1942 / 306 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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F E S E T E L2SE E S A E E Ai

Rofkastanien.

23. 9. 1942: 227; Bekanntmachung über Ungültigkeitserklärung ; : Umsatzausgleichsteuer.

von Sammlerausweisen: 291 (Berichtigung: 297), Neichsstelle Giías, Keramik und Holzverarbeitung. Anord- nung 1/43 über die Herstellung von Möbeln v. 18. 18. 1942:

299; Anordnung 11/43 über die Bewirtschaftung von Holzwolle |

und Holzmehl v. 18. 12. 1942: 299; Anordnung I11/43 über die Bevorratung von Tafel- und Gußglas v. 18. 12. 1942: 299; An- ordnung IV/43 über die Anbietungspflihi und das Veräuße- rungsverbot für Schi, deren Zubehör und Schneereifen v. 22. 12. 1942: 303. l Reichsstelle Maschinenbau (Bevollmächtigter für die Maschinen- produktion) siehe Maschinenbau. ) Reichstheaterkammer. Anordnung über die Einführung der Gemeinsamen Anordnung der Reichstheateicnmes und Reichs- musikkammer zur Erhaltung des Bestandes der Theater und Orchester im Protektorat Böhmen und Mähren: 176. Reichstreuhäuder der Arbeit siche Ordnungsstrafverfahren. Reichsvereinigung Eisen. Bekanntmachung 1 v. 12. 9, 1942: 214; Gemeinsame Anordnung der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsvereinigung Eisen über Schrottbewirtschaftung (An- ordnung E 11 der Reichsstelle Eisen und Metalle, Anordnung 1 der Reichsvereinigung Eisen) v. 21. 12, 1942: 299, L Reichsvereinigung Textilveredlung. Anweisung T (Beschrän- kung von Veredlungsverfahren) v. 18. 12. 1942 nebst Richtlinien zur Anweisung 1: 298; Anordnung zur Durchführung der An- ordnung über die Errichtung der Reichsvereinigung Textilver- edlung v. 23. 12. 1942: 303. j i Reichswirtschaftskammer siehe Umlage der gewerblichen Wirt- schaft.

Reise: und Gaststättenmarken. Erlaß über Reise- und Gast- stättenmarken: 171. Si Reißspinnstoffe. Anordnung zur Preisbildung durch Mitglieder der Fachgruppe Reißspinnstoife und verwandte Fndustrien v.

10. 9, 1942: 216. ; Roheisen (siehe auch Reichsstelle Eisen und Metalle). Anordnung über Verbrauch von Roheisen und Hochofen-Ferrosilizium: 299, Rohfedern. Anordnung über Preise für deutshe Rohfedern v. 7. 11. 1942: 278. L Anorduung über die Preisfestseßung für Roß- fastanien aus der Ernte 1942: 188. x ul Rüsfstungs8neubauten. Erlaß über Achsenabstände bei Rüstungs- neubauten: 232. j h: Rüstungswirtschaft. Erlaß über die Zusammenfassung der Dienststellen und der Selbstverantwortungsorgane der Rüstungs- wirtschaft in der Mittelinstanz: 242.

Seh.

Schäßungen. Anordnung über Vergütungen für kriegsbedingte Schäzungen v. 17. 9. 1942: 222. A

Schafwolle. Anordnung über Ablieferung inländisher Schaf- wolle in den Alpen- und Donau-Reichsgauen sowie in einigen Gebietstcilen des Bayerischen Alpenlandes v. 2. 7. 1942: 158.

Schi. Anocdnung des Reichsverkehrsministers über die Beförde- rung von Schiern- auf öffentlihen Verkehrsmitteln: 295.

Schamierstoffgemeinschaft. Anordnung über die Errichtung einer Schmèerstoffgemeinschaft: 234; Bekanntmachung der Schmierstoff-Gemeinschast auf Grund der Anordnung Nr. 48 der Reichsstelle für Mineralöl: 249.

Schuhe siehe Gemeinschaft Schuhe.

S,

Sächsisches Steinkohlensyudikat. Artordnung über die Ver- einheitlihung der Sorten und Preise im Bereit des sächsischen Steinkohlensyndikats v. 10. 10. 1942: 244. :

Seifen und Waschmittel. Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel v. 26. 10. 1942: 256. S

Serum (Jmpfstoff). Bekanntmachungen über die Einziehung von Jmpsstoff: 156; 179; 193; 234.

Spinnstoffwirtschaft. 20. Durchführungsanordnung zur Ver- ordnung über die Verbrauchsregelung sür Spinnstoffwaren v. 99 9, 1942: 225; Verordnung über das Außerkrafttreten des Spinnstoffgeseßes und der Durhführungsverordnung hierzu und anderer Vorschriften auf dem Gebiete der Spinnstosf- und Be- kleidungswirtschaft v. 23. 12. 1942: 303. : :

Sprengstofferlaubuis scheine. Bekanntmachung über die Ent- ziehung eines Sprengstofferlaubnisscheins: 153.

Sf.

Staatsangehörigfkeit des Protektorates Böhmen und Mähren. Bekanntmachung über die Aberkennung der Staats- angehörigfeit des Protektorates Böhmen und Mähren: 188; 206.

Stärke. Anordnung über den Verbrau von Stärke und Stärke- veredlungserzeugnissen für tehnishe Zwecke v. 21. 10. 1942: 253. |

Stahlbau. Anordnung über die Preisbildung im Stahlbau v. 20. 7: 1942: 172, E S

Starkstromkabel. Anordnung über die Einschränkung der Ver- wendung von Starkstromkabeln einshl. Steuer-, Meß- und Mesldekabel für Svannungen über 60 V. v. 6. 8. 1942: 188.

Steingut siche Geschirr. ] j

Ses i Betainiiladitia über die Harry Kreismann-Stif- tung: 155.

Straßenbeleuchtung. Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Einwirkung der Verdunkelungsmaßnahnien auf die Entgelte für Straßenbeleuchtung v. 9. 7. 1942: 161,

T.

Tabak (siche auch Reichsstelle für Tabak). 5. Anordnung zur B Aetchs Va Anordnung über die Preisgestaltung von . Tabakrippen v. 6. 10. 1942: 239. L S i;

Tankholz (siche auch Generatoren). Anordnung über Höchstpreise für Tankholz v. 19. 9. 1942: 222. H

Tarnmatten und Tarnnetze. Bekanntmachung über Tarnmatten und Tarnnete: 168. i;

Technische Nachrichtenmittel. Anordnung des Generalbevoll- mächtigten für, tehnishe Nachrichtenmitte! über die Ein- schränkung der Herstellung und Verlegung von Fernmeldekabeln v. 3. 9. 1942: 213. | j

Tierschußz. Bekanntmachung über die Aenderung der Muster- sazung für die deutschen Tierschußvereine: 241. H

Tierseuchen. Viehseuchenpolizeilihe Anordnung des Reiths- ministers des Jnnern v. 29. 9. 1942 über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche: 230. i

Transporktleistungen. Anordnung zur Einsparung von Trans- portleistungen bei Maßnahmen des Warenverkehrs v. 16, 9. 1949: 219; Anordnung zur verstärkten und erweiterten Ein- sparung von Transportleistungen auf dem Gebiete der Forst-

und Holzwirtschaft: 250. U.

Umlage der gewerblichen Wirtschaft. Anordnung 1/1 der Reichswirtshaftskammer. Allgemeine Bestimmungen für eine Umlage der gewerblihen Wirtschaft zur Bewirtshaftung von Ein- und Ausfuhrwaren (Umlageordnung): 300; Anordnung. 1/2. Durchführungsbestimmungen für die Erhebung der Ausgleichs- umlage im Erhebungszeitraum 1942/43 (Durchführungs- anordnung): 300. A : 2

Umsaßsteuer. Bekanntmachung über die Umsaßsteuerumrech-

* nungssägße auf Reichsmark für die Umsäße im Juni 1942: 151; SFuli 1942: 178; August 1942: 205; September 1942: 230; Ok- tober 1942: 258; November 1942: 283; Bekanntmachung über die Umsaßsteuerumrechnungssäße auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Nate: für die Um- säße im Juni 1942: 154; Juli 1942: 181; August 1942: 208;

September 1942: 233; Oktober 1942: 260; November 1942: 286. Vevordnung über die Befreiung von Zöllen und der Umsagausgleichsteuer v. 25. 11. 1942: 279. Unfallanzeigen. Bekanntmachung über die Einführung eines neuen Musters für die Unfallanzeigen 1555 RVO.) v. 10. 8.

1942: 204, Urlaub. 4. Ergänzung der Anordnung über die Wiedereinfüh- rung von. Urlaub: 296. Vi .

Verbrauchergenossenschaften. 20. Bekanntmahung auf Grund des § 4 Abs. 2 dex Zweiten Anordnung zur Zur Hiitzrung der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschastlihen Verhältnisse v. 24. 7. 1941: 160 (Berichtigung: 174); 21. Bekanntmachung desgl.: 188; 22, Bekanntmachung desgl.: 222; 23. Bg 2a: 247; 24. und 2%. Bekanntmachung desgl.: 279; %. Bekanut-, machung desgl.: 302; 3. Anordnung zur Durchführung der Ver- ordnung zur Anpassung dex verbrauchergenossenschaftlichen Cr me A an die kriegswirtschaftlihen Verhältnisse v. 26. 8.

Verbreitungsverbote ausländischer Druckschriften. Bekannt-

machungen des Reichsführers 44 und Chefs der Deutschen ;

Polizei über das Verbot der Verbreitung von ausländischen

Druckschriften im Juland: 154; 158; 159; 168; 172; 194; 208;

216; 219; 233; 243; 255; 270. ; VerdunkelungLpapier und Verdunkelung8vorrichtungen.

Berichtigung der Anordnung über die Preisbildung für Ver-

dunkelungsvorrihtungen aus Papier, Karton und Pappe in Nr. 144/42: 181; Erteilung der endgültigen Prüfbesugnis für die amtliche Prüfung von Verdüunkelungsmitteln zu Luftschuß- zwecken: 298.

Verfallserklärung von beschlagnahnmten Vermögen: 185; 201; 227; 283; 285; 298.

Verkehrsbeschränkungen. Verordnung über die Aufhebung von Verkehrsbeshränkungen im Zollgrenzbezirk des Oberfinanz- bezirks Hamburg: 175.

Verleihungsurkunden für Steinkohlenbergwerke. Bekannt- machungen des Oberbergamts Breslau der Verleihungsurkunden für die Steinkohlenbergwerke Rudoltowig 1, Il und IIl bei Rudoltowiß, Kreis Pleß: / 200; Verleihungsurkunden für die Steinkohlenbergwerke „Timmendorf“ und „Kreußdorf“: 302.

Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefghr: 151; 171; 202; 233; 264; 280.

Versicherung8außendienst. Anordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Anordnung zur Bereinigung des Versiche- rungsaußendienstes v. 25. 7. 1942: 278.

Versicherungsbedingungen siehe Reichsaufsihtsamt für Privat- versicherung.

Versicherungsunternehmungen. Anordnung über die Beauf- sihtigung privater Versicherungsunternehmungen in den ein- gegliederten Ostgebieten und im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig v. 5. 12. 1942: 289.

W.

Waren (Ein- und Ausfuhr). Anordnung über die Auf- hebung von Aus- und Einfuhrverboten im Verkehr mit den beseßten niederländishen Gebieten v. 15. 8, 1942: 192; Verord- nung über die Aufhebung von Aus- und. Einfuhrverboten v. 5. 10. 1942: 235.

Warenverkehr. 4. Anordnung zur Aenderung der Anordnung über das Verbot der Durchfuhr von Waren v. 12. 11. 1942: 268,

Weihnachtsbeihilfe für Dienstverpflichtete siehe Arbeitseinsat.

Wein. Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Fest- seßung von Weinverteilerspanuen v. 30. 6, 1942: 156; Anord- s L die Preisbildung. sür ausländishe Weine v. 5. 12.

Werberat dex deutschen Wirtschaft. Bestimmung zur vor- läufigen Beschränkung der Werbung für Quellprodukte v. 15. 8, 1942: 192; Bestimmung über vorübergehende Beschrän- kung der Werbung für Waren (Anpassungsbestimmung) v. 30. 10. 1942: 256. /

Werkstoff- und Festigkeit8prüfung. Erteilung der endgültigen Prüfbefugnis an Amtliche Prüfstellen für das Meßwesen in der Werkstoff- und Festigkeitsprüfung: 176; 277; 281.

Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deut- schen Staatsaugehörigkeit: 188; 198; 199; 225; 233; 241; 264; 275; 281; 298; 299,

Wiederaufbauzuschläge. Bekanntmachung der Reichsschulden- verwaltung über ein Angebot der Secabseunna des Zinssazes der Wiederaufbauzuschläge: 293.

Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie. Anordnung Nr. 18 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen-z, Stahl- und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Rasierklingen v. 10. 6. 1942: 154; An- ordnung Nr. 19 über die Herstellung von Handfahrgeräten v. 7, 7, 1942: 161; Anordnung Nr. 16 über die Herstellung von Metallkreissägen mit eingeseßten Zähnen oder Segmenten v. 15. 7. 1942: 168; Anordnung Nr. 20 über die Herstellung von Wasserwaagen und Senlioten v. 22. 7, 1942: 178; Anordnung Nr. 21 über die Herstellung von Bestecken aus Eisen und Stahl v. 27. 7. 1942: 178; Anordnung Nr. 22 über die Herstellung von Schlössern und. Beshlägen v. 29. 7, 1942: 182; Anordnung Nr. 23 über die Herstellung von Schneidwaren v. 29. 7, 1942: 182; Anordnung Nr. 13 über die Herstellung von Werkzeugen v. 26. 6. 1942: 182; Anordnung Nr. 24 über die Austrags- lenkung für Fässer und verwandte Erzeugnisse v. 19, 8,/ 1942: 196; Anweisung Nr. 25 über Haushaltägaszeuler v. 30. 10. 1942: 269; Anweisung Nr. 26 über Feine Blehpackungen v. 30, 10, 1942: 269 (Berichtigung: 275); Anweisung Nr. 27 über Bienenzuchtgeräte v. 30. 10. 1942: 269; Anweisung Nr. 28 über Steinsägeblätter v. 30. 10. 1942: 269; Anweisung Nr. 29 über Geflügelzuchtgeräte v. 30, 10, 1942: 269; Anweisung Nr, 30 über hydraulishe Heber bis zu einer Tragkraft v. effs..10 t v. 30. 10. 1942: 269, ; :

Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie. Anordnung Nr. 2 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirt|haftsgruppe Elektroindustrie über das Verbot der Herstellung von elektro- tehnishen Fnstallationsrohren und Falzrohrzubehör v. 1. 7. 1942: 153 (Berichtigung: 157); Anweisung El. Nx. 1 über die verbindliche Einführung einer Typenbeshränkung für Siche- rungssockel, Schraubkappen und Paßeinsäze v. 21, 7. 1942: 192; Anordnung Nr. 3 über die Herstellung von elektrishen Leuchten v. 31. 8, 1942: 203; Anordnung Nr. 4 über die Herstellung von Elektrowärme- und -haushaltgeräten v. 31. 8. 1942: 203; An- ordnung Nr. 1 der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotehnishe Erzeugnisse v. 1. 9, 1942 v. 1. 9. 1942: 204; Ano aa Nr. 2 (FA 3) über das Verbot der Her- stellung und Entwicklung von gekapselten 500-V-Kupplungen und Gerätesteckvorrihtungen v. 3. 10. 1942: 233; Anordnung Nr. 3 (FA 1) über Ausführung normaler offener, Lea und geschlossener, oberflähengekühlter Dreh- und Wechselstrom- motoren im Leistungsbereih von 0,63 bis 100 kW v. 3, 10. 1942: 233; Anordnung Nx. 8 (FA 12) über die Herstellung von elek- trishen Lampen v. 15. 10, 1942: 248; Anordnung Nr. 4 (FA 2) über die Abgabe von Angeboten und die Annahme von Aufträgen auf ölgekühlte ‘Einphasen- und Mehrphasen-Trans- formatoren mit erniedrigter Sättigung v. 21. 10. 1942: 250; Anordnung Nr. 6 (FA 5) über die Bering von Paket- shaltern- v. 20. 10. 1942: 250; Anordnung Nr. 7 (FA 17) über die Bestellregelung für Elektro-Lötwerkzeuge v. 20. 10, 1942: 250; Anordiung Nr. 5 (FA 5) über die Herstellung von Zähler- taseln, Zählerhauben und sonstigen Zähleraufhängungen. v. 20, 10. 1942: 251; (Berichtigung: 253); Anordnung Nr. 9

Sonderbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 306 vom 31. Dezember 1942.

(FA 5) über die Herstellung von Jnstallationsshaltern Steck- vorrihtungen ohne und mit Schußkontakt sowie deren Zubehör v. 22, 10. 1942: 251; Anordnung Nr. 11 (FA 12) über. die Begrenzung der Lagerbestände und Bestellungen von Groß- lampen v. 31. 10, 1942: 256; Anordnung Nr. 13 (FA 4) über die Verbrauchsregelung von Rundfunkgeräten sowie Durch- führungsanordnungen Nx. 1 und 2 v. 9. 11. 1942: 263; An- ordnung Nr. 12 (FA 11) über die Herstellung von Hilfsgeräten für tehnishe Röntgenanlagen v. 5. 11. 1942: 267; Anordnung Nr. 10 (FA 1) über die Herstellung von Aggregaten, bestehend aus elektrishen Stromerzeugern- und Verbrennungskraft- maschinen v. 26. 11. 1942: 280; Anordnung Nr. 15 (FA 4) über Lieferung von Rundfunkröhren und Rundfunkeinzelteilen v. 8. 12. 1942: 289; Anordnung Nr. 14 (FA 17) über die Bewirt- \haftung von elektrischen Raumheizgeräten v. 8. 12. 1942: 292; Anordnung Nr. 16 (FA 18) über die Herstellung von elektrischen Zwedckleuchten v. 29. 12. 1942: 306.

Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie. Gemeinsame Anord- ‘nung Nr. 3 der Beauftragten für Kriegsaufgaben bei den Wirtschaftsgruppen Tähxrzeugindustrie und Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie uvex die Lenkung der Herstellung von elek- trischen Fahrradbeleuchtungen (Dynamo, Scheinwerfex und Rüklicht) v. 28. 8. 1942: 202.

Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik. Anordnung Nr. 1 der Wirtschaftsgruppe - Feinmechanik und Optik als Reichs\telle für feinmechanishe und optishe Erzeugnisse über Fertigungsverbote und „beshränkungen: 279; Anordnun Nr. 2 (01) (Bewirtschaftung von orthopädishen Halb- un Fertigwaren) v. 23. 11. 1942: 286.

Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Judustrie- zweige. Anordnung Nr. 9 des Beauftragten für Kriegsauf=- gaben bei der Wirtschaftsgruppe- Metallwaren und verwandte

Fndustriezweige über das Verbot der Herstellung von Büro-, Schreib- und Zeichengeräten v. 8, 7. 1942: 158; Anordnung Nr. 12 über das Verbot der Herstellung von Petroleumdocht- kochern und Petroleumheizöfen v. 15. 7. 1942: 166; Anord- nung Nr. 7 übex die Herstellung von Damenarmbanduhren und sonstigen Damenuhren aller Art v. 12. 8. 1942: 188; An- ordnung Nr. 14 Uber die Herstellung von Lötapparaten für flüssige und gasförmige Brennstoffe v. 24. 8. 1942: 198; An- ordnung Nr. 16 über ein Verbot der Herstellung von Lampen für flüssige und gasförmige Brennstosse und deren Bestand- teile v. 4. 9, 1942: 209; Anordnung Nr. 15 über. die Her- stellung von Petroleumgaskochern (Schweden-Modell), Spiritus- und Benzingaskochern sowie Bunsenbrennern v. 4.9, 1942: 209; Anordnung Nr. 17 über die Herstellung von Plomben v. 91. 8. 1942: 219; Anordnung Nrx., 18 über die Herstellung von Herdbeschlägen v. 20. 8. 1942: 219; Anweisung Nr. 19 über die Herstellung von Bestecken aus Aluminiumguß v. 22.12. 1942: 301; Anweisung Nr. 20 über das Verbot der Herstellung von Feuerzeugen v. 22. 12. 1942: 301; Anweisung Nr. 21 über die Bn von Metalltüchern und Siebgeweben für diè Papier- Pappen-, Holzstoff-, Holzfaserplatten-, Zellstoff- und Zellwolle- industrie v. 23. 12, 1942: 301. j

Wirtschaft8gruppe Stahl- und Eiseubau. Anordnung Nr. 3 des Beaustragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtscha\ts- gruppe Stahl- und Eisenbau über Vereinfahungen und Be- shränkungen bei der Herstellung von Drehscheiben und Sthiebe- bühnen v. 20. 11. 1942: 274.

Wirtschast8gruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige. Anordnung Nr. 5 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeine- rung und verwandte Eisenindustriezweige über die Regelung der Herstellung und des Absaßes von Feder- und Pendeltür=- bändern v. 1. 6. 1942: 164; Anordnung Nx. 14 übex die Her- stellung von Flanschen und Bunden v. 6. 3, 1942: 164; Auord- nung Nr. 19 über die “Herstellung und Verpackung von maschi- nengeshmiedeten Einspib-Schuhnügela, Stiefeleisen- und Ziwbki- spiz-Sohlennägeln v. 1. 6. 1942: 164; Anordnung Nr. 30 über die Einschränkung der artfremden Produktion in der Geräte- und Ersaßtteil-Fndustrie für die Landwirtschaft v. 23. 6. 1942: 164; Anordnung Nr. 31 über die Errichtung einer Auftrags- lenkungsstelle sür Drahtseile und Lißen v. 20. 6. 1942: 164; Berichtigung der Anordnung Nv. 8 in Nr. 47/42: 164; Anord- nung Nr. 32 über die Herstellung von Sicheln v. 1. 7. 1942: 171; Gemeinsame Anordnung Nr. 35 der Beauftragtëk für Kriegsaufgaben bei den Wirtschaftsgruppén Werkstoffverfeine- rung und verwandte Eisenindustriezweige, Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie, Metallwaren und verwandte Judustrie- zweige über den Schuß der Erzeugung von Draht und Draht- erzeugnissen v. 31. 7, 1942: 192; Anordnung Nr. 39 über die Herstellung von Stahlnägeln für Rohrschellen v. 31. 7, 1942: 192; Anordnung Nr. 40 über die Herstellung von Polster-, Möbel- und ähnlichen Nägeln, Nieten und Stisten v, 31. 7. 1942: 192; Anordnung Nr. 41 über die Herstellung von Reiß- nügeln v. 31, 7. 1942: 192; Anordnung Nr. 33 über: die Fer, stellung von glatten gepreßten Stoßplatten v. 15. 8. 1942: 196; Anordnung Nr. 45 ‘über die Herstellung von Pferdehufeisen v. 15. 8. 1942: 201; Berichtigungen zu den Anordnungen 9, 16 und 18 in Nr. 147/42: 205; Anordnung Nr. 37 über die Er- rihtung einer Auftragslenkungsstelle für Sensen und Sicheln v. 1. 8. 1942: 205; Berichtigung der Anordnung Nr. 11 in Nr. 147/42: 206; Berichtigung der A Nr. 4 in Nr. 147/42: 208; Anordnung Nr. 36 über die Errichtung einer Auftragslenkungsstelle für Holzshrauben v. 1. 8. 1942: 210; Gemeinsame Anordnung Nr. 38 der Beauftragten für Kriegs- aufgaben bei den Wirtschaftsgruppen Werkstoffverfeinerung und verwandte G N e Ph E und Metallwaren und: ver- wandte JFndustriezweige über die Beauftragung der Draht- gemeinschaft für Drähte und Drahterzeugnisse mit der Auf- tragslenkung v. 1. 8. 1942: 216; fici ed Nx. 54 über die Errichtung der Ausftragslenkungsstelle für Schuhbeschlag v. 16, 11. 1942: 274; Anweisung Nr. 50 über Herstellung von lands wirtschaftlihen Handarbeitsgeräten und Maschinenersagßteilen v. 16. 11. 1942: 280; Anweisung Nr. 51 über die Herstellung von Kurzwaren aus Eisen und Metall v: 16. 11. 1942: 280; Anweisung Nr. 52 über die Herstellung von Stahlsißfederböden v. 16. 11. 1942: 280; Anweisung Nr. 53 über die Herstellung und Verpackung von Schuhstiften und. Täcks v. 16. 11. 1942: 280; Anweisung Nr. 56 über die Verwendungsbeschränkung von Stabldrählen (Eisendrähten) v. 15. 12. 1942: 299; Anweisung Nr. 31 a ‘über die Auftragslenkungsstelle für Drahtseile und Drahtliven v. 15. 12. 1942: 301; Anweisung Nr. 55 über die Herstellung von Achsen für Handkarren und eisenbereiste Pserde- fahrzeuge v. 13, 12. 1942: 306.

WirtschaftSammern siche Gauwirtschaftskammern.

Wohnungsvermittlung. Verordnuïñg zur Regelung der Ent- gelte der Wohnungsvermittler v. 19, 10, 1942: 249.

2.

Zölle und Zolländerungen. Verordnung über Zolländerungen v, 18. 7. 1942: 167; desgl, v. 20. 10. 1942: 248; Verordnung über F von Zöllen und der Umsayzausgleichsteuer v. 25. 11. 1942: 278.

Zollgebiete, Zollstraßen, Binnenlinien, Zollordnungen und Zollgrenzshußz. Verordnung ‘über ‘den Verlauf der Zoll- binnenlinie im Obersinanzbezirk Prag: 190; Verordnung über “den Verlauf der Zollbinnenlinie im Oberfinanzbezirk Hamburg: 254; Zollordnung für den Zollhof des Hauptzollamts Frank- urt/Main e 259; Verordnung über die Zoll- p p nach dem Secezollhasen Gotenhafen v. 23, 11, 1942: 278.

Zulassungskarten (siehe auch Filmverbote), Bekanntmachungen

der Filmprüfstelle über Zulässungskarten: 182; 254; 279; 287; 301

M

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

(Fortsezung aus dem Hauptblatt.)

S2 Lagerbestände an Verschlußteilen für Achsen, deren Her- tellung nach § 1 verboten ist, sind bis zum 31. März 1943 in Verbindung mit Einheitsahsen aufzuarbeiten.

83

Die Herstellung der vereinfahten Patentachsen wird

untex Zuweisung der Fnlandsliefergebiete auf die Firmen

M. Busch KG., Bestwig/Ruhr, für das Altreich,

Jos. Heiser, vorm. F. Winters Sohn, Kienberg *b. Ga- ming, Nieder-Donau, für die Alpen- und Donau- Reichs8gaue

beschränkt. Anderen Firmen ist die Herstellung von Patent- achsen verboten. 8 4

Die Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und ver- wandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technishe Erzeugnisse kann Er- ganzungs- und Ausführungsbestimmungen zu diesex An- weisung erlassen. :

M)

In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs-

f

wichtigen Bedarfs kann die Wirtschaftsgruppe Werkstoffver-

feinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirt- \haftungsstelle des Réichsbeauftragten für technishe Er- Dn Ausnahmen von den Bestimmungen dieser An-

_ weisung zulássen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die

Ph megenehmigung mit Auflagen“ oder Bedingungen ver- ehen.

___ Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind über die Fachabteilung Geräte- und Beschlag-Zudustrie für Landwirtschaft und Gewerbe der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige einzureichen. l

S6

uwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von der S, erlassenen Ausführungsbestimmun-

gen werden nah den §8 10, 12—15 der Verordnung über

en Warenverkehr bestraft.

S7

_ Diese Anweisung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge- biete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Hagen, den 15. Dezember 1942. Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige “als Bewirtschaftungsstelle des Reichs- beauftragten für technische Erzeugnisse.

Putsch.

L Michtamtliches Verkehrswesen

Umbildung des Beirats der Deutschen Reihsbahn

Am 31. Dezember 1942 endet der Amtszeitcaum für die im Jahre 1939 érnannten Mitglieder des Beirats der Deutschen Reichsbahn. Die Aufgaben der Reihsbahn haben sih im Kriegs-

glau vielfältig gewandelt und sind mehr als je für die rieg

egjührung von entscheidender Bedeutung. Um alle Kräfte in politisher und wirtschaftliher Hinsicht zu konzentrieren, wird der Beirat umgebildet und noch näher als bisher an die Leitung der in enger Fühlung mit der Reichsbahn zusammenarbeitenden Stellen von Partei, Staat und Rüstungswirtschaft herangeführt sowie die Zahl der Beiratsmitglieder von 16 auf 18 erhöht. Für den am 1. Januar 1943 beginnenden dreijährigen Amtszeitraum Ja der Führer zu Mitgliedern dés Beirats der Deutschen Reichs- N eis Herren: L ; eihsminister Speer, Reichsminister Rosenberq, Generalfeld- marschall Milch, Reichsleiter Bormann, Reihaletler Dr. L Staatssekretär Backe, Staatssekretär P. Körner, Reichsstatthalter Gauleiter Sauckel, Generaldirektor Staatsrat Pleiger, Chef des R Qa des Reichsministeriums für Bewaffnung und unition, Oberbürgermeister Liebel, Direktor Degenkolb neu er- nannt und die Herren: Staatssekretär Essec, Bankier Frhr. von Schröder, Dr. Krupp von Bohlen und Halbah, Kaufmann Her- mann R. Münchmeyer, Kommerzialrat F. Haßlacher, Or. Lilo Frhr. von Wilmowsky und Fregattenkapitän Steinbrinck wiederernannt.

Postwesen ¿ 75 Jahre Einheitsporto 2 Am 1. Fanuar 1868 also vor 75 Fahren trat. das Gesey

über das Posttaxwesen im Gebiete des Norddeutshen Bundes vom 4. November 1867 in Kraft. Mit der Gründung t Norddeutschen Bundes vollzog si eine grundlegende Umgestaltung des Post- wesens. Nachdem schon die Postverwaltung des ehemaligen König- reihs Hannover in die preußische Postverwaltung aufgegangen und 1867 das Thurn- und Tayis\che fehliG n dux Vertrag auf Preußen übergegangen war und \ließlich alle Länder nördli der Mainlinie auf ihre Postberwaltungen zu unsten einer cinheit- lihen Regelung des Postwesens iuncdaih des Norddeutschen Bundes verzichtet hatten, wurde durh die Bundesverfassung das Postwesen für das gesamte Gebiet des Norddeutshen Bundes als eine einheitliche Staatsverkehrsanstalt eingevihtet. Unter Be- seitigung der bisherigen Tarifverwirrung wurde ein Einheitstarif eschaffen, wobei die Gebühr für den freigemachten gewöhnlichen rief auf alle Entfernungen bis zum Gewicht von einem Lot Holl- gewicht auf einen Silbergroshen und bei größerem Gewicht auf wei Silbergroschen festgeseßt wurde. Am 1. age des Jnkrafttretens des Posttaxgeseßes gelangten als äußeres Zeichen der neuen Posteinheit allgemein norddeutshe Postwert- eichen (Postfreimarken) und Bviefumshläge mit eingedruckter arke zur Einführung. :

Eine neue Sondermarlke

Die Deutsche -Reihspost gibt zum „Tag der Briefîmarke“. der E Veranstaltung der Gemeinschaft P aattber Sarcdelen am’ 10, Fanuar 1943 eine Sondermarke zu 6+ 24 Rp heraus. Sie ist nah einèm Entwurfe des Kunstmalers Erich Saat in Berlin-Wilmersdorf hergestellt. Die Sondérmarke wird vom 10. Januar ‘an bei den für die Veranstaltungen der Gemein- haft Sa Sonderpostämtern, fernex bei den Post- umtern am Sigze der Reichspostdirektionen und einigen größeren ostämtern îm bisherigen Umfang

Pol A . bis Ende Fanuar 1943, i übxigen bis auf weiteres auch bei- der Vers Citas

andstelle für Sammlex-

anuar 1868, den

Berlin, Donnerstag, den 31. Dezember

marken in Berlin SW 68, unter den üblihen Bedingungen ab- gegeben. Schriftliche Bestellungen sind nicht zugelassen.

Verbot der Versendung von Streichhölzern, Benzin und Breunspiritus durch die Feldpost Die Deutsche Reichspost muß in zahlreihen Fällen leider immer wieder feststellen, daß troy Versendeverbots Streichhölzer und andere -leihtentzündlihe Gegenstände durh die Feldpost ver-

{hickt werden, und zwar besouders im Verkehr mit der Ostfrout. Ständige Ermahnungen mit dem Hinsweis darauf, daß dur Brände ae Selbstentzündung der leihtentzündlihen Gegen- stände fortgesest ganze Wagenladungen von Feldpostsendungen vernichtet werden, haben leider kaum etwas gefruhtet. Es mußte daher und wird auch künftig zum Schuge fremden Eigen- 4 tums in allen Fällen gegen Volksgenossen, die glauben, sih in leihtfertiger Weise über das Verbot hinwegseßen zu dürfen, Strafanzeige erstattet werden.

Bilanz der europäischen Erzeugungsschlacht Nahrungsfester Kontinent

Zur Fahreswende gibt Ministerialdirektor Riecke vom Reichsernährungsministeriuum in der „NS.-Landpost“ eine Zwischenbilanz der Erfolge, die das Reih mit seiner Jnitiative auf dem Gebiete der europäischen Ernährungswirtschaft bisher er- Fn konnte. Mehrfah wurden die Völker zu einer europäijhen &rzeugungsshlaht aufgerufen, Heute kann ‘man feststellen, daß diesem Aufruf überall willig . Folge geleistet worden ist. Daß

sofort zur Tat schritt, ist selbstverständlih. Der Erfolg zeichnet sich bereits ab. Jn den neuen Ostgebieten wurden die Folgen pol-

schon 1941 ihren Beitrag zur Ernährungsbilanz des Reiches leisten. Auch in den eingegliederten Westgauen wurde alsbald der land- wirtschaftliche Wrlederaufbau begonnen. Der bisherige Zuschuß- bedarf ging daher wesentlih zurück. Jm Protektocat wurde der im Frieden bestehende Einfuhrbedarf in den wenigen Fahren auf wichtigen Gebieten in einen UebershußHerwandelt. Das General-

gouvernement kann nach drei Fahren intensivster Arbeit der deut- [hen Verwaltung erstmalig einen erheblichen: Beitrag liefern, der die Friedensausfuhr auf einzelnen. Gebieten überschreitet.

In allen beseßten Gebieten hat unter deutsher Führung die Aufbauarbeit auf der ganzen Linie eingeseßt. Fm A Frank- rei sind deshalb 4 B. seit 1940 die Gesamïbodenleistungen ständig im Steigen begriffen. Jn den Niederlanden erfolgte eine grund-

säßlihe Umstellung der Erzeugungspolitik. Brotgetreide-, Kar-

angepaßt. So wurde erreicht, daß sich die Niederlande nunme im großen und edlungsprodukten fel nah Reduzierung des Viehbestandes natür- lih fort. Dafür konnte aber der Gemüseexport, der als einziger auc im Frieden auf wirkli“ eigener Erzeugungsgrundlage be- ruhte, auf ein Mehrfaches erhöht werden. Jn Dänemark führte die dänische Regierung einen ebenso durhgreifenden Wirtschafts- wandel durh. Die Umstellung der Viehwirtshaft auf wirtshafts- eigene Futtergrundlage ermöglihte die Aufrechterhaltung einer beträhtlihen Ausfuhr an Butter, Fleish und sonstigen tierishen Produkten. Aus den besegten Ostgebieten endlich konnten shon im ersten WVirtschaftsjahr mehr Lebensmittel bereitgestellt werden, als im gleichen Heitxaum der deutsch-russishe Handelsvertrag an Leistungen ergeben hätte. Die ersten Monate des zweiten Wirt- schaft8jahres versprechen noch weit bessere Leistungen. Das ist um ss: wichtiger, als infolge der Kriegsverhältnisse der Südosten Euvopas trotz mancher wertvoller Einzelbeiträge bisher nicht die Leistungen erreichte, die er unter normalen Verhältnissen für die europäischen Großverbrauchergebiete hätte aufweisen müssen. Als Gesamtbilanz ergibt sih, daß alle Hoffnungen unserer Feinde auf dem Ernährungssektor zunichte geworden sind. Das Ziel für die Weiterarbeit lautet: Beseitigung der Einfuhrabhängigkeit Kontinentaleuropas von Uebersee. Bei planmäßiger Weiterarbeit Europas lassen sih die Ernährungslücken der Vorkriegszeit beim Getreide und es vollständig, bei den Fetten unter Heran- ziehung aller Möglichkeiten annähernd ließen.

A

d Zur Aufhebung des Spinnstofsgeseßzes te Reorganisation der Bewirtschaftung auf dem Textilgebi hat das Spinnstofigeles vom 6. Dezember 1985 H ads Bestim mungen hinsichtlih der Verarbeitun svorschriften, der Mehr- shihtenregelung, Arbeitslöhne und uxzarbeiterunterstüßungen Überflüssig gemacht, so daß nunmehr die ufhebung des Geseßes und seiner Durchsührungsverordnungen erfolgen konnte. Fm Zuge der Mee eung von Verwaltungsmaßnahmen wurden die zuständigen Stellen der Organisation der gewerblihen Wirt=- schast weitgehend in die Bewirtschaftung eingeschaltet, Dieje Stellen haben die Aufgabe, die zweckmäßige Belegung der Betriebe im Rahmén der von der staatlichen Lenkung genehmigten Erzeu- gungspläne zu bestimmen; die Ausnuzung der Betriebskapazitäten wird auf diese Weife von ber Organisation der Wirtschaft selbst Le so daß \ih staatlicherseits zu erlasserde Bestimmungen insichtlih der Verarbeitung und der Mehrschihten erübrigen. Auch die Neuerrichtung Und Erweiterung von Unternehmen wird in Zukunft von der Wirtschaft mit gesteuert, die dafür verantwort- [ih is, daß ein Leerlauf vermieden und der Einsaß des einzelnen Betriebes auf die Verhältnisse der Kriegswirtschaft genau abge- stimmt wird. Es sind deshalb auch die Sperrvor riften des Spinnstoffgeseges überflüssig geworden.

Mit dem Entfall des Spinnstoffgeseves, dieses um Geseßeswerkes, tritt eine wesentliche Vereinfacan, N triebe ein. Auf dem pveislihen Gebièt bedeutet die Vriéshebltig des PreipaeiNe [edes eine wesentlihe Vereinfahung der allgemeinen Preisvorschriften für die Spinnstoffwirtschaft, die allerdings auf fast allen wichtigen Gebieten der Nu tens und’ für den eilten T ao seit E Zeit durch Sondervorschriften erseßt Lin Eo L IOe E wedden. Soweit, die allge-

( t b risten der innstoffwirt

eld h de Mid 08 na L Autbebria g 20 A

eseßes im wesentlihen nur noch nah der Verordnung ü Vev ot von Preiserhöhungen vom 6 November 1996 Reichs grlemntal Teil I S. 955 und den dazu ergangenen Runderlaß , Nr. 63/37 vom 12. März 1937 rihten. Daneben atten alle grund- säßlichen Bestimmungen des allgemeinen, für die gesamte Wirt- haft geltenden (0E D E Die Einzelheiten behandelt ein be- onderer Runderlaß des Rei skommissars für die Preisbildung, \ as leidgeitia mit der Aufhebung des Spinnstoffgesezes bekannt-

Die Verovdnung ist im Reichsgese i 30. Dezember 1942 A RA. 4 E ues C A A veröffentliht worden.

Die Vierte Reichdkleiderkarte Bezugsheinaus : in dringenden Talon nausstellung nur

Jn diesen Tagen werden in allen Gauen den deutsche [k8- genossen die Kleiderkarte ausgehändigt. Man muß Rb dariveo im klaren sein, daß es eine besondere ee P der Textilwoirt-

haft bedeutet, wenn im vierten Kriegsjahr den Volksgenossen biz Möglichkeit gegeben wird, ohne Festlegung der fntileak i

[ Wirtschafisteil

Großdeutschland in den neu eingegliederten Ost- und Westgauen

nisher Mißwirtschaft schon1 weitestgehend beseitigt. Sie konnten so -

tosfel- und Oelsaatenanbau wurden ausgeweitet, 200 000 ha Weide- | land in Ackerland verwandelt, der Viehbestand der M eaindlage | Ir

anzen selbst ernähren. Die Ausfuhr an Ver- !

vom 28, Dezember 1942 !

"Mitglieder Unter Berücsichti ung auch fachliher und begirtlien

Artikel ihren dringendsten Bedarf auf Grund einer Kleiderkarte b , zu decken. Demgegenüber muß von der Verbraucherschaft er-

wartet werden, daß Bezugscheincnträge an die Wirtschaftsämter

bis auf ganz besondere Notfälle vermieden werden.

Es ist klar, daß die Versorgungslage im vierten Kriegsjahr es nit gestattet, bei der Aussiellung von Bezugscheinen groß- zugtg zu verfahren. Es werden daher von den Wirtschaftsämtern alle Bezugscheinanträge abgelehnt werden müssen, bei denen nicht etne ganz besondere Dringlichkeit gegeben ist. Die Verbraucher- [haft wird daher aufgefordert, den Wirtschaftsämtern diese un- nötige Arbeit zu ersparen und vor Stellung eines Bezugschein- antrages selbstverantwortlih zu überlegen, ob wirklich ein drina gender. Fall vorliegt.

Es wird ferner darauf aufmerksam gemacht, daß in Verlust geratene Kleiderkarten in den seltensten Fällen, d. h. nur bet nahweisbar unverschuldetem Verlust, erseßt werden. Die Kleidetkarten müssen also im eigenen Fnteresse sorgfältigst auje bewahrt werden. j

Die Neuformierung der Eisenverbände

| Essen, 29, Dezember. Der Vorsißer der innerhalb der Reih vereinigung Eisen neugebildeten Eisen- und Stahliwerksgemeins haft, Generaldirektor Wilhelm Zangen, gibt in „Stahl und Eisen“ einen Überblick über die mit dieser Bildung verbun- dene Neuformierung der Eiséuverbände. Nach einem Rückblick auf die von den Eisenverbänden in der Vergangenheit geübte | maßvolle Preispolitifk, die von ihnen vorgenommene Anpassung ordern Fnitru- mente der Wirtschaftssteuerung und Auftragslenkuhng adt Ge- | neraldireftor Zangen die Ordnungsgrundsäße für den Aufbau | der neuen Eisen- und Stahlwerks-Gemeinshaft und die Neu- formierung der in ihr stehenden Verbände wie folgt an:

1. Die Organisation muß so einfach und so übersichtliG wie möglih sein. Sie muß die Gewähr dafür geben, daß Doppel- arbeit vermieden wird. Aus diesem Grunde fann auch die Roh- stahl-Gemeinschaft nicht weiter bestehen bleiben. Die eigentlichen Verkaufsverbände werden umgruppiert, zusammengefaßt oder auf- gelöst. Die Neugliederung erfolgt unter dem klaren Gesichtspunkt, daß artverwandte Erzeugnisse, die auf gleichen oder ähnlichen Aggregaten hergestellt werden können, in Gruppenverbänden zu- sammengefaßt. werden. Die folgenden Gruppenverbände sind in Bildung begriffen: Gruppe I Halbzeug, Formstahl, Breitflansch- träger, Obetbauzeug, Stabstahl, Spundwandstahl und ‘Walzdraht; Gruppe TL -Grobblee, Mittelblehe, Universalstahl, Bandstahl, Nee auch wenn dié vorstehenden Erzeugnisse mit einem Uberzug versehen sind. Die Gliederung der Gruppenverbände in Profile und Flachmaterial verbürgt eine klare Abgrenzung, eine bessere Übersichtlihkeit und größere Bewe lichkeit. Neben diesen beiden Gruppenverbänden, deren Marktregelungsbereich gegebenenfalls nohch durch das eine oder andere Erzeugnis ergänzt werden wird, bleiben einzelne Einzelverbände unter gleichzeitigem Zusammenshluß mit Nachbar- oder Tochterverbänden bestehen, so z. B. der Röhrenverband und der Großrohrverband in Düsseldorf, die schon bisher dur Zusammenfassung aller Rohrwerke und Rohrerzeugnisje sowie deren mengenmäßige Durcheinanderver- rechnung einen Gruppenverband darstellten; weiter auch der Rohe eisen-Verband, die Schmiedestück-Vereinigung sowie die Radsaßs und Radreifen-Gemeinschaft (früher Deutsche Stahlgemeinschaft), alle mit dem Si in CEsjen, Vereinigung für rohgeshmiedete Stäbe in Hagen, schlie lih au der Edelstahl-Verband in Düsseldorf. Andere Verbände wiederum verfallen der Auflösung ohne trgend- eine Funktionsübertragung auf bestehen bleibende Marktorgani- sationen. Alle Kartelle, gleichgültig ob Gruppen- oder Einzel- verbände, werden unter zentraler Leitung der Esge stehen. Über- dies müssen, da die Esge die Aufgabe übernommen hat, die Ein- und Ausfuhr zu regeln und zu überwachen, auch Funktionen de Prüfungsstellen auf die Esge übergehen. Die Vereinfachung der verbandsmäßigen Verhältüisse kann ‘niht nur auf die Zu- sammenfassung der Verbände beschränkt bleiben, sie muß vielmehr auch den inneren Verbandsaufbau im einzelnen erfassen, ihn von Sthlacken reinigen, die sih im Laufe der Jahre selbst in der besten Rd anseßen. Die Verkaufsverbände stehen vor der wichtigen Aufgabe, eine völlig neue Gesamtbearbeïtung threr Saßungen unter dem terung Mzune Gesichtspunkt einer Ver-

| an die Zeiterfordernisse und ihre Unentbehrlichkeit als

einfahung und Verbesserun unehmen. Nah WMövalichkei wird dabei auch eine Verein eitliGun Du lata Einzel saßungen anzustreben sein. Zunächst soll-eine einheitlihe Anord- nung der Sazungen innerhalb der Gruppenverbände durchgeführt werden, beginnend bei den Angen der Verbände der Gruppe I,

die den Sabungen der anderen ä i ß als Richtlinte Genen sollen. R Ns Sternen

, 2. Die Verbände müssen vollständig und ges{lo}fen fei Die Eisen- und Stahlwerks-Gemeinsaft T der ad ae regelnde Verband wird alle Erzeugnisse, beginnend vom Roheisen Über das Halbzeug bis mi Walzwerksfertigungserzeugnis und zum Schmiedestück, erfas en, ganz im Gegensaß zur Rohstahl- Gemeinschaft. Mit der “Ge amthetîit aller Ctieuanisa der Eisen

¡ Und der Aufhebung des Spinnstoff- ' und Thomasmehl abgesehen)

shaffenden Jndustrie (von Ie wie Hüttenzement A werden von der Esge all É

rah! werden, also auch diejenigen Verbände A die ua | Walzwerke, die bisher niht zur tohstahl-Géemeinschaft gehörten f B s{hließlih aber auch der bisher noch nit angeschlossen eivesene E a Teil des Hüttenkomplexes der Reichswerke „Hermann öring“ Ee

Jn einer staatlich gelenkten Wirtschaft kann eine straffe Führung 054 der marktregelnden Verbände nicht entbehrt werden. Jn Analogie L fu dem neuen Aktienrecht mußte daher eine Konstruktion ge- E unden werden, die der Verbandsführung eine er odhte Verant- j wortung gibt und erweiterte Befugnisse sihert. as ist durch die Übertragung weitgehender Vollmahhten der Reichsvereinigung dig auf die Eisen- und Stahlwerks-Gemeinschaft geschehen De Vorstand der Esge wurde in der ¿ahlenmäßtgen Bese ung ewußt klein gehalten. Die enl dex. ihm angehörenden Mis lieder erfolgte unter dem maßgeblichen Gesihtspunkt, die besten rfa rungen im Verbandsleben nußbar machen. [18 beraten- T des Gremium steht dem Vorstand ein Beirat zur Seite, dessen S4

Velange berufen wurden. Die dem Vorsiver eingerä h fugnis, im Bedarfsfalle Ausshüsse zu bilder scha die Möglich: » A Sonderfragen unter Jae ung geeigneter Fachleute in E urzer Zeit zu erledigen. Jm Bedarfs alle konnen auch jederzeît sämtliche Mitglieder der Eago zu einer emeinshaftsversammlung

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