1881 / 83 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

laube wirkli, die Wähler hätten die Mitglieder dieses Hau- es nicht dazu hierher gestellt, um Regierungsvorlagen, welche einer oder der anderen Partei vielleiht nicht sympathisch seien, mit Spott zu behandeln und je nah dem Maß der Begabung bessere oder weniger gute Wiße darüber zu machen. Die Mitglieder des Reichstags ständen hier, um ernste Dinge als ernste Männer ernst zu behandeln, und mehr als sonst handele es sich hier um eine sehr ernste Frage. Wer daran überhaupt zweifeln könne, den möchte er fragen, od derselbe jemals Zeuge der Verwüstung ge- wesen sei, welche der Trunk und er denke zunächst an den Trunk des Familienvaters in solchen Familien anrichte, welche nicht durch ererbtes Vermögen unabhängig genug gestellt seien, sich in gewohnter Weise weiter zu erhalten, wenn ihr Ernährer nicht arbeite. Sehe man sich die Familien unter dem Arbeiterstande an; er habe leider wiederholt Gelegenheit gehabî, zu beobachten, wie in einer folchen Familie Frau und Kinder hungernd zu Hause säßen, während dexr Mann ins Wirthshaus gehe; das Ende sei dann, daß die Familie von Tag zu Tag mehr ins Elend gerathe, während der Mann dem Trunk weiter in die Arme falle und {ließlich im Wasser oder am Strick endige. (Heiterkeit links.) Er glaube die Heiterkeit, mit welcher aus den Reihen der Fortschrittspartei diesen feinen Aeußerungen begegnet werde, ausdrücklih hier als von dort kommend konstatiren zu sollen, weil das Land ja bald vor der Frage stehen werde, welher Art Abgeordnete die Wähler hierher s{hicken sollten. Der Wunsh auf Abände- rung der Geseßgebung in diesem Punkte sei aus den ver- schiedensten Landestheilen seit einer Reihe von Jahren in immer steigendem Maße an das Haus herangetreten , beson- ders aus solchen Kreisen, die ihrer bürgerlihen Berufs- thätigkeit nah mit dem Volksleben täglih in Berührung ständen; er erinnere an die Anträge der Gefängnißgesell- schaften, der Synoden und der Berzte. Der jetzige Nechts- zustand, wie derselbe in dieser Beziehung in §8. 361 Nr. 5 St- G.-B. ausgedrüdt sci, enthalte gegenüber dem früheren preu- bischen Necht eine wesentliche Einshränkung. Man könnte nun auf verschiedenen Wegen abhelfen, durch ein Ausnahmegesctz gegen die Trunksucht, dur eine Novelle zum Strafgeseßbuch, auch dur eine Abänderung der Gewerbeordnung und der Steuergeseße; die verbündeten Regierungen hätten aber den ersten Weg eingeschlagen. Der §. 2 scheine auch 1hm einer anderen Fassung zu bedürfen, über die in der Kommission hoffentlich eine Einigung zu Stande kommen werde. Der Vorwurf der Flüchtigkeit, den der Abg. Träger der Motivi- rung dieses Paragraphen gemacht habe, treffe nicht zu, obwohl er sonst allerdings anerkenne, daß die Geseße mit ziemlicher Dberflächlichkeit vorbereitet würden; das Haus habe aber Ge- legenheit, diesem Uebelstande durh Schaffung zweijähriger Etatsperioden abzuhelfen. Die Bestimmung des §8. 3 dem Strafvollzugsgeseßh zu überlassen, das in unab- sehbarer Zeit nicht werde erscheinen, halte er nicht für opportun. Mit dem Vorschlage des Abg. Reichen- sperger, Strafbestimmungen auch gegen Wirthe festzuseßen, stimme er überein. Die neulihen Ausführungen seines Freun- des, des Abg. von Below, seien völlig falsch verstanden ; leßterer habe lediglih dem übertriebenen Lobe gegenüber, welches vielseitig dem Biere gespendet werde, die Vorzüge des- selben auf das richtige Maß zurückzuführen versuht, dennoch ertläre er ausdrüdcklih, daß, wenn er durch das Bier den Schnaps verdrängen könne, er seinerseits gern dazu mitwirken würde. Den Weg der Einführung einer hohen Licenzsteuer auf Branntwein halte er für den rihtigeren; denn eine Er- höhung der Spiritussteuer würde ein Gewerbe, auf dem that- sächlich die Landwirthschaft viele Quadratmeilen weit beruhe, schädigen und in ihrem Resultat unsicher sein. Dem Antrage auf kommifsarishe Berathung schließe er sich an.

Der Abg. Dr. Virchow erklärte, die Rede des Abg. von Malgzahn habe auf ihn den Eindruck einer Wahlrede gemacht ; er wolle demselben auf diesem Gebiete nicht ¡folgen und nur

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Inserate für deu Deutschen Neiths- und Königl.

Yrenfi, Staats-Lnzeiger und vas Central-Handel6-

register nimmt c:n:

die Königliche Expebitin9n L.

Oeffentlicher Anzeig

Steckbriefe und Untereuohunge-Sachen. 4. Babnastationen, Aufgebote, VYerladungen

konstatiren, daß die sittli*e Erregung des Abg. von Maltzahn gegen den Abg. Träger sehr wenig den Empfindungen des Hauses entsprehe. Man kenne das ja, gewisse Moralisten könnten nit tief genug erregt sein über etwas, dem sie mit Vergnügen gelauscht hätten. Sie hörten es sehr gern und wenn es vorüber sei, so bekreuzigten sie sich dreimal und sagten, das sei ja etwas Entseßlihes gewesen. Hätte der Präsident es für nöthig befunden, so würde derselbe gewiß schon selbst eine tadelnde Bemerkung bei der Rede des Abg. Träger gemacht haben. Was den Geseß- entwurf selbst betreffe, so glaube er, daß die erste Prä- misse, von der der Entwurf ausgehe, nämlih die hohgradige Verbreitung des Alkoholgenusses, nicht völlig sicher sei. Das statistishe Material hierüber sei ein sehr geringes und un- sicheres. Es fehle auch an einer ausreihenden Methode in der Unterscheidung zwischen dem Trinken und dem übermäßigen Genuß. Er sei auch nicht der Ansicht des Abg. Reichensperger, daß man Germanen und Romanen ethnologish in Bezug auf diese Frage gegenüberstellen könne. Der mehr oder weniger starke Genuß geistiger Getränke richte sich nach den klimatischen Verhältnissen. Man könne si bei der Geseßgebung nicht ein- fa auf den Standpunkt des Moralisten stellen und könne nicht ohne Weiteres Dinge, wie sie sich mit der Zeit gestaltet hätten, durch die Geseßgebung alteriren wollen. És wäre ein «Frrthum zu glauben, daß man mit diesem Gese das Laster der Trunksuht aus der Welt schaffen könnte. Dies könnte nur der Fall sein, wenn man durch übermäßige Steuern, wie es in Norwegen geschehen sei, den Genuß des Branntweins nur höheren Ständen möglih mache. Jn England seien die darauf bezüglihen Bestrebungen in ihrem Resultat gleich Null gewesen. Er wolle nun seinerseits eine sehr große Kon- zession aussprechen: er halte es für erwünscht, daß dem Ge- danken, welchem in der Vorlage nah dem Muster der eng- lishen Geseßgebung Ausdruck gegeben sei, nämlich Asyle für gewohnheitsmäßige Trinker einzurichten, näher getreten werde. Es sei Thatsache, daß in England sogar Angehörige des weib- lichen Geschlehts in diese Kategorie gehörten. Das englische Gese behandele diese Ma!erie in 36 detaillirten Paragraphen, während das vorliegende Geseg, das überhaupt an einer fast komischen Kürze leide, sie nur beiläufig erwähne und der Polizei eine viel zu weitgehende Besugniß einräume. Die Motive gäben die Zahl der in Berlin im Jahre 1879 wegen Trunkenheit internirten Personen auf 7377 an. Davon seien männliche 6890, weibliche 487. Aus dem hier vielfach citirten Werke von Baer gehe indeß hervor, daß unter dieser Zahl niht blos Betrunkene, sondern auch vagabondirende oder bet- telnde Personen rubrizirten. Bezüglich des §8. 51 des Straf- geseßbbuchs sei er zu einigen Worten der Vertheidigung ge- nöthigt, weil er als Sachverständiger bei dem Zustandekommen desselben betheiligt gewesen sei. Er konstatire zunächst, daß sehr häufig die Aerzte über Dinge zu sprehen hätten, welche niht in ihr Gebiet rien und welche der Richter nur aus Bequemlichkeit denselben vorlege, in denen aber sein künftiges Urtheil {hon im Voraus enthalten sei. Die wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen in Preußen, der er ange- höre, habe sih damit beschäftigt, eine strenge Grenze zu ziehen zwischen tehnishen und nichttehnishen Fragen und die Ver- antwortlichkeit des Richters niht auf Andere zu übertragen. Dieser Gedanke habe im §. 51 des Strafgescßbuches seinen Ausdruck gefunden. Nach dem Allgemeinen Landrecht sei der Begriff des Wahnsinns oder Blödsinns so weit ausgedehnt worden, daß Schlaftrunkenheit unter den Begriff des Wahn- sinns subsumirt sei. Ju diesem Sinne habe sich auch Pro- fessor Casper ausgesprochen. Als das neue Strafgeseßbuh gegeben werden sollte, habe die wissenschaftlihe Deputa tion geltend gemacht, daß es nothwendig sei, bei diesem Para- graphen eine Unterscheidung zu machen zwischen denjenigen Fällen, welche wirklih technisch medizinish seien, und solchen, welche es nit seien. Es werde hier ein Unterschied gemacht zwischen einem solchen, der ih in Trunkenheit verseßt habe,

und einem solchen, der in Trunkenheit verseßt worden sei: dies scheine ihm etwas vage zu sein. Stelle man sih einmal einen Professor vor, der zu einem Studenten- fommers eingeladen sei er wolle nit sagen, daß es häufig vorkomme, daß der Professor sih betrinke aber in dex That sei es häufig recht shwer, den vielen Anforderungen zu genügen, welche an denselben gestellt würden. Wenn derselbe Professor sih nachher nicht recht behaglih sühlte, fo sei die Beantwortung der Frage doch recht {wer, ob derselbe sih in diesen Zustand verseßt habe, oder aber in denselben ver- seßt worden sei. Ebenso \{chwierig sei es, das Stadium der Exaltation und das der Erschöpfung und Lähmung genau zu unterscheiden, Diese Prüfung werde man dem Nichter nicht entziehen können. Aber au s\{chon nah dem gegenwärtigen Geseßze sei der Richter durch- aus nicht verpflichtet , - Jeden , weil derselbe Schnaps ge- trunken habe, sofort für straflos zu erklären. Es sei also kein Bedürfniß das Strafgeseßbuch in diesem Sinne zu ändern. Uebrigens sei er der Vieinung, daß man den Kampf gegen den übermäßigen Branntweingenuß ruhig der Volks- entwickelung überlassen könne. Ein wirksames Gegengewicht habe derselbe im Biergenuß, in leßterer Zeit namentlich in Preußen gefunden und für Berlin könne er konstatiren, daß der Branntweingenuß seit 40 Fahren bedeutend gesunken sei.

Der Bundeskommissar Geh. Ober-Reg.-Rath Jttenbach er- widerte, der Vorredner habe den Motiven den Vorwurf gemacht, daß sie zwischen Trunkenheit, Bettelei und Vagabondage keinen Unterschied gemacht hätten, sich stüßend auf das Werk von Baer. Die Angaben der Motive seien nicht diesem Werke entnommen, sondern beruhten auf den amtlichen Mittheilun- gen des hiesigen Polizeipräsidiums, welches die Auskunft er- theilt habe, daß die Zahlen, wie sie in den Motiven angegeben seien, in Wirklichkeit im Jahre 1879 vorgekommen seien, daß in diesem Jahre die genannten Personen männlihen und weiblichen Geschlechts nicht etwa blos wegen Bettelei uud Landstreicherei, sondern nur wegen Trunkenheit sistirt worden seien. Allerdings möge es dabei vorgekommen sein, daß Ein- zelne auch noch gebettelt hätten. Das stehe aber fest, daß jene Personen als Betrunkene von den Polizeibehörden siftirt worden seien.

Ein Antrag auf S{ch{luß der Diskussion wurde an- genommen.

Der Abg. Hasenclever bemerkte zur Geschäftsordnung : *

Er konstatire, daß er sich gestern und heute zum Wort ge- meldet habe, und bedauere, daß die Ansicht seiner Partei in einer so wichtigen sozialen Fragè nicht zum Ausdruck gelangt sei. Er glaube, daß die Herren von der Rechten zum Schluß der Diskussion gedrängt hätten, um möglichst zeitig in die Ferien zu gehen. (Der Präsident wies diese leßtere Bemer- kung als nicht mehr zur Geschäftsordnung gehörig zurü.) Um ihnen dazu zu verhelfen, beantrage er die Auszählung des Hauses, das offenbar niht mehr beshlußfähig sei.

Der Präsident erwiderte, nah §. 54 der Geschäftsordnung sei ein solher Antrag nur vor einer Abstimmung zulässig, die Abstimmung über den Schlußantrag habe aber {hon stattgefunden. Das Haus habe si jeßt über die geschäftliche Behandlung der Vorlage \{lüssig zu machen, in Bezug auf welche von verschiedenen Seiten die Verweisung derselben an eine Kommission von 14 Mitgliedern beantragt worden sei.

Der Abg. Hasenclever wiederholte vor dieser zweiten Ab- stimmung seinen Antrag auf Auszählung des Hauses, dem der Präsident nunmehr nah der Geschäftsordnung nachzu- kommen sich bereit erflärte, da das Bureau den Zweifel an der Beshlußfähigkeit des Hauses als berechtigt anerkenne.

Der Namensaufruf ergab die Anwesenheit von 147 Mit- gliedern, das Haus war also niht beschlußfähig. Darauf \chloß der Präsident um 4 Uhr die Sißung und seßte die nächste auf Dienstag, den 26. April, 1 Uhr, an.

T:

Grossbandel,

b, Indnstrielle Etablizzementa, Fabriken und

A Cr. JFnserate nehmen an: die Annoneen-Expeditionen des

„UIRvalidendank“, Nudo!f Mosse, Haaosenfteiu & Boglkler,

dex Dentschen Reids-Anzecigeras nd Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers:

L Berlin, 3. F. Wilheltu-Siraße Ne. 62,

u, ergl, 3, Verkäufe, Vervechtungen, Subzmissionen ete, 4. Vorloosung, Amortisatien, Zinszahlung

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K %, 8. W, von öfTentlichen Papieren,

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stekbriefserledigung, Der gegen den Neisen- den Richard Buschke wegen Unterschlagung unter dem 11, Februar 1881 vom hiesigen Kal. Amts- gerit I., Abtheilung 83, erlassene Stcckbrief wird zuröckgenommen. Berlin, den 1. April 1881. Staatéeanwaltshaft bei dem Königlichen Lund- gerichte I,

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Com- missionär Friedrich Carl Pringal ift in den Akten U. R. 11, Nr. 379 do 1881 die Unter- juchungshaft wegen wiederholten Betruges verhängt. Cs wird ersucht, denselben zu verhaften und an die Königliche Stadtvoigtei - Direktion bierselbst abzu- liefern. Berlin, den 2. April 1881, Der Unter- suhungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I. Ba1lleu. Beschreibung: Alter 39 Jahre, geb. 1, Dezember 1841, Geburtsort Parstein, Größe 150 ecm, Statar \{wähhlich, Haare dunkel, Augen- biauen dunkel, Augen braun, Nase gewöhnli, Mund klein, Zähne vollständig, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuts, französish und englis.

Steckbrief. Gegen den Schuhmathergesellen Ferdinand Carl Schleif aus U 34 Iahr alt, welcher sich verborgen bält, ift die Untersuchungs- haft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das hiesige Gerichtes

ängnif abzulicfern. Bütow, den 39, März 1881. Königliches Amtsgericht.

19820] Steckbrief-Erneueruttg."

Der unterm 29. März 1880 hinter den Ziegelei-

Jaspekior Theodor Sommer, früher zu Ticboepeln,

Kreis Sagan, zuleßt zu Maerzhausen bei Freiburg

in Baten, erlassene Steckbrief wird bierdur erneuert. Glogau, den 1. April 1881,

Königliches Landgericht.

Strafkammer.

e —-— _——-

[9871] Steckbrief,

Gegen den 40 Jahre alten Eisendreher Caspar Behr von Ixgelberg, zuleßt in König8bronn, welcher flüchtig ist, ist die d M wegen Droburg im Sinne des §. 241 des St. G. B. verhängt. Derselde soll sich angeblihH nah Amerika begeben wollen.

Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das Amt9gerichtsgefängniß zu Heidenheim, Württem berg, abzuliefern.

Heidenheim, den 5. April 1881,

Königliches Amtsgericht.

Steekbrief2erledigung. Die in Nr. 31 pro 1880 sub 3070 unterm 5. Februar binter den Ar- beiter Carl Jaehn aus Graeh erlassene Steckbrief ist erledigt. Meserit, den 31, März 1881, König - lite Staatsanrwoaltschaft.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

[9821] OHeffentliche Zustellung.

Die Christina Hoffmann zu Burbach, vertreten durch dea Rechtéanwalt Scbneider hierselbft, klagt gegen den Gutsbesitzer und Premier-Lieutenant a. D. Adolph Wagener aus Burbach, dessen jetziger Auf- erthaltéort unbekannt ist, mit dem Antrage: folgende vom Köaiglihen Amtsgerichte in Burbach erlassene einstweilige Verfügung: F

In Sachen der Christina Hoffmann zu Bur- bab, Arrestklägerin, wider den Adolph Wagener daselbst, Arrestbeklagten, wird,

in Erwägung, daß der Anspru der Klägerin

gegen den Verklagten und der Arrestgrund genügend glaubhaft gemacht ift, daß nämlich der Verklagte als Universalerbe des verstor- storbenen Christian Philipp Martin Wagener in Burbach verpflichtet ift, der Klägerin nah dem Testamente vom 17, März 1874, so lange dieselbe unverheirathet bleibt, folgende Legate zu gewähren: 1) freieza Wohnsiy für ihre Person in dem

6, Verschiedene Bekanntmachungen,

7, Literariachs Ánxeigoa,

8, Theater-Anzalgen, In der Böraen- 9. Familien-Nachrichten, j beilage, é

« L, Daubte & Co., E. Schzlotte,

Büttzex & Winter, sowie alle übrigeu größczez

Annancew-Burteansg. a

zum Natlafse gebörigen Wohnhause im Dorfe Burbach mit dem Rechte, in Scheune und Stallung die nöthig \{einenden Räume zu benuzen und in alten und kranken Tagen die zu ihrer Wartung und Pflege nöthigen Personen zu sich zu nehmen,

unentgeldlihe Benußung des zum Nach- laÿ gebörigen im Blankengarten der Steuergemeinde Burbach gehörigen Gartens,

3) eine lebenslängliche, in viertcljährlicben Raten zu zahlende Geldrente von 120 Thaler jährli ;

und an os Verklagte im Begriff ift, sein

ganzes Vermögen zu verbringen, der dingliche

Arrest in das im Bezirk des unterzeichneten

Gerichts befindlite unbeweglihe Vermögen

des Verklagten angeordnet, in der Weise, daß die Verpflichtung des Verklagten, der Klä- gerin das oben angegebene Legat zu gewähren auf die nachbezeihneten Grundftücke der Steuer-

emeinde Burbach, Flur 1. Ne. 1387/1890,

200/231, 234, 235, 236, 237, 243, 659, 656, 1071/673, 734; Flur II, Nr. 449, 459, 467, 468, 469; Flur 111. Nr. 61, 306, 486, 487; Flur IV, Nr. 109, 147, 167; Flur VI. t. L101, 201, S508, 371, 2/9: ine CIL, Nr. 107, 137 eingetragen werde.

„Dur Hinterlegung von 7200 Æ&A kann die Löschung der Vormerkung auf den Grund- stückden herbeigeführt werden in der Weise, daß nur das Wohnungkrecht und das lebens- länglide Nugungörebt auf den belasteten Grundstückden Flur 1IL, Nr. 306, 486, 487, Steuergemeinde Burbach eingetragen bleibe.

Burbach, den 25. Februar 1881,

Königliches Amtsgericht. L ; LWiesener. für gere(tfertigt zu erklären und ladet den Beklag- ten zur mlindlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Lant- gerihts zu Arnsberg

22 —=

auf den 4. Zuli 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt 1u bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Arn®2berg, den 2, April 1881,

Caustein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[9847] Bekanntmachung.

Zufolge Auftrags des Königlichen Präsidenten und des Königlichen Oberstaats-Anwalts am Ober- landesgerihte zu Naumburg wird die Amtscaution, welcbe der Gerichtsbote und Exekutor z. D. Abefser zu Seehausen mit dem vierprocentigen Staats8an- leibesheine do 1862 Litt, D, Ne. 4966 über eino hundert Thaler nebst Talon bestellt hat, biermit aufgeboten. (C8 werden alle diejenigen, welche aus der Amtsverwaltung des p. Abesser Ansprüche auf diese Caution zu erheben haben, hiermit auf- gefordert, ibre Rechte späteftens in dem Termine am 24. Mai cr., Mittags 12 Uhr bei uns geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an die Amts-Caution ausgeschlossen werden.

Seehausen i, A., den 26. März 1881.

Königliches Amtsgericht. Abth. 11

[9553] Bekanntmachung.

Dur Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 15. März 1881 ift die Akte vom 4. März 1864, nah welchber auf dem Folium des Hufners Asmus Hinrich Möller in Bebensee eine Bürgschaft von 4740 Rfblr. 90%; Schill. vorm. dän. R.-M,, jetit 10 667 M 12 «4 für den früheren Hufner Johann Jochim Nicolaus Pott, tem Lohgerber J. H. D. Reher in Segeberg gegenüber protokollirt teht, für kraftlos erklärt worden.

Segeberg, den 19, März 1881,

Königliches Amtsgericht, 11.

[38081 Oeffentliche Zustellung einer Theilungsintervention von Seiten des Leopold l Kaiserslautern wobnbaft, an die Erben und Rechts- nachfolger des in Weilerbach verlebten Akerers Jo- hann Jakob Blauth, als: 1) Philippine Blauth, Ehefrau von Peter Werle in Miesenba, und ley- teren selbst der ehelibden Ermäcbtigung und Güter- gemeinschaft wegen, 2) Iakob Blauth Il, Aterer, in Weilerbach wohnhaft, 3) Jakob Blauth, Sattler, früber in Neunkircen wohühaft, dermalen ohne be- kannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, 4) Ka- tharina Blauth, Ehefrau von Conrad Rettiz in Otterberg, und leßteren selbft der chelihen Ermäch- tigung und Gütergemeinschaft wegen, 5) Johann Blauth, Postaspirant, in Landstubl wohnkaft, 6) Katharina Blautb, Ehefrau von Peter Carca I. auf dem Münchschwanderhofe, Gemeinde Otterberg, und leßteren selbst der ehelichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen, 7) Elisabetha Blauth, Ehefrau von Jakob Carra auf dem Münchschwander- hofe, Gemeinde Dtterberg, und leßteren selbst der ehelichen Ermäctigung und Gütergemeinschaft wegen.

Obiger Leopold Tuteur bespriht aa den genannten Jakob Blauth auf Grund eines vollstreckbar ausge- fertigten Urtheils des kgl. Amts8gerihis Kaisers- lautern vom 7. August 1880 ein Kapital von 149 46 35 H nebst Zinsen bieraus seit 1. Mai 1880, fowie die entstandenen Kosten, genauere Be- rechnung vorktehalten, anges{chlagen zu 70 4 —. Da der Nalaß des genannt verlebten Johann Jakob Blauth unter obenbezeihnete Personen als Erben vor dem kgl. Notar Ilgen in Kaiserslautern getheilt werden soll, legt Intervenient Tuteur gemäß Art. 882 c. c. Opposition dagegen ein, daß ohne seine Gegenwart zur Theilung des fraglichen Nach- [asses ges{ritien werde, mit der Erklärung, daß er eine troy dieser Opposition ohne seine Zuziehung erfolgte Theilung als ungiltig anfechten wird.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den obengenannten Jakob Blauth, Sattler, früher in Neunkirchen wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn- und Aufenthalt€ort abwesend, wird dieser Auszug bekannt gegeben. :

Kaiserslautern, dea 4. April 1881,

Der Gerichtéschreiber am kgl. Amtsgerichte: Joachim.

[9838] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Franziéka Froft, geborne Lat» fowéka, zu Freisenbruch, vertreten durch den RNechts- anwalt Kabilinéki bierselbst, klagt gegen den Arbeiter Theodor Frost, ihren Chemann, zuleßt in Mewe wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen böëéwilliger Verlassung, unter der Behauptung, der Beklagte, jegt 34 Jahre alt, habe die Klägerin und das aus der Che der Parteien entsprofsene Kind im Jahre 1873 verlassen, um sich scinen Verpflich- tungen gegen Beide zu entziehen, sei nicht mehr zurückgekehrt, habe nihts mehr von fi hören laffen und alle Vemühungen der Klägerin, seinen Auf- enthalt zu erforschen, seien erfolglos geblieben.

Klägerin wird beantragen, das unter den Par- teien bestehende Band der Ebe zu trennen, den Be- klagten für den allein s{uldigen Theil zu erklären und die hieraus sich ergebenden vermögensrechtlichen Folgen auszusprechen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Recbtsftreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz auf den 10, Oktober 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelafsenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zweckle der öffentlihen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Graudenz, den 4. Avril 1881.

JZJozkowiski, :

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[1836] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Tuchmachergesell Müller, Ernestine, geborene Pfennig, zu Sommerfeld, Klägerin, ver- treten durch den Nechtsanwalt Kuiebusch zu Guben Tlagt gegen ihren Ehemann Eduard Müller, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen bös- liher Verlassung mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erflären und ihn in die geseßlichen Ebescheidungs- strafen zu verurtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rech!sftreits vor die Ste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu

uben

auf den 4. Juli 1881, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwelke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Guben, den 29, März 1881.

S Woechler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

19721] Oeffentliche Zustellung

mit Ladung. Nachstehender Auszug L «Zum kgl. Landgerichte Zweibrücken, Civilkammer. Interventionsklageschrift für Johannes Zinémeifter V1.,, Ackerer in Hirschhorn, Kanton Ötterberg, wohnhaft, Nebenintervenient, vertreten durch den in Zweibrückea wohnenden Recht¿anwalt Schmitt,

gegen Johannes Nikolaus Weidenbach nund dessen gewerb- lose Ehefrau Katharina Beinbrech, Atckersleute, Beide zusammen in Schmalenberg wohnhaft, Hauptkläger, vertreten dur Rechtsanwalt König in Zweibrücken, und gegen 1) Katharina Weidenbach, gewerblose Ebefrau von Heinri Zinsmeifter 1V,, Ackerer, früher in S@{malenberg wohnhaft, jeyt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, 7 2) Genannten Heinri Zinsmeister selbst, der ehelihen Gütergemeinschaft wegen, Hauptbeklagte, wegen Auflösung einer Senkung. i er vorgenannte Heinrih Zinêmeister 1V, w'£ andurch vor das fal. Landgeriht Zweibrüccker, Civilkfammer, rorgeladen und aufgefordert, cinen zur

uteur, Lederhändler, in Rechtsstreites anberaumten Termine zu erscheinen

1 hat, um antragen zu höôren :

* anwalts{aftliden Vertretung daselbs zugelassenen

Rechtsanwalt zu bestellen, welwher für ihn in dem : unten bezeihneten zur mündlichen Verhandlung des

Es gefalle dem kl. Landgerichte in seiner Civil- kammer Urfunde zu ertheilen, daß Partie Smidt zur Unterstüßung der Hauptbetlagten Ehelente Heinri Zinémeister 1V., Ackerer, und dessen ge- werblosen Ebefrau Katharina Weidenbah, Beide in S@malenberg wohnhaft, der Ebemann dermalen unbekannt wo abwesend, in den gegen diese Ekeleute von den Ghelcuten Jokann Nikolaus Weidenbach und dessen gewerbloser Ehefrau Katharina Bein- brech, Beide Ackersleute in Schmalenberg wohn- haft, wegen Auslösung einer Schenkung bei dem kgl, Landgerihte Zweibrücken angestrengten Prozeß intervenirt ist, sofort die erhobene Hauptklage als unbegründet abzuweisen mit Kosten,

weiter Urkunde zu ertheilen, daß eventuell, näm- lid für den Fall die erhobene Auflëésungéklage zus gesprchen werden follte, Partie Schmidt, handelnd als Glänbigerin des Hauptbeklagten Heinrich Zins- meister IV.,, Jrncidentklage auf Rüdcersatz der von den Eheleuten Heinri Zinémeister IV. an den Scenkungtobjekten vorgenommenen Ueberbesserunger, resp. Verbesserungen, bezw. der Kosten derjelben er- hebt, sofort die Hauptfkläger zu verurtheilen, an die Hauptlbekiagten sür von diesen an den ge\cenkten Imincbilien vorgenomm?nen Ueber- und Verbesserun- gen den Betrag von 609 f. mit Zinsen vom Tage der erhobenen Incidentklage an zu bezahlen, au den Hauptklägern die Koften der Haupt-Inter- vention8- und Incidentklage zur Laft zu legen“

wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Ver- bandlung Termin auf deu 17, Juui 1881, Bormittags 9 Uhr, anberaumt ist, dem oben- genannten Heinrich Zin8meister IV., Aerer, früher in Schmalenbecg wohnhaft, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwc send, hiermit öffent- lich zuzestelt.

Zweibrücken, den 1, April 1881,

Die Gerichtsschreiberei des kgl. Landgerichts. Cullmaun, kgl. Gerichtsschreiber.

ce ; 9D (9834) Oeffentliche Zusteäung.

In Sathen der verehelichten Arbeitsmann Wiede, Wilhelmine, geb. Nagel, zu Rec bei Karstaedt, vertreten durch den Retztanwalt Laemmel zu Neu- Ruppin, gegen ihßrea Chemann, den zuleßt in Reetz wohnhaft gewesenen, jeßt mit unbekanntem Aufent- balte abwesenden Arbeitsmann Heinrich Ludwig Elias Wiede, wegen Trennurng der Ehe, ist zur mündlichen Verhandlung Termin auf den 24, Mai 1881, Vormittags 9} Uhx, vor der zweiten Civil- kammer des Königlichen Landgerichts hierselbst be- stimmt. Der Beklagie wird hierdurch zu diesem Termine mit der Aufforderung geladen, einen bei pen gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- tellen.

Neu-Nuppin, den 2. April 1881,

Krämer, ;

Gerichts\{reiber des Koniglichen Landgerichts.

[9752] Aufgebot.

Der am 8. Januar 1841 geborene Peter Göpp- ner, Soßn der mit diesgeribtlihem Urtheile vom 7. Februar 1881 für todt erklärten ledigen Bauers8- tohter Wilhelmine Göppner ans Swleyreuth, Ge- meinde Weißenbrunn, soll auf Antrag seines Vor- munds, des Korbmachers Christof Bischoff von S(leyreuth, gleibfalls für todt erklärt werden.

Dieser Antrag ist, da nach den gepflogenen Er- bebungen über das Leben des genannten Peter Göpyner, welcbem aus dem Nathlafse seiner Mutter ein Erbtheil von 207 4 87 «F zugefallen ist, und für welWhen Absentenkuratel besteht, seit länger als 10 Iabren keine Nachricht vorhanden ist, im Hin- blick auf Art. 103 des Ausf. Ges. zur C. Pr. D. und K. O. gerechtferiigt und ergeht daher gemäß Art. 110 loc, cit. die

Aufforderung: : 1) an den genannten Göppnez, spätestens in dem

Montag, den 16, Januar 1882, Vormittags I Uhr, im dieëgerichtlihen Sißungssaale anberaumten Aufzebotstermiae persönlih oder \{rifilich bei Gericht \sih anzuwelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde, : _ i

2) an die Erbbetheiligten, ihre Juteressen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welhe über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei- lung bierüter bei unterfcctigtem Gerichte zu maden.

Kronath, den 2. April 1881.

Königliches Amberg. (L. 8.) Porzelt, k. A.-R Zur Beglaubigung: Der k. Gerichtsschreiber am k. Amtsgerichte : E, Zink.

[9846] Bekanntmachung. S Durch rettkräftiges Urtheil der 1. Civilkammer des Königlichea Landgerichts 1u Bonn vom 7. März 1881 ift die zwischen den Eheleuten Adolf Bahn, Schmied, und Anna Maria, geb. Kannengießer, zu Seeligenthal bestandene eheliche Gütergemeinschast für aufgelöst erklärt. Boun, den 1, April 1881. Der Gerichtsschreiber : Tenusch.

[9842] K. Württ. Amtsgericht Heilbronn, Bermöaens-Beschlagnahme. Dar kriegörehtlihes Urtheil, Ladwigébura , 21. Februar 1881 d. do, Stuttgart, 5. Viärz s wurde das gegenwärtige odec fünftig anfallende Vermögen des Rekruten Christian Friedrih LLolf von Untergruppen- ba, geboren am 30, März 1860, unbeschadet der Nete Dritter mit Beschlag belegt. Diese Vermögens-Beschlagnahme wird gemäß §, 333 d:r N. St. P. O. bierdur verößfentlicht. Den 4. April 1881. Gerichtsschreiber : Braeg.

[9854] Bekanutmachung.

Das Instrument über die Abtheilurg II1, Nr. 26 des Blattes des Grundftücks Nr. 632 der Stadt Schweidnitz, für den früheren Tischlermeister Frcied- rid Zink eingetragene Kaufgeldforderung von 1400 Télr. ift durch Ausschlußurtheil des unter- zeichneten Gerichts vem 31. März d. J. für fkraft- los e:flärt worden,

Sä;weidniy, den 1. April 1881,

Königlicbes Amtsgericht. Prodari.

Oeffentliie Vorladuna. In Sachen der Eße- frau Bernhard Hötter, Margarctha, geb. Unter- berg, zu Mehrum, Klägerin, gegen deren Ehemann Bernhard Hötter, defsen gegenwärtiger Aufenthalts- ort unbekannt ist, Beklagten, wegen Ehescheidung zur mündliwen Verhandlung Termin auf den 6. Juli 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dec IL. Civilfammer des Königlichen Landgerichts hHier- felt bestimmt, wozu der Beklagte hierdurch vor- geladen wird. Duisburg, den 30 März 1881. Lechuer, Rechnunçs » Rath, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[9825]

In ihrer Subhastationssahe werden die Stein- hauer Karl Endreß Eheleute von Rothenfels, deren Aufenthalt z. Zt. unbekannt ist, zum Bertheilung8- termin auf

Montag, den 23. Mai 1881, BVorxrmitiaas 10 Uhr, 1 unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses mit ihren Eirwendungen gegen den Vertheilungéplan hiermit offentlich vorgeladen.

Lohr, den 4. April 1881. :

Kgl. bayer. Amtsgerichtsschreiberei. Knab.

[9823]

Der Könialiche Kammerherr und General-Feuer- Societäts-Direktor von Hülsen hat das Aufgebot folgender angeblich verloren gegangener Sparkassen» NENee ver \tädtishen Sparkasse zu Merseburg be- antragt:

1) niet über 467 Æ 42 S für Karl von ülsen,

2): Nr. 30872 Uber 311 X (0 H sle Frau

Ignes von Hülsen.

Alle Diejenigen, welhe Ansprüche auf diese Spar- kassenbücher zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, solche spätestens in dem auf

den 3. Zuni 1881, Vormittags 11 Uhr, an kiesiger Gerichtsstelle Sitzungssaal 3 an- beraumten Termine anzumelden, und diese Spar- kassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung derselben erfolgea wird und neue an deren Stelle ausgefertigt werden.

Merseburg, den 4. April 1881.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

9709

l Die zum Armenrechte zugelassene Ehefrau des Kaufmannes Friedri Wilhelm Buy, Emma, geb. Davits, zu Crefeld hat gegea ihren genannten da- selbst wohnenden Ehemann bei der 2. Civilkammer des Kgl. Landgerichts zu Düsseldorf Klage auf Gütertreanung erhoben und ift bierzu Verbandlungs- termin am 3. Juni 1881, Morgens 9 Uhr.

eldorf, den 2. April 1881.

Holz, S Gerichtéschreiber des K. Landgerichts. [9827] i Dur Beschluß der Strafkammer II. des König- lien Landgerichts Göttingen vom 27. Januar 1881 ift das im Deutschen Neiche befindliäje Verinögen der nachbenannten wegen Entziehung der Wehrpflicht Verurtheilten : 1) Heinri Friedrih Wilhelm Gleiye aus Holzerode, E 2) Wilhelm August Ufel aus Göttingen, 3) Wilhelm Chriftian Heinrih Lambrecht aus Eddigehausen, S / 4) Friedrih Carl Rudolf Ferdinand Heyer aus Weende, : 5) Christian Bauecrsfcld aus Göttingen, Friedrich Banmbath daher, 7) Carl Heinrih Bölke daher, 8) Iohannes Theodor Bruus daher, 9) Wilhelm Heinri Prell daber, 10) Heinrib Jeep aus Dranéfeld, 11) Heinri Wilhelm Büthe aus Us(lag, 12) Iohann Georg Heinriþh Ahrend aus Münden, : 13) Johann Philipp Strecker aus Niedergandern, 14) Heinri Christoph FciedriÞ Henkel aus Niedernjesa. e 15) Friedri Wilhelm Heinrih Sievert aus Reiffenhausen, bis zur Höbe von je 300 A4 mit Beschlag belegt. Göttingen, den 31, März 1881, Königliche T ON

[9818] y A

In Sathen der Firma Gebrüder Boahofr în Hildetheim, Klägerin,

wider den Sattlermeister und Anbauer Carl Brandes zu Gramme, Beklagten, wegen Forderung wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Be- scblagnahme der dem Beklagten gehörigen sub Nr. ass, §80 zu Cramme belegenen Unbauerstelle mit einem Areale von 1 Morgen 68 Qu.-Rth. oder 39 Ar 19 Qu.-M. zum Zwecke der Zwangsver- steigerung dur Beshluß vom 26. d. Mts. ver- fugt, auch die EGintragung dieses Bescblusses im Grundbuche am gestrigen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangbversteigerung auf den 5, Zuli d. ZJ., Nachmittags 2 Uhr,

vor Herzoglichem Amtegerihte Salder in der Gro- trianscea Gaftwirthshaft zu Cramme angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreihen haben.

Salder, ten 27, März 1881.

Herzogliches Amtsgericht. du Noi.

[9745] SREIEREEE Auszug: n Königliches Amtsgeriht Hannover, Abtbeilung 15. Klaganträge von Seiten des Fräuleins Louise Klampermeyer z1t Hannover, Klägerin, wider den Lampenfabrikanten Marx Israel, früher zu Han- nover, jet unbekannten Aufenthalts, Beklagter, wegen Zinsenforderung, Objekt: 206,25 M

Laut notarieller Kauf- und A*ttcetungs-Urkunde

vom 2./21. Juli 1874 nebft Protokoll und Dekret 23. April 1875 afte G, dlâge

vom 13 Mai 1875 haften zu Gunften der Kläges rin, als der im Hypothekenbuche eingetragenen Gläubigerin auf dem im Eigenthume und Besiße des Beklagt-n befindlichen, su» Nr. 1 A. an der Flage hieselbst belegenen und sab Nr. 53 zur Octs- schaft Nordfeld hieselbst katastrirten Bürgerwesen nebst Zubehör hypothekarisch 2750 Thaier Courant Treditirten Kaufgelder, welche als halber Rest des Kaufpreises von 7500 Thlr. Cour. für jenes ver- kaufte Wesen urspcüngliG vom Kaufmann Aug. Woölcke hieselbst der Klägerin als Mitverkäuferin geshuldet wurden und obligationëgemäß mit 5 9/5 jährliher in halbjährlihen Raten am 1. Juli und 1. Januar jeden Jahres zablbarer Zinsen seit dem 1. Juli 1874 zu verzinsen sind,

A N: 2G Der Beklagte ist nun mit den am 1. Januar diesen Jahres (1881) fällig gewesenen Zinsen für das Halbjahr vom 1. Juli 1880 bis 1. Januar 1881 auf das Kapital der 8250 A 2d 206 M 25 S im NRüdcstande. Mangels gütliher Zaßlung 2c. wird Beklagter nun aufgefordert, in dem hierunter anzuberaumenden Verhaudlungstermine zu erscheinen, um den klägerishen Schlußantrag dahin ¿u ge- wärtigen : : daß Beklagter auf seine Kosten mittels vor- läufig vollstreckbaren Urtheils schuldig verurtheilt werde, der Klägerin die geforderten 206 # 25 H Zinsen zu zablen, auc zu dulden, daß behuf Befriedigung dieser Forderung nebst Kosten das zur Hypothek gesetzte Bürgerwesen Nr. 1 A. in der Flage zu Hannover (Ortschaft Nordfeld Nr. 53) zur Subhastation gebracht werde. 2c. I 20 (gez.) Kleinrath, Rechtéanwalt. Termin den 24, Mai 1881, 11 Uhr. Hannover, den 1. April 1881. Königliches Amtsgericht. Abth. 15. gez. Pagenstecher, Beglaubigt: Klves, Gerichtsfcreiber, wird dem Beklagten öffentlich zugestellt. Alves, Gerichtsschreiber.

9838] [ Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nah durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgishen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des Wohnhauses Nr. 47A. Hicsiger Neustadt an der Hospitalstraße mit Zubehör Termine

1) zum Verkaufe nah zuvoriger endliher Regu-

lirung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, deu 15. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueb:rbot am Mittwoch, den 6, Juli 1881, Vormittaas 11 Uhr,

im Zimmer Nr. 16, Scöffengerichtssaal des hiesigen Amtsgericht gebäudes statt. i

Auslaze der Verkaufsbedingungen vom 1. Juni 1881 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Referendar Drechsler hier- selbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Gruadftücks mit Zubehör gestatten wird. .

Schwerin i./M., den 2. April 1881. Großherzoglih Mecklenburzg-Schwerinsches Amtsgericht.

Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber : Mieltes.

[9837] Jm Namen des Königs! E Auf den Antrag des Schmiedemeisters August Gast zu Vorscbloß Stuhm, vertreten durch den Rechtéanwalt Rosenow in Stuhm E erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amtêrichter Dr. Deutshmann für Recbt : S Das Hypothekendokument, welches über den der Anna Rogowéki an dem auf dem Grundstücke des Schmiedemeisters August Gat, früher zu Vorschloß Stuhm, Vorschloß Stuhm Bl. 43 Abth. 111. Nr. 2, aus dem gerichtlihen Kauf- vertrage vom 10, November 1854 eingetrazenen Kaufgelderrückstände zustehenden Antheile von 50 Thalern, umgeschrieben für den Arbeiter Johann Krajewski zu Vorsbloß Stuhm, ge- bildet ist, wird für fraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt, Verkündet am 29. März 1881. : Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, 1, v, Studzienski.

748 m Namen des Königs! y a den Am tras des, Schuhmachers Friedrich Linke zu Hüsten erkennt das Königliche Amtkgericht zu Neheim durch den Amtsrichter Engelbrecht für Recht : E O EA Die Schuldurkunde vom 28, Mai 1877, auf Grund welcher im Grundbude von Hüsten Band VIII. Blatt 22 Abtheilung IPT, Nr. 9 zu Gunsten des Schuhmaders Friedri Linke zu Hüsten der Betrag von 47,40 M nebst 59% Zinsen seit 1, Januar 1876 und 1,90 K eine getragen steht, wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten dem Antragsteller auferlegt.

Königliches Amtsgericht.