1881 / 82 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Parma, nach Tintoretio und Paolo Veronese ïn Venedig, na Raphael urd Michel Angelo in Rcm. Carl Hetuarich Rabl. Maler, MRadirer und Kvvferstewer, geboren zu Hofen bei Heidelberg am 11. November 1779, lebte seit 1799 in Wien, wo er als Profeffor der Akademie am 12. August 1843 starb. Das Original befindet sick; in der K. Gemälde-Galerie in Wicn.)

Die 13. Lieferung: Die Heilung des Blinden. Gemalt von Ludovico Céarracci. Gestoben von P. Fortana. (Ludovico Garracci, pektoren zu Boloara den 21. April 1555, gestorben daselbsi den 13. Dezember 1619, Schüler des Profp. Fon!ana, des Tintoretto in LBnedig und des Passiznano in Florenz. Pietro Fontana. Vor- züglicher italienischer Kupferstecher, Schüler des Bolpato. Geboren zu Bafssaro 1763, gestorben zu Rom, woo er lebte und arbeitete, den 18. September 1837.) Ch?istus am Kreuze. Gemalt von Murillo. Gestoben von W. French. William French, englischer Kuxkfcrste@er der Gegenwart. Der Stich is vach einem Bilde Murillo’s im Dulwich-College zu Surrey hergestellt.

Die 14 Lieferung: Tod des Unanias. Gemalt von Raphaek. Gestochen von Holloway. (Thomas Holloway, Zeichner und Kupfer- flecer, geb. 1748, gestorb n zu Coltishall bei Norwich im Jahre 1827, Bildete si nachþ W. Sharp und machte sich vorzugsweise dur die hohe technisde Vollendung seiner Stiche na den Kartons von Ravhael in Hamptorcourt einen Namen. Nach dem Karton Raphaels in Hamptoncourt gestochen.) Christus wird verspottet. Gemalt von A. van Dyck. Gestowen von S. à Bols- wert. (S. à Bolswert, berühmter Kupferstecher und Freund des Mukbers, geboren zu Bolswert 1586, Lbte zu Antwerpen und Brüssel und starb hochbetazt, Das Original bcfindet fi im Ber- liner Museum.)

Die 15. Lieferung: Die Grablecung. Gemalt von MRaphaek. Gestochen voa Samue!| Amsler. (Samuel Amsler, Zeichner und Kapfer- \tc¿chcber, geboren zu Sctioznah im Kanton Aargau, den 17. Dezember 1791, Sc(üler von Oberkogler und Th. Lips. Seit 1828 Profesor der Kupferstecherkunst an der Bkadewie in Münchenz gestorben da- selbs deu 18. Mai 1849, Raphacl malte das Original im Jahre 1507 in Perugia auf Bestellung Atalante Baglionis für die Fran- ziéfanerfirde zu Perugia. Hundert Iahre später verkauften es die Mönche an Papst Paul V. und gegenwärtig befindet es fi im Palaste Borchese in Rom.) Die drei Marien am Grabe des Herrn. Eemalt von Annibale Carracci. Gestoen von Roulet. Noullet, Zeichner und Kupfirstecer, gebor:n zu Arles 1645, gestorben zu Paris 1699. Schüler von Cl. Mellan ur.d Fcanz Poilly. - Das Bild befand si chedem in Neapel.)

Die „Goldene Bibel“ wird mit 25 Lieferungen vollständig sein. Der Preis jeder Lieferung, cnthaltend 2 Kunstblättec in Groß-Folio ncbst erklärendem Titel dazu, beträgt 1 M ö0 S.

Im LWcrlage ven A. W. Hzyns Erben hierselbft ift unter dem Titel: „Die Geschäfts- und Neviereintheilung der Polizeiverwaltung von Berlin mit Adrefsennachweis® vor Kurzem cin nüßlih«s Nacschlagebucb erscbienen, das zuverlässige An- gaben üker die Geschäfts- und Reviereinthcilung der Polizeiverwal- tung von Berlin und die Namen und Wobnuygen der betreffenden Beamten enthält und daher vornehmlicb Denjenigen, welche öftere MNeranlassuncg haben, fich darüber zu orientiren, willkommen fein wird.

Zu der Samutluvg ter im Verlage von J. F, Weber in Leipzig ersbeinenden illuftrirten Katechismen, welche bercits zu einer langen Reihe von über die verschiedensten Diéziplinen handelnden Bänden angewachsen ist, ist jeßt aub ein Katechismus der deutswen 5 riegsmarine von Georg Pavel, Königlich preußischem Premier-Lieutenant a. D., hiyzugekommcn. Seit der Wiedererstehuag des Deutschen Meickes und der aus der- selben hervorgegangenen Scböpfurg einer KaiserliÞ deuts(en Kriegémarine hat si in allen Scichten der deutschen Bevölkerung cin lebhaftes urd warmcs Interesse für die teutsbe Kriegsmarine Tundgegeben, Der vorliegende Katecbië2mus foll der Orientirang über unsere Kriegsmarine in weiten Kreiseu dienen. So wird in dem Buche zur. äst Gelegenbeit geboten, si über die deutsche Kriegs- marine im Allgemeinen, über ihre Orgarisation, Stärke und Ersaß und über die verschiedenen, in derselben fich darbieterden Laufbabhnen cuf Grund der Allerhöcbsten Bestimmungen cine spezielle Kerntniß zu ver‘chafen, und zwar der Lrt, daß Eltern, Vormündcr u. s. w., beziehungë- weise die Uspiranten selbst ohne sonderlide Mühe und Weitläufig- kciten im Stande sind, auf Grund der im Katechiswus gegebenen Arkaltipuukte cinen eventuellen Entschluß zun fassen und die für die Ergreifung cir der in dcr Kaiserlich Deutscen Kriegémarine sich darb eter. den Carrièren erforderlichen Schritte selbst, obue erft ander- weitig Rath einzuholen, zu thun. Scdann dürfte das vorliegende Wertchen auch den Behörden, wie Bezickskommandos, Landraths- ämtera 2c, ein übersicbtlihcs Hülfémittel sein, in welckem dieselben lebufs Biantwortung ron Ans1agev, welcbe Siiters des Publikums «rfabrung8aemäß oft an dieselben gerittet werden, nachschlagen Töônuen. In den betr«ffenden Kreisen dürfte daher der „Katechiémus der d-utscvcn Ki1ieg{marine* einer woblnollerden Aufnahme begegneu. Der Pr'is für das sauber in Leir ward gebur dene Bub, dem auch ciye Tafel mit Darstellung-n von drci Scbiffstvpen dcr derts(en Kiiczi marine, : ämliÞ einem Panzcrschiffe, (iner Panzerkorvette und einem Kanonenboote beigezeben ist, beträt nur 1 M 50 «4.

Gewerbe und Hande.

Die gestrige ordentliße Generclcersammlung der Nord- deutschen Eiswerkc, Aktiengesellschaft, çcenehmigte ten vorgelegen Rebnungbabs(@luß pro 1880 sowie die auf 2%» feft- gesetzte Dividente und c(rtiheilte einstimmiz Decharge.

MORNIGSDELA 1. Dr, 6, A (n. L D) Me Ves triebseinnahme der Ostpreußishen Südbahn pro März 1881 betrug nach vorläufiger Feststellung: im Personenverkehr 59775 M, im Güterverkehr 168195 Æ, an Extraordinarien 12 000 A, zusammen 239970 A; im Monat März 1880 definitiv 316 887 M, mitbin 1881 weniger 76 917 A Vom 1. Iauuar bis ult. Mrz 1851 im Gaozen 666288 M gegen 876 760 A im Jahre 1880, mithin weniger 210472 M

Dortmunxzd, 4. April. (Eff. Ztg.) Der Verkehr auf dem Eisenmarkt ist nod immer weniz belebt, de sind wettere Preis- rücgänge vit zu verzeihien. Von den Produkten der Hocdosen- werke i!t besonders Puddel- und (Biefereiecisen iber vernach- l1ässigt, so daß Sieczenshe Werke dazu übergehen mußten, darin auf Lazer zu arkbciten, wôtrend Bessemercisen und Spiegeleisen voc befriedigend begebrt sind. Ta aber auf dim engliswen Nob- eisenmarkte in Folge beferer Verschiffungen und zunehmcnder amerii- Tanisher Nachfrage die Preile fefter ceworden sind, so rechnet man darauf, daf sid cu in dem beimiswen Roheisengeschäst eine fleéi-e Belebung cntoickdeln weite. Jn «(«inigen Walzwerk- fabrikaten ist der Geschäfis:aog noþ immer \{Sleppend, nameutlid in Hand:leeisen und Blechen, iadessen find die grêß ren Werte daria befricdizend beschäftigt und aud für die nätfien Morate mit gus3reiderden Aufträgen ver- sehen. In Fagçoneisen, insdesonder2 in Winkelcisen sowie aud in Trägeceijen zeigt sib eine etwas belettere Nachfrage, ohne daß dieselbe jedo bis jeyt binreidend aroß ift, eine Befferung in den Preisen herbeizuführea. Walzdrabt ktleibt roH befriedigend ge- îragt, auch find diz betrefferden Werke angestrengt thätig, um die ibnen zugegangenen Aufträze zu erledigen. Jo Sc@hicnen und St?tablblôckten sind sämmilide Stablicdieneuwalzuwerke voll kte- \ckâ!tigt, jo daß Aufträze mit fkarzen Lieferfristen nicht nuater- ubringen siand, uud ftfur das laufende Jahr find dieselben o reidlih dbesext, das bôcdstens noech fkleine Posien zu licfera avgenommen werden. Viele Werke haben tiogar 1choa belangteiche Auitcäze für 1882 ta ibren Büctern vermeft, An bevorstehenden Submisfionen siad zuo findende der Recbten Oder-Ufer-Babn auf Lieferung von 1% Stôck Lokcmctirradreiten, 34 Stück Tenter- und 400 Stück Wagenradrei sen, ferner die der Desterreichiihen No: drvefibahn auf Licferung von 9 S1ûck Eilzuz-Lok scparasea Tendern, 11

Totomeolttea m! «4 N « o d S Tw C,» 9 a S Î a. J2Cfige Tender-Lokemo‘iven für den MRangitdienßt

T Wo

erwähnen die am L. April in Breelan ftatt- ;

Std ! weilce die '

Submission der Obers&lesish:n Eisenbahn auf Lieferung von 14 Gôterzug - Lofomoticen, mit 3 untereinander verbundenen ackvppelten Acbsen nebst Teudern, 6 Stück gekuppelte Tender-Lokomotiven mit 3 Achsen und 1 Say Lokomoiivachsen. Es ftehen somit für die Loklomo:ivfabriken ganz erhebliche Auftcäge in Ausficht, von denen indessen auch die Blehwalzwerke profitiren. Zu den Bestillungen, welche den Brücenbauanstalten in leßter Zeit zugegangen sind, kommen demnäcbst noch folgend: Eisenkonstruk- tionen hinzu, dercn Vergebung bevorsteht: die Berliner Stadteisen- bahn hat Ueberbaue im Gesammtgewicht ron 197 t und bie Bergisch- Märkische eine Brücke im G-:fammtgewicht von ca. 58,4 t auêge- schrieben. Im Kohlengesscchbäft dauert no& immer eine ab- wartende- Haltung der Händler und Konsumenten an Der Versand auf dem Rheine bat si seit Wiedereröffnung der Schifffahrt belebt und us nach den Nort- und Osiscehäfen besteht cin lebhafter ehr.

Mannbeim, 5. April. Die Generalversammlung der Badi- \chen Bank hat die Dividende auf 53 9% festcesett.

Glasgow, 5. April, (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen während der leßten Woche betrugea1 10421, gegen 15 822--Tons- in derselben Woche des vorigen Jahres.

New-York, 4. Apr). (W T. B) Weizen-Verschif- fungen der leyten Woche von den atlantisben Häfen der Ver- einigten Staaten rach England 117000. do. na dem Konti- nent 129000, do. von Kalifornien und Oregon nach England

60 000 Qrtrs. Verkehrs: Anstalten. Plymouth, 5. April. (W. T. B.) Der Hamburger Po st- dampfer „Herdec“ ist hier einaetroffen. New-York, 5. April. (W. T. B.) Der Dampfer „Jtal y“ von der National-Dampfschiffs-Compagnie (C. Meisingsche Linie) ist bier cingetroffen.

VBerlín, 6. April 1881.

Preußische Klassenlotterie. (Dhne Gewähr.)

Bei der heute angefangenen Ziehung der 1. Klasse 164. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen: 2 Gewinne von 9000 # auf Nr. 36 549. 69 939,

1 Gewinn von 3600 46 auf Nr. 32 551. 2 Gewinne von 1500 auf Nr. 19 645. 87 722. 2 Gewinne von 300 4/6 auf Nr. 32 395. 34 304.

Cöln, 6. April, 12 Uhr 5 Nin. früh. (Tel.) Die englisce Post vom 5. April früh, planmäßig in Verviers um 8 Uhr 21 Min. Abends, ist ausgeblieben. Grund: Versfehlter Schiffsanschluß in Ostende.

In Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin hielt der Lerliner Fraucn-Lazareth- Verein gestern im Saale des Justtiz-Ministeriums seine diesiährize Genecral- versammlung ab. Dem vom Kurator de: Vereins, Regierungs-Rath Haß erstatteten Jakret beritt ist zu entnehmen, daß der Verein auch im verflossenen Jahre seine gan¿e Thätigkeit den drei Antta!ten 7e- widmet hat, die nun {on seit çeraumer Zeit von ihm verwaltet werden, dem Augusta-Hospital, der Aushildungsanstalt für Kranken- Ppflegerinnen und der Poliflinik, Dur Fertigstellung des Neubaues i es mögli geworden, die ZIbl der Kranken- betten auf 152 zu erböben, die Zahl - der Kranken hat wiederum gegen das Vorsahr zugenommen: sie betrug 1879 1236 mit 40 106, 1880 1320 mit 43 066 Vervflegungttagea. Die chirurgisce Atktheilung übernahm aus demn Vorjahr 49 Kranke, dazu kamen 708, die Gesammtzahl betrug somit 757 gegen 738 im Vorjahr. Diph- terie kam in 62 Fällen vor, 32 davon waren töôdtlib. Die Sterb- li&keitéziffcr übteihavpt Lelief fi auf 10,3 %. Die Diphtcrie aus- genommen auf 6,91 %. Die Höhe erklärt s|ch aus der großen Zahl Schwerverletter, die eingeliefeit wurdcn. Die Zaktl der Operationen bat sich vcn 398 auf 417 gesteigert. Ja der Abthei- lung für inncre Krarkbeiten wurden 563 Personcn behandelt, geg-:n das Vorjabr mehr 41. Die Stecblicbkeitsziffer erreichte hier die Höbe ven 19,7 9% gegen 192 %/% in 1879, Das Hauptkontingent unter den Krankheit.n w!e urter den Todeéfällen stellte die Lungen- schwindsucht. otgleich sie gegen die fiüberen Iahre etwas abzenommen hat. Dancbén trat Unterleibätvpbus in ciner Epidemie von unge- wöhnlicher Ausbreitung und Heftiakeit auf. Die: Heilresuitate waren im Allgcmeinen av im verflofseren Jahre meist be‘r:edigerd. I 1 Krankentflegerinnerasyl \ind in @zwei Kursen außer den Sd western 21 Personen aut gebildet, so daß fic die Gesamu.t- zabl ter im Asyl Ausgebilditen auf 69 erböbt hat. 9 Pflegerinnen traten im verflossenen Jahre aus. An 733 Pflegetagen waren die Pflegerinnen aufer dem Hause thätig. Die Poliklirik ift im Ganzen von 13 553 Perscnen gegen 10 627 im Vorjahre benußt worten ; da- von entfallen auf die cirurgische Abtheiluag 6554, auf die Abtheilung für inrere Krankheiten 6999, Die Vereinsrebnung {li ßt ia Ein- nalme urd Auecçcabe mit 84916 A av. Urtex den Einnabinen figurirea 14224 M Jahreébeiträge, darunter 4245 M Beiträge der Allerhöchster Her1scha)!en und 18430 Æ einmilige Gescenfke, dar- unter 1000 M von Ihrer Majefstót der Kaiserin. Das Kapital- vermögen bat \sich von 340536 M auf 313500 M, d. h. um 27036 M verringert. Der Zuschuß zum Hofpital telief sich auf 53 798 G Mit Worten der Anerkennung für die segentreihe Thâtig- Teit des Vereins {loß alédann Ihre Majestät die Kaiscrin di: G-:- neraloersammlung.

(Post.) Das Handbucb der deutschen Frauen-Vereine unter dem Rothen Kreuz. (Berlin, Karl Heymanns Wer- lag, 1881.)

Ein Buch, dessen Inkbalt weit über die Kreise deutscher Fr2uen- Vereine hivaus ein bobes und fôrderndcs Interesse ür die um- fassenten Zwecke und Züle ächter Humanität wachrufea und be- leben wird.

Das Hantbu@H deu!sver Fraven-Vereine unter derm Rothen Krenz, für desfien formvollendetie Éliederunz der 40 bowbinterefanten Original-Berichte Hr. Geh. Archie-Rath Dr, Hassel si ein großes Verdienst erworben, —— führt sein Werten und Gestalten ab-:rmals und ledigli auf die Jaitiative der erlautteu Protek'orinu des Vaters läadisden Frauen-Vercins zurü.

Das Hantbucd dietet urädst ciren Uetertlick übir die Ge- \{ickbte und die Thätigkeit sämmtlicher Frauen-Vereire Deutscblands. Es liefert cinen erfrevlihen Bew.is, wie uater dem Einfluß semetin- samer, gleihattiger Aufgaben, denen die Vereine aler Orten ihre Thätigkeit widmeten, und auf der Grundlage einer einbeitlichen Ver- fassung des Verbandes ter Frauen- Vereine ein We!k der leyten Jahre tas Gesübl ter Zusammengehörigkit der Vereine immer mebr erstarkte. Glei der erste bistoriswe Theil tes Buches zcigt da?. Vertreter aus allen Theilen Deutichlants reichen si hier in der Ens der geschichtlichen Entwickelung ibrer Landesvereine die Hand.

Nab einem, nicht minder umfassenden Gedanken und Plan ist der ¡weite, der ftatutariswe Theil, gecrdnet. Dieser enthält 1) die- jenigen Bestimmungen, dur welde das Vierdältniß der Frauen- Vereine zn ten Mänrer - Vereinen für die Pfleze der im Feide ver- wundeten und erfransten Krieger geregelt wird, 2) einen Auszug aus der Kriegs-Sanitätkordnung, welde das Verbältniß der frei- willigen Krankeutflege 11 den militäristen Autoritäten im Kriege normirt die Bestimmungen über Ansammlong und Einrichtung ron Depots im Hinblick auf die Wirksamkeit der Vereine

und bei außerordentlihen No!hftänden ; 3) d28 Statut des „fiärdigen

im Kriege |

Auss{usses“, dessen Aufgabe cs ift, die ge:neinsam-n Inte:

deutiben Frauen-Vereine zu vertreten; 4) die Statuten des Watt ländiswen Frauen-Vereins urd der übrigen Landeszvereine; 5) diz Statuten derj-nigen Anstalten und Institutionen, die mit den Vereinen des Rothen Kreuzes im Zusammenhange steben, insbesondere au s aus den Rciken tes Vaterlär.dishen Frauen-Vereins entstandenen Stifturg „Fraucn-Trost“, die jährlib dur Geldbewilligung Hülf spendet, und 6) ein Verzeichniß der mit diesen Vereinen in Verbin: dung ftehinden Krankenpflegerinnen und Kcankenanstalten. ¿

In Belreff des drittin Theils, der die „Jnftruftion für den Vaterländischen Frauen-Verein für das beim Auebruch ven Noth, ständen zu beobabteude Verfahren“ behandelt, ift €s von ebenso hchem Intercsse ais praktishem Werth, festzustellen, daf die während dec leßten Nothstandeersheinungen gemacten reiwen Erfahrungen zu Grunde gelezt sind und Vorschläge, Pläne, Maßnahmen uns entgegentreten, die überall, je na Lage der örtlichen Verhältrisse anwendbar erseinen, E

Dasselbe Uriheii vielleiht in nob höherem urd berehtigte- rem Grade ist über den vierten Tbeil auszuspreben. Es muß für diese skizzirte Hinweisung auf vorzügliche Originalarbeiten çenü- gen, wein wir nur die Titel erwähnen. Wir finden ta lihtvolle A s Mleaiciai

riedens- und Krieg‘ hofïpitäler. Dr. Naundorff - Dres

2) Die Krankenpflege. Sacbs-Karlsruhe. 3) Depots und E port. Dec. Naundorff-Dresden. 4) Die Krippen oder Säuglings- Asyle. Röhricht Gr. Rosen (Sclesien). 5) Die Kleinkinderichule Dr. Branbt-Saarbrücen. 6) Ueber die Einrihturg von Ferien- folonien für fränklibe arme Kinder. Dr. Rieß-Berlin. 7) Ueber die Theilnahme der Frauenvcreine an dir A: menpflege. Albert Döll- Bréemen. 8) Volkskücben und Notbftandtküchen. Lina Morgenstern- Berlin. Entlich 9) Fêrdervng des Unterrichts in den weibliten Handarbeiten. Sawc-Karlsruße.

Die sämmtlichen obengenannten Artikel haben ersidtlih nitt den Zweck, die Vereine an bestimmte Normen für ihre Thätigkeit in den einzelnen Gebiet-n und Disziplinen der praktischen Humanität zu binden, sondern nur: ihnen praktische Fingerzeige, die sich bewährt haben, an die Hand zu geren. Wir wiederholen, oaß in diesem Handbub ein Sammwelwerk vorliegt, dessen Grundzedanke die Solidarität in der freiwilligen Hülftleistung zur Milderung oder Linderung aller menschlichen Leiden ift.

Das Handbuch tührt seinen Inhalt in einer kurzen Vorre e mijs der tréfflihen Sentenz ein:

„In neceszariis uvitas in dubiis libertas in omnibus caritas !“

Den Galerien, deren bedeutentste Säße dur Reproduktionen in einer fröter kaum g-ahnten Weise dem Genuß und ver allem auch kem veraleicherden Stutium bequem zuçcänglih gemact worden sind, hat siv ‘euerding8 wicder eine in wiiteien Kreisen mipd:r be- kannte und doch durch manches vorzüglie Stück ausgezeichnete Sammlung, die Großherzogliwe Gemäldegalerie zu Karlsruhe, hinzugesellt. Eine der persönlichen Initiative S-. Königlichen Hoheit des Großkheczogs zu verdankeade stattlice Pabli- kation, die im Kommisßonsver!age der J. Velten'sben Hofkunihand- lung zu Karlsruhe erschienen ift, umfaßt in 35 von dem Atelier von Adolf Braun in Dornach ausgeführten Photographien in Felio ebenso viele der hervorragendsten in d.r Karl8ruber Galerie vereinigten Ar- beten alter sowobl wie neuer Meister. Neben dem der älteren Hel-ein zugeschriebenen Kreuztragung und dem Porträt des Eraëmus pon Rotterdam von dem jüngeren Holbein begegnea uns in dieser Auswahl des Besten von deut)Wen Malern noch Hans Burgkmair, Bernhard Stzigel (der bisherige „Meister der Sammlung Hirscher“), Lucas Cranac der Aeltere, Hans Baldung Grien und Georg Pencz mit dem ansehnlicen Bildniß tes Juweliers in der Pelzschaube. Unter ten wenig zahlreicen Ftalienern tritt scdann Lorenzo di Credi mit sciner lieber. 8æœürdizen Madonna, unter den besonders rei ver- ¿retenen Niederländern an erster Stelle Rembrandt mit seinem meisterhaft.n Selbstporträt bervor. Mit BVildnifsen gesellen sh ibm des Weiteren C. Jarssens van Ceulen, B. van der Helst und der ältere Mieris, ter l. tztere mit einem männlichen Port-ät kleinsten Mafßstabes, mit trefflichen Genrestücken ferner Gerard Dou, Metsu, Slingeland und Ouck, oder, wie die neuere Forschung das betreffende Bild benannt hat, R Codde. Exzlon van der Ner, Adriaan van der Werff, an van Heyte, Karel Dujardin, Jan Wynan18 und Hondecoeter mit cinem seiner besten Bilder der Jajassen des Hükbnerbcfs beschließen di:se Reihe. Dae neben hat dann endli noch die moterne Kunft durch die „Aufe e:weckung dcs Lazarus" von Ooerbeck, dur „Ritter Kuris Braut- fabhrt* von Moriy von S@wind, durch di: „Kreuzfabrer“, dic „Köhler* und die „Har;lar.dscaft* von K. F. Lesfing, duih „Dante mit den edlen Frauen ron Ravenna“ vou Feuerbach sowie dur carafteriftisce Bilder von J, W. Scbirmer, W Riefstahl, Tide- mand nd Shbmitfon eine schr ansehzlihe Vertretung g-funden. Den Photographbiecn als solten ift dieselbe Vorzüglicbkeit naczu- rüEmen wie sämmilichen bisherigen Leistungen der bekannten Firma, dic auf dem Gebiet dur Nachbildung voa Gemälden und Hand:eich- nungen cine etexso reiche wie danke; éwerthe Thätigkeit entfaltet hat.

G-fstern veranstaltete Frl. Cornelia Kirchhoff, eine Scbülerin des Hrn. Otto Dienel, ia der Marienkirche hierselbst zum Besten des Moonscben Blindenvereins ein Konzer?. Sie spiclte Vachs großes E-mo1l-Präludium, Thiele's s{wieriges C-moll-KRonzert und einen witkung8vollen KTrauermarsch ihrs Lehrers. Die 1ecnishen Leistungen der Konzertzeberin ließen selbst b-i strenger Beurtheilung nichts zu nünschen Übrig, und den Musikverständigen mußte besor.ders die Sicberbeit und Ruhe gefallen, die einem männlihen Künstler Ehre gemacbt bätten. Das Konzerk wurde gefangliÞ in hervrorrageutec Weise durch Fr. Nathalie Schröder, Fil. Stmid!lcia uad Hp. Julius Sturm unterstüß?. Erftere san mit leberdigem Vortrag Händels Jesua-Arie: „O bât1 id Jubals Haufe“, Frl. Schmittlein eine Arie ar 8 Judas Mafkkabêus von Händel, scwie von Frank eia geistliches Lied mit s{öôner wreohlgetildeter Stimme, Hr. Jul. Sturm eine gesavgii und musifalis dankbare Arie voa Dienel mit obligater Violine: „H rr lchre uns bedenkcn“ mi! den bei diesem Sänger hinre:ckend bekarnten Vorzüzen in Stimn!- flang und Scvle. Der vie.te Sänger des Abends, Hr. Shukcwsky, wird seine kräftice Baßstimme erst gesangliÞ autzubildin haben, beror über ibn geurtheilt werden fann. Den Viclinpart in Dien ls Arie und in einer Arie für Violine urd Orgel von Ba brate Hr. Kotek mit reinem und \{ônem Ton zu Ecehôr. Hr. Kamméermusiker Qafcboweko spielte zwei Cellostückde in bekannt guter Aueführung. Das hr zablrei versammelte Pubii- fum rwohute dem Konzeite mit roler Aufmerksamkeit bis zum Sáalusse bei, wcdurch auc die von eincm blirdea Orgelspicler als leite Picce geipielte Ach-dar toccata von Hesse zu voller Geltang fam.

Tas National- Theater celt in die Hände eines Konsortium über, da! sid die Ausgabe zest.llt tat, dey großen zum Theatir gt° hörenden Gaiten nah dem Master des Kroll'iwen und d-6 Belle-Alilance- Theater-Gartens veu zu dekoriren und einzurichten. Die Betbeilizung namkbaster Architekten und Künsfilec sichert «ice allen Anforderun- aen der Neuzeit entspr.hente Durchführung des Unternehmers, dessen Leitung in die Hâäade des Hrn. F. A Stabl gelegt ift, währeno für tie artistisbe Direktion cin bier beliebter frühirer Hofschau spieler ¿ewornea wurde.

Nedacteur: Riedel.

Berlin: S,

Verlag der Expedition (Kessel). Dre:ck: W. Elsner. Sechs Beilagen (einschließli4 Börsen-Beilage).

ch4 C

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M Be.

Berlin, Mittwoch, den 6. April

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 6. April. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (30.) Sißung jeßte der Reichstag die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Küstenfrachtfahrt, fort. Nah dem Abg. Schlutow ergriy der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister von Boetticher, wie folgt das Wort:

Meine Herren! Ic kann ja die Wärme und den -Eifer, mit dem der Herr Vorredner die Regierungsvorlage von Neuem bekämpft hat, anerkennen und begreifen. Wenn man sich auf den Standpunkt stelltk, von dem er ausgebt, daß nämlich die Vorlage, wenn sie in der Shnen vorgeschlagenen Fassung angenommen wird, eine Quelle wer- den könnte zur Versagung des Gewerbebetriebes der Küstenschiffahrt an unserer Küste, welche wieterum die Staaten, deren Angehörige? davon betreffen werden, veranlassen würde, auf anderen Gebieten Repressalizn gegeu uns zu üben, so finde ich es vollständig Legrciflib, daß man von diesem Gesichtspunkte aus sich der Vorlage geaenüber ablehnend verhält. Ich meine aber, meine Her- xen, diese Befürchtung ist cine unbegründete, und ih habe ihr zu' nächst einen allgemeinen Gesichtspunkt entgegenzuhalten, Diese Be- fürhtung ift bisher vit autgespr:chen und aus den Kreisen heraus, um deren Înteccsse cs sich bei der Vorlage handeit. Alle Petitionen, die dem Hause zugegangen sind, rühren ausschließliÞ her von Han- delskammern und kaufmännischen Korporationen, soweit sie sich eben gegen die Vorlage erklärt haben. Aus den Kreisen der Küstenfracht- fahrer is: . übereinstimmeod um Annahme dieses Gesetzes gebeten worden. Nun haben wir ja {o im Jahre 1879, als wir bei der Berathung des Zolltarifs waren, die Le- hauptung aufstellen hören: wenn mir höhere Zölle gegen- über dem Auslande machen, so wird das nicht allein dazu führen, daß: uns das Ausiand mit gleihcr Münze bezahlt, sondern es wird uns das Ausland auf andcren Gebieten untequem werden. Diese Befürchtung hat fi nicht bestätigt, und dieser Umstand rechtfertigt die Annahme, daß die Befürchtung, von der gegenwärtig der Hr. Vor- redner und seine Freunde ausgeh:n, noch weniger Anlaß hat, sich zu bestätigen.

Meine Herren ! Die Entstehung dieser Vorlage beruht darauf, daß wir in Deutsch- land cinen ungleichen Rechtszustand in Bezug auf die Küstenscriff- fahrt haben. Ich hake mir bereits erlaubt, bei der zwciten Lesung des Gesetzes dieses näber darzulegen. Es ist nit rihtiz, wenn der Hr. Vorredner sagt, daß die Absicht des Antrags Roggemana dahin gehe, den gegenwärtigen Rechtszustand zu fixiren. Im Gegenth.il, au das Amendemert Roggemann, wie es damals vorlag, will unifiziren, will den rerschieden gearteten Rechtszustand, der an unsern Küsten besteht, zu einem cinkeitlihen machen, und daß ein solher verschiedener Recbtézustand an unseren Küsten bestcht, das ist Ihnen bereits in den Motiven dargelegt, und ich will zur Vervollständigung derselben dem Herrn Vorredner noch bemerken, daß in Ofst- und Westpreußen, in Pommern und Schleswig-Holstein nicht die unbescränkte Freiheit der auéländishen Küstenfrachtfahrt besteht. Also wir wollen einen einheitlichen Rechtezustand berstellen, wir sind davon ausgegangen, daß fih das am besten in der Weise thun lasse, daß man in Bezug auf die im §. 1 ausgesprochene Be- fugniß für alle deutshe Schiffe, Küstenscbiffahrt zu betreiben, nicht so exklusiv ist, die ausländishen Küstenfahrer generell auszuschließen, sondern daß man dér Regierung das Recht vorbehalten will, au ausländische Küstenfahrer an unseren Küsten zuzulassen. Nun wird ja die praktishe Handhabung dieser Befugniß, welhe Sie der Re- gierung damit einräumen, wenn die Vorlage angenommen wird, in der Weise geschehen, daß, soweit nicht bereits bindende Staatsver- träge mit anderen Staaten bestehen, die diesen Staaten das Recht geben, an unseren Küsten Frachtfahrt zu betreib¿n, die Anträge der fremden Staaten abgewartet werden, und dann von Seiten der Re- gieruuz geprüft werden, ob und eventuell unter welhen Modalitäten die nachgesuchte Zulassung erfolgen kann. Jch habe allerdings darin hat der Herr Vorredner Recht bei meinem früheren Vor- trage über die Sache Ihneu gesagt, daß die Tendenz, welche wir ver- folgen, ganz dieselbe ist, wie diejenige des Vorschlages der Gegner, Wir wollen Niemand \ch{chädigen, wir wollen kein exklusives Ret für die dertsbe Küstenschiffahrt statuiren, wir wollen aber ein wirksames und handliches Mittel haben, um denjenigen Staaten gegenüber, in denen unsere Schiffe beeinträchtigt werden, eine Beschränkung eintreten zu lassen. Nicht nur die Fassung ist verschieden, sondern auch die Wirkung Ibreé Antrages unterscheidet sib wesentlich von der Vorlage, nacþ unserer Fafsung müssen die fremden Staaten Anträge auf Zulassung stellen, na ibrer Fassung sind wir genöthigt, dcn fremden Staaten gegen- über die Haltung sowie zur Versagung der Frachtfahrt zu ergreifen. Daß das etwas sehr verschiedenes ist, das, meine Herren, bedarf do wohl keiner Aus}ührung. Wenn nun der Herr Vorredner darauf hinge- wiesen hat, daß nach feiner Vieinung mit Annahme dieses Gesetzes die Nôthigurg zu einer Acnderung der Gewerbeordnung gegeben fei, so ist tas in keiner Weise der Fall, denn wenn §. 1 der Gewerbe- ordnung vorschreibt: „Der Betrieb des Gewerbes ist Jedermann gestattet“, so folzt daraus keineâwegs8, daß nun auch Ausländern obne

weiteres uad ohne Beschränkung der Gewerbebetrieb zu gestatten sei Sie sehen dies aus Art. 57 der Gewerbeordnung, der sib in dem

Titel befindet, welber vom O handelt, dort ftebt ganz | egung auch im Auéland möglichst erhalten müsse. Er hätte,

auédrüdlich analog der Fassung, wie sie im §. 2 der Vetlage enthalten ist; Auzländern kann der Gewerbebetrieb im Umherziehen gestattet werden. Wir haben also auf dem Gebiete der allge- meinin Gesetzgebung bereits eine Vorgang für unsere Vorlage. Und nun, meine Herren, lassen Sie doch die Befürctungen, von tenen Sie geleitet werden, fallen, es bedarf hierzu wirkli nit nur des Vertrauene zur gegenwärtigen Verwaltung. Ib glaube, daß keine Regierung eine Schädigung fremder Interessen eintreten lafsea wird ohne dazu einen ganz zwingenten Grund zu baben. e die Befugniß, daß, wenn unsere Küstenfrachtfahrt an fremden Küsten ges{ädigt wird, au wir in der Lage sind, den Betricb der Küsten- frabtfahrt an unseren Küsten zu untersagen. : Der Abg. Mosle empfahl die Regierungsvorlage, weil das Amendement Roggemann nicht in der Lage wäre, der Regierung eine Waffe solchen Nationen gegenüber in die Hand zu geben, die deutshe Schiffe an ihren Küsten unter dem Vorwande nicht zuließen, die heimische Nation triebe auch in fremden Ländern keine Küstenschiffahrt. Er wolle nicht andere Nationen von der deutschen Küstenschiffahrt ausschließen, sondern nur den deutshen Schiffen das gleiche Recht sichern. Laut Vertrag mit allen Nationen, welhe an den deutschen Küsten Küstenfrachtfahrt trieben, seien diese hon jezt berec- tigt, dieselbe fortzuseßen, so lange wenigstens die Verträge dauerten. Ausgeschlossen sei nur Rußland und Holland, mit welchen Verträge nicht existirten. Nun sei {hon darauf hin- gewiesen worden, daß die deuksche Küstenfrachtfahrt in Zoran nachtheiliger behandelt werde, wie die holländische in Deutsch- land, weil dort ein Patent mit „Zahresgiltigkeit für die Kanal- shiffahrt aufgenommen werden müsse, welhes natürlich die, Holländer mehr ausnüßen könnten, als die deutshen Schiffer, die vielleicht einmal im Zahre dorthin kämen. Dieser Miß-

Was ift denn die Entstehung dieser Vorlage? |

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stand würde durch das Amendement Roggemann nicht zu be- seitigen sein. Sodann sei wiederholt darauf hingewiesen wor- den, daß die deutshe Schiffahrt sich vor Repressalien in Asien und Amerika zu fürchten hätte. Er habe {hon voriges Jahr hervorgehoben, daß mit China Verträge existirten, welche nicht allein mit Deutschland, sondern auch mit Amerika und Eng- land und Frankreih geschlossen seien, und welche China einseitig gegen Deutschland aufzuheben nah den Machtver- hältnissen überhaupt niht in der Lage sei. China habe auch niht das mindeste Jnteresse an der Küstenfrachtfahrt und werde also auch feine Veranlassung haben, dieselbe aufzu- heben. Jn Brafilien sei die Sache geseßlih dahin geregelt, daß allerdings in einigen Häfen die Küstenfrachtfahrt mit fremden Schiffen für gewisse europäishe und nordamerika- nishe Waaren gestattet sei, dagegen in ke: nerlei Art mit den brasilianishen Produkten. Die brasilianishe Regierung gehe jeßt damit um, auch die bis jeßt bestehenden Vergünstigungen für fremde Schiffe wieder zu restringiren. Hoffentlich ge- linge es der deutschen und englishen Regierung, die dabei in gleicher Weise interessirt sei, das zu verhindern. Es sei unrihtig, daß das englishe Geseg mit dem Amende- ment Roggemann übereinstimme. Dasselbe räume zwar den ausländishen Schiffen das Recht der Küstenfracht- fahrt in dem vereinigten Königreih unter denselben Bedingungen ein, wie den inländischen, es bestimme jedoh gleih hinterher, daß bei Ausübung dieses Ge sches auch diejenigen Bestinmungen in Kraft treten würden, welche das Zollgeseß von 1853 ausspreche. Dieses Gese gebe der englischen Regierung dieselbe Macht, die der Abgeordnete für Stettin der deutschen Regierung zwar augenblicklih geben wolle, aber da die Personen wechseln könnten, doh nicht gern für die Dauer aussprehe und *deshalb dem Parlament vor- behalten wolle. Das englische Parlament habe niemals ge- zögert, in dergleichen Angelegenheiten der britischen Regierung vollkommen freie Hand zu lassen und habe sih immer gut dabei gestanden. Er glaube, man könne sih in Deutschland auc darauf verlassen, daß, wenn dieses Gesey angenommen werde, für die Jnteressen der deutshen Schiffahrt, sowohl für die der Schiffer wie für die des Handels, mit großer Einsicht gesorgt werden würde. Er glaube, daß namentlich diejenige Partei, welche die Bezeihnung „national“ in erster Linie trage, entschieden sich besser dabei stehe, wenn sie das Geseß annehme, als wenn sie dasselbe ablehne, dieselbe werde alsdann mehr Freude daran haben, als im Gegentheil. i

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, im Gegensaß zum Vorredner sei er der Meinung, daß in diesem Geseße irgend welhes Parteiinteresse niht liege. Es handele sih einfach um die materiellen Jnteressen der deutschen seefahrenden Mit- bürger. Für diese nehme er alle Parteien in gleihem Maße in Anspruch und habe die Ueberzeugung, daß sie alle in glei- hem Maße deren Jnteressen allein verfolgten. Dem Antrage des Abg. Schlutow, das Gesey abzulehnen, könne er nicht beitreten ; vielleiht hätte er Modifikationsanträgen zustimmen können, diese absolute Ablehnung sei ihm aber nicht möglich. Sein Standpunkt sei einfa der: die Regierung habe voll- fommen Recht in der Auffassung, daß die Küstenschiffahrt den deutschen Schiffen gebühre. Diejer Grundsaß sei in 8. 1 ausgesprohen. Die Frage, um die der Streit si drehe, sei die, inwiefern denjenigen Nationen, die den Deutschen die freie Küstenschiffahrt gewährten, gleiche Freiheit auch in Deutschland gewährt werden solle. Jn dieser Beziehung hätte er gewünscht, daß nah Annahme des §. 1 in einem folgenden Paragraphen diese Reziprozität Anerkennung und Feststellung gefunden hätte. Solcher Ausspruh sei nicht erfolgt. Zn- zwischen habe der Minister ausdrücklih erklärt, daß dieser Grundsatz der Reziprozität auch bei der Regierung maßgebend sein werde. Wenn er nun auch mit dem Abg. Schlutow darin einverstanden sei, daß man die Gesetze nicht sür eine Person machen könne, daß man vielmehr die Geseyge an prüfen und festseßen solle, so müsse er doch fragen, ob so dringende Gefahr eines Mißbrauchs dieser Gewalt von Seiten der Regierung vorliege, daß er darum das ganze einen wichtigen Gegenstand generell ordnende Geseß, nachdem si diese generelle Ordnung durhaus nothwendig gezeigt habe, doch ablehnen müßte, und er komme zu dem Schluß, daß er sih nicht denken könne, wie für eine Regierung ein dauerndes Interesse dahin drängen könnte, diesen Grundsaß der Rezi- prozität aufzugeben zum Nachtheil auch der einheimischen Schiffahrt. Denn darüber werde keine Regierung Zweifel haben fönnen, daß sie den deutshen Schiffen die sreie Be-

wie gesagt, diesen Grundsaß in einem Paragraphen gern aufgestellt gesehen. Derselbe sei niht aufgestellt und An- träge nah der Richtung seien hier nicht eingebraht und in der Kommission vergebens erstrebt worden. So erkläre er sich denn mit Rücksicht auf die vom Minister amtlich abgegebene Erklärung, daß der Grund})aß der Reziprozität bei der Regierung maßgebend sein werde, niht gegen das Gesetz. Es sei neulih geäußert worden, daß seine ¿Freunde, resp. er zu dieser Sache iegt eine andere Stellung einnähmen als im vorigen Jahre, und man habe daran hochpolitishe Anschauungen geknüpft. Einmal verdiene seine Partei solche hochpoliti he Anschauungen gar nicht, dann aber sei die Sache sehr einfach. Seine Freunde seien im vorigen Jahre durhaus nicht einer Meinung in dieser Sache gewesen ; da das Centrumaber überhaupt den Grundsatz habe, kein Mitglied der Fraktion durch einen Beschluß zu fesseln, so sei es den Verhältnissen seiner Partei ganz entsprehend, daß jeder gestimmt habe, wie er für gut befunden habe. Er habe sich bemüht, damals den Grundsaß der Reziprozität in \{härferer Weise zum Ausdruck zu bringen, wie er denn gewünscht hätte, daß das auch in der Kommission und hier versuht worden wäre €s hätte ret gut gelingen können. Jnzwischen müsse er bemerken, daß aus scinem Wahl- kreis, der bei dieser Angelegenheit sehr betheiligt sei, ihm die Kunde geworden sei, daß die Anshauungen dort allerdings getheilt seien, aber wesentli si verstärkt hätten für die An- nahme des Entwurfs. Da aber die dortigen Einwohner aus der Erfahrung viel besser wüßten, als er aus der Theorie, was in dieser Sache richtig sei, so habe er nunmehr die Stellung eingenommen, welche er einnehme. Er sei nämli

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1881.

der Meinung, daß die Wähler ihre Jnteressen au kennten und daß der Abgeordnete bei seiner Haltung auf das Urtheil derselben Rücksicht zu nehmen habe, wenn es nicht der prin- zipiellen Anshauung widerspreche.

Der Bundeskommißsar Geh. Ober-Reg.-Rath Dr. Rösing er- widerte dem Abg. Schlutow, daß ihm das englische Geseß vom 24. Juli 1876 vollkommen bekannt sei, dasselbe ändere aber an dem Prinzip des Gesetzes von 1855 gar nihts. Wenn darin ausgesprochen werde, daß die ausländischen Schiffe denselben Bestimmungen wie die inländischen unterlägen, \so beziehe sich dies lediglih auf die zollamtlihe Behandlung, sollc aber keines- wegs einen allgemeinen Rechtsgrundsaß aufstellen.

Der Abg. Dr. Witte (Mecklenburg) nahm den in der zweiten Lesung abgelehnten Antrag Roggemann wieder auf. Die Fassung desselben entsprehe volllommen dem, was der Minister von Boetticher als die Tendenz der Vorlage charakte- risirt habe. Sein Antrag wolle geseßlih den Grundsatz fest- stellen, daß den ausländishen Schiffen volle Reziprozität ge- währt werde. Die Betheiligung der fremden Schiffe an der deutschen Küstenfrachtfahrt sei in beständiger Abnahme be- griffen, dagegen sei die Betheiligung der deutshen Schiffe an der ausländishen Cabotage sehr erheblich und man müße sih deshalb sehr hüten, durch Provokation von Repressalien diesen Betrieb zu s\{chädigen. Da nun die Möglichkeit nahe liege, daß eine spätere Regierung in mißverstandenem Interesse der deutschen Rhederei versuchen könnte, fremde Schiffe von der deutschen Küstenfrachtfahrt gänzlich auszuschließen, so sei es nothwendig, die Vorlage in der vorgeschlagenen Weise zu modifiziren.

Die Debatte wurde hierauf geshlo}sen. Bei der Abstim- mung wurden 101 Stimmen gegen und 82 Stimmen für den Antrag Witte abgegeben. Das Haus war somit nicht und die Verhandlungen wurden um

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beshlußfähig 21/9 Uhr abgebrochen. | Der Präsident beraumte um 3 Uhr eine neue Sißung an, auf deren Tagesordnung er die erste Lesung des Geseß- entwurfs, betreffend die Bestrafung der Trunkenheit, seßte.

Um 31/4 Uhr wurde die gestrige (31.) Sißung des Reichstags, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundes- rath und Kommissarien desselben beiwohnten, vom Präsidenten von Goßler eröffnet. Das Haus trat sofort in die erste Be- rathung des Entwurfs eines Geseßzes, betreffend die Be- strafung der Trunkenheit, ein. Die Debatte wurde vom Bevollmächtigten zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs-Justizamts, Dr. von Schelling mit folgenden Worten eingeleitet: i

Es3 sei mir, meine Herren, gestattet, Ihren Berathungen cine kurze Erläuterung vorauszuschicken, die mir namentlich deshalb noth- wendig erscheint, weil ja die Vorlage nickt aus einem einheitlichen Gesichtépunkte entsprungen ist, sondern si aus zwei verschiedenen, wenn auch untereinander verwandten Bestandtheilen zusammcuscßt ; denn cinerseits trifft die Vorlage polizeistrafretlihe Bestimmungen, andererseits aber stellt der §. 2 und was mit demselben zusammen- hängt, sib als eine Ergänzung des allgemeinen Theils des Straf- gesetzbuces dar, indem er sih mit der Frage beschäftigt, in welcher Weise Trunkenen ihre Thaten zuzurechnen seien. Meine Herren, Sie werden aus den Motiven die Ueberzeugung gewonnen haben, in wel? wcch{selnder und zum Theil noch heute kontrastirender Weise diese Frage in der Wissenschaft und in den Gesetzaebungen der Kulturstaaten gelöst worden ist. Das preußi|che Strafgeseßbuch, der Vorläufer des unseren, nam auf die Trunkenheit keine MRücfiht, erkannte vielmehr nur Wahnsinn und Blôdsinn als allgemeine Strafausschließungsgründe an. Ein Gut- achten der preußischen wissenschaftlihen Deputation für das Medi- zinalwesen, welches aus Veranlassung der Ausarbeitung des Straf- geseßbucbes für den Norddeutshen Bund efordert wurde, tadelte diese Begrenzung und stel.te die Forderung, daß außer den Geistes- frankheiten aub voch gewisse Grade der Trunkenheit, der Swlaf- trunkenheit und des Fieberdcleriums als mögliche Gründe der Un- zurechnungtfäbigkeit zu berücksichtigen jeien. E

Dieser; Erinnerung, welher sich auch andere Autoritäten an- \(lossen, gab die Redaktio: des Strafgesepbuches Folge; man ver- zitete daber auf eine Einzelaufzählung der Strafausschließungs- gründe und traf im §, 51 des norddeutschen, jeßt deutschen Strafgeseßbuchs, die Bestimmung: :

Eine strafbare Handlung ist nit vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sib in eincm Zustande von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistetthätige feit befand, dur welchen seine freie Willensbestimmung aus- ge\cklossen war. _,

Es entstand nun aber die Frage, bis zu welchem Grade sich die Trunkenheit gesteigert haben müsse, um als Strafanus)cließungs- grund zu gelten. Der Ausdruck „Bewußtlosigkeit“ scheint auf deu höchsten lähmyungsartigen Grad der Trunkenheit hinzudeuten. Allein, meine Herrev: in diesem Zustande bildet der Körper nur eine willenlose Masse, die keinem andern Geseye als dem der Schwere fo'‘gt.

In diesem Stadium is jede Aktionsfähigkeit aufgchobenz; der Gesctzgeber würde etwas Unmögliches vorausgeseßt haben, wenn er über eine in diesem Zustand begangene Handlung hätte disponiren wollen. Daber führt die logishe Auslegung zu dem Resul tat, daß unter „Bewußtlosigkeit* nit die völlige Abwesenheit des Bewu::t- seins, sondern nur die Störung der Kontinuität desselben verstanden werden muß, und dies, meine Herren, ist jeyt die herrsWende Ansicht unter den Lehrern des deutschen Strafrehts. Damit aber fällt die Grenze der Zurechnungsfähigkeit noch in den Zustand der Exalta- tion, welcher den lähmungsartigen Erscheinungen vorauszugehen pflegt, und es ift daber lediglih der Würdigung des Richters der Thatfrage und der sein Ermessen leitenden Sacverständigen anheimgegeben, ob die Trunkenheit im einzelnen Fall bis zur Ausscbließung der freien Willensbestimmung sich gesteigert hat. Wenn i das Wort „frei betont habe, so befinde ich mich in Uebereinstimmung mit der wissea- {aftlichen Deputation für das Medizinalwesen, welde auf den Auss{luß der freien Willensbestimmung den Nachdruck gelegt wissen

te, : rf Was nun, meine Herren, die Praxis betrifft, _so habe i anzu- erkennen, daß die deutschen Gerichte si bei Prüfung des Geistes- zustandes von Trunkenen des Ernstes ihrer Aufgabe bewußt find und nicht leihthin Unzurechnungt fähigkeit annehmen ; allein wenn auch nur ein einziger Fall vorgekommen ist, wie der in den Motiven be- richtete, in welhem ein wegen s{werer Körperverletung Angeklagter wegen seines trunkenen Zustandes zur Zeit der That recbtékräftig freigesprohen worden is, und dieser Fall steht nicht vereinzelt da —, wenn einige solcher Fälle sih ereignet haben, mußte do an die verbündeten Regierungen die Erwägung herantreten, ob es gesetz- g?berisch überhaupt zu rechtfertigen ist, die selbstvershuldete Trunken- beit als einen Strafbefreiungsgrund zuzulassen. Die Regierungen haben geglaubt, diese Frage verneinen zu müssen; sie halten die An-