1881 / 83 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Königzberzg, 5. April, (W. T. B.)

Getreidemarkt, Weizen matter. Boggen still, Ilocs _ 117/118 pfà. 2000 Píd. Zollgez. 186,59, pr. Frübjahr 192 09, pr. Mai-Jani 189,00. Gerste behanptet. Hafer ruhig, loco - 2000 Pfa. Zollgewicht 148,00, prx. Frühjabr 142,00. Wei:se Erbsen pr, 2000 Pfd. Zollgewicht 160,00. Spiritus pr. 100 Liter 100% loco 55,25. pr. Frübjahr 55,50, pr. Mai-Juni 55,75. Wetter: Kalt.

Danzia, 5. April, (W. T. B.)

Getreidemarkt, Weizen loco lustlos, Umsatz 70 Tonnen, Bort nud bellferbig, mebr oder weniger ausgewachsen 172,00, hellbrnt 176.00—183,00, hochbunt n. glasig 202,00—213,00, pr. April- Mai Transit 203,00, per Mai-Juni Transit 202,00. Roggen fest, loc: inlärd. pr, 120 Pfd, 186,00 bis 191,00, poln. oder russ. pr, 120 Pfd. Transit 181,00, unterpoln. pr. April-Mai Transit 183,00, inländischer pr. Avyril-Mai 190,00. FEleine Gerste loco 130,00. Grose Gerste loco 150,00. Hafer loco 148,00. Spiritus pr. 10 000 Liter */g loco 53,50.

ftettfue, 5. April, (W. T. B)

Getreidemarkt, Weizan pr. Frähkjzhr 215,50, pr. Mai-Juni 915.50. Bogger pr, Frübjabr 204,00, pr. Mai-Juni 197,50. Bübsen pr. Herbst 251,59. Bübél 100 Kilogr. pr, Frübjabr 53,00, pr. Herbst 55,00. Spiritus loce §2.40, pr. Frühjahr 63,99, pr. Mai- Juni 54,50, Petroleum pr. April 9,00.

oe, 5, April. (W. T, B

Spiritus per April 52,20, pr. August 54,40. Fest,

Cöln, 5. Aptil, (W. T. B.)

Getreiâdemarkt. Veizen hiesiger loco 22,75, fremder loco 22.50, pr. Mai 2245, pr. Jali 22,35. Beggen loco 21,50 pr. Mai 90,85, per Juli 19,80. Heser loco 16,50, Rüböl loco 29,00, pr. Nai 27,90, pr. Oktober 28,70.

) pr. Mai 52,80, pr. Juli 54,00,

Petroleum ruhig, Standard white loco 7,70 Br., 7,60 Gd. pr. April 7,40 Gd, pr. August-Dezember 7,90 Gd, Wetter: Schön,

Pest, 5. April. (W. T. B.)

Prodektenmarkt. Weizen Loco sehr fest, auf Termine ruhiger, schlusslos, pr. Frühjshr 11,60 Gd, 11,65 Br., pr. Herbst 10,35 Gd,, 10,40 Br., Hafer pr. Frühjahr 6,45 Gd,, 6,50 Br. Mais pr. bigi-Juni 5,87 Gd., 5,90 Br. Kohl: aps 12%. Wetter: Trübe,

Amisterdam, 5. April, (W. T. B)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Boggen pr. Mai 243, pr. Octsber 209.

Amaterdmazze, Ó. April, (W. T. B.)

Bancazinn 53,

ARtwerpezns 5. April, (F, T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen fest, Reggen be- harvptet. Hafer unverändert, Gerste gefragt,

&Antwerpens Ó. April, (W. T. B.)

Fetroleummarkt. (Schlusaberichi.) Raffiniries Type weiss, iooo 194 bez. u, Br.,, pr. Mai 19} Br., pr. September-Dezember 20} bez. und Br. Rubig.

Londanun, 5. April (F. T. B.}

An der Küste angeboten 2 Weizenlalungen.

Favannazucker Nr. 12. 24. Fest,

ELtverpoe!, 5. April, (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Amerikaner, ausgenommen good ordinary, 1/16 d, höher, Middl, amerikanische &pril-Mai-Lieferung 61/16, Mai-Juni-Lieferung 6# d.

Lîverpeol, 5. April. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen und Mehl stetig, liger, Wetter: Schön.

Gtlasgow, 5. April, (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbres warrants 48 sh, d d, bis 48 sh. 9 d,

Weizen pr. Noy, 294,

Wettez: Schön,

Hais 1 d, bil-

April 70,50, pvr. Mai 71,00, pr. Mai-Anugtast 72 00, pr. September- Dézember 74,00. Spiritus rubig, pr. April 60,75. pr. Mai 59,75, pr, Mai-Angust 59,75. pr. September-Dezember 57,75,

Faris, 5. April (W. T. B.) .

Bobzucker #809 loco fest, 58,00 à 58,25, Weisser Zncker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. vr. April 67,50, pr. Mai 68,10, pr Mai-Angust 68,75, pr. Oktober-Januar 62,25. z

St. Petersburg, . April. (W. T. B.)

Produktenmarkt, Talg loco 54,00, pr. August 56,00 Weizen loco 16,40. Roggen loco 13,40, Hafer loco 6,10. Hanf loco 31,00. Leinsaat (9 Pad) loco 16,60, Wetter; Heiter.

New-YorK, 5. April, (W. T. B3

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 103, do. in New-Orleans 10%, Petroleum in New-York 73 Gd., do. in Phila- delphia 75 Gd, rohes Petroleum 64, do, Pipe line Certificata D. 84 C. Mehl 4 D. 65 C. Bother Winterweizes 1 D, 25 C, Weizen pr, laufenden Monat 1 D, 23} C., do. pr. Mai 1 D, 22t C,, do. pr. Juni 1 D. 214 C. Mais (eld mixed) 59 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 74, Kaffee (Bio) 12, Schmalz (Marke Wilcox) 11/16. do. Fairbanks 11, do, Rohe & Brothers 113. Speck (sbort elear) 84 C. Getreidefracht 44.

Rio de Janeiro, 4. April, (W. T. B)

Wechselcours auf London 214, do, auf Paris 449, Tendenz des Kaffeemarktes: Schwach, Preis für good first 4700 à 4850. Durch- schnittliche Tageszufahr 28 000 Sack, Ausfuhr nach Nordameriksg 30 000, do. nach dem Kanal und Nord-Europa 26 000, do, rach dem Mittelmeer 3250, Vorrath von Kaffee in Rio 198 000 Sack.

General-Ver zannm ungen.

Eremaet, 5. Aprii, (F. T. B)

Petroleum, (Schluesbericht.) Fest, 7,65 bez, pr. April 7,49 bez., pr. Mai 7,60 Br., þr. pr. Aagust- Dezember 8,00 bez.

FN uan, O. April, (M. T. B.)

Gatreidemarkt. P/eizen loce unverändert, aut Termine ruhig,

Rezgen loco unverändert, auf Termins ruhig. Weizen pr, April - Mai 211,00 Bz., 210,060 August 213 Br, 211 Gd, Boggen

Eo! Pr.

still, loco 54,00, pr. Mai

54,00. April 45} Br., pr. Mai - Juni

453 Br,

Standarä white loco

pr. April-Mai 194 Br, 193 64, pr. ¿uni-Juli 182,00 Br., 180,00 d. Hafer und Gersïs unverändert, Spiritus

46 Pr., ¡r. Tuli-August 467 Br. Kaffee matt, Umsatz 1500 Sack, | Augnst 62,50, pe

Getreidemarkt. Weizen

Juni 7,60 Br., NEaneckeater, 5. April,

Mule Mayoll 10,

Gd, pr. Juli- Paris, 5. April Produktenmarkt, 29,30,

rabig. | Mai

Tnni - Juli

Kull, 5, April, (W. T. B.)

(V. T. B) 23, 12r Water Armitage 7%, 12r Water Taylor 8}, 20r Water Micholls 83. 30r Water Gidlow 9è, 30r Water Clayton 9%. 40r 23. 40Or Medio Wilkinson 11}, 36r Warpcops Qualität Rowland 10%, 40r Double TWVeston 104, 60r Double Weston 14, Printers 16/16 24/59 84pfd, 93, Fest, (W. T. B.) Weizen fest, Dr, pr. Mai-August 28,75, 97,75. Mebl steigend, pr. April 63,25, pz. Mai 63,00, pr. Mai- 10. r BSeptember-Dezember —,—. Rüböl ruhig, pr,

20. April, sehr matt, Wetter: Schön,

April 29,60, pr. 9, pr. September - Dezember

EBanseatisohe Feuerversioherungs-Goeso!lsohaft. Ord, Gen.-Yers, zu Hamburg.

Pommersoher Industrle-Verein auf Aotien. Gen,-Vers, zu Stettin.

AKktlen-Gosollsohaft für Loder-, Masobinonriemon- und Nilitärefsfekten-Fabrltzation (vormals Heinrich Thiele) zu Dresden. Ord. Gen,-Vers. zu Dresden. Gladbacher Feuerversloterungs-Aktlen-Gesellsohaft. Ord. Gen.-Vers, zu M.-Gladbach.

Thuringia, Versloherungs-Gesellsohaft in ; Erfurt, Ord, Gen.-Vers, zu Erfart.

Chemnitzer AKktiou-Splnnerel. Chemnitz,

Ord,

Ord, iGen.-Vers. zu

Tbeater,

Königliche Schauspiele, Donnerstag: Opern- haus: 89, Vorstellung. Erste Vorstellung des Signor Ernesto Rossi mit seiner Gesellshaft. In italies nisber Sprae: @telie, il oro di Venezia, j Tragedia in sei atti di W. Sbakespeare, Tradu- zione di Q. Carcano. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 93. Vorstellung. Narziß, Trauer- a in d Akten ron A. E. Brachvogel. Anfang 7 Ÿ: h

Freitag: Overnhaus. 99. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten, na einer Novelle des Proéper Meriméz von Henry Meilhoc und Ludovic Haléoy. Mußk ron Georges Bizct Tanz von Paul Taglioni. Gn. Tagliana, Hr. Ecnst, Hr. Krolop.) Anfang ;

E

Sc{auspielhaus. 94. Vorstellung. Der Vetter. Lustspiel in 3 Vkten von R. Benedix. Vorher: Ein Afrilareisender. Plauderei von Emile Najac, deutsch ron Winter. Anfang 7 Uhr.

Taliner-Theater. Oonnerstag: Zum 55. M. | Der Compagnou. Lustspiel in 4 Aïten von A. j L’Arronge.

Victeria-Theater, Direktion: Emil Hahn. Donnerstag: Auf allgemeines Verlangen: Wieder- tolung dier Kintderfei{vorsteUung. Zum 105. und leßten Male: Die Schatgräber. (NB. Kinder zahlen auf nummerirten Piäyen die Hälfte der er- mäßigten Preise.)

Freitag zes{lossen.

Sonnabend, 9. April: Zum erften Male: Die Schwestern. Großes Ausstaitungs\tück mit Ballets in 9 Bildern, na dem gleihnamigen Roman j ron G. Ekters, füt das Victoria-Theater bearbeitet ! von Carl Ludwia. Musik von G. Lehnhardt. | Ballets, komponirt und arrangirt vom Ballets | meister Bruë, Dekorationen gemalt von Hartwig. | Die Mascvinerien nach Angabe und geleitet vom Maschinenmeister H. Geisler. Die Costklime ent- worfen und angefertigt uuter Leitung des Ober- garderobiers Happel. Die Requisiten na Origi- } nalen des Königlihen Museums und anderen Vor- j lagen. Elektrische Beleutuna von Inspektor } Krämer. In Scene geseßt von Emil Hahn.

Residenz-Theater. Donnerstag: Zum 45. M: | Die Junggeselleusteuer. von Julius Wolff. j i

Freitag: Dieselbe Vorstellung. j

î 4

j auszusprechen, die / r Stadt-Theater. Donnerstag: Zum 8. Male: | seßung des Vermögens und Belieferung der Klä- }

Lustspiel in | Halbe Preise.

Das Mädchen aus der Fremde. 4 Akten voa Franz v. S{&önthan.

4

Germania- Theater. (Am Weinbergeweg,)

Donnerstag: Gastspiel der Damen Marie Berg und

Glara Bonné und des Hrn. Louis Timm. Von

Stufe zu Stufe. Lebensbild mit Gesang in

5 Bildecn von Dr. Hugo Müller. Musik von Bial. Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Beile-Alliance-Theater. Donnerstag: En- \semble - Gastspiel der Mitalieder des Wallner - Theaters, Zum 9, Male: Hopfeurath's Erben. (Novität.) Volksftück mit Gesang in 5 Akten von H. Wilken. Musik von G. Michaelis. (Fr. Adelma Blumberg: Frl. Marie S{hroarz.) Anfang 7 Uhr. Erstes Parquet 1,50 M u. \. w.

Freitag u. folz. Tage: Hopfenrath’'s Erben.

Coucert-liaus, Goncert bes Kgl. Dla Hof-Musildirektors Herra Bilse, E

Familien-Nachrichten,

[9829] Nachruf. Wir teklagen das Hinscheiden des Königl, Bau-

Lustspiel in 4 Akten |

Förderer unserer gemeinnützigen Bestrebungen. We- jeutlih hat uns die reiche Erfahrung, die treffliche Kenntniß in allen techniscben Fragen genüßt und unterstüßt. Seine Thätigkeit, sein liebenewürdiger Charakter, feine Humanität fichern ihn cin dauern- des Andenken in unserem Kreise, Berin, den d, April 1881. Kuratorium der Alerandra-Stiftung.

Verlobt: Frl. Clara Petersen mit Hrn. Haupt- mann und Compagnie- Chef Krupp (Sorau N-L) Fel. Else Schünxemann mit Herrn Oberförster-Kandidaten Scbladiy (Dassel).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. phil, Hugo Kunze (Dambits{). Hry, Dr. Rohrmann (Harburg). Hrn. Landrath Hans v. Boddien (Czarnikau).

Gestorben: Hr. Oekonomie-Rath Freiherr August v. Hagen (Weimar). Hr. Pastor emer, Sarl Gschebah (Cöthen). Hra. Rittmeister Peter Graf zn Solms8-Sonnenwalde Tochter Sabine (Charlottenburg). Sreiin Marie v. Gayl' (Potédam). Hr. Rittmeister a. D. D. Papen- did (Koldiß).

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. derg{.

Oeffentliche Zusteliung

mit Ladung. Nachstchender Auszug : „Zum Kal. Landgerichte Zweibrücken,

Civilfammer.

Klageschrift für Emilie Greiner, gewerblos, zu Lemberger-Glaéhütie, Gemeinde Lemberg, wohnhaft, Ehefrau von Heinrich Kunt, Schlosser, in Pirmasens wohnhaft, zur Zeit unbekannt wo abwesend, K!ägerin, vertreten durch den in Zweibrücckten wohnenden Reht8anwalt König,

gegen ibren vorgenannten Ehemann, Beklagten, wegen Vermögensabsonderung.

Der obgenannte Beklagte Heinrih Kun wird andurch vor das Kgl. Landgeciht Zweibrücken, Civilkammer, vorgeladen und aufgefordert, einen zur anwaltschaftlihen Vertretung daselbft zugelas- fenen Rechtsanwalt zu bestellen, welcer für ihn in dem unten bezeihreten, zur müvdlicen Verhandlung des Rechtsstreites anberaumten Termine zu erscheinen hat, um antragen zu hören:

9720]

Es gefalle dem Kal, Landgerichte, Civilkammer, | die erbobene Gütertrennungaéflage für begründet zu ;

erklären, demgemäß die Gütertrennung zwischen der Klägeria und ihrem Ebemanne, dem Beklagten, Parteien behufs Auseinander-

gerin vor einen Kgl. Notär in Pirmasens zu ver- weisen, das Kgl. Umtsceriht allda um Ernennung und Beeidigung eines Experten zu ersuchen, welcher die nôtbigen Abshäyzuagen vorzunehmen hat, und dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu egen“

wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Ver- handlung Termin auf ten 17, Juni 1881, Vor- mittags 9 Uhr, anberaumt is, dem obgenannten Heinrich Kunß, Schlosser, in Pirmasens wohnhaft gewesen, zur Zeit ohne bekannten Aufenthaltetort abwesend, hiermit öffentli zugestellt.

Zweibrücken, den 2. April 1881.

Die Gerichttschreiberei des Kgl. Landgerichts :

(@ullmann, Kgl. Gerichtsschreiber.

E Ln) Aufgebot.

Im Grundbuche von Buer Band 5 Blatt 475 befinde! sich ia Abtblg. 11. Nr. 1 folgende Ein- tragung:

„Verkäufer: Maria Christina Denneburg, ver- ehelihte Wilhelm Mai, Josephine Denneburg, verebelichte Theodor Iiedelmann, und Elisabeth Denneburg, vzrehelihte Wilbelm Drewer, haben in dem Kaufvertrage vom 1. April 1841 das (Cigenthum ihrer an den Metzger Johann Denneburg verkauften Antheile an der Parzelle

raths Perrn Gärtner. (Ec war unser ältest.r Mitarbeiter, seit Decennien der treue Mithelfer und

Ne. 1 des Tit. Blatts (Flur 4 Nr. 612 Ge- meinde Buer) bis zur Z1bhlung des am 1. Juli

1841 zablbaren Kaufpreises von zweihundert sieben und sech8;ig Thaler zwei und zwanzig Silbergroschen sich vorbehalten. Wilhelm Mai hat indessen in dem notariellen Instrumente vom 17. Juli 1841 auf den Vorbehalt des Eigenthums für seinen Antheil verzichtet. Ein- ertagen zufolge Verfügung vom 18. Juni Der Schneider Friedrib Hemsing von Buer hat als eingetragener Cigenthümer und Namens seiner als Cigenthümer miteingetragenen Kinder Bernard Friedrich, Heinri Georg und Franziska Clementine Hemsing unter der Rang, daß die Post ge- i tilgt sei, tas Aufgebot behufs Löschung derselben è beantragt. Es ergeht deshalb an alle unbekannten i Berechtigten die Aufforderung, ihre Ansprüche. und Rechte auf die Post jpätestens im Termine den 13. Juli 1881, Vormitt, 11 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie mit ibren Ansprüchen auf die Poft ausgeschlossen und die Post im Grund- buche gelös{cht wird. Buer, den 1. April 1881, Königliches Amtsgericht.

din Nufgebot.

Der Schuhmacher Johannes Hill von Schönau [ v. d. W,., welcher vor 26 Jahren nach Nordamerika | au8gewandert ift, und für welchen ein in einem Sparkassenguthaben von ciwa 200 M bestehendes Vermögen in der Verwaltung des unterzeichneten Herzozl. S. Amtsgerichts si befindet, hat nah der eidlih erbhärteten Angabe seines Bruders Johann Heiarih Hill in Schönau v. d. W. seit etwa 25 Jahren über sein Leben und seinen Aufenthalt keine Kunde von \sich gegeben.

Auf den von seinem gedahten Bruder gestellten Antrag ergeht daher an den abwesenden Johaunes Hill und an dessen Erben hierdur% die Aufforde- rung, si in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte spätestens in dem auf

den 27. Aprií 1881,

5 Vormittags 10 Uhr, anstehenden Aufgebotttermin an ter unterzeichneten Amtszerichtéstelle zu melden, \ic gehörig zu legiti- miren und ihre Ansprüche unter Beigabe der er- forderlichen Bescheinigungen anzumelden , Pes aber zu gewarten, daß der Anwesende, Johannes Hill für todt erklärt und sein Vermögen an die si legitimirenden EGrbberehtigten, bezüglich in Er- mang:lung solcher an den Fiékus ohne Kaution ausgehändigt werden wird, seine Erben aber, welche si nicht gemeldet, mit ihren Erbansprüchen werden auszes{lofsen werden. _

Gegen das zu erlassende Aus\{lußurthzil, welches ¡ Mittags 12 Uhr ertheilt werden wird, findet eine | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nit statt, aud haben die außerhalb des hiesigen Gerichtssißzes ! wohnbasten Betheiligten bei Verlust ihrer Ansprüche Bevollmächtigte am Siye des Gerichts zur Annahme künftiger geritliher Ausfertigungen zu bestellen.

Ohrdruf, den 16. September 1880.

Herzogl. S. Amtsgericht I1V, Hosmaun.

Nachstehender Auszug : An

Königli@es Amtsgerit Hannover, Abtheilung 15.

Klaganträge

von Seiten des Ortévorstehers Volker zu Varsinghausen, als Vollftreckers des Testaments der weiland Wittwe des Müllers Georg Degenhardt, Sophie, geborene Suffrian aus Harenberg, später zu Hannover wohn- hast, Klägers, M

wider

den Lambpenfabrikanten Max Israel, früher zu Han- nover, jeyt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, Objekt 206,25 M Der Kläger ist von dec in rubro bezeichneten Erblasserin in deren bei hiesigem Könialichen "Imtt- gerihte deponirt gewesenen und eröffneten Testa- mente zum Vollstrecker defselben ernannt und hat dieses Amt, nachdem die Erben die Erbschaft auf Grund des Testaments angetreten haben, ange- nommen.

[9746]

Als solcher erhebt derselbe folgende Kiage wider den Beklagten :

Laut notarieller Kauf- und Abtretungs8urkunde vom A N 1874 nebst Protokoll und Dekret

. Apri vom Jg Mat s 1875 haften zu Gunsten der rubri- cirten Erblafferin, als der im Hypothekenbuche ein- getragenen Gläubigerin auf dem im Eigenthume und Besitze des Beklagten befindlihen, sub Nr. 1A. an der Flage hierselbst belegenen und sub Nr. 53 ¿zur Ortschaft Nordfeld hierselbst katastrirten Bürgers wesen nebst Zubehör hypethekarish = 2750 Thaler Couvraut fkreditirten Kaufgelder, welche als halber Rest des Kaufpreis von 7500 Thaler Courant für jenes verkaufte Wesen ursprünglih vom Kaufmann ug. Wöldcke hieselbst der ruvricirten Erktlafserin als Mitverkäuferin gesculdet wurden und obliga- tionsgemäß mit 5% tährlihen in hbalbjährliwen Raten am 1. Juli und 1. Januar jeden Jahres zahlharer Zinsen seit dem 1. Juli 1874 zu ver- zinsea sind.

Dies Bürgerwesen hat der Beklagte als Eigen- ihümer erworben und bei dieser Gelegenheit die Hypothekschuld als eigene Schuld unter den bis- herigen Verbindlichkeiten und obne Neuerung über- vommen, auch die Kapitalzinsen {on seit einiger Zeit der rubricirten Erblasserin bezahlt, welche den Beklagten als ihren Schuldner angenommen hat,

Der Beklagte ist nur mit den am 1. Januar d. I. (1881) fällig gewesenen Zinsen für das Halb- jahr vom 1. Juli 1880 bis 1. Januar 1881 auf das Kapital der 8250 4 ad 206 4 25 H Z im Rückstande. :

Mangels gütlicer Zahlung 2c. wird Beklagter nun aufgefordect, in dem hierunter anzuberaumenden Verhandlungstermin zu erscheinen, um den kläge- rishen Sclußantrag dahin zu gewärtigen,

daß Beklagier auf seine Kosten mittelst vor- läufig vollstreckbaren Urtheils schuldig verurtheilt werde, dem fklägerishen Testamentévollftreckter die geforderten 206 Æ 25 H Zinsen zu zahlen, auch zu dulden, daß behuf Befriedigung dieser Pereraes net Kosten das zur Hypothek ge- ette Bürgerwesen Nr. 1A, in der Flage zu Pannorer (Ortschaft Nordfeld Fol, Nr. 53) zur ubhastation gebract werde.

d, 2, 2c,

(ge¿.) Kleinrath,

Rechtsanwalt. Termin:

den 24, Mai 1881, 11 Uhr.

Hannover, den 1. April 1881, Königliches Amtsgericht. Abth. 15.

gez. Pagenustecher.

Beglaubigt: Alves,

Gerichtsschreiber.

Wird dem D, FNEntr zugestellt.

ves, Gerichtéschreiber.

[9741] Nacbstehender Auêzug: „Gerichts\{reiberei des Großberzogl. S. Amtsgerichts. Weimar, den 11. Januar 1881. Es erschien der Kaufmann Herr Karl Kopiß\{ von hier und gab folgende Klage gegen den Bildhauer L, F. Hufeld aus Taubach zu Protokoll: lade den Beklagten zur mündlichen Vechand- bandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogl. S. Amtsgericht Weimar in dem zu bestimmendea Termine. Mein S@&lrvßantrag geht dahin: den Beklagten zur Zahlung von 55 4 10 S nebst Zinsea zu 5%/) vom Lage der Klagezu- stellung ab zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.“ wird mit dem Bemerken, daß Termin zum Er- scheinen für den Bekiagten anderweit auf Sonnabend, den 4. Juni 1881, Früh 9 Uhr, anzeseßt ist, dem Bildhauer L. F. Hufeld aus Taukßa, dessen öffentlich zugestellt. Weimar, den 24. März 1881.

Ortmann, Gerichtss@reiler tes Großherzogl. Amtsgerichts.

Aufenthalt unbekannt ist, damit

Deutscher Reichs-Anzeiger y

und

Königlich Preußis cher Staats-Anzeiger.

Dos Abonnement beträgt 4 Æ 50 S für das Bierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 s.

S

¿ wee

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Gymnasial - Oberlehrer Polster zu Ostrowo den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Geheimen Regierungs- Rath Heym zu Marienwerder und dem Provinzial - Rent- meister a. D., Geheimen Rechnungs - Rath Zimmerhaeckel zu Magdeburg den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Gymnasial - Vorschullehrer Blümel zu Ostrowo den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse; dem emeritirten Schullehrer Kreuel zu Cöln den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; fowie dem Schul- lehrer Ker n1ch zu Kaudewiß im Kreise Liegniß, dem pensio- nirten Steuer - Aufseher Schumann zu Düsseldorf, dem Gerihtsboten und Exekutor z. D. Gerson zu Cammin P: und dem Gemeinde - Kirchenältesten und Bauer - Altsißer O zu Badingen im Kreise Templin das Allgemeine hrenzeihen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens. Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Großkreuzes des Königlich sächfischen Albrechts -Ordens:

Allerhöchstihrem Genera!-Adjutanten, General der Kaval-

lerie Grafen von Brandenburg I., à la suite der Armee;

des Komthurkreuzes des Großherzoglich medcklen- burgishen Haus-Ordens der Wendischen Krone:

dem Obersten Cramer von Baumgarten, Com-

mora des 8. Ostpreußischen Jnfanterie-Regiments Nr. 45; owie

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzog- lih hessishen Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen: dem Hauptmann von Bismarck im Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1.

Deutsches Nei ch.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Domvikar Berlage zum Kaiserlichen Regierungs- und Schulrath sowie zum ständigen Hülfsarbeiter im Ministe- rium für Elsaß-Lothringen zu ernennen. |

Der außerordentliche Professor Dr. Ernst Stahl is aus der mathematishen und naturwissenschaftlichen Fakultät der Kaiser Wilhelms-Universität Straßburg ausgeschieden.

Flaggenatteste sind erlheilt worden :

1) vom Kaiserlichen General-Konsulat zu New - York am 19, Februar d. J. dem im Jahre 1856 daselbst erbauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika ge- fahrenen Vollshiff „Black Hawk“ von 1126,24 Tons Brutto- Raumgehalt nah dem Uebergange desselben in das auss\hließ- liche Eigenthum der bremischen Handelsgesellshaft D. H. Wätjen & Co. zu Bremen, welhe Bremen zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat ;

2) vom Kaiserlichen Konsulat zu Liverpool am 16. v. M. der im Jahre 1870 in Jrvine erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Schonerbark „Lenita“ (früher „Agnes Brown“) von 174,81 Register-Tons Ladungsfähigkeit nah dem Uebergang derselben in das ausschließlihe Eigenthum des hamburgischen Staatsangehörigen Adolf Heinrih Wappäus zu Hamburg, welher Hamburg zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat;

3) vom Kaiserlichen Konsulat zu Groningen am 18. v. M. der im Jahre 1849 erbauten, bisher unter niederländischer Flagge gefahrenen Kuff “DEosE von 343,38 cbm La- dungsfähigkeit nah dem Uebergange derselben in das aus- {ließlihe Eigenthum der im Königreiche Preußen staatsan: gehörigen Jacob Schwennen und Tobías Roskamp, welche tapenburg zum Heimathshafen des Schiffes gewählt haben ; „„ 4) vom Kaiserlichen Konsulat zu Newcastle on Tyne am 25. v. M. der im Jahre 1849 in East Jarrow, County of Durham, erbauten, bisher unter britisher Flagge gefahrenen Brigg „California“ von 219,06 Register - Tons Brutto- Raumgehalt nah dem Uebergange derselben in das ausschließ: liche Eigenthum des im Königreih Preußen staatsangehörigen Johann Be: nh. Ferdinand Faecks zu Zingst, welcher Bar:h

zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat.

Berlin, Donnerstag,

"EPCMGA P

Könítgreich Preufßen.

S e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Sanitäts-Rath Dr. med. Hesse in Berlin den Charakter als Geheimer Sanitäts-Rath zu verleihen ; und

in Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Merscheid getroffenen Wahl ‘den Fabrikbesizer Emil Kor- tenbach in Weyer und den Kaufmann Otto Nippes, in Ohligs als unbesoldete Beigeordnete der Stadt Merscheid für die geseßlihe Amtsdauer von sechs Fahren zu bestätigen. „J

Geseg über gemeinschaftlihe Holzungen. F Vom 14, März 1881.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für den ganzen Umfang derselben, was solgt: Î

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Dieses Gese findet Anwendung :

1) auf Holzungen und die damit im örtlichen Zusammen- hange stehenden Waldblößen, an welchen bei dem FJnkrast- treten desselben das Eigenthum mehreren Personen gemein- schaftlich zusteht, sofern niht nachgewiesen wird, daß die Ge- meinschaft durch ein besonderes privatrechtlihes Verhältniß entstanden ist, insbesondere auf die Holzungen der Real- gemeinden, Nußungsgemeinden, Markgenossenschaften, Gehöfer- schaften, Erbgenossenshaften und gleichartiger Genossenschaften ;

2) auf Holzungen, welche Mitgliedern einer fsolhen Ge- nossenschaft, oder welhe einer Klasse von Witgliedern oder von Einwohnern einer Gemeinde dure, e Génieinheitsthei- lung oder Forstservitutenablösung als Gesammtabsindung über- wiesen werden oder bereits früher überwiesen worden und bis zum Jnkrafttreten dieses Geseßes gemeinschaftliches Eigenthum geblieben sind.

Abfindungen, welche den vorstehend bezeihneten Berech- tigten beieiner Gemeinheitstheilung oder Forstservitutenablösung als Holzung zu gewähren sind, dürfen nur als Gesammtah- findung überwiesen werden. s

Diese Holzungen unterliegen, insoweit sie sih nah ihrer Beschaffenheit und ihrem Umfange zu einer forstmäßigen Be- wirthschaftung eignen, hinsichtlih des Forstbetriebes und der Benutzung der Aufsicht des Staates nah Maßgabe der geseß- lichen Bestimmungen, welche in den einzelnen Landestheilen für die Holzungen der Gemeinden gelten.

8, 3.

Die Aufsichtsbehörde ist befugt, die Kosten, welche durch die Ausführung der von ihr innerhalb ihrer Zuständigkeit ge- troffenen Anordnungen entstehen, auf die Miteigenthümer nah dem Verhältnisse ihrer Eigenthumsantheile zu vertheilen und, vorbehaltlich des den Miteigenthümern über eine añdere Art der Vertheilung zustehenden Rehtsweges, im Verwaltungs- zwangsverfahren einzuziehen. S

Die aus der staatlihen Oberaufsicht erwachsenden Kosten fallen der Staatskasse zur Last.

8. 4.

Beläuft sih die Zahl der Miteigenthümer einer Holzung auf mehr als fünf, so sind dieselben auf Verlangen der Auf- sihtsbehörde verpflichtet, Bevollmächtigte zu bestellen, welche sie in allen die Gemeinschaft betreffenden Angelegenheiten der Aufsichtsbehörde gegenüber zu vertreten und welche die von dieser innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Verfügungen auszuführen haben. Die Zahl dec Bevollmächtigten darf drei nit überschreiten.

Auf Antrag der Aufsichtsbehörde oder eines Miteigen- thümers ist die Art der Bestellung der Bevollmächtigten, sowie das Verhältniß derselben unter einander und zu den Mit- eigenthümern dur ein Statut zu regeln.

Das Statut bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Miteigenthümer, nah dem Verhältnisse der Antheile berechnet, und der Bestätigung durch das Waldschußgeriht, Auf die peeung des Statuts finden bezüglih der Bildung und der

| örtlichen 2 uständigkeit der Waldschubgerihte, des Verfahrens | bei denselben, der Berufung und des Verfahrens in den Be-

rufungsinstanzen die §8. 31 und folgende des Gesehes, be- treffend Schußwaldungen und Waldgenossenschasten, vom 6. Juli 1875 (Geseg-Samml. S. 416). entsprehende An- wendung.

Wenn die Bestellung von Bevollmächtigten nicht erfolgt, so liegt die Vertretung der Miteigenthümer gegenüber der Auf- sihtsbehörde dem Gemeindevorsteher derjenigen Gemeinde ob, zu deren Bezirke die Holzung beziehungsweise der größere Theil derselben gehört. Der Gemeindevorsteher kann von den Miteigenthümern den Ersay seiner baaren Auslagen und eine mit seiner Mühewaltung in billigem Verhältnisse stehende Ent- s{hädigung beanspruhen. Die Beshlußfassung hierüber steht

der Aufsichtsbehörde zu.

| Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; | ( Ten ; 1 für Kerlin außer den Post-Anstalten auch die Expe- N |

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dition: 8W. Wilhelmfir. Nr. 32. |

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Die nah Antheilen zu berehnende Mehrheit der Eigen- thümer ist berechtigt, die Verwaltung und Bewirthschastung der Holzung (8. 1) durch ein in Gemäßheit des §. 4 festzu- ftellendes und zu bestätigendes Statut zu regeln.

8. 6.

Holzungen der im §. 1 bezeihneten Art dürfen der Regel nach nicht in Natur getheilt werden. Eine solche Theilung ist nur insoweit zu gestatten, als

1) die Holzung zu einer forstmäßigen Bewirthschastung nicht geeignet ist, oder 2) der Grund und Boden zu anderen als forstlichen Zwecken dauernd mit erheblih größerem Vortheile be- nußt werden kann, is landes- oder forstpolizeilihe Fnteressen nicht entgegen- ehen.

Ueber die Statthastigkeit der Theilung entscheidet die Auseinanderseßzungsbehörde.

Jn den Landestheilen des linken Rheinufers ist zur Thei- lung, wenn sie niht in dem durch das Geseh vom 19. Mai 1851 (Gesez-Samml. S. 383) geordneten Verfahren erfolgt, die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich.

__ Bezüglich der Theilbarkeit der halben Gebrauchswaldungen im vormaligen Kurfürstenthum Hessen verbleibt es bei den bisherigen geseßlihen Bestimmungen.

S

Die Bestimmungen des 8§. 6 finden auch auf bereits ein- geleitete Theilungen Anwendung, wenn zur Zeit des Fnkrast- tretens dieses Gescßes der Theilungsplan noch nicht endgültig festgestellt ist.

Wird das Theilungsverfahren in Folge dieses Geseßes eingestellt, so fallen die entstandenen Regulirungskosten der Staatskasse zur Last. Dasselbe tritt ein für die in Folge des Artikels 3 des Geseßzes vom 25. Juli 1876 (Geseß-Samml. S. 366 ff.) eingestellten Theilungsverfahren.

8. 8,

Zur Bildung und Veräußerung von Theilstücken einer Holzung (§. 1) ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde er- forderlih. Die Genehmigung muß ertheilt werden, wenn die Bedingungen des §. 6 vorliegen, oder das Theilstück als Holzung erhalten und auf Verlangen der Behörde ihrer Auf- iht nah Maßgabe dieses Gesetzes unterstellt bleibt.

Die Genehmigung is nicht erforderlih, wenn die Ver- äußerung für Zwecke erfolgt, wegen welcher das Enteignun.gs- verfahren zulässig ist.

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Je: .

Miteigenthümer, Nußungs-, Gebrauhs- und Servitul- berechtigte, sowie Pächter oder Käufer find, wenn sie ohne die geseßlich erforderlihe Genehmigung der Aufsichtsbehörde Holz einschlagen oder einschlagen lassen, mit einer Geldstrafe zu bestrafen, welche dem doppelten Werthbetrage des gefällten Holzes gleihkommt,

Wenn sie sonstige Nußungen ausüben, welche die Auf- sihtsbehörde innerhalb ihrer Zuständigkeit verboten hat, fo sind sie mit einer Geldstrafe bis zu Einhundert Mark zu bestrafen.

8. 10,

Insoweit in einzelnen Landestheilen der Forstbetrieb in den oben bezeichneten Holzungen von den Staatsforstbehörden oder Beamten geführt wird, verbleibt es bei den bestehenden geseßlihen Bestimmungen.

Jn Kraft bleiben ferner:

1) tas Forstgeseß für das ehemalige Amt Olpe im Kreise Olpe vom 6. Januar 1810;

2) die in dem §. 5 der Verordnung vom 9. November 1816 (Sammlung der Edikte und Verordnungen für das

erzogthum Nassau, Band 2 S. 166) aufrecht erhaltenen Vorschriften über die Hauberge im vormaligen Herzogthum Nassau, insbesondere die Haubergordnung für das frühere Fürstenthum Siegen vom 5. September 1805;

3) die Polizeiordnung über die Bewirthshaftung der Hauberze in den Aemtern Freusburg und Friedewald, Kreises Altenkirchen, vom 21. November 1836 (Amtsblatt der Regie- rung zu Coblenz für 1837 S. 59 und Gesez-Samml. für 1851 S. 382); :

4) das Waldkulturgeseß für den Kreis Wittgenstein vom 1. Juni 1854 (Gesez-Samml. S. 329);

5) die Haubergordnung für den Kreis Siegen vom 17, März 1879 (Geseß-Samml. S. 228).

Im Uebrigen werden alle Vorschriften, welhe dem gege wärtigen Gesetze entgegenstehen oder sih mit demselben 1 vereinigen E insbesondere auch der §. 47 des Ge) vom 6. Juli 1875 (Gesez-Samml. S. 416) und Art” und 6 des Gesetzes vom 25. Juli 1876 (Gesez:Samml. S aufgehoben. it

Urkundlich unter Unserer En U und beigedrucktem Königlichen Fnsiegel.

Gegeben Berlin, den 14, März 1881. L. 8.) Wilhelm Gr. zu Stolberg. von Kam/Quciu d

Maybach. Bitter. von Puttkame-

Friedberg. von Boettich/