1881 / 80 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Se. Kaiserlihe Hoheit der Kronprinz empfing um 12 Uhr den Unter-Staatssekretär Dr. Busch und Abends 8 Uhr den Reichskanzler Fürsten Bismark.

Um 5 Uhr folgten die Höchsten Herrschaften der Ein- ladung Jhrer Majestäten zum Diner.

Jn der am 2. d. M. unter dem Vorsiße des Staats- | jedem einzelnen Paragraphen zu vergegenwärtigen haben. Die |

Ministers von Boetticher abgehaltenen Plenarsißung des

Bundesraths wurden zunächst eine Voriage, betreffend die ;

Aufnahme einer Anleihe für die Eisenbahnen in Elsaß- Lothringen, und ein Antrag, betreffend die Dechargirung der Rechnung der Kasse des Rehnungshofs für 1879/80, den zuständigen Auss{hüssen überwiesen, und einige Liquida- tionen über gemeinsame Kosten des Krieges gegen Frankreich nach den Anträgen des I. und VII, Ausschusses festgeseßt. Es folgte eine Besprehung über die von dem Reichstag zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Geseßes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, gefaßten Beschlüsse. Die hierauf vorge- nommene zweite Berathung des Geseßentwurfs über die Ab- änderung von Bestimmungen des Gerichtskostengeseßes und der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher er- gab die Bestätigung der Beschlüsse der ersten Lesung unter Annahme einer von der Königlih sächsischen Regierung vorgeschlagenen Zusaßbestimmung, welche eine Er- mäßigung der Gebühren für Vergleichsabschlüsse bezweckt.

Hierauf erfolgte auf Grund mündlicher Ausschhußberichte die Verathung und Beschlußfassung über die behufs Ausführung des Anschlusses der Stadt Altona und der Unterelbe sowie des Anschlusses der Stadt Wandsbeck an das Zollgebiet er- forderlihen Maßnahmen.

Den Schluß machte die Ernennung von Kommissarien

zur Berathung von Vorlagen im Reichstag und die Vorlegung von Eingaben.

In der vorgestrigen (28.) Sibßung seßte der Neichst2g die erste Berathung des Entwurfes eines Geseyes, betreffend die Unfallversiherung der Arbeiter fort. Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, die Gesetzgebung, betreffend die Hastpfliht und den Schadenersaß der Arbeiter beruhe in Deutschland wesentlich auf parlamentarischer Jnitiative, an welcher seine Partei einen hervorragenden Antheil gehabt habe. So sei das preußische Gesetz von 1869, welches die Schadenersaßpflichi der Eisen- bahnen konstituirt habe und später aufs Reih übergegangen sei, aus cinem Antrage der Fortschriltspartei hervorgegangen. Einen Antrag auf Reform des Haftpflichtgeseßes habe seine Partei lange vor dem Sozialistengeseß eingebraht. Zu be- dauern sei, daß die Regierung dieser Anregung 3 Jahre lang keine Folge gegeben habe. Bei Revision des Programms seiner Partei im Jahre 1878 habe dieselbe die Erweiterung der Haftpflicht ausdrüdlich in tas Programm aufgenommen. Seine Stellung zum vorliegenden Geseße sei eine zwiefahe. Soweit in dem Entwurf eine Erweiterung der Hastpflicht, sei es in Bezug auf den Kreis der Unfälle, oder den der Personen beabsichtigt sei, erachte seine Partei den Entwurf für eine geeignete ring lage zu weiteren Verhandlungen. Nicht nachgewiesen scheine ihm die Nothwendigkeit des Versiherungszwanges und öffent- licher Versicherungsanstalten , grundsäßlih verw:rfe seine Partei jedes Versichherungsmonopol, die Reichsversicherungs- anstalt und die Beitragsleistung aus Staats-, Reichs- oder Kommunalkassen. Für kommissarische Berathung stimme seine Partei, um zu versuchen, ob sih der ihren Bestrebungen ent- sprechende Theil aus dem Geseße herausschälen lasse. Gelinge es nicht, so werde seine Partei den Entwurf, der unter der Maske der Arbeiterfreundlichkeit auftrete, der aber den Interessen der Arbeiter nachtheilig wirken würde, entschieden ab- lehnen. Die Motive sagten, der Geseßentwurf sei eine Kon- sequenz des Christenthums. Entweder sage diese Bcmerkung etwas Selbstverständlihes und Ueberflüssiges oder etwas Falsches. Daß die ganze Staatsentwicklung des Deutschen Reiches die Anschauungen in der Gesehgebung wesentlih auf der Grundlage des Christenthums beruhten, seinen An- shauungen über Moral und Hunianität, die weit über die christliche Religionsgesellshaft hinaus Grundlagen der Zivili- sation geworden seien, das bestreite Nicmand. Etwas Anderes sei es aber, wenn man versuche, einen Gesehentwurf als den \pezifishen Ausdruck des Christenthums hinzustillen. Nach seiner Auffassung vom Christenthum sei das Große und Erhabene desselben, im Gegensaß zu anderen Religionen, daß es keine Normativbestimmungen treffen wolle für sittlihe Einrichtungen, für Geseßgeburgsfragen, daß es hoch erhaben stehe über den individuellen Verhältnissen des einzelnen Staates und den wecchselnden Verhältnissen von Staat und Recht. Er glaube, das Haus habe die Pflicht, diesem ersten Versuche, einen solchen Geseßentwurf auf christlihe Lehre, Glauben und Offenbarung zurückzuführen, entgegenzutreten. Weder das Christenthum noch die Gesehgebung würde daraus gute Früchte ziehen. Es läge darin die Gefahr, daß das Christenthum und die rist- liche Lehre in den Streit der politishen Parteien hineingezo- gen würde, wohin sie niht gehörten. Man könne ein guter Christ sein und diesen Geseßentwurf doch herzlih \{lecht finden, und wiederum ein \{lechter Christ könne ein Freund des Gesetzes sein. Schon bei Berathung des Hastpflichtgeseßes habe seine Partei die juridishen Unterscheidu gen zwischen Schuld und Nichtshuld, höherer Gewalt u. st. w. als nicht zutreffend auf die thatsählihen Verhältnisse bezeichnet. Seine Partei habe den Standpunkt von Schuld oder Nicht- {huld des Arbeitgebers schon früher nit getheilt. Früher schon habe ein Antrag seines Freundes Schulze-Delißsch all- gemeine Haftpflicht der Arbeitgeber verlangt. Damals sei der Abg. Stumm dem entgegengetreten, weil darin eine Aufforde- rung zum Leichtsinn des Arbeiters liege. Daß die Haftpflicht erst vier Wochen nach dem Unfall eintreten solle, könne er auch nicht billigen. Er halte dafür, daß die Bestimmung blos

fährlicheren Betriebe einen guten Arbeiterstamm zu erhalten.

/ Dieses eigene Jnteresse zwinge auch jeßt {on die Arbeitgeber,

| weit über die Rechtspflicht hinaus für den Schadcnersaß | aufzukommen. Ob die Landwirthschaft in größerem | Umfange in dieses Geseg aufgenommen werden solle oder niht, diese Frage unterliege nicht

Konkurrenz werde die Landwirthschast zwingen, selist hierher zu kommen und die Ausdehnung des Geseßes zu beantragen. Die Klagen der Landwirthschaft über die Entziehung von Arbeitskräften dur die Großindustrie seien ja jeßt zwar nicht mehr so lebhaft als früher, weil die leßtere darnieder liege, aber die Konkurrenz werde wieder sehr sharf aufwachen

der Großindustrie Vortheil schaffe, werde in Folge dessen der Arbeiter vom Lande in die Stadt ziehen, wenn ihm nicht in den ländlichen Verhältnissen dasselbe geboten werde. Man fönne sagen, der landwirthschaftliche Betrieb sei gefährlicher als die Jndustrie. Er habe hier cine Statistik von 503 land- wirthschastlihen Unfällen, davon kämen allein 110 auf die Behandlung von Thieren und den Fuhrwerksbetrieb, 48 durch Sturz von Böden, Scheunen, Dielen und 61 durch die Be- dienung von landwirthschaftlihen Maschinen. Auch im Volks- wirthschastsrath habe sih der engere Ausschuß für Hereinzie- hung der ländlihen Arbeiter ausgesprochen.

(Schluß in der Ersten Beilage.)

Jn der heutigen (29.) Sißung des Reichstages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom- missarien desselben beiwohnten, wurde die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Unfallversiche- rung der Arbeiter, fortgeseßt. Zunächst nahm der Kon1- missar des Bundesraths Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann das Wort und widerlegte unter Anführung eines reichen e S die Behauptungen der Abgg. Richter und Dr. Bamberger über die Ausdehnung der privaten Unfallver- sicherung (die näheren Ausführungen des Redners waren auf der Journalistentribüne {wer zu verstehen). Redner wies nach, daß nur eine Zwangsversicherung und deren Centralisation im Reiche die Zwecke der Unfallversiherung der Arb.iter zu er- füllen im Stande sei. Man dürfe sih darüber nicht beshweren, daß der Geseyentwurf bestimme, daß die Feststellung der Prämien- säße und der Gefahrenklassen dem Bundesrathe überlassen bleibe, denn die Formulirung dieser rein tehnishen Vor- schriften sei nicht für eine gescßgebende Körperschast, sondern lediglich für die Verwaltungsbehörden geeignet. Der Abg. Dr. Gneist wies darauf hin, daß die Vorlage lediglich die Tendenz habe, die Jndustriefälle aus dem Gebiet der allgemeinen Armenpflege herauëzuziehen und dzs Mehr an Kosten den bcthei- ligten Antustriekreifen zur Last zu legen. Jn der That könne auch eine weitere Hinaufshraubung der Armenlasten der Kommunen ohne Schädigung der leßter2y selber nicht er- folgen. Dieser Erwägung sei auch das Haia&chtgeseß ent- \sprungen, das sich indessen nicht als ausre« nd erwiesen habe, troy des unverkennbaren Fortschritts, den es dem srüheren Rechtszustande gegenüber bezeichnet habe. Die Hauptfehler jenes Geseßes und des ihm zu Grunde liegenden Prinzips beständen erstens in der Unmöglichkeit, die privatrehtlihe Haftung auf völlig unverschuldete Unfälle auszudehnen und sodann darin, daß die Versicherung gegen Unfälle in das freie Ermessen des der Gefahr ausgeseßten Arbeiters gestellt sei. Redner betonte die Nothwendig- keit der Zwangsversiherung und führte aus, daß für dieses Prinzip Privatversicherungsgesellshaften niht ge- eignet seien. (Der Reichskanzler Fürst von Bismarck betrat den Saal.) Redner erklärte sich für die vorge- \chlagene Schaffung einer Reichsversicherungsanstalt, hielt aber neben den fonkurrirenden Fortbestand von Privatgesell- schasten für unerläßlih, und bezeihnete es \c{hließlich als einen Jrrthum, wenn man meine, daß mit dieser Vorlage der Staat eine ganz neue Bahn betreten habe: im Gegentheil sei der Entwurf ein Ausfluß der Humanität und Religion, in deren Durchführung der Hauptzweck des Staats schon seit Jahrhunderten bestehe. Redner trat dem von dem Abg. Stumm gestellten Antrage auf Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern bei. Bei Schluß des Blattes ergriff der Abg. Bebel das Wort.

_ Vei der Berechnung des n-uen Diensteinkommens eines wieder beshäftigten Pensionärs zum Zwecke der Ausführung der Vorschriften des §. 27 Nr. 2 und des 8. 29 des Pensionsgeseßes vom 27. März 1872 ist bisher der Werth der demselben in seiner neuen Stellung gewährten

welche gemäß der Allerhöchsien Ordre vom 6. Juni 1868 für

entrichten sind. Nach einer Cirkularverfügung des Finanz- Ministers und des Ministers des Fnnern vom 16. v. Mts.

die pensionirten Civilbeamten des eichs, die jrüheren Offiziere

preußischen Staatédienste oder im Reichsdienste wieder beschäftigten preußischen Pensionärs, welchem in irgend eincr Form, sei es als tarismäßiger Wohnungsgeldzushuß, als Dieu stwohnung oder Miethsentschädigung eine Wohnungskompetenz eingeräumt ift,

sprehende Werth zu Grunde zu legen. _ VBekleidet der Beamte eine etatsmäßige Stelle niht, so ist der Betrag des tarifmäßigen Wohnungsgeldzuschusses der

I etatèmäßigen Beamtenstelle zur Berehnung zu ziehen.

zur Vereinfachung des bureaukratishen Sy'ems in die Vor- lage gekommen sei. Thatsächlich sei die Behandlung der Ver- lebung in den ersten Tagen die wichtigste, und die Arbeit- geber sorgten jeßt dafür, hon um die späteren shweren Ver- | pflictungen zu vermeiden. Ueberdaupt sei es nicht logis, daß der Staat die Unfallversicherung übernehme : daß müsse das | Gewerbe, durch dessen Eigenthümlichkeit der Unfall entstehe! | Seine Partei wolle die Ausdehnung der Ersatpfliht auf | möglihsi weite Kreise des Großbetricbes. Die Uebernahme | der Ersatpflicht sei kein Akt der Wohlthätigkeit Seitens des

Großbetriebes. Für Unfälle, die der Geschäftsbetrieb mit si ! bringe, Ersay zu leisten, sei der Jnhaber und Leiter des Ge- \chästsbetriebes verpflichtet, es entsprehe auch seinem eigenen Jnteresse. Nur auf diese Weise vermöchten sih au die ge-

anzurechnenden Betrages bereits stattgefunden hat, soll eine

| anderweitige Normirung des Werths der Dienstwohnung nach |

vorstehenden Grundsäßen nur eintreten, wenn und insoweit

dem Jnhaber eine Diensteinkommens-Verbesserung zu Theil wird.

Ueber die Frage, nah welchen Grundsäßen zur Zeit | | der Reinertrag des Cöln-Mindener Eisenbahnunter-

nehmens behufs Heranziehung desselben zu den Gemeinde- abgaben zu berehnen und auf die steuerberehtigten Ge- | meinden zu vertheilen sei, nd in verschiedenen Orten Zweifel entstanden. Zur Beseitigung derselben haben der Winister

| des Jnnern und der Finanz-Minister dur Cirkularerlaß

vom 12, Februar d. Js. darauf aufmerksam gemacht, daß

der freien Entscheidung. Die ländlichen Arbeiter müßten hinein und die | auf die in das Eigenthum des Staats übergegangenen Privat- Herren, die für diese Jnteresse hätten, würden sich dies bei | bahnen auch ferner in gleicher Weise in Anwendung kommen

und soweit dann eine andere Geseßzgebung dem Arbeiter |

nach der Vorschrist im §. 8 bezw. §. 9 der Gesege vom 20. Dezember 1879 und 14. Februar 1880 über den Erwerb verschiedener Eisenbahnen für den Staat bis zu einer ander- weiten gesebßlihen Regelung der Kommunalbesteuerung die | bisherigen geseßlihen Bestimmungen über die Verpflichtung der Privateisenbahnen zur Zahlung von Gemeindeabgaben

sollen. Demgemäß sind bis zum Erlaß eines Gemeinde- abgabengeseßes die in den Geseßen vom 20. Dezember 1879 und 14. Februar 1880 bezeichneten Eisenbahnunternehmungen bezüglih der Zahlung von Gemeindeabgaben auch ferner in der Weise zu behandeln, als ob dieselben noch Privatbahnen wären und lediglich hinsichtlich ihrer Verwaltung einer Königlichen Direktion unterstellt worden seien. Nach diesem Grundsatze ist der Reinertrag der betreffenden Eisenbahn- unternehmungen zum Zweck der Kommunalbesteuerung derselben ohne Rücksicht auf die durch die Ver- staatlihung faktish eingetretenen Veränderungen in fingirier Weise zu berehnen und bei der nah Maßgabe des Reskripts vom 29. September 1856 zu bewirkenden Vertheilung auf die einzelnen steuerberehtigten Gemeinden zum Grunde zu legen. Wegen der Aufstelung der bezüglichen Berchnung sind die betreffenden Königlichen Eisenbahndirektionen Seitens des

as dex öffentlichen Arbeiten mit Anweisung versehen worden,

Nah Allerhöhster Bestimmung haben die Seitens Preußens zum 1. April d. J. neu aufzustellenden acht Jnfanterie-Regimenter, neben den allgemein vor- geshriebenen preußischen Uniforms-Abzeichen, die Waffenröcke mit rothen Schulterklappen und hellblauem Vorstoß an den Aermelpatten zu tragen.

Der Chef der Admiralität, Staats-Minister von Sto \ch, ist von der kürzlich unternommenen Jnspizirungsreise nach Wilhelmshaven und Kiel wieder hierher zurückgekehrt.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlih Poctugiesischen Hofe, von Pirch, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Ürlaub angetreten. Während seiner Abwescnheit von Lissabon fungirt als interimistisher Geschäftsträger der Legations- Sekretär von Kleist.

Der Bevollmächtig‘e zum Bundesrath, Großherzoglich heilige Ministerial-Rath Müller ist nah Darmstadt ab: gereist. -

Wiesbaden, 31. März. Nachdem am Schlusse der vertraulichen Sißung vom 29. d. M., in welcher die Wahl eines neuen Landesdirektors vorgenommen worden war, eine kurze öffentlih? Sizung lediglih behufs Vertheilung der Ein- gänge an die Kommissionen abgehalten worden war, fand heute die 6, öffentlihe Sißung des Kommuna!-Landtags statt. Nach Verlesung der Protokolle der 4. und 5, S wurde ein Antrag des Abg. Körner auf Beibehaltung des Nassaui- {hen Stockbuchs \riftlih gestellt, dessen Dringlichkeit aner-

' wurde von ter Finanzkommission über

kannt und die Jnbetrahtnahme beschloss a Derselbe wurde dex Eingabvenkommission überwiesen. R ntrag des Hrn. Sennecke ward der El“‘gäbenkombiissizi: ez iesen. Demnächst

die Vorlage des stän- dishen Verwaltungsausschusses in Betreff der Vergrößerung der Heil- und Pflegeanstalt Eichberg referirt und hierauf dem ständishen Ausschusse die Ermächtigung ertheilt, die nah dem Urtheile des Direktors Häuser nothwendigsten Bauten ausführen zu lassen. Auf Bericht derselben Kommission hin- sichtlich der Bewilligung einer Beihülfe für die Baugewerbe- \{chule zu Jdstein pro 1881/82 wurde der ständische Auëe{huß ermächtigt, dey bisherigen Zushuß von 2100 4 um 1200 jährlih zu erhöhen. Hinsichtlih der Vorlage des ständischen Verwaltungsaus\{husses, die Erhöhung der Diäten und Reise- kosten der ständishen Wegebau-Jnspektoren betreffend, ward auf Bericht der Finanzkommission eine Erhöhung beschlossen. Ein Antrag der Gemeinden Miechlen und Pohl um Gewährung einer Unterstüßung wegen des durch den Sturm entstandenen Schadens wurde auf Bericht der Eingabenkommission dur Uebergang zur Tagesordnung erlcdigt. Jn Folge des Be- rihts derselben Kommission wurde auf einen Antrag auf Ge- währung einer Entschädigung für ein getödtetes roßkrankes Pferd zur Tagesordnung übergegangen. Die Prüfung der Neuwahlen zum Kommunal-Landtag ergab, daß dieselben nicht zu beanstanden sind. Sodann refserirte die Eingaben- fommission über ein Gesuch der Chaussec-Ausseherwittwe Zanger zu Limburg um Bewilligung einer Pension.

Diet \äbe i j e E n G g Diensiwohnung nah den Prozentsägen bestimmt worden, } Fem Ausschusse zur Prüfung 2c. überwiesen ; ein Rekurëgesuh die Ueberlassung von Dienstwohnungen an Staatsbeamte zu |

unddie Angehörigen der Unterklassen der Armee getroffenen An- | ordnung, der Berechnung des neuen Diensteinkommens eines im

| Weges auf kommunalständishe Kosten übernommen werde, | wenn

| ständig

allgemein der tarifmäßige Say dcs Wohnungsgeldzuschusses | der ihm verliehenen neuen Stelle als der dieser Kompetenz | im Sinne der obengedachten geseßlihen Bestimmungen ent- | der Chausseen und öffentlichen Wege des Kommunalver-

In denjenigen Fällen indeß, in denen eine Regelung des |

Dasselbe wurde der Königlichen Regierung zur Berücksichtigung, ein Gesuch der Gemeinde Arfurt um Bewilligung eines ein- maligen Zuschusses zur Bestreitung der laufenden Auêgaben

wegen Erhöhung setner Brandentschädigung resp. Erbauung seines Hauses auf einer anderen Stelle in Betreff des ersten Theiles angenommen, in Betreff des zweiten dagegen ab

ist dagegen in Zukunft, in Ueberein. stimmung mit einer für | 9elehuk.

Hierauf referirte die Wegebaukommission 1) in Betreff der Unterhaltung des Weges von Weyer nah Oberbrechen. Der Kommunal-:Landtag beschloß, daß die Unterbtaltung des

der Ausbau der Straße bis nah Wegqer voll- fertig und von Weyer nah Münster sicher ge- stellt ist. 2) Jn Betreff der Anlagen von Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung zwishen Hadamar und Wester- burg sowie von Westerburg nach Altenkirhen wurde be- schlossen: a. für die vorbezeihneten Bahnen die Mitbenugung

bandes, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig crachtet,

| unentgeltlich und ohne besondere Entshädigu 1g für die Dauer

des Bestehens und Betriebes der Bahnen zu gestatten, und b. als Zuschuß zu den Grunderwerbskosten aus dem Chaussee- baufonds 50 000 M zu bewilligen, c. die Zuschüsse auf die Strecken Hachenburg-Altenkirhen und Hadamar-Westerburg im Verhältnisse der veranschlagten Beträge der Grunderwerb#- kosten in den vormals nassauishen Gemarkungen auf beiden Strecken zu vertheilen, d. die Vertheilung an die einzelnen Gemeinden aber dem sländishen Verwaltungsausschusse nah Ermittelung ihrer Bedürftigkeit zu überlassen, e. zu dem- selben Zwecke und unter derselven Vertheilungeart außer den unter b. bezeiheten Summen aus andern bei Fesiseyzung des Finanzetats näher zu bestimmenden kommunalständischen Mitteln eine weitere Beihülfe, jedoh nicht mehr als bis zu weiteren 40 000 M zu bewilligen. 3) Ein Gesuch um Ueberlassung eines Chausseeböshungsstreifens wurde cine Diskussion d nehmigt. 4) Sodann referirte die Kommission über das Ge su der Gemeinden Lor und Aßmannthausen, Lorchhausen

und Caub um Bewilligung der Mittel zu den Vorarbeiten der

Chaussirung des Leinpfades von Rüdesheim nah Lahnstein. |

E sehr aus- | führlichen Darlegung des Landesdirektors über die Wege- '

Der Kommunal-Landtag beschloß einer

nach

bauverhältnisse des Bezirks zur Tagesordnung überzugehen.

Î 5) Ein Gesuch einiger Einwohner von Wellmih um Erbauung

eines Wegs nah Dahlheim wurde an den Landesdirektor zur Vorbereitung abgegeben. Schließlih wurden auf Bericht der Rechnungs-Prüfungs- fommission die Jahresrechnungen pro 1879/80 dechargirt. Nach Erledigung der Tagesordnung wurde noch ein Be- richt der

selben gemäß beschlossen, | v0 Anstellung eines Oberbeamten abzusehen und dem ständischen Ausschusse zu überlassen, später Vorschläge darüber zu machen.

Württemberg. Stuttgart, 1. April. Der „St.-Anz. f. W.“ meldet: Die Eröffnung der Landesgewerbe- Ausstellung ist nunmer definitiv vom Exekutivauss{chuß auf Sonnabend, den 14. Mai, festgeseßt worden. Es hättezwar, was die von der AussteLungsleitung selbst zu treffenden Vorberei- tungen betrifft, der Wahl eines früheren Datums durchaus nihts im Wege gestanden; allein mit Rücksicht auf die Aus- steller wollte man den Zeitpunkt, soweit es thunlich schien, hinausrücken, um dann aber auch an dem einmal bestimmten Termin unter allen Umständen festzuhalten. Weiter be- richtet dasselbe Blatt: Der Anregung von Kunstgewerbefreunden und Vereinsm:tgliedern folgend, wird der württembergische Kunstgewerbeverein am 1. Mai d. J. in den ihm miethweise überlassenen Sälen des Königsbaus die {hon seit längerer Zeit projektirte „permanente kunstgewerbliche Aus s el- lung“ eröffnen, zu deren Beschidung er in den nächsten Tagen in Cirkularen einladet. Jndem der Verein den ver- schiedenen | Lejen E glaubt derselbe erst hierdurch den bei seiner Gründung ins Auge gefaßten Zweck der Förderung und Vervollkommnung des Kunstgewerbes vollständig erreihen zu können. Das leb- haste Jnteresse, welches die früheren periodischen Ausstellungen des Vereins gefunden haben, Terehtigt zu der Annahme, daß das neue Unternehmen zu einem Anziehungspunkte für Ein- heimische und Fremde, namentlich auch während der Dauer der Landesgewerbeausstellung, sich gestalten wird,

Baden, Karlsruhe, 2. April. ; Brof herzóg und die Großherzogin, fowie die Prinzessin Victoria haben \ih gestern Abend von Berlin zunächst nah Weimar zum Besuche der Großherzogli sächsischen Familie begeben und ged?nken heute daselbst zu verbleiben. Die Großherzogin und die Prinzessin Victoria treten in der bevorstehenden Nacht die Rückreise nach Karlsruhe an, wo dieselben morgen eintreffen werden. Der Großherzog reist gleichzeitig von Weimar ab, begiebt sih aver nach Oldenburg, um dort einen : burgishen Familie zu verweilen.

Hessen. Darmstadt, 2. April, (D. Ztg.) Der Prinz Alexander is} gestern Abend aus Skt. Petersburg wieder hier eingetroffen. / | berg ist von Berlin aus direkt nah Bonn zurügereist.

r ———E

Desterreich-Ungarn. Wien, 1. April, ( tische Correspondenz“ schreibt : „Dem Vernehmen nach sind nunmehr die Vorberathungen, betreffend die Schaffung eines Wehrgeseyßes für Bosnien zwischen den betheiligten Ministerien dem Abschlusse nahe, und die ( Lese Gesetzes dürfte in kürzester Zeit zu erwarten sein. Die in leßter Zeit von verschiedenen Journalen über die Höhe des auszuhebenden Refrutenkontingentes gebrachten Mittheilungen waren vollständig unrichtig; es handelt sih nämlih nur um die Asentirung von so viel Rekruten, als zur Aufstellung einer Jnfanterie-Jnstruktionsabtheilung von 400 Mann und für ein Traincorps in der Stärke von einigen hundert Mann erforderli sind. Das letztere soll die Bestimmung haben, den im Okkupationsgebiete stehenden Trainabtheilungen zu- getheilt zu werden, um auf diese Weise den Ersaß für die noch aktiv dienenden Reservisten, entlassen werden, zu erhalten.“ i

2. April. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus berieth heute das Gesetz, betreffend die Emission von 50 Millionen fünf- prozentiger Papierrente, beshloß nah einer den Geseß- entwurf rechtfertigenden Rede des Finanz-Ministers auf} die

Die „Poli-

Spezialberathung der Vorlage einzugehen und genehmigte das ;

Geseß hierauf in der vom Auss{huß beantragten Fassung. Pest, 1. April. Ja Betreff der vom Minister des Jn: nern angeordneten Konsfkription der Oberhausmitglieder theilt „Orß. Ert.“ Folgendes mit : è sammenschreibung der zur Einberufung in das Oberhaus Berech- tigten fand im Jahre 1872 statt ; die Namenliste wurde seit- her in der Präsidialkanzlei des Oberhauses und Um Ministe- rium des Jnnern in Evidenz gehalten ; die Namen Derjeni- gen, die sih seither gemeldet haben, wurden, wenn die An- sprüche begründet waren, aufgenommen, die der Verstorbenen, wenn eine Anzeige erfolgte, gestrichen Jm Jahre 1878 wur- den die Obergespäne vom Minister des Znnern amtlih ange-

wiesen, die Namen der auf ihrem Verwaltungsgebiete ver- |

storbenen Oberhausmitglieder | l A all dieser Verfügungen sind, besonders 1m verflossenen Jahre, zahlreihe Reklamationen und Bescäwerden von fjolhen Oberhausmitgliedern bei dem Präsidium eingelaufen,

pünktlich anzumelden. Troß

die entweder, weil sie inzwishen großjährig geworden oder |

weil irgend ein Hinderniß beseitigt wurde, hätten einberufen werden sollen, was aber niht geshah. Jn F Reklamationen hat das Oberhaus eine Zuschrift an den Minister des Jnnern gerichtet, dergemäß dann der Minister

die Konskription der Oberhausmitglieder anordnete. Die

neuen Konsumsteuern treten mit dem heutigen Tage ins | Leben, niht ohne in leßter Stunde von Seiten des Finanz: |

Ministers hinsichtlich einer seiner wesentlichsten Bestimmungen eine Jnuterpretation erhalten zu haben, mit welcher den Be- {werden des Kolonialwaarenhandels in der Provinz wesent- lih Abhülfe geworden ist. Durch diese Ministerialverordnung ist in den Gemeinden, in welchen die Steuer pauschalirt wird, dem Kaufmanne der Verkehr erleichtert; es entfällt im Sinne der Verordnung die

den Betrag in Abzug bringen können, welcher auf jenen Theil seincs Waarenlagers entfiele, der im Verlaufe des Jahres an solche n abgeseßt wurde, die ihrerseits für den Ver- brauch der

onsumsteuer- Artikel pauschalirt sind.

| Reihe die Geseßentwürse über die Katasterregelung und über | die Steuerfreiheit der entwässerten Teriitorien verhandelt | würden. Außerdem sollen, wenn es die Zeit erlaubt, die

| geren Gesetzentwürfe l | Sitzung vor den Feiertagen nächsten Mittwoch, | aber Freitag abgehalten Fina::zkommission wegen Anstellung eines weiteren | ständischen Oberbeamten vorgetragen und dem Antrage der- | für die gegenwärtige Session von der |

| Zeit der Wahlen betreffe, hierüber lasse sich jeßt noch keine be- | stimmte Antwort ertheilen. Vor Schluß des

| zuschließenden Handelsvertrag und über die Konversion der | ungarischen Goldrente erledigt würden.

Zweigen seiner Thätigkeit diesen neuen hinzufügt, |

(K. Z.) Der Groß- |

Tag im Kreise der Großherzoglich olden- |

Der Prinz Heinrich von Batten- |

Publikation dieses |

welche sodann nah Hause |

Die letzte systematische Zu- |

Folge dieser |

Möglichkeit der doppelten Bee | steuerung, denn der Kaufmann wird von dem Steuerpauschale

Jn der heutigen Konferenz der liberalen Partei des Reichstages entwick-:lte Minister-Präsident von Tisza das Arbeitsprogramm des Reichstages. Er bemerkte, er halte es für wünschenswerth, daß vor den Feiertagen in erster

vom Finanzaussbusse bereits durchberathen

geringfügi- erledigt werden ,

wonach die leßte spätestens werden könnte. Die Reichs- tagsferien würden bis 25. April dauern, für welchen Tag die Verhandlung des Geseßentwurfes über das Expropriationsverfahren auf die Tagesordnung gestellt werden fönnte. Was den Schluß dieser Reichstagsperiode und die

des Reichstages halte es die Regierung für nothwendig, daß die Geseßentwürfe über die Budapest-Semliner Bahn, über den mit Deutschland ab-

Bezüglich des Schlusses der laufenden Reichstagsperiode sei übrigens auch jener wi: tige Umstand maßgebend, daß, wie er der Konferenz mit Freude anzeigen könne, die Hochzeit des Kronprinzen Erz- herzogs Nudolf für den 10. Mai anberaumt worden sei, an welchem Tage diese in Wien stattfinden werde.

Belgien. Brüssel, 2. April. (Cöln. Ztg.) Der „Moniteur“ meldet heute an der Spiße seines nichtamtlichen Theiles, daß die Vermählung der Prinzessin Ste- phanie mit dem Erzherzog Nudolf auf den 10. Mai d. J, anberaumt worden ist.

Großbritannien und Jrland. London, 3, April. (W. T. B.) Das Befinden Lord Beaconsfields hat sich im Laufe des gesirigen Tages etwas gebessert. Derselbe fonnte einige Nahrung zu sich nehmen und hatte einige Stunden ruhigen Schlafs.

Dublin, 4. April. (W. T. B.) Jn Clocher (Graf- haft Mayo) fand am vergangenen Sonnabend zwischen der Polizei und der Bevölkerung ein Zusammenstoß statt, wobei die Polizei von der Feuerwaffe Gebrauch mate. Drei Personen wurden getödtet, 32 andere verwundet ; unter Leßteren befinden sih 4 Schwerverwundte,

Slankrei, Paris, 2 Aprik (V. T, B) Nas | einer hier eingegangenen Meldung aus Algier sind vier | Eingeborene von der Mission des Obersten Platters,

der für den Bau der durch die Sahara projektirten Bahn * Aufnahmen machte, am 28. März mit der Meldung nach Ouregla gekommen, die Mission sei fast vollständig vernichtet worden. Sie erzählten, die Mission sei vier Tagereijen von Haiirer im Süden von Assimu überfallen worden, Oberst Platters und die sämmtlichen Mitglieder der Mis- sion seien getödtet. Einem Mitgliede Namens Dia- nous und einem Unteroffizier Namens Pobeguin mit 63 Mann gelang es zu entkommen. Sie {lossen | sih den Touaregs von Hoggar an, welche versicherten, daß sie

an dem Blutbade nicht theilgenommen hätten. Diese boten den | Flüchtigen Datteln an, die aber vergistet waren. In Folge | dessen starben Dianous und 28 Mann. Pobeguin mit 30 Mann | seßten auf dem Rückzuge den Kampf fort, wurden aber vier | Tagereisen südlih von Messeguem eingeschlosjen. Die vier | Eingeborenen, welche mit dieser Meldung in Ouregla ankamen, | find von Pobeguin gesandt worden. Es wurde unverzüglich | Hülfe geschickt, aber es ist wenig Hoffnung vorhanden, die | 30 Ueberlebenden zu retten, da sie in dem Moment, wo he | umzingelt wurden, nur noch wenig Lebensmittel und Munition

besaßen. L

| E „Journal des Débats“ bespricht die jüngsten | Ereignisse an der tunesishen Grenze und die Er- | mordung der Mitglieder der Mission des Obersten Platters | und sagt: diese Ereignisse bewiesen, daß eine unerschrockene | und energische Politik nöthig sei, um den französischen Einfluß | in diesen Algerien benachbarten Gegenden aufrehtzuerhalten. | Jn parlamentarischen Kreisen verlautet, daß Léon Renault | in der nächsten Woche in der Deputirtenkammer eine Fnter- | pellation betreffend Tunis einbringen werde. : | In der Deputirtenkammer gelangte heute die Zoll-

ten seinen Dank aus, daß der Kaiser von Rußland diesen versöhnlichen Schritt unternommen habe.

Griechenland. Athen, 27. März. (Wien. Z.) Nach mehreren fruhtlosen Bemühungen, die Sißungen der Kam - mer bis zum regelmäßigen Sch:usse der Session (9./21. April) fortzusezen, mußte der Präsident endlih die Session für ge- {lossen erklären. Da nun eine Reihe wichtiger Geseßentwünuse über die Tabaksteuer, die Salinenpachtung, die Eisenbahnen, das Anlehen von 120 Mill., die Abtretung der olympischen Doubletten an Deutschland 2c., entweder ganz oder zum Theile unerledigt geblieben ist, wird die Kammer gleich nach dem

9. April zu einer außerordentlichenSession einberufen werden.

Türkei. AusSt.Petersburg,3. April, meldet „W.T.B.“: In Bezug auf die angebli ¿e Ablehnung der in Konstan- tinopel vorgeschlagenen Grenzlinie durh Griechenland bemerkt die „Agence Russe“, die griehishe Regierung habe die Vorschläge der Mächte nicht ablehnen können, weil die- selben ihr noch gar nicht mitgetheilt seien. Das Einvernehmen der Regierungen sei auch ein so vollständiges, daß man für die Annahme der Vorschläge in Athen so gut wie in Konstan- tinopel einen Druck ausüben könne.

Aus London, 4. April, meldet das genannte Bureau: Dem „Standard“ zufolge wurde am Sonnabend vom Ministerrathe die Frage berathen, wie die Annahme des tür ki- schen Vorschlags der griechischen Regierung notifizirt wer- den solle. Der Ministerrath habe den nämlichen Beschluß wie die übrigen Mächte gefaßt, der griechishen Regierung werde daher voraussihtlich im Laufe diefer Woche ein interalenations Dokument überreicht werden, welches die Bedeutung einer identishen Note habe.

Numänien. Bukarest, 2. April. (W. T. B.) Die Kammer hat die Regierungsvorlage über Konve r- tirung cines Theiles der Staatsschuld, unter erheb- lihen Abänderungen in einzelnen Nebenpunkten, mit 62 gegen 17 Stimmen angenommen. England hat der Regierung die Anerkennung des Königreichs Rumänien angezeigt. Der aus der Jnitiative mehrerer Senatoren hervor- gegangene, gestern im Senate eingebrachte Gesegentwurf enthält als hauptsächlihste Bestimmung, daß jeder in Rumänien ansässige oder wohnende Ausländer, der dur sein Verhalten die Sicherheit des Staates im Fnnern oder nach Außen kompromittiren, die öffentliche Ordnung s1ören oder an Handlungen theilnehmen follte, deren Tendenz auf den Umsturz der sozialen Ordnung des Landes oder eines auswärtigen Staates gerichtet ist, durch ein einfaches Dekret oder eine ministerielle Verfügung von den Lokalbehörden aus- gewiesen, oder in einem anderen Orte internirt werden kann. Die übrigen Bestimmungen des Geseßentwurfs beziehen si auf die Regelung von Detailfragen.

3, April. Die hier befindlihen fremden Kolonien haben dem Könige und der Königin aus Anlaß der Er- hebung Rumäniens zum Königreich ebenfaüs ihre Huldi- gungen dargebraht. Die sehr zahlreiche Deputation der israelitishen Gemeinde führte die heiligen Tafeln mit sich; nah derselben erschienen Deputationen der griechischen und der deutschen Kolonie. Gestern wurde eine “Deputation der italienishen Kolonie und der italienishzn Arbeiter empfangen, denen heute eine Deputation der ungarischen und morgen eine Deputation der österreihishen Kolonie folgen werden. Der König und die Königin beantworteten die Ansprachen der Deputationen in leutseligster Weise.

Bulgarien. Sofia, 1. April. (W. L) Hier wurde ein Zweigverein der Nihilisten, an dem auc ein höherer Beamter des Ministeriums des Jnnern betheiligt ist, entdeckt. Der Verein hatte eine Schrift verfaßt und vertheilt, in welcher gesagt wird, daß Czar Alexander Il. den Tod v2r- dient habe. Die eingesezte Kommission hat bereits die Unter- suhung begonnen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. April. (W. T. B.) Der Empfang der Mitglieder des dem Stadt- hyauptmanne beigegebenen Beiraths durch den Katit)er, welcher auf heute anberaumt war, wird erst morgen stattfinden. Der auf den 7. d. M. festgeseßte B:ginn des Prozesses gegen die an dem Attentat vom 13. v. M. Betheiligten wird,

| tarifvorlage zur Berathung. Die auf Grund einer Ver | ständigung mit dem Senate beantragten Zollsäße, darunter | 4 Frs. 50 Cts. für gesalzenes Fleish und 4 Frs. 50 Cts. für | Weine jeder Art, wurden genehmigt. Schließlih wurde die | Tarifoorlage im Ganzen angenommen. Der von der Kom | mission zur Vorberathung des Antrages, betreffend das | Listenskrutinium, zum Berichterstatter gewählte Deputirte Boysset erklärte, pa er seinen Bericht nicht werde vor den Ferien vorlegen können. -

u 2. Apri!. (Cöln. Ztg.) Heute beschäftigte sich der | Ministerrath im Elysée mit der Frage, ob das Budget | der Polizeipräfektur dem Budget des Staates ange- | schlossen werden solle. Ein Beschluß wurde nicht gefaßt. Der | Polizeipräfekt war heute im Pariser Gemeinderath nicht er- | schienen, l i r : | Andrieux hat erkláct, er werde niht um seine Entlassung ein- | fommen, wenn die Regierung ihm ihr Vertrauen nicht ent- | ziehe; er werde dem Gemeinderathe niht weihen. Dur

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Dekret des Präsidenten wurden folgende Brigadegeneräle zu | Divisi eräl befördert: Bonnetou, Bonnet, de | Divisionsgenerälen befördert: u, E | Bouille, Peyhaud, Japy, Parmentier und Vinot. i | B. April. (W: T. D.) Nah aus Rigier ein- | gegangenen Nachrichten gilt die Eisenbahn an der Grenze | von Tunis für bedroht. Gegen erneute Angriffe der tune- | sischen Stämme der Kroumirs und Ouchtetas, die man be- | fürchtet, wurden energische Schutmaßregeln getroffen; man | hält für niht unmöglih, daß die Zurückweisung eines An-

ariffs dazu nöthigen könnte, die Angreifer bis auf tunesisches | Gebiet zu verfolgen.

Jtalien. Rom, 3. April. (W. T. B.) Die zur Fort- sezung der Unterhandlungen zwishen Rußland und | der Kurie hier eingetroffenen russischen Abgesandten Mo))0- ! [off und Butenoff wurden gestern vom Papste und dem Kar- | dinal-Staatssekretär Jacobini emp}angen. Der Papst unter- | hielt sich mit denselben etwa eine halbe Stunde lang, gab wiederholt seiner Theilnahme und seinem Abscheu über das St. Petersburger Attentat Ausdruck und spra die Hoffnung aus, daß ein festes Einvernehmen zwishen dem Vatifan und Rußland noch vor dem nächsten Feste ) l

Cyrillus und Methodius, welche von den Lateinern wie von | den Slaven gleih sehr verehrt würden,

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da die Interpellation zurückgenommen worden war. ;

der slavishen Apostel |

wiederhergestellt wer- |

dem Vernehmen nach, abermals um einige Tage verschoben werden. A H L L

Der rumänische Gesandte am hiesigen Hose, ¿Fürst Ghika ist gestern gestorben.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 30. März. (Hamb. Corr.) Beide Kammern de s Reichstages haben heute ohne Abstimmung # Mill. Kronen für die Vollendung der schon beshlossenen Norrlands-Eisenbahn bewilligt ; ferner hat die Erste Kammer mit 74 gegen 41 und die Zweite mit 96 gegen 94 Stimmen zwei Millionen Kronen für die Fortseßung der Stammbahn bis Sollestea bewilligt. Die Zweite Kammer hat sodann 5 Millionen zur Unterstügung von Privatbahnen aus- geworfen ; die Erste Kammer wird hierüber morgen Beschluß fassen.

Dänemark. Kopenhagen, 31. März. (Hamb. Corr.) Heute Vormittag ist die seit Kurzem leidend gewesene Er b- prinzessin Caroline gestorben. Die Verstorbene war das älteste Mitglied der dänischen Königsfamilie ; als Tochter des Königs Friedri V!. am 28. Oktober 1793 geboren, erlos mit ihr die Erinnerung an 5 dänische Könige. Am L August 1829 wurde die Prinzessin mit dem Erbprinzen Frederik Fer- dinand vermählt, der am 29. Juni 1863 starb. ; N

- 2. April. Das interimistishe Finanzge]eß jür 1881/82 ist gestern vom König sanktionirt worden. Der König hat nah Genehmigung des Demissionsgefuchs des Kriegs-Ministers, Generals W. Kauffmann, „dem- selben die durch die Entlassung des General - Lieute- nants Nielsen erledigte Stelle als fommandirender Ge- neral des 1. Generalkommandodistrifkts (Seeland) verliehen. In der heutigen Sißung des Folkethings theilte der Präsident mit, daß die Abgg. Andersen, Christensen und Ge- nossen einen Geseßentwurf, betreffend die Errichtung einer Altersversorgung flir das dänische Volk vorzulegen be-

O a (W. T. B.) Der Vorstand des hiesigen Gemeinderaths erbat heute in einer Audienz beim Könige die Erlaubniß, der Kaiserin von Rußland anläßlih des Ablebens des Kaisers Alexander Il. eine Adresse übersenden

| zu dürfen.

| den möge. Der Papst sprach schließlih den beiden Abgesand- |