1925 / 44 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Feb 1925 18:00:01 GMT) scan diff

30. Der Vorsißende leitet die Veckaibikng und Beratung. Jeder Beisißer kann Fragen und Anträge stellen; die Anträge sind zur

l entscheiden oder sie ganz oder zum

verweisen. : i

enpgrtigen n eine vorläufige Regelung treffen. ür

gilt

nur zum Teil \pruchreif ist.

Mninnmnas u bringen. i Der Vorsißende sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sißung. A

__ Parteten und ihre Vertreter sowie Zeugen und Sachverständige, die den zur Aufrechterhaltung der Ordnung erlassenen Anordnungen nicht Folge leisten, können auf Bell des Reichsschiedsamts aus dem Sißungszimmer s werden. Machen sie sich einer Ungebühr culdig, so kann das Reichsschiedsamt vorbehaltlich der stra E ichen dd ung gegen sie eine Ordnungösstrafe bis zu ein undert Reichsmark festseßen. Der Beschluß des Reichsschiedsamts und. eine Veranlassung ist in die Niederschrift V 20) aufzunehmen. Für je Zahlung und Beitreibung von Ordnungéê]strafen gelten due §§ 65, 66 entsprechend; die eingehenden Beträge sind wie Gebühren zu

behandeln. ehandeln 31

den Hergang der Beratung und über das Stimmenverhältnis bei der Abstimmung ist Schweigen zu beobachten. Das Reichsschiedsamt kann in besonderen Fällen auf Grund einstimmigen Beschlusses Aus-

nahmen zulassen,

32

Das Neichsschied8ami entsFeitet in der Beseßung wie sie in & 368 n Abs. 5, 6 der Neichsversicherungsordnung in der Fassun

des Gesetzes über das Neichsschiedsamts vom anuar 1922 (Neichsgeseßbl. 1 S. 3) E 1st. Dabei müssen di der Aerzte und der Krankenkassen unbeschadet der, Vorschrift des § 34 e in gleicher Zahl mitwirken. Sind sie in ungleicher Zahl erschienen, lo scheiden überzählige He bei der Beschlußfassung aus. Sie önnen sih jedoh an der Beratung beteiligen. er in überzähliger Anzahl erschienenen Gruppe bleibi überlassen, zu bestimmen, wer ausscheidet. Mangels _Simgung darüber scheidet der nah dem Lebensalter jüngste Beisißer dieser Gruppe aus. S3:

Ein an den streitigen Arztverträgen oder den Vorverhandlungen des erra oder an der Entscheidung des Schied8amts beteiligtes Mitglied soll bei der Beshlubfaslun des Neichsschieds- amts nicht mitwirken. Das gleiche gilt hin ichtlidh G Mitglieder, die bei entsprehender Anwendung des § 1641 Nr. 1 bis 6 der Neichsversicherungsordnung von der Mitwirkung ausgeschlossen sein würden oder die wegen Befangenheit abgelehnt werden. -

Für die Ablehnung von Mitgliedern aus Gründen, die ihre Ausschließung nah Abs. 1 rechtfertigen, sowie wegen Befangenheit gelten die Le 1643, 1645, 1712 der Reichsversicherungs8ordnung entsprechend. i

1712 der E E findet auch entsprehende Anwendung, wenn ein Mitglied des Reichsschiedsamts selbst eine Tatsache E die seine Ablehnung rechtfertigen könnte oder wenn Zweifel darüber bestehen ob Gründe vorliegen, die seine Aus- \{ließung gemäß Abs. 1 rechtfertigen.

8 34.

Ist die zu einer S notwendige Anzahl von Mits- gliedern nicht vorhanden, so hat der Vorsißende unverzüglich eine weite Sißung anzuberaumen, sind auh bei dieser Sibung die ertreter der Aerzte und der Kassen niht in der erforderlichen Anzahl erschienen, so können die drei Unparteiischen die Sea treffen. Hierauf ist bei der Einladung zur Sibßung besonders hinzuweisen.

9,

Die kassenärztlichen Déreiiaicis. Krankenkassen und Kassen- verbände werden in der mündlihen Verhandlung durch ihre saßungs- d Vertreter vertreten. N :

Andere als gesetzliche oder saßungsmäßige Vertreter der Parteien kann das Reichsschiedsamt für die ganze oder teilweise Dauer der mündlichen Verhandlung widerruflih zulassen. Hierauf ist in der Ladung hinzuweisen. Die Vollmacht muß {riftli erteilt werden.

8 36. Für den Nachweis der Vertretungsbefugnis oder der Erteilung der Vollmacht gilt § 19 Sah 3 entsprechend.

8 37. Soweit keine Lo zustande kommt, ist- über die Berufung zu verhandeln. Ueber die Berufung kann auch in Abwesenheit der O Parteien verhandelt und entschieden werden, wenn in der

adung darauf hingewiesen war.

S 38. M

Bei der mündlichen Verhandlung hat das Reichsschiedsamk

durch Anhörung der Parteien die Streitpunkte und die für ihre Beurteilung wesentlichen Verhältnisse flarzustellen.

S 39.

Die Beratung und Beschlußfassung, die in Abwesenheit der arteien zu erfolgen hat, ließt sih an die Verhandlung an. Nur ie Mitglieder des Reichsschiedsamts, die an der Verhandlung teil- genommen haben, dürfen dabei mitwirken,

8 40. Z : Hält das Neichsschiedsamt die Sache noch nicht für genügend aufgeklärt, so beschließt es den erforderlichen Beweis. Für die Beweiserhebung gelten die §8 2 bis 28 entsprechend.

L 41. Das Reichsschiedsamt entscheidet über die streitigen Bu nach reiem Érmessen, ohne an die Anträge der Parteien gebunden zu sein. 56 kann die Entscheidung auf nicht streitige Punkte ausdehnen, E dies infolge der Entscheidung über die streitigen Punkte erforder» ih erscheint. / i

Bei der Entscheidung hat das Reichsschiedsamt, gegebenenfalls auch unter Zurückstellung lediglich formalrechtliher Erwägungen, darauf zu achten, daß einerseits im Rahmen der, bestehenden materiellrechtlihen Vorschriften die Interessen der Parteien gleich- mäßig angemessen berücjihtigt werden, und daß andererseits die ärzt» liche Versorgung der Versicherten nicht gefährdet wird.

8 42. i Das Reichsschiedsamt kann die angefohtene Entscheidung auch aus anderen Gründen, als in der Berufung angegeben find, ändern.

8 43. Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. er Vorsitzende den Ausschlag.

Die Bei Stimmengleichheit gibt 8 44,

Bilden si bei der Abstimmung mehr als zwei Meinungen, von denen keine mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigt, so ist zu versuben, die Mehrheit der Stimmen auf eine Meinung 2 Perrin Gelingt dies nicht, so entscheidet die Stimme des Borsitzenden.

8 45. ; Der Vorsitzende stellt die Fragen, über die abgestimmt wird. Meinunasverschiedenheit über den Gegenstand, die Mena und die NMeihenfolgen der Fragen oder über das Ergebnis der Abstimmung entscheidet das Reichsschiedsamt. § 44 gilt entsprechend.

S 46, Kein Mitglied des Reichsschiedsamts darf die Abstimmung über eine Frage verweigern, widrigenfalls die Abstimmung ohne Rücksicht auf seine Mitwirkung durchgeführt werden kann, 847. Bei der Abstimmung werden die Stimmen in folgender Reihen- folge abgegeben: 1. von den Senn der Aerzte, . von den Beisibern der Krankenkassen, * von den unparteiishen Beisißern, und zwar von dem Be- richterstatter zuerst . von dem Vorsißenden. / In der ersten und zweiten Gruppe richtet sich der Äbstimmung nah dem Lebensalter; der jüngere

die Reihenfolge Beisiber stimmt

S Die Verhandlung im Neichéshiedsamt_ ist nicht öffentli. Ueber |

¡ie Vertreter |

gehoben, so kann das Reichsschiedsamt entweder in der Sache

zu versehen und in der liedern, die bei der

h

und die R er des NReichsschiedsamts, die daran teilgenommen haben, anzugebe

versicherungsamts 6) die Schlußformel:

ist ferner der erkennende

; fienden alsbald nah adung kann au Wird di i em gemessen gehalten, so geschieht sie durch mündliche wesentlichen

assung ist von dem dazu bestimmten Beamten (S

rift aufzunehmen. allgemeinen wiederzugeben. : Ie einem weiteren unparteiishen Beisißer em er Aerzte und der Krankenkassen und dem die Niederschrift führenden

Beamten unterschrieben werden.

preiben. ) l alls eines derselben behindert ist, ausreichend,

hinderun mitgewirkt hat.

zugestellt. hatte, erhält eine Abschrift der Entscheidung des Neichsschiedsamts.

riften der Entscheidun äßliher Bedeutun a

deutung werden in den Amtlichen amts veröffentlicht.

Neichsversicherungsordnung entspre wird auf der vermerki.

übergangen, so wird sie auf Antrag A erganzt. Antrag kann ohne mündliche Verhandlung ents

es sich um einen Nebenanspru wird auf der Urschrift der vermerkt.

oder bei dessen DEtureems schrieben und mit dem versehen.

Deckung der Kosten

Beweiserhebung, der i NReichsschiedsamts erforderlichenfalls besonders angestellten Schreib»

kräfte, der notwendigen d besonderer Aufwendungen für den Ges amts Gebühren erhoben. Gebühren nicht verwendet werden.

mindestens einhundert und höchstens eintausend Reichêmark.

F eine mündliche i

die Mindestgebühr fünfzig Reichsmark.

lichen Verhandlung des Reichsschiedsamts zurückgenommen, so wird eine Gebühr nicht erhoben.

Gebühr der unter

einer mündlichen oder nicht mündlichen

auferlegt wird. Das gleiche gilt, wenn den nur teilweise stattgegeben ist.

zuerst ab. Der

Vorsihende sammelt die Stimmen.

i 8 48, l Wixd die angefohtene Entscheidung ganz oder ‘Sacte selbs e

Teil an das Schiedsamt zurü das Reichs\chiedsamt für die Zeit bis zu der

der Ausseßung der Entscheid E r Aussebßung der Entscheidung. [9 f statthaft, wenn die Sache

Dabei kann

a . a eidung i

er Erlaß einer Teilent

49, Die Entscheidung des Reichsschiedsamts ist von dem Vor- der mo zu verkünden; die Ver- in Abwesenheit der geladenen Parteien erfolgen. ründe von dem Vorsißenden für an-

e Verkündung der ende i itteilung ihres

Inhalts,

j 50. Veber die Verhandlung einshließlich der MtENi und Be luß» ) eine Nieder-

er Gang der Verhandlung ist darin im

Die Niederschrift soll von dem Vor- Bisther. je einem Beisißer

/ SE Die Entscheidungen des Reichöschiedsamis find mit Gründen Urschrift von den drei unparteiischen Mit» I uns mitgewirkt haben, zu unter- Die Unterschrift von zwei unparteiishen Mitgliedern ift,

2; Im Eingang der Entscheidung sind der Tag der Beschlußfassung

n, 8 53, Die Ausfertigungen enthalten neben dem Siegel des Reichs-

„Urkundlich unter Siegel und Unterschrift Das RNeichs\chiedsamt bei dem NReichsversicherungsamt." Sind bei dem Reichsschiedsamt mehrere Senate gebildet, so nat anzugeben. A Die Ausfertigungen vollzieht der Vorsißende, bei seiner Be- ein unparteiisher Beisißer, der bei der Entscheidung

54, Den Parteien wird je a Ausfertigung der Entscheidung

Das Schieds8amt, das die ie somlene Entscheidung erlassen

er Vorsibende kann anordnen, daß auch andere Stellen Abs erhalten. Bei Entscheidungen von grund- soll der Reichsausshuß für Aerzte und Kranken-

en eine Abschrift erhalten.

Entscheidungen des Reichs Biedéamts e achrichten de

rundsäßlicher Be- eihsversicherungs-

1673 Abs. 1, 2 der richtigingeversaung usfertigungen

8 56, Für Berichtigungen der Entscheidung gilt nd, Die

Urschrift der WSeidina und den

8 57, E

Hat die Entscheidung einen Streitpunkt ganz oder teilweise Veber den

ieden werden, wenn handelt. Die ergänzende Entscheidung ntscheidung und den Ausfertigungen

L 58, Die Vermerke gemäß §8 56, 57 werden von dem Vorsißenden von einem unparteiischen Beisißer unter- iegel des Reichsversicherungsamts 6)

(I, Tragung der Kosten.

8 59, dem Verfahren bei dem Reichsschied8amte werden zur der Entschädigungen für die Mitglieder, einer Entlohnung der von dem Vorsißenden des

In

Sachbedürfnîsse sowie etwa sonst entstehender äftsbetrieb des Reichsschieds-

Für andere Zwecke dürfen die eingehenden

8 60. j Die Gebühr beträgt für jede zur Zahlung verpflichtete Partei dlihe Verhandlung nicht stattgefunden, so beträgt

Wird die Berufung vor der ersten mündlichen oder nicht münd-

S. 01: / Wird die Spie durch Entscheidung erledigt, fo ist die iegenden Partei aufzuerlegen.

8 62. :Gndet das Verfahren in der g h Verhandlung oder nah erhandlung durch urüd- nahme der Berufung oder durh Vergleich, so bestimmt das eichs»

schiedsamt nah freiem Ermessen, welcher e Ja Genen nträgen der Parteien

D,

Die Auferlegung der Gebühren erfolgt in der das Verfahren erledigenden A oder, wenn dies unterblieben oder das Verfahren in der mündlichen Deines oder nah einer münd- lichen oder nicht mündlichen Verhandlung des Neichsshied8amts auf andere Weise beendet worden ist, in einem besonderen Beschluß. In leßterem U enügt die Mitwirkung der unparteiischen Mitglieder.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr entsteht durch die

Auferlegung.

64, Bei der Bemessung der Höbe” der Gebühr is die Lage des Einzelsalles insbesondere die bei seiner Grledigung erforderlih ge» wesene Mühewaltung und die Bedeutung des Streitgegenstandes zu

berüdsichtigen. v

8 65,

Zur Entrichtung der Gebühr ergeht eine besondere Aufforderung unter Bestimmung der Zahlungsfrist durch den Vorsibenden des Neichs\chiedsamts. Nach fruhtlosem Ablaufe der Zahlungsfrist erfolat die Beitreibung der Gebühr auf Ersuchen des Präsidenten des NReichsversicberungsamts nach den landesrechtliden Vorschriften über die Beitreibung öffentliher Abgaben.

S 66. Der Präsident des Reichsversicherungsamts kann von der Ein- iehung einer Gebühr absehen, wenn sie mit Kosten oder Weiterungen, ie in keinem Verhältnis zu der Einnahme stehen, verknüpft ist.

S 67,

Die Einnahmen und Ausgaben des Reichs\chiedsamts sind ge- sondert zu verrechnen, die Bestände gesondert zu verwahren. Die Verfügung darüber hat, unbeschadet der Bestimmung des § 66, der Vorsißende des Reichsschiedsamts. Der Präsident des Neichs- versicherungsamts bestimmt, wer im Falle der Behindecung des Vor-

unaufgefordert

versicherungsamts über die Auferlegung von Gebühren ‘in dem

%

k i Kurpdte V.Y 3

s N i

Der Meildent des Reichsversicherungsamts kann die Rechnungs- u des NReichsschiedsamts jederzeit prüfen. Der Vorsißende des eihs|chied8amts hat ihm am Schlusse eines jeden Kalenderjahres f nung zu legen.

69. / Die bei Auflösung des s vorhandenen Bestände

führt der Präsident des Reichsversiherungsamts nah Deckung aller Kosten je zur e an die Ver

ab

auf / Verteilung der auf sie entfallenden Hälfte im des Reichsversicherungsamts unter Ausschluß des Nechtswegs.

1 äl Verbände der Aerzte und der Kassen die zuleßt Beisißer zum Reichsschiedsamte gewählt haben. Sind ite mehrere Verbände vorhanden, so entscheidet über die

einer Sireitfa e der Präsident

IV, Schlußbestimmunge n.

8 70. An Stelle der Bestimmungen der Verordnung des I ers

hren vor dem Meichs\hiedsamt vom 2, Januar 1925 (Deutscher

a ies Nr. 2 vom 3. Januar ers treten die entsprehenden

Stein Be

S - L Jm übrigen gilt diese Verordnung, unbeschadet der Wirksamkeit er

n der

fgenwärtigen Verordnung vom“ Tage ihrer anntmachung tm

eutshen Reichsanzeiger - ab. TL im Deutschen Reichsanzeiger

is zu ihrer Bekanntmachung

emaiwetion Entscheidungen des Reichsschiedsamts, von“ dem Zeit- punkte worden ist.

ab, an dem das endgültige Neichssciedsamt errichtet Bexlin, den 17, Februar 1925. Das t D I

Schäffer.

Bekannimachung über die Essigsäuresteuer.

Die Essigsäuresteuer beträgt vom 1. März 1925 ab: 1. für in Anredbnung au? das Betriebsrecht oder Hiltébetriebs recht abgefertigte Essigsäure 52, 10 Neichs8mark 2. für andere Essigsäure jowie tür Essigsäure vit und Essig, die aus dem Ausland einge i

werden L A s t aa für den Doppeuzentner wasserfreier Sänre.

Berlin, den 20. Februar 1925.

1

Reichsmonopolverwaltung für Branniwein. Reichsmonopolamt,

Nebelung.

Die amilihen Jndexziffern vom 18. Februar 1925. Die au? den Stichtag des 18. Februar 1925 berecknete G1 oßs

handelätndexzitter des Statistischen Reichéamts ist mit 136,1 (Vorwoche 136,0) unverändert. Höber lagen die Preise für Weizen. Hater, Butter, Zuder, Jute, Gaeöl und Maschinenöl. toffeln,

Schwingflahs und i ; Lebenemittel lautet 134,5 (gegen 134,3) und diejenige der Industties

stoffe 139,1 (gegen 139,2).

Noggen, Milch, Baumwolle, Baumwoilgarn, Gesunfen sind die Preite tür Kar- Nind- und Scbweineflei], Kalbtelle, Welle,

Schmalz, : einige Nichteisenmetalle. Die Indexziffer der

Auch die )ieichéindexziffer für die Lebenshaltungskosten

(Ernährung, Wohnung, Heizung. Beleuchtung und Bekleidung) für Mittwoch, den 18. Februar, ist nach den Feststellungen des Statistischen Neichéamts mit 125,2 gegenüber der Vorwoche (125,1) unverändert

geblieben.

Berlin, den 20. Februar 1925. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Plager.

Bekannimachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer ö des Reichsgeseyblatts Teil 1 enthäli: die zweite Verordnung über Beiträge in der Unfallyersicherung,

vom 10. Februar 1925, und die Verordnung zur Aenderung der Verkehrsfehlergrenzen von

Meßzeräte n, vom 13. Februar 1929. Umfang % Bogen. Verkautspreis 15 Neichspfennig.

Berlin, den 20. Februar 1925. Gesetzsammlungsam1. J. V.: Alieckna.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 6

des Reichsgeseyblatis Teil 11 enthält:

die Bekanntmacung über den Beitritt des Deutscken Reichs zu dem am 24. September 1923 vom Völkerbund in Genf autgelegten Piototell üter tie Echiedéflauseln im Handelsverkehr, vom 7. Fe-

bruar 1925, und / die Befannimachung über das am 20/28. Oftober 1924 in

Koblenz unterzeichnete Abkommen zur Durchjührung des Londoner Schlußprotofkolis, vom 10. Februar 1929.

Umsang: 14 Bogen. Verkau}tspreis: 30 Reichépfennig.

Berlin, den 20, Februar 1925. Geseyzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Preußen.

Die Preußishe Akademie der ften 6 Präsidenten der Physikalisch-tehnishen Reichsanstalt in Berlin Protessor Dr. Paschen zum ordentlichen Mitglied ihrer Physikalisch-mathematischen Klasse, den Senatore del Regno Professor Dr. Croce in Neapel zum korrespondierenden Mitglied ihrer Philosophisch-historischen Klasse, den ordentlichen Professor an der Universität Professor an der korrespondierenden Klasse gewählt.

e A

Nichtamtliches.

Deutscher Reichstag. 99. Sißung vom 20. Februar 1925, Vormittags 10 Uhr.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher 3eitunasverleger*)) Am NRegierungstische: E des Aeußere! Dr. Stresemann, eichsfinanzminister D v. Schlieben. Präsident Löbe eröffnet die Sißung 20 Minuten.

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen

Wissenschaften hat den

Universität Wien Dr. Wirtingerx gl Mitgliedern ihrer Physikalisch-mathematischen

um 10 Uhr

eden

fißenden das Verfügungsrecht hat.

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben find,

Jena Dr. Ko ebe und den ordentlichen , mindestens eine und dieser Vorwurf trifft au

; Agrarzölle find i ; | bc fn hon in diesem Vertrag vorbereitet. Die Deutsch-

Auf der nuna steht ein

e u vertr

irtshafts-

abkommen le durh den die wirischaftlichen Beziehungen.

zwishèn Deutschland und Oesterreih bis zum Abschluß eines Handelsvertrages auf breiterer Scundloge fter G belebt werden A

. Lejeune-Ju D, ; fi i des Ai vuies ie es ng (D. Nat.) empfiehlt im Namen

Reichsminister des Auewärtigzn D r. Stresemann: Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, zu den Ausführungen, die der Herr Berichterstatter soeben über den vorliezenden Vertrag ge- macht hat, wenige Worte hinzuzufügen. Der Herr Berichterstatter bat zum Auêdruck gebracht, daß nach Autfassung des Ausschusses in diesem Veitrage Deutschland mehr der gebende als der emptangende Teil sei daß der Auéschuß aber troßdem in seiner. Mehrheit der Auftassung geweien sei, dem Vertrage zuzustimmen, weil er den Vertrag nit nur unter wirtschaftlichen, fondern auch unter politisden Gesichts- punkten gewürdigt habe. Dieselben Gesichtspunkte sind für die Reichs- regierung maßgebend gewesen. Der Herr Berichterstatter hat darauf hingewiesen, daß gerade in dem Verhältnis zwischen dem Deutüchen Neich und Oesterreich alle die Bindungen, alle die Einengungen uns der Freiheit berauben, wünschentwerte L'erhältnifse zwischen beiden Staaten auf volitiihem und wirts{aftlihem Gebiete zu s{affen- Bindungen, die gegeben find einmal dur den Vertrag von Versailles anderer!eité durch den Vertrag von St. Germain und weiter aud durch völkerrehtlihe Abmachungen, die die österreihiscke Negierung im Oktober 1922 in Genf mit dem Völkerbund getroffen hat. Alle diese E E und BVindungen dürfen uns aber nicht von dem einen Biel adbringen : alles zu tun, um die Bezie î Deusch-Oesterreih und dem Deutschen Neich e nur irgend möglih zu gestalten. (Bravo !)

Wenn deshalb auch der vorliegende Vertrag den Charakter eines Provisoriums trägt, wenn wir auch in bezug auf den Verirag vor der Situation stehen, daß wir infolge des noch nicht vorliegenden nenen Zolltarits nit die feste Basis baben, die es ermöglichte irgendein Definitivum zu treffen, wenn deshalb die Fiäae erdriéi worden ist, ob es unter diesen Umständen überhaupt wünschenewer t sei, in Verhandlungen mit Oesterreich einzutreten, so haben wir das bejaht, um möglichst der erste Staat zu sein, der mit scinem deutschen Nachbarvolk einen solhen Vertrag s{ließt. (Bravo !)

: Ih glaube, wir follten auch bei dem, was hier vom Geben und

Nehmen gesprochen wird, nicht prozentual wählen, wo. der größere oder geringere Vorteil liegt. (Sehr gut! rechts.) Wenn es nach dem Willen beider Völfer ginge, so würden doch überhaupt die Grenzmauern niedergerissen, die zwischen Oesterrei und Deutschland bestehen. (Lebhafter Beifall.) Dann würden wir ein Land und ein Wütscbaftegebiet - sein, Der Gedanke, daß enge und innige freundscha!tliche Beziehungen zwischen den Deutichen und Deutschz Oesterreicher besteben, das ist doch der ersie Gesicktépunkt, der über- haupt bei der Würdigung aller dieser Verhandlungen in Frage fommt. Der ist wichtiger als alle Gesichtäpunkte einzelner Zoll- positionen. (Sehr richtig ! rechts )

Ich möchte von diesem Gesichtspunkt aus hier auch auf eine Erklärung hinweisen, die fkürzlih die deutsche Reichsregierung ab- gegeben hat, die si auf den gegenseitigen Verkehr zwishen Oester- reih und dem Deut!chen Reiche bezieht. Es ist vieltah von seiten der Deutschen und Deulsch-Oesterreicher geklagt worden, daß im Grenzverkehr Schwierigkeiten gemaht werden, die nit verständlih seien. Man hat diese Schwierigkeiten vom Standpunkt der inneren VJiessorts damit begründet, daß man gegen verdächtige Elemente Vor- sorge treffen müsse, gegen politis verdächtige und auch auf anderen Gebieten verdächtige Elemente. Ich bin der Meinung: diese Ele- mente verstehen es, sich über alle Paßvorscbriften hinwegzuseßzen (lebhafte Zustimmung); aber die ehrlichen Menschen, die hinübergehen wollen, um alte Beziehungen zroishen Volk und Volk wieder auf- zinebmen verstehen es nit, wie sih zwei befreundete Völker gegen- einander abschließen, so wie es geschehen ist. Ich freue mi, mit- teilen zu können, daß wir Anfang nächster Woche mit der Bieligen österreichischen Gesandtschaft in Verhandlungen eintreten werden mit der Absicht, die weselseitige Aufbebung des gesamten StQt oe megtvantehrs zwishen Deutschland und Oesterreich n die Wege zu leiten (Bravo!) Wir werden diese Maßnahmen auch unter dem Gesichtépunkt betraten, innerhalb der politischen Bindungen, die uns au!erlegt find, alles zu tun, um wenigstens auf diesen Gebieten die Einheit der Empfindung zwischen beiden Völkern R E Gesekgebung zum Auédruck zu bringen. (Lebhafter

Abg. Dr. Hilferding (Soz.): Das ih8- ae U Lat A nttenbung Bef Artifels 48 der Verfassung

i , 1 Hande ür die ni

den Artikel 48 gedacht hat. hi müssen ur Mg Se mine am riet S diese Verleßungen unmöglih machen. Wir haben an jeher I N Oesterreichs gewünscht und den großdeutschen Bie lee det v F D o wie die Sozialdemokraten in Oesterreich. Reautues E s ; a Dan so lange eine vernünftige Habel li eff U N R e Dumping kann für die deutsche R as rlich werden. Die baldige Natifizierung des : C mmens durch- Deutschland muß daher gefordert ctrca Der LrOuer (immt troß verschiedener Bedenken dem Abh- Cinfübeutg vos Kau insbesondere gegen die beabsichtigte , Abg. Stoeccker (Komm.) protesti i is Artikel 48 der S e R O e Ytedner wirft der Viegierung mangelnde Aktivität bei den Verhand- lungen mit Oesterreih vor. Es is bedauerlich, daß dieser Vertrag Zollschranken s auf die Dauer festlegt. Wir wünschen zunächst

ollunion mit Oesterrei, man hat sih aber leider

schon mit den Verträgen von Versailles und St. Germain abgefunden die Sozialdemokraten. Die kommenden

| ind wieder einmal konsequenter als die Sozialdemokraten

lle e a Tuzerog ict meln ohne den Hinweis auf „Agrarzölle. Die Sozialdemokraten ne Ï i

Ae a s men ihn bedingungslos an.

Abg. Meyer - Berlin (Dem.): Wir haben uns kei i den Friedensverträgen abgefunden, aber wir als das cdbere irt chaflsgebiet müssen nach dem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Vesterreich Pen „Manche Bestimmungen des Vertrages erregen ja_in Wirt|chaftskreisen Bedenken, weil einige deutshe Industrien geschädigt werden, aber so geht es auch einigen österretWiben In- (irien, Es hat jeßt keinen Zroeck, darauf einzugehen, weil an der einnahme des Vertrages nicht qu ful eln ist, Bei weiteren Ver- andlungen müssen noch manche Wünsche erfüllt werden, und ich bitte E le Yegierung, dazu die Sachverständigen der Jndustrie hinzuzuziehen. Srfreulicherweise wird bier der Anfang zu dem wirtschaftlichen Zu- lamaliañg mit Oesterreich gemacht. (Beifall.)

g Das Abtko mmen wird darauf in zweiter und dritter E „hegen die Stimmen der Kommunisten anges-

T,

„Jn zweiter und dritter Beratung wird der Gesehen

ier Verlängerung - dec Gültigkeitsdauer und Ade es deutsh-portugiesischen vorläufigen

Nat berein tam mens vom 28. April 1923 auf ntrag des Ausschusses für die Handelsverträge ohne Debatte

angenomnmien.,

Die Anträge der Abgeordneten Dr S. Vp.), Bud L kEE (D, Nat) und Dr. Cu e u teform der Kriegs châdengesete, des Liquidationsgesezes und ay Entschädigung der verdrängten Grenzland- und Auslands- m a TEE quf pw des Präsidenten Löbe einem C a chuß für die Kriegsbeschädigten-

Es folgt die Beratung der Den i i i Reparationslasten und R L d des Ruhr- und Rheingebiets und ihre Erstattung durch das Reich in Verbindung mit 2 Etite ch0 Kommunisten s der N

un eines Ou a fe dieMUbrkrebite nug aule

Neichsminister der Finanzen von Schlieben: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem hohen Hause ist unter Nummer 968 seiner Drucksachen eine Denkschrift über die Reparationslasten und Schäden: der Privatwirtschaft des Ruhr- und Rheingebiets und ihre Erstattung durch das Reih zugegangen. Namens der Reichsregierung habe ich mit der Vebersendung dieser Denkschrift den Antrag verbunden, den aus. der Denkschrift sich er- gebenden Etatsüberschreitungen bei Kapital XX, 5, Titel 1 des ordentlichen Haushalts für die Ausführung des Friedensvertrags für das Rechnungsjahr 1924, soweit dieselben bereits vollzogen sind, zu- ustimmen und sih mit den noch zu leistenden Ausgaben im Wege der Etatsüberschreitung einverstanden zu erflären.

Meine Damen und Herren, die Reichsregierung löst mit der Vorlage dieser Denkschrift und der Stellung dieses Antrags die Zu- sage ein, die ih persönlih im Namen der Reichsregierung bei meiner Etatsrede im Haushaltsauëshuß gegeben habe. Ich habe, wie die Damen und Herren sih wohl erinnern werden, in meinen den Ver- handlungen vovausgehenden Ausführungen den Aus\{uß bereits davon unterrichtet, daß zur Abgeltung der Schäden, die im beseßten Gebiet, insbesondere durch die Erpressung von Kohlen- und anderen Liefe- rungen, während des Nuhrkampfs, aber auch in erheblihem Umfang nach dem Ruhrkampf enistanden sind, namhafte Zahlungen bereits geleistet worden seien und in gewissem Umfang auz noch bevor- ständen, Die Mitglieder des hohen Hauses, welche den damaligen Beratungen des Haushaltsauéschusses beigewohnt haben, werden sich auch noch erinnern, daß ih damals bereits die Einbringung einer Indemnitätsvorlage in Aussicht gestell; habe. Die Negierung legte damals und legt heute ganz besonderen Wert darauf, nicht mit dem hohen Hause in eine Meinungsverschiedenheit über die Tragweite der etatsrechtlihen Befugnisse der beteiligten Reichsregierungen, ins- besondere der beteiligten Reichsfinanzminister, zu kommen. Jch per- fönlih bin mir genau so wie mein Herr Amtsvorgänger jederzeit absolut flar darüber gewesen, daß die Verwendung so bedeutender Mittel im Laufe des Nechnungsjahres 1924, für welche ein aus- reihender Ausgabeposten im Haushalt nicht vorgesehen war, dem hohen Hause nicht erst nach dèr Prüfung der Nechnung von 1924, etwa erst nah anderthalb oder zwei Jahren, mitgeteilt werden dürfe, fondern daß sih der Reichstag sofort nah seinem Zusammentreten mit dieser Angelegenheit zu befassen haben würde.

Angesichts des von mir verlesenen Antrages, der, in der Sprache

des Etatsrehts ausgedrüdkt, die Bitte der Indemnität enthält, tritt

es politisch meiner Ansicht nach völlig in den Hintergrund, wenn in der Denkschrift die haushaltsre{tlihen Gesichtspunkte erwähnt worden sind, von denen sih der Reichsminister der Finanzen bei der bisherigen Behandlung der Angelegenheit rechtlich hat leiten lassen. Es scheint nun aber nah der Veröffentlichung der Denkschrift hier und da der Eindruck entstanden zu sein, als ob die Reichsregierung mit dem hohen Hause einen politischen Kampf über die Tragweite gewisser Bestimmungen der Reichshaushaltsordnung zu führen beab- sichtige. Ich stelle ausdrücklich namens der Reichsregierung fest, daß dies nicht der Fall ist, und daß sich der politishe Wille der Reichs- regierung in dem Jhnen vorliegenden Antrag auf Jndemnität darstellt.

Wenn ih mi in diesem Augenblik auf diese kurze Feststellung beschränke, so geschieht das in der Annahme, daß die Erörterung sowohl der Grundzüge wie der Einzelheiten der in der Denkschrift dargestellten Dinge von dem hohen Hause zunächst an einen Aus\{uß überwiesen werden wird. s

Aba. Dr. Her b (Soz.): Ein deutshfreundliches Blatt im Aus- sand schreibt angesihts des Geschenks von siebenhundert Millionen an die Ruhrindustrie, jedes Unglück, das das deutsche Volk çetroffen habe, habe sih bisher stets als ein Segen für die Großindustrie er- wiesen. (Lärm rechts.) So bedauerlich dieses bittere Urteil des Aus- landes ift, jo wahr ist es auch. (Lauter Widerspruh rechts.) Der Weltkrieg hat die Kapitalmaht weniger Konzerne ungeheuer an- wachsen lassen. (Zurufe rechts: Barmat!) Wenn Barmat seine Ge- schäfte im Ruhrgebiet gemaht hätte, wäre es wahrscheinlih heute hr (zur Rechten) Nationalheld. (Große Heiterkeit rets.) Im Nuhrgebiet herrshte Not und Elend. Wenige haben diese Art der assen ausgenußt, um ihre wirtschaftliche Macht aufzubauen, Die- selben Kräfte, die das Neih an Rhein und Ruhr verteidigt haben, die, als Helden Gprieen „wurden, find beim Abbruch des passiven Widerstandes von der Reichsregierung {mählich im Stich gelassen worden, Nur von einem Zufall hing es ab, daß die ganze Angelegen- heit aufgedeckt wurde. Im ganzen Volke ist große Empörung und Erregung entstanden. Van hat den Eindruck, als ob bewußt die Vorgänge bis in die lezten Wochen hinein ver)chleiert wurden. Es ist doch auffällig, daß ein ci es deutschen Bergarbeiterverbandes bom 17. Oktober der sachliche Aufklärung verlangte, erst nach d rei Monaten, am 13. Januar, beantwortet worden ist. (Hört, hört! links.) Die Denkschrift gibt keine Antwort auf die gestellten Fracçen. Aae Dokumente fehlen. Vor allen Dingen enthält sie nichts über ie Zahlungen während des Ruhrkampfes, die vielleicht no mehr Interesse verdienen als die 700 Millionen. Es handelt fd nur um ein Ablenkungsmanöver, wenn man behauptet, die sozial- E EO Diimiltee hätten zugestimmt. Die Haltung der sozial- demokratischen Minister war durchaus einwandfrei. Das stellen wir ausdrülih fest. (Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.) Die sozialdemokratischen De jeßt verantwortlih zu machen, wäre eine Vergewaltigung der Wahrheit. (Außenminister Dr. Stresemann unterbrehend: Das Kabinett hat am 20. Oktober einstimmig seinen Beschluß gefaßt, mit e egi) ui hrer Partei! Hört, hört! rechts.) Am 20. Oktober hat eine Kabinetktssitzung stattgesunden, von der bisher in der Presse behauptet wurde, daß sie die entscheidende gewesen sci. Aus dem _Antwortbrief von Stinnes geht das Gegen- teil hervor. Am 21. Oktober hat Stresemann in seinem Brief an Stinnes nur von Anrechnung gewisser Steuern und Einstellung aller anderen Zahlungen an das Ruhrgebiet gesprochen. (Hört, hört! links.) enn Herr Stresemann sagt, das Kabinett habe einstimmig etwas anderes beschlossen, warum fehlt dann dieser Beschluß in der

Denkschrift? Und warum s\{chreibt denn Herr Stresemann am 2L Sftober etwas anderes als am 20. Oktober beschlossen wurde.

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Am 1. November erklärte Str 4 e irte esemann nochna fj i Pilunges vor der endgültigen Megelung der ae ias Ee eilte enan: (Hört, hört! links.) Jch frage den Minister aus os Orea Bs iei O Sie damals daran gedacht, sih gehen nürde und daß Sie ote a C R Zeit siebenhundert Millionen a Wo L Gt A E an merkt bei der Regierung das Bedürfnis, daß sie die auf ihr ruhende Verantwortung auf andere abwälzen will. (Unruhe rets.) Solange das Wiederaufbauministerium niht von einem sozialdemo- traaen Minister verwaltet wurde, war es zuständig, in dem Augen- n wo Robert Schmidt Minister wurde, bezeichnete man es für un- zu Us Civiende Rufe bei den Sozialdemokraten Unerhört! Kor- ea Sen Lachen rechts.) Die Regierung gibt zu, daß eine qelel G ( rundlage für ihre Zahlungen nit vorhanden war; dann G E ofort, als sie die Zusage der Entschädigungen machte, diese E age schaffen müssen. Das hat die Regierung selbst dann nech A getan, als wir durch das Londoner Abkommen vor weiterer Cr- öhung unserer Lasten gesichert waren. Was hat sich die Negierung etatsrechtlih überhaupt gedaht? Ein Reichskanzler, der früher Finanz- A war, sollte doch das Studium der Haushaltésordnung- betrieben E Wenn eine so weite Auslegung der Geseße möglich ist, kann der heihstag seine Tätigkeit einstellen. Dann könnte de Wlteram ja über alle Steuerein nahmen nach ihrem Belieben verfügen. Nicht ein- Me dem Peberwachungsauêsshuß hat die Regierung Mitteilung ge- 2 t. - Die Regierung hat geseblos, ja gesewidrig, dem Ansehen der aat8gewalt in der Republik abträglih und auch leihifertig ge- handelt. (Lebh. Zustimmung links, Rufe: Gewissenlos.) / Die Regie- zung hat verlauten lassen, daß sie durh Vereinbarung niit der Ruhr- industrie dreihundert Millionen gespart habe (Lachen links), aber die Regierung hat Ueberpreise gezahlt, für die Kohle 18,43 M für die Tonne, während der Durchschnittspreis sich auf 16,95 4 stellte. Da- G sind insgesamt 60 Millionen Mark zuviel gezahlt worden. Diese Zumme erhöht sih noch durch andere Entschädigungen, Die Arbeiter Wogegen haben zu einem Lohn arbeiten müssen, der um 1,05 4 für die bicht zu, niedrig war. Sie wurden damit vertröstet, daß sie für das Reich arbeiten, Dabei fämpften die Arbeitgeber gegen den Achtstunden- taa mit Hinweis auf die Nuhrschäden. Die Regierung ‘hätte bedenken Dn, welchen Konflikts\toff sie damit in das Ruhrgebiet warf. Ich ann die Angaben der Denkschrift nicht alauben, daß die Reichskasse gerade flüssige Mittel gehabt hat; denn im Aufwertungéaus\chuß hat gleichzeitig der Finanzminister Dr. Luther und dann auch der Finanz- minister bon Schlieben erklärt, daß eine Aufwertung der Kriegsanleihe aus Mangel an Mitteln unmöglich sei. Am 28. September hat Herr bon Schlieben als Etatsreferent im Au&sc&uß erklärt, daß für die Nuhrentscädigungen hundert Millionen erforderlich seien. Was hat sich seitdem ereignet, daß die Summe auf siebenhundert Millionen ae- stiegen ist? Die Aktiengesellshaften haben seit zehn Jähren ihr Aktienkapital um vierzig Prozent erhöhen können, sie verdienen also unser Mitleid, besonders Herr Thyssen, der vor dem Kriege sein Ver- mögen auf zweihundert Millionen bezifferte und iebt fünfhundert Mil- lionen hat. Wir werden im Aus\chuß auf restlose Aufklärung über die Zahlungen w äh ren d des Ruhrkampfes dringen. Die Industrien qe- wannen, während die Jnflation das Volk bedrückte. Wie sind denn die Atbeiter entschädigt worden? Siebentausend Menschen sind dur den Nuhrkampf um ihre Existenz gebracht, die zum Teil hungern, keine Er- werbslosenunterstübung bekommen und bette!n müssen. Dazu kommt das Steuersystem, das gleichfalls die Neichen bevorzugt. Zu dem Unter- suhungêausshuß müssen uninteressierte Sacverständige hinzuaezoaen werden. Wir verlangen bei der Finanzlage und der Notlage dés Vo kes, daß die zuviel gezahlten Beträge zurückgezahlt werden. Die Auf- wertungsfraoe ist eine Frage der Mittel, Hier können wir die Mittel beschaffen. Wir werden in diesem Sinne positiv an der Aufwertungs- frage arbeiten. Diese NRuhrenischädigungen richten sih geaen das ganze eule Volk, (Lebh. Beifall und Händeklatsben bei den Sozialdemo- V L Von sämtlichen Rechtspartieien bis zum Zentrum ist zu dem sozialdemokratischen Antrag die Abänderun déantränt worden, daß der Untersuhungsausschuß die Aufgabe haben soll, festzustellen, ob irgendwelche Beträge an die Ruhrindustrie geseblos ausgezahlt sind (Lachen links), ob daher eine Rü- erstattungspflicht des Reiches vorliegt.

Abg. Dr. Cremer (D. Vp.): Namens der Fraktionen der Delitschnationalen Volkspartei, des Zentrums, der Déiscben Volts: partei, der Wirtschaftlihen Vereinigung und der Bayerischen Volks- Partei habe ih foloende Grkläruna abzugeben: Die besonderen Verkält- nisse nah dem Abbruch des passiven Widerstandes im Herbst 1924 haben bestimmte rechtsverbindlihe Zusaaen der dama"igen Neichs- regierung erforderlich gemacht, um die Aufrechterhaltung des wirt- Ccaftlichen Lebens in dem alibeseßten wnd im Einbhrucbsaebiet an der Nuhr zu ermöglichen und die finanziellen und wirtschaftlichen Leistunoen sicherzustellen, welche die Träaer der Wirtsckaft unter dem Druck der Einbruchémächte im beseßten Gebiet, insbesondere durch die scacnannten Micum-Verträge und mit diesem zusammenhängente Zusaßverträge haben übernehmen müssen. Ohne diese Zusagen ift der wirtschaftliche Zusammenbruch des gesamten besekten Gebietes mit Bestimmtheit zu erwarten gewesen, die Arbeitslosiakeit von Millionen deutscker Staats- bürger, verbunden mit unerhörtem militärishen Druck: häite die unmittelbare Gefahr gewaltsamer Trennung der beseßten Gebietsteile bom Reih oder mindestens von den beteiligten Kindern herauf- beshworen. Jn voller Würdigung der damaliaen Lage haben die ver- schiedenen folgenden RNeicbsregierungen die aegebenen Zusagen aufredt- erhalten und materielle Mittel zur Verfüguna acstellt, un den Fort- gang der Wirtschaft bis zum Jnkrafttreten des durch das Londoner Ab- fommen modifizierten Dawes-Planes aufrechtzuerhalten. Aus aleihen Enväaunçen hat die der gegenwärtigen Reichsreaiernng vorausaœgan- aeue Regierung sih zu einer vergleihäweisen Sblußregetung der in Frage kommenden Erstattungsansprücke entschlossen. Die Re:hs- reaierung ift hierbei nicht den dur das Gtatsreht des Reichstans ver- fassungsmäßig geaebenen Weg der Anforderung der erforderlichen Mittel gemngen; sie glaubt, dur die besondere politishe Lage des Jahres 1924 genötiat gewesen zu sein, erst nah dem Abs{luß der Aktion ih durch Nachsuchen der Indemnität die nachträalide Genebmigung des Reicbstaas zu ihren Maßnahmen geben zu lassen. Dieser an sich außer- gewöhnliche Scbritt hat naturgemäß im Lande eine starke Beunruhi- gung und den Wuns nach genauer Klarstelluna der Verhältnisse ber- vorgerufen. Die zu der aegenwärtigen Erklärung vereinigten Frak- tionen betraten diesen Schritt der oœcaenwärtigen Reichsreaierung als den durch die Verfassung des Reickes gebotenen.” Sie sind von der sicheren Enwvartung getragen, daß die erforderlide Nachprüfung der durch die Indemnität nachträglich zu dekerden Maßnahmen der Neids- reaierung eraeben wird, daß diese Maßnahmen durch zwinende Ver- hältnisse geboten waren, daß weder die Zusagen der NeiWsregierung noch die von ihr vollzogenen Leistungen die Finanzen des Neiches a- \ckädiat oder Privatpersonen oder Firmen rechbtäw?dria bereidert haben. Sie behalten sich diese Nabprüfunoen nah allen Nicbtungen innerhalb dee zu ihr berufenen Haushaltsaus\{usses des Ne: bstags vor, ebenso wie sie gelegentlich dieser Nachprüfung féstzustellen beabsectigen, ob ein billiger Ausgleich der nach dem Abruch des passwen Widerstandes von der Bevölkerung des beseßten GWietes in wirfshaftlicher Beziehuna oecbrahten Opfer noch weitere, mit der Leistungsfähiokeit des Reis zu vereinbarende Aufwendunaen erfordert, wobei oegebenenfalls in erster Line die bisher nicht be- dachten kleinen und mittleren Erxistenzen berücksidtigt werden müssen, Der von der \ozialdemokratishen Fraktion eingebrachte Antrag auf Einsebung eines Untersuhungsaus\c{usses greift zum Teil, insbesondere hinsitlih seiner Ziffer 5, in die dem Haushaltsaus\Guß aestellte Aufaabe ein. Die Fraktionen sind der Meinung, daß die Arbeit des Haushalt?au&scchusses durch die Tätiakeit eines bescnderen Unter- sucbunasaus\{usses niht gehemmt werden darf, zumal da eine be- fchleuniate Erledioung des Indemnitätso-seßes dur das drinaende Bedürfnis der Wiederherstelluna acorèneter etctsreWtliber Zvstände erfordert wird. Mit diesem Vorbehalt sind sie mit der Einseßung eines Untersudunasaus\ck@usses über die von der sozialdemokratisden Fraktion bezeibneten Punkte einverstanden, da auch sie ein drin1endes öffentlides Jnteresse in der Feststeluna erkennen, daß es binsihtlich der seit dem 11. Icnuar 1923 gesehenen Vorgänge nichts zu be- s{önigen und zu vershleiern gibt, JIch beantrage daher im Namen