1881 / 82 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

\chauung des englis en Recht dem Kommer .tator défselben, unmögli eine Zrtlofigk Und diese Anscauung läßt Rechtswissenschaft rechtfertigen, Zustand verseßt, schlummernden Trieb fesselten Leidenschaft auf Fahrläjsigkeit beruhend ode fiziren sei, das, meine Herren, hier um so weniger zu erörtern der verbündeten Regierungen im S. Zustande der Wi vollen Strafe des Gese gemilderten Strafe geiroffen we Meine Herren ! älle der gänzlihen Strasfreiheit aus d runkenheit nur selten Ersceirung, daß Angeklagte, können, um immer ohne Erfolg, auf Die verbündeten Regierungen gefaßt, und sind der Meinun Milderung,

8 für cine durchaus gesunde, welche von Stephen, dahin zusammengefaßt wird, daß it dur die andere privilegirt werden könne. t ih au vom Standpunkte der deutschen denn wer \fich absihtli in einen er die Herrschaft über die in ihm e verliert, wird auch das Werk seiner ent- vertreten müssen. Ob diese Verantwortung als r in welcher anderen Weise zu quali- ist eine Frage der Theorie, welche sein dürste, als nah den Vorschlägen 2 der Trunkene wegen der im Handlung uicht mit der ges, sondern nur mit einer nach Abstufungen

in welchem

llen8unfreiheit begangenen

Während. wie erwähnt, in der Praxis die em Gesichtspunkt der eine alltägliche welche die That selbs nicht leugnen zu erreichen, sib, und zwar nicht eine Berauschung zur Zeit der That berufen. haben au diesen Mißstand ins Auge g, daß jener Einwand in vielen Fällen Veranlassung

sind, so ist es dagegen

eine mildere Strafe

faum jemals zu zu einer Erschwe-

namentli daß der Thäter {hon im H rauscht hat, jet es, was nocch s{limmer ist, um Strafverfah! en sh den Cinwan nun auc nicht daran gedacht werden fann, des Richters nach unten hin z bündeten Regierungen doch für geboten, derungsmöglichkeit den lichkeit zu gemähren, d gehen je nah Lage des Analogie des militärish Wenn ich nun, meine Herren,

so wurzeln auch Rechts\{huy gegenüber trunkene ein öôkonomischer un

ist, meine Herren, darüber besteht wohl Zweifel, seit vie treffliche llen seiven Verzweigungen b! ben si nit dem Glauben bin, lisches Uebel durch Straf

Beurtheilung inbl:ck auf die beabsichtigte That sich be- Flasche sich den Muth zu holen oder, \{chon im Voraus für das bevorstehende d der T1unkenheit zu sichern. Wenn das Strafbemessungtrechbt so erachten es die ver- als Korrelat für diese Mil- anderen Seite hin die Mög- ie Konkurrenz der Trunkenheit mit dem Ver- Falles durch einen disziplinären Zusay nach en strengen Arrestes zu ahnden.

zu den polizeilichen Strafbestim- diese wesentlih in dem Gedanken Perfoncn zu er- d sittlicher Volks-

um aus der

u beschränken,

Richter nach der

mungen Üübergehe, der Vorlage, Daß die Trunksucht {haden der s{limmsten Art bei keinem Kundigen en Bär diesen Schaden in Die Regierungen tief gewurzeltes mora Welt geschafft oder auch Meittelbar wird allerdings gegenüber diesem Laster nicht über der öffeytlihen Meinung, li den einzelnen Trunkenhe:tsfall milden Beurtheilung unterwirft, nur allmäblich vollziehen. sofort erreichen und muß es da im Interesse der Nechtssicherhei dem Publikum öffentlicher Gelegenheiten oder unsittlice Angrifse zu erfahren, Einzelne si absolut nit s{chüßen. wissen Grade diesen Schuß gewähren, heit von öffentlichen Orten zurüctzudräng fange oder in geringerem Umf Jedenfalls wird deu Polizeiteb Orte von Truukenen dur di in weiterem Maße möglich werden, als diese Reich8recbt eröffnet ist. eine ‘Analyse

Schrift des Dr, oßgelegt hat. daß ein so bestimmungen aus der chränkt werden könne. die strengere Stellungnahme des Staates ohne Einfluß bleiben, namentlich gegen- welche die Trunksuht und nament- do im Ganzen einer viel zu allein auc dieser Erfolg wird sich meine Herren, kana der Staat her zu erreichen fuchen, nämlich, daß t die Gefahr vermindert wird, welche egegnung mit LTrunkenbolden auf Gegen die und Leben

nur wesentlich bes

Cins aber,

fann der Einzelne oder die, Der Staat kann aber b wenn er die Trunken- In welchem Um- gelingen wird, steht dahin. örden die Säuberung der öffentlichen e Bestimmungen des Gesetzentwurfs Möglichkeit dur das meine Herren, Ihnen der zu jenem Zwecke etwa verwendbaren aber ausrcichenden Bestimmungen unjeres Strafges das bestehende Reichêrech{t in der zur Gevüge hervor strafgesee gegen

Wesentlichen Landet sti afgeseze nach Emanation sondern in unverän ch möcwte Ihnen aber doch noch einen wie sh die Dinge in dev]

id wähle Zusammenstellung im Polizei ezirke von Berlin weg? Die Gesammtziffer beträg Nagabondirens zum weitiger Verbrechen zogen 421, ter Reft bestand aus Ernücbterung entlassen werden müssen. der überbhauxt wegen Trunkenheit sistirten Personen nicht zur gerichtliweu Verfolgung gezogen.

Meine Herren! Ich blie angedeuteten niat auf cinem wissenschaftlichen Prinzipe, aus Bestimmungen Die verbündeten Regierungen erheben ni Merk dem b ohen Hause vorgelegt zu haben. lage getrieben und Volkeleben trauen tarauf,

eibuches ersparen That unzuläßlich ift, Reihe von Bundesstaaten Landes- die öôffentlice Trunkenheit bestehen, 1 der Vorlage analog sind, und daß diese des Strafgescßbuches niht auf- derter Geltung und Wirksamkeit praktischen Beleg enigen Theilen des Partikularstrafgesetze

geht daraus , daß in einer

welche im

gebolen sind

Bundesgebiets

Präsidium Trunkenheit sistirten Personen. Davon \ind wegen BVettelas und | igewahrsam abgelie\ert 1026, wegen ander- | oder Vergehen zur geri&tlihen Beitrafung ge- 5930 Personen, die nach eingetretener Es sind somit über 80%

ße mit ciner \{

on im Eingange meines | Bemerkung.

Gesetzentwurf welchem sich die na blos logiswen Geseyen cht den An\prucb, ein solches Sie sind zu ihrer Vor- | worden durch dringende Mißstände, die ia dem Recbts- erfahbrungemäßig hervorgetreten sind, und sie ver- daß den von ibnen ins Auge gefaßten Zielen die Zu- boben Hauses nicht fehlen und raß fn dann auc über die einzushlagenden Wege eine Vereinbarung finden wird. Der Aba. Dr. von S kaum verständlich) gab einen Trunksucht in England und ü Akte des englishen Parlaments zur Bek in Deutschland überhand und ihre Bekämpfung gereiche zahl- erster Linie Gefängnißbeamten, unverkennbar , überhandnehmenden Uebel gegeni verschließen wurf anlange, tiefere jurijtische demselben gefunden habe. Eingriff in das gesammte rechts in sih. Das in den Motiven zur Abänderung nah welchem ein Mann, gangen, gänzli

chwarze (auf der Journalistentribüne | Ueberblick über die Zunahme der

ber die zahlreichen geseßgeberischen | ämpfung dieses natio-

nalen Uebels. die Trunksucht Vereinen, westfälischer Verdienste. Gesetzgebung iber nicht länger die Augen vorliegenden so verdiente die sehr s{hwierige Frage eine Auffassung und Durcarbeitung, als sie in Namentlich schließe der §. gegenwärtige System des Kriminal- Begründung einer der jeßigen Gesehgebung angeführte der eine s{hwere Körperverlezung be- sei, weil nah ärztlichem holismus, dem sein Vater er- bei ihm fortgeerbt hätten, schon bei mäßigem Alkoholgenuß in den Zu- sfähigkeit gerathe sprehung in diesem Falle, ohne dem effenden Richter zu nahe zu treten, auf einer 1 des Strafgesezbuches beruhe. legung werde aber au dur geändert werden, da derselbe s. 51 zu beschäftigen. auf welhem Wege die

ch freigesprochen worden Gutachten die Folgen des Alko geben gewesen, der Weise Unzurehnung unzutreffend, Urtheil der betr irrigen Auslegung des §. 5 An einer solchen irrigen den jetzigen Gesezentwurf nichts es vermeide, sih mit dem deutete s{lißlich an, Verfolgung dec Trunksucht, Kriminalrehts zu verlezen, erreiht werden könne,

als die Frei

0 strafrehtliche ohne das Prinzip des jeyigen indem man

das Sich-Betrinken als Fahrlässigkeit in Bezug auf die spätere verbreherishe Handlung auffasse;, er beantrage die Ueberwei- sung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Der Abg. Traeger bemerkte, als einmal die Wogen der Temperenzbewegung in Amerika sehr hoh gegangen seien, habe eine große Zeitung einen nit unerheblihen Preis auf den kürzesten, die Materie ershöpfenden Leitartikel geseßt, und der prämiirte, aus einem einzigen Sage bestehende Leit- artikel habe folgendermaßen geiautet: „Er wolle lieber die ganze Welt freiwillig betrunken, als einen einzigen Menschen durch Zwang nüchtern sehen.“ Nun brauche man ih durchaus nicht auf diesen Chimborasso individueller Freiheitsbegeisterung zu stellen, wenn man gegen das vorliegende Geseg anfkfämpfen wolle, denn dasselbe sei kein Temperenzgeseß, die Motive sagten es, der Regierungsver- treter habe es gesagt, daß die Unterdrückung der Trunksucht erst in zweiter Linie von diesem Gesetz erhofst werde, sein eigentlihes Gêbiet, fein Schwerpunkt beruhe in dem Straf- recht. Nun sei es eine eigenthümliche Sache, seit man in Deutschland si in einer rücktläufigen Bewegung befinde, daß das Strafreht ein immer mit Vorliebe in Angri} genom- menes Versuchsobjekt sei und man könne mit Anlehnung an diesen alten Vers bezüglich der Vorlage sagen: „ein bissle Lieb und ein bissle Treu und bissle Strafrecht sei immer da- bei.“ Es sei fast keine Legislaturperiode vergangen, ohne daß dem Hause nicht eine das Strafrecht bezüglihe Vorlage vor- gelegt sei, die sich gewöhnlich in die Spiße des Mißtrauens gegen den Richter verlaufen habe, daß dieser eine frankhafte Neigung zu einer allzu milden Anwendung des Strafrechts habe. Allerdings gingen vie Motive auch davon aus, daß die Trunkenheit in unerwünschter Weise überhand genommen habe, begnügten sih aber, aus gewissen Thatsachen Rük- \{lüsse auf das von ihnen behauptete Moment zu machen. Was aber seine Erfahrung, d. h. seine Beobachtung der Er- fahrungen betreffe, so glaube er die Wahrnehmung gemaht zu haben, daß eigentlih seit längerer Zeit die Trunksuht eher ab-, als zugenommen habe. Au werde die Trunkenheit jeßt weit schärfer be- und verurtheilt als früher. Das Volk werde von den Motiven ungleih behandelt: wolle man von demselben etwas haben, dann sei es das gute, brave’ Volk; brauche man es nit, dann greife man es sehr an. Das Volk sei nicht besser und nicht \{lechter als der Einzelne. Was den einen in den Mo- tiven erwähnten Fall betresfe, wo der Angeklagte in der Wahl seines an Alkoholismus leidenden Vaters sehr vorsichtig ge- wesen sei, werde man sagen müssen, Arzt und Richter hätten sich geirrt, aber tarum brauche man kein neues Geseh. Was den Säuferwahnsinn betreffe, so sagten ärztliche Gut- achten, daß derselbe jedem anderen Wahnsinn gleich zu rechnen sei. Der leßte in den Motiven erwähnte Fall treffe den Schneider Rodrigo in Madrid. Ein spanischer Schneider in den Viotiven eines deutschen Geseßes, das dürfte doch etwas Flickarbeit sein. Dieser unglückliche Swneider sei weit mehr verrückt als betrunken gewesen. Es seien in seiner Familie allein 14 Wahnsinnsfälle konstatirt, und da es mit dem Verstande dieses spanischen Kleiderkünstlers au niht am besten bestellt gewesen sei, so habe auch das spanische Geriht dessen Geseßzgebung in vielen Beziehungen hiex zum Muster an- gesührt werde Veranlassung gehabt, diesen Mann freizu- \prehen. Diese Fälle hätten gerade das Unglück, daß sie das, was sie beweisen sollten, niht bewiesen Was das Ge- setz selbst betreffe, so leide es an einer gewissen Eilfertigkeit, an Mangel an Durcharbeitung. Die meisten Gesez-ntwürfe, die dem Hause jegt vorgelegt würden, machten den Eindruck, als seien sie mit großen Bleistiftzügen von einem viel beschäf- tigten Manne auf das Papier geworfen, dem gerade irgend eine Materie vor Augen komme und der mehr oder weniger

geistreihe Bemerkungen und geseßzgeberishe Jmprovisationen | | zu Papier bringe. Anstatt diese glücklichen Kinder seiner | augenblicklichen Laune in den gehörigen Werkstätten ordent- li durqcarbeiten zu lassen und sie dem Hause dann vorzu- | legen, würden sie gewissermaßen mit den Eierschalen ihrer Geburtsstätte hier vor das Haus gebracht. Er wolle nicht | andeuten, daß das Gesetz vielleicht, um einen Ausdruck,, der | ja auf das enischiedenste zurückgewiesen sei, zu gebrauchen | ein sozial-aristokratisches wäre, indem es sich eigentlih wenig | außer der Atmosphäre des Fusels ergehe und den Champagner | und Wein und andere hoffähige Getränke und solche, die denselben huldigten, ganz außerhalb seiner Schußweite ließe, ! er hoffe jedo von den deutschen Richtern, daß sie sih nicht | \{heuen würden, auch einmal in die Region des silbernen | Pfropfens hineinzugreifen. Nicht unsympathish sei ihm der 8. 6, wonach besirast werde, wer bei Verrichtungen, welche zur Verhütung von Gefahr für Leben und Gesund- | beit Anderer besondere Aufmerksamkeit erforderten , sih betrinke. Aber auch hier sei der Kreis etwas zu eng gezogen. | Das Muster, das shwedishe Geseß, besämme : „Ein Geist- licher, der im Dienste betrunken sei, oder sonst Jemand, der | | im Dienste des Staates betrunken sei“, denn wenn man einen | friminellen Verdacht habe, könne man von den betreffenden Leuten annehmen, daß sie unter Umständen auch einmal be- | trunken sein könnten. Er sei aber nit für diese Weitläufig- keiten des \{chwedishen Geseßes, denn dasselbe sei sogar so weitläufig, daß es im §. 4 folgende Bestimmung ent- halte: Verzehre Jemand so unmäßig sta1ke Getränke, daß derselbe daran stürbe was glaube man, daß dann ge- | scehe so werde derselbe in aller Stille begraben. Er wende sich nun zu dem Paragraphen, wonach mit Geld- sirafe oder mit Hast bestraft werde, wer in einem nicht un- vershuldeten Zustande Aergerniß erregender Trunkenheit an öffentlihen Orten betroffen werde. Hier sei ihm {hon sehr bedenklih das „in einem niht unverschuldeten Zustande“. Gewöhnlich sei der Zustand der Trunkenheit ein unverschul- deter; derjelbe beruhe auf einer besonderen Siimmung, auf Uebershäzung der eigenen Kraft. Derselbe könne sogar in dem Gefühle eines sehr anerkennenswerthen Patriotismus wurzeln er erinnere nur an die patriotiscen Feste, die Alle mit Begeisterung feierten und wo der Einzelne sich viel- leiht mehr die Zügel schießen lasse. Er könne sich noch andere wie solle er sagen minder entshuldbare Gründe denken. Denke man sih, es mähe Jemand eine Wiese, cine Beschäftigung, die allerdings der Kraftanstrengung be- dürfe und bei der es entshuldbar sein sollte, die raft zu wecken; der Betreffende trinke Cognac oder Nordhäuser. Wenn der bei „etwas konträrem Winde“ nah Hause gehe wolle man ihm daraus einen Vorwurf machen? Oder, wenn Jemand si aus Verzweiflung über die Miethssteuer betrinke, solle das nicht auc ein Grund sein, sih etwas mehr als gewöhnlich zu erlauben ? Der Regierungsvertreter habe nun hervorgehoben, man wolle durch den §. 4 hauptsächlih die Belästigung des Publikums

an öffentlichen Orten durch Betrunkene vermeiden. Hier komme aber hon der §. 360 zur Anwendung: „wer ungebührlicher Weise ruhestörenden Lärm errege oder groben Unfug ver-

erren würden sich erinnern, daß die der Kommission

dem „groben Un Perspektive eröfsne , Seiten der sei ein Paragraph, andere, die vielleicht aber wegen de müßten, beig das Scildera Beschäftigungen, fich hingebe, fiel

BInseca te für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Stciats- Anzeiger und das Central-Handels- registe: uimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und füöuiglih Preußisheu Staats-Anzeigers: Berlin SW8., Wilhelm-Sraße Nr. 8%.

Oeffentlicher Anzeiger. 7

1. Steckbriefe nnd Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Inseraïe nehme-ea an1 die Annonucen-Grereditionea eb „Juvaïideuvauk“; Rudolf Mosse, Haafenfiein G, L. Daunbe & Co., Büttuer & Wiutex, sowie alle übrigen größeren Anuugneen-Bureaus.

uristen in ur Vorberathung des Strafgeseßbuches vor der allerdings eine ganz unabsehbare zurückgeschreckt seien, und daß da von egierungskommissarien in dem ungqualifizirte Vergehen und noch unter s{limmere Paragraphen fielen deren Umstände milder beurtheilt werden bracht, also zum Beispiel das Klingelabreißen breißen der studirenden Jugend; alle derartige denen ja auch der gebildete Mann zuweilen

6 en unter das Gese über die Bestrasung der Trunkenheit, ganz abgesehen davon, daß die nähere Bezeich: nung der Erregung eines öffentliche passe. Man habe aber die Sache noch habe sie dadur sung sei, daß J

5, Industrielle Etablizssements, Fabriken und Grosshande!.

6. Verschiedene Bekanntmachnngen.

7. Literarisœe Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen.

8, Familien-Nachrichten.

& Bogler, E. S&hlgtte

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verleosung, Amortisation, Zinszahlung

8 | In der Börsen- n. 3. w. von öffentlichen Papieren.

79, 80. Kartenblatt 6, Parzelle 85, 86, und es befinden sich auf denselben das zu Ankum Nr. 75a belegene Wohnhaus, die Sceune daselbst 75b und die Bierbrauerei 75c da- selbs mit Cisfkeller;

. in der Grundsteuermutterrolle für den Ges meindebezirk Aslage, Artikel Nr. 17, Karten- blatt 2, Parzelle Nr. 22;

, in der Grundsteuermutterrolle für den Ges meindebezirk Sitter, Artikel Nr. 40, Karten- blatt 5, Parzelle Nr. 60;

und außerdem gehört zu denselben noch eblih dem Schuldner gehörige Garten erdorfe, dessen Bezeichnung nach der

Grundsteuermutterrolle zur Zeit nicht an-

. gänglih ift, jedoch im Verkaufstermine er}

en soll.

üd, 9, März 1881, __ Königliches Amtsgericht. Nacbträglich wird bemerkt, daß der in vorstehender | Verkaufsanzeige nebft Aufgebot L Schluß gedachte nunmehrigem Berichte zu- i folge niht im Oberdorfe, sondern im C U ; Ankum belegen und in der Grundfteuermutterrolle ; für den Gemeindebezirk Ankum unter Artikel 55, * Kartenblatt 7, Parzelle 17 verzeichnet ift.

Bersenbrück, 28. März 1881.

Königliches Amtsgericht.

SteckXbriefe uud Untersuchungs - Sachen

beschriebenen Ednard Angust Lojewsky, geb. am 11. September 1858 zu Löbau, welcher oder si verborgen hält, ift die Untersuchung®-

wegen Diebstahls und Unterschlagung in den Abihl. 83. G. 854/81 verhängt. ersucht, denselben zu verhaften liche Stadtooigtei-Befängniß zu

ericht L., Abthlung 83.

Größe 1,63 m, Haare dunkelblond, Sticn niedrig, dunkler Schnurrbart, Augenbrauen dunkel, Augen Nase klein und breit, Mund groß, Zähne , Kinn breit, Gesicht vorstehende Backenfnochen, Sprace deuts und polnis, Hose und Weste braun gerippt, braun» farirtes Jaquet, brauner Ueberzieher, in der Mitte eiagedrüdckt, Schaftstiefel und Regenschirm. Besondere Keunzeithen :

| \uldigen Theil zu erachten und demselben die [ Kosten des Prozesses aufzuerlegen und ladet den | Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- | streits vor die II. Givilkammer des Königlichen } Landgerichts zu Neu-Ruppin anf

li 1881, Vormittags 93 Uhr, einen bei dem gedachten

an ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Termine } öffentlih meistbietend verkauft werden. | Die Verkaufsbedingungen find dem an der Ge- richtstafel ausaehängten Subhastations-Patente an- gehängt und können dort wie auch in der Gerichts- \chreiberei eingesehen werden.

Zuglei werden Alle, wel@e an den vorbeschriebe-

mobilien Eigenthums-, Näher-, lehnrecht- fideikommifsarishe, Pfand- und andere ding- auc Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, zur A meldung solcher Ansprüe in dem anberaumten Termine unter Androhung des Recbtsnacbtheils vor- geladen, daß für den ih nicht Meldenden im Verhältniffe zum neuen Erwerber das Recht ver- loren geht.

Wittmund, den 29. März 1881.

Königl. Amtsgericht. II,

Steckbrief. den unten

mit der Aufforderung, Gericht zugelaffenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwedte der öffentlihen Zuftellung wird diejer Auszug der Klage bekannt adt 9

n Aergernisses hier nicht anders trefsen wollen und ch nur unklar gemacht. Die Bedingung der Bestra- emand in einem nicht unvershuldeten Zustand der Trunkenheit „Aergerniß erregt“ habe. Juristen Ü ab. Nach Zustand ei lichen Gesü

und in das König- Berlin abzuliefern. Königliches Amts- Beschreibung: Ulter

Bart kleiner

lihe Rechte, insbesondere

l erregt Die Ansichten der ber diesen Begriff wichen sehr weit von einander Ansicht des Reichsgerichts genüge es nicht, daß der n solcher sei, daß ein Mensh von normalen sitt- Gefühlen daran Anstoß nehme, sondern das Aergerniß e in concreto thatsächlih erregt sein. Hiermit käme man Ein Betrunkener könne 10 Straßen Aergerniß zu erregen, bis derselbe auf cinen dem derselbe Aergerniß errege.

Polizei der Fall sein, die in

K ; 99 Jahre, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(9640) Oeffentliche Zustellung.

Die Barbara Mercier, Tagelöhnerin, Wittwe von Joseph Conot, zu Paris, Rue de l’Atlas Nr. 11 wohnend, vertreten durÞch Rechtsanwalt Dourt zn Mey, klagt gegen den Johann Mercier, Bolzen- fabrikant, früher zu Paris, jeyt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, und Genoffen, mit dem Antrage: Kaiserliches Landgericht wolle verordnen, daß dur das Amt des Notars Watrin zu Knütin- en zum Verkaufe der zum Nachlasse des Iohann

aptist Mercier, zu Lebzeiten Handlanger in Algrin-

i dem Banne von Algringen ge-

legenen, in der Klagsbeilage I. näher bezeichneten, in Natur untheilbaren Liegenschaften zu den daselbst angegebenen Taxen und Bedingungen geschri werde, ferner die Theilung des Nachlasses des ge- nannten Johann Baptist Mercier verordnen und die Kosten der Masse zur Last legen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 11. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf

den 23. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderu-g, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mes, den 2. April 1881,

; _ Lichtenthaeler, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

Nahstehender Auszug: Zum K. Landgericht Zweibrücken, Civilkammer. : „Klageschrift für: Maria Ruffing, gewerblose Ebefrau von Sebastian Dehm, Bäder, früher in Oberbexbach, jeyt ohne be- kannten Wohn- und Aufenthaltsort in abwesend, sie in Oberbexbah wohnhaft, Klägerin, vertreten durch

tsfarbe blaß, ganz ins Unge durchgehen, ohne feinfühlenden Mann stoße, Am meisten werde dies bei der

kleiner brauner

r Ad mai E S S A C R A R A E

1 \{hwarzer Geht etwas gebükt.

Steckbrief. Sophie Bertha, geb. Fritze, 1854 zu Nordhausen , welche soll cine durch Urtheil des Königlichen zu Berlin vom 1. Dezember 1880 er- vier Wochen vollstreckt zu verhaften

Aufgebot und öffentliche Ladung.

Auf freiwilligen Antrag des Vollmeiers r. Krückeberg Nr. 5 in Lachem soll dessen

Vollmeierstelle

mit allem Zubehör an Land, Rechten uud : __ Gerechtigfeiten öffentli meistbietend verkauft werden.

Termin zu solhem Zwette ist vor unterzeichnetem

Amtsgerichte anberaumt auf Mittwoch, den 1. Juni d. J., Morgens 11 Uhr.

Daneben werd¿n Alle, welche an dem zum Ver- kauf gestellten Grundbesige Eigenthums-, Näher-, lehnrectlihe, fideikommi arische, Pfand- oder an- dere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberehtigungen ¿u haben vermeinen, hier- mit aufgefordert, solhe Rechte in dem anstehenden

ine widrigenfalls diese!ben im i Verhältniß zum neuen Erwerber verloren gehen j wegen Anerkenn

Hyvotheken- j ïönnen beim ?

| eGarten im Vberdocfe“

Gegen die separirte Hoffmann, boren am 4. August ich verborgen hält,

haben pflege.

Er halte also diesen Paragraphen für sehr unglüdlich.

Sehr bedenklih erscheine ihm auch die Bestra- Danach könne jeder ordentlihe Mann der von Zahr zu Jahr zu seinem Geburts- fen oder anderen periodish wiederkehrenden,

Fen in die Lage komme, sih einmal der Richter ihn ohne mildernde Ueber den §. 2 der Vor- licher Weise ge- erlauben wolle : fung der Trunkenheit könne zu fol- imentation führen: wer sih betrinke, sege sih siand, in dem er nicht Herr seiner selbst sei; wer in einen solchen Zustand versebße, Fahrlssigkeit der Trunkenheit sein,

Rückfalls. bestraft werden, tage, bei Kindtau freudigen Familienereigni zu betrinken, und dann müsse Umsiände sofort in Haft nehmen. lage habe der Vorredner äußert, daß er nur weni der Gedanke einer Bestra gender Arg1 in einen Zu

gen gehörigen, auf

kannte Haftstrafe Es wird ersucht, dieselbe und in das Weibergefängniß zu Berlin, Nr. 10, abzuliefern. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 93.

Der hinter den Sthrei- Rahn wegen Betruges in den Acten V, ‘0. 150 de 1881 unter dem 7. Februar d. I. ird hierdurw zurückgenommen. önigl. Landgericht I.

} Oeffentliche Ladung des Appellaten Borsdor Berlin, den j zur mündlichen Verhandlung f i in Sachen es Königlichen Kommissions-Raths Johann Wil-

helm Moeser hier, Klägers und Appellanten,

1) den Gasthofsbesißer Friy Wessel hier,

2) den Theater-Direktor Peul E

3) das Königliche Hauptsteueramt für die Gerichts- kostenerhebung, hi

Verklagte und Appellaten,

IX. 4038. 80

ung eines Anspruchs auf vorzugs-

weise Befriedigung.

sih in so vortre

ge Bemerkungen fi Steckbrieis8erledignug.

erlassene Steckbrief w Bezlin, den 31. März 1881. K Der Untersuchungsrichter.

Stebriefs - Erlediguug. Schlächtergesellen Carl ] Eschelmanu wegen Diebstahls in d Nr. 151 de 1881 unter dem 18. lassene Steckbrief wird hierdurch Berlin, den 1, April 1881. geriht I. Der Untersuungsrichker. Bertscy.

müsse die Folgen Das würde eine Bestrafung und diesen Gedanken finde man auÿ in anderen Geseßgebungen befolgt, so z. B. im österreichischen rafe man in diesem Geseß nicht mehr ren man bestrafe und das Unlogische {hon der Vorredner auseinandergeseßt gangene Handlung, die nur da- mit Bewußtsein, mit Vorsaß sie nah: einem ganz seltsamen nde Handlung selbst bedrohende und es werde denn genommen der Entwurf Regierung manchmal zur Ausfüllung

anzumelden, Jeßt aber best

die Trunkenheit, sonde dieses Verfahrens habe die in der Trunkenheit be durch strafbar werde, daß sie

ausgeübt sei, und man bestrafe Modus; es solle das die betreffe Strafgeseßbuch zu Grunde gelegt werden, so 1/4 oder 1/z Zurechnungsfähigkeit an Eins sei er sehr froh, Doktorfrage, die von der r Stunden aufgeworfen werde, eine lehrte liebten, hier in sehr kfategorischer

Nämlich es betrinke sich Jemand vor Verbrechens absichtlih, um Straflosigkeit zu sichern. Verbrechen, dann könne derselbe doc) daun müsse ihn die volle Strafe treffen. fein vernünftiger Mensch leugnen rehnungsfähigkeit ? sammenhanges zwis

arl Albert Theodor Paul en Akten U. R, II. März d. Is. er- _zurückgenommen. Königliches Land-

? Grundsteuer - Multerrollen - Extrakt,

Extrakt und Verkaufsbedingungen Amtsgerichte eingesehen werden.

Die dem Gerichte bekannten Gläubiger erhalten eine besondere Ausfertigung dieser Ladung ledigli zur Nachricht und sind von der Verpflichtung zur Anmeldung ausgenommen.

Der demnäcbstige Ausschlu

Affixion an hiesiger Gerichtstafel bekannt gemacht

Hameln, den 27. März 1881. Königliches Amtsgericht. Abih. 11, Kirchhoff.

: Nachdem die durch die Verfügung vom 9. Ja- ¡ nuar 1881 bewilligte Frist abgelaufen, ohne daß die : Appellations-Leautwortung Seitens des Beklagten : Borsdorff, dessen zeitiger Aufenthalt unbekannt, ein- 3 so ist derselbe mit dieser ausges | {lossen und zur mündlihen Verhandlung vor dem in dessen Sihungssaale im raße Nr. 14, ein Termin

] ; i Steelbrief. i gereicht worden,

(beim Colon ihn eingeleiteten U unfugs durch die Flucht entjo ibn verhaften und in hiesiges

Dieunsiknecht Karl Exner Sobbe in Hagen) hat si der gegen ntersuchung wegen groben Straßen- gen. Es wird gebeten, Gefängniß abliefern Er i} von mittlerer Größe, eiwa 28 es, dunkles Haupthaar, sonst ien und stammt aus der Lage, 2. April 1881. Nieländer.

ßbescheid sotl nur dur | unterzeichneten Scnate | Kammergerichte, Lindenst { auf den 14, Juni 1881, Vormittags 104 Uhr, ¡ angeseßt, und zu demselben der Appellant und die ppellaten ad 1 und 3 vorgeladen.

j Der Theater-Direktor Paul Borédorff wird hier- [ durch aufgefordert, in diesem Termin in Person | oder dur einen gehörig legitimirten Bevollmäch- tigten aus der Zabl der beim Kammergerichte zur Praxis berechtigten Rechtéanwalte zur bestimmten Stunde zu erscheinen und die bisher von ihm in

Trg N Bezug genommenen oder in Abschrift beigeb Auf Antrag der Screinerëehefran Joh. Christine , Ürkunden urscrittli mit zur Sen zu E

Fischer, dann der ledigen großjährigen Haushälterin Maria Maadalena Ençerer von hier, ergeht hier- mit die Aufforderung:

1) an den Verscollenen, den am 14. Januar 1826 Schneidergesellen Engerer von Fürth, spätestens im Aufgebots-

Dienstas, ven 14, Februar 1882, Bormittags 9 Uhr... persönlich oder {riftli bei dem unterfertigten Gerichte sich anzumelden, widrigenfalls er für ; tcdt erklärt würde, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf- acbotêverfahren wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Meitthei- lung hierüber bei Gericht zu macheo. Fürth, am 2. April 1881. Königliches Amtsgericht. Rächl Kgl. Amtsrichter. Zur Beglaubigung:

Frage wie sie Ge- Form beantwortet habe.

der Ausführung eines sich mildernde Umstände oder r Mann nun wirklich das nicht betrunken gewesen

I E E E

Jahre alt, hat struppig feine besondere K Provinz Posen.

Lippisces Amtsgericht.

Steckbrief. Domdey aus Adlih B auf der Louisengrube b ist, soll eine dur Urtheil de gerihts zu Labiscbin vom 8. Gefängnißst

Rechtsanwalt Gebhart in

Begehe de Sebastian Dehm, vorgenanut, Beklagten , wegen Vermögensabsonderung. j

Der obgenannte Sebastian Dehm wird andurch ; vor das K. Landgericht Zweibrücken, Civilkammer, vorgeladen, und aufgefordert, einen zur anwalt- schaftlichen Vertretung daselbit zugelassenen Recbts- anwalt zu bestellen, welcher für ihn in dem unten- bezeichneten, zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits anberaumtea Termine zu ersceinen hat, um antragen zu höôren:

„Es gefalle dem K. Landgerithte, Civilkammer, di: VBermögentabsoaderung zwischen den Partheien aus- | zusprechen, demgemäß die Parteien zur

vor dem K. Notär Pfülf in Waldmohr sen, das dortige Amtszeiiht mit der Ernennung und Beeidiaung eines Experten zu beauftragen, dem beklagten Ehemann auch die Kosten des Verfahrens ; zur Laft zu legen" wird mjt dem Beifügen, daß zur mündlichen Ver- , handlung Termin auf den 17. Juni 1881, Vor- } s neun Uhr, avberaurt ist, dem obgenann- i Bâcker, früher in Oberbex- bac wohnhaft, jeßt ohne bekannten Wohn- und } Aufenthaltsort, abwesend, hiermit öffentlih zuge- j

Aufgebot. Verschollenheit des Joh. Georg Engerer von Fürth.

Das werde ; worin bestehe die brehung des logischen Zu- chen den Gedanken und der That. Jemand aber diese That auch anscheinend Vorsat derselbe und geäußert finden, der dem es eine solche sei,

ruclsdorf, zuleßt aufhaltsam ei Bitterfeld, welcer flüchtig 8 Königlichen Schöffen- Februar 1881 erkannte ollftredt wer-

Jn der Unter

Die Folgen des

? y ungehorsamen Ausbleibens der Parteien in

betrunken ausübe, rafe von sech8 Monaten v vorbemerkten Termine bestehen rd um Verhaftung desselben, Ablieferung in das nächste Justizgefänguiß zur Vollstreäung der Strafe und Nachricht zu den Akten D, 208/80 erz sudt. Labischin, den 30, März 1881, Königliches *

Parisius.

nüchternem man feinen Manne die Wohlthat der Trunkenheit, wenn zu Gute fommen lasse. fönne auf Grund des §. 51 nur in den alle es könne si also nur darum handeln, Trunkenheit mildernde Umstände und in dieser Beziehung habe auf Betreiben jüngerer Staa genommen. Zur Rechtferti Strafvollzugs verwiesen die | auz er widme diesem Recht

1) Wenn beide Pacteien

) in Person noch durch etnen

1 t legitimirten Bevollmäch- tigten erscheinen, oder wenn beide Theile fich auf die Sache nicht einlassen, so wird das Appellations: Erkenntniß nah Lage der Akten abgefaßt werden.

Wenn nur eine der Parteien nicht eische.nt, fo werden zur Strafe des Ungehorsams alle dem Nichterschienenen in zweiter Instanz vorge- Beweismitteln nicht nicht angeführt,

Eine Freisprehung

rseltensten Fällen Amtsgericht.

- Belieferung Der binter dem Maurer Daniel Freitag aus zu verwel- Gerstungen am 2. Januar 1880 erlassene brief wird hiermit Cassel, den 29. März 1581, anwaltschaft.

gefunden werden könnten, Praxis hauptsächlih tsanwälte das Gegentheil an- des in der Vorlage statuirten Motive auf das kanonische R: ; alle Hochachtung, die demselben Kanoniker

die neuere

Königliche Staats- B; Bodenstein. unterstützten Thatsachen

so wie alle von dem Ausbleibenden vorzulegen- den Urkunden als nicht beigebracht erachtet, alle angeführten Thatsachen aber, denen noch nit ausdrücklich widersprochen worden, für zugestanden sowie die vom Gegen- Urkunden für

Stebrief.

Gegen den Ackerbürger Carl Franck zu Tribsecs, w.lcer flücktig ift, ist die Untersucbungshaft wegen Untreue (8. 266 des Strafgesepbuchs) verhängt. Es ' wird ersucht, denselben zua verhasten und in das | Königliche Amtegerihts-Gefängniß zu Grimmen ab- zuliefern. Grimmen, den 31, März 1881. König- lihes Amtsgericht. Il.

ten Sebastian Dehm, von dem Gegentheile

verstanden sehr hübsch:

müsse durch Nüchternheit entsühnt werden; bgesehen von der prinz! ne und man sehe, daß

beigebrachten

angesehen werden. Uebrigens muß der im Termin für den p. Boré- Stellvertreter ausgestellte Vollmacht | sein, widcigenfallé angevommen wird, daß Niemand | füc denselben erschienen seîi.

Eine Verlegun stimmung des Gegners diesem Falle nur dann Statt, wenn die Hinderungs- i ursachen erheblih und bescheinigt sind

j ad h Berlin, den 25. März 1881. abrikanten Lohmeyer in Osnabrück die nacfolgend } 1x Civil - Senat des Königlichen Kammergerichts.

zeichneten, angebli dem Schuldaer gehörigen, am Februar, 1. und 5. März 1881 gepfändeten Im- erihtsscitig verkauft werd:n. Berkaufstermin wird anberaumt auf Dienstag, den 21, Morgens 10 Uhr, an hiesiger Gerichtéstelle. Die Verkaufsbedingungen sind 4 Wochen vor dem Verkaufstermine auf biefiger Gerichtsschreiberei ein- zusehen, auch gegen Schreibgebühr abschriftlih zu

sündigt habe, hier jei aber die Sache so, daß, ganz a piellen Seite, die Nüchternheit in Frage kom: bei den betreffenden Paragraphen keine Mediziner zugezog fonnten, denn medizinish sei dies mögli. Die Heilmethode bestehe vi durch Branntwein ausgedörrten | an konsisiente Nahrung gewöhne.

Gesey gemacht, so hätte der) | lih durch ein Beafsteak und

weibrüden, 31, März 1881, ie Gerichtsschreiberei des Königl. Landgerichts.

g stelloertret. Gerichtsschreiber.

Sp : Kal. Gerichtsschreiber. erscheinende Pi } Borédorff selbft

e Verschärfung geradezu Un: elmehr darin, daß man einen und ausgebrannten Magen Hätte ein Mediziner d sagt: Die Haft müsse tag- zwei Eier verstärkt werd erminderung des La sei nicht der des Strasgeseßes: daß unschädliche Reizmittel, , Zucker von jeder Steuer frei bindung mit der Branntwein|steuer Trunk{uht führen. eine Kommission werde er e aber für seine Person, werde verfahren werden, Grund des ôge in aller Stille

aus um 5 Uhr auf Mittwo@

Subhastationen, Anfgebote, Vor- ladungen und

Ocetlentliche Zustellung.

Der Hauékne&t August Heidegger von Eutingen, zur Zeit im Pfälzer Hof în Pforz- heim, vertreten durch Anwalt D rube, klazt gegen seine Ghefrau ner, zur Zeit an unbekannten abwesend, wegen grober Veruoglimpfun Mißbandlung und w mit dem Antrage auf

erkaufsanzeige und Aufgebot.

In Sacen, betreffend die Zwangsvollstreckung in | das unbewegliche Vermögen des Bierbrauereibesiyers | B. Hutmacher zu Ankum, sollen auf Antrag des j

des Termins findet ohne

und auc in

[9723] Oeffentliche Zustellung. Die verebelichte Arbeiter Albertine Schönfeldt, ;

uur cinmal

geborene Köpp

en in Baerwalde U./M., durch den Reh

tsanwalt von Kraynicki in Cüstrin, } klagt gegen den Arbeiter Heinrid Scbönf-l bekannten Aufenthalt, wegen Ehescheidung,

| Weg, auf dem man zu einer Trunkenheit kommen könne, möge man vielmehr wie Bier, Kaffee, Thee

r. Hove in Karls- liane, geb. Möôß-

Ó ; g in Amerika mit dem

Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein \{uldigen Tbeil zu erklären,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand-

chtsstreits vor die 1. Civilkammer des

¡u Landsberg a./W.

Oktober 1881, Vormittags 10 Uhr,

einen bei dem gedachten Ge-

assenen Anwalt zu bestellen.

de der öffentlichen Zustellung wird dieser

bekannt gemacht.

dafür torgen,

die zwischen den Sachen der Wittwe des Ockonomen Friedrich Weinhausen, Luise geb. Gohde, für si

Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder, Ernst, | Martha und Fritz, Klägeriy, wider den Bucbhänd- | ler A. Winterberg und dessen Ehefrau hierselbft, | Beklagte, wegen Zinsen, wird, na des Klägers die Beschlagnahme d ¡ gehörigen, vor dem Steinthore risies Altewick de 1874 Blatt 1. weide an der Rosenstraße Nr. 8 bele stûda u 2 a 18,88 qm sammt Wohn ause Nr. 4091 und übrigem Zubehör zum Zwecke der Zwangsöver- Beschluß vom 28, März 1881 ver- g dicses Bescblusses im

dbuce am 30. März 1881 erfolgt ift, Termin aversteigerung auf

den 8. Zuli 1881,

gens 11 Uhr,

vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 28,

angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hy-

ekenbriefe zu überreichen haben. eig, den 31, März 1881, zogliches Amtsgericht VU.,

egen Etebruchs der Ausspruh der Scheidung und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die 11. Civilkammer des Groß- herzoglichen Landgericht 0, Juni 188 G Aufforderung, Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

: der öôffentlihen Zustellung diejer Auszug der Klage bekannt gemacbt.

Karlsruhe, den 30, März 1881,

Gerichts\{hreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiter Legde, Sophie Augusie, geborene Mießner, treten dur den Neu-Ruppin, Arbeiter Wilhelm Legde, un aus böslicher Verlassung auf Ehescheidung mit dem Antrage, das zwischen den zu trennen, den

nni 1881, dürfte zur Verminderung der

Ueberweisung des Entw sich niht widerseßen, hof Kommission mit der Vorlage mit dem s{hwedishen Trunkenbold auf des dortigen Gesehes:

lung des Re

daß in der liden Landgerichts

6 zu Karlsruhe auf 1, Vormittags 84 Uhr, dem gedachten

chdem auf Antrag es den Beklagten 126 des Feld- in der Altewick8- enen Orund-

auf den 1, mit der Aufforderung, richte zugel Im Gleichen werden alle Diejenigen, welche an den Verkauftobjekten Eigenthums-, Näher-, lehn- re&tliche, fideikommissariscbe, dingliche Rechte, insbesondere auch Ser Realberechtigungen zu haben vermeinen, | dert, solde Rechte bis zu dem als Aufgebotstermin damit bestimmten Verkaufsöter Vermeidung des Rechtsnachthe nicht Meldenden das Recht im neuen Erwerber verloren geht. Die Verkaufs

Zum Zwedle Auztzug der Klage

Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

E vertagte sich das H Pfand- nd andere | 12 Uhr. steigerung dur auch die Eintragun mine anzumelden, be ils, daß für den si

zur Zwang Verhältniß zum

[9634] Subhastatious-Pateut und Ediktalladung.

e der Zwangsverfteigerung soll die Kom- lfte der Erben des weil. hard Eilers zu Fr Grundbuchs von

Sophiendorf echttanwalt von flagt gegen

erni, ver- flansfi zu Ebemann den bekannten Aufenthalts,

bjekte find verzeich rundsteuermutterro meindebezirk Ankum unter Artikel 63, Karten- ; rzelle 21, 47, Kartenblatt 5, Par- Kartenblatt 6, Parzelle 90, Kartenblatt 7, Parzelle 335/20, 336/20, Kartenblatt 8, Parzelle 43, 44,

lle für den Ge- Schiffers Ger- ! iedrihss{leuse an dem sub Nr, 799 Funnin registrirten Ha neuen Schleuse auf der Friedrichsgr Sonnabend den 28, Mai d. Z.,

use bei der ' in dem auf orgens 10 Uher, *

rteien bestehende Band

eklagten für den allein 96, 69, 89,