1925 / 20 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jan 1925 18:00:01 GMT) scan diff

[102304] Norddeutsche Wollkämmerei &

Kammgarnspinnerei, Bremen. Genußzscheinunrtausch.

Wir macben darauf aufmerk\am. daß am 31. Januar d J. die für den Umtausch der Genußscheine in Stammaktien geseyte Fuist abläuft.

Wie bereits in unserer Anzeige vom 8. December vor. J. ge\chehen, fordern wir beute nochmals die Genußscheininhaber auft, bei Verlust des ihnen auf Grund des Generalversammlungobeshlusses zustehen- den Ansprucbs ihre Genuf:scheine nebst Gewinnanteilsbeinen tür 1925 ff. sväte- stens bis zum 31. Januar 1925 ein- schließlich bei ciner der folgenden Banken oder Banfkhäuser : j

in Bremen : Darnistädter und Nationalbank K. a. A., Deutiche Bank, Filiale Bremen, Direêôtion der Disconto - Gesellschaft Filtale Bremen,

Bremer Bank Filiale der Dresdner Bank,

Commerz- und Privatbank A.-G., Filiale Bremen,

S. F Schröder Bank K. a. A,,

Bankthaus G. Luce,

Bankbaus Carl F. Plump & Co.,

in Verlin: :

Bankbaus Delbrück Schickler & Co,,

Darmstädter und Nationalbank K. a. A,,

Direckion der Disconto-Gesell1chaft,

Bankhaus I. Dreyfus & Co.,

in Hamburg: Norddeutsche Bank in Hamburg, Darmstädter und Nationalbank K. a. A., Filiale Hamburag, in Leipzig: Siligecmeine Deutsche Credit-Anstalt, Darnistädter und Nationalbank K. a. A., Filiale Leipzig. einzureichen und die Ermächtigung Bornahme des Umtausches zu erteilen.

Der den Genußscheinen noch anhängende Gewinnanteilichein tür das Jahr 1924 ist nicht miteinzureichen, da er für jenes Ges schäftsjahr noch gewinnanteilberectigt ift.

Bremen, den 25. Januar 1929.

Vorstand und Aufsichtsrat der Norddeutïcheu Wollkämmerei & Kammgarnspinnerei.

ZUT

E E E Vedburger Wollindustrie Actien- Geseslshaft in BVedburg-Erft.

Die außerordentliche Generalversamms- sung unserer Ge)ellihaft vom 22. De- zember 1924 hat die Umstellung deé Grundfayitals im Verhältnis von 8: 1 pon 20 000 000 Papiermark auf 2 500 000 Meichsmark beschlossen.

Nacbdéin der Umsiellungsbes{luß in Handelsuegister eingetragen worden ist fordern wir die Aktionäre hierdurch aur, ihre Aktien ohne Dividendens\chein- bogen -— zwecks Umstellung des Nenn- werts bei: den unten aufgeführten. Stellen mit einém der Nummernfolge nah ge- ordneten * Verzeichnis, wofür die bei den nacbgenannten Stellen erhältlichen For- mulare ‘zit verwenden find, während der üblichen Geschättéstunden einzureichen.

Die Etúreichung hat bis zum 28. Fe- bruar 1925 zu erfolgen, und zwar

e. in Köln

bei der Deutschen Bank, Filiale

Köln,

das

e in Berlin:

Lei der Deutschen Bank,

bei dem Bankhause Max Marcus

Â& &o., in Saunover:

bei dem Bankhauje S. §. Oppen-

heimer jun.

Die über 1000 #4 lautenden Aktien werden im Nennwert auf 120 RNeichs- mark herabgeseßt; außerdem entfällt auf jede dieser Aftien ein auf den Jnhaber lautender. Anteil\Wein über 5 Neichémark.

Die über 5000 4 lautenden Aktien werden un Nennwert auf 600 Neichs- mark herabgesezt: außerdem entfällt auf jede dieser Aktien eine Aktie über 20 Neichémark sowie ein auf den In: haber lautender Anteilschein über 5 Neichs- man f

Die über 10 000 4 lautenden Aktien werden im Nennwert auf 1200 RNeiché- mark berabgeseßt; außerdem entfält auf jede dieter Aktien eine Aktie über 590 Neichs- tnarf.

{uf Anteilsheine im Gesamtwerte von 120 Reichsmark gelangt eine auf den äInhaber lautende UAftie über den gleichen Nennwert zur Ausgabe.

Die Abstempelung ist provisionéfrei, \o- fein sie am Schalter erfolgt. Falls sie im Wege des Brietwechsels stattfindet, wird von den Banken die übliche Provision in Anrehuung gebracht.

Die Aushändigung der abgestempelten Sftienmäntel sowie der neuen UAktien- urkunden und “Anteilscheine erfolgt gegen Rückgabe der von den Ubstempelungéstellen ausestellten Empfangsbescheinigungen |0- bald als möglich. Zur Prüfung der Legi- timation des Vorzeige1s der Empfangs- bescheinigung sind die Abstempelungsstellen berchtigt, aber niht verpyflichtet.

Die Umstellung der Aktien kann nach dein 28. Februar 1925 nur noch bei dex Deutschen Bank, Filiale Köln, vo1ge- nommen werden. Voraustsichtlichß fünt Börsentage vor dem 28. Februar 1925 vird die Notierung der Aktien in NReichs- markprozenten eifolgen, so daß nach diesem Zeitpunkt nur noch die auf Reichsmark umgestellten Aktien an der Berliner Börse lieferbar sein werden.

Bedburg, im Januar 1925,

Bedburger Wollindustrie

{102497]

Die auf 6 9% für das umgestellte Stammafktienkapital festgeseute Dividende fann von beute ab mit N -M. 195 gegen Dividendenschein Nr. 42 der frühetrcn Aktien zu: Æ 900, N -M. 30 gegen Divi- dendenshein Nr. 2 der früheren Aktien ¡u Æ 1000, abzüaglih 10 °/9 Kapital- ertragésteuer, entweder bei Herren Merck Fink & Co. in Müncben, oder an unserer Kasse, Höchberger Straße 28, bier, er- hoben werden. :

Würzburg, 21. Januar 1925.

Brauhaus Wir burg.

Die Direktion. Arthur - ehl. :

[101829]

Dynamit-Actien-Gêsellschaft

Hamburg.

Die außerordentlihe Generalversamms- lung vom 20 November 1924 hat die Umstellung des Grundkapitals von „4 375 000 000 auf Reichsmark 30 125 000 beschlossen, wobei die alten .Æ# 250 000 000 Stammaktien Neichsma1k 30 000 000 und die alten 4 175000 000 Vorzugsaktien Neichsmark 125 000 ergeben.

Nachdem der Unmstellungsbes{luß in das Handelsregister eingetragen ist, fordern wir die Stammaktionäre unserer Gefell- \ckdaft hierdurch auf, ihre Aktienmäntel (ohne Dividendenbogen) zwecks Umstem- pelung des Nennwerts jeder Stamniaktie über A 1000 auf Reichsmark 120 mit einem nach der Zahlenfolge geordneten Nummernverzeichnis

bis zum 28. Februar 1925, einschließlich in Hamburg :

bei der Norddeut1chen Bank in Hamburg,

in Berlîn:

der Direction der Disconto-Ge- fellsch{aft, bei der Deutschen Bauk, bei der Dresdiner Bank,

in Frankfurt a. M.: bei der Direction der Disconto:-Ge- sellschaft, Filiale Frankfurt a. M., in Köln a. RNh.: bei dem A. Schaaffhausen'schen Bank- verein A.-G., bei dem Bankhäuse A. Levy, in München: i: bei der Direction der Disconto-Ge- sellschaft, Filiale München während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. i

Die Abstempelung der Aktien auf Neichêmark ist, fofern die Einreichung der Mäntel am Scba|ter erfolgt, provisions- frei; wird die Abstempelung im Wege der Korresvondenz veranlaßt, so wird die üb- lie Provision in Anrechnung gebracht. Die Abstempelung erfolgt nach dem 28. Februar 1925 nur noch bei der Nord- deutschen Bank in Hamburg. Voraus\ichtlich fünf Börfentage vor Ablauf der obengenannten Frist wird die Notierung der Aktien in Neichsma1kpro- zenten erfolgen, fo daß nah diefem Zeit- unft nur noch die auf Neichêmark umge- ftellten Aktien lieferbar sein werden. Hamburg, im Januar 1925.

Dynamit-Actien-Gesellschaft vormals Alfred Nobel & Co,.,

Hamburg.

bei

[102492] Baumwoll - Spinnerei Zwickau. Jn - der ordentlichen Generalversanm- lung vom 27. November 1924 is u a. beschlossen worden, das Stammaktien- fapital der Gefellshait von 4 6 000 000 auf Goldmark 1 200 000, im Verhältnis 5:1, umzustellen, und zwar dergestalt. daß jede Stammaktie über 4 1000 auf Goldmark 200 herabgestempelt wird. Nach § 3 der zweiten Verordnung zur Durchführung des Münzgeleßes vom 12, Dezember 1924 hat jedoch an Stelle der Goldmark als RechnungLteinheit die Reichsmark zu treten. . Jnfolgedessen findet die Abstempelung niht auf Gold- mark, sondern auf Reichsmark statt. Wir fordern hiermit die Besitzer der Stammaktien auf, ihre Aktien ohne Ge- winnanteilscheinbogen unter Beifügung eines Nummernverzeichnisses bis zum 3. März 1925 einschließlich in Dresden bei der Dresdner Bank, in Leipzig bei der Dresdner Bank in Leipzig, in Zwickau bei der Dresdner Bank Filiale Zwickau zur Abstempelung cinzureichen. ; Die Abstempelung erfolgt provisions- frei, sofern die Aftien am Schalter während der übliden Geschäftsstunden eingereiht werden. Wird die Abstempelung im Wege des Briefwechsels veranlaßt, jo wird die Abstemypelungsstelle die übliche Provision in Anrechnung bringen. Ebenfo aehen die Kosten der Versendung der Aktien zu Lasten der Aktionäre. Ueber die eingereihten Aktien wind Quittung erteilt, gegen deren Nückzabe nah er- folgter Abstempelung die Stücke wieder erhoben werden fönnen. Vom 4. März 1925 ab erfolgt die Abstempelung aueschließlich nur noch durch die Dresdner Bank in Dresden. Für die von der Gesellschaft ausge- gebenen Zwiichenscheine gilt das gleiche. Wir machen darauf aufmerksam, daß nah den jeßt geltenden Nicbtlinien der Zulassungbstelen wvoraussichttißh vom 5 Börsentag vor Ablaut der obengenannten Frist ab, die Lieterbarkeit nicht abge- \stempelter Aftien an den Börsen aufge- hoben werden wird. Es liegt daher im Interesse der Aktionäre, die Abstempelungs- frist einzuhalten. : Zwickau, den 22. Januar 1925, Baumwoll-Spinnerei Zwickau.

Actien-Gesellschaft. Der Vorstand,

Schön.

vormals Alsred Nobel & Co., |:

[102516]

Wir haben laut Erlaß des Herrn Preußischen Ministers für Handel und (Gewerbe ITa 5831 Il und des Herrn Preußischen Finanzministers T E 1/92 vom 13. Januar 1925 die Genehmigung erhalten. auch wertbeständige Schu)d- verschreibungen auf den Juhaber (Gold- \chiffaptandbriefe) nah Maßgabe der in der Generalversammlung vom 18. No- vember 1924 abgeänderten Saßungen und der von den zuständigen Ministern zu ge- nehmigenden besonderen Bestimmungen auszugeben. Der Zinssfaß der Schuldver- schreibungen darf höchstens 10 vH be- tragen Duisburg, den 21. Ianuar 1929,

Deutiche Schiffskreditbank

Atktiengesellschaft. Ï (102310 i

Philipp Holzmann Aktien-

gesellschast.

Die Generalveriammlung unserer Ge- sells(aft vom 15. Dezember 1924 hat u. a die Umstellung - unseres Stamm- aktienfapitals von 300 000 000 Papier- mark auf 20 000 000 Neichémark, einaeteilt in Stück 213 900 Stammaktien über ie N.-M. 80 und Stück 7220 Stammaktien über je N.-M. 400, beschlossen.

Nacbdem die Generalversammlüngs- beschlüsse in das Handelsregister eingetraaen worden sind, fordern wir hiermit unsere Stammaktionäre auf, die Mäntel ihrer Stammaktien zwecks Abstempelung auf den Neichs8marknennwért in der Zeit bis

zum 5. März 1925 einschließlih

in Frankfurt a. M.: bei der Deutschen Vereinsbauk, bei der Deutschen Bank Filiale Frankfurt, bei dem Bankhause B, Metler seel. Sohn & Co., bei dem Bankhause Lazard Speyer- Ellisfsen, bei dem Bankhause Jacob S. H. Stern, in Berlin: bei der Deutschen Bank, bei dein Bankhause E. J. Meyer, _in Hambuxg: bei dem Bankhause M. M. Warburg

& Co., A bei der Deutschen Bauk Filiale Hamburg, j in München: : bei der Bayerischen Vereiunsbauk, bei der Deutschen Bank Filiale München 5 während der üblichen Geschäftsstunden mit einem: doppelt ausgefertigten arith- metis{en Nummernverzeichnis einzureichen Die Aushändigung der abgestempelten Aktienmäntel erfolgt gegen Rückgabe der von den Einreichungéstellen autge- stellten Emptangsbescheinigungen sobald als mögli, und zwar provisionsfrei, soweit die Q an ‘den Schaltern der Einreichungsstellen geschieht. Erfolgt die Einreichung im Wege der Korrespondenz, so roird ‘die übliche Provision in Anrech- nütd Vebra E Zur Prüfung der Légitimation des Vor- zeigers einer Empfangsbe)|cheinigung - sind die Einreichungsstellen berechtigt, aber nicht vervflichtet. E Wir weisen darauf hin, daß ‘nah den Beschlüssen des Berliner Börsenvorstands vorauésichtlih am 5. Börsentage vor Ab- lauf der obigen ‘*Abstempelungsfrist die Lieferbarkeit nicht ‘abgestempelter Aktien an der Berliner Börse aufgehoben wird Nach Ablauf der Abstempelungsfrist ein- gereihte Mäntel werden nur noch bei der Deutschen Bank in Berlin abgestempelt. Frankfurt a. M., im Januar 1925. Philipp Holzmanúù Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

6. Erwerbs- und Wirtschasts- genossenschaften.

[101231]

Die Mitglieder der Talsperreugenossen- hatt der oberen Nuhr werden hierdurch zu einer außerordentlichen General- versammlung auf den 7. Februar dieses Jahres, Nächmittags 14 Uhr, in das Hotel Gerken in Veschede geladen.

Tagesordnung : 1. Auflassung vonGrundstücken betreffend. 2. Antrag auf Genehmigung von Dich- tungsarbeiten und Bewilligung der hierzu erforderliden Mittel.

Dortmund, den 20, Januar 1925,

Talsperrengenossenschaft der obrren Ruhr. Der Vorsteher. Neese, Geh. Baurat.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

[102446]

Lt. Beschluß der Generalver]|ammlung ist die Firma Jnternationale Trans- porte Karí Boden, G. m. b. H., Berlin, aufgelöst und befindet sich zur Zeit in Liquidation.

Alle Gläubiger bezw. Schuldner wer- den ersucht, fih betreffs Forderung und Schulden innerhalb der geleylihen Frist im Geichäftslokal, Berlin X. 31, Stre-

liger Straße 53, zu melden.

[102443] ;

Zu dec am 14. Februar 1925 Vormittags 11 Uhv, tn Kastens Hotei in Hannover stattfindenden Generalver: fammlung laden wir hiermit unjer Gejiell}hafter ordnungêämäßig ein,

Tagesordnung : a) Genehmigung der Goldbilanz 31. Dezember 1923.

b) Beschlußtassung über- die Umstellung

des Get!ellschaftsfapitals.

Den 24. Januar 1925, Gipsdielenwerke Pofthof G, m. b. H. in Katzenstein.

Hebeleck Handelsgesellschaft m. b. H. in Lörrach. Gibvswerke Borchers G. m. b. H. in Katenftein. Der gemeinschaftliche Vorftand.

[102440]

Von der Preußischen Staatsbank (See- handlung), bier, ist der Antrag gestellt worden,

G.-M. 5 000000 5 9/9 Goldrenten- briefe und G.-M. 10 5000900 80/9 Go!drenteunbriefe (Neihe 1) der Noggenrentenbank Alktien- gesellschaft in Berlin

zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. i Berlin, den 22. Januar 1925. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Dr. Gelpcke.

pet

[102441 }-° / Von der Dresdner Bank, hiex, ist der Antrag gestellt worden,

Reichsmark 1 600 000 Aktien der Oldenburgischen Landesbank in Oldenburg i. O., Nr. 1—§0 000 zu je Reichämark 20,

zuin Börsenhandel an der zuzulassen.

Berlin, den 22. Januar 1925. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin.

Dr. Gelpcke.

biesigen Börse

[102442]

Von den Firmen Köntgsberger & Lichtenhein und Eugen Bab & Co, hier, ift der Antrag gestellt worden,

Reichsmark 497 800 neue Vor-

zugsafktieu der Vereinigten Eisen- bahnbau- und Betriebsgesell- schaft, Berliu, Nr. zwichen 26 und 4942 und Nr. 5001—9800 zu je Reichsmark 100, Ï zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.

Berlin, den 22. Januar 1929.

Zulassungsstelle an dex Börse

zu Berlin.

(97895) | . Die Firma Felix Jacobi u. Co. G. m. b. H, Ziegelei Drebligar bei Dommitßsch ist durch Beschluß der Ge- neralveriammlung vom 11. April 1924 mit Wirkung vom 1. Januar 1924 auf- gelöst, : N Das Sperrjahr läuft am 4. Mai 1925 ab. Etwaige Gläubiger wollen {ich tnelden. F. Jacobi, Liquidator. {96126}

Die am 1. Mai 1922 gegründete Kinobetriebsgesellschaft m. b. H., Datteln, ist am 22. Oktober 1922 aufgehoben. L ;

Liquidator ist der Kinobesizer Bernhard Moönig zu Datteln.

[101334] :

. Milchwerke Lübeck, G. m. b. S., Lübeck, ist. aufgelöst. Die Gläubiger wollen. sich bei mir melden.

Milchwerke Lübeck, G. m. b. H,

Lübe, in Liquidation. Der Liquidator: Bastian.

[99056] Naiffeisenhaus-Gesellschaft m. b, H., Frankfurt a. Main.

Durch Beschluß der Gejellschafterver- fammlung vom 4. Dezember 1924 ist die Ge'ellshaft aufgelöst. A

Zum Liquidator ist der bisherige Ge- E Filialdirektor Dr. Nolden esteilt.

[99590] j Die Verkaufsstelle elektro-osmotisch gereinigter Kaoline und Tone ist aufgelöst. Etwaige Gläubiger wollen sich melden. Berlin, den 16. Januar 1925. Der Liquidator: Gerstenkorn.

(102445) :

Münchner Esdemo Kunstgewerbliche

Strickereien . G. in. b. H, München. Die Gesellschaft ist. aufgelöst. Die

Gläubiger der Gesellschaft werden aufge-

fordert, sich bei ihr zu melden.

Der Liquidator: Leo Buscchhoff

[101335]

Die hierunter aufgetührte Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgeiordert, \sich beim unterzeichneten Liquidator zu melden.

Alfred Müller, Liquidator der JFnvéfta Vermögens- Verwaltungs - Gesellschaft m. b. H.,

Berlin W. 56, Markgrafenstraße 36.

798494] Bekanntmachung.

Die Verkaufegejellschaft m. b, des Eisenweris L. Meyer jun. & Cz Æft.-Gej., Sarzgerode, ist aufgelöß Die Gläubiaer der Gefell\chaft werdey auf\geiordert fi bei ihr zu melden.

Der Liquidator der Verkaufsgejellschaft m. b. 5, des Eisenwerts L. Meyer jun. & Co Akt. : Ges. : j Sichel 99058 |

Die Berliner Partiewaren-Gesess, schaft mit beschränkter Haftung h Braunschweig ist aufgelöst.

Die Gläubiger der Gefell\chaft werden aufgefordert, sich bei ihr jy melden.

Braunschweig, den 10. Januar 19%,

Der Liquidator der

Berliner Partiewaren-Gefellschaft :

mit beschränkter Haftung :

Klara Bergwerk, geb. Hochstadt, F

97892] h Die Gesellichatt mit beschränkter Hattuy Oskar Schunck® Gesellschaft mit be,

Ie Haftung Bielefeld ist ausf gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werde f

aufgefordert, fich zu melden Bielefeld, den 14. Januar 1925, Der Liquidator: Oskar Schunck, Generaldirektor, Berlin W 62, Keithstr. 9.

197893)

Die Gelellschaft mit beschränkter Haftuy[ Schunck & Wolfrom Gesells, aft mif

beschräukter Haftung Berlin ist aus gelöst.

Die Gläubiger der Gesellschaft werde

aufgefordert fich zu melden. Berlin, den 14 Januar 1925. Der Liquidator: Oskar Schunck, Generaldirektor, Berlin W. 62, Keitbstraße 9.

98495] U Die Leipziger Kunstmöbelfabri| G. m. b, H., Leipzig, hat sich auj gelöst. Etwaige Gläubiger werde aufgefordert, fich bei den ‘unterzeichneta Liquidatoren zu melden _ Leipzig, den 19. 1. 29. LudwigCaipar. Hermann Möe l. Wilhelm Wagner.

[102444] Bekanntmachung.

Die „Theater Die Gondel““ Ge

sellschaft mit beschränkter Haftung" in Berlin, Bellevuestraße 4, ist auß gelöst. Die Gläubiger der Ge!ellschas

werden aufgefordert, fich bei ihr zu melden

Berlin, den 7. Januar 1929. Der Liquidator der : „Theater Die Gondel Gesellschafi mit beschränkter Haftung““ in Berlin Arnold Atlaß.

{101330]

Die Pyrochemie G. m. b, H, i

aufgelöst.

Die Gläubiger der Gesellschaft wert

aufgefordert, fich bei mir zu melden, Der Liquidator der

Pyrohemie G. m. b, Ÿ.

G. Mond, Berlin, Tauengienstraße 7b,

(99053) L Die Rombauer & Co. GmbH j Berlin ist aufgelöst. Die Gläubige} der Gesellschaft werden autgefordert Berlin, den 19. September 1924. Die Liquidatorin: Bun k.

[99052]

Die Rohs6s & Co. GmbHŸ | Berlin ist aufgelöst. Die Gläubige der Gesellshaft werden aufgefordert,

Berlin, den 28. Mai 1924.

Die Liquidatorin: Bunk.

[97424] : l Studieugesellschast für Textilfaset Gewinnung G. m. b. H. i. L Die Gesellscha\t ist aufgelöst, W Gläubiger der Firma werden erl sih zu melden. : Greifenhagen, im Januar 192%. Der Liquidator: Kaindl|.

[96120] N Durch Gesell scha\terbeschluß ist die Pely warenfabrikation G. m. b. H., Leipzi aufgelöst und in Liquidation getr! Zum Liquidator ist der Unterzeichnete bo a es d ordere alle diejenigen, Forderungen an die Gesellichaft habet, auf, ihre Ansprüche bis zum 15. Febru" 1925 bei mir anzumelden. Der Liquidator: Bücherrevijor Pohlmann, Leipzig, Elisenstr. 97 IT.

[95574] A Wiegter Mineraiölraffinerie G. m. b. S., Hornbosftel. Qi Die Ge/ellschaft ist aufgelöst. ie Gläubiger werden aufgefordert, 2A An1prüche bei dem Unterzeichneten melden. Liquidator: Nudolf Grott Berlin-Schöneberg, Martin-Luther-Str. 61/66.

[101329]

Durch Beschluß der Gesellshasterveriammlung vom 24. 7. 1924 ist die

Ball

gesellschaft des Ko 1zerns deutscher Landbundgenossenschaften G. m. b. ?

Halle a. d. S,., aufgelöst.

Als Liguidatoren sind die Herren Reinhardt Lindner,

plaß 2, und Hans Hofmet!ster. Halle a. d. S., Ulestr. 20, bestellt i Die Gläubiger der Gesellschaft werden hierdurch aufgerordert, i bei t

selben zu melden.

Die Liquidatoren: Lindner. Hofmeister.

; Geseybuchs überlassen sein.

die nd

Erste Zentral-Handel8register-Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und

Nr. 20.

Der Juhalt dieser Beilage, in welcher die Befanutmachungeu aus 1. dem Hanudels-, 2. dem Güterrechts-, §. dem Vereins-, 4. 6, der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif-

besonderen Blatt unter dem Titel :

Verlin, Sonnabend. den 24. Fanuar

Preußischen Staatsanzeiger

1925

dem Genossenschafts-, 5. dem Musterregistev,

und Fahrplanbekanutmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einews

Zentral-Handel8register für das Deutsche Reich.

Das Zentral - Handelsregister für das Deutsche Reih kann durch alle

für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- straße 32, bezogen werden.

und Staatsanzeigers, 8W. 48, Wilhelm-

Postanitalten, tn Berlin

Das Zentral-Handelsregister tür das Deut)che Neich er\cheint tn der Regei S c j ) r f tiche l glih. Der Bez u gs- preis beträgt monatlich 1,50 Reichsmark treibleibend. Einzelne Nummern f c Anzeigenpreis für deu Naum einer 5 gespaltenen Ginheitszeile San MLE C OES

L,— Reichsmark freibleibend.

p—-

Vom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die I

ren. 20A, 208, 20C und 20D ausgegeben.

I

F Befristete Anzeigen müssen d r ei Tage vor dem Einrüctungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein “J

Entscheidungen des Neichsfinanzhofs.

6. Gesellschaftssteuerpflicht ciner Darlehensforderung

gegen eine Kapitalgesellschaft ? Eine Gesellshait m. b. H. hat

in der Zeit vom 18. Januar bis 19. April 1924 von einem Bruder ihres Gesellscha|ters und Geschäftsführers durch des leßteren

| Vermittlung Darlehen im Gesamtbetrage von 10000 4 erhalten.

Streitig ist, ob diese Darlehen ver Getellschoftssteuer nah § 6 des Kapitalverkehrsteuergeseßes unterliegen. Jn beiden Vorentscheidungen ist die Steuerpflicht bejaht und die Steuer dem Steuerbescheid ent- sprechend nah § 11 des Kapitalverkehrsteuerge)eßes auf 750 G.-M. festgeseßt. Das Finanzamt hatte angenommen, daß der Gesellschafter dasGeld in eigenem Namen der Gesellschaft zur Verstärkung ihrer Be- triebemittel zugeführt habe. Der Finanzgerichtêvorsißende hat diele An- nahme auf Grund feiner weiteren Ermittlungen für widerlegt erachtet. Er hält jedoch Steuerpflicht nah § 6 a des Kapitalverkehrs\terergeseßes für gegeben, indem er die Auffassung vertritt, daß der Bruder des vorbezeichneten Ge)ellschafters durch die darlehneweise Hingabe der Gelder Gesellsha|têrechte an der Gesellshatt m. b. H, nämlich Forderungen, erworben habe, die im Sinne des § de des Kapitalverkehrsteuerge'eßes einen Anteil am Gewinne der Gesell- schaft gewähren. Zur Begründung dieser Auffassung nimmt er

j zunächst Bezug auf eine Bekundtung des Gesellschafters, wonach

dessen Bruder bei der Hingabe der 10000 4 erklärt hat: „Verzinst es wir, wie Ihr könnt.“ Sodann beruft er \ich darauf, daß der Gesellschafter auf Anfrage in seinem Schreiben vom 29. August 1924 mitgeteilt habe, es teien mit Rücksicht auf die kurze Darlehnézeit bis Oktober 1924 dem Geldgeber bièher weder En gutgeshrieben noch bezahlt worden; entsprehend der chwierigen Geschäftélage der Gesell|chaft würden ihm vorauesihtlich 8% Zinsen bei der Kapitalrückzahlung gewährt werden. Hieraus entnimmt der Finanzgerichtsvorsißende, daß die Zinszahlung von der wirt1hattlichen Lage des Unternehmens habe abhängig gemacht werden follen, was unbedenklih einer Beteiligung am Gewinn der Gefell- saft gleichzustellen sei. Mit Recht wird diese Begründung von der Nechtsbe|chwerde / als rechtvirrtümlid beanstandet. Die Anwendung des § deo leßt zunächst voraus, daß ein Nechtsanspruch auf Be- teiligung am Gewinne der Kapitalgesell|haft gewährt ist, mag auch die Bestimmung der Höhe des Gewinnanteils dem billigen Er- messen eines der Vertragschließenden nah § 315 des Vürgerlichen j Ein solcher Nechtsanspruch des Darlehns- gebers ist im vorliegenden Falle in der angefochtenen Entscheidung nicht festgestellt, troedem eine derartige Feststellung bei der Un- bestimmtheit der mitgeteilten Erklärungen des Darlehnsgebers und des Geschäftsführers der Darlehnsempfängerin besonders erforderli geweien wäre. MNechtsirrig ist ferner die Annahme des Finanzgerichts- borsißenden, eine Darlehnsforderung gegen eine Kapitalgesellschaft ge- währe schon dann einen Anteil am Gewinne der Geselischaft, wenn deren Verpflichtung zur Zinszahlung oder die Höhe der zu zahlenden insen von ihrer Geschäftslage abhängig gemact ist. Auch bei einer solchen Vereinbarung kann es dem Willen der Vertragsparteien, ins- besondere im Falle des § 315 Abs. 3 des Bürgerlichen Geseßbuch8 der Billigkeit entprehen. daß troß Vorhandenseins eines Geschäfts- gewinns Zinsen nicht gezahlt werden oder daß um- O Zinten, wennshon in geringer Höbe, zu entrichten ind, troßdem der Darlehnëemvfänger keinen Geschäftsgewinn erzielt hat. Hiernach ist die angetohtene Ent)cheidung aufzuheben. Bei freier Beurteilung ist die Sacbe 1pruchreif. Weder die in der Berufungsent1cheidung mitgeteilten Aeußerungen der Vertragsbeteiligten noh die tonstigen Ermittlungen berechtigten zu der Feststellung, daß für die Gewährung der Darlehen an die Ge}ell\chaft m. b. H. ein Anteil an deren Ge)\chäftégewinn dem Darlehnägeber zugesichert worden tei. Da dieser a11o0 keine Gesellschastsrehte im Sinne des Lao des Kapitalverkehrsteuergeseßes erworben hat, 1äßt sich eine Steuerpflicht der Gesellschaft m. b. H. aus § 6a des Kapitalverkehr- steuergeleßes nicht herleiten. Ebeniowenig is ein Steuerfall na § 6c des Kapitalveikehrsteuergeseßes gegeben; denn wie der Finanzgerichts- vorsißende zutreffend ausführt, ist niht der Gesellschaiter, sondern dessen an der Getellsha!t nicht beteiligter Korpsbruder der Gläubiger der Darlehenstorderung Die Gesellschaft m. b. H. war daher von der Gejellichaftssteuer freizustellen. (Urteil vom 28. November 1924 I A 1083/24.) 7. Berücksichtigung der Buchführung eines Steuer- þflichtigen auch bei der Schäßung des Einkommens. Es ist

festgestellt, daß die Buchungen des Steuerpflichtigen keine ausreichende Grundlage für die Feststellung des Einkommens bieten. Sie lassen nicht ersehen, wie die Unfosten berechnet worden find, ob hierbei nur die abziehbaren Ausgaben berücksihtigt worden find. Auch fehlt ein die etwaige Bestandsvermehrung ausweisender Ab\chluß Daher war eine Schäßung des Einkommens nicht zu beanstanden. Bei der Schäßung find nun aber, wie im § 210 Abs. 1 Say 2 der Mal co g betont ist, alle für die Schäßung bedeut- samen Unistände zu berücksichtigen. Für die Schäßung können Auf- zeichnungen des Pflichtigen, auch wenn aus ihnen selbst das Ein- kommen nicht vollständig zu ersehen ist, von Bedeutung fein, da aus ihnen möglicherweise der Umfang des Geschäftsbetriebs, die Ein- nahmen usw. zu entnehmen find und diese Angaben gewisse Anhalts- punkte für die Bemessung des Ge)\chäftsgewinns unter Berücksichtigung all- emeinerErtahrungéögrundsäte bieten fönnen. Vorausgesett ist allerdings ei der Benußung solcher Aufzeihnungen, daß gegen ihre Vollständig» keit und Nichtigkeit keine Bedenken bestehen. Können sie aber nah einer Prüfung als einwandfrei betrahtet werden, so werden sie au bei der Schäßung nicht unberücksichtigt gelassen werden dürren. Sache des Schäters ist es also, solche Aufzeihnungen auf ihre Brauchbar- keit als Anhalte für die Schätzung zu prüfen und sie bei der Schätzung gegebenenfalls zu benugen. Ueber solhe Aufzeihnungen könnte aller- dings binweggegangen werden, wenn der Pflichtige ihre Vorlage ver- weigerte. Daß dies der Fall war, ist aber nah dem Akteninhalte nit anzu- nehmen Nun hat derSachverständige, auf dessenGutachten die angefochtene Entscheidung gestüßt wird, die Aufzeichnungen niht zu Gesicht be- kommen. Die Schäßung leidet danah an einem vom Steuerpflichtigen gerügten Verfahrenêmangel und dementsprehend auch die angefohtene Enticheidung. Sie ist deshalb autzuheben. Das Berufungsgericht wird danach den Steuerpflichtigen zur Vorlage seines Ein- und Ver- kfaufêbuhs anzuhalten und, " wenn er das Buch vorlegt, dieses einem Sachverständigen mitzuteilen haben mit der Auftorderung, die Zu- verläfsigkeit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen zu prüten und, toweit sie verwendbar sind, bei Abgabe eines neuen Gutachtens zu berüdsichtigen. Dabei wird S 2095 der Reichéabgabenordnung zu be- rüsichtigen sein. Alédann wird erneut das Einkommen festzustellen sein. (Urteil vom 3. Dezember 1924 VIo A 235/24.)

8. Umsatzsteuervergütungsanspruch eines Arztes beim Erwerb eines Kraftfahrzeugs. Es handelt sich um die Frage, ob einem Frauenarzte auf Grund des § 20 Ziff. 1 des Umsaßsteuer- geseßes 1922 und des § 197 Ziff. 1a der Ausführungstestimmungen dazu die Vergütung von 10 vH des Anschaffungspreises für einen Kraftwagen gewährt werden kann. Das Finanzamt hat die Ver- tung abgelehnt; Einspruch und Berufung hatten keinen Ertolg.

er Arzt hat den Wagen am 10. März 1924 getauft, und zwar angeblich tür 200 engl. Ptund. Auf die Vergütung findet also das Umiaßsteuergesez in der Fassung des Abänderungsgeleßes vom 8. April 1922 Anwendung, das nach Artikel 4 am 1. Januar 1922 in Kraft getreten ist. Nach § 20 Ziff. 1 des Geseßes in dieser Fassung wird die Vergütung dem Erwerber nur gewährt, wenn er nachweist, daß er die Gegenstände im öffentlihen Interesse erworben hat. Diese Voraussezung erbliken die Austührungs- bestimmungen im § 197 Ziff. 1 a beim Erwerb eines Personenkraft- fahrzeugs dur einen Arzt dann als gegeben, wenn dieser nachweist, daß ibm sonstige, den Bedürfnissen seiner Praxis ent)prehende Verkehrsmöglichkeiten niht zur Verfügung stehen. „Mithin", heißt es a. a. O. weiter, „ist der Vergütungsanspruch da nicht gegeben, wo öffentliche Beförderungsmittel (z. V. Straßenbahnen, Omnibusse) den Besuch der Patienten ermöglihen und unter Berücksichtigung aller wirt|chaftlichen Verhältnisse niht angenommen werden fann, daß der Anzt den Personenwagen lediglich zum Besuche des Teiles feiner Patienten erworben hat, die er mit öffentlihen Beförderungs- mitteln niht erreihen fann.“ Es foll jedenfalls bei der Ver- steuerung bleiben, die Vergütung demnah abgelehnt werden, wenn unter Berücksichtigung aller wirtschaftlihen Verhältnisse an- zunehmen ist, daß der Arzt den Wagen auch in Nücksiht auf die Patienten ernworben hat, die er an sich mit öffentlichen Beförderungs- mitteln erreihen fönnte, m. a. W., wenn nit die ärztliche Ver!orgung der entfernt wohnenden, so nicht erreihbaren Patienten, sondern die Vergrößerung der Praxis durch Abkürzung der Wegestrecken der Grund des Erwerbes war. Die Vergütung soll dann zustehen, wenn das Gegenteil, die Anschaffung des Wagens im ausschließlichen Interesse

der entfernt wohnenden Patienten, festgestellt ist. In den Fällen, wo eint folche Feststellung nicht getroffen werden kann, foll das ist der Sinn der in einem drei Negationen enthaltenenSaygefüge gefaßten Borichritt wie in dem ersteren Falle die Vergütung vertagt werden. Diese leßtere Bestimmung ist als Verfahrensvorschrist durch die Ermächtigung im § 20 („na näherer Bestimmung des Neichsrats") gedeckt. Die beiden ersten Grundsäße umschreiben das öffentlihe Interesse an |chleuniger ärztliher Versorgung durch sahgemäße Behandlung; fie geben das wieder, was das Geseg im § 20 Abs. 1 Nr 2 besagen will. Die Ausführungsbestimmungen haben demnach die Grundlage tür die Ents scheidung zu bilden. Die erwähnten Voraus1etzungen sind nun im vorliegenden Falle gegeben. Der Steuerpflichtige ist Frauenarzt und Geburtshelfer und zählt als Kassenarzt besonders die weniger be- mittelten Bevölkerungs\schichten zu seinen Patienten, die meist in den Vororten von Bonn wohnen. Einen großten Teil davon fann er mik öffentlichen ela überhaupt nit erreihen. Er benötigk den Wagen aber auch in seinem Wohnort und den näheren Vororten, weil die Straßenbahnen von 9 Uhr abends bis 6 Uhr morgens nicht fahren und andere Betörderungsmittel (etwa Autodro\chken) obne Verzug ichwer zu erlangen sind. Gerade die Eigenart der Praxis des Arztes erfordert oft ein rashes Eingreifen. Den besonderen Bedürfnissen feiner Praxis im öffentlihen Interesse an einer wirksamen Arzthilte für die minderbemittelte Bevölkerung foll das streitige kleine Kraftfahrzeug genügen. Damit sind die Vorausseßungen des Vergütungsan|pruchs gegeben. Dieser wird nicht dadur hintällig, daß das Falsrzeug wie selbstverständlich auch für den Besu folcher Patienten benußt wird, die an sich mit öffentlichen Beförderungsmitteln zu erreihen wären. (Urteil vom 7. November 1924 V A 58/24.)

9. Zuläsfigkeit der weiteren Beschwerde gegen Festsetzung der Vorauszahlungen. Der Steuerpflichtige, der zu vierteljähr- lichen Vorauszahlungen nah dem Satze von 1,2 vH (Durchführungs« bestimmungen vom d. Februar 1924, zweiter Abschnitt GV) der Betriebseinnahmen nach Abzug der Löhne verpflichtet ist, hat für das erste Vierteljahr rechtzeitig weder eine Voranmeldung eingereiht nodch Vorauszahlungen entrichtet. Am 1 Juli 1924 hat das Finanzamt an ihn geschrieben : Voranmeldungen für die rükliegende Zeit seien nichk eingegangen gemäß Art. T § 15 der 2. Steuernotverordnung wurde die fällige Vorauszahlung bis auf weiteres auf 40 Goldmark monat- lich = 120 G.-M. vierteliährlih festgesegzt, die Berechnung berube auf Schäßung. Die Be|hwerde des Steuervflichtigen ist zurük- gewiesen. Auf sein Vorbringen, er habe die Voranmeldungen nit abgeben fönnen, weil das Finanzamt seine Bücher beschlagnahmt habe, ist erwidert, daß die beshlagnahmten Bücher nur den Umsatz bis Januar 1924 auswiesen. Jun feiner weiteren Be]chwerde weist der Steuerpslichtige auf die von ihm inzwischen eingereihten Voranmeldungen für die Monate Januar bis Juni 1924 hin. Er fut ferner auszutühren, daß das Verfahren der Vorinstanz an wesentlihen Verfahrenämängeln leide. Das Finanzamt hält die weitere Beschwerde für unzuläisig. Das Schreiben des Finanzamts ist als eine Ent)cheidung über die Vorauszahlungen der zwei ersten Vierteljahre 1924 aufzutassen. So- weit es sich auf die spätere Zeit bezieht, ist nur ein Hinweis darauf anzunehmen, daß, falis der Bescheid nit abgeändert wird, die Vors auszablungen ihm entsprehend bis auf weiteres zu entrichten find (vgl. 4 Durchführungsbestimmungen D IT). Nach § 37 des Artikels 1 dex 2, Steuernotverordnung ist gegen Entscheidungen über Vorauszahlungen die Beschwerde gegeben. Etne weitere Beschwerde ist nur in den Fällen der SS4und d zulä!sig. Das Finanzamt ist der Unsicht, daß ein Fall des §5 nicht vorliege, weil die Vorauszahlungen nah § 15 Abs. 2 testgeteßt eien. Dem kann nicht beigetreten werden. § 3 des Artikels 1 der 2. Steuernotverordnung lautet: Für die Bemessung der im Kalender- jahre 1924 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körvperschaftsteuer gelten die Bestimmungen der §8 4 —14. Diese Bestimmungen lassen erkennen, daß § 15 keine Vorichrirt über eine besondere Bemessung der Vorauszahlungen sein soll, jondern etwas anderes, nämlich, wie sein ganzer Inhalt ergibt, eine reine Vers fahrensvor]chrift. Daraus ergibt sih aber, daß eine Anwendung des 8 15 den materiellen Charakter des Steuerfalls nicht ändert. Es handelt sih, auch wenn § 15 angewendet wird, stets um einen Fall, bei dem die Vorauszahlungen nach einem oder mehreren der vorhergehenden §§ 4—14 zu bemessen find. Der vorliegende Fall ällt jomit unter § 5, und es ist demnah die weitere Beschwerde zulässig. (Urteil vom 26. November 1924 VI 6 B. 469/24

———_—_——_ _———_——___ e _— I

Aschaffsenburg. 1. Handelsregister. | “S: Kenniver Alsfeld, Hessen. [100964] In unserem Handelsregister Abt. A wurde die Firma Albert Strauß in Als- feld gelöscht.

Alsfeld, den 14. Januar 1925. Hessisches Amtsgericht. Altona, Elbe. [101101] Wbecawerke, Blechindustrie, Maschinen- bau-Anstalt, chemish-technishe Fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lübeck siehe unter Lübe.

A gendes eingetragen:

Alzey. [100965]

«m unser Handelsregister Abt. A wurde Veute die Firma Eduard Heinrich Mar- offer Nachfolger in Alzey eingetragen. Ver Inhaber der Fivma, der Bankdirektor Gustav Herzog in Alzey, hat laut Miet- und Pachtvertrag vom 12. Dezember 1924 das Geschäft der Firma Eduard Heinrich gie arhoffer, G, m. b, H. in Liquidation in lzey, übernommen. (Geschäftszweig: He naroßhandlung, Likörfabrikation nebst Vranntweinbrennerei.)

Alzey, den 15. Januar 1925.

Hess. Amtsgericht.

sellschaft aufgelöst. hausen. Bergheim, Erft.

Westfälisher Bankverein,

Co.“ in Aschaffen- | D burg: Martin Rosenthal ist ausgeschieden; als weiterer Gesellschafter ist eingetreten: Bella Rosenthal, geb. Schulhöfer, Kauf- mannswitwe in Aschaffenburg. Aschaffenburg, 15. Januar 1925. Amisgeriht Megistergericht.

Bad Oeynhausen. 4

Jn unser Handelsregister Abt, B ist heute bei der unter Nr. 10 eingetragenen Firma „Oeynhausener Gelee- und ‘M meladenfabrik, Gesellschaft mit beshränk- auf ter Haftung“ in Bad Oeynhausen, fol-

Durch Beschluß der Generalyersamm- lung vom 5. Dezember 1924 ist die Ge- Liquidator ist Direktor Hermann Acher in Bad Oeyn- | ist

Bad Oeynhausen, 17. Januar 1925. Das Amtsgericht.

Im Handelsregister B_ Nr. 37 ist am 14, Januar 1925 bei der Firma ene Aktiengese

haft zu Bedburg, eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 30, Juni 1924 ist der Siß der Ge-

[100970] | sellshaft von Bedburg nah Köln verlegt.

ie §8 1 und 3 des Gesellschaftsvertrags,

einzelnen Aktien, sind geändert. Kauf- mann Friß Lemmerz in Bonn ist aus dem Vorstand ausgeschieden; Alfred Direktor in Köln, ist zum Vorstandsmit- glied bestellt. Ferner wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jeßt eingeteilt in eine Million Jnhaberstammaktien zu ie 1000 , 3 Millionen Jnhaberstamm- aktien zu je 10000 M, 140 000 Inhaber- stammaktien zu je 100000 4 und 5000 Namen lautende Vorzugsaktien zu je 1 Million Mark. ] _ Amtsgericht? Bergheim.

[100971] ar-

telle

Berlin. [100973] In unser Handelsregister Abteilung B

am 13, Januar 1925 eingetragen worden: Nr. 35 372, Davidsohn-Film Aktiengesellschaft. Siß: Verlin. Gegenstand des Unternehmens: die Her- stellung und der Vertrieb von Filmen im JIn- und Auslande. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle zur Erreichung dieses

Zwecks dienenden Ui abzuschließen, - | insbesondere sih an Gesellschaften gleicher Art in jeder Form zu beteiligen sowie Theater zu erwerben und zu pachten. Grundkapital: 100 9000 Reichsmark. Ak-

der Der E mehreren Berufung [100972]

Gese

tiengesellshaft. / L ist am 15. September 1924 fe betr. Sib der Gesellschaft und Höhe der | steht der Vorstand aus n P onen, so wird die Gesellschaft von zwei Vorstandsmitgliedern î Bor Olfe, angomltglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. ist ermächtigt, einzelnen Mitgliedern des Vorstands die Befugnis zu erteilen, die Gesellschaft allein standsmitgliedern mann Paul Edmund Freudenberg, Berlin, 2, Kaufmann Mar Jacob- en, Berlin: wird noch veröffentlicht: Die Geschäfts- l befindet i i Lindenstr. 35. Das Grundkapital zerfällt in 1000 Inhaberaktien über je 100 R die zum U an ausgegeben werden. n Personen, deren Bestellung und Entlassung dem Aufsichtsrat oblicgt. Die folgt mittels r Bekanntmachung im utschen ? : ) kanntmachungen erfolgen, soweit nicht das anderes bestimmt, durch einmalige Veröffentlichun : h anzeiger. Die Gründer, welche alle Aktien übernommen haben, sind: 1. Paul Davidson, Berlin-Dah-

Der D P runa lem, 2. Kaufmann Eduard Piernißki, tgestellt. Be-|Charlottenburg, 3. Kaufmann

Ludwig Stein, Berlin, 4, Büro- vorsteher Willy Laganek, Berlin, - (9. Buchhalterin Lisbeth Paetßold, Berlin. Die mit der Anmeldung der Gesellschaft eingereihten Schriftstücke, insbesondere der Prüfungsbericht des Vor- stands und des Aufsichtsrats, können bei dem Gericht eingesehen werden. Nr. 35373. Van den Bergh's Margarine Aktiengesellschaft. Siß: Verlin. Gegenstand des Unternehmens: sowohl die Herstellung und der Vertrieb von Margarine und anderen Erzeugnissen der Fettindustrie als aus die Herstellung und der Vertrieb von Rohwaren, Hilfs- .M., (rfen und fonitigen Artikeln, die der Stutt argarine und Fetten dienen. Die Gesellschaft darf sih an gleichartigen Unternehmungen in jeder Nechtsform beteiligen und alle geschäft- lichen Maßnahmen und Handelsge\chäfte vornehmen, welche die Gesellschaftszwecke zu fördern geeignet sind. Grundkapital: 10 000 000 Reichsmark. Aktiengesell\chaft. Der Gele iWhastövertrag ist am 27. No- vember 1924 festgestellt. Besteht der L ReG aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Vor- standsmitglieder zusammen oder ein Vor»

er- oder einem

Der Aufsichtsrat

u vertreten. Zu Vor- find bestellt: 1. Kauf-

Als nicht eingetragen

sich in Berlin SW,

besteht aus einer oder

Generalversammlung er-

eichsanzeiger. Die Be-

Deutschen MReichs-

im

Kaufmann