1942 / 300 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Bestände darf nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Mineralöl verfügt werden. Z / S

R e E gegen diese Anordnung werden nah den 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. & 4 Diese Anordnung gilt auch für die eingegliederten Ost- - gebiete und die Gebicte von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 21. Dezember 1942. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.

Anordnung 1/1

Allgemeine Bestimmungen für eine Umlage der gewerblichen Wirtschaft zur Bewirtschastung von Ein- und Ausfuhrwaren (Umliageordnung)

Auf Grund des Geseves über Erhebung von Umlagen in der gewerblichen Wirtschaft vom 28. Juni 19356 (RGVBl. I S. 812) wird angeordnet:

I. Umlagepfliht und Umlageschuldner

81 D Die ‘Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein- us ih der Unternehmen des Verkehrsgewerbes, die im

treih, in den Alpen- und Donau-Reichsgauen mit Aus-

nahme der nach dem 1. September 1939 neu hinzugekommenen Gebiete —, im Gau Sudetenland und im Memelland ansässig sind, haben aus kriegsbedingten Gründen eine Umlage zu zahlen (Ausgleichsumlage).

(2) Die Heranziehung der Unternehmen in- den hiernach nicht O Gebieten des Großdeutshen Reichs bletbt vorbehalten.

S2

(1) Umlagepflichtig sind nah Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a) alle Unternehmen, die eine Beitragsumlage an eine Jndustrie- und Handelskammer gemäß § 1 oder § 2 der Ersten Verordnung zur s des Ge- eyes uber die Erhebung der Beiträge zu den

ndustrie- und Handelskammern vom .8. September 1939 (RGBl. T S. 1738) zu zahlen haben oder die bei einer Handwerkskammer gemäß § 1031 Ge- werbeordnung in der Fassung des Geseyes vom “das 1936 (RGBl.1 S. 131) beitragspflichtig ind,

h) gewerbliche Unternehmen, die keine Beitragsumlage im Sinne der Ziff. a), sondern nur einen Grund- prt. zahlen, soweit sie gewerbesteuerpflichtig sind,

6) gewerbliche Unternehmen, die einer unmiitelbaren Fachgruppe des Handwerks angehören, sofern sie nicht bereits unter Ziff. a) fallen, also bei einer P ustrie- und Handelskammer odex Handwerks3- ammer beitragspflichtig sind,

d) gewerbliche Arbeitsgemeinschaften, die als Unter- nehmergemeinschaften selbständig gewerbesteuer- pflichtig sind 2 Abs. 2 Ziff. 1 GewStG),

e) pes iche Betriebe der öffentlichen Hand im Sinne es § 1 der 3. Verordnung zur Durchführung des Gewerbesteuergeseßes vom 13. 1. 1940 (RGBVI. I S. 284) z. B. Regiebetriebe —, die ganz oder teilweise gewerbesteuerpflichtig sind.

(2) Für gewerbliche Unternehmen, die nicht odex nur zu einem Teil nicht gewerbesteuerpflichtig sind, bleibt vor- behalten, die Heranziehung zur Ausgleichsumlage insoweit anderweitig zu regeln.

§3

Bei neugegründeten Unternehmen entsteht die oge es mit dem Zeitpunkt, in dem ein Unternehmen gewerbe- teuerpflihtig wird. Die Umlagepflicht erlischt mit dem Zeit- punkt, 1n dem die Gewerbesteuerpflicht aufhört.

8 4 (1) Umlageschuldner ist der jeweilige Rechtsträger eines umlagepflichtigen Unternehmens.

) Bei Wechsel des Rechtsträgers ift jeder Rechtsträger anteilig entsprechend der Dauer seiner Rechtsträgershaft ir Zahlung der Umlage verpflichtet. Bei Uebereignung des

nternehmens im en im Sinne des § 116 Reichsabgaben- ordnung haftet der Erwerber als Rechtsnachfolger für die Umlage des Veräußerers, soweit sie auf die Zeit seit dem Beginn des legten vor der Uebereignung liegenden Erhebung§-

zeitraumes entfällt. ;

II. Erhebungszeitraum S5

Die Umlage wird erstmalig als „Ausgleihsumlage 1942/43“ für die Zeit vom 1. Oktober 1942 bis 31. März 1943 ' erhoben. Ab 1. April 1943 ist Erhebungszeitraum

eweils der Zeitraum vom 1. April eines Jahres bis 31. März 8 nächsten Fahres (Umlagejahr).

ITI. Berechnung und Fälligkeit der Umlage 2 86 Bemessungsgrundlage und Umlagesaß

Die Bemessungsgrundlage und der Umlagesay, auf Grund deren sih die Umlage errehnet, werden durch besondere An-

ordnung festgeseßt. S7

Umlageschuld und Gewerbesteuer

Jst einem Unternehmen die Gewerbesteuer ganz oder

teilweise erlassen, so vermindert sich die Umlage anteilsmäßig

in gleihem Umfange. g : 8

Fälligkeit

Die Zeitpunkte, zu denen die Umlage fällig wird, werden durh besondere Anordnung bestimmt. Borauszahlungen

: Q Sollte die für die Berehnung dec Umlage maßgeb-

: fie E gagrnnatgoe nicht rechtzeitig vorliegen, sind zu

en Fälligkeitszeitpunkten auf die Umlage Vorauszahlungen

zu entrichten. Durch besondere Anordnunge wird bestimmt,

2 ( i e G de i id R A Zit l i N fai din E a R i s Ain

Dritte Beilage zum NeichS8- und Staatsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942. S. 2

Wz E m l:

auf Grund welcher Bemessungsgrundlage sih die Voraus- zahlungen berechnen.

(2) J} die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Umlagebescheides zu entrihten waren, kleiner als die Nmlage, die fich nach derm bekanntgegebenen Umlagebescheid für die veranlagten Fälligkeitszeitpunkte er- gibt, so ist der Unterschiedsbetrag innerhalb eines Monats nah Bekanntgabe des neuen Bescheides HON erten.

(3) Zst die Vorauszahlung, die bis zur Bekanntgabe des neuen Umlagebescheides zu entrichten war, größer als die Umlage, die sich nah dem bekanntgegebénen Umlagebescheid ergibt, so wird der Unterschied8sbetrag durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. E

(4) Die Vorschriften der Absäße 2 und 8 gelten ent- sprechend, wenn die maßgebliche Bemessungsgrundlage nach- träglih einë Aenderung erfährt.

j §10 Herabseßung der Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen können auf Antrag angemessen erabgeseßt werden, wenn zu erwarten steht, daß die bis zur eststellung der endgültigen Umlage zu zahlen en Voraus-

lungen die endgültige Umlage um mehr als 10 v. H. über- f eigen würden. Dem Antrag E stattzugeben, wenn ein Unter- nehmen in geeigneter em g aubhaft macht, daß voraussicht- lih die maßgebliche Bemesjungsgrundlage gegenüber dem Vorjahre entsprechend niedriger sein wird.

8 11 Freibetrag Ga Von der für die Berechnung der Umlage gemäß 86 E ehten Bemessungsgrundlage ist ein Are cfonds abzu- egen. Die Höhe des Freibetrages wird durch besondere An- ordnung bestimmt. (2) Diese Bestimmung findet auf die Vorauszahlungen sinngemäße Anwendung. g i 12

Befreiungen

Von der S zur Zahlung der Umlage und der Vorauszahlungen sind befreit:

a) Unternehmen, bei denen die Umlage den Betrag von A ö, nicht übersteigen würde;

b) ferner auf Äntrag Unternehmen, deren Betrieb eingestellt 1st, e die Zeit der Betriebseinstellung. apfagités fallen niht vorübergehende Unter-

E d der gewerblichen Tätigkeit, insbesondere ara ie durch die Art des Betriebes veranlaßt ind (4. B. das Ruhen sog. Saisonhetriebe).

IV. Einziehung der Umlage 8 18 Einziehungsstellen

(1) Die Einziehung der Umlage erfolgt durch die E und Handelskammern und Handwerkskammern. oweit mit der Einziehung der Kammerbeiträge die Ge- meinden Mes sind, gilt dies entsprehend auch für die Ausgleichsumlage. Den Gemeinden wird für die Uebernahme der Einziehung eine mit Zustimmung des Reichsministers des Yunern cstzitlevende Entschädigung gewährt. (2) Zuständig für die Einziehung Á jeweils die Jndustrie-

‘und Handelskammer oder Handwerkskammer, bei der ein

Antalea beitragspflichtig ist. Für nicht beitragspflichtige Unternehmen is, soweit es sich um Unternehmen handelt, die einer unmittelbaren Fachgruppe des Handwerks angehören, die Handwerkskammer zuständig, in deren Bezirk sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Für alle ührigen nicht beitragspslihtigen Unternehmen ist die Jndustrie- und andelskammer zuständig, in deren Betr sih die Geschäfts- eitung des Unternehmens befindet. ie danach zuftändige Jndustrie- und Handelskammer hat in diesen Fällen jedoch die Einziehung der zuständigen Handwerkskammerck zu über-

tragen, wenn es sich um ein überwiegend handwerkliches -

Uniernehmen handelt.

(3) Zst ein Unternehmen bei mehreren Fndustrie- und Handelskammer oder mehreren Handwerkskammern bei- tragspflichtig (Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten), so ist die Umlage von der Kammer einzuziehen, in deren Be- irk sih die. Geschäftsleitung des Unternehmens - befindet Kammer der- Geschäftsleitung).

(4) Ist ein Unternehmen gleichzeitig bei einer Fndustrie- und Handelskammer un d bei einer Handwerkskammer bei- trags3pflichtig, so gilt folgendes:

a) Ll der einheitlihe Gewerbesteuermeßbetrag des

esamtunternehmens zum Zwede der Bevediiung des Jndustrie- und Handelskammer- und des Hand- werkskammerbeitrages nah den Anteilen, die auf die PODUee und Handelskammer und Handwerks- ammer entfallen, P o ist das Unternehmen auch entsprechend diesen Anteilen von den beteiligten Kammern zur Umlage heranzuziehen. - Der Freibetrag ist von den beteiligten Kammern anteilmäßig zu berüdcksichtigen.

b) Besteht einr Ausfteilung des einheitlichen Gewerbe- \steuermeßbetrages nicht, so ist das Unternehmen je ur Hâlfte der vorgesehenen Umlage von der Fndustrie- und Handelskammer und der Handwerks- ammer zu veranlagen.

Der Freibetrag is von der Jndustrie- und Dire de verik und der Handtoerkskammer je zur älfte zu berüdsichtigen. /

(5) Die Absäve 3 und 4 gelten entsprechend, wenn ein Unternehmen gleichzeitig bei mehreren Fndustrie- und Han- delskammern und Handwerkskammern beitragspflichtig ist.

“16 : Umlagebescheid Den umlagepflichtigen Unternehmen ist ein Bescheid über die ae der Umlage 1 erteilen, aus dem zu Genen ist, wie ch diese errechnet. Ueber eleistete Vorauszahlungen ist in m Umlagebescheid gemäß § 9 abzurechnen. ; 8 15 , Auskunstspflicht

nehmen den an dem Q agepersehten beteiligten Stellen Einziehungsstellen, Schiedsstellen usw.) etwaige zur Durch- hrung der Umlage notwendige Unterlagen zur Verfügung

zu stellen und die exforderlihen Auskünfte zu erteilen. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen der Kammer den Gewerbes \steuermeßbesheid zur Einsichtnahme vorzulegen und andere Beweismittel beizubringen. Die Verordnung über Auskunfts- pflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 723) bleibt unberührt. (2) Unternehmen, die thren Verpflichtungen zur Aus§- kunftserteilung und zur Vorlage von Unterlagen nicht oder nicht fristgerecht E, fönnen shäpßungsweise verans lagt werden. Die Schäßungsveranlagung is dem säumigen Unternehmen vorher unter Mitteilung einer Frist anzus drohen, bis zu deren Ablauf das Unternehmen noch die er- forderlichen Angaben oder Unterlagen liefern kann.

8 16 Säumniszuschläge

(1) Bleibt ein Unternehmen länger als 14 Tage mit der lung der fälligen Umlage im Rückstand, daun ‘ist ein aumniszuschlag zu erheben. Der Zuschlag beträgt 1 v. H. des rüständigen Betrages für jeden angefangenen Monat des Rükstandes, mindestens aber M 5,—.

(2) Säumniszuschläge können erlassen werden, wenn die *

Säumnis auf entschuldbare Umstände zurückzuführen ist.

V, Einspruhs- und Beschwerdeverfahren 817

(1) Wird ‘ein Unternehmen durch die Heranziehung zur Umlage in seiner Leistungsfähigkeit odex in seinem Bestand ernstlich gefährdet, kann es Einspruch einlegen und beantras- gen, daß ihm. die Umlage gestundet oder ganz oder teiliveise erlassen wird. Ueber die Zulässigkeit des Einspruchs und den Antrag entscheiden von der Reichswirtschaftskammer einge- seßte Schiedsstellen nah Anhörung der für das En Laiinbien fahlihen Gliederungen. Wird ein Unternehmen gleichzeitig von einer Fndustrie- und Handelskammer und einer Handwerkskammer herangezogen, so ist für die Entschet- dung über den Einspruch die bei der Reihsgruppe Handwerk

gebildete Schiedsstelle zuständig, wenn die Einziehung des . größeren Umlageanteils einer Handwerkskammer E S : ies

übrigen ist die Schiedsstelle für den Bereich der fachlichen

derung zuständig, in deren fachlichen Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit des Unternehmens fällt. Gehört ein Unternehmen mehreren fahlihen Gliederungen an, so entscheidet die Schiedsstelle bei derjenigen Gliederung, welche das Unter- nehmen hauptsächlih betreut. Hat ein Unternehmen die Ums lage zu gleichen Anteilen an eine Fndustrie- und Handel3- kammer und Handwerkskammer abzuführen, so soll die zu- ständige Schiedsstelle für den Bereich einer fachlichen Gliede- rung den Cprus an die Schiedsstelle für das Handwerk ab- eben, wenn der Schwerpunkt dex gewerblichen Tätigkeit des nternehmens beim Handwerk liegt. :

(2) Glaubt ein Unternehmen in unrichtiger Anwendung der Bestimmungen herangezogen zu werden, kann es Beschwerde einlegen. Ueber die Zulässigkeit der Beschwerde und die Bes \chwerde selbst entscheidet die JFndustrie- und Handelskams- mer, von der ein Unternehmen zur Umlage herangezogen wird. Wird ein Unternehmen gleichzeitig von einer Jndu- strie- und Handelskammer und einer Handwerkskammer her- angezogen und richtet sich die Beschwerde gegen die Anwendung einer Vorschrift, die die grundsäßlihe Umlagepslicht hetrifft und deshalb nicht allein für die Umlagepflicht bei einŒ Kam- mer von Bedeutung ist, so ist für die Entscheidung hierübex die Kammer zuständig, auf die der größere Umlageanteil 13 Abs. 3 a) entfällt, bei gleihen Anteilen die Jndustrie- und Handelskanimer. Gegen die Entscheidung der {Fndustrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer is die weitere Be- schwerde gegeben, wenn die zuständige Kammer dies wegen der grundsäßlichen Bedeutung oder wegen dex besonderen Um= stände des Einzelfalles zuläßt. Ueber die weitere Beschwerde entscheidet die Reichswirtschaftskammer, die die Entscheidung

ch einer besonderen Schiedsstelle übertragen kann.

(3) Die Umlagebescheide haben einen Hinweis darüber - zu enthalten, daß und unter welhen Vorausseßungen dem Schuldner die Möglichkeit des Einspruhs und der Beschwerde offensteht und bei welcher Stelle und innerhalb welcher Frist diese Rechtsbehelfe anzubringen sind.

(4) Die Kosten einer ablehnenden Entscheidung fallen dem Einspruhs- bzw. Beshwerdeführer zur Last. Jm übris gen werden die Einzelheiten des Einspruhs- und Beschwerde- veyfahrens durch bes P eadeardnung) geregelt.

*818

(1) Durch einen Einspruch oder eine Dee wird. die Verpflichtung zur Zahlung des fälligen Umlagebetrages nicht aufaehoben. |

(2) Die zuständige Jndustrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer wie auch .die Po Stellen, die zur Entscheidung über die Rechtsbehelse des § 17 berufen sind, können für den Fall, daß die Rechtsverfolgung nicht aus\icht3- los erscheint, durch vorläufige Entscheidung bestimmen, daß bis zum Vorliegen der endgültigen Entscheidung die Umlage gestundet wird oder Mahztahmen zur Beitreibung der fälligen Umlage nicht einzuleiten oder fortzuführen sind. L

VI. Beitreibung 8 19

(1) Die Beitreibung der gesuldeten Beträge einschließ-

lih entstandener Nebenkosten erfolgt durch die D Mei, und Handelskammern und Handwerkskammern nach Maßgabe der Bestimmungen, die für die Beitreibung von Beiträgen gelten. (2) Die Kosten der Beitreibung nd zusammen mit den geschuldeten Beträgen einzuziehen. G

VII. Verjährung

| 8 20

Der Anspruch auf Zahlung der Ausgleichsumlage unter- liegt der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Fahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Erhebungszeitraum * 5) endet. JF\t die Zahlung hinaus- geshoben oder gestundet worden, so beginnt die Verjährung mit Ablauf des Jahres, in dem der Zahlungsaufshub oder die Stundun Dn ist. Bei hinterzogenen Umlages beträgen verjährt der Anspruch “nicht, bevor die Stcafverfol-

: gung und Strafvollstreckung verjährt sind. Die Verjährung (1) Auf Verlangen haben die umlagepflichtigen Unter-

wird unterbrochen durch Zahlungsaufschub, duxch Stundung, durh jede Anerkennung des Zahlüngspflichtigen, durch eine schriftliche Zahlungsaufforberung und durch jede Handlung,

' die die zuständige Einziehungsstelle zur Feststellung des An-

ereichten Stücke gelten gemä erordnung als zum 1. I

ur Rüczablung gekündigt und werden u diesem

Verordnung jedem der Stücke gegenüber wirksam. œsich

7. Altiengejellschasten

Emder Dampferkompagnie Afktien- [87320] gesellshafst, Emden.

ondere Anordnung (Einspruchs- und Be-

zum Deutschen Ne Ne. 300

6, Auslosung usw. vou Weripapieren

Zinsherabseßzungsangebot

an die B ge ber der 4!/2 % R A-Pfand- briefe

abe des

andwirtschaftlichen Kreditvereins 37301] Sachsen. j luf Grund des § 4 der Verordnun über das Verfahren beim Umtausch von Schuldvershreibungen der Kredit- institute vom 8. Dez. 1941 (RGBl. l Nr. 138) bieten wir hiermit den Fn- hábern unserer . 41/2 % l A-Pfandbriefe Reihe 9

eihe 9 und Erweiterungs§aus-

und Erweiterungsausgabe (Kenn-:Nr. 21 016)

mit Wirkung vom 1. Juli 1943 ab die Herabseßung des Zinsfußes auf ‘4 % an. :

, Die Jnhaber, die statt der Zinsher- absezung die Bareinlósung ihrer Stücke wünschen, werden aufgefordert, die Stücke mit Zinsscheinen per 2. Fanuar 1944 ff. und Erneuerungsscheinen bis spätestens zum 1. März 1943 mit einem Antrag auf Bareinlösung bei uns eingureihen, Die fristgemes ein-

der uli 1943

ermin in bar eingelöst. Für diejenigen Stücke, die niht bis

zum 1. März 1943 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt das Angebot zur aaa des Zinsfußes auf 4% mi :

it Wirkung vom 1. Juli 1943 ab

ñach § 1 Abs. 1 der Verordnung als angenommen.

ie Zinssenkung ist gemäß § 5 der E Jnhaber

Mit t auf die vorstehende Be-

kanntmachung werden die Depotbanken gemes dem Erlaß des Herrn Reich83- wirts

aftsministers vom 8, Dez. 1941

-— IV Kred. 19 082/41 ihren ein- s Depotkunden keine besondere

itteilung über das Angebot zu-

fommen lassen.

Dresden, im Dezember 1942.

Der Landwirtschaftliche Kredit-

verein Sachsen.

Die Aktibnäre der Emder Dampfer-

Yompagnie Aktiengesellschaft, Emden, werden hiermit zu der auf Dienstag, den 12, Januar 1943, 10 Uhr, in den Geschäftsräumen der Os, Emöòden, Hindenburgstraße 44 I1, anbe- vaumten außerordentlichen Haupt: versammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Wahl von Aufsichtsratsmitgkiedern. 2. Verschiedenes. :

Bezüglich dex Legitimation der zur ilnahme an der Hauptversammlung

berechtigten Aktionäre verweisen wir L E 18 der Sgr

mden, den 1 egember 192,

Emder Dampferkompagnie Aktiengesellschaft.

Dr. Nübel, Heimberg.

Schöfferhof-Biuding-Vrauerei

{87378] Aktiengesellschaft.

i; Einladung. Wir laden die Aktionâre unserer Ge-

ellschaft zu der am Dienstag, deu 12. Jamar 1943, 12,45 uhr, im

izungssaal der- Dresdner Bank, Frank-

urt a. M., Adolf-Hitler-Anlage 7, statt-

nden sechsundfünfzigsten ordeut-

ichen Hauptversammlung ein.

Tages8orduung: 2

1. Vorlegung des Fahre3abschlusses e

mit den Berichten des Vorstandes und Anfsiht8rates für da3 Ge-

4 Beschlußfa 1941/42.

eshlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.

8. Entlasuung des Vorstandes und

Aufsichtsrates.

4. Wahlen des. M, 5. Wahl des Absch

ußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43. Zur Teilnahme an der Hauptver-

fammlung sind diejenigen Aktionäre be- vrehtigt, die qemäß 8

21 der Sazung xe Aktion oder die von einem deuts- en Notar oder einer Wertpapier-

elban® ausgestellten Hinuter-

legungsscheine bis zum 9. Januar 1943

bei der Gesellschaft oder einer

und bis zur Beendigung der

pern dort belassen: resdner Bank, Berlin, oder deren "Niederlassungen in Dresdeu, Frankfurt a. M., Leipzig und München

Bank für Brauindustrie, Verliun,

Verliner Handels « Gesellschaft, Verlin, i

Bankhaus. Hardy «& Co. G. m. b. H., Berlin :

Bankhaus B. Mesgler seel. Sohn «& Co., Frankfurt a. M.,

Vayerische Vereinsbank, Müns-

chen. Ausgestellte Eintrittskarten sind in Hau e anme es rzuweisen. ankfurt a. M., 17. mber 1942. Der Vorftand

pa nachstehenden Stellen hinterlegt

Lokalbahu Neumarkt-Waizenkirchen- Peuerbach, Aktieugesellschaft. Kundmachung. l ordentliche Hauptver- sammlung der Aktionäre der Lokal- Neumarkt - Waizenkirchen- Peuerbach Aktiengesellschaft findet am 27. Januar 1943 um 15 Uhr in Gmunden, Arkadenhaus, statt. Tagesordnung:

1, Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes 1 abshlusses für das Geschäftsjahr 1941 mit dem Berich A

Beschlußfassung

. Entlastung des Vorstandes und des

Aufsichtsrates. ,

. Wahlen zum Auf

.- Beschlußfassung ü triebsübereinkommen.

m 19, Dezèmber 1942.

Vorftand.

er das neue BVe-

Gmunden, a

Osftquell-Brauerei A.- Frankfsurt-Oder, gegr. 1 Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Hauptversamm- lung am Sonnabend nuar 1943, gebäude der Brauerei, Frankfurt, Oder, eingeladen.

Tagesorduung:

1. Entgegennahme des Geschäftsbe- rihts nebst Bilang und und Verlustrehnung für das Rech- nungsjahr 1941/42.

L. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.

8. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsihts-

4. Aufsichtsratswahlen,

5. Wahlen des Wirtschaftsprüfers. eilnmahme an der sammlung sind die Aktionäre welche spätestens am dritten erts tage vor der Hauptversammlung, den Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet, ihre Aktien bei der Ge- sellschaft hinterlegt haben oder die ge- [hehene Hinterlegung bei einer öffents- lichen Behörde oder bei einem Notar urch Einreichung einer Bescheinigung dieser Stelle über die Niederlegung nachgewiesen haben. shehene Niederlegung der Aktien oder der Bescheinigung ist den Aktionären eine Bescheinigung zu erteilen, welche als Einlaßkarte zur Hauptversamm- Jn der Bescheini Hahl der Stimmen, welche

§ 19 zustehen, anzu-

Fraukfurt, Oder, 14. Dezbr. 1942. Der Vorsitßende des Aufsichtsrats der Ostquell-Braueréti A.-G.

H. Fungclaussen, Oekonomierat.

den 16. Ja- im Büro-

Ueber die

lung dient.

Aktionären na

[37369] Hitdorfer Brauerei Aktiengesellschaft, Köln. Wir beehren uns, die Herren Aktio- nâvre unserer Gefellshaft zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversamm- lung für Samstag, den 16. Jauuar in den Räumen des

1943, 13 Uhr {-Metropol in Köln,

Hotels Monopo Wallrafplab 5, einzuladen. Tagesorduun

1. Vorlage des Fahresa erihte des Vorstandes und Aufsihtsrates für das Ge- { r 1941/42. 2. Beshlußsa

diHlusses und

ung über die Vertei- etngewinnes. z lastung von rstand und Auf- 4. Wahl des Wirtschaftsprüfers. Diejenigen is mh ordentlihen Hauptversammlung nehmen wollen, müssen gemä res Gesell anuar 1943 ihre Uktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheiue einer deutschen Wertpapiersammelbank. esellschäftskasse, Kölu,

ner Bank, Köla, k, Berlin, auk, Köln, An

Unter Sachsenhausen 5 V tale Bre Van Hauptkasse Behren bei der Deutschen

den Dominikanern 15/ bei der Commerzbank, Köln, Unter thausen 21/27,

i deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinter- legen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Im Falle Hinterlegung bei einem deutschen Notar Wertpapiersammelbank ist die von dieser Stelle anzufertigende Vescheini- uug spätestens am

943 ‘bei der Gesellschaftskasse ein- interlegung bei einer Hinter- legungsstelle wird die Aktien mit Zu legungsstelle für si institut bis zur Beendîgung der Haupt-

. Dezember 1942.

Der Vorstand. F. L. Hafkemeyer.

Bruno Schüler, Vorsiger.

m E E Sich Ra S 2 D i E L bd L ZiÁ P E Ee E ai É ail

Vierte Beilage ihsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Dienstag, den 22. Dezember

[87813] - ,

Spiegelglas Union AG., Fürth i. Bay.

Kraftloserflärung der uiht zum

Umtausch in neue Aktien eiu- gereichten asten Aktien. Unter Bezugnahme auf unsere Be- kanntmahungen im Deutschen Reichs- anzeiger Nr. 213 vom 11. September 1942, Nr. 239 vom 12. Oktober 1942 und Nr. 262 vom 7. November 1942, mit denen wir zur Einreihung der alten Aktien auf den a Firmen- namen zwecks Ümtauschs in neue bis pätestens 19, Dezember 1942 aufge- ordert haben, erklären wir die noch nicht eingereichten Aktien für kraftlos. Die an Stelle der für kraftlos erklärten alten Aktien tretenden neuen Aktien werden für Rehnung der Empfangs- berechtigten hinterlegt. Der Vorftand.

[37315]

Einladung zur ordentlichen Haupt: versammlung der „JFohaunishof A.-G. Weingrofshandlung““ in Saar- brücfen am Somktag, den 17. Ja- nuar 1943, 15 Uhr, im gelben Saal des Hauses.

Tagesordnung:

- 1. Vorlage des Geschäftsberichtes des

Vorstandes und Aufsichtsrats, der Bilanz, der Gewinn- urtd Sisiode rehnung für das Geschäft3jahr 1941/1942.

Beschlußfassung über die Vertwen- dung des Reingewinnes. Beschlußfassung über die Entlastung

Neuwahl des R Sees

. Wahl des Abshlußprüfers für das Bosclu eft 1942/1943. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um einen Be- trag bis zu NA 100 000,— dur Ausgabe neuer auf den Namen

D o o 2s

lautende Stammaktien zu je A |

1000— zum Nennwerte unter Aus\chluß des geseglihen Bezugs- rechtes der Aktionäre. _

7. Ermächtigung des Aussichtsrates, nah Aer Sap taat hung die Grundkapital be- treffenden Bestimmungen der FF 4, 5, 19 der Saßung Aipretens ab- uändern.

8, Beschlußfassung über Abänderung des § 19 der Satzung (Stimmrecht). Nach durchgeführtem Umtausch der Aktien zu KA 20,— erhalten je RA 100, des Stammkapitals eine Stimme.

9. D,

Saarbrücken, den 22 Dezember 1942.

Der Vorstand.

[37372] Essener Aktien-Brauerei Carl Funke A. G., Essen.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Samstag, dem 16. Januar 1943, 14 Uhr, in Köln im Hotel Monopol-Metropol S ordentlichen Hauptver- aaumlung eingeladen.

Tagesordnun U é

1. Vorlage des festgestellten Fahres8- abschlusses über das Geschäftsjahr 1941/42 sowie der Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats.

2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichts- rats. _

4. Aufsichtsrats8wahl.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Zur Teilnahme an der Hauptver- fammlung sind nur diejenigen Aktio- näre berechtigt, die

bei unserer Gesellschaft,

bei einem deutschen Notar

bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapier- sammelbauk

bei der Deutschen Vank, Filiale Essen, :

bei der Commerzbank, Afktien- gesellschaft, Filiale Essen

bei der Dresdner Bank, Filiale Essen,

e Aktien hinterlegt haben“ bis zur

eendigung der e Die Hinterlegu1 t während der üblichen Geschäfts|tunden zu gesehen.

Die Hinterlegung ist auch dann ord- nung8mäßig ecielgt, wenn Aktien mit A der Hinterlegungsstelle Ur sie bei anderen Banken bis zur Be- endigung der B RBARE im Sperrdepot gehalten werden,

Sie hat so zeitig zu erfolgen, daß zwischen dem Tag der Hätter- legung und dem Tag der Haupt- versammlung mindesteus drei Tage freibleiben. Jm Falle. der Hinter- legung .bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die von E auszustellende Be- scheinigung über die Hinterlegun spätestens einen Tag uach Abl der Hinterl frist bei der Ge- sellschaft einzureichen.

Essen, den 19. ember 1942.

Der Vorstáud. Dr. AlbertWill, AugustKlaaxr.

Kochs Adlernähmaschinen Werke AG., Bielefeld.

Ausgabe neuer Gewinnanteile

scheinbogen.

Zu unseren Aktien über F.Æ 400,— werden ab sofort neue Gewiuuauteil: scheinbogen, enthaltend die Gewinn- anteilsheine Nr. 23—32 und Erneue- rungs\chein,

bei der Deutschen Vank Filiale Bielefeld, in Berlin bei der Deutschen Ba bei der Reichs-Kredit-G Afkt.-Ges. ausgegeben.

esellschaft

der Erhebung der neuen Gewinnanteilsheinbogen sind die alten Erneuerungs\ seite mit dem Namen des (Firmenstem mit einem

ine, auf der Rück-

zusammen oppelten, arithmetish ge- ordneten Nummernverzeichnis

ember 1942. Kochs Adlernähmaschinen Werke AG.

Der Vorftand. Hermann.

ielefeld, im

Delius.

Wassergas-Schweiszwerk Aktien- gesellschaft, L Aktionäre unserer Gesellschast werden hierdurch zu der am Diensta dem 12. Januar 1943, vormittag 11 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Mannesmannröhren-Werke, Düsseldorf, des Vokstandes und Auffichtsrates. stattfindenden ordentlichen Hauptver- sammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes, des Fahresabschlusses und des A tsratberichtes. für das Geschäfts-

r 1941/42. . Beschlußfa

Beschlußfassun

Aufsichtsrates.

len zum Aufsichtsrat.

j l des Abshlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43,

eilnahme an der

re Aktien späteftens 3 innerhalb der üb-

ng über die Verwen- eingewinnes.

o

sammlung si berechtigt, di

lichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse, : bei der Deutschen Bank, Berlin, bei einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersam-

hinterlegen. Düfseldor Wasserga

im Dezember 1942. Schweißwerk A. G. Der Vorftand.

Gemäß den Beschlüssen in den Haupt- versammlungen der Bank für JFndustrie und Verwaltung Aktie lin, und der Eyacher dustrie Aktiengesellschaft, Berlin, vom aben die Vorstände beiden Gesellschaften die Ver- \chmelzung der Eyacher.Kohlensäure: Industrie Aktiengesellschaft tragende Gesellshaft) mit der und Verwaltung Aktieugesellschaft (aufnehurende Ge- sellschaft) vereinbart. zung wird in der Weise du daß an die außenstehenden der Eyacher Kohlensäure-Judustrie Aktiengesellschaft für je nom. A 5000,— eingereihte Aktien der Ey- Kohlensäure - Fndustrie Aktien-

R 3000,— be-

esellshaft, Ber- Kohlen]äure-Fn-

30, Oktober d. F.

Judustrie Die Verschinel-

gesellshaft nom. M richtigte Aktien Lit. A der Bank für Industrie und Verwaltung Afktieu- gesellschaft zu Berlin mit Gewinn- berehtigung ab 1. Juli 1942 aus- i Als Treuhänder ge- mäß § 240 Abs. 2 Akt.-G. ist die Ber- liner Handels-Gesellschaft zu Berlin

Verschmelzung am 15. Dezember 1942 im Handelsregister unserer Gesellschaft eingetragen w ist, fordecn wir die außenstehe näre der Eyacher Kohleusäure- Industrie Aktiengesellschaft auf, ihre Aktien spätestens bi . Februar 1943 bei der Verliner el8-Gesellschaft zu Berlin wäh- rend der üblichen Geshäftsstunden zur ung des Rechts au von berichtigten Vank für Judustrie und Aktiengesellschaft, Ber-

gegeben werden.

Nachdem die

Geltendmah

Lit. À der

Verwaltung lin, einzureichen.

Aktien, die bis zu dem festgeseßten Termin zum Umtausch nicht eingerei worden sind odér die zum Umtausch berihtigte Aktien Lit. A der ndustrie und Verwaltung Aktiew erforderlihe Anza: gemäß § 179 Afkt.-G.

ärt.

Berlin, im Dezember 1942. Bank für Da R as : e fri

Aktiengesellschaft.

A —— D

für kraftlos er

1942

[37317] j Gas: und Elektricitätswerke Senftenberg A.-G., Bremen.

Einladung zur außerordentli

Hauptversammlung - unserer Gese

haft auf Sonnabend, den 16. Jæ-

nuar 17943, 12 Uhr, in den shäftsräumen der Firma, Bremen,

Obernstraße 14.

Tagesordnung:

Wahl zum Aufsichtsvat. Stimmberechtigt sind mur solche Ak tien, welche spätestens bis zum

13. Fanuar 1943 im Geschäft8»

lc?al unserer Gesellschaft, Bremen,

Obernstraße 14, bei der Städtischen

Sparkasse Senftenberg, Senften-

berg, N. L., bei einem deutschen

Notar und - bei einer Wertpapiers-

sammelbauk bis zum Schluß der Ver-

sammlung hinterlegt werden. An

Stelle der Aktien kann auch der Hie

terlegungsschein einer deutschen

Wertpapiersammelbauk hinterlegt

werden. :

Der Hinterlegung bei einer Hinters legungsstelle wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der ia terlegungsstelle für sie bei einem Nr ditinstitut bis zur Beendigung der

Hauptversammlung gesperrt werden.

Der Vorstand. H. Theuerkauf.

[37376] : Valcatum Aktiengesellschaft.

Die Aktionäre unserer Enc san werden hiermit zu der am DonnerSs tag, den 28. Januar 1943, mit» tags 12 Uhr, in den Räumen dex Commerzbank in Düsseldorf, Düsseldor Hermann-Göring-Straße 19, statt» findenden ordentlichen Hauptvers sammlung eingeladen.

Tagesorduung:

1. Geschäftsbericht des Vorstandes fo» wie Vorlegung des FJahre8ab- hlusses per 30. Funi 1942.

Bericht des Aufsichtsrats übex die vorgenommene Prüfung.

2. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

3. Aufsichtsratswahlen. 4

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43.

5. Verschiedenes. :

An der ordentlichen Hauptverjamms» lung kann jeder Aktionár teilnehmen. Zur Ausübung des Stimmrechtes sind jedoch nur die Aktionäre berechtigt, dis ihre Aktien bis spätestens am 23. Jas nuar 1943 bis zum Ende der Schalterstunden

bei unserer Gesellschaftskasse in Neuß oder i

bei der Commerzbank in Düssels dorf

hinterlegt haben und dort bis zur Bs endigung der Hauptversammlung be» lassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ord- nungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs» slelle für sie bei einem anderen Kredit» institut verwahrt und bis zur Beendi- gung der Hauptversammlung gesperrt werden,

Neuß, den 19. Dezember 1942.

Der Aufsichtêrat. Bandel, Vorsizer.

[37377]

Die Aktionäre der Berliner Kindé Brauerei Aktiengesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, dew 16. Januar 1943, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal der Gesell- haft in Berlin-Neukölln, Jägerstr, 16 bis 31, stattfindenden ordentlichen Hauptverfammlung eingeladen.

Tagesordnung: ,

1. Vorlegung des Geschäftsberichts und des festgestellten Jahre8ah» \chlusses für das Geschäftsjahr 1941/42.

2, Frag der Entlastung an Vov- stand und Aufsichtsrat. i

3. Beschlußfassung über die Gewinn» verteilung.

4. Wahlen für den Aufsichtsrat.

3. Wahl des Abshlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43,

Die Äktionäre, welche an der Haupt-

versammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien oder Hinterlegung°®scheine

T der Reichsbank, einer Wertpapiers»

sammelbank oder eines Deutschen Notars mit doppeltem Nummernver- zeihnis spätestens am 13. emen 1943 bei der Gesellschaftsbajse odex dex Dresdner Bank in Berlin ode dem Baukhaus Hardy «& Co, iy: BVecliu oder dem Bankhaus Ber & Sohu in Verlin hinterlegt -habe Die Leg ist auch dann ordl: nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien Zustimmung einer Hinterlegungs\te für sie bei einer anderen Bank bis Been gung der Hauptversammlung sperrt werden. Ueber die erfolgte Hir terlegung wird den Aktionären E auf ihren Namen lautende Stimm: arte ericilt, welhe gugleith als Aus weis füx die Hauptversammlung dienl Berkin, den 21. Dezember 104, Berliner Kindl Brauerei Aktieugosellschaft. Der Vorftand.

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Lina