1881 / 101 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

gegebenz erft in ter diesjährigen Vorlage ständen höhere Säße. Sodann habe der Abg. Richter den Reichsbeamten anheim- gegeben, zur Abhülfe ihrer Beschwerden doh den Weg zu beschrei- ten, welchen ihnen das preußische Geseß von 1822 selbst offen lasse, indem es bestimme, daß mehr als 2 Proz. des Diensteinkom- mens überhaupt nicht als Kommunalsteuern erhoben wer- den sollen. Dies würde nur den Erfolg haben, daß der Be- treffende an baarem Gelde etwas weniger zahle. Allein die Unvilligkeit der Miethssteuer liege niht blos in ihrer un- verhältnißmäßigen Höhe, sondern darin, daß ein Besteuerter dur die Art und Weise seiner Einshäßung prägravirt wer- den könne. Alle diejenigen Beamten, welche Miethswohnun- gen benußten, seien niht in der Lage, diese leßteren nah völlig freiem Ermessen einzuschägen. Sie seien zum Theil an ihre Wohnungen gebunden, welche viel umfangreicher und opulenter au?gestattet séien, als es dem Bedürfniß der Beam- ten entspreche.

Der Abg. Frhr. von Mirbach erklärte, er müsse seine Partei gegen einen Vorwurf verwahren, welchen der Abg. Richter jeiner Partei in Betreff ihrer Stellung zu dem Abg. von Forcktenbeck gemacht habe. Es habe si allerdings bei dem Abg. von Forckenbeck eine T gegen früher vollzogen, aus der er demselben indessen keinen Vorwurf machen wolle. Er bekenne ofen, daß er (Nedner) früher viel liberaler gewesen sei, als jegt. Das Verhältniß der konservativen Presse zum Abg. von Forckenbeck habe sich allerdings alterirt seit jenem be- kannten Vorgange im botanischen Garten. Man werde ihm zugeben, daß jene Aeußerungen verschieden gewesen seien von den früheren des Abg. von Forckenbeck. Jn derselben W.ise sci der Gegensaß von Stadt und Land nie so fonstruirt worden wie damals. Er wolle die Person des verehrten Kollegen in keiner Weise angreifen und verdächtigen, er glaube aber doch, daß die Stellung desselben seiner Partei gegenüber damals anders gewesen sei als in früheren Jahren. Was die Vorlage selbst betreffe, so nehme seine Fraktion folgende Stellung ein: dieselbe halte das Reih für kompetent diese Frage selbständig zu lösen, es sei dies auch von keiner Seite bestritten worden. Den Vorwurf der Härte gegenüber den Kommunen, welche durch dies Gese betroffen würden, halte seine Partei für unbegründet, Zudem sei ja durhch die Beschlüsse der Kommission diese Härte durch die Erhöhung der Steuer von 10 auf 15 Prozent ganz außerordentli ab- geshwächt worden. Hier möge au daran erinnert werden, welchen Vortheil gerade Berlin in Folge der Centrali- sation der Behörden habe. Was würde Berlin dazu sagen, wenn die Reichsregierung, der Reichstag etwa nah Potsdam ziehen würde? Was nun die Frage betreffe, ob dies Gesetz nicht damit zu umgehen wäre, daß man den Reichsbeamten eine Entschädigung gewähre, so halte es seine Fraftion für inopportun und unzweckmäßig, derartige Remunerationen zu zahlen. Dieselben könnten doch nur so bewilligt werden, daß man sie in den Etat aufnehme, in demselben finde er aber nihts davon. Der Abg. Nichter habe in einer politischen Ver- sammlung dem Reichskanzler eine Remuneration von 1200 6 in Aussicht gestellt als Ersay für seine Prägravation in der Miethssteuer. Ein derartiger Antrag zum Etat liege aber seines Wissens nicht vor. Was schließlich die Bedürfnif- frage anlange, so scheine dieselbe dadurh nachgewiesen zu sein, daß die Einkünfte der in Frage stehenden Beamten eingeshäßgt würden in Höhe von 30 bis 87 Proz. ihres Dienst- einkfommens. Jedenfalls sei dadur, daß die Reichsregierung si& zur Einbringung des Gesegentwurfes entshlosse habe, die Frage eine brennende geworden, und er glaube, daß es so- wohl für dic Beamten, die sih für prägravirt hielten, wie für die Kommunen erwünscht sein müsse, eine Marimalgrenze ihrer Einschäßung auf geseßlihem Wege zu erlangen. Ec könnte hier seine Rede schlieyen, wenn er niht mit Erlaub- niß des Herrn Präsidenten der Forischrittspartei ein paar Worte zu widmen hätte. Er wisse als Ostpreuße, welchen Terrorismus die Fortschrittspartei überall da ausübe, wo sie die Majorität besiße und zwar in einem Maße, das nur übertroffen werde durch das Maß der Agitation bei den Wahlen (Rufe links: zur Sache !), wo sie dur polnische und deutsche Gedichte die Personen ihrer Gegenkandidaten zu ver- unglimpfen suchten, was bespielsweise bei einem Minister, der sihaugenblicklih im Bereiche seines Gesichtskreises befinde und bei ihm (dem Redner) der Fall gewesen sei. Der Abg. Löwe habe ge- sagt: man könne dreist behaupten, daß der Reichskanzler in wirthschaftliher Beziehung nicht so viel gethan habe, als gerade die Berliner Stadtverwaltung für Berlin. Er müsse sagen, er beneide den Abg. Löwe um das große Maß seines Selbstbewußtseins. Wenn derselbe aber meine, daß die landwirthschaftlicen Zölle viel shlechter wären, als die Mieths- steuer, so begreife er dies vollends niht. Die Miethssteuer sei eine Einkommensteuer, welche in Städten mit aufsteigen- der Bewegung, wie Berlin, von den Miethern selbst getragen werde. Wolle man für dieselbe einen Ersaß schaffen, so könnte es allenfalls geschehen durch eine erhebliche Konsum- und Luxussteuer. Redner versuhte nunmehr auf die Zoll- politik des Reichskanzlers näher einzugehen und nachzuweisen, daß dieselbe niht, wie von linker Seite behauptet werde, den kleinen Mann drücke, wurde jedoh vom Präsidenten mit dem Hinweis, daß es sih um 8. 1 des vorliegenden Geseßzentwurfs handele, unterbrohen. Redner bat \{ließlih, §8. 1 des Ge- seges nah den Beschlüssen der Kommission anzunehmen.

Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck wie folgt das Wort:

Ih will mir nur wenige Worte gestatten, um die prinziviellen Grundlagen der Geseßvorlage gegenüber den vielen ausweicenden Deduktionen, die sich an dieselbe geknüpft haben, wieder in den Vordergrund zu stellen. Jch will nit darauf eingeben, obs{bon das wobl dazu gehören könnte, die Frage, ob die Micthésteuer eine harte und ungerewte sei und in wie weit, nochmals zu crörtern; das Scbärfste, was darüber gesagt werden kann, babe id mir erlaubt, bei der ersten Diskussion zu verlesen in Gestalt ciner Eingabe des Magistrats von Berlin an den Minister des Innern, in der gerade als eine besondere Eigenschaft Edler Steuer hbervorgeboben wurde, daß sie mit der Leistungsfähigkeit und dem Vermögen des Besteuerteen in gar keinem Zusammenhange stände, sondern im Wesentliden ungleich wäre. JIch will aud nit auf die allgemeine Frage der Stellung der Beamten zu den Gemcin- den eingeben und der Scbädigung, welche die Gemeinden und ibre Finanzen durch die sogenannten Beamtenprivilegien erleiden könnten. Es wird sid ja dazu Gelegenheit finden, wenn die von dem Herrn Vorredner nur obenbin berührte Frage der Verlegung der Reichsregierung, viellcibt au der prckißisden, nah cinem andern Ort wie Berlin uns amtlich beschäftigen wird; ic boffe, daß das bereits in der näbsten Session der Fall sein wird. Die politiscen Natbtbeile, die mit den Tagen des § cibstags in Berlin verknüpft sind, aus einander zu seßen, dazu würde ich von der Sache noch weiter abweicben müssen, wie die Vorredner. Sie bestehen, kaun ih bier nur sagen, nicht blos in der Ääußerliden Ge-

fährdung der böbsten Behörden und des Reichstags, sondern noch mebr in dem Einfluß, welchen das Tagen an einem Ort von mebr als 1 Million Bevölkerung s{ließlich durch die Bequemlichkeit, hier zu wohnen, auf die Wahlen, also auf die Zusammensetzung des Reichs- tags übt, welche aufhört, die Zusammensetzung des Volkes richtig wiederzugeben, i berühre dies nur obiter wir haben jeßt zu viel Berliner im Reichstage, und es ist ja aub natürli, denn sie brauchen feine Reisen zu machen, und brauchen si ibrer sonstigen Beschäftigung niht zu entziehen, und dabei wird ih ja finden, welchen Werth die Stadt Berlin darauf legt, daß Beamte hier wohnen. Wenn in der That dieses Privilegium ein so lästiges ist, so hoffe ih, daß alle Abgeordnete, die der Stadt angehören, mit dafür stimmen werden, daß eine andere Residenz für diese für die Gemeinde unnüßen Brodefser, die Beamten, aufgefunden wird.

Der Hauptgrundsaß, den ich bei diesem Gesez im Vordergrunde zu halten wünschte, ist der, daß die Bemessung der Besteuerung einer Dienstwohnung nach dem Werthe des Objekts an sich eine Unge- rechtigfeit ist. Es handelt sih hier nicht um eine Finanzfrage, son- dern um eine Frage der Gerechtigkeit, und die Verleßung in Fragen der Gerechtigkeit, die Herunterdrückung auf eine der Ungerechtigkeit ausgesette Position durch eine lokale Üebermadt, die Herabdrü ng in das Gefühl eines gewissen Helotismus unter den Stadtbewohnern muß verhindert werden, und das ist die Absicht dieses Geseßes. Na- mentlich für die höchsten Behörden des Landes ist es nicht nüßlich, ihnen die Freiheit des Gemüths dadurch zu verkümmern, daß man fie der- gleichen Einwirkungen, wie sie hierbei stattfinden, aus]eßt, sie haben mehr zu thun, als sich mit dergleihen herumzuzanken, aber gerade deren Freibeit zu erkämpfen, wenn auch nur für meinen Nacfolger, ist meine Absiht gewesen, indem ih die Vorlage dieses Gesetzes wiederholt urgirt habe, und es liegt im Interesse des ganzen Reiches und des ganzen Landes, daß feine höchsten Beamten von lokalen Ein- drücken und Einflüssen möglichst unabhängig gehalten werden; {on die Würde des Reiches erfordert es, aber namentli da, wo sie Un- gerecbtigkeiten ausgeseßt sind, die nothwendig, auch ohne einen fo scharfen Parteigegensaß, wie wir ihn hier bei uns haben, erbitternd auf das Gemüth des Einzelnen wirken müssen.

Die Besteuerung des Beamten nach dem Werth der Dienstwoh- nung zu bemessen, die ihm angewiesen wird, ist um deswillen un- gerecht, weil er gar keine Wahl hat in Bezug auf seine Wohnung; in der Regel wird sie ihm als eine zu große angewiesen, und wenn sie gegen eine frühere kleinere gewechjelt wird, wachsen nit blos seine Unbequemlichkeiten, sondern auch seine Kosten. Ich weiß, daß mehrere meiner Vorgänger im preußisben Ministerium si gegen Uebertragung desselben, des Auswärtigen Amts, nah größeren Lokalien, wie z. B. die des jeßigen Königlichen Haus-Ministeriums es sind und demnächst auc gegen andere, gewehrt haben, weil sie erklärten, mit ihren Ge- hâltern den vermehrten Kosten, die die Bewohnung eines größeren Hauses mat, niht Stand halten zu können. Lediglih die Bewohnung grö- ßerer Räume führt mit \sich eine Veränderung in den Ausgaben des Hauëstandes, die nit nur Tausende von Mark, sondern auf Tausende von Thalern sich berechnen. Also je theurer der Mann mit der Dienftwohnung bedacht wird, um so theurer ist das Bewohnen der- selben für seinen Haushalt, und doch hat er desto mehr Sieuern zu zahlen bei demselben Gehalt; und wenn Sie ibn nun nabber na dem objektiven Werthe der ihm aufgedrungenen, mit seinem Amte zu- sammenhängenden Dienstwohnung au sonst noch höher besteuern wollen, fo begehen Sie eine doppelte Ungerechtigkeit, die gar keine Grenze hat, auch dann nit, wenn der Werth der Wohnung ganz gere{t beurtheilt wird und ohne Abneigung und Vorliebe gegen die Perfon, die fie bewohnt. Es wäre, wenn ih beispielsweise mein Haus ctwas anders bewohnte, als jeßt meine Eintheilung ist, eine Kleinig- keit, mir das ganze Haus für meinen Privatgebrauch anzure{nen. Das sackundige Urtheil cines „Kastellans*, von dem, wie ih höre, die Herren dabei geleitet worden sind, wird unmöglich dafür maß- gebend sein können, was zu den Amtslokalitäten eines Ministers, was zu den Repräsentationszimmern, und was zu seinem persönliben Gebkauh gehört. Wenn Sie dafür keine weitere Autorität anführen können, als die eines Subalternbeamten, der, wie id þôre, die Herren Herumgeführt bat, so muß ih die dech sehr in Zwêifel ziehen; es is das eine Frage, die über seinen Horizont hinausgeht, und na dem man ganz bestimmt nit aburtbeilen kann. Meines Erachtens ift es für die Abshäßzung und den Werth ciner Dienstwohnung ganz glei{chgültig, wie groß dieselbe ist, welchen Werth sie objektiv hat, und wie theuer sie etwa vermiethet werden könnte. Das baulie Objekt der Wobnung ist gar niht das, was einzusbäßen ist; was einzuschäten ist, ist das Net, frei zu wo b- nen für den Beamten, und dieses Recht, frei zu wohnen, kann nur dana beurtheilt werden, welbe Wohnung, zu welwem Werthe der Beamte wahrscheinli sie nebmen würde, wenn er freie Wahl bätte. Dazu giebt, so lange Sie nicht auf scin Privatvermögen für staat- liche Leistungen rekurriren wollen, allein das Gehalt des Beamten den einzig sicheren Anhbaltspunkt. Es ist gesagt worden, gewöhnli verwendeten Leute 20% ihres Einkommens für ihre Woh- nung. Deshalb habe ih auh früber {on gesagt: seten wir es auf 20 oder auf 15 %%, darauf kommt es nit an, wenn wir nur das vernünftige Prinzip an Stelle des unvernünftigen seßen; das vernünftige, wie es das Recht, frei zu wohnen, mit si bringt, na Maßgabe des Gehalts und der mit dem Gehalt durbscnittlich verbundenen Lebenshaltung, ohne Rüksiht auf Privatvermögen. In Folge dessen finde ih die Angabe der Kommission durchaus billig und verständig, und würde meinerseits mich au nit gewundert haben, wenn sie höher gegangen wäre. Aber beispielsweise, mein Haus könnte, wenn ich cs anders bewohnte, und wenn der Kastellan anderer Meinung wäre in Bezug auf die Eintheilung, dann könnte cs sehr leit auf dieselbe Höbe gebracht werden, wie das benacbarte Haus des Fürsten Pleß, welches bekanntli auf 65 090 M Miethbs- werth eingeshäußt ist, obwobl es in ganz Berlin keinen Men- schen giebt, der so thöriht ist, die Annebmli(fkeit, bier zu wohnen, mit 65000 Æ zu bezablen, eine sole Mietbe zahlt kein Mens in Berlin; möglicerweise könnte sid Je- mand ein eigenes Haus bauen, wel{es so viel werth wäre, wenn es grade cine augenblicklich wobnungsloîe fremde Botschaft gäbe, die cin Haus baben muß, dann könnte man vielleicht einen solcen Kontrakt augenblicklid machen. Diese Botschaften obne Unterkommen sind aber leider niht so hâufig, wie es für die Hausbesitzer zu wünschen wäre.

Es wäre also eine Kleinigkeit und ib würde aub das nab den geltenden Prinzipien gar nicht so überraschend finden wenn die Dienstwobnung des Reichskanzlers, sowie sie einmal ist, ebenso bo, vielleibt noch böber tarirt würde, wie Fürst Pleß. Denn es ist ja noch ein großes Gartengrundstück dabei, was das Pleßsche Haus nicht hat, und die Annebmlikeit, im Garten zu spazieren mitten in Ber- lin, ift eine sebr große, die aub ihren Miethswerth bat; wenn man gegen Eintrittskarten das Recht vermiethen wollte, im Garten zu spazieren, i glaube, cs würde das ganz erbeblihe Revenüen geben.

Also ift es noch eine außerordentliche Nachsicht, daß die Ber- liner Stadtbebörden die Wohnung des Reichskanzlers nur zu 20000 oder 21000 Æ oder, wenn mir dur einen S{hreibfebler mit der Unterschrift „Hagen“ was i gegen Hrn. Richter anführe zuerst mitgetheilt worden war, 23000 M eingeschbäßt haben. Sie bätten sie ebenso gut auf das Dreifache einshäten können, und i würde geseß- lid au nichts dagegen machen fönnen. Aber i komme d zurüd, es ift ganz einerlei, ob sie mehr oder weniger werth ist, J verlange au keine Opfer für einen Beamten dafür; wenn er etwa 10 000 Thlr. Gehalt hat und also nach dem Prinzip des Kom- missionsantrags seine Wohnung 1500 Tblr. werth fein sollte, so will id ibm nit das Recht einräumen, zu sagen: diese Wobnung bat den Miethswerth nit, ich sollte eine größere und bessere baben. Aber wenn er zufällig in cine für ihn ganz uners{winglide Wohnung ge- brabt wird, so bitte ih dringend darum, doc dieseë Gefühl dezr unge- reten Behandlung von uns zu nehmen, was darin licgt, wenn man nach einem Objekt, dessen Werth einen garnichts angeht, cingeschätt wird. Es muß bei soler Einsbätung ja nothwendig Willkür cin- treten, denn bestimmte Prinzipien find für sie gar nit mögli, und wenn sie angewandt werden, so geben sie falsbe, rein theoretische

Resultate, wie die Einshät ung des Plefsen Hauses. Einen folhen Miethêwerth wie 65 000 M giebt es in Berlin nit, weil sie keiner bezahlt. Man muß alfo die Willkür zulassen, sie tritt ein, aber ih halte es nicht für nüßlich, daß leitende Minister in ihren versönlichen Verhältnissen der Willkür von irgend Jemandem, die nicht geseßlich geregelt ift, unterliegen, am allerwenigsten wie hier, derjenigen ibrer politiswen Gegner. (s mögen ja sehr tugendhafte Leute sein, die ihre Gegnerschaft nah Möglichkeit in den Hintergrund treten laßen. Aber id mag nicht in den Händen meiner Gegner sein; dieses Ge- fükl verdirbt mir jedes Gefallen an und jedes Bebagen in meiner Stellung, wenn ib mich für irgend etwas in den - Händen meiner politischen Gegner finde, die bei mir HausfuGung balten können in Begleitung meiner Dienerschaft, während meiner Abwesenheit, meine Sachen perlustriren, sich dann ein Bild zu machen, als bätte ih 30 Privatzimmer, während ich das, was ich für meinen Privats- gebrauch neulich wie auch beute auf 7 Zimmer angebe, und vielleit no einige leere, die ich nach Belieben ab und zu benußze, um Gâste darin unterzubringen. Aber allerdings, ich babe vielleibt in dem Hause über 20 Dienerschaftszimmer vorgefunden, ven denen steben noch 5 bis 6 leer. Ich habe meistens verbeirathete Leute, und gerade diese leeren Räume sind für die Leute die Verführung gewesen, zu beirathen, was für mich neue Belästigungen mit si bringt.

Aber i habe nit daran gedat, diese Wohnungen dabei mit- zurebnen, wenn i sage, fo viel habe ich zu meinem Privatgebrauch und ich hâtte jedenfalls eine viel weniger zablreice Dienerschaft,

wie sie durch das Bewohnen eines so großen Hauses bedingt wird.

Ich bin genöthigt, dieses anzuführen, sonst klingt es so, wenn man

die woblwollende Darstellung des Hrn. Abg. Nicbter gehört bat, als.

bätte ih über Sachen, die ich wissen muß, Fals{es angeführt, und der Kastellan scheint die Herren nit sabkundig aufgeklärt zu haben, und von selbst scheinen sie nit gewußt zu haben, daß die Sace so liegt. Ich bitte also dringend, ändern Sie das Prinzip dieser Ein- rihtung und ändern Sie das Prinzip dahin, daß das EGehali die Grundlage der Besteuerung der Mietbe ist und nicht der unbere&en- bare, unermeßlice, jeder Shätung sch entziehende, der willfürliben Schäßung unterworfene Werth einer Dienstwohnung. Ich fann darauf wohl verzihten, und ic würde auc die Zeit und die Kraft niht haben, der Rede des Aba. Richter in allen ibren Theilen zu folgen. Es wird mir ja recht oft das Ver- gnügen zu Theil, eine Probe seiner Eloguenz mit anzus- hören, und da habe ich nachgerade dasselbe Gefühl wie bei ciner Vor- stellung der Jungfrau von Orleans, wo einen der endlose Triumphzug un Anfange überras{t, bis man betin dritten Vorbeimars{ bemerkt, mein Gott, das sind ja immer dieselben Leute, die noGmals über die Bühne ziehen in demselben Kostüme. So sind es auc die Gründe, die in den Reden des Herrn Abgeordneten, mit derfelben Eleganz vorgetragen, stets wiederkehren. Wir kennen sie meist \con vorber aus den Blättern, an welchen der Herr Abgeordnete betheiligt ift, wenn wir Muße haben, sie zu lesen, ich bin deshalb wahrsceinlidß au schon öfter in der Lage gewesen, auf die meisten dieser Gründe zu antworten, und ich kann heute wohl darauf verzihten. Eins will ih aber now erwähnen, und das hat mi frapvirt, er hat i der Ünverhältnißmäßigkeit zwiscben der Schäßung der Wohnung und den dienstliben Einnahmen der Stelle nicht ganz entziehen können, und er hat da an meine Großmuth dem Staate gegenüber in E-ldîiacben appellirt und mir klar gemabt, daß i ceigentlio nit meine, sondern die Miethssteuer meines Nawfolgers zahle, der viel mehr Gebalt haben würde, wie id, und also sachgemäß zu einer höheren Schäßung des Werthes seiner Wohnung berechtigt und auf einem böberen Kothurn überhaupt zu ers{einen berufen sein würde. Er hat dann au gesagt, cs wäre das mit Berücksichtigung meiner Privatverhältnisse ges{ehen. Nun, meine Herren, ih bin dur meine Lage ohnehin schon genöthigt, aus meinen Privatmittelu, die der Herr Abgeordnete in ungeheuerlich übertriebener Weise gescildert hat, erhebliche Zuschüsse für den Staat zu leisten und Staatskosten aus eigenen Mitteln zu zahlen; id bin sebr viel mehr Verlusten in meinem Besiß dur meine Abwesenbeit ausgeseßt, als der Staat mir Gehalt giebt; aber ich würde darüber nit weiter reden, wenn es nit gerade die Wohnung bketräfe. Es ist mir das gerade peinlich, weil ih sehr viel beffere und angenehmere Häuser wie das in Berlin besitze, wo ih sehr viel lieber wohnen würde, und die ib mir selbst naÞ meinem Geshmack ausgebaut und eingerihtet habe und für die id Steuer zahle, und daß id nun bier noch in meiner Berliner Wohnung, wo ich ungern bin, wo ic nur auf Wunsch des Kaisers mi aufbalte, daß ih da noch für meinen Nacb- folger vorweg {on jeßt die Miethésteuer bezahlen soll, die für ibn gerecht sein wird, weil er sehr viel mehr erhalten werde wie i; das gebt mir doch etwas über das Maß, welbes ich mir vpekuniär zu- muthen lasse. Mein Privatvermögen hat biermit nichts zu thun, ib secte auch nicht für mi, ib fechte für die Zukunft und für den Fall, mögen es 25 # oder 25 009 scin, das ift mir vollständig gleih- gültig. Ich verlange nur, daß ich von dem willkürlihen Befinden der hiesigen Stadtregierung unabbängig gestellt werde, wie ho oder wie niedrig ist mir einerleïi. Und dann, was er sagte, daß die Stadt- regierung über Alles fo außerordentlich wobl unterrichtet wäre. Dann babe ich noch eine kleine Sache erlebt. Es existirt nämli bier eine Art von Pferdesteuer, und die wird na einem bestimmten Kalendertage berechnet, wieviel Pferde an diesem Tage im Stalle sind. Wenn i nit irre, gesbiebt es im November, und da habe i cinmal vlötli die Mit- tbeilung bekommen, taß in meinem Stalle 10 oder 11 Pferde gewesen sind es war mir das sehr angenehm, aber ich wußte nits davon. J habe mi weiter erkundigt und habe erfabren, daß die Wissen- schaft des Magistrats aub bier auf dem Zeugnisse jenes Kastellans berubte, wie gewöhnlid. Es war aber zufällig an diesem Tage gar fein Pferd im Stalle und auch mehrere Monate vorher und einige Monate naher befand sib auch nit ein cinziges Pferd in demselben. Es ift das zwar nur cine Kleinigkeit, es zeigt das aber do, wie ritig meine Meinung ist, daß der Herr Ober-Bürgermeister nit alles überseben kann. J halte denselben überhaupt nit für so cinfluß- rei in der Stadt Berlin, daß man ibn dafür verantwortli6 maden könnte, id glaube, daß au er gegen den bestehenden Ring in keiner Weise aufkommen kann. Die Herrscher in den Versammlungen und die Herrscher der Stadtverordneten sind einmal diejenigen Leute, welche die herrschenden Zeitungen in ihren Händen haben. Mir fiel heute gerade ein interessantes Preßerzeugniß in die Hand es ist zwar aus Königsberg, aber es paßt auch anderswo da \creibt Einer:

Geehrter Herr Redacteur! Der Umstand, daß die biesigen liberalen Zeitungen im Besiß der Führer der liberalen Parteien sind und in Folge dessen über nibts berichten, was den Herren nit paßt, so bitte ich Sie, als Vertreter der einzigen noch unab- hängigen Zeitung, folgenden Artikel aufzunebmen :

und darin wird nun gesagt, wie die Dinge zugehen und gemacht werden. Die Herrscher der Stadtverwaltung sind meines Erachtens weniger der legitime aber sehr fonstitutionelle Ober-Bürgermeister, sondern cs sind diejenigen Herren, welche die Berliner Blätter beherrscen und die dur die Schärfe der Rede, von der wir beute wieder cine Probe gebabt haben und auch neulich s{on, die dadur, daß sie die eloquentesten sind, die dur ibre Beredtsamkeit die Versammlung be- berrshen, nit dadur, daß fie die Stadtverordneten überzeugen, sondern kein Parteigenosse getraut si gegen den Redner den Mund aufzuthun ; jeder sagt, id möchte mi nicht ciner öffentlichen Zurecht- weisung aussetzen, wenn ib mi untersteheu wollte, gegen „ibn“ auf- zutreten. „Metuentes verbera linguae,“ wie cs im Horaz heißt. Das ift die Stimmung, die in Fraktionen ja au so bâufig vor- kommt ; ich appellire da an Ihre Erfahrung; aub Sie werden das Gefübl gehabt baben, daß Sie Manches befser wissen wie der beste Redner unter Ihnen. Sie haben viellcibt auch den festen Entschluß gefaßt, es ibm heute zu sagen; vor dec Ausführung fährt er gerade mit cinem Anderen gewaltig ab, und Sie denken: lieber beut noch nicht. So geht es auch anderêwo; der stärkste Ringer, aub im Felde der Rede, \{üchtert die Anderen ein. Es ift aber der Redner nit immer der beste Beurtheiler der Politik. Um ein guter Redner zu scin, gehört cin Stück vom Dichter, eine glänzende Jmprovisationsgabe dazu, wic wir das wohl früber selbst

erlebt Haben; bei öfecntli&cn Vorstellungen, wo Musik mit redne-

rishen Improvisfationen abwebfelt, daß ein Thema gegeben wurde,

irgend ein Gegenstand, der dem Improvisator unbekannt war, über

den er aber Reden hielt, mitunter wirkli brillant, und die mi für

den Augenblick, wenn mich die Umgebung nit enttäusct hätie, fast

überzeugt haben würden. Ich will damit nur sagen, daß man den

Meistern in der bloßen Beredtsamkeit so wenig wie solben Impvrovi-

fatoren den leitenden Einfluß auf große Gemeinwesen einräumen darf,

wenigstens nit mit offenen Augen, noch viel weniger foll man den

Rednern die leitende Stelle als Fraktionécef oder als Minister geben.

Ich führe das nur an, um zu beweisen, daß die Beredtsamfkeit eine Gabe

Ut, die beutzutage über ibren Werth Einfluß übt uud überschätt wird

über ihren wahren Werth ; ein guter Redner muß etwas vom Dichter haben,

darf es also mit der Wakrheit nit ganz mathematish genau nebmen.

Er muß anstacelud, erregend, leiht entzündlich sein, um zündend zu wirken; aber 1ch denke mir, daß ein guter Redner selten ein guter Whistspieler, selten ein guter Schathspieler, noch seltener ein sicherer Staatsmann sein wird. Das gemütblihe Element muß bei ibm vorherrscen, nit der Verstand, und ih glaube, daß {on vermöge der physischen Konstitution des Menscben es nit vereint gefunden wird, daß einer zugleih ein guter Redner und ein kühler Richter wäre. Ich erinnere an die Aufzählung all* der Eigenschaften von Mephisto ; des Löwen Muth, des Hirsbes Schnelligkeit, es findet si das nie Alles in einem Körper vereinigt, und so findet fch Beredt- jamfkeit sehr häufig in einem dem Verstand überwiegend und gefähr- lich beherrshenden Maße vor, hinreibend für die urtheilélose Menge, die der Hr. Abg. Richter vorhin so richtig citirie, aber einer dann von fühler Besonnenheit und sicherer, genauer, berewnender Erwägung, dem man die Leitung großer witiger Geschäfte gern anvertraut, der fann kaum je ein volifom- mener Redner fein. Ob man bei unserer beutigen Kulturentwickelung gegen dieses Uebel der Beredtsamkeit Remedur finden kann, weiß ich nicht, aber es ist son eine halbe Remedur, wenn man das Uebel erfennt, und wenn man sich stets vergegenwärtigt das Lefannte Beispiel von dem König Friedrih Wilhelm I., der zwei Advokaten binter einander hörte und binter Jedes Ausführungen ausrief „der Kerl“, wie er sid unehrerbietig ausdrückte, „hat Recht“, und dann fo ia Zorn gerieth gegen die Wirkung der Beredtsamkeit, daß nach der damaligen monarcbiscen Verfassung beide Redner, vermöge der Vebertreibung ihrer Gabe zu überzeugen, in sehr üble Lagen gekommen sind. Ich sehe kein geseßliches Mittel dagegen, aber das Uebel erkennen beißt sbon, ihm theilweise abbelfen, und ich mödte Sie deshalb darauf aufmerksam machen, daß Sie sich das Bei- spiel des alten Königs immer gegenwärtig balten, wenn einer mit einer Eloguenz spricht, die fo ausgebildet ift, daß er eigentlich für andere Geschäste wenig Zeit haben kann und obschon er das, was er vorträgt, vollständig beherrs{t und so beherrschen muß, wie es nur einer beberrs{en kann, der mebrere Wochen hindur stets über daßelbe Thema öffentlich gesproben und in Zeitungen geschrieben hat. Dann

eine bessere Redewendung ein wie in der vorigen, kurz es tritt das Beispiel ein, was mi in meiner parlamentariscen Jugend in Erfurt so frappirt, daß ih die Rede eincs Heidelberger Professors bewunderte und ein Landsmann und Fraktionsfreund von ibm fagte mir: ac, die Rede hätten Sie im vorigen Jabre von ihm hören sollen, da hielt er sie ganz anders, da war er no frisch dabei. S

So mögtte ih die Ermahnung an Sie rihten, in unserem par- lamentariscen Leben, wo wir der Zeit nach uns sehr enge gedrängt finden, doch auch mit dieser Scbaustellung der Beredtfamkeit weniger Zeit zu verlicren als wie bisher. Dagegen gäbe es vielleidt Mittel, aber i bin nit Mitglied und babe fein Ret, sie vorzus{lagen. Ich will hier noch eine einzige Notiz machen, für die ih dem Hrn. Abg. Richter noch eine Berichtigung \{chulde. Er is der Meinung gewesen, ih hätte der Herr Regierungskommissar hat schon dic Zeitfrage berichtigt, in der der Abgeordnete sich irrte, aber nieine Erhöhung in der Miethssteuer nach ibrer ganzen Entste- bungêweise war wohl nicht die Folge dicses Geseßzentwurfs, ih weiß auch nit, ob ich dies gerade gesagt habe, ich babe in thr vielmebr eine Strafe dafür erkannt, daß ich mi be- \{werte. Nun ist das bei Staatsbehörden doch eigentlih neu, auch jelbst in der absolutistisbsten Zeit, so zornig ich babe -no unter tbnen gelebt waren wir damals do nit, daß cine s{üchdterne Beschwerde sofort mit einer Erhöhung von 50 %/o beantwortet wurde. Die Erhöhung hatte hier noch eine Eigenthümlichkeit, ih hatte au in der Einkommensteuer reklamirt; dadur, daß der Miethswerth neiner Wohnung nun so von 15 000 auf 21 000 Mt. heraufgescoben wurde, gelang es gerade auch, meine städtiswe Einkommensteuer um cin oder zwei Stufen höher zu schrauben der Be- trag ist ja für eine so reihe Stadt, wie es Berlin nah ibren gewaltigen Ausgaben sein muß, fein bedeutender, und ih habe au da feinen üblen Willen weiter empfunden, als nur cin gewisses Gefühl des Zornes über unbotmäßige Minister gegen die regierenden Stadtbäupter, die fich sagten: dem wollen wir doch keine Lust zum MWiederkommen machen. Und wenn man hier von diesen Bagatellen redet, so lange reden muß zu einem Reichstag, der wirkli mehr zu thun hätte, wie si damit zu beschäftigen, so möcbte ih Sie doch immer an meine erste Bitte erinnern, das Gefühl jedes Einzelnen für Gerechtigkeit nit zu untershäßen, und wenn die Rechtskränkung nich um cinen Pfennig handelte. Der Herr sprach vorher von Samm- lungen, ih weiß nit, ob das zu metinein Gunsten wäre, da wird er mich, wenn es darauf ankommt, fehr freigebig finden, es wird im Lande, sagt man, für fortschrittliche Fonds jeßt gesammelt, i bin bereit, zuzuschießen, so viel wie die Herren für die Miethéssteuer der Beamten zusammenbringen, da soll es mir gar nicht darauf an- kommen, da wollen wir uns gegenseitig keine Kargheit vorwerfen, und ih bin bereit, so viel einem der Diätenfonds einer gegnerischen Partei zu geben, für den von ibr gesammelt wird für die Mieths- steuer. Aber das ändert ja in der Frage der Gerechtigkeit gar nichts. Wenn es auf die Gerechtigkeit ankommt, so will ih nit um einen

ein Ret darauf in meiner arbeitsamen Thätigkeit für das Gemein- wobl, daß mir dieser ungere{bte private Dorn herauëgezogen wird, nit nur mir, sondern Allen, die unter derselben Ungeretigkeit und unter dersclben lokalen Willkür leider.

Der Abg. von Benda bemerkte, er werde zum §. 1 des Komnmiisionsberichts zurüdckfehren, denn wie viel man auch über den Werth der Miethssteuer gehört habe, fo werde man doch diese überaus s{wierige Fraae nicht so beiläufig ab- macken fönnen. Wenn von der Opulenz der Dienstwohnun- gen gesprochen worden sei, so müjje er doch fonstatiren, daß diese unzulässige Opulenz nit aus der parlamentarischen Znitiative, sondern aus der Hand des Chefs der Verwaltung und der Baumeister hervorgegangen sei. Auch in die perfönlihen Streitsragen, die sich an die Frage - der Einschäßungen und Dienstwohnun- gen geknüpft häiten, werde er nit eintreten. Er habe die feste Zuversicht, daß die deutsche Pflichitreue in der Selbst- verwaltung in Stadt und Land stark genug sci, um diese Diskussion zu vertragen. Es bleibe nach Allem, was man gehört habe, immer das bestehen, daß der Geseßentwurf ein Gelegenheitsentwurf fei, man möge denselben nun ad hoc oder ad personam nennen, ein Gelegenheiisentwurf, für welchen zu- reichende und dringende Gründe nit vorhanden seien. Es bleibe ferner bestehen, daß derselbe doch in überwiegender Weise gerade denjenigen Beamten zu Gute komme, welhen durch Verleihung von Diensiwohnungen schon ein pekuniärer Vor- theil erwatsen sei, es bieibe bestehen, daß, wenn der Entwurf Gesetz werde, derselbe unfehlbar eine ganze Reihe von Exemplifikationen hervorrufen werde und müsse, deren finanzielle Tragweite man nicht übersehen könne. Endlich bleibe bestehen, daß, wenn die Frage der Kommunalbesteuerung der Beamten grundsäßlich geregelt werden solle, daß, wenn das später gesehen solle, gegen- wärtig, wenn Uebelstände und Unbilligkeiten vorlägen, der Etat selbst die Mittel gewähre, in der einfachsten Weise Ab- hülfe zu shaffen. Auf den Vorschlag der Kommission, den Prozentsaß von 10 auf 15 Proz. zu erhöhen, könne feine Partei keinen Werth legen, sie lege nur Werth auf die prin- zipielle Seite, und wolle ein solhes Ausnahmegescß, für das dringende Gründe niht vorhanden seien, vor der Frage der definitiven und grundsäßglihen Regelung nicht annehmen. Seine politischen Freunde hätten gegen die Vorlage und in ganz gleicher Weise auch gegen die Kommissionsvorschläge ge- stimmt.

Hierauf vertagte sih das Haus um 4!/, Uhr auf Sonn- abend 11 Uhr.

bildet si eine Sicherheit in ihm aus, daß er keinen Souffleur braucht; er beberrs{cht seinen Stoff, ihm fällt in der einen Woche noch

Pfennig prinzipiell verkürzt werden, und ich will nicht von der Will- kür meiner politishen Gegner abhängig sein.

Ich glaube, ich habe

S S j E C Le | Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl.

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutscheu Reichs-Anzeigers uud Königlich

Preußischen Staats-Auz;eigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32. 2

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. . Verloosung, Amortisation, Zinszahlung S u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen den Arbeiter Matthias Kacz- mareck, geboren am 28. Februar 1836 zu Chemniß, katholischer Relegion, welcher sich verborgen bält, ist die Untersucbungshasft wegen {weren Diebstahls verhängt. Es wird ersubt, denselben zu verhaften und in | das Hansvoigteigefängniß zu Berlin, Hausvoi: tei- platz Nr. 14, abzuliefern. Berlin, den 26. April 1881. Der Untersuchungsrichter bei dem König- lichen Landgerichte. Il. Beschreibung: Alter 45 Jahre, Größe 1,76 m, Statur kräftig, Haare {chwarz, Stirn frei, Bart s{warzer Snurrbart, Augenbrauen {warz, Nafe dick, Kinn gewöhnli, Gesicht rund und dick, Gesichtsfarbe gesund, Sprache polnisch und deuts, Kleidung grauer Anzug.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Jsraecl Goldberg ist inden Akten U. R. I. 1221, 1880 ist die Untersubungshaft wegen Theil- nabme an einer vorsäglichen Brandstistung be- lossen worden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an die Königliche Stadtvoigteidirektion bierselbst abzuliefern. Berlin, .den 26. April 1881. Der Untersubungêricter bei dem Königlichen Land- gericht I. Johl. Beschreibung: Alter 33 Jahre, am 9./9. 1847 in Sallo]chüy geboren, Größe 150 Gentim., Statur untersett, klein, Haare \{chwarz, Bart dunkler Vollbart, Augenbrauen dunkel, Ge- ihtéfarbe gesund, Sprache russis, gebrocen deuts. Besondere Kennzeichen: rebte Schulter böber als dic linke.

teckbrief. Gegen den unten beschriebenen frühe- von RaEec Adolph John, welcer \sich au Moellwiß oder Mehlwitz nennt, ist in den Acten U. R. I. Nr. 487 de 1881 die Untersuhungshbaft wegen wiederholten Diebstahls verhängt. Es wird ersubt, denselben zu verhaften und an die König- lide Stadtvoigtei-Direction. hierselbft abzuliefern. Verlin, den 27. April 1881, Der Untersucbungs- ridter bei dem Königlichen Landgericht I. Johl. Beschreibung. Alter geb. im Jabre 1850, Ge- burtéort Neusalz, Kr. Freistadt, Größe 170 bis 172 Centimeter, Statur mittel, Haare hoell- blond, Stirn hoc, frei, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase und Mund gewöhnli, Zähne gesund, Gesicht rund, Gesichtéfarbe blaß, Sprace deuts. Kleidung: Matrosenanzug, an der Müte den Namen Hansen oder Hansa.

Stedckbricfs-Erledigung. Der gegen den Töpfer- gescllen Friedrih Wilhelm Karl Huth, am 26. Februar 1853 zu Kvrit geboren, wegen Dieb- sabls unter dem 18. März 1881 erlafseie Steck- brief wird zurückgenommen. Berlin, den 26. April 1881, Königliches Amtsgericht I., 94, Abtheilung.

| 29, Oktober 1880 hinter den Weber- eselen Osfar Mittig erlassene Steckbrief wird Pedurs erneuert. R üterbog, den 22. April 1881. Königliches Amtsgericht.

bhastationen, Aufgebote, Vor- I V Edanget u. dergl.

[13053] Oeffentlihe Zustellung. Die verehelichte Besißer Pauline Brandenburger

u th, im Beistande ihres Vaters, des Be- s ‘arl ‘Damrath zu Dombrowken bei Bobau,

Rechtsanwalt Mangelsdorff bier, klagt gegen ibren Ehemann den Besißer Gustav Brandenburger, früher zu Montassek, dann zu Neuenburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, Verklagten, wegen gröblicher Verleßung der ehelichen Treue, böélicher Berlassung und un- ordentlichen Æbenswandels in Folge dessen er sich außer Stand gesekzt babe, die Klägerin zu ernähren. Sie wird beantragen: i das Band der Ehe zwischen den Parteien zu trennen, Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihn zu verurtheilen, den vierten Theil des gütergemeinschaftlichen Ver- mögens als Ehbescheidungsstrase an die Klägerin berauëzugeben. E Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz aufden30. September 1881, Vormittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Graudenz, den 19. April 1881. JZdikotuski, : Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[19900 Oeffentlihe Zustellung.

Die unverehelihte Emma Wilhelm zu Sumatra, vertreten durch den Rechtsanwalt Kette hier, hat gegen das am 19. Januar 1881 verkündete Urtheil des Königliden Amtgerichts zu Sonnenburg in ihrer Rechtssache gegen den Arbeiter Adolph Udert, früher zu Sumatra, mit dem Antrage Berufung eingelegt :

das gedachte Urtheil dahin zu ändern, daß der Beklagte verurtheilt wird, der Klägerin 30 M. nebst 5 9/9 Zinsen seit Zustellung der Klage zu zablen und die Prozeßkosten zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Recbtéstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf den 14. Juli 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ——

Zum Zwee der öffentlicben Zustellung wird die- ser Auszug der Berufungs-Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. O., den 16. April 1881,

Heese, i Geritsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[13151] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Louis Schwarze zu Stleufingen, vertreten durch den Rechtsanwalt Emmrich in Suhl,

klagt gegen

die Erbeu ard Berent S reitenbach, als: . T E tan Friederike Lisette, verehelichte Valentin Zißmann, in Schleusingen, l b. Eva Elisabeth, verchelihte Adam Heerlein, geb. Schlott, in Breitenbah, c. Dorothee Gottlobine Ernestine, verehelichte Ludwig ESittig, ge Ea E d. Georg Caspar Scchblott in Ilmenau, e. n Adam Daniel S{lott und f. Friedrich Wilhelm Sclott, zu e. und f. Aufenthaltsort unbekannt,

Iobaun Gottgetreu

: Oeffentlicher Anzeiger. f

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel, . Verschiedene Bekanntmachungen. . Literarische Anzeigen.

Inserate nehmen an: die Annoncen-Cxpcditionen des „Jnvalidendank“, Rudolf Mosse, Haaseustein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annunoncen-Bureaux. 5

7 8. Theater-Anzeigen. | In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage.

für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht zu Schleu- ingen -auf s: h den 4. Juli 1881, «Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Sélensingen, den 12. April 1881.

Walter, i Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

113077) Oeffentliche Zustellung.

In Sachen Cebisch, Franz, Maurer von Hammerau gegen die Gewerkschaft Achthal-Hammerau wegen Entschädigung von 42 K hat das K. Amtsgericht Laufen zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits Termin auf

Samstag, den 11. Juni l. Js., Vormittags 10 Uhr, in seinem Sitzungssaale anberaumt und wegen unbe- fannten Aufenthaltes des Franz Cebisch die öffent- liche Zustellung bewilligt. 2

Der beklagtishe Vertreter hat den Antrag gestellt, das K. Amtsgericht Laufen wolle die Entscheidung der Gemeindebehörde Ainring vom 23, Januar l. J, außer Wirksamkeit fezen und dem Franz Cebisch in sämmtliche Kosten verurtheilen. 4

Zu diesem Termine wird hiermit Franz Cebisch zuleßt Maurer in Marglan geladen.

Laufen, den 27. April 1881. : E Gerichts\chreiberen des K. Amtsgerichts Laufen. Haggeumüller,

K. Gerichtsschreiber.

s, Aufgebot.

Die verwittwete Frau v. Kretschmann, geb. v. Gustedt, aus Posen hat das Aufgebot des auf den Namen Jenni von Gustedt auf Garden ausgestellten, über 65,01 Æ lautenden Sparkassenbuchs Nr. 410, Kreis Rosenberg Westpr., beantragt. S

Die Inbaber der Urkunde werden aufgefordert, sih spätestens in dem auf den 17. September 1881, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine zu melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlosigkeit erfolgt.

Rosenberg, den 16. April 1881.

Königliches Amtsgericht. 111,

(13088) Bekanntmachung.

Durch Auss{lußurtheil des unterzeichneten Amts- gerichts vom 21, April 1881, sind folgende Hypo- theken-Dokumente:

N über die Abtheilung 11I. Nr. 2 des Grundbuchs von Heilsberg, Abbau Nr. 10, für den Bauer (Cornelius Austen in Springborn eingetragene Gaution von 133 Thlr.,

. über die Abtheilung 111. Nr. 19 des Grund- bus von Heilsberg, Hufe Nr. 40, 41, 42, für den Maurermeister Bludau in Bartenstein ein- getragene Post von 1000 Thlr. nebft 6 %/o Zinsen,

, über die Abtheilung 11]. Nr. 7 des Grund- buchs von Heilsberg, Garten Nr. 240, für Herrmann Joseph Puff eingetragene Post von 33 Thlr, 19 Sgr.,

für kraftlos erklärt. R

Heilsberg, den 26. April 1881.

aus der Cessionsurkunde vom 3. Februar 1872 über 282 M Restbypotbek mit dem Antrage auf Ver-

Kreis Pr. Stargard, Klägerin, vertreten dur den

urtbeilung der Beklagten zur Zahlung von 282 M.

Königliches Amtsgericht.

Kapital und 60 t. 50 F Zinsen, auch das Urtheil | [13063

——

] - - Verschollenheitsverfahren.

Nr. 6290. Der Schreiner Peter Tröndle von Albert ist im Jahre 1848 nach Amerika ausgewan- dert und hat seit ca. 25 Jahren keine Nachricht von sih gegeben. Auf Antrag des Abwesenheitspflegers Franz Josef Tröndle von Albert wird Peter Tröndle

aufgefordert,

E binneu Jahresfrist / von seinem gegenwärtigen Aufenthaltsorte Nachricht zu geben, widrigenfalls er für verschollen erklärt und dessen Vermögen seinen nächsten Berwandten in für- forglichhen Besitz übergeben würde.

Waldshut, 11. April 1881,

Der Gerichts\{reiber Gr. Amtsgericts. Tröndle.

LIOSI Erbvorladung.

U. V. Nr. 27. Felix Mäder, ledig, vou Stegen, früher Tagelöhner in Freiburg, seit ca. 3 Jahren vermißt, wird zur Verlassenschafts-Verhandlung auf Ablcben seiner Schwester Agatha Mäder, ledig, von Stegen mit Frist von 3 Monaten unter dem An- drohen geladen, daß im Falle seines Nichterscheinens die Erbschaft ledigli Denjenigen zugetheilt würde, welchen solche zukäme, wenn der Geladene zur Zeit des Erbanfalles niht mehr am Leben gewesen wäre.

Freiburg, den 13. April 1881.

Großh. Bad. Notar: Straus,

[13155] O '

Auf Antrag des Kossäthenausgedingers Johann Fiedler zu Reichen ist heute folgendes Ausschluß- urtbeil erlassen: L B

Die Hypothekenurkunde, welcbe über die auf dem Grundstücke der Kossäth Johann Bedurke'schen Ebe- leute Reichen Band I. Blatt Nr. 2 Abtheilung 11]. Nr. 2 aus der Schuldurkunde vom 7. April 1820 für den Kossäthen Christian Gädicktke zu Schönwalde eingetragenen 309 H Darlehn, zu 49/a verzinslich, gebildet worden ist, wird für kraftlos erklärt.

Zielenzig, den 28. April 1881.

Königliches Amtsgericht. 1,

[13132] Bekanntmachung.

Dur Aus\ch{lußurtheil des hiesigen Gerichts vom 14, April 1881 ist das Hypothekendokument, welches über die auf Nr. 38 Ullersdorf, Abtheilung 111, Nr. ‘5, aus der Urkunde vom 21, April 1849 einge- tragenen 144 Thlr. 22 Sgr. 10 Pf. väterliche Erbe- gelder gebildet, für kraftlos erklärt worden.

Niesky, den 19, April 1881,

Königliches Amtsgericht.

128291 C l Der Termin in der Aufgebotssache, betreffend den von Karl Wegner am 15. Oktober 1880 ausgestell- ten, von Julius Gruenfeld angenommenen Wechfel über 900 „M wird auf den 15, Oktober cr.,, um 12 Uhr Vormittags, verlegt. l

Thorn, den 22, April 1881. Königliches Amtszericht.