um das jeßt abgeschlossene Abkommen zu erlangen.

Die Regierung hat die gerihtlihe Verfolgung der „Freiheit“ wegen der aus Anlaß der Ermordung des russishen Kaisers veröffentlichten Artikel beschlossen. Das strasrechtlihe Verfahren gegen den Sozialdemokraten Most wird unverzüglich eingeleitet werden.

Frankreih. Paris, 29. März. (W. T. B.) Der Senat bericth heute den Geseßentwurf, betreffend die Ab- schaffung der Obedienzbriefe, welhe die Unterrichts- erlaubnißscheine für kongreganistishe Lehrer erseßen. Ches- nelong bekämpfte in längerer Rede den Geseßentwurf. Parieu verlangte, die Regierung über die bevorstehende Münzkon- ferenz zu besragen. Der Finanz-Minister Magnin entgeg- nete: die Umstände gestatteten nicht, gegenwärtig zu antworien. arieu brachte darauf seine Anfrage in Form einer FJnter- pellation ein. Die Berathung derselben wurde aus den 7. April festgeseßt. Die Zolltarifkommission der Deputirtenkammer verwarf die vom Senat be- \hlosene Erhöhung der Zölle auf Weine, Biere und Alkohol. Wie verschiedene Blätter melden, wäre der bisherige Generalkonsul in Beyrut, Sienkiwitsch, an Stelle des Barons Ring zum Generalkonsul in Egypten ernannt worden. Jn der Sißung des Munizipalrat hes wurde das Dekret verlesen, welches das jüngst gegen den Polizei- präfekten beschlossene Tadelsvotum des Munizipalraths für null und nichtig erklärt. Der Munizipalrath nahm einstim- mig eine Tagesordnung an, in welcher dem lebhaften Be- dauern darüber Ausdruck gegeben wird, daß die Beziehungen zwishen dem Munizipalrathe und dem Poliz°oipräfekten fo schwierige geworden seien, daß sie einer guten Verwaltung der Stadt Paris schaden könnten. Gleichzeitig soll die Regie- rung darauf aufmerksam gemacht werden, daß es unmözlich sei, einen derartigen mißlih:n Zustand noh länger andauern zu lassen.

talien. Rom, 29, März. (W. T. B.) Bei dem gestern im Quirinal stattgehzbten Konzerte wurde der ru- mänische Gesandte Cretzulesco anläßlih der Prokla- mirung Numäniens zum Königreich von den Ministern, dem diplomatischen Corps und anderen hervorragenden Persönlich keiten auf das Wärwste beglückwünscht.

Griechenland. Athen, W. März. Der „Cölnischen Zeitung“ wird von hier gemeldet: Von ganz zuverlässiger Seite wird mitgetheilt, daß der englishe Gesandte im Auf- trage seiner Regierung die amtlihe Erklärung abgegeben hat, England werde sih in der griehishen Frage nicht von den übrigen curopäishen Mächten trennen, Die von Tricup1s in der Kammer gethane Aeußerung, Griechenland sei im Falle eines Krieges der Ius Englands sicher, erweist sich demnach als hinfällig.

C, L. D.)

30. März. Ein Königliches Dekret

| ordnet den Schluß der Session der Deputirtenkammer

an. Die Konzentrirung der Truppen an der Grenze dauert fort. Die für den 6. April beabsichtigt gewesene Truppenrevue findet nicht statt.

Türkei. Konstantinopel, 26. März. Dem „Reuterschen Bureau“ meldet man: An den Eingängen mehrerer türkischen Häfen sind Torpedos versenkt worden. Die türkische Flotte ist mit Kruppschen Kanonen und Geshossen im Gewicht von 120 kg versehen worden, und die Panzerschiffe haben Maschinen zur Beseitigung von Torpedos erhalten. Die

zue | durch die Pest verursahte Sterblichkeit in Nedjib ist im sammen 42 245 597 Fr. ausmacht. Demnach sind 1 207 369 Fr.

Zunchmen, weshal% die Behörden weitere Sanitätsmaßregeln zur Verhinderung des Umsichgreifens der Seuche ergriffen haben.