1881 / 87 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

O sind, um den festen Willen der Mächte zu bekunden, daß felben, wenn Griechenland die durch die Mächte gestellten Bedingungen nit acceptire, fortan für keinerlei griechische Seit diesen ¿hr bestimmten ittheilungen wird eine Ablehnung des Vorschlages

erna eintreten würden. der Mächte für unwahrscheinlich gehalten.

t 12. April. Jm Unterhause legte der Finanz- Minister den Bes über die Konvertirung der drente im Betrage von 400 Millionen Gulden vor. Nah demselben wird der Finanz-Minister ermächtigt, den Besißern von 6prozentiger Goldrente das Kapital ratenweise auf drei Monate zu kündigen und sofern die Besißer die ihnen im Wege des Tausches anzubietende 4prozentige Goldrente niht nehmen wollen, denselbcn den nominellen Kapitalwerth in Pfund Sterling oder Goldgulden auszuzahlen. Die Operation is jedenfalls bis Ende 1884 durchzuführen. Die zu emittirende 4prozent. Goldrente ist der Art zu verwerthen, daß die jährliche Zinsensumme sich wäh- rend der Operation stets verringere und nah Beendigung der Operation jährlih höchstens 21 800 000 Goldgulden Zinsen be- zahlt werden. Das Gesey tritt sofort nah seiner Veröffent-

ungarischen Go

lihung in Wirksamkeit. Schweiz. Zürich, 11. April.

ruf erlassen, in welchem zur Unterzeichnung einer Petition an die Zürcher Regierung aufgefordert wird, durch welche um das Verbot des für den nächsten September in Aussicht ge- nommen Sozialistenkongresses ersuht werden soll, damit niht Zürih zum Sammelplag für Ausländer werde, welche die Attentate verherrlihen oder neue vorbereiten.

Großbritannien und Jrland. London, 9. April. (Allg. Corr.) Die zur Reform der Bodenverhältnisse in Frland im Unterhause eingebrahte ministerielle Vorlage wird von der Tagespresse lebhaft erörtert. Die „Dimes“ bezeichnet die Bill als ein wunderbares Beispiel von durhdachter Gesetzgebung. Der allgemeine Eindruck auf rehtlih denkende Männer werde sein, daß, wenn die Maß- regel in der Form dur{hgebraht werde, in welcher sie von Mr. Gladstone eingebraht worden, dieselbe einerseits den Gutsbesißern in Jrland keinen wesentlihen Grund zur Be- schwerde biete, während sie andererseits alle legitimen An- prüche, welche zu Gunsten des irishen Volkes erhoben werden könnten, befriedigen werde. Die „Daily News“ erblickt in dem Rücktritt des Herzogs von Ar- gyll zum mindesten einen Beweis, daß die von demselben gemißbilligte Maßregel eine gründliche sei. Die Bill trage viel zur Herstellung einer festen Pacht bei. Die liberale Partei des Tae E sih zu Gunsten der Geseßvorlage geäußert und hoffe auf den Erfolg einer Maßregel, welche, ohne Ueber- treibung gesagt, die Aussicht biete, die irishe Landfrage we- nigstens sür eine Generation zu lösen. Der „Standard“ meint, die Rede Mr. Gladstone's entsprehe der Gelegenheit nich: so ganz. Was die Vorschläge der Bill betreffe, so seien dieselben sowohl aus politischen wie ökonomischen Gründen der eingehendsten Kritik zu unterziehen. Ehe die Bill Geseß werde, müsse ein guter Theil derselben fallen gelassen oder bedeutend modifizirt werden.

11. April. (W. T. B.) Der Staatssekretär für Jn- as Lord Hartington, hat sich nach dem Kontinent

eben.

Bei der in Sunderland stattgehabten Wahl eines Parlamentsdeputirten wurde der Kandidat der libe ralen Partei, Storey, gewählt. Jn St. Jves wurde Roß (konser- vativ) mit 517 Stimmen gewählt; der liberale Gegenkandidat Pendarves erhielt 395 Stimmen.

12. April. (W. T. B.) Wie mehrere Morgenblätter aus Durban, von gestern, melden, is die Kapitulation von Potschefstroom annullirt worden, weil der Be- fehlshaber der Belagerer zugestand, daß er den Belagerten den Abschluß der Waffenruhe verheimlichht habe.

Frankreich. Paris, 10. April. (Fr. Corr.) Aus Bona wird der „République française“ unter dem 9, April telegraphirt: „Die Nachricht von den für die tun e- sische Expedition von den Kammern einstimmig bewillig- ten Krediten ist hier mit Begeisterung R worden.

dermann begreift, daß die Sicherheit Algeriens in hohem

rade von diesem Unternehmen abhängt, welches den Ein- fällen der tunesishen Plünderer, den Umtrieben der einhei- mischen Agitatoren und allen Ränken, die gegen unsere Auto- rität geshmiedet werden, ein Ziel seßen muß. Jn Tunis hat der Bey amtlih die Bestätigung der Eisenbahnlinie Haus- mann:Liff verweigert, ohne jeden Grund und wie zum Troß. Die Truppen, welche in unserer Stadt einlangen, sind von dem besten Geiste beseelt und ziehen in guter Ordnung nah ihren Lagern. Wir erwarten hier die Truppen aus dem Mutterlande nicht ohne Ungeduld. Wir wissen, daß ihrer eine {were Aufgabe harrt, und daß beträchtlihe Streit- kräfte nöthig sind, um {nell ein Ende zu machen.“ Man hört jet über Algier, daß die drei tunesischen Abgesandten dem General Ritter für den von den Khrumirs zugefügten Schaden eine Jndemnität von 300 000 Fr. ge oten haben. Der General erwiderte, wie {hon bekannt,

ß er zu keiner Unterhandlung ermächtigt sei. Die Khrumirs zerfallen in vier Stämme: 1) die Slul mit 14 Scheiks und 3500 Gewehren, 2) die Dedmaka mit 14 Scheiks und 4000 Gewehren, 3) die M'Selma mit 12 Scheiks und 2400 Gewehren, 4) die Chihia mit 9 Scheikls und 2500 Gewehren. Der große Stamm der Rakba, südlich von den Khrumirs, umfaßt: 1) die Uchtetas, 2) die Uled-Sebisa, 3) die M'Rassen, 4) die Uled Ali M'Fedda, 5) die Fzur, 6) die Beni-Mazen, 7) die Uled-Sultan, 8) die Hakins, 9) die Razuan. Dieser Stamm kann 10000 Gewehre ins Feld stellen. Ueber Malta wird gemeloet: Nachrichten aus dem) äußersten Süden, die heute von Tripolis eingetroffen sind, bestätigen die Ermor- dung der Mission Flatters. Dieselbe wäre auf ihrem Marsche nicht, wie es in den ersten Berichten hieß, von den Tuaregs Hoggar, sondern von den Tuaregs Hahir ange- grey worden und troß muthiger Vertheidigung der Ueber- zahl erlegen. Sämmtliche Franzosen wären auf dem Platze

lieben, der Oberst Flatters durch einen Säbelhieb getödtet.

s heißt auch, daß ein Lheil der Eingeborenen, welche das Geleit |

bildeten, Verrath geübt hätten und Lu den feindlichen Stämmen

abgefallen wären, endlih, daß Jn-Salah von den Duis belagert |

sei. Diese Version lautet also ganz anders als die erste, von den vier arabishen Eingeborenen nah Uargla überbrachte. Es

wäre niht unmöglich, daß die leßteren nur auf eine falsche | Spur lenken wollten. Unter den Tuaregs Hahir, von denen |

diese Depesche spricht, sind offenbar die Tuaregs der Aiïrland-

(W. T. B.) Die an- S Männer des Kantons Zürich haben einen U

posten, welhe durch die geforderten neuen Bewilligungen ge- deckdt werden sollen, und weist na, daß diese Posten ihren

{ließt daraus, daß sih diese Ausgaben weder 1m Jahre 1881

gung eines Reservefonds von 7 Millionen 3 Millionen für

wirkliche, 4 Millionen für fakultative Ausgaben genügen werden.

verwaltung der Geist der Sparsamkeit fortan in einem umso

zu vermehren, der die Basis der finanziellen Prosperität eines Landes ist.

ea hat, welche in der Verwaltung der rüdck

und sagt, daß es mögli Eisenbahnen freirten

Obligationen in der Kasse gu behalten. Es ergiebt sih daraus eine Verminderung des Ka

schaft zu verstehen, einer weiten gebirgigen Oase, ele der ner en,- griffen Barth beinahe an der- z latters umgebracht worden is. Mit den Duis, welche Jn-Salah belagern sollen, sind ohne Zweifel die Duimenia e. ein großer marok- Q oft in Algerien einbriht

und gegen den schon der General Wimpfen im Jahre 1870

deutsche Afrikareisende Heinrih Barth besucht hat. ibrer Stätne bie Ly h besuht ha

selben Stelle an, wo jeßt der Oberst

kanisher Saharastamm , der ziem eine Expedition befehligt hat. _— 11. April. (W. T. B.) Ju der Sißung der Deputirtenkammer wurde bei rathung der Jnuterpellation, Tagesordnung mit 374 gegen 72 Stimn:en abgelehnt. Jan- vier de la Motte interpellirte die Regierung über die tune- sishe Expedition. Der Minister-Präsident Ferry erwi- derte: die Regierung habe den kürzlih abgegebenen, vom Senat und von der Deputirtenkammer gebilligten Erklärungen nichts hin- zuzufügen. Die Lage der Dinge an der Grenze von Tunis sei unerträglih. „Wir wollen“, fuhr der Minister fort, „die Uebelthäter züchtigen und Maßregeln ergreifen, um eine Wie- derholung von Uebergriffen zu verhindern. Die Republik will keine Eroberungen, aber wir wollen die Zukunft Algiers retten. Wir werden so weit gehen, wie es nöthig ist, um diese Zu- kunst zu sichern. Nah der Wiederaufnahme der Sizungen der Kammern werden wir von unserer Haltung Rechnung legen.“ Schließlich wurde eine Tagesordnung, welche Ver-

trauen zur Regierung ausspriht, mit 339 gegen 131 Stim- men angenommen.

Italien. Die italienische Finanzlage. Auszug aus einer Rede des Finanz-Ministers Magliani. Kammersißung vom 3. April. Hr. Magliani, Finanz- Minister, nachdem er die von der Budgetkommission entwickelte Thätigkeit lobend anerkannt hat, geht zur Aufzählung der definitiven Resultate des Finanzjahres 1880 über.

Der Bericht über die Finanzlage vom 4. Mai 1879 nahm einen Uebershuß von 3500000 Fr. in Ausficht. Das definitive Budget kam zu dem Schlusse, daß dieser Uebershuß 11 500000 Fr. ergeben würde. Jn Wirk- lihkeit hat sih ergeben, daß der Ueberschuß 28 252 940 Fr. 39 Cts. betragen hat. Derselbe würde die Summe von 53 461 647 Fr. 54 Cts. erreiht haben, wenn nit auf Seite der Ausgaben eine Vermehrung von 2 208 707 Fr. 15 Cts. nothwendig geworden wäre.

Die ordentlichen Einnahmen haben \ich belaufen auf

1 439 329 474 Fr. 74 Cts. . 1390140122 ,„ 61 ,

49189352 13

die Ausgaben auf .

was einen Uebershuß von . ergiebt.

Unter Zuschlag des Ueberschusses des Konto des Rückständigen von

erhält man die Summe von

Jm Vergleih zu den Voran- {lägen haben die Mehreinnahmen betragen E E

von welher Summ LRN 24 366 590 Z auf Konto der wirklichen

men, und. „2 « 2625785 „, ,„ auf Rechnung det? außeroLdentlichen Einnahmen (Bewegun der Kapitalien) zu“ bringen sind. !

Der Minister zählt die verschiedenen Steuereingänge auf, welche bedeutende Vermehrungen in Summa von mehr als 21 Millionen ergeben haben.

Die Bevölkerung hat demna in finanzieller Beziehung allen Erwartungen, die gestellt worden sind, in vollstem Maße entsprochen. :

Indem der Finanz-Minister sodann zur Analysis der Ausgaben übergeht, bemerkt er, daß dieselben auf 1 401 391 038 Fr. verans{hlagt worden waren, daß sie aber nur 1 390 140 122 Fr. betragen haben, folglich 11 250 916 Fr. unter der in Aussicht genommenen Summe geblieben sind. Jn dieser Summe von 11 Millionen befinden \ich 4 Millionen Minderausgaben, welhe durch 4 Millionen Mindereinnahmen kompensirt sind, so daß der wirkliche Be- trag ge erzielten Ersparnisse sich auf 7 Millionen Franken eläuft.

Den Minderausgaben von 11 Millionen gegenüber wer- den neue Geldbewilligungen im Betrage von 25 Millionen zu Ausgaben in Vorschlag gebraht, von denen 151/, Millionen dem Konto der ordentlichen und nothwendigen Ausgaben, 91/7 Millionen dem Konto der fakultativen Ausgaben an- gehören. i

Der Minister prüft darauf die verschiedenen Ausgabe-

"

422295 41 53 461 647 ,„ 54

26 992 375 Z Einnah-

. (8 . » .

Ursprung in vorübergehenden und außerordentlichen Ursachen haben, oder von der Liquidation alter Passiva herrühren. Er

noch in den folgenden Jahren wiederholen werden. Er glaubt, daß unter normalen Verhältnissen die Bewilli-

Der Finanz-Minister erklärt, daß in der ganzen Finanz:

höheren Grade herrschen muß, als große Reformen in Aus- siht genommen sind, welche den Nationalreihthum berühren, und nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern die Hebung des italienischen Kredits RCIEREA machen. Alle Anstrengungen müssen darauf gerichtet sein, um den öffentlihen Reichthum

Nachdem der Finanz-Minister von den Verbe Ungen gen onten eingeführt worden sind, geht er zum Schaßkonto über gewesen ist, einen Theil der für die

enten sowie die neuen Domänen-

enbestandes von 54 Millionen,

welhe durch 30 24 Millionen Schaßscheine kompensirt

wirft der Finanz-Minister einen Finanzen und weist

tas sih dieselben von 1862—1879 unausgeseßt verbessert en.

tillionen ras E Einnahmen und in

Ehe er auf das definitive E von 1881 über. eht,

lick auf die italienishen an der Hand zahlreiter Dokumente nach,

In Bezug auf das definitive Budget weist er nach, daß

beutigen Be- ng betreffend die Pariser Polizeipräfektur, die gegen den Polizeipräfekten gerichtete

Millionen veranschlagt werden kann, wogegen die ersten anschlagungen nur einen Uebershuß von 7 Millicnen, genommen hatten.

Der Uebershuß im Jahre 1881 wird voraussihtlih ein geringerer sein, als der des Jahres 1880, weil die Vermin- derung eines Viertels der Mahlsteuer für das ganze Jahr 1880 dem Budget von 1881 zur Last fällt und weil man vor: Oger Weise die zu erwartenden Ergebnisse geringer an- geshlagen hat, als die Resultate des Jahres 1880.

In der zweiten Abtheilung seiner Rede erklärte Herr Magliani, daß er bei seiner Darlegung der Finanzlage mit strenger Gewissenhaftigkeit verfahren ist. Er geht auf ver- schiedene Betrachtungen und Vergleiche ein , um mit Hülfe der Resultate der ersten zwei Monate des Jahres nachzuweisen daß die Einnahmen auf Zölle, auf Fabrikation des Spiritus, auf verschiedene Nahrungsmittel und auf Handelsgeschäfte, sowie ferner die Einnahmen der Post, Telegraphie und Eisen- bahnen in regelmäßiger Zunahme begriffen sind.

Man kann der E mit Ruhe entgegensehen.

Dank der Verbesserung der Finanzen hat man, ohne das Gleichgewicht des Budgets zu stören, zwei große Reformen vornehmen können, nämlih die Abschaffung der Mabhlsteuer und dic Abschaffung des Zwangscourses.

Die Regierrng muß unausgeseßzt bemüht bleiben, diese leßtere Reform vollständig durchzuführen. i Die Regierung hofft, daß die Ermächtigung, das Geseg in Anwcndung zu bringen, welches ben wangscours ah: schafft, dem Lande zur Ehre gereihen und seinen Kredit heben wird. i ___ Die Regierung wird sich thatsächlih an der bevorstehenden internationalen Münzkonferenz betheiligen und hofft, daß man während der Konferenz Vereinbarungen treffen wird, wele dem Silber als Verkehrsmittel identishe Funktionen auf einem möglichst großen internationalen Markte einräumen werden, wie dem Golde.

, Mit den Zollreformen find bereits ausgezeichnete Resultate erzielt worden. Dieselben müssen jedoch noch vervollständigt werden durch Beschleunigung der Unterhandlungen behufs Abschlusses von Handelskonventionen , ganz besonders mit LOE und ferner durch eine Revision der bestehenden

erträge unter Hinblick auf solche Maßregeln, welche glei- zeitig die JFnteressen des Fiskus, die Grundsäße der Handels: freiheit und die Jnteressen der Privaten \{üßen.

Einige Ausfuhrsteuern werden ermäßigt werden fönnen, ohne daß den Finanzen dadurch Schaden erwüchse. Es wird auch mögli sein, die Zölle auf einige Rohstoffe zu vermin- dern. Ferner wird si anempfehlen, die Vorarbeiten zu voll: enden, welche jeßt über die zukünftigen Eisenbahntarife vor- genommen worden sind.

Eine Vorlage, betreffend Steuerausgleihzölle für den Grundbesiß, welche niht etwa im Weie des Fiskus in Aussicht genommen ist, sondern dem Wunsche entspriht, Ge- E walten zu lassen, wird der Kammer unterbreitet werden.

Auch die Vorarbeiten, welche die Reformen der Accise be- treffen und mit denen beabsichtigt ist, der Jndustrie neue Er- leihterungen zu gewähren und die Finanzlage der Gemeinden

zu Snvag gi werden in kurzer Zeit wieder aufgenommen werden.

Griechenland. Athen, 11. April. (W. T. B.) Wie es heißt, hätte die Regierung beschlossen, den Vorschlag der Botschaster niht ganz und gar zu verwerfen, sondern weitere

Bedingungen zu stellen, die zu neuen Verhandlungen führen würden.

Türkei. Konstantinopel, 11. April. (W. T. B.)

Der Sultan empfing heute den außerordentlichen russischen Botschafter, Fürsten Jmeretinski, welhc-r das Ableben des Kaisers Alexander Il. und die Thronbesteigung des Kaisers Alexander III. notifizirte. Aus London, 12. April, meldet „W. T. B.“: Nah einer Meldung aus Chi os fand gestern Abend 7 Uhr eine abermalige heftige Erdershütterung statt, die mit wachsender Stärke 3—4 Sekunden dauerte und aufs Neue große Zerstörungen anrichtete.

Numänien. Bukarest, 12. April. (W. T. B) Für die Ceremoni: der Königskrönung, welche mit besonderer Feierlichkeit am 22. Mai stattfinden fol, werden entsprechende Vorbereitungen getroffen. Der König inspizirte gestern die Truppen bei Cotroceni.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 11. April, (W. T. B.) Der Kaiserlihe Hof hat sich heute nah Gatschina begeben, um dort seinen Aufenthalt zu nehmen, Den gestern zum Tode verurtheilten Verbrechern wurde heute Nahmîittag um 4 Uhr nochmals das Urtheil in der geseßlihen Form vorgelesen. Mit Ausnahme von Jt- liaboff baten Alle um Abschrift des Urtheils, Der Termin sr Einreichung der Kassationsklage endet morgen um 5 Uhr. egnadigungsgesuhe werden jeder Zeit entgegengenommen werden. Moskau, 11. April. Anordnung des General-Gouverneurs Fürsten Dolgorukoff wird vom 17. d. M. ab die strengste Kontrole über alle hier ankommenden, durh- und abreisenden Personen eingeführt. Schweden und Norwegen. Stockholm, 9. April, Der König hat unterm gestrigen Tage die Regierung wieder übernommen.

Afrika. Cape Coast Castle, 21. März. (Allg. Ge, Das britische Tan p Lf eat Puder mit Ober grie und 450 Mann des 2. Westindischen Regiments an ord, langte hier am 18. d. von Barbadoes an. Vier Abge- sandte des Königs von Aschanti kamen am 17. d. hier an und ersuchten die tonangebenden Kaufleute um ihre Vermitte- lung bei Sir Samuel Rowe, damit der Friede erhalten werde.

(W. T. e A Laut publizirter

Neichstags - Angelegenheiten.

Der Reichékanzler hat dem Reichstag folgende Denkschrift, betreffend das französishe Geseß vom 29. Januar 1881 über die Handelsmarine, zur Kenntnißnahme vorgelegt: Das am 29, Januar d. I. in Frankrei erlassene, aus parla- mentarisher Jnitiative hervorgegangene Gesetz über die Handelsmarine hat, in deutscher Uebersetzung, ga enden Wortlaut : s: L. L

Die Befreiung vom Lootsenzwange wird allen Segelschiffen iu erkannt, welche nit über 80 Tonnen messen, und denjenigen Vamp?-

dieses Budget mit einem Uebershuß abschließt, der auf 15

\c{ifen, welde nicht über 100 Tonnen messen, wenn sie gewöhnlich

die Schiffahrt von Hafen zu Hafen betreiben und die Flußmündungen besa. “werden jedo auf Ansuchen der Handelskammern und nah einer in den gewöhnliben Formen erbobenen Instruktion administra- tive Regulative die Verbesserungen bestimmen, denen im Interesse der Schiffahrt die gegenwärtigen Regulative zu unterziehen sein

M Artikel 2.

Für die Schiffe langer Fahrt soll die durch Art. 225 des Han- delsgeseßbuchs in Betreff einer in Frankreich eingenommenen neuen Ladung vorgeschriebene Besichtigung nur dann obligatorisch sein, wenn seit der leßten Besichtigung mehr als sech8 Monate verflofsen sind, vorausgeseßt jedo, daß fie nicht Havereien erlitten haben. „.Zz#ch

Artikel 3. : Î

Die Akten oder Protokolle, welhe den Eigenthumswecsel der Schiffe, sei es einen gänzlihen oder einen theilweisen, fonstatiren, unterliegen bei der Registrirung nur der festen Abgabe von 3 Fr. Art. 5 Nr. 2 des Geseßes vom 28. Februar 1872 ist, soweit er der gegenwärtigen Bestimmung zuwiderläuft, aufgehoben.

chung d afen n l der Zolltarif den Erb Ausgleichung der Lasten, welche der Zolltarif den Erbauern von Seeschiffen auflegt, werden ihnen die folgenden Vergütungen zu- den : L e gestan für die eisernen und stählernen Schiffe 60 Fr. pro Tonne Bruttogehaltz; L für die hölzernen Schiffe von 200 oder mehr Tonnen 20 Fr. ; für die hölzernen Schiffe von weniger als 200 Tonnen 10 Fr.; für die gemishten Schiffe 40 Fr. ; L für die an Bord der Dampfsciffe angebrachten motorischen Maschinen und für die Hülfsapparate, wie Dampfpumpen, Hülfsmotoren, Wellbäume, Ventilatoren, die mechanisch be- wegt werden, sowie für die Kessel, welche dieselben speisen, und ihr Röhrenwerk 12 Fr. für 100 kg. :

Als gemischte Schiffe sind die Schiffe mit Holzbekleidung zu be-

traten, deren O OQuerbalkenwerk (barotage) gänzlich aus isen oder Stahl bestehen. Eisen ode h ütt 5, E e de Umformung eines iffes, deren Ergebniß die Vermehrung e V eiae ist, giebt Anrecht auf eine Prämie, welche ge- mäß des obigen Tarifs auf Grund des Zuwachses an Tonnengehalt t wird. | era Prämie E 0 die L Be e E ange- motorishen Maschinen und Hülfsapparate bewilligt. A Zeit des Wechsels der Kessel wird dem Eigner des Schiffes eine Kompensation von 8 Fr. für 100 kg neuer Kessel, obne die Röhren gewogen und von französischem Bau, gewährt.

daf f stellten Vergüt d

Die dur die Artikel 4 un festgestellten Vergütungen werden nach Einreichung der Urkunde über die französische Nationalität dur den Zolleinnehmer des dem der Erbauung näcstgelegenen Ortes aus-

e h *Artitel 1 des Gesees 19. Mai Das in Ausführung von Artike es Gesetzes vom 19. Maî 1866 und ‘von Artikel 2 des Gesetzes vom 17. März 1879 eingeführt Regime der freien Zulassung wird aufgehoben. , a B blick des Suk rft tens des ärtigen G as die im Augenblick des Inkrafttretens des gegenwärtigen Ge- E der Werft befindlichen Schiffe betrifft, fo erhalten die Er- bauer die dur Artikel 4 festgeseßten Vergütungen nur unter Abzug des Betrages der Zollabgaben, welche dér konventionelle Tarif rück- sihtlih der fremden Materialien bestimmt, deren zollfreie Zulassung für den Bau jener Schiffe sie erlangt haben möchten. E Santele E

Als Ausgleichung der der Handelsmarine für die Rekrutirun und dn Dienst in der Staatsmarine aufgelegten Lasten wird den französischen Segel- und Dampfschiffen für einen Zeitraum von zehn Jahren, von Verkündung des gegenwärtigen Geseßes ab, eine Schiff- 0 rämie bewilligt. S L E Prämie findet aus\{ließlich auf die lange Fahrt An- E beträgt für jede Tonne des Netto-Tonnengehalts und jede durlaufenen 1000 Meilen für die in Frankrei erbauten, das Werft verlassenden Schiffe 1 Fr. 50 Cts. und verringert sih jährli um:

0,75 Cts. für die hölzernen Schiffe, 0,75 Cts. für die gemishten Schiffe, 0,5 Cts. für die eisernen Schiffe. A G

Für die im Auslande erbauten Schiffe wird die Prämie auf die Hälfte der vorstehend festgestellten Säße herabgemindert. S EN Die vor Verkündung des gegenwärtigen Gesetzes in französisches Eigenthum übergegangenen Schiffe werden in Betreff der Prämie den in Frankrei erbauten Schiffen gleichgestellt. i

Für Damyfer, welche nach vorher vom Marine-Departemen gutgeheißenen Plänen erbaut werden, erhöht sich die Prämie um 15 Prozent. L: i / Abstande

Die Zahl der dur{laufenen Meilen wird nach dem Abstande zwishen dem Punkte der, Avsagrt N demjenigen der Ankunft, auf

i celinie gemessen, berebnet. _

T rere eagfllea önnen die Handelsschiffe durch den Staat re- T ette von den Prämien sind die der großen und kleinen Fischerei gewidmeten Schiffe, die den subventionirten Linien zu- gehörigen und die zu Vergnügungksahrten dienenden Schiffe.

Artitel 10. : :

I chiffskapitän, welcher eine der durch Artikel 9 des gegen- wärtigen Geseges festgestellten Prämien erhält, ist erp ten die ihm durch die Postverwaltung anvertrauten oder dieser Derwa tung zuzustellenden Korrespondenzstücke gemäß der Vorschriften de lis \blusses der Konsuln vom 19. Germinal des Jahres X unentgeltli zu befördern. ; i S L R E

Wenn ein Postbeamter zur Begleitung der Depeschen abge ist, so ist er gleicherweise nneutgetns u befördern.

rtifel 11. e

Fin administratives Regulativ, weles namentli eine Ueber- sicht die S iuges von Hafen zu Hafen enthält, wird den Modus der Anwendung des gegenwärtigen Gesebes feststellen. Bas

Dieses Gesetz ist das Ergebniß längjähriger rorterungen eer halb und außerhalb des französishen Parlaments über die wir sam en Mittel, um der französishen Handesmarine und ihrer Mitbewerbung mit den Flaggen anderer Nationen zu ueuem Aufshwunyg zu ver-

[fen i ;

; verschiedenen Kommissionen, wele nach einander mit

der Angelecenheit befaßt avcjen sind, ist auf Grund umfassender

Prüfung aller mit der Seeschi ahrt zusammenhängenden Verhàä E eine ganze Reihe von Erleichterungen für die französishe Hande marine als nothwendig erachtet worden.

Außer den in das Geseh {ließli günstigungen waren u. A. folgende Punkte wo ie Gewerbesteuer für den Rhedereibetrieb sollte P Po unterzogen uud für gewisse Fälle weseatiw mitg t wer “aut i

Die bestehenden gesetlichen Bestimmungen sollten abgeänder werden, insofern sie den Rhedern die Verpfl uns ur Dersorgung und Heimschaffung der im Auslande frank und hülss Ga g E bleibenden franz tien Sortente auferlegen, indem dem

iese ollte. ;

E z i E ledaingtiveien Jottte reformirt werden zu aa

Sicherheit und ausgiebigerer gon ehung des in Schiffshypotheken nden Kapitals.

erti eei sollte “Men Unternehmungen auf dem Ee e

Schiffsbaus und des Rhedereibetriebs zugäng gemacht wer en, in-

dem der Staat eventuell bis zur Höhe von 2 Millionen Franke

M P e libete als Mittel, um für den französischen

Handel die direkte Einfuhr überseeisher Erzeugnisse nuybringend und

aufgenommenen Ver- in Antrag gebracht

anziehend zu machen und um auf diese Weise für Schiffahrtsunter- nehmungen in großer Fahrt Anregung zu geben, der Zuschlag auf den indirekten Import (surtaxe d'entrepôt) einen Hauptpunkt der Er- wägungen. Von allen Seiten war man darüber einig, daß der Unter- \chcidungszoll nit beseitigt, sondern über seine gegenwärtigen Grenzen noch wesentlich ausgedehnt werden müsse. E Alle diese Punkte wurden in dem vorliegenden Geseße nit be- rücksichtigt, theils weil sie in anderem Zusammenhange ihrer Rege- lung bereis entgegengingen, wie beispielsweise der Unterscheidungszoll in dem der parlamentarishen Berathung unterliegenden Zolltarif- geseßze, theils weil sie besonderer Erledigung besser vorzubehalten waren. Nach den übereinstimmenden Aeußerungen von den verschiede- nen Seiten beider Häuser K ug D beabsichtigte man jedoch keineswegs diese Fragen fallen zu la}sen. e S Das Geseß felbst gipfelt in den Artikeln 4 und 9 über die Schiffs- bauprämien und die Schiffahrtsprämien. : Die Schiffsbauprämie wird in Artikel 4 als zur Ausgleichung der Lasten bestimmt bezeichnet, welche der Zolltarif den Erbauern von Seeschiffen auflegt. M i eni in ‘bed \sechsziger Jahren der Flaggenunterseidungszoll in Frankrei zur Aufhebung gelangte, wurde den französischen Rhedern in der Art Kompensation gewährt, daß sie zum Zwecke besserer Mit- bewerbung mit den anderen Flaggen den Bedarf an Seeschiffen auf möglichst billigein Wege sollten AICON können. Deshalb wurde einerseits die Einfuhr von im Auslande erbauten Schiffen gegen Er- legung eines Zolls von 2 Frans L Sciffstonne freigegeben. Und andererseits sollte die zollfreie Einfuhr der für den Schiffsbau in Frankreich nothwendigen Materialien, beziehentlich eine Zurüdck- erstattung nach Maßgabe des auf diese Materialien entfallenden Ein- fuhrzolls stattfinden. Diese Zurückerstattung wurde dur acquits à caution vermittelt und ergab, den Eigenthümlihkeiten dieses Systems gemäß, niht den vollen Gegenwerth der in Betraht kommenden Zollbeträge. Es wurde deshalb für erforderli erachtet, in der Weise Abhilfe zu hafen, daß der Zoll in der Höhe, wie er auf eingeführte Schiffsbaumaterialien für Herstellung einer Schiffstonne in Frankreich nah den verschiedenen Schiffsarten entfällt, im Durchschnitte berechnet und in dieser Höhe dem Schiffserbauer eine Vergütung zugesichert wurde. Es wurde davon ausgegangen, daß bei der Verschiedenheit der Verhältnisse in Frankreich und derjenigen in anderen Seestaaten, namentlich in England, dem französischen Schiffserbauer, damit er konkurrenzfähig bleibe, in dieser Form eine Ausgleihungsprämie ge- währt werden müsse. Diesem Zweck entsprehen die Bestimmungen des Artikels 4 des Gesetzes. : : : Was die Höhe der bewilligten Vergütungen betrifft, so kom- men dieselben nach der im Laufe der parlamentarischen Verhandlungen angestellten - Berechnung einem Schuße von 12 Prozent gleich. Es wird dies unter Anderm ‘an einem in Marseille vom Stapel gelassenen neuen Dampfer nachgewiesen. Der Dampfer hat einen Bruttogehalt von 1100 t ; seine Mascine ein Gewicht von 150 t. Dies ergiebt eine Vergütung von 66 000 Fr. für das Schiff und von 18000 Fr. für die Maschine, zusammen 84 000 Fr. Die Herstellungskosten dieses Dampfers werden auf 750 000 Fr. angegeben. S : Auch den im Laufe der parlamentarischen Berathungen von Seiten der Regierung abgegebenen Erklärungen ist zu_ entnehmen, daß die Maßregel etwas Anderes ist, als nur die, im Eingang des Artikel 4 hervorgehobene „Ausgleichung der Lasten, welche der Zolltarif den Er- bauern von Seeschiffen auferlegt“. So weist in der Sißung vom 11. März 1879 der Minister für Ackerbau und Handel den Einwand auédrücklich zurück, daß der Fiskus für die Zahlungen, welche ihm der Artikel 4 auferlege, insofern Kompensation erhalten werde, als die Zölle auf das zum Schiffsbau eingehende fremde Material, welche nah der bisherigen Geseßgebung zurückerstattet worden, nunmehr dem Staatssäkel zu Gute kommen würden. „Das ist eine Täuschung, ein Irrthum“, fährt er fort, „denn es ist gewiß, daß von dem Tage an, wo die Zurüerstattung des Zolls aufhören wird, keine Schiffs- baumaterialien mehr in Frankreih zur Einfuhr gelangen werden. Die Sciffswerften werden sih naturgemäß bei den ihnen zunächst be- legenen industriellen Werken versorgen Diesen industriellen Werken unserer nationalen Industrie werden die Bestellungen zufallen und es freut mich dies für mein Vaterland. Der Staat wird keine Ein- nahmen haben, und wird vielmehr aus seinen Mitteln den Schiffs- erbauern den Preisunterschied zwischen den Schiffsbaumaterialien in Ce und enigen! im Auslande vergüten. Es ift alfo in Wirklichkeit eine Prämie.“ S A E / Ci Bedenken gegen diese Art staatlicher Fürsorge für eine pri- vate Industrie isl im französishen Parlament von keiner Seite laut geworden. Vom Standpunkte aller im französischen Parlament ver- tretenen verschiedenen Leh l hei Î wirthscaftliche Freiheit war man in .der Auffassung einig, daß der Schiffsbau in Frankreich gegen die in anderen Ländern vorhandenen günstigeren Konkurrenzbedingungen geschüßt werden müsse, und daß als Mittel hierzu en rtikel 4 des Gesetzes vorgeschlagenen Be- immungen sih empfehlen. ) j /i e Ot Belastung des französischen Staatsschaßes dur die Schiffs- bauprämie würde nach angestellter sahverständiger Berechnung etwa folgende sein: Zur Erhaltung des französischen Schiffsbestandes auf der Höhe, wie er ih beispieläweise am 31. Dezember 1879 mit 676 894 t Segelschiffe und 255 959 t Damyfer bezifferte, würden nach Maßgabe cines erfahrungsmäßigen Durscnitts von 1/13 für die ersteren und von 1/29 für die lehteren, 52000 t Segelschiffe und 18 000 t Dampfer jährlich zu- erneuern sein. Etwa ein Dritttheil der Scbiffsbauten wird regelmäßig im Auslande ausgeführt. Für die restirenden zwei Dritttheile würde sich eine Belastung dés franzöfischen Staatsschatzes von 1 604 400 Fr._ ergeben. Hierzu kommen die Bauten zur Vergrößerung des Schiffsbestandes, der eigentliche Zweck des Geseßes. Auf langer Fahrt wurden yon der französischen Han delsmarine zuleßt 831 Segelschiffe mit 327 800 t und 81 Dampfer mit rund 120500 t verwendet. Das Geseß wird nach seiner Tendenz weniger auf die Vermehrung der Segelscbiff- fahrt anregend wirken, als auf diejenige der _Dampf- \cifahrt. Die Segelschiffe bleiben deshalß bei Veranschlagung der zu erwartenden Vergrößerung der Handeléflotte außer Berechnung, während der Zuwachs an Dampysern für die nähsten Jahre auf jähr- lich 56 000 Bruttotonnen veranschlagt swird. n zwei Dritttheile hiervon in Frankrei erbaut werden, ergiebt dies cine jährlibe Schiffs- bauprämie von 2 831 100, also/zuzüglih der obigen 1604 400 Fr. für Erneuerung des Schiffsbestandes, zusammen 4435 000 Fr. für die nächsten Jahre. Alsdann wird die Handelsflotte sich în langsamerem Tempo und nur \rittweise mit der durch das Geseh begünstigten allgemeinen Zunahme des französishen Seehandels vergrößern, und es wird si bieraus eine namhafte Ermäßigung der Staatsunterstützung ergeben. Dieser Ermäßigung würden die Mehrausgaben gegenüber- stehen, welhe die Bauten behufs Erhaltung und Erneuexung des Schiffsbestandes erfordern werden, je mehr dieser Schiffsbestand sich mit den Jahren vergrößert. Unter diesen Umständen würde nah terlauf einiger Jahre das Bedürfniß einer staatlichen Gnterahung für Schiffsbauten in Höhe von etwa jährlich 2000000 Fr. si sftellen. L i . : me Artikel 9 des Gesetzes trifft Bestimmungen über die Ge- währung von Schiffahrtsprämien. Danach erhalten die Schiffe für je 1000 Meilen, welche sie zurüccktlegen, eine Die von 1 Fr. 50 Cts, pro Tonne ihres Netto-Tonnengehalts. iese Prämie ver- ringert sich mit dem zunehmenden Alter der Schiffe jährlich um einen kleinen Prozentsaß, welcher die Prämien bei HolzsGiffen im zwanzigsten Jahre ihres Alters ganz vershwinden läßt, bei eisernen Schiffen âter. E E Daa schiffe, welhe nah vorher vom Marine-Departement autgebeißenen Plänen erbaut sind, erhöht sich die rue um 15 9%, Durch die Bestimmung, daß die von ausländischen Werften nach ranfrei eingeführten Schiffe nur Anrecht auf die Hälfte derjenigen “arm a haben, welche den in Frankrei erbauten Schiffen zustehen, wird dem französishen Schiffsbau eine weitere Anregung gewährt. Die Prämie findet nur auf die lange Fahrt Anwendung und

auch bier nur insoweit, als die Schiffe niht der in anderer Weise

rmeinungen über wirthschaftlihen Schutz und |

bereits privilegirten Seefischerci gewidmet sind, oder zu den subven- tionirten Postdampfer-Linien gehören. s Ausgeslossen bleibt von der Prämie nah der Faffung des Ge- seßes die Küstenfrahtfahrt. Insoweit hierunter die kleine Küstenfahrt fällt, d. h. das Verfegeln aus einem französishen Hafen nach dem andern, fo ist diefe, mit Aus\{luß der Mitbewerbung fremder Flaggen, allein der französishen Flagge vorbehalten und wird als hinreihend geschüßt angesehen. Dagegen bleibt vorläufig ohne Schuß die so- genannte große Küstenfrachtsahrt, welche nach der französischen Geseßes- terminologie den Schiffahrtsverkehr in den europäischen Meeren umfaßt, und daher der Natur der Sahe nach der Mitbewerbung anderer Nationen ebenso ausgeseßt ift, wie die lange Fahrt. Indefsen ist nah dieser Seite hin Prüfung bis zu dem Zeitpunkte vorbehalten, wo die Wirkungen der für die lange Fahrt eingeführten Prämien sich werden übersehen laffen. 5 S Die na Arkikel 9 dur Zahlung von Schiffahrtsprämien ein- tretende Belastung des französishen Staatsschaßes wird von sach- verständiger Seite für den im Geseß vorgesehenen Zeitraum von 10 Jahren auf zusammen 74 600 000 Fr. berechnet. E

Diese Summe würde si auf die einzelnen Jahre in folgender Weise vertheilen :

im 1. Jahre

ck S S

Franken

SS

SSSS SSS2SSS

-

MNININAAANN N ODOISISO

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O A L D

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Summa in 10 Jahren Franken 74 600 000

Diesem Anschlage liegen, soweit die Größe und die zu erwartende Vermehrung des Schiffsbestandes dabei in Frage kommt, dieselben Annahmen zu Grunde, welche der Berechnung des fiskalischen Bedarfs für Schiffsbauprämien als Unterlage gedient und oben Erwähnung gefunden haben. Im Uebrigen wird davon ausgegangen, daß ein Dampfsciff im Durcbschnitte jährlich 36 000 Seemeilen zurücklegt, ein Segler 12 000 Seemeilen. A

Veber das finanzielle Exempel, welches sich für Rheder aus dem Genusse der Schiffahrtsprämien ergiebt, enthält unter Anderem das Pariser Blatt der „Soir“ und aus dem Auslande eine von britischen Schiffsinteressenten über das französishe Geseß an das britische Auswärtige Amt gerichtete Vorstellung folgende Berechnung:

Der „Soir“" sagt in seiner Nummer vom 21. Februar d. J. : „Aus den bei der Berathung des Geseßes in der Deputirtenkammer stattgehabten Verhandlungen ergiebt sich, daß man die Entfernung, welche ein nah den neuen Prinzipien gebautes Dampfschiff im Laufe eines Jahres zurücklegen kann, auf rund 40 000 Meilen s{häßen darf Ein Dampfschiff von der Art der gegenwärtig ver- wendeten großen Seeschiffe mit einem Netto-Tonnengehalt von unge- fähr 2700 Tonnen, oder 3000 Tonnen wirklicher Ladungsfähigkeit, wird demna für 1000 durlaufene Meilen 4050 Franks, nämli 2700 mal 1 Franken 59 Cents. erhalten. Wenn dasselbe 40 mal diese Entfernung zurücklegt, wird die Prämie 162 000 Franken betragen. Ist das Schiff nah vorher vom Marine-Departement gut geheißenen Plänen gebaut, so wird dasselbe für Reisen in obiger Ausdehnung 186 300 Franken erhalten. Der Anschaffungspreis eines folchen Schiffes wird si, wie man annehmen darf, auf noch nicht 1 800 000 Franken stellen. Hiernach beträgt die staatliche Prämie im ersten Falle 9 9/9, im zweiten Falle mehr als 10 % des Schiffs- werthes. Wenn also die Einnahmen aus der Fracht auch nur die Auslagen der Mole twe Îo verzinst sich das im Schiffe angelegte Kapital doch mit 9 bis 10 9/6.“ E E : lnd der Vorstellung englischer Schiffsinteressenten heißt es über die Sciffahrtsprämie: „Ein französisches Dampfschiff von 2600 Tonnen, beispielsweise in regelmäßiger Fahrt nah dem La Plata Flusse, würde an Prämie zu erhalten haben rund 2000 £ für die Reise; und da ein solhes Schiff 4 Reisen im Jahre machen fann, und in zwei Jahren 9 Reisen, so würden Prämien von 8000 bis 9000 L auf das Jahr entfallen, gleich 13 bis 15 °%/% des Sciffswerthes, welcher auf 60000 £ zu veranschlagen is... Die Prämie ist nicht auf den französischen Sctiffahrtsverkehr_ mit Frankreich be- schränkt, sondern kommt allen französischen Schiffen zu Gute, mögen sie auch lediglich zwischen Häfen des Auslands segeln. Bei gleichen Bedingungen ist der englishe Rheder jeder Konkurrenz gewachsen. Aber er kann niht hoffen, wenn auf der anderen Seite 13 bis 15 Prozent des Betriebskapitals vergütet werden, erfolgreich zu konkurriren. Sein französisher Mitbewerber kann Fracht annehmen, welche ihm lediglich die Reisespesen deckt, und doch, Dank der staatlichen Prämien, noch einen {önen Gewinn von seinem Kapitale haben. Das Geschäft würde für den Engländer ruinirend sein, für den Franzosen noch immer einen s{önen Nußen abwerfen. Es ist keine Uebertreibung, wenn man behauptet, daß bevor cin Jahr nach Annahme des Gesetzes vergeht, die französische Handelsflotte eine bedeutende Vermehrung erbalten und daß sie mit England das Transportgeschäft auf dem Atlantishen Ozean sih theilen wird, ebenso wie den Handel mit Südamerika, Ostindien, Australien und anderen britischen Kolonien. Was für Folgen dies haben wird, wollen wir nicht ausmalen. Die Prämien sollen eine Entschädigung für gewisse Lasten und Obliegen- heiten bilden, welche den betreffenden Kreisen auferlegt werden. Sie werden indessen von diesen Kreisen richtig angesehen als eine staat- lihe Unterstützung, welche die französischen Rheder in die Lage feßen wird, {nell etne große Handelsmarine zu hafen und zu entwickeln, damit das Schiffstransportgeschäft in weiterem Umfange als bisher durch französische Schiffe besorgt werden kann und um für Frank- reich cine mächtige Marine zu schaffen, die mit Erfolg im Kriege fich verwerthen läßt."

(Schluß in der Ersten Beilage.)

Statistische Nachrichten.

Semäß den Veröffentlichungen des KaiserlihenGesundheits- am ts sind in der 13, Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdur{\{nitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 25,3, în Breslau 33,5, in Königsberg 34,7, in Cöln 27,3, in Frankfurt a. M. 24,3, in Hannover 16,6, in Cassel 24,9, in Magdeburg 23,1, in Stettin 24,4, in Altona 26,2, in Straßburg 36,8, in Meß 28,4, in München 36,9, in Nürnberg 30,9, in Augsburg 29,2, in Dres- den 28,8, in Leipzig 21,3, in Stuttgart 17,2, in Karlsruhe 25,0, in Braunschweig 20,3, in Hamburg 21,9, in Wien 32,0, in Budapest 34,6, in Prag 38,8, in Triest 51,5, in Krakau 38,0, in Basel 31,0, in Brüssel 24,7, in Paris 30,9, in Amsterdam 29,0, in Kopen- hagen 24,5, in Stockholm 31,6, in_Christiania 16,9, in St. Peters- burg —, in Warschau 21,5, in Odessa 30,2, in Rom 32,5, in Turin 34,0, in Bukarest 29,4, in Madrid 32,8, in London A Glasgow 22,4, in Liverpool 24,7, in Dublin 30,8, în Edinburgh 18, p in Alexandria (Egypten) 36,1. Ferner aus früheren Wodten: in New-York 31,0, in Philadelphia 23,2, in St. Louis B R Chicago, in Mutignat 5 184, m San Sedigons 16,7, in Kal-

30,7, in Bombay 30,2, in Madras 45,9. N ih Wochenbeginn herrschten an fast allen deutschen Beob- achtungsstationen öôstlihe und nordöstliche (în Conit ¿een lige) Luftströmungen, welche aber bald nach Südost und um die Y U e er Woche nach West und Südwest, in München und C oln bis na Nordwest und Nord umgingen. Am 31. März ging der Wind fast allgemein wieder nad Ost und Nordost und blieb auch bis an das Ende der Woche aus dieser Richtung wehend. Die Temperatur der Luft überstieg besonders in Süd- und Westdeutsland das Monats- mittel, während in mittel- und ostdeutsden Stationen Nachtfröfste nit selten waren. Niederschläge fanden selten, in Karlsruhe „am 99, März eine Gewitterentladung statt. Der Druck der Luft

{chwankte oft wischen Steigen und Fallen. Das Barometer nahm