1902 / 267 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Nov 1902 18:00:01 GMT) scan diff

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Grof:éhandels - Durchschnittspreise von Getreide au auferdeutschen Börsen-Plätzen für die Woche vom 3. bis 8. November 1902

nebst entsprehenden Angaben für die Vorwoche. Zusamméngestellt im Kaiserlichen Statistishen Amt. 1000 kg in Mark. (Preise für prompte [Loco-] Waare, soweit niht etwas Anderes bemerkt.)

T Da- ./8. egen Novbr. Vor- 1902 | woe Wien.

Roggen, Pester Boden 122,99| 122,18 Weizen, Theiß- 146,91| 146,10 er, ungarischer I 117,01| 113,64 erste, slovakische S . „1 136,66} 136,70 Budape ff.

Roggen, Mittelwaare . . Ô ¿ 109,75| 109,36 Weizen, ü N 130,46} 130,30

fer, j 110,35| 108,17 erste, Futter- , 93,52] 92,96

Noggen, 71 bis 72 kg das hl 86,87| 87,96 , Ulka 75 bis 76 kg das hl 105,96} 107,05

Riga.

gen, 71 bis 72 kg das hl 100,26] 100,03 Weilzeit, 715 „G 118,46| 118,46 Paris.

Wejaen } lieferbare Waare des laufenden Monats 17639 4 58 Antwerpen.

M A R L di L T 121,30 12080 Donau, mittel . ¿h 125,81| 125,86 i 129,87| 122,86 133,981 125,81 125,25! 125,86 133,93] 133,98

a Amsterdam. De 16 ows- r Roggen ( t. Petersburger 119,99 London. A. Pro S tenoor (Mark Lane). iat adl R eng w' , 1 Weizen \ : wee 118/97| 115.11 b. Gazette averages.

nalishes Getreide, 117,68| 117,35

e 123.91| 124,57 Mittelpreis aus 196 Marktorten 147,79! 149,73 Liverpool.

| Donau 134,19| 134,72 ( Russischer 134/19] 134,75 West j 129,74] 129,33 Californier 145,92| 145,29. Weizen Nord Dulutb Nr. 1 136,53 138,01 rter Kansas Nr. 2, neu 130,90! 130,27 Manitoba Nr. 1 140,75! 142,01 141,22} 141,76 148,26| 146,46 135,59] 135,66 125,11! 124,13 104,78] 104,83

Weizen gie |

110,29] 11208 113,37| 114,57 New York. | Rother Winter- Nr. 2 118 35

E Dis e 120,66 | Lieferungs-Waare | De ¿ 119/92

Weizen

Buenos Aires. Weizen, Durhschnitts-Waare, ab Bord Rosario . . [ 121.11

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter is für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die Gazette averages. d. b. die aus den Umsägen an 196 Marktorten des Königreichs er- mittelten Dur&\schnittspreise für einheimishes Getreide, ist 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angeseßt. 1 Busbel Weizen = 60 Pfund engl.; 1 Pfund engl. 653,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400 kg.

Bei der Umrehnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Ta rot im „Deutschen R und Staats- Anzeiger* ermittelten wöchentlichen Durchschnitts- selkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und war für Wien und Budapesi die Kurse auf Wien, für London und L ool die Kurse auf London, für Chicago und New Pork die Kurse auf New York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Antwerpen und

Amsterdam die Kurse auf diese Pläye. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.

Deutscher Reichstag. 213. Sihung vom 11. November 1902. 12 Uhr

Tagesordnung: Fortsehung der uveiten Berathung des Entwurfs eines Zolltarifgesehes bei § 6 Absaz 1 der Vorlage und den dazu dazu gestellten Anträgen

Ueber den Anfang der Sizung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet

Nach dem Abg. Dr. No esickc- Kaiserslautern (b. k. F.) nimmt das Wort der

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg): Mein Antrag hat prinzivielle Bedeutung. Nicht im Tarif genannte Waaren müssen zollfrei bleiben. Diese Festseyung ist auch nichi nah dem Beschluß auf Streichung des ersten Absayes überflüssig geworden. Man könnte allerdings meinen, das Prinzip, das die Vorlage in Abweichung von dem früheren Recbts-

tante aufgestellt hat, sei damit bescitigt, aber die wünschensrerthe larbeit ist doch damit noch nit hergestellt. In einem Kommentar

Zolivereinsgeicy beißt es lid, daß die Zollfreibeit nah dem

arifgesey von 1879 nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sei. Streit unter den berufenen Juristen darüber ist noch nicht be- seitigt. Er wird aber beseitigt, wenn autdrücklih das der ZoUlfreibeit, das bisher nah dem ley von 18 d, audrüdlih in die Vorlage aufgenommen wird. Damit würden auch wir auf dieser Seite uns als die konservativen Leute, die wir in bantelspolitiiher Beziehung find, erwiesen haben. indem wir an dem alten Zusiande feithalten. Warum soll der Grundsay von 1869 geändert werden? Nur zwei Fälle sind bisher vorgekommen, in denen Waarengrupven keine Unterkunft in dem Tarif gefunden

haben, nämlih „gestäubte Kreide“ und „ausgeglühte Glühstrümpfe“. Was kann es denn aden, wenn, mindetiens jür, tines Painangs- zustand später könnte ja der S eine Aen g vornehmen für solche Waaren Zollfreiheit bestände. Sollte

er die Mehrheit ausdrücklich das Prinzip der zollpflichtigen Einfuhr wollen, dann bitte ih, wenigstens meinen Eventualantrag an- zunehmen, dann wäre es nämlich angezeigt, daß der Bundesrath die Bestimmung trifft, dem Reichstage aber unter allen Umständen die Möglichkeit der Nachprüfung gegeben wird. Man hat eingewendet, dann könnten fo viele Fälle eintreten, daß \{ließlich das Material, das zu prüfen wäre, für den Reichstag erdrückend würde, Schwierig- feiten aller Arten könnten dabei entstehen, der Reichstag hätte nicht die nöthige Sachkenntniß dazu. Keines dieser Argumente trifft zu, es wird ih immer um ganz wenige Gegenstände handeln, und die Entscheidung wird nie so plôößlih an uns Fercitteden, daß wir nicht Zeit genug hätten und uns auf das Urtheil von Sachverständigen stüßen könnten. Der Kompetenz des Bundesraths muß jedenfalls das Korrektiv par- lamentarisher Zuständigkeit hinzutreten. Die Mehrheit hat die Ab- sicht, noch weiter in \{chußzöllnerisher Hinsicht zu gehen als bisher. Für den Ausgang unserer Vertragsverhandlungen ist aber nicht die rößere oder geringere Spezialisierung des Tarifs maßgebend, sondern ediglih der Inhalt. Wenn wir nicht die 0 reiheit ausdrücklich bestimmen, könnten wir bei den Vertragsverhandlungen Schwierig- keiten haben. Gehen Sie mit dem Protektionismus niht noch weiter, sondern nehmen Sie unseren Antrag an. Es wird \ich nicht um eine große Zahl von Fällen handeln, aber der Antrag hat prinzipielle Be- deutung, die es rechtfertigt, daß ich zwar nicht über den Eventual-

antrag, wohl aber über den Prinzipalantrag namentliche Abstimmung beantrage.

Staatssekretär des Reihs-Schaßamts Freiherr von Thiel- mann:

Meine Herren! Jch lege dieser Frage mehr etnen akademischen Werth bei als einen praktishen Werth. Wenn wir unter der Geltungsdauer des früheren Tarifs, der bekanntli in der Klassifizierung außerordentlich unvollkommen war, nur zwei Fälle gehabt baben, bei denen eine geseßlihe Bestimmung dieser Art erforderlih gewesen wäre, fo können wir doch annehmen, daß wir unter der Herrschaft des Ihnen vorgelegten Tarifs, falls er Gefeß wird, der doch bei weitem mehr in alle Einzelheiten eingeht und am Schluß der Kapitel meistens au noch generell sagt, beispielsweise bei den Spinnstoffen „und andere Spinnstoffe" noch erheblich weniger Fälle haben werden. Wann der erste Fall dieser Art #sich einstellen kann, wird niemand heute sagen können, und ih halte es deshalb nit für erforderli, diese Materie grundlegend zu regeln. Sollte es aber der Fall sein, so muß ih ausdrücklich betonen, daß mir der Antrag, welcher eben von Herrn

Dr. Roesicke befürwortet wurde, der \ympathischere ist, weil er die Regierungsvorlage herstellt.

Ich kann mich auf diese wenigen Worte beschränken : denn die Ausführungen der Herren Vorredner haben meiner Ansicht nach kein neues Terrain geschaffen, auf das näher einzugehen wäre. Nur eine Behauptung des Herrn Abg. Dr. Pachnike möchte ich nicht unwider- sprocen lassen. Er sagte, wenn die Bestimmung der Zollfreiheit für solhe Gegenstände, die unter die einzelnen Tarifstellen nicht ein- zubegreifen sind, niht ausgesprohen würde, dann würden wir bei den Vertragsverhandl ingen erbheblihe Schwierigkeiten haben können. Ih glaube, hierin irrt er sih; denn Vertragsverhandlungen beziehen \ih naturgemäß auf solche Dinge, auf solhe Waaren, welche von der In- dustrie bereits hergestellt werden, und deren Ausfuhr von Land zu Land bereits einen Handelsartikel bildet. Jh würde Sie deshalb bitten, falls Sie einem der Anträge Ihre Zustimmung geben wollen, dem- jenigen der Herren von Wangenheim und Genossen zuzustimmen, aber ohne den Eventualantrag des Herrn Dr. Pachnicke.

_ Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Jch bitte Sie, es bei den Be- \{lüssen der Kommission zu belassen, also weder den Antrag von Wangenheim noch Pachnicke anzunehmen. Ein Bedürfniß, das aus- zusprechen, was im Absatz 1 steht, liegt nit vor, weil der Tarif so spezialisiert ist, daß, wenn neue Waaren kommen, man sie uns{hwer in irgend eine Position wird einreihen können. Wir können das Einzelne rubig der künftigen Entscheidung überlassen. Im übrigen ist das, was im Absay 1 stebt, dur die ganze Vorlage durchgeführt, und damit sollte auch \sih Herr Pachnicke zufrieden geben.

__ Abg. Stadtbagen (Soz.): Gewiß hat der bestehende Tarif eine viel größere Spezifikation und umfaßt so ziemli alles: aber damit ist die Ueberflü!figkeit einer besonderen Bestimmung über die Behandlung von im Tarif niht genannten Gegenständen nit er- wiesen. Bedenklich in der Fassung der Vorlage, welche Herr Roesicke unverändert und unverbessert angenommen wissen will, sind vor allem die Worte: „nah Beschaffenheit oder Verwendungszweck“. Redner weist auf den Stoff Galaktiae hin, der, je nachdem man die Be- schaffenheit oder den Verwendungtzweck in Betracht ziehe, mit 10 oder 30 M oder noch böôher würde herangezogen werden lönnen, wenn man Margarine, Kaseïn u. \. w. als ibm am nächsten stehend ansebe, und fährt fort: Und die Entscheidung darüber sollte einfah den Zoll- bebörten oder dem Bundesrath überlassen werden? Allerdings ift die Frage mehr akademisch als prafktisher Natur; aber aus den Auds- führungen des Abg. Roeside bat man absolut nicht entnehmen können, wie er sih die Frage praktish gelöst denkt; weder hat er irgend ein praktishes Beispiel für die Nothwendigkeit beigebracht, noch ift er auf die in der Kommission vorgebrachten Einwendungen eingegangen. Auch der Antrag Pachnicke ist nicht unbedingt nothwendig; denn wenn es bei der Ablehnung des Absayes 1 bleibt, verbleibt es au bei der Zoll- freibeit der niht genannten Waaren, die im Vereintzollgesey, dessen einshlägige Berntimmungen dann au bestehen bleiben, der Sade nos wenn au nit autdrüdlich, ausgesprochen ist. Der Antrag R c spriht dem Bundesrath gegenüber ein Vertrauen aus, we vom Reichstag nie ausgesprochen werden sollte: denn er giebt dem Bundes- rath das Recht, einseitig, obne daß der Reichêtag mitwirkt, cinen Zoll aufzulegen. Bei der Bindung der Mindestzölle baben ja gerade diese Herren dem Buntetrath das unbedingteste Mißtrauen ausgedrüdkt: wober an diejer Stelle dieses unbedingte Vertrauen unter gleichzeitiger vollständiger Ausschaltung des Reichötages ?

5 t Dr. Paasche înl.): Diese leytere Darstellung ist do etwas überträden. Es bandelt sih nur darum, daß eventuell ein Zoll selbst- ständig durh den Bundesrath bestimmt werden solle. Da wir jeyt die Zollauskunftstelle haben und die Zollkuriosa so gut wie verschwunden find, liegt zu einem solchen Miktrauen wahrhaftig kein Grund vor. Gewiß handelt es sih um cine Prinzipienfrage; aber wenn die be- treffenden Stoffe oter Waaren denjenigen zugewiesen werden sollen, denen sie nah Beschaffenheit und Verwendungszweck am nächsten steben, so ift damit noch nit gel daß fie nun alle zollpflichtig sind; sie können cberso gut n ihrer Beschaffendeit und Ver- wendungswreck zollfreien Feptiones jugewviesen werden. Wir können troy der vorhandenen „Unstimmigkeit* in diesem Punkte bei den Kommissionsbeschlüssen stechen bleiben : damit qeshiebt das, was Herr fim ide will, und dazu braucht es wirkl namentlichen Ab-

mmung. Ih möthte ihn bitten, von diesem leyteren Antrag Ab- tand zu nehmen.

Damit {ließt die Diskussion.

Jn namentlicher Abstimmung wird der Prinzipalantrag Pachnicke mit 179 gegen 76 Stimmen verworfen.

Desgleichen lehnt das Haus “den Eventualantrag Pachnicke und sodann den Antrag von Wangenheim ab. Der S 6 Ahj. 1 wird unverändert angenommen, ebenso der Abs. 2, die eventuelle Zollfreiheit der Abfälle betreffend.

S 7, die zulässige Zollbefreiung bei Herstellu Be AIRLERIRLIE mit den angrenzenden Länt ern ben E gelangt ohne atte zur Annalune, A

7a, von der Kommission neu eingefügt, lautet: „_ „Bei der zollamtlichen Abfertigung einer e, die je ihrem Herstellungslande einer Uuntershiedlißen Zollbekgyp, unterliegt, ist von dem Einbringer zu erklären und auf Erford,, nachzuweisen, in welchem Lande die Waare hergestellt worden d Die näheren Bestimmungen über den Inhalt und die Form Erklärung und über die Erbringung des Nachweises erläßt Bundesrath. Kommt der Einbringer seinen vorstehend festges,„L Verpflichtungen niht nah, so tritt die für ihn ungünstigste Jp behandlung ein, unbeschadet der etwa daneben verwirkten Che oder sonstigen Rechtsnachtheile. b

Der Abg. Broemel (fr. Vag.) beantragt, den S 7a d

streichen, eventuell ihm folgende Bestimmung anzufügen:

„Die getroffenen Bestimmungen sind dem Reichstage \ofr 4

oder, wenn er nicht versammelt ift, bei seinem nähsten Zusamme

tritt mitzutheilen. Sie sind außer Kraft zu seßen, wenn der Reiz tag die Zustimmung nicht ertheilt.“

Einen dem leßteren Eventualantrag gleihlautenden Ant, i haben die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) gestellt,

Der Abg. Gothein (fr. Vgg.) will dem §8 7a folgen Fassung gegeben wissen: ea AN die eingehenden Waaren je nah ihrem Ursyry verschiedenen Zollsäßen, so kann die Anwendung des niedriger Zollsaßes von dem Nachweis des Ursprunges abhängig 0 werden. Die nähere Bestimmung trifft der Bundesrath.“ i Abg. Gothein: Die Kommission hat hier als ein Novum Gegensaß zu den Wünschen der Regierung die Ursprun Sjeugnit obligatorisch gemacht für alle Fälle, wo wir mit einem Lande J Zollkriege stehen oder einem Lande die Meistbegünstigun nit y währt haben. Der Beschluß hät also die Wirkung, für alle Wars Ursprungszeugnisse zu fordern, wenn wir überhaupt nur mit eve Lande nicht im Meistbegünstigungsverhältniß stehen. Schon d assung des Kommissionsbeshlusses ist falsch, denn z. B. Kz etreide und Holz wird nicht hergestellt, sondern wächst. Dasses gilt von mineralishen Erzeugnissen. Nah den geltenden geseßlide Bestimmungen kann der Bundesrath, wenn wir mit einem L einen Zollkrieg haben, für gewisse Waaren, die von dort berkomnx Urfprungszeugnisse verlangen. Und {hon das hat zu erheblihen lästigungen unseres Einfuhrhandels s So muß jeßt 8 aller Kaffee ein. Ursprungszeugniß erbringen, weil wir mit Haiti j ollfrieg stehen, und doch unterscheidet sih gerade der Kaffee w aïti so genau von allen anderen Kaffcesorten, daß jeder Zollbeanb einen Ursprung ohne weiteres erkennt. Der Kommissionsbesdlz iebt der Regierung noch weitergehende Rechte als das jeg eseß, denn danach kann jeder Zollbeamte den Ursprungsnahnä verlangen, während jeßt der Bundesrath die Bestimmungen erl Schon der jeßige Zustand belästigt ohne Noth die Importeure a E ordentlich. ür die Frage der Pongés interessirte sich ja das Zentr besonders. ie Pongés wurden von China nach Frankrei d pee dort veredelt und die veredelten wurden um 200 A im 2 illiger von dort bergebracht, als wir selbst die Rohwaare bec Auf Antrag Bachem wurde durch Geseßz vom 6. März 189 # Differentialzoll eingeführt. Troßdem wird immer noch x China haben wir ja feinen Meistbegünstigungsvertrag Urfprungénachweis dat verschiedene Importeure sind au uf dem Grlaß des Gesetzes wegen Dodeirgutation verfolgt wet Das Ursprungsland wird dur eine solche Bestimmung nicht geri sondern nur der deutshe Importeur, der deutsche Industrielle. S sind aber darauf angewiesen, Rohstoffe aus dem Auslande zu bej müssen also die Einfuhr niht erschweren, sondern erleichtern. Weinhandel ist jror „ersdwert, da wir mit Portugal fein begünstigung8verhältniß haben, aber die Mehrheit der K wollte gerade die Regierungêvorlage r.och vershärfen. Das wäre die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, d. bh. die Stri des Paragraphen die Regierung felbst erkennt ja ein ay dafür nicht an oder nehmen Sie wenigstens meinen Antr æf der den bestehenden Rechtszustand legalisiert. Jch bitte diese (

nicht als Fraftionssache, sondern als eine Erleichterung für den vai! zu betrachten.

Direktor im Reichsamt des Jnnern Wermuth: Es ift ap erkennen, daß der Kommissionsbes{luß der zweiken Lesung s biéberigen Zustand wesentlich mehr annähert als der Bes&blui ersten Lesung odér gar die in der Kommission gestellten Antri@ Nath Ansicht der Regierung geben die bestehenden gesetzlichen Bw schriften dem Bundesrath die vollkommen ausreichende Vollma eine Differenzierung der Zölle durchzuführen, und er hat davon it autreichend Gebrauh gemaht. Von diesem Gesichtspunkt aus lus ein Anlaß zur Einstellung einer besonderen Vorschrift in das überhaupt niht vor; vom Standpunkt der Regierung wäre e nur willlommen, wenn Sie den § 7a ganz streichen ibn wenigstens in der Form des Antrags Gothein nehmen, der \ih dem bestehenden Zustande noch mehr nähert als de Kommissionsbeshluß. Auf keinen Fall würde es räthlich scin, Sie dem Eventualantrage Broemel und dem Antrage Albreht p stimmen, welche die Vorlegung aller Bestimmungen des BundetrSÄ an den Reichstag verlangen. Es handelt sich bier niht um genenck Vorschriften, sondern um lauter Einzelheiten, und zwar nicht in um eine Ershwerung der Einfuhr, sondern in den metsten Fils erade um eine Erleichterung. Diese Anträge würden aber cine ? ommene Klarlegung der Berwaltungümaina men nothwendig m7 und damit eine Ershwerung der Einfuhr herbeiführen. Ich bitte Sz jedenfalls nicht den Eventualantrag anzunehmen.

Präsident Graf von Ballestrem theilt mit, daß über 5 Antrag Albrecht und über die Kommissionsfassung von dea T# Singer und Genossen namentlihe Abstimmung beantragt sind.

Abg. Molkenbuhr (Sox): Der Kommissionsbeshlui don der Annahme aus, daß Deutschland in Zollkriege verwickelt 222 Im Ernstfalle würde für den Fall des Zollkricges diese 2e nicht viel bedeuten: dagegen stellen die Ursprungszeugnisse cine Pladerei sowobl für den ausländishen Exvorteur als für de ck ländishen Importeur dar, ter jeden Augenblick gewärtig scia =a daß ibm die Beibringung etnes Ursprungöszeugnities auferlegt 78 Die Meistbegünstigung gilt ja immer erft dann, wenn sie aut nd bescheinigt i fie kommt erst dur eine solche Bescheinigung E Ausdru. Ja normalen n find solhe Bestimmungen Uriprungtzeugnisse überflüssig; auch heute steben fie nit Gesey, und wir sind sehr gut a ommen. Wenn nun L solhe beläftigende Vorschrift, obwohl sie überflüssig ist, wird, muß jeder den Eindruck haben, daß es ih nur m 6 Maßregel handelt, die den Zweck der Chikane hat. Sehen 28 vor, so wird es autêbleiben, daß in steigendem Maße and ge uterem Beispiel foigm, f Ps

a Ursprun e verlangt, so ist 0 Amerika cinen bzoll hat. Bei Ländern, die Gewichte liegt die Frage anders. Je fkleinliber die Maßregel so gebässiger muß sie wirken. Zählen wir einigen

den zusammen, der mit den Ucsprungs issen

so werden wir finden, daß */,, des Schadens gehabt hat. Soll ferner bei btem die der verschiedenen Bestandtheile der Mischung nacbgerricien und soll es bei fert Gewändern des U | Theile und Bestandtheile derselben bedürfen ? ledtA es unter llmsiändea sehr leicht wäre, die Einfuhr von

f dies E R EZE g un ih nothwendig. Der auf n

h verfügten fann geben, dem Beldlolace dieses rf

„iy A ie:

Spahn: Die F der Kommi trägt allen Be- T Dr: Spa der g meh den Nachweis für noth- E und der Kaufmann anderer Ansicht ist, so steht diesem Ln Beschwerde u m Reichstage aber kann nit zu- er über dîe bundesräthlihe Entscheidung ein , Das würde zu ünerquicklihen Weiterungen n- Uebrigens möchte * ih noch hervorheben, daß der jung er von Amerika hinsihtlih der Ursprungszeugnisse ausgeübt ns n unserem Handel sehr {wer empfunden wird. L 1d 7 Dr. Semler (nl.): Man fann dies zugeben, ohne si für Fommissionsfassung zu erklären Die Fassung des Antrags Gothein tersheidet sih von der Kommifsionsfasfung zu ihrem Vortheil da- fe daß sie nicht wie jene einen Zwang ausübt. Dieser Zwan t! au dadur nicht beseitigt, daß dem Bundesrath die Befugni ilt wird, nähere Bestimmungen zu erlassen. Der Antrag Gothein e den bestehenden Zustand, das reiht nach den Erklärungen der bündeten Regierungen aus. Wozu also noch der Zwang? O Î Abg. Broemel: Der Abg. Gothein hat überzeugend dargethan, die Kommissionsbezeihnung „Herstellungsland“ durchaus verfehlt ; Diese Frage spielt bei den handelspolitishen Vereinigungen eine heblihe Rolle. Die Angabe des Herstellungslandes wird in manchen :slen unmöglich sein. Ich möchte auch diejenigen Parteien, die in © Fommission für den § 7a gestimmt haben, dringend bitten, , doch in diesem Falle auf den Standpunkt der verbündeten "erungen zu stellen. Dieser Paragraph gehört eigentlih nicht ¿ Zolltarifgeseß hinein. Das Zolltarifgeseß hat niht die Zoll- fertigung zu regeln. Die ursprünglihße Fassung des Paragraphen r von dem Bestreben diktiert, die in auswärtigen Staaten ehenden Schwierigkeiten der Zollabfertigung dur einen ähnlich hwerenden Veklarationszwang zu vergelten und sih für einen Zoll- jeg besser zu rüsten. Der erste Beshluß hat nun in der Handels- t eine nur allzu berechtigte Entrüstung hervorgerufen, und man gnügte sih infolge dessen mit dem jeßt vorliegenden § 7a. hält dieser nur den bestehenden gefeßlihen Zustand, so ist überflüssig, soll er mehr enthalten, so is er verwerflich. h gegen den jeßt vorgeschlagenen § 7 a liegt ein sehr bemerkens- her Protest vor, der aus dem Herzen der deutshen Gewerbe- ¡tigkeit stammt, der Protest von 17 deutschen Handelskammern, lde den Rewbntag dringend um die Beseitigung bitten. Einer der ntreter der verbündeten Regierungen hat în der Pm fèrt, allenfalls könne man sich diese Fassung gefallen lassen; heute x hat der Vertreter der verbündeten Regierungen, wie ih annehme, joritativ die Erklärung abgegeben, daß diese die Beseitigung des mmissionsvorschlages oder die Formulierung nach dem Antrage (hein vorziehen. Die Forderung des Eventualantrags ist noch be- ders dringend, wenn es sich hier um eine erweiterte Vollmacht für n Bundesrath handelt. Leider hat au heute wieder das Zentrum n alten Vans den es Jahrzehnte lang mit größtem Nachdruck oten hat, die Einshränkungsklausel zur Wahrung der Rechte des ¡détags durch den Mund des Herrn Spahn preisgegeben und damit ndgethan, daß auf diesem Gebiete der Reichstag nur bitten, aber idt beschließen können soll. n Bevollmächtigter zum Bundesrath, Hanseatisher Minister-Resident dr, lügmann: Nach dem Kommisfionsbes luß würde beim Ein- itt der Nothwendigkeit einer differentiellen Behandlung eines Staates t nur den Importeuren von Waaren aus diesem Staate, sondern u allen denjenigen, welche aus anderen Ländern solche Waaren ein- hren, der Deklarationszwang auferlegt werden, und das würde den hr außerordentlih belästigen. Etwas Anderes ist es, wenn Sie ad dem Antrage Gothein beschließen, dem Bundesrath die nt\heidung darüber zu überlassen. Dann würde man die Einfuhr s cinen Undes besonders erfassen und die Differenzierung des einen taats herbeiführen können, ohne daß von allen anderen Import- uten des betreffenden Artlkels die Ursprungszeugnisse erfordert rden, Der Kommissionsbeshluß is nur der Rest einer ursprangl {l größer geplanten Aktion, und es wäre wünschenswerth, daß au jer wi es t wird, damit dem Bundesrath die bisherige ftionéfreibeit bleibt. Ag. Stolle (Soz.): Die heute hier getadelten Maßnahmen ifas hâtten zum theil darin ihre Ursache, E gewisse Erzeugnisse deutschen Jndustrie, namentli der mitteldeutschen Textilindustrie, billig nah Amerika geliefert würden, daß sie der dortigen BULin ! ruinôse Konkurrenz mahten. Würden wir zu gleichen chikanösen énahmen übergehen, so seßten wir unsere Industrieprodukte drüben no viel {limmeren Behandlung aus; denn was dem Einen t ift, ist dem Andern billig, und eine Chikane muß die andere Torrufen. Um uns gegen Üeberspannung der dem Bundesrath er- lten Vollmacht zu schüßen, muß das Recht des Reichstags, solche Miimmungen eventuell nahträglih außer Kraft zu seßen, unter allen ständen festgehalten werden. Damit {ließt die Diskussion.

Der Eventualantrag Broemel zum Antrage Gothein wird gelehnt, ebenso der Antrag Gothein selbst. „Veber den Antrag Albreht zu § 7a der Kommissions- hlüsse wird namentli abgestimmt.

Die Ablehnung erfolgt mit 189 gegen 71 Stimmen. Veber den unveränderten §8 7a nach der Kommissions- hung stimmt das Haus ebenfalls namentli ab.

Der 8 7a wird in namentlicher Abstimmung mit 182 1 71 Stimmen angenommen.

Der §8 8 lautet nah dem Vorschlage der Kommission :

„„Zollpflichtige Waaren, die aus Ländern herstammen, in welchen teatshe Schiffe oder deutsche Waaren ungünstiger behandelt werden alé diejenigen anderer Länder, können neben dem tarifmäßigen éllsay cinem Jo E bia zum doppelten Betrage dieses Saßes oder bis zur Höbe vollen Werthes unterworfen werden. Zatifmäßig zollfreie Waaren können unter der gleichen Voraus- uns mit einem Zoll in Höhe bis zur Hälfte des Werthes belegt

„Auch lfönnen, soweit nicht Vertragsbestimmungen entgegenstehen, WGändishe Waaren denselben Zöllen und Zollabfertigungsvorschriften mierworfen werden, die im Ürsprungsland auf deutshe Waaren Umvendung finden.

Die bier vorgesehenen Maßnahmen werden nah erfolgter Zu- finmung des Buntedraths durh Kaiserliche Verordnung in Wirk- \enfeit geseyt. Die getroffenen Anordnungen sind dem Reichstage ort oder, wenn er nit versammelt ist, bei seinem nächsten Zu- snmentritt mitzutheilen. Sie sind außer Kraft zu seyen, wenn ® Reichêtag die Zustimmung nicht ertheilt.“

g. Gothein beantragt, im ersten Absatz

ten „vollen“ zu erseyen, stait „zur Hälfte“ zu seyen

' Absatz 2 zu streichen. Albrecht und Genossen beantragen statt „Staaten“ nah „können“ im ersien Say des #1 ergdalten: „soweit nicht Vertr mungen entgegen- Ö zu

De. Dani e beantragt, im Absay 1 die Worte:

jur Hôhe des vollen Werthes“ zu streichen.

Broemel beantragt, die beiden ersten Abs ce

értera, weil der erste Absay s\ch auf den Zollkrieg be-

Ie. dagegen T Singer beantragt, den Absay nt zu A ay 2 sei aus der Initiative der Kommission z n und erfordere eine besondere Behandlung.

da Stadt cine T E je, rata tuna, "at Sh s ersten Zolltarif hin.

U Anträge werden abgelehnt.

De. Pahni Ée: Laufe der leyien Session ist von der s, d den e n das ring der Wertiebile ael a den Nationalliceralen ‘das Prt holl nur für ganz

das Wort

wenige unerbeblihe Gegenstände, in Jtalien existiert ein Werthzoll nur für Antiken. Aehnlich liegen die Verhältnisse in Rußland und in der Schweiz. Allerdings stehen die Wertbzölle in Egypten, Japan und Nord-Amerika in voller Blüthe. Diese Staaten brauchen für uns no lange kein Vorbild zu sein, und wir sollten bei denjenigen Grund- säßen verbleiben, die \sih bisher bewährt haben. Welcher Werth soll denn zu Grunde gelegt werden, der Werth des Verschiffungs- oder des Eingangshafens? Wer soll die Deklaration prüfen ? Unsere Zollbeamten pu für die Werthshäßung ungenügend vorbereitet. Die Werthzölle ringen ein Moment der Unsicherheit in den Handel, und warum das? Um Waffen, Nüstzeug, wie Sie ms rechts) sagen, für cinen Zollfrieg zu haben. Die Regierung hat aber doch erklärt, daß wir schon jeßt Waffen genug dafür Pes Erinnern Sie ih an den Zollkrieg mit Rußland

der am 1. August 1893 ausbrah. Man darf dabei nicht vergessen, da

N Deutschlands Interesse unter diesem Zollkrieg elitten hat. So rigoros auch ein Zollkrieg zu führen ist, so ist es do nicht am Plat, gleich mit dem Säbel zu rafseln und das Auëland zu reizen. Aus diesem Grunde empfiehlt es fih, die Worte „oder bis zur Höhe des vollen Werthes“ zu streihen. Was die Zollablertiqung betrifft, so hat in der Kommission ein langer Kampf. um die Ürsprungszeugnisse statt- gefunden, es bedarf der ganzen Energie der Regierung, um den hoc- \hußzöllnerishen Fanatismus zurückzuhalten. Ueber den bestehenden Zustand hinauszugehen, davor warnt {hon das Bedenken, daß die Zollabfertigung sehr erschwert und erheblich verzögert wird; die Zollabfertigungsstellen müßten bedeutend vermehrt werden. Wenn Sie die Zollabfertigung zentralisieren, so erschweren Sie den Handel noch mehr. Und die Hauptsache ift, wenn wir auch nur fakultativ die Ursprungszeugnisse zulassen, so seßen wir uns in Widerspruch mit allen anderen Staaten; nur Serbien hat bisher ähnliche Einrichtungen. Die Regierung kann nicht ohne ein Wort der Abwehr diese Dinge hier gehen lassen. Graf Posadowsky hat sch in der Kommission unter Anführung guter Gründe gegen den Vorschlag der Kommission zum Absay 2 erklärt. Es müssen nah diesem Vorschlage für die entsprehenden Waaren aus allen Ländern Ursprungszeugnisse gefordert werden, und wie das den Handel belastet, das ist bereits hervorgehoben worden. Wer den Handel erleichtern will, muß den Absatz 2 in der Kommissionsfassung ablehnen. Ebenso T ich, aus dem Absatz 1 das Prinzip der Werthzölle wieder zu be- eitigen.

Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.) beantragt die Vertagung.

__ Die Abstimmung, während welcher viele Mitglieder, dur die E E gerufen, in den Saal treten, bleibt zunächst zweifelhaft; bei der Gegenprobe ergiebt sih {ließli eine Mehrheit für Ablehnung der Vertagung.

_Abg. Singer (zur Geschäftsordnung): Ich konstatiere, daß diese Abstimmung ungewöhnlich lange gedauert hat, und zwar so lange, bis die niht im Saale anwesend gewesenen Herren Gelegenheit gefunden haben, die Majorität gegen den Antrag zu bilden, den sie zu hören ja nicht in der Lage waren.

Vize-Präsident Büsing: Wenn darin ein Vorwurf gegen den Präsidenten liegen sollte, so muß ih ihn zurückweisen. Wenn die Ab- stimmung etwas länger gedauert hat, so lag das daran, daß die i lder nicht einig werden konnten. Ih habe sie erst wieder-

olt gefragt.

Abg, Singer: Es is mir niht eingefallen, dem Präsidenten einen Vorwurf zu machen. Der Herr Präsident giebt selbst zu, daß die Feststellung des Resultats etwas lange gedauert hat. Wenn das Bureau nicht einig werden konnte, so liegt das daran, daß einige Mit- glieder des Bureaus dazu niht in der Lage waren, sondern die Klingel rühren mußten, um die draußen Befindlichen hereinzuholen.

Abg. Dr. Paasche (einer der Schriftführer): Ih entgegne darauf, daß es Pflicht der Schriftführer ist, die Klingel bei den Ab- stimmungen zu rühren. Wenn der Antrag Barth so plößlich und Werg ee kam, fo war es nur unsere Pflicht, um so mehr die Klingel zu rühren.

Abg. Stadthagen befürwortet unter großer Unrube des Hauses den fozialdemokratishen Antrag. Vorschriften, die für den gesammten Handel und Verkehr von der größten Wichtigkeit seien, müßten möglihst klar sein. Das Wort „Länder“ lasse diese Klarheit vermissen und könne von untergeordneten Behörden fals gedeutet werden. Seine Freunde \{lügen deshalb das Wort „Staaten“ vor. Der zweite Antrag, der die Worte „soweit nicht Vertragsbestimmungen entgegenstehen“ hinzufügen wolle, stelle nur das bestehende Reht wieder her. Werde dieje Klausel nicht aufrecht erhalten, so könne man folgern, daß auch entgegen den ver- tragsmäßigen Bestimmungen die betreffenden Ershwerungen erfolgen sollen. Damit wücde mit dem bisherigen Brauch gebrohen und das Interesse der deutschen Arbeiter geschädigt werden. Der zweite Absatz, den seine Freunde streihen wollen, trage den Charakter der Chikane nur zu deutlih an der Stirn, obwohl er die im Absay 1 nicht zu- gestandene Klausel enthalte. Retorsionsmaßregeln hätten sich im inter nationalen Verkehr als s{ädlich für das Inland selbst herausgestellt, namentlih für den inländishen Arbeiter. Der Gesetzgeber sollte sich hüten, nur das Schlehte des Auslandes nahzuahmen. i

Abg. Singer beantragt über den zweiten Absa namentliche Abstimmung.

Hierauf wird ein von den Abgg. Dr. Spahn und von Normann (d. kons.) gestellter Vertagungsantrag angenommen. Der Präsident schlägt vor, die nächste Sißzung am Mitt- wo abzuhalten zur Fortsezung der Tarifgeseßberathung. Abg. Singer mat darauf aufmerksam, daß das Haus seit langem keinen Schwerinstag mehr abgehalten habe. Der Zolltarif könne doch nicht alle anderen Berathungsgegenstände zurückstellen, er bitte deshalb, morgen Junitiativanträge —_ die Tagesordnung zu seyen. Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Auch meine Freunde haben datselbe Bestreben, diese Anträge zur Verhandlung zu bringen. Wir müssen aber au auf die vielen E Rückiicht nehmen, die zum Zoll- tarif eingegangen sind. | s Petitionsrechts des Volkes beim Vorschlage des Präsidenten zu belassen

Abg. Singer: Das ist eine eigenthümliche Auffassung. Herr |

Bachem bätte uns doch mittheilen sollen, worauf diese Petitionen binaudgehen. Petitionen mit 34 Millionen Unterschriften haben sich gegen den Zolltarif erklärt, ohne daß weder der Referent, noch irgend ein Redner au nur ein Wort über diese Petitionen gesagt hat. Der Grund, den Herr Bachem angeführt hat, ist also nicht durhshlagend. Wir baben ja nichts dagegen, daß der Präfident neben den Anträgen auch Petitionen auf die Tagesordnung seyt, Herr Bachem wird dem Volke den Zolltarif durh scinen Widersp gegen meinen Vorschlag nicht mundgereht machen. Wollen wir den Zolltarifpetitionen zu „ihrem Rechte verhelfen, so müssen wir die Zolltarifberathung einfah ab-

n.

Abg. Dr. Bachem“ Es ist ja richtig, daß au eine erhebliche

Anzabl von Petitionen den Zolliarif gerichtet ift, im leßten Verzeichniß find ader nur 17 Petitionen dagegen, eine große Zahl aber dafür, namenilih im Interesse Hunderttausender von Arbeitern die durh die Ablehnung des Tarifs in die \{hwerste Nothlage kommen würden. Es ist deshalb richtig, mit der Zolltarifberathung fort- ufahren. y Abg. Heine (Sos.): Der Einwand des Abg. Bachem war sehr unglücklih. Wir haben am leuten Schwerinstage die Berathung über die Petiti betreffend das Vereins- und Versammlungbreht, ah» gebrochen. Wir sind gern bereit, diese Berathun fragen

Abg. Singer: T deantrage, die zum tarif ciagega Petitionen auf die T dnung der nächsten ( gung zu fee ann wird Herr ahren, wie flein die Zadl der Andänger des

litarifs ist. Ich verwahre mich dagegen, daß im Reichstage nichts nderes als der Zeytari! ver den wi. B E zeigt damit nur, sie lediglih materielle In en im : |

A4 Der. Pat nidcke irricht Fch datûr 2158. and anderen Petitionen,

eden von den Petitionen zum Zolltarifgesey zu werden.

Erledigung der Initiativan sei um so d der, als deren Zahl seit 1900 außerordentli gehäuft dabe e Bei Sleun:- gung l auch im Interesse des Adg. Bachem, denn che diese An-

träge nit erledigt wären, könne au der Antrag Aichbihler, ohne mit der Geschäftsordnung zu brechen, nit erledigt werden. j ba: Bachem meint, daß, wenn man die fortdauernden nament- lichen Abstimmungen einshrän e, man auch Zeit für die Initiatiy- anträge haben werde; er könne deshalb nur empfehlen, zu dem früheren Brauch zurückzukehren. ' Abg. Singer erklärt, er könne dem Abg. Bachem darin keine Hoffnung machen, um so weniger, als seine Partei für einen Kuh- handel nicht geeignet fei. Präsident Graf von Ballestrem: Ih würde geglaubt haben, meiner Pflicht als Präsident, die Arbeiten des Hauses zu fördern, nicht zu entsprehen, wenn ich nicht meinen Vorschlag gemacht hätte. Der Antrag Singer wird abgelehnt.

12 Uhr. (Zolltarif.)

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“".)

Lieferung von elektrishen Straßenbahnwagen nah Großbritannien.

Bis zum 18. November 1902 nimmt die Stadtverwaltung von Southampton Angebote auf Lieferung von Wagengestellen und elektrotehnischen Ausrüstungs\tücken für 12 Motorwagen entgegen. Nähere Auskunft ertheilt der Ingenieur für das städtische Elektrizitäts- wesen H. F. Street in Southampton. (Commercial Intelligence.)

Die französische Getreideeinfuhbr in den ersten neun Monaten 1902.

Die Einfuhr von Weizen nah Frankreich bezifferte sich in den Monaten Januar bis September 1902 auf 1758 463 dz, wovon 1509045 dz allein aus Algerien, der Regentshaft Tunis und aus der Freizone sammten. In dem gleichen Zeitraum des Vorjahres betrug der Weizenimport 1 148 434 dz, darunter 1140537 dz aus Algerien u. st w. An Hafer wurden während der ersten neun Monate des laufenden Jahres 1 844 455 dz vom Auslande bezogen gegen 2886 236 dz in demselben Zeitraum 1901. Die Einfuhr von Gerste stellte fich während der besprcchenen neun Monate 1902 auf 1138996 dz, von denen Algerien 1122921 dz lieferte. In dem gleichen Zeitraum des Vorjahres gingen an Gerste 1237 199 dz ein, darunter 1223 014 dz aus Algerien. Der Mais- import erreihte während der Monate Januar bis September 1902 1899 212 dz gegenüber 2414 059 dz in den entsprehenden Monaten des Jahres 1901. Der Hauptmaiélieferant war Rumänien mit 839 504 dz, während im Jahre 1901 die Vereinigten Staaten von Amerika die Hauptmenge des eingeführten Mais geliefert hatten. Die Roggeneinfuhr betrug im Jahre 1902 3821 dz gegen 3669 dz im Jahre 1901. An Kleie erhielt Frankreich 1902 1307 423 Az gegen 1183504 az im Vorjahre. Davon \tammten aus Rußland 644 968 dz (1901: 600613).

In den Niederlagen waren Ende September 1902 (1901) vor- handen: an Weizen 184169 (380367) az, an Se 22 695 (92705) dz, an Roggen 1028 (1028) dz, an Gerste 22845 (21 906) dz und an Mais 214 492 (242 102) dz. (Le Bulletin des Halles, Bourses et Marchés.)

Die Ausfuhr von russishen Krebsen.

Im „Wiestnik Rybopromyschlennosti" find nachstehende Angaben über die russishe Krebsausfuhr enthalten.

Krebse werden aus den Gouvernements Wilna, Witebsk, Kowno, Smolensk und Mohilew ausgeführt, und zwar geht die Ausfuhr hauptsächlich über die Station Swenzjany der St. Petersburg- Warschauer Bahn vor si, wo \ich cin großes Krebsdepot befindet.

Die Krebse werden in geflohtenen Körben, in trockenes Moos (Sphagnum) verpadckt, angeführt und werden bierauf bei Swenzjany in besondere Behälter geseßt, wo ‘sie vor der Weiterbeförderung eine Rube- und Erhbolungsperiode durhmachen. Diese Behälter, recht- eckige Kisten mit durchlöcherten Seitenwänden, sind in der Sheimjana untergebraht, einem Nebenflusse der Wilia, der sich durch Wasser- reihthum und s\tarke Strömung auszeihnet. Die Behälter, 60 an der Zahl, werden dur besondere Vorrichtungen je nah der Ver- änderung des Wasserstandes in stets gleiher Entfernung von der Oberfläche gehalten und befinden sich diht neben einander. Ihre über die Oberfläche hervorragenden Deckel \ind mit Geländern ver- sehen, sodaß das Arbeitépersonal gefahrlos auf ibnen bin- und ber- gehen kann.

Das Packhaus, in welhem das Auspacken und Sortieren der angekommenen Krebse und das Wiedereinpacken derjenigen Sendungen erfolgt, welhe nah Berlin und Paris weiter transportiert werden sollen, ist cin im Flusse diht am Ufer errichteter bölzerner Pfablbau von etwa 15 Faden Länge und 5 Faden Breite, dessen einzige Ein- rihtung aus großen Tischen besteht, auf welchen die Arbeit vor \sih geht. Der Dachraum der Baracke dient zur Aufbewahrung von Körber und Moos.

Sobald eine Sendung von Krebsen ankommt, werden die Körbe zunächst nach ihren Herkunftsarten in Particen getheilt und jede Partie einer Anzabl von Sortierern (meist halberwachsene Knaben und Mädchen) übergeben. Diese öffnen die Körbe, suchen zuerst die aller- arößten Exemplare, die sogenannten „Riesen“, heraus und fortieren

aber bitte ih, es gerade im Interesse des |

die übrigen Krebse in ses Größenkategorien nah den folgenden Maßen l orte . . . Größe von 12,5 bis 13,0 ecm E s É 4 B L j s i i ILO IRO á n p. 0 S O . ZLO 5 L L d W-M G D É D 95 L

Darauf erfolgt die Abrechnung mit den Personen, welche die Sendung abgeliefert haben, und die Krebse werden zum „Ausruhen“ in die Bebälter vertheilt, an denen die in ihnen enthaltene Größen- sorte angegeben ift.

Gewöhnlich treffen die Krebstransporte zwischen 12 und 1 Uhr Nachmittags cin und ¡wischen 3 und 4 Uhr werden die sortierten Krebse in die Behälter vertheilt, in denen sie meist 24 Stunden lan d. b. bis wm nächsten Abend, verbleiben. Dann werden sie mit Handneyen berausgenommen, zum Abtrocknen auf eine Schicht Moos gelegt und hierauf für den Weitertransport in derselden Weise verpackt wie vorher; mit dem Zuge, der um 6 Uhr Morgens durhgeht, werden sie nah Evdtikuhacn defördert. S i

Die Frage des Exports russischer Krebse ist infolge des durch die Frebovest îin West-Eurova und in einigen Theilen Nuklands ver- ursachten Aussterbens dicier Krustenthiere eine sehr wichtige geworden. Andererseits fragt es sich, od nicht auth ein geîteigerter Export eine weitere Verminderung des Kreböreichthums zur Folge haben könnte. Sachverständige haben diele Seite der Frage cingehend untersucht und sind zu der Sehlaßifolgerung gelangt, daß Krebse von einer Länge dis zu 9 ecm, welche gegenwärtig ctwa 65% der gesammien Aus- fubr repräsentierten, aus dem Handel ganz a lossen werden müßten, da sonst die Vermehrung mit dem Fang nicht gleichen Schritt balten kann. (Aus der „Sti. Petersburger Zeitung“.)

Neue Elsenbahbnkonzession in Spanien.

Der „Seociedad Lehzarán* ist die Konzession für cine Schmal-

spurbahn von Andrain nah Plazaola (Provinz igcoa) ertheilt worden. (Gaceta de Madrid.)

Schluß nah 61/4 Uhr. Nächste Sizung Mittwoch