1881 / 91 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Hambnrg, 13. April, (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine fest. Roggen loco unverändert, auf Termine fest,

Weizen pr. April-Mai 208,00 Br., 207,00 Gd., pr. Juli-Augnst 213,00 Br. 212.00 Gd. Roggen pr. April-Mai 195 Br., 194,00 Gd., pr. Juni-Juli 183.00 Br., 181,00 G4. Hafer und Gerste unverän- dert. Rüböl rubig, loco 54,00, pr. Mai 54,00. Spiritus matt, pr. April 45} Br.. pr. Mai-Juni 453 Br., pr. Juni-Juli 46 Br., pr. Juli-August 467 Br. Kaffee fest, aber rubig, Umsatz 2500 Sack. Peiroleum rubig, Standard white loco 7,90 Br., 7,70 Gd.,- pr. April 7,65 Gd., pr. August-Dezember 8,10 Gd. Wetter: Schön.

Pest, 13. April. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco fest, auf Termine ge- schäftSlos, pr. Frübjabr 11,40 Gd, 11,45 Br., pr. Herbst 10,40 G4., 10,45 Br. Hafer pr. Frübjabr 6,62 Gd., 6,67 Br. Mais pr. Mai- Juni 5,91 Gd, 5,93 Br. Kohlraps 12}. Wetter: Schön,

Amsterdam, 13. April. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen auf Termine unverändert, pr. November 290. Roggen loco höher, auf Termine fest, pr. Mai 249, pr. Oktober 28. Raps pr. Frühjahr 327, pr. Héèrbst 340 Fl. Rüböl loco 304, pr. Mai 295, pr. Herbst 31%.

Antwerpen, 13. April. (W. T. B.)

_ Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 204 bez. u. Br., pr. Mai 20} Br., pr. September-De- zember 213 Br. Ruhig.

London, 13, April. (W. T. B)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 48,030, Gerste 3290, Hafer 37,000 Qrts.

Weizen sehr matt, Preise unverändert, Hafer } sh. billiger,

London, 13, April. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 12 Weizenladungen.

Havannazucker No. 12 241. Fest.

Liverpool, 13. April. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Spekulation und Export 1000 B. Matt. Middl. amerikanische April-Mai-Lieferung 6, Mai-Juni-Lieferung 6!/16 d.

Liverpoel, 13. April. (W. T. B.)

(Offizielle Notirungen.) Upland good ordinary 5!/16, Upland low middl. 5}, Upland middl, 6, Mobile middl. 6, Orleans good ordin, 5%, Orleans low midd1. 51/16, Orleans middl. 61/16, Orleans miâdl. fair 74, Pernam fair 64, Maceio fair 64, Maranham fair 64, Egyptian brown middl. 5, Egyptian brown fair 63, Egyptian brown good fair 7, Egyptian white fair 63. Egyptian white good fair 7, Dhollerah middl. 34, Dhollerah good middl, 33, Dhollerah middl. fair 4%, Dhollerab fair 47/16, Dhollerah good fair 41, Dhollerah good 5%, Oomra fair 47/16, Oomra good fair 43, Oomra good 53/16, Scinde fair 41/16, Bengal fair 43/16, Bengal good fair 47/16, Madras Tinnevelly good fair 57/16, Madras Western fair 45/16, Madras Western good fair 41/16,

Glasgow, 13. April. (W. T. B.)

Roheisen. Mixea numbers warrants 47 sh, 7} d. bis 47 sh. 7 d.

Leith, 13. April. (W. T. B)

Getreidemarkt. Weizen 1 d. billiger, Gerste weichend, andere Artikel still, nnverändert.

Paris, 13. April. (W. T. B.) ;

Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. April 29,25. pr Mai 28,80, pr. Mai-August 28,40, pr. September-D ezember 27,30. Mehl ruhig, pr. April 63,10, pr. Mai 62,90, pr. Mai - August

Umsatz 8009 B., davon für

69,25, pr. Mai 70,00, pr. Mai-August 71,50, pr. Sept ember-De- zember 73,25. Spiritus rubig, pr. April 59,00, pr. Mai 59.25. or Mai-Angust 59,25, pr. September-Dezember 58,95. :

Paris, 13. April. (W. T. B)

Rohzucker 88 loco fest, 959,25 à 59,50. W eisser ucker tehanptet, Nr. 3 pr. 1009 kg pr. April 68,75, pr. Mai 9,25, pr. Mai-August 69,60, pr. Oktober-Januar 62,50.

New-YorK, 13. April. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 1053, do. in New-Orleans 10%. Petroleum in New-York 8 Gd., do, in Phila- delphia 8 Gd., rohes Petroleum 6#, do. Pipe line Certificats D. 8 C. Mehl 4 D. 60 C. Rother Winterweizen 1 D. 23 c, Weizen pr. laufenden Monat 1D, 21#C., do. pr. Mai 1D. 20x C. pr. Juni 1 D. 194 C. Mais (old mixed) 58 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7%. Kaffee (Rio-) 12. Schmalz (Marke Wilcox) 11%. do. Fairbanks 113, do. Rohe & Brothers 111/16, Speck (short clear) 84 C. Getreidefracht 43.

Eisenbahn-ZEinunuahmen. Marienburg-Miawkaer Eisenbahn. März 1881 128842 4

(+ 10 331 M). GeneralversammInungen. 928. April. Actien-Gesellschaft Norddeutsche Fabrik für Eisen- A N E in Liquid. Ord. Gen.-Vers. zu erin.

Pommersche Hypotheken-Actien-Bank. Ord. Gen.- Vers. zu Cöglin.

23. Mai. 9. Juni,

Mehl sehr matt. Wetter schön.

62,25, pr. September-Dezember —. Rüböl behanptet, pr. April |

Riajsk-Wiasma-Eisenbahn-Gesellschaft. Ord.“Gen.- Vers. zu St. Petersburg.

R Rb A E E Di RICE P

Woche n-Ausweis der Deutschen Zettelbauken vom 15. März 1881.

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

Gegen Gegen

gafe. edie | Wechsel. | gee,

woche. woche.

Lombard-, forderun- |

woche.

Gow l die A Vor-

Gegen | Täglich | Gegen |Verbind-| Gegen fällige die |lihkeiten| die Berbind-| Vor- lauf Kün- Vor-

woche. |lichkeiten.| woche. digung. | woche.

Reichsbank. Die 5 altpreußishen Banken Die 3 sächsischen Banken

986 553'— 10 240 37| 878 29 105— 53 5 4 51 206/— 311 69 182 52 050 +— 487 3! 198 19 6664- 2818 395! 44 35820 301 16044 18 56 321|— 726 C 42

642 318 8 661 e 6 639+ 954 L Ie Ca E SSATIO N 108 Die 4 norddeutschen Banken alte 6471+ 455 Frankfurter Bank . E e Me 6 778 283 ie Bayerische Notenbank . 36 395 377 Die 3 süddeutschen Banken . 19 316 3271 Summa . 741 637|— 11 921

Theater.

Königliche Schauspiele, Freitag und Sonn- abend bleiben die Königlichen Theater ges{chlo\}en. Sonntag: Opernhaus. 96. Vorstellung. Lohen- rin. Nomantishe Oper in 3 Akten von R. Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Brandt, * Hr. Frie: Hr. W. Müller, Hr. Betz.) Anfang halb r.

Schauspielhaus. 100. Vorstellung. Das Leben ein Traum. Schauspiel in 5 Akten von Calderon, nah West's Bearbeitung. Anfang 7 Uhr.

Frl. Elisabeth Herold mit Hrn. Dber-Landes- gerichts-Referendar Paul Geisler (Schweidnitz). Frl. Auguste v. Hottinger mit Hrn. Kammer- herr und Landrath Andreas Graf v. Bernstorff (Bel-Air—Stintenburg). i

Verehelicht: Hr. Oberförster-Kandidat Conrad mit Frl. Helene Burchard (Kieselkehmen). Hr. Dr. Ferdinand Becher mit Frl. Hermine Scheidemann (Ilfeld). Hr. Gymnasial-Dber- lehrer L. Oxé mit Frl. te Kloot (Kreuznach).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Erwin von Bressensdorf (Leipzig). Hrn. Pfarrer H. Weber (Dt.-Krone). Hrn. C. v. Engel (Pankelow)

Gestorben: Frau Ida v. Zabiensky, geb. Kund (Königsberg). Verw. Frau Geh. Justiz- und Kammergerihts-Rath Ulrike Mannkopfff, geb. Boetticher (Gießen). L

Stee#briefe ‘und Untersuchungs - Sachen.

Steckbriefserledigung. Der gegen den Musifkus Pee Sora _aus e unter dem es Ausf aft C O2 2. Oftober 1880 erlajjene Steckbrief wird als Bes g mora aue B alles d x Bildern, erledigt zurügenommen. Bockenem, den 4. April

dem gleichnamigen Roman von G. Ebers. | 1881 ¿nialies Amtsgericht. T1 Musik von G. Lehnhardt. Ballets, komponirt und * MONTUHCIeS : NTSgeryt, Ah arrangirt vom Balletmeister Bruë. Dekorationen ge- malt von Hartwig. Die Maschinerien nah Angabe und geleitet vom Maschinenmeister H. Geisler. Die Costüme entworfen und angefertigt unter Leitung des Obergarderobiers Happel. Die Requisiten nah Origi- nalen des Königlichen Museums und anderen Vor- lagen. Elektrishe Beleuchtung vom Inspektor Krämer. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Wallner-Theater, Freitag: Ges{lossen.

Sonnabend: Z. 63. M.: Der Compagnon, Lustpiel in 4 Akten von A. L’Arronge.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Freitag: Geschlossen. Sonnabend: Zum 7. Male: Die Schwestern.

Der gegen Heinrih Hollenbach von Hechel- mannéfirchen am 22. Februar 1881 erlaffene Stcckbrief wird als erledigt zurückgezogen, Mar- burg, den 11. April 1881. Der Erste Staats- anwalt.

[10683] Offene Requisition.

In der Injuriensache des Kaufmanns Julius Jacobsohn zu Berlin, Klägers und Wiederbeckïlagten

wider den Productenhändler Iwan Hauer zu Pots- dam, Beklagten und Wiederkläger J.-10,-T: 79;

sind durch rechtskräftiges Urtbeil des unterzeibneten Gerichtes vom 5. Februar 1880 die jeßt dem Auf- enthalte nach unbekannten Parteien wegen wesel- seitiger Beleidigungen zu folgenden Strafen ver- urtheilt worden:

1) Julius Jacobsohn zu einer Geldstrafe von 70 Mark, welcher im Unvermögensfalle eine Haft- strafe von 14 Tagen substituirt ift,

) Iwan Hauer zu einer Geldstrafe von 40

Sonnabend: Zum 1. M.: Der Baron aus welcher im Unvermögensfalle eine Haftstrafe von Amerika. Posse in 3 Alten von Roderich Fels. 8 Tagen jubstituirt, ift.

Ï Es wird erfut, die Geldstrafen,

L mögensfalle die substituirten Haftstrafen zu voll- Germania-Theater. Freitag: Ges{lossen. | strecken und uns zu den oben bezeihneten Akten Sonnabend: Gastspiel der Damen Marie Berg | Nachricht zu geben. i

und Clara Bonné, sowie des Hrn. Louis Thimm. Potsdam, den 3. April 1881. L Von Stufe zu Stufe. Lebensbild mit Gesang in Königl. Amtsgericht. Abth. IVa, 5 Bildern von Dr. Hugo Müller. Musik von M. gez. Pietsch.

Bial. - Sonntag: Die Spitenkönigiu. A L Vor-

[10747] Oeffentlihe Zusiellung s{lossen. mit Ladung.

Sonnabend: Ensemble-Gastspiel der Mitglieder | Bei dem Kgl. Landgerichte dahicr wurde von dem des Wallner-Theaters. Zum 17. M. : Hopfenrath's | Kgl. Rehtsanwalte Herrn Ludwig Hippeli von da Erben. (Novität.) Volksstüuck mit Gesang in | für die Bäckers - Ehefrau Agatha Weigand zu 5 Akten von H. Wilken. Anfang 7 Uhr. Kissingen gegen den Bäcker Georg Weigand von

An beiden Osterfeiertagen (bei günstiger Witte- | Kissingen, zur Zeit unbekannten Aufenthalts eine rung): Eröffnung des Sommergartens. Vor der Klage wegen Vermögensauseinander]ezung cinge- Vorstellung: Großes Promenaden-Concert. (Anfang | reit, in welher Klägerin beantragt, Kgl. Land- 44 Ubr). In den Zwischenpausen: Brillante Jlu- | gericht wolle nah verhandelter Sache zu Recht er- mination der großen Promenade. Am Sonntag | kennen:

(Nachmittags): Das herrenlose Gut. Am Montag I. „Beklagter hat anzuerkennen, daß die zwischen (Nachmitags): Dorf und Stadt. Abendvorstellung ibn und der Klägerin bestehende allgemeine an beiden Feiertagen : Hopfenrath's Erben. Gütergemeinschaft aufgelöst ift, und daß er ia A ai den ibm am Gesammtvermögen gebührenden [enten Antheil bereits an sich genommen al; . Beklagter ist {uldig, das gesammte an Mo- bilien und Immobilien noch vorhandene Ver- mögen der „Parteien der Klägerin zu über- laffen und zu gestatten, daß Folches in den öffentlihen Büchern auf die Klägerin um- schrieben werde;

Residenz-Theater. Freitag: Ges{lofsen.

Sonnabend: Erstes Auftreten der Frau Hermine Claar-Delia. Arria und Messalina.

Krolls Theater, Sonntag, Montag und Dienstag: Ensemble-Gastspiel der Mitglieder des Ostend-Theaters. Studiosus Lessing. Hierauf: Na chwerer Sihung. Zum Schluß: Ein Aprilshwank. Billets und Abonnementsbillets, à Did. 9 H, sind vorber zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.

Stadt-Theater. Freitag: Ges{lofsen.

im Unver-

Belle- Alliance- Theater,

Freitag: Ge-

Concert-Haus, Sonnab.: Concert Bilse des Kgl. Hof-Musikdirektors Herrn y Schluß der Saifon am 39. April.

Familien-Nachrichten. Verlobt: Frl, Ottilie Grolig mit Hrn. Premier- Licutenant und Brigade-Adjutant Otto Crelinger | 111, Beklagter is s{uldig, die Kosten zu tragen.“ (Erfurt). Frl. Elisabeth v. Koeckritß mit Hrn. Zu der von der Klagspartei beantragten münd-

664 246|— 109 99744 214 39 519 + 104 12515 140 9 748 1217 63 447|— 299 46 179 5 307 O T3 1092 79 361 6j 845 GI8|— i 182] 234 0D5[— 12 (41

Otto v. Rohr (Thiergarten—Dannenwalde). * lihen Verhandlung dieser Klage ist Termin auf

207 655|— 16476) | 4931 4+ 4031 9183+ 88 3031— 3324 8845+ 8329

11409|+ 819] 18873/|+ 269 6050+ 5559| 4221— 279 1979+ 1123 7+ 0 2000+ 1163} 690+ 600

41 889|+ 957

Freitag, den 17. Juni 1881, früh 8 Uhr, Ix. Civilfammer dahier anberaumt, wozu der Beklagte unter der Aufforderung geladen ift, einen bei dem hiesigen Kgl. Landgerichte zugelasse- nen Anwalt zu bestellen.

Fn Gemäßheit des §8. 187 der R. C. P. D. wird Vorstehendes zum Zwecke der öffentlichen Zustellung hiemit bekannt gegeben.

Schweinfurt, den 12. April 1881.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

Voigt, K. Oberg.

[10739]

Verkaufsanzeige und Aufgebot.

Auf den Antrag der Kinder des Bergmanns Gottfried Schröter aus Osterode sollen die folgen- den Grundstücke des Moldenhauers Koch und dessen Ehefrau Henriette, geb. Weißleder zu Osterode, als:

1) das unter Haus Nr. 31 zu Osterode be- legene Aubauerhaus mit Stall, Keller, Hof- raum und Hausgarten, Artikel 28 Karten- blatt 2 Parzellen 51 und 52 zur Größe von 1,909 Ar,

9) das in der Feldmark Osterode am Taschen- berge belegene Stück Ackerland, Karten- blatt 2 Parzelle 30 zur Größe von 15,03 Ar am

Montag, den 30. Mai 1881, Nachmittags 3 Uhr, im Mascher’shen Gasthause zu Osterode im Wege der Zwangsvollstreckung öffentlih meistbietend ver- kauft werden.

Alle Diejenigen, welde an dem genannten Grundbesiß Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fideicommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberectigun- gen zu * haben vermeinen, werden hiermit auf- efordert, solche spätestens in dem angeseßten Termine anzumelden, widrigenfalls für den #ch nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Er- werber das Ret verloren geht.

Das demnächst zu erlassende Aus\{lußurtheil foll nur mittelst Anschlag an der Gerichtêtafel bekannt gemacht werden.

Jlfeld, den 2. April 1881.

Königliches Amtsgericht. Quénsell.

[10714] Ausschlußurtheil.

Das Königliche Amtsgericht zu Schwerin a. W. hat am 7. April 1881 für Recht erkannt : Das Dokument über die, auf dem Gute Ro- fitten, Abtheilung 111. Nr. 3 für Frau Ober- Amtmann Nobiling, Amalie, geborene Viebig, eingetragene Hyþothek von 1500 H wird für kraftlos erklärt.

He, Gerits\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

Ausgebot.

Mer Bahnhofsvorfteber Maximilian Kunibert Wil-

[10733]

elm Zerner auf Bahnhof Hißatcker, Sobn des Kammermusikus a. D. Ludwig erner und benen weil. Ehefrau Henriette, geb. Höpfner, zu Berlin, ist am 16. März 1880 zu Lüneburg verstorben.

Die dem unterfertigten Gericht bekannt gewor- denen Erben des pp. Zerner haben ihrem Erbrechte in den Naclaß desselben in rehtsgültiger und rehts- förmiger Wéêtse entsagt. 2

Da andere Erben für die Verlaffenschaft sih bis- lang nit gefunden haben, ergehet auf Antrag des für den Zernershen Na#hlaß bestellten edes Kaufmanns C. Udolphs zu Hiyacter, an alle Die- jenigen, welhe an dem Na(laß des weil. pp. Zerner erbberechtigt zu sein vermeinen, die Aufforderung, ibre Erbschaftsanfprüche unter Beibringung der die- selben beweisenden Urkunden spätestens in dem auf

Mittwoch, den 22. Juni d. Js.,

¿ Vormittags 11 Uhr, bei hiesigem Amtsgericht anleteten Aufgebots- termine anzumelden unter der Verwarnung, daß die Erbschaft, wenn si kein Erbe melden / und legiti- miren sollte, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgen- der Anmeldung aber dem si legitimirenden Erben ausgeantwortet werden soll, der nah dem Auss{luß

i etwa meldende Erbberechtigte aber alle bis dahin

über die Erbschaft getroffenen Verfügungen anzu- erkennen s{uldig und weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nußungen zu fordern berechtigt sein, sondern sein Anspruch sich auf das beschränken joll, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden fein möchte. Dannenberg, den 28. März 1881. Königliches Amtsgericht, Abth. TI. gez. Wilhelm.

err r Brehm, Gerichts\{hreiber Königlichen Amtsgericht. [10815]

In der Strafsache gegen den Füsilier Franz Xaver Joder der 12. Com- pagnie 7. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 69 ; wegen Fahnenflucht hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Mülhausen in der Sitzung vom 15. Januar 1881 beschloffen, daß das Vermögen dcs Füsilier Franz Xaver Joder der 12. Compagnie 7. Rheinischen Infan- zerie-Regiments Nr. 69, geboren am 10. August 1860 tu Mülhausen i./E., Kreis Mülhausen, katholis, Photograph, bis zum Betrage der ihn möglicher- weise treffenden Geldstrafe von 3000 4 und der Kosten mit Beschlag belegt sei. gez. Wolf. Hoppé. Marheinecke.

Ve-:käufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[O Verpachtung. Die zum Stifte Neuzelle gehörige, etwa 5 km von den Eisenbahnstationen Neuzelle und -Wellmißz

belegene ¿ à Domaine Wellmißz,

mit ciner Brennerei und dem Vorwerk in der Oder- niederung, an Fläche 513,834 ha, darunter 439 ha Aer und 50 ba Wiesen, enthaltend, soll auf 18 Jahre, von Johannis 1881 bis dahin 1899, im Wege des offentlichen Meistgebots verpachtet werden. Hierzu ist ein Termin auf Dienstag, den 17. Maid. J-, Vormittags 11 Uhr,

in unserem Sitzungszimmer, - Regierungsstraße Nr. 94/26 bierselbst, vor dem Ober-Regierungs-Rath Rüppell anberaumt.

Das Minimum des jährlichen Pacbtzinses ist auf 18100 M festgeseßt und zur Uebernahme der Pach- tung ein disponibles Vermögen von. 120 000 M er- forderlich, über dessen Besiß si die Pachtbewerber vor dem Termine auszuweisen - haben.

Die Verpachtungsbedingungen sind in unserer Registratur einzusehen, auch können - die speziellen Bedingungen in Abschrift gegen Erftattung der Kovialien bezogen werden. _

Die Besichtigung der Domaine ift gestattet,

Frankfurt a. O., den 12. April 1881.

Königliche Regierung.

Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.

Rüppell. i

[10346] Königliche Eisenbahn-Direktion M zu Bromberg.

Die Lieferung von 2091 Stück Sa reifen und 2282 Stück \{chweißeisernen- Siederöhren soll verdungen werden; Submissionstermin am 26. April c., Vormittags 11 Uhr, in unjerem Centralbureau. Offerten sind an die Adresse „Ma- terialien-Bureau der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Bromberg“ mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Radreifen resp. Siederöhren“ frankirt einzureichen. Bedingungen sind von dem Materia- lien-Bureau gegen Cinsendung von 60 43 für Rad- reifen und 40 - für Siederöhren zu beziehen.

Bromberg, den 6. April 1881.

[10848] N Viersener Actien-Gesellschaft für

Spinnerei & Weberei.

In Gemäßnet des Art. 46 unseres Statuts wurde die Dividende für das Geschäftsjahr 1820 aut 62/3 Prozent 40 4 pro Actie festge- stellt und kann vom 1. ; uni dss. Jahres gezen Einhändignng des Coupons Nr. 4 unjerer Actien an unserer Kasse hier oder bei den Banquiers der Gesellschaft, den Herren j

Sal. Oppenheim jr. & Co. in Cöln, A. Stchaaffhauseuscher Bankvereiu in Cöln, Grunelius & Co. in Frankfurt a. M., von Beckerath-Hecilmann in Crefeld, A. Molcnaar & Co. in Crefeld, s Gladbacer Bankverciu, Quack[& Co. in M. Gladbah, : Grormysen & Linxweiler in Viersen erhoben werden. j Viersen, den 13. April 1881.

Der Verwaltungsrath,

Deutscher Reichs-Anzeiger

Und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 Æ 50 ch4 für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeiie 30 4.

————————————————————————————— E —===IIT

Alle Post-Anstalten unehmen Sestellung an; î

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe- j

L:

M 91.

Berlin, Dienstag,

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

———— M

Berlin, 19. April 1881.

Se. Majestät der Kaiser und na sind dur eine leihte Erkältung- gezwungen gewesen, Allerhöchstsich während der Feiertage zu schonen, und auch am Besuch der Kirche gehindert worden ; Se. Majestät haben indessen die regelmäßigen Vorträge entgegengenommen, und der Katarrh ist im Verschwinden.

See. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem tkatholishen Pfarrer und. Landdechanten Hu y zu Herzebrock im Kreise Wiedenbrück und dem katholischen Pfarrer Funk zu Hastenrath im Kreise Düren den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; sowie dem Waschmeister Jansen zu Coblenz, dem Forstshußgehülfen Holste zu Spröge im Kreise Harburg, dem Kohlenmesser Franz Schöne auf der fisfali- schen Braunkohlengrube bei Éggersdorf und dem Bahnwärter Drube zu Hildesheim das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver- leihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Fnsignien zu ertheilen, und zwar: des Kaiserli russishen St. Annen-Ordens dritter Klasse: dem Kommerzien-Rath Gruson zu Bucktau bei Magde- burg; F des Komthurkreuzes des Kaiserlich österreichische n Franz-Joseph- Ordens: . dem Kaufmann und Fabrikanten Johann Caspar Harkort zu Harkorten im Kreise Hagen ; des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:

dem Seconde-Lieutenant de Graaf im 2. Branden- burgischen Ulanen-Regiment Nr. 11; sowie

des Ritterkreuzes des Königlich \chwedischen Wasa-Ordéns: dem Kaufmann William Schönlank zu Berlin und dem Banquier und Königlich _chwedis{h-norwegishen Konsul Eduard Schmidt ebendaselbst.

Deutsches Neich.

(Ueberseßung.) Weltpostverein.

Uebereinkunft, betreffend den Austausch von Post- padcketen ohne Werthangabe, abgeschlossen zwischen Deutschland, . Oesterrei-Ungarn, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Egypten, Spanien, Frankreich, Großbri- tannien und Jrland, British Jndien, Ztalien, Luxem- burg, Montenegro, Niederland, Persien, Portugal, Rumänien, Serbien, Schweden und Norwegen, der Schweiz und der Türkei. Vom 3. November 1880.

Die Regierungen von Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Egypten, Spanien, Frankreich, Großbritannien und Jrland, Britisch Jndien, Jtalien, Luxem- burg, Montenegro, Niederland, Persien, Portugal, Rumänien, Serbien, Schweden und Norwegen , der Schweiz und der Türkei sind von dem Wunsche geleitet, die Verkehrsbeziehungen

wischen ihren betreffenden Ländern mittels eines, von der Post zu bewirkenden Austausches von Packeten ohne Werth- angabe zu erleichtern. Demgemäß haben die Unterzeichneten, welche zu dem Zweck mit in guter und regelrechter Form befundenen Vollmachten versehen sind, die nachstehenden Be- stimmungen vereinbart.

Artikel 1.

1) Padckete ohne Werthangabe bis zum Gewicht von 3 kg können unter der Bezeihnung „Postpackete“ aus einem der vorbezeichneten Länder nah einem anderen dieser Länder ab- gesandt werden. j i L

2) Die Ausführungsbestimmungen enthalten die sonstigen Bedingungen, unter welchen die Packete zur Beförderung zu- gelassen werden. s

Artikel 2.

1) Die Freiheit des Transits über das Gebiet jedes der beitréteiven Länder ist gewährleistet ; die bei der Beförderung betheitigten Verwaltungen übernehmen die Verantwortlichkeit innerhalb der im nachfolgenden Artikel 11 bestimmten Grenzen. L

2) Die Ueberweisung der Postpackete, welche ja niht angrenzenden Ländern ausgetauscht werden, erfolgt üd-

deu 19. April, Abends.

181.

———————-

weise, sofern zwischen den betheiligien Verwaltungen nicht anderweite Verabredung getroffen ov. ifel 3.

1) Die Verwaltung des Ursprungslandes . hat an jede der am Landtransit theilnehmenden Verwaltungen eine Ge- bühr von 50 Centimen für jedes Packet zu entrichten.

2) Außerdem hat die Verwaltung des Ursprungslandes wenn - es sich um die Beförderung auf einer oder auf mehren Seepostlinien handelt, an jede Verwaltung, deren Seepostverbindungen an der Beförderung theilnehmen, für jedes Packet eine Gebühr zu entrichten, welche beträgt:

95 Centimen für jede Strecke, welche 500 Seemeilen nicht übersteigt, i j

50 Centimen für jede Strecke, welche über 500 Seemeilen beträgt, aber 1000 Seemeilen nicht übersteigt, :

1 Franken für jede Strecke, welche über 1000 Seemeilen . beträgt, aber 3000 Seemeilen nicht übersteigt, i

2 Franken für jede Strecke, welche über 3000 Seemeilen beträgt, aber 6000 Seemeilen nicht übersteigt,

3 Franken für jede Strecke über 6000 Seemeilen.

Die Berehnung der Beförderungsstrecken erfolgt eintre- tenden Falls nah der mittleren Entfernung zwischen den be- treffenden Häfen der beiden in Betracht kommenden Länder.

ê ñ Ar tirt ¿ Die Postpackete müssen srantiri werden. Dp Artikel 5

1) Die Taxe der Postpackete seßt sih aus einer Gebühr zusammen, welche für jedes Packet soviel Mal 50 Centimen oder das Aequivalent in der betreffenden Währung jedes Landes beträgt, als Verwaltungen an der Landbeförderung theilnehmen, eintretenden Falls nter Hinzurehnung der im 2. Paragraphen des vorhergtheüden Ariikels 3 vorgesehenen Gebühr für die Seebeförderung. \ Das Aequivalent in der betre ag Währung wird durch die Ausführungsbestim- mungen festgeseßt. i

9) Als Uebergangsmaßregel steht jedem der vertrag- schließenden Länder die Befugniß zu, für die bei seinen An- stalten zur Einlieferung elangenden oder daselbs ankommen- ven -Postpackete eine ZusBlagtaxe von 25 Centimen für jedes Paket zu erheben. z

Ausnahmsweise wird diese Zuschlagtaxe erhöht auf 50 Centimen für Großbritannien und JFrland, auf 75 Centimen für British Jndien und für Persien und auf 1 Franken für Schweden. ;

3) Für - die Beförderung zwischen dem Festlande von Frankreich einerseits, und Algerien und Korsika andererseits, sowie zwischen dem Festlande von Jtalien und den Jnseln Sicilien und Sardinien kommt ebenfalls eine Zuschlagtaxe von 25 Centimen für jedes Paket zur Erhebung.

Artikel 6. Die absendende Verwaltung vergütet für jedes Packet a, an die Verwaltung des Bestimmungsgebiets 50 Cen- timen, eintretenden Falls unter Hinzurehnung der in den 88. 2 und 3 des Artikels 5 vorgesehenen Zuschlagtaxe ; b, an jede etwaige Transitverwaltung die im Artikel 3

ten Gebühren. festgesegte ) Artikel 7.

Jm Bestimmungslande kann vom Empfänger für die Bestellung und die Erfüllung der Zollformalitäten eine Ge- bühr eingezogen werden, deren Gesammtbetrag 25 Centimen für jedes Packet nicht übersteigen darf.

Artikel 8.

Die Padckete, auf welche die gegenwärtige Uebereinkunft Anwendung findet, dürfen mit keiner anderen Postgebühr, als den in den vorhergehenden Artikeln 3, 5 und 7, sowie in dem nachfolgenden Artikel 9 vorgesehenen Gebühren belastet

werden. i Artikel 9, ;

Für die Nachsendung von Postpacketen aus einem Lande nah einem anderen, aus Anlaß der Wohnungsveränderung der Empfänger, imgleichen für die Rücksendung unbestellbarer Posipackcte wird ein Nachshußporto auf Grund der im Ar- tikel 5 festgeseßten Taxen von den Empfängern oder, ein- tretenden Falls von den Absendern eingezogen, unbeschadet der Zurücktbezahlung von entrichteten Zollgebühren.

Artikel 10.

Es ift verboten, dur die Post Pakete zu versenden, in welchen Briefe oder den Charakter der Correspondenz tragende Mittheilungen, oder aber solhe Gegenstände enthalten sind, deren Zulassung dur die Zoll- und sonstigen esetze “oder Verordnungen nicht gestattet 1st.

Artikel 11.

1) Wenn ein Postpacket verloren geht oder beschädigt wird, so hat, den Fall höherer Gewalt ausgenommen, der Absender, und in Ermangelung oder auf Verlangen desselben der Empfänger Anspruch auf einen dem wirklihen Betrage des Verlustes oder der Beschädigung entsprehenden Ersaß, ohne daß derselbe indeß den Betrag von 15 Franken über- steigen darf.

2) Die Verpflichtung zur Zahlung des Ersaßbetrage s

liegt derjenigen Verwaltung ob, welcher die Aufgabe-Anstal t angehöri. Dieser Verwaltung bleibt überlassen, ihren Anspruch

gegen die verantwortliche Verwaltung, das heißt gegen die- jenige, in deren Gebiet oder in deren Betrieb der Verlust oder die Beschädigung stattgefunden hat, geltend zu machen. 3) Bis zum Nachweis des Gegentheils liegt die Verant- wortlihkeit derjenigen Verwaltung ob, welche das Postpacket unbeanstandet übernommen hat und weder dessen Aushän- digung an den Empfänger, noch, eintretenden Falls, die vor- \christsmäßige Weitersendung an die folgende Verwaltung na- weisen kann. i 4) Die Zahlung des Ersaßbetrages dur die Verwaltung des Aufgabegebiets soll sobald als möglich und spätestens innerhalb eines Jahres, vom Tage der Nachfrage ab gerehnet, stattfinden. Die verantwortliche Verwaltung ist verpflichtet, der Verwaltung des Aufgabegebiets den von derselben ge- zahlten Ersaßbetrag ohne Verzug zu erstatten. 5) Man is} darüber einverstanden, daß der Anspruch auf Entschädigung nur zulässig ist, wenn derselbe innerhalb eines Jahres, vom Tage der Einlieferung des Postpackets an ge- rechnet, erhoben wird ; nah Ablauf dieses Zeitraums steht dem Absender ein Anspruch auf irgend eine Entschädigung nicht zu. 6) Wenn der Verlust oder die Beschädigung auf der Be- förderungsstrecke zwischen den Auswecselungs-Ansialten zweter angrenzender Länder stattgefunden hat, ohne daß festgestellt werden kann, auf welchem der beiden Gebiete dies geschehen ist, so wird der Seil von un betreffenden beiden Verwal- tungen zu gleihen Theilen getragen. L

h) Die Ersaßverbindlichkeit der Verwaltungen für die Postpackete hört auf, sobald die Empfangsberechtigten die Sen- dungen übernommen haben.

Artikel 12. , Die innere Gesezgebung jedes der yerteags(ließenven

Länder bleibt in Allem anwendbar, was dur die in der gegenwärtigen Uebereinkunft enthaltenen Bestimmungen nicht

vorgeschen worden ist. R Artikel 13.

Die Festseßungen der gegenwärtigen Uebereinkunft be- \hränken Je U Befugniß der vertragschließenden Theile, behufs Verbesserung des Austausches der Postpackete besondere Uebereinkommen unter sih bestehen zu lassen oder neu zu \chließen, sowie engere Vereine aufrecht zu erhalten oder neu

zu gründen. : Artikel 14. ;

1) Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, welche an der gegenwärtigen Uebereinkunft nicht theilgenommen haben, ist der Beitritt auf ihren Antrag und zwar in der durh Ar- tikel 18 des Vertrages vom 1. Juni 1878 für den Eintritt in den Weltpostverein vorgeschriebenen Form gestattet.

2) Wenn indeß das Land, welches der gegenwärtigen Uebereinkunft beizutreten wünscht, die Befugniß in Anspru nimmt, eine höhere Zuschlagtaxe als 25 Centimen für jedes Packet zu erheben, #o theilt die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenshaft das Beitrittsgesuch sämmtlichen vertrag- schließenden Ländern mit. Das Beitrittsgesuh gilt als ge- nehmigt, wenn innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten feine Einsprache erhoben worden ist.

Artikel 15. : Ï Die Postverwaltungen der vertragschließenden Länder be- zeihnen die Anstalten oder Ortschasten, welche sie zu dem internationalen Austaush von Postpacketen zulassen ; sie regeln die Versendungsweise der Postpackete und seßen alle weiteren Dienstvorschriften fest, welche erforderli sind, um die Aus- führung der gegenwärtigen E zu sichern. Artikel 16. j Die gegenwärtige Uebereinkunft unterliegt hinsichtlich der Revision L. Bestimmungen, welche dur Artikel 19 des Weltpostvertrages vom 1. Juni 1878 festgeseßt worden

nd. 1 Artikel 17. e

1) Jede Postverwaltung eines der vertragschließenden Länder ist berechtigt, den anderen betheiligten Verwaltungen durch Vermittelung des internationalen Bureaus Vorschläge in Betreff des Austausches von Postpacketen zu unterbreiten.

2) Um gültig zu werden, müssen diese Vorschläge er- A Einstimmigkeit, wenn es sich um Abänderungen der Bestimmungen der Artikel 1, 2, 3, 4, 65, 6, 7, 8, 10, 11, 16, 17 und 18 der gegenwärtigen Uebereinkunft handelt;

‘b, zwei Drittel der Stimmen, wenn es sich um die Ab- änderung anderer Bestimmungen der gegenwärtigen Ueber- einkunft, als derjenigen der vorbezeichneten Artikel handelt; Ï

c. einfahe Stimmenmehrheit, wenn es sih um die Aus- legung der Bestimmungen der gegenwärtigen Uebereinkunft E Die gültigen Beschlüsse werden in den beiden ersten Fällen durch eine diplomatische Erklärung, 1m dritten Falle durch eine Benachrichtigung im Verwaltungswege bestätigt, wobei die im leßten Absaß des Artikels 20 des Weltpostver- trages vom 1. Juni 1878 bezeichnete Form zu beobachten ist.

Artikel 18. 1) Die gegenwärtige Ueb -reinkunft soll am 1. Oktober

1 zur Ausführung gebracht werden. i In J Dilelbe soll so bald als möglich und spätestens am