1881 / 90 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Sydney gemaäten Erfahrungen bestens verwerthet. Man findet vielfah, daß unsere Fabrikanten bemüht gewesen sind, in Bezug auf Farbe, Muster, Größeverhältnisse, Formen und dergleihen dem hiesigen Geshmack zu entsprehen, und den Anjordezungen und Bedürfnissen der australischen Käufer Rechnung zu tragen. Musterhaft und uns überlegen ist na

dieser Richtung die englishe Abtheilung, deren Aussteller |

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freilih, abgesehen von der durhgängigen Uebereinstim- |

mung des englishen und australisten Geshmacks, aus langjähriger Erfahrung das Terrain kannten. Neue Moden Su man hier wohl aus England, niht aber aus Deutsch- and.

Alle diejenigen Artikel, mit welhen Deutshland schon in den hiesigen Kolonien eingeführt is, sind in unserer Aus- stellung gut vertreten. Cement und Eisendraht, welche die direkten Segelschiffe von Hamburg nah Australien zu füllen beginnen, sind in vorzüglichster Qualität vorhanden. Bier und Cigarren, welche troß der in allen australischen Kolonien herrswenden hohen Eingangézölle in ziemlih bedeutenden Mengen direkt und indirekt via London aus Deutschland im- portirt werden, haben eine sehr reihha!tige Ausstellung gefun- den. Deutsce Rhein- und Moselweine, welche sih in einer hübsch arrangirten Gesammtausstellung präsentiren, werden von Kennern sehr gelobt, haben aber bei dem herrschenden Geshmack für Sherry und französischen Rothwein keine Aus- sicht auf bedeutenden Umsaß.

Von Klavieren haben wir eine fast überreiche Auswahl uach Melbourne entsandt. Dieselben sind meistens vortrefflich konstruirt und da die heimische Jndustrie seit langen Jahren für den überseeishen Export zu arbeiten gewöhnt is, auch den klimatischen Verhältnissen entsprechend eingerichtet.

Deutsche Nähmaschinen gewinnen an Beliebtheit.

Jn Droguen und Chemikalien, Farben, Dynamit, ist der bcwäh1te Ruf unserer Fabrikate durch die hier zur Schau ge- sicliten Proben in glänzender Weise aufreht erhalten.

Unsere Ausstellung von Glaswaaren, Steingui und Por- zcllan bietet fehr anerkennenswerthe Leistungen, welche freilich durch diejenigen Englands, Oesterreihs und zum Theil auch Frankreichs noch überboten werden.

Sonstige Gegenstände der Wohnungsausstattung und des Hausraths sind in unserer Abtheilung reihlih vor- handen nd legen in hre Vereinigung von \org- fältiger Arbeit und künstlerisher Form Zeugniß von dem Aufschwunge ab, den die deutsche Fndustrie während der leßten Jahre in dieser Branche genommen hat. Vielen Beifall finden unsere Spiegelrahmen und Boldleisten für Bil- der und zu Dekorationszweken.

Jn Luxuspapicrwaaren, Glanz- und Goldtapeten hat Deutschland überrashend Schöônes geliefert und rivalisirt er- folgreih mit Frankreich. Dagegen wird in der eigentlichen Papierbranche bei Post-, Schreib-, Zeichen-, Umschlagpapieren das englische Fabrikat vorgezogen.

Die ausgestellten Wagen entfprechen weder in Eleganz noch in Solidät den Anforderungen, welche ein australisches Publikum stellt. Die in den Wagenfabriken der Kolonie Victoria gearbeiteten Equipagen sind den deutschen in jeder Beziehung überlegen. Auch für Geschirr- und Sattlerwoaare'1, in welchen wir besser als in Sydney avsgestellt haben, bieten die hiesigen Kolonien uns kein geeignetes Feld, da theils die Erzcugnisse der eigenen kolonialen Jndustrie, theils für Luxus- artikel das englische Fabrikat den Markt beherrschen.

In dec Vorführung von Eise1bahnmaterial, telegrc- phischen Apparaten und Apparaten und Prozessen des Bau- und Jngenieurwesens hat Deutschland auf der Melbourner Ausstelung großartiges geleistet und darf den Vergleich mit feinem andern Lande scheuen.

Besonders erfreulich ist ferner, daß wir auf zwei Gebicien, welche in Sydney vernachlässigt waren, in Melbourne beson- ders gut repräsentirt sind. Diese Gebiete sind die der Tuch- branche und des Maschinenwesens. Unsere Tuchausstellung in Sydney war in Folge mangelnder Jnformation über die aebräuhlihen Farben, Größen und Muster verunglückt. Dies f t in glänzender Weiss witder gut gemacht, besonders durh die Gesammt - Ausstellung von Tuchen seitens sächsisher, rheinisher und mär- fischer Fabrikanten. Auch sonstige Fabrikate aus Streichwolle und Kammmwolle, sowie Baumwollenwaaren und Gespinnste aus Flachs und Hanf sind in musterhafter Qualität und mehr als reihhaltiger Auswahl vertreten. Aufsehen macht die Bielefelder Gesammtausftellung von Leinen und Wäscheartikeln, in welhen auch einzelne Beriiner Firmen Vorzügliches gelei- stet haben. Mit Bezug auf sonstiges Bekleidungsmatertal ist deut’hes Schuhwerk namentlih in den feineren Sorten, wie Gotha, Ersurt und Frankfurt sie hier vorgeführt , seit gerau- mcr Zeit ein bedeutender Einfuhrartikel.

Unsere Maschinen-Abtheilung 1 die vielseitigste und inter- cssan‘este in der ganzen Ausstellung und wird troß ihrer un- günstigen Lage in cinem Seitenflügel von dem Publikum eifrig besulzt und studirt. Jn erster Linie sind die von der sächsishen Maschinenfabrik zu Chemniß, vormals Hart- mann, ausgestellten Spinnerei- und Webereimaschinen zu nennen, deren technisch vollendete Konstruftionen und exakte Leistungen allgemein bewundert werden. Einer weiteren Ein- führung derselben in Australien steht jedoch der Umstand ent- gegen, daß es s\chwierig ist, hier Arbeiter zu finden, welche die erforderlichen Handgriffe verstchen, oder geschick und willig sind, solche zu erlernen. Man ist hier noch nicht auf die Hand- habung komplizirterer Maschinen eingeübti, sondern strebt vor- züplih nah Einfachheit in der Konstruktion. Zahlreiche andere Gegenstände, wie Eismascinen, Destillir- und Rektifizirappa- rate, Walzenstühle, Fournir- und Sägemaschinen, landwirth- \chajtlihe WVaschinen aller Art und andere, liefern den Beweis von der steigenden Leistun 16fähigfeit der deutschen Jn- dustrie auf diesem Gebiete.

Unsere Auéstellung mathcematischer und naturwisenschaft- liher Jrstrumente, geographisher und kosmographisher Ap- parate ist des Rufes würdig, welchen die deutshe Wissenschajt auh in Australien genießt. Bei dem großen Werthe, den man hier auf eine bcssere Einrichtung der noch immer sehr mangelhasten Schulen legt, sind die von uns ausgestellten Modelle sür wathematischen, physikalishen und technischen

Unterricht, die Bilder und Wandtafeln für Schulzwecke, die

Fröbelschen Spiele und Beschästigungsmittel für Kinder schr |

willkommen gewesen und haven theilweise Aussicht in den staatlichen Schulen adoptirt oder nachgeahmt zu werden

Die hierher gesandten deutshen Gemälde sind fast aués- nahmslos für den Verkauf in Australien testinmt und können auf großen Kunstwerth keinen Anspruch machen. Dieselben

gefallen im- Uebrigen dem hiesigen Publikum und zeihnen sich

beim Vergleich mit den Bildern der übrigen hier veriretenen

Nationen wenigstens dadur aus, daß geradezu \{lechte oder

stümperhaste Arbeiten nit darunter sind.

Die Erzeugnisse der deutschen Edelschmiederei, repräsentirt durch die aus 28 Theilnehmern bestehende Pforzheimer Ge- sammtausstellung, sind in jeder Beziehung hervorragend und lassen alles, was ondere Länder hier ähnliches ausgestellt haben, weit hinter sich zurück. Die unter dem Kaiserzelte ver- einigten Fuwelierarbeiten, Tafelaufsäße, Gold- und Silber- waaren jeder Art bieten vielleiht den glänzendsten Anblick in der ganzen Ausstellung.

Unter den deutshen Gußwaaren und Repoussée-Arbeiten fällt zunächst die Jserlohner Gesammtausstelung von Eisen-, Messing-, Nickel-, Neusilber- und Britanniawaaren verschiede- ner Art in3 Auge. Gleichfals von hoher technischer Voll- endung sind die 96 Stück Kunstgüsse der gräflich Stolberg- Werniagerodischen Faktorei in den verschiedensten Stylen von der Antike bis zur Renaissance. Fn Broncewaaren sind wir hier noch von der französischen Fndustrie überflügelt, deren glatte und gefällige Arbeiten allerdings vor einem strengeren Kunst- urtheil kaum Stand halten, jedoch dem hiesigen Geschmade außerordentli zusagen.

Die große Auswahl von Taschen- und Wanduhren, Beleuchtungs8gegenständen, Parfümerien, Lederarbeiten, Phantasieartikeln und Korbwaaren enthält manches, was hier noch unbekannt war und sich mit der Zeit viclleicht einführen läßt. Jn Taschenuhren wird im Ganzen der amerikanischen Maschinenarbeit der Vorzug gegeben, während die deutschen Wand- und Stehuhrea großen Anklang finden.

Jm Ganzen und Großen ist hiernach wie die Aus- schmüdung so au der Jnhalt der deutschen Abtheilung ein überaus anziehender, und wohl geeignet, unsere Industrie in diesem Welttheile würdig einzusühren. Deutschland ist in großem Style aufgetreten, Regierung und Aus- steller haben keine Kosten und Mühen gescheut, um ans dem internationalen Wettkampf siegreih hervorzugehen. ‘Der nächste und praktische Zweck der hiesigen Ausstellung unscrer Tndustrie und unserem Handel ein erweitertes Absaßgebiet in den australischen Kolonien zu erschließen, ift freilih nicht so shnell erreiht. Das Terrain kann nicht im Sturme ge- nommen werden, und unsere hier zur Schau gestellten Leistun- gen, so vortrefflich und rühmlich sie sind, werden {nell ver- gessen werden, wenn niht durch nachhaltige und fleißige Arbeit der tausmännishen Vertreter unserer Aussteller im Verein mit dem heimischen Jndustrie- und Hande!sstande dafür ge- sorgt wird, daß deutsche Waaren bei dem australischen Publi- kum Eingang finden. Die nächsten kaufmännischen Erfolge der hiesigen Ausstellung können für die deutschen Theilnehmer keine besriedigenden fein. Bis jeßt ist verhältnißmäßig wenig verkaust und wenig be- stellt, Dies. liegt einmal an den augenblicklichen ungünstizen Verhältnissen des Fmportimarktcs in Vielbourne, sodann daran, daß wir weit über die Bedürfnisse der hiesigen Kolonien hinaus, unter Verkennung der wirklichen Kon- sumtionsverhöltnisse des {hwach bevölkerten Landes ausgestellt haben. Denselben Fehler haben auch andere Nationen be- gangen, keine in dem Maße wie wir. Wir müssen uns hüten, die Kaufkraft des australischen Kontinents zu überschäßen und glänzende Geschäfte zu erwarten, weil wir die Ausstellung glänzend beshickt haben. Der Australier hat nichts enthusiastisches in seinem Charakter, er kauft uns nichts aus Dankbarkeit ab, sondern nur, wenn erx findet, daß Waare und Preis ihm passen. Die großartige Bctheiligung Deutsczlands an der hiesigen Ausstellung s{chmeichelt dec kolonialen Eitelkeit, beliebter hat sie uns nicht genacht, wie wir fasi täglih in den hiesigen Zeitungen lesen lönnen. Die Lage verlangt cine ruhige geshätstsmäßige Beurtheilung, welche vielen während der Ausstellungszeit abhanden zu kommen pflegt.

Am 12, d. Mts. starb in sciner Vaterstadt Königsberg der Archiv-Rath und Staatsar(Wivar a. D. Dr. Fricdrihch Adolf

| Mecckelburg, dec setnen Namen zwar nicht in weiten Kreisen, aber

desto gewisser in der Heimath durch seine Verdienste um die hiftori schen. antigquarischen und üiterarishen Studien Altpreußens unvergeß- lich gemacht hat. Von Johannes Votgt in das Archivwesen und in

| das Archiv des Deutschen Ritterordens cingeführt, arbeitete er mit

ihm den „Namenkoder der Deutscben Ordens-Beamten“ (1843), zu dem Voigt die Einleitung schrieb, cin Werk, das ungemeinen N1hken gebracht hat, dann einen ‘vollständigen Inder zu Voigts Neun Bänden

Preußischer Geschichte, der ungedruckt blieb, weil der Verleger | einen Auszug daraus dem neunten Bande beigeben wollte.

Erst im wvicrzigsten Lebensjahre erhielt Meckelburg cine An stellung in dem Archive, dessen Schätze ihn {ou seit Beendigung de Studienjahre beschäftigt latten, und das dic reicden Früchte seincs ordnenden Fleizes noch lange genießen wird, Dieser Fleiß, den eine sehr folide Ge*undbeit begünstigte, mußte sich aber gleichzeitig noch auf ondere Gekiete erstreden. Meckelburg hat uh die Königsberzer Stadtbibliotbek lange Iabre verwaltet und mit einem neuen Katalog beschenkt, den er nicht völlig zu Ende fübren konnte. Er hat die

Altertbhumsögesellsbaft „Prussia“ mit A. Hagen, Bartisius und W.

Hense im Jahre !845 nicht blos gestiftet, sondera auch auf das Thôtigste untecstükt und ift bis zuleßt Sekretär dieses Vereins ge lieben, der in Manchem vorbildlih für später georündete gewirkt jat. Besondecs viel betheiligte er sich bei der L2eirscbrift detjelben, den „Prenkisccen Provinzialblättern“ (35 Bde. 1846—-1865) mit arcbi valischen und literaris{en Publikationen, auch mit Beiträgen eigne: Forschvna. An diese Zeitschrift lebuten sich die ersten Drucke einiger Histor:ograpben (Ioh. Freiberg, B. Gans), die Meckelburg dann in den „Körigöbe-ger Chronikea aus dec Zeit des Herzogs Albrecht" mit Anderem i865 wiederholte; ferner die Druckiegung von Pisanséki's „Premnkiscber Literärgeschicte" (1855), die indeßen unvollendet blieb:

ferner die Herausgabe der „Adclêmatrikel für die Provinz Preußen“

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| b | (1857). Nach Voiate Tede (1861) wurde Medelburg Vorstand de igéb

Archivs zu Kön erg und dur deßen wachsende (Beschäftsölast ge nötbigt, fich von mancher Arbeit loszu‘agen. Seit der Stiftung des

Historisben Vereins für Preußen (1872) bat er in diesem als § itandêmitalici zewirki. S a L ne den i; d)a er Oesundbeit und winden fühlte, das mit unscbäubaret bewalrt hatte. Aber îstctigen Fleiß in die ten Lebensmondc ines „Namenkoder iébeamten“ und Arbeiten zu Pifanski's „Literät Der unermüdlick Maan hat (geboren am 13, Juni

Lebenésjal it zwi nd den Freun

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t, feine ganze Zeit zwichen det

acncaloagis{chc Ausstellun

, Königliwen YDobeit d i Preußen, Berlin 1882

u Berlin beabsichtigt, wäbrend det Yusftellunga von Gegenständen aus r Wappen Stegel- undGescGlechbterkunde le sowohl die wissenschaftlichen als künstleriscbea

) Seiten der genannten Fächer umfassen foll. heit der Prinz Garl von Preußen it bult

Auetellung übcrnommei

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Dieselbe wird mit Genebmigung des Königlichen Ministeriums der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten in den Räumen des vom Senate der Königlichen Akademie der Künste und Wissenschaften zur Verfügung gestellten provisorischen Kunstausstellungs- gebäudes auf der Mufcumsinsel zu Berlin stattfinden.

Die Ausstellung bezweckt: 1) Die Wavpen-, Siegel- und Ge- \chlehterkunde vornebmlich Deutschlands in ibrer allmäblicben Entwickelung, ihrer Blüthe, in ibrem Verfall und endli der Wieder- geburt in unseren Tagen zur Darstellung zu bringen. Es soll hier- durch eine Vorführung der Heraldik, Sphragistik und Genealogie als unentbebrlih gewordener Fachwifsenschaften und als zuverlässiger Hülfswislenschaften der Geschichte angestrebt und zu gleicher Zeit gezeigt werden, eine wie bedeutsame Rolle der Heraldik auf fast allen (Gebieten des öffentliden und vielen Gebieten des privaten Lebens zufällt; 2) cin möglist vollständiges und getreues Bild zu geben von der vielseitigen Anwendung der Heraldik, Sphragistik und Genealogie tin Kunst und Kunstgewerbe, und zu zeigen, wie diese es verstanden haben, der Darstellung reiner Heraldik und beraldisccher Embleme jeden bildsamen Stoff dienstbar zu machen.

Cine Sonderaussftellung der Heraldik, Svhragistik und Genealogie des erlauchten Geschlechtes der Hohenzollern, unseres Allerhöchsten Kaiferhauses, wird einen hervorragenden Theil der Ausstellung bilden.

Verdienstvolle Leistungen sowie eine besondere Förderung des Unternehmens beabsichtigt die Kommission durch Ertheilung von Diplomen anzuerkennen.

(Fbrenvorfitzender der Ausftellungskommission ist Dr. Rudolf Graf Stillfried von Alcautara und Nattonit, Wirklicher Geheimer Rath, Ober-Ceremonienmeister und Ober-Burghauptmann des Schlosses Hohenzollern, Vorsitzender des Königlichen Herolds-Amts und Mit- glied der Akademie der Wissenschaften und Künste; Vorsitender: Graf Julius von Deynhaufen, Kammerherr und Ceremonienmeister, Mit- glied des Königlichen Herolds-Amts; Schatzmeister: Fricdrih Warnedke, Rechnungs-Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

C D C S e O E Sag D Gee abo gte E Ee a Ee D G O O Pu Doe A Era 1) Heraldishe Heine und Schilde. 2) Malereien und Kunstblätter. 3) Heraldische Manustripte. 4) Heraldische Prachtwerke. 5) Stamm- bücher. 6) Wappen- und Adelsbriefe. 7) Varia und Curiosa. 8) Alte und neue heraldische Literatur, vereinigt zu einer heraldischen Bibliothek mit Katalog. Gruppe B. Sphragistik, 1) Siegel- stempel und Petschafte. 2) Durch Alter, Schönheit oder Seltenheit ausgezeichnete Originalsiegel. 3) Siegelabgüsse in Gips, Metall 2c. 4) Siegel moderner Meister. 5) Pergament- und Pavierurkunden mit interessanten Siegeln. 6) Sphragistishe Manuskripte und Druk- werke. Gruppe C. Genealogie. 1) Aufs{hwörbriefe. 2) Ahnen- tafeln. 3) Stammbäume und Geschlechterrollen. 4) Familien- geschichten in Handschrift und Druck. 5) Genealogishe Manuskripte und Druckwerke.

U N O C I SIIRE qistit und Genealogie auf Künst Uo Kunstgewerbe, Eee U S S Gen DIeUa jeder Art und Zeit mit beraldishem Schmuck; mittelalterliche Waffen auch obne Heraldik als wesentlichem Schmuck. 2) Erzeugnisse der (SGoldschmicdekunst und Email z. B. Orden, Schmucksachen, Dosen 2c. 3) Münzen und Medaillen, vorzüglich ganze Serien, darstellend die Wandlungen ein und deßelben Waypens. 4) Heraldiscbe Darstellun- gen in verschiedenen Metcllen. Gegossen geschmiedet getrieben, 95) Heraldisch geschmückte Kunst- oder kunstgewerbliche Gegenstände in verschiedenen Metallen. -—= Gruppe B. Stein. 1) Steingravi- rungen und geschnittene Steine. 2) Mosaik. 3) Heraldiscbe Skulpturen. Gruppe C. Holz. 1) Hexalbishe Schnißwerke. 2) Maleret auf Holz. 3) Hausgeräthe mit Wappen oder heraldischen Emblemen. Gruppe D. Thon. 1) Steingut, z. B. Ofenkacheln, Fliesen. 2) Majolika. 3) Fayence. 4) Pouzellan. Gruppe V. Glas. 1) Gefäße. 2) Glasmaîerei. 3) Geschliffenes oder geäßtes Glas. (O M Do O Bein, Horn und Shilbpatt. Gruppe &@ Leder. 1) preßtes Leder (Einbände, Möbelüberzüge, Tapeten). 2) Geschnitienes Leder. 3) Ledermosaik. Gruppe f Weberei und Stickerci, l} Kirchliche Objekte. 2) Tapeten, Teppiche, Kleiderstoffe, Leinen- damast, Gardinen, Vorhänç'e, Möbelüberzüge, Anzüge, Gobelins. 3) Gold-, Seiden- und Wol!stickcrei. 4) Fahnen. Gruppe I. Per pier. 1) Buchdrukerzeichen. 2) Bibliothekzeichen (Ex libris). Wasserzeichen. 4) Papierpressuugen (Lurxuspapiere, Brief- und Sicdelmatlen). 5) Saa =—= Gre K Die 1) Malerei. 2) Holzschnitte, Kupferstiße 2c. 3) Zeichnungen. Gruppe L. Phôtoaraphbte 1) Heraldish-sphragistisbe Dar stell ingen aller Art. 2) Lichtdruck.

[1IL. Abtheilung. Genealogie, Heraldik und Sphra- des Hauses Hohenzolleru. Historisch geordnet. en Ausführungsbestimmungen entnehmen wir Folgendes : Die Dauer der Ausstellung ist für die Zeit vom 1, April bié 31, Mai 1882 in Aussicht genommen. Die Anmeldungen von Ausftellungsgegenständen müssen bis zum 1. D

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Dezember 1881 gescheben, und zwor an den Königlichen Rechnungs-Rath Hrn. F. Warnecke, Berlin W., Genthinerstraße 6. Spätere Anmeldungen werden nur dann berücksichtigt, wenn der Naum es gestattet und kany in diesem Falle auch die Aufnahme in den Katalog nicht zugesichert werden. Die Einfendung der Ausftellungsgegenstände hat während des Zeitrauns vom 1. bis 10, März 1882 zu gesehen, In Bezug auf die kunst gewerblichen (Segenstände begt die Ausftellungskommission die Er wartung, daß nur sftilgerechte Arbeiten eingesandt werden und daß diesclben heraldiscc Darstellungen zeigen. Der Hin- und Rücktrané vort sowie die Bersicherung der Gegenstände während des Transports Jeschieht auf Kosten der Aussteller, welche dieselben fracbt- und spesen- frei in das Ausftellungsloklal zu befördern baben. Zu adressiren ist: an die „Heraldi)che Ausftellung zu Berlin, Proviforishes Kunstaus stellungsgebäude auf der Mufeumsinsel.“ Nach Eingang cines Gegen- standes wird dem Aussteller eine Empfangsbescheinigung zugehen Ueber die an maßgebender Stelle erfolgreich angebahnte Gewährung der Zollfreiheit und Transéportermäßigung für die auszustellenden

Gegenstände wird möglichst bald nähere Mittheilung erfolgen.

Der amtliche stenograpbiscche Unterricht im Hause det Abgeordneten beginnt am Montag, den 25, April. Neben vet \chiedenen Anfängerkursen, die vorzügli für Schüler der oberen Klasen böberer Lebranstalten bestimmt ind, finden auch praktische Uebungen für diejenigen statt, welde sich zu Fachstenograpbeun aus bilden wollen Die Kurse sind unen tgeltlid. Anmeldungen werden von Mittwoch, den 20. d. M. ab, Vormittags von 11 bi 1 Uhr, im fstenograpbishen Bureau des Hauses der Abgeordneten au zenomumen.,

des Residenze-Theaters bringt für dic „Arria und Messalina“, das Sardou')\cde Sitten mit Fr, Hermin laar-Delia in der Rolle det Gr. Keppler spielt den Pomerol, Frl. Wienrich di

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In Folge der ausgezcich! mergarten des Belle-Allîiai mit gronem Promenaden-(Zoncert vot Fllumtination îin den Zwischen! Feiertagen Rep Toi

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Redacteur: Riedel. Berlin; Verlag der Expedition (Kessel).

Fünf Beilagen

(einf{ließlicko Börsen-Beilage)

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BetanntmaGurügen, betreffend Verbote und Beshränkungen der Ein- ux bex die NetGsSarenze. Landespolizeilihe Anordnung.

Auf Grund des Reichs-Geseßes vom 7. April 1869 und der revidirten Jnstruktion vom 9. Juni 1873, betreffend die Maßregeln gegen die Rinderpest, wird unter Aufhebung der nahbenannten Bestimmungen der Königlichen Regierung, Ab- theilung des Jnnern, und zwar:

1) der landespolizeilichen Verordnung vom 28. Mai 1879

(Amtsblatt Seite 148);

2) desgleichen, vom 15, November 1879 (Amtsblatt Seite 334/335);

3) desgleichen, vom 12. Dezember 1880 (Ämtsblatt Seite 30DE

4) der Bekanntmachung vom 24. März 1877 (Amtsklatt Seite 79);

5) desgleichen, vom 2. Fanuar 1879 (Amtsblatt Seite 9);

6) desgleichen, vom 24. Januar 1879 (Amtsblatt Seite 34);

7) desgleichen, vom 9. Februar 1879 (Amtsblatt Seite 43);

8) der Bekanntmachung vom 22. Februar 1879 (Amts- blatt Seite 56);

9) desgleichen, vom 27. März 1879 (Amt1sblati Seite 90);

10) des8gleihen vom 1. April 1879 (Amisblali Seite 94/95); 11) desgleichen, vom 21. April 1879 (Amtsblait Seite 118): 12) desgleichen, vom 4. Funi 1879 (Amtsblatt Seite 162), von dem unterzeichneten Königlichen Regierungs-Präsidenten für den Umfang des Regierungsbezirks Gumbinnen bis auf Weiteres hierdurch Folgendes verordnet : Einfuhrverbote und Beschränkungen.

8, 1. Die Ein- und Durchfuhr von lebende1a Rindvieh, sowie von lebenden Schafen und Ziegen aus Rußland ist verboten.

S G E O L O OUtE C S G C Uet O Sto Od au S gland (mit Ausnahme von Butter, Milch und Käse) ift verboten.

Die Ein- und Durchfuhr der nachbenannten, von Rindvich, Schafen und Ziegen stammenden Theile und Erzeugnisse:

a, vollkommen trockene odér gesalzene Häute und Därme;

b, geschmolzener Talg in Gefäßen oder Blöcken ; vollfommen lufttrockene und von Weichtheilen befreite Knochen, Hörner und Klauen ;

. Knochenmeh. ;

. Wolle und Haare, wenn sie in Säcken verpackt sind;

. Blutkuchen (Blutdünger), wenn sie fein pulverisirt sind odcr zu Pulver gerieben'werden können und vollkommen geruchlos sind;

g, vollständig durchgepökeltes Fleisch ist gestattet ;

Auch die Ein- und Durchfuhr von Lumpen, wenn sie in Säcken verpackt sind, isi erlaubt,

Die Einfuhr ist jedoch nur vermittelst der Eisenbahn über Eydtkuhnen und Prostken und auf den bei Eydtkuhnen , bei Kl.-Prostken und bei Laugßargen die Landesgrenze überschrei- tenden Zollstraßen und erst dann erlaubt, nachdem durch Prüfung die vorgeschriebenen Eigenschaften festgestellt sind.

Diese Prüfung erfolgt kostenfrei und zwar bei dem Ein- gange ver:nittelst der Eisenbahn über Eydtkuhnen und Prost- ken auf dem Bahnhofe durcl; die jeweiligen Vorstände der da- selbst befindlihen Zoll-::Abfertigungsstellen, und bei dem Eingange auf den genannten Zollstraßen bei den Nebenzoll Aemtern 1. zu Eydtkuhnen, Klein-Prostken und Laugßargen durch die dortigen Zoll-Einnehmer oder deren Vertreter.

8s. 3. Diejenigen Rinder, Schafe und Ziegen, fowie die- jenigen thierishen und fonstigen Stoffe, welche entgegen den ve1rstehenden Verboten über die Landesgrenze geführt und hierbei in Beschlag genommen werden, ind sofort unter polizeilicher Aussicht zu tödten, beziehungsweise zu vernichten, zuni Gebrauch unschädlih zu machen und zu vergraben.

Transport von Rindvieh auf Eisenbahnen.

8 4 Der Transport von Rindvieh auf Eisen bahnen unterliegt zunähst der Beschränkung, daß dic Verladung innerhalb der nachbenannten Kreise nur auf folgenden Stationen und an bestimmten Tagen erfolgen darf :

im Kreise Darkehmen : auf Station Darkehmen ; im Kreise Goldap:

Station Goldap;

im Kreise Gumbinnen :

Station Gumbiunen;

im Kreise Heydekrug : Station Heydekrug ; im Kreise Junsterburg: den Stationen Jnsterburg, Norkitten und Grünheide : im Kreise Lözen : Stationen Lößen, Widmienen und Stürlack; im Kreise Ly: tationen Lyck und Prostken-Saltzwedell ; im Kreise Oleßko: Stationen Marggrabowa und Kowahlen ; im Kreise Raanit: Station Szillen ; im Kreise Stallupönen den Stationen Stallupönen und Eydtkuhnen ; im Kreise Tilsit: Station Tilfit

Die Berladetage für jede Station werden für die ein zeinen Kreise durch die Kreisblätter bekannt gemacht werden. 8. 5, Die Zulassung von Rindvieh zum Eisenbahntrans port von den vorbezeihneten Stationen aus ist den nachfol genden Bedingungen unterworfen :

a, Der Versender bedarf eines Erlaubnißscheines desjenigen Landraths, in dejjen Kreise das Bich seinen Standort hat; in diesem Erlaubnißschein, welcher eine Gültig keitsdauer von höchstens zehn Tagen haben darf, inner: halb welcher die Verladung bewirkt sein muß, ist die Verladungsfstation, Stückzahl, ein genaues Signalement

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 16. April

der zu versendenden Thiere anzugeben und zu bescheinigen, daß diese Thiere während der leßten vier Wochen ununterbrochen im Kreise gestanden haven ;

. ferner is eine Bescheinigung des zuständigen Thier- arztes darüber erforderlih, daß die zu versendenden Thiere am Tage der Verladung und zwar bei dieser selbst untersucht und einer ansteckenden Krankheit nicht verdähtig befunden worden sind ;

c. endlich eine Bescheinigung des Stations-Vorstandes über den Verladungsort.

Die Bescheinigung zu a, þ und c erfolgt kostenfrei in

einmaliger Ausferligung und bleibt im Besiße des Begleiters. Der Landrath und der Vorstand der Verladungs- Station führen über die Versendung Kontrol: Register. Die Ursprungs-Atteste, §. 16 folgende, deren Ucber- reihung bei Nachsuchung der Erlaubnißscheine erforder- M Der OIeIben im Besizge des Landraths.

Die für jeden Kreis als zuständig zu betrachtenden beamteten | Thierärzte werden durch die Kreisblättex bekannt gemacht |

werden.

Ver!adungen auf anderen als den vorbezeihneten Sta- tionen oder an anderen als den festgestellten Tagen bedürfen der Genehmigung des Regierungs-Präsidenten. Die Kosten der thierärztlichen Untersuchung trägt in diesem Falle dex Verlader.

8. 6. Kälber unter 4 Monaten (bis zur hervortcetenden Horneniwickelung) dürfen auf allen Vahnstationen ohne irgend welche Beschränkung verladen werden.

8. 7. Der die Verladung überwachende Thierarzt ist er- mächtigt, die nah seinem pflihtmäßigen Ermessen der Ein- shmuggelung verdächtigen Rinder von der Verladung und Versendung auf der Eisenbahn auszuschließen.

8. 8. Für Rindvich, welches auf Märkte innerhalb der im 8. 4 bezeichneten Kreise zum Zwecke des Verkaufs auf- G O E nee R as demjenigen des Marktortes scinen Standort hat, darf die Zu- lässigkeit der Verladung a'f der Eisenbahn von dem Land- rathe des Standortes im Voraus bescheinigt werden. Die- selbe ist in diesem Falle auf dem für das Rindvieh ausge- stellten Ursprungsatteste zu vermerkei ; es darf demnächît der vorgeschriebene Erlaubnißschein von dem Landrath: des Marktortes ausgefertigt werden. Bleibt das Vieh unverkauft, so hat der Besizer das Ursprungsattest binnen 24 Stunden nach der Rückkehr des Thieres dem Ortsvorstande oder Vieh revisor, welcher dasselbe ausgestellt hat (8. 19), zur Berichti- gung des Viehregisters zurückzureihen. Dieser hat demnächst das Attest der Ortspolizeibehörde zur Aufhewahrung zu über- enden.

Hornbrandzeichen.

S 9 JeO& Mind, Us auf dex Eifenbabi versendet werden soll, mit Ausnahme der Kälber unter 4 Mo naten, ist mit einem Brandzeichen auf dem rehten Horn, bei

dessen Fehlen auf dem linken zu versehen. Fehlen beide Hörner, | jo kann auch das Brandzeichen fortfallen, jedoch ist dann dieser

Mangel in dem Erlaubnißschein zu bemerken.

Das Brandzeichen muß den Anfangsbuchstaben des Kr°ises, aus welchem das Rind erstammt, sowie die Nummer an- geben, unter welcher dasse.be in dem Erlaubnißschein bezeichnet und aufgeführt ist. Das Brandzeichen desjenigen, zur Ver ladung auf der Eisenbehn kommenden Viehes, welches in den Kreisen Goldap, Gumbinnen, Justerburg, Johannisbura, Löten, Lyck, Sensburg und Stallupönen seinen Standort hat, muß die beiden ersten Buchstaben dieser Kreise angeben.

Die Anbringung des Brandzeichens ist lediglich Sache des Versenders des Viebes; dasselbe kann dem Rinde unmittelbar vor der Verladung aufgedrückt werden.

Rindviehkontrole.

8, 10, Ju den Grenzkreisen des Regierungsbezirks, also in den Kreisen Heydekrug, Tilsit, Ragnit, Pillkallen, Stallu pönen, Golda», Olehko, Lyck und Johannisburg sind für jeden Guts- und Gemeindebezirk einschließlih der Städte Rindvich- register anzulegen. Die Formulare hierzu werden kostenfrei verabfolgt.

8. 11. Diese Register haben auf dein Lande die Orts und Guisvorsteher in zwei Eremplaren aufzustellen und nach den folgenden Vorschriften zu führen; den Amtsvorstehern, welche das zweite Exemplar verwa3hren, liegt die Prüfung und Fesltsielung der Register ob. An Stelle der Guts- und Ge- meindevorstcher können im Falle des Bedürfnisses ehrenamt- lich fungirende Viehrevisoren mit [denselben Befugnissen und Pflichten von den Landräthen bestellt werden. Jn den Städten erfolgt die Führung des Registers in nur cinem Fremplare durch die Bürgermeister.

8. 12. Jn die Register ist nah Anleitung des Formu lars der gesan.nmte Rindviehbestand eines jeden Vieh halten den E:nwohners einzutragen, desgleichen jeder Ab- und Zu- gang unter Beifügung des Namens und Wohnortes des Käufers oder Erwerbere, insofern der Kauf oder die Erwer bung n cht auf Märkten geschieht, was in den Registern zu vermerken ist. Erfolgt der Abgang durch Tod des Thieres, so ist dies gleichfalls zu vermerken.

Ebenso ist in die Negister einzutragen, wenn für das be treffende T i

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Thier ein Ursprungsattest (er. §8. 16 folaende) aus gejitellt wird

8 13. Jeder Rindvieh haltende Wirth ist verpflichtet, alle Veränderungen daran innerhalb 24 Stunden dem Orts oder Gutsvorsieher oder Viehrevifor zur Anzeige zu bringen, Dieser hat allwöchentlich dem=-Amtsvorsteher diz Veränderung zur Kenntniß zu bringen, welcher das in seinem Besitze befind: lihe Register hiernach berichtigt

Kälber sind spätestens vier Wochen nach der Geburt an zumelden

8, 14, Die Führung der Register von Seiten der Orts- vorstände resp. der Revisoren auf dem Lande unterliegt der Ueberwachung durch die Amtsvorsteher, welche in dieser Thä tigkeit durch die Genéd'armen des Bezirks nach Maßgabe der biesen darüber ertheilten Anweisung unterstüßt werden, sowie

überall der außerordentlihen Revision der Grenz- und Kreis- |

thierärite.

IS0.

__ Die Grenzbeamten sind berechtigt, von den Viehregistern Einsicht zu nehmen und Revisionen abzuhalten. Jede stattgefundene Revision ist im Register zu ver-

| merken.

__§. 15. Fn allen Guts- und Geméeindebezirke:1, einschließ- lih der Städte, in welchen Rindvieh-Register geführt werden, sind von den dort angesessenen Schlächhtern und Viehhändlern Biehbücher zu führen, in welches jedes von ihnen angekauste, zum Schlachten bestimmte oder in ihren Stall eingestellte Rind voa ihnen einzutragen ist. Binnen 24 Stunden nach be- wirkter Einstellung in einen Revisionsbezirk is dem Ortsvor- steher oder Viehrevisor unter Ueberreihung der Ursprungs- atteste oder sonstigen Legitimationspapiere davon Anzeige zu machen, ebenso ist ihm in derselben Frist die erfolgte Schlach- tung oder der Wiederverkauf anzuzeigen. Diese Viehbücher unterliegen ebenfalls der Revision der im 8. 14 bezeihneten Beamten. : Ursprungsatteste.

Transport von Rindvieh auf Landwegen.

G Ca E S O Ea R n welchen nah vorstehenden Bestimmungen Rindvieh- Register

| anzulegen sind, muß Feder, welcher Rindvieh (aus\chließlih | von Kälbern unter 4 Monaten bis zur hervortretenden Horn-

bildung) über die Grenze einer Stadt- oder Dorsfeldmark

| treibt, ein Ursprungsattest besizen, also auch dann, wenn

RNindvich von außerhalb jener Kreise in dieselbe eintreten. Diese kostenfreien Atteste, welche die Ortsvorsteher oder Vieh- Revisoren zu entwerfen und mit Siegel und Unterschrift zu versehen haben, bestätigen die Amtsvorsteher ihrem ganzen

| Znhalte nach eb:nfalls mit Siegel und Unterschrist. Den | Leßteren ist vorbehalten, in einzelnen Fällen vor der Bestäti-

gung die Vorprüfung durch den Gensd'armen zu verlangen. Die Formulare werden kostenfrei verabfolgt, deren Ver- wendung der Kontrole der vorgeseßten Behörde unterliegt. __§. 17. Für Rindvieh, welches auf Märkte aufgetrieben wird, sind im ganzen Umfange des Regierungsbezirks Ursprungs- atteste erforderli und zwar auch dann, wenn dasselbe am Markt zugleih seinen Standort hat. Auch die Formulare zu diesen Ursprungsattesten werden kostenfrei geliefert. §8. 18, Dié Urxsprungsatteste sind unter Angabe de Lransportes und Zwecks und mit einer Gültigkeitsdauer von bödhstens 8 Tagen auszustellen. Dieselben können bis zur

| Gültigkeitsdauer von 6 Monaten und unter der Form von

Kollektivattesten ertheilt werden, wenn das Rindvieh zu Arbeits-, Hüchtungs- oder Weidezwecken über die Grenzen der Dorf- oder Stadiseldmark geführt wird.

S. 19, Fm Falle des Ankaufes eines Nindes und dessen Einstellung in einen Revisionsbezirk, sowie des beabsichtigten, aber unterbliebenen - Verkaufs auf Märkten muß das aus: gestellte Ursprungsattest innerhalb 24 Stunden nah dem An- Ttause oder der Nückehr des Thieres dem Ortsvorsteher odex Revisor zur Berichtigung des Viehregisters ausgehändigt oder zurückgegeben werden, Dieser hat die Atteste dem Amts- vorsteher zur Aufbewahrung zu überreichen. Die Vernichtung darf nicht vor Ablauf eines Jahres erfolgen. Die Alteste sind nur dann gültig, wenn die darin bezeichnete Frist nicht ab- zelaufen ist.

20, Zur Nachtzeit, und zwar in den Monaten Ok-

bis einschließlich März von Abends 9 Uhr bis früh 5 Uhr und in den übrigen Monaten von Abends 10 Uhr bis früh 4 Uhr ist in den Kreisen, in welchen die Rindvieh-Kon- trole eingeführt ist, jeder Transport von Rindvieh über die eFeldmarkgrenze auf Landwegen verboten.

E Alle vorstehend den Amtsvorsteher! tragenen dienstlihen Geschäfte liegen in den Stä städtischen Polizeibehörden ob.

i Über- dten den

Vorstehende Anordaung tritt mit dem 1. Mai 1881 in Krast. Zuwiderhandlungen unterliegen den Bestimmungen des 8. 328 des Straf zesetbuches und des Reichsgeseßes vom 21. Mai 1878 (Neichs-Geseßblatt Seite 95).

Gumbinnen, den 18. Avycil 1881.

Der Königliche Negierungs-Präsident : von Scilieckmann.

Nachdem die Rinderpest in Gouvernement Lomsa erloschen it, heben wir die mittelst unserer Verordnung vom 2. Ja- nuar d. F. für die Kreise Ortelsburg und Neidenburg an- geordneten vcrshärften Maßrcgeln auf.

Mit dem Tage der Verkündigung dieser Anordnung tritt bió auf Weiteres unsere Verordnung vom 3. Juli 1879, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest, wieder für den vollen Umfang unferes Bezirks in Kraft.

Königsberg, den 31. März 1881.

Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern.

Die landwirthschaftliche Hochschule zu Berlin.

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