1942 / 293 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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101 Uhr, vor dem unterzeihneten

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fert (1000) —,—, ESenembah Mij.

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314,% Amsterdam 1937 S. II —,—, 314

987%, 4% Nederl. - Bankinstelling Pfdbr. —,—.- II,

Amsterdamsche Bank 144,50, Nederl. Bankinstelling R. IIl 127,75,

Amsterdam Droogdok R Heemaf. N. V. 200,00, Heinekens e

Bierbrouwerij 295,00, do. rt. 300,00,

205,00, Holl. Draad und Kabelfabriek —,—, Holl. Kunstzijde Jn. HKJ) —,—, JIntern. Gewapend Betonbouw 180,25, Jntern.

—,—, Stoomv. Mij. „de B. Kassapapiere: I. Festverzinslihe Werte:

% Rotterdam 1938 S. I Aktien:

Holland. St. Meelfabriek

164,00, Lever

Droogdok Mij. —,—, do.

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Viscose Comp. 116,50, Kon. Ned. Hoogovens u. Staalfabr. Zert. Bros & Unilever N. V. 7% Vorzg. 147,00, do. 7% Vorzg. Zert. 147,00, do. 6% Vorzg. (St. z. 100) 135,00, do. 6% Vorzg. (St. z. 1000) 130,00, Nederl. Kabelfabriek 259,50, do. Zert. 263,00, Nederl. Scheepsbouw Mij. 225,00, Nederlandsche Vlas Spinnerij —,—, Philips Gloeilampenfabrieken Vorzg. 158,00, | —,—, Reineveld Maschinefabriek —,—, do. Vorzg. —,—, Rotterdamsche Zert. —,—, Kon. Mij. De Schelde, Nat. Bez. v. Aand. 122,50, Handel Mij. R. S. Stokvi3 &

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 1D. Dezember 1942. S. 4

Stoom Spinnerij 127,00,

148,50, do. Pref. 159,00, do. Vorzg. 158,00, A. N.

Zn. 171,75,

Stork & Co. 159,00, do. Vorzg. 125,00, Veendaalsche St. Spinnerij en Weverij 114,50, Vereenigde Blik- fabrieken 212,00, Vereen. Kon. Papierfabr. van Gelden Zonen

Wilton Feijenoord Dok en Werft 173,00,

J. E. M. —,—, Tarakan Petroleum Mij. Nederl. Wol Mij. 153,00, Deli Mij. Zert. (100) —,—, Blaauwhoedenveem-Vriesse- veem 119,00, Magaziin de Bijenkorf N. V. 162,00, do. 6% kum. Vorzg. 138,75, do. Gewinnber.-Sch. R. I1 —,—. |

84,25, Holl. Amerika Lijn Zert. (100)

1. Untersuchungs- uud Strafsachen. 6, Oeffentliche Zustellun T, Aktieugesells@astou,- 10. Seelen d D. 13. Unfall ad Javaridonversicorunton, s 8. und H u. 4 14. dant und fauswelse, a | fe [ É E ca | f C erman | Â C E Stt.

: 3. Aufgebote

(86049! Edikt.

3 F 6/422. Ueber trag oer F. Marie Greil, Rentnerin in M. Schön- berg, Neutorgasse 3, vom 20. Nov. 1942 soll das Spareinlagebuh der Spar- kasse der Stadt M. Schönberg L. K. Nr. 3096 Einl.-Nr. 26 580, lautend auf den Namen Marie Greil, für kraftlos erklärt werden. An dem Fnhaber dieses Spareinlagebuhes ergeht die Aufforderung, . dasselbe in der Auf- gebotsfrist von sechs Monaten dem auf- f gt Gerichte ‘oder dem Gerichte es Ortes wo sich das Einlagebuch be- findet, vorzulegen oder Einwendungen. gegen diesen Antrag einzubringen. Nach svuchtlosem Ablaufe -dieser Frist wird as Einlagebuh über weiteren Antrag für fkraftios erflärt werden.

M. Schönberg, ‘den 7.- Dez. 1942.

Das Amtsgericht. AGR. Dr. Lautner.

[35888] Aufgebot.

Die Erben des Restaurateurs Jgnaß . Priebe aus Danzig haben das Auf- gebot des verlorengegangenen Hypo- thekenbriefes über die auf dem Grund- buchblatt von Kulmsee 431 in Abtei- [ung 111 Nx. 16 für den Erblasser ein- etragene Restkaufgeldforderung von 5 000,— Mark beantragt. Der Jn- A der Urkunde wird aufgefordert spätestens in dem auf den S. Jun

943, vorm. 11 Uhr, vor dem un- |.-

terzeihneten Geriht anberaumten Auf- gebotstermin jeine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftlo3erklärung erfolgt. Kulmsee, ‘den 2, Dezember 1942. Das Amt3gericht.

[36052] Sammelausfgebot.

4 F 4 und 5/42. Die Gemeinde- verwaltung in Ruda, O. S., ver- treten durch den Bürgermeister, hat das Aufgebot der angeblih verlòren- gegangenen Hypothekenbriefe über die im Grundbuch von Ruda, O. S,., Blatt 294 in Abteilung 111 unter Nr. 5 und 7 zugunsten: a) der Unterstüßungs- kasse der Grâäflich Schaffgotsh'schen Binkhütten in Godullahütte eingetra- e Hypothek von 11000 MÆ, b) der

itwe Marie Kulik geborenen Pastwa, jeßt verehelihten Koziolek in Groß Chelm, Kirchstraße 55, eingetragenen

ypothek von 15 000 MÆ, beantragt. Die

nhaber der Urkunden werden aufge- ordert, spätestens in dem auf den 9. April 1943, vormittags 114 Uhr, vor dem untexzeihneten Gericht in Ruda, O. S., Adolf-Hitler-Str. 10, Zimmer 18, anberaumten Aufgebots- termine ihve Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Ruda, O. S., den 8. Dezember 1942.

- Amtsgericht.

{36042]

Durch Beschluß des Amtsgerihts vom 1. Dezember 1942 ist der Tod des Flug- eugschlossers, Gefreiten Karl Ernst

ide, geboren am 16. März 1920 in

lle Saale, festgestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der- 20, Mai 1941. 455. II, 90. 42. Verlin, den 1. Dezember 1942. Das Amt3gericht Berlin.

[36044] Aufgebot.

3 F 2/42. Der Schlossermeister Franz Eduard Grimm in Falkenstein (Vogtl.) Schloßstraße 12, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Grund- \huldbriefs vom 20. November 1925 über die im Grundbuche fir Falkenstein Blatt 13 Abt. I1T Nr, 35 für die Landes- bank Westsahsen Aktiengesellshaft in Plauen (Vogtl.) eingetragene Grund- {huld über 2800 beantragt. Der aFnhaber der Urkunde wird aufgefordert,

0 Freitag, den

lens in dem au 2. Februar 1943, vormittags

Gerichte anberaumten Aufgebotstermine Lee Rechté anzumelden und die Ur- nde vorzulegen, wHlenfaLs die Kraftloserklärung der folgen wird. Amtsgericht Falkenstein, den 4, Dezember 1942.

Aufgebot.

rkunde er-

[36040] F 5/42. neckcke geb. algeboi tin Bad Pyrmont u

genen „Hypothekenbriefes . über

10 000,— G-A, lautend auf den Namen | Belastungen) werden aufgefordert, diese Rechte sp

lusge : : |Eiseunbahnbu Die Witwe Luise Men Si Lokalbahn

gebot des verlorengegan: | alter, ist Eigenbesigerin der Grundstüte.

Jnuhaber der Urkunde wird aufgefor- dert pEtens in dem auf 4. Mai 1943, 12 Uhr, vor dem unterzeich- neten Geriht anberaumten Aufge- botstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulégen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Ur- kunde erfolgen wird.

Bad Pyrmont, 7. Dezember 1942.

Amtsgericht.

[36041] Aufgebot.

Der Buchhalter Walter Meyer in Ballenstedt, jegt Soldat, z. Zt. Reserve- lazarett Schielo, hat dâs ARaeos des verlorengegangenen Hypothekenbriefes vom 283. Oktober 1936 über die auf dem Grundbuchblatt von Ballenstedt Band 35 Blatt 20 in Abt. II1 unter Nr. L für thn eingetragene, zu fünf vom Hundert seit dem 1. Oktober 1936 verzinslihe Darlehnsforderun von 3000,— beantragt. Der Înhaber der Urkunde wird agel e späte- stens in dem auf den 8. Juli 1943,

vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeihneten Geriht anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde Vorn egen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Ur- kunde erfolgen wird.

Ballenstedt, den 9. Dezember 1942.

Das Amtsgericht.

[36061] Ausschlufßurteil.

Im Namen des Deutschen Volkes!

6 F 3/42. n der Aufgebotssache der Deutschen Bank in Berlin W 8, as vertreten durch Recht3- anwalt asse in Berlin SW 68, Schügenstraße 73/74, hat das Amts- geriht in M. Gladbach am _ 5. Dezember 1942 für Recht erkannt: Die angeblich verlorengegangenen 10 Stük Män- tel zu den Aktien Nr. 803—812 über je 100— A der Gladbacher Rüver- sicherungs - Aktien - Gesellshaft in M. Gladbah werden für kraftlos erklärt.

Amtsgeriht M. Gladbach.

[36048].

Aufgebot.

5, AR, 157/42. Beim hiesigen Amtsgericht (Grundbuchamt) soll das Grundbuch

für folgende Grundstücke angelegt werden: L n wae ————_ m Nummer der | Grundbesiß- ) Flächen- Flur Parzelle bogen Nr. Kulturart Klasse inhalt - Gemarkung Konty ba a qm 518 1753 Wiese « 84 78 Unland _— 52 656 625 178 Wiese 4 20 61 Unland 16 50 526 175 Aer 7 31 17 527 175 Unland —_ 54 63 Wiese 4 _1 68 66 j zusammen | 4 28 91 Gemarfung Krenau Ï 4337 2063 Wiese «4 65 16 Steuerfreie Fläche 25 50 4344 2063 Wiese 4 63 46 2063 Steuerfreie Fläche _ 28 50 4338 2063 Wiese } ; 4 TE 14 Steuerfreie Fläche 55 00 4345 2063 Wie se 4 13 13 Steuerfreie Fläche -_ 8 864 770 2063 Gebäudefläche _ 1 16 TTI 2063 Gebäudefläche —_ 78 772 2063 Gebäudefläche 30 4346 2063 Steuerfreie Fläche _—_ 21 00 Wiese 4 40 64 4347 2063 Steuerfreie Fläche _ 24 50 4348 2063 Wiese “6 1 95 16 Steuerfreie Fläche _ 92 60 4349 2063 Viehweide 3 36 4341 2063 Steuerfreie Fläche 1 43 99 ¿usammen | 8 51 02 L Gemarkung Koscielec 948 269 Wiese 4 3 30 36 Steuerfreie Fläche -_ 1 06 856 951 269 Wiese 4 33 05 Steuerfreie Fläche e 14 04 950 269 Wiese 4 20 60 Steuerfreie Fläche 1 62 - 9852 269 Wiese e 7 36 Steuerfreie Fläche Y 80 / zusammen | 5 15 39 Gemartuug Pogorzyce 943 163 Steuerfreie Fläche 1 65 64 948 163 Wiese / 4 1 36 98 j Steuerfreie Fläche 70 38 949 168 Wiese 4 56 21 / Steuerfreie Fläche 34 80 950 163 Wiese 4 9 24 Steuerfreie Flähe| . 1 44 zusammen | 4 74 69 Gemarkung Plaza 1 2026 5309 Wiese - 4 80 665 Steuerfreie Fläche 1-12 88 2027 539 Wiese 4 61 38 Y Steuerfreie Fläche 22 61 | zusammen | 2 77 350 Gemarkung Pila Koscieleda 4 331 46 Steuerfreie Fläche 65 45 333 46 desgl. 6 70 334 46 desgl. 85 853 336 46 desgl. 46 32 : zusammen. | 2 03 00 / : Gemarkung Bolencin 1 - 740 151 Steuerfreie Fläche 11 ‘56 743 161 desgl. 30 06 ; zusammen: 41 62 -

chákowa—Bolencin AG.,

Die Grundstücke waren angeblich im Eisenbahnbuch beim Bezirksgericht in Lemberg zugunsten der Lokalbahn Schakowa—Bolencin AG. eingetragén. Das

ist unter sowjetrussisher Einwirkung abhanden gekommen. vertreten durch den kommissarischen Ver-

Alle Juhaber dinglicher Rechte an den ras Grundstücken (Eigentum,

testens in dem auf den 16. Februar

der Städtischen Sparkasse in Bad Pyr- | 1943, 10 Nhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin anzu-

Oesdorf Abt. T1] unter Nr, 4, dem Grundbesiß

der Antragstellerin, beantragt. Der

erüdsichtigt werden. Krenau, den 30, November 1942.

- mont, eingetragen im Grundbuch von | melden und gau aft zu machen, widrigenfalls ihre Rechte bei der Anlegung desGrund- and XV[_ Blatt 459 in | buchs nicht

[36053] Aufgebot. F A442. Der- Landivirt Johann Wolter in Reipeldingen, vertreten

durch den Rechtsanwalt Thieltges in Waxweiler, hat beantragt, im Wege des Aufgebotsverfahrens die Marga- retha Meyers, den Mathias Meyers, den Friedrich Wilhelm Meyers und den Theodor Meyers" als Eigentümer der in Artikel 138 und 182 des Grund- buch8” von Reipeldingen und in Ar- tikel 500 des GrunAbuchs von Daleiden eingetragenen Grundstücke mit ihren Rechten auszuschließen. Die Genannten werden -aufgefordert, spätestens in- dem auf den 5. Februar 1943, 11 Uhr, bestimmten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls sie mit diejen ausgeschlossen werden.

xweiler, den 8. Dezember 1942.

* Amtsgericht.

[36050] Bekanntmachung.

Am 26. September 1941 ist Fräulein Marie Diesner in Marientwoerder, Thorner Straße 24, im Alter von 80 Fahren verstorben. Etwaige Erb- rechte sind bis zum 10. Februar 1943 bei dem Amtsgericht Marienwerder an-

zumelden. Andernfalls wivd festgestellt, daß das Deutshe Reih Erbe ge- wovden ist.

Amts3geriht Marienwerder, Wpr., den 29. November 1942. -

[36043] i Die auf den Namen des Landwirts Johann Spürk in N lautenden Aktien der Zuckerfabri Brühl Aktiengesellshaft in Brühl Nr. 1080, und 2039 über je 250 Æ werden für kraftlos erklärt. Brühl (Vez. Köln), 2. 12. 1942. Amtsgericht, Abt. 4.

[36046]

2 F 3/42. Jn der Aufgebotssache des Apothekenbesigers Artur Hoffert in Gleiwiß, Passonstraße 62, O mächtigte: Rehtsanwälte Bee ing, Dr. Denke und Dr. Harbolla in Gleiwiß, Wilhelmstraße 20, hat das Amtsgericht in Gleiwiß für Recht erkannt: Das Sparkassenbuch Nr. 24 871 der Stadt- sparkasse Gleiwiß, lautend auf Artur Hoffert über 1006,13 NAÆ, wird für kraftlos erklärt. j : Amtsgericht Gleiwitz, 4. Dezember 1942.

[36047] : :

9 F 15/422 Durch Ausschlußurteil vom 28. November 1942 sind die des kom- missarishen Verwalters der Firma ,„„Robur“’ Kom. Ges. in Kattowitz, vertreten durch den Rechtsantivalt Dr. Rudzki in Kattowiß, angeblich ver- lorengegangenen Wechsel: 1. Aus- stellungsdatum: 30. Mai 1939, Betrag: 6000,— Zloty, Fälligkeitstag: 30. August 1939, Akzeptant: Cukrownia „Nakto“, Nafkto, Aussteller: Bank Cukrownictwa, Posen, Domizil: „Robur“, Kattowiß; 2, Ausstellungsdatum: 30. Mai 1939, Betrag: 123,39 Zloty, Fälligkeitstag: 30, August 1939, Akzeptant: Cukrownia „Nakto“, .Nakto, Aus\teller: Bank Cu- frownictwa, Posen, Domizil: „Robur“, Kattowig, für kraftlos erklärt worden. Kattowitz, den 30. November 1942.

Das Amtsgericht.

[36045] - IT 3/422. Durch Beschluß des Amts- gerihts Friedeberg, Jsgb., vom 17. No- vember 1942 ist der verschollene Fleischer Max Rudolph, geboren am 21. März 1889, zulegt wohnhaft in Friedeberg, sgb., für tot erklärt worden, und als n: des Todes ist der 31, De- zember 1929 festgestellt worden. Friedeberg, Jsgb., den 17. No- vember 1942. Ñ Das Amtsgericht.

L Oeffentliche Zustellungen

[36892] Oeffentliche Zustellung. Der am 1. Mai- 1939 unehelich ge-

vertreten durch das Kreisjugendamt in Groß-Strehliy, klagt egen den Arbeiter Stanislaus Îmielowski, unbekannten A, frühec in Striegau, Saarlandstraße 2, wegen Unterhalts mit dem Antrage auf kostenpflihtige Verurteilung des Be- klagten zur Zahlung von 69,00 NAÆ' vierteljährliher Unterhaltsrente an den Kläger z. Hd. seines jeweiligen Vor- mundes vom 1. Mai 1939 ab bis zur A, seines sechzehnten Lebens- jahres, und zwar die rückitändigen Be- träge sofort, die künftig Sa werden- den am 1, Februar, 1, Mai, 1, August und 1, November jeden Jahres, un

Amtsgericht.

borene Helmut Malik in Groß-Zeidel, |

zu erklären. Zur mündlihen Verhands lung des Rechtsstreits wird der Be- flagte vor das Amtsgericht in Striegau auf den 29, Januar 1943, vors mittags 9,30 Uhr, Zimmer Nr. 12, geladen.

Striegau, den 3. Dezember 1942.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[36058]

Der Drogist Willi Sulzbach in Wie§ baden, Bertramstr. 2, z. Zt. Soldat, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsantvalt Dr. Weber in Wiesbaden, klagt gegen seine Ehefrau Ria Sulzbach geb. Scherer, unbekannten Aufenthaltes früher in Wiesbaden, Sedanplayg 6, auf Ehescheidung aus §8 47, 49 des Ehe- * gejeßes vom 6. Jüli 1938 ‘und Schuldig» ertflarung der Beklagten aus § 60 aàaD, Der Klager ladet die Beklagte zue mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 3. Zivilkammer dëE Landgerichts in Wiesbaden auf den 4. Februar 1943, 10 Uhr, Saal 5, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- antvalt als Prozéßbevollmächtigten vers treten zu lassen. 2b R 140/42. Landgeriht Wiesbaden, 3, Dez. 1942.

[36057] s

Den Juden Oskar und Felix Kaufs mann, rumänische -Staatsangehörige, derzeit unbekanntén Aufenthaltes, wivd auf Grund der Verordnung übér den D des jüdishen Vermögens vom 3. Dezember 1938, RGBIl. I S. 1709, aujgegeben, ihre Liegenshaft GEZ 2,

KG St, Gilgen um den von der Preis-

überwachungsstelle als angemessen an- erkannten Preis von M E bis zum 1. Februar 1943 an die Ge» meinde St.“Gilgen | für Zwecke des Fremdenverkehrs und der e eda tds =

lege zu veräußern. Nach fruchtlosem

ersehen dieser Frist wird ein Ver-

äußerungstreuhänder bestellt und der erau durch diesen durchgeführt werden.

Salzburg, am 8. Dezember 1942. Der Reichsstaätthalter. Jm Auftvag: Dr. v, Rittinger.

[36055] Oeffentliche Bu eing :

3 C 781/42. Brütting, Anna, Lebens» mittelgeshäftsinhaberin, Nürnberg, Leyherstraße 16, erhebt Klage zum Amtsgeriht Nürnberg gegen Matis jevic, Jose bvikarbeiter, zulegt in ti ey! er Tage 16, jeyt unbe- kannten Aufenthalts, egen Forderung mit dem Antvage, den Beklagten zux Zahlung . von 80,— N A Kaufpreis» forderung sowie zu den Kosten des Rechtsstveits zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu ers klären. Termin zur muündlihen Ver- handlung 1 u auf Donners« tag, den 18. Februar 1943, vor- mittags 9 Uhr, Zimmer 358, IÍ. Stock des Justizgebäaudes in Nürnberg, Für- ther Straße 110. Zu diesem Termin wivd der Beklagte hiermit geladen. Oeffentliche Zustellung ist bewilli durhch Beshluß vom 8. Dezember 1948.

Nürnberg, den 10. Dezember 1948,

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürnberg.

[36056] Oeffentliche Zustellung.

Der Landwirt Nikolaus Both, Ehe- mann von Gertrud Klein in Saar» lautern 4, klagt gegen den Pferdes händler Oskax Lêvy, früher in Saar- brüdcken 3, z. Zt. unbekannten Aufent halts, wegen Löshungsbetwilligung mit dem Antvage: 1. der Beklagte wird kostenfällig vevurteilt, die Löshun A im Grundbu von Shönbruh Bl. 2. auf dem !/u-Anteil an den Grund- stücken des Klägers Eingeivagenen Hypos theken Abteilung 111 Nr. 1 bis 4 von je 466,— Franken sowie Abteilung [l]

r. 5. von 1397,92 Franken zu ve- willigen; 2. dieses Urteil ist vorläufig ‘vollstveckbar. Zur mündlichen Verhands- lung des Rechtsstreits wird der Be- klagte vor das Amtsgericht in Saar- lautern auf den 25. März 1943, vormittags 9 Uhr, Zimmer 9, gee laden. Die Einlassungsfrist wird auf 14 Tage verlängert.

Saarlautern, 19, November 1942, Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt-

lihen Teil den Anzeigenteil und für ven Verlag: Präsident Dr. fla n ge in Potsdam,

oerantwortlih für den Wirtschaft8teil und den « Übrigen redaftioaeller Teil: s Rudolf Lanys\ch in Berlin NW 21

Druck der Preußishen Verlags. und Drucderel

GmbH., Berliy

Vier* Beilagen

das Urteil für vorläufig vollstreckbac

(etnschl Börjenbeilage und einer Zentkal- | handelsregisterbeilage) :

_—___—_ s B A TSOE R e fe 7 O E L L S E a2 1s

Dl u, S

Deutscher Reithsanzeiger

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t(aatsanzeiger

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ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch

\strihen) oder dur

werden sollen. Befri

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chrievenem Papier völlig dructreif einzusenden, insbesondere

d (einmal unters Sperrdrudck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben e Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs- termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Postscheckkonto: Berlin 41821 1942

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Durchführungsbestimnrungen des Reichsministers für Er- nährung uud Landivirtschaft zur Anordnung des General- bevollmächtigten für Rüstungs8aufgaben vom 22. September 1942, über Umstellung von Ackerschleppern und sonstigen Motoren.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und des Regierungspräsidenten in Düsseldorf über die Ein- ziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Angebot der Herabsezung des Zinssaßes der Wiederaufbau- zuschläge. 2

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil L, Nr. 123, i

Jn der Zeit zwishen Weihnahten und nach Neujahr wird das Erscheinen des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers wie folgt geregelt:

Die leßte Ausgabe vor Weihnachten erscheint am Donnerstag, dem 24. Dezember, die folgenden Ausgaben am Montag, dem 28., Dienstag, dem 29., Mittwoch, dem 30. und Donnerstag, dem 31. Dezember 1942, Jm Jahre 1943 erfolgt die Herausgabe der ersten Nummer am Montag, dem 4. Januar. ?

Es wird gebeten, bei der Einseudung fristgebundener Bekanntmachungen und Anzeigen die angegebenen Erschei- nungstermine zu beachten. E

uf:

Amtliches -

Deutschés Reich

Durehführungsbestimmungen des Reichsministérs“ für Ernährung und Landwirtschaft zur Anordnung des Generalbevollmächtigien sür Rüstungsauf- gaben vom 22. September 1942

Vetr.: Umstellung von Ackershleppern und sonstigen Motoren

Jn Durchführung der Anordnung des Generalbevoll- mächtigten für Rüstungsaufgaben vom 22. September 1942 (D. R.-Anz. Nr. 228 vom 29. September 1942) bestimme ich im Einvernehmen - mit dem Generalbevollmächtigten für Rüstungs8aufgaben Zentralstelle für Generatoren dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsverkehrsminister

folgendes: A. Grundsaß

Die Umstellung bezweckt die Einsparung von flüssigen Kraftstoffen und die stärkere Ausnußung der Akerschlepper und Motoren für die landwirtschaftliche Erzeugung durh Ver- wendung von Ausweikraftstoffen und sonstiger Antriebs-

energie. B. Geltungsbereih

1, Die Durchführungsbestimmungen betreffen Schlepper S und sonstige Motoren der landiwirtschaftlichen Erzeugung, erstere jedo nur, soweit sie nah § 55 der Durh- führungsbestimmungen zum Krastfahrzeugsteuergese» vom C, Fuli 1935 (RGBVl. 1 S. 875) steuerbefreit sind. __ 2, Die Schlepper und Motoren, die unter diese Durch- M R fallen, sind daher îm allgemeinen die- elben, die aus den landwirtschaftlichen Kontingenten an Kraftstoff soweit eingerihtet versorgt werden. Bei einzelnen Schleppern auftretende Zweifel über die Zuständig- keit sind im Einvernehmen zwischen Ernährungsamt und Fahrbereitschaftsleiter nah Maßgabe des überwiegenden An- teils der bisherigen Kraftstoffversorgung zu entscheiden.

C. Umstellung von Ackderschleppern I. Allgemeines

1. Die Ackershlepper werden in der Regel auf ‘Genera- torgas, ausnahmsweise auf Treibgas (Propan-Butan) um- estellt. Eine Umstellung auf Hoch- oder Niederdruckgas oinmt- nicht in Betracht.

2. Die umzustellenden Schleppertypen werden von den Landes-Ernährungsämtern aufgerufen.

3, Einsprüche gegen den Aufruf zur Unistellung sind an das ung eie E zu richten. Dieses entscheidet unter Anlegung eines strengen Maßstabes endgültig, gegebenenfalls fünvtge C ArRsung der örtlichen Verhältnisse durch Sachver-

ändige.

4. Kommt der Schlepperhalter dem Aufruf nicht inner- N der dafür festgeseßten Frist nach, so ist die Kraftstoffzutei- ung zu sperren. Erforderlichenfalls kann der Schlepper gemäß § 15 des Reichsleistungsgeseßes für einen umstell- willigen Fahrzeughalter, vorzugsweise bu einen solchen, der eine gemeinschaftliche Benußung gewährleistet, in Anspruch e Ss werden. nud -

5. Wenn auf eine Umstellung verzichtet werden mu ist zu untersuchen, ob -es fciegSwirtsEFid Deb richtig k n M Schlepper durch einen neuen Generatorgass{chlepper

erseben.

| [e der Motoren über den

IT, Umstellung auf Generatorgasbetrieb.

1, Für die Landwirtschaft stehen Holz und Toïf aus Eigenversorgung und über die Tankstellen der Generatorkraft A.-G. sowie Braunkohlenbriketts zur Verfügung. Die zur Anwendung kommenden Generatoren sollen in der Regel alle drei Kraftstoffe verarbeiten. S

2. Diejenigen Schleppertypen, bei denen die technischen Vorbereitungen für die Umstellung weit genug gediehen sind, werden vom Reichsbauernführer den Landes-Ernährungs- ämtern mitgeteilt. :

3. Der Aufruf durch die Landes-Ernährungsämter ent- hält die Aufforderung zur Jnstandseßzung des Schleppers, legt die Umstellungswerkstatt fest und bestimmt den vorzugsweise zu verwendenden Kraftstoff. Der Schlepperhalter erteilt der Werkstatt den Auftrag und legt seine Bestätigung dem Landes8- Ernährungsamt vor. i

4. Es ist mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß die Um- stellung und Justandseßung so arbeits- und zeitsparend wie bali durchgeführt” wird. Zu diesem Zweck müssen Schlepper gleichen Typs zusammengefaßt und den hierfür am besten geeigneten Werkstätten- fließend zugeführt werden.

9. Das Landes-Ernährungsamt legt die Reihenfolge der Umstellungen in den Werkstätten fest. Hierbei werden die Wichtigkeit dés Schleppereinsaßes, der bisherige Kraftstoff- verbrauch, die Entbehrlichkeit des Schleppers während. der Umstellungszeit und dexr Zustand des umzustellenden Schleppers berücksichtigt. Diejenigen Schlepper, die mit Holz oder Torf aus eigener Wirtschaft versorgt werden können, werden bevorzugt. Die Kraftstoffzuteilung für die Schlepper wird mit ihrer Einweisung in die Werkstatt eingestellt.

6. Für die Umstellung von Ackerschleppern auf Genera- torgas werden Beihilfen gewährt. Die Höhe dieser Beihilfe wird für jeden Schleppertyp festgekegt. Die Gewährung der Beihilfe wird an die Bedingung geknüpft, daß der regelmäßig L Führung des Schleppers bestimmte Fahrer an einem

usbildungsfurs bei einer anerkannten Schulungsstätte für Gass\hlepper (Deulakraft oder NSKK) mit Erfolg teilgenom- men hat. - ITTI. Umstellung auf Treibgas s (Propan-Butan)

Diese Umstellungsart kommt für Schlepper der landwirt- schaftlihen Erzeugung nur in Ausnahmefällen in Betracht, nachdem die Beschaffung der Umbauteile im Einvernehmen mit der zuständigen Vertriebsabteilung der Zentralbüro für Mineralöl GmbH. geklärt worden ist. Für diese Um- stellung gelten die zu Il. 2—5 erörterten Bestimmungen sinngemäß.

IV. Sonstiges

__ 1. Die freiwillige Umstellung eines Schleppers, der no nicht aufgerufen worden ist, bedarf der Genehmigung ora das Landes-Ernährunßsamkt, das die Kraftstoffart, die Um- bauwerkstatt und den Umstellungszeitpunkt bestimmt.

2. Für die Erteilung der erneuten Betriebserlaubnis der mit amtlichen Kennzeichen versehenen umgestellten Schlepper gelten die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrs- zulassungs8ordnung.

D. Umstellung von sonstigen Motoren I. Erfassung der Motoren

1. Die Landes-Ernährungsämter erfassen sämtliche über die Ernährungsämter mit ‘Kraftstoff versorgten, der land- wirtschaftlichen Erzeugung dienenden ortsfesten und ortsbe- weglichen Motoren, soweit sie im Jahre 1941 einen Kraft- stoffverbrauch von mehr als 400 kg Dieselkraftstoff bzw. 500 Liter Etc (Benzin) und (oder Motoren- petroleum) Traktorenkraftstoff hatten. Bei Motoren, bei denen der Kraftstoffverbrauh nicht aus der Zuteilung an den Betrieb ersichtlih ist, z. B. weil mehrere Motoren und

E versorgt werden, muß unter Berücksichtigung der Betrie

E sverhältnisse geschäßt werden, ob diese Grenzwerte überschritten sind. j

2. Als ortsbeweglihe Motoren gelten z. B. Motoren von Hackmaschinen, fahrbaren Höhenförderern, . Kartoffelsortie- rern, Feldbahnlokomotiven, Fräsen und Motormähern.

IT. Art der Umstellu.ng

1. Fn Betracht kommt die Umstellung der Anlage auf: a) elektromotorischen Antrieb, b) Generatorgas, i | c) Dampf-, Wind- oder ee d) Stadt-, Ferngas oder sonstiges Gas, e) Treibgas. 2, Die Syra nis unterrichten die Be- eabsichtigten Aufruf zur Um- tellung und veranlassen sie, die Frage der zweckmäßigsten Umstellungsart möglichst weitgehen vorzuklären. Sie be- stimmen hierauf, PERE O ENaUs unter Zuziehung von Sach- Gre die Umstellungsart und den zu verwendenden raftstoff. 3. Auf Treibgas dürfen Motoren nur nah Anhörung der HZentralbüro für Mineralöl G. m. b. H, umgestellt wer- den, und nur, wenn die Umstellung auf eine der Antriebs- arten a) bis d) M undurhführbar ist und die auf

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bre Eaa umzustellende Anlage im Rahmen der Treibgasver- brauchsregelung versorgt werden kann.

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ITT. Aufruf und Deckung des Material- bedarfes

1. Motoren, für die die Umstellungsart geklärt ist, werden durch die Landes-Ernährungsämter zur Ümstellung aufge- rufen.

2.. Einsprüche gegen den Aufruf zur Umstellung sind an das Landes-Ernährungsamt zu richten. Dieses entscheidet endgültig, gegebenenfalls nach Ueberprüfung der örtlichen Verhältnisse durch Sachverständige.

3. Kommt der Motorenbesißer dem Aufruf nicht inner- halb der dafür festgeseßten Frist nach, so ist die Kraftstoff-

zuteilung zu sperren.

4. Die Reihenfolge der Umstellung wi-d bestimmt durcht

a) Größe des bisherigen Kraftstoffverbrauchs,

b) Wichtigkeit des Motoreneinsates,

Z c) Zustand des umzustellenden Motors,

d) Verhältnis der Höhe des Werkstoffaufwandes zur eingesparten Kraftstoffmenge,

e) Beschaffungsmöglichkeit der Umbauteile.

5. Der Motorenbesizer erteilt den Umstellungsauftragt

a) bei Weiterverwendung des Motors dessen Herstellex oder einer geeigneten Werkstatt,

b) bei Stillegung des bisherigen Motors und Ans schaffung einer neuen Anlage dem Hersteller oder Lieferanten dieser Anlage.

6. Die Deckung des Materialbedarfs erfolgt:

a) bei Umstellung a elektromotorishen Antrieb durch den Fnstallateur bzw. das elektrishe Versorgungs- unternehmen auf dem s{chon bekannten Weg,

b) bei allen übrigen Umstellungsarten durch den Auf- traggeber über das Landes-Ernährungsamt, das die Anträge zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Landeswartschaftsamt weiterleitet.

7, Der Beginn des Umbaus bzw. der Einbau der Neu- anlage ist dur den Motorenbesiver unverzüglich dem Landes- Ernährungsamt anzuzeigen. Die Zutcilung von flüssigem Kraftstoff wird hierauf eingestellt.

8..Für die Umstellung der Motoren können Beihilfen in Form von Krediten oder verlorenen Zushüssen nach dem Runderlaß des RWM. Nr. 272/42 LWA vom 13. Zuni 1949

ewährt werden. Anträge sind über das Ernährungsamt und as Landes-Ernährungsamt an ‘das zuständige Landes- wirtschaftsamt zu richten. i

_9. Die freiwillige Umstellung eines Motors, der no niht aufgerufen worden ist, bedarf der Genehmigung Gs das Landes-Ernährungsamt, das die Umstellungsart und den zu verwendenden Kraftstoff bestimmt.

Berlin, den 11. Dezember 1942.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Jn Vertretung des Staatssekretärs: Rie ck e.

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehun fommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBVL. i S. 293 in Verbindung mit dem Geseh über die Einziehun volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 193 RGVl. I S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Fnnern vom 14. Juli 1942 1 9083/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942, Seite 1481 über die Aende- rung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reich8§s kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 werden die Hypothekenbriefe über 500 E, eingetragen beim Amitisgeriht in Schloppe im Grundbuch von Schloppe Band VIIT Blatt 241, Abteilung T11 Nr. 7, und über 700 EMÆ, eingetragen beim Amtsgericht in Schloppe im Grundbuch von -Selchow, Band Il Nr. 53, Abteilung TTI Nr. 10, zugunsten des Deutschen Reiches cingezogen.

Berlin, den 8. Dezember 19492.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Dr. Vente r.

Verfügung

Auf Grund der Reichsgeseße vom 26. Mai und 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 293 und 479) in Verbindung mit der Preußischen Durchführungsverordnung vom 831. Mai 1938 (GS. S. 207) und dem Erlasse des Führers und Reichs- kanzlers vom 29. Mai 1941 (RGVI. T S. 303) wird das Os Vermögen der Jüdin Rebekka Sara Moll, geb. Bachrach, geb. am 7. Januar 1866 in Nentershaufen Kr. Rotenburg/Fulda, zuleßt wohnhäft gewesen in Rheydt, mit der Maßgabe zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen, daß mit der d ppen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger die Vermögenswerte Eigentum des Deutschen Reiches werden.

Düsseldorf, den 11. Dezember 1942.

Der Regierungspräsident. J. A.: Lud wig.

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