1849 / 49 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

i f Alles vershmerzen, der Mensch hinge- G. ar Staatsbürger Pn nicht Hes Man famt deshalb nicht 0a, TEaO E sein. ch war der Ansicht, daß die Aufgabe des L gencs, sei, trodene Theorieen zu geben, sondern eine Ver- Reieage ste dem Staatsleben anpaßt, eine Verfassung zu geben, fassung, E Wünschen des Volkes übereinstimmt, daß mau nicht wee L baue, welhes zwar von außen s{chön ist,“ aber welches Nie= s F hewohnen will. Wenn auch der Abgeorduete keine Justruction erhalten hat, so soll er do stets die Wünsche seiner Kommittenten berüdsitigen, er darf seine Ansicht subjektiv niht gebeu, wenn sie der seiner Kommittenten zuwider ist, weil er sonst kein Volksvertreter wäre. Wir müssen nicht Grundrechte feststellen, wie für den ersten besten Staat, sondern für Oesterrei, Hier müssen wir also Rü= sicht nehmen, wie viele Religions-Gesellschaften es giebt, Die Mehr= | l ift christlich und zwar unterabgetheilt in mehrere Konsesstonen, n “imek die fatholishe wieder die überwiegende ist. Ih will, da llen in Oesterreich herrschenden Religions - Bekenntnissen volle Os ‘en werde, aber ich will in den Grundrehten nichts auf-

heit gegeb 4 S L Loon iei; was das Gemüth der Völker verwunden könnte.

Schluß der Sißung um 3 Uhr. Morgen Fortseßung der General= Debatte.

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Die Wahrheit bleibt ewig neu. Und es

die bierorts geschehenen.

| giebt nihts Neues unter der Sonne, es ist also nicht zu wundern, daß

hier nichts Neues gesagt wird. Eben so eiferte er gegen das jose- phinishe System, aber dieser Kaiser lebt unter dem Volke jeßt noch meistens dur diese seine Einrichtung, und wir föunen ihm dafür nur Dank wissen, und vielleicht, säßen wir ohne jenes System heute nicht einmal bier. Jh begreife nicht, wie die Bischöfe auf einmal jeßt so von Freiheit überströmen, da sie doch nie etwas von Freiheit hü= ren wollten, Wohl bin ih ein solcher Freund der Freiheit, und ih glaube, sie könne einen Menschen {nell umwandeln, wenn sie ihn einmal erfaßt hat. Aber Werte sind niht Freiheit, sie spricht sich in Maßregeln und in der Aueführung der Maßregeln aus. Aber selbst in’ den einzelnen Petitionen spricht sh Widersp. uh aus. Jn einer z. E. wird ausgesprochen, der Staat möge dem Episkopat das Straf- ret zugestehen, während andererseits darin gesagt wird, man möge die Kirche wic jede andere Association behandeln. Kann aber der Staat einer Association das Recht zugestehen, bürgerliche Strafen zu verhängen? Man sagt, man will alle Religionen emanzipiren , nur nicht die katholishe Kirche, aber man verweselt hier zwei verschie- dene Begriffe. Unter Emancipation der Religionen is nichts An- deres als gleiche politishe Stellung verstanden, so war der Katholi= zièmus schon lange emanzipirt. Unter Emancipation der Kirche ver-

Sibung vom 13, Febr. Von den Ministern ist Thinnfeld zugegen. Nachdem das Protokoll von gestern verlesen, verkündet Smolka das Eintreffen der neugewählten und ihre Sihe einnehmen- den Deputirten Sthwestka, Kliebert, Moriz Deym, Pillersdorf, Tit \{if. Bei Pillersdorf s Namen bricht das ganze Haus in großen Beifall aus, dem der Geehrte mit stummer, aber gerührter Verbeu- gung dankt; ec sißt im linken Centrum, Ein Antrag Sidon's zur Bildung eines Ausschusses für kirchlihe und religiöse Angelegenheiten, wird von der Majorität verworfen.

Man geht zur Tagesordnung über. Es sind neue Anträge über- reiht worden, und zwar: zu §. 13, XIL, von Kapucziak, Zusaß: „Die Religionsfunctionen müssen unentgeltlih verrichtet und die ge- genwärtig bestehende Stolataxe aufgehoben werden.“ Zu §. 15, T. von Kaims ki: „Jede Religionsgesellshaft ist den allgemeinen Staatögeseßen unterworfen, die Lehre aber und der Gottesdienst der- selben darf vom Staate durch keine Präventivmaßregel beirrt wer-

den, Die geistlihe Disziplin, so wie die Wahl ihrer Vorsteher (Kir- envorsteher), is außerhalb des Einflusses des Staates. Jede Re- ligionsgesellschaft verwaltet und verwendet selbstständig ihr Vermögen unter der Leitung und Aufstht ihrer Synoden.“ j Tomek: „Die Glaubensfreiheit ist ein Axiom der ganzen Frei= heit, Nicht Jndifferentismus is es, was den Staat bestimmen muß, jede Religion frei sich gestalten zu lassen, sondern Anerkennung jeder Art Religion, insofern sie zur Fortbildung des rein Menschlichen in uns dient. Die §§. 13 und 14 dürften daÿer kurz atgethan sein; die Hauptschwierigkeit liegt im §. 15, und kömmt von der cigenthüm- lichen Zusammenseßung der kirchlichen Gesellshaften her. Nach dem Prinzip der Association beurtheilt , giebt es deren engere und weitere Vereine, Die geistlihe und weltlihe Seite der kfirhlihen Gesellschaf- ten is genau zu unterscheiden; dem geistlihen Theil gehören das Recht der Religionslehre, der geistlichen Disziplin, dem weltlichen die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Ernennung der Kirchenvorsteher an. Das Vermögen betreffend, muß man genau betrachten, daß die- ses nicht Eigenthum der geistlihen Corporation, sondern der ganzen kirchlichen Gesellschaften ist, daß es eigentlich den Laien gehört und die Geistlihen den Fruchtgenuß nur für Erfüllung kirchliher Verrich= tungen haben. Darum kann das Recht der Kontrolle der Ueber- wachung dieses Kapitals und der Stistungszwecke den Laien, als den eigentlichen Eigenthümern, niht entzogen werden. Derselbe Umstand ist bei Ernennung der Kirchenvorsteher; den kirchlichen Gesellschaften, sei es nun in jeder Pfarrgcmeinde oder Divzese, steht der maßgebende Einfluß bei Ernennung der Kirchenvorsteher rechtlich zu. Die Patro-= natsrechte sind hierbei ein Beweis, daß diese Befugniß nicht neu sei. Allerdings is diese Einrichtung mittelalterlich, darum muß sie den Zeitverhältnissen anpassend festgestellt werden; denn jedenfalls müssen die Vorsteher der kirhlihen Gesellshaften das Vertrauen der leßteren besißen, Nach diesen Grundsäßen is auch die Trennung der Kirche vom Staate nicht zulässig, und läßt man die weltliche Auf= | siht der Kirche fahren, so gründet man den größten Jesui= teil - Orden, d i bilden fonnte Prato: „Ss wurde von dieser Tribüne viel gegen die Hierarchie geeifert, aber ih glaube, es wäre nicht nöthig gewesen, Nehmen Sie die französische Encyklopädie zur Hand, und Sie finden noch viel geistrcihere An- griffe, ih glaube aber, es theilt Niemand hier diese Ansichten bis in ihre Konsequenzen. Denken Sie an Frankreih, Sie werden nicht dieses Beispiel nahahmen wollen. (Er erzählt die Gräuel in Frank= rei, die aus Nichtachtung der Religion gleichsam zum Hohne ver- übt wurden. Er vergleicht die katholishe Kirche mit der englischen Episkopal - Kirche.) Eine Partei will dem Volke die Freiheit ent= ziehen, um dem Mißbrauche vorzubeugen, eine andere will die Kirche Fnehten, um dem Mißbrauche vorzubeugen; ih halte es mit keiner von beiden. Jch will die gleiche Freiheit für Alle, Nicht ich allein will frei sein. Jch will die Kirche arm haben, ursprünglich war sic es, und damals stand es besser um sie; als sie reih wurde, verlor sie ihre Reinheit, Die mosaishe Religion war ein Staat auf demo- fratisher Basis, das Heidenthum war \o innig mit dem Staate ver=- bunden, däß es mit ihm unterging. Anders is es mit dem Chr sten- thume, welches von oben fam, niht von dieser Welt is und nicht sein fann , soll es in Reinheit fortbestehen,“ Der Redner geht nun in eine Entwickelungsgeschichte der katholishen Religion cin, be- rührt die Märtyrerzeiten und zählt die Verdienste der Kirche auf. Er ließt damit, der Reichôtag möge die volle Unabhängigkeit der Kirche aussprehen. Brestl: „Das geshichtlihe Faktum hat keine #o große Tragweite, wie ihm der Redner vor mir beilegen wollte, das beweisen die Strefnisse beider Parteien. Mein Vorr dner sagte, die Ausfälle in der französischen Encyklopädie seien geistreiher als

WRR O S

Bekanntmachungen.

[744] Nothwendiger Verkguf,

Die im Thorner Landrathskreise däledené, der Reichs- gräfin Franziska Nympha von Gaschin, geb. von Su- minsfa, zugehörige, mit Einschluß der Forst auf 101,620 hlr, 13 Sgr. 4 Pf. landschaftlich abge- hähte Herrschaft Grabia soll Schulden halber in dem

am 3, Juli 1849, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Ober - Landesgerichts -Rath Roloff im Gerichtshause anstehenden Bietungs - Termin öffentlich verkauft werden. A

Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen.

Marienwerder, den 2, Dezember 1848,

Civil-Senat des Königl. Ober - Landesgerichts,

5 ordentlicher E [615] Nothwendiger Verkauf. Her Ger Das der Jungfrau Francisca Detert zugehörige, auf dem Langenmarkte und in der Hundegasse Nr, 49 und Nr, 23 des Hypothekenbuchs, unter den Servis - Num- mern 447. 448, 449, und 301. und 302. gelegene und zu einem Gasthguse unter dem Namen „Hôtel du Nord?

[746]

eingerichtete Grundstü, abgeschägt auf 108,442 Thlr. | 18 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hvpothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll

am 28, März an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Alle unbekgunten Real - Prätendenten werden aufge- boten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Königliches Land- und Stadtgericht zu Danzig.

der Auseinander

resubhastirt werden, Thorn, den 30, November 1848. Königliches Land- und Stadtgericht,

steht man aber Lostrennung vom Staate, Eutziehung von dessen Kontrelle, Nun würft man ein, daß das demeokratishe Prinzip nur dann fonsequent durchgeführt werden könne, wenn man die Kirche emanzipire. Jch bin Demokrat , aber wahrlich nicht so Demokrat, daß ih, um demokratische Prinzipe durchzuführen, die Demokratie ge- fährden würde. Eben weil es mir um die Sache zu thun is, will ih nur solhe Mittel gewählt wissen, die dem Gegenstande förderlich sind. Man sagt immer, man möge die Kirche als bloßen Verein be= handeln, ja wenn die Religion sich erst bilden würd», abr die Kirche hat dur das besondere Verhältniß im Staate sich wesentlih geformt und is mehr als ein Verein geworden. Dies bitte ih zu bedenken, Der Staat hat die Macht der Kirche begründet, und deêwegen ist er schuldig, Sorge dafür zu tragen, daß aus dieser Macht keine Gefahr erwachse, und dies bedingt die Sonderstellung der katholischen Reli- gion in Oesterreih, Giebt es Vereine, die 5 aller Staatsbürger um- fassen? Müßte man nicht einen solchen Verein auflösen? Giebt es Vereine, wo Kinder und Säuglinge sind? Giebt es Vereine, wo die Majorität keine Stimme hat? Giebt es Vereine, wo drei bis vier Mitglieder die Herrschaft lebenslänglich führen? Die katholische Kirche steht aber nicht nur allein innerhalb des Staates, sondern durch ihr Oberhaupt auch außerhalb des Staates. Würden Sie einen Verein dulden , der von einem Oberhaupte geleitet und durh andere Staa- ten verbreitet is? Sie sehen also, die katholishe Religion mit ci- nem Vereine zu vergleichen, is nicht haltbar. Die katholische Kirche in Englaud isst die Minorität, ferner sind Geseße für Ueber= griffe da, und wenn sle auch bisher noch niht gehandhabt wurden, #0 sind sie doch eine Schranke, mit dem also fann man Oesterreih mcht vergleichen. Mit Belgien fanun man uns auch nicht vergleihen, denn in Belgien bestand {hon 40 Jahre eine constitutionelle Regierung, und noch bedurfte es der ganzen Ener- gie, um Mißbräuchen vorzubeugen, Jn der Schwciz sahen sie noch vor zwei Jahren den Sonderbundéskrieg, Jch shäße die wohlthäti- gen Folgen der Kirche, und eben deswegen will ih einen überlegten, ruhigen Entscheid, damit nicht traurige Folgen daraus entstehen. Jh verlange feine fkleinlihe Bevormundung, wie es jeßt war, aber ich will eine Aufsicht des Staates haben, nm die Greiheit zu wahren und großen Mißbräuchen zu begegnen.“ Zemialkowski: „Die religiöse Ueberzeugung entspringt aus dem Junersten des Herzens, diese antasten, is Frevel, diese achten und wahren, ist Glaubenssrei= heit, Viele wollen blos die Achtung und Wahrung der christlichen Konfessionen. Jh fordere sie niht blos für die cristlihe Gesell- haft, ih fordere sie für alle Geselishaften, Die Sekten, mit denen man uns sreckt, sind nicht zu fürchten, der Religion, wie ih mir selbe denke, sind die Sekten nicht gefährlich. Mit der Glaubensfrei- heit allein ist nichts gethan, sie wird immer Lüge bleiben, so lange uicht die öffentliche Religiorsübung gestattet ist, in so lange man ge- zwungen is, einem Kultus öffentlich zu huldigen. Wenn Sie einen Staatsbürger zwingen wollen, Feierlichkeiten zu beachten, Gelübde zu halten, die er nit für haltbar erachtet, so ist dies feine Glaubens- freiheit. Verbrechen und Vergehen bei Ausübung dieser Frei- heit sind nah dem Gesebe zu bestrafen, lautet der zweite Absaß, Dieser Saß sagt auf einer Seite nichts, denn das ist natürlich, daß strafwürdige Handlungen zu bestrafen sind, andererseits ijt er sehr gefähilih, indem das Prinzip angegriffen werden kann, Wenn Sie also diesen Absay annehmen wollen, {o nehmen Sie mein Amende- ment, wo es heißt: unterliegen dem „allgemeinen“ Strafgeseß. Jch fordere die Unab\)ängigkeit der Kirche im Juteresse der Glaubens- freiheit, denn ohne Unabhängigkeit ist keine Freiheit, ih fordere sie aber auch aus cinem zweiten Grunde, wegen der sozialen Frage. Wer soll sie lösen, als die Kirhe? Denn nur die Religion kann das Gemüth beherrschen , die Licbe, nicht aber der Staat und sein Geseß, Jch forderc aber nicht unbedingte Unabhängigkeit, Die erste Bedingung, die ih der Kirche stelle, ist, daß sie aufyvre, ein Staat im Staate zu sein, ih fordere deshalb, daß Sie in den Grundrech- ten aufnehmen, daß jede Relig'onsgesellshaft niht anders , als jede andere Gesellschaft imStaatezu bestehen habe. Haben Sie dies festgestellt, dann können Sie ihr Unabhängigkeit gewähren, sie hat aufgehört, das zu sein, was sie war, und wird zur Gesellschaft, und Sie haben die Ueber- griffe der Hierarchie uiht zu fürchten, denn der Staat hat seine Macht über dieselbe im Augenblicke, wo sie gefährlih wind. Jch glaube, es fann, es wird die Demokratisirung der Kirche nicht ausbleiben, dann wird es keine Befürchtungen des Konflikts mit dem Staate ge- ben. Die Demokratie der Kirche is jener Standpunkt, n'o alle Kon- fessionen ih brüderlih die Hand reihen werden, Die Demokratie der Kirche ist jener Standpunkt, wo das Volk die Kirche is, dann

[743]

1849, Vormittags 11 Uhr,

oeffler,

Nothwendiger Verkau f. Stadtgericht zu Berlin, den 6. Dezember 1848. j Das dem Zimmermeister Martin Peter Mißling ge- | A hörige, in der Dorotheenstraße Nr, 37 belegene, im L stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von der Dorothcenstadt Vol. 9, Nr. 490, verzeichnete Grundstück, gerichtlich ab- geschäßt zu 29,311 Thlr. 22 Sgr. 6 am 9, Juli 1849, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. 2a pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

__ Nothwendiger Verkguf, 60 A im Kreise Thorn belegene Erbraits - Vorwerk o Die en, bestehend aus 674 Morgen 120 (]1Ruthen Mag- eburgisch, und im Jahre 1843 auf 8314 Thlr. 3 Sgr. game abgeschägt zufolge der nebst Hypothekenschein in der A einzusehenden Taxe, soll zum Zweck jezung unter den Mitei mer ichtsstelle in termino R ON

Pf., soll { 160)

d Wi . ¿a -— A

UAachen-Mastriciter Eisenbahn. CIIDwe «v Diejenigen Actionaire, welche mit der

à am 24, Dezember 1848 ausgeschriebenen vierten Einzahlung von 10 Prozent, ab- Fe züglich P Diomeude, von “K Aas

U Se ; Rem it 182 aler pr. Actie in Rückstan den 9, Juli k. J., Vormittags um 10 1 bt, t ———— E geblieben +6P E hierdurch wieder- holt aufgefordert, die rückständigen Beträge nebst der verwirkten Conventionalstrafe derselben innerhalb zweier Monate spätestens bis zum 20. April dieses Jahres bei einem der in der erwähnten B

bezeichneten Bankhäuser zu entrichten, widrigenfalls na

fann aber kein Konflikt stattfinden, weil das Volk zugleih Staat ist, also nicht mit si selbs in Konflikt gerathen kann. Meine Herren, nehmen Sie meinen Antrag an, daß alle Gelübde aufzuhören haben, und Sie ersparen, die Klöster aufzuheben. Die zweite Bedingung, die ih an die Kirche stelle, wenn se frei sein will, ist, daß die sie Herr|chaft über den Staat andererseits aufgebe. Sie soll sich nicht unterfangen, denselben zu bevormunden, soll niht verlangen, ihre Diener zu be- zahlen 2c. Der Staat soll nihts als Menschen haben, kein anderes Prädikat, keine Religion, Verschaffen Sie dem Christenthum Ein= gang in die Herzen, so wird Oesterreih christlich sein, auch ohne christlihe Staatsfirhe.“ Präsident: „Da der Redner scinen An- trag motivirt hat, so stelle ih die Unterstüßungsfrage gleich, da er viellciht niht mehr zur Motivirung gelangen dürfte.“ Er verliest nun die Anträge des Abgeordneten Zemialkowskfi, die alle unterstüßt werden. Wiesenauer: „Jch verlange ebenfalls die Unabhängig= keit der Kirche, d. h. ih gestehe zu, daß in den firchlichen Angele- genhe;ten dem Staate kein positives Recht zustehe, daß die Kirche autonom sei, aber izdirekt, negativ muß dem Staate das Recht ge wahrt sein, soll der Staat seinem Begriffe entsprechen. Jch bin gegen die kleinlihe Kontrolle des Kirhenvermögens, ich bin gegen das Placet, obwohl sich in einer Richtung dasse!be vertheidigen ließe.“ Der Redner geht praktisch in die Erörterung der Frage über, man fann jedo, seines {chwachen Organs halber, nichts Zusammenhängeudes hören, Neimau ;¿ Crsullen Sis meine Bitte, von deren Erfüllung Alles abl ängt, nämlich den Standpunkt der Debatte festzustellen und denselben nicht zu verrücken. Auch meine Ansicht is, daß das josephinisce System für damalige Zeit passend war, jeßt aber Reformcn bedarf, um den Ber- hältnissen zu entsprechen. Zum erstenmale erscholl gestern das ver= hängnißvolle Wort: Emancipation der Kirhe. Vorerst is die Kirche eine Gesellschaft im Staate, sie kinn ihm also nicht be1ge= ordnet, viel weniger über=, sondern sie muß ihm untergeo: vnet sein. Wenn der Staat die Ober= Aufsicht über die Kirche führt, wenn er der Kirche Schuß gewährt, dann ist die Trennung der Kirche von Staate eine Unmöglichkeit. Es giebt Leute, die nur für ihre Kirche Freiheit verlangen, also mehr als eine Staatsfkirche wollen. Ss giebt Ultramontane, welche das Feldgeschrei „Freiheit der Kirche“ erheben, Es lagen Jhnen Vorlagen der Episfopate vor, die Sie in ihrem Umfange nicht billigen können, und die viel weniger in ihren einzelnen Punkten eine Jncarnation von Freiheit haben. Js dies mit den Fd: en von Freiheit vereinbar? Mit encyklopädischen Phrasen 11k dieje wichtige Frage leiht zu behandeln, ist sie aber auch damit zu erledi gen? Jch erinnere Sie an die Verrückung des Standpunktes, Wer wird hier der Hierarchie das Wort reden? Aber wie können wir der Hierarie wegen der Kirche die Forderungen der Frethetit absprechen Ç Es is wahr, daß es shlechte Bischöfe gegeben hat und giebt, aber iF das ein Grund, den Anforderungen dex Greiheit fein Ves hör zu geben? G ge Q M0 „Wollen Sie Greiheit für alle Konfessionen, nur nicht für die fatholishe _ Wollen Sie sür Alles, nur nicht für die fatbolischen Erlässe, die Censur aufheben Wenn ein Bischof sih Uebergriffe erlaubt, so steht es ja in der Ge= walt des Staates, dem entgegenzutreten, oder jo ite es 1m vtelleicht nicht möglih sein, weil es ein Bischof? Der Absolutismus der Meínung is gefährlicher , denn Alles; aber tie Freiheit ist start gc= nug, die Hierarchen und Anarchisten zu vestegen. Weil die Poten- taten mit den Kirchenvorstehern Hand in Hand gingen, jo muß man der Kirche Freiheit geben, daß sie stark genug sei, sih von dieser Bevormundung zu emanzipiren. Der ehrenwerthe Abgeordnete für

Olmüß (Szabel) will die Kirche niht emanzipiren, doch will er cs, bis sie eine neue Synodal - Verfassung hat, Aber man kann nicht \{chwimmen lernen, wenn man nicht ins Wasser geht, man muß also ers die alten Bande lösen, will man neue fnüpfen, Niemand fann bezweifeln, daß Oesterreich nicht unglülih wäre, wenn, wie in Nord= Amerika, die Kirhe vom Staate und vice versa getrennt wäre, Oesterreich wäre nicht unglücklich, würden alle Konfessionen gleich berechtigt neben einander e O n Sie versichern, daß, troy dem Drude rant, de fatholische Kirche_ dort viel freier sstch bewegt, als bei den 26 Millionen Zählenden in Vester: rei. Es soll keine Staatskirche, aber auch feine vom Staate ge= gängelte Kirche geben. Der Abgeordnete Halter hat ein Gleiniß gebracht und verglich Staat und Kirche mit deu stamesischeu Zwillin gen, aber diese sind ja cben eine der monströsesten Mißgrburten, Man kann freilich nicht mit einem Schlage alte Bestände, Verhält nisse auflösen, aber auf ewig sollen sie nicht geknüpft sein,“ Klaud i: „Sie haben den Rechtsstaat anerfannt, und Sie dürfen jeine Kon scquenzen niht sheuen, Eine solche Konjequenz 11 die _Glaubens= freiheit. Ein solher Staat darf sih aber hinter leine L sfenbarung versteden, er muß si der Kritik unterziehen. (r darf fein Dogma als Gescß annehmen, aber auch feines augreisen, Jch will dasje nige zum Gegenstande des Geseßes gemacht haben, was (Gegenstand seiner Vorschrift ist, der Glaube ist aber rein fubjekttiv, gehört dent innersten Menschen an, wo kein Geseß, sondern blos jen Wille herr hen darf. So lange der Glaube nicht objektivir! ist, fann er nit Gegenstand des Geseßes sein. Wenn also vo Glauben [E die Rede i}, so kann nur von der öffentlichen Ausübung die Rede sein. So wie der Mensch n'cht sich begnügt, zu denken, jondern auch , zu handeln, so begnügt er sid nicht, zu glauben, Oen flerdet den Glauben in eine Form. Der Staat daïf sch aber in die O nicht einmengen, er darf niht Theolog weren, h Be t S für eine entscheiden und die R P V E N e ck er für eine große Aas A A B ES At Ee binn solchen Glauben geben. Deshalb muß der Staat deu Glauben als ein Heiligthum beachten, \o lange er nicht staatsgefährlich wird un® daun bestehen Geseße dajür

und der Staat muß somit volle Glaubensfreiheit und die Religions- übung gewähren.““ Sdluß der Sihung um #3 Uhr. Morgen Fortseßung der Genera!-Debatte.

Vorschrift des Artikels 9, der Statuten gegen sie ver- fahren werden muß._ Aachen, den 14, Februar 1849. e Diceci o der Aachen - Mastrichter Eisenbahn - Gesellschast.

B efann maun den Anfang der Lehr - Vorträge an der höheren land- wirthschaftlichen Lehr-Anstalt zu Poppelsdor| bei Bonn im Sommer 41849 betressend, ; Die wissenschaftlichen Vorträge an baugenann ier Lehr-Anstalt für das Sommer - Halbjahr E lis ihren Anfang den 16. April, gleichze8 it Debet fie lesungen an der Universität N a Qi her sie überhaupt in der innigsten B a L a Wer gesonnen sein sollte, diese A y zu besuchen, beliebe sich entweder persönlich oder in portosreten Brie=- fen an die unterzeichnete Direction zu wenden, die auf alle in dieser Beziehung an sie gelangende Anfragen enaue Auskunst ertheilen wird, Poppelsdorf bei Bonn, im Februar 1849, De Dr etro der höheren landwirthschaftlihen Lehr-Anstalt, (gez.) A, G, Schweizer,

Taxe und Dy-

(bonnement beträgtz Jahr. Jahr. Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - LWrhöhung. Bei einzelnen Uinnmmern wird der Bogen mi! 2! 2gr. berechnet.

S E T I

ier 4 zei, Preußen, Berlin. Uebe:sicht des Wein preußischen Moncrchie für das Jahr 1847.

C

verfassunggebenden Neichs - Versammlung,

der Reichs-Versämmlung und der Centralgewalt,

für die Erblichkeit des Reihs-Oberhaupts.

Deut\swlilano.

Berlin, Dienstag den 20. Februar

und Tabacksbaues in dex

Bundes8-AÄngelegenheiten. Frankfurt a, M, Verhandlungen der

Maßregeln zum Schutze

Erklärung Nassau?s

Verordnung und Bekannt

machung wegen der für die deutsche Marine erforderlichen Gelder,

Befinden des NeichsvLerwesers. Desterreich, Wien. N SDT U, Deputation, Hannover. Hannover, Württemberg.

Garn.

Stuttgart.

Kammer-Verhandlungen. Abgeordneten - Kammer: Annahme des

Polnische und französische Offiziere bei den Un Schreiben des Kais.rs an die tyroler Schüyen-

Revyscherschen Antrags in Betreff des Abschlusses der deutschen Reichs-

verfassung,

Ausland.

Fraukvreich. National-Versammlung. tersuchungsfrage. - forderungen. tionalgarde von Lyon, National-Versammlung. Vermischtes,

Sroßbritanien und Zrland. handlungen über die Schifffahrtsgeseße, Vermischtes,

talien. Florenz. sorischen Regierung. Anleihe.

Parlament, London.

Die parlamentarische Un-

Forlgeseßte Diskussion des Wahlgeseyes, Angekündigte Juterpellation wegen Auflösung der Na- Paris, Das Dekret über die Auflösung der Depesche aus Nom, Marinerüstungeu,

Erklärung Gioberti's über die italienishe Frage.

Spanien. Madrid.

Geschenk der Königin an Narvaez,

Börsen- und Handels - Nachrichten.

B eila g e

Modena.

- Kredtil-

Unterhaus: Ver- Hofnachrichten,

Briefe des Großherzogs, Maßregeln der provi - Stimmung im Lande. ' Nea p el. Die Kammern verweigern das Budget. LuUrin,

wangs-

Amtlicher Theil.

Jhre Königlihen Hoheiten der Dra Und die Prinzessin

Karl, fo wie Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl, sind, von Weimar kommend, hier wieder eingetrossen.

Der zehn Tage

von Preußen an. Berl:n, deu 19,

Ober =-= Ceremonie Graf Pourtales.

niglihe Hof legt morgen, am 2Wsten, die Trauer auf vier- für Se. Königliche Hoheit den Prinzen Waldemar

numaeister

Lynar, von Drehna.

Preußen. Berlin, 15. K im ov h

Abgaben =, Wewer ält ) Uebersicht dCS

Zahr 1847.

A, Rhetn=?* Sn Klasse |

au der Mosel . ain Aen und fonjt

Davon

Zusammen (einschließli in den zum thüringer Ver- eine gehörigen preußischen Gebietsthei- Oa N

C, Provinz Brandenburg... „eee

D 9 S

E D (Von B. bis E, in den drei untersten Klassen TV., V. und VIL) ,

F, Die übrigen Provinzen haben keinen Weinbau,

Zusammen in der preußishen Monarchie

B, Provinz Sachsen

Das Cent

î

4 und Haude!s- Gesebgebung und Verwal- in der Ppreu-

Peinbaues

Produktive

Felächei,

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244| 97 2345110 10286| 28 14250117 12438171

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(einschließ- sid des steuerfreien

Haustranks).

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486031 |141 [550465| Pr L rieiiliccin inm iGia ti G

28048 13411 30878

2497

62002

625300

Und die Uebersicht des Tabaccksbaues

A IERA T E A E M O E A A N A M E E C A A M R O Ba: D E C I I E 1AM I T A E

Flächen -

n UZM A

Olpe | 5| 102

Westpreußen.

Posen

Pommern Schlesien

Brandenburg

Westfalen

Rheinland

Zusammen. ...- /9L 101 9017| 82

l

Bemerkung. Der Tahacksbau der

nahme in preußische Kassen fließt, is hierunter mitbegriffen. 1 , 4 V l

Kundes-Augelegenhyetten. Frankfurt a. M., 17. Febr. (D. Z.) 172ste Sibßung der verfassunggèbeudenReihs-Versammlung. Tagesordnung: Fortseßung der Berathung des vom Verfassungs-Ausschusse vorgeleg- ten Entwurfs : „Reichsgeseß über die Wahlen der Abgeordneten zum Bolfolhause“‘, Präsident Herr Ed. Sftmson eröffnet. die Sißung 93 Uhr Vormittags. Der Uebergang zur Tagesordnung erfolgt so-

fort, indem zunächst nah dem Antrage des Herrn Rösler von Vels

genehmigt wird, daß nah der Abstimmung über die einzelnen Para-

graphen des Reichswahlgeseßes am Schlusse auch noch eine Abstim- mung über Annahme oder Berwerfung des Geseßes im Ganzen statt- finden soll, / i :

Herr Wernher von Nierstein: Bevor in Deutschland das Gemeiuderecht, Heimatörecht und die Steuerverhältuisse fest uud gleichmäßig geordnet sind, halte ich es für bedentlih, das vorliegende Wahlgeseß für längere Zeit hin zu erlassen, als bis zum n äch sten Volkshause. Sonst trifft das Wahlgeseß auf eben so viele Schwie- rigkeiten, als es Verschiedenheiten im Vaterlande giebt, Wenn ein \heiterndes Schiff an den Strand geworfen wird, so ergiebt sich ein allgemeines Stimmreht der Maunschaft von selbs. Aehnlich bei neuen Staaten, oder bei alten zwar, aber plöblih tief erschütterten Staats - Verhältnissen. Jn anderen Fällen is das allgemeine Wahl= recht immer nur die geschichtliche Einleitung der Tyrannei gewesen. Die Deutschen werden ein gelehrtes Volk genannt. Zeigen wir daber, daß wir etwas aus der Geschichte gelernt haben. Jh fenne und ehre das Volk, ih have den größten Theil meines Lebens mit Mitgliedern der niedersten Schichten desselben in ar- heitsvoller Thätigkeit zugebracht.

a, in steuer

IT, Klasse. ] TT,- Klasse. .[Morgen. ]R.[Morgen.[_JR.|Morgen. (]R.|Morgen.[]R.| Morgen. []R.

10779| 49 58| 311 13407| 58

vereinsländishen Gebiete oder Gebietstheile ;

Jch behaupte aber aus meiner Erfahrung, daß zur Beurtheilung der Bedürfnisse eines großen Staztswesens die niedersten Volksklassen niht geeignet sind, Jh li-be mein Volk, und ih achte es zu sehr, um es durch das allge=- meine Wahlrecht der Bestehung preis zu geben der Bestechung der Aristo?ratie, wie dec Demokratie. Die lehtere wird es nt bestehen mit Geld, aber mit trügerishen Versprechungen, der ge fährlichsten Corruption, denn sie untergräbt Vertrauen, Glauben und Treue. Handeln wir wie ein Arzt, der einen Fieberkranken mit be- sänftigenden Mitteln behandelt und ihm Spirituosen versagt, auch wenn der Kranke danach verlangt. Herr Wernher von Niernstein fordert demna, daß das Wahlgeses nur für die nächste Wahl er lassen werde,

Herr M. Mohl erklärt sich dagegen; denn daun würde das Wahlgesey dem Einfluß des Staatenhauses anheimfallen und die fonstituirende Macht der National - Versammlung illusorisch. Her Scheller aus Frankfurt a. d. O, hält es für angemessen, erst' die Vollendung des Wahlgeseßes zu erwarten, um nah dem Ausfall? seines Jnhalts Entschluß über die Dauer seiner Gültigkeit zu fassen. Herr Eiseumann erkflüut sich gegen Wernher's Vor- schlag, weil das Wahlgeseß ein Theil der Ve. fassung sei, welche die Versammlung endgültig zu bestimmen habe. Da Herrn Wernher's Antrag formell nur auf einen Zufaß zu den Eingangsworten des Gesetzentwurfs gerichtet ist: „Für die Wahlen der Abgeordneten zum („nächsten“) Volkshause sollen folgende Bestimmungen gelten 2c,“ so bleibt die Abstimmung darüber von selbs aufgeschoben.

Für die Debatte über die einzelnen Paragraphen is eine eben so lange Reihe von Rednern angemeldet, als die zu ihnen gestell- ten Verbesserungsanträge von umfängliher Menge sind, wozu noch immer neue Verbesserungsanträge angezeigt werden. Ob so- wohl sie als die Abstimmung sich nur auf §. 1 oder zugleich auf mehrere der Eingangs - Paragraphen zu erstrecken habe die Ent-

scheidung darüber ruft eine Verhandlung und mehrere zeitrgubende

Alle Post-Anstalten des Jn- und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers :

Behren-Straße Ur. 57.

1849-

I H T Ci SRS I I L ERGRE S P R T R V M A T I I T P O Et E O E C I E T IRSER R E I B E A B R E A E S M T: B R E R S Ce S E AIRETT S R S I E E T A STEE E T C S M M R

n der preußischen Monarchie für das Jahr 1847.

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Tnhalt der mit Tabak bepflanzten Grundstücke

pflihtigem Umfange b. in nit steuerpflichti-

gem Umfange.

C. S s Zusammen. IV, Klasse. | Summa a,

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deren Tabackssteuer als gemeinschaftlihe Ein=-

{ Abstimmungen hervor. Die leßte (durch Zettel) entscheidet ih end- | lich dabin, daß §8. 1 und 2 in der Besprehung und Abstimmung zusammengefaßt werden. Das Wort erhält darauf E Herr Jahn aus Freiburg, Mein Schild bei diesem Zur- vier und Gottesgericht führt drei Faiben: Schwarz, Roth, Gold, mit der Jnshrift Freiheit, Gleichheit , Einheit. Aber meine Fret=- feine Zügellosigkeit , die Gleichheit feine Einerleiheit, land verstehe ich etwas mehr, als den Ader, wo die Kartoffeln zu meiner Mahlzeit wachsen. (Heiterkeit.) Fch begreife das ganze deutsche Land und Volk darunter und den Bettler wie den Fürsten. Eines kann nur sein: mittelbare oder un= mittelbare Wahl. Mit der mittelbaren Wahl ist's wie bei dem Kupp- ler und Freiwerber, aber do lieber mittelbare Wahlen, als solche, wo der Wähler nach Geld abgeshäßt wird! Es muß so weit in der Welt kommen, daß sich Niemand scheut, arm und mittellos zu sein, Wer hat die deutsche Sprache erhalten seit Hermann? Ha- ben es die Geistlihen, die Fürsten, die Gelehrten gethan? Das Voik hat sie erhalten und die Dichtkunst dazu. Oder haben alle Schöppenstüähle und hohen Gerichte etwas in Deutschland gethan zur Erhaltung des deutshen Rehts? Aus Rom haben sie das Geseß geholt, und die Polizei haben sie uns gebracht aus Frankf= reich in unser Deutschland, wo alle Polizei-Anstalten aus dem Bettelvogte bestanden. Das Volk allein hat die deutshe Sprache bewahrt und seine alten Märchen und Sagen dazu und das deutsche Recht. Daher soll das Volk auch scinen Theil haben an der Geseß= gebung. Was ferner heißt ein selbstständiger Mann!

Det t und unter Vaterland

) Die Beantwortung diescr Frage führt Herr Jahn mit der lustigsten Laune aus. Auch den tapfersten Mann findet er endlich abhäng'g von seiner Frau, Denuoch erkennt er gerade in dem eigenen Haushalte das entschei- dende Zeichen von Selbsiständigkeit. Wer dazu unbescholten, wer sei- ner Wehrpflicht nachgekommen is, der muß das Wahlrecht haben. Auch der ärmste Deutsche muß mit Stolz im Auslande sagen können, ih bin ein Urwähler, und mein Mann sißt im Volkshause. Das wird ihm ein Gefühl geben und unseren drei Farben Ehre und Glanz. Machen Sie keine Kasten und Stände, lassen Sie jenes berliner Wih- wort nicht zur Wahrheit werden, nun haben wir drei Stände: „den Belagerungszustand, den passiven Widerstand und den Unverstand.“

Das Haus stattet dent Redner seinen lebhaften Dank ab für die muntere Unterhaltung, die er ihm gewährt hat. Herr von Raumer aus Berlin s{lägt dagegen wieder den ernsten Ton an, indem er das Auge der Versammlung bis auf die Geseßgebung des Seclon und Numa Pompilius zurüccklenkt, dann auf die Verfassungen der neueren Welt, vorzüglih auf die von Nord-Amerika. Er läßt den größten Republikaner und Demokraten der Welt , den Präsidenten J efferson, sprechen, indem er eine Aeußerung dieses Staatömannes wörtlih auführt, worin „das Gesindel der europäishen Welt‘ für unfähig erklärt wird zur Geseßgebung. Herr von Raumer spricht sich für direkte Wahlen und wider die Abstufungen eines Census aus. In Amerika, erwähnt er, sei die Steuerzahlung eine Ehrensache. Ein Nord-Amerikaner würde s|ch \{chämen, ein Wahlrecht auszuüben in ei=

nem Staate, zu dem er keine Steuern beitrüge, Der Redner ließt mit der Mahnung, daß die Minorität den Willen der Majorität ate, die Majorität aber auch die Rechte der Minorität nicht unterch drüde.

Herr Hildebrand aus Marburg vertheidigt das allgemeine Stimmrecht, Aus statistishen Nachweisen gehe hervor, daß viele fleine Meister, was den Ertrag ihrer Thätigkeit anlange, weit schleh= ter gestellt scien, als Fabrikarbeiter und Handwerksgehülfen. An der Sklaverei sei die alte Welt zu Grunde gegangen, die Kraft dex