1881 / 95 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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zu einem förmlihen Verwaltungéstreitverfahren ausgebildet ist, einen ausreichenden Schuß finden. i

Durch diese gewerbepolizeilihe Bestimmung bleibt übrigens die Vorschrift des 8. 143 Abs. 2 der Civilprozeßordnung unberührt, nah welcher das Gericht Bevollmäctigte und Beistände, welche das münd- lie Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, zurückweisen

fann. Das Gericht muß demnach zur Zurückweisung von: Perfonen, welche das Gewerbe eines Winkelkonfulenten betreiben, stets befugt sein, auch wenn denselben der Betrieb des Gewerbes nicht untersagt ist. Andererseits kann mit der Untersagung nicht die Rechtsfolge ver- bunden fein, daß dadurch die richterlibe Zurückweisung für den ein- zelnen Fall nothwendig bedingt werde. Dagegen bleibt selbstredend die Nibtzurückweisung Seitens des Gerichts ohne Einfluß auf die Strafbarkeit im Gemäßheit des §. 148 Nr. 4 der Gewerbeordnung.

Von der neuen gefseßlicen Regelung würden in zweckmäßiger Weise auch die sogenannten Patentagenten beiroffen werden. Da die Aufstellung der Patentgesube und die Führung der Verhandlungen vor dem Patentamte einerseits technische Kenntnisse, andererseits die Vertrautheit mit manchen formellen Vorschriften erfordern, fo kann das betheiligte Publikum die Vermittelung der Patentagenten nicht entbehren, bedarf aber andererseits eines Scbutes seiner Interefsen durch irgend eine öffentliche Ueberwacbung des Geschäftsbetriebs der- selben. Uebelstände sind in dieser Beziehung bereits hervorgetreten ; unter anderem bat im Jahre 1880 ein Patentagent Berlin verlassen, ohne Auskunft über sein Verbleiben oder Dispositionen zur Wahrung der durch scinen plötlichen Fortagang gefährdeten Interessen seinerAuftraggeber zurück zu lassen. Dem Patentamt fehlt es an jeder Disziplinar- befugniß, welche sich als unentbehrlih erweisen würde, wenn nicht durch eine allgemeine Regelung des hier fraglichen Gewerbebetriebes auch für diesen besonderen Zweig desselben die erforderliche Abstellung von Uebelständen ermöglicht werden sollte.

Dagegen will der Entwurf die gewerbsmäßige Vermittelung von Recbtsgeschäften nicht treffen. Soweit die Besorgung fremder Rechts- angelegenheiten fich auf Rechtsgeschäfte bezieht, ist darunter im Sinne des Entwurfs nur die Wahrnehmung und Verfolgung von Ansprüchen und Rechten zu verstehen, welche aus leßteren sich ergeben.

Gleih dem Gewerbe der Winkelkonsulenten ist auch dasjenige der Auktionatoren seit Erlaß der Gewerbeordnung durch §. 38 der- selben von allen bis dahin noch bestehenden Beschränkungen befreit. mit dem alleinigen Vorbehalte, daß geseßliche Bestimmungen, welche den Handlungen dieser und der übrigen in diesem Paragraphen auf- geführten Gewerbtreibenden eine besondere Glaubwürdigfeit beilegen, oder an diese Handlungen besondere rechtliche Wirkungen knüpfen, nur auf diejenigen bezogen werden follen, welche von den dazu befugten A und Korporationen nach wie vor öffentlich angestellt werden önnen.

Die Ermittelungen, welche in Anlaß des unterm 13. Juni 1879 von der X. Kommission des Reichstags eingebrachten Antrages von den verbündeten Regierungen angestellt sind, baben ergeben, daß ähn- liche Uebelstände, wie das Gewerbe der Winkelkonsulenten sie auf- weist, auch bei dem Gewerbebetriebe der Auktionatoren, wenn auch nicht in ganz so weiter Verbreitung, hervorgetreten sind.

Neben einer Anzahl preußischer Bezirke sind cs hauptsächlih das Königreih Sachsen, die Herzogthümer BraunsGweig und Sachsen- Altenburg, in welchen diese Uebelstände, ein solches Maß erreicht haben, daß ein Einschreiten der Gesetzgebung als Bedürfniß ange- sehen wird, während cin folhes in Bayern zwar nicht als unbedingt nothwendig, aber doch nicht als unerwünscht bezeichnet wird und in einer Anzahl weiterer Bundesstaaten zwar auch Mißstände vor- vorhanden sind, aber bei der geringen Ausdehnung, welche der Be- trieb der Privat-Auktionatoren gewonnen hat, ein Anlaß zu geseßlichen Maßnahmen nicht vorliegt. Der Grund des Uebels liegt auch bei dem Auktionatorengewerbe darin. daß dasselbe nah dem Wegfall jeder öffentlichen Kontrole vielfach von unzuverlässigen, zum Theil con be- straften Personen betrieben wird, welche dasselbe lediglih zum eigenen Vortheil ausbeuten, ihre Auftraggeber durch mangelhafte und gewissen- lose Ausführung der Aufträge, unredliche Manipulationen, Übertrie- bene Gebührenrechnungen und Unterschlagung des Auktionserlöfes, das E aber durch einen {windelhaften Geschäftsbetrieb trügerische Anpreisungen, Verkauf werthloser Gegenstände von täushendem Aus- sehen, Verleitung zu sinnlosem Bieten mittelst Bestellung von Per- sonen, welche in ihrem Auftrage mitbieten, sowie mittels Verabreichung von Spirituosen und dergleichen schädigen. Insbesondere wird in ein- zelnen Bezirken über die Verwendung des Auktionatorgewerbes mit dem Rückkaufs- und Trödlergewerbe, fowie über die Benußung des ersteren zur Veranstaltung von Auktionen geklagt, in denen Waaren- massen, welche dem unmittelbar bevorstehenden Konkurse entzogen werden sollen, zum Nachtheil der Gläubiger und zur Schädigung des reellen Gewerbebetriebes vers{leudert werden.

Auch zur Beseitigung dieser Mißstände empfiehlt sih nicht die von verscbiedenen Seiten vorgesblagene Wiedereinführung der Kon- zessionspflichtigkeit des Gewerbes. Aus denselben Gründen, welce oben binsihtlichd des Gewerbes der Winkelkonsulenten dargelegt find, wird es vielmehr vorzuziehen sein, den Behörden die Ermächtigung zur Untersagung des Gewerbebetriebes unter gewiffen Voraus- letzungen zu ertheilen, daneben aber eine öêffentlihe Kontrole des Gewerbebetriebes zu ermöglichen.

Die Wirksamkeit der ersteren Maßregel wird bei dem Auktio- natorengewerbe in gleicher Weise, wie bei demjenigen der Winkelkon- sulenten dadurch bedingt s\cin, daß die Untersagung nicht von der Voraussetzung der Verurtbeilung wegen gewisser Vergehen abhängig aemacht, sondern in allen Fällen für zulässig erklärt wird, in denen Thatsachen vorliegen, welce die Zuverlässigkeit des Gewerbtreibenden in Beziehung auf den Gewerbebetrieb darthun.

Eine fortlaufende Kontrole des Gewerbebetriebes der Auktionato- ren wird dadurch ermögliht werden können, daß dies Gewerbe der Bestimmung des &. 38 Absatz 2 der Gewerbeordnung unterstellt wird, was bei der Fassung dieser Bestimmung erreiht wird, wenn das Auktionatorengewerbe, wie es im Entwurf vorgesehen ist, in den dritten Absatz des §. 35 aufgenommen wird. Es bedarf keiner Aus- fübrung, daß unter den Begriff der Auktionatoren im Sinne der Gewerbeordnung die Gerichtsvollzieber, au insoweit sie kraft Landes- gesetzes zur Vornabme von freiwilligen Versteigerungen befugt sind, nit fallen.

Dieselben Erwägungen, welche bei dem Winkelkonfsulenten- und Auktionatorengewerbe dahin führen, die Untersagung des Betriebes nicht von einer Bestrafung wegen bestimmter Vergehen, sondern von der erwiesenen Unzuverläffigkeit in Beziehung auf den Gewerbebetrieb abbängig zu maden, treffen auch für die zur Zeit durch den 8. 35 der Gewerbeordnung geregelten Gewerbe zu, also nach Autscheidung des Pfandleihgewerbes (Art. 4 Geseß vom 23. Juli 1879) für den gewerbsmäßigen Tanz-, Turn- und Sbwimmunterricht, für den Tröôdel- handel und für das Geschäft der Gefindevermiethber.

Namentlich bei dem Betriebe der Gesindevermiether baben sich 1a dem Ergebnisse“ einer neuerdings in Preußen angestellten allge- meinen Erhebung Uebelstände berausgestellt, zu deren Beseitigung die den Behörden gegenwärtig zustehenden Befugnisse niht ausreichen. Auch dieses Gewerbe wird vielfawh und in manchen Bezirken über- wiegend durch Personen von zweifelhafter Rechtshaffenbecit und Moralität betrieben. Diese benachtheiligen Herrschaften und Ge- finde durch wahrheitäwidrige Angaben, indem sie unzuverlässige und untauglide Dienstboten als zuverlässig und tauglich empfchlen oder Dienstboten zur Uebernahme von Stellen veranlassen, zu deren Wahrnebmung sie \sich hinterher untauglib zeigen. Um durch vermehrte Stellennabweisungen erhöhten Gewinn zu er- zielen, verleiten sie das Gefinde geflissentlib zu leicht- fertigem Stellenwechsel und tragen dadur an vielen Orten wesent- lib zur allgemeinen Verscblechterung des Gesindes bei. Ihre Gebühb- renforderungen sind oft übertrieben und nicht selten verschaffen sie fih dadur, daß sie sich sowohl von den Herrschaften als auch von den Dienstboten bezahlen lassen, einen unrech{tmäßigen Gewinn. Die Zwangélage stellenloser Dienstboten wissen sie dadurch auszubeuten, daß sie ihnen gegen hohe Vergütung bei \sich Unterkommen gewähren und ibnen erst dann cinen Dienft verschaffen, wenn sie auf diese Weise ihre ganze Habe an \sih gebraht haben. Am

bedenklihsten wird dieser Gewerbebetrieb in den nit selte- nen Fällen, wo er dazu benußt wird, der Unsittlichkeit Vorschub zu leisten, entweder dadurÞ, daß stellensubende weibliche Dienstboten, zum Theil unter falswen Vorspiegelungen, in Bordellen oder liederlihen Schankwirthschaften untergebraht oder während ‘der Zeit der Stellenlosigkeit zu unzüchtigem Verkehr verleitet werden. Es liegt auf der Hand, daß die Säuberung dieses Gewer- bes von ‘unlauteren und üunre{tlichen Elementen nicht mögli ift, so lange die Untersagung des Betriebes nur stattfinden darf, wenn eine Verurtheilung wegen aus Gewinnsubt begangener Verbrechen oder Vergehen gegen das Eigenthum oder wegen Verbrechen oder Vergehen gegen die Sittlichkeit ergangen is. Die Erfahrung lehrt, daß der zur géri{chtlihen Verurtheilung ausreihende Be- weis eines solchen Verbrecbens und Vergehens häufig in fol- chen Fällen nit geführt werden kann, wo sich die Unzuverlässig- keit des Gewerbetreibenden aus notorishen Thatsachen ergiebt, und der ‘gemeins{hädlichste Betrieb findet si nit selten gerade bei folcben Personen, welce thre unrechtlihen und unlauteren Geschäftsoperatio- nen gescbickt fo einzurihten wissen, daß sie mit den Strafgeseßen nicht in Konflikt kommen. Sehr zahlrei sind namentlich auc die Fälle, in welchen eine Person, welcher der Gewerbebetrieb untersagt ist, oder wegen érfolgter*Verurtheilung untersagt werden könnte, denno das Geschäft dur. eine vorges{hobene Person, namentlich durch den nicht bestraften Ehegatten führt oder fortführt. In solchen Fällen bieten die gegenwärtigen Beftimmungen keine Handhabe zum Einschreiten, auch wenn offenkundige Thatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der eigentliche Leiter des Geschäfts eine Person ist, welcher der Gewerbe- betrieb untersagt ist oder untersagt werden könnte. Fälle dieser Art sind unter der Herrschaft der gegenwärtig geltenden Vorschriften auch bei dem Trödelhandel und bei dem gewerbsmäßigen Tanzunterricht mehr- fac zur Kenntniß der Centralbehörden gelangt, und es liegt auc, ohne daß es weiterer Ermittelungen bedurfte, auf der Hand, daß bei diesen Gewerbe- betrieben, welche in den Händen unlauterer und unrewbtlicer Personen eine sehr gemeins{chädliche Wirkung ausüben können , ebensowenig wie bei dem Gewerbe der Gesindevermiether ein ausreichendes Eingreifen der Behörden möglich ist, so lange dasselbe an die jeßt geltenden Be- dingungen geknüpft ist. Hiernach erscheint es gerechtfertigt, daß hin- sihtlich aller in ‘dem §. 35 aufgeführten Gewerbe die Zulässigkeit der Untersagung lediglih davon abhängig gemacht wird, daß Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbtreibenden in Be- ziehung auf den Gewerbebetrieb darthun. Die vorgesblagene Aende- rung in der Bezeichnung des Trödlergewerbes rechtfertigt sich endlich durch den Umstand, daß der Trödelhandel fich auch auf andere Gegenstände erstreckt, als in dem bisherigen Absaß 2 des §. 35 auf- geführt find. Uebersicwt

der in den preußishen Regierungs- und Landdrostei-Bezirken sowie im Bezirke des Polizei-Präfidiums zu Berlin vorhandenen Winkel-

konsulenten. o : ; Verhältniß 2 Regierung pp zur Einwohnerzahl. Z er f Z rev. (Zahl der Einwohner, s s E Winkel- | auf welche S Landdrosftei. fonsulenten. |΀ cin foi. tG D P O 350 3147 2) Ombnen... 235 3211 D 137 3958 5 Maier... 346 2 313 D cis 570 1813 O) Ls 267 2 143 n 120 5 797 O e i 107 5213 E 56 3727 O R a en 340 4 330 11) Liegniß E A, 202 4 926 D v 4 480 2 867 D) E e u 192 5730 Sit a D 291 3 640 I 182 4 832 O Me e 4 149 6 066 S 70 5 507 a A 64 6 927 i 80 6 007 L e s 4 506 3 208 2E a E 155 3687 E 333 4 385 S e B 89 7 307 E a a 30 4 731 S 91 5 522 L Slamarideu. . 5 13 S TIS E e ol 120 5 658 E A 194 4 066 A x 225 4 773 L E «e es 37 11 623 S 68 6 082 S 44 8 788 A 158 1958 E 34 8 169 R 50 4 021 36) | Polizei - Präsidium Berlin 309 3129 E L. 6594

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Im Verlage von - J. I. Weber in Leipzi4 ist als Nr. 90 der bekannten und beliebten illustrirten Katebismen socben zur Ausgabe gelangt ein Katecbismus der Stiliftik, Anweisung zur Aus- arbeitung s{riftlider Aufsäße, von Dr. Konrad Michelsen (Preis in eleg. Original-Einband 2 Æ). Das vorliegende kleine Bucb ist aus langjähriger Schulprarië erwabsen und hat sich in seiner übersicbt- tbe Anordnung und seiner katechetishen Form bereits trefflich

ewaßhrt.

Gewerbe und Handel.

Die: Feuerversicherungsgesellshaft Colonia in Cöln hat von dem Betrage der Versiberungëprämien, weldbe im Jahre 1880 von den bei ihr versicherten Justizbeamten eingegangen sind, wiederum die Summe von Eintausend und acthundert Mark der Justizoffi- zianten-Wittwenkasse überwiesen.

Dem“ Rethenschaftsberihte der Magdeburger Lebens- Versicberugs-Gesellschaft entnehmen wir, daß bei der Lebens- und Begräbnifwersiberung im Jahre 1880 4332 Anträge auf 10 152 640 M Versicherungssumme gestellt und aus dem Vorjahre übernommen wurden, wovon 3322 Anträge auf 7384 740 M An- nabme fanden, während 1010 Anträge auf 2767 900 M theils abge- wiesen oder zurückgezogen wurden, theils aber dem Jahre 1881 zur Erledigung vorbehalten blieben.

Der Versicherungsbestand der Kapitalversiherung belief sich am 31. Dezember 1879 auf 32003 Policen über 59765 784 Ver- sicherungésumme und bob \sich durch Hinzutritt von 3326 Policen über 7 384 740 M auf 35 329 Policen über 67 150 524 M Versicherungs- summe. Von diefen Versicherungen erloschen dur Tod 648 Policen über 908 675 Mund im Ganzen 2301 Policen über 4 820 703 M Versicberungs- summe, so daf Gnde 1880 ein iherungsbestand von 33028 Policen mit ciner Versicberungësumme von 62 329 821 #4 zur Jahresprämie von

1786 092 Æ. und einer einmaligen Prömienzablung von 2855 Æ vor- handentwar. Zu dem bei der Ausfteuerversicherung vorhandenen Versficherungsbestande von 1442 Policen über 2491 269 #. Versiche- rungssumme trat im Jahre 1880 ein Nettozugang von 162“ Pölicen über 363 259 F. Versiberungësumme, fo daß am 31. Dezember 1880 1604 Policen über 2 854528 „F Versicherungssumme gegen eine ein- malige Prämienzahlung von 6297 # Uünd zur Iaähresprämie von 118 003 Æ. vorhanden waren. Der Bestand der Kinderversorgungs- kasse betrug am 31. Dezember 1880 425 Policen über 672 Antheile mit einem Vermögen von 136063 4 Von den am 31. Dezember 1880 vorhandenen 50 Perfonen, welche an der Rentenversicerung betheiligt find, beziehen bereits jeßt 27 eine Rente von zusammen 11 100 MÆ, während 8650 Æ für 23 Perfonen noch den aufgescobenen Renten angehören. An Prämienreserven wurden 707 532 H. rech- nungsmäßig zurückgestellt, wodurch fich dieses Conto auf 9182 351 #4 erhöhte. Die mit Gewinnantheil Versicherten érhalten für das Iahr 1880 eine Dividende von 21%/6.

In der ordentlichen Generalversammlung des Commern er Bergwerks- und Hütten-Aktien-Vereins vom 2. d. Mts. wurde die Bilanz vom 31. Dezember v. J. vorgelegt, welche mit einem Verlust von 26 029 4. abs{ließt, nachdem zur theilweifen Tilgung des einschließlich der vorgenommenen Abschreibungen im Ganzen 85 986 A. betragenden Betriebsverlustes der: Resevefonds mit 59 957 A. berangezogen worden ist. Die Berichte des Borstandes und Aufsichtsrathes ergaben, daß die Grubenverhältnisse sich {on seit einiger Zeit ungünstiger gestaltet haben, und daß namentlich die Kon- zession Günnersdorf nicht mehr die reichaltigen Erze liefert,

wie ebedem. Die Generalversammlung stellte hierauf auf Grund des Revisionsberihtes die Bilanz fest und er-

theilte die Decbarge an die Verwaltungsorgane. An die ordentliche Generalversammlung {loß si eine aúßerordentlihe Generalversamn- lung an mit dem Zwecke, das Grundkapital der Gesellschaft von 3 750 000 Æ durch Herabseßung des Nominalbetrages jeder Aktie von 600 M. auf 400 f. um 1250000 Æ, also auf 2500 000 Æ. zu reduziren. Der hierdurch frei werdende Betrag von 1 250 000 Æ foll zur Deckung des Defizits, zu Abschreibungen und zu Reserven ver- wendet werden. Da in der außerordentlichen Generalversammlun keine drei Viertel aller Aktien vertreten waren, so muß initéMald sech8 Wochen eine zweite Generalversamnilung stattfinden, welche gültig bescließen kann, auch wenn keine drei Viertel des Aktienkapitals darin vertreten sind. i Nürnberg, 22. April. (Hopfenmarktbericht von Leopold eld, Hopfenkommissionsgeschäft). Das Geschäft hat im Laufe der eßten aht Tage einen etwas stilleren Charakter angenommen, In Folge der kleinen Frage beziffert sich die Dur{schnittszahl der Ver- käufe auf nur ca. 50 Ballen pro Tag. Einige größere Posten 79er sind zum Verkauf an den Markt gelangt, die Frage na solchen ift aber im Augenblick cine sehr abges{wächte. In 80er Waare bleiben die Zufuhren na - wie ‘vor hinter der Größe der Verkäufe zurü. Das Arportae[Ga[t ist leblos, Die Preise find unverändert. „Die Stimmung ist rubig, fest. Antwerpen, 22. April. (W. T. B.) Die heutige Woll- aufktion war belebter und fester; 1887 B. wurden angeboten, 1219

B. wurden verkauft.

New-York, 22. April. (W. T. B.) Baumwollen- Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 56 000 B., Aus- fuhr nad Großbritannien 44000 B., Ausfuhr nach dem Kontinent

34 000 B., Vorrath 632 000 B.

Berlín, 23. April 1881.

Im Kunstgewerbe-Museum ist gegenwärtig für kurze Zeit eine na speziellen Angaben des mit der dekorativen Kunst des Orients innig vertrauten Architekturmalers Seel von Frau ind\ceid zu Düsseldorf mit seltener Kunstfertigkeit gearbeitete kostbare Ti \ ch- decke ausgestellt, die bereits auf der riäbelaan Düsseldorfer Kunst- und Gewerbeausftellung zumal in künistleriswen Kreisen die allge- meinste Beachtung und Anerkennung fand. Den Grund der in Ap- plikation und in Gold-, Silber- und Seidenstickerei ausgeführten Dee stattlihen Umfangs bildet verschiedenfarbiger Seidenplüsch, der im mittleren glatten Spiegel und in der äußeren Bordüre einen in Grau gebrochenen röthlichen, in einem breiten Zwischensatz einen tie- feren blauen, in den \{maleren trennenden Streifen einen fatten rothen Ton, im Schimmer des Lichts aber die mannigfachsten Nüancirungen dieser Farben zeigt. Goldseidene, Vershnürungen ähnlibe Nähte marfkiren in funstvoller Weise die Zusammenfügungen dieser Stücke, die der s{mückenden, in ihren Motiven an persish-arabisbe Vorbil- der sih anlehnenden Stickerei als Fond dienen. Sie besteht in der äußeren Bordüre aus einem iu Seide gearbeiteten Rankenwerk mit stilifirten Blüthen und Früchten, in dem breiten Zwischensa aber aus einem Ornament, das, in ebenfo reicher wie imposanter, în ua nung und Farbe trefflib gegliederter Komposition sich entwickelnd, mit seinen mannichfach verschlungenen Linien große, in türkisfarbenem und in silberig graugrünem Seidenplüsch applizirte palmettenartige Felder umrahmt und in ihnen wieder auf einem in Gold und Silber gestikdten Fond große, eng stilisirte, im Glanz der Seide leubtende Blumen enthält. Das so entstehende Ensemble entzückt dur den denkbar reisten und feinsten Farben- reizz wie durch den Eindruck üppiger und vornehmer Pracht, den sie hervorruft, so fesselt die meisterhafte Arbeit aber aub durch die ‘voll- endete freie und fidbere Beberrsbung der Technik, die sih in fedem Detail in erfreulichster Weise bekundet. Jn einer kleinen Kollek- tion verschiedenartiger Stickereien auf Sammet und Seide, auf Leinen- und Wollenstof bietet das Museum gleichzeitig Gelegenheit, einige Proben von Arbeiten der in England mit glücklihstem Erfolg für die He- bung der künstlerischen weiblichen Handarbeit wirkendenRoy al s8cho01 of art-needlework fennen zu lernen. Die vorgeführten Stü ver- mögen zwar in keiner Weise ein aub nur entfernt vollständiges Bild der Leistungen dieses Instituts zu geben; fie sind aber immerhin als charafteristisbe Beispiele versbiedener in ihm gepflegater Tecniken cbenso interessant wie in der Mannigfaltigkeit der für die Dekoration verwandten Motive, die rein geometrishe Figuren, stilisirte Thier- und Pflanzenformen und jene an den reizvollen Naturalismus der ja- panischen Kunst sih anlehnenden freieren Bildungen aufweisen und bier wie dort bei ges{mackvoller und origineller Farbenstimmung das aleicbe, die moderne englische Kunstindustrie ausjeihnende Geschick in der selbständig freicn Verwendung des verschiedenartigsten Flachorna- ments erkennen laffen.

(Nat. Ztg.) Zur Bewerbung um den Calderon-Preis sind im Ganzen einhundert und sechzig Gedichte eingelaufen. Die von der Königlih spanishen Gesandtschaft im Auftrage der Akademie zu Madrid ernannten Preisrichter Berthold Auerbach, Heinrich Kruse und Paul Lindau baben na cinstimmigem Beschluß das Gedicht mit dem“ Motto: „Nord und Süd“ zur Krönung vorgesblagen. Nach Oeffnung des Briefumsclags hat \ich der deutsche Dichter in der Schbweiz: Dr. Edmund Dorer in Züri (Hottingen) als Verfasser ergeben. Die anderen Dichtungen werden, laut Bestimmung dcs Preisausschreibens, mit den verschlossenen Bricfumschlägen vernichtet.

Im-Residenz-Theater wird Fk. Claar-Delia angesichts des Erfolges, den die bisherigen Aufführungen von „Fernande“ erzielt baben, noch morgen und am Montag als Glotilde von Roseraie auftreten.

Nedacteur: Niedel.

Berlin:

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

¿ 95.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staals-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 23. April

2 É Fn serate für den Deutschen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Gentral-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußishen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32. M

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

9. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

u. dergl.

3. Verkäufe. Verpachtungen, Submissionen etc.| 7. Literarische Anzeigen.

4. Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung u. 8, W, von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

| 5, Industrielle Etablissements, Fabriken | und Grosshandel, &

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

_1881.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

| 8. Theater-Anzeigen. | In der Börsen- | 9, Familien-Nachriehten. j beilage. Ea

n

íInserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „JZuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

Vaogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Annoncen-Bureauxrx.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sacheu.

Steckbriefs-Erlcdigung. Der hinter die un- verehelichte Wilhelmine Albertine Caroline Jesïe unter dem 30. September 1880 erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 16. April 1881. Königliche Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht I.

Erneuerter Steckbrief. Der unterm 5. März 1879 gegen den wegen Diebstahls zu 2 Monat Ge- fängniß verurtheilten Arbeiter Wilhelm Schulz aus Radusz erlassene Steckbrief wird hierdurch er- neuert. Sthulz ist dem nächsten Gericht behufs Strafvollstreckung zuzuführen. Halberstadt, den 19. April 1881. Königliche Staatsantoaltschaft.

Dex hinter dem Einlieger Paul Miynarczyk aus Cerekfwice Hufen unterm 29. Oktober 1880 sub Nr. 27453 des Deutschen Reichs- und Königlich Preußisben Staats-Anzeigers pro 1880 Nr. 263 er- lassene Stebrief wird hiermit erneuert. Jarot- sin, den 8. April 1881, Königliches Amtsgericht.

Der Wirthschaftsbeamte Peter Just aus

Fabianow soll in der Untersuchungssache gegen Szymczak als Zeuge vernommen werden. Es wird

ersubt, den Aufenthaltëort desselben zu den Akten 1]. C. 106/80 anzugeben. Jarotschin, den 11. Fe- bruar 1881. Königliches Amtsgericht.

Steckbrief. In Sachen wider Cempel und Genossen D. 9/81 sind die Steinschläger Michael Wieca, zu Scarkaprzigodzka, Kreis Adelnau geboren, 31 Jahre alt, katholis und zu- letzt in s wohnhaft gewesen, und Theophil Dürczewski, zu Dlon, Kreis Krieben geboren, 40 Jahre alt, katholis und zuleßt in Teupiß aufhalt- jam, durch Erkenntniß des Königliben Schöffen- gerichts Mittenwalde vom 8. März cr. wegen Forst- dicbstahls zu je 30 Æ Geldstrafe event. 10 Tagen Gefängniß, 3 Æ Werthsersaß und zu einer Zusaß- strafe von 3 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Der jetzige Aufenthalt derselben ist unbekannt. Es wird daher ersut, den 2c. Wieca und 2c. Dürczewski im Betretungsfalle festzunehmen und an ihnen die gegen sie erfannten Strafen zu vollstrecken. Im Ünvermögensfalle wird um sofortige Vollsÿreckung der substituirten Freiheitsstrafe ersucbt. itten- walde, den 7. April 1881. Königliches Amts- gericht.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen frü- beren Feuermeister Carl Ernst Meyer aus Söm- merda, welcher flüchtig ist, ist die Untersubungshaft wegen Untershlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts- gefängniß abzuliefern. (Aft.-Z. I.T. 152/81). Flens3- burg, den 20. April 1881, Königlihe Staats- anwaltschaft, Beschreibung: Alter: 26 Jahre. Größe: 1m 72 cem, Statur: s{lauk, Haare: blond, Bart: starker blonder Vollbart, Augen: blau.

Oeffentliche Ladung. 1) Der Wehrmann Jose f Koscielny aus Sternaliß, Kreis Rosenberg,

2) der Wehrmann Thomas Arndt aus Klein-Lasso-

witz, 3) der Reservist Lorenz Ksionzek aus Kostelliß, 4) der Reservist Johann Paprotny aus Biscbdorf, 5) der Wehrmarn Paul Sygulka aus Labkowig,

_6) der Reservist Lorenz Obloug aus Neu-Karmunkau,

werden angeklagt, ohne Grlaubniß ausgewandert zu jein, Uebertretung des §. 3603 des R. Str. G. B. Die Angeklagten werden hierdurch auf Grund der &8, 473, 320, 321 der Str. Pr. Ord. öffentlich zu dem am 12. August 1881, Bormittags 9 Uhr, vor dem Scvöffengericbt des U Amtzgerihts zu Rosenberg O./S. anstehenden Hauptverhandlungétermine unter der Warnung vor- geladen, daß bei unentswuldigtem Ausbleiben in dem Hauptverhandiungétermine sie auf Grund der Erfllärung des Landwehrbezirks-Kommandos zu Creuz- burz O./S ,, welche unterm 17. März 1881 dahin er- gangen ift: „Daß der Aufenthalt der oben aufgeführten Reservisten und W.hrleute im Deutschen Reich nit ermittelt, daß denselben eine Erlaubniß zur Autwanderung diesseits nicht ertheilt worden und daß der angestellten Erkundigungen ungeachtet sich keine Umstände ergeben haben, welce die Annahme aus- \ch{ließen, daß dieselben ausgewandert sind“, werden verurtheilt werden. (E. 15,81) Rosenberg O./S., den 24, März 1881. Kaschny, Gerichtsschreiber des Königlicben Amttégerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vo:- ladungen u. dergl.

[120211 Oeffentliche Zustellung.

Die unter der Firma Henkell & Cie. in Mainz bestehende Handlung, vertreten durch Rechtsanwalt

Ficma „Internationale Wine Company* früher in London bestehende Handlung, dermalen unbekanuten Aufenthalts, und zwar: 1) cigenen Namens aus der Lieferung von Weinen für den Betrag von 2369 A, 9) als Recbtsinhaberin der unter der Firma C. Bog- ler & Cie. in London bestebenden Handlung, laut Subrogationéquittung vom 31. Mai 1880 für den Betrag von 2487 # 50 «4, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zablung von vier Tausend act hundert sechs und fünfzig Mark fünf- zig Pfennig, nebst Zinseu zu sechs Prozent vom 6. August 1879 an, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssaben des Großherzoglichen Laudgexichts der Provinz Rheinhessen zu Maiuz auf

den 7. H mige Os Ma ttags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelajsenen Anwalt zu bestellen. i A Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hürter, Hülfsgerichts\chreiber.

[11905] Oeffentliche Zustcllung.

Der Kaufmann Mar Mever jr., zu Heilbronn, vertreten durch den Rechtéanwalt Julius Löwen- stein I). in Stuttgart, klagt gegen den mit unbe- fanntem Aufenthalt abwesenden Handlungsreisenden Ernst Laubengaier aus Böblingen, wegen Forderun- gen aus Kauf beziehungëweise Auftrage, mit dem Aae d

den Beklagten zur Zahlung von 253 4. 25 - nebst 6°/9 Zinsen vom Tage der Klagezu- stellung an, sowie zur Tragung der Prozeßkosten zu verurtheilen, und diefes Urtheil für vor- läufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Königlihe Amts- geriht zu Böblingen auf den 14. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Den 21. April 1881.

Schelling, Gerichtsschreiber des Königlichen Amt8gerichts.

[11889]

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Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungssachen der Ehefrau Doro- thea Kufke zu Haar, Klägerin,

wider den Vorbürger Hr. Abel zu Neuhaus a. E., Beklagten,

wegen Forderung,

wird hierdurch Termin zum öffentlich meistbietenden

Nerkaufe der gepfändeten Abelsbhen Vorbürgerstelle

Haus Nr. 56 zu Neuhaus a. E., bestehend aus:

1) einem Wohnhause mit Anbau von Fachwerk mit Steinda, 6 Stuben „§8 Kammer und verscbiedene Küchen enthaltend,

2) ciner Scheune mit Strohdach,

3) einem Nebenwohnhause aus Facbwerk mit Steindach, eine Stube, cine Kammer und eine Küche enthaltend,

4) den Wiesen, dem Ackerland und den Hol- zungen in einer Gefsammtgröße von 5 ha 08 a 6 qm, auf hiesiger Gerichtéstube angescizt auf Donnerstag, den 16. Juni 1881, Mittags 12 Uhr.

Kaufliebhaber werden zu diesem Termine mit dem Bemerken vorgeladen, daß die Kaufbedingungen während der Sprechstunden auf biesiger Gerichts- schreiberei eingesehen werden können.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an der vorbezeichneten Vorbürgerstelle Eigenthums-, Näher-, lebnrecbtliche, fideikommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere aud Servituten und Realberech{tigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ibre Rechte in dem vorbezeichneten Termine geltend zu machen, widrigenfalls für den sich nit Mel- denden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recbt verloren geht.

Der Aus\{lußbes{cheid wird nur dur Anschlag an die biesige Gerichtstafel bekannt gemacht.

Nenhaus a. E., den 13. April 1881,

Königliches Amtsgericht. (gez.) Swart. Beglaubigt: Shoop, Sekretär, 5 Gerichtsschreiber Kgl. Amtsgerichts Neuhaus a. E.

[11894] Aufgebot.

Der Ackerbürger Peter Straburzynski zu Plescben, |

welcher das auf den Namen der Roch und Catha- rina Piasecki'shen Ebeleute eingetragene Grundstück Pleschen Nr. 401, bestehend aus cinem halben Quart Aer in der Größe von 2 h 79 a 30 qm eigenthüm- lih besitzt, bat das Aufgebot des Grundstücks zum Zwette der Berichtigung des Besitztitels auf seinen Namen beantragt. j

Desbalb werden alle Diejenigen, welche Eigen- thums- oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte, der Eintragung in das Hypothekenbuch be- dürfende, aber niht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf

den 15. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr,

: l | im biesigen Gerichtsgebäude anberaumten Aufgebots- Dr. Reinach zu Mainz, klagt gegen die unter der |

termine ihre Ansprüclbe und Rechte anzumelden, widrigenfalls die Ausbleibenden mit ihren Rechten auf das Grundstück präkludirt werden und ihnen desbalb ein ewiges Stillsweigen auferlegt wird. Pleschen, am 19. April 1881. Königliches Amtsgericht.

Ens Aufgebot.

Der Arbeiter Angust Hommel von Dose, (aeb. den 19. Januar 1836) und der Arbeiter

Christoph Ho nmel, (geb. den 24. November 1841), |

welcbe \sich der Erstere in seinem 16. Lebentjabre, der Letztere in sein em 20. Lebentjahre, nah dem Königreiche Sachsen begeben und seitdem verschollen sind, sowie deren Rehténachfolger werden zum Termine

|

den 30, November cr., Vormittags 11 Uhx, auf die biesige Gerichtsstelle geladen, unter der Verwarnung, daß die Verschollenen selbft für todt erilärt und ihr Nachlaß deren Erben zuerkannt wer- den wird. Niesky, den 12. Januar 1881. Königiiches Amtsgericht.

A Aufgebot.

Behufs der ersten Eintragung einer Verpfändung werden auf den Antrag des Swiffers Joachim Lanae zu Prerow alle zur Eintragung auf die dem 2c. Lange gehörigen 254/60 Parten in dem Brizg- {i} „Harmonie® von hier, Unterscheidungbfignal J.L.P. G, berechtigten Realgläubiger aufgefordert, ibre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Mittwoch,

den 1. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anbe- raumten Termine anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auëgeschlosjen werden follen.

Barth, den 14. F:bruar 18831.

Königliches Amtsgericht. T.

Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender Spar- fassenbüher der hiesigen städtishen Sparkasse 1) Nr. 81,234 auf den Namen des Portiers Friedrich Kitzing über 120 F. 26 „F, vom Kossäthen Lehmann zu Löwenbruch, 2) Nr. 74,940 auf den Namen Helene Graesling, über 82 F 87 #, vom Fuhrherrn Hein- ri Graefling, 3) Nr. 123,532 auf den Namen des Maschinensteppers Ernst Goerlitz über 48 4. 29 4, von dem 2. Goerlit beantragt worden. Die Jn- haber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Dezember 1881, Vormit- tags 117 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebots- termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin, den 1. April 1881. Königliches Amtsgericht T., Abtheilung 54.

[11853] Proklam.

Rechte dritter Personen, insbesondere der Erben des Kapitäns Schmidt an den auf den Namen def-

selben fatastrirten Grundstüken der Gemarkung Volkmarsen:

44) 32. Aer am JIberg 16 a 35 qm 296/168. do. unterm Iberg 20 268/252. do. beim hintersten s 6 33 »

Erzthal G82

48) 4. do. us be Pai 11 „34 » 188, I Ee 13 ¿98 » 190. do. daf. B 10s 282/238. do. an der schiefen Seite 7 64 , 239. do. unterm Ralgesberge 7 48 -

49) 84, do. beim Gericht 16 A:

50) -SL do. auf der Strodte 09 »

01) E do. im hintersten Erz-

thal 04 O S 15. do. daf. 22 «81 p 52) 240/135. Wiese in der Drecbwiese 17 79 , 912, do. im Mersche 16.08» 53) - 21, Aer im Roßerloch O s 27. do. daf. 9. D, 54): L do. beim LUndenkamp 10 ,„ 78 ,„ 5) A. do, daf. G29 56) 169, do. das Glodckenseil s O. 181. do. daf. W Es 57) N do. überm großen Ab- bruch 28 „00 » 47. do. das. 0, 05 92. do. das. 18 „-63 192. do. becim Holzpfad O. L, do. aufm Baumberge 21 36 ,„ 237. do. hintermBaumberge21 99 ,

4) 57; do. auf den Hagen kopf \stoßend 8 Hs 68, do. das. B O 60) 13x. do. hinterm Eßcberge 17 38 : E: do. daf. O

sind spätestens im Termine den 14, Juli l. J., Morgens 11 Uhr,

dabier geltend zu macben, widrigenfalls die Grund stücke als zum Nachlaß des Pfarrers Georg Theodor Schmidt zu Großencenglis gehörig, im Grundbuch eingetragen werden, dinglihe Rechte jedem 3. red- lichen Erwerber und Vorzugsrechte den innerhalb der Ausschlußfrist angemeldeten und eingetragenen Rechten gegenüber erlöschen.

Volkmarsen, den 24, März 1881.

Königliches Amtsgericht.

[11885] Bekanntmachung.

Es ift von den nacbbenannten Personen das Auf- aebot nachfolgender, angeblich verloren gegangener Wesel beantragt worden : R

a, Der frühere Gütsbesizer Theodor Schmidt in

Lipowißz drei Wechselaccepte über beziehungsweise 550, 500 und 120 & Auf den beiden der erst- genannten Wechsel waren die betreffenden Summen hineingeschrieben , außerdem der quer- geschriebene Vermerk: „Angenommen für fünf Hundert Fünfzig, resp. Fünfhundert Mark“. Auf dem dritten Wesel über 120 K war außer dem Accept und der Wechselsumme noch der 20, Ianuar 1881 als Fälligkeitsdatum und Theodor Schmidt als Bezogener bezeichnet;

b, der Gubsbesitzer Hagemann einen am 23, Juli

1879 von Ascher Pinkus als Prokurist des Kauf-

Eee E E E I E

manns S. Pinkus in Lefsen auf den früheren

Besißer ' Friedrih Stanisch in Gr. Leistenau

gezogenen, am 28. Juli 1879 zahlbaren Wesel

Uber 650 Æ domizilirt bei L. Henscel in Grau-

denz. Dieser Wechsel war am 30, Juli 1879

protestirt ; c. der Kaufmann Leopold Cobn in Magdeburg drei Wechfelaccepte über je 300 M, 300 M. und 400 M. Sämmtliche 3 Wesel und zwar:

1) ein Wesel über 300 f, ausgestellt d. d. Grau- denz, den 30. April 1878, und fällig am 30; Sul ISTS!

9) ein Wecbsel über 300 #, ausgestellt am 20. Mai 1878 und fällig am 20. August 1878,

und

3) ein Wechsel über 400 F vom 4. Juni 1878 und fällig am 4. September 18758,

waren von Leopold Cohn auf Joseph Marcus in Graudenz gezogen und von Letterem mit seinem Accept versehen.

Den Eigenthümern dieser Wechsel find dieselben angebli verloren gegangen.

Alle Diejenigen, welbe Ansprüche aus diefen Wecbseln zu haben vermeinen, werden aufgefordert, diesclben spätestens im Termin

den 17. Dezember cr., Mittags 12,

Zimmer 12 des Viefaen Amtsgerichts anzuzeigen

und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls der Aus-

{luß ihrer Ansprüche an den Wecbseln und die

Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Graudenz, den 6. April 1881.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[1189] Bekanntmachung.

In der Wernidteschen Nachlaßsache W. 2096 1880, haben sid bisher als Erben der hierselbst am 92, September 1880, soviel bekannt, ohne Hinter- lassung einer leitwilligen Verfügung verstorbenen Frau Rechnungsrath Wernicke, Henriette Emilie geborenen Strutwolf folgende Geschwisterkinder derselben mütterlicherseits:

1) die verwittwete Scbiffskapitän Karoline Henriette Hahn, geborene geboren anr 17. November 1831, j :

9) die verwittwete Auguste Charlotte Wilhelmine Scenk, geborene Reißzig, geboren am 96. November 1837, E

3) der Eisenbahnarbeiter Carl Friedrich Wilhelm Klouz, geboren am 13. März 18535,

legitimirt. Alle diejenigen, welche nähere oder gleich nabe Erbansprücbe, wie die Vorgenannten, an den Nachlaß der Erblasserin zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 3. August 1881 eins{ließlih bei dem unterzeichneten Gericht zu der obengenannten Nachlaßsache anzumelden, widrigen- falls nach Ablauf des Termines für diesenigen, welbe sich als näcbste geseßliche Erben legitimirt haben, die Ausstellung der Erbbescheinigung erfolgen wird.

Berlin, den 20. April 1881,

Königliches Amtsgericht I. Abtbeilung (6. Maecrecr,

Gharlotte Reitig,

[12041] Bekanntmachung.

Der am 18. Mai 1842 hierselb geborene Heinrich Wilbelm Schroer ist im Jahre 1867 nach den Niederlanden ausgewandert und fecitdem ver- sollen. :

Da Seitens des Vormunds des Abwesenden der Antrag auf Todeserklärung gestellt ist, so werden der p. Schroer, dessen Erben und Verwandte auf- gefordert sich bei unterzeichnetem Gericht 1paätestens in dem auf den

25. Januar 1882, Vormittag 11 Uhr, Zimmer Nr. 10 bestimmten Termine zu melden, widrigenfalls p. Schroer für todt erklärt und fein Nachlaß dem Fiscus ausgeantwortet werden wird.

Wesel, den 8. April 1881.

Königliches Amtsgericht. [11906] K. Württ. Amtsgericht Neresheim. Vermögensbeschlagnahme.

Durch Seitens des K. Militärrevisionsgerichts Stuttgart bestätigtes Urtheil des Kriegsrebts der Garnison Tübingen vom 6. April 1881 ift der Gc- freite der 12. Kompaanie

Matthäus Friedri Georg Ott

aus Oberdorf, OA. Neresëbeim,

| der Fabnenflucht in contnumaciam für fckuldig er

flärt, sowie das demselben zustehende oder künftig anfallende Vermögen, unbeschadet der Necbte Dritter, mit Beschlag belegt worden. . Gemäß Art. 175 der St. P. O. vom Jalbre 1843 vergl. mit 8&8 333 der R. St. P. O. wird folhes anmit öffentlich bekanut gemact. Den 2. April 1881. Amtäsricbter : Herrmann.

[12027] A Z

Das Sparkassenbub der Kreis -Sparka)te zu Côélin Nr. 10234 über 936 „# 63 «4 ift dur das am 31. März cr. verkündete Auéschlußurtel von dem- selben Tage für kraftlos crklärt, was bierdur be- fannt gemacht wird. l

Neustettin, den 20. April 1881.

Brenuuie, j Gerichtsschreiber des Königlichen Amtszeri(bts,