1849 / 54 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Wissenschaft und Kunst.

Zur Literatur des vaterländischen FKriegsrechbtes.

EntwurfeinesdeutschenKriegsrehtes, exläntert dur eine Geschihtedes deutshenNrits 5 en fonstituiren= nes Rechtfertigungs- Denis, P E ‘von Dë. Karl den deutschen National-Versammlung E A Friccius. Erster Eutwurs. Berlin E A Ler

Ges hit 4 die insbesondere des p ree ube C E E E N De, Narl Srtceiuie, ele schen Kriegsrets. A s î Miopnl r S485 ar, 3. L lin, Nicotai, 2 s n Schriften verdanken ihr Erscheinen zunächst Die beiden hier gan jüngsten Zeit. Sie beruhen auf mühsamen den gropen Bewegungen R ¡k eines wohlgesinnten Mannes, der auch an sei- Vorarbeiten und sind das N U er fdililenezr Mita, Mei(ngs nen Theil zur deutschen Cinyeit 1n li - DIEDFIL E eiae clit P em O beider ift durch seine früheren juristischen Dienstverhältnisse, sd seit Mitgliedschaft am (Heneral-Auditoriat und durch srine Theil- nabme an den Arbeiten der Kommission zur Nevision der Militair=Geseye, so wie durch eigene umfassende Studien für diejen DWwed als hinlängiich befähigt zu betraten, Der vorliegende Entwurf zeichnet sih durch eine bündige und klare Fassung aus, so wie durch die glückliche ungesuchte Cutfer- nung aller gangbaren Fremdwörter, Der Entwurf zerfällt in drei Haupt- abschuitte: allgemeine Dienstordnuung, Strafgeseße und Gerichtsverfahren

Aus jedem wollen wir einige wichtigere Paragraphen namhaft machen,

eíne Kritik wird man hier nicht erwarten, wir bemerken daher nur, daß dex

ntwurf durchaus menschliche Grundsäße enthält und von jener steinharien i8ziplin einer früheren Zeit frei ist, daß er aber §. 27 „Gehorsam der

Untergebenen und Verantwortlichkeit der Vorgeseßten als die Grundpfeiler

aller militairishen Ordnung“ hervorhebt. Unter den Disziplinarstrafen

(§8. 41) finden wir neben den Sirafen des Nachexerzirens, Arrestes u. degl, m,

guch Geldstrafen gegen Gemeine, Unteroffiziere und Offiziere, gegen die leß

ten bis zur Höhe von 10 Rthlr., welche sämmilich den Lazarethen zufließen :

im Kriege können die verschiedenen Arreststrafen durch beschwerlihe Handar-

beiten, durch Anbinden an einen Baum oder eine Wand zu tviederholten-

malen, dur Leistung von Hanvarbeiten im Gefecht, ohne Waffen tragen zu düifen u, degl. ersezt werden (§, 43). Der §, 64 ordnet die Einsezung von Schieds-

gerichten bei den einzelnen Bataillonen oder Neiter-Regimentern an, Jn §, 78

wird unter die Anzahl der Verräther auch geseßt, der „Befehlshaber eines bela-

gerten Platzes, welcher, obgleih der Feind noch keine zugängliche Bresche ge schossen oder die Festung noch keinen Sturm gusgehalten hat, odcr noch fein unabwendbarer Mangel an Lebens- oder Kriegsbedürfnissen eingetreten ist, oder welcher, ohuc Kriegsrath zu halten oder gegen dessen Stinunen- mehrheit in die Uebergabe des Platzes einwilligt, Jn dem wichtigen und viel Neues enthaltenden dritten Abschnitte werden die Geschäfte in Bezug auf solche Personen, welche cin in dem Geseß geuanntes Kriegs-Verbrechen (§. 152) begangen haben, weil die anderen oder gemeinen Verbrechen nach §8. 154 157 vor die bürgerlichen Gerichte gehören, unter drei Be- hörden vertheilt: unter das Kriegsgericht, das Ober - Kriegsgericht und den hohen Kriegsrath, Die Thätigkeit des ersteren (§. 158 },) besteht in der Voruntersuchung, in dem Geschäft des Geseßes-Anwaltes und im Vor tragé im versammelten Kriegsgerichte,“ Die Sipungen desselben, heißt es

8. 197, werden üfsentlih gehalten, aber die Zuschauer dürfen nicht bewaffnet

erscheinen , müssen ihr Haupt entblößen und sich ruhig verhalteu. Sollte

einer derselben die dem Geseze schuldige Achtung verleßen, so kann der

Vorstand ihm sein Betragen verweisen, und selbst nah dem Maße seiner

Strafbarkeit Arrest bis zu 14 Tagen über ihn verhängen, Auch kaun er

die Zuschauer auf eine gewisse Zahl beschräafen. ““ Es scheint dies einer

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der Hauptpunkte gewesen zu fein, an welchen die Entwürfe des Herrn Fric- cius gescheitert sind. Er läßt an verschiedenen Stellen scine Vorliebe für das rheinische Prozeß-Verfahren deutlich durchblicken und meint, daß, weil sich doch in fast allen deutschen Heeren das altgermanische Verfahren mit Standesgenossen als Nichtern in seinen Hauptzügen erbalten hat, es um o leichter hergestellt werden könnte, Das Ober-Kriegsgericht, welches (§, 242) die Bestimmung hat, die Ober-Aufsicht über die Nechtspflege im deutschen Bundesheere zu führen, für die Aufrechthaltung und Gle.chmäßigkeit der Rechtsgrundsäße zu sorgen und für die Berichtigung irrthümlicher Ansich- ten und Meinungen der Gerichte, hält (§, 252) unter den neun Richtern seine Sißungen bei verschlosseuen Thüren, Der hohe Kriegsrath (§§. 270

281) hat auf sich die Prüfung und Beurtheilung der verschiedenen Be- fehlshaber in Bezug auf Schlachten, Belagerungen, vorgeschlagene Beloh- nungen u, a, mz seine Erkenntnisse gestatten keine weitere Berufung.

Ein reicher Sto} in guter Uebersicht des Thatsächlichen liegt uns in Nr. 2 in der Geschichte des deutschen Kriegsrechts vor, welches seit der Regierung des großen Kurfürsten von Brandenburg vorzugs8weise in das preußische Kriegsrecht übergeht, weil Preußen das Mister für das piotestantische Deutschland geworden ist, so wie das österreichishe Kriegs- recht (Abschnitt X[.) für das katholische Deutschland,

Wir geben in der Kürze eine Anzeige des ZJnhalts,

Bon der Ueber-

r L R T S T E

U ä d Sekanntmachungen. [68] Gr E

Der unten nähec bezeichnete Schmiedegesell Carl Heinrich Blücher von hier is aus hiesigem Stadt voigtei-Gefängniß entsprungen,

És werden alle Civil- und Militair - Behörden des JIn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel- ben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß- Expedition abzuliefern,

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechiswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 20. Februar 1849.

Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. Erste Abtheilung.

Salem ent Deo 10 Blu er.

Derselbe is 24 Jahr alt, evangelischer Religion, in Berlin geboren, 5 Fuß 6 Zoll groß, hat blonde Haare, blaue Augen, blonde Augenbrauen, rundes Kinn, runde Gesichtebildung, gesunde Gesichtsfarbe, dicke Nase, ge- q wöhnlihen Mund , blonden Bart, vollständige Zähne, A j ist schlanker Gestalt, spricht die deutshe Sprache und e hat keine besonderen Kennzeichen,

c aale ad mit blaukarirten Buckskin-

Zu Scidé i ea Me oden Weste, lei-

i fis arte E Ca Mancuen

ärmeln ohne Rock und Jade, E S

[511 Bekanntmachun

den sud, können

[71]

2 255

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Centner öffentlich

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veräußerten Parze

trag mit 5 %

sofern der Ertrag

Bedingungen, mit welchen leßteren spezielle Verzeich nisse der zugehörigen (ebäude und Ländereien verbun

Negierungs-Abtheilung und in Dittfurth selbst bci dem Ober-Amtmann Oppermann eingesehen werden. Der Leßtere ist zugleich an Ort und Stelle zu gestatten, Magdeburg, den 6. Februar 1849, Königliche Regierung. der direkien Steuern, Domainen und Forsten, E ( ebruar, Vormittags 10 Uhr und Nachmit- tags 3 Uhr, und 1. März c., Nachmittags vou 25 Uhr ab, soll in der Anmeldestube des unterzeichneten Gerichts, Jüdenstraße Nr. 60 parterre, durch den Altugrius Nich- ter eine Quantität Akten - Papier und Formulare circa 100 Centnern in cinzelnen Pakeien von einem

lustige werden hierzu eingeladen. Berlin, den 20, Königliches Vormundschaftsgericht,

im Sorauer Kreise der Niederiausiß belegene Mannlehn-Nitterg den Häusler Johann Christian Noack in Scherteudo1f lle, abgeschäßt zufolge gerichtlicher in s Ober-Landesgerichts nebst Hvpotl\e- kenschein cinzusehenden Taxe, sofern der ermittelte Er- Kapital gerechnet wird, auf 22,913 Thlr, 7 C0, 7 V Und auf 27,243 Thlr, 10 Sar. 6 P},

der Negistratur de

am 7. September 1849, Vorm. 10 Uhr,

312

sicht der römischen Kriegs-Verfassung , der Kriege der Römer mit den Ger- manen und der Ursachen des Verfalls des römischen Reiches, wendet sich Herr Friccius im zweiten Abschnitte zu dem Familien -, Gerichts - und Kriegswesen der Germanen von der ältesten Zeit bis zur großen Völker- wanderung , ein dritter Abschnitt umfaßt die hièrher gehörigen Einzelheiten von der Völkerwanderung bis zu Karl dem Großen. Jusofern das Lehns: wesen auf den deutschen Kriegerstand Einfluß hatte, ist ihm der vierte Ab- schnitt gewidmet, der folgende über den Juquisitions-Prozeß dient eigentlich nur als Folie zu den im sechsten Abschnitte enthaltenen geschichtlichen Er- örterungen über die Errichtung der Landskaechte und des deutschen Nitter- und Reiterrehts, Wir zählen diesen Abschuitt zu den wichtigsten in der Schrift. Denn aus den Artikelsbriefen der Kaiser Maximilian 1. vom J, 1508 und Maximilian 11, vom J. 1570, aus allerhand Kriegsrechten, feblbühern, Bestellungen , Malefiz- und Schuldhändelu , ist uns das Werbewesen des Mittelalters, die Einseßung der Kriegsobersten mit ihren Hauptleuten, Fähurichen, Feldweibeln, Proviant- und Quartiermeistern, die Beseßung der Regimentsgerichte vom Schultheiß bis auf den Profoß , die Stockmeister, die vier Steckenknehte und die Nachrichtcr , die Hegung des Gerichtes und besonders des Reitergerichtes, endlich die Strafe der langen Spieße ausführlich und anschaulich dargestellt worden, wie es der blutige Ernst des veinlichen Verfahrens und der gravitätishe Humor der deutschen Landsknechte erzeugt hatten. Es ließe sich dagegen noch Manches sagen, wenn man die Geschichte der Landsknechte näher verfolgen wollte, wie sie uns Barthold in feinem „Georg vou Frundsberg““ S. 1—110 und in an- deren feiner kleineren Aufsäße geschildert hat, so daß man diese Soldateska gerade nicht als ein Muster für spätere Zeit aufstellen dürste, Zwet kürzere Abschnitte beschäftigen sich mit dem veranderien Zustande der Heere seit CEiuführung der Schußwaffe und mit dem Söldnerwesen, Hièr war aller- dings nicht an ein Kriegsrecht zu denken, nux ein Achtung gebietendes, ste hendes Hecr konnte helfen, uünd das {uf Gustav Adolf von Schweden, der dadurch der Wohlthäter Deutschlands und Europa's geworden ist (S 79). Ein Lebensabriß Gustav Adolf's, geht im 9, Abschnitt den „Verbesse- rungen desselben im Kriegswesen, besonders in der Nechtspflege““ (Abschnitt 10) vorher, Die lezteren bezeichnet der Verfasser als das Wichtigste unte1 Allem, was er für das Kriegswesen gethan hat, das schwedische KriegsSrecht oder tie {chwedischen Kriegsartikel , welche zuerst 1621 von Gustav Adolf entworfen wurden, sind ein Werk langer Erfahrung, tiefen Nachdeukens und hoher Weisheit, und haben der Justiz ihre hohe, jelbstständige Wirksamleit und ihr Verhältniß zur Polizei gesichert. Daher hat sie auch Herr Friccius nach einem zu Nüruberg 1632 gedruckten Exemplare ausführlich besprochenz die Strafgeseßze, die Orduung des Gottesdienstes, die Treuc- gegen den König und die Subordination gegen Vorgeseßte, Marsch- und Zagorduung, Lager- leben, Beutemachen und Plünderung, Meutêreien, Feldflucht, Eroberung und Aford von Festungen, Löhnung u. \. w. sind die einzelnen Nubrifken, denen die Vergleichungen des braudenburgishen KriegErechts, welches der große Kurfürst aus dem schwedischen entlehnte, beigefügt sind. Weiter folgen einzelne Stücke aus Gustav Adolf's Generals- und Obergerichtsordnung, in welcher Herr Friccius wiederum das germaniscbe Element in der Prozeß Ordnung findet, und besonders der Ehrengerichte und Zweikämpfe erwähnt, vom Oberprofoß und vom Ru-

zuleßt aus den Titeln vom Generalstabe, mormeister,

Der 11, Abschuitt enthält einen gedrängten Auszug aus dem öfterrei- chischen Kriegsrechte, mit besonderer Berücksichtigung der Stellung der Nce- giments-Autditeure,

Die Kriegsordnung des großen (Abschn, 12) war auf eine ehrenwerthe Behandlung des Heeres 1 Stockfschläge) gegründet, auf Schuß des gemeinen Soldaten gegen Miß. handlungen der Offiziere, auf Verantwortlichkeit der leßteren für die Cxze|je der Untergebenen, auf Beschränkung der militairischen Gerichtsbarkeit. Der Soldat sollte zugleich Bürger bleiben. Unier dei Negierung }eines Sohnes, des nachmaligen Königs Friedrich 1. (Abschn. 13) ist für unsere Ztwedcke befonders wichtig die Kriegsgerichts-Ordnung und die Auditeur JZnstruction vom J, 1712, deren Bestimmungen zum Theil noch jeßt gelten, Vie erstere hat den erweiterten Umfang der privilegirten Militair-Jurisdiction festge- stellt und die zweite die Grundsäße des Jnquisitions - Prozesses, der Heim- lihhaltung und der schriftlichen Verhandlung begründet, mit Ausschließung jeder Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des altgermanischen Verfahrens, Der Schlußstein des Militairrehtes aber ward von König Friedrich W il- Dem l gelegte bur Die Mhicas - tel vom 12, U 1743 UUd das Dienst - Neglement vom 1." März 1726 ( Abschn. 14). Die ersteren waren lediglich für Unteroffiziere und Soldaten bestimmt, und das Heer ward ganz so daß die Subordinations-

Kurfürsten von Brandenburg Ç (ohne

orgauisirt , verhältnisse der genannten Klassen gegen die Offiziere ganz nach den Unter: thänigkeitsverhältnissen des Bauecrnstandes geregelt wurden, Dadurch er- schieuen

die Offiziere als Leute von einer ganz anderen Natur, unter denen wiederum ein neues Verhältniß eintrat, nämlich das (5

18 der persönlichen Gleich- heit, Alle Offiziere, vom Fähndrih bis zum General, waren unter sich Gleiche (pares), es faud unter ihnen kein spezifischer, sondern nur ein gra- dueller Unterschied Statt, denn D Ehré nicht mehr

em Osfizter "der die ästimirt als das Leben, meritirt nicht Offizier zu sein“ (S. 175 st.). Für

A E P TE I C S D M G F C24 5ER N R C Ea (A E: N E E? adi C M E E E C DR E T R” (i AC U L E: ¿Sat Rd Ta T E I I T T T T Si E E E E A R A E R “4!

Hor

unterzeichneten Die Taxe und Hypothekenschein Negistratur eingesehen werden, Marienwerder, den 28,

n der Registratur de:

angetiviesen, die spezielle Besichtigung

[623] Land

Abtheilung für die Verwaltung Das dem Bürgermeister C 5 Q (19 { A 5 Li Co

na Oa.

gen im 111. Büreau einzusehenden T

den von [70]

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meistbietend versteigert werden, Kausf- A / j x GOlasfabrif

N Bon dem (Berichts dessen Subhastations 16, September Nr. 256. v. J. Nr. 40

Februar 1849, Thiel, |

S

ut Grabow, mit Ausschluß ciner an

sern, 2 Schmelzöfen, 2

mit 4% fapitalisirt wird, soll taxirt zut 55,021 Thaler,

die preußische Militair- Justiz aber war nah Herrn Friccius die Regierungs- zeit Friedrich Wilhelms 1. die glänzendste und glücklichste Periode, indem schnelle und unparteiishe Gerechtigkeit dem Höchsten wie dem Niederen ge- währt wurde und die General-Auditeure, zunächst Katsch, des Königs Günst- ling, im Frieden zum Kabinet des Königs und îm Kriege zu dessen Stabe gehörten, Aber war denn Katsch wirklich der „edelmüthige““ Mann, als welchen ihn unser Verfasser gerühmt hat? Die allgemeine Stimme (m. s. Stenzel's preußische Geschichte 111, 451) hat ihn rachgierig und boshasft genannt und den Verderben mancher, wackeren Mannes,

_ Die Militair-Nechtspflege und die Disziplin des Heers unter Friedrich ll. ließ viel zu wünschen übrig, So wurden z. B. {on im August 1744 die Chefs und Commandeurs ermächtigt, die richterlichen Urtheile, wo nicht auf Lebensstrafe oder Festungsarbeit erkannt sei, nah ihrem Gutdünken zu schär- fen oder zu bestätigen, ohne daß sie für den Mißbrauch verantwortlich wä- ren, 20 sei also das General-Auditoriat gar nicht mehr befragt worden, der Willkür vielmehr Thor und Thür geöffnct, die unnatüxrlihe Strenge

|

dem Herrn Ober-Landesgerichts-Rath Gerlach in dem hiesigen Gericht8s-Gebäude Termin an,

ounen im

d Zeptember 1848, Civil-Senat des Königl. Ober-Landesgerichts, Nothwendiger Verkauf. und Stadtgericht Marienburg. l) Die diesjährige Le l F. W. Pudor gehörig d 2 gewesene, tem Aren Müller aus Altmark sür Thlr. zugeschlagene, in Wernersdorf No. 1. belegene Grundstück, abgeschäßt auf 8602 Thlr. 2: 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingun- axe, soll in termino Or Sa omi adae L, an ordentlicher Gerichtsstelle resubhastit werden,

Nothwendiger Verkauf Gernheimin Westphalen. 4) Amte zu Petershagen weiden, nach Patente in der Köln, Zeitung vom und vom 6 d, J., eïste Beilage, die zum Nachlasse des Konsuls Schrader gehörenden Nealitäten, als: zu 50 Thalern verboten. l) die. Glasfabrik Gernheim, unmittelbar an der We-

ser, zwei Meilen von Minden und eben so weit

von den Schaumberger Kohlenbergwerken belegen,

bestehend aus einem Wohnhause, einem Wirths-

hause, 14 Wirthschafts-Gebäuden, 5 Familienhäu- Lagerhäusern, 41 \chleiferei, 1 Schmiedehaus, 1 Muschelkalkofen, ei- uem Hafen an der Weser, nebst Fabrik - Geräth- schaften und dazu gehörenden Gärten u, \.

der Disziplin habe zugenommen, das Regiment des Stocks sei den Soldaten furchtbarer gewesen als die feindlichen Kugeln, und der Unmuth und die Verzweislung der Gemeinen, welche gar feine Klage anzubringen, wagten habe häufige Desertionen veranlaßt. Die Beweise hierzu sind aus Briefen des Königs und Kabínets-Ordres entnommen und durh Stellen us den Werken dreier preußischer Offiziere, von Dierike, von Kampy und von Berenhorst entlehnt. Daß aber Friedrich 11. mit einer solchen Armee so Großes habe vollbringen können, erklärt si Herr Friccius daraus, daß er, wie Gustav Adolf, die Stimmen der Völker für si hatte (S. 209.), Der Verfasser häite von Friedrih's Soldaten uoch mehr sagen können, daß sie troß des Dienstzwanges vou dem Kriegs- geiste des Königs untviderstehlih angezogen wurden, und daß Friedrich ihnen, bei aller Noth und Entbehrung, im Glanze eines nationalen Heldenthums erschienen is, Denn gerade fär solche lebendige und kräftige Individualí- täten ist der gemeine Soldat besonders empfänglih. Von der mächtigen Einwirkung des Königs auf die freiere Haltung und Gestaltung des geisti- gen Lebens in Preußen und von der daturch bewirkten neuen Geistesent- wickelung im nördlichen Deutschland, konnten freilich die gemeinen Soldaten in ihren Hütten und Lagern keine Ahnung haben,

Unter der Regierung Friedrich Wilhelms 11, (Abschnitt 16) strebte man vergeblich, durch Einsezung eines Ober-Kriegs-Kollegiums veralteten Mißbräuchen abzuhelfen, denn es fehlte der Geist eines starken krästigen Willens, Das General - Autitoriat namentlich wollte sih jenem Kollegium uicht unterordnen.

Jn der ersten Zeit unter Friedrich Wilhelm 11]. (Abschnitt 17) wurde dieser Streit noch fortgeseßt, bis das Militair-Justiz-Departement zwar als eine obere Behörde über das General-Auditoriat eingeseßt wurde, die Kabinets-Ordre aber vom 20, Oftober 1800 dasselbe zum obersten Mi litair-Berichtshof und zur Aufsichtsbehörde über sämmtliche Militairgerichte, wie es größtentheils noch jet gilt, bestellte. Die große Kalamität des Jah- res 4806 ist von Herrn Fric cius mit tiefem Gesühl und mitunter herbem Lade! über die damalize Heer-Verfassung geschildert worden, mit eben 0 ausric- tiger Freude aber sind die Einrichtungen in den Haupklzugen verfolgt, durch welche Staat und Heer neues Leben erhielten, Zuerst das Publikandum des Königs wegen Abstellung verschiedener Mißbräuche in der Armee aus

Ortelsburg vom 1. Dezember 1806, jenes ruhmwürdige Denkmal des vortre F- lichen Sinnes des hochseligen Herrn, we

hes von ihm selbst während dreier Tage, vom 15. bis 18, November in Osterode ( S, 228) ausgearbeitet worden is alsdann die Reorganisations-Kommission des Heeres unter Scharrnhorst's Vorsiz und die Begründung eines neuen friegerischen Geistes 1m Heere, durch Ausrottung alter Mißbräuche und Vorurtheile, Es werden die pepulairen Schriften Schar uhorst’s „über die Bildung einer Armee aus Landeskindern““ uud Gnelisenau,„ Freiheit des Nücken?s““ (1808) erwähnt, die Ausarbeitung der Kriegs8-Artikel vom Jahre 1808 durch den (General-Audi-

teur vou Könen erörtert, die damals eingeseßten Ehrengerichte als eine überflüssige Sache bezeichnet, indem sie mit der Militair-Verfassung in Widerspruche steßen und alle Nachtheile der außerordentlihen Gerichte an sich tragen, worin Herr Friccius mit dem ihm sonst sehr entschieden gegen- überstehenden Verfasser des Buchs „vom deutschen Soldaten“ (Fürst Friedrich Schwarzenberg) auf S. 134 ff, einmal übereinstimmt, Wichtig sind die hier mitgetheilten Verhandlungen des Kanzlers von Schrötter und des ge- nannten Herrn von Könen über die Ueberweisung der civilgerichtlichen An- gelegenheiten der Militair-Personen vor die ordentlichen Civilgerichte im Jahre 1809 und das Regulativ zur Neorganisation der Militairgerichte vom 21, Februar 1812, Die Darstellung des Herrn Friccius wird aber von hier an so gedrängt, daß es eine vergeblihe Mühe wäre, aus derselben einen Auszug zu liefern, Wir beschränken uns daher nur auf die Bemer- fung, daß der Verfasser mit jenem Geseßze nicht unbedingt einverstanden und der Meinnng is, es hätten nah der Beendigung des Krieges von 1814 sehr wesentliche Fortschritte und Verbesserungen in der preußischen Militair- Justiz eintreten könen. Man habe demnach, so ließt er scin Buch, jeßt die doppelte Pflicht, das vorhandene Gute hoch zu halten, die Selbst- tändigkeit und Unabhängigkeit der Justiz muthig zu vertreten und dahin zu arbeiten, daß die Ehre des Standes und das Pflichtgesühl durch tüchtige und geschickte Mitglieder in 1hm immer neu erhalien werden,

L L A SSTUEE S S E P GAA ; f U A I-M S A T D MCT: M: G-A R C U

{ und daß die statutenmäßige Verfallzeit dirser Divi-

dende mit dem 1. Maiz 1853 eintritt,

Wriezen, den 21. Februar 1849, Oas Comit

- Freyenwalder Chaussee

unerer

der Wriezen - (Hefellschaft.

[ a j 00) Bekanutmachung.

ipziger Ostermesse beginnt E 3 UP li

3,000 und endigt mit

Pr vem 12 Ma 1, 23 Sg1 2) Während dieser drei Wochen fonnen alle 1nlan- dischen, so wie die den Zollvereins-Staaten angehorenden Fabrikanten Und Handwerker , ¿hne einige Beschränkung vou Seiten der hiesigen Jnnungen, öffentlich hier feil halten und Firmen aushängen,

3) Gleiche Berechtigungen haben alle anderen auslánudischeu Fabrikanten uud Handelsleute. Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie das Aushängen von Han delsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, dit cktelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis

S \\l e

16. Februar

5) Jedoch is zur Auspackung und Eíinpackung der Waaren die Eröffnung der in den Häusern besind- lihen Meßlokalien in der Woche vor der Böttcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet, ;

6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schlie- ßung eines solchen Verkaufsslokals, wird, außer der |o- fortigen Schließung desselben, mit einer Geldstrafe, nach Befinden bis zu 25 Thalern, belegt.

7) Allen auslauo E Den Zollvereins- Staaten nicht augehörigen Professionisten

(Glas-

w.,

Bon der im Regierungs-Bezik 6 g82-Beziike Magdeburg, 7 Mei- len von Magdeburg, 1-Meile von Suebinburg: 2 Mei-

len von Halberstadt und 3 Mei ;

Aschersleben entfernt, an d N A0 der Kreisstadt Ditifurth \oll: ver Ñ (x Bude gelegenen Domaine 2 E mtshof mit eifñem Areal von 683 Morgen 106 Ruthen, wel U i

g 5 7g Mm eies aus 598 Morgen 20 CIRuthen Aer, 79 Morgen 11 (CJRutben Misr!

Z p hen 11 (Ruthen Wiesen und

6 Morgen 79 CINuthen Obst- und (Bemüse-Gärten be-

steht, im Wege der öffentlichen Ausbietung in dem guf

den 24, Mar d, N; Vormittags 9 Nhr )

in dem Sizungs-Lokale der unterzeichneten Regierungs-

Abtheilung am neuen Markt anberaumten Termine meistbietend verkauft werden,

Kauflustige, welche ausreichende Zahlungsmittel nach- zuweisen und eine Caution bis zu ein Zehntheil ihres Gebotes zu bestellen vermögen, werden hierdurch zu dem bezeichneten Termine eingeladen, :

Die allgemeinen und die speziellen Veräußerungs-

vor dem Deputirten, Ober-Landesgericht8s-Nath Aschen born, im Justructious8zimmer des Königlichen Ober- Lan- desgerichts hierselbst öffentlich verkauft werden,

Lie ihrem Aufenthalte nach unbekannten Real - Jn- e Quisbesiger Schoenichen, früher zu Coßwig, N Zyletide zu Ningenwalde bei Wrießen, A L vorgeladen und alle unbekaun- der Präklu éudenten aufgefordert, sich bei Vermeidung

Son in diesem Termine zu melden,

Érses Qu a, d. O., den 25, Januar 1849, (88) Denat des Königl. Preuß. Ober-Landesgerichts,

N D Ota voi N im Elbinger Kreise ea R

16 Sgr. 9 Pf sol fe 9 abgeshäpt auf 19,688 Thlr,

kauft werden, und steht nothwendiger Subhastation ver-

| am 28, April 1849, Vormitt, 10 br

g.

Rittergut Hans-

am 23, Mar), Morgen 10 N 9) die dazu gehörenden Ackerländereien, Wiesen u, |, |,, na Abzug der Lasten tarirt zu 6200 Thaler, anm 30, Matz öffentlich meistbietind subhastirt. E Kauflustige werden auf diesen Verkauf einer der bedeu- tendsten Glasfabrifen Deutschlands aufmerksam gemacht. 67] Z i Mit Bezug auf den Beschluß der General-Versamm lung vom 20. Februar d, F, und zufolge der §8. 14 bis 18 des Statuts vom 20, Mai 1845 wird den Herren Actionairen der unterzeichneten Gesellschaft bekannt ge- macht: daß vom 4, März 1849 ab die für das Jahr 1848 auf vier und ein halbes Prozent festgestellte Divi- dende gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr, 3, von der Kasse der Gesellschaft abgehoben werden kann,

und Handwerkern is uur während der eigentlichen M woche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet.

8) Eben so bleibt das Hausiren jéder Art und das Feilhalten der jüdischen Kleinhändler alf die Mesßwoche beschränkt. Die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, werden durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche erse,

9) Was endlich den auch auswärtigen Spediteurs unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Be- trieb von Meß-Speditions-Geschäften betrifst, so ver- weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20, Ok- tober 1837 erlassene Regulativ, die Betreibung des Speditionshandels allhier betreffend,

Leipzig, den 17, Februar 1849, S

Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Seeburg,

Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für £ Jahr. 4 Rthblr. - F Jahr. 8 Atblr.: - 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mi! ?! ©74r. berechnet.

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In atl

F heil, Deutschland.

Preuße. Berlin, Allerhöchster Erlaß. Die bisher in der Ge- chäfts-Korrespondenz der Behörden gebrauchten VPrädikate. rungen und Abschieds-Bewilligungen in der Armec STet, 21 funst von Truppen.

VBundes-Angelegenheiten. Befinden des Reichsverwesers.

Desterreich, Wien. Nachrichten aus Russen in Kronstadt und Hermannstadt.

Bayern. München. Berichtigung.

Hannover. Hannover. Entlassungs- Gesuch der

_ {ort des Königs. Kammer- Verhandlungen,

Mecklenburg-Schwerim. Schwerin. Kammer-Verhandlungen.,

Frankfurt. Frankfurt a, M. Gesetz über bürgerlihe Gleichheit der

Staats-Angehörigen.

Xmtlicher Bef rDe

Frankfurt a. M. Preußische Note.

otebenburgen; Einrücken der

WViinister und Ant-

ÆA usland.

Frankreich. National-Versammlung, Fortgeseßte Diskussion des Wahlgeseßes. Paxis. Erklärung Colloredo's in Brüssel. Angeb liche Pläne des Ministeriums in Bezug auf Italien. Lyoner Zweig- Volksbank, Vermischtes. s

Großbritanien und Jrland, Parlament. Oberhaus: Die Bills gegen Wahlbestehung und zur Verbesserung des Heirathsgeseßes. Un- terhaus: Dritte Lesung der irländischen Habeas- Corpus - Suspension. Ausschuß über den Parlamentseid. London. Hofnachrihten. Na- pier’s Geschwader, Bischof Walsh +. Vermischtes.

talien. Rom. Exekutiv-Kommission. Einführung der italienischen Kokarde und Fahne. Gesandtschaft nah Paris. Stimmung im Volke, ¿5eter zu Ehren der römischen Republik. Turin, Gioberti's Erklarung in der Kammer. Florenz. Vermischtes.

Börsen- und Handels - Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Allergnädigst geruht :

Dem Prediger Kantßow in Prenzlau den Rothen Adler - Or- den vierter Klasse, so wie dem Handlungs -= Gehülfen Gottlieb Meger zu Zuckau im Kreise Karthaus, und dem Schmiedegesellen Martin Kurkowski zu- Berent im Regierungs-Bezirk Danzig die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen,

Se. Majestôt der König haben

Die Sibungen der am 26sten d. M. zusammentretenden Kam mern werden, mit Ausnahme der Eröffnungs-Sißzung, in den für die erste Kammer hinter der katholishen Kirhe Nr. 1 und in den für die zweite Kammer in der Leipziger - Straße Nr. 55 errichteten Ge- bäuden stattfinden.

Ueber die in den Sißungssälen vorhandenen Zuhörer = Tribünen ist, vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen der künftigen Kammer- Prásidien, vorläufig in nachstehender Art verfügt :

Jn jedem der beiden Sibungssäle ist eine Tribüne für das di plomatishe Corps, eine für die Abgeordneten der anderen Kammer Zu einer Tribüne in jedem Sihßungssaale werden Einlaßkarten an Zeitungs-Redacteure und Berichterstatter, jedoch, des beschränkten Raumes wegen, nur an die der bedeutendsten politischen Blätter, ausgegeben, welbe für jeßt in dem Bureau der zweiten Kammer täglich abzuholen sind.

Für h

reservirt worden.

die Vertheilung der durh den

die übrigen Zuhörer - Tribünen wird

Einlaßkarten einstweilen und bis auf weitere Bestimmung hiesigen Magistrat erfolgen. - e Der Eingang zu sämmtlichen Zuhörer-Tribünen der ersten Kam mer is durch die Oberwall-Straße neben dem Hauje Nr 4 denen der zweiten Kammer durch das Haus Niederwall-Stk zu nehmen. Die Eröffnungs - Sißung der Kammern des Königlichen Schlosses am 26sten d. M., statthaben. Die verfügbaren Einlaßkarten zu der Tribüne werden, mit Ausschluß der aus dem Straße 55, abzuholenden geringen Zahl für Zeitungs - 2 ebenfalls dem hiesigen Magistrat zur Vertheilung Überwiejen werden. Die Herren Abgeordneten werden, behufs des Eintritts in den Weißen Saal, den Weg durh das Portal Nr. 5 bei dei Wendel treppe und durch den Schweizer - Saal nehmen , der Eingang zur Tribüne für die Zuhörer dagegen wird durch das Portal Nr. 4 Uber den großen Schloßhof ( durch die Thür in der Ecke rechts ) statt- finden. Berlin,

wird im Weißen Saal Vormittags um 11 Uhr, dort vorlbandenen Büreau, Leipziger Redacteure,

den 23. Februar. 1849. Der Minister des Jnnern : von Manteuffel.

Angekommen: Der Fürst von Haßbfeld, von Trachenberg. Se. Excellenz der Staats-Minister a. D. von Bodelschwingh,

von Münster.

en mers pre r T -I TE E P r C Er LO a

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 24, Febr. Die heute ausgegebene Nr. 8 der Geseß-Sammlung enthält den Allerhöchsten Erlaß vom 2, Fe-

Preußischer

Alle Poft-Anftalten des Jn- und Auslandes nehmen Beftellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition des Prenß. Staats- Anzeigers : Behren-Straße Ur. 57.

[849,

bruar 1849, betreffend den Angriff der Arbeiten auf der Eisenbahn- streckde von Lippstadt über Soest nah Hamm und die Cinseßung ei ner besonderen Königlichen Kommission für die Westfälische Ei senbahn.

„Nachdem die Köln-Minden-T! schaft den Beschluß gefaßt hat, sich

üringer Verbindungs-Eisenbahn-Gesell- ifzulösen, und dadurch die in der Kon zessions-Urkunde vom 4, Juli 1846 “Geseßsammlung für 1846, S. 303 ff.) in Aussicht gestellte Ausdehnung der Konzession auf die Strecke von Lipp- stadt nah Hamm erledigt is, will Ih, mit Vorbchalt der Zustimmung der Kammern , in der Vorausseßung, da? wegen Ucbernahme der Bahn von der kurhessischen Gränze bis Lippstadt sei:ens des Staats mit der vorerwähnten Gesellschaft eine Vereinigung zu Stande komme, behufs der nützlichen Beschäf- tigung der arbeitenden Volksklassen, den Angriff der Arbeiten auf der Bahn- strecke von Lippstadt über Soest nach Hamm, so weit die Geldmittel dazu aus dem Eisenbabn-Fonds oder anderen disponiblen Beständen der Staatskasse bec schast werden können, hierdurh schon jetzt gen-hmigen und Sie, den Minister für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten, ermächtigen, zur Ausführung des Baues eine besondere von Jhnen unmittelbar ressortirende Kommission unter dem Namen „Königliche Kommission für die Westfälische Eisenbahn“ einzuseßen, welcher in Angelegenheiten der ihr übertragenen Geschäfte alle Be- fugnisse einer öffentlihen Behörde zustehen sollen, Zugleich bestimme Jch, daß das Recht zur Expropriation derjenigen Grundstücke, welche zur Ausführung der bezeichneten Eisenbahn nah dem von Jhuen, dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, festzustellenden Baup'ane und der von Jhnen gleichfalls näher festzustellenden Richtung erforderlich sind, so wie das Recht zur vorübergehenden Benuzung fremder Grundstücke, nah Maßgabe der Bestim- mungen in den §8. 8—19 ¡des Geseßes vom 3, November 1838, (Gesetz Sammlung für 1838, S. 505 ff.) Anwendung finden soll. Dieser Erlaß ist durch die Gesez-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, Charlottenburg, den 2, Februar 1849, Friedrich Wilhelm.

Für den Finanz-Minister: Kühne. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt, und an das Finanz- Ministerium.

von der Heydt.

Berlin, 24. Febr, Das Amtsblatt der Königlichen Regie- rung zu Potsdam und der Stadt Berlin enthält Folgendes :

Potsdam, den 12, Februar 1849, Das Königliche Staatsministcrium hat beschlossen, daß zur möglichsten Befreiung der Geschäfts-Korrespondenz von un- wesentlichen Formen sämmtliche unmittelbare und mittelbare Staatsbehörden bei der Korrespondenz mit anderen BehLrden, ohne Unterschied, in welchem Ver- hältniß sie zu denselben stehen, sih aller bisher in Schreiben an vorgesepte oder kfoordinirte Behörden zur Anwendung gekommenen sächlichen Prädikate (‘z. B, Hochlöblich, Wohllöbl 2c. ) zu enthalten, auch von den bisher in solhen Schreiben üblich gewesenen Anreden: Cin oder Eine, statt: Die ode Das (Ministerium, Präsidium 2c.) ferner keinen Gebrauch zu machen haben.

Zäammtliche Unterbehörden gewiesen, hiernach zu verfahren. i Königliche Regterung.

unseres Verwaltungs-Bezirkes werden an-

Berlin, 24. Febr. Nach dem heutigen Militair=Woch en blatte is der Prinz Wilhelm Adalbert von Preußen Kö- migliche Hobeit zum ersten, der General - Major Brest zun! weiten Kurator der vereinigten Artillerie- und Jngenieur-Schule, det Hauptmann Thiede vom 20sten JTnfanterie - Regiment zum Major ernaunt worden. Ferner ist dem Masor Arnoldt von der Iten Artillerie-Brigade als Oberst - Lieutrnant mit der Brigade - Uniform, dem Oberst - Lieutenant von Beyer vom 3ten Jufanterie- Regiment als Oberst mit der Regiments - Uniform und Pension, dem Hanpt mann von Roehl vom 14ten Jnfanterie- Regiment als Major mit Aussicht auf Aufnahme in ein Jnvalidenhaus, mit der Regiments Uniform und Pension, dem Major Wagner, Commandeur des Iten Bataillons 2ten Landwehr-Regiments, als Ob. rst-Leutenant mit der Rrgiments-Unuiform und Pension, dem Hauptmann von Pirch vom 2ten Bataillon 21sten Landwehr - Regiments als Major mit der Re giments - Uniform mit den vorschristsmäßigen Abzeichen für Verab \chiedete der Abschied bewilligt worden. tettin, 28 e QUONOO D) Oeftern nah 7 Uhr traf hier 1 Bataillon des 24sten Jufanterie - Regiments (Musketiere) von Berlin ein. Auf dem Bahnhofe hatte sih eine große Menschenmasse zum Empfang versammelt, Den Ankommenden tönte ein kräftiges Hurrah entgegen. Unter dem Gesange Preußen- und des deutschen Liedes ward darauf das Bataillon von der Menge in die Stadt begleitet.

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BKundes- Angelegenheiten. anu t E 2e O S entaie nag stehende Depesche der preußischen Regierung an den Bevollmächtigten bei der Central-Gewalt vom 16. Februar :

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„Durch die Cirkular - Depesche vom 23sten v. M. hat die Re gierung Sr. Majestät des Königs den Weg bezeichnet, auf welchem, ibrer Ueberzeugung nah, die durch die Lage Deutschlands dringend geforderte Vereinigung über das in Frankfurt berathene Verfassungs werk erreicht werden könne. Dieser Weg is der der Verständigung, sowohl der Regierungen unter sih, als mit der deutschen National Versammlung.

„Der Vorschlag Preußens hat sich der fast ungetheilten Zustim mung der verbündeten Regierungen zu erfreuen gehabt, und die große Mehrzahl derselben hat sich in den hierher gelangten Rückäußerungen bereit erklärt, durch ihre Bevollmächtigten in Frankfurt auf eine ge- meinschaftliche Berathung einzugehen.

„Ew, Excellenz sind über die Hauptgesichtspunkte, von denen die Königliche Regierung ausgeht, bereits mit Jnstruction versehen. Nach- dem nunmehr durch die Mittheilung, welhe der Reichsminister- Frei- herr von Gagern unter dem 28sten v. M. an Ew. Excelenz gerich- tet hat, die in beglaubigter Form ausgefertigten Beschlüsse der deut chen Nationalversammlung über die Verfassung hierher gelangt sind, hat das Königliche Staatsministerium ih zur Pfliht gemacht, die selben einer sorgfältigen Erwägung zu unterwerfen. Jch bin in Folge dessen in den Stand geseht, diejenigen Bedenken und Abänderungs-

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vorshläge, welhe aus den Berathungen desselben hervorgegangen sind, an Ew. Excellenz gelangen zu lasseu, um dieselben mit den Be- vollmächtigten der übrigen Regierungen besprechen und solhe dem- nächst dem Reichêministerium vorlegen zu können.

„Es gereiht mir dabei zur großen Genugthuung, aus den Be= richten Ew. Excellenz zu ersehen, daß dieselben schon jeßt in den we=- sentlichsien Punkten mit denjenigen Ergebnissen übereinstimmen, welche die bisherigen Besprechungen Ew. Excellenz mit einer nicht kleinen Anzahl der Bevollmächtigten in Frankfurt herausgestellt haben. Das Staats - Ministerium hat diesen Berathungen die vollste Berücksichti= gung zu Theil werden lassen, und ic darf mich daher um so mehr zu der Hoffnung berechtigt halten, daß durch die weiteren Bespre- chungen, unter Festhaltung der angedeuteten Prinzipien, das erfreu- [lihe Ziel einer umfassenderen Einigung und Uebereinstimmung werde erreidt werden Indem ih diese Bedenken und Vorschläge mittels besonderer Instruction Ew. Excellenz zufertige, habe ih mich im Ge= genwärtigen über die Gesichtspunkte auszusprechen, welche bei der Behandlung der vorliegenden hochwichtigen Angelegenheit im Ganzen für die Königliche Regierung bisher leitend gewesen sind und es fer- ner bleiben werden.

„Die Königliche Regierung erkennt als obersten Grundsaß an, daß das deutsche Verfassungswerk nur durch die freie Zustimmung der dabei betheiligten Regierungen endgü!tig zu Stande kommen fönne, JFndem sie dieses Recht in vollstem Maße sich vinduirt, erfennt sie cs auch für alle übrigen Bundesglieder gleihmäßig und ohne Ausnahme an, wie sie dies bereits früher ausgespro- chen hat.

„Sie wünscht ferner nichts aufrichtiger und lebhafter, als daß

die neue Verfassung des deutshen Bundes alle deutsben Stämme | mit einem starken und innigen Bande umschlingen und sie zu einem | großen Ganzen gestalten möge, Sie is durchdrungen von der Ueber- | zeugung, daß die Erhaltung des engen, durch Jahrhunderte befestig-

ten Bandes, welches Oesterreich mit dem übrigen Deutschland

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fettet, für beide Theile ein großes und unentbehrliches Sie will dasselbe in keiner Weise befestigt wissen. iC Gesinnungen, welche getheilten Depesche der Centralgew „Wenn sie

alt ausgesprochen ie zuglei cigenthümlichen Verhältnisse des Kaiserstaates 11 amm n denen der Desammt=Mo- 24 Verhältnisses zu dem neu zu gründen= den Bunde entgegenstellen, zweifelt sle doch nit an einer glück- lichen Lösung derselben sie glaubt sich dur den Jnhalt der obgedachten Note zu der Erwartung berechtigt, daß die Kaiserliche Regierung mit bestimmten Vorschlägen hierüber den übrigen verbün= deten Regierungen und der National - Versammlung entgegenkommen werde. wird es sich zur Pflicht machen, solchen Vorschlägen ihrerseits in dem oben angedeuteten Geiste zu begegnen. diesen Vorschlägen, so wie von den Erklärungen, welche

audere mitverbündete Regierungen, welche sich noch nicht ausge sprohen haben, abgeben werden, muß natürlih auch die leßte Ent= schließung der Regierung Sr. Majestät des Königs abhängig bleiben

„Jnzwischeu erachtet es dieselbe für dringend gebotene Pflicht, sich son jeBt, ; ihrem Standp ntt aus, über den vorliegenden Berfassungs-Cutwurf auszusprechen. Vie Lage Deutschlands fordert baldige Entscheidung. Alle wahren Freunde des Vaterlandes Nothwendigkeit der endlichen Beseitigung Errichtung eines i

aegenwär ande : Schwachen sih anlehnen, um

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cine ertennen did tigen ungewissen punttes, an den die \chaaren können. erung einer gänzlichen Auflösung der \{chwächeren immer Umsichgreifens innerer Zerstö= : sfähiger Elemente, die Ruhe und der Jriede Deutschlands hängen davon ab. Die Befriedigung diescs Bedürf- nisses kann nicht von ungewissen Eventualitäten abhängig gemacht, in unbestimmte Ferne hinausgeshoben werden. i z azu beizutragen bereit

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vom 18 mit der Erklä- sie der Umgestaltung des deutschen Staa- ihre Kräfte widmen wolle. Sie und sie wird diesem Bestre-

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des Kontgs

Marz 9. E rung vorangegangen,

l zu einem Bundesstaat bat seitdem in diesem Geiste gehandelt, ben ferner getreu bleiben.

Preußen bedarf dieses Bundesstaates nicht um seiner selbst Seine Oröße, Feine fstaatlihe Konsistenz, seine Traditionen q als den meisten anderen Staatskörpern Deutschlands die Fähigkeit, sich selbst genügen, nöthigensalls für sich beharren zu fönnen. Vergrößerung an Macht oder Einfluß sucht es niht. Wenn es den Bundesstaat seinerseits will, \o will es ihn nicht um seine selbst, sondern um Deutschlands willen; die Opfer, die es demselben bringt, die Lasten, die es übernimmt, trägt es um der Gesammtheit willen.

„Voi diesem Standpunkt aus hat die Regierung des Königs den vorliegenden Verfassungsentwurf geprüft.

„Sie glaubt, daß derselbe im Wesentlichen die Grundlagen und Bedingungen eines kräftig und den Anforderungen der Zeit gemäß gestalteten Bundesstaats enthalte.

„Die Abänderungsvorshläge, welche sie Excellenz men läßt, sind wesentlih aus der Ueberzeugung hervorgegangen, es darauf ankomme,

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Sr. Majestät

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zukom- daß

zu begränzen, inner-

1) die Kompetenz ver Bundesgewalt genauer / tige Handhabung zu

halb dieser Kompetenz aber ihr eine kräf sichern.

Die Existenz möglichst zu wahren und

ándige Organiêmen

L L ND » ls selbstst der Einzelstaaten als jelb}ls beschränken, als zur

sie nicht weiter zu