1881 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

P u A R t

m m

Seminarlehrer Dr. Roesler aus Posen als erster Lehrer angestellt worden.

Am Schullehrerseminar zu Kos{hmin is} der Lehrer Ernst Stieß zu Meseriy als Hülfslehrer angestellt.

An dem Schullehrerseminar zu Zülz ijt der Hülfslehrer Heinrich Werner zum ordentlichen Lehrer befördert.

Der ordentliche Seminaclehrer Roemer zu Hilchenbach ist an das Schullehrerseminar in Kyriß verseßt.

Am Squllehrerseminar zu Soest ist der Rektor Scheuermann aus Freudenberg, Kreis Siegen, als ordent- licher Lehrer angestellt.

Der Seminar-Hülfslehrer Heinß zu Dillenburg ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das Schullehrer- Seminar in Usingen verseßt, und der Präparandenlehrer e d aus Delitsch als Hülfslehrer an derseiben Anstalt angestellt.

#

Bekanntmachung.

Die Jmmatrikulation bei der hiesigen Universilät für das bevorstehende Sommer-Semester, welches mit dem 19. April cr. anfängt, beginnt am 20. April und schließt mit dem 10. Mai cr. ; sie findet jedesmal um 12 Uhr Mittags im Senats- saale siatt.

Die einzelnen Jmmatrikulationstage werden am s{hwarzen Brett der Universität bekannt gemacht werden. :

Jeder, der immatrikulirt zu werden wünscht, hat ¡ih zuvor auf dem Amtszimmer des Rektors und Richters mit einer Zulassungskarte zu versehen.

Behufs der Jmmatrikulation haben

1) die Studirenden, welhe von einer anderen Uni- versität kommen, ein vollständiges Abgangszeugniß von jeder der früher besuhten Universitäten und, in- sofern sie Jnländer sind, ein Reifezeugniß von einem deutshen Gomnasium oder einer preußischen Realschule T. Ordnung, diejenigen, welhe die Universitätsstudien erst be- ginnen, insofern sie Jnländer sind, ein vorschrifts- mäßiges Reifezeugniß und, falls sie Ausländer sind, ausreichende Legitimationspapiere,

uns zwar sämmtliche Zeugnisse im Original, vor- zulegen.

In Betreff derjenigen Jnländer, welche, ohne das vor- \schristsmäßige Zeugniß der Reife zu besißen, die Univerfität zu besuhen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Universitäts - Kuratoriums vom heutigen ‘Tage Bezug genommen.

Berlin, den 28. März 1881. P Die Jmmatrikulations - Kommission der Königlichen Friedrich-

Wilhelms-Universität. A. W. Hofmann. Schulz.

BekanntmaGuna.

Nach §. 3 der Vorschriften sür die Studirenden der Lan- desuniversitäten vom 1. Oktober 1879 können Preußen, welche ein Reifezeugniß von einem deutshen Gymnasium oder einer preußischen Realschule 1. Ordnung niht erworben haben, jedoch anderweitig den Besiß einer für die Anhörung von Universitätsvorlesungen genügenden Bildung nachweisen, auf der hiesigen Universität auf vier Semester immatrikulirt werden, ohne daß die Betreffenden jedo dur die Aufnahme auf der Unioersität den Anspruch auf künftige Zulassung zur Anstellung im inländischen gelehrten Staats- oder Kirchen- dienst erwerben.

_Die Gesuche um JImmatrikulation sind \chriftlich unter Beifügung von Zeugnissen über die erworbene wissenschaft- lihe Ausbildung und die bisherige sittlihe Führung an das unterzeihnete Kuratorium zu richten.

Die Verlängerung des Studiums um zwei Semester fann gestattet werden. Die bezüglihen Gesuche sind vor Ablauf des vierten Semesters bei dem unterzeichneten Kura- torium \chriftlich unter Ueberreihung der Matrikel, des Anmeldungsbuches und der Erkennungskarte einzureichen.

Berlin, den 28. März 1881.

Königliches Universitäts-Kuratorium. Jn Vertretung : A. W. Hofmann. Sulz.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Oberförster Tidow zu Mollenfelde ist auf die dur Pensionirung des Oberförsters Busse erledigte Oberförsterstelle Scarnebeck mit dem Amtssiße zu Lüneburg in der Provinz Hannover, der Oberförster Dieterichs zu Wendhausen auf die Oberförsterst-lle zu Mollenfelde in der Provinz Hannover, der Oberförster Oeßel zu Sprakensehl auf die Oberförstersiele zu Wendhausen in der Provinz Hannover, der Oberförster Clausius zu Weilburg auf die Oberförsterstele zu Sprakensehl in der Provinz Hannover, und der Oberförster Hölzerko pf zu Neuweilnau auf die Oberförsterstelle Meremberg mit dem Amtssiße zu Weilburg im Negierungsbezirk Wiesbaden verseßt worden.

Der Oberförster-Kandidat Steinau ist zum Oberförster ernannt, und es ist ihm die Oberförsterstelle zu Neuweilnau im Regierungsbezirk Wiesbaden übertragen worden.

Der Oberförster Buchhold zu Straß - Ebersbah is auf die durch Pensionirung des Obersörsters Schraudebach er- ledigte Oberförsterstelle Weilburg mit dem Amtssige zu Forst- haus Windhof im Regierungsbezirk Wiesbaden verseßt worden.

Der Oberförster-Kandidat Lade ist zum Oberförster er- nannt und es ist ihm die Oberförsterstelle Ebersbach mit dem Amtssißze zu Straß-Ebersbah im Regierungsbezirk Wiesbaden übertragen worden.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Der Regierungs-Baumeister Lünzner ist als Königlicher Kreis-Bauinspektor zu Winzig, Regierungsbezirk Breslau, an- gestellt worden.

Der Bergassessor und bisherigs Berginspektor zu JFbben- büren, Hermann Bolte, ist unter Beilegung des Charak- ters als Bergmeister zum Bergrevierbeamten ernannt und mit der Verwaltung des Bergreviers Recklinghausen betraut; dem Revierbeamten, Bergmeister Boegehold, bisher in Redllinghausen, ist die Verwaltung des neugebildeten Berg-

reviers Herne, mit dem Wohnsizge in Bochum, übertragen worden.

Angekommen: Se. Excellenz der kommandirende General dcs VI. Armee-Corps, General der Kavallerie von Tümpling, von Breslau.

Bekanntmachungen auf Grund des Reih3geseßes vom 21. Oftober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reich8geseßes gegen die gemein- gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das auf die Münchener Verhältnisse sich beziehende, zwei Druck- seiten umfassende und in der \chweizerischen Vereinsbuchdrudckerei Mae gedrudckte Flugblatt mit den Eingangs- worten :

„Reihstagswähler! Wenige Monate noch und wir

werden wieder an die Urne gerufen 2c.“ nach 8. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeihneten Landespolizeibehörde verboten worden ist.

München, den 29. März 1881.

Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer des Jnnern. Freiherr von Feilißsch, Präsident.

Auf Grund des 8§. 12 des Reichsgeseßes gegen die gemein- gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß die von Th. Kramer in Damtura verlegte und redigirte Probenummer: „Allgemeine Nachrichten für Ham- burg, Altona und Umgebung“ und das angekündigte fernere Erscheinen dieser periodishen Druckschrift nah 8, 11 des gedahten Geseßes Seitens der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden ist.

Hamburg, den 30. März 1881.

Die Polizeibehörde. Senator Kunhardt.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußeu. Berlin, 31. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute in Gegenwart des Gou- verneurs und des Kommandanten militärishe Meldungen entgegen, hörten die Vorträge des Kriegs-Ministers, Generals der Infanterie von Kameke, und des Chefs des Militär- Kabinets, General-Adjutanten von Albedy1l, empfingen die Besuche Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen, Jhrer Hoheiten des Fürsten Alexander von Bul- garien und des Prinzen Alexander von Hessen, welche auf der Rückreise von St. Petersburg hier eingetroffen sind, und nahmen die Meldung des gleichfalls von dort zurüdlgekehrten Lieutenants im Königs-Husaren-Regiment, Prinzen Heinrich von Battenberg, entgegen.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin begab Sich gestern mit Ae Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden nach Potsdam und stattete daselbst im Königlichen Sghlosse, nah der militärischen Besichtigung, Fhren König- lihen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Wilhelm den ersten Besuch ab. i

Se. Hoheit der Prinz Hermann zu Saw@sen - Weimar traf gestern, von St. Petersburg kommend, zum Besuch im Königlichen Palais ein.

Heute empfing Jhre Majestät den Besuch des Großherzogs von Sachsen, Königliche Hoheit, des Prinzen Alexander von Hessen und des Fürsten von Bulgarien, Hoheiten.

Se. Königliche Hoheit der Landgraf Fried- rich von Hessen traf heute Morgen von den Beisegungs- Feierlichkeiten aus St. Petersburg hier ein und [seßte vom Potsdamer Bahnhofe aus die Reise nah Schloß Philipps- ruhe fort.

Der S@lußbericht über die gestrige Sißung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (26.) Sißung des Reichstages, der mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissa- rien desselben beiwohnten, erfolgte zunächst die Fortseßung der Berathung der Denkschrift über die Anordnungen, welche von der Königlich preußischen und von der hamburgischen Naegierunzg auf Grund des ersten Absatzes des §. 28 des Geseßes gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemo- fratie vom 21. Oftober 1878 vnter dem 28. Oftober 1880 mit Genehmigung des Bundesrathes getroffen worden sind, in Verbindung mit den Bemerkungen der Abgeordneten Auer, Bebel, Hartmann, Kayser, Hasenclever, Vahlleih und Wiemer zur Uebersicht der vom Bundesrath gefaßten Ent- \{ließungen auf Beschlüsse des Reichttags aus der 11]. Session (1880) der 4. Legislaturperiode und aus früheren Sessionen gemäß §8. 34 der Geschäftsordnung, und zwar: zur Ent- schließung des Bundesraths auf die Resolution des Reichstags, betreffend die Petitionen von Julius Hahn, Nudolph Tiedt und Genossen.

Der Abg. Dr. Wolffson führte aus, daß die Hand- habung des Sozialistengeseßzes keine korrelte gewesen sei, nament- lich bezüglich des §. 16, welher Sammlungen für Ausgewiesene verbiete. Wenn der Minister von einem speziellen Falle bezüglich Hamburgs betont habe, daß es sich in demselben um eine Sammlung für die Ausgewiesenen selber gehantelt habe, so hätte in dem Verbot mindestens zum Au€- druck gebracht werden müssen, daß Sammlungen für die Angehörigen Ausgewiesener niht dem Verbote unterlägen. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath für Hamburg, Senator Dr, Versmann wies ¿wei Aeußerungen des Abg. Auer gegenüber darauf hin, daß der „Hamburger Correspondent“, auf den si derselbe für seine Ausführungen berusen habe, keinezwegs Organ des Hamburger Senats sei. Auch die „GeriGtszeitung föônne als Autorität nicht angesührt werden; diesel sei ein sozialdemokra- tisches Blatt, und wenn der Abg. Auer behaupte, daß die darin ersczienenen übrigens durhaus sachlihen Artikel über die Freihafenstellung von einem konservativen Beamten her- rührten, so müsse er konstatiren, daß nach seinen cigenen zu- verlässigen Jnformationen der verstorbene sozialdemokratische Führer, Buchhändler Geib der Verfasser jener Artikel sci. Der Abg. Payer bestritt dem Minister, day die

Vorausseßungen für die Verhängung des Belage- rungszustandes in Hamburg und Umgegend vorhanden gewesen seien. Für die Extravaganzen eines Most und Hasselmann, die der Minister selber als „Produkte eines Halb- verrückten“ bezeihne, fkönnte doch die Sozialdemo- kfratie nicht verantwortlih gemaht werden. Wenn die Denkschrift selber habe zugeben müssen, wie wenig der Belagerungszustand die Verbreitung sozialdemokratischer Sqriften gehindert habe, so sehe er nit ein, worin der Er- folg jener Maßregel liegen solle. i

Bei Schluß des Blattes nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister Maybach das Wort.

_—— Die Auen preußischen Stempelmarken zu 1/2 bis 6 Á haben dieselbe Form, Zeichnung und Grundfarbe (braunroth) wie die bisherigen Stempelmarken zu 1/3 bis 6 M und unterscheiden sih von leßteren nur dadurch, daß der Aufdruck der Werthzahl nit mehr in s{hwarzer, sondern in karminrother Farbe, und zwar in größeren Ziffern als bisher und mit der Bezeihnung A zu beiden Seiten der Werthzahl ausgeführt ift.

Ein seit Jahren \{hwebender Streit zwischen den Landständen des deutshen Bundesstaates Wal deck und dem Fürsten von Waldeck wegen angeblicher unregelmäßiger Verwendung des Domanialstamm- vermögens zur Bestreitung der Amortisationsbeträge der Rothschildshen Schuld in den Jahren 1868 bis 1877 Seitens der Fürstlihen Domänenkammer, welcher si sc{ließlih zu einer Civilklage der waldeckäschen Landes- verwaltung gegen den Fürsten von Waldeck auf Erstattung der unrechtmäßig dem Domanialvermögen entzogenen Summen aus der Fürstlihen Privatkasse zugespißt hatte, hat durh Er- fenntniß des Reich8gerichts, IlI. Civilsenats, vom 15. Fe- bruar d. J., eine endgültige Erledigung erhalten. Das Neichs- geriht hat, das erstinstanzlihe Urtheil des Appellationsgerichts zu Cassel bestätigend, die gegen den Fürsten von Waldeck er- hobene Klage als unzulässig zurückgewiesen, weil die den Gegenstand derselben bildenden Streitfragen dem öffentlichen und Verfassungsrechte angehören, also innere Verfassungsftreitig- keiten sind, welhe niht im Wege des Civilprozesses zum Austrag gebracht werden können.

„Nach den Grundsäßen des geltenden Deutshen Staats- rechts,“ führt das Reichsgeriht aus, „gehören in den monar®ishen deutshen Staaten Streitigkeiten zwischen dem Landesherrn und den Ständen über die Auslegung und An- wendung der Verfassung und deren Verleßung nicht zur Zuständigkeit der Landesgerichte, sofern niht die Verfassung selbst ihnen die Entscheidung dieser Streitigkeiten überwiesen hat. Leßteres ist in dem Verfassungsgeseze für die Fürsten- thümer Waldeck und Pyrmont nicht geschehen. Im vor- liegenden Prozesse handelt es sih aber um eine solche Streitig- keit. Denn der Streit dreht sih lediglich darum, ob und in wie weit der Fürst von Waldeck als Landesherr, nah der Verfassung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont vom 17. August 1852 und dem als integrirenden Bestandtheil derselben anzusehenden NRezesse vom 16. Juli 1853, die Ver- hältnisse des Domanialvermögens betreffend, befugt war, wäh- rend der Dauer des Accessionsvertrages vom 18. Juli 1867 in der Art über das Domanialvermögen zu verfügen, wie ge- schehen, also um die verfassungsmäßigen Befugnisse des Landesherrn bei der Verwaltung des Domanialvermögens. Es handelt sich nicht um eine gegen Se. Durchlaucht den Fürsten von Waldeck als M MG gerichtete Klage, son- dern um Abwendung der Folgen der von dem Fürsten als Landesherrn bei Verwaltung und Nußung des Domaniums nah Ansicht der Klägerin unrechtmäßig und in Widerspruch mit der Bersallung und dem Nezesse vom 16. Juli 1853 vor- genommenen, die Rechte des Landes verleßenden Handlungen.

Das Rechtsverhältniß, welches die Verfassung von 1852 und der Rezeß von 1853 bezüglih des Domanalvermögens ge- schaffen haben, ist ledigli ein öffentlich rehtlihes und ist au dadurh nicht zu einem privatrechtlihen geworden, daß es durch Vertrag zwischen dem Landesherrn und den Ständen aecregelt ist. Denn auch Rechtsverhältnisse des öffentlichen Nechts können vertragsmäßig normirt werden.“

Die Frage, ob die Thüringische Eisenbahn- gesellschaft auf Grund des Staatsvertrages vom 19. April 1844 von der Zahlung der Kommunalsteuer in Preußen zu befreien ist, welche bercits Gegenstand der Entscheidung Seitens des Reichs:Oberhandelsgerihts und des preußischen Ober-Tri- bunals gewesen und vom Reichs-Oberhandelsgericht bejaht, vom preußishen Ober-Tribunal dagegen verneint worden ijt, hat von Neuem in einer Klagesache der Thüringer Eisenbahn- gesellschaft wider die Stadtgemeinde Weißenfels (wegen Be- freiung der von dieser Stadtgemeinde der Eisenbahngesellschaft auferlegten Kommunalsteuer für die innerhalb des städtischen Gebiets.befindlihen Bahnanlagen) dasReichsgericht, IV,Civil- senat, beschäftigt, welches \sich dur Erkenntniß vom 24. Fe- bruar d. J. der vom preußischen Ober-Tribunal gefällten Ent- scheidung angeschlossen und ebenfalls die Befreiung der Eijen- bahngesellshaft von den Kommunalsteuern in Preußen ver- neint hat.

Der General der Kavallerie, Frhr. von Schlot- heim, kommandirender General des X1I. Armee-Corps, welcher auf der Rückreise von St. Petersburg hier eingetroffen war, hat sich nach Cassel zurücktbegeben.

Anhalt. Dessau, 26. März. (Magdeb. Ztg.) Das gestern ausgegebene neueste Stück der Geseßsammlung betrifft die Besteuerung des Wanderlagerbetriebes. Jn verschiedenen Städten des Landes wurden schon seit einiger Zeit auf Grund ortéstatutarischer Bestimmungen Extraabgaben von den sogenannten Wanderlagern zur Stadtkasse erhoben ; das neue Gesey dehnt nun diese Einrichtung unter Fest- sezung allgemeiner Normen auf das ganze Land aus. Findet der Vertrieb durch Versteigerung statt, so sollen für den Tag 50 M, geschieht es aus freier Hand, so sollen für die Woche 50 # Extrasteuer zur Gemeindekasse erlegt werden ; daneben bleibt die Staatsjteuer sür den Gewerbebetrieb im Umherziehen und die gewöhnliche Gewerbe-Einkommensteuer bestehen. Der Landtag hatte das Gesey ohne Debatte ange? nommen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 29, Värz, Wie die „Wiener 2.“ meldet, ist der Kronprinz Erzherzog Rudol} nach einer äußerst glüccktlichen Ueberfahrt gestern wohlbehalten

in Jaffa gelandet und heute in Jerusalem eingetroffen.

Aus Paris, 29. März, meldet die „Wien. Abpst.“: Die Kaiserin von Oesterreih is in bestem Wohlsein heute früh hier eingetroffen und wurde von der öôsterreichisch-unga- rishen Botschaft im „Hotel Bristol“ empfangen.

30. März. (W. F. B.) Erzherzog Karl Lud- wig ist heute aus St. Petersburg hier wieder eingetroffen.

Großbritannien und Jrland. London, 30. März. (W. T. B.) Nath einer amtlichen Meldung aus Simla, vom heutigen Tage, wird Ajub Khan von aufständischen Truppen von Herat und Kandahar und von dem Aimak- stamme in Herat belagert. Gerüchtweise verlautet, Ajub Khan Jei zum Gefangenen gemacht worden.

31. März. (W. T. B.) Lord Beaconsfield hatte im Laufe des gestrigen Tages mehrere Paroxys3men ; sein Be- finden war am Abend nicht so gut als am Morgen, so daß der Arzt es für nöthig hielt, während der Nacht bei dem

Kranken zu bleiben.

Der deutshe Sozialdemokrat Most ist gestern verhaftet und die Druckerei der „Freiheit“ polizeilich geschlossen worden. Heute findet das erste Verhör vor dem Polizeirihter statt. Die Anklage lautet auf Aufwiegelung des Volkes eines fremden Staates zur Empörung und Rebellion. Die deutschen Sozialdemokraten beabsichtigen eine Versamm- lung abzuhalten, um gegen die Verhaftung Most’'s und die UnterdrüEung der „Freiheit“ zu protestiren.

Nach einer Meldung aus Newcastle, vom 30. d., hat si der Präsident Krüger mit seiner Begleitung nah dem Transvaallande zurückbegeben. Man glaubt, daß General Wood im Laufe dieser Woche nah Pretoria gehen werde. Aus Capetown, vom 30. d., wird gemeldet, daß General Roberts dort eingetroffen sei und die Rückreise nah England angetreten habe.

(Allg. Corr.) General Wood hat die den Boern zu- gestandenen Friedensbedingungen veröffentliht. Trans- vaal erkennt danach den Souverän des britishen Reichs als Suze- rän an. Transvaal erlangt vollständige Selbstregierung in inneren ‘Angelegenheiten und überläßt alle Rechte bezüglich äußerer Angelegenheiten seinem Suzerän. Das Prinzip der Suzerä- nitat \chließt das Recht, Neichstruppen durch das Land zu dirigiren, ein. Die Uebertragung der Regierung wird inner- halb sechs Monaten durchgeführt sein. Behufs der Trennung Transvaals- von den großen eingeborenen Staaten an seiner östlichen Grenze ist die Kommission bevollmächtigt, die künsti- gen Grenzen nah jener Richtung hin festzustellen. Bis zur endgültigen Annahme des Berichts der Kommission verbleibt Transvaal unter englischer Regierung, und der britische Resident bleibt in der Hauptstadt Transvaals. Die britishe Regierung sichert die Boern vor allen Civilentschädigungstlagen für Hand- lungen, welhe begangen wurden, während die Boern unter Waffen standen. Bis zur Gewährung der Selbstregierung wird beiderseits die Frgge der Entschädigung für Akte, welche durch die Gebräuche civilisirter Kriegführung nicht gerechtfertigt sind, durch die Kommission entschieden werden, welche au darüber zu entscheiden hat, welche Akte als „gerechtfertigt“ zu verstehen sind. Dem Uebereinkommen gemäß follen beider- seits keine Beläftigungen sür während des Krieges begangene Handlungen oder ausgesprochene Meinungen stattfinden. Die Boernführer verpflichten si, den britishen Behörden behülf- lih zu sein, um diejenigen der Justiz auszuliefern, welche si Handlungen gegen die Regeln civilisirter Kriegführung haben zu Schulden kommen lassen.

Die „Fndishe Amtszeitung“ vom 25. d. veröffent- lit das neue indishe Budget. Jm Jahre 1879/80 betrugen die Einkünfte 68 485 000 Pfd. Sterl, die Ausgaben 69 668 000 Pfd. Sterl. Es verblieb sonach, einschließli der Ausgaben für die Grenzeisenbahnen und die Nordbahn in Punjab, ein Defizit von 1183000 Pfd, Sterl. Die Aus- gaben für den Krieg sind bis Ende von 1880/31 auf 16 605 000 Pfd. Sterl. veranschlagt, und in dem Budget für 1881/82 ist Fürsorge für eine weitere Ausgabe von 2 210 000 Pfd. Sterl. auf der Basis getroffen, daß die Räumung des südlichen Afghanistans gegen Ende Mai vollend.t sein werde. Die Nettokosten des afghanischen Krieges sind jegt mit Aus\s{luß der 3 730 000 Pfd. Sterl. betragenden Ausgaben für die Grenzeisenbahnen auf 15 680 000 Pfd. Sterl. veranschlagt. Für das Finanzjahr 1880/81 sind die Einnahmen auf 70 768 000 Pfd. Sterl., einschließli der von England beigesteuerten 2 000 000 Pfd. Sterl., und die Ausgaben auf 77 037 000 Pfd. Sterl. veranschlagt. Es verbleibt sonach ein Deficit von 6 269 000 Pfd. Sterl. Jn den Voranschlag sind 11665 000 Pfd. Sterl. der Nettokosten des afghanischen Krieges mit eingerehnet, so daß aus\ließlih der Kriegsausgaben anstatt des Deficits ein Uebershuß von 5 396 000 Pfd. Sterl. pro 1880/81 erscheint. Das Budget für 1881/82 veranschlagt die Einkünfte auf 70 981 000 Pfd. Sterl, und die Ausgaben auf 70 126 000 Psd. Sterl., was einen Uebershuß von 855 000 Pfd. Sterl. ergiebt. Die Einkünfte umfassen die von der britishen Regierung beigesteuerte Summe von 3000000 Pfd. Sterl., und die Ausgaben schließen 2 210 000 Pfd. Sterl. für reine Kriegsausgaben und 790 000 Pfd. Sterl. sür die Grenzeisenbahnen in sich. Ferner um- faîsen die Voranshläge der Ausgaben 1 500 000 Pfd. Sterl. auf Rechnung des Hungersnothversiherungsfonds, nämlich 750 000 Pfd. Sterl. für Nothbauten und 750 000 Pfd. Sterl. zur Reduktion der Sterlingshuld. Der Finanz-Minister Ba- ring beabsichtigt im Lause des Finanzjahres 1881/82 17 200 000 Pfd. Sterl. an England abzusühren und eine indische Anleihe von 3 000 000 Pfd. Sterl. aufzunehmen. Die Finanzlage Judiens wird als gedeihlih bezeichnet, und Mr. Baring hebt hervor, daß, wenn Jndien von der Kriegéschuldenlast befreit ist, keine Ursacze mehr für finanzielle Besorgnisse vorhanden sein werde.

Frankreih. Paris, 29. März. (Cöln. Ztg.) Der Ministerrath beshloß heute, den Senat um Herstellung des religiösen Unterrichts in dem Gesey über den Unter- rit zu ersuchen. Die Deputirtenkammer hat diese Frage in der Schwebe gelassen. Gambetta empfing, heute den Bürgermeister von Cahors und sagte demselben eine Gastrede bei dem landwirthschaftlichen Kongresse zu. General Carteret-Trécourt, Befehlshaber des Il. Armee- Corps in Amiens, wurde zum Gouverneur von Lyon ernannt. Jn der heutigen Sihung des Pariser Ge- meinderaths wurde das Dekret verlesen, wodur die Tagesordnung für nichtig erklärt wird, in welcher der Polis zeipräfekt getadelt wurde, weil er niht auf die Anfrage über die Sicherheit von Paris antworten wollte. Nach ciner langen Berathung nahm der Gemeinderath eine Tagesordnung an, in welher bedauert wird, daß die Beziehungen des Ge- meinderaths mit dem Polizeipräfekten so shwierig geworden

seien, daß das Wohl von Varis darunter leide, weshalb der Gemeinderath unmögli eine so beflagenswerthe Lage länger bestehen lassen könne.

Portugal. Lissabon, 30. März. (W. T. B.) Die Kammern haben sich bis zum 30. Mai cr. vertagt.

Italien. Rom, 30. März. (W. T. B.) Der russische Staatsrath Mossoloff ift hier eingetroffen, um die Ver- handlungen mit dem Vatikan über die Regelung der Verhältnisse der katholischen Kirche in Rußland zu führen.

Türkei. Konstantinopel, 29. März. (W. T. B.) Der englische Botschafter Göschen hatte heute eine mehrstündige Unterredung mit dem Minister des Auêwärtigen, Assim Pascha. , ; |

30. März. Dem „Reuterschen Bureau“ wird von hier gemeldet, die Botschafter der Mächte hätten ein Protofoll unterzeichnet, in welchem sie anerkennen, daß die von der Pforte vorgeschlagene Grenzlinie das aufrihtige Verlangen derselben nah Frieden beiunde. Die Botschafter erkennen in demselben ferner an, daß die Abtretung von Epirus fast un- möglich sei, und rathen ihren Regierungen, die Annahme der von der Pforte vorgeschlagenen Linie Griechenland anzu- empfehlen.

Numänicn. Bukarest, 30. März. (W. T. B.) Im Senate theilteder Minister des Auswärtigen, Boerescu, mit, daß die Proklamirung zum Königreiche bei den europäishen Mächten eine gute Aufnahme gefunden habe.

Nußlaud und Polen. St. Petersburg, 30. März. (W. T. B.) Der Papst hat einen eigenhändigen, schr sympathishen Brief an den Kaiser gerichtet, Die Krankheit des Staatssekretärs Pobedonostschef f sheint einen bedenklicheren Verlauf zu nehmen. Die in Aussicht genom- mene Ausstellung in Moskau wird, wie ursprünglich bestimmt war, im Frühjahre stattfinden.

30. März, Abends. (W. T. B.) Die preußischen und die niederländishen Deputationen, welche an- läßlih der Beisetßungsfeierlichkeiten hier eingetroffen waren, haben heute die Rückreise angetreten. Groß- fürst Paul Alexandrowitsch ist heute nah dem Aus- lande abgereist. i

=— 31. März: (W. D! Bi) Der „Regierungsbote“ meldet: Ein gestern erlassener Kaiserlicher Ukas befiehlt zur Wiederherstellung vollständiger Sicherheit in der Re- sidevz die Einsetzung eines zeitweiligen Rathes aus gewähl- ten Mitgliedern der gesammten Bevölkerung. Dieser Nath soll dem Stadthauptmann zur Seite siehen und an den Be- rathungen behufs Ergreifung der nothwendigen Maßregeln Theil nehmen. Jeder von den 228 Stadtbezirken wählt einen Vertreter in denselben. Die erforderlichen Geldmittel werden von der Reichsshaßkammer angewiesen.

Dänemark. Kopenhagen, 31. März. (W. T. B.) Die gegen die sozialistishe Zeitung ¿Hérolden“1 tr hobene Anklage stüyt sih außer auf Beleidigungen gegen den Kaiser von Rußland auch auf Beleidigungen, welche gegen den Deutschen Kaiser gerichtet waren.

Aus dem Wolffshen Telegraphen-Vur2zau.,

St. Petersburg, Donnerstag, 31. Värz. Die „Agence Russe“ theilt bezügli des dur den gestrigen Kaiserlichen Ukas eingesetzten zeitweiligen Raths noch mit: Der Rath, wel- cer bkefanntlih aus gewählten Mitgliedern der ganzen Bevöl- kerung der Residenz hervorgehen und dem Stadthauptmann zur Seite stehen solle, werde über jede Maßregel nach Majorität zu be- schließen haben, welche der Stadthauptmann zur Vorlage bringe. Eine solhe durch Majorität beschlossene Maßregel werde zur Ausführung gelangen, nachdem sie die Sanktion des Kaisers erhalten hätte. Vorgeschlagene Maßregeln, welche nicht die Majo- rität des Raths erhielten, würden nicht ausgeführt we! den. Jeder Hausbesizer und selbständige Miether im eigenen Namen jolle Mähler und wählbar sein. Diese Kaiserliche Entscheidung sci ein Theil des für das ganze Reich in Aussiht genommenen Planes, dessen Entwurf der verstorbene Kaiser bereits unter- zeichnet hatte. Dr Stadthauptmann macht bekannt, daß die Wahlen für den Nath bereits heute Nachmittag 3 Uhr statt- finden sollen. | S T

St. Petersburg, Mittwoch, 30. März. Der Prinz von Wales hat heute Nachmittag die Rüdckreise nah England angetreten.

E A S E E E E B D A G LL S E E E E "T R: e a

Statistische Nachrichten.

Nab der dem Bundesrath vorliegenden Zusammenstellung über die Gescäfte tes Reihsgeriwts im Jahre 1880 waren im Beri&t8jahre in bürgerlicwen NRechtEstreitigkeiten 450 Be- rufungea, und zwar 420 ordentlide Prozeîte, 15 Wechselprozesie, 9 andere Urkundenprozesse und 13 Ehe- und Eatmündigungésacben bei dem bhêchsten Gerihtsbof anhängig geworden. Mündliche Ver- bantlungen fanden 245 siatt (davon 1 in einer {on in früheren Fahren anhängig geworden: 11 Sache), darunter 238 fontradiftorisce. Non den ergargenen Urtheilen lauteten 193 auf Zurückweisung oder Verwerfung des Recbtsmittels, event, Bestätigung des angefowtenen Urtbeils, auf Aufhebung des leßteren 22 unter Zurückrerweisuna der Sade in die frühere Inftanz, 29 unter GntiWeidung in der Sache selbst. An Pateatsaea waren 11 überjäbhrige und 20 neue, zu- sammen 31 anhängig, rox denen 20 (18 dur Urtheil, und zwar 12 durch Bestätigung der angefotenen Entscheidung) eiledigt wurden,

An Strafsachen waren 161 überjährige und 2885 neue, zit- sammen 3046 anhängig. Davon wurden erledigt: durch Verzictk oder sonst ohne Gerichtsbes@luß 1018, durch Beschluß, in welchem das Rechtsmittel sür unzalässig eractet ift, 482; dard Beschlrÿ welcher die Unzuständigkeit des Neichsgerihts ausspricvt, 8; durch Uctheil 2238, zusammen 2761; unerledigt blieben 25%. In Re- visionssathen fanden 2234 Hauptverhandlungen stait und ergingen cbensoviel Urtheile; von diejen lauteten auf Berwer fung der Revision 1699, auf Aufhebung des angefoctenen Urtheils unter Zurückverwei- sung der Sache 513, urcter Eatscheidung in der Sache selbst 22. Ja Berunfungssachen fanden 2 Hauptverhandlungen statt; in der einen wurde die Berufung verworfen, in der anderen das angefohtene Urtheil aufgehoben und in der Sathe selbst erkannt.

Von Strafsachen, für welche das Reichegeriht in erster und letzter Jnstanz zuständig is, waren 7 (neue) anbängig, von denen 2 unerledigt blieben. 1 wurde durch Zurückweisung Seitens des Ober-Reichtanwalts und 4 dur Beschluß des Reichögerichts (dur Außerverfolgungsetung des Angeklagten) erledigt.

An Beschwerden in bürgerliten Kechtsstreitigkeiten, Strafsachen und Konkursverfahren sind 608 anhängig geworden. Davon wurden

120 oßne Entsc(eitung erlediet; 46 wurden durch Entscbeiturg für begründet, 431 für unbegründet erklärt; 11 blieben unerledigt.

_ DieNechtsanwaltschaft batte zu bearbeiten : 1) Stkrafsaen 3533, 2) Dieziplinarsaten 22, 3) Ebrenaerichtliche Sacven gegen Rectsanwälte 14, 4) Ehesachen 23, 5) Entmündigunes8fawen —, 6) Sonstige Civilsacden 4, 7) Beschwerden 80, 8) Anträge auf Ent- scheidung des Revision8gerits (8. 386 Abs. 2 St. P. O.) 109, 9) Gefucve um Wiedereinsezung in den vorigen Stard 29, 10) Vor- tragéstückde überhaupt 4983, Verhandlungen haben stattgefunden 2776, daruater in Strafsachen 2725.

In Tien Sawben gegen Rechtsanwälte waren 18 Berufungen zu erledigen; 5 klieben unerledi2+t, 3 erledias ten fid ohne Urtheil, 10 du:ch Urtheil (6 beftätigezde, 4 ab- ändernde).

An Berufungen, Revisionen 2c., die nah den vor dem 1. Ofk- tober 1879 in Geltung gewesenen Prozeßgesezen zu behandeln sind, waren 1583 aus den Vorjahren und 4070 aus dem Jahre 1881, zu- sammen 5653 zu erledigen; 1724 blieben unerledigt. An Injarien- und Sirafsaven, in denen das Endurtbeil erster Jastanz vor dem 1. Oîteber 1879 ergangen if, lagen 156 vorjährige und 625 neue vor, zusammen 781, von denen nur 28 unerledigt blieben.

Kunst, Wiffenschaft 2nd Niteratux-

„Die Hohenzollern und das deutshe Vaterland" pon Dr, N. Graf Stillfried-Alcántara und Profesor Dr. Bernhard Kugler. Mit etwa 350 JUustrationen, darunter gegen 60 Volvilder von Cawphausen, Menzel, Thumann, A. von Werner und vielen Anderen. Vollständig in 25 Lieferungen (Folio\Fcma!) zuje 26 Friedr. Bruckmanns Verlag in Münc@en. Die soekten er- \cicnene zweite Lieferung dieses neuen vaterländiswen Prachtwerks beftätigt in reichem Maße unsere bei Erscheinen der ersten Lieferung ausgesprochenen Grwartungen. Der von warmem patrio- tischen Geiste durchdrungene Text entrollt, unter steter Verük- idtigung der fkulturbistorishen Momente, ein l:bendiges und treues Bild von dem segentreihen Wirken der ersten bobenzolernschen Kars fürten in der Mark Brandenburg, und eine von ersten künftleriscben Kräften berrührende JUustration führt uns in vollendeter Holzschnitts reproduftion interesante Porträts, Arcbitekturen und biitorische Scenen anschaulich vor die Augen. Zwei reizvoll komponirte Vollbilder, von Prof. L. Braun: „Festzug in Berlin unter Joachim 11. bei der Mitbelehnung in Preußen“ und Prof. L. Thiersc: „Uebers iritt Ioaims 11, zum Lutherthum in dec Kirche zu Spandau®, \{chmüden diese zweite Lieferung. Aus der grofen Zahl der Tertbilder heben wir hervor: zwei maleriswhe YAasiten des Spandauer Lho:s und des ültesten Kurfürsten {los zu - Berlin von P. Graeb; „Albredt Achilles im Kampfe mit den Nürnbergern von Prof. K. Steffeck (Direftor der Akademie in Königsberg), ein präthtiges Porträt Joachims T. nach einem erst in diesem Jahrhundert von dem Hofmaler Jarwart ent- deckten Originale L. Cranachs, tas diesen Meister auf der Höhe seines Schaffens zeigt, ferner treffliche Kompositionen vo: W. Räuber: -,Im Hinterhalt“, und A. Treidler: „Kurfürstin Elifabeth nimmt beimlich das Abendmahl in beiderlei Gestalt“ 2c. Das Unterüehmen bält sonach in seinem Fortschreiten vollauf, was der Prospekt versprach : ein nationales Prachtwerkb im edelsten Sinne des ortes zu werden, das den großen und erhabenen Stoff in eine Form ilcidet, die sciner wahrhaft würdig ift.

Ges@dichte von Oft- und Westpreußen. Von Dr. Karl Lohmeyer, Professor an der K. Albertue-Universität zu Köntatberg. Erste Attheilung. 2. Auflage. Gotka, Friedr. Andr. Verthes. 1881, (VIII u, 290 S.) Preis 36 10 A. Seitdem Ludwig von Baczto und Johannes Veigt die pre: ßisde Provinzial» geschicte nah dem ihnen damals zugänglichen Queuenmoterial aus- führlid behantelt und Heinel einen nit ganz ungesh ck ea Anëzug aus ibren Werken gegeben, ist während der seitdem verflossenen 40 Jahre auf diesem Gebiete der Geschichte wissenscaftlich so viel und wit solchem Erfolge gearbeitet worben, daß die Geschichte Aits preußens fast auf allen Punkten ein ganz anderes Anseh n ge vonnen hat. Um nun diese Resultate der neueren Forschuns, t'e wm arsß- ten Theil in eioer Unzahl kleinerer Arbeiten zerfireut liegen, ¡u einem größecen Bilde nsammenzufassen und auch weiteren Kreisen in le8barer Form zugänglib zu m2cen , bat Professor Loh- meter, dem Fachaenossen längst dur scine vielen *Wèonoaroaphien über Preufien als ein gewissenhafter Forscher bekannt, in der oben an- geführten Scrift eine populäre und doc zugleich alle neueren Resul- tale geschichtlider Forschung enthaltende, kurze und präzise Dar- stellung der Geschichte Altpreußens geliefert vnd dadurch eine son ängst gefüklte Lücke in unserer aescichtlichen Literatur in genügender Weise au?gefüllt. Lobmeyers Werk zerfällt in 2 Abtheilungen; die 1. Abtbeilung, die soeben bereits in einer 2. Auslage vorliegt, be- bantelt die Geschichte Preußens unter der Ordensherrstaft bis zum Sahre 1407 ; die 2. und Scbluße Abtheilung soll die Darstellung bis zur Erhebung des Herzogthums Preußen zu einem Königreiche (101) fortführen und dabei auc die Geschichte des volnisden Theiles von Preußen mögli arscbließend bringen. HinsichtliÞ der 1. Ab- theilung, deren Darstellung auf der aründlicbstea und allseitigsten Kennts niß der Quellen sowohl, wie der Gesichtäliteratur Preuñens berubt, beribten wir namentli noch Folgendes: In dem ersten Buche, „Die Borgeschichle“ bis zur Ankunft des deutschen Ordens, werden die an- acblihen Fahrten der Pbönizier na Preußen, die Religion und Sitten dec Pruzen und ihre Beziehungen 1 den Nachbzrländern rur auf Grund mögli&#t gleiczeitiger Quellen und nach den Ar- beiten der uvbefangensten neueren Forser behandelt; ebenso wichtig ist die Darstellung der Verfassung des Ordentsfaates und dec Kultur- verbältnisse des aus einer eigerthümliwen Mischung vericiedener Stämme f bildenden Volkes (im 2, Buche). Die Beziehungen zu Polen und Littauen sind zum guten Theile im Anschlusse an die Forscbungen Caro's en!wicelt; von aû»stigem Einflusse auf die Be- hapdlura ter handelspolitiscen Bezichunzen, die dem Orden o groïen Ruhm gebracht habea (im 3. Bach: ), waren auch die Arbeiten und Quellenpublikationen des Hansischen Gescbichtêvereins, Eine kurze literarisde Ucbersiht der wictizsten Quellen und späteren Forshungen soll am S@lus)e des ganzen Werkes folgen y Der historische Vercin für Heimatbkunde in Frankfurt a. O. hat wiederum 2 Hefte, Heft 13 und 14, feiner „Mitthbcilungen“ vreröffeatlicht. Heft 13 enthält das ¿wiile Bericichniß der Münzsammlung des Bereink, verfa t vom Amts gerich1s-Rath F. Bardt. Das erste Verzeichniß wurde im Jahre 1867 in Hest 6 u. 7 der „Mittheilungen“ des genannten Vereins aufgestellt. Seitdem hat si aber die Müazsammlung destelben, namentli durch Ecwerbung der interessanten N ibe der Franks fucter Universitäts-Medaillca, dergestalt vermehrt, daß die Anfertigung cines zweiten Verzeichnisses nothwendig wurde, welche jetzt in Heft 13 vorliegt. Diese Beschreibung \{ließt si unter fortlaufenden Nums mera an dic Eintheilung des ersten Verzeichnisses aa und bringt zu demselben roch cinige erläuternde Bemerkungen. 3 ergiebt sich übrigens aus den beiden Verzeichnissen, daß der Franffurter biftorische erein bereits im Besitze einer ansehnlicven Mün!sammlung (332St.)ist, în tec sib werthrolle und interessante Stücke befinden. Die Samm- lung enttält Münzen der Markgrafen aus dem Asfkanischen und aus dem Baverischen Hause sowie ans der Zeit der Hobenzollecn, von Zobann Cicero on bis auf Se. Majestät Köoig Leilhelm 1, feiner Münzen vieler Städte der Mark, endli Denkmünzen auf vet sie» dene Privatpersonen, auf das Frankfurtec Uaiversitäts-Jabiläum von 1706 und auf vershicdere andere Begebenbei!en (die Sclaten bei Zorndorf 1758 und bei Kunertdorf 1759, den Tod der Königin Luije, die Grunksteinlegung des Denkmals auf dem Kreuzberge in Berlin 1818, das 26jährige Regicrungs-Jubiläum des Königs Fciedrih Wil- belm 111, 1822, das 3C0jährige Jubiläum der Einführarg der Re- formation in die Mark 1839 u. \. w.). Jm Anhange zu Hest 13 wird über cinen Münfand in der Forft bei Lagow im Jahre 1874 berichtet.

Bei weitem wihtiger als Heft 13 ift Hest 14 der „Mittheilun- gen“. Heft 14 enthäit nämli, wena allerdings nit eine auge