1925 / 29 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Feb 1925 18:00:01 GMT) scan diff

L

», Vogtl. __ [106825] vas Vermöaen der KFommantdit- ejel!dait Fedor Grosse, Textilwaren Sroßhandlung in Plauen Wettiustrake 71, wid beute. am 30 Januar 1925. Vor- mittags 10 Uhr, das Konkurtverfahren eröffnet. . Konkuröverwalter: Herr Rechts- anwalt Dr. Mießler in Plauen. Anmelde- frist bis zum 2. März 1925 Wahltermin am 2. s 1925, Vormittags 11.Uhr stermin am 16. März 1925

10 Ubr. Offener Arrest.mit

Bis zum 2. Veärz; 1929. K

neriht Plauen, den 30. Ja

Säckingen. 068

Ueber das Vermögen der Firma: Ftau| esig habe! : masse etwas s{uldig sind, wird au?gegeben,

K. Geßlein in Säckingen, Inh. HerMann Effinger, Schneider in Säckingen, wurde am 30. Januar 1925, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs- verwalter: Rechtsanwalt Dr. Winter- mauntel in Säckingen. Anmeldètrist bis 7. März 1925. Erste Glöubigerversamm- lung und Prüfungstermin :

Mrz, 1925, Vormittags 9 Uhr.

7 Arrest und Anzeigefrisk bis

" d

ingen, 30. Januar 1925. E h, ¿é1chreiberei Bad. Amtsgerichts:"

Schlüchtern, Bz. Cassel. [106830] Ueber das Vermögen der Firma Kopitz &. Narz in Schlüchtern ist beute, Nach- mittags 4,10 Uhr, der Konkurs eröffnet worden. Konkursverwalter is MNechts- anwalt Justizrat Henrichs in S(lüchtern. Offener Arrest und Anzeigepflicht bis zuw 27. März 1925. Anmeldetrist bis zum 27. März 1925. Termin zur Beichluß- fassung über die Wahl eines anderen VBer- walters owie über die Bestellung eines Gläubigeraus{ehusses, eintretendentalls über die 1m § 182/K -O. bezeichneten Gegen- stände /59., März 1925, Vormittags und allgemeiner Prüfungstermin F März 1925, Vormitt2gs 10 Uhr. Alüchteri; ver 28. Januar 1925.

(106829) Nachlaß des Kürschners Edmund Scriver in Schleswig wird beute, am 29 Januar 1925, Mittags 12 Ubr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Mechnungérat Göße in Schleewigeollfuß 77. Anmeldungen 925. Erste Gläubiger- 2 A 14. Februar 1925, Bor-

A

g Meck b.

10683h Veber das Vei [10 ]

leb mögen des Bäckermèisters- Heinrich Nieckho| in Schönberg ist am 30. Jänuar 1923, Nachmittags 95+ Uhr, das Könkursverfahren eröffnet Konkurs- verwalter: Rechtéanwalt Koch in Schön- berg. Anmeldetrist bis zum 20. Februar 1925. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin Freitag, den r 1925, Vormittags 10 Uhr. Arrest mit Anze1getrist bis 13. Fe- 1925

Bgfberg i. Meklb., 31. Januar 1925.

AMetl.-Strel. Amtsgericht.

Pana. {106833] _Uebéêr/ das Vermögen der handelsgericht- lih eingetragenen Firma Märkische Eisen- werke G. m. b. H. in Velten i. M. wird

heute, am 29. Januar 1925, Nachmittags |-

Montag. | K

direktor Egon Graul in Tangermünde wird zum Konkursverwalter ernannt Konkurs- torderungen sind bis zum 31. Veärz 1925 bet dem Gericht anzumclden. Es witd zur Be]edbußtassung über die BeibehalttkrngDes ernaunten oder die Wahl eine® anderen Verwalters lowie über die Bestellung eines Gläubigeraus!chusses und eintretendet talla über die. im § 132 der Konfuxs ordnung bezeichneten Gegentitände auf den 98 Februar 1925, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forde-

95. [Fungen auf den 30. April 1925, Vor- „Fmittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten

„Gericht Termin anberaumt. Allen Personen, delche eine zur Konkurémasse gehörige ache im Besig haben oder zur Konkurs-

die Gemeinihuldnerin zu ver-

nichts an | l oder - zu leisten, auch die

abftolgen

der Sache und von den Forderungen, für us der Sache abgelonderte i dem

nehmeù 31. MärF#1925

106836] Vermögen des Händlers eterien in Meinerdingen ift ute am Y9. Januar 1925, Nachmittags 4 Ubr 30 Minuten, das Konkurevertahren eröffnet. Verwalter : Rechnungsrat Cordes in Walsrode. Offener Arrest mit Anzeige- frist- und Frist zur Anmeldung der Konkurs- rorderungen bis zum 24. Februar 1925. Erste Glävbigerversammlung und,„all meiner bes M am Donners J L Vormittags“ 9 Uhf: : n

den 29. Sanuar 1925

WalterShausen, _ l Ueber das Vermögen irma Herm Schött, Lebenémittel-_ und--Tabäk-Größ- houdlung, Friedrichroda, Inhaber Hermann Schôtt, da!elbst, wird heute, am 28. Ja- nuar 1925, Vorm. 11 Uhr, das Konfurs- verfahren eröffnet. © Konkursverwalter : Nechtéanwalt Kache, Waltershausen. Anmeldefrist und oftener Arrest 14. März 1925. Erste Gläubigerver|)ammlung : 20. Februar 1925, Vorm. 104 Uhr, gemei rüfungstermin: 24. } 1925, rm. 10 Uhr, vor dem zit, Zimmer 6. ershausen, den 28. Janua Thür. Amtsgeri

Wasserburg, Inn. oes

Das Amtsgericht Wasserburg a. Inn hat mit Beschluß vom 31. Ianuar 1925, Borm. 9,40 Uhr, über das Vermögen der Firma Ludwig Gartenlöhner, Ledersport- artifelbefleidung, Siß Edling, Allein- inhaber Ludwig Gartenlöhner, Sattler- meister in Edling, den Konkurs eröffnet. Konkuréverwalter: Rechtsanwalt Dr. Me- dicus in Wasserburg a. Inn. Offener Arrest ist erlafien. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis Mittrooch, den 18. Februar 1925, einschließlich. Termin zur Wahl eines etwaigen anderen Konkurs- verwalters, Bestellung eines Gläubiger- aus|chusses und Beschlußfassung über die in §8 132, 134, 137 K-O. enthaltenen Fragen sowie allgemeiner Prüfungstermin S en 28. Februar 1925, 9

im Zimmer Nr. 43 L. #3 unterfertigten Geri@hts. erburg, den 31. Janus itsjchreiberei des

1,30 Uhr, das Konkursvertahren eröffnet. |

Konkursverwalter: Kautmann Alrred“" Geiseler in Spandau, Schönwalder Straße 19. Anmeldefrist bis zum 27. Fe- bruar 1925. Wakhl- und Prüfungstermin am 6. März 1929 Vormittags 11 Uhr, vor dem uyterzeichr cht, Spandau

j MariF1, Zimmer 29. eigepflicht bis zum

Spandau [106832] Ueber das Vermögen des igarren-z händlers Willy Kückeihahn in Spandau,? Lynaritraße d und Falkenbhagener St1aße 62, wird heute, am 3 Aae 1925, Vormittags 11,45 Uhr, das Konkuréverfahren eröffnet Konkursverwalter : Konkursverwalter Kausmann Alfred Geiseler in Spandau Schönwalder Straße 19. Anmeldefrist bis zum 27. Februar 1925. Wahl- und Prü- a 6. Mârz 1925, Mittags em unterzeihneten Gericht, (Altés Nathaus), Markt 1, : Offener Arrest mit Anzeige- zuin 27. Februar 1925. den 31. Januar 1925, as Amtsgericht. s cam

Stollkerg. PBrzgeb. [106834] Ueber das«Vermögen des Viehbändlers z und Fleishers Max Rudolf Fröhlich* ‘in Niederwür)hniß wird heute. am 30“Ja- nuar 1925, Voÿnittags 10 Uhr, das Kon- kuréveriahren eröffnet. Konfursverwalter : Herr Rechtsanwalt Singer, hier. An- meldefrist bis zum 20. Februar 1925. Wahltermin am 26. Februar 1925, Vors- mittags 10 Uhr. “Prüfungstermin 12 V 1925, Vormj Dffensy Arrest mit Anzzihet 10ck&gbruar 1925 erg, den 3 D

Taugermüngdé. 4 106835]

Ueber das Verfnögen/d@& offenen Handls- gé'ellihaft T. F. Nethe?s Sohn in Tanßer- münde, Inhaßex de/ODelfabrikant Karl Nethe und def/Oelfabrikant Paul Nethe, beide in Tangermünde, wird heute, am 31. Januar 1925, Vormittags 9} Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Bank-

Töbeln,

Wattensecheidä. J

Ueber das Vermögen 1. der ofenen Handelsgesellschaft Schmidt &ckDiehl in Wattenscheid, 2. des Getellschäfters Kaut- mann Adolf Diehl in Wattenscheid wird heute, am 29. Januar 1925, Vorikittags 10 Uhr, das Koukursverfahren eröffnet, da die Zablungsunfähigkeit der Schuldüer' durch Einstellung ihrer Zahlungèn nachs- gewiesen ist. Der Nechtsanwalt Dr. Röttgen in Wattenscheid wird zum Konkurs- verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 26. Februar 1925 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Be- {lußfaffung über die Beibehaltung des ernañnten., oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausscusses und einfretenden- falls über "die im § 132 der Konkurs- ordnung ‘bezeichneten Gegenstände, ferner zur Prüfüïfg der angemeldeten Forderüngeh auf den 5. März 1925, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin anberaumt Allen Perforen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konfursmasse etwas s{uldig find, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinshuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auf- erlegt, von dem Besige der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Berriedigung in Antpruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 15. Februar 1925 Anzeige zu machen.

Wattenscheid, den 29. Januar 1925? *

Das Amtsgericht. \

Ter

{106780]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Händlers Oskar Wadewitz iny.Dóöbeln wird zur Abnahme der Schluß-

nung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußyver- zeichnis der bei der Verteilung zu berüdck- sibtigeuden Forderungen und zur Bescbluß- tafsung der Gläubiger über die nicht ver- wertbaren Vermögensstücke der Schluß- termin aut den 21. Februar 1925, Vor- mittags 10 Uhr, vor dem hiesigen Amts- gerichte bestimmt.

Amtsgericht Döbeln, den 28, Januar 1925.

5 a.

Verpflichtung: auferlegt, von dem Besiß“

- | Schlußverzeichnis der bei dex „zu berücksihtigenden Forderungen. und zur, .| Beschlußfassung der Gläubiger über die | nit verwertbaren Vermögensstücke fowie}

«

Grünberg, Schles. [106789]

In dem Konkursver!ahren über das Ver- mögen des Kaufmanus ODswa]d«Golding in Grünbera. i. Schl ist Terifin zur Prü- fung nachträglich angemeldeter Fordexungen auf den 21. Februar 1925, Vorm. 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht, - Zimmer Nr 34, anberaumt '

Amtsgericht Grünberg t. Schl.

Holzminden. [106794]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachers August Meier in Lobach ist an Stelle des bis- herigen KenkfuWwerwalters Vogel der Kaukmann Ernst Bentz hierselbst vorläufig bestellt. Termin zur Gläubigervertamm- lung ist auf den 26. Februar 1925, Morgens 114 Uhr, bestimmt. ordnung : l. Bericht des Konkursverwalters insbesondere über den Vermögensstand 2. Beschlußtkassung über Beibehaltung des einstweilen bestellten Konkursverwalters Beny 3. Beicblußtassung. über weiter zu ergreirende Waßnabmen bezäl. Fort-

4 tührung des Konkursaverfahrens.

Holzminden, den 28. Januar 1925 Der Gerichte schreiber des Amtsgerichts.

Könß4gsberg, Pr. [106798]

Das Konkursrerkahren über das Ver- inögen des Kaufmanns Simon Pargament, Königsberg, Pr., Vordere Borstadt 15/16, wird, nachbdem der im Vergleichstermin vom 6. Oktober 1924 angenommene Zwangsvergleib durch rechtékräftigen Be- [chluß vom 25. Oktober bestätigt ift, hier- durch aufgehoben.

Amtsgericht Königsberg, d. 10. 1, 25,

Königsberg, Pr. [106799] Das Konkureverfahren über das BVer-

môgen der Einkau}êgenossenschaft der

Zigarrenladeninhaber Ostpr. E. G :

b. H. in Königsberg, Pr., wird - va er-

folgter Abhaltung des Schlußtermins

hierdurch aufgehoben.

Amttgeriht Königsberg, den 27. 1. 1925.

Marienwerder, Weastpr. [106811] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kautmanns Otto Heinrich in Marieawerder if ur Abnahme der Schlußrehnung des Verwalters, zur Er- hebung von Einwendungen gegen das Berteilung

¿ur Anhörung der Gläubiger über dj¿Exr- stattung der Auslagen und die Gewährung

] einer Vergütung an die PViitglieder des

Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf

den 26. Februar 1925, Vormittags 10 Uhr,

vor dem Amtsgericht hierselbst bestimmt. Amtsgericht in Marienwerder, Wpr.

NosSen. aier - gu [106817] In dem Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Nossenèr Maschinenfabrik, G. m. b. H. in Nossen ist zur Anhörung der Gläubiger versammlung über die Ein- stellung des Verfahrens roegen Mangels an Masse ein Termin aufden 16. Februar 1925, Nachm. 2 Uhr, vor dem Amts8- gericht Nossen anberaumt. Amtsgericht Nofseu, am 29. Januar 1925.

À Ronsdorf. N [106826]

In dem Konkursverfahren über das Ver-- mögen der Kommanditgetellshaft Königs & Hager in Nonödorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung .des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis dèr bei der Verteilung zu berüdcksihtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die niht verwertbaren Rem ea sowie zur Anhörung der. Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge- währung einer- Vergütung an die Mit- glieder des Gläubigczauêsshusses der Schlußtermin auf den 18. Februar 1925, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amts- geriht bierselbst, - Zimmer Nr. "9, bes stimmt. :

Ronsdorf, den 23. Januar 1925,

Amtsgericht.

%

Scheibenberg. [106828]

In dem Konkursverfahren über das Ver- mögen der Schlettauer Spitzen- und Perlen-Industrie August Keßler in Schlettau ist zur Prütung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 19. Februar 1925, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Scheibenberg anbe- raumt worden. (

Scheibenberg, den 29. Januar 1925,

Das Amtsgericht.

Vreden, Bz. Münster. [108781

In dem Konkurêëverfahren über das Vermögen des Kautmanns Franz Redders in Stadtlohn ist zur Prüfung der näch- träglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 20. Februar 1925, Bormittags 10 Uhr, vor dem Amtzgericht in Vreden, Zimmer Nr. 6, anberaumt.

Vreden, den 24. Sanuar 1925.

Das Amtsgericht in Vreden.

[106840]

Wesermlüinde-Geestemünde.

Im Konkurie der „Hagefi Houyver- wertunge-Aktiengesellschaft in Geestemünde toll eine Abschlagéverteilung vorgenönimen werden. Der zur Verteilung verfügbare Massebestand beträgt 40 488, "ju&be- rücksichtigen find Æ# 58 892 an Forde- rungen. :

Wesermünde-Geestemünde, den 31. Ja- nuar 19295,

Der Konkursverwalter.

Tage®s-

Arnsberg. u 7106753] Durch=Be1chluß vom 16. Januar 1925 ist übêr die Fiuma NMubrtaler M#vel- werfftätte® in Freienohl. die Geichäfts- au!sicht: erheut, angeordut, *418 Aufsichts- person ist“ der Vücherrevisor? Severin L Arnsberg bestellt Arnsberg, den 16. Januar 1925, Das Amtsgericht. K V Éingednvam dom Baden-Baden. [106754] Die Ge1chäftéaufficht über das Ver- mögen der Finna Autohaus Heller G. m. b. H. in Baden it beendet nade der unterm 7. L 1925 bestätigte Zwangs: veraleich rechtsfrärtig geworden ist. Baden, den 29. Januar 1925. Der Gerichtsschreiber des bad. Amtsgerichts.

Barmen, [106755]

Ueber das Vermögen der Finma Freitag &@ Böte G m. b. H, mechanische Gummibandweberei in Barmen-U . Mäter- straße 2, wird zur Abwendung des Kon- furéverfahrens die Ge1chättéautsiht an- geordnet. r Hermann Erdelmann ü Barmen, Parlainentístr. 28, und Herr Okto Pik in Barmen, Brögelerstr 3, werden mit der Führung der Geschäftsaufsicht betraut. Nn. 3/25

Barmen, den 30. Januar 1925,

Amtsgericht.

Bergen, Rügen. [106756] Veber das Vermögen des Haus- und Konditoreibesißers Hans Friebe in Sellin wird die Geschäftsaufsiht angeordnet. Aufsichteperson ist Kaufmann Hermann Brekenkfeld in Bergen a. N Bergen a. N., den 29. Januar 1925, Das Amtsgericht.

Blankenburg, Harz. [106757]

Die durch Beichluß hiesigen Amtsgerichts vom 9. Oktober 1924 zur Abwendung des Konkurses angeordnete Geschätteaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Wil- helm Corves, in Firma August Corves in Blankenburg am Harz, Manutaktur- waren- und Konkektionsgeschäft, ist, nah- dem drei Monate- teit der Anordnung verstrichen find und der den Zwangts vergleih vom 3. Januar 1925 bestätigende Be)chluß hiesigen Amtsgerichts vom gleichen Tage Rechtskraft erlangt hat, aufgehoben.

Blankenburg am Harz, den 27. 1. 1925.

Das Amtsgericht. Ï

Flensburg. (1067599

Die Geschättsaufsicht über das Ver«, mögen der Firma C. M. Hansen, Ge- fell)chaft mit be1chränïter Haftung in Flenóburg, ist durch Beichluß des unter- zeichneten Gerichts vom 15. Januar 1925 aufgehoben, da die Zahlungsschwierigkeiten beboben sind.

Flenéburg, den 26. Januar 1925.

Das Amtsgericht.

Gera, Reuss. [106760] Ge1chättsaufsicht: Hempel & Kunstmann, Tuchgroßhandlung, Gera, Nikolaistraße 17. Tag derx Anordnung : 30. Januar 1929. Autsichtépeïon: Bücherrevisor Richard Gen\chel in Gera, Viktoriastraße 16. Gläubigerbeirat : a) Kaufmann Alfons Hein in Gera, Shlelzer Straße 6, b) Kauf- mann Felix Luboldt in Gera, în Fa. Fr. Feistkorn A -G. in Gera, c) Kauf- mann Georg Scheibe in Gera in Fa. Scheibe & Co. in Gera. Gera, den 31. Januar 1925. Der Justizobersekretär des Thüringischen Amtsgerichts,

Göttingen. [106761]

Veber die Firma Friedrich Hofmeister und Sohn in Göttingen,“ Logestr. 24 a, Inhaber Friedrih Bohn und Emil Bohn in Göttingen, Sägewerf und Holzhand- lung, wird auf den Antrag der Inhaber vom 9. Januar 1925 heute, am 28 Ja- nuar 1925 Vormittags 9 Uhr, die Ge- \chätt8aufsicht zur Abwendung eines Kon- furies angeordnet. Der Rechtsanwalt Dr. Gärner in Göttingen wird zur Aufsichts- person bestellt.

Amtsgericht Göttingen, 28. L. 1925,

Hambuarg. [106762] Die Geschäftsaufsicht is angeordnet über das Vermögen: 1. des Kaufmanns Karl Gustav Scheu, in Firma Gustav Scheu, Export in eleftri\hen Bedarfs- artifeln, Kreuzwea 24 1V, Aufsich!sper)on : H Lartung, Gr Theaterstraße 37, 2. der offenen Handelsgetellihatt in Firma F, H. C. Holzmann & Sohn, Geschäkts- lokal : Georgéplay 8/10, Läger : Norder- straße 95/97 und Humboldtstraße 14/16, Holzhandlung. Aufsichtéperson: Emil Korn, Glockengießerwall 8. Hamburg, 30. Januar 1925, Das Amtsgericht.

Koblenz.

Die über. das Vermögen der Firma Weber & Vogel, G. m. b H, Zucker- waren- und Schokoladengroßhandlung in Koblenz, verhängte Ge|chäftsaufsicht wird aufgehoben, da innerhalb der geseßlichen Frist ein Antrag auf Eröffnung dès Ver- gleihsverfahrens- nicht gestellt worden ist.

Koblenz, den 29. Dezember 1924,

Das Amtsgericht,

tue M.-Gladbach. [106764] Das Ge])chäftsaufsichtäverfahren über“

{106763

die Firma Wilh, Köntges, mech. Kleider- \

fabrik und Tuchgroßhandlung hierfelbst, ist infolge rechtéfkräftigen Zwangsvergleichs beendet. M.-Gladbach, den 23. Januar 1925. : Amtsgericht.

Nürnberg. [106765]

Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 29, Januar 1925 die Geschäftsautsicht über die Geschäftsführung des Holzhändlers

c

Hans S@{@midt în Nürnberg, Aeußere Ziegelgasse Nr. 6, Allcininbabers der Fitma Hans Schmidt, Ho1zhandlung dort- felbst, angeordnet Aursichteyerion: Kons ftantin Enalert, (Großfautmann in Nürn- berg, Hötener Straße 13/1 : Gerichtéschreiberei des Amtsgerichts.

OiTenbach, Main. { 106766] Die Geschäftsaufsiht über das Vers mögen der Firma Bruno Nosemann, - Offenbach a M., wird. nacdem- der in dem Vergleichstermin vom 7 Januar 1925 angenommene Zwangêvergleih durch rets fräftigen_ Beschluß vom 7. Januar 1925 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Offenbach a. ‘M., den 28. Januar 1925, Hessishes Amtsgericht :

Rüdesheim, Rhein. (106767)

Veber das Vermögen des Kaufmanns Hermann Laut, Fnbhabers der Firma Kail Kremer Nachf in Geisenheim am Nhe1n, ist am 30 Januar 1925, Vorm. 9,20 Uhr, die Geschättsautsicht angeordnet worden, Zur Aufsichtsperson. wird Prozeßagent Heinz in Nüdesheim bestellt.

Nüdesheim, den- 30. Januar 1925.

Das Amtüögericht. /

Saalfetd, Snate. [106768]

Auf Antrag der Frau Fricda Breuel, hier, wird die Autsiht über deren Ges ichäftsführung zur Abwendung des Kon- furavertahrens angeordnet und Schiedss mann Adol Drösfiger. hier, Saalsträße 38, als Geichäfteaufsichtsperfon bestellt.

Saalteld, S., den 30 Januar 1925 Thüringi|ches Amtsgericht Abteilung,

Seligenstadt, Hessem. 1106769]

Für den Schuhfabrikanten Adam Heyl in Harreshausen wird beute, am Freitag, den 30. Januar 1925, Vormittags 10 Uhr, die Geschäftsaufsiht zur Abwendung des Konkursvertah1ens angeordnet. Als Ge- \häftsautsihtéperson mird Rechtéanwalt Löb in Seligenstadt bestellt.

Seligenstadt, den 30. Januar 1925.

Hessisches Amtsgericht.

Wohlau. 106770] Ueber das Vermögen der irma Ge- shwiiter Beck in Wohlau i zur Abs wendung des Konkurjes die Ge\chä1ts- autsiht angeordnet Ge1chäftéau!sichts- person: Geschäftsführer Franz“ Wawrok in Wohlau ia Amtsgericht Wohlau. F.

8. ZTarif- und Fahrplanbekannt- machungen der

Eisenbahnen.

[106841] t Neichsbahngüteriarif Deft C LL, Nyusnahmetarife. Amte

Mit Gültigkeit “vom 9 Februar (92e, de:

wird der Ausnahmetarif 45 durch Aufnah von Ruhpolding und Salzburg in den Geltungsbereih und durch Erweiterung des Warenverzeichnisses ergänzt. Auekunft durh die Abfertigungen. Altona, den 30 JIanuar 1925 Deutsche Neichsbahn-Gesellichaft. Reichsbahndirektion Altona.

[106842] ; Reichsbahn-Tiertarif (Nr. 502 des Tarifverzeichnifses).

Mit. tofortiger Gültigkeit werden im Abschnitt D, Seite 27 des Tarifs, die Be- stimmungen für Frankfurt (Main). Viel« hof geändert. i i

Nähere Auskunft geben die beteiligten- Güterabfertigungen sowie die Ausfüntet der Deut1chen Reichsbahn, hier, Bahnhof Alexanderplay.

Berlin, den 30. Januar 1925.

Deutsche Reichsbahn-Gesell schaft. Neichébahndireftion Berlin. -

[106843] | ,

Durchfuhr-Ausnahmetarif D 32 für

bestimmte verkehrswichtige Güter. Verkehr Belgien—Schweiz.

Mit Gültigfeit vom 1. Febritarx 1925 tritt bis auf Widerruf der Durthtuht=- Ausnahmetarif D 32 für den Verkehr _ Belgien —Schweiz in Kraft Er entbält” Fracht\|ätze tür bestimmte verkehréwihtkige Güter verschiedener Art, die fogleih im Abtertigungöwege angewendet werden. Bee sondere Vergünstigungen werden bei Auf-

lieferung bestimmter Mindésimengen inner-

halb bestimmter Fristen gewährt. Die näheren Bedingungen für die Anwendung des Tarifs sowie die Bestimmungen über Frachtberechnung und Frachterhebung sind aus dem Tarif ersichtlich Der Tari! kann zum Preise von 25 Neichspfennig von dem Druckjachenlager der Reichsbahndirektion Köln bezogen werden. Köln, den 29. Januar 1922. Reichsbahndirektion. * N [106844] Bekanntmachung. N Tv. 63. Nachtrag 11 vom 15. 1. 25: A Le Entfernungen find richtigzît4 ellen: Birkenfeld (Stadt) —A1chaffenburg Hbf. von 141 in 191, SEeE TEAA Hbf. von 117 in 197.

München, den 29. Januar 1925. Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft, Tarifamt bei der Gruppenverwaltung Bayern.

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Fnhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen 2c.

Durchführungsbestimmungen zum Geseß über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen.

Betanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 3 des Reichs geseßblatts Teil I.

Preußen,

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. E zur 25. Preußisch-Süddeutschen (251. Preußischen) Klassen- otterie. :

Amiliches.

Deutsches Reich. Der Ministerialdireklor im Reichsfinanzministerium Den- hard ist in den einstweiligen Ruhestand verseßt worden.

Durcführungsbestimmungen

zum Geseß über-die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen.

Vom 31. Januar 1925.

Auf Grund des § 20 des Gesezes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen D auliecinaaaeit) vom 30. August 1924 (REBl. 11 S. 252), des § 21 der Renten- banfverordnung vom 15. Oktober 1923 (RGBl. 1 S. 963) und des § 215 der Reichsabgabenordnung wird hiermit ver-

ordnet: Erster Abschnitt.

Belastung der land-, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Grundstücke nach dem Liquidierung8gesetßz,

8 1.

(1) Für die Festsezung der Grundschuld 4 des Liquidierungs- gesezes) ist die Veranlagung des Grundstücks zur Vermögensteuer 1924 zugrunde zu legen; die Höhe der Grundschuld beträgt 5 vH des tür die Vermögensteuer 1924 berichtigten oder nachträglich erm'ttelten Wehrbeitragewerts (8 4 Abs. 2 des Liquidierungsgeseues, § 2 dieser Verordnung) Mit Rücksicht aur die Person des Eigentümers find Grundstücke jedo dann betreit, wenn die Vorausfezungen des Art. IIL 8 2 des Geseyes über die Besteuerung der Betriebe vom 11. August 1923 oder der & 13, 14 der Dunchjührungsbestimmungen zu diesem Geseg vom 23. August 1923 im Zeitpunkt des JInkrafttretens der Nentenbänkverordnung für den Eigentümer vorgelegen haben. Der gleiche Zeitpunkt ist maßgebend für die Entscheidung der Frage, ob ein Grundstü dauernd land-, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen

Zweken gedient hat i (2) Die MEtariagung zur Vermögensteuer 1924 ist vorbehaltlich der Bestimmung des § 7 au dann mafgebend, wenn sie noch nit Hat eine endgültige Veranlagung noch

uvanfehtbar geworden ist. i g nit stattgefunden, 10 tritt die vorläufige Veranlagung an

ibre Stelle. Aenderungen der Veran'agung durch Rechtsmittel- entiheidung, Neuveranlagung, Berichtigung oder eine andere Nertügung sind zu berücksichtigen, 1oweit sie dem Finanzamt vor der Erteilung des Grund\{uldbescheides 4) bekannt geworden sind.

S2 i

Als berichtigter oder nacträglih ermittelter Wehrbeitragêwert im Sinne des § 4 Abs. 2 des Liquidierungsgeseßes gilt der für die Vermögensteuet 1924 zugrunde gelegte Wehrbeitragöwert. Soweit Grundstücke zwar mit der Grund)chuld belastet sind, aber zur Ver- mözensteuer 1924 nicht herangezogen worden sind, ist ihr Weh1beitrags- wert nah den für die Vermögensteuer 1924 geltenden Grund\äßen zu ermitteln: die Grunds{uld ist noch diesem Werte zu bemessen.

S 9.

{) Von der Grundichuld sind Grundstücke betreit, sofern die Werte 1 Abs. 1 Satz 1, § 2) aller am 31. Dezember 1923 in der Hand eines Cigentümers vereinigten belasteten Grunèestüe insgesamt 6000 Re1ichemark nicht erreibt haben Für die Bemessung der Frei- grenze "ind die belasteten Grunestücke auch dann zusammenzuecbnen, wenn fie zur Vermögensteuer 1924 zusammen veranlagt worden find.

(2) Ergibt sich in den Fällen des § 8 infolge der Teilung des Grundstücks daß der Wert des dem bisberigen Eigentümer verbleibenden Teilgruntstücks unter Zurechnung seiner übrigen der Belastung unter- liegenden Grundstüce inëgeiamt 6000 Neichêmark nicht erreicht, fo fann das Finanzamt die dem bisherigen Eigentümer verbleibenden Grundstücke von der Grundschuldbelastung freistel'en; auf Antrag ist es zur Freistellung vervflichtet Das gleiche gilt für den auf den Erwerber übergehenden Teil des Grundstücks, sofern dieses unter Zu- rednung seiner übrigen der Belastung unterliegenden Grundstücke ins- ge\amt den Wert von 6000 Reichemark nicht erreicht: Erhöht sich in'olge des E1meibs der Wert der getamten in der Land des Erwerbers befindlid:en, ter Lelastung unterliegenden Grundstücke auf mindestens 6000 Reidêmark, so sind auch die biéber nicht belasteten Grundstücke des Erweriberé durch Verfügung des Finanzamts (Grundschuldbescheid)

mit der Grund|chuld zu belasten.

S 4. Das Finanzamt seßt den Betrag der Grundschuld fest und- erteilt dem Eigentümer hierüber einen \{riftlihen Bescheid (Grundschuld-

bescheid). Ct Di

Gegen den Grunds{uldbescheid ist das Berufungsverfahren nah

der Neich8abgabenordnung gegeben. 8 6.

(1) Das Rechtsmittel kann nicht darauf gestüßt werden, daß das Grundstü bei der Veranlagung zur Vermögensteuer zu boch be- wertet worden fei; jedoch fann geltend. gemacht werden, daß das Grundstück mit Rücksicht auf seine Zweckbestimmung oder die Person des Eigentümers niht der Landabgabe unterlegen habe.

(2) Soweit das Grundstück niht zur Vermögensteuer 1924 heran-

zonen worden ist, gelten für die Zulässigkeit des Nechtsmittels die Vorschriften der Reich8abgabenordnung ohne die in Abs. 1 vorgesehene Beschränkung entsprechend. Ls

S7

Wird die Veranlagung des Grundstücks dur Rechtsmittel- entscheidung, Neuveranlagung, Berichtigung oder eine andere Ver- fügung für die Vermögensteuer 1924 geändert, so ist der Grund- \chuldbescheid von Amts wegen entsprehend zu berichtigen.

88. }

(1) Ist cin belastetes Grundstück nah dem 31. Dezember 1923 geteilt worden oder wird es geteilt, so kann das Finanzamt die Wehr- beitrag8werte für die Teilgrundstücke nach. den für die Vermögen- steuer 1924 geltenden Grundiägen ermitteln und die Grundschuld auf die Teilgrundstüke nah Maßgabe der Wehrbeitragswerte in der Weise verteilen, daß jedes Grundstück für die nach der Teilung des Grundstücks fällig werdenden und im Zeitpunkt der Zustellung des Verteilungébe)heids noch nicht erhobenen Zinfen nur mit dem zu- geteilten Betrage haftet. Auf Antrag eines der beteiligten Grund- stüctseigentümer hat das Finanzamt die Verteilung vorzunehmen. Veber die Verteilung ist ein schriftlicher Be\cheid zu erteilen (Ver- teilungsbescheid) und allen beteiligten Grundstückseigentümern mitzu- teilen. Der Bescheid wirkt für und gegen alle beteiligten Grund- stücks8eigentümer.

(2) Die beteiligten Grundstükkseigentümer find berechtigt, gegen den Verteilungsbesheid die Beschwerde nah den §§ 224, 281 der Reichzabaabenordnung einzulegen. § 282 Ab}. 1 der NReichs8abgaben- ondnung findet feine Anwendung. In dem Beschwerdeverfahren ist den beteiligten Grundstücseigentümern, die keine Beschwerde eingelegt haben, Gelegenheit zu geben, sich zu äußern; die Beschwerdeentscheidun wirkt für und gegen alle beteiligten Grundstückseigentümer und ist ihnen mitzuteilen. H

S--9,

Soweit die Grund\{uld auf Grundstücksteile verteilt ist und die Grundstüdsteile verschiedenen Eigentümern gehören, haften die Eigen- tümer der einzelnen Teile tür die nah der Teilung des Grundstücks fällig werdenden und im Zeitpunkt der Zustellung des Verteilungs- beiheids noch nit erhobenen Zinsen nicht persönlich als Gesamt-

schuldner. § 10.

Als Wert des Streitgegenstandes 289 der MNeichsabgaben- ordnung) gilt der dreifache und, wenn keine Entscheidung in der Sache ergeht, der einfache Betrag der nah dem streitigen Grundsc{uldbetrag zu berechnenden Jahreezinfen.

Cigeniümer und dem

(1) Für das Verhältnis zwischen dem j soweit

Nießbraucher eines belasteten Grundstücks zueinander gilt, nichts anderes vereinbart 1, foigendes: i i i a) im Falle der entgeltlihen Bestellung eines Nießbrauchs ift

der Eigentümer zur Zahlung von einem Viertel, der Nießs

braucher zur Zahlung von drei Vierteln der Zinsen vers.

pflichtet. Soweit die Verteilung der Zinsen den Nieß- braucher oder den Eigentümer übermäßig belastet, hat das Pachteinigungéamt au! Antrag eine anderweite Festsezung des Entgelts vorzunehmen; i i i

b) im Falle der unentgeltlichen Bestellung eines Nießbrauchs gilt der Nießb1aucher als allein belastet. |

(2) Auf das Verhältnis zwisden Eigentümer und Nießbraucher finden die Bestimmungen des § 17 der Vorläufigen Durhführungs- bestimmungen zur Rententaukverordnung entsprechende Anwendung.

(3) Die Landeéregierungen werden ermächtigt. tür Fälle, in denen die Nutzung des Grundstücks auf Grund Landeérechts nit dem Eigentümer zusteht, Bestimmungen über die Verteilung der Zinslast im Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Nußungéberechtigten zu treffen. ;

Zweiter Abschnitt.

Abwieklung der bisherigen Belastung der industriellen, gewerblichen und Handelsbetriebe einschließlich der Banken. § 12.

Auf Grund des § 3 des Ligquidierungsgesezes und des § 2 der Zweiten Verordnung über das Inkrafttreien der Geieße zur Durch- führung des Sachve1ständigengutachtens vom 10. Oftober 1924 ist die Belastung der - industriellen, gewerblichen und Handelebetriebe ein- \cließlich der Banken mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aukgeboben Die Schuldverschreibungen sind zu vernichten oder den Unternehmern aut Antrag zurückzugeben. Die Deutsche YNentenbank ha! über das Necht zum Antrag auf Nückgabe eine Bekanntmachung im Deutschen Meicbéanzeiger und anderen geeigneten Blättern zu erlassen Das Necht erli1dt einen Monat nah Bekanntmachung im Neichsanzeiger nträge aut Nückgabe müsien bis zu diejem Zeitpunkt der Deutschen Rentenbank zugegangen jein.

8 13.

Schuldverschreibungen, die zurückzugeben sind, werden mit dem Vermerk „Ungültig*® versehen. Der Vermerk fann im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellt werden.

8 14.

(1) Soweit nicht gemäß § 12 Anträge auf Rückgabe der Scbuld- verschreibungen gestellt find, find die Schuldverschreibuvgen durch die Deut\che Rentenbank zu vernichten. Ueber die Vernichtung ist ein Protokoll aunzunehmen, das von zwet zeichnungsberehtigten Vertretern der Deutschen Rentenbank zu unterschreiben ist.

(2) Die Deutsche Rentenbank ist auf Antrag eines Unternebmers verpflichtet, die Vernichtung zu be)cheinigen.

8 15.

Die Verpflichtung zur Entrichtung rückständiger Leistungeu wird dur die Rückgabe oder Vernichtung der SWuldverschreibung nichk berührt. 5

Soweit Zinsen nach § 3 Abs. 2 des Liquidierungsge!eßes geshuldet werden, können fie in geseulihen Zahlungsmitteln richtet werden.

nd

ente

S 17 2 7

Soweit Unternehmer noch nachträglich für die Zeit vom 1. Of- tober 1923 bis zum 30. Septeinber 1924 herangezogen werden, ift die Ausstellung einer Schuldver|1chreibung nicht erforderlich.

Dritter -Abs@hnit{. Rechtsstellung der Deutschen Reutenvauk. 8 18.

(1) Die Reichsregierung und die Neichsbauk bestimmen auf Grund des § 17 des Liquidierung8geseßes je cinen Kommissar und einen Vertreter dieses Kommissars. Die Kommissare tühren die Amtsbezeichnungen: „Kommissar der Reichsregierung bei der Deutschen Rentenbank“ únd „Kömmissar der Reichsbank bei der “Dentschen Rentenbank". |

(2) Den Kommissaren ist gemäß § 17 des Liquidicrungsge!chzes über alle Angelegenheiten und Geschäste der Deutichen Rentenbank Aufschluß zu geben. Sie sind zu den Sitzungen des Vetwaltungs- rats, des Aufsichtsrats und der Generalversammlung trechtzeitig zu laden; auf ihr Berlangen sind sie in der Sitzung jederzeit zu hörén. Das Einspruchêrecht gegen Maßnahmen der Deutschen Rentenbank wird von ihnen in den Sitzungen des Verwaltungsrats, des Aufs sichtsrats oder der Generalverjammlung mündlich, außerhalb dieser Sigungen \ch{rittlich ausgeübt. Die Organe der Deut'chen Renten bank sind verpflichtet, die Maßnahmen, gegen die Ein1pruch erhoben wird, zu unterlassen oder rückgängig zu machen; entgegenstehende An- weijungen des Verwaltungsrats oder des Aufsichtsrats fowie ent- gegenstehende Beschlüsse der Generalversammlung treten außer Krafft.

8 19,

Bei der Entrichtung der Rentenbankzinsen und der Vollstreckung

wegen folcher Zinsen ist cine Rentenmark oder cine Goldmark einer

Reichsmark gleichzuseßen. A § 20. L der Zweiten Durchführungs8-

Die Ablöfungsbefuguis gemäß § 2 bestimmungen zur Mentenbankverordnung vom 17. Dezetnber 1925 wird aufgehoben. 8 21

Außer im Falle des F 12 des Liquidierungêgefcßzes darf die Deutsche Rentenbank die Rentenbankiheine nur mit Genebmigung der Neichsregierung autrufen oder einziehen.

Vierter Abschnitt. Vrivate Nechtsverhäitniffe, 8 22. 7 i

(1) Lautet eine Schuld aur Mentennark, fo kaun die Zahlung auch dann in geseßzliben Zablungêemitteln erfolgen, wenn Zahlung in Rentenmark auedrücklih bedungen ist. Bei der Zahlung ift eine Rentenmatk einer Reicbémark gleizuleyen. E

(2) Die Bestimmungen des § 01 Ab}. 2 der vorläufigen Durch- führungsbestimmungen zur Rentenbankverordnung- bleiben unberührt,

Die Bestimmung des § 22 findet auf Wechsel und Schecks, die auf Rentenmark lauten, au dann Anwendung, wenn der Aus|-eller durh den Gebrauch des Wortes „cffeftiv“ oder eines äbnlichen Zu- sazes die Zahlung in Nentenmark ausdrüdcklich bestimmt hat.

Füntter Abschnitt. Schluftbestimmungen. 8 24.

Erstattungeu in Neutenbankiachen unterbleiben, wenn der zu er- stattende Betrag fün Neichsmark voraussichtlich nicht überschreitet und die Eistattung nicht beantragt wird.

8 29.

Soweit sich niht aus dem Liquidierungégesey oder dieter Bers ordnung ein anderes ergibt, bleiben die Vorläufigen Durchführungs- beitimmungen zur Nentenbankverordnung und die Zweiten Din ch- tührungebeitimmungen zur Mentenbankvero1dnung in Kraft. Dle gelten für die Durchführung des Liquidierungsge!eßes ent1prece!

8 26. :

Diese Verordnung tritt, soweit sie die Belastung der laud-e forstwirt1chaftlicen oder gärtnerinchen Grundstücke nah dem Liquts dierungaaeiep 1egelt, mit Wirkung vom 1. April 1924 în Kia'tk. Im übrigen tritt sie mit dem Tage in Kraft, der auf ihre Ber-

| findung im Neichegefegblatt folgt.

Berlin, den 31. Januar 1925. Der Reichsminister der Finanzen. J, V.: Popit.