1881 / 99 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Ez Oeffentlicher Anzeiger. 7 - pte Brauner u e Cuno S EMENtUGer nzeiger.

Inferate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des register nimmt an: die Königliche Erpedition 1. Steckbriefe und Uvtersuchungs-Sachen. 5 „Juvalidendauk“, olf Mosse, Haasen des Deutschen Reihs-Auzeigers und Königlich 2. Aae, Aufgebote, Vorladungen ¿ É Bete. G L Qs e S ela Preußischeu Staats-Anzeigers : u. dergl. 3

Büt & , sowi ü ößeren Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32 3, Verkäufe. Verpachtungen, Submissionen etc. 7 ner & Winter, sowie alls öbelgen größ crun BA eim- . Da

Erste Beilage

. Industrielle Etablissements, Fabriken und Groseshandel.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

. Literarische Anzeigen.

u. s. w, von öffentlichen Papieren.

Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Füsilier Piosik diefseitiger 11. Compagnie bat sich am 22. d. Mts. Abends von hier entfernt, obne bis jett zurückgekehrt zu sein. Es wird ersucht, denselben im nächste Signalement. 2) Vorname: Michael, 4) Aufenthaltsort vor der

Betretungsfalle festnehmen und an die Militärbehörde abliefern zu lassen. 1) Familienname: Piosik, & Geburtsort: Kiebel, instellung: Kiebel, 5) Religion: katholis, 6) Ge- burtstag: 15. September 1858, 7) Größe: 1,60, 8) Haar: blond, 9) Stirn: normal, 10) Augen: rau, 11) Augenbrauen: blond, 12) Nase: gewöhn- ih, 13) Mund: gewöhnlich, 14) Bart: kleinen Schnurrbart, 15) Zähne: vollständig, 16) Kinn: oval, 17) Gesichtsfarbe: gesund, 18) Gesichts- bildung: rund, 19) Gestalt: kräftig, 20) Sprache: polnisch, 21) besondere Kennzeichen : fehlen, 22) Be- Tleidung: kurze Stiefeln, Tuchhose, Tuchrock, Müge, Binde, Drillichjake, Hemde und Unterhosen. Wittenberg, den 26. April 1881. Königliches E lon 3. Brandenburgischen Infanterie- egiments Nr. 20.

Der unterm 22. März cr. gegen den Tagelöhner Philipp Jung aus Alpenrod erlassene Steckbrief ist erledigt. Altenkirchen, den 25. April 1881.

Königliches Amtsgericht.

[M 22]

Ladung. Der Kaufwann Karl Nudolf Julius Ot o Krefffe, 30 Jahre alt, aus Rüzer walde, dessen Auterthalt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wizd, als beurlautter Reservist ohne Erlaub- niz auëgewandait zu sein Uebertretung gegen S. 360 Nr. 3 de: Str. Gc. Bs. wied auf Anordnung des Königlichen Nmtsgerichts hierselbst auf den 4, Angust 1881, Bormittags 10 Uhr, vor das Königlige Schöffengericht hierselbst zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unents{chul- dig!em Autbleiben wird zur Hauprverhandlung cçe- \{riiten werden. Rügenwalde, den 17. März 1881. Hille, Gerichts)\chreiberghülte des König- lihen Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vór- ladungen u. dergl.

[128° Oeffentliche Zustellung.

Der Landwirth Wilhelm Fernholz in Fernholte bei Attendorn, vertreten durch Rechtsanwalt Neu- kirch in Olpe, klagt gegen den Sattler Joseph Langenohl von Attendorn wegen einer Forderung, für die er in Folge einer Bürgschaft aufgekommen ist mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklag- ten zur Zahlung von 2000 4. nebst 59%/4 Zinsen seit 31. März 1881, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Arnsberg

auf den 12. Juli 1881, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Arnsberg, den 26. April 1881.

Canstein, Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

[12685]

. & . Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

Der Kgl. Advokat Sclelcin dabier stellt Namens des Oekonomen Heinrih Christian Edmund Oschatz in Buttenheim und Genossen gegen die Bauers- wittwe Magdalena Ziegler aus Buttenheim, jeßt unbekannten Aufenthalts, und Genossen wegen Rescission eines Uebergabsvertrages Klage beim Kgl. Landgerichte dabier mit dem Antrage, es wolle erkannt werden 1) der zwishen der Bauerswittwe Magdalena

Ziegler in Buttenheim und deren Tochter Kunigunda Ziegler, nun verebelidt mit dem Bauern FriedriÞb Oblmann von dort am 21. Juli 1879 beim Kgl. Notar Dr. Geßner dahier abges{lossene Uebergabêvertrag wird als nit nicbtig aufgehoben, eventuell soweit es zur Befriedigung der Klagêpartei mit 1448 M 57 Hauptsache nebst 4°/9 Zinsen bieraus seit 28, Dezember 1875, 207 4A 45 festgesetzte Kosten und eines weiteren" Kostenaversums von 300 Æ nothwendig, rescindirt,

es wird der Wiedereintrag der Oekonomens- wittwe Magdalena Ziegler in den öffentlichen Bücbern als Besitßerin der Pl. Nr. 177 a,, 177 b., 178, 179, 181, Gemeinderecht zu einem ganzen Nußantheil, Pl. Nr. 680, 909, 439, 1010, L518, L006. 1350 S806. S L Steuergemeinde Buttenheim, Pl. Nr. 165, 168, Steuergemeinde Dreuscbendorf, Pl. Nr. 1168t, Steuergemeinde Scigendorf, Pl. Nr. 1417, 669, 1235, 691, Steuergemeinde Altendorf an geordnet,

3) die Beklagten baben die Recbts-

streites zu tragen.

Zugleich ladet derselbe die Beklagten zur münd- liden Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kgl. Landgericht Bamberg auf

Mittwoch, den 15. Juni l. Z., Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung der Klage wird diefer Auszug biermit bekannt gemacht.

Bamberg, den 25. April 1881.

Ver Kgl. Obergericbtss{reiber : Schwemmer.

Kosten des

[12809

] - Oeffentlihe Aufforderung.

Zum Nacblaß der am 29. November 1880 ver- storbenen Fräulein Louise Dünkelberg von Heppen-

der 11. Compagnie des

Eduard Dünkelberg, __ Karl Dünkelberg, von Usingen, Beide dermalen unbekannt wo, angeb- li in Amerika, abwesend. Die Genannten, Eduard und Karl Dünkelberg, oder im Falle deren Todes etwaige Nachkommen der- jelben, werden auf Antrag der Miterben hiermit auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermin Dienstag, 21. Juni 1881, : Vormittags 8 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht die Erbschaft der genannten Louise Dünkelberg von Heppenheim anzu- treten, widrigenfalls Verzicht auf ihr Erbrecht unter- stellt und der Nacblaß den bekannten Erben, näm- lih Frau ibi Auguste Krauß in Darmstadt, Herrn Reallehrer W. Meuser in Ems, Namens jeiner Kinder, und Fräulein Elisabetha Dünkelberg in Bonn überwiesen werde. Lorfch, 23. April 1881, Großherzoglich hessishes Amtsgericht Lorsch. D. Zimmermann. Braun.

[12801] Armensache. : Oeffentliche Zustellung.

Elise, geb. Käpplinger, ohne Gewerbe in Pfifflig- heim wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Scherer in Mainz, klagt gegen ibren Ebemann Wilhelm Schindler, Scnetider, in Pfiffligheim rechtlich domilizirt, zur Zeit obne bekannten Auf- enthalt, wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Trennung der Ebe der Parteien, Erklärung des Be- tlagten als schuldigen Theil und Verurtheilung des- selben in die Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mainz auf den 7. Juli 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Moyat,

Gerichtsschreiber des Großberzogliben Landgerichts.

0155] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Porzellandreber Ernestine Franke, | geb. Hacke, zu Waldenburg, vertreten dur den Rechtsanwalt Groeger I1I. in Sbweidnit, klagt gegen den Porzellandreher Karl Franke aus Altwaffer, jetzt jeinem Aufenthalt nach unbekannt, wegen Ehebruchs mit dem Antrage auf Trennung des zwischen den Parteien bestehenden Bandes der Ebe, Verurtheilung des Beklagten als den allein \{uldigen Theil und zur Herausgabe des vierten Theiles seines etwa zu ermittelnden Bermögens und ladet den Beklagten zur mündlicben Verbandlung des Rechtsftreits vor | die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schweidnitz auf

den 25. Zuni 1881, Vormittags 9 Uhr,

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlong | 8

lebten, des Medizinal-Raths Dünkelberg zu Usingen:

| Kaufliebhabern na vorgängiger Anmeldung die Be- | sichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten.

. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage.

Aunoncen-Bureaux.

[12805]

ITT. Nr. 19, für fraftlos erflärt. Berlin, den 11. April 1881. Königliches Amtsgeriht I. Abtheilung 55.

[12807] Durch verkündetes Aus\{lußurtheil des unterzeich- neten Gerichts ist der von der Handlung E. F. Zwanziger u. Söhne zu Peterswaldau in Sóle- sten ausgestellte, von dem Kaufmann Sally David- john in Pr. Stargardt acceptirte Wesel vom 23. Mai 1879 über 415 A 70 4 zahlbar am 1, Oftober 1879, für kraftlos erflärt. Berlin, den 13. April 1881. Königliches Amtsgericht I. Abtbeilung 55.

[12811] Aus\hlußbescheid. In Sachen betreffend die Zwangsversteigerung des dem Colon Hoesmann zu Bookholt gebörigen Colonats Haus Nr. 16 zu Bookholt werden alle Diejenigen, welche im beutigen Termine dingliche Ansprüche nit angemeldet baben, mit solben dem neuen Erwerber gegenüber ausgeslofen. Neuenhaus, den 25. Avril 1881.

Königlicbes Amisgericht. T.

gez. Plate.

Ausgefertigt : Bennedcke, Gerichtsschreiber.

[12815]

Na beute erlaffenem, feinem ganzen Inhalte nah dur Ans{&lag an die Gerichtstafel bekannt gemac- tem Proclam finden zur Zwangsversteigerung des dem Ackersmann Friedri Westphal gebörigen Wohnhauses Nr. 126 zu Marlow mit Zubehör Ter- mine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu- lirung der Verkaufs-Bedingungen am

Montag, den 11. Juli 1881, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Montag, den 1. August 1881, Vormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dingliher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am

Montag, den 11. Juli 1881, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 3 des Amtsgerichtsgebäudes zu Sülze Statt. Ausla 1e der Verkaufsbedingungen vom 27. Juni 1881 an au! der Gerichts\chreiberei. Der zum Sequester be- stellten Bäckermeister Matthias zu Marlow wird

Sülze, den 26. April 1881.

mit der Aufforderung, einen bei dem gedaten Ge-

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. |

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser |

Auszug der Klage bekannt gemacht. | Wengler,

Gericbts\schreiber des Königlichen Landgerichts.

[12809] Urtheil. |

In der Untersucbungssahe gegen den Füsilier | Johann Georg Lämmel aus Scwindratzheim, Kreis Straßburg, Elsaß-Lothringen, geboren den 6. April 1861, erkennt beute das versammelte Kriegs- recht durch Urtbeil zu Recbt,

es solle der Füsilier Lämmel der Fahnenflucht

SS. 69, 70 des Militär-Strafgesetzbucbes,

woneben er sib der Unters{lagung von Dienst-

gegenständen (8. 138 d. M. St. G. B.) und des

Preisgebens foler (§. 137 d. M. St. G. B.)

verdâcbtig gemacht hat,

in contumaciam für \{uldig erklärt und das ibm

etwa zustehende oder künftig anfallende Vermögen,

unbeschadet der Recbte Dritter, mit Beschlag be- legt sein, wegen seiner Bestrafung aber das Wei- tere nab seiner Wiederbeibringung ergeben.

So gesprochen im beute versammelten Kriegsrect.

Garnison Straßburg, den 26. März 1881.

Vorstebendes Urtbeil wird biermit bestätigt.

Stuttgart, im Königlichen Militär-Revisions-

Gerit, den 31. März 1881.

gez. von Fricebig, 7 General-Major.

Für den dienstlid abwesenden General-Auditeur : gez. Habermaas, Ober-Kriegs-Ratb.

Beschluß.

Na Anhörung des Berichtes des Landgericbts-

liben Staatsanwaltschaft, erklärt die Straffammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg, ander- seitiges Kontumazialerkenntniß, betreffend den Füsilier Infanterie-Regiments Nr. 126, Iobann Georg Lämmel aus Schwindratzheim in Elsaß-Lotbringen vollstreckbar. Straßburg, den 14, April 1881, Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. Gunzert. Burguburu. Pöhn. [12806] Durch verkündetes Aus\{lußurtheil des unterzeih- neten Gerichts ist der von der Frau Polizei-Sekretär O. Sóröôöder, geb. Fricke, bier am 7. August 1876 auf eigene Ordre gestellte auf den Polizei-Sekretär H. Swröder bier gezogene, von diesem acceptirte, von der Auéstellerin in blanco girirte Wesel über 1263 Mark 40 Pfennige fällig am 3. November 1877 für fraftlos erflärt. Berlin, den 13. April 1881, Königlicbes Amtsgericht 1. Abtbeilung 55

beim sind berufen die Söbne des Bruders der Ver-

[12485

Ratbs Burguburu, sowie auf Antrag der Kaiser- | 10 Uhr,

Î 3) 158,60 Mille Ziegelsteine, veransblagt auf 5709 4 | 60 „1

Großherzogl. Mecklenburg-S{werinsches Amtsgericht.

[12810] Ausschlußbescheid.

In Sachen, betreffend den Zwangsverkauf des den Ebeleuten H. Dobbe und Fenna, geborene Rade- maker in Veldbausen gebörigen Wobnhauses Nr. 25 zu Veldbausen nebst Hofraum werden Alle, welcbe zuwider der Ediktalladung vom 25. Januar d. F. an diesem Grundstücke dinglibe RelDte bis beute | nit angemeldet haben, mit solchben gegenüber dem neuen Erwerber ausges{loßfen.

Neuenhaus, den 25, April 1881,

Königliches Amtsgericht. I[. (gez.) Plate. Ausgefertigt :

Brennecke, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Durch verkündetes Aus\{lußurtheil des unterzeic- neten Gerichts ist die auf Marie Louise Piekker | Bau der Nebenanla lautende Hypothekenurkunde über 2500 Thaler = (500 M. eingetragen im Grundbuche von der Fried- ribéstadt früher Band XIX. Nr. 1363 Abtheilung III. Nr. 6, jeßt Band XIX. Nr. 1362 Abtheilung

| Metallbestand

—#

[12273] _ Die Steinmeßarbeiten mit Materiallieferung zum : Nebenanlagen des neuen Infanterie-Kaserne- ments bierselb Anscblagsobjekt 1917 M. sollen Sonnabend, den 30. April cr., Í _… Vormittags 10 Uhr, im Submissionêwege verdungen werden.

„Die Bedingungen liegen aus im Bureau der unter- zeichneten Garnison-Verwaltung und auf dem Ber- liner Baumarkte, Wilhelmstraße Nr. 92/93.

Prenzlau, den 23. April 1881.

Königliche Garnison-Verwaltung.

Für die unterzeihnete Werft soll der Bedarf pro 1881/82 an Lampencylindern, Glassceiben von 2—10 mnm stark, Gläser für Wachtubren und Ma- nometer, Wasserstandégläfer und Gläser für Te- legrapben, mattgesliffene, beshafft werden. Reflek- tanten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Auf- {rift „Submission auf Lieferung von Glas 2c.“ bis zu dem am 9. Mai 1881, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einreiben. Die näheren Bedingungen liegen in der Expedition des viermal wöchentlich in Stuttgart erscheinenden „Allgemeinen Submissions- Anzeigers“, jowie in der Registratur der Verwaltungs- Abtheilung zur Einsicht aus, und können auf vorto- freien Antrag gegen Einsendung von # 1,00 Kosten von der Registratur der Kaiserliben Werft bezogen werden. Kiel, den 23. April 1881. Kaiserliche Werft, Verwaltungs-Abtheilung.

Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken.

L Li

ET Bayerischen Notenbank vom 23. April 1881.

Activa. M,

32,884 000 41,000 4,312,000 38,255,000 1,666,000 1,036,000 1,127,000

[12679]

Metallbestand s Bestand an Reichskafsenscheinen Noten anderer Banken . Wechseln is Lombard-Forderungen Effekten 4 ¿ sonstigen Aktiven Passiva. Das Grundkavital Der Reservefonds . E O Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen, tägli fälligen Ver- bindlichkeiten . A Die an eine Kündigungsfrist gebun-

denen Verbindlichkeiten h 94,000 Die sonstigen Passiva Ce 3,846,000 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen im Inlande

zahlbaren Wechseln . 6 1202 890, ce.

München, den 25. Avril 1881.

Bayerische Notenbank. Die Direktion.

Stand der Badischen Bank

am 23. April 1881. Activa.

7,500,000 515,000 66,367,000

999,000

[12848]

5 016 640 97 23 170 293 600

Reichskassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestand , ¿ Lombard-Forderungen . Effecten . cl Sonstige Activa ,

Passiva.

[12812] Aus\hlußbescheid. In Sacen, betreffend den Zwangsverkauf der den | Eheleuten Gastwirth Jobann Gerhard Berning in | Frenswegen gebörigen Immobilien, werden Alle, | welcbe zuwider der Ediktalladung vom 21. Februar c. | an den dort beschriebenen Grundstücken dinglicbe | Recbte bis beute nit angemeldet baben, mit solcben | gegenüber dem neuen Erwerber ausges{loßen. | Neuenhaus, den 25. April 1881. |

Königliches Amtsgerict. Il. (gez) Plate.

Ausgefertigt :

Brennecke, Gerichtsscreiber. |

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.

Bekanntmachung. Am Freitag, den 13. Mai cr.,

Î } j j j

i r., Vormittags | follen im Bureau der Garnison-Verwal- |

tung bierselbst in öffentliber Submission an den | Mindestfordernden verdungen werden: A. Für die Gefammtanlagen des biesigen Kasernen-

S Neubaues: i | 1) die Scbloferarbeiten, veransblagt auf 26 638 4

9 000 000 1 379 827 61 14 235 900 894 441/11

S 88 219/38

a 325 964 33

é. [25 924 352/43

Die zum Incass0 gegebenen, noch nicht fälligen deutschen Wechsel betragen Æ# 2 849 942,09,

Reservefonds

Umiatate Noten j Täglich fällige Verbindlichkeiten An Ktindignungsfrist gebundene

Verbindlichkeiten . . Sonstige Passiva

Grana e 4 M

[12063]

Bad Bertrich.

Das milde Carlsbad, 1 Meile von der Mosel- dampfsiffstation Alf und Moseleisenbahn- station Bullay, crôffnet die Saison am 15, Mai. Nähere Auskunft ertheilen der K. Bade-IJnspektor Major z. D. Forstner und der Kgl. Kreis- Pbvsikus Dr. Cüppers.

4 D c Î 90K 90 „\ in 4 Loosen oder zusammen, | [12785]

2) die Dammscterarkbeiten, veranschlagt auf 83 528 M |

99 4 in 2 Loosen.

n L L | B. Für das Arresthaus daselbst:

4) die Zimmcrarbeiten, verans{hlagt auf 2062 M | “) 1

Bergisch - Märkische Eisenbahn.

Mit dem 15. Mai d. J. tritt unser Sommer- Fahrplan in Kraft. Derselbe ist diesem Blatte bei-

gelegt und auf unsern Stationen ausgebängt.

Elberfeld, den 23. April 1881. Königliche Eisenbabn-Direktion.

Bedingungen und Kostenans{läge licgen in ge: |

nanntem Bureau tägli zur Einsicht aus und können von da gegen Erftattung der Kopialiengebühbren be- zogen werden.

Die Offerten sind bis obigem Termine mit ent- sprechender Aufschrift versehen, versiegelt und porto- frei an die Garnison-Verwaltung bier einzureiben. |

Pasewalk, den 25. April 1881,

Königliche Garnison-Verwaltung.

Redacteur: Riedel.

Berlin: Verlag der Ervpedition (Kessel.)

Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen (einshließlichd Börsen-Beilage),

außerdem ein Fahrplan der Bergish-Märkishen

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

A2 99.

a

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2W.April. Jm weiteren Ver- laufe der geslrigen (34.) Sißgung begann der Reichstag die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Bezeichnung des Naumgehaltes der Gefäße, in welchen Flüssigkeiten zum Verkauf kommen.

Nach dem Art. I. des Entwurfs wird festgesetzt:

„An Stelle des Artikels 12 der Maß- und Gewicbtsordnungen treten folaende Bestimmungen : :

Flüstigkeiten, welde in Fässern nach dem Raumgehalt zum Verkauf kommen, dürfen dem Käufer nur in s\olchen Faßern, auf welchen die den Raumgebalt bildende Zahl der Liter dur Stem- pelung beglaubigt ift, überliefert werden.

Auf Fässern, in welcen Flüssigkeiten nach dem Gewicht zum Verkauf fommen, muß die Tara cichamtlih beglaubigt sein.

Ausnahmen hiervon (Abf. 1 und 2) finden nur bezügli der- jenigen ausländischen Flüssigkeiten statt, welde in den Original- gebinden weiter verkauft werden.“ e E

Jn Ansehung der Sgwankgesäße wird in Art. 11,

immt:

E Gefäße müssen mit einem bei der Aufstellung des Ge- fäßes auf einer horizontalen Ebene dem Sollinhalt begrenzenden Strich (Füllstri) und in der Nähe des Strichs mit der Bezeich- nung des Sollinbalts nach Litermaß versehen sein. Der Bezeich- nung des Sollinhalts bedarf cs nit, wenn derselbe ein Liter oder cin halbes Liter beträgt. Der Strich und die Bezeichnung müssen durch Scbnitt, Schliff, Brand oder Aeßung äußerlich und in leit erkennbarer Weise angebracht fein.“ j

Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) wies darauf hin, daß schon jeßt in großen Theilen von Deutschland, namentli in Bayern, die Eichung der Gefäße obligatorish im Verord- nungswege vorgeschrieben sei; es sei deshalb gar kein Grund vorhanden, jeßt den Weg der Reichsgeseßgebung zu betreten, vielmehr möge man den Einzelstaaten überlassen, dem Bei- spiele Bayerns zu folgen. Auch materiell habe er mancherlei Bedenken gegen eine allgemeine amtliche Vorschrift, wie sie die Vorlage zu geben beabsichtige. Fnsbe}ondere gelte dies von der Eihung der Spritfässer, welche zum Zwedck der Dichtung inwendig mit einem Gelatineüberzug versehen würden. Wenn man die Eihung vornehme, nachdem jener Ueberzug ange- bracht sei, so löse si derselbe bei der Feststellung des Fnhalts durch das Füllen des Fasscs mit Wasser auf, bringe man den Ueberzug aber erst nach der erfolgten Eichung_ an, jo würde hierdurch der vorher festgesiellte Jnhalt des Fafses verringert. Ueberhaupt sei es viel zweckmäßiger, den JFnhalt von Sprit- fässern niht nah dem Maß, sondern nah dem Gewicht fest- zustellen. Hierzu komme, daß die Zahl der Eichungsämter verhältnißmäßig gering und somit die Belästigung der Jn- dustrie durch den Zwang, jedes amtlih eichen zu lassen, sehr erheblih sei. Es sei deshalb nothwendig, daß man we- nigstens wie in Bayern Vorkehrungen treffe, daß in den Brauereien selbst die Möglichkeit einer amtlichen Eihung ge- geben werde. Auch die Kosten, mit denen die Fndustrie be- lastet werden solle, seien keincèwegä unerheblich. Jn England werde die in Deutshland vorgenommene Eichung uicht als maßgebend anerkannt, vielmehr werde dort jedes Faß nach- gemessen ; es sei deshalb billig, daß man Denjenigen, welche Fässer für den Export nah England benußten, die Kosten der Eichung erspare. Alle diese Bedenken würde man am zweck- mäßigsten in einer Kommission von 14 Mitgliedern erledigen, an welche er die Vorlage zu überweisen beantrage.

Der Abg. Dr. Karsten {loß sh diesem Antrage an, wenn er auch im Gegensaß zu dem Vorredner den Geseß- entwurf als einen erfreulihen Fortschritt begrüße. Bei dem Erlaß der Maß- und Gewichtêordnung habe man von der obligatorishen Eihung der Fässer und Schankgesäße Abstand genommen, weil man dieselben nicht als eigentliche Maße an- gesehen habe; der Verkehr habe jedoch das Bedürfniß un- zweifelhaft festgestellt, und da von dem fakultativen Verord- nungèwege erfahrungsgemäß nur ein sehr beschränkter Ge- brauch gemacht worden sei, so sei eine reisgeseliche Ne- gelung durhaus zweämäßig erschienen. Die Ausdeh- nung des Eichungszwanges auf alle für Flüfsig- keiten bestimmten Fässer halte auch er allerdings für zu weit gehend; Niemand habe ein Jnteresse daran, Fässer, die für Theer, Wasser oder dergleichen bestimmt seien, eichen zu lassen. Das technishe Bedenken des Vorredners

egen die Eichung der Spritfäsjer sei nicht gerechtfertigt. Der

Leimüberzug könne ohne Schaden nach der Eichung angebracht

werden, da die dadur bedingte Differenz des Jnhalts außer-

ordentli gering sei. Dem Wunsche, den Jnhalt der Sprit- fässer nah dem Gewicht festzustellen, genüge die Vorlage schon jeßt, da sie auf solhen Fässern, in welhen Flüssigkeiten nah dem Gewicht zum Verkauf kämen, die eicamtliche Beglaubi- gung der Tara fordere. Wenn man, wie der Vorredner es wünsche, allgemein in den größeren Brauereien die Möglich- keit einer amtlichen Eihung gewähre, so werde die Shhwierig- keit, welhe man aus der jebigen geringen Zahl der Eihungs-

ämter herleite, keine sehr erhebliche sein. y

Der Abg. Möring erklärte si gleihfalls für eine kom- missarishe Berathung der Vorlage, welcher er keineswegs so \sympathish gegenüberstebe, wie der Vorredner. Die Autorität des letzteren sei allerdings geeignet, die Bedenken gegen die obliga- torische Eihung der Fäzer einigermaßen zu zerstreuen, dennoch könne er sich mit derselben wenig befreunden, da ein geeichtes Faß Jahre lang reparirt werden könne, wodur der Jnhalt bisweilen bis zu zehn Prozent verändert werde. Viel bedenklicher noch er- scheine aber die Tarirung der Gefäße. Die Vorlage motivire diese Maßregel nur durch die Thatsache, daß in neuerer Zeit bei dem Verkehr mit Flüssigkeiten vielfah an Stelle des Baßhandels der Gewichtshandel getreten sei, und daß man deshalb die Tara amtlich feststellen müsse. Dieje Bestimmung führe eine wesent- liche Verschlehterung des jezigen Zustandes herbei, denn wäh: ‘rend man si jezt zwischen Käufer und Verkäufer leiht über die Feststellung der Tara einige, werde die Schwierigkeit viel größer, wenn das Faß cine amtlihe Angabe des Gewichts trage, die in den meisten Fällen unrihtig sei. Der Jnhalt der nit Flüssigkeiten in den Bure kommenden Fässer sei ein sehr verschiedener, Thran, Petroleum, Holztheer, Stein- kohientheer, Syrup, jette Oele, halbfette Oele u. A. m. Alle diese Stoffe würteu in größerer oder geringerer Quantität

Berlin, Donuerftag, den 28. April

von dem Holz der Fässer aufgenommen und diese somit durch den Gebrau \{chwer. Beim Rüböl betrage diese Zunahme bis zu 50 Pfund pro Faß. Ebenso werde dur Austrocknen in der Sonne, dur das Aufschlagen eines oder mehrerer neuer eiserner Reifen und andere Umstände das Gewicht des Fasses wesentlih verändert. Hierzu komme, daß der Fnhalt der meisten Fässer durhaus nicht so werthvoll sei, um es zu rechtfertigen, die Tara eihamtlih festzustellen. Die Kosten einer solchen Feststellung seien keineswegs unbedeutend und würden nur dazu beitragen, die deutsche Jndustrie dem Aus- land gegenüber weniger ktonfurrenzsähig zu machen. Die Opposition gegen diese Bestimmung der Vorlage rege sich deshalb im ganzen Lande und er hoffe, daß die Kommission diesen begründeten Bedenken ihre Anerkennung nit versagen werde. j

Der Abg. Uhden erkannte die Tendenz der Vorlage als eine durchaus berechtigte an, da nur eine reihsgeseßlide Ne- gelung einen dem praftishen Bedürfniß entsprechenden Erfolg in Aussicht stelle. Troßdem könne auch er nit verkennen, daß dem §. 1 sehr erhebliche Bedenken entgegenständen. Na- mentlih bei Spiritusfässern, die zwischen der Brennerei und dem Händler hin- und hergeschickt würden und ihren Inhalt häufig wechselten, komme es sehr leiht vor, daß dur Aus- trocknen in der Sonne und durch das dadurch bedingte festere Antreiben der Reifen der Kubikraum der Fässer sih verändere. Wenn dann Jemand den Jnhalt des Fasses nach Maßgabe des amilie Stempels verkaufe, so könne derselbe leiht Ge- fahr laufen, nach Artikel 369 des Strafgeseßbuches sih straf- bar zu machen. Zur Beseitigung dieses Bedenkens empfehle au er die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission.

Der Bundeskommissar Geh. Regierungs-Rath Weymann entgegnete, gegenüber der Vorgeschichte der Vorlage, besonders dem Antheil gegenüber, den der Reichstag daran gehabt habe, sei eine so weitgehende Bekämpfung derselben nicht zu er- warten gewesen. Die Kritik habe sih vornehmlih gegen Art. 1 gewendet, von dem die verbündeten Regierungen aller- dings schon im Voraus gewußt hätten, daß derselbe niht ohne gewichtige Einwände sei. Diese Mängel lägen zum Theil in der Natur des Tranè®portgefäßes, zum Theil in dem dur Klima und Wetterwechsel wveränderlihen Faßgchalt. Diese Mängel würden aber dur die Vortheile der Aichung weit überboten. Man habe 1876 über das Faßaichungswesen eine Enquetekommission eingeseßt, der die Majorität der Sachverständigen das Wünschenswerthe des Aichungs- zwanges dargelegt habe. Jn der Provinz Brandenburg seien von 1870 bis 1874 geaiht: 1559 Weinsäfßser, 22 000 Sprit- fässer, 1839 Bierfässer, 5140 Milchfässer. Fn Wiesbaden und Hessen-Nassau würden thatsäthlih alle Bierfässer geaicht. Auch die Rheinprovinz begrüße den Faßaihungszwang als Segen. Ganz besonders hätten sich die Vorredner gegen Alinea 2, Art. 1 gewandt; ohne dieses Alinea würde aber die ganze Vorschrift ein Schlag ins Wasser sein. Er behalte sih vor, weitere Aufklärungen in der jedenfalls einzuseßenden Kom- mission zu geben. | E

H Der Abg. Freiherr von Pfetten betonte, daß der jeßige Zustand, bei welhem die Aichungsvorschristen zur Kom- petenz der Einzelstaaten gehörten, sich gut bewährt habe, und las zum Beweise dafür die in Bayern geltenden Vorschriften vor. Er mache darauf aufmerksam, daß ja die meisten neueren Reichsgeseze nach kurzer Zeit geändert seien; wenn denn nun einmal Aenderungen nöthig seien, so wäre es doch besser, daß die Einzelstaaten ihre Geseße änderten, als daß das Reich dies thue. Er bitte die einzusez2nde Kommission, die Vorlage ab- zulehnen. G E :

Der Abg. Stumm wünschte, daß die Reichsregierung auch na einer anderen Nihhtung hin an die Maß- und Gewichts- ordnung von 1868 die bessernde Hand anlege, nämlich im Sinne einer Beseitigung der mit dem Dezimalsystem nicht harmonirenden alten Begriffe „Pfund“ und „Centner“; die Beibchaltung derselben habe man schon bei der Redaktion jenes Geseßes nur als eine Frage der Zeit angesehen: diese Zeit sei jeßt da, zumal sich die ganze Nation bereits an die neue Maß- und Gewichtsordnung gewöhnt habe, und jene alten Bezeichnungen daher ohne Bedenken fallen gelassen wer- den könnten. Die Beseitigung empfehle sich auch im Znteresse der heranwachsenden E zur Dermeidung der durch die

mrechnungen häufig entstehenden Berwirrung. | N Der Sen -Mitister von Boetticher erwiderte, das Reichs- amt dcs Jnnern habe berèits mit den Bundesregierungen Verhandlungen angeknüpst zum Zwecke der Erseßzung der Doppeleinheit durch einen einheitlichen Begriff, womit die Regierungen \ich fast ausnahmslos einverstanden erklärt hätten; dem Hause werde daher demnächst eine desfallsige Vor- emacht werden. E S

E Die Doutaga wurde einer Kommission von 14 Mitgliedern iberwicsen. L - s De Haus sehte hierauf die erste Berathung des Gesetz- entwurss, betreffend die Oeffentlichkeit der Verhand- lungen und die Geshäftssprache des Landesaus- \shusses für Elsaß-Lothringen fort. x

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, man hätte eigentlih auf Seiten der Gegner eine gewisse Anerkennung des vorliegenden Entwurfs erwarten können, um so mehr als aus dem Landesauss{huß, der früher nur eine berathende Stimme gehabt habe, mittlerweile cine geseßgebende Körper- haft gemacht sei, dem jeyt sogar das Attribut der Oeffent- lichkeit beigelegt werden solle. Man hätte sogar in diesem neuen Vorschlage eine beredte Probe auf das Exempel sehen müssen, daß die Maßregeln und die Wünsche, die er und seine

olitishen Freunde Elsaß-Lothringen gegenüber hier seit einem Deztenniuin hegten, immer mehr ihrer Verwirklihung entgegen- reiften. Statt dessen hätten die Gegner eine wesent- lich herbe Kritik geübt, um deswillen, weil man mit dieser Oeffentlichkeit zugleich die deutshe Geschäftssprache für den Landesausshuß eng verbinden wolle. Wenn schon die Ausführungen des Abg. Reichensperger Bedenken erwecken könnten, so habe die Rede des Abg. Guerber sogar den Ein- druck hinterlassen, man habe es hier der Hauptsache nah mit einer französischen Provinz zu thun, an der der Reichstag seine Experimente mache. Ju der That habe nun aber mit Aus-

ASSf.

nahme cinzelner Gemeinden in den Vogesen das ganze Elsaß eine deutsche Bevölkerung, und von Lothringen hätten nur die Bezirïe um Nancy und Meß herum eine französische. Die ganze Schwierigkeit liege ledigli in den Gewohnheiten der Ge- bildeten; unter diesen sei die franzöfishe Sprache bis heute die Konversationssprache geblieben. Auch diese sei indessen nur ein Firniß; das Deutsche sei gleihsam noch nit hoffähig geworden, man gebrauche es den Dienstboten und kleinen Handwerkern gegenüber, wäßrend, wenn man sich in einer ge- wissen gesellschaftlihen Ebenbürtigkeit bewegen wolle, man zun Französischen greife. Das Ganze sei nichts als eine Ueber- tünchung, wie man sie leider auc in den deutschen Kirczen erlebt habe; nachdem die nackten Kalkwände dersclben entfernt, sei auf einmal wieder die gesunde alte Malerei zum Vorschein ge- kommen, und so steck hinter dem französischen Firniß der gute allemannische Klang, wenn man si seiner niht s{hämen wolle. Die deutsche Zunge bei den Gebildeten in Elsaß-Lothringen müsse nur erst wieder gelöst werden. Wenn bei den franzö- sischen Debatten im Landesausschuß sehr viele französische Reden verlefen würden, so habe das seinen Grund darin, daß die Herren eben elegant erscheinen wollten und fih deshalb gern französis ausdrüdten. Bei diefer Zwangslage sei er sogar gegen jeden Uebergangszustand; je schneller der Reichstag die Vertreter von Elsaß-Lothringen vor die Nothwendigkeit stelle, mit dem guten Deutsch, das ihnen nicht verloren gegangen sei, sich in ihren öffentlihen Debatten auszudrücken, um fo schneller würden sie in die naturgemäßen Kreise wieder einlenten. So sehr ein Entgegenkommen und eine shonende Hand auf vielen Gebieten am Plaße sein möge in einem Landestheile mit so vorwiegend deutsher Bevölkerung sei die feste Vorschrift dieses Ge- seges das allein Geeignete, um möglichst bald gesunde Zu- stände herbeizusühren. Er wisse übrigens auch nicht wie man sih überhaupt die Oeffentlichkeit der Verhandlungen denken wolle, wenn die französishe Sprache noch länger in dieser Form geduldet werden solle. Die Sprache der Motive stehe in dieser Bezichung in treuer Uebereinstimmung mit der Haltung der Verwaltung. Nicht das geringste Ver- dienst sei bekanntlich bei dem Statthalter jelbst zu suchen, der dur den persönlihen Verkehr dur das möglichste Abstreifen alles Bureaukratischen es verstan- den habe, sich mit der Bevölkerung auf guten Fuß zu stellen, der auch jederzeit ein warmes Herz für die religiösen Jnter- essen an den Tag gelegt habe. Jun die Hand einer solchen Regierung könne man mit doppeltem Vertrauen derartige Bestimmungen legen, und wenn der Landesausfhuß nicht nur öffentlich, sondern auc deutsch und öffentlih verhandele, so würde das wesentlich dazu beitragen, endlih das Land wieder gut deutsh zu machen und demjelben das Gesühl zu geben, daß es ein selbständiges, eigenartiges Glied des Deutscher Reiches sei. Lz, : Der- Abg. Winterer bemerkte, nah dem Verlauf dev geslxigen Verhandlung könne man annehmen, daß die Frage der Geschäftssprache der Hauptpunkt der Vorlage, die Frage der Oeffentlichkeit der Verhandlungen des Landesausfchusses dagegen etwas Nebensächliches sei. Die Vorlage müsse doch ein Geschenk eigenthümlicher Art sein, daß der Vertreter der Negierung nur die eine Seite derselben besprohen habe. Wenn er heute hier als ein Mitglied des elsaß:-lothringischen Landesausschusses das Wort nehme, fo könne er ohne Ueber- treibung behaupten, daß er die allgemeine Ansicht Elfaß- Lothringens vertrete, denn in der Beurtheilung dieser Vorlage seien alle Parteien einig. Frage man nun, was dem Elsaß durch die Vorlage geboten, was demselben genommen und was vorenthalten werde, so sei er der Ansicht, daß dem E: faß mehr ge- nommen als «geboten werde. Er verkenne nicht, daß die Oeffentlichkeit der Verhandlungen ein wichtiges Moment für jede parlamentarishe Körperschast fei, die aus allgemeinen direkten Volkswahlen hervorgehe, das sei aber beim Landes- auss{chuß nit der Fall. Zudem fürchte er, daß die Oeffentlich- keit sih sehr {wer verwirklichen lassen werde, denn ein ge- nügendes Gebäude sei zu diesem Zwecke niht vorhanden ; vielleiht wünsche die Negierung das Geschenk der Oeffentlich- keit als eine willkommene Handhabe zu benußen, um die Baulichkeiten durhzuseßen, die der Landesausshuß bis jeyt abgelehnt habe. Er erkenne übrigens die Oeffentiichkeit der Verhandlungen als einen weiteren Schritt zur parlamentarischez Ausgestaltung des Landesausschusses an. Die wichtigste Ergän- zung der Oeffentlichkeit aber, die ZFmmunität der im Landeëaus- \huß gehaltenen Reden behalte man den Elsaß-Lothringern vor, und das sei um so merkwürdiger, als der Landesausshuß die Oeffentlichkeit nicht, wohl aber die Fmmunität gefordert habe und zwar in einem Antrage vom 16. April 1880. Alle ge- sezgebenden Körperschaften besäßen die Jumunität, ohne welche eine freie und würdige Ausübung des Mandats auch gar niht möglich sei. Wie solle das im Landesaus\{uß möglich sein; die Regierung sei keine einheimische, die Be- amten seien eingewandert, irrige Auffassungen derselben seien unvermeidlih, der Landesauésshuß habe die Pflicht, denselben entgegenzutreten, wie könne derselbe das, wenn er nicht die Jmmunität besitze, wenn seine Mitglieder stets von gerichtlicher Verfolgung bedroht seien. Das bisherige Berhalten des Landes- ausschusses biete auch keinen Grund, demselben die Jmmunität vorzubehalten, der Landesausshuß habe die Grenzen erlaubter Kritik nie überschritten, der ängstlihe Wahlmodus halte schon alle ruhestörenden Elemente aus demselben fern. Der Werth der gebotenen Oeffentlichkeit verliere aber noch mehr, wenn man erwäge, was dem Landesausschusse dafür genommen werden solle; man wolle den Gebrauh der franzöjishen Sprache im Landesausshusse untersagen. Wie liege denn die Sache Die deutsche Sprache sei ja jeßt hon die Geschästssprache aller Behörden in Elsaß-Lothringen und daher auch des Landeszausschusses, die Regierung habe aber den Gebrau des Französischen eingeräumt, weil sie eingesehen habe, daß es cine unbedingte Nothwendigkeit sei. Wenn man das anet- kenne, wie könne man da nun von Berlin aus dekretiren, daß das Französische niht mehr nothwendig sei? Was habe ic denn inzwischen geändert? Der Landesausschuß habe 57 Mit- glieder, von denen 11 weder Deutsch reden, noch lesen, noch schreiben könnten. Von den anderen jeien aver au) nur 8