1881 / 83 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Daran reikt sich ein vielseitig interessanter re@ts- und kultur- bistoriswer Beitrag „über Sachsenreht und den Scchöffenstuhl zu Magdeburg,“ vom Appellationsgerihts-Raih Zacke, und cire forg- fältige Untersuchung von G. Hertel über die Ueberlieferung von dem Tode des Erzbischofs Lutwig ron Magdeburg, der im Johre 1382, ein halbes Jahr na seinem Amtsantritte (er hatte no% nicht das Pallium), bci einem Faftnacttstanz im Ratbhause zu Calke a. d. S., während dessen Feuer autbrab, „den Hals gebrochen haben“ sol: wie der Verf. auf Grund der Darstellung der Ma :deburger Schöppen- chronik gegenüber anders lautenden, aufrecht erbält, bei dem Einsturz der Treppe, auf wclccher die Festiheilnehmer drängend den Ausgang such- ten. Dann folgt die Fortsetzung ter Beiträge zur Geschichte der Bucbdruckerkunit in Magdeburg, vom Oberlchrer Friedri Hülße. Den Scluß bilden Mitcellen von Dr. Hertel: über den Scrift- steller Iohannes Blocius (Vlock) aus Salzwedel, der im 17. Jahr- hundert in Mageburg lebte, seit 1618 Subfkonrektor der Stadtschule war und bei Gelegenheit des Reformations-Jubiläums im Iahre 1624 ein lateinisdes Drama (Eusebia Magdet-urgensis) verfaßte, in dem alle Reformatoren handelnd eingeführt werden, und 2 Räth- fcl aus ter Einleitung zu Werne1's Magdéburgischer Chronik.

In dem neuesten 4. Heft 15. Jahrgangs der Zeitschrift u: Förderung deutscher Kourstindustrie „Kunst und Gewerbe“ (herauêgegeben vom Bayerishen Gewerbemuseum z: Nürnberg, redigirt von Dr, Otto von Schorn. Druck und Verla 1 von G. P. J. Bieling {G. Dieß] in Nürnberg) ift ein interessanter wi/- senscaftliher Vo#Fraz publizirt, welchen der Ingenieur Chr. Seiler in Bayerischen Gewerkemuseum gehaltenhat und der von Rob. Mayer, dem berühmten, lange verkannten Begründer und Eutdecker der Wärmemecha- nif handelt. Dann folzt ein mit mehreren Abbildungen gezierter instrufk- tiver Beitrag über Schränke und Kabirette. Nachrichten aus und Über Museen, Vereine, Schulen, Ausstellungen, Konkurrenzen 2c., Winke für die Werkftait, Mittheilungen aus dem Buchhandel und Tleinere Nachrichten {ließen sich an. Die dem Heft beigefügten Kunsftbeilagen reproduziren diesmal; 1) einen Pokal qus getri.benem Silber, ein Muster gediegener kunftvoll-r Treibarbeit aus dem 17. Jahrhundert, der sich im Besitze Sr. Majestät des Königs Ludwig 11. von Bayern befindet (Lihtdruck auf Bronze von F. C. Höôsch); 2) einen Einband in braunem Leder aus dem Jahre 1581, für den Kur|\ürsten August von Sacbsen angefertigt ; 3) einen Schrank aus verscbiedenen Holzarten (aus dem 17. Jahrhundert), bder sich in der Muftersammlung des Vayerishen Gewerbemuseums befindet. Der Text ift wieder mit neuen Kopfverzierungen, Jnitialen und Schluf stücken rei verziert. Außerdem finden wir darin verstreut u. A. ein interessantes phantasftishes Ornament aus Pistoja (16. Jahrh.), eine pe:sishe Fließe mit Darstellung eines Falkeniers und eine Ma- jolika-Platte a 8 Gabbio (1518—20), beide im South- Kersington- Museum, sowie 2 Entwürfe zu jogenannten „Baten", Damen- S&muckstücken aus der Renaissancezeit, welbe an zierliden Ketten mit beiten Gliedern auf dem Gewande um den Hals getragen wurden. Diese Art Sch{muck fängt jeßt aa, wieder sebr keliebt zu werden, und namentlich hat sich die Frauenwclt Münchens ihr ¿ugewandt. Die e1wähnien geschmadckvell.n Entwürfe rühren vom Professor P. F. Krell her. Bei der großen Nacbfrage, welche bei den Münchener Golds{mieden von überallher aus Deutschland ein- läuft, ift zu erwarten, daß sib diese Schmudckgattung, die auch mit unserer Stylrichtung im Einklang steht, kald über ganz Deutschland verktreiten und die ges{madcklosen Produkte der letten Epoche der Gcldschmiedekunst allmählih verdrängen wird. Gleichzeitig mit der Zeitschrift wurden die Nummern 6 und 7 der „Mitthci- lungen“ des Museums ausgegeben.

Das Magazin für Stenographie, Organ des Stolze- {hen Stcnograpken-Vereirs zu Berlin (Redakteur Max Bägdler), begann mit dem 1. April d. J. seinen zweiten Jahrg:ng. Das Magazin erscheint zweimal monatlich, zum größten Theil in Typena- drrck, bringt ster ographishe Fachartikel literarische Besprechungen, Proben ro.: Kammer-Stenogrophie 2c. und berichtet in seiner Rund- schau über die wichtigsten \stenographisœen WVorçcänçe aus allen Kultur-Ländern und aus dem Bereich aller Systeme. Der Abonre- mentspreis beträgt 1} M sür das Halbjahr. Probe-Nummern ver- E gratis die Expedition: C. Lewin, Berlin C., Gr. Präsidenteu- raße 2.

DBewerbe und Handel.

_ Now amllichéer Mitibeilurg aus Konftantin-pel bat die tür- fisde Regierung die Ausfuhr von Getreide aus ter Stadt La- rissa und deren Umgebung bis auf Weiteres verboten.

Die vorgeftriane Generalversammlung der Aktionäre des „Nordstern“, Lebensversiherung8-Aktiengesell- schaft juBerlin, crtheilte rah Verlesung des Bericttes der Rechnungérevisoren Decharge, und genehmigte einstimmig die vorge- \cklagene Vertheilung ciner Dividende ron 124% cder 75 M pro Aktie an die Aktionäre und von 20°%/ an die am Gewinn betheilig- ten Versicherten.

Die Bilarz des Oesterreicbisb-Ungarischen Lloyd pro 1880 weist einen Reingewinn von 2 522 700 Fl. au3. Außer den vcrgescbrieteren Abschreiburgen am Wertbe der Sciffe urd des Inventars wurden rom Werthe des Arser als 209000 Gulden abçe- \crieben. Déer VerwaltungsErath bat die Absicht, eine Dividende von 42 Gulden per Aktie ¡u beantrager, ferner einen Betrag von 120 000 Fl. dem Reservefonts zuzuführen und eincn Saldo von 200 000 Fl. auf neue Reœnupg zu übertragen. Der von der General- versammlung des Jahres 1878 für Maschinenreformcn gebildete Font s

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__ Unter zablreider Betheiligung der aus allen deutschen und vielen öftcrreihi!chen Universitäts- und anderen Städten berbei- geeilten bedeutendften Chirurgen fand gestern Mittag in der Aula der Universität die Gröffnungtsitung des dietjäbrigen (X.) Chi- rurgenkonaresses fiatt. Der Vorsitzende, Geheime Ober-Medi- zinal-Rath Dr. von Langenbeck gab in seiner Bearlßungêrede der Freude Ausdruck, daß die deutsbe Gesellshaft für Chirurgie, welche vunmebr in ihr zehntcs Lebensjahr eintrete, {on recht Erfreuliches geleistet habe, und daß sie fortwährend im Wasen begriffen sei. Bei der Wahl des Vorstandes wurde ‘eir.stimmig Hr. ron Langenkeck wiedcraewäblt, an Stelle des erkrankten Hrn. Prof. Esmarch in Kiel Prof. Thiersb in Leipzig, Vor Eingang in die eigentlichen wissenschaftlihen Vorträge hatte die Tazeo:dnung vorgeschrieben : M ttbeiluna des Ergebnisses der Vewerbungen um den von Ihrer Majefât der Kaiserin nnd Königin ausgesetzten Preis bez. der Diphtheritis. Diese Mittheilung bat der Vorsißende wegen !Man- Ls an Material auf einen der vâchsten Tage verschieben zu infen.

Der deutsce Jagdschutßverein hielt heute Mittag im Saale des Centralkôtels scine diesjährige Generalversammlung ab. Der Vorsitzende, Fürst von Hobenlohe-Langer burg gab in den ein- leitenden Worten der Freude Auédruc, cin all)eitiges gedcihliches Forteniwideln tes Vereins konstatiren zu können, der nunmehr mit Au?rabme Bcyerns alle deutscken Lande umfasse. Nachdem durch Atilamation das bitherige Präsidium, bestehend aus dem Fürsten von Lohenlohe-Largenburg und dem Freiherrn von Mirbach, füc die nächsten drei Jahre wiedergewählt, wurde zur Erstattung des Ge- \häftsberits pro 1880 geschritten. Wir entnehmen demselben, daß die Einnahmen fi auf 13912, die Ausgaben sih auf 5161 4 be- liefen, so daß ein Uebers&uß von 7951 M verblich. Dazu kommt das vorhandene Kapitalvermögen von 1800 A; der Verein verfügt somit über 9751 f Zur Rückzablung an die Landesvereine sind über 3000 M gelangt. Die Zahl der Mitglieder hat sich von 3049 auf 3640 gehoben.

Von ter Kunsthandlung ron Amsler und Ruthardt ift aucenblidlich in den vier großen Schaufenstern ires Geschäftélokals in der Bebrenstr. 29a., eine intcressante Autstelung veranstaltet, die dem Streit über die Echtheit des kürzlich von der Gemäldcgalerie der Königlichen Museen erworbenen Rubens'|chen Bildes ihre Entstehung verdankt. Ja einer Anzahl ron etwa 80 ia: Photo- graphien zugängliher Gemälde, zu denen noc einige Handzeich- nungen hinzukommen, giebt sfe von dcm künstlerishen Schaffen des Meifters, soweit dies durch die Photographie überhaupt er- mêgliht wird, ein reide8 und anscaulibes Gesammtbild. Mit ihren rorzüglihfien Stücken is die Sammlung des Louvre in den Photographien von Braun in Dornah, die des Wiener Belvedere in denen von Miethke und Wawra in Wien, die Mür chener Galerie in denen von Harfstaengel, die Dres- dener in denen der Photograpbischen Gesellshaft, das Madrider Muscum endli in denen von Laurert und Co, vertreten. Zu be- tavern ift cs, daß nict auc von dem umstrittenen Bilde selber eine Phoicgrapkie cxistirt, die, in diescs Ensemble cingefügt, einen wirfk- li Tebrreicben L-ergleih ermöglichen würde. Dafür enthält die Aut- stellung indeß wenigstens einige der Arkciten, die für die Wür- digurg des Berliner Bildes kesonders in Betracht kommen, so die Tafel ous der Folge der Darstellungen aus dem Leben der Maria von Mtedicis, auf der die aus dem Wasscr auftaucende Nymphe und der neben ihr ficbtbare weifhaarize Alte auf dieselben Studien nach der Natur zurückzvgehen \{eincn wie die ähnlichen Figuren im rechten Vordergrunde des Berliner Bildcs, so ferner verschiedene der Thierdarftellungen, mit denen der Löwe und der Tiger auf dcm lcyteren verglichen sein wollen, so namenilich au das Bild. der v.er Welttheile aus dem Belvedere, das in einzelnen Bestandtheilen der Komposition und in der ganzen Haltung am direktesten zu einem Vergleih auffor- dert. Die Ausftelluvyg ift sona sehr dankensweith, aber auch ab- geieben ven der gegenwärtig s{webenden Frage, von nicht geringem nteresse.

Wie \chon mitgetheilt, eröfret ter Württembergische Kunstgewerbeverein am 1. Mai cine permanente kunstgewe-:b- lide Autstelurng. Er beabsichtigt tarin vor Allem hervorragende Wetike der älteren Zeit in Spezalitäten- Auëstellungen arupper- und periodenweise dcm Publikum vorzufübren und deren Reibe zunächst mit der Thon- und Eisenindustrie, also gerade mit denjenigen Zwei- acn zu begirnen, die theilweise bei uns cben erst daran sind, die Meisterwerke früherer Zeiten sich zum Muster zu nebmen. Neben den älteren Arbeiten werden auc andcre Kunstinduftrie-Erzjeugnisse, wilce sich dur gediegene Ausführung und Formenschörheit aus- zeibnen, sowie Entwürfe für kunstecwerblide Gegenstände aus Oester- rei und aanz Deutschland zugelassen. Mit jolcen systematisch ge- ordneten Spezialitäten giebt die „Permanente“ in alten und neuen, in einfa@en und in reich ausgetührten Stücken cin möglichst voll- ständi;es Bild von der Entwicklung jeder Fabrikation vom Mittel- alter bis auf die Gegenwart ina bunter Abwecbélung. Sie bietet, zumal fie sid richt auf württemberzishe Arbeiten beschränkt, dem Fachmann wie dem Kenner wohl manche neue Anregung aud neben der reicher auêgestatteten Landesgewcrbe-Auéstellung. Ja, es wird später zu den \{öônften Nacbklängen der größeren Ausstellung zu

von 200 0C0 Fl. wurde von den Reparatutkosten in Abzug ge-

bract, nacdem derselbe scine Bestimmung rolfkemmen crfüllt hat. |

Breslau, 6. April. Tie Sitzung des Verwaltung ratkes der Oberschlesischen Eisenbabngesellshaft, in welcher die Vertheilung der Dividende vorgeschlagen werden wird, ist auf din 8. d. anberaumt worden.

Amsterdam, 6. April. (W. T. B.) Die heute von der

Kaffee- auktion eröffnete für Nr. 1 zu 41 à 414, Nr. 3 zu 42 à 42}, Nr. 4 zu 47t, Nr. 7 zu 45 à 37! à 38, Nr. 15 zu 364 à 37.

Verkehrs-Anstalten.

Auf den Linien der Gr ofen Berliner und der Großen Internationalen Pferde- Eisenbahn - Aktiengesell- ft sind im Monat März 1881 3793698 Perjoren bcfêr- tafür 49239450 M cder dur@scrittlih pro ag Die Ein- März 1880 belief fich auf 452 840,55 M oder dur(-

pro Tag 14 607,76 M

| daß jeder dem Verein angebotene Gegenstand vor seinec Absendung

Berlin, 7. April 1881.

Preußische Klaisenlotterie, (Ohne Gewähr.) | Bei der heute beendigten Ziehung der 1. Klasse | 164. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen: 1 Gewinn von 15 000 M auf Nr. 13 089. 2 Gewinne von 3600 M auf Nr. 27 701. 85 238. 2 Gewinne von 1500 Æ auf Nr. 16 412. 30 621. 3 Gewinne von 300 # auf Nr. 41,801, 77 026, 84 502.

| waltung vnd Verwaltungtre(tépflege in Preuken. Herausgeber : Dr.

Cöôln, 7. April, 12 Uhr 25 Min. früb. (Tel.) Die |

engliséce Post vom 6. April früh, planmäßig in Verviers |

| Polizeilide Verfügung behuis Entferr.una des Prädikats „Apotheker“ | auf dem Firmerschilde der Drozuenbhantlung. Streitizkciten wegen

um 8 Uhr 21 Min. Abends, ijt ausgeblieben. Grund: Verspätete Ankunft des Schiffes in Ostende.

| Hrn. Regieruncs Ratb De, Jabr in Marienwerder. Glossen zu | S8 83 Akf. 5 und 83 a. des preußischen Gesetcs vom 3 Juli 1875

| Präsidenten v. Bifkmarck in Schneidemübl. Catscheidungen und | Erlafie ron Geri&Hten uyd anderen Bebörden. La

rechnen jein, daß sie dem Publikum u: d den Fabrikanten den Weg in die besceidene permanente erleichtert bat, um in ibr si gleich- sam fortzuseßen. Für die Einsendung der Gegenstände ift bestimmt,

bei ter Autstelivngékommissicr, welche über cine Autnabmeföbiakeit entsceidct, anzumelden ist. Auf besonderen Wunsh wird der Ver- fauf der Ausftellungöégegenstände vermittelt, dabei aber im Falle eines Verkaufsabschlusses vcm Erlôs eine Provision zu Gunsten der Vercinékafse in Abrechnung getraht. Die Autsteliung wird tägli von 10 bis 4 Uhr çeöffnet sein. Das Eintrittspreis beträgt 30 S. Autsteller geriet:en freien Eintritt.

Meiningen, 3. April. * Zur Feier des Geburtstages . Hoheit des Herz10géë fand gestern Abend eine große Mus ik- führung statt. Wie am 19. Dezember v. J. war der ganze

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ihnertaum des Hoftheaters ron etwa 200 Mitwirkenden erfüllt ;

alt abermals der Aufführung von Beetbhoocns 9. Symphonie, ele untervon Bülows Direktion in gelunger ster Weise von Sn ging. Das Konzert wude mit Webers Jubelouverture eröffnet.

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LiterarisheNeuigieiten und periodishe SGHriften,

besdlufses über Rechte von Gemeindetbeilea. Di: pcsition der Ges meiadeglieder über Gemeindenußungsrechte —Allmenden. Staatsaufsitht über Vermögensverwaltung kotbolischer Kirbenaemeinden ; Mittelbare Staatsbeamte ; Rendant eincr fkatbolisden Pfzrrgemeinde; Staats- auffidt über die Vermögensverwaltung von Klöftern. Den Bie {öfen u. \. w. zu gewährende Wohnungen. Begriff cines Reichs- beamten. Entsbädigung des Grundeigenthümcrs wegen Damme resp. Deichanlage. Anspru auf Unterstüßung aus einem Knappstafts- vereine. Pfandrebt des Vermietbers an den Illaten. Retentionérezcht des Vermiethers troy Veräußervng der Illaten. Ret auf Lös&ung eincr Grundtupof. Stemrelpflickt ein-s Kaufvertrages bei Neben- verabredung einer Wandelpön. Unterschied zwischen Verdingungs- und Lieferunasrertraa. Lebenélänglihe Trennuna der Ebegatten von Tisch und Bett. Urtkeils¡ustelung tin Auteinandersetungf angelegen- heiten. Die cinzelren fiékalis&en Stationen in prozeßre(ilicer Be- ziebung. Anbringung des Strafantrag8 bei Antraagvergehen. Beschlag» nabme wegen Defckte gecenüber den Erben des Beamten. Gewerbe- betrieb im Umkerz'ehen. Beihülfe und Mittbätershaft. Fals%e An- sculdigung. Sich versprechenlassen von Geschenken. Literarische Mit- E s Ft

2 eitschrift für Forst- und Jaadwesen. Zugleich Or f ür forstlihes Versub8wesen. Herausgegeben in Verbindung mit q Lehrern der Forstakademie zu Eberäwalde, sowie nab amtlichen Mit- theilungen von Dr jur. B. Danckelmann, Kgl. preuß. Ober-Forstmeifter und Direktor der Forstakademie zu Eberëwalde. 13. Jahrg. 1881. 4. Heft. April. Berlin. Verlag von Jul. Springer. Inkhalt:- T. Abhandlungen: Zur Frage der Wasserpflege in den Forsten der Norddeutshen Ebene. Eire Mittheilung aus den Wäldern der Forst-Inspektion Stettin-Tcrgelow vcm Forstmeister von Dücker. Das forstlibe Vereinswesen in Bayern. Vom Frei- berrn von Raesfeldt zu Mürchen. II. Mittheilungen: Buwen- Ueberbaltbetrieb. Vom Oberforstmeister Dr. Danckelmann. Der Haide-Kultur-Verein für Schleswig-Holstein. Wie viel Raff- und Lescholz entbält eine Karrenlast? Vom Oberförster Weise. Das Gewicht von Kiefern- und Buchen-Reisig. Vom Oberföi ster Weise, Ciniges über die Holzwaaren-Fabrikation in der Rheingegend, Von E. Ebert. Berit über die V Versawmlung des ess ländisen Fotstvereins am 8, Scptewber 1880 in Reval. Von von Alten. 111. Siatistik: Ergebnisse der Kiefern-Samen-Darren vom 1. Oktoker 1879 bis dahin 1880. Von ron Alter. Wald- besbädizungen dur Wind und Sc{nce im zweiten Semester 1880. Nach amtlichen Berichten dargestellt vom Oberförster Weise. IV. Literatur. V. Notizen: Gedenkstein für den Landforstmeister Müller. Vom Oberforstmeister Dr. Danckelmnarn. -—- Erlaß eines Reicbsgeseßes zum Scuß rütlider Vögel. Von O. Mundt. Die allacmeine lande und forstwirth\chaftl-che Ausftellung zu Hannover 1881. Von D. Muntt. Programm für die zehnte Versammlung deutscher Forstmänner zu Hannorer vom 16. bis 20, Auguft 1881. Bekanntmachung betr. die General-Versammlung des Brandver- sicherurgs-Vereins Preußiicher Forstbeamten.

Forstwissenschaftlives Centralblatt (früher Monats- {rift für Forst- und Jagdwesen). Unter Mitwirkung sämmtlicher Professoren der Forslwifsenswaft an der Universität München und zahlreiwer anderer Fachleute aus Wiffenschaft und Praxis heraus- gegeben von Dr. Franz Baur, o. s. Professor der Forstwissenschaft an der Universität Müncben. Berlin, Verlag von Paul Parey (Wiegandi, Hempel u. Parey). TII. Jahrg. (der ganzen Reihe XXV, Jabr ang) Heft 4. 1881, Inhalt: Originalartikel: Zur Frage der deutsbea Holzzôtle. Von Prof. Dr, J. Lehr. Ueber horizontale Schuß- oder Siergräben, Vom fk. kayr. Oberförster Haag zu Winzingen bei Neustadt a. H. Ueber Boderentblößung und Boden- loderung auf armem Sandboden. Vem k. bayr. Forstmeister Th. Ebermayer. Ueber die Bodcnentblöfurg und Auflockerung auf armem Sandboden. Mittheilungen : Bericht über die achte Ver- fammlung des pfâlz. Forstvereins zu Landstuhl am 4. und 5. Sep- tember 1881. Vom Kgl. Oberförster Eßlinger zu Schaidt. Statistishes aus Elsaß-Lothringen. Literarishe Berichte. Notizen: Aus der Verordnurg der oberen Churfürstl. Pfalz vom 6. Mai 1565, Voa C. E. Ney. Beobachtungen über das Was- thum und die Schütte der Kiefer. Vom k. bayr. Oberförster Hupfauf. CEisenbahnschwellen aus S{hlacken. Personalien aus Sachsen. Persoaalien aus Preußen. Bitte an die ehemaligen Stu? direnden der Forstwissenshaft an der Universität Gießen.

Baugewerts - Zeitung, Organ des Verbandes deutscher Baugewerkêmeister, Zeitschrift für prafkti)hes Bauwesen (Redaktion und Verlag von Bernbard Felisb, Baumeister in Berlin), Nr. 26. Inhalt: Vereins-Angelegenheitean. Scbulnachrichten. Lokales und Ver- misctez, Personal - Nachrichten. Brief- und Frazekaften. Berliner Baumarkt, Submissionen. Annorcen.

Nr. 27. Inkalt: Die erste Verhandlung über die Innungs- novelle im Reichétage. Holländisbe Wasserbauten. Lederfabrik der Herrcn Gerhardus, Flescb u. Co. in Wien. Juristisches. Vereiné-Angelegenheiten. Schulnacrichten. Lokales und Ver- mischtes. Téchnisbe Notizen. Bücheranzeigen und Rezensionen. Patent-Ertheilurgen. Personal-Nachricbien. Brief- und Fragekasten. B.rlirer Baumarkt, Submissionen. Annoncen,

Das Swif f, Wowenschrift für die gesammten Interessen der Binnenscbiffahrt (viertelj. 2 46), Nr. 52. Inhalt: Die gegen- wärtige V.rbreitung des „Schiff“. Die Auédehnung unserer brydrometrisben Beobachtungen, Wasßserstandênachrichten am Rhein. Zur Weichselreaulirung im Megierungsbezirk Marien- werder. Staatsbahn und Wasserfraht. Holland und das Rhein- Maas8-Canal-Projett. Direkte Rhein-See-Schifffabrt. Sciffer und Profurôr. Von der Saar. Bremen-Hannover. Leit- meriß. Aus Elogau. Eine neue Schiffs\{raube. Flöfßerei. Wasserbau. Die Verpflihtungen der Uferbesiter von öffent- lihea Flüssen. Häfen. Karäle. Schiffbau. Eisbrecher. Sifferstulen und Steaermannkprüfunzen in Sachsen. Pafsagierdamtfschifffahrt. Verbrewen. Versicherung. Per- sonalien. Unfälle. Brüdckten. Vom Fracbtenmarkt. Seschäftéberibt:,. Submissionen. Submissions-Réesultate. Sport. Eissegelboote auf dem Ribnibsee. Literatur. Gericbt- lis. Konkurse, Vermischtes. Anfcage. Berichtigung. Kurse. Jaserate.

Sozial - Correspondenz Allgemeine Autgabe (heraus- gegeben von Dr. Victor Böbhmert und Arthur von Studnit in Dreéden). Nr. 14, Inhalt: Die Arbeit nah christlicher Auf- fafsuna. Entlassene Strafgefangene. Die erste Lesung des Un- tfallversiberungégesetes. Handwerkerbilder aus der Zunftzeit. Arbeitemar kt.

Allgemeine Literarishe Correspondenz, herauß- gegeben von Johannes Proelß und Julius Riffert, Verlag voa Carl Reißner in Leipzig. Nr. 86. Inhalt: Ein Kampf? um das Deutschthom. Ein Blick auf die politishe Lit:ratur des Deutschthums in Ungarn und Siebenbürgen. Deutsche Hexameter- Behantlung sonst und jeyt. 1781 und 1881, Von Jakob Vählv. Das Publikum uad das Theater. Von Eugen Sierke.

Zeitschrift für Geseugebung und Praxis auf dem ESebiete des deutschen öffentlihen Rechtes, berauszegeben | ron W. Hartmann, Reichsgerihts-Rath. Bd. 6, Heft 5/6. Berlin, | (arl Hermanné Verlag. 1881, Inhalt: Aufsäge: Ueber die Natur der fommunalen Bezirksrerärderunzen nab preukisbem Recht 2c. Vom

bezw. der Novelle vom 2. Auguft 1880. Vom Hrn. Landgerichte-

Preußisches Berwaltungsblatt. Wottenschrift für Ver- jur. Binseel, Verlag und Expedition: Otto Dcewiy in Berlin N., Monabijcurlay 10. Jabrgang 11. Ne. 27, Inhalt: Kreis- ordnung und Procirz‘alo: druna Untersazung des Trôdelhandels.

Kritiide Umschau: Epik: Baumbach, Frau Holde; Carus, Helgi und Sigrun, bespr. von Julius Riffert; Karser-Langierhannf, VÖdin, bespr. von Rudolf Doehn; Bernard, Zwei Herzen und ein Schlag; Fetedmann, Erseßter Verlust, bespr. von Hermann Fri: drihs (Schluß folgt). Kulturgeschichte: Diercks, Entwickelungegeschichte des Geistes der Menicbbeit. Erster Band: Das Alterthum, leipr. von Moriy Brash (Sck&luß folgt). Zeitgeshichtlide Miitheilangen. Fragen und Antworten. Neuigkeiten vom Büchermartt, An- zeigen.

Redacteur: Riedel, Berlin; iahiti teilt

erlag der Expedition (Kessel). Druck! W. Elsner.

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Befreiung von ten Cemeindeauflagea. Anfechtung cines Gemeinde-

Fünf Beilagen (tinschlieliŸ Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

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E E P Eb T I

Berin, Des, den # Apel

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 7. April. Im weiteren Ver- laufe der gestrigen (32.) Sißung seßte der Reichstag die ersie Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Bestrafung der Trunkenheit fort. Der Abg. Witte (Schweidniß) bemerkte, der Abg. Reichensperger täusche sich über den Eindruck, den die Rede des Abg. Träger im Hause gemacht habe. Die vielfache Heiterkeit, welche dieselbe hervorgerufen habe, sei nit ein Zeichen der Zustimmung gewesen, sondern habe mehr der scherzhaften Behandlung des Gegenstandes ge- golten. Er selbst beneide den Redner um die Gade, ein so ernstes Thema wißig und geistreich zu besprehen, meine aber do, daß dasselbe eine andere Behandlung erfordere. Auch er erkenne mit dem Vorredner den Grundsaß, die Trunkenheit unter Umständen zu bestrafen, als vollständig berec- tigt an. Wenn man in Deutshland auch zum Glück noch nicht soweit, wie in England und Amerika, gekommen sei, daß sich sogar die Frauen höherer Stände der Trunksucht hingäben, fo habe doch auch in Deutshland dicses Laster hon so große Dimensionen angenommen, daß fast die meisten Angeklagten vor Gericht sich mit Trunkenheit entshuldigten. Es seien die verschiedensten Miitel vorgeschlagen worden, diesem Uebel entgegenzutreten. Man habe namentlich auf eine höhere Besteuerung des Branntweins und auf eine Beschränkung der Schankstätten hingewiesen. Vielleicht würde auch der Ausschluß der Klagbarkeit von Trinkshulden oder wenigstens eine erheblihe Verkürzung der Verjährungsfrist für dieselben von günstigem Einfluß sein. Die Vor- lage mache den Versu, der Frage auf strafre{chtlihem Gebiete näher zu treten. Er halte dies Bestreben für durchaus berechtigt, soweit die Bestrafung sich gegen diejenige Trunkenheit richte, welche öffentliches Aergerniß er- rege. Die Bedenken, welhe man gegen den Ausdruck „ärgernißerregend“ geltend gemacht habe, theile er nicht. Es sei dies ein Begriff, der in den Strafbestimmungen über Ver- legung der Schamhasftigkeit, Thierquälerei, Gotteslästerung u. A. mehrfah wiederkehre. Weniger zustimmend müsse er fi der Vorschrift gegenüber aussprechen, welche bestimme, daß derjenige als ein gewohnheitsmäßiger Trinker härter bestraft werden solle, der in den leßten drei Jahren wegen Trunken- heit mehrmals verurtheilt worden sei. Wenn er anerkenne, daß für den gewohnheitsmäßigen Trinker eine härtere Strafe angemessen sei, so scheine es ihm doch zu weit zu gehen, wenn als jolher hon derjenige ange}ehen werden solle, der innerhalb 3 Jahren mehrmals wegen Trunkenheit be- straft sei. Auch dem Lob, welches der Vorredner den Motiven gespendet habe, könne er nicht beitreten. Es sei ihm unmöglih gewesen, aus denselben über den Gedankengang des Gesetzgebers klar zu werden, und wenn er auch vielleicht geneigt wäre, diesen Umstand dem Mangel seiner eigenen Be- sähigung zuzuschreiben, jo müsse ex doch daraus, daß ein \o berühmter Kriminalist, wie der Abg. Dr. von Schwarze, die gleiche Empfindung gehabt habe, die S&lußfolgerung ziehen, daß die Unklarheit auf Seite des Verfassers liege. Der ganze 8. 2 führe für den praktishen Richter die größten Schwierig- keiten und Unzuträglichkeiten herbei. Die Annahme, daß Jemand im nüchternen Zustande ein Verbrechen plane, sich dann absichtlich in einen sinnlosen Zustand der Trunken- heit verseze, und in diesem Zustande das Verbrechen kon- form mit dem vorher gefaßten Plane ausführe, sei ein abso- luter Widerspruch, und ein Richter werde niemals eine straf- aus\hließende Unzurehnungsfähigkeit annehmen, wenn das Verbrehen nach vorheriger Ueberlegung ausgeführt werde, selbst wenn zwischen der Ueberlegung und der Ausführung eine Unterbrehung der freien Willensbestimmung stattgefun- den habe. Mit dem Vorschlage des Vorredners, eine Straf- bestimmung für Gastwirthe in das Geseg aufzunehmen, sei er vollkommen einverstanden, ebenso mit der Ansicht, daß die Vorschrift über die Verschärfung der Gefängnißstrafe durch Schmälerung der Kost dem EStrafvollzugsgesey vorbe- halten bleibe. Den Gedanken selbst, die Gefängniß- rafe durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod zu verschärfen, begrüße er mit Freuden, denn die Gefängnisse hätten so sehr den Charakter von Strafanstalten verloren, daß es wirklich an der Zeit sei, den Verbrechern wieder zum Be- wußtsein zu bringen, daß jie sich nit in Versorgungéanstalten befänden. Jn dieser Richtung würde die Beschränkung der Kost gewiß erfolgreih wirken; vielleiht würde es sich auch empfehlen, Trunkenbolde den Arbeitshäusern zu überweisen, vor denen im Allgemeinen eine große Furcht herrsche. Mit der Berathung der Vorlage in einer Kommission von 14 Mit- gliedern erkläre er sih einverstanden.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staatssekretär des Neichsjustizamts Dr. von Schelling das Vort : ,

Meine Herren! Jch bin mir vollständig bewußt, daß ih mir mit Rüctsiht auf die jedenfalls eintretende Kommissionsberathung die äußerste Beschränkung in meinen Gegenaus}ührungen auferlegen muß, vollstäntig kann ih aber dech nit zu den Angriffen s{weigen, welche die Herren Abgg. Dr. von Schwarze und Witte gegen die Bestimmungen des §. 2 des Entwurfs gerichtet haben. Da muß i nun von vornherein bemerken, daß die Vorwürfe, der Paragraph mae einen (Ginbruch in das bestehende Strafsystem, er leide an Irrationalität uod Unverständlichkeit, in meiner Meinung tadurch etwas abges{wächt worden sind, als die beiden Herren Abçeordneten demnächst ein durchaus klares Bild desjenigen Gedankens entwickelt haben. welcher dem 8, 2 zu Grunde liegt; denn der §. 2 will ja nichts anderes, um einen juriftishen Ausdruck zu gebrauchen, als ein „delictum sui generis“ \{Maffcn, durch welhes das „Sichversetzen in Trunkenheit“, wenn demnächst eine strafbare Thätigkeit in der Trunkenheit statt- gesunden hat, unter Strafe geftellt wird, und die ganze Differenz

steht blos daria, na welher Skala dieses delietum sui generis mit Strafe belegt werden soll. Seitens der ver- bündeten Regierungen ist niht verkannt worden, daß es allerdings das einfaste sein würde, eine arbiträre Strafe nah dem Vorschlage des Hrn. Abg. Dr, von Schwarze anzudrohen; es läßt si aber nit verkenren, daß wir tann in vielen Fällen zu einem sehr geringen Strafmaßie gelangen würden. Es ist deehalb in der Vorlage ein anterer Weg eingeshlagen, nämli die Strafe abzustufen na der Höbe derjenigen Strafe, welche den Thäter getroffen haben würde,

dieser Weg ein vollffändig unbetretbarer, ein vollständiger Feblweg sei, id gehe eben von einer ganz andern Auf- faflung der freien Willensbeftimmung aus, als diejenige ift, welche der Hr. Abg. Witte seinem Vortrag zu Grunde legte. Meines Er- ahters lassen ch in dem Stadium des Rausches überhaupt nur zwei Stadien unterscheiden, einestheils jener lähmungêartige Zustand, in welhem der Wille vollständig erloshen ist, sodann ein anderer Zustand, in welwem sich der Trunkene nur in dem Zustande einer bedeutenden Exaltation, eines gesteigerten Selbstaefübles befindet, und in diesem Zustande besteht der Wille, und wo der Wille erkennbar ift, lat sich über die Richtung des Willens eine Entscheidung tireffen. Daß die EntsHeidung in manchen Fällen eine {wierige ist, will ich durchaus nicht bestreiten, ih meine nur die herangezogenen Fälle, ¿. B, der Schhlag ins Gesicht, welcber zufällig den Tod zur Folge hat, bieten der rihterlihen Beurtheilung auch dann Zweifel dar, wenn eine solche That niht von einem Trunkenen, sondern von einem Nüchternen begangen wurde. Ich möcte mich au, ins- besondere dem Hrn. Abg. Reichensperger gegenüber, auf den Vorgang des französischen Rechts berufen. Das französische Recht kennt über- all die Trunkenheit nicht als Strafmilderungs- oder Entschuldigung8- grund. Liegt also eine im Rausche begangene That vor, so hat der Ridbter des französisben Rechts ledigli nach allgemeinen Gründen die That unter die Strafgeseße zu subsumiren; er muß auc seiner- seits im Staude sein, zu beurtheilen, ob die That eine vorsäßliche ist und mit welher Wikßensrichtung sie begangen ist. Aber, meine Herren, id wiederhole, id glaube nicht, daß an der Skala für die Strafauëmessung irgendwie eine Vereinbarung über das vorliegende Gesey scheitern könnte. Ih erachte die Frage für eine untergeordnete und id würde auß über- baupt nit das Wort ergriffen haben, wenn nicht eine Bemerkung des Hra. Abg. Dr. Witte mich dazu veranlaßt, welcher darauf hin- wie3, wenn ich ihn recht verstanden habe, daß durh die gestrigen Autführungen des Hrn. Abg. Dr. Träger bereits dargethan sei, daß praktische Fälle außer den in den Motiven bezeichneten nit vor- gekommen seien, in welhen sich das Bedürfniß herausgestellt bätte, die Strafbefreiung wegen Trunkenheit zu beseitigen. Meine Herren ! Der Hr. Abg. Dr, Träger hat allerdings in der gestrigen Sitzung gesagt, die in den Motiven in einer Note vergleih8weise herangezogenen Rechts- fälle hätten die Eigenschaft, gerade dasjenige nicht zu beweisen, was sie beweisen sollen. Der Herr Abgeordnete {eint theilweise nah anderen Quellen, als den von der Vorlage benußten, zitiri zu haben. In Bezug auf einen Fall ist jedenfalls die Indentität nicht vorhanden. Mich nöthigt aber nun der Vorwurf des Hrn. Abg. Träger, nachdem der Or. Abg. Witte sich ihn wenigstens theilweise angeeignet, dem hohen Hause wenigstens zwei Fälle bekannt zu geben, welche allerdings geeignet sein dürften, den von dem Hrn. Abg. Träger vermißten Be- weis zu führen, und ich muß deshalb die Geduld des Hauses und die Nacbsidt des Hercn Präsidenten in Anspru nehmen, wenn ih mir eine kurze Vorlesung aus scriftstellerishen Werken gestatte. In Bezug auf den einen Fall, den ich im Auge habe, kann ih mich aber kurz fafsen, da seine thatsählihe Darstellung bereits von dem Hrn. Abg. Träger im wesentlichen aftenmäßig erfolgt ist. Ich be- \cchränke mich daher darauf, aus diesem Gutachten die entscheidenden Fâlle dem bohen Hause mitzutheilen. Das Gutatten ist aus Cas8- par Leman's „Gerichtliher Medizis,“ Berlin 1876, Seite 689, Es heißt da:

Es steht erfahrungsmäßig fest, und ift physioloaisch leiht erklär - li, daß das Zusammentieffea des Trinkens mit Wallungszufständen einen unverhältnißmäßig rasen und heftigen Rausch ver- ursacht. “Nun aber ist es afktenmäßig,* daß E. kurz vor der That für 3 Sgr. Branntwein getrunken hatie, und daß er am 2, September, nah dem ärztlichen Befundz .. . Nun folgt die An- gabe der {on von dem Hrn. Abzeordneten bezeichneten äußeren Er- \ceinung und dann wird fortgefahren: welche Krise auch wahr- \cheinlid die von seiner Ghefrau bezeugte, mehrtägige, körperliche und geistige Verstimmung vor der Tbat veranlaßt haite, Durch das Zusammenwirken dieser beiden Momente konnte nun bei einem \{wädblihen und reibaren Menschen, wie der E., sehr leiht ein Zustand geistiger Aufregung und Unfähigkeit besonnenen Handelns hervorgerufen werden, und die oben aufgeführten Worte und Handlungen beweisen, daß cin solcher Zustand bei ihm wirkiih eingetreten war. S S :

Hiernach erklärt sich auc die bei einem sonst friedfertigen, arbeit- samen, nie gestraften Menschen so auffallende That, die so leit die \&wersten Folgen für ihn baben konnte, da er möglicher Weise die St. und ihren Sohn lebensgefähclih hätte verleyen können und die er bei klarem Verstandesgebraucze gewiß nicht, wenigstens nicht în diesem Maße, autgeführt haben dürfte. Hiernach bejahte ih die vorgelezte Frage, nämlich die Frage, ob der Angeklagte in Unzurechnungsfäbigkeit ge- handelt habe. Ob das Gericht sich dieser Ansicht angeschlosjen habe, ist mir nicht bekannt. n N us

agegen ist in einem ¿weiten Falle auf Grund cines Guît- dit, E es ich mich mitzutheilen beehren werde, die Einstellung der Voruntersußung von dem Gericht beschlossen troorden. Das Gutachten umfaßt nur wenige Seiten und lautet wörtli _— i entnehme es aus der Vierteljahrs\crift für gerihtliwe Medizin,

von Eulenberg, B., Seite 67: F Ein bisher unbescoltener und im Allgemeinen geistig gesunder Mensch erschlägt mit bestialisher Rohveit feine beiden von ihm ge- liebten Nichten. Unter seien vielen Bekannten hat ihn allein nur der Kutscher G. nit ganz ri&htig im Kopfe gehalten. Dieser leytere Umstand giebt uns aber nach dem übrigen Inhalte der Akten keine Veranlaffung, dieser A-sicht sofort beizutreten und den M. für geisteskrauk zu erklären. Es läßt sih aber au kein An- halt für die Aunahme finden, daß er den Todtshlag in einem An- falle akut aufgetceterer und zur Zeit der UntersuWung dur den Hrn. Dr. X am Orte der That, sowie in der Zeit der Beobach- tung des Verbrechers im hiesigen Gerichtsgefängnisse, die ih wochen- lang fortsette, bereits wieder beendigter Geisteskrankheit volführt habe, vielmehr fommt von den für Beurtheilung der Zurehnungs- fädigkeit wichtigen psyhishen Zuständen allein nur der der Trun- kenbeit bier in Betracht, zumal \sich auch während der Monate langen Haftzeit si nichts gezeigt hat, was auf eine anhaltende oder periodisde Geistesstörung schließen ließe. Ib muß daber ver- neinen, daß W. M. zur Zeit der That an einer den Bernunft- ebrauch aufhebenden oder beshränkenden Seelenkrankheit gelitten

r olcher leide. R R nun, ist M. unmittelbar vor der That betrunken gewesen und in welhem Grade? M. ift ein notorisher Säufer, wie die oben mehrfach ausgeführten Zeugenaussagen bekunden, und es ist keineswegs nothwendig, daß er am Lage des Verbrechens bedeutende Drantitäten Branntwein zu \sich genommen haben müsse, da die Einwirkung dieses Genußmittels zu verschiedenen eiten bei cinem und demselben Individuum eine verschiedene sein ann. Au wirkte der Umstand, daß nämli M. {on in nüch- ternem Zustande, ohne vorher seine warme Frühstückssuppe genossen pu haben, Branntwein getrunken hat, die Wirkung desselben er- öht baben.

der M. zur Zeit der That berauscht gewesen sein könne ist mit M Ee que BE M'schen Eheleute bekunden auch, da M, \{chon am frühen Morgen des Tages, an dem er das Ver- brechen verübte, den Cindruck eines betrunkenen Menschen mate. M,

wenn er im Zustande der freien Willensbestimmung gehandelt hätte. Zch@ kann mi, meine Herren, niht davon überzeugen, daß

zehte an dem verhängnißrollen Tage flott weiter und seine Betrunken-

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beit bat inzwischen zugenommen, so daß eram Nachmittage auf dem Gehöft vor seiner Wobnung hinfiel. Dieserhalb rieth ibm auch seine Frau, früher zu Bett zu gehen. Hiernach ist also mit Be- stimmtheit anzunehmen, M. war betrunken.

Der Zustand“ der Trunkenheit wird indeß nur dznn als Grund zur Annahme der Unzurechnungsfähßigkeit, bei welkem die Fähig- keit freier Willenëbestimmung ausgeschlossen war, anerkannt, wenn derselbe einen gewiffen hohen Grad erreicht hat. Zu jenen äußer- sten Stadien des Rausche8, wel%e sih in unzweideutigster Weife kfundzugeben pflegen, war der M. allerdings ncech nicht gelangt, da das einmalige Hinstürzen auf seinem Gehöft noþ immer nit den Beweis hiervon liefert und eine Aufftellung verschiedener Stadien des Rauscbes hat einen nur sehr bedingten Werth, da unter Umftänden ein anscheinend mä- ßiger Grad von Trunkenheit mit fehr bedeutender psvciscer Alteratioa verbunden fein kann. Hiernach bin ich des Beweises überhoben, daß M. nit den Eindruck eines finnlos betrunkenen Menschen gemacht habe. Es ift zweifelles, daß der Jahre hindur fortgesezte Mifbrauchß des Alkohols nicht ohne Einfluß auf den M. bleiben konnte. Jch muß hiernach nochmals auf die Aus» sagen des Kutscher H. zurückommen, eixes Laien, der von M. jagt! „mik dem is es nicht ganz richtig!“ Da gun M. seit Jahren dem Trunke ergeben war und in dem Branntweingenuß Befriedigung für seine Leidenschaft subte, fo konnten jene Folgen, die sich in seinem Wesen kundgaben, ni®t autbleiben. Er war, wenn auch keine8wegs geisteskrank, so do etn geistig berunter- gekcmmener Säufer. Der Rausch cines sol&en Menschen ift aber in vielen Beziehungen erheblib von einem einmaligen Rausch eines sonst nühternen Menschen verscieden. Bei einem derartigen Sâäufer triit selbst \{chon kei einem mäßigen Grade von Trunkenheit mehr die Verworrenhcit hervor; dies war bei dem W. M. der Fall, wenn er angettunken war. Er ging dann, äußerlid seine Halturg ziemli bewahrend umher, kannte abzr weder seine neben ihm befindlihe Frau, nocz seinen Vorgeseßten und führte nit allein verworrene Reden, son- dern war auch sehr heftig, während er in nücbternem Zustande f fleißig und gehorsam zeigte. Der Förster T., wie es die Aftten ergeben, mußte vor W. M. als er ihn vor wenigen Monaten an einem Morgen im betrunkenen Zustande an einem Baume stehend, im Walde angetroffen, flüchten, weil M. gegen ihn gefährlitze Drohungen machte. Gleiches begegnete auch der Frau des M. Ein folces Verkalten giebt einen Maßstab füc den Grad dr Alteration des Selbstbewußtseins während des Raufches. In einem derartigen Zustande sind die Sinneëwahrnehmungen oft unsicher, fönnen dur wirklihe Sinnestäushungen verfälscht werden, die Vorstellungen sind verworren, die Folgerichtigkeit des Urtheils dem- gemäß beeinträchtigt. Sogar wirklihe Wahnvorstellungen ent- wickeln fich vorübergehend und beeinflussen das Handeln.

Ein solcher Zustand von geistiger Verwirrtheit kann sich bei einem chronishen Säufer allmählich entwickeln, ohne daß fein äußeres Benehmen anders wäre, als es bei dem M. zu Zeiten der Betrunkenheit zu sein pflegte, und die Blutarhäufungen, die bei folhen Säufern so leicht entstehen, können den Zustand plößlich zu besonderer Höhe steigern.

Ni@&t unbemerkt will ic hierbei lassen, daß vorangegangene Kopfverletzungen, wie se M. erlitten hat, mitunter nacweiélic die Folgen haben, daß derartige Persönlichkeiten besonders leicht durch Spirituosa erunstlicer affizirt werden.

Jch{ muß hier zur (Erläuterung folgende Stelle cinscalten :

Eine kleine an der linken Kopfseite befindliche Narbe ift die Folge eines vor mehreren Jahren in ciner Scheuer von einer ge- ringen Höhe erlittenen Falles mit dem Kopfe auf einen Balken.

Nun fährt das Gutachten fort:

Wenn nun, wie i früher auéeinandergesetzt habe, anzunehmen ist, daß M. zur Zeit der That im Rausche gewesea, so scheint es mir au zweifellos, daß bei ihm dieser Zustand fehr leidt einen anderen und viel bedeutenderen Einfluß auf sein geistiges Verhal- ten haben konnte als bei einem anderen Menschen, und als man nach dem anscheinend mäßigen Grad der Trunkenheit im Allge- meinen annehmen möchte.

Bei dem nit allein freundschaftliben, sondern aub verwandt- \chaftlihen und_ äußerst friedlihen Verhältniß zwischen dem Mör- der und den N.schen Eheleuten, sowie bei der Liebe des M. zu den ron ihm getödteten Kindern, die bei den obwaltenden Familieu- verbältnissen ein Rawthegefühl gar nicht erweden konun- ten, muß die That des Unerwarteten und Unbegreiflicben an sich tragen und ist hiernach ein vercnünftiges Motiv so {wer denkbar, daß sie durcaus in Parallele tritt mit ähnlichen, unter dem Einfluß von Sinnestäushungen und Wahnvorstellungen aus- geführten Thaten.

Am Bedeutendsten für die Beurtheilung des Zustandes des M, zur Zeit der That ift noch der Umstand, daß er angiebt, von der- selben nichts zu wissea. Es liegt nahe, hierin eine Simulation zu suchen, doch spricht biergegen sehr erheblih das Faktum, daß M. auch aleih na der That von ihr nichts wußte. Da er bei ibr betroffen wurde, so mußte ja die Vorgabe des Nichtwijjens ganz widersinnig und läppish ersGeinen, und ih werde zu der An- nahme gedrängt, daß er nit simulire, sondern eine That zu gee steben sih weigere, von der er wirklih nihts wußte. Hiernach scheint mir auch die Annabme durcaus gerecbtfertigt, daß M. niht wissentlih Unwahres aussagt, sondern daß er von den Vor- gängen, nachdem er mit den Kindern allcin in der Wobnftube zurückgeblieben war, und von dem Augentlick, wo er die beiden Mädchen bei den Füßen faßte, bis kürzere Zeit nah der That gar keive oder eine ganz verworrene Erinnerung hatte, die ihn bona side von si sagen ließ: „Von diesem Verbrehen weiß ih nicte. Jch leugne dasselbe nit, kann aber au nit ja sagen.“ Hat nun aber M. nit nur bei den späteren gerihtliden Vernehmun- gen, sondern auch gleih nach der That keine Erinnerung an die- selbe gehabt, so geht daraus mit Sicherheit hervor, daß sein Selbftbewußtsein zur Zeit derselben im höchsten Grade getrübt und der Zusammenhang desselben mit seiner freien Willentbestim- mung in Bezug auf die That als ausgeschlossen angesehen werden muß. M. ift aus dem Gefängniß entlassen worden.

Meine Herren! Jch hatte das Bedürfniß zu dem §. 2 der Vorlage {on daraus hergeleitet, daß die bestehende Gesetzgebung überhaupt die Möglichkeit gewährt, daß Jemand wegen selbstver- \{ultcter Trunkeuheit eine Strafbesreiung erreie. Jb habe mich ferner darauf berufen, daß diese Möglichkeit insofern nahe liegt, als der §. 51 des Strafgeseßbuchs bei seiner wörtliben Auslegung zu einem widersinnigen Resultat führen würde und die berrshende Mei- nung deshalb dahin geht, daß der gescylihe Begriff der Bewußt- lofigkeit nidt im örtlichen Sinne, sondern in der Bedeutung einer Bewußtseinstörung aufgefaßt werden muß. Erst in zweiter Linie babe ich mich darauf berufen, daß auch Fälle in der Praxis vorge- kommen sind, in welcher eine Strafbefreiung wegen selbstvershuldeter Trunkcnheit eingetreten ist. Meine Herren, ih glaube, daß ih den Nachweis dieses Umstandes, obglei ich anf denselben kine ent- scheidende Bedeutung lege, nit schuldig aeblieben bin. E

Der Abg. Frhr. von Malyahn-Güly gab zunäthst seiner Befriedigung darüber Ausdru, daß die heutige Debatte dur(- weg einen anderen Ton angeschlagen habe, als der gewesen

sei, mit welhem die gestrige Debatte geschlossen habe. Er