C EMAE T Id e E D -Drared Lw N K
PAA E AL B -
r
Ri
n a: Sd
S
L
L Lire bt A A T
Ministerium für Landwirthschast, Domänen und Forsten.
Den Domänenpächtern Rems zu Strohwalde und Wentzel zu Brahwiß, im Regierungsbezirk Merseburg, ist der Charakter als Königlicher Ober-Amtmann beigelegt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regierungs- und Baurath Kozlowski is der Königlichen Regierung zu Marienwerder überwiesen worden.
Die Königliche Eisenbahn-Direktion in Berlin is mit dex Anfertigung genereller Vorarbeiten für eine Eisen- bahn von Berlin über Mölln nah Elmshorn, die Königliche Eisenbahn-Direktion in Hannover mit der An- fertigung derartiger Vorarbeiten für eine Fortseßung der Lüneburg-Lauenburger Eisenbahn bis nach Dk- desloe beauftragt worden.
Die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Bromberg ist mit der Anfertigung genereller Vorarbeiten für eine Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Jablonowo über Straßburg und Lautenburg nah Soldau beauftragt worden.
Umgebungskarten verschiedener Garnisonstädte. Maßstab 1:25000 der natürlichen Länge.
Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 8. Dezember v. J. wird bierdurch bekannt gemacht, daß außer den bereits publizirten Garnisfon- Umgebungskarten von Bromberg, Thorn, Göttingen, Goslar, Sonder- burg (à 4 Blätter), Lübeck, Flensburg, Schleswig (à 6 Blätter) nun- mehr auch eine
Karte der Umgegend von Hamburg (-Altona) in
4 Blättern G
veröffentlicht worden ist. — Diese Karte gründet sich durchweg auf eine neue Triangulation, bezw. topographishe Aufnahme; fie enthält außer der vollständigen Situationszeihnung (Gewässer, Wiesen, Moore, Hutungen, Haiden, Wälder, Gärten, Eisenbahnen, Wege, Deiche, Schleusen, Ortschaften, Höfe, Häuser, Mühlen, Ziegeleien 2c.) eine reihe Nomenklatur. Das Terrain is in zweisfaher Weise zur Darstellung gekommen, nämlih außer in äquidistanten Niveau- furven (Horizontalen) in braunen Bergstrichen, welhe in Müff- lingscher bezw. Lehmannscher Manier ausgeführt find; zahlreiche Höhenkoten vervollständigen die Darstellung des Terrains. So- fern die Höhenkoten mit N. B. (Nivellements-Bolzen) bezeinet find, gründen fie sich auf ein von der trigonometrischen Abtheilung ausge- fübrtes geometrisches Präzisions-Nivellement. Die äquidistanten Niveaukurven find von 5 zu 5 m Vertikalabstand gezogen. Diese Kurven sind bei 20, 40, 60, 80, 100 m 2c. verstärkt. — Einzelne wichtige topographische Veränderungen, die seit der Aufnahme einge- treten sind, wie die großen Elbkorrektionen bei Hamburg 2c. sind auf dieser Karte nachgetragen. — Jedes der litbographirten vier Kartenblätter bringt durchschnittlic eine Fläche von 2,2 geographische Quadratmeilen zur Darstellung. Der Preis eines jeden Blattes mit braunen Bergstrichen beträgt 1 M. 50 S, jedo werden auch s{warze Exemplare ohne solche Terraisckarstellung zum Preise von einer Mark abgegeben. — Nach vorgäng?HLtLestellung können die vorliegenden vier Kartenblätter durch jede But x Kartenhandlung bezogen werden. Der, General-Kommissionsdebit s IAbckSimon Schroppschen Ho Landkartenhandlung in Berli{ 6, Larlottenstraße Nr. 61, übertragen;
Berlin, den 21. April 1Kidt, G
Königliche Wellunes-Aufnahme. Kartograp# 6 Abtheilung.
b, e
z « z ; Oberst unt Abtheilungs-Chef.
Personalveränderungen.
Königlich preußishe Armee.
Ernennungen, Beförderungen undVerseßkungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12. April. v. Reuß, Sec. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 14, in das Inf. Regt. Nr. 50, v. Saldern, Sec. Lt. von dems. Bat., in das Inf. Regt. Nr. 43 verseßt. — 16. April. Glubrecht, Hauptm. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 2, unter Belafs. in seinem Dienstverbältniß als Art. Offiz. vom Plat in Colberg, S cbilling, Hauptmann von demselben Regiment, unter Belassung in scinem Dienstverhältniß als Vorstand des Artillerie-Depots in Stettin, in das Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 11, verseßt. Jaeckel, Hauptmann à la suite der 2, Ingenieur - Inspektion, unter Entbind. von seinem Kommando nah Württemberg, in die 2. Ingen. Insp. wiedereinrangirt. v. Keiser 1I.,, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp. und Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 11, bebufs Verwendung als Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 13, unter Stel- lung à la suite der 3. Ingen. Insp., nah Württemberg kommandirt.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 12. April. Berendes, T, a. D., zulett im 2. Garde-Landw. Regt., im Beurlaubten- tande, und: zwar als Hauptm, mit Patent vom 15, März 1878, bei dem 2. Garde-Landw. Regt. wiederangestellt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12. April. B uchinsky, Pr. Lt. a. D., zuleßt von der Landw. úInf. des 1, Bats. Landw. Regts. Nr. 43, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Unif. ertheilt. — 16. April. v. Heineccius, Major a. D., zulett Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Roagt. Nr. 17, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des gen. Regts. zur Disp. gestellt.
Beamte der Militärverwaltung. Dur Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 4. April. Lindstaedt, Ober-Rofarzt beim Feld-Art. Regt. Nr. 7, zum Feld-Art. Regt. Nr. 31, Meyer, Ober- Roßarzt beim Drag. Regt. Nr. 16, zum Feld-Art. Reat. Nr. 7, Kunze, Ober-Roßarzt und Assist. bei der Lehrschmiede der milit. Rokfarztschule, zum Drag. Reat. Nr. 16, verseßt. Koesters, Roß- arzt und Assist. bei der Lehrshmiede der milit. Roßarztschule, zum Ober-Roßarzt ernannt. — 10. April. Ehlers, Zablmstr. bei der 1. Abtbeil. Feld-Art. Reats. Nr. 10, zum Ulan. Regt. Nr. 13 ver- seßt. — 12. April. Niekisch, Zablmstr. vom Füs. Bat. Gren. Regt. Nr. 6, zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 58 versetit.
Königlich Bayerische Armee.
(Grnennungen, Beförderungen und Versetzungen. m aktiven Heere. 12. April. Dorfer, Zeug-Lt. des Festungs- Art. Depots Germersheim, verwendet beim Kaiserlichen Festungs-Art. Depot Straßburg, zum Zeug-Pr. Lt. befördert.
Durch Verfügung des Kriegs - Ministeriums. In Häberlin, Sec. Lt. des 8. Inf. Regts. Corps vom 1. k, M. an kommandirt.
Abschiedsbewilligungen. ImaktivenHeere. 12, April. Pappus v. Trazberg Frhr. v. Raucbenzell und Laubenberg, Pr. Lt. à la anite f. E., unter die Offize. a. D., mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 3. Jnf. Degts. und unter Verleihung des Gharakters als Hauptmann, eingerciht.
In der Kaiserlichen Marine.
Ernennungen, Beförderungen, Berlin, 15, Marz Blanc, Kapitän zur Sce im Admiral- sabe, unter gleihzeit. Verse. in das S . Corps, von der Stellung als Chef des Stabes der Admiralität entbunden. Krae- mer, Zahlmeister von der 1. Motrosen-Division, mit feiner bis-
zur Intend. 11. Armee-
Sceoffiz
Ferigen Uniform und dem bedingten Anspruch auf CGivilanstellung.
April. |
| Etat stehenden Gefängnissen angestellt sind, von dem Ober“ | General-Adjutant des Großherzogs, Freiherr von Neubronn,
Kampf, Zahlmeister von derselben Division, mit Pension, seiner bisher. Unif. und der Ausficht auf Anstellung im Civildienst, der Abschied bewilligt. — Berlin, 12. April. Graf v. Monts, Kapitän zur See, zum Contreadmiral, Heusner, Kupfer, Sce- ring, Schröder, Korv. Kapitäns, zu Kapitäns zur See befördert. v. Treuenfeld, Korv. Kapitän, der Charakter als Kapitän zur See verlichen. — Berlin, 16. April. Knorr, Kapitän zur See und Ober-Werftdirektor in Wilhelmshaven, unter Entbindung von dieser Stellung und unter Verseß. in den Admiralstab, zum Chef des Stabes der Admiralität, Stenzel, Kapitän zur See, zum Ober-Werftdirektor in Wilhelmshaven ernannt. Graf v. Baudissin, Kapitän-Lt., unter Versetz. in den Admiralstab, als zweiter Adjut. zur Marinestat. d. Nord- see, Schult, Pr. Lt. vom See-Bat., als dritter Adjut. zur Marine- station der Ostsee, kommandirt. Dautwiz, Schwarzlose, v. Holleben, Strauch, Kapitän-Lts.,, Cochius, Kapitän-Lt., dieser unter gleizeit. Ernennung zum CommandeÆ der Matrosen- Art. Abtheil. der 1. Matrosen-Div., v. Lepel-Gniß, Hartog, Kapitän-Lis., Graf v. Nanzow, Kapitän-Lt., dieser unter Entbind. von der Stellung als Mitglied der Art. Prüf. Kommission und Verse. in das Seeoffiz. Corps, zu Korv. Kapitäns, Altag, Jaescbke, Galster, Schmidt, Lts. zur See, zu Kapitän-Ls., Rüdiger, Lavaud, Frhr. v. Lyncker, Posselt, v. Henk, Thiele I, Schneider, Borckenhagen, Oelrichs, Lis. zur See, zu Kapitän-Lts., unter Vorbehalt der Patentirung, Wengel, Unter-Lt. zur See, zum Lt. zur See, Bauendahl, Bachem, v. Bunsen, Poscchmann, Unter-Lts. zur See, unter Vorbehalt der Patentirung, zu Lts. zur See, befördert.
Nichtamtliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 23. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Contre-Admiral Grafen von Monts und hörten den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, General-Adjutanten von Albedyll.
Danach unternahmen Se. Majestät eine Ausfahrt.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 111/2 Uhr militärische Meldungen entgegen und empfing demnächst den General- Superintendenten, Probst Dr. Brücfner, in Audienz.
Nachmittags 51/2 Uhr fand anläßlich des Geburtstages Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Margarethe im Kron- prinzlichen Paal ein Kinderfest statt. Jhre Majestät die Kaiserin und Königin erschien zum Besuch im Palais.
Um 61/3 Uhr begaben Sih Jhre Kaiserlichen und König- lichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrshaften nah Potsdam zum Besuch der von dem Offizier-Corps des 1. Garde-Regi- ments z. F. für Jhre Königlichen Hoheiten den Prinzen Wilhelm und Gemahlin im Regimentshause veranstalteten Festlichkeit.
Jhre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin kehrte mit dem 9 Uhr-Zuge und Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz mit dem Fuge um 10 Uhr 38 Minuten von Potsdam nach Berlin zurü.
— Jn der unter dem Vorsiß des Staats-Ministers von Boetticher am 22, d, M. abgehaltenen Plenarsizung des Bundesraths ‘würd#n die Varlagen, beWeffend die Fest- stellung. vot, Normalea n für den Ausbau vg» Wasserstraßen und betreffend Z s jterung bei der Ausf von Mühlen- fabrifaten aus fremdländishem Getreidé, den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Von dem Bericht der Reichs\chulden- kommission über die Verwaltung des Schuldenwesens des Nord- deutschen Bundes bezw. des Deutschen Reichs über die Thätigkeit dieser Kommission in Ansehung der ihr übertragenen Aufsicht über die Verwaltung des Reichs-Jnvalidenfonds, des Festungsbau- fonds und des Fonds zur Errichtung des Reichstag2gebäudes, ferner über den Reichs-Kriegsshaß und über die An- und Ausfertigung, Einziehung und Vernichtung der von der Reichsbank auszugebenden Banknoten nahm die Versammlung Kenntniß. Demnächst erfolgte die Ueberweisung eines Antrags Oldenburgs, betreffend die Zulassung eines Steuermanns zur Schifferprüfung, an den IT. und 1V. Ausschuß, und sodann eine Wahl zur Wiederbeseßung einer erledigten Stelle bei der Diszipli- narkammer in Leipzig. Auf Grund der Vorlage, betreffend die weitere Ausprägung von Einmarkstücken , erklärte die Ver- sammlung \ich damit einverstanden, daß etwa 15 000 000 „s in Einmarkstücken ausgeprägt, und daß bei Vertheilung diefer Prägung auf die einzelnen Münzstätten die in dem Bundes- rathsbeshlusse vom 19. Februar 1878 bestimmten Prozentsäße zu Grunde gelegt werden. Schlicßlich erfolgte die Ernennung von Kommislarien zur Berathung von Vorlagen im Reichstag und die Vorlegung von Eingaben.
— Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom
12. April d. J. einen Nachtrag zum amtlichen Waaren- Verzeichniß vom Fahre 1879 mit Geltung vom 1. Mai 1881 ab festgestellt. Eine käuflihe Ausgabe dieses Nachtrages | erscheint demnächst im Buchhandel,
j
|
— Der Einholung des Heirathskonsenses bedarf es, |
nach einer allgemeinen Verfügung des Justiz - Ministers, vom |
13. d. M., nur für diejenigen Justizbeamten, welche ver- pflichtet sind, der Allgemeinen Wittwen-Verpflegungsanstalt
beizutreten. Der Heirathskonsens wird ertheilt: für sämmt: |
liche rihterlihe Beamte des Over: Landesgerichtsbezirks sowie |
für die Subaltern- und Unterbeamten, welche bei dem Ober- | Landeëgericht angestellt sind, von dem Präsidenten des Ober-
Landesgerichts ; für sämmtliche Beamte der Staatsanwaltschaft | im Ober - Landesgerichtsbezink und für diejenigen Sub-
altern: und Unterbeamten, welche bei der Staatsanwalt-
schast des Ober-Landesgerichts oder bei den auf besonderem |
j
|
}
j
|
|
j
Staatsanwalt; für die Subaltern- und Unterbeamten, welche bei dem Landgericht und den Amtsgerichten angestellt sind, von dem Präsidenten des Landgerichts; für die Subaltern- und Unterbeamten, welche bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts sowie bei den nicht auf besonderem Etat stehen- den Gefängnissen angestellt sind, von dem Ersten Staats- anwalt des Landgerichts. Bei Nachsuchung des Heiraths- | konsenses ist die bestimmte Erklärung abzugeben, daß der Einkauf der künftigen Ehefrau in die Allgemeine Wittroen- | Verpflegungsanstalt erfolgen werce. Der für die Ertheilung des Konsensces zustäntigen Behörde ist demnäc,st nachzuweisen,
| daß der Einkauf stattgefunden habe.
Verseßungen .
— Auf Grund des Reichsgesches vom 30. April 1874 | sind bis Ende März 1881 von dem ausgegebenen Landes- papiergeld (184 298 529 M) 183137 056,28 F eingezogen und vernichtet worden. Der definitive Antheil an Reich s- kassenscheinen (120 000000 F) ist voll ausgegeben wor- den. Auf den Marimalbetrag der Vorschüsse (54 889 941,72 H) |
| heit Zustimmung.
find 54 115 626,57 M angewiesen worden und 774 315,15 rücfständig geblieben. Von den Vorschüssen sind 18 296 600 zurüdckgezahlt worden, so daß im Ganzen 155 785 540 M Reichs- fassensheine im Umlauf waren.
— Die Bestimmungen der Reichs-Strafprozeßordnung über die Durchsuchung von x welche nur auf Anordnung des Richters, bei Gefahr im Verzuge auch der Staatsanwaltschaft und derjenigen Polizei- und Sicher- heitsbeamten, welche Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind, erfolgen darf, finden nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IT. Strafsenats, vom 22. Februar d. J., auf das bloße Ein- dringen ín eine Woynung wider den Willen des cFnhabers keine Anwendung, vielmehr sind für die Befugniß der polizeilichen Exekutivbeamten zum Eindringen in eine fremde Wohnung die landesgeseßlihen Vorschriften maßgebend. Demnach sind in Preußen Polizeibeamte auf Grund der ihnen von der vor- geseßten Polizeibehörde ertheilten Ermächtigung befugt zum Eindringen in eine fremde Wohnung, um sih darin nah einer von der Polizeibehörde gesuchten Person umzusehen, ohne eine förmliche Durchsuhung der Wohnungsräume vorzunehmen.
— Die Zeiteintheilung für die diesjährigen Herb st- übungen des Garde-Corps ift wie folgt Allerhöchst ge- nehmigt worden : 17. August: Marsch der 3. und 4. Escadron des Regiments der Gardes du Corps nah Potstam und Gegend. 17. bis 22. August: Regiments-Uebungen des Garde- SisirenMegiinents, des 1. und 3. Garde-Ulanen-Regiments bei Potsdam. 18. bis 20. August: Regiments-Uebungen des 3.Garde-Regiments z.F. bei Berlin. 18.bis 23.August: Regiments- Uebungen des Regiments der Gardes du Corps bei Potsdam. 19. bis 22. August: Regiments-Uebungen des 1. Garde-Re- giments z. F. bei Potsdam. 22. bis 25. August: Regiments- Uebungen des 4. Garde-Regiments z. F. und 3. Garde-Gre- nadier-Regiments Königin Elisabeth bei Spandau. 19. bis 24. August: Regiments:Uebungen des Garde-Kürassier-Regi- ments, 1. Dragoner-Regiments, 2. Garde-Ulanen-Regiments und 2. Garde-Dragoner-Regiments bei Berlin. 22. bis 24. August: Regiments-Uebungen des 2. Garde-Regiments z. F., Garde-Füsilier-Regiments, Kaiser Alexander Garde-Gre- nadier-Regiments Nr. 1 und Kaiser Franz Garde-Grenadier- Regiments Nr. 2 bei Berlin. 22. August: Marsch des 3. Garde-Grenadier-Rcegiments z. F. nach Potsdam. 24. August: Marsch der in Spandau garnisonirenden Garde- Jnfanterie-Regimenter und des Regiments der Gardes du Corps nach Berlin und Gegend. 283. bis 27. August: Brigade- Uebungen der 1. Garde-Jnfanterie-Brigade und 2. Garde- Kavallerie-Brigade bei Potsdam. 25. bis 29. August: Bri- gade-Uebungen der 2., 3. und kombinirten Garde-FJnfanterie- Brigade (leßtere wird aus dem Kaiser Franz Garde-Grena- dier-Regiment Nr. 2 und dem 2. Garde-Regiment z. F. for- mirt) und der 1. und 3. Garde-Kavallerie-Brigade bei Berlin. 29. August: Marsch der 1. Garde-Jnfanterie-Brigade und 2. Garde - Kavallerie - Brigade nach Berlin und Gegend. 30. August: Große Parade bei Berlin. 31. August : Ruhetag. 5. bis 10. September : Detachements-Uebungen resp. Exerzitien der Jnfanterie-Brigaden im Terrain einschließlih eines Ruhe- tages. 11. September: Ruhetag. 12. bis 17. September: Uebungen im Divisionsverbande einschlicßlich eines Ruhetages. 18. September : Ruhektag. 19. September: Uebungen im Di- visionsverbande. Vo den 6 Uebungstagen im Divisionsver- bande sind 5 resp. 4\Tage zu Uebungen der Brigaden gegen- einander und 1 resp.‘ 2 Tage zu Divisionsmanöver mit mar- kirtem Feinde zu verwenden. Das 4. Garde-Grenadier-Regi-
ment Königin nimmt an den Herbstübungen des VIII. Armee- Corps Theil.
— Der General-Lieutenant Wiebe, Jnspecteur der 1, Fuß-Artillerie-Jnspektion, hat sich auf einige Tage nah Düsseldorf sowie zu den dkonomischen Musterungen des Schles- wigshen Fuß-Artillerie-Bataillons Nr. 9 und des Garde-Fuß- Artillerie-Negiments begeben.
— Der General-Lieutenant von Unger, Commandeur
der 22. Division, ist nach Abstattung persönlicher Meldungen wieder abgereist.
— Nach Beendigung des in der Zeit vom 4. bis 23. d. Mts. hierselbst stattgefundenen . militärärztlichen Operations- x. Kursus haben fih die dazu komman- dirt gewesenen Ober-Stabsärzte wieder in ihre Garnifonen zurückbegeben.
Bayern. München, 21. April. (Allg. Ztg.) Jn der Kammer der Reichsräthe fand heute die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einkommensteuer statt. Bei Art. 2 und 3 wurde der vom Ausschuß beantragten Steuer- befreiung der Erträgnisse aus verpachteten Grundstücken und verpahteten Gewerben beigestimmt. Bei Art. 4 (Klassen- säße, Skala der Einkommensteuer) wurde die modifi- zirte Fassung des Ausschusses vom Finanz-Minister bekämpft, vom Grafen Ortenburg, welcher eine neue Skala beantragt hatte, vertheidigt, und sodann mit großer Stimmenmehrheit
| angenommen. Bei Art. 11 fand der vom Ausschuß befür-
wortete Antrag des Freiherrn von Frandckenstein auf Steuer- befreiung des Einkommens von weniger als 400 #Æ, obwohl der Finanzen-Minister den Antrag aus materiellen und for- mellen Gründen für unannehmbar erklärt hatte, nah der Be- gründung durch den Antragsteller mit großer Stimmenmehr- Die übrigen Artikel wurden gleichfalls nah den Ausschußanträgen erledigt und \{ließlich der ganze
| hiernah modifizirte Gesehentwurf mit allen gegen 5 Stimmen
angenommen.
Vaden. Karlsruhe, 22. April. (W. T. B.) Der ist heute Nachmittag nah Braun schweig abgereist, um ein Glückwunschshreiben des Großherzogs an den
Herzog zu dessen Regierungs-Jubiläum zu überbringen.
Hessen. Darmstadt, 23. April. (W. T. B.) Prinz Alexander von Hessen begiebt sich morgen nah Braun - shweig, um dem Herzog zu dessen Regierungsjubiläum die Glücckwünsche des Großherzogs zu überbringen.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 22. April. (W. T. B.) Fürst Alexander von Bulgarien wurde heute Mittag von dem Kaiser in Prioataudienz empfangen; später er- widerte der Kaiser den Besuch des Fürsten.
— Nach einer Meidung der „Polit. Corresp.“ aus Ueskül hat Derwish Vascha durch das gestrige siegreiche Gefecht gegen Baschibozuks, welches bei Verschirovice stattfand,
die Herrschaft über die Bahnlinie Mitrowißa-Salonichi sicher: gesielt. Derwiih Pascha verfügte über 10000 Mann mit einigen Geschüßen, unter ihm befehligten die Generale Dsman Pascha, Mustapha Pasha und Jbrahim Pascha.
Großbritannien und Jrlaud. London, 21. April. (Allg. Corr.) Aus der Kapsiadt meldet eine Reuter} ce Depesche vom 19. ds.: „Jn ber heutigen Sißung der geseb- gebenden Versammlung theilte der Premier-Minister in Er- widerung auf eine Anfrage mit, daß der Basuto-Chef Lerothodi das Anerbieten gemacht habe, sih bedingungelos der Kapregierung zu ergeben und seinem Volke anzubefehlen, die Waffen niederzulegen.“
Jn Cape Coast Castle war Lieutenant Hart mit der Ls einer Telegraphenlinie von jenem Orte nah
lmina beschäftigt. Zu diesem Schritt war zweifellos die jüngst drohende Erhebung der Aschantis die Veranlassung. — In Sierra Leone haben hestige Stürme großen Schaden angerichtet.
Frankreich. Paris, 21. April. (Fr. Corr.) Aus Afrika liegen folgende Meldungen vor:
Bona, 2. April. Das Expeditionscorp3 fann jeßt für vollständig organisirt angesehen werden. Mit den leßten Schiffen sind nur noch einige Abtheilungen für die S und beträhtlihe Quantitäten von Material und
roviant angekommen. Jn einigen Tagen sollen noch mehrere Bataillone aus Frankreich eintreffen, um in der Provinz Kon-
stantine an Stelle der zum Expeditionscorps berufenen Trup- pen Garnison zu nehmen.
Tunis, 20. April. Auf dem Markte von Suk-el-Arba
verlas am leßten Montag dex Kadi Amar-ben-Haitj einen Brief des das Lager befehligenden Beys an die Araber, in welchem diese aufgefordert werden, zu ihm zu stoßen. Dreitausend Araber wohnten dieser Neeliina bei. Diejenigen von ihnen, welche an der Expedition theilnehmen wollen, werden Ali-Bey am Dienstag in Sukelmis erwarten. Meldungen aus Ghardimau zufolge stehen die französishen Truppen sechs Kilometer von der Grenze. Zwölf Deserteurs von den algerishen Tirailleurs find in Ghardimau eingetroffen. Zwei versteckten sich bei dem Scheik, die anderen haben \ich, wie es heißt, in Suk-el-Arba Pferde angeschafft und das Gebirge erreicht, in welchem die Krumirs hausen. Jn Suk-el-Arba lagert der Kriegs-Minister mit 600 Mann; er hat noch keinen Befehl erhalten und laubt au nicht, daß er sih gegen die Franzosen zu s{hlagen aben wird. Wie man meldet, wird er spätestens in zwei Tagen sein Lager aufheben. Allala Djuini, der sih im Lager befand, ist von Ali-Bey nah Beja berufen worden, welche Stadt dieser gestern mit 5000 Mann verlassen sollte. Man schäßt die tunesishe Armee, nachdem sie alle unregelmäßigen Truppen aufgeboten haben wird, auf 10 000 Mann.
— 21. April. (Cöln Ztg.) Der heute abgehaltene Ministerrath hieß die Befehle des Kriegs-Ministers zur sofortigen Beseßung der Jnsel Tabarka und zur Zerstö- rung des Forts, von welhem auf die „Hyène“ geschossen wurde, gut. Die Frage wegen Absendung der Flotte soll am nächsten Sonnabend im Ministerrath in Erwägung gezogen werden. — Heute Nachmittag 2 Uhr wurde auf dem Troca- dero die Generalversammlung des Kongresses der Unter- richtsliga unter Gambetta's Vorsiy abgehalten. f
Das aus drei Kriegsschiffen bestehende Geschwader ist gestern vor der Jnsel Tabarka mit der Weisung erschienen, dieselbe zu beseßen und das Fort zu zerstören, welches auf die „Hyène“ gefeuert hatte. Hunderte von Krumirs zu Fuß und zu Pferde befanden sih auf dem Strande. Die Be- schießung begann des Morgens, und Nachmittags wurde das Fort genommen. — Den leßten Meldungen von der tune- sish-algerishen Grenze zufolge standen die Truppen ungefähr sechs Kilometer davon entfernt. Der Gene- ral Vincendon war heute Morgen mit seiner Brigade dicht an der Grenze. Jhm gegenüber befand si ein tune- sisches Lager von 500 Mann. Während der Nacht hatten die Krumirs Feuer auf den benahbarten Bergen angezündet. Die telegraphishen Drähte nah El Aïum und La Calle wurden in der lezten Nacht dur{schnitten. Dieselben werden in Zu- kunft von Reitern, die von 500 zu 500 m aufgestellt werden, bewacht. Die Truppen von Rum-el-Suk, El Aïum und Suk - el- Thibul sollen die Engpässe von Dijebel- Krumir nehmen, um nah Bordsh Dschedid zu dringen, das von den tuncsishen regelmäßigen Truppen besegt ist. Die Brigade Vincendon hatte seit ihrem Abmarsche von Bona nur 14 Kranke. An der Grenze fanden Rekognoszirungen statt, die jedoch ohne Kampf abliefen. — Das fliegende Ge- ihwader, das aus der „Flore“, der „Armorique“, der „Ré- solue“ und der „Favorite“ besteht, wird am nächsten Montag in See stehen, um Uebungen zu machen ; der erste Hafen, in den es einzulaufen hat, ist seinen Weisungen zufolge Algier. Jn der Goletta befindet sich das Vanzerschiff ersten Ranges „Jeanne d'Arc“, und in Bona das Panzerschiff „Galoisson- nière““, das schnell zu dem ersteren stoßen kann. — Jn Tunis wurde durh Maueranschlag verkündet, daß Jedem, der die Hand an einen Christen lege, sofort der Kopf abgehauen wer- den würde.
Die tunesishe Jnsel Tabarka wurde heute genom- men und besetzt. Die Truppen zogen nach kurzer Beschießung Nachmittags in das Fort ein. Gestern überreichte der franzöfische General-Konsul Roustan dem Bey im Bardo eine Note Barthélemy Saint-Hilaire's, worin der Bey und seine Minister für jede Schädigung an den Personen und Gütern fran- zösisher und europäischer Unterthanen verantwortlich gemacht werden. Zugleih verlangte der General: Konsul von! ersten Minister des Bey Maßregeln zur Sicherheit der Europäer. Der tunesisce Minister entgegnete, die Lage sei ernst, aber der Bey trage nit die Schuld. — Die militärischen Opera- tionen werden am Sonnabend oder Sonntag beginnen, Es ist Beschl gegeben, die Truppen des Beys mit der äußersten Strenge zu ktehandeln, wenn sie sih dem Einmarsch der ;Fran-
osen zu widersezen oder in der Nähe der französischen Srunven zu verharren versuchen sollten.
Aus Tunis wird dem Reuter'shen -Bureau unterm 19. ds. gemeldet: „Die Scheihs eines der al gierischen Grenzstämme haben, wie es heißt, versucht, die Krumirs zu bewegen, die Bergpässe zu übergeben und sich ihnen anzu- \hließen. Die Krumirs sollen erwidert haben, daß, so lange Einer von ihnen am Leben sei, sie ihre Gewalt über die Pässe niemals aufgeben würden. Der Bey hat abermals die förmliche Versicherung ertheilt, daß er die Ordnung ausre{ht- zuerhalten im Stande sei, wenn die Franzosen nicht die Grenze überschreiten; aber er fürchtet den Ausbruch einer allgemeinen Rebellion, wenn die Araber merken, daß die ¿Franzojen Un- beanstandet tunesishes Gebiet betreten.
| | |
pen haben Befehl, sich vor dem französishen Vormarsch zurück- zuziehen, um womöglich Blutvergießen zu vermeiden.“
— 22. April. (W. T. B.) Nachrichten aus Tunis erklären das Gerücht von einem Mordanfall auf den französishen Ge- schäftsträger Roustan für unbegründet. — Aus Bona wird gemeldet, daß das französishe Transports{chiff „Corrèze“ mit 2 Bataillonen an Bord heute früh Bona passirt und seine Fahrt nach der tunesishen Küste fortgeseßt hat. — Ferner wird aus Tunis gemeldet: es seien Kisten mit Gewehren und Revolvern von Ftalien aus dort ein- getroffen und sofort vertheilt worden ; an die Krumirs habe man eine größere Menge Munition abgesendet, mehrere Ge- wehre seien in Beschlag genommen worden und befänden si ch in der Verwahrung des französishen Konsulats. Auch gegen die Eisenbahn hätten neue Gewaltthätigkeiten stattgefunden : ein Eisenbahnzugführer sei von den Arabern leicht verwundet worden.
Griechenland. Athen, 22. April. (W. T. B.) Der Kriegs-Minister Mauromichalis hat wegen Meinungs- verschiedenheiten mit den anderen Ministern über die auf die Kolleftivnote der Gesandten der Mächte zu ertheilende Ant- wort seine Demission erbeten und erhalten; an seiner Statt ist der Oberst-Lieutenant Valtinos zum Kriegs- Minister ernannt worden. Die Antwort der griechischen Regierung auf die Kollektivnote der Gesandten der Mächte soll morgen abgehen, sobald der neuernannte Kriegs- Minister den Eid geleistet hat. — Nach einer weiteren De- pesche aus Salonichi haben die Albanesen in dem Gefecht e bei Skopia eine Niederlage erlitten, wobei sie 4000 Todte verloren haben sollen.ÿ
Kumänien. Bukarest, 22. April. (W. T. B) Das neue Ministerium ist nunmehr konstituirt und besteht aus : Demeter Bratiano, Minister-Präsident und Minister des Aus- wärtigen, Slatescu, Minister des Jnnern, Demeter Sturdza, Finanz-Minister, Dabija, Arbeits-Minister, Ferikidi, Justiz- Minister, Slaniceano, Kriegs-Minister, Urechia, Unterrichts- Minister. Sämmiliche Mitglieder des Kabinets gehören den liberalen Parteien an. - “i
— 23. April. Der zum Minister-Präsidenten ernannte bisherige Gesandte in Konstantinopel, Demeter Bratiano, wird sih für wenige Tage dorthin zurückbegeben, um dem Sultan sein Abberufungsschreiben zu überreichen. — Das amtliche Blatt veröffentlicht das neue Ministerium in der be- reits gemeldeten Zusammensezung. Das Finanz-Ministe- rium wird bis zur Uebernahme desselben durch Sturdza interimistish von dem Arbeits-Minister Dabija verwaltet.
Rußland. St. Petersburg, 23. April. (W. T. B.) Der Minister des Fnnern hat der Zeitung „Strana“ den Straßenverkauf entzogen. — Zur Verhütung der Weiter- verbreitung. der Reblausfrankheit ist die Einfuhr von Pflanzen und Weinstocksprößlingen jowie von Kompost- und Gartenerde aus sämmtlichen Häfen des Shwarzen und Asowschen Meeres und über die Landarenzen nah dem Kaukasus verboten worden. — Dem „Golos“ wird aus Grodno gemeldet, der Gouverneur habe wegen der _ in der Stadt verbreiteten Gerüchte, daß für das bevorstehende Dste r - fest eine Sprengung der dortigen Kirchen beabsichtigt sei, eine Besichtigung-.sämmtlicher-in der Nähe-der Kirchen befind- lichen Kellerräume vornehmen lassen ; die Besichtigung habe die vollständige Grundlosigkeit der gedahten Gerüchte dar- gethan.
Reichstags - Angelegenhcii}e2,
Dem Reichstag ist folgender Entwurf eines Gesetzes, be - treffend Abänderung der Gewerbeordnung, vorgelegt worden : h R
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von
Preußen 2c. S s verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt :
An die Stelle des & 35 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen :
Die Ertheilung von Tanz-, Turn- und Shwimmunterricht als Gewerbe, sowie die gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechtéange- legenheiten und bei Behörden wahrzunehmender Geschäfte, insbe- sondere die Abfassung der darauf bezüglichen schriftlichen Aufsäue, fann untersagt werden, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzu- verlässigkeit des Gewerbtreibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun. i:
Unter derselben Voraussetzung können untersagt werden: der rödelbandel (Handel mit gebraucten Kleidern, gebrauchten Betten der aebraubter Wäsche, Kleinhandel mit altem Metallzeräth und Metallbruch und dergleichen), sowie der Kleinhandel mit Garnabfällen der Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen.
Das Nämliche gilt von dem Geschäfte eines Gesindevermiethers und von dem Geschäfte eines Auktionators. .
Personen, welche die in diesem Paragraphen bezeichneten Gewerbe beginnen, baben bei Eröffnung ihres (Sewerbebetriebes der juitandigen Behörde biervon Anzeige zu machen.
_—
de
4
r
| Möglichkeit
| Gin!
Urkundlich 2c.] J Gegeben 2c. Begründung.
ÆW Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, namentlich die Abfassung darauf bezüglicher schriftliher Aufsätze, bildet den Gegen- ftand eines Gewerbebetriebes, wel(er seit dem Erlasse der Gewerbe- ordnung keiner gewerbepolizeiliden Beschränkung mehr unterliegt und | unter den mannigfaltigsten Bezeichnungen (Winkeladvokat, Bolks- advofat, Winkelkonsulent u. \. w.) von einer großen Zahl von Per- sonen ausgeübt wird. « —
Neuere Ermittelungen, welchbe zunächst von der Königlich preu- ischen Regierung, in Folge von Berichten einzelner Provinzialbebör- den, angestellt wurden, baben erzeben, daß mit diesem Gewerber etriebe Mißstände verbunden sind, welche bei ibrer großen Verbreitung und
verderbliden Wirkung dringend zum gesezlihen Ginschreiten aus- fordern.
Nach den vorliegenden, nit einmal vollständigen Ermittelungen
giebt es in Preußen etwa 6600 solcher Gewerbtreibenden, deren Ver- |
theilung auf die einzelnen Bezirke aus der beigefügten Ueberficht |
erhellt. i . Von 4947, über welche in dieser Beziehung Aeußerungen vor- liegen, werden 2870 oder 58%/@ als unzuverlässig bezeichnet. j “ Die Befähigung zum Betriebe der fraglihen Geschäfte ift bei Vielen so mangelhaft, daß sic um detwillen allein {on als unzuver- lässig zu bezeichnen sind. : è E Nach den angestellten Ermittelungen wird das fragliche Gewerbe in aroßem Umfange nicht allein v unfäbigen, sondern aud von sittlic verkommenen, zum Theil {on mit s{chweren Strafen belegten Personen betrieben, welcbe fich nit von dem Interesse ibrer Klienten, sondern ledialich von ihrer Gewinnsucht leiten lassen. Sie schädigen ibre Auftraageber durch unredliche oder ungeschickte Auéfübrung der erhaltenen Aufträge, durch Unkenntniß der geseulicben Vorschriften ; ‘ h e
zu dem Wertke der leßteren in feinem Verhältniß stehen und die Ge- bübren der Rechtsanwälte nit selten weit übersteigen. Sie sind nit nur jederzeit bereit, die frivolsten Rehtshändel oder die grund- losesten Ansprüche und Beschwerden zu verfolgen und unter nicb- tigen Vorspiegelungen über die Unkenntniß oder die Ungerechtigkeit der unteren Behörden bis in die höchsten Instanzen zu treiben, fon- dern sie suchen sich auch immer neue Kundschaft dadurch zu verschaffen, daß fte unter Betitnaa der niedrigsten Leidenschaften das Publikum zu frivolen Prozessen und Denunziationen, zu grundlofen Beschwerden und aussihtélosen Gesuchen verleiten. Neben einer weitgehenden nußlosen Belästigung der Gerichte und Verwaltungsbehörden und der Schädigung ihres Ansehens in den unteren Volksklassen erwächst aus diesem Treiben eine Förderung der Streit- und Prozeßsucht, welche nicht selten zur Verfeindung und zum sittlichen ‘und wirthschaftlichen Ruin ganzer Familien und selbs Gemeinden führt. Wiederholt find Fälle vorgekommen, in denen Gewerbtreibende dieser Art förmliche Nerbrechergesellshafsten um sich gesammelt haben, um in den von ibnen geführten Prozessen durch Meineid und Urkundenfälshung günstige Entscheidungen herbeizuführen ; erst fürzlih bat in Berlin eine Untersuchung derartiger Vorkommnisse die Verurtbeilung der Be- theiligten zu {weren Strafen herbeigeführt.
Auch in einem Theile der übrigen Bundesstaaten, welche dem- näcbst gleifalls Ermittelungen angestellt haben, namentlich im Kö- nigreih Sachsen, in Württemberg, Baden, Braunschweig, Oldenburg, Anhalt, Hamburg, sind ähnliche Uebelstände in mehr oder weniger erheblichem Maße vorgekommen.
Bei der Frage, wie diesen Mißständen entgegenzutreten sei, ist zunächst zu beabten, daß eine vollständige Unterdrückung des frag- liden Gewerbebetriebes weder möglih noch wünschenswerth erscheint. Derselbe entspriht, wie {hon aus dem großen Umfange, wel- den er gewonnen bat, ges{lossen werden muß, einem auf andere Weise nicht zu befriedigenden Bedürfnisse. Der gemeine
Mann bedarf bei Wahrnehmung seiner Rechtsangelegenbeiten häufig
eines Beiraths, ohne sich eines Rechtsanwalts bedienen zu können: zumal die Rechtsanroâlte, wie vielfah bezeugt wird, sich mit den geringfügigen Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten, welche bei den unteren Volksklassen die große Mehrzahl bilden, nur ungern befassen. Es kann sib daher nur darum handeln, den \chädlichen Auswücbsen dieses Gewerbebetriebes entgegen zu treten und diejenigen Elemente möglichst davon auszuschließen, von denen eine gemein- \châädlihe Wirksamkeit zu fürchten ist.
Zu dem Ende ist vielfa, namentlich in den Berichten der preu- gischen Provinzialbehörden, vorgesblagen, die Zulassung zu diefem Gewerbebetriebe wieder von einer Konzession und die Ertheilung der leßteren von dem vorhandenen Bedürfniß, sowie von der Zuverlässigkeit des Nabsuchenden abhängig zu machen. Gegen die Betretung dieses Wegaes spricht indessen zunächst der Umstand, daß die gescilderten Uebelstände feineswegs überall bestehen. Nicht nur in manchen preu- fischen Bezirken, sondern au in den Bezirken anderer Bundesstaaten wird das Gewerbe ausschließlich oder doch überwiegend von zuverlässigen Personen betrieben, deren Thätigkeit niht nur dem Interesse des Publikums entspricht, sondern auch den Geschäftsbetrieb der Bebörden erleichtert, während unzuverlässige Elemente, namentli bei einem böberen Bildungsstande der Bevölkerung, niht auffommen fönnen. Die geseßlihe Einführung der Konzessionspfliht würde die Folge haben, daß auch in solchen Bezirken die Behörden mit einer erheblichen, durch kein Bedürfniß geforderten Arbeit belastet würden.
Aber aub abgesehen hiervon steben der Einführung der Kon- zessionspflichtigkeit erheblibe Bedenken entgegen. Weder für die Be- urtbeilung des Bedürfnisses, noch für diejenige der Befähigung des Nacbsucbenden giebt es objektive Anhaltspunkte, welche der Entscheidung der Behörde zu Grunde gelegt werden könnten. Das Maß der Be- fähigung, welches die Vorausseßung für die Annahme der Zuverlässig- feit und damit für die Zulassung zu dem Betriebe des Gewerbes zu bilden haben würde, ist nach dem durch den Bildungsstand der Bevölkerung bedingten Bedürfnisse und nach der Art der Geschäfte, welche der Einzelne betreiben will, ein so verschiedenes, daß eine im Voraus darüber abzugebende Entscheidung in den meisten Fällen auf ein subjektives, mehr oder weniger willfürlices Ermessen binauslaufen
| würde. Auf ähnliche Schwierigkeiten würden die entsceidenden Be-
hörden stoßen, wenn sie genöthigt würden, nah anderen Richtungen die für den Gewerbebetrieb erforderlihe Zuverlässigkeit im Voraus
festzustellen. Das entscheidende Bedenken gegen die Einfüh- rung der Konzessionépflichtigkeit des Gewerbes liegt aber | darin, daß die Ertheilung einer Konzession, obwohl da- dur nur bekundet wird, daß gegen die betreffende Person
zur Zeit keine Gründe vorliegen, welche die Versagung der Konzession rechtfertigen würden, vom Publikum doc als eine Art von Appro- bation aufgefaßt werden würde, durch welcbe die Behörde etne gewt}e
Garantie für die Vertrauenswürdigkeit des Konzessionirten übernom- men babe, eine Auffassung, welcher die Gewerbtreibenden felbît auf jede Art Vorschub zu leisten das dringendste Interesse baben würden. Es fönnte sib auf diese Weise leicht den Rechtsanwälten eine Klasse nit rechtsfundiger Berather auébilden, deren Geschäftsbetrieb gewissermaßei obrigkcitlih sanktionirt wäre, während fe weder eine
Garantie genügender Befähigung bieten, nod durch ausreichende Disziplin oder durchÞ Rücksichten der Standesehre in den G eines soliden und ebrenhaften Geschäftsbetriebes gehalten wurden. Das einzige Mittel, den hervorgetretenen Mißständen abzubelfen, bleibt demna, die in dem Entwurf in Ausf\cht genommenene Er- mäcbtigung der Behörden, den fragliben Gewerbebetrieb unter gewi)en Vorauêsetungen zu untersagen. Auf diesem Wege wird den Bebêrden derjenigen Bezirke, in welden die Mißstände bervorgetreten sind, die aeaeben, solcbe Personen, welbe das Gewerbe tin gemetn- scädlider Weise betreiben, zu beseitigen, obne daß sie genöthigt wären,
¿ s @ 9 r R s G S 2 fal T Ja im voraus ein Urtbeil über die Zuverlästigkeit jedes etr en (Gewerk
_— r 2E LMrantien
L ty L
in
treibenden dieser Art abzugeben, während in denjenigen Bezirken, wo Miß- stände nicht vorliegen, ein bebördliches Ei ifen in den fraglicwen Ge werbebetrieb nach wie M fô Ein besonderer Vorzug dieser Regelun ben, daß Personen welce in Folge irzend ei ¿berigen Beru] baben aufgeben mü nicht der Konzesfons pflicht würde \cbeben mü riebe, welcber ibnen bäufig noch d i ibrer bis- berigen Thätigkeit pr rn berein ausgesbloîsen zu werd Falls fe
Eon Gormmoerbobetrich honinnen dieten Vewerbedbetricb vegiunnen, c; Toll s is 9 C ob fe dentelben tn etner B
4
breiten Veranlassung gie
1 lassen und abroarten, zum demnächstigen
A, #
Die Wirksamkeit der in Auésfid nenen Regelung ift aber dadur{ch bedinat, daf die werbetriebes nicbt, wie es bisber dur den § gescheben ist, auf jolce Fälle beschränkt wird, in i wegen gewifter strafbarer Handlungen erfolgt ist. Diese Beschränkung, welbe, wie c weiter - unten ergeben wird, son bei den jeut unter den G. 39
| fallenden Gewerben die Wirksamkeit der Vestimmung zu etner unzureicenden acmabt hat, würde bei dem Gewerbe der Winkel- fonsulenten völlig ungeeignet sein. Sou die Auswahl der Vergeben, von welchen die Untersagung abhängig zu maden wäre, - würde bei der Eigenthümlicbkeit des Gewerbes au] Schwierigkeiten stoßen. Außerdem aber ift zu ber icksictigen, daß | diese Gewerbetreibenden, au) ohne gegen die Sirafge]eße zu ver stoßen, eine äußerst gefährlibe und demoralisirende Wirksamkeit aus- üben und {on dur Mangel an der nöthigen Sorafalt und Fähig- feit ihre Auftraggeber in der erbeblihsten Weise scadigen fönnen. Wenn demna der Entwurf die Untersagung lediglich davon atbangig maden will, daß Thatsachen vorliegen, welcke die Unzuverlä*sigkeit
{ T1 Le 4 j : D aeaen 2 morden meld Die tunesishen Trup- | und wissen si für ihre Arbeiten Vergütungen zu verscbaffen, weicwe | (
der Gewoerbetreibender
Ä nok al dis «t 9 en Gewerbebetrieb darthun,
so wird damit dem Ermessen der enden Behörde allerdings ein acwisser Spielraum cingeräumt ; allein einerseits laßt fh nur auf dicse Weise cin wirksames Mitte vorbandenen Uebelstände aewinnen und anderer?etts d ürlides ÉErmesten darurch ausgeschlossen, daß das l | bestimmte Thatsachen ntu en mut dd die VBetbpciliglket dem nach 8. 40 eintretenden eregelten Verfahre elbeé in dem größten Theil des Reichs bereits