1942 / 284 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

“AZE 2

Rejchs- und Staatsanzeiger Nr. 284 vom 3. Dezember 1942. S. 2 4

Wirtisehaftsteil |

Die Neuordnung der Bewirtschaftung : | Aufbau auf Selbstverantwortung Entlastung und Vereinfachung für die Betriebe

Mit seinen Erlassen vom 22. April und 15. Juni d. J. hat dex Reichswirtschaftsminister eine den Kriegsnotwendigkeiten ent- sprechende Vereinfahung und Neuordnung der Bewirtschastung eingeleitet. Dabei hieß es nicht: staatlihe Lenkung oder Unter- nehmerinitiative, sondern staatliche Lenkung und Unternehmer- initiative, weil in der Synthese übergeordneter Planung und aîtiven Únternehmungsgeistes das Geheimnis unserer wirtschast- lichen Erfolge lag und liegt, wie es der Reichswirtschaftsminister erst für;lih ausgedrückt hat. Vor allem wurde danach getrachtet, moglichst viele Aufgaben auf die Organisation der gewerblichen Wirtschaft zu übertragen und durch Formgebung und Hand- habung eines möglichst einfahen und klaren Lenkungssystems die einzelnen Betriebe zu entlasten. Andererseits war Ä beachten, daß die Wirtschaftslenfung im Kriege die Bewirtschastung selbst ist, um bei sparsamstem Verbrauch aller Energien und des Ein- saßzes der Menschenkraft und der Rohstoffe den höchsten Nuy- effekt insbesondere für die Rüstung zu erzielen. Dazu ist aber Voraussezung ein entsprechender Lenkungsapparat, der den durch den Krieg bedingten Erfordernissen und neuen Formen angepaßt ist; denn von der Güte- der Organisation hängt auch der Wert der Leistung ab. Je länger der Krieg dauert, um so mehr und weiter muß die Lenkung bis in die kleinsten und feinsten Kanäle der Wirtschaft eindringen. Als in diesem Fahr neue Anstrengun- gen auf dem Gebiete der Rüstung notwendig wurden, galt es, ofort die Konsequenzen aus diejer Tatstiche für die ganze Wirtschaft zu ziehen, dabei die Gefahr einer übermäßigen Büro- kratisierung zu erfennen und zu vermeiden, zumal der Staat infolge der Vergrößerung der Anforderungen noch mehr in die Neglementierung der Produktion hinëingehen mußte. Dabei war sich der Reichswirtschastäsminister darüber klar, daß so weit- gehende Verfeinerungen in der Reglementierung nicht durch die Behörden allein erfolgen dürfen, sondern nux unter der Beteili- gung der Wirtschast selbst. Zugleich ergab sih die Frage, wie es sih vermeiden läßt, daß die Betriebe mit so und soviel Stellen der Bewirtschaftung zu tun haben und dadurch in ihrer Fnitiative gelähmt werden. Hauptsache war also die Vereinfachung für den Betrieb nah dem Grundsaß: Der Betrieb muß auf das einfachste bedient werden. E y

Die Ueberprüfung und Durcharbeitung sämtlicher Gebiete der Warenbewirtschaftung hat zux Neuordnung eîner großen Reihe von Kontingentsverfahren und anderen Umgestaltungen der Bewirtschaftungsmethoden und -formen geführt, während auf einzelnen Fachgebieten die Aenderungen noch im Gange sind. Die erstrebte Vereinfachung der Bewirtschaftung ist aber nah den Ergebnissen dieser Ueberprüfung nicht allein durch fahlihe Maß- nahmen zu ecreichen, sondern es geht um eine grund]äß- li che Neuordnung entsprechend den Kriegsnotwendigkeiten, die über die Arbeiteeinsparungen mit der Folge der Entlastung für die Betriebe duxch Aenderung der Kontingentsverfahren noch hinaus geht. Grvndsäße, Methoden, Form und Ziel der neuen Ordnung stehen jeßt fest. Der Reichswirtschaftsminister hat daher sozusagen in Kodifizierung der tin. den leßten Monaten durchgeführten Maßnahmen Richtlinien für den von ihm ge- steuerten Warenvertehr aufgestellt und in einer zusammeufassen- den Darstellung den in Frage kommenden Trägern der Bewirt- haftung, nämlih den Reichsbeauftragten, den Bevollmächtigten für die Maschinenprodufktion und für den Holzbau und den Vor- sißern dex Reichsvereinigung Kohle, Eisen, Bastfaser, chemische Faser und Textilveredlung bekanntgegeben. N

Fn diefen Richtlinien wird zunächst grundsäßlich festgestellt, daß die Vewirtschaftung bisher nah Warengruppen, die Wirt-

haft hingegen nah Fertigungsgruppen organisiert war, so daß | L paßt werden müssen. : A Der Reichsbeauftragte als der Leiter des Lenkungsbereichs

der einheitliche Warenanspruh der Fertigung auf eine vielfältige Zuteilung stieß. Die Warenbewirtschaftung war nicht genügend auf die Prod''tion abgestimmt, obwohl sie bezweckt, sie zu lenken, und die Erlcuntuis dieses Zustandes zwingt dazu, die fahlichen Zuständigfeiten der Reichsstellen neu abzugrenzen und die Funk- tionen der Reichsstellen und Kriegsbeauftragten zusammenzufassen und so abzurunden, daß alle Lenfungsfunktionen an einer Stelle vexcinigt sind. Auf diese Weise werden einheitlihe und einheit- lih geführte Lenkungsbereiche in der gelenkten Wirtschaft ge- \haffen. Je mehr Waren nun bewirtshastet werden und je weiter die Bewirtschaftung ins einzelne geht, in die Stufen der Ver- arbeitung und Verteilung bis zum leßten Verbraucher vordringt, desto problematisher wird die zentralisierte und spezialisierte Lenkung aller einzelnen Betriebsvorgänge durch die Reichsstellen._ Sie würden zwangsläufig zu einer übergroßen Verwaltungs- apparatur fommen und dadurch an Beweglichkeit, Ueberblick und Sachbeherrshung einbüßen. Der Wirtschaft aber würde eine Verwaltungsarbeit aufgebürdet, die ihre Produktivität hemmt und unter der ihre unternehmerishen Kräfte verkümmern.

Die Reichsstellen sollen daher fortan, wie es bereits auf einzelnen Gebieten seit längerer O geschehen ist, die Bewirt- haftung im einzelnen auf die Organisation der gewerblichen Wirtschaft oder auf marktregelnde Zusammenschlüsse zur selbst-

verantwortlihen Ausübung übertragen und sich auf die allge-

meine Sachführung, insbesondere die Planung, Lenkung und Kon- trolle ihres - Bereiches, kfonzentrieren. Die Organisationen der Selbstverwaltung werden so zu „Bewirtschaftungsstellen“ der zu- ständigen Reichsbeauftragten als der Leiter der Reichsstellen. Gleichzeitig mit diesen Neuabgrenzungen müssen aber die Bewirt- shaftungsverfahren und die Beziehungen zwischen den Lenkungs- bereichen so geregelt werden, daß jeder Betrieb wegen sämtlicher bewirtshafteten Waren, die er zu seiner Erzeugung benötigt, nah Möglichkeit nux mit einer, und zwar der für seine Erzeugung zu- ständigen Lenkungsstelle, zu verkehren hat. Dies ist insbesondere durch geeignete Anwendungen von „Globalkontingenten“, die aus Fa Lenfungsbereich in einen anderen gegeben werden, sicherzu- tellen.

Zur Durchführung dieser Grundsäße hat der Reichswirt- E E Bestimmungen erlassen, die die Schaffung ein- eitlicher Lenkungsbereiche und ihre Führung, die Errichtung von Bewirtschaftungsstellen und die Beziehungen zwishen den Len- kungasbereichen betreffen.

Die Schaffung einheitliher Lenkungsbereiche, als Lenkungs- stellen erster Ordnung, von denen zur Zeit 20 bestehen, bedeutet eine fachliche und funktionelle N der Zuständigkeiten der Reichs\tellen. Fn Verfolg dieser Neuabgrenzung sind bereits die Zuständigkeiten einiger Reichsstellen neu festgeseßt worden. So sind z. B. nah Bildung der Reichsvereinigung Eisen die Reichss\tellen für Eisen und Stahl und für Metall zusammengelegt worden, die Reichsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle, die Jcichsstelle Baumwolle und die Reichsstelle Baumwollgarne und ¿gewebe zur Reichsstelle für Textilwirtschaft vereinigt worden, auf die auch die Reichsstelle für Bastfasern und die Reichs\telle für Wolle und andere Tierhaare demnächst übergeführt werden. ie Zuständigkeiten für die eleftrotehnishen und für die feinmecha- nischen und optischen Waren, die bisher bei der Reichsstelle technische Erzeugnisse gelegen haben, sind den mit den Rechten einer Reichsstelle neu ausgestatteten Wirtschaftsgruppen Elektro- industrie sowie Feinmechanik und “Optik Übertragen worden. Damit sind die Vollmachten der bisherigen Kriegsbeauftragten dieser Gruppen in der L fr tedmiite Gr mit den Einfuhr- ge der Reichs\t&e für technishe Erzeugnisse und mit der

ahrnehmung der ÉExportsteuerung8aufgaben- dur die Prüfungs-

ür .

j nichts. Ausgal | volfswirtschaftlich

" erzeugung, die Lenkungsbereiche anderer je

den Warenkreis einer

stellen bei den Wirtschaftsgruppen vereinigt worden. Weiterhin wurden die Befugnisse von drei Kriegsbeauftragten auf dem Ge- biete der Eisen- und Metallverarbeitung auf die Reichsstelle für tehnisch Erzeugnisse übergeführt, im selben Zuge aber die drei Wirtschaftsgruppen, deren Hauptgeschäftsführer bisher die Funk- tionen von Kriegsbeauftragten ausgeübt haben, als Bewirtschaf- tungsstellen der Reichsstelle für tehnische Erzeugnisse eingeseßt. Weitere Abgrenzungen sind zwischen den Reichsstellen Chemie und industrielle Fette und Waschmittel erfolgt; andere .sind in Vor- bereitung. Schließlich ist die bisher von der Reichsstelle für tech- nishe Erzeugnisse betreute Einfuhr von Maschinen auf den Be- vollmächtigten für Maschinenproduktion übergegangen, der zu- leich au die Funktionen eines Reichsbeauftragten erhalten hat. Diese Neuordnungen sind einerseits fachliher Art mit dem Ziel, eichsstelle demjenigen dex ihr zugeordneten Gruppen der gewerblihen Wirtschaft anzupassen, andererseits funktioneller Art mit, dem Ziel, Produktionssteuerung, Einfuhr- und Ausfuhrfunktion an einer Stelle zu vereinigen.

Die Führung der Lenkungsbereiche liegt grundsäßlich, in den Händen des Reichsbeauftragten der zuständigen Reichsstelle. Auf dem Gebiete dex speziellen Rüstungswirtschast dagegen erfolgt die Produktionssteuerung durch die vom Reichsminister für Bewaff- nung und Munition gebildeten Haupt- und Sonderausschüsse bzw. Ringe. Besondere Verhältnisse liegen nun bei Bestehen von Reichsvereinigungen und bei der Uebertragung der Befugnisse einer Reichsstelle auf Wirtschaftsgruppen vor. Die Reichsvereint- aungen sind bekanntlih auf bejonders kriegswichtigen Gebieten ins Leben gerufen worden, so vor allem bei Kohle und Eisen, und ihre Arbeit ist in exster Linie auf die Steigerung der Produktion, also eine reine Produktionsaufgabe, und die Erschließung neuer Entwicklungsmöglichkeiten sowie zusäßliher Rohstoffquellen ge- rihtet. Diese Erzeugungsfragen müssen aber industriell gesehen und behandelt werden, da es darauf ankommt, die industriellen Kenntnisse und Fähigkeiten zu aktivieren. Die Reichsvereini- gungen haben zwar nicht die Rechte einer Reichsstelle, können aber auf dem Gebiete der Produktions\steuerung alle notwendigen Maß- nahmen ergreifen. Die Form der Reichsvereinigung ist in den

Fällen gewählt worden, in denen auf der einen Seite eine Koppe- |

lung der Funktionen der Produktionssteuerung und Absaßlenkung mit der Tätigkeit marktregelnder Verbände der Wirtschaft not- wendig erschien und tn denen andererseits zur Erzielung höchster Leistungen der Einsaß der - selbstverantwortlih mitarbeitenden Uniernehmerschaft in einer niht behördenmäßig, sondern wirt- chaftlich bewegliher arbeitenden Organisation geboten war.

“Diese Steuerungsform soll aber niht weiter ausgedehnt werden,

vor allem da niht, wo eine Berührung mit Handel und Ver- brauchershaft in Frage kommt, weil als normale Form der Be- wirtschaftung der staatliche Reichsbeauftragte und die ihm nah- geordneten Bewirtschaftungsstellen zu gelten haben. j Wenn der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie und der Wirt- shaftsgruppe Feinmechanik und Optik die vollen Befugnisse einer Neichs\telle übertragen worden sind, während bei sonst gleicher

| erat Verhältnisse zu schaffen, f durch eine Aenderung derx

arenverkehrsordnung die öglihkeit gegeben werden, den Gliederungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft sowie marfktregelnden Zusammenschlüssen als solhen Befugnisse aus der Warenverkehrsverordnung zur Ausübung als Bewixtschaftungsstelle des zuständigen Reichsbeauftragten zu übertragen, wobei die Gruppen und Kartelle diese Befugnisse im allgemeinen lediglich ihren Mits gliedern gegenüber ausüben sollen. Nah Festlegung ihcer Aufs gaben sollen die Bewirtschaftungsstellen im einzelnen selbstver- antwortlich tätig sein. D Die R der Wirtschaft wird, nah einer gewissen Nebergangszeit, sobald sie sih eingespielt hat, wesentliche Verein=- fahungen für den Betrieb mit sich bringen. Da aber zur Ent- lastung der Betriebe diesex Umbau allein noch nicht genügt, so werden, um - die Ausrichtung der Arbeit der Reichsbeauftragten zu erleichtern, in den nächsten Wochen Richtlinien für die An- wendung einheitliher Bewirtschaftungsmethoden und -mittel, füc die Abfassung einfacher, verständlicher, in ihren Begriffsbestim- mungen Übereinstimmender Anordnungen und für die Aufstellung von Erzeugungsplänen nach einheitlihen Gesichtspunkten ergehen. Die Abstimmung der Tätigkeit deë fachlichen Lenkungsstellen (Reichsstellen) mit den regionalen Lenkungsstellen (Landeswirt- shaftsämter) wird durch besonderen Erlaß geregelt werden. Die verwirrende Fülle von Anordnungen, Fragebögen, Formularen, Verfahrens- und Herstellungsanweisungen wird für den einzelnen Betrieb damit verringert. Allerdings muß sih die ganze Denk- und Arbeitsweise aller Wirtschæftenden auf die Neuordnung grundsäßlich einstellen. Die Neuordnung soll dazu dienen, die zivile Produktion den durh den Krieg bedingten Erfordernissen anzupassen, die vermehrten Anforderungen der Rüstung wie bisher zu erfüllen und mit dem, was an Menschen, Rohstoffen, Maschinen und Apparaten vorhanden ist, mehr und besser zu produzieren.

Wirtschaft des Auslandes

Ein zusammenfassender Bericht der Bauk von Spanuien über die Zeit seit Beginn des Bürgerkrieges

Madrid, 2. Dezeniber. Nachdem bereits vor etwa zwei Monaten die Methoden mitgeteilt wurden, die zur Normalisie- rung und Bereinigung der Bilanz der Bank von Spanien in Aussicht genommen waren, legt das Fnstitut nun den abschließen- den Bericht für den Zeitraum von 1936 bis 1941 vorx. Er zeigt zunächst die große Bedeuáung auf, die diese offizielle Bank für die Finanzierung des spanishen Bürgerkrieges hatte. Seit Be- endigung des Bürgerkrieges sind die Depositenkonten ständig

| angestiegen, was ein Beweis für die wachsende Geldflüssigkeit

infolge der wirtshaftlihen Gesundung des Staates ist. Während die Depositenkonten im Dezember 1939 insgesamt 109 Mrd. Pes. betrugen, sind sie auf 141 Mrd. im Dezember 1940 und auf 175 Mrd. a im Dezember 1941 angewachsen. Die am 31. 12, 1941 im Umlauf befindlichen Banknoten beliefen sich auf 13 536 Mill. Pes. Die Staatsbank erzielte in den Fahren 1936 bis 1939 einen Reingewinn von 45 Mill. Pes, 1940 einen von 35 Mill.

| Pes. und 1941 einen von 18,5 Mill. Pes. Die Schlußbilanz zum

Regelung im Maschinenbau der Hauptgeschäftsführer der Wirt- |

\chaftsgruppe in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter für die | 1 2 t Ñ E aa | fapital 177, Reservefonds 33, Unterstüßungsfonds 18, im Umlauf ! befindliche

Moaschinenproduktion in Anbetracht seiner seit Jahren bestehen- den Funktionen die leihen Befugnisse erhielt, so lagen dieser Regelung einer Reihe von Erwägungen zugrunde, die vor allem davon ausgehen, daß bei diesen Wirtschaftsgruppen bereits eine umfassende Produktionssteuerung mit einem gut arbeitenden und geleiteten Apparat in betriebsnahmer - Weise stattfand. Diese Konstruktion 1#st aber keineswegs allgemein anwendbar, beweist aber zugleich, daß die Lenkungsbereiche nicht schematish gebildet werden, sondern der Verschiedenheit des Wirtschaftslebens ange-

hat gemäß seiner hoheitlichen Aufgabe die Belange aller Bedarfs- bei und Verbraucher zu wahren, während die Wirtschaft3- gruppen der Reichsgruppe Jndustrie mit den genannten Aus- nahmen und die Reichsgruppe Handwerk als Selbstverwaltungs- organe die legitimen Belange der industriellen und handwerk- lihen Erzeugung in erster Linie zu wahren verpflichtet sind. - An der Struktur von Handel und Handwerk ändert die Neuordnung Aufgabe jedes Reichsbeauftragten ist es, auch für die richtige Einschaltung des Handels und des Handwerks im Rahmen des Warenverkehrs zu sorgen. Es ist demnach grundsäßlih an Reichsbeauftragten und Reichsstellen auf der einen Seite und De at der anderen Seite festzuhalten. Mit den zugehörigen Organisationen des Han-

dels und des Handwerks werden im Endergebnis der Neuord- *

! nung die Lenkungsbereiche einiger BOANE Nen die Rohstoff-

och überwiegend die Verarbeitung und Erzeugung von Fertigwaren und deren Ver- teilung umfassen. :

Der Reichsbeauftragte trägt die volle Verantwortung für

seinen La und führt seine Reichsstelle nah den vom

Reichswirtschaftsminister erteilten Weisungen selbständig. Seine sahlihe Zuständigkeit erstreckt \sich auf Tämtliche Stufen - des Warenverkehrs, aljo auf die Einfuhr fing, Fertigung, den Verbrauh und die Verteilung einschlie [ih

zum ÄAusführer und Verbraucher. Bei der Einbeziehung auch der Ausfuhrproduktion ‘ist auf den engen Zusammenhang zwischen Einfuhr und Ausfuhr, insbesondere bei der Behandlung der Preisfragen und der Beobachtung ausländischer Märkte, hinzu- weisen, der bei der zunehmenden Verflehtung der europäischen Wirtschaft noch stärker in Erscheinung treten wird, Die Steuerung der E im einzelnen verbleibt wie bisher im allgemeinen bei den Gruppen der Crt E U o M RPO Sie wird mit den übrigen Bewirtshaftungsausgaben des Lenkungsbereichs ge- foppelt werden. Eine Übersicht über die neugeordneten Lenkungs- bereiche wird unter Gegenüberstellung der Reichsstellen und der ihnen zugeordneten Wirtschaftsgruppen der Reichsgruppe JFn- dustrie, Handel und Handwerk nah Abschluß der Umstellungs- arbeiten veröffentlicht werden. i Aus der übergeordneten Stellung des Reichsbeauftragten ergibt si, daß es nicht seine Aufgabe ist, die Bewirtschaftung und Exzeugungsplanung im einzelnen bis zum Betrieb selbst un- mittelbar durchzuführen. Hierzu bedient er sich der dur La Betriebsnähe besonders fachkundigen und mit der Praxis seit Min verbundenen Gruppen der gewerblichen Wirtschaft, die er zu seinen Bewirtschaftungsstellen ernennt und denen ex dabei be- stimmte Aufgáäben überträgt. Zu diesen Aufgaben gehört u. a. Vorbereitung von Erzeugungsplänen, Erteilung von Herstellung8- anweisungen an die rgeuger, Vorbereitung bzw. Erlaß. von Her- O h Verteilung von Rohstoffen, usw. Als Bewirt- chaftungsstellen kommen fas ruppen, C a Sgruppen, marktregelnde Zusammenschlüsse sowie die Reichsgruppe Hand- werk bzw. deren Gliederungen, in besonderen Fällen aus die Reichsvereinigungen, in Frage. Als S a e ollen grundsäßlih diejenigen Gruppen eingeseßt werden, die den be- teiligten Betrieben am A stehen. Bei ihrer Auswahl ist darauf zu achten, daß die r augen A O Rer cine Waren in eine Hand kommen. Danach wird also häufig eher eine eei e als die Wirtschaftsgruppe selbst als Bewirtschaftun g- telle jn Frage kommen. Je näher die lenkende Stelle dem Be- triebe ist und je geringer die Zahl der zu lenkenden Betriebe ist, desto zuverlässiger ist die Lenkung. Um in Zukunft klare und ein-

ex_ Ausfuhr der |

von ihm betreuten Waren, also vom Einführer und Erzeuger bis |fleis

31. 12. 1941 zeigt (in Mill. Pes.): Goldbestand 461,7, Kasse 54,9, im Besiß von Korrespondenten befindlihes Gold und Devisen 25,5, Silber 616,1, Wertpapiere 181138, Staatsshag 440,8, Immobilien und Einrichtung 98,4, verschiedene Konten 2544,3, ferner Wertpapiere im Depot 17 985,5, ungültige Banknoten und Banknoten im Depot 48 463,6. Unter den Passiven stehen: Bank-

l _ Banknoten 13536, Kontokorrentgläubiger 6151, Depositen in bar 28,4, Staats\{haß 1650,2, verschiedene Konten 1491,7, ferner Depots in Wertpapieren und Juwelen 12 684,1, E é tis und Wertpapierkonten 5301,4, gültige Banknoten

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Spanien und Argentinien

__ Madrid, 2. Dezember. Minister Aunos, dex Führer der spa- nishen Wirtschaftsdelegation, die mehrere Monate in Buenos Aires über den Abschluß des neuen Wirtschaftsabkommens mit Argentinien verhandelte, gab nach seiner kürzlihen Rückkehr nah Madrid spanischen Pressevertretern interessante Erklärungen über seine Eindrücke und die Bedeutung des neuen Abkommens. Jn Argentinien würden zur Zei? auf dem Gebiet der Jndustriali- sierung große Fortschritte gemacht werden, und es sei die Pflicht Spaniens, Argentinien auf diesem Wege zu unterstüßen, damit das Land sih in gleicher Weise entwickeln und eine möglichst große wirtschaftlihe Unabhängigkeit erreihe. Jn dieser Hinsicht ergebe N die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit dem panischen Kapital und dex spanischen Technik, die im Juteresse der Wirtschaftsentwicklung beider Länder sofort in Angriff genommen werden müßte. Was das neue Wirtschaftsabkommen mit Argen- tinien betrifft, so seien die wichtigsten Punkte die argentinischen Lieferungen über 1 Mill. t Weizen, 3500 t Tabak und Yas grund- säßlihe Lieferungs8abkommen zur Deckung des Maisdefizits Spaniens. Die Höhe der vierteljährlih zu liefernden Weizen- mengen sei noch nicht endgültig festgeseßt. Fm ersten Vierteljahr, d. h. sofort, sollen: jedoch 120 000 t Weizen zur Verschiffung ge- langen. Der Umfang dieser Lieferungen sei in einem gewissen Grade mit den panien Gegenlieferungen an Eisen und Stahl (30 000 t pro Jahr) O Darüber hinaus werde Argentinien 1209 auch Zucker, Leder, Talg Trokengemüse, Kasein, Gefrier- eish, Wolle, Gerbstoffe und Leinsamen liefern. Die Verrehnung dieser Waren erfolge über das Clearing.

Regionale Handelskamwern in der Türkei

Istanbul, 2, Dezember. Durch einen der Großen National» versammlung zugegangenen Geseventwurf soll das Handelsmini- strium ermächtigt werden, regtonale Handelskammern in allen Teilen der Türkei aufzurichten. a: sih die Notwendigkeit dazu ergeben sollte, wird man außerdem eine Föderation dex Handelskammern ins Leben rufen, der auch die Warrnbörsen und die kaufmännischen Vereinigungen angeschlossen werden sollen. Den Generalsekretär dieser Foderation würde das Han- delsministerium ernennen. Den staatlihen und privaten protos kollierten Handelsfirmen wird die Zugehörigkeit zu einex Gebiets- handelskammer zur Pflicht gemacht werden.

Die wirtschastlihe Neugestaltung Großostasiens

Tokio, 2. November. Bei der Eröffnung der Vierten Groß- ostasien-Wirtschafts-Konferenz faßte der Großostasien-Minister die rundprinzipien für den wirtshaftlihen Ausbau Großostasiens in

drei Punkten P Gia wonach erstens die Wirtschaft auf éiner

neuen moralishen Grundlage beruhe und damit im Gegensaß zu der bisherigen Kolonialpolitik Englands, Hollands und der Ver- einigten Staaten stehe, zweitens Tür ieflit Di eine neue Wirt- e B errichtet werde, und {ließlih dieses neue es hk Beitrag zur wirtschaftlichen euorvdnung der Welt leisten werde.

Bei der Darlegung der praktischen Maßnahmen ging Minister Aoki von der Landwirtschaft aus. Die Grundlage müsse die Er- nährungsautarkie Großostasiens sein. Darüber hinaus müsse aber auh die Autarkie des Blockes Japan-Mandschukuo, namentli bei den Hauptlebensmitteln, exceiht werden, Zux Erreichung die- ses Zieles könne ein Lebensmittelaustaush zwischen den einzelnen Gebieten in Großostasien exfolgen. Wenn dieser Ausgleich im Augenblick nicht erfolge, dann sei dies als eine kriegsbedingte Aus- nahme anzusehen. Die Forstwirtshaft müsse auf die Rüstungs-

findet

[346961]. Bilanz per 31. Dezember 1941. Bestände. Anlagevermögen : Bebaute Grundstüdcke . . 230 120 Gebäude . 1941 961,84 Abschreibung 17. 264,— 1 1/924 697/84 Maschinen und maschinelle Anlagen 3 220,— Abschreibung . 3 219,— 1— Betriebs- und Geschäfts=- : einrihtung . 2 531,— Abschreibung . 2 529,— 2— Umlaufvermögn. P Geleistete An- zahlungen 6 401,45 F ° Forderungen auf Grund von , Leistungen . 7432,31 Kasse und Postsheck . _-3 499,17 Bankguthaben 48 257,93 Bestände .. 136,30 65 727/16 Posten ‘der Rechnungs- | abgrenzung. . 24/35 E S 2 220 572/35 Verbindlichkeiten. Aktienkapital... , 200 000|— Rückstellungen Cts 41 839/60 Verbindlichkeiten : Hypotheken 1917 610,28 Verbindlichkeiten auf Grund von Leistungen . 2 229,40 Sonstige Ver- bindlichkeiten 3 768,13 } 1923/60781 Posten der Rechnungs- : abgrenzung ... 55 124/94 2 220 572135 Gewinn- und Verlustrechnung. Aufwendungen. Löhne und Gehälter - 24 374,07 | - Soz. Abgaben 1744,60 26 11867 Abschreibungen... | 23012 Zinsen, soweit sie die Er- tragszinsen übersteigen: Hypotheken- zinsen .. , 89 508,78 Sonst. Zinsen ___ 35,53 89 544'31 Se a 5 061/95 Fuflührung Rüfstellung . 20 946/99 [lle übrigen Yufwendungen 112114 __165 805 06 Erträge. \Ertrag Hausverivaltung . 84 637/18 Ertrag Lichtspieltheater . 81 167/88 165 805/06

i Aeußere

Nr. 284 5.Verlust-u.Fundsachen.

R Aufgebot. : sar Lebensversicherungs- Aktiengesellschaft. Versicherungsschein Nx. 860013, Versicherter Karl Veys in Düsseldorf, eb. am 21. 9. 1888, ist abhanden ge- ommen. Der Jnhaber- des Dokumentes wird hiermit aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei der vorbezeichneten Gesellschaft zu melden, andernfalls der enannte -Versiherungs\schein hiermit ür fraftlos erklärt wird. E . München, den 30. November 1942. f Der Vorstand.

[34929] Gerling-Konzern Lebensversicherungs - Akt. - Ges. Der Versicherungsschein L 313 283,

Aloys Ellerich, Kaisersesh, ist ab-

handen gekommen. Er tritt außec

Kraft, wenn nicht innerhalb zweier

Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 30, November 1942. Der Vorslaund.

N Gerling-Konzern obensversicherungs-Aft.-Ges., Kölu, Der Hinterlegungsschein vom 27. 7. 1936 zur Versicherung Nx. L 286 686; Heinrih Burggraf, Schauinsland, ist abhanden gekommen. Ex tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch exfolgt. Köln, den 28. November 1942. Der Vorstand.

gesellschaften

[34951] Saar-Ferngas Aktiengesellschaft, Saarbrücken. - Verichtigung.

Die ordentliche Hauptversammlung am 16. Dezember 1942, 11 Uhr, nicht, wie veröffentliht, im Hotel Messmer, -Kaiserstr. 42, statt, son. dern im Sitßungssaal des Landrats- amtes, Saarbrücten 1,. Schloßplatz 8/9.

Saar-Ferugas A. G. Vielex. Strathmann. 5"; O S S S S

München, im Juli- 1942. Wo T A R i rinzregentenstraße A. G. Prüfungsvermert des Wirtshaflsprüifers, Nach dem abschliéßenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf

zum Deutschen Reichs

Berlin, Donnersta

„bah a. Main; Geor

-FSauptversammlung

Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres- abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlihen Vorschriften mit der Ein- schränkung, daß die vorgenommenen Ab- schreibungen nicht ausreichen. München, den 3. August 1942, Dr. Alfred Voigt, Wirtschafstsprüfer. Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: - Regierungsbaumeister Erich Baum, München, Vorsißer; Landgerichts- rat a. D. Georg Fenwarth, Berlin, stell- vertretender Vorsißer; Direktor Otto Grub, Berlin; Rechtsanwalt Adolf Heilmann- seder, München; Hans Otto, Berlin. Vorstand : Dipl.-Jng. Karl Kleine,

München. a [34959] Nachtrag.

J. Mayer «« Sohu, Lederfabrik A. G., Offenbach a. Main. Vilanz zum 30, Juni 1942. Vorstand: Dr. Josef Brenken, Offen- bi Gundelsweiler, Stuttgart; Otto Wiltberger, Offenbach a. Main. Aufsichtsrat: Senator Ernst Amme, Reutlingen, Vorsißer; Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst Boesebeck, Frank- fuxt a. M,., stellv. Vorsißer; Dr.-Jng. E. h. Ernst Sigle, Kornwestheim; Dr. Erich Leist, Verlin; Fabrikant Nikolaus L, Reinhart, Worms.

[34949]

__ Gaswerk Schiffweiler ck Akliengesellschaft in Schiffweiler. Einladung zur 42, ordentlichen

unserer Gesell- schaft auf Mittwoch, den 23. De: zember 1942, 10 Uhr, in Brenten, Bachstraße 112/116. | i Tagesordnung :

1, Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für 1941/42 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, Beschlußfassung über die - Gewinn- verteilung.

2. Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.

3. Wahl in den Aufsichtsrat.

4. Wahl des Bilanzprüfers. i

Stimmberechtigt sind nur Aktionäre,

welhe ihre Aktien spätestcus am 19, Dezember 1942 bei der Deut- schen Vank in Neunkirchen (Saar) oder Bremen oder auf dem Gaswerks- büro in Schiffweiler hinterlegt haben.

[34943] Aufruf

zur Anmeldung von Ansprüchen

gegen die frühere Wilhelm-Luxem-

burg-Eisenbahnen Aktiengesellschaft in Luxemburg.

Nach der Verordnung des Chefs der Bivilverwaltung in Luxemburg vom 29, Mai 1942, betreffend die Ueberfüh- rung der Wilhelm-Luxenburg-Cisen- bahnen auf das Deutsche Reich (Ver- ordnungsblatt für Luxemburg Nr. 34/ 1942 S. 181), ist das Gesamtvermögen der Wilhelm - Luxemburg - Eisenbahnen Aktiengesellschaft (nachstehend mit „Wil- helm - Luxemburg - Eisenbahnen“ be- zeichnet) mit Wirkung vom k. April 1942 einshließlich der Schulden als Ganzes unter Ausschluß der- Abwick- tung in das Eigentum des Deutschen Reichs (Reichseisenbahnvermögen) über- gegangen. Diese Verordnung ist am 9, Juni 1942 in Kraft getreten.

1. Ansprüche aus Stamm- u. Vor-

zugsaktien sowie aus Stazum-=. uud

Vorzugsgenuß scheinen und aus . Gründeranteilscheinen.

Die Deutsche Reichsbahn löst gemäß

§ 2 dexr Verordnung die nachstehend

genannten Wertpapiere der Wikhelm-

Luxemburg-Eisenbahnen ein, und zwar:

a) die unausgelosten , und die ausge- losten, abêr noch niht eingelösten Stammaktien im Nennbetrage von je 500 [uxemburgisheu Franken

mit 82 As. (zweiundachtzig 12.4),

b) den auf jede eingelöste Stamm- aktie ausgegebenen Stammgenuß- schein mit 32 N. (zweiunddreißig R)

c) die Wwnausgelosten Vorzugsaktien im Nennbetrage von. je 100 luxem- burgischen Franken mit 50,40 M (fünfzig N.AÆ 40 gf),

d) die ausgelosten, aber noch nit ein- gelöstéèn Vorzugsaktien im Nenn- betrage von je 100 luxemburgischen Fvanken- mit 21,40 N.Æ (einund- zwanzig M 40 Ff),

e) den auf jede eingelöste Vorzugs- aktie ausgegebenen Vorzugsgenuß- schein mit 6,40 NAÆ Cehs A 40 A).

f) Auf soden Gründeranteilschein wixd eine “besondere Zuwendung von

| i A. (hundertachtzig M) ge-

zahlt. K Auf die Stamm- und Vorzugsaktien, die Stamm- und Vorzugsgenußscheine sowie die Gründeranteilsheine wird vom Fahre 1941 an keine Dividende mehr gezahlt. Die Dividendenscheine für das Fahr 1941 und ‘die folgenden «Fahre nd also wertlos. Soweit Divi- dendenscheine ‘dex Fahre 1935 bis 1940 noch nicht eingelöst worden sind, wird der ‘von den früheren Wilhelm-Luxem- burg-Eisenbahnen festgeseßte Divi-

Grund der Vücher und der Schriften der

L: GNE Eo T E

11943 gekündigt. Vom 1. Mai 1943 an

R,

Erfte Beilage anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

E mark zum Kurse von 100 luxemburgi- sen Franken = 10 Reichsmark, gegen Vorlage der entsprechenden Dividenden- scheine besonders vergütet. Die Fnhaber der vorgenannten Wert- apiere werden hiermit aufgefordert, thre Ansprüche auf Einlösung untec Vorlage der Stücke ünd unter Bei- ais der dazugehörigen Dividenden- cheinbogen spätestens bis zum 31, Dezember 1943 bei den unter TIT genannten „Banken geltend zu machen.

IT. Ansprüche aus 3 Ligen Schuld- c verschreibungen.

Gemäß § 3 der die unterzeihnete Reichsbahndirektion Saarbrücken mit Bekanntmachung vom 12. August 1942 die nicht ver- losten Schuldverschreibungen dex Wil- helm-Luxemburg-Eisenbahnen zwecks vorzeitiger Rückzahlung zum 30. April

werden die Schuldverschreibungen nicht mehr verzinst.

Die Juhaber dieser Schuldverschrei- bungen werden aufgefordert, ihre Ein-

lösungsansprühe durch Vorlage der Wertpapiere unter Beifügung aller Zinsscheine spätestens bis zum

30. April 1944 geltend zu machen. Jede nichtverloste Schuldverschreibung im Nennbetrage von 500 Tuxemburgi- hen Franken wird mit 59— l. K (fünfzig. l.Æ) eingelöst.

Bereits verloste, aber noch nicht ein- gelöste Schuldverschreibungen werden zu den von den früheren Wilhelm- Luxemburg-Eisenbahnen festgeseßten Einlösungsbeträgen, umgerechnet in Reichsmark zum Kurse von 100 luxem- burgischen Franken = 10 Reichsmark, eingelöst, sofern der Anspruch nicht ver- jährt ist.

Für die ‘seit dem 1. November 1935 fällig gewordenen, noch nicht einge- lösten Zinsscheine wird der Gegenwert besonders vergütet, soweit auf diese De ein Zinsanspruch noch be- steht.

111. Vorlage der Wertpapiere.

Die unter T und [Il bezeichneten Wertpapiere der Wilhelm-Luxemburg- Eijenbahnen sind in arithmetish ge- ordneter Nummernfolge zur Einlösung einzureichen.

a) von Juhabern, die im Deutschen Reich, im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg oder in den be- setzten niederländischen Gebieten ihren Wohnsiß oder Siß haben: bei der Deutschen Verkehrs-

Kredit-Vank AG.,. in Berlin und deren Zweigstellen in Saarbrücken, in Karlsruhe und in Straßburg (Elsaß) oder

bei der Juternationalen Bank in Luxemburg oder

bei der General-BVank in Luxem- burg;

b) von Juhaberu, die im übrigen Ausland ihren Wohnsitz oder Siß haben: bei den vorstehend unter [Ila ge- nannten Banken oder ; bei der „Société Générale pour

favoriser le développement du commeree et de l’industrie en France“ in Paris, Boule- vard Haussmann 29, und derén Zweigstellen in Frankreich oder h

bei der „Bänque de Bruxelles“ in Brüssel, Rue de la Régence 2, und deren Zweigstellen in Belgien. ; /

Wird die Vermittlung ciner anderen Geldanstalt in Anspkuch genommen, so gehen die hierdurch entstehenden beson- deren Nebenkostén zu Lasten der Gläu- biger. - N Die Ansprüche auf Einlösung der Stammn- und Vorzugsaktien, ‘der Stamm- und Vorzugsgenußscheine, der Gründeranteilscheine sowie der Schuld- verschreibungen der Wilhelm-Luxem- burg-Eisenbahnen erlöschen nach. §8 2 und 3 der Verordnüng des Chefs der Bivilvexwaltung in Luxemburg vom 29. Mai 1942, wenn die Wertpapiere nicht innerhalb dex unter 1 und [I estgesevten Fristen vorgelegt worden in *

Es ist in Aussiht genommen, die Einlösungsbeträge alsbald, d, h. auch hon vor. der Fälligkoit auszuzahlen. Sofortige Anmeldung der An- sprüche unter Vorlage der Wert- papiere liegt daher im Juteresse der Gläubiger. IV. Auszahlung der Einlösungs- beträge. Die Einlösungsbeträge für die unter I und“ U *bezeihneten Wertpapiere ivevden a) den Juhabern, die. im Deutschen Reich, im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg oder in den be- seßten niederländischen Gebie:- ten ihren Wohnsiß oder Sit haben, R durch die Deutsche Verkehrs- Kredit-Bank A. G., Zweig: stelle Saarbrücken, gegebenen- falls über. die unter [Ila ge-

dendenbetrag, umgerechnet in Reichs-

naunten Banken,

Verordnung hat

g, den 3. Dezember

1942

oder in Luxemburg ausgezahlt oder gutgeschrieben beziehungsweise in die beseßten niederländischen Ge- biete überwiesen; b) dem Juhabern, die im- übrigen

Ausland ihren Wohnsiy oder Siß haben, durch die Deutsche Verkehrs-

Kredit-Vank A. stelle Saarbrücken, auf Sperrkonto bei einer Deut- schen - Devisenbank, die von den Gläubigern benannt werden kann, gutgeschrieben.

Die Gutschrift erfolgt ohue Rük- sicht auf den Zeitpunkt des Er- werbs der Wertpapiere durch die Einreicher auf Vorzugssperr- konto, wenn die Wertpapiere den vorstehend unter Til bezeichneten Einlösungsstellen bis zum 31. März 1943 zugehen. Bei Wertpapieren, die nah diesem Tage zur Ein- lösung vorgelegt werden, tritt an die Stelle der Gutschrift auf Vor- zugssperrkonto cine Gutschrift auf Handelssperrkonto, falls

G., Zweig-

Stücke bereits am 24. Juli 1940 gehört haben. Fällige Zinsscheine werden nach den allgemeinen devisenrechtlichen Grundsäßen be- handelt.

Die Sperrguthaben können nah Maßgabe der deutschen Devisenbe- stimmungen im Deutschen Reich, im Elsaß, in Lothringen oder in

Luxemburg in Krediten, Beteili- gungen, Hypotheken, Grundschul-

dèn, Grundbesiß, festverzinslichen Wertpapieren oder, soweit sie aus der Einlösung von Stammaktien oder Vorzugsaktien der Wilhelm- Luxemburg-Eisenbahnen stammen, in börsengängigen Aktien angelegt werden.

Die Abfindungsbeträge werden für die Zeit von der Einreichung der Wert- papiere bis - zur Auszahlung uicht ver- zinst.

Saarbrücken, den 25. November 1942.

Deutsche Reichsbahn Reichsbahndirektion Saarbrücken.

[34944] Aufruf

zur Anmeldung von Ansprüchen

gegen die frühere Piiuz-Heinrich-

Eisenbahn- und Erzgruben-Gesell- "schaft in Luxemburg.

Nach der Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung in Luxemburg vom 29, Mai 1942, betreffend die Uceber- führung der Prinz-Heinrih-Bahn auf das Deutsche Reich (Verordnungsblati für Luxemburg Nx, 34/1942 S. 182) ist das Gesamtvermögen der Anonymen Luxemburgischen Prinz-Heinrich-Eisen- bahn- und Erzgruben-Gesellshaft (nach- stehend mit „Prinz-Heinrih-Bahn“ be- zeichnet) mit Wirkung vom 1, Fanuar 1941 einshließlich der Schulden als Ganzes unter Ausschluß der Abivick- lung in-das Eigentum des Deutschen Reichs (Reichseisenbahnvermögen) über- gegangen. Diese Verordnung ist am 9, Juni 1942 in Kraft getreten.

I. Ansprüche aus Aktien.

Die Deutsche Reichsbahn lösi gemäß § 2 der Verordnung die Aktien der Prinz-Heinrich-Bahn zum Kurse von 82 K (zweiundachtzig L.() je 509 luxemburgische Franken ein.

Die Jnhakr diese. Aktien werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche auf Einlösung unter Vorlage der Stücke und unter Beifügung der dazu gehöri- gen Dividendenscheinbogen spätestens is zum 31. Dezember 1943 bei den untex Tll genannten Banken gel- tend zu machen.

IT. Ausprüche aus 3- und 4 %igen Schuldverschreibungen

(Ausgabejahre: 1886, 1901 und 1909). Gemäß § 4 der Verordnung hat die unterzeihnete Reichsbahndirektion Saarbrücken mit Bekanntmachung vom 122 August 1942 die . nichtverlosten Schuldverschreibungen der Prinz-Hein- rih-Bahn zwecks vorzeitiger Rük- zahlung zum 28, Februar 1943 gekün- igt. Vom 1. März 1943 an werden die Schuldverschreibungen nicht mehr verzinst, E Die Jnhaber dieser“ Schuldverschrei- bungen werden aufgefordert, ihre Ein- [ösungsansprüche A Vorlage der

Wertpapiere unter eifügung aller Hins cheine spätestens bis zum 9, Februar 1944 geltend zu machen.

Jede nichtverloste Schuldverschreibung im Nennwerte von 500 luxemburgischen Franken wird mit 50 M (fünf- zig NAÆ) eingelöst. h Bereits verloste, aber nohch nit ein- gelöste Schuldverschreibungen werden zu den von - der früberen Prinz-Hein- rich-Bahn festgeseßten Einlösungs- beträgen, umgevehnet in Reichsmark um ‘Kurse von 100 luxemburgischen Franken = 10,— Reichsmark, einge- löst, lostun der Anspruch noch nicht ver- jährt ist.

‘Für die seit dem 1. September 1935 fällig Zewordenen, noch niŸt eingelösten Zinsscheine wird dex Gegenwert beson- ders vergütet, soweit auf diese Zuts- scheine. eiw Zinsanspruh noch besieht. ITI. Vorlage der Wertpapiere.

im Reich, im Elsaß, in Lothringen

] der Ein- |,; reicher niht nachweist, daß ihm die |/

Wertpapiere “der Prinz-Heinrih-Bahn sind in arithmetisch geordneter Nunts mernfolge zur Einlösung einzureichen: a) von Junhabern, die im Deuts- schen Reich, im Elsaß, in Loth- ringen, in Luxemburg oder iu den . beseßten niederländischen Gebieten ihren Wohnsiß oder Siy haben: bei der Deutschen Verkehrs: Kredit-Bank AG. in Berlin und deren Zweigstellen in Saarbrücken, in Karlsruhe ind in Straßburg (Elsaß) oder i bei der General-Vank in Luxem- __ burg oder e der Juternationalen Vauk in Luxemburg;

b) von Juhabern, die im übrigeu Ausland ihren Wohnsitz oder Sit haben: : bei dey vorstehend unter TIl a ge-

nannten Banken oder

bei der „Société Générale pour

favoriser le développement du commeree et de l’industrie en France“ in Paris, Boule- vard Haußmann 29, und deren Zweigstellen in- Frankreih oder

bei der „Banque de Bruxelles“ in Brüssel, rue de la Régence 2, und deren Zweigstellen in Bel- gien oder

bei der „Banque de la Société

Générale de Belgigue“ - in Brüssel, Montagne du Parc 3, und deren Zweigstellen in Bel- gien.

Wird die Vermittlung einer anderezt

Geldanstalt in Anspruh genommen, so

gehen die hierdurch entstehenden beson-

dereit Nebenkosten zu Lasten der Gläu- biger. - /

Die Ansprüche auf Einlösung der Aftien und Schuldverschreibungen der Prinz - Heinrich - Bahn erlöshen nah S8 2 und 4 der Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung in Luxemburg vòm 29, Mai 1942, weun die Wertpapiere niht innerhaíb der unter I und II

ea Fristen vorgelegt wordén sind. - Es ist in Aussiht genommen, die

Einlösungsbeträge alsbald, d, h, auch hon vor der Fälligkeit auszuzahlen. Sofortige Anmeldung der An- sprüche unter Vorlage der Werkts

Gläubiger.

IV. Auszahlung der Einlösungs-

beträge. Die Einlösungsbeträge für die unter I und I bezeihneten Wertpapiere werden: a) den Juhabern, die im Deutschen Reich, im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg oder in den be- seßten niederländischen Gebie:- ten ihren Wohnsiß _oder Fig _ haben, durch die Deutsche Verkchrs- Kredit-Vank AG., Zweigstelle Saarbrücken, gegebenenfalls über die unter Ula genannten Vanken, L

im Reich, im Elfaß, in Loth:

* ringen oder in Luxemburg ausgezahlt oder gutgeschrieben, beziehungsweise in die beseßten niederländishen Gebiete über- wiesen;

Ausland ihren Wohnsiß oder

Sitz haben, durxh die Deutsche Verkehrs- Kredit-Bank- AG., Zweigftelle Saarbrücken, auf Sperxkonto bei einex deutschen Devisenbank, die von den Glaubi- gern benannt werden kann, gut- geschrieben. __ Die Gutschrift erfolgt ohne Rück- siht auf den Zeitpunkt des Er- wWerbs der Wertpapiere durch die Einreihex auf Vorzugssperr- konto, wenn die Wertpaptere den vorstehend unter II1 bezeichneten Einlösungsstellen bis 31. März 1943 zugehen, Bei Wectpapieren, die nach diesem Tage zur Einlösung vorgelegt werden, tritt an die Stelle der Gutschrift auf Vorzugs- sperxkonto eine Gutschrift auf Han- delssperrkonto, falls derx Einreicher nicht nachweist, daß ihm die Stücke bereits am 24, Juli 1940 gehört haben. Fällige Zinsscheine wer- den nah den allgemeinen devisen- rehtlihen Grundskügen behandelt. ie Sperrguthaben können nah Maßgabe der deutschen Devisen- bestimmungen im Deutschen Reich. im Elsaß, in Lothringen oder in Luxemburg in Krediten, Beteili- gungèn, Hypotheken, Grundschulden, Grundbesiß, festverzinslichen Weri- papieren oder, soweit sie aus der Einlösung von Aktien der Prinz- Heinrih-Bahn stammen, in bör- sengängigen Aktien angelegt werden. Die Abfindungsbeträgë werden für die Zeit von der Eiùréeihung dexr Wert- papiere bis zux Auszahlung nit verzinst. M aarbrüefen, 25, November 1942.

Deutsche Reichsbahn

Diè unter [T und 11 bezeichneten

Reichsbahndirektion Saarbrücken.

papiere liegt daher im Juteresse der

b) den Juhaber, die im übrigen

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