1881 / 85 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

italienishen Parlament gethan haben sol. Jn der Depesche wird betont, daß die französishe Regierung in der tunëesischen Frage gegen Niemand eine Verpflihtung eingegangen fei, Frankreich besiße volle Aktionsfreiheit, wie es immer der Fall sein müsse. Gestern erklärte Larthélemy-Saint-Hilaire in der Senatskommission auf eine Anfrage: Frankreih wünsche niht die Annexion von Tunis, aber es bezwecke, dort eine unbestrittene französishe Präponderance herbeizuführen.

Paris, Sonnabend, 9. April. Nach einer Meldung aus Algier ist ein Soldat vom 59. Regiment der nah dem Gefeht gegen die Krumirs am 30. v. M. vermißt wurde, entseßlih verstümmelt, mit abgeschnittener Nase und Ohren, aufgefunden worden und kurz nah seiner Auffindung seinen Leiden erlegen. ,

St. Petersburg, Sonnabend 9. April, Vormittags. Das „Journal de St. Pétersbourg“ weist auf die Frechheit pw mit welcher \sih die in dem Prozesse gegen Ryssakoff und

enossen vor GeriÌt stehenden Angeklagten benehmen. Diese Frechheit beweise, daß man es mit Leuten zu thun habe, welche sich als offene Feinde der Gesellschast erklärt haben und zur Zerstörung der Organisation der Gesellschaft alle Mittel anzuwenden sich erlauben. Das genannte Journal meint, dies könne der Gesellschaft zeigen, was sie zu erwarten Den würde, falls sie demgegenüber abermals lässig sein würde.

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

Die heute erschienene Nr. 1971 der FJllufstrirten A, (Leipzig, I. J. Weber) enthält folgende Abbildungen : culi da kommen sie! Originalzeihvung von Ch. Kröner. Die Marmorgruppen auf der Bellealliancebrücke zu B-rlin, 4 Abbildungen, nah photographischen Aufnahmen gezeichnet von I. Ehrentraut : 1) Der Frucbthandel. Von Fr. Reusch. 2) Der Fisbhandel. Von J. Moser. 3) Die Schiffaßbrt. Von Otto Geyer. 4) Der Gewerbfleiß. Von E. Lürssen. Der ausgegrabene Minengang in der Kleinen Garten- ftraße zu St. Petersburg. Nach einer Zeichnung von G. Broling. Kaiser Alexander 11. auf dem Todtenkettr. Nach einer photographi- sei Aufaahme. Vor dem Winterpyalais in St. Petersburg nah dem Atten!at. Nach einer Zeichnung von: G, Broling. Die Ueber- führung der Leiche tes Kaisers Alexander 11. nach der Peter-Pauls- Kathedrale in St. Petersburg. Nach einer Zeichnung voa G. Broling. Singender Mönch. Nach einem Gemälde von Domenico Morelli. Von den Samoainseln. 2 Abbildungen, nach photographische#n Aufnahmen von Ph. Remelé: 1) Arbeiterwohnüngen in der frühern Godeffroy’shen Besitung, 2) Palmenwald in der frühern Godeffroy- cen Besißuna. Skizze der Montblarckette. Karte und Profil- zeihnung der Montblanckette mit Angabe der Tunnellinie. Poly- tehuishe Mittheilungen: Neuer optisher Milcprüfer. Kuriosi- täten aus den Gebieten der Heraldik, Sphragistik, Numiématik 2c.: Giltensiegel, IIL., IV. Himmelterscheinungen: Stand des Uranus zur Zeit der Kulmination.

Land- und Forstwirthschaft.

Im Verlage von H. Krumbhaar in Liegniß erschien focben: Der Milzbrand, mechaniscb, pbhysisch und chemis erklärt nebst Ergebnissen und Erwerbnissen, welche die wahre Einsicht des Natur- ganzen f:rdern, von E. Wilhelm (mit Abbildungen). Die für die Landwirthschaft so gefährlihe und für die Wissenschaft so be- deutende Milzbrandkrankheit ift bisher noch von Niemand so gründ- lich und umfassend behandelt worden, daß man eine ri btige Vor- stellung, ein befriedigendes Urtheil über diese schreckliche Krank- heit erlangt hätte; wohl fennt man das Uebel in seinen fur%tbaren Verreüstungen hinlänglich, doch blieb bisher jeder klare Anhaltspunkt für die hervorrufenden Ursachen verhüllt. Der Verfasser dieser Broschüre versuckt nun an der Hand der Erfahrung und der wissenschaftlihen Beobachtung die Ursachen dieser verheerenden Krank- heit darzulegen. Der Milzbrand entstehe durch {nell wuchernde Spalt- pilze, welche das Rind in ihren Larven und Eiern durch das Fressen cines mit denselben behafteten Grashalms in den Körper au}tnehme, und die sich vermöge ihrer schnellen Fortpflanzung dem Blute und den edlen Theilen des Körpers mittheilten und unfehlbar den Tod herbeiführten. Ein sicheres Mittel, den \{hon ausgebrochenen Milzbrand zu heilen, ist bisher in der Medizin niht aufgefunden worden, doch giebt der Verfasser als untrüglihes Vorbeugungé mittel gegen diese Krankheit eine starke Verabreihung von Kochsalz an die Rinder anz; wer von den Landwirthen im Gebrauche des Salzes \säumig oder geizig sei, der untergrabe sein eigenes Gut und bringe das seines Nachbars mit in Gefahr.

Gewerbe uud Hande.

In der ordentlihen Generalversammlung der Preußischen Hyvotheken-Versicherungs-Aktien-Gesellshaft wurde die Tagesordnung, welche nur die regelmäßig wiederkehrenden Gegen- fände bot. den Anträgen der Gesellshaftsvorstände entsprechend er- ledigt. Die Dividende ist auf 249%/5 des eingezahlten Kapitals (9 M 37} «§ pro Aktie) festgeseßt und von jeßt ab zahlbar.

Die Generalversammlung der Preußischen Lebens- versiherungs-Aktiengesellschaft in Berlin beschloß, pro 1880 eine Dividende von 124% der Aktien-Einzahlungen mit 37 K 50 „S pro Aktie zu vertheilen. Die mit Gewinnantheil Versicherten erhalten eine Extradividende von 7%/ der pro 1880 gezahlten Prä- mien. Da diese Extradividende cine geringere als ia den Vorjah- ren ift, so hat die Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes beschlossen, fortan an die mit Gewinnantheil Versicherten außer den denselben bereits vertraglich zustehenden Dividenden die Hälfte des 60 000 M übersteigenden gesammten Geschäftsgewinnes abzugeben.

Breslau, 8, April. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Oberscblesishen Eisenbahngesellschaft genehmigte heute die von der Direktion vorges agene Dividende von 108/10%%.

Elberfeld, 9. April. (W. T. B.) Nat einer Meldung der „Elberfelder Zeitung“ if die Dividende der Bergish-Märki- schen Eisenbahn in der heutigen Deputationtsiznng auf 5} %

festgeseßt worden. Verkehrs-Anstalten. Southampton, s. April. E T. B.) des Norddeutschen Lloyd „Weser “" ist hier eingetroffen. Plymouth, 8. April. (W. T. B.) Der Hamburagae1 Posft- dampfer „Lothringen“ ift hier angekommen.

Der Dampfer

Berlin, 9. April 1881.

Die in den Schaltervorräumen bei sämmtlichen hiesigen Postanstalten zur freien p für das an den Schaltern verkehrende Publikum aufgestellten Schrei b- vorrichtungen werden von demselben häufig in wenig [neer Weise behandelt, die Pulte beschädigt, mit Tinte

sudelt, die Schreibunterlagen bemalt, die ausgelegten Federn sammt Haltern eroroven oder entwendet, die Tintenfässer umgeschüttet 2c. Um diesem Unfuge zu steuern sind vor einiger eit in der Nähe der gedahten Schreibpulte warnende A:1- läge befestigt worden. Dieselhen haben jedo bedauerlicher eise eine Besserung der Uebelstände niht herbeigeführt; im Gegentheil hat das Entwenden der ausgelegten Gegenstände immer mehr E so sind bei einer hiesigen Post- eh innerba b eines Zeitraums von 19 Monaten für die reibpulte in den Schaltervorräumen 103 Dußend Stahl-

federn und 31Dugzend Federhalter verbraucht worden. Dem Vernehmen nah wird nunmehr gegen solche Personen, welche bei Ausübung der beregten Ungehörigkeiten ronen werden follten, auf Grund des Strafgeseßbuchs das strafge- rihtlihe Verfahren beantragt werden.

Am 7. Ypril d. J. verhardelte das Kaiserlihe Ober- Seeamt über die Beschwerde dcs Reichskommissars gegen den Spruch des Königlich preußischen Seeamts zu Stettin vom 17. Ja- nuar d. J , betreffend die Strandung der deutschen Bark „Lessing“ von Swinemünde. Der „Lessing® ist am 31. Oktober v. J. gegen 3 Uhr Morgens auf der Reise von Gloucester nach Kopenhagen an der Nordküste der Insel Läss im Kattegat gestrandet und total wrack aeworden; die Besazung, bestehend aus dem Schiffer Kroxp, dem Steuermann Wilken und sietea Mann, ift von den JInsel- bewohnern gerettet. Das Seeamt zu Stettin hat den Seeunfall untersucht und die Ursache desselben in einer \{œuldbaren Verwecbse- lung der Feuerzeihen ermittelt, den Antrag des Reichskommissars aber, dem Sch1ffer Kropp und dem Steuermann Wilken die Befuguiß zur ferneren Ausübuna ihres Gewerbes zu entziehen, abgelehnt. Das Ver- schulden des Schiffers Kropp fieht das Seeamt darin, daß derselbe es unterlassen hat, sib vor Antritt der Reise über die stattgehabten Veränderungen der Leuchtfeuer im Kattegat zu unterrichten. Jn dieser Unterlassung liege die alleinige Ursache der Strandung und verdiene Schiffer Kropp hierfür s{harfen Tadel. Indessen erscheine diese Unterlassung nicht als eine gewohnheitsmäßige, sondern vielmehr als eine einmalige Nachlässigkeit, welche, wenn auch nicht zu entschuldigen, dennoch eine Patententziehung nicht zur Folge haben könne. Wenn hiernach dem S(iffer nicht das Patent entzogen wurde, fo liege noch weniger Veranlassung dazu vor, gegen den Steuermann auf Patert- entziehung zu erkennen. Dieser babe von dcm In Sicht kommen der Feuer rechtzeitig Meldung gemaht und demnächst nur das gethan, was der Schiffer angeordzget habe, «s treffe thn somit an dem See- unfali kein Verschulden. Auf die Beschwerde ‘des Reichskommissars bestätigte das Ober-Seeamt den Spruch erster Instanz, soweit der- selbe sich a.f den Steue:mann Wilken bezieht. Betreffs des Schiffers Kropp stellte das Ober-Seeamt das weitere Verfahren ein, da derselbe erklärte, daß er auf die Befugniß zur Ausübung des Stwhiffer- und Steuermannsgewerbes Verzicht leiste.

Der Ober - Konsistorial - Rath Dr. theol, Johann Heinri |

Wictern ist am 7. d, Nachmittags um halb drei Uhr, im Ranuhen Hause zu Horn bei Hamburg im fast vollendeten dretundsiebzigsten Lebentjahre verschieden. Derselke hatte am 1. November 1833 die Rettungsanstalt für sittlih verwahrloste Kinder in Ruges Hause in der Landgemeinde Horn bei Hamburg, die jeßt unter dem Namen des „Rauhen Hausez* weltberühmt ift, eröffnet. Diese Anstalt ward die Mutter- und Muster-Anstalt für viele ähnliwe Stiftungen, die unter Mitwirk:ng Wicherns seitdem in und außerhalb Deutscklands gegründet wurden. Der Kongreß für innere Mission faßte die ver- einzelten Bestrebungen für dieses Werk zu civheitliher Organisation zusammen. Wichern ward 1858 unter Ernennung zum Ober-Kon- fistorial-Rath und vortragenden Rathe im Kultus-Ministerium mit der Inspektion der Beschäftigung der in den preußischen Gefängniß- niß- und Besserungéanstalten in Haft Lebenden betraut und wirkte in dieser amtlichen Eigenschaft auch für das Armenwesen. Zugleich be- hielt er die oberste Leitang im „Rauhen Hause“ und förderte die speziellen Aufgaben der inneren Mission in großem Maßstabe. So gründete Wichern 1858 noch das „JIohannisftift“ in Berlin, von dem die Berliner Stadtmission ihren Ursprung genommen hat. 1864 begründete er im dänischen Kriege die Felddiakonie, die in den fol- genden grofen Kriegen so crfolgreih die Fürsorge der Verwundeten förderte. Jm Centralausschusse für die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche führte er den Vorsiß.

Die Blumen- und Pflanzenausstellung der Gesell- \cchaft der Gartenfreunde Berlins ist heute in den wiederum zur Verfügung gestellten Räumen dcr Reitbahn des Kriegs- Ministeriums eröffnet worden. Die Ausstellung ist die€mal über- reich und mit Exemplaren beschickt worden, die den hohen Stand, den die Pflanzenzucht in unserer Stadt einnimmt, und wie cr uns in hervorragender ‘Weise ja auch auf der legten Winterauétstellung entgegengetreten, würdig repräsentiren. Das Arrangement ift, wie immer, ein woblgelungenes. An der Hinterwand erhcben sh mäch- tige Felsen, aus deren Höhlen Gnomen hervorblicken. Die Mitte des Raumes nimmt eine prächtige Azaliengruppe ein, die der Gärt- nerei von Gustav Ebers entstammt, Der Heckmannsche Garten hat seine Palmen uyd außerdem eine Kollektion Caladien von trefflicher Züch- tung, W. Wendt Neuhheiten in hochstämmigen Rosen sowie dur ihren Knosvenreichthum sich auszeihnende Februar- und Märzveredlungen und L. Späth Erzeugnisse seiner renommirten Baumscule au3ge- tellt. Vorz¡ügliches în der Kultur ven Marltpflanzen führen uns auch dieë#mal Otto Neumann-Schöneberg, P. age u, A. vor. Bes, Cyclamen u. dgl, haben Ed. Wieble, gefüllte Primeln

. Schmerwiy, Hyacinthen in entzückerder Blumenpracht Gustav A. Sulz, abgeschuittene Blumen und Arrangements davon Mar Bunyel, Frau Wendt und Otto Schaper aufzuweisen. Künstliche Blumen, die erjolgreid mit den wahren Kindern der Flora kon- kurriren, hat Helene Herbst ausgestellt. C. Kilp-Duderstadt is mit Aepfeln auf der Ausstellung erschienen, und die Firma Paul Schimpf endlih hat im Vorhof Gartengeräthschasten ausgestellt, die durch gefällige Form und praktishe Konstruktioa für sich sprechen.

An das C:mité sowie an die Ziehungékommission der \ch{le- sischen Musikfestlotterie ergehen, wie uns dasselbe mittheilt, vielfade Anfragen wegen Ankaufs der Gewinne. Weder das eine, noc die andere ift in der Lage, \sich mit dem Ankauf oder Rückauf zu befassen, umsomehr als bei Lotterien von Waaren die Zurück- nahme der Waaren gegen eine baare Summe untersagt is, Von den Gewinnen ist noch etwa die Hälfte nicht abgebolt, darunter au mehrere der größten Hauptgewinne. Dieselben werden allerdings auf Gefahr des Comités, aber auf Kosten der Gewinner, welche die Abnahme über ten 8. April hinaus verzögern, aufbewahrt. Die bis zum 26. Septimber nicht abgeholten Gewirne fallen dem Comité zu.

St. Petersburg, 8. April. (W. T. B.) Die gerichchtliche Verhandlung in dem Prozesse gegen Ryssakoff und G e- nossen wurde gestern Vormittag Punkt 11 Uhr eröffnet. Auf dem sonst für die Eeshworenen bestimmten lade waren in drei Reihen Sessel aufgestellt, auf welchen eine Anzahl bober Persönlickeiten, darunter der Prinz von Oldenburg, ter Kriegs-Minister Graf Mil- jutine, der Finanz-Minifter Abasa, der Reichêcontroleur Solkski, Graf Baranzoff u. A. Plah genommen hatten. Für die Vertreter der inländischen Presse waren 5, für die Vertreter der ausländischen

resse 10 Site reservirt. An der Hauptwand des Saales

fand \sich das lebenêgroße Porträt des verstorbenen Kaisers, mit Trauerflor umhüllt. en Vorsitz bei dem Gerichtshofe führte Se- nator Fuchs; ihm zur Seite saßen die Senatoren Bippen, Pissa- ref, Orloff, Sinitin, Belostoyki. Als Staatsanwalt fungirte Marawief; zur Unterstüßung if demselben zugetheilt der: Era nr gegen beim rei8geriht ostoyfki. uf der

nflagebank saßen: Ryssakof, 19 Jahre alt, klein, blond, bartlos, in s{warzem Anzuge ; Michailow, 21 Jahre alt, von etwas über Meittelgröße, blond, gleibfalis im sckwarzen Anzuge; Jesse P ß Aahre alt, mittlerer Größe, mit \{warzen Augen,

umpfer Nase, rückwärts gekämmten Haaren und etwas jüdisctem Typus, in ein \{warzes Kleid gekleidet; Kibalcic, 27 Jahre alt, von mittlerer Größe, mager, mit dunkelbraunem Haar und kleinem Bärtchen; Sophie Perowskaja, 27 Jahre alt, klein, mager, von bleiwem Aussehen mit hoher {maler Stirn, braunen Haaren, im s{warzen Kleide; Sheljabow, 30 Jahre alt, von hohem Wuchs, mager, mit braunem Haar und Vollbart, starken Augenbrauen und

\carfblickenden grauen Augen. Vor den Angeklazten ba Vertheidiger Unkowski, Chartulari, Gerke, Gerarb, edri Pleerea nommen; Sheljabow hat auf die Zuziehung ein-s Vertbeidigerg" zibtet und will sich selbft vertheidigen. Außerdem waren die vorge: ladenen 64. Zeugen und 11 Sathverständigen im Saale anwesent- ebenso waren ein griechis{-katholisher, ein römisch-katholisher und ein lutheris@er Geistlicher, sowie ein Mollah zur Abnahme des Zeugeneides zugezogen. Der Staatsprokurator Murawieff trug die Anklageakte vor, deren Verlesung über zwei Stunden dauert Hierauf begann das Verhör der Angeklagten. Gegen 3 Uhr wurd; die Situng auf 2 Stunden unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Situng begann das Zeugenverbör. Nach Vernebmunrg des Kutscers Frolof und einiger anderen Zeugen wurde die Sitzung q Freitag, Vormittag 11 Uhr, vertagt. Der Zugang zum Gerichts, gebäude wird streng überwacht, die Eingänge sind von Gensd’armen und Polizeiagenten beseßt, der Eintritt ist nur gegen Karten es stattet. Jede Ansammlung. von Menschen auf der Straße ist vere boten, die Straße darf nur auf - der gegenüberliegenden Seite 9g Wagen Ln e B) P 5

8. April. . T. B. rozeß gegen Ryssako Genossen. (Zweiter Bericht.) Dem Gerichtshof fund außer den bereits genannten Senatoren die dazu deputirten Graf Bobrinsly, Baron Korff, Tretiakow und Helker an. Nachdem die An, geklagten auf die Frage des Präsidenten ihre Namen, ihr Alter, ihre Beschäftigung, ihr Domizil angegeben hatten, gaben dieselben jy daß ihnen eine Abschrift der Anklageakte zugestellt worden sei, Jeliabow erklärte, es sei ihm ein vom Uanterprokurator Pleve unter, zeichnetes Schriftstück zugegangen; er habe vom Gesängniß aus gegen die Kompetenz eines Gerichtshofs Einspruch erhoben, der von der Regierun berufen, in einer gegen die Regierung gerichteten revolutionären Sate Richter und Partei zuglei sei, Der Gerichtshof müsse jedod direkt aus dem Volke oder aus legal gewählten Vertretern desselben in jedem Falle aber aus einer Jury bestehen. Auf diesen Protest sei ihm eine Antwort zugegangen, deren Authentizität er ihm zu he- stätigen bitte. Der Präsident erwiderte, daß er die Zweifel Jelig- boffs sofort N werde, und ließ durch den Gerichts\chreiber einen vom Gerichtshof heute früh in ordentliher Sißung gefaßten Beschluß vorlesen, wonach der von Jeliaboff vorgebrahte Einwand der Jnkompetenz unter Bezugnahme auf die Artikel 1031 und 600 der Strafprozeßordnung als unbegründet und unzulässig ver worfen wird. Jeliaboff erklärte sich hierdurch zufrieden ge stellt. Auf eine Frage des Präsidenten nah seinem Alter und seiner Religion erwiderte Jeliabof: er sei als ein Mitglied der orthodoxen Kirche getauft, leugne aber seine Zugehörigkeit zur ortho- doxen Kirche; er bekenne sich zur Lehre Iesu Christi, welche einen bervorragenden Play in seinen Ueberzeugungen einnehme, er sei aber der Ansicht, daß ein Glaube ohne entsprechende Handlungen ein todter Buchstabe sei. Jeder wahre Christ müsse kämpfen für die Wahrheit, für die Rechte der Unterdrückten und Schwachen ; wenn nothwendig, müsse er auch für dieselben zu leiden im Stande seiz. Auf die Frage ua seiner ‘Beschäftigung erklärte Jeliaboff : ex habe der Sache des Volkes gedient, das sei die einzige Besckftigung, der er seit Jah- ren sein ganzes Leben gewitmet habe. In Folge der Ubweserheit der Zeugen Oberst Dvotjhky, Kapitän Kulcbiakine, Stadtsergeant Denisoff und Kaufmann Goldeoberg tritt ein zweiter Zwischenfall ein. Der Staatsanwalt macht darauf aufmerksam, daß die drei ersten Zeugen abwesend und dur ärztlide Krankheitsatteste entsculdigt seien und daß der legte 1odt sei. Die schriftlihen Aussagen der Abwesenden würden genügen. Da die Aussage des verstorbenen Goldenberg \ih auf die vorliegende Sace beziehe, so könne sie vielleicht gleichfalls verlesen werden, gemäß den Senatsentscheidungen der Jahre 1869 und 1874, Die Mehrzahl der Vertheidiger tritt dieser Ansicht bei, Herard behält sich vor, den Zeitpunkt zu bestimmen, wo er sich er- klären will, ob er die Verlesung gestatten will oder niht. Kedrim {ließt sih ihm an. Auf die Frage des Präsident n an Herard, warum er sh nicht jeßt erklären wolle, erwiderte Herard, weil Goldenberg in einer von der jeßt vorlicgenden Sache verschiedenen vor Gericht geftellt sel so könne seine damalige Aussage nicht bei der vorliegenden Sache in Betracht gejogen werden. Ein solches Verfahren ließe sih aus den angezogenen Senaisentscheidungen fkeineëwegs herleiten. Der Staatsanwalt meinte, es liege ein Mißverständniß vor. Es handele sich nicht um verschiedene Sachen, sondern nur um verschiedene Theile einer Sache. Jeliabo} sei wie Goldenberg, - ebenfalls wegen der Minenlegung bei Alexandrowt?k angeklagt, folglih sei die Vorlesung der Aussagen Goldbergs zulässig. Herard erwiderte, der Gerichtéhof solle über die Zulässigkeit der Verlesung der einzelnen Theile der Aussagen entscheiden. Der Staatsanwalt berief sich aber- mals auf die betreffenden Senatsentscheidungen und hielt sein Recht auf Verlesung der Stellen der Aussage Goldenbergs, welche Jeliaboff, die Perowékaja und Kibaltschitsh betreffen, aufreht. Jeliaboff ver- langte das Wort und erklärte, die Interpretation der Gesetze sei niht seine Sache, er müsse sih daher der Entscheidung des Gerichts hofes fügen. Er beantrage aber die Citirung Kochurnikows und Kolotkevitshs. Der Gerichtshof lehnte dies ab, da diese wegen der- selben Angelegenheit verfolgt würden, deren Aufklärung die Vor- ladung der Genannten bezwecken solle. Die Angeklagten hätten keine Interessen daran, dieselben zua geben, und das Geseh gestatte ihnen, nicht zu aniworten. Da Goldenberg bei derselben Affaire betheiligt gewesen sei wie Kochurnikow und Kolotkevits%, weshalb sollte man für den Einen das verlangen, was den Anderen verweigert wurde. FJeliabof\ verlangte hierauf den Beweis für den Tod Goldenbergs, welber nicht konstatirt sei. Der Gerichtshof zog (S zur Berathung zurück. Nach seiner Rückkehr gab er folgende Erklärung ab: Nach Anhörung des Staatsanwalts und der Vertheidiger und Jeliaboffs erklärt der Gerichtshof, daß die Abwesenheit der drei vorgeladenen Zeugen eine gesezmäßige sei, daß deren Aussagen verlesen werden sollen und daß die Ein- wände Jeliaboffs nicht gültig seien. Goldenbergs Tod sei ordnungs mäßig konstatirt. Er könne daher nicht vernommen werden. Die Aussagen der von Jeliaboff aewünschten Zeugen vatigen sich auf eine Affaire, in welcher sie ebenfalls angeklagt seien. 8 würden daher die Stellen der Aussagen Goldenbergs verlesen werden, die si auf die gegenwärtigen Angeklagten bezögen. Hierauf erfolgt die Verlesung der Anklageakte, welche 19 Kolumnen umfaßt.

9. April. (W. T. B.) Prozeß gegen Ryssakoff und Genossen. Die gestcige Sihung des Gerichtshofes wurde Vor- mittags 11 Uhr eröffnet. cailof und Ryfiakoff waren schr niederges{lagen, während JIeliaboff seine frühere Energie zeigte und dem Verhör große Aufmertsamkeit widmete. Die Verhandlung be- gann mit dem Zeugenverhör und der Besichtigung der corporsa de- licti. Allgemeine Aufregung erregten zwei Spreaggeschosse von der selben Art, wie datjenige war, mit welchem der Kaiser tödtlid verwundet wurde. Der Expert, Geaeral-Major Fedoroff, er flärte den Mechaniômus und die Ladung dieser Geschosse. Ki baltschitsch richtete an denselben einige Fragen hinsichtlich der Er plosionskraft dieser Geschosse und deren Folgen. Hierauf wurden photographishe Gruppen hingerihteter Verbrecher, Briefe, versie dene Nummern der Zeitung „Narodnaja Wolja“, einige große Bled- cylinder mit Dynamit, welche in der Wohnung Jeliaboffs und der

erowskaja aufgefunden waren. in Augenschein genommen ; ferner läne von St. Petersburg, auf denen die Michaelmarege, die Ju- enieurstraße, das Michaelpalais, der Katherineakanal, die kleine Garten raße und andere Punkte besonders angemerkt waren. Auf einige Fragen des Vorsitzenden verweigerten J-liaboff und die P rowskaja fkategorish jede Auskunft.

tach 2 Uhr trat eine halb- stündige Pause ein.

E J

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner Vier Beilagen (einschließli4d Börsen-Beilage).

Königreich Prenfien-.

Privilegium

wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Graudenz im Betrage von 150000 #6 5

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung der Stadtgemeinde Graudenz in der Sißung am 6. Juli 1880 bes{lofsen hat, die zur Ablösung anderer Verbindlichkeiten und zur Ausführung von Bauten erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe bei dem Reich8-Inva- ra terie zu beschaffen, wollen Wir auf den Antcag der Stadt- vertretung: /

„zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs- Invalidenfonds, beziehungsweise defsenRechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen ‘versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens des Schuldners unkündbare Anleihe- scheine zu einem Gesammtnennbetrage, welcher dem noch nicht getilaten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens 150 000 A ausêstellen zu dürfen“, da si hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuld- ner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 8. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihesceinen zum Betrage ‘von höchstens 150 000 #, in Buchstaben : Einhundert- fünfzigtausend Mark Reichswährung, welhe in Abschnitten von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 A nach der Bestimmung des Dar- leihers oder dessen Rehtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gatiungen nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit (4) vier Prozent jährli zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Auszabe der An- Ieihescheine ab mit jährli wenigstens einem und höchstens ses Prozent des Nennbetrages des ursprünglichen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Scbuldraten zu tilgen sind, dur gegenwärtiges Priviiegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtliben Wirkung ertheilen, daß ein jegliher Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ift, f #4 n dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflich- tet zu sein.

Dur vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlih der Rechte Driiter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über- nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 14. März 1881.

(L. 8.) Wilhelm. v. Bismarff. Bitter. Regierungsbezirk Marienwerder. Anleiheschein der Stadt Graudenz . .. te Ausgabe. P al wle über Mark Reihéwährung.

Ausgefertigt ‘in Gemäßheit des landesherrlichen „Menims vom 14. März 1881 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder vom .. . « ten ¿ 1881 Nr. Seite. /... und Geseß-Sammlung für 1881 Seite

laufende Nr

Provinz Westpreußen.

Auf Grund des von der Königlichen Regierung des Regierungs8- bezirks Marienwerder genehmigten Beschlusses der Stadtverordneten- Versammlung vom 6. Juli 1889 wegen Aufnahme einer Schuld von 150 000 K bekennt sich der Magistrat der Stadt Graudenz durch diese für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkündbare Verschreibung zu einer Darlehne\s{chuld von 6 Reichéwährung, welche an den A g gezahlt worden und mit (4) vier Prozent jährlich zu verzinsen ift.

4 Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 150000 #4 geschieht vom Jahre 1881 ab allmählich aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs\tock von wenigstens einem Prozent des es des Ei NDen Schuldkapitals jährlih unter Zuwachs der Zinjeu von den getilgten Schuldraten.

Der Stadtgemeinde bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock durch Ee E um höôcbftens fünf Prozent jährlih des Nennbetrages des ursprünglihen Schuld- kapitals zu verstärken,

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstode zu. Die jährlihen Amortisations- raten werden auf 500 bezw. 2C0 G abgerundet

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird dur das Loos bestimmt. L

Die Ausloosung erfolgt vom Jahre . .. . ab im Monat März jeden Jahres, die Auszablung des Nennwerths der ausgeloosten Stücke an dem auf die Ausloosung folgenden 1. Oktober.

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeich- nung ibrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowte des Termins, an welhem die Rückzahlung Ln soll, öffentli bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt ses, drei, zwei und einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem Deutschen Reichs- uud Königlic)

reußishen Staats - Anzciger, dem Amtéblatt der Königlichen

egierung zu Marienwerder oder in den an deren Stelle tretenden Organen und in je einem in Graudenz, Berlia und anes ers{hei- nenden öffentlichen Blatte. Die letzteren Blätter wählt die Stadt- gemeinde mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Marien- werder und macht die Namen und etwaige Abänderungen derselben durch den Dentschen Reichs- und Königlich Preußis en Staats- eiger bekannt. Dur die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die pes tigen, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere ezeihnung der Ginlösestekllen für die Zinsscheine und die ausgt- loosten Schuldverschreibungen. Bis zum ge, wo solcbergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlihen Terminen, am ey qud N t Hier von Puy an gerehnet, mit vier rozent jährl n Reich8münze verzin]et.

Der Bateclant der ausgeloosten Scbuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rütgake der ausgegebenen Zinsscheine, beziehnngeweise dieser Sqhuldverschreibung bei der Kämmereikafse zu Pramenz und bei den in den vordezetcbnatei Blättern bekannt gematen Einlösestellen Ba und ¿Danzig und war an in der nah dem Eintritte des

tstermins folgen

‘Mit der zur mpfangna me des Kapitals eingereihten Schuld- persreibung find au die dazu gehörigen Zinöscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern.

ür die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welhe innerbalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, niht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadkgemeinde.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1881

Berlin, Sonnabend, den 9. April

As

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nihteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der §8. 838 und ff, der Civil-Prozeß-Ordnung für das Deutshe Reih vom 30. Januar 1877 (Reichsgesepblatt Seite 83) beziehungsweise nah 8, 20 des Kusführungsgeseßes zur Deutschen Civil-Prozeß-Ord- nung vom 24. März 1879 (Geseß-Sammlung Seite 281). L Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demilentgen, welcher den Verluft von Zins- {einen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtgemeinde-Verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres .. . . ausgegeben ; die fernerea Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Aus- gabe einer neuen Reibe von Zinsscheinen. erfolgt bei der Kämmerei- kasse in Graudenz und bei den mit der Zinszahlung betrauten Stellen in Berlin und Danzig gegen Ablicferung der, der älteren Zins- \{einreihe beigedrucktten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinssceinreihe an den Inhaber R Sao sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge-

ehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde Graudenz mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfectigung unter unserer Unterschrift ertheilt. A

Graudenz, dea . . ten... Der Magistrat.

Regierungsbezirk Marienwerder

Provinz

Westpreußen.

Zinsschein Neihe zu der S(buldverschreibung der Stadtgemeinde Graudenz, . .te Ausgabe, Buchstabe Nr b Mark zu 4 9/6 Zinsen über . . . . . Mark . . . Pfennig.

Der Inbaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rüd- gabe in der Zeit vom 1. April (bezw.) 1. Oktober 18 . , ab die Dinstn der vorbenannten Schuldverschreibung für das Hälbjahr vom . ken

bis .. „ten mit .. . Mark .. Pf. bei der Kämmmerei- kasse zu Graudenz und bei den in dem Deutsen Reiché- und König- lien Preußisccen Staats-Anzeiger und in dem Amtsblatt der König- lihen Regierung zu Marienwerder, oder in den an deren Stelle tre- tenden Organen, sowie in je einem in Graudenz, Berlin und Dan- ig erscheineuden öffentlihen Blatte bekannt gemachten Einlösestellen a Berlin und Danzig.

Graudenz, den . . ten Der Magistrat.

Dieser Zinsschein is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nit innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Provinz * "*ck Regierungsbezirk; Westpreußen. f Marienwerder. Anweisung zum Stadtanleiheshein der Stadt Graudenz . . . , te Ausgabe, Buchstabe . . « . N Über Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt geen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . te Reibe von Zinsscheinen für die fünf Jahre vom . . ten bis Eade des Monats

bei der Kämmereikasse zu Graudenz und bei den mit der Zinszahlung betrauten Stellen in Berlin und Danzig, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchben sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird. Graudenz, den . . ten 1881 .. Der Magistrat.

. . ter Zinsschein . « ter Zinsschein Anweisung.

Personalveränderungen.

Königlié Preußische Armee.

Grnennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere, Berlin, 2. April. Holscher, Hauptm. à la sniteo des Inf. Negts. Nr, 22, unter Entbind. von dem Verhältniß als Milit. Lehrer bei der Haupt-Kadettenanstalt, als aggreg. zum ful. Regt. Nr. 35, H orn, Hauptm. à la suito des Gren. Regts.

r. 9, unter Gatbind. voa dem Verhältniß als Milit. Lehrer bei der L aupt-Kadettenanstalt, als aggreg. zum Füs. Regt. Nr. 36 ver- seßt. v. Zastrow I., Sec. Lt. vom Gren, Regt. Nr. 5, von dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam, Eichert, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 36, von dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Bensberg, Deußen, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 39, ron dem Kommando a!s Erzieher bei dem Kadettenhause zu Oranienstein zum 1, Mai cr. entbunden. Reden, Pr. Li. à la suits des Gren. Negts. Nr. 3, kommandirt als Erzieher kei der Haupt-Kadettenanstalt, Küchler, Sec. Lt. vom guf. egt. Nr. 67, als Milit. Lehrer atur Haupt-Kadettenanstalt,

nothe, Pr. Lt. à la suits des Gren. Regts. Nr. 10, kommandirt als Grzieher bei der Haupt-Kad.ttenanstalt , als Milit. Lehrer zum Kadettenbause in Culm, Kruge, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 18, fommandirt als Erzieher bei der Haupt-Kadettenanstalt, vom 1. Mai cr, ab als Milit. Lehrer bei derselben Anstalt, Bender, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 118, unter Stellung à la suits des Regts., als gv zur Haupt-Kadettenanstalt, von der Groeben, Pr.| Lt. vom Inf. Regt. Nr. 43, unter Stellung à la suits des Regts., als Erzieher zum Kadettenhause in Culm, v. Wartenberg Ul, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 58, als Erzieher zum Kadettenhause in Potsdam, Rudolph, Seconde-Lieutenant vom Bufanterie-Regk. Nr. 51, als Erzieher zum Kadettenhause in Wahlstait, Roland, Sec, Lt. vom Inf. Regt. Nr. 60, als Erzieher zem Kadettenhause in Benóöberg, Dzialas, Secc. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 46, als Er- ieher zum Fadettenhause in- Ocanienstein, kommandirt. v. Heim- Lueg, Sec. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 91, als Erzieher zum Kadetten- hause in Potsdam, v. Strauch, Sec. Lt. vom Inf. Negt. Nr. 85, als ene zum Kadettenhause in Bensberg, v. Borries11., Sec. L. vom Garde-Gren. Reat. Nr. 1, als Erzieher zum Kadettenhause in Oranienstein, vom 1, Mai cr. ab, v. Pelchrzim, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 81, lommandirt als Erzieher bei dem Nodelendanie in Oranienstein, unter Stellung à la suite des Regts., als Assist.

der Comragnie-Chess zum Kadettenhause in Plôn, komman- dirt. Sutfrian, Pcemier-Lieutenant à la suits des JInfanterie-

m —————————_——__—_ ——

Regiments Nr. 23, in seinem Kommando als Erzieher von dem Kadettenhause in Potsdam, v. Er aft, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 38, in seinem Kommando als Erzieher von dem Kadetten- hause in Wahlstatt; mit dem 1. Mai cr.,, Grunert, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 70, in scinem Kommando als Erzieher von dem Kadettenhause in Bensberg, v. Griesheim, Pr. Lt. à la suite des Gren. Regts. Nr. 8, kommandirt als Erzieher bei dem Kadetten- hause in Potsdam, unter Einrangirung in das Kadetten-Corps, als Erzieher, zur Haupt-Kadettenanstalt, v. Gerhardt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 96, in das Inf. Regt. Ne. 81, verseßt. Kitzinger, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 96, zum Pr. Lt. befördert. Schmitt, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 115, unter Beo förderung zum Pr. Lt. und unter Belassung in dem Kommando als Cemp. Offiz. bei der Unteroff. S{ule in Jülich, in das Inf. Regt. Nr. 118 verseßt. Brodrück, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 118. unter Beförder. zum Pr. Lt. und unter Belass. ‘in dem Kom- mando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Oranienstein, à la suits des Regts. gestellt. Lütti ch, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 69, unter Belass. in dem Kommando bei den Gewehr- und Munitions- fabriken, in das Inf. Regt. Nr. 118, Plathner, Sec. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 10, unter Beförder. zum Pr. Lt., in das Inf. Rgt. Nr. 43 verseßt. Auer v. Herrenkirchen I., Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, unter Belassung in dem Kom- mando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt, v. Knobelsdorff, Pr. Lt. vom Füs. Reat. Nr. 33, unter Belaff. in dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Culm, Danneil, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 49, unter Belass. in dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Plön, à la euits der betref. Regtr. gestellt. Auer v. P Lees II., Sec. Lt. vom Gren. Reat. Nr. 1, v. Gilsa 1, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 33, Spohn, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 49, zu Pr. Lts., v. Dewitz, gen. v. Krebs, Pr. Lt. à la suito des 3, Garde-Regts. z- F. und Milit. Lehrer bei der Haupt-Kadettenanstalt, zum Hauptm. befördert. Baron v. Vietinghoff, gen. Scheel, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 56 und Lehrer bei der Krieas\{chule in Mey, kommandirt zur Dienstleist. bei dem Generalstabe der 2. Div., unter Belass. bei dem Generalstabe dieser Div., Liebert, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 13 und Lehrer bei der Kriegs- \chule in Mey, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstabe, unter Belass. bei dems, in den Generalstah der Armee, Driesel I., Pr. Lt. von der 1. Ingen. Insp., von dem K: mmando als Adjut. bei dieser Ingen. Jnsp. entbunden und unter Beförder. zum Hauptm. und Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, in den Nebenetat des Großen Generalstabes, Baumgardt, Sec* Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 2, unter Beförderung zum Pr. Lt. mit Patent vom 22, März cr. und unter Belass. in seinem Kommando bei den Gewehr- und Munitionsfabriken, in das Inf. Regt. Nr. 61 verseßt. 5. April, Frhr. v. Schele, Sec. Lt. à la suite des Kür. Regts. Nr. 4, in das Inf. Regt. Nr. 87 einrangirt und vom 1. Mai cr. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Pots- dam kommandirt.

Durch Verfügung des Kriegs - Ministeriums. 1, April. Schrodt, Zeug-Lt. vom Art. Depot in Spandau, zur Gewehr- fabrif daselbst, Wachsmuth, Fern vom Art. Depot in Magde- burg, zur Gewehrfabrik in Erfurt, Jähner, Zeug-Lt. vom Art. Depot în Danzig, zur Gewehrfabrik daselbst verseßt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 2. April. Graf v. Pückler, Sec. Lt. a. D., zuleßt im Regt. der Gardes du Corps, im Beurlaubtenstande, und zwar mit einem Patent vom 9. März 1875, als Sec. Lt. der Res. des Kür. Regts. Nr. 1 wiederangestellt.

XLI. (Königlich Sächsishes) Armec-Corps. 1. April.

A. Stellenbeseßungen der neu zu formirenden Truppentheile.

9, Infanterie-Regiment Nr. 133. Commandeur: Oberst von der Dedcken, kisher Commdr. des Inf. Regts. Nr. 107. Oberst-Lt. Schuster, bisher Major im leßtgen. Regt. Die Majors von Zes chau, bisher im Gren. Regt. Nr. 100, Schreiber, bisher überzähl. Major im Inf. Regt. Nr. 105, v. Bar, bisher Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 102, Ueberzähl. Major von Löben I., bisher Hauptrn. und Comp. Chef M Inf. Regt. Nr. 103. Die Comp. Chefs Hauptleute Ka llenbach, bisher im. Grenadier- Regt. Nr. 100, S chmalz, bisher im Jyfanterie-Regt. Nr. 102, P erl, bisher im Inf. Regt. Nr. 105. Lp H, bisher bei der Milit. Baudirektion. von der Mosel, bisher im Go): Regt. Nr. 105. Blohm 11, bisher im Gren. Regt. Nr. 101. Siegel, bisher im Inf. Regt. Nr. 103. v. Hartmann, bisher im Gren. Regt. Nr. 101. v. Hinüber, bisher im Jäger-Bat. Nr. 12. Nau- mann, bisher im Inf. Regt. Nr. 102. Nicolai, bisher Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 107, Töôpolt, bisher Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 100. Die Pr. Us. v. Mücke 11, bisher im Juf. Regt. Nr. 102, Richter 1, bisher im Gren. Regt. Nr. 101. Nichter 11, bisher (arakteris. Prem. Lieut. z. D. und Adjut. des Landw. Bez. Kommandos Zittau. v. Sclegell, bisher im Inf. Regt. Nr. 105, Busse, bisher im Inf. Regt. Nr. 107, de Vaux, bisher im Gren. Regt. Nr. 100. Pahn, bisher im Inf. Regt. Nc. 102, Barth, bisber im Inf. Regt. Nr. 107. Brox, bisher im Gren. Regt. Nr. 101. Teichmann I1., bisher im Inf. Regt. Nr. 104. Ernft, bisher Sec. Lt, im Gren. Regt. Nr. 101. Bacmeister, bisher Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 100. Die Sec. Lts. Sieg, bisher im Gren. Regt. Nr. 101, v. Oppen- Huldenberg, bit der im Scüyen- (Füs.) Regt. Nr. 108, Wer- muth, bizher im Feld-Art.„Regt. Nr. 12, Heinicke, bisher im

uß-Art. Regt. Nr. 12, Busch I, bisher im Gren. Regt. Nr. 101, Noadck, bisher im Inf. Regt. Nr. 102, Strau beFI11.,, bisher im Gren. Regt. Nr. 101, Lippe, bisher im Inf. Regt. Nr. 102, Bouché, bisher im Gren. Regt. Nr. 100, Serre, bisher im Jäger-Bat. Nr. 12, Frhr. v. Kochtizky, bisher im Gren. Regt. Nr. 101, v, Petrikowsky, bisher in dems. Regt.,, v. Gayl, bisher im Jäger-Bat. Nr. 12, à la snuito: Hauptm. Franke, Intend. Aetee qu S R bisher Pr. Lt. à la suits des Inf. ts. Nr. Y

Jo Infanterie-Ne iment Nr. 134. Commandeur: Oberst Lom- math \ch, bisher Oberst-Lt. im Inf. Regt. Nr. 102. Oberst-Lt. von Engel, bieher im Inf. Geg, Nr. 104, Die Majors v. Beul- wit, bisher im Inf. Regt. Nr. 107. v, Ma ngotdt, bisher über- ¿ähl. Major im Schüyen- (S1) Regt. Nr. 108, Pauer ß bisher Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 107. Le erzähl, Major Käufler, bisher Hauptm. und Comp. Chef in dems. Regt. Die Comp. Chefs Hauptleute Schaff, bisher im Jäger-Bat. Nr. 13. v. Zes{au, bisher im Inf. Regt. Nr. 104, Sceibe, bisher in dems. Regt. Semig, bisher im Schfißen- (Füs.) Regt. Nr. 108. v. Stieglitz, bisher im Inf. Regt. Nr. 106. Preß, bither in dems. Regt. Hahn, bisher im Inf. Regt. Nr. 107, Wohl- mann, bisher in- dems. Regt. v. Schüh, bisher Pr. Lt. in dems. Regt. Günther, bisher Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 106, v. Stutterbeim, bisher Pr. Lt. im Juf. Regt. Nr. 104. Bec, bisher Pr. Lt. im s. Inf. Regt. Nr. 107. Die Pr. Lts, Thierig, bisher im Schüyen- (Füs.) Rest. Nr. 108. Dr, Kloß, bisher im Gren. Regt. Nr. 101. v, Welck, bisher im Inf. Regt. Nr. 104 und Adjut. der Inf. Brig. Nr. 48, unter Entbind, von dieser Funktion.

. Cri rn, biéher im Inf. Negt. Nr. 106, unter gleihzeit. Ernennung zum Adjut. der Inf. Brig. Nr. 48, Bauer, bisher