Ï
u widerlegen oder auch en Zwang komme man Hinsicht begrüße er die Vorlage mit Antrag wegen Errichtung von Ar- eiter:-Jnvalidenkassen habe eine erheblih größere Ausdehnung
wendigkeit eines ftaatlihen Zwanges nur abzushwächen. Ohne einen fol nit aus, und in dieser Pana. Sein früherer
gehabt, denn die Zahl derjenigen, die dur Unglücksfälle in- valide geworden seien, betrage nach dem Durchschnitt der Knapp- \chastskasse der Neunkirchener Werke nur 6 Proz. aller Jnva- liden. Die Motive sagten, dieses Gebiet der allgemeinen Alters8- versorgung nah Analogie der Knappschaftskassen sei zu shwie- rig; man müsse zunächst das Leichtere herausgreifen und sich vorbehalten, später auf das Umsfangreichere zurückzukommen. Er könne dies nicht als rihtig anerkennen, glaube vielmehr, daß die Schwierigkeiten, die si hier als außerordentlih groß herausstellten, bei einer Vereinigung der Unfallversicherung mit einer Alterversorgungskasse sich wesentlih vermindern würden. Auch die Ansicht, daß das Hostpflichtgeses ganz verfehlt sei, theile er nicht, denn es habe wesentlich mitgewirkt die Zahl der Unfälle zu vermindern, und fast alle europäischen Staa- ten hätten neuerdings ähnliche Geseße eingeführt. An den Nad theilen des Hastpflichtgeseßes seien wesentlih die Ver- sicherungsgesellschasten schuld, die bei fleinen Unfällen, wo es si um eine kurze Krankheit handele, zwar sehr coulant auf- träten, aber bei Todesfällen sehr geneigt seien, Prozesse anzu- fangen. Dieses Uebel könnte man aber auf dem Wege der Ge- seßgebung leicht beseitigen. Der größere Mißstand sei der, daß — wie Herr Baare sehr rihtig sage — das Geseß ent- weder Rentner oder Bettler schaffe, und diesem Mißstand wolle cr mit dem Geseßentwurf abhelfen. Allerdings glaube er, daß die Verbindung des bisberigen Hastpflichtgeseßes mit den Knappschaftskassen, resp. die Ausdehnung der Knapp- schastskassen auf die ganze Fabrikindustrie der einzig richtige Weg gewesen wäre, den man hätte betreten müssen, d. h. im Falle der Verschuldung des Arbeitgebers und seiner Beamten hätte man den vellen Ertrag der Arbcit vergüten, in allen übrigen Fällen eine mäßige Entschädigung gewähren müssen, die genüge, daß der Geschädigte wenigstens nicht der Armen- pflege zur Last falle. Diesen Weg hätte man mit voller Ruhe betreten können, während der jeßt vorgeschlagene gewissermaßen ein Sprung ins Dunkle sei. Wenn er si troydem im Prin- zip auf den Boden der Vorlage stelle, so geschehe es aus dem Grunde, weil er glaube: das Bessere sei der Feind des Guten. Wenn es sih bei dem Entwurf auch nur um 6 Proz. der Invaliden handele, so wolle er lieber diesen jeßt die gebotenen Vortheile zukommen lassen, als noch 10 Jahre warten, um auch den übrigen 94 Proz. zu helfen. Stimme man aber dem Entwurf im Prinzip zu, so werde man a1 ch die Reichs- kasse niht wohl vermeiden können, aber er verwahre si da- gegen, daß, wenn später die Juvalidenkasse aus dem heutigen Gejeß hervorgehe, auch diese dann auf. dem Boden der Reichsverwaltung entwickelt werde. Die Fnvaliden- fasse könne nur angeshlossen werden an korporative Verbände oder Genossenshaften, und nan müsse da- ür sorgen, daß die jeßt konstituirte Reichsanstalt si ie wieder in diese Verbände auflösen lasse. Jn diesem Sinne werde er die Vorlage zu amendiren suchen. Bei Ein- führung des Versicherungszwanges müsse freilih eine Garanlie für die dauernde Leistungsfähigkeit der Kasse gegeben sein, eine solhe könne der Staat aber auch vei den auf dem Knappschaftsprinzip aufgebauten Genossenschasten durch sein Aufsichtsreht gewähren. Den Beitrag des Reiches halte er für absolut undur(hführbar, ebenso den Beitrag der Armen- verbände. Er könne niemals zugeben, daß ein armer Tage- löhner in Posen oder Pommern, dem es hundertmal schlechter gehe, als den Fabrikarbeitern, auch nur einen Pfennig dazu beitragen solle, um den durch den Schußzoll ohne- dies in gesiherte Verhältnisse gekommenen JIndustrie- arbeiter zu unterstügen, Das sei für ihn eine Frage des point d’honneur, über die er niht hinwegkomme. Auch würde die dadurch hervorgerufene Unzufriedenheit so groß sein, daß das Gute des Gesetzes dadur hundertsah auf- gewogen würde. Auch in mancher anderen Bezichung gingen ihm (dem Redner) die Konsequenzen dieser Form des Staats- sozialismus zu weit. Man müßte dann s{ließlich jedem ein- zelnen Arbeiter, der niht mehr arbeite, eine feste Rente geben und vielleiht 20 Prozent der schaffenden Hände würden die Arbeit früher niederlegen, als es jeyt geschehe. Die Popu- larität, welhe der Reichskanzler für das Reich erstrebe, werde auch so erreicht, ohne daß das Geld jür den Arbeiter aus der Reichskasse fließe. Denn das Reich sei es, welches die Interessenten dazu veranlasse. Am angemessensten scheine es ihm, daß die Prämie zwischen Arbeiter und Arbeitgeber vertheilt werde, und er würde keinen Anstand neh- men, dem Arbeiter 1/; und dem Arbeitgeber 2/z da- von aufzulegen. Für beide sei die Leistung leiht zu tragen. Wenn einzelne Arbeitgeber sich über zu hohe Be- lastung beschwert hätten, so bedaure er das im Jnteresse seines Standes, halte die Klagen aber für absolut ungerechtfertigt. Die Leistungen, die das Gese den einzelnen Arbeitern zu- weise, müsse man sehr vorsichtig ermitteln, und er sei ganz damit einverstanden, daß bei Verschulden des Arbeitgebers und force majeure, 2/4 des Lohnes, wo aber den Arbeiter ein nach- weisbarcs Verschulden treffe, !/; des Lohnes gezahlt würden. Mollte man in allen Fällen ?/; des Lohnes zahlen, so wäre dies eine Ungerechtigkeit und würde die Jndustrie konkurrenz-
unfähig machen. Ein Beitrag aus Reichsmitteln aber würde diesen Schaden nur auch noch aus _ die Land- wirthschaft übertragen. Daß bi grober Fahrlä)sigkeit
persönli hastbar bliebe billige daß bei Aktiengesellschaften
der Beiriebsunternehmer er vollkommen, und wünsche , der Direktor oder die Vorstandsmitglieder als Betriebs- unternehmer angesehen würden, weil die Aktionäre doch kein Verschulden treffe. Eine Mitwirkung des Reichstages bei Feststellung der Prämienhöhe, der Regulative 2c. halte er für vnerläßlich. Das Reih müsse unter allen Umständen sicher sein, niht Zuschüsse leisten zu müssen, und dazu werde es, glaube er, genügen, wenn im ersten Jahre !/, Prozent Prämie erboben werde. Er hoffe, daß es in der Kommission gelingen werde, die Bedenken des Reichskanzlers, der sich durch diese Vorlage ein unsterbliches Verdienst erworben habe, zu be- seitigen.
Der Abg. Dr. Lasker bedauerte die Abwesenheit des Reichskanzlers lebhaft, da er die persönlichen Angriffe desselben zurückzuweisen genöthigt sei. Der Reichskanzler habe sich zu: näcsi darüber besckchwert, daß er (Redner) die Politik desselben eine aristokratisce genannt habe, in welcer Aeußerung der Reichékfanzler cine Beleidigung der Aristokraten habe erbliden wollen : er könne fich nun auf die Thatsache berufen, baß es ihm gelungen sei, dem Abg. von Malyahn Gülb, welcher si
durch jenen Ausdruck beleidigt geglaubt habe, die Ueberzeugung
beizubringen, daß er weit davon entfernt gewesen sei, die Standesgenofssen des Abg. von Malßahn angreifen zu wollen, daß ér vielmehr nur habe sagen wollen, die Politik, die der Reichs- kanzler jeßt auf wirthschaftlihem Gebiet treibe, klomme lediglich den besser Situirten zu Gute, während sie dem kleinen Manne keinen ufen bringe, in Folge wovon er und der Abg. von Malyahn“ ih einer weiteren Erklärung enthalten hätten. Der Gedanke jedo, daß die neue Wirthschaftspolitik auf Kosten der ärmeren Volksklassen zu Gunsten der wohlhabenderen geführt werde, sei ja durchaus nicht mel,r neu und von einem Angri} auf die Geburtsaristokratie könne im usammenhange seiner Ausführungen nicht die Rede sein. er Reichskanzler liebe es aber — und speziell gegen ihn (den Redner) seien dessen Ausdrüce besonders s{harf, weil der Reichskanzler ihn für seinen prinzipiellen Gegner halte —, Demjeni- gen, dessen vielleiht rein sachlihen Ausführungen derselbe entgegentrete, so zu Leibe zu gehen, daß er sich über die Schroffheit seiner Ausdrücke \{chließ- li nit einem Wiße hinforthelfen könne; der Reichskanzler trage aber hierdurch eine persönliche Leidenschaftlichkeit in die Debatte hinein, welche gewiß niht im Jnteresse einer sachlichen Verhandlung liege. Wenn er (Redner) gesagt, die kanzlerische Politik schädige die Lage des armen Mannes, so habe er der- selben keineswegs \{lechte Motive untergelegt. Der Reich3- kanzler greife so häufig irgend einen Punkt aus einer Rede heraus, die derselbe bekämpfen wolle, lasse jedoch einen viel- leiht zur Klarstellung der Sache höchst wesentlihen Zusaß völlig unbeachtct, und aus dem Zusammenhange seiner Rede sei deutlih hervorgegangen, daß er (Redner) nicht erklärt habe, die Politik des Reichskanzlers beabsichtige die Interessen des armen Mannes zu schädigen, sondern ledig- 11h, daß dieselbe die faktische Folge habe, so daß davon nicht die Rede sein könne, seine Opposition gehe darauf aus, Un- zufriedenheit im Lande zu erzeugen. Jn gleicher Weise habe heute der Reichskanzler behauptet, daß die rein sachliche Be- merkung des Abg. Richter, die Vorlage werde vor Allem der Großindustrie zu Gute kommen, geeignet sei, Klassenhaß zu erregen, und er (Redner) glaube, daß der Reichskanzler Über den Zusammenhang jener Aeußerung, während welcher er (der Reichskanzler) noch nicht anwesend gewesen sei, von seinen Jnformatoren sehr s{le{cht unterrihtet worden - sei, denn ganz gleiche Aeußerungen habe der Abg. Stumm ge- than, ohne in den Verdacht eines Haßerregers zu gerathen. Bei allen solchen Vorfällen sei der Umstand von Bedeutung, daß die Reden des Reichskanzlers überall verbreitet würden, während die Antworten auf seine Angriffe nur einem geringen Theile des Publikums zu Gesicht kämen. Davon, daß der Abg. Stumm ausdrücklih erklärt habe, die Jndustrie weise die Subvention zurück, um niht Widerwillen bei anderen Ständen zu verbreiten, davon werde nihts im „Reichs-An- zeiger“ stehen, wohl aber von der Behauptung des Reichs- fanzlers, daß der Abg. Richter Haß und Verachtung gegen die große Jndustrie habe erregen wollen, mit seiner ganz unschul- digen materiellen Ausführung. Die Takik des Reichskanzlers trage nicht dazu bei, objektive Debatten herbeizuführen, sondern sie lege dem nahfolgenden Redner den größten Zwang auf, um innerhalb des parlamentarishen Anstandes seiner- seits zn bleiben. Früher habe es geheißen, seine (des Redners) Partei predige den Haß gegen die Landwirth- chaft, heute werde seiner“ Partei dasselbe bezüglih der Großindustrie vorgeworfen. Der Reichskanzler hätte sich eines solhen Angriffes lieber enthalten sollen, dez es selbst einem sachlichen Gegner schwer mache, innerhalb der parla- mentarishen Grenzen zu blciben. Wenn alle Diejenigen, welche gegen das Prinzip der Regierung, die Staatssubven- tion seien, auf einem Parteistandpunkt stehen sollten, während der Reichskanzler allein über dem Standpunkte der Parteien zu stehen behaupte, so müsse er (Redner) erklären, daß man derartige Grundsäße doch im gesellschaftlichen Leben nicht gelten lasse, warum also im öffentlichen? Nun hätten aber alle Parteien, auch der Abg. von Marschall, fi in diefer Richtung gegen die Regierung ausgesprochen, also müßten alle auf einem ein- seitigen Parteistandpunkte stehen. Was ihn speziell betreffe, so, glaube er, seien seine Ansichten auf sozialem Gebiete völlig frei von Parteieinflüfsen und bringe er der Vorlage seine vollständigste Sympathie entgegen, indem er in derselben einen vorzüglichen tehnishen Kern erblicke, während er das Geseß im Ganzen, wie es vorliege, für andur{führbar halte. Das Geseß enthalte viele {höne hingeworfene Jdeen, deren Durchführbarkeit jedoch dur bloße RParagraphirung nicht be- wiesen sei; es fehle völlig an dem prafktischen Material. Besonders müsse er sih gegen die vom Abg. Stumm be- fürworteten, so weit gehenden Bundesrathsbefugnisse aus- sprechen, denn was bei solchen Delegationen heraus- komme, das habe man beim Lebensmittel-Gesey gesehen ; es herrshe auf diesem Gebiete die allergrößte Ver- wirrung, weil der Bundesrath Jahre lang ohne Resultat nach- sinne, in Folge wovon viele Personen wegen mangelnden geseßlichen Anhalts bereits Verurtheilungen erfahren hätten. Außerdem sei auch zu bedenken, daß, wenn man dem Bundech- rathe die betreffenden geseßlichen Bestimmungen überließe, man dessen Beschlüssen gegenüber völlig gebunden wäre, indem man sie einfah annehmen müßte. Jm Geseh liege die Mög- lichkeit der Weiterentwickelung des Haftpflichtgesezes, welche seine Partei für wünschenswerth halte und au der Abg. Richter habe zugegeben, daß in der Vorlage ein brauchbarer Kern vorhanden sei; es sei also für eine sahlihe Verhand- lung der Boden vorhanden und zu bedauern, daß der Reichs- kanzler die Methode habe, sobald derselbe seine Ausfüh-
rungen gemacht, um die öffentiihe Meinung zu ge- winnen, das Haus zu verla}jen. Was die Entschädigungs- pfliht angehe, so würden die Hinterbliebenen nah
dem jezigen Gesehe sehr benachtheiligt. Für ein Kind sollten 10 Proz. des Arbeitslohnes gegeben werden. Wenn der Ar- beiter, welcher 750 # Lohn erhalte, getödtet werde, würden auf das Kind 75 # kommen, weniger also, als für Alimen- tation eines Kindes gezahlt werde. Er sei auch jeßt noch wie im Jahre 1871 der Meinung, daß das HaftpfliGtgeseb möglichst ausgedehnt werden müsse, auch für den Fall der Verschuldung Seitens des Arbeiters, wie es auch im Geseye ausgesprochen sei. Dagegen müsse er sih gegen die Beitrags- pflicht des Staates, die auch im Voliswirthschaftsrath wenig Anklag gefunden habe, erklären, und er begreife nicht, wes- halb der Reichskanzler sich so sehr für das Zustandekommen dieser Gesetesbestimmung engagire. Sei es ferner richtig, daß die Armenverbände der Jndustrie zu erseyen hätten,
was ihr durch die Haftpfliht abgenommen werde? Er be- Armen-
streite dies. Die Unterstützungen, welche die verbände, namentlich auf dem Lande dem Arbeiter gewährten, | hôten cin herzzerreißendes Bild. Man meine, die Jndustrie
könne die Unterstüßung nit tragen. Was würbhe das heißen, daß die Jndustrie einen Zus von 1¿—3 Prozent der Löhne nit ertragen könne? Daß heïße, daß der Unternehmer- gewinn sich vermindern würde. Der sozialen Frage näher treten wollen und daran zu denken, daß der Gewinn der Jn- dustrie, das Kapital des ländlichen Grundbefißes derselbe blei- ben könne, wie les sei niht mit der Ueberlegung eines Gesezgebers gesprohen. Aber zwei Dinge seien noth» nothwendig. Erstens müßten die Arbeitgeber ihre Bereit- willigkeit zugestehen, die Entwerthung ihres Kapitals und Be- sißes anzuerkennen zu Gunsten der Arbeiter, welche daran theilnehmen sollten. Zweitens müsse sich au der Arbeiter in seiner Arbeit verbessern gegen das, was fein Arbeitswille und seine Arbeitskraft heute sei. Solche Dinge ließen ih niht durch Paragraphen verrücken. Die Gesetzgebung müsje der Entwikelung nur nachgehen, könne sie auch unter Um- ständen fördern; aber gleichzeitig die Arbeiter beglüdcken und die Jndustrie dabei nicht shädigen zu wollen, das seien Kunst- stüde, die vielleicht ein Einzelner vermöge, aber nicht die Geseßgebung. Was nun die Staatsanstalt betreffe, so be- streite er, daß dieselbe durch den Versicherungszwang geboten sei. Man habe schon jet Versiherungszwang gegen Feuersgefahr bei Jmmobilien ohne entsprechende Staatsanstalt. Und bis jegt beständen doch seit 10 Jahren Versicherungsanstalten, die noch niemals Anlaß zu der Besorgniß gegeben hatten, sie würden ihre Verpflich- tungen nit erfüllen können; kaum eine Versicherungsweise sei L leicht sicher zu stellen, wie die Unfallversicherung. Er sei gewiß kein voreingenommener Freund von Privataktien- gesellschaften ; aber sie hätten in diesen Angelegenheiten das öffentliche Interesse durchaus gefördert. Es seien nicht die \chlechtesten Freunde des Geseßes, welche dem Hause den Rath geben, so s{chnel wie möglich auf die Grundlagen einzutreten, die mit dem Hasftpflichtgeseßp gegeben seien. Wenn man den sansationellen Theil aus der Vorlage ausscheide, dann sei Aussicht vorhanden, daß man noch in dieser Session etwas bieten könne, eine Fortbildung des bisherigen Zustandes. Nach seiner Schäzung seien niht 50 Mitglieder in diesem Hause, welche die sozialistischen Grundlagen dieses Gesehes übernehmen würden, weniger wegen der Bezeichnung, als wegen der Unreise und der Undurchführbarkeit derselben. Wenn man sage, cs müsse etwas zu Stande kommen und man müßte deshalb die Grundlagen der Vorlage im Ganzen annehmen, wie der Abg. von Marschall ausgeführt habe, #o sage er, der größte Fehler auf diesem Gebiete wäre das Ex- perimentiren, und ein fehlgeshlagenes Experiment brächte das Reich hinter den jeßigen Zustand zurü.
Nach Annahme eines Vertagungsantrages bemerkte der Abg. Dr. Bamberger persönlich, von den zahlreichen Pfeilen, die der Reichskanzler gegen ihn abgeschossen habe, wolle er, da dersclbe niht mehr gegenwärtig sei, nur zwei anführen. Der Reichskanzler habe ihm vorgehalten, daß er vom Pöbel gesprochen habe und ihm dabei zu verstehen gegeben, es könne irgend eine Partikel des deutschen Volkes darunter ver- standen werden. Hätte der Reichskanzler seine Rede nur ge- hört, so hätte derselbe sih verhört haben können, aber derselbe habe sie gelesen und da sei es {wer anzunehmen, daß der- selbe seinen Sinn nicht verstanden haben fönne. Er (Red- ner) habe vom römischen Pöbel gesprohen und zwar in dem Sinne, daß das Volk dadurh zum Pöbel werde, daß man ihn Geschenke gebe, wenn man es niht thue, rufe man fkeinen Pöbel hervor. Der Reichskanzler habe heute sehr viel vom praktischen Christen- thum gesprochen : die Auslegung der Nede seines Nächsten, wie der Reichskanzler sie ihm gegenüber geübt habe, möge praktis sein; ob sie christlih sei, bezweifle er. So viel ver- stehe er auch vom Christenthum. Der Reichskanzler habe dann behauptet, er (Redner) sei Eigenthümer der „Tribüne“. Es sei hon einmal darauf angespielt worden, aber bei einem jo memorabelen Ausspruch aus dem Munde eines #o erhabenen Mannes sei es ihm doch willkommen, von Neuem zu erklären, daß das ein großer Jrrthum sei. Er habe sih bei einer Re- formirung dieses Blattes zu einem ganz kleinen vershwinden- den Theil betheiligt, denn wenn seine Partei, die keinen Wel- fenfonds habe, ihre Meinung vertreten wolle, so müsse sie selbst in die Tasche greifen und leider sei diese Tasche nicht so tief wie der Welfenfonds.'_ S
Hierauf vertagte sih um 4/2 Uhr das Haus auf Montag 11 E
Nr. 10 des Armee-Verordnungs-Blatts bat folgenden Inhalt: Unifcrmé-Abzeicen der neu aufzustellenden Truppent beile. -—— Friedens-Vcrt flezungs- Etats für 1881/82, — Instruktion für die Wachen in Hinsicht der von ihnen vorzunehmenden Verhaftungen und vorläufigen Festuahmen. — Berittenmahung der FestungL- Gouverncure und Kommonktanten, sowie der Artilleric-Offiziere der Plätze und Vorstände der Artillerie-Depots in offenen Orten auf den Artillerie-Schießpläten. — Veränderungen in der inneren Ein- theilung des Militär-Etats für 1881/82, — Verre{nung der Trané- port-, Ankanfs- 2c. Kosten sür die für neuzuformircnde Artillerie Truppen zu beschaffenden Pferde. — Vervollständizung dier In- struftiozen betreffend die Shußæaffen M/71,
— Nr. 13 des DeutschenHandel 8-Archivs, Wocbenscb: ift für Handel und Gewerbe, herau8gegeben im MReichsamt des SIynern, enthält: Geseygebung: Rußland: Erklärung des Hafens don Batum als Freihafen. — Eingangs8zölle auf Blech und ver- \{irdene Eisensorten in Finland. — Oesterreich-Ungarn : Feinheits-Reme- dium der Goldmünzen. — Peru: Tarif der Ginfubrzölle für den Hafen von Fallao. — Berichte: Deuises Reich: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrau steuern im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1880 bis zum Sc{lusse des Monats Februar 1881. — Mexiko: Mazatián (Handelsberiht). — Desterreiw-Üngarn : Schiff- fahrt von Tricft im Jahre 1880. — Rußland: Nikolajeff (Handels- bericht). -— WVenzzucla : CGiudad Bolioar (Handeléberiht). — Portugal : Port» (Handelsbericht). — Großbritannien: Der Verkehr des vereiaigten Königreichs mit dem Auslande und mit den britischen Kolonien im Jahre 1879. — Vereinigte Staaten von Arnerika: Deutscher Schiftsverkchr im Hafen von New-York „im Jahre 1889. — China: Swiffahrtöberiht aus Amoy für das Sahr 1879. — Spanien: Havana (Schiffsverkehr). :
— Nr. 6 des Marine-Verordnungs8blatts enthält: Ver- bütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See. Köche und Kellner. — Löhnung für den 31. eines Monats. — Verpflegung® zushuß. — Proviantlieferungskontrafte. — Lebensversicherungéanstalt für die Armee und Marine. — Sciffsbücherkisten. — Personal- veränderungen. — Benachrictigungen,
Das Beibeft #um Marineverordnungsblatt Nr. 30 hat fol- genden Inhalt: Ueber die Steuerung von Scraubenschiffen. — Vom iüdamerikanischen Krie-8scauplay. -— Nachrichten von S. M. S und Faßrzeugen im Auklarde. — Nachrichten vermischten Jnhalts : Schiffbau. Artilleristishes, Torpedowesen. Vermischtes. Literarische Benachrichtigung.
E TAL S P N A taa AG5Îia E E I A A
„2 8O.
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Zweite
Beilage
Berlin, Montag, den 4. April
P Fnserate für den Dertschea Reichs- und Königl. |
= Deffentliher Anzeiger.
Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-
register nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers und König Preußischeu Staats-Anzeigers :
Berlin 8SW., Wilhelm - Straße Nr. 32.
H
Steckbriefe und Untersnchungz-Sachen.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
1. li 2. 9 é u. dergl.
4. Verloesung, Ámortisation, Zinszahlung
10. 8. w. von öffentlichen Papieren.
5, Izäustrielle Etablissements, Fabriken und Grossbandel, 6, Verschiedene Bekanntmachuugen.
Verkänufe,V erpachtungen, Subrissionen etc.| 7. Literarische Anzeigen.
In der Börsen=-
8, Theater-Anzeigen. | heilage.
9, Familien-Y- iehten.
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
_188L,
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Insetate nehmen an: die Annoncen-Expediticnen des
„Juvalidendank“, Nudslf Mosse, Haasenfteiu
& Vogler. G. L. Danbe & C9,, E, S&lotte,
Büttuer-& Winter, sorcie alle ütrigen größeren ERUNOUËLET2 - Laon
Tä
Subhastationen, NUnfgebote, Vor- ladungen und dergl.
Oeffeutliche Zustellung.
[9448]
Der Eigenthümer Joachim Kellermann in Neu-
Tellin, vertrcten dur den Rebtsanwalt Kaufman
in Demmin,
enthalts, : 3 dung mit dem Antrage, die zwi}cen den Parteie bestehende Che zu trennen und die Beklagte für de huldigen Theil zu erklären, agte i ftreites vor die 11. Landgerichts zu Greifswald guf
den 1. Juli 1881, Vormittags 9è Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge-
ricbte zugelassenen Anwalt zu beftellen. Zum Zwecke diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Greifswald, den 4 Mde 1881, aají), Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[9435] Landgeriht Hamburg.
Oeffentliche Zustellung.
Der Led rhändler W. Schmidt, hier, vertreten dur die Rehtêanwälte Dres, R. L. und P. Oppen- flagt gegen den Schuhmacermeister und unbekannten Auf- enthalts, wegen gekaufter und empfangener Waaren, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zablung von 922 Æ 67 H und Zinsen zu verur- theilen, auch das Urtheil eventuell gegen Sicherheits- erklären und zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des
heimer, i Schuhwaarenhändler C. Steffen,
leistung für vorläufig vollstredbar zu ladet den Beklagten
auf
Landgerichts zu Hamburg auf Vormittags 94 Uhr,
den 11. Juli 1881, mit der Aufforderung , Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 1. April 1881. W. Rüter, Gerihts\{chreiber des Landgerichts.
[9429] Oeffentliche Zustellung.
Auf Qo des Vollmeiers Heinri Severin in Hallerburg, Klägers, gegen den Beibauer POHO Cleeves in Schulenburg, Aufenthalt jeßt unbekannt, Beklagten, weaen Forderung, ist vom Königlichen
Amtsgerichte Calenberg, dur Verfügung vom 91. d. Mts. zum zwangsweisean Verkauf der
dem Beklagten gebörigen in Schulenburg unter Hs. Nr. 58 belegenen Beibauerstelle mit Zubehör Termin
auf Donnerstag, den 11. Mai d. Js., Morgens 11 Uhr, allhier angeseßt. Zum Zweckte der öffentlihen Zustellung wird dieses bekannt gemacht. Calenberg, den 28. März 1881. : Pape, Setîretär, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts Calenberg.
[9436] Landgericht Hamburg.
Oeffentliche Zustellung.
Alwine Josephine Franciéca Meins, geb. Struve, verwittwete Volckmar, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wex, klagt gegen ibren Ehemann Sobannn Hinrich Ludolph Meins, unbekannten Auf- enthalts, wegen bösliher Verlassung mit deni An- trage, die Ghe der Parteien wegen böslicher Ver- lassung des Beklagten gänzli zu scheiden und ladet den Beklagten zur mündliden Verhandlung des Rechtsftreits vor die dritte Civillammer des Land- gerihts zu Hamburg auf den 11. Juli 1881, Vormittags 9} Uhr, mit der Aufforderuag, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 1. April 1881,
W. Nüter, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[9440] Heffeutliche Zustellung.
Nr. 4430. Die Gebrüder Korn in Pforzheim, vertreten durÞ Recbtéanwalt Boech in Karlsrube, ¡lagen gegen die Bäcker Karl Wilhelm Herrmann's \zmmtverbindlihe Eheleute in Pforzheim, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, aus Darlehn vom Jahr 1877 im Betrage von 4500 #4 mit dem An-
trage auf Verurtheilung des Beklagten unter sammtverbindlicer Haftbarkeit zur Zahlung rest- liber 3442 M 85 «4 nebft 6°%/4 Zins vom 1, Juli
1878 und auf vorläufige Vollstreckbarerklärung des ergehenden Urtheils, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Recktöstreits vor die 1IL Civilkammer des Großherzoglihen Landgerichts zu Karlöruhe auf Montag,
den 27. Zuni 1881, Vormittags 8} Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentliczen Zustellung wird die- ser Autzug der Klage bekannt gemacht.
Karlsruhe, den 28. März 1881,
flagt gegen seine Chefrau, Marie, geb. Huth, früher verwittwete Mewes, unbekannten Auf- wegen böélicher Verlassung auf Cheschei-
und ladet die Be- zur mündlichen Verhandlung des Rechts- 11, Civilkammer des Königlichen
der öéffentlihen Zustellung wird
einen bei dem gedachten
[9459] Oeffentliche Zustellung,
n n
raum nebst aufstehenden Gebäuden zu willigen, und ladet den Beklagten zur mündliden Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgericbts zu Neuwied anf den 7. Zuli 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- n N b of e um Zwecke ber öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. s
obes, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1943) Oeffentliche Zustellung.
Nr. 4410. Die Wittwe des Georg Krieg, Karo- line, geb. Shuhmacer, zu Rastatt, vertreten durch Rechtsanwalt Stigler von da, klagt gegen den ledi- gen Anselm Seit von Niederbühbl, zur Zeit an un- bekannten Orten „abwesend, wegen Unergiebigkeit eines liegenschaftlihen Vollstreckungsobjekts dur die seinen Werth vermindernde Last eines Wohnungs8- rechts — zur Befriedigung einer der Klägerin erb- \chaftlich zugefallenen Forderung aus Darlehen, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Gestattung der vollstreungsweisen Veräußerung jenes Objekis ohne Rücksiht auf besagte Last, auf deren Geltendmachung die Mitberectigte Karl Sei Wittwe bereits verzichtet habe und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechté- streits vor die IIL. Civilkammer des Großherzog» lihen Landgerichts zu Karl8rube auf
Mittwoch, den 15, Juni 1881,
Vormittags 8 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Au3zug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 28. März 1881,
i : Amann, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts. [9456] Oeffentliche Zustellung.
Wilhelmine, verebel. Stellmacher Jahn, geb. Meister, in Nischwit, klagt durch Herrn Rets- anwalt Hempel in Nsonneburg gegen ihren Ehe- mann, den Stellmacher Johaun Carl Jahn von Nischwizz, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Che- s{ecidung, und beantragt, die zwishen dem Beklagten und ihr bestehende Gbe unter Erklärung des Chemanns als böôs- lichen Verlassers zu trennen und den Ehemann als s{uldigen Theil zu erklären. Die Klägerin ladet, nachdem die öffentliche Zu- stellung von der Civilkammer 11, des Herzoglichen Landgerichts bier bewilligt worden ist, den Beklag- ten zur mündlichen Verhandlung des NRechts- streits vor die Civilfkammer Ix. des Herzog- lichen PNTRGEES zu Altenburg au Mittwoch, den 6. Juli 1881, S _ Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zu- gelafsenen Rechtsanwalt zu bestellen. Jum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekaunt gemacht. Altenburg, am 30. März 1881. Gerichtsschreiberei des Herzoglichen Landgerichts. Dsz. Krause, Landgerichts-Sekretär.
S Aufgebot.
För Josef Aleider, ledig von Leinheim, ist seit 21. März 1851 im Hypothekenbuche für Denzingen ire I, S. 389 das unentgeldlite Wohnrecht ein- getragen.
Da alle Nachforschungen nah Josef Aleider er- folglos waren, so wird auf Antrag der dermaligen Anwesensbesizer derselbe hiermit öffentlich aufgefordert :
si innerhalb 6 Monaten beim unterfertigten Amtsgerichte zu melden unter dem Rechtsnachtheile, daß im Falle der Unterlafsung der Anmeldung die Forderung für erloschen erklärt und im Hypotheken- buche gelöscht würde.
Zur Erlassung des Aues{lußurtheils wird Ter-
min auf - Montag, deu 3. Oktober 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumf.
BEREN, den 26. März 1881. ôönial. bayer. Amtegericht. Streber, K. A. R.
LeLEE Aufgebot. Hinsichllih des von dem S{(lacbtermeister Ludwig
Der Simon Juhn zu Woldert, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Pfeiffer zu Altenkirchen, klagt gegen den Wilbelm Kambeck, unbekannt wo ab- n | wesend, als Miterben seiner Mutter, der verstor-
benen Chefrau Simon Kambeck Ik. wegen Thei- lung des dem Kläger zu F Idealantheilen , den Erben der Ehefrau Simon Kambeck 11. zu 7 JIdeal- antheil gehörigen nacbbezeihneten Grundstucks mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten in die theilungshalber nothwendige Subhaftation des Grundstücks der Katastralgemeinde Woldert Flur 3 Nr. 658/147 im Mühlenacker , 1 Ar 5 Meter Hof-
Wagenremise,
spätestens in dem auf
Montag, den 13. Juni 1881, Morgens 109 Uhr,
etwaigen Ansprüchen ausgeschlossen werden.
Verpflichtung zur Anmeldung befreit. Schleëwig, den 28. März 2881. Königliches Amtsgericht. Abth. Tk. : gez. v. Lütcken, Veröffentlicht : König, Gerichts\chreiber.
[9443] Verkaufsauzeige
und
Aufccbot.
In Sachen,
betr. die Zwangsversteigerung der dem Ankau
telle Nr. 8 daselbst soll die nachbeschriebene, de
grabe am Montag, den 9, Mai cr., 10 Uhr Morgens,
Die Stelle besteht
aus dem Grundsteuermutterrole
und ist bebaut :
und Bodenraum. Zugleich
gegenständen Eigenthums»,
fideikommifsarishe, Pfand- uad andere
berechtigungen zu haben vcrmeinen,
Termine vom
Montag, den 9. Mai cr.,
10 Uhr Morgens, hierdurÞ unter dem Verwarnen geladen, daß fü den sich niht Meldenden neuen Erwerber der Stelle das Rccht verlore
geht. Blekede, den 24. März 1881, Königliches Amtsgericht. Noscener.
Zwangsversteigerung
und
Aufgebot.
_Das dem Sciffer D. Verwer hieselbst gehörende im hiesigen rothen Syhltief liegende Mutt\chiff
[9451]
Mittwoch, den 18. Mai d. J., 11 Uhr Bormittags,
verkauft werden.
ihre Rechte, bei Meidung
Termine anzumelden.
Emden, 26. März 1881, Königliches Amtsgericht, 111,
Thomsen.
Aufgebot.
(9447]
Forderungen und Ansprüche zu baben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, \ des Verlustes binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Aufgebots an. gerenet, hie- selbs anzumelden. Segeberg, den 29. März 1881,
Königliches Amteogeriht. Abth, 1.
Aufgebot
behufs Todeserklärung. Der am 20. Dezember 1830 geborene, vor angeb- lid 29 Iahren nah Amerika ausgewanderte Johann Hinrich Hennemeyer zu Friedrihsdorf wird auf Antrag seincs Vormundes, seiner Ehefrau und seiner ein- zigen, (ett volljährigen Tochter, nachdem dieselben den geseßlichen Anforderungen genügt haben, hier- dur aufgefordert, sih binnen Jahresfrist, spätestens in dem auf Mittwoch, den 5, April 1882, . 10 Uhr Vormittags, an hicsiger Gerthtsöstelle anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt, sein
[9431]
Carl Christian Rüebüldt zu Schbleswig an den
Amaun, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
S(lactermeifter Jürgen Friedrih Carl ig da- selbst verkauften, im VIIL Quartier R d
Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nach- folgern überwiesen werden, au seiner Ehefrau die
tadt Wicterverheirathung gestattet werden soll.
S{hleswig sub Nr. 94 belegenen Wobngeweses , be- stehend aus 3 Wohngelegenheiten, Shlachterhaus, | Pferdestall und Stallraum nebst Garten werden auf begründeten Antrag alle Die- jenigen , welche an dem be;cihneten Wohngewese : dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, anfgefor- dert, diese ihre Ansprüche innerhalb 6 Wochen,
an hiesiger GeriŸts\telle hiermit anberaumten Ter- min anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren
Die protokollirten Pfandgläubiger find von der
vor unterzeichnetem Gerichte öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kauflustige geladen werden. ad art, 23 der / J des Gemeindebezirk3 Lems grabe mit 92 ar 85 qm beshriebenen Grundstücfen
mit einem Wohnhause mit Scheune und Stal- lung, massiv unter Ziegelda, das Wohnhaus enthält 4 Stuben, 5 Kammern, Küche, Keller
werden alle Diejenigen, wclche an den Verkaufe- Näher-, lehnrechtliche,
dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real-
L unter Vor- legung der dieselben begründenden Urkunden zum
im Verhältniß zum
„Jantje“, 10—12 Last groß, soll mit Zubehör auf Antrag des Schiffsbaumeisters C. J. Cassens hieselbst am
öffentlih meistbictend, unter den auf der Gerichts- \chreiberei ausliegenden Bedingungen zwangétweise
Eigenthümer und Pfand-(Schiffs-)zläubiger haben ; Ausschlusses mit denselben dem neuen Erwerber gegenüber, im obigen
_Alle, wel{e an die bisber dem JIocim Hinrich Christian Lüthje gebörige, zu Weede belegene Halb- bufenstelle mit Zubehör divgliche, nit protokollirte
olche bei Vermeidung
Alle Personen, welhe über das Fortleben des vershollenen Hennemeyer Kunde E et den aufgefordert, davon hierher Mittheilung zu machen, nicht minder werden alle für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwa Ecrb- und Nach- folgebereWtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche \pä- testens in dem obigen Termine aufgefordert, widri- genfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des N auf sie keine Rücksicht genommen wer- en soll.
Bremervörde, 19. März 188L]
Königliches Amtsgericht. I. Muügge.
S Aufgebot.
Der Restaurateur Reinhold Arndt hiersclbst Hat beantragt: / die Grundstücke Gollub, Garten Nr. 20, Gollub, Garten Nr. 182, und Gollub, Kunstbeet Nr. 196, behufs Besißtitelberihtigung auf seinen Namen auf- zubieten. Alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Grund- stüdte Eigenthumsansprücbe geltend zu machen haben,
V ) ; er faef 5 : O besie ite Lmatabe aébdrigen Anbane werden aufgefordert, solbe spätestens in dem auf
VE den 13. Zuni 1881, Mittags 12 Uhr,
2c. Rabeler gehörige Anbauerstele Nr. 8 in Gie Ange Ten Ae enn au uni, wiongetans
dieselben mit ihren Ansprüchen werden ausges{lofsen werden. i Gollußs, 22. März 1881. Königliches Amtsgericht. v. Hülft.
A Aufgebot.
Als näbste geseßliche Erben des am 13. Sep- tember 1880 zu Kalkberge-Rüdersdorf verstorbenen Rentiers und früh:ren Megiments8fattler Wilhelm Eduard Flache haven fich bisher die Kinder eine3 vollbürtigen Bruders desselben, des Rentiers und früheren Sattlermeisters Karl Friedcih August Flache, nämli der Apotbeker Karl Flache und die unverehelitte Klara und Gmma Flache, sämmtlich zu Berlin legitimirt. Eine vollbürtige Schwester des verstorbenen Rentier Wilhelm Eduard Flache, Chefrau des Schauspielers Piehl, Florentine Fran- ziska Wilhelmine, geb. Flache, angebli zuleyt in Pest wohnhaft gewesen, sowie deren Sohn Julius Paul Piel, s\sollen bereits verstorben sein. Ein urkundlicher Nachweis ihres Todes hat jedo bisher r | nit erbracht werden können. Dieselben, sowie alle sonstigen Personen, welche ein mit den bisherigen n | Erben, Geschwistern ass gleih nahes oder näheres Erbrecht zu haben vermeinen, werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den 9. Zuli 1881, Vormittags 11 Uhr, an nunserer Ge- rihtsstelle zu Alte-Grund (Kalkberge-Rüders- dorf) anberaumten Termine sich zu melden und ihre Legitimation als Erben zu führen, widrigenfalls das Erbenlegitimationsattest nah dem Rentier Wils- belm Eduard Flache, dea bisherigen Erben, Ge- \{wistern Flache, ausgestellt und der Nachlaß ihnen ausgehändigt wird. ' Alt-Laudsberg, den 31. März 1881. Königliches Amtsgericht.
[9462] Salzuflen. Der Erbpä&ter Wilhelm Reiben Nr. 21 zu Bexten, Bauerscaft Wülfer, hat das Aufgebot zum Zwecke der Löschnng cines für die beiden Kinder der Wittwe Kampe am 13, März 1817 auf scine Stätte ersten Ort3 eingetragenen Scwichttheils zu 51 Thlr. 31 Sgr. 11/2 Pf. bean- tragt, welder Antrag für zulässig ecklärt ist. Aufgebotstermin ist auf Freitag, 7, Oktover 1881, Morgeus 10 Uhr, betimmt, zu welchem etwaige Berecbtigte unter dem Rechtsnachtheile geladen werden, daß die Eintragung für erloschen erklärt und auf weiteren Antrag ge- [lôscht werden soll, sofern in dem Termine Ansprüche aus dem fraglihen Ingrossate nicht angemeldet werden. Salzuflen, 23. März 1881, Fürstlih Lippisches Amtsgericht 1. Beglaubigt A. Burre, Gerichtéschreiber.
DEETS Bekanntmachung.
In der Friedri und Wilbelm Bigall'shen Auf-
gebotssacbe, sowie in der Benjamin Scbwarz'schen
Aufgebotssache, betreffend die Spezialmassen der zur
Hebung gelangten und in Verwahrung genommenen
Beträge, der
a, auf Hannowo Nr. 25, Abtbeilung 111, Nr. 1 für Friedrich Bigall eingetragea gewesene Erb- theilsforderung von 15 M,
b, auf Hannotvo, Nr. 25, Abtheilung 111, Nr. 2a, für Wilbelm Bigall eingetragen gewesene For- derung von 97 M, 18
c, auf Graudenz Ne. 717 für Benjamin Schwarz, Abtheilung 111, Nr. 21, eingetragen gewesene Kautionsforderung von 400 M
¡ ist heute bei dem unterzeichneten Gericht
| Ausschlußurtel ergangen und Kiaitloerklärung
der Hypothekenurkunde über die Post Hannowo | Nr. 25, Abtheilung 111, Nr. 2a, erfolgt.
| Grandenz, den 19, März 1881.
! Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtegerichts.