1902 / 269 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Nov 1902 18:00:01 GMT) scan diff

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wir Sie, den Antrag Singer abzulehnen.

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das Ziel der Beute Ihnen \{on näher gerückt ist, so verdanken Sie das uns. Sie hindern uns, unsere Gründe vorzutragen, aber wir wollen dem Volke Rechenschaft geben durch unsere Reden und unsere Abstimmungen. In -dem Moment, wo die Parteien \ih in heißem Kampf befinden, und zu Gunsten einer einzelnen Vorlage kann die Geschäftsordnung nicht geändert werden. Da die namentlichen Ab- timmungen in der Form des Antrags niht die Wirkung haben, dem

nde anzugeben, wie der einzelne Abgeordnete gestimmt hat, so beantrage ih, über den Antrag Aichbichler zur einfachen Tages- ordnung überzugehen und hierüber namentlich abzustimmen.

Abg. von Normann (d. kons.): Namens der sämmtlichen Antragiteller bitte ich Sie, den Antrag Singer, zur Tagesordnung überzugehen, abzulehnen. Die namentlichen Abstimmungen haben den Zweck, bei ganz besonders wichtigen Anlässen die Abstimmung jedes einzelnen Abgeordneten festzulegen sowohl im Interesse des Hauses, wie im Interesse der bezüglichen Wähler und Parteien. Wenn aber in der leßten Zeit von der Berechtigung, namentliche Ab- stimmungen zu beantragen, in so ausgiebiger Weise und bei fo un- wesentlihen Anlässen Gebrauch gemacht worden ist, so ent- fernen fich die namentlihen Abstimmungen mehr und mehr von ihrem eigentlißen Zweck; sie wirken lähmend und ver- zôgernd auf die Verhandlungen und den Fortschritt der Arbeiten des Hauses; sie stellen-in so hohem Maße Ansprüche an die Geduld der einzelnen Mitglieder, daß wir uns gezwungen sehen, auf die Ver- einfahung und-Abkürzung der namentlichen Abstimmungen hinzuwiiken. Diesen Zweck verfolgt der Antrag Aichbichler. Ob er ihn erreichen wird, das kann nur die Zukunft lehren. Aber wie die Verhältnisse einmal liegen, find wir gezwungen, diesen Versuh zu machen. Wir thun das im Interesse der Würde des Hauses, im Interesse der Pa unserer Arbeiten und werden uns durch nichts davon ab-

alten lassen, auf diesem Wege zu bleiben. Aus diesem Grunde bitten

Nachdem somit, der Geschäftsordnung entsprechend, ein Redner für und einer gegen den Antrag auf Uebergang zur einfahen Tagesordnung gesprochen, wird zur Abstimmun über diesen Antrag Singer geschritten. Die Abstimmung ift eine namentlihe. Der Uebergang zur einfachen Tagesordnung wird mit 201 gegen 76 Stim:nen bei einer Stimmenthaltung

abgelehnt. Das Haus fährt in der Berathung des Antrags Aichbichler fort.

Die Anträge der Abgg. Albrecht und Genossen

(Soz.) zum Antrag Aichbichler lauten: „Der Reichstag wolle beschließen :

1) In Absay 2 Zeile 2 hinter „einzunehmen“ einzuschalten : «Sobald dies geschehen, find die Thüren zu \chließen.“

2) Eventuell (für den Fall dec Ablehnung des Antrags zu 1) in Absay 2 Zeile 2 hinter „einzunehmen“ folgenden Saß einzu)chieben : „Mitglieder, die bei Beginn der Einsammlung der Stimmkarten ihre Eirse niht eingenommen haben, find von der Theilnahme an der

bstimmung ausgeschlossen.“

3) In Absatz 2 Zeile 2 nach Say 1 einzuschalten: „Der Prä- ident läßt durch die Schriftführer die Abstimmungskarten vertheilen. tahdem die Vertheilung beendet ift, stellt der Präsident durch Be- {regung fest, ob sämmtlihe anwesenden Mitglieder Karten erhalten aben.“

4) In Absatz 2 den Say 3 vor den Saß 2 zu segen und in Say 3 die Worte „den Namen“ bis „enthalte mih“. zu erseßen durch die Worte .Ja* und „Nein“ und den Reichêtagsstempel.

5) In Absatz 2 vor dèn Worten „Die Scbriftführer haben alsdann“ einzuschalten: „Vor der Einsammlung der Karten theilt der Präsident mit, daß die Mitglieder, welche die geftellte Frage bejahen wollen, das Wort „Nein“, die, welche die Frage verneinen wollen, das Wort „Ja“ ¿u durhstreichen haben, und daß jeder Abgeordnete die ihm übergebene Karte mit seiner eigenhändigen Namensësunterschrift und, wenn es mehrere Mitglieder gleihen Namens giebt, mit einem jeden Zweifel auéschließenden Zusay zu versehen habe.

6) Sn Absay 2 den mit den Worten „Die Schriftführer haben alsdann* beginnenden Sat folgendermaßen zu fassen: „Die Schrift- führer haben alédann die Abstimmungékarten, nahdem sie sih über- zeugt haben, daß der Abstimmende nur eine Abstimmungskarte abgiebt, in Urnen zu sammeln.“

7) In Absatz 2 Zeile 5 binter die Worte „zu sammeln" einzu- fügen: „Die Mitglieder haben eigenhändig die Abstimmungékarten in die Urnen zu legen.“

8) Eventuell (für den Fall der Ablehnung des Antrages 7) in Absay 2 Zeile 5 binter die Worte „zu sammeln“ einzufügen: „Die Schriftführer nehmen von den Mitgliedern die Karten entgegen und legen sie in die Abstimmungsurnen. Dabei baben fie sih davon zu überzeugen, daß die Karten mit der Unterschrift verschen find. Karten, die keine Unterschrift tragen, sind zurückzuweisen.“

9) In Absay 2 birt?èr den mit den Worten „zu sammeln“ \{ließenden Say einzufügen: „Niemand darf eine andere als seine eigene Karte abgeben.“

10) In Absay 2 statt des Saßcs 4 zu seßen: „Nachdem die Einsammlung beendet ist, fordert der Präsident die Mitglieder, welche ibre Karten noch nicht abgegeben baben, auf, es nunmehr zu thun. Alédann erklärt er die Abstimmung für geschlossen und läßt die Thüren öffnen.“

11) In Absay 2 den Say 5 folgendermaßen zu fassen: „Der Cen fordert die Schriftführer auf, das Ergebniß der Abstimmung estzustellen.“

12) Dem Abî. 2 folgente Säße binzuzufügen: „a. Karten obne Namensunterschrift smd ungültig. b. Wenn eine Karte die Aufschrift „Ja* und „Nein* ohne Durcbstreihung eines dieser Worte oder einen Zusatz enthält, fordert ter Präsident das Mitglied auf, seine Karte zu berichtigen c. Gventuell (für den Fall der Ablebnung des An- trags 12b.) Karten, tie die Aufschrift „Ja* und „Nein® obne Durch- streichung cines dieser Worte oder die einen Zusay enthalten, sind ungültig.“

13) Dem Absatz 2 ferner folgenden Say zuzufügen: „Der Prä- sident giebt bekannt, wie viel Karten mit „Ja“, wie viel mit „Nein“ und wie viel mit anderem Inhalt abgegeben worden find und gegen die Gültigkeit welcher Karten sih Bedenken ergeben haben, und be- fragt den Reichôtag, ob diese Karten für ungültig erklärt werden sollen Der Reichstag entscheidet nah Berathung.“

14) Eréentuell (für den Fall der Ablehnung des Antrags 13) ¿Ueber Bedenken gegen die Gültigkcit von Stimmkarten entscheidet das Bureau. Jf das Bureau nicht einstimmig, so ist die Entscheitung des Reichstages herbeizuführen.“

15) Jn Absay 3 dem Saye 1 folgenden Say voranzustellen: „Der Präfitent theilt das Ergebniß der Abstimmung dem Neichstage vor Fortseyung der Berathung mit.“

16) In Absay 3 Zeile 2 nab dem Worte „Abstimmung“ einzu- schalien: „sowie die Namen ter Fehlenden.“

17) Dem § 583 folgenden Absay binzuzu!ügen: „Bebauptet ein Mitalied, daf es zu Unrecht gebindert worden sei, an der Abstimmung theilzunehmen, so hat der Reichétag vor Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung zu berathen und zu entscheiden, ob etne dhrretde gerehifertigt und seine Stimmkarte noh entgegenzunehmen ift.“

18) GEventuell (für den Fall der Ablehnung des Antrags zw 17) „Ein Müitalied, tas glaubt, zu Unrecht gehindert worden za sein, an ter Abstimmung theilzunchmen, kann dies dem Bureau rif et- klären uad pie Aufnahme seiner Erklärung in die sienographiihen Berithie vetlangen.*

19) Dem § 58 ferner folgenden Absay dinzuzaufügen: „Auf den Antrag von 50 Mügalietern kann das Haus beschlichen, daß an Stelle der namenillidhen Abstimmung durh Abltimmungskarten die Ab- stimmung durch den namentlichen Aufruf sämmtlicher Mitglieter des

Reichstages erfolgt. Nach Beendigung des Aufrufs wird dur Wieder- delung tes Alphabets Gelegenheit zur nachträglichen Abgabe der Stimmen gegeben.“ |

Abg. Heine (Soz.) ergreift darauf unter Unruhe des Hauses das Wort. Nachdem er eine Weile mit leîiser Stimme ge- sprochen, wird er von rechts durch die Zurufe: Lauter! unterbrochen. Er fährt mit erhobener Stimme fort: Jch habe keine Veranlassung wenn Sie mi überschreien und so wenig Höflichkeit gegen mich baben, lauter zu \prehen und meine Gesundheit zu s{hädigen. Wenn Sie mich nit hören wollen, so können Sie ja hinausgehen. Ich habe auch keine Veranlassung, mi schon in der ersten Stunde beiser zu reden. (Redner läßt dann wieder seine Stimme sinken.) Eine der Hauptursachen der jeßigen mißlichen Lage, führt er aus, liege in der Verlängerung der Legislaturperiode. 1898 habe man garnicht an die Möglichkeit gedaht, daß eine Vorlage mit fo extrem hohen Zöllen fommen würde. Herr von Wangenheim stehe doch noch heute auf dem Standpunkt, daß die von der Regierung vorgeschlagenen Kornzölle niht genügten, und Herr Spahn vertrete nur theoretisch die These, daß alle Kraft daran geseßt werden müsse, die Vorlage zu stande zu bringen ; denn auh seine Freunde hielten die Säße der Vor- lage nicht für ausreihend. Der Antrag Aichbihler wäre weniger bedenklih bei einer parlamentarishen Negierung und bei einer Majorität, zu der man das Vertrauen habe, daß se im Geiste der Geschäftêordnun handle. Wenn man aber einer Cra, gegenüberstehe, die fich mit dem offenen Gedanken beschäftige, den

ersetzen, die Verfassung umzustürzen, die offenkundig sich über die Rechte der Minorität hinwegfeße, \o t man dieser das- größte Mißtrauen entgegenstellen. Man könne im Augenblick noch gar nicht wissen, ob niht neue Vergewaltigungen geplant seien. (Vize-Präsident Dr. Graf zu Stolberg-Wernigerode ersucht den Redner, etwas lauter zu sprechen. Auch von der rehten Seite ertönen Zurufe: Lauter!) Ich werde, fährt dieser fort, natürlich so laut sprechen, daß mich der Präsident versteht, dem Wunsche von“ jener Seite (rechts) nach- zukommen, habe ih feine Veranlassung. Ich habe mich gestern genug angestrengt. Nah dem Antrag Aichbichler foll der Präsident die Mitglieder ersuchen, „ihre* Pläße einzunehmen. Muß dann jeder den Plaß einnehmen, der mit seinem Namen bezeichnet ist, oder kann er sich auch auf einen anderen Platz ien, als es bisher üblich war? Wenn man sich an ein solhes Gesetz heranbegiebt, so muß man au verstehen, zu kombinieren und sih klar zu machen, welhe Folgen jedes Wort nah sich zieht; es müßte denn sein, daß man das nmcht gewollt hat, was ih aber nicht annehme. Ich bin der Ansicht, daß dieser ganze Antrag ab irato in der Eile hingeschrieben ist. Darum sind wir ja eben genöthigt, ihm durch Amendements erst Hand und Fuß zu geben. Sobald die „lex Aichbibler" angenommen ist, werden fich bei der ersten Abstimmung endlose Se debatten entspinnen über alle die ungelösten Fragen, die in diesem An- trage vorhanden sind. Was soll aber geschehen, wenn die Mitglieder der Aufforderung des Präsidenten, ihre Pläße cinzunehmen, nicht folgen? Kann da nicht ein einziger Abgeordneter die Abstimmung dadurch verhindern, daß er seinen Play nicht einnimmt? Die Ab- geordneten sollen Abstimmungskarten abgeben. Was sind das für Karten, wo haben Sie sie her, wer theilt sie aus? Von alledem steht nichts in dem Antrag. Soll es den Abgeordneten überlássen sein, etwa ihre Visitenkarte zu geben? Herr Spahn denft \sih die Sache wie in Frankreih mit bunten Karten. Darüber ant sich ja reden, dann aber muß es aber auch in der „lex Aichbichler“ stehen. Soll die Vertheilung der Stimmzettel durch die Schriftführer oder durch die Diener erfolgen? Der Kreis der Abstimmenden ist niht begrenzt; sollen nur die gerade im Saale Anwesenden abstimmen? Nichts davon steht in dem Antrage. Ich wünschte nit, diesen französischen Brouch bei uns einzuführen; es giebt alle möglihen-.anderen Dinge in Frankreich, die für uns nahahmenéwerth wären. . Daß aber in Frankreich ein Deputiricr für andere die L äbeiebt ist ein großer Mißbrauch. Vielleiht «wäre es _nach dem unse oder wenigstens im Interesse einer gewissen Seite, durch einen Abgeordneten die Zettel einsammeln zu lassen. Jh kann mir aber nicht denken, daß Jemand in diesem Hause unsere Verhandlungen so herabseßzen möchte, daß er durch Stellvertreter ab- stimmt. Aber wenn Sie daran denken, dann müssen Sie klare Be- stimmungen im Antrage darüber treffen. Bei dem bisherigen Namens- aufruf mußte Jeder selbst antworten, und da war kein Zweifel. Aber sobald man Karten einführt, liegt die Möglichkeit der Ab- stimmung dur Stellvertreter in der Sache selbst. Auch in der Beziebung i} das Gese lückenhaft. Die Karten sollen den Namen des Abstimmenden tragen. . Wie kommt der Name auf die Karte? Aus Herrn Spahn's Auéführungen habe i keine Aufklärung bekommen. Soll er gedruckt werden? (Abg. Dr. Spahn: Ja!) Es muß doch aber die Unterschrift des Betreffenden sein! (Rufe: Gedruckt und geschrieben !) Ja, das muß dann aber doch im Antrag stehen! Warum sollen wir erst Räthsel lösen? Diejenigen, die dieses Gese vorgelegt haben, sollten sich ihr parlamentarishes Lebrgeld wiedergeben lassen und \ch erst überlegen, wie man solche Geseye abfaßt. Hättin Sie den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung angerommen, so bätten Sie Zeit gewonnen und den Antrag unter DEnBYag des Materials unserer Anträge auf Drucksache Nr. 750 ausarbeiten können. Also der Antrag sagt: Die Karten sollen die Bezeichnung „Ja“, „Nein“ oder „Enthalte mich“ tragen. Das muß doh mindestens beißen: „Ja* oder „Nein“ oder „Enthalte mih“. Und wie soll das im einzelnen bezeihnet werden? Der ganze Antrag ist salorp gearbeitet. (Präsident Graf von Ballestrem: Der Aus- druck „salopy® in Bezug auf einen Antrag von Mitgliedern des Hauses ist nicht parlamentarish!)) Ih nehme die Rüge gern an und werde deu Autdruck „salopp® niht mehr abern: es stehen mir andere gleihwerthige Auzdrücke genug zur Verfügung. Wer entscheidet, ob der Stimmyettel gültig ift? Menn jeut beim Namenéruf Ja oder Nein geantwortet wird, ist kein Zweifel, aber sobald Sie ih auf einen Mechaniémus, auf das Instrument des Stimmzettels, verlassen, muß auch mit der Mögli&feit ungültiger Stimmäettel gerechnet werden. Wie, wenn nun auf dem Stimmzettel Alles, „Ja*, „Nein“ urd „Enthalte mih* steht: soll der, der nicht stimmt, als feblend aufgeführt werden, oder was sonst? Eine gesey- lide Regelung aller dieïer Fragen ift unbedingt nothwendig, wenn man nicht zu eadloseu Geschäftsordnungödebatten fommen will. Bei der Wabl des Präsitenten durh Stimmzettel hat sih häufig einer ge- müßigt gefüblt, Wiye zu machen, indem er z. B. Ablwardt auf den Zettel seyte. Solche Leute werden sich au bei den namentlichen Ab- itimmungen ähnliche Witte nicht ve1kneifen können. Ist der Zettel dann für ungültig zu erflären? Herr von Massorv soll ja auch neulih einmal mit cinem Namen einen Wiy gemacht baben. Was geschieht nun, wenn das Haus beshlußunfähig ift? Darüber ist Herr Spahn mit ciner eleganten Hantberwegung hbinweggegangen und hat gemeint, dann würde dem gerade sprechenden Redner kein großes e scheden. Das Uvrecht liegt aber darin, daf, wenn die Beschlußunfähigkeit zwar festgestellt, aber noch nicht bekannt gemaht worden ift, die bandlung weiter läuft. Unmöglich ift es, eine folgende Abstimm vorzunehmen, ehe das Resultat der vorigen feslstcht. Bei Eventual- anträgen bängt ja die eine von der anderen ab. Auch die Debatte kann nicht fortgechen, es wäre ja alles hypvothetish, was man redete. Tagtäglich kommt es vor, daß man sein ganzes Verhalten von einer früberen Abstimmung abhängig macht. Das bringt den ganzen Mechanismnus des Parlaments in Unordnung. Es würde ein rettungs- loses Durcheinander geben. Das dium selbst würde bald Jagen, mit sol{her SUPIUE, ließe t arbeiten. Und en Sie immer erît auf das Nesaliat der Zählung warten, so würde dieser Modus erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen als der jeyige. Weiter beißt es: „Die Namen der Abstimmenden und ihte Abítimmung werden in den itnograpbiiden Berit der Siyung aufgenommen. Herr Spahn erklärte, er wünsche die Bedeutung der öffentlichen Ab- irimmung nicht zu verkümmern, aber die Sache sei nicht so wichtig, dah sie nicht 2 Tage Aufichab ertragen könnte. Wenn er die mora- lisde Bedeatung des öfentlichea Ja oder Nein richtig cinshägyt, be- greife ih nicht, wie man heimliche Abstimmungen einführen, Karten derumgeben farn, damit die siaunente Welt erst 2 oder I Tage nach- her erfährt, wie der Einzelne gestimmt hai. Die Versuche, die un- bdegueme öffentliche namentliche Abstimmung zu beseitigen, weil mag sich nicht sofort auf die Finger schea lassen wollte, find ja ali ; shonu

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eihstag durch eine andere Vertretung zu -

im Frankfurter Parlament trat ein 1 h auf öffentlihe Abstimmung schon zu wecken EE f S E E E nz“ , es ist e ewissen j Veröffentlihung einer 4 LAR cia über eine Ba erhöhung wird. furt davon, daß man nicht um die Gunst Derer zu buhlen

die man das Volk nennt. Zwischen den Herren von dana g

den Vätern der „lex Aichbichler“ scheint mit ei: e starke verwandtschaft zu bestehen. Der ftenographishe Bericht e diesen Verlust keine Entschädigung. Für Viele ist es Ä eine geringere Pein, Ja oder Nein zu sagen, als Tage wad E 2E, als fehlend vermerkt zu werden. Gerade

usa n / pa et das bâufige Fehlen zu verschleiern, weil man die nah einer Reihe von Tagen erst mit Hilfe des Parlaments, almanahs oder sonst auf irgend eine komplizierte Weise ermitteln könnte. Diese „lex Aichbichler“ strebt also gerade .an, die Un

der Zollmehrheit, - die selbst bei dieser für ihre materiellen Sin

aus\{chlaggebenden Vorlage nicht aus sih heraus eine besÔlußfähige ;

Mehrheit na Berlin schaffen kann, zu verdecken und ihren Mit, gliedern das Wegbleiben noch mehr zu erleihtern. Nachdem der An, trag auf Uebergang zur Tagesordnung abgelehnt worten ist, haben

wir Ihnen eine Reihe von Amendements unterbreitet, um Ihnen zy |

igen, wie ungefähr der Antrag hätte lauten müssen, wenn er brau, ar fein sollte. Für unseren Anirag Ziffer 1 ist bestimmend unser Verlangen, absolute Klarheit des Vorganges zu schaffen. müßen ges{hlossen werden, damit niht nachträglih Hereinkommende

die Arbeit der ohnehin genug geplagten Schriftführer verwirren, und

damit vor allem ausge\chlossen wird, daß die Schriftführer bin den Einzelnen herrennen ae vi sechs oder acht E kônnen ja noG Mitglieder hereinkommen und damit Verwirrung hervorrufen und die Abstimmung, wenn sie wollen, ins Endlose ausdehnen, sodaß die Abstimmung vielleicht eine Stunde, also vie [länger als mit dem Namensaufruf, hingezogen werden kann. Hoffentlich erkennen Sie hieraus hon, daß Sie sih mit dem An- trage etwas übereilt haben, und d sein Zweck, Zeit zu ersparen au diesem Wege nicht erreiht wird. Selbstverständlih legen wir Berit darauf, daß diejenigen, die nahträglih abstimmen wollen, nicht die Ab. \slimmungen stören, fie sollen während der Abstimmung vor den ver. \{lossenen Thüren draußen bleiben. Will das Präsidium die Säumigen erst hineinklingeln lassen aus der Restauration u. \. w., so dürfte die Sache eben wieder lange dauern, ‘und wiederum ist es mit der Zeitersparniß nichts. Sie sehen also, es wird nihts aus der „lex Aichbichler“, wenn Sie nicht unsere Anträge annehmen. Aber da Sie doch troy aller meiner Ueberredungsbemühungen unseren Antrag zu 1 nicht annehmen werden, haben wir unseren Eventualantrag unter 2 gestellt, wonach, wenn Sie die Thüren niht {ließen laäfsen wollen, wenigstens bestimmt werden soll : „Mitglieder, die bei Beginn der Ein- fammlung der Stimmkarten ihre Pläße nicht eingenommen haben, sind von der Theilnahme an der Abstimmung ausgeshlossen.* Wohlgemerkt, ihre Pläße; dann sind die Schriftführer orientiert. Zur Sicherung des Ergebnisses geht es nicht anders, als daß in diesem Fall der Kreis der Abstimmenden auf die {a Anwesenden beschränkt wird. Den Vorzug verdient natürlih dr Hauptantrag, der \sich auch in die „lex Aichbichler® vortrefflid einfügt. Die Annahme des Antrags unter 1 hätte für Sie auß noch den unbvergleihlihen Vortheil, daß dann über Nummer 2 garniht erst noch abgestimmt E werden brauchte. Wenn etwa jedem Abgeordnéten für: die sion eine Anzahl Karten aus gee: werden ollten, so würde ih das für unsere Verhältnisse ei dem deutschen Nationalcharakter für sehr bedenklich halten, Vir lad meistens studierte Leute, der Studierte ist zerstreut; hätte ih bei nfang der Session, also vor zwei Jahren, einz Anzahl solcher Karten erhalten, so bâtte ih sie wahrscheinlih jeßt {hon verloren oder ¡u anderen Zwecken benußt. Und werden etwa gar rothe, blaue und rüne Karten ausgegeben, so möchte dem Einzelnen im gegebenen Augenblick gerade die Karte fehlen, die er gerade braucht, die gerate Trumpf ist. Werden diese Karten on mass6 vorher aus egeben, jo könnten sie in unberufene Hände kommen, und es würde sich das über haupt \{lecht machen. * Es sollen also, wie unser Antrag Nr. 3 will, die Karten erst unmittelbar vor der Abstimmung vertheilt werden. Natürlich denken wir dabei nur an die Vertheilung einer Karte, nicht mehrere, wie Herr Spahn will. Es muß dann selbstverständlih au Beendigung der Vertheilung durch Befragung festgestellt werden, sämmtliche anwesenden Mitglieder Karten erhalten haben. Jm Ar- trag 4 beantragen wir, daß die Abstimmungskarten die Worte „Ja“ und „Nein“ und %en Neichstagsstempel tragen sollen; außerdem aber soll dieser Say vor den vorhergehenden gestellt werden, weil in leßteren {hon unlogisher Weise von den Abstimmungskarten die Rede ist, ohne taß man weiß, was es mit den Abstimmungékarten auf fd hat. Wir denken uns also den Vorgang so, daß jedes Mitglied nx eine Karte erbält und taß diese Karte, damit klar ist, daß es sih 13 eine Abstimmungékarte handelt, vot allen Dingen den Reichstagèstempd enthält. Jst es ferner überhaupt wünschenéwerth, eine Stimme al Enthaltung abzugeben? Eine ganze Reihe von Verfassungen ver bietet das ausdrücklih. Die Enthaltung von der Stimmabgabe g in den alten Republiken des klassishen Alterthums als eine edle Handlung; man wollte dadurch der Vershwommenheit, Feigheit ur Leisetreterei begegnen. Unsere Wähler haben ein - Recht darauf, 8 wissea, wie wir in jeder uns vorgelegten Geseygebungtfragt denken. Allerdings können wir niht mit cinem Schlage alte pflogenheiten beseitigen ; es wäre au nicht sehr zweckmäßig, bei einm eingestandenermaßen als Verlegenbeitêantrag geltenden Antrag eine grundstürzende Aenderung herbeizuführen; aber man soll das Umf grofen dieser Gepflogendeiten niht erleichtern, und daher muß dr bgeordnete, der sih der Stimme enthalten will, das selbst auf 8 Karte s{chreiben, wenn dieser Vordruck nicht darauf steht. Unser Lutvag ck hat die Tendenz, aus ter Stimmabgabe troy alledem ncÔ einen besonderen Akt zu machen, dem Abgeordneten zum Bewußt\en ju bringen, daß er eine Handlung ausübt, für die er verantwortlis ist; die Heiligkeit des Aktes der Abstimmung soll er dadurch respeltierea, taf er eben nicht blos in den Kasten greift und die pvorgedrudic Karte berauësnimmt, sondern das „Ja* oder „Nein“ durchstreiht und seinen Namen untershreibt. Das von uns vorgeschlagene Verfadren \{Sließt auch jede Verwechslung der Karten aus. Cs ist eine ab \hiedene Verbesserung der „lox Aichbichler*. Eine unbedingte Det besserung ist Nr. 6, welche lautet: „Die Schriftführer baben alsdans die Abstimmungskarten, n sie sich überzeugt haben, daz da Abstimmente nur cine Abstimmungskarte abgiebt, in Urnen k sammeln.“ Es wird dadurh die Möglichkeit der icrthümlichen Qr Abgabe mehrerer Zettel autgeshlossen. Um diesen Zw noch sicherer zu erreichen, haben wir außerdem unter Nr. 7 den Zusaß beantragt: „Die Mitglieder haben bändig die Abstimmangb farten in die Urnen zu legen.“ Die iftführer werden kaum a stande sein, sowohl die Urnen zu halten wo mögli, da e A

ciner Hand nit gut gebt, A ale art den Smet in n zu nehmen und in die Urne #8 E Es ift auh wäedhger und priesterlicher, wenn der Abgeordnete s den Zettel in die Urne wi Eventuell beantr roi, und g unter Nr. 8, hinter „sammeln* einzufügen: „Die hrer nehmen von den Mitaliedern die Karten entgegen und legen sie in dic stimmungsurne. Dabei haben sie davon p überzeugen; ep S E E Pr N Bd agen, jo en.° un s Antrags erwünichter erspares t.

selbe Herr spra damals in ih

trages Aichbichler ist dazu bestimmt und peeser Fehlenden

Die Thüren

Betreff -nden und Anderen Gelegenheit zu geben, sich

e. @xrton noch nicht eben haben, auf, es nunmehr zu thun. Kartes no n7f mmung für ges{lossen und läßt Thüren öfnen.* Der erste entspriht der Billigkeit, Abstimmung wird dadunE niht aufgehalten. Jm Antra

d ebicler heißt es: „Die Zählung der Stimmen geschieht dur D Schriftführer.“ Die Srieya des Infinitivs dur ein abstraktes Sibstantiv ist sprahwidrig. Es ist nothwendig, daß wir auch. in der Sprache dem Volke ein gutes Beispiel geben. Darum schlagen wir E Nummer 11 die Fassung vor: „Der Präsident fordect die Wériftführer auf, das Ergebniß der Abstimmung festzustellen.“ Die Kautelcn der Nummer 12 werden Ihnen als sehr nothwendig ein- leuchten, wenn Sie an die D pauen der Wahlprüfungs- fommission über die Erfahrungen bei den Reichstagswahlen zurück- denfen. Wir wollen veihindern, daß ein Abgeordneter absichtlich die Aufschriften „Ja* und „Nein“ stehen läßt. Dann soll der Präsident die Berehtigun haben, den Abgeordneten aufzufordern, zu erklären, wie er eigentli® stimmen will. Handelt es sih nur um einen Irrthum, so kann die B:richtigung dem-Betreffenden Mitgliede nur lieb sein. Ebenso wollen wir verhüten, daß auf einer Karte irgend welhe Wißze oder dergleichen geshrieben werden. Der N würde diese Zusäße fentlih vorlesen, und das würde manchem doch unangenehm sein. Fit „Ja“ und „Nein“ durchstrichen, so würde ein solher Zettel als ingültig zu betraten sein. Die Leitung der Abstimmung wollen wir „in die Hände des Präsidenten legen. Darum lagen wir unter Nr. 13 vor, “daß er bekannt giebt, wie viel Karten mit

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Ra", wie viel mit „Nein®* und wie viel mit anderem Inhalt ab-

egeben worden sind. Den Schufiführern darf man weder diese Bekannntgabe noch die Entscheidung darüber überlassen, ob diese Karten für ungültig erklärt werden sollen. Die Entscheidung muß vielm: hr dem Reichstage zustehen, und zwar nah Berathung, um dem u äußern über die Gültigkeit der Abstimmung“ Wollen Sie sih dazu nicht entschließen, so hlagen wir unter Nummer 14 vor, die Entscheidung dem Bureau z1 überlassen und nur, wenn dies nicht einstimmig ist, dem Reichstage. Wenn Sie nicht die Nummer 13 oder wenigstens die Nummer 14 anneÿmen, werden sich die erbittertsten Kämpfe über die Gültigkeit der Abstimmung ergeben. Wohl der E unserer Anträge ist derj-nige unter Nummer 15, und ih verstehe nicht, wie die Herren erade tiefen Punkt im Antrag Aichbichler völlig ohne jede Regelung aben lassen können. Ghe man die Berathung fortseßt, muß man durchaus wissen, wie die vorhergegangene Abstimmung ausgefallen ift. Und wenn wirklich weiter berathen wird, müßte man die Debatte über den folgenden Gegenstand ins Unendlidhe ausspinnen, um dann wenigstens bei der Abstimmung zu weisen, wie die vorige ausgefallen ist. Nach der Nummer 16 sollen die Namen der Fehlenden festgestellt werden. Das is nothwendig, um den Fleiß der einzelnen Ab- geordneten festzustellen. Die namentlichen Abstimmungen in den steno- graphischen Berichten geben so immer werthvolle statistische Aufschlüsse in dieser Beziehung und dienen auch dazu, die Nothwendigkeit der Diäten zu erweisen. Was die Nummer 17 betrifft, so können wohl darüber Zweifel entstehen, ob ein Abgeordneter zu Recht oder zu Un- recht an einer Abstimmung verhindert ist. Es kann vorkommen, daß der Sghriftführer die Thür des Saales gerade in dem Moment s{ließt, wo ein Abgeordneter im Begriff ist, den Saal zu betreten. Es muß von vornherein eine Instanz geschaffen werden, welche über diese Zweifel zu entscheiden hat, und wenn nicht eine sofortige Entscheidung möglich ist, so müssen wenigstens nah unserer Nr. 18 die Mittel ge- boten werden, daß eine bezüglihe Erklärung in die stenograpziGen Berichte aufgenommen wird. Der allerwichtigste unserer Anträge ist aher derjenige unter Nr. 19. Er allein bietet die nôthige Sicherheit für die Abstimmung, und wenn Sie schon die: neue Ordaung einführen wollen, so bitte ih, wenigstens nit mit der alten Ordnung ganz zu brechen. Sie werden selbst nah einigen Wochen sagen: „Ja, hätten wir doch now unsere alten Abstimmungen!®“ Dazu bietet Ihnen dieser unser Antrag die Möglichkeit. Und wenn Sie finden, daß die neue Ab- immung keine Beschleunigung mit sich bringt, dann haben Sie nach diesem Antrag die Möglichkeit, wieder den alten Modus anzuwenden. bitte Sie also dringend um die Annahme der Nummer 19. Das wird die segenareihtie Wirkung für den weiteren Fortgang unserer Geschäfte haben. Ich habe mich sehr kurz gefaßt, ih habe allerdings auf alle diese Einzelheiten eingehen müssen, da zu fürchten ist, da Sie die Debatte {ließen und ih dann keine Aussicht habe, n einmal zum Worte zu fommen. Suchen Sie die Schuld daran nicht in mir, sondern in Ihrea Gepflogenheiten, die Debatten zu s{hließen. Sie wollen allerdings von Dauerreden_ überhaupt nichts wissen sondern möglichst {nell die Ernte in Sicherheit bringen, ehe i das Gewitter des Volksunwillens über Sie entladet. Welchen Grund hätten Sie denn, den Zolltarif nicht durch cinen neuen Reichstag beschließen zu lassen, wenn niht in der Furcht, der andere Reichstag könnte anders beschließen? Wenn das Volk wirkli so begeistert für den Zolltarif wäre, wie Sie behaupten, warum lassen Sie es denn niht auf cine Neuwahl ‘ankommen ? Wir wollen nichts weiter als eine gründlihe Berathung, und wir werden den Kampf dis jum leßten Tage weiter führen. Wenn dann die Neuwahlen kommen, verden wir sehen, so {ließt der Redner seine 3} stündige Rede, wie tas Volk über den Zolltarif denkt. : _ Abg. Graf zu Limburg-Stirum (d. konf.): Wenn man cine solhe Kritik übt, wie der Vorredner, so müßte man do erwarten, daß man sahlich den Nachweis führt, daß der Antrag in der That unbrauchbar und unpraktisch ist. Jh habe mich nicht verdrießen lassen, der Rede des Abg. Heine zu folgen, und ih bin erftaunt ewesen, wie wenig schlagend seine Auéführungen gewesen d. Der Antrag MEBMer ist so redigiert, daß er bei einer sahgemäßen und logischen Interpretation alle Bedenken und Möglichkeiten berücksichtigt, die aus der Sache entstehen könnten. Es liegi im Wesen eines guten Gescycs, daß man nicht alle einzelnen Fâlle, die entstehen können, trifft, sondern eine P Definition giebt, aus der abgeleitet werden kann, was geschehen soll. Ich habe mih gewundert, daß der Vorredner niht auch den Fall er- wähnt hat, daß ein Abgeordneter oder Schriftsührer farben- blind ist. Zweck der namentlichen Abstimmung ist, daß man im Lande weiß, wie jeder Abgeordnete gestimmt bat, und 3 die Gegner des ordneten in der Lage sind, auf Grund der namentlichen Abstimmung an die Wähler zu appellieren. Es fragt sih nun, ob ter Antrag Aichbichler dieses Recht untergräbt. Der Vorredner hat so gethan, als ob die Oeffentlichkeit der Ab- stimmung durch diesen Antrag zerstört wird. Sie können ja an demselben Tage verlangen, daß die Abstimmung ausgelegt wird. Gs ist auch fein Unterschied, ob der Name des enden (enannt wird oder nicht, denn bei den namentlichen Abstimmungen vird nicht aufgepaßt, wie Jeder stimmt, sondern man gebt in der Regel hinaus, wenn man abgestimmt hat. Nun habe ich die Erfahrung gemacht, daß die namentliche Abstimmung m Lande ta den wenlgien Fällen maßgebend ist, nur bei großen eyen, ih ube zu, auch beim Tarif den Positionen treide- oder Vieh- lle hat die namentli 2 Die vielfachen namentl Abstimmungen, besonders über Schluß- eder Vertagungtsanträge, fallen unter den ff der Obstruktion, d. der Verwerthung der ftêortnung, um die Berathung auf- juhalten. Jeder unparteiisch denkende Mensch E) , daß das, was Sie gethan haben, den Effekt hat, die athung un- nôlhiger Weise aufzuhalten. Und wenn wir die Oeffentlichkeit der erscgmmung und den Zweck der namentlichen Abstimm au ethalten, nur Zeit sparen so thun wir ride, mraë ke e der Minorität verleyt. Der Führer der sozialdemokralis

Abstimmung eine praktische er Schluß

i s wir kämen hier nur durch seine Güte vorwärts, weil |

n usd uns allein liehe. Aber die ganze par- tarishe Ver ung vernst do darauf, daß alle A crianta Qind, av theilnebmen. Wenn Sie das than eriüllen Ihre Pflicht nicht. Es ist eine “andere , ob

r adt bier ien fann, oter ob Männer, die hier amvesend j den Saal verlassen, Bild von der

um ein s{iefes L geben (Lebbatte ZwisGhenrufe linfs.) I babe die theil, f LVemerkungen Vorredner eène jeden Zwischenruf t. Ich bin nicht aggressiv und er-

warte, daß Sie meine Ausführungen ebenso ruhig anhören. Sie behaupten das t der Obstruktion. Wenn Sie s E den Tarif für die nähsten Wablen vor das Volk bringen wollen, wenn Sie das Recht verlangen, zu verhindern, daß der Tarif jetzt zu stande kommt, so vindizieren Sie sih das Recht, das nur den verbündeten Regierungen zusteht, den Reichstag aufzulösen und an das Volk zu appellieren. Durch Obstruktion könnten Sie sich dieses Recht au auf ein oder zwei Jahre vindizieren und damit den Schwerpunkt zwischen Regierung und Reichstag gänzlich verschieben. Sie vindizieren sich das Recht des absoluten Vetos der Minorität für die Vorlagen, die ihnen nicht gefallen. Die Verfassung beruht darauf, daß die Re- Ana für ihre Vorlagen die Majorität des Reichstages erhält ;

Zie stellen aber das Verlangen, daß Gesetze nur dann Gesetze werden können. wenn fie das tolerari posse der Minorität haben.

an fann nur dringend warnen, auf diesem Wege weiter zu gehen. Dâß die Herren auf der - äußersten Linken in den Kampf eintreten, verstehe ih vollkommen, es entspriht ibrem Programm und fördert sie auch auf dem Wege zum Umiturz. Sie sind aber noch nicht so weit, folhe Aenderungen der Verfassung im Handumdrehen vornehmen zu können. Die Stärke der Regierung ist noch \o groß, um den Kampf dagegen aufzunehmen und ihren Willen durhzuseßen. Wir wollen die Arbeiten des Parlaments fördern, damit es so gut und richtig wie früher funktioniert. Wir treten für die Verfassung und für die verfassungsmäßigen Rechte des Parlaments ein. Man wirft uns vor, wir wünschen eine Aenderung der Verfassung und eine Aenderung des Wahlrehts. Wir wünschen das nicht, fondern wir wünschen, daß R E 1 weiter regiert wird. Machen Sie sich keine Illusionen. Politische Rechie, die mißbrauht werden, werden geschwäct in ihrer Kraft. Wir, die wir die Geschäfte des Reichstages zu fördern suchen, sind auf gutem Wege, indem wir die Verfassung aufreht erbalten.

_ Abg. Richter (fr. Volksp.): Wir sind gegen den Antrag, weil wir es für grundfäglich fals halten, die Geschäftsordnung aus Anlaß einer einzelnen Vorlage während der noch s{hwebenden Verhandlungen zu ändern; denn. damit würden wir auf einen abschüssigen Weg (BaAew „von dem man nicht weiß, wohin er führt. Der Antrag

ezweckt eine Abkürzung der Zeit bei den namentlichen Abstimmungen. Es ift uns überaus zweifelhaft, ob der Antrag technisch geeignet ist, dies Ziel zu erreihen. Ih würde noch mehr Ausführungen darüber machen, wenn nicht der Abg. Heine durch seine dreistündige Rede bereits das Haus für weitere Serhandlunges unempfänglih gemacht hätte. (Stürmishe Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Bei Allem, was Ihnen (zu den Sozialdemokraten) niht gefällt, erheben Sie Geschrei. (Erneute Entrüstung bei den SLU R eatens Dadurch, daß das Haus durh die- Rede von 33 Stunden offenbar un- empfänglich geworden ist (Neue Uaruhe bei den Sozialdemokraten. Zwischenrufe des Abg. Bebel. Gloe des Präsidenten, der energisch um Nukhe bittet. Unter der großen Unruhe gehen die Schlußworte des Redners verloren.) . at

Abg. Bassermann (nl.): Durch den Antrag Aichbihler soll lediglih der Abstimmungsmodus verbessert werden. Es soll versucht werden, die Zeitdauer der namentlichen Abstimmung zu kürzen. Der Antrag hat also eine prinzipielle Bedeutung überhaupt nicht. Er hat nah unserer Meinung überhaupt keine große Bedeutung, wenn auch im „Vorwärts“ und in den Reten der Sozialdemokraten hohtönende Worte gegen den Antrag gefallen sind. Man hat von Umsturz und Bruch der Ges Atdordnukg, von parlamentarischem Staatsstreih gesprochen. Es handelt sih bei dem Antrag niht um Antastung von Rechten der Minorität. Die Bestimmungen der Verfassuag werden nicht angetastet ; es bleibt au bei den namentlichen Abstimmungen beim alten. Die Minorität hat aber darauf kein Recht, f die namentlihe Ab- stimmung 30 bis 40 Minuten dauert. Die Frage hat {on früher den Reichstag beschäftigt. Eine Minoritätspartei, und eine solche sind auch wir, muß jede beantragte Aenderung der Geschäftsordnung aufs sorgfältigste prüfen; wenn aber andererseits eine uiporaugte Bes nußung der Geschäftsordnung dur die Minorität erfolgt, so muß man Erwägungen anstellen, wie dem entgegenzutreten ist. Namentliche Ab- slimmungen über nebensählihe Amendements entsprehen nicht der Gepflogenbeit des Hauses. Der Antrag Aichbichler ist jedenfalls auch mitveranlaßt dur die Rede des Herrn Kollegen Bebel in Hamburg, der 700 nameutliche Abstimmungen ankündigte. Da liegt es-doh sehr nabe, zu versuchen, die Dauer der Abstimmungen -abzukürzen. Wozu finden die namentlichen Abstimmungen statt? Es soll Gelegenheit egeben werden, flar und deutlih festzulegen, wie der Einzelne ge- stimmt hat. Aber das kann doch nur Play greifen bei wichtigen Fragen.

Geschieht dies auch bei nebensächlihen Fragen, so halten wir das für |

einen Mißbrauch, dann wundern wir uns nicht über solche Abhilfevor- schläge. Durch den Mißbrauch mit den namentlihen Abstimmungen

raxis lehren. Führt dieser Antrag nicht zum Ziel, dann müssen wir weiter gehen; dann muß die elektrishe Abstimmung eingeführt werden. Die bisherige Diskussion des Zolltarifs hat im Lande,

wenigstens in unserer Partei, einen sehr lehten Eindruck gemacht. | : | j i + | wollen es weiter thun; aber die E welche namentlichen t

Der Reichêtag verfällt dadurch geradezu der Lächerlihkeit. Es giebt cine große Anzabl von Leuten, die keine Freunde des all-

gemeinen Wablrechts \iad. Diese begrüßen jede lüberflüisige | namentliche Abstimmung mit Freuden. Die Sozialdemokratie will dasselbe Verfahren auch bei dem Etat zur Anwendung |

bringen. Dann wird dasselbe Verfahren auch bei Militär- und Marinefragen beobachtet werden. Diese Erklärung des Abg. Bebel erleichtert uns unsere Haltung zu diesem Antrage ungemein. Ich

frage, was will die Sozialdemokratie mit einem solhen Vorgange er- | reihen? Vielleicht kann sie die Beendigung dieser Vorlage erichweren. |

Einige glauben das Gegentheil. Icdenfalls werden die Herren Singer upd Bebel die Väter der Aenderung der Geschäftsordnung sein d handelt sich jeyt darum, eine {were Schädigung des Parlaments

überbaupt wenden. Was Sie (links) in diefen Tagen getrieben |

baben, ist nicht anders zu bezeichnen als mit dem Worte Todteagräber- arbeit. Sie shaufeln damit dem Parlamentariómus das Grab.

Abg. Schrader (fr. Vag.): Der Antrag bat allerdings keine |

prinzipielle Bedeutung, aber er ist troydem bedenklih. Man braucht

diesen Antrag, um das Zolltarifgesey dur@zuseyen, angeblich, um die Krisis | raths kann nicht zur Tagesordnung übergegangen werden. Herr Singer

| sagt, nah § 53 sei es nich: möglich, einen einmal gefallenen Antrag zu | wiederholen. Herr Singer hatte aber den Antrag au? Uebergang zur Zolltarif weiter wehren, weil wir nicht wollen, daß die arbeitende Klasse | aufs neue in ibrem Erwerbéverbältnifse geschädigt werde. Diese Ab- |

der Industrie zu beenden. Die Krisis der Industrie ist ader gerade ent- standen dur die Cinbringung des Zolltarifs. Wir werden uns gegen den

webr ist unser autes Recht. Die Abwendung der Annahme eines solchen

Tarifs ist kein Eingriff in die Verfassung, sondern lediglich die Be- | nußung der uns geshäftsordnungömäßig zustehenden Mittel. Wir | haben in der Kommission Anträge nur gestellt, um überbaupt zu |

Worte zu kommen. Hier im Plenum bat man durh Schlußanträge uns das Wort abgeschnitten. Können Sie sich da wundern, daß wir

Obstruktion entstanden. Die Einwendung gegen den Antrag Aicd- bichler will ih nit wiederholen. Er wird scinen Zweck nicht er-

Zum ersten Mal soll cine Abstimmung eingeführt werden, |

welche die Oeffentlichkeit bis ¡u einem gewissen Grade ausschlicßt. Erít nah 2 bis 3 Tagen soll man das Resultat der Abstimmung et- fahren. Das ist in keinem andern Parlamente Gebrauch. Ohne daß man das Resultat vorher "it gus T zu geen BesGtisea nicht s handelt um cinen uh mit untaug- tin n ben ja weitere anq van in Auésicht t. Wir thun dader gut, diescn ganzen Antrag dies weaigsiens E meine Partei ten Abg. Dr. von Rede halten. Wir haben zwar für den Antrag Spahn ge- stiunmt, weil wir die flruriar Durchberathung des Antrags Aicb- bichler für nothwendig ten. Anders steht es aber mit der materiellen Behandlung des Antrages selbit usihlaggedend if für

uns, daß es i, aus Aulaß einer einzigen Vors |

an der Ges

zu rüttela, die der jedeemaligen inorität einen arwührt. Wi

| gegen uns thun, fällt auf Sie zurück. c | Ibren Antrag zurück, wenn Sie nicht einen neuen Bruch der Geschäfts-

x dieten unsere Hand nicht |

dazu, diesen Schvuß der Minorität einzushränken. Dazu nöthigt uns auch die Rücksicht auf unsere fleine Partei, wenn wir auch Le schncUere Erledigung des Zolltarifs für nothwendig halten. Es ift zu befürhten, daß die Annahme des Antrags eine Verschleppung des Tarifs zur Folge baben wird Sollte er aber wirklih diese Folgen niht baben, so würde die Opposition andere Mittel finden, die Diskussion zu verlängern. Die Polenfraftion wird daher gegen den Antrag Aichbichler jtiminen.

Die Abgg. von Normann (d. kons.), Dr. Spahn (Zen!r.) und von Tiedemann (Rp.) beavrtragen Schluß der Debatte.

__ Abg. Singer: Herr Präsident, angesihts der Thatsache, daß die Redner in der Disfussion die unerhörtesten Angriffe gegen meine Partei geschleudert haben und jeßt eine Antwort unmöglih machen

wollen, beantrage ih namentlihe Abstimmung über den Schluß der Debatte.

Dieser Antrag wird von den Sozialdemokraten und der Freisinnigen Vereinigung genügend unterstüßt.

Der Antrag auf Schluß der Diskussion wird mit 195 gegen 86 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen angenommen.

Persönlich bestreitet Abg. Bebel (Soz.) dem Abg. Bassermann daß er gestern gesagt habe, seine Partei wolle eventuel fünftig bei allen übrigen Vorlagen, namentlich beim Etat, dieselbe Taktik in Scene seßen wie bisher Er habe nur gesagt, daß der Reichstag s Annahme des Antrags Aichbichler sih darau E machen müßte, be Etatsberathungen in lu ote Anzahl anwesend zu sein. Wolle etwa die Partei des Abg. Bassermann auch diese Bestimmung der Geschäftsordnung ändern ?

Abg. von Massow (d. kons.) stellt fest, daß er den Zuruf, auf den der Abg. Heine hingewiesen und an den er unliebsame Be- merkungen geknüpft, seiner Zeit gargiht habe machen können, weil er zu jener Zeit an den Verhandlungen der Provinzialsynode in Königs- berg theilgenommen habe.

Abg. Bassermann meint, daß der Abg. Bebel seine, des Nedners, vorige Aeußerung nur bestätigt habe.

Der Präsident Graf von Ballestrem theilt mit, daß ihm der Abg. Singer 22 Anträge auf namentliche Abstimmung überreicht habe.

Die Abgg. von Normann, Dr. Spahn und von Tiedemann T iben den Antrag gestellt, über sämmtliche zu

dem Antrag Aichbichler gestellten Abänderungsanträge zur einfachen Tagesordnung überzugehen.

Gegen diesen Antrag ergreift das Wort der

Abg. Singer: Es wird ah in den Akten des Reichstages kein Präzedenzfall finden, daß nah Schluß der Diskussion ein solher An- trag gestellt worden ist. Der § 53 der Geschäftsordnung sagt, daß ein im’ Laufe der Diskussion einmal verworfener Antrag auf Uebergan zur Tagesordnung nicht wiederholt werden darf. Nach meiner at fassung können über Amendements überhaupt keine Anträge auf Uebergang zur Tagesordnung gestellt werden. Die Anträge haben nah der Geschäftsordnung einen besonderen Schuß. Sie können nur zugelassen werden, wenn sie von 15- Mitgliedern unterstüyt werden. Amendements aber werden anders behandelt. Nah meiner Auffassung kann über einen Antrag zur einfawhen Tagesordnung übergegangen werden, aber nicht über Amendements. Sie können doch nicht die Geschäftsordnung als ein Blatt Papier betrachten und sich über sie hinwegseten. Wenn die Geschäftsordnung im Sinne hätte, Gewalt eht vor Recht, so können Sie allerdings machen, was Sie wollen. 5s ist aber nicht richtig, daß der Antrag auf Tagesordnung noch zum Schluß der Debatte eingebracht ist. Herr Bassermann empfiehlt die eleftrishe Abstimmung, ebenso könnten wir die automatische Abstim- mung empfehlen. (Unruhe.) Warum entrüsten Sie sih denn? In einem Parlament ist es unerhört; daß die Majorität bestimmt, welche namentlichen Abstimmungen die Minorität beantragt. Die Majorität ist dazu da, Entscheidungen zu treffen, aber sie ist nit dazu da, sich Rechte anzumaßen, die sie nit hat, die bestimmen, was die Minoritàä thun soll. Ich hâtte es niht für möglich gehalten, daß ein solcher Antrag zur Diskussion gestellt wird, wie der Antrag von Normann ; ih bätte gedacht, daß der Präsident ihn für nit zulässig erklären würde. In einem Fall, in welhem wir eine Interpellation eingebraht batten, beantragte das Zentrum, die Interpellation auf eine andere Stelle der Tagesordnung zu seyen. Da erklärte der Präsident : es

| entspräche nicht dem Geiste der Geschäftsordnung, gegen den Wunsch

: | der Interpellanten die Tagesordnung zu verändern. Allem fühlen sich niht nur die Mehrheitsparteien malträtiert, fondern |

au andere Partcien. Im Bürgerlichen Gesezbuh findet sih ein | Chikaneverbot. Der Antrag Aichbichler ist niht so unpraktish, wie | die Perm glauben. Inwieweit cine Zeitersparniß eintritt, kann nur die

varlamentariscen Gebrau zuwider, unter Bruch der Geschäfts- ordnung, wollen Sie einen Gegenstand, über den diskutiert ist, nah der Diskussion dur Uebergang zur Tagesordnung beseitigen. Das ist gleihbedeutend mit der Vernichtung der Geschäftsordnung, mit der

| Beseitigung des Rechts der Minorität, an den Verhandlungen theil-

zunehmen. Ich erhebe dagegen Widerspruch. Wir wollen sehen, ob wir nicht ün stande find ua rechts), Ihnen Ihren Terrori3mus zu versalzen. Wir haben bisher sahlich verhandelt und

Abstimmungen wir beantraçcen wollen, liegt niht bei Ihnen, soudern bei uns. Und wenn unsere Wähler uns in der Anzabl bergeschickt baben, die zur Stellung solcher Anträge nöthig ist, so unterliegen wir niht Ihrer Zensur. Jeder Schlag, den Sie in dieser Hinsicht s ist am besten, Sie zichen

ordnung vornehmen wollen. Wenn Sie der Zustimmung des Landes so sicher sind, warum lassen Sie es dann nicht darauf ankommen? Wie lange reden denn die Herren über die Dinge, die Sie interesfieren!

| Erinnera Sie sih dech der Debatte über die Getreidezölle. Wie viel | Zeit haben Sie denn im Abgeordnetenhause für die Kanalvorlage

gebraucht ! : i

Präsident Graf von Ballestrem: Die Kanalvorlage gehört entschieden nicht bierher. i

Abg. von Tiedemann (Rp.): Der Antrag auf Uebergang zur einfacen Tagesordnung kann jederzeit gestellt werden, das steht aus- drücklich in der Geschäftsordnung, und nur über Vorlagen des Bundes-

Tagesordnung über den Antrag Aichbichler gestellt, und diesen Antrag wollen wir allerdings niht wiederholen. Wir können daher Herra Singer nicht den Gefallen thun, unseren Antrag auf Uebergang zur Tagceoordnung zurücfzuzieden

Abg. Stadthagen (Sozx.)vertritt unter großer Unrube des Hauses, wie der Abg. Singer, die Auffafsuna, daß nah der Geschäftsordnung nur über selbitändige Anträge, nicht über Amendements cin Antrag

| auf Uebergang zur einfahen Tagesordnung zulässig sei. Amendements

namentliche Abstimmungen beantragt haben? So ift die sogenannte l fönnten nicmals auf die Tagesordnung geîeyt werden, es könne deshalb

au nit über diese zur Tagesordnung übergegangen werden. Die Geschichte der Geschäftsordnung lasse darüber feinen Zweifel. Wäre der Aatrag Normann zalässig, dann wäre au der Antrag auf Uebergang zur einfachen Tagesordnung über denselben Antrag Nor- mann wuläfsia, und ex stelle ausdruücklih diesen Antrag, um jenen An-

| trag ad absurdum zu fübren

Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.) hält ebenfalls den Antrag von Normann für unzulässig. Der Uebergang zur einfachen Tagesordnung sei nur

| eine Form der Verkürzung dec Debatte. Nachdem nun die Debatte zulchnen. Ich | i | h | unzulässig. Nach der Geschäftkordnung dürften innerhalb derjelben ziembowsfki (Pole): Ih will keine große |

bereits ges{lossen gewesen, sei ein solher Antrag überhaupt

Diskussion Anträge auf Uebergang zur einfachen Tagedordan nicht wicderdolt werden. Daraus folge, daß nur innerhalb der Difkuision

| diese Anträge gestellt werden könaten. Wäre es richtig, dah der An-

trag auf Uebergang zur Tagesordnung jeder Zeit gestellt werden könne so sei dies aud während einer Abstimmung möglich. Er (Nedner) j tme keinetwegs für die 22 namentlichen Abstimmungen, ader die Abaecigung gegen diese Abstimmungen entbinde Niemanden von der Pflicht, für die strikte Auwendung der Geschäftsordnung zu sorgen.

Ce f E 4 t

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