1849 / 69 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

d Genossen anlangt, sto r für den Verfassungs- ntwurf der Ver-

s Herrn Arudts un

die Herr Riesse i ß derselbe den ganzen E vorzulegen gedenke,

Was den Antrag de x dur die Erklärung, en hat: da [b l und möglichst zeit!g

ahl für den Wehr- Ausschuß ist hr, Langerfeld und Selasinsky, and für die Sißung Abschnitt vom Reichs- Sißung geschlossen.

Gestern Abend ist auch den niht Königli- Sie lautet, wie folgt: „Unter Deutschlands betreffenden Fragen, rüd=« Zustandékommen der National - Versammlung nimmt die Frage wegen Konjti- hauptofrage, den ersten

fassung auf einma

Ergebniß der der Eintritt der Herren Nachdem der Präsiden am Montag, den 12. gericht verfündet hat,

Frank furt die Jnstruction des Bevollmächtigten den die künftige

Ergänzungsw Edart von Lo es und als Gegenst März, den Verfassungs- wird 27 Uhr die heutige

Herrn von Schmerling

Regierungen und s Bedürfniß der Zeit is, er exefutiven Reichsgewalt, die Ober

doppelter Hinsicht erweist sih dieses Bedüirfniß als ein Rücksichtlich des Auelandes ist es in hohem Grade daß so bald als mögli die Form, unter welcher

wünschenswerth, repräsentirt werden wird,

über die Einheit Deutschlands d das Reich in dem europäischen Staatensysteme den ihm grundsäßlih gebührenden Plaß auch faktisch einzunehmen in der

Im Junern Deutschlands häufen si ÿ leider hereinbrehender Anarchie in beunruhigendem M her dringend nothwendig zu sein, vor allem Anderen dur Feststel- äße, nah welcher die Reihs-Centralgewalt definitiv as einträchtige und starke Zu-

E wieder die Anzeichen aße, und es scheint da-

lung der Grunds gebildet werden wird, den Factionen d sammenwirken der Regierungen zum Behufe des Schußes der Güter ebens in ununterbrochene Aussicht zu stellen. Was Oesterreich in Bezug auf die Aufstellung cines Reichs- am Schlusse meiner Weisung Der Kaiser nämlich will sih nicht unterordnen „unter die von einem anderen deutshen Fürsten gehand- habte Centralgewalt,“

Es is b.llig, daß wir nunmehr neben jenem negativen Aus=- spruhe au positio uns äußern, wie denn nah unserer Ansicht jene Centralgewalt gebildet und zusammengeseßt sein sollte.

Nach unserer feststehenden und wohlbegründeten Meinung ist die heils der Reichôsgewalt bei dem einmal gegebenen Stande der Dinge in Deutschland anders nit denkbar, als in der Form cines Direftoriums.

Folgendes müßten unseres Dafürhaltens die leitenden Grund- säße bei Konstituirung dieser Behörde fcin :

1) Sie hätte zu bestehen aus Bevollmächtigten deutscher Regie- rungen, wo möglich aus Mitgliedern regierender Häuser, sie- ben an der Zahl, zusammen neun Stimmen bildend.

Die Zusammenseßung des Dircktoriums wäre in der Art zu bewerkstelligen , daß Oesterreih und Preußen cin jedes zwei Stimmen, Bayern eine Stimme in der Central - Behörde zu die den anderen deutschen Regierungen aber in dem Direftorium zuzuweisenden vier Stimmen nach gewissen Kreisen und unter Berücksichtigung der relativen Wichtigkeit der Staaten bei der Vertretung im Kreise auszumitteln wären. eftoriums hätten ihr Amt zwar als jedoch unabhängig von speziel Die Stimmenmehrheit wäre für jede einzelne Entscheidung des Direktoriums maßgebend.

4) Rücksichtlih des Präsidiums wäre eine den früheren Verhält-

nissen entsprechende Einrichtung zu treffen.

Ew. H. sind ermächtigt, unter Zugrunde mit denjenigen Bevollmächtigten in Frankfurt, nah analogen Prinzipien voranzugehe? verständniß za treten eines Abschnittes, die Reichsregierung hem wir jedoch wünschtcn, jener Regierung be was sich auf déren 2 Wirksamkeit bezöge.

Dieser Entwurf w standenen Regierungen der projekt gegen die von dieser Vers genommenen forrespondirenden Paragraphen ihres Ver wurfs vorzulegen,

Ehe dieses geschähe, hätten uns jedoh Ew. gemeinschaftlich mit anderen K fung und definitiven Genehmigung einzusenden,

Empfangen u. st. w.

Jn einer gestern mächtigten ab mächtigte mit eingefunden, h vom 27. Februar folgende V Regierung überreicht. ie Neis vegterun g.

Die Reichsregierung führt ein Direktorium,

Dieses Direktorium bilden sieben regierende Fürsten

Aus dem Kaiser von 3) dem König von

des gesellschaftlichen L

Oberhaupts nicht wolle, is Ew. H. vom 4ten d. M. deutlich gesagt.

Handhabung des exefutiv.n T

führen hätten;

3) Die Mitglieder des Dir Delegirte ihrer Fürsten, structionen, zu üven,

legung obiger Säße deren Regierungen 1 wünschten, in näheres Ein= n gemeinschaftlich den Entwurf betreffend, zu fertigen, in wel- ch die Art der Zusammenseßung handelt würde, und ohne Präjudiz für dasjenige, (ttribute und die Gränzen und Modalitäten ihrer äre sodann seitens der über denselben einver- National-Versammlung als deren Gegen- ammlung in der ersten Lesung an- fassungs - Ent»

j J H. den von Jhuen ollegen festgestellten Entwurf zur Prü

hen Bevoll- alle Regierungs-Bevoll-

auf Veranlassung des österreichi gehaltenen Konferenz, wozu Aueshluß des (bekanntlich abwesenden) preußischen sich at Herr von Schmerling mit Bezug auf die Instruction orshläge Namens der österreichischen

oder 1hre Stellvertreter. Oesterreih, 2) dem König von Preußen, : durh Württemberg, zollern -= Hechingen - Sig:naringen und Lichtenstein, durh Sachsen, Sachsen - Weimar, Koburg - Gotha, Meiningen - Hild= burghausen, Altenburg, Reuß - Greiz und Schleiz, Schwarzburg= D e el Anhalt - Cöthen, Bernburg und ») aus einem durch § O ) i Medlenburg - Shroeriù 2M I ldenburg, Braunschweig, Hamburg, Bremen und Lübeck, 7) auë einem durch Kurhessen, Hessen- Darmstadt, Nassau, Hessen - H ux Ü ; A eLBetaiolt Sha ane Cy Ih O, R t g. 3. Jene Staaten, welhe

Es besteht :

und Lauenburg,

t Ot gewählten Fürsten. , N ein Mitglied wähle Ai e N E Ala Beo) für N Rat Wer Gab IEA N igung wird ein Reichsgeseß das Mitwi E déffintiien, hsgesey das Mitwirkungsrecht der Betheiligten So lange weder eine Verständigung, noch entscheidet S AON C Fa nigen Staates betreffenden Staatenverbande die größte ist, Kurhe} 3 abwechselnd. st, rychjen und Hessench-

der Spiße der Reichsregierung steht ein Reichs

ein Reichsgeseh erfolgt , dessen Volkszahl in

Darmstadt aber C4 An statthalter. Abwechselnd von Jahr zu Jahr bekleidet der Kaiser von Oesterreich und der König von Preußen die Würde eines Reichs = statthalters. Der Reichsstatthalter führt in der Reichs-Regierung den shäftsleitung , repräsentirt den Bundesstaat das Ausland , beglaubigt Reichs - Gesandte, d verkündet die Reichsgeseße. ferner die Reichs = Beam-

Vorsiß, besorgt die Ge nnern und gegen mde Gesandte un Der Reichsstatthalter ernennt

empfängt fre

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ten. Er is jedoch bei ihrer Ernennung an die Zustimmung des abwechselnd mit ihm zur Würde des Reichsstatthalters berufenen | Fürsten gebundêèn. Bei Meinungsverschiedenheit entscheidet das Di- rekftorium. au abt bt Preußen für O g. 8. Jun Verhinderung ü reußen für Oesterreih und Oester- reih für Preußen die Rechte des r E, g P __§. 9. Alle nicht dem Reichsstatthalter allein zukommenden Re- gierungsrete stehen der gesammten Reichsregierung zu, diese faßt ihre Beschlüsse durch absolute Stimmenmehrheit, wovet Oesterreich und Preußen je zwei, die übrigen Mitglieder aber je eine Stimme führen. Die Mitglieder des Direktoriums sind nicht an spezielle Jn- structionen gebunden. Die Abwesenheit einzelner Mitglieder hindert eine Beschlußfassung nicht. Wird eine absolute Stimmenmehrheit nicht erzielt, so entscheidet der Reichsstatthalter. 8g. 10, Alle Regierungshandlungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeihnung wenigstens eines Reichsministers, welher dadurch die Verantwortung ‘übernimmt, §. 11, Der Sih der Reichsregierung wird durch ein Reichsge- seß bestimmt. i:

Oesterreich. Wien, 8. März. Das (gestern erwähnte) Robot =- Enschädigungs - Patent lautet nah der Wien, Ztg, folgen- dermaßen :

„Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden," Kaiser von Oesterreich; König von Ungarn und Böhmen, König der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien, Crogtien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Jllyrienz Erzherzog von Oesterreich z Herzog von Lothringen , Salzburg, Stevermark, Kärnthen, Krain, Ober- und Nicder-Schlesienz Großfürst von S) Markgraf von Mähren z gefürsteter Giaf von Habsburg und DVrot 2, 26,

Haben in der Erwägung, daß die möglichst baldige und völlige Durch- führung der in dem Geseßze vom 7, September 1848 ausgesprochenen Auf- hebung des Unterthansbandes und der dadurch gewährten Gleichstellung und Entlastung alles Grund und Bodens, so wie die Ermittelung und Flüssig- machung der durch dieses Gese den bisherigen Bezugsberechtigten im Grundsatze gesicherten billigen Entschädigung dringend cinige den Grund- säßen dieses Geseßes entsprechende administrative Verfügungen und nament- lih die Zusammenseßung eigener Kommissionen in jedem Lande zu desscn Vollführung und zu dem Ende erheischen, um die Verpflichteten der bisher herrschenden Ungewißheit über Art und Maß der zu leistenden billigen Ent- schädigung zu entheben und ihnen die durch das obgedachte Gesetz gesicher- ten Vortheile sofort im vollsten Umfange zuzuwenden, endlich auch den Be- rechtigten die nah diesem Gesehe gebührende En!schädigung baldigst flüssig zu machen, haben über Einrathen Unseres Minister-Rathes beschlossen und verordnen wie folgt:

8. 1. Die Robot und Robotgelder der Jnleute und der auf unterthä- nigen Gründen gestifteten Häusler sind in Gemäßheit des §, 5 des Gesezes vom 7. September 1848 ohne Entschädigung aufgehoben.

8, 2, Die in jedem Lande aufzustellenden Landes-Kommissionen wer- ven mit Beachtung der cigenthümlichen Verhältnisse der einzelnen Länder erheben und bestimmen, welche der unter verschiedenen Benennungen bestan- denen Leistungen unter der im §. 5 des Geseßes vom 7. September 1848 ausgesprochenen Bestimmung begrissen seien, und vahér ohne Entschädigung aufzuhóren haben, und welche Schuldigkeiten und Leistungen dagegen unter die Anordnung des §, 6 des gedachten Gesehes fallen, folglich nur gegen Leistung einer Entschädigung ausgehoben sind, Dieselben Kommissionen wer- ven andererseits ermitteln, welche Lasten zufolge §. 5 des gedachten Geseyes mit der Aufhebung der ihnen gegenüberstehenden Rechte zu entfallen haben,

8. 3, Unter den Bestimmungen der §8. 3 und 6 des Geseßes vom 7, September 1848 is jeder auf dem Grundbesißze bleibend haftende Zchent begriffen, wenn selber auch nicht aus dem Unterthänigkeitsverhältnisse oder dem grundherrlichen Obereigenthume entspringt,

§. 4, Die Holzungs- und Weiderechte, dann die Servitutsrechte zwi- hen den Obrigkeiten und ihren bisherigen Unterthanen, welhe Rechte mit Ausnahme des im §. 7 des Geseyes vom 7, September 1848 unentgelt- lich aufgelassenen dorfobrigkeitlihen Blumensuch- und MWeiderechtes, dann der Brach- und Stoppelweide, entgeltlih aufzuheben sind, bleiben bis zur Durchführung der entgeltlihen Aufhebung in Wirksamkeit,

Die näheren Bestimmungen über die Aufhebung und das Entgelt wer- den für jedes einzelne Land nach dessen eigenthümlichen Verhältnissen fest- geseht werden.

S, 5. Die Leistungen aus emphiteutischen und anderen Verträgen über die Theilung des Eigenthums , welche zufolge des §. 8 des Patents vom 7, September 1848 entgeltlih aufzuheben sind, sollen, bis die Ablösung er- folgt is, erfüllt werden, mit der alleinigen Ausnabme, daß die Natural- Arbeitsleistungen {on derzeit in Geld zu reguliren sind. Die Durchsüh- rung dieser Ablösung bildet einen Gegenstand der Wirksamkeit der Landes- Kommissionen,

8, 6, Naturalleistungen, welche nicht in Folge des Zehentrechtes als cin aliquoter Theil von den Grunderträgnissen an Früchten, sondern als unveränderliche Giebigfeit an Kirchen, Schulen und Pfarren oder zu _an- deren Gemeindezwecken entrichtet werden, sind durch das Gesci vom 7, Sep- tember 1848 nicht aufgehoben, sind jedoch gleichfalls abzulösen,

6. 7. Auf zeitlihe Grund -, Pacht - und Grundbestandverträge findet das Geseß vom 7. September 1848 kcine Anwendung,

G. 8, Bei Ermittelung der Entschädigung für die nach §§. 3 und 6 des Gesetzes vom 7. September 1848 entgeltlih aufgehobenen Leistungen ist na folgenden Grundsäyen vorzugehen.

Gegenstand der den Berechtigten zu leistenden Vergütung is der Werth der Schuldigkeit nach dem rechtlich gebührenden Ausmaße.

8. 9, Die Leistungen in Bodenfrüchten werden nach den für die Aus- führung des stabilen Grundsteuer - Katasters festgeschten Preisen zu Gelde berechnet, Für die Gebictstheile, für welche die Katastral-Preise bisher noch nicht festgeseyt wurden, sind die Preise der Bodenfrüchte im kürzesten Wege, nach den für die Durchführung des stabilen Katasters vorgezeichneten Grund- lagen, zu ermitteln.

§, 10, Die Preise anderer Natural - Leistungen von landwirthschaft- lichen Erzeugnissen werden nah dcn Katastral - Preisen und, wo sie nicht bestehen, nah cinem denselben entsprechenden Werthanschlage berechnet,

8. 11. Die Preise der Arbeitsleistungen (Robot) werden nach dem Verhältnisse ausgemittelt, in welchem der Werth der Zwangsverrichtung zu jenen der freien Arbeit steht, Hierbei is jedoch als Grundsay festzuhalten, daß in feinem Falle der Werth der Zwangsarbeit höher als mit dem Drittheil des Werthes der freien Arbeit berechnet werden dürfe,

Wo zwischen den Parteien schon dermalen ein geringerer Reluitions - oder Abolitionspreis besteht, als nach der eben bezeichneten Werthbemessung entficle, hat der geringere Ablösungspreis als Grundlage sür das Ausmaß der Entschädigung zu dienen, Der Werth der sogenaunten gemessenen Fie das is: jener für bestimmte Arbeiten, is durch Schätzung festzu-

ellen.

8. 12. Unveränderliche Gelbgiebigkeiten, als Robot - und Zehentgelder oder für Leistungen jeder ‘anderen Art, sind nah dem bestehenden fixen Aus- maße zu veranschlagen.

8, 13, Die bisher in Wiener-Währung , Einlösungs- oder Anticipa- tións-Scheinen geleisteten Geldzinsen werden nach dem Course von 250 für 100 auf Metallmünze zurückgeführt,

8. 14, Die Entschädigung für die Veränberungöge Cure, die- sich uicht auf emphiteutische Verträge zwischen dem Ober- und Nuzungs-Eigenthümer, sondern auf die Landesverfassung, das Gesey oder das Unterthansverhält- niß gründen , wird nach Abzug der Steuer , welche von dem Bezuge dieser Gebühren zu entrichten war, der Auslagen der Grundbuchsführung und des- jenigen Theiles der Ausgaben für die Gerichtspflege und die politische Ver- waltung, der durch die Einnahmen der Herrschaft an Taxen und Juris- dictions-Gebühren nicht gedeckt wurde , endlich nah Abzug aller anderen Gegenleistungen auf Grundlage cines dreißigjährigen Durchschnittes aus dem Staatsschayze vorläufig mittelst einer Rente eleiftet, Die Art unv Weise, wie die auf emphiteutishen Verträgen gegründeten Veränderungégebühren

abzulösen sind, bleibt besonderen Bestimmungen vorbehalten.

§. 15, Von dem Werthanschlage aller dur chch däs Gesey vom 7, Sep- tember 1848 aufgehobenen oder zur Aufhebung bestimmten Leistungen außer

den Veränderungsgebühren wird der Werth der Gegenleistungen, die v

dem Berechtigten an den Verpflichteten bei der Erfüllung Mer Slgulbiaten zu entrichten waren, in Abzug gebracht, il der Gegenleistungen hat auf derselben Grundlage, wie’ jene des Werthes der Leistungen zu erfolgen, und es findet in keinem Falle, selbst wein der Er- übersteigen sollte,

ande und wegen Errichtung von Landes- digsten vollständigen Entlastung der Ver- tigten mit der ihnen gebührenden

\chädigungs-Katasters in jeden L Kredits-Anstalten behufs der ehebal pflichtung und der Befriedigung der Berech Kapitals-Entschädigung erlassen werden,

H Alle Urkunden, Schriften 1 mittelung und Einbringung der E vom 7. September 1848 aufgehobenen Lasten, bigkeiten genießen die Stempelbefreiung,

8, 34, In Bezug auf das Königreich Galizien Anorduung die Durchführung des Patents vom 17, April 1848 und des September 1848 feststellen. er den Umfang der Anwendbarkeit des Gesehes Art der Durchführung desselben in st bestehenden noh näher

Die Ermittelung des Werthes

ind Verhandlungen über die Aus- ntshädigung für die durch das Gese Dienstleistungen und Gie-

den Leßteren den Ueberschuß eine Vergü- §6. 16, Von dem guf solhe Weise ermittelten Werthe der ausgeho- benen Leistungen is ein Drittheil für die Steuer, die der Berechtigte von diesen Bezügen zu leisten:hatte, die Zuschläge zu dieser Steuer, die Kosten der Einhebung und “die sih ergebenden Ausfälle als eine Pauschal-Ausglei- chung in Abzug zu Ran n _S. 17. er nah Abzug der obgedachten Pauschal - Ausgleichunc j zwei Drittheilen verbleibende Betrag bildet vas Maß N O En gebührenden Entschädigung. O S 497 Von diesen zwei Drittheilen des Werthansch at für Schul- digkeiten, welche--durch die. §§. 3 und 6..dcs De l Ava 1848 gegen Entgelt aufgehoben sind, insofern sich sclbe nicht auf emphiteu- tische over andere Verträge über die Theilung des Eigenthums oder auf eine geißliche Stiftung gründen, der Verpflichtete das eine Drittheil zu ent richten, das andere Drittheil ist als eine Last des betre D S Landesmitteln aufzubringen.

wird cine besondere

Gesches vem 7. Die Frage üb 7, September 18418 und über die dem Königreiche Dalmatien wird wegen der daselb zu erhebenden besonderen Verhältnisse einer eigenen unverzüglich zu pflegen- den Verhandlung vorbehalten. ( In allen übrigen Gebietstheilem, - Sevtember 1848 erlassen wurde, sind die Bestimmungen des gegenwär- sofort zur Ausführung zu bringen, : Die Minister des Jnnern, der Justiz und der Finanzen sind mit der Vollzichung des gegenwärtigen Patents und mit der Erlassurg der erforderlichen Vorschriften und Weisungen beaustragt. J Gegeben in Unserer Königlichen Hauptstadt Olmüß, den 4 Franz Joseph.

für- welche das Gesez vom

tigen Patents I s L ffenden Landes aus : Zn den Ländern, in denen keine len andesmittel zur Verwendung für diesen Zweck vorhanden sind oder die chießt der Staatsschay den fehlenden Betrag unter Vorbehalt der Ausglei ande statizufinden

vorhandenen nicht zureichen, | für Rechnung des betressenden Landes und hung, welche lediglich zwischen dem Staate und dem hat, einstweilen vor.

8. 19, Die Entschädigung nah dem im §. ist für die Schuldigkeiten, die sih auf über die Theilung des Eigenthums o den, von den Verpflichteten allein zu entri

Eine Ausnahme von diescm Grundsaße findet statt, wenn der als llende Jahresbetrag allein oder, sofern Schuldigkeiten von denselben Grund- g zusammentrisst, vereint mit der leßteren der belasteten Gruntstücke überschreitet, nem solchen Falle is der Betrag, um welchen die den schädigung das bemerkte Ausmaß von 40 Proz chränfung aus den Landesmitteln zu bestreiten vorzustrecken , daß der

des nach dem §. Drittheil des zufolge er Reinertrag

5chwarzenberg. Thinnfeld, 17 festgesezten Ausmaße emphiteutishe oder andere Verträge der auf eine geistliche Stiftung grün

München, 8 März. in Bezug auf die Minister=Krisis: Majestät der König den bisherigen Ministern des Jnnern und der Kulte, des Königlichen Hauses und. des Aeußern, der Justiz und der Finanzen, Herren von Beisler, Graf von Bray, von Hctaß und von die von ihnen nachgesuchte Entlassung in den gnädigsten Ausdrücken gewährt, die drei Erstgenannten jedoch in ihrer Eigen schaft als Staatsräthe mit Fortführung der betreffenden Portefeuilles bis zum Amtseintritte der neuen Minister beauftragt. | nachgesuchte Entlassung des Kriegs Ç wurde nicht angenommen, und derselbe wird sonach auf seinem Posten : Staatsrath Dr. Aschenbrenner bereits das ihm übertragene Finanz-Portefeuille übernommen,“ er Umstand, daß das bisherige Ministerium noch, nachdem es eingereiht, den Gesebßentwurf

Die Münchn. Ztg. sagt

YBayeru. e wir vernehmen ,

Entschädigung nah dem §. 17 entfa er mit der zufolge des §. 18 für stücken gebührenden Entschädi ent des Neinertrages teten tresff}ende Ent E Die gleichfalls steigt, mit der Bes Ministers, Herrn ven Lesuire, weit es an denselben fehlt, aus dem Staatsschaße Verpflichtete keinen mind-ren Betrag, bestimmten Maßes, 8. 15 ausgemittelten Wer

als die Hälfte auch künftig verbleiben. das is nicht weniger als ein thanschlages, zu entrihten hat, denen die Ertragschäßung für das (Grundsteuer- nah den Ergebnissen i Zanschlägen des Grun 1 is, auszumitteln.

Bestimmungen dieses

anderen Ländern

Kataster vollführt ist / ¡ dsteuer-Provisoriums, von denen

aber nah den Ertrag der Kultur - Aufwand abzuziehe1 Die zufolge der

pflichteten obliegenden werden bezeichne tigte hat deu

defursiven Raten bei den 5 Die Einbringung der auf demselben Wege und durch di Einbringung der G derungen auf diese Z Konkurs- und Erxecutionsfällen.

8, 22, Ueberhaupt is als Grundsay festzuhalten, daß die zur Last der Verpflichteten ermittelte jährliche Entschädigungs - Rente in zwanzigfachem Anschlage zum Kapitale erhoben, als ein auf de : è 1 geschlichen Priorität vor allen anderen Hypothek rec)te der landesfürstlihen Steuer genießende Last anzusehen und zu be- Besondere Bestimmungen werden die f

T\o Unterstellungen A O Zeitung vom 6. März welcher den Sachverhalt aufklären will, aber selbst wieder einige un- i t _ Der betreffende Geseß-Entwurf war, wie wir aus guter Quelle erfahren, allerdings schon vor Eröffnung der Kammern vorbereitet und sollte denselben, einer dem Reichs-Mini sterium gegebenen Zusage gemäß, sogleich vorgelegt werden, eine weitere Zahlungsleistung, nämlich die Cinzahlung auch ten Rate des bayerischen Antheils für die deutsche Flotte in 2 adurch wurde eine Umarbeitung des Geseb- Noch ehe diese aber vollendet war, trat die sämmtlichen Minister ihre Entlassung einga sls dann aber noch die beabsichtigte Vertagung der. Kammern wollten die Minister die Kammer nicht auseinandergehen vorber noch ihrerseits die der Centralgewalt gemachte zu haben, und so brachten sie denn den fraglichen Diese einfache Auseinanderseßung der : in den Augen jedes Unbefangenen die gehässigen Unterstellungen, welhe von mancher Seite gemacht wwur= den, in ihrem wahren Li Z

Patentes den Ver- sind an die Staats - Kassen , dic hierzu in vierteljährigen Raten zu leisten z Betrag der Entschädigung in halbjährigen Staats-Kassen zu bcheben.

Zahlungen von den Verpflichteten wird eselben Maßregeln bewirkt, welche für die Auch genießen die For- ahlungen das Vorrecht der landes fürstlichen Steuer in

einen Artikel

ihm gebührenden richtige Angaben enthält.

rundsteuer vorgeschrieben sind,

Entwurfs nothwendig. m entlasteten Gute mit der Thatsache ein, daß die r Lasten bestehende, die Bor-

Durchführung dieses ersorpvelilihien Amts- itlihen Büchern haben kostenfrei stattzufinden,

Lande isst dic Vorsorge zu treffen, daß die Verp flich- gemittelten jahr- in einer Anzahl

handeln if. Grundsahzes vermitteln. handlungen in den offe! Sesez-Entwurf zur Vorlage. Or 0 wird hinreichen stait der als Entschädigung aus( , Entschädigung sogleich oder Zwanzigfachen des zur Zahlung ermittelten e Lage geseyt werden, sich auf adigungspflicht

teten, welche es vorziehen, lihen Rente, das Kapital der Jahresraten mit dem Betrages der Jahres die möglichst einfache vollständig zu entledigen. S Fst das Gut, mit Schuldforderungen od assung der Entschädigung dem Wahrung der Rechte dritter st die Anstalt zu treffen, daß rechtigten aus der Aufhebung der lnsprüche bei den betresenden Körpern in den ar kostenfrei, ersichtlich Berechtigten wird bestimmt, Ermittelung der ihnen gebüh-

chte erscheinen zu lassen. Dem Nürnb. Korx. wird aus München vom 7. Die Schwierigkeit der Situation wird noch erhöht durch e c! Be C f ; E ifferenz, welche sich zwischen der Krone und der Abge- Der zweite (Finanz=-=) Ausschuß t einen von dem Berichterstatter Kolb gestellten Antrag bezüglich des griechischen Anlehens. einstimmig an- Derselbe geht dahin, daß 1) jene Beamte, welche die Auszahlung bayerischer Staatsgelder zum fogenannten griechischen Anlehen verfügten , auf civilxechtlichem Wege zur Rückerstattung an- zuhalten seien, daß 2) mit der ferneren Ausbezahlung der bayerischen Apanage an König Otto, welche derselbe durch eigenhändiges l der vorgeschossenen Summe bis zum vollständigen Ersaß innegehalten werde, en, um eine Nückerstattung der hier ften Beträge aus dem Privatvermögen ind zu sichern, 4) daß eine straf eamten, welche bayerische Staats den Kammern genehmigten Ausgaben an ordentlichen Gerichten eingeleitet werden die zur Ausführung der obigen nachdem diese in den Wir augenblicklih zu be

rate zu entrichten, in die £0 gt , {nelle und billige Weise ihrer Entsci ordneten-Kammer zu erheben droht.

zu welchem die aufgehobenen Bezüge hat, wie so eben befannt wird,

ex anderen Haftungen be-

ig gehörten, : bürgerlichen

soll bei der Erfolgl Rechte gemäß die gehörige Personen getroffen werden. dem chemaligen Bezugs-Be wachsenen Entschädigungs-? üchern, und zw : Zur Erleichterung der ben auch noch vor der vollständig erfolgten g ein Drittheil jener Rente ür ihren bisherigen rec

Vorschung zur Ueberhaupt 1

aenommen.

öffentlichen B gemacht werden.

als Bürgschaft Rückzahlung renden Entschädigun macht werden soll, welche f den Grundsäßen des gegenwärtigen Patents benen Schuldigkeiten entfällt.

Diese Vorschüsse haben f telnden definitiven Entschädigung zu der Landesmittel aus dem Verpflichteten und unter Vorb chädigung mit Beachtung der durch Rechtsvorsichten zu lei M l Ausgleichung zwis und’ die Berechnung rückzuführen, haben die Very hr 1848 rüdfständigen 7, September 1

ck(hritte eingeleitet werden soll nach allenfalls noch nicht gedec Ludwig zu bewirken 1 rechtliche Verfolgung aller j elder zu anderen als von

Werthanschlag der

des Könmgs Abschlag der zu ermilt- Abgang zureichen zur Zahlung ei der definitiven Ent- NVerhältnisse gebotenen

lr Rechnung und auf gelten und sind bei Rechnung der chalt der Abrechnung b

T 5) daß sämmtliche Minister , die Tabular - |

vier Punkte erforderlichen hen dem Berechtigten und Ve 18 des Einen oder des Anderen sallen, der Entschädigung auf einen glei- gen haben,“ flichteten die für das lan-

den durch die V. 3 848 entgeltlich aufgehobenen Be- Pauschal-Einlaß Eines Sechsl

teten zu erleichtern hen Anfangspun desübliche Nuyja und 6 des Geseyes vom zugs-Rechten nach Abzug von einem träglich zu entrichten, Ausmittelung nn 15 für die en vorzugehen. Rückstände sind von den und von letzteren

cistungen aus Ausland.

National-Versammlung, Präsident Marrast.

Gent nimmt das Wort, um die Versammlung an an disfutirte, wie Sie wis- und Sce-Armce im Felde. der Armee diescs dessen namentlich nicht in einem Anspruch nehme. Abstimmung dur Auf- Wichtizkeit der Statt meinem An- t die Sihung auf. Dieses Ver- lange die Ein- (Unterstüßt! zur Lin-

Jahresleistung na Bei der ziffermäßigen atente §§. 8 bis 13, da estellten Grundsäh Die dergestalt bezifferten Steucr an die S tigten zu erfolgen.

Dagegen findet au den aufgehoben durch den Verp erst von dem Ablaufe haben wird,

C, 27, Dad tember 1848 vorgekommenen teten zu Händen des des Mortuars dcr treten is und bezüglich sem Zeitpunkte angesucht emphiteutischen

derselben is nah den in diesem

; ( C Franfreich. Ausmittelung der Entschädigung

Anfang 17 Uhr. Das Protokoll wird verlesen. die gestrigen Shhlußscenen zu erinnern, „Mc sen‘, sagt er, „das Wahlrecht der Land= Ein Mitglied (Ducoux) hatte den Antrag gestellt, Recht zu wahren und sie u berauben, wo man ihre Pflicht doppelt in sah die Eil, mit welc stehen und Sihenbleiben drängte , Sache auf Abstimmung durch Stimm trage zu willfahren, hob der Präsiden fahren i unwürdig. 1ücung der Protestation in das Protokoll. ‘‘ Marras erwiedert, daß sich die Sache nicht ganz #0 zuge- as Votum bereits begonnen hatte, und daß man inmit- tehens niht das Stimmzettelvotum reklamiren dürfe. man wohl Rektifizirungen, aber keine Protestationen ins (Beifall rehts.) Gent beantragt, daß man dann tion in Form einer Rektifizirung ins Protokoll Marechal, Gent und Ducoux streiten t die Versammlung zur Tagesordnung über, Buvignicrschen Juterpellationen wegen Buvignier: „Große Militair- Deutschland und Jtalien statt. en von den sogenannten nordischen Mäch- gegen Jtalien gerichtet ; do bald werden Ftalien is nur der

hteten mit de! taatsfassen zu entrichten Berechtigten von richteten Steuer chädigungs8rentc 1848 an zu laufen

ch eine Vergütung der Steuerjahr 1848 enu! t weiter statt ,

des landegüblichen

en N, für das 1i

Ablaufe des her der Präsident auf E und trug bei der míum für die ] í

i Seiten des Verpflich den Fällen zu entrichten, wenn vem 7. September 1848 einge- Besi-Anschreibung vor die- behaltlich der in diesem P sonderen Bestimmungen. De O L DS P so wie aus den durch Entschädigung aufgeho 8 betreffen, mit Ausnahme haben ohne Entschädigung wegz Lande und in jedem Kreise wer [ die Jutercssen der Berechtigten als sollen, zur Vollsührung der gegenw

der aufgehobenen Schiedsgericht ent- l einen Schiedömann

Mortuar und das Lande Veränderungsfä Berechtigten Fch pretestire dagegen und ver des. Queen atente für die tragen, daß d ten des Aufs Uebrigens lönne Protokoll aus {eine Protesta (Zur Tagesordnung !) sich noch eine Weile, dann geh auf der in erster Linie die Ztalien stehen. bewegungen finden in sind sie gerichtet? ten aus und sind angeblich sie s{ch gegen d Vorposten im so gut, daß Sie am 24. Bruderbund mit dem deut

atents bezogenen 5 des Geseßes vom benen Rechten, so w ver Gerichtstaxen und

leut- und Häusler-Nobot, 7, September 184 selben das 9 Grundbuchs- 6, 29

sionen, bei denen sow teten gehöri stimmungen

den cigene Kommis-

i irt B C4 treten jein ärtigen De L S : dust j (Aufmerksamkeit.)

gegeint die Werthanschläge Gegen wen

Reclamationen tszug durch

ohne weiteren Rech diesen Schiedsgerichten hat j r den Obmann zu wählen. Verordnungen werden di feststellen und das Verfahren für d Schiedsgerichte regeln,

sondere Bestimmun

ie französische Republik wenden. Plan dieser Coalition. der Könige, Sie fühlten dies

Mai die Befceiung Jtaliens und einen hen Volke aussprachen, Jm Vertrauen

de Schiedsmänne Zusammens

icselben und für die er-

legung eines Ent-

gen werden wegen An

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auf die Ehrlichkeit dieser Erklärung erhob fich Jtalien wie wir, aber die Fürsten haben sih gegen dasselbe verbündet, und es droht in die- sem Augenblicke zu unterliegen. Welches is das Juteresse Frank- reichs? Was verordnet ihm seine Ehre? Jtalien zu Hülfe zu eilen, Jedes Dk theilt diese Ansicht im Volke! Aber man sucht es durch allerlei falsche Vorsiellungen abzuwenden. Man vergleiht 1849 mit 1792 und sieht nicht einmal, wie irrthümlich das ist; 1792 stand die Republik selbs in Frage, man matte von allen Seiten her der republikanischen Regierungsform setbst den Krieg und sagte, die Republik sei dem Lande nur von einer Faction aufgedrua- gen, sie läge nicht im Wunsche des Volkes. Jch behaupte nicht, daß man heute eine ähnlihe Sprache führe (Gelächter), aber es is für Niemanden ein Geheimniß, daß die Feinde der Republik ihre Masken abgeworfen haben und das Königthum wieder zu vcrjüngen suchen, daß fle eine Coalit'on der Höfe zu bilden suchen. (Stürmische Un- terbrehung zur Rechten.) Doch ‘die Enthüllung dieser Umtriebe ge- hört nicht hierher. Jch will vielmehr prüfen, ov das Ministe- rium turch seine Handlungen nah außen jene Coalitions - Plâne niht bestätigt.“ Nach dieser Einleitung hält der, Redner cine Musterung der Ereignisse in Jtalien, „Die Oesterreicher“, fährt er fort, „stürzen nah Ferrara. Hat das Gouvernement protestirt? Nein! Es mußte energisch protestiren und durfte nicht die Vermuthung gegen sih aufsteigen lassen, daß es jemals auf die Verträge von 1815 hin unterhandeln würde. Diese Verträge fönnen weder der That noch dem Rechte nah bestehen. Die Na- tional - Versammlung hat sich am 24. Mai von ihnen losgesagt ; freilich waren wir damals noh nit in Republifgner und Royalisten gespalten. (Lärm.) Seitdem machte die Vollziehungögewalt Rück= schritte. Mein Antrag geht daher dahin: „Die Erklärung vom 24. Mai feterlich zu wiederholen,“ Eine Stimme rechts: Das sind feine Jnterpellationen! Drouyn de Lhuys: „Wir vermutheten

Jn'erpellationenz statt dessen beantragt man von Jhnen eine Er-

neuerung der Beschlüsse com 24, Mai bezüglich Ftaliens und Dcutsch-

[1nds, Wir sind jenen Beschlüssen treu geblicben, (Lärm zur Linken.)

Wie soll man jene Beschlüsse deuten? (Lärm.) Ein Theil der Ver-

sammlung scheint unter ihnen Krieg mit allen seinen Gefahren und Gräueln

zu verstehen. Es ist an dex National Versammlung, darüber zu entscheiden,

wie diese Beschlüsse zu verstehen,“ (Beifall zur Rechten und Ruf:

Zur Abstimmung!) Ledru Rollin: „Man sagt Jhneu so eben,

daß es überflüssig wäre, die Ciftärung vom 4. Mai zu wiederholen,

daß man ihr treu zu bleiben sei. Ju der Hauptsache will man aber

nicht antworten. Erlauben Sie mir, da das Ministerium nicht ant-

worten will, daß ih für dasselbe antworte. (Hohngelächter zur Lin=

fen; Murren rechts.) Ja, ih werde für dasselbe antworten, denn

eben diese Antwort bildet die Hauptsache. Das Ministerium hüllt

sich in Stillschweigen und sagt Jhnen, daß es Jhren Dekreten gemäß bandle. Jch aber sage Ihnen, daß es denselben gerade entgegenge= sept handelt, (Lärm.) Jhr Benehmen (zu den Ministern gewandt) is unwürdig. Wie haben Sie die römischen Gesandten empfangen? Kaum daß Sie ihnen die Thüren össnen. Halten Sie so unsere Beschlüsse? Nennen Sie das jene Dekrete erfüllen? Wie hat \sich Jhre Rolle geändert? Einst bestieg derselbe Mann, den ih hier als Conscils-Präsident sien sehe, die Tribüne in ciner anderen Kammer, um für dieselben Grundsäye zu kämpfen, für welhe ih hier stehe und um derenthalben er jene Gesandten fast zurüd{stößt. (Sensation, Der Redner liest eine Rede Odilon Barro:?s von 1831 vor, die der Lebtere damals gegen Kasimir Perier hielt, Die- ser Vortrag wird durch Hohngelächter links häufig unterbrochen.) „Jch wiederhole ‘‘, fährt Ledru Rollin fort, „daß Jhr Betragen \{chändlih it. Der Redner beleuchtet dann die ganze Hantlungsweise der provisorischen Regierung und sucht sie zu rechtfertigen. Die jebige Regierung sei davon abgewichen, sie sei den Dekreten vom 24. Mai untreu. „Aber ‘‘, shließt er, „, sie ist auch der Wahl vom 10. De- zember untreu geworden , denn die Bauern stimmten iu Mosse für Bonaparte aus Gedächtniß an den Nubm des großen Napoleon.“ Endlich beleuchtet er die weltliche Stellung des Papstes und betrach- tet sie als unnüß für die fatholishe Relizion. (Pause.) Lamar- tine nahm das Wort, um die Politik der provisorischen Regierung auseinanderzuseßen. Cavaignac benußt die Gelegenheit, um zu erflären, daß: er: die Angelegenheit Ztaliens im besten Zu- stazde seinem Nachfolger im Amte übergeben habe. „Dr Vorredner ‘‘, fährt Cavaignac fort, „hat auf den Unterschied hiuge- wiesen, welcher zwishen seiner Politik und der von mir befolgten

herrsch-«. Er hat sich ausgedrückt, daß zwischen der Politik der pro-

visorishen Regierung und derjenigen der Exefutiv - Kommission die ganze Alpendicke läge. Jch bin von der Lime des Manisfestes nicht abgewichen. Jch bin bereit, auf dieser Tribüne über jede einzelne Thatsache meiner Stagtsverwaltung zu antworten.‘ Lam artine weist wiederholt jede Solidarität mit der Politik Cavaignac's und seines Ministeriums zurü, Emanuel Arago: Im Lause der Debatte - wurde auch der republikanischen Bewegung im nahen Sa

voven erwäbnt und mir die Urheberschaft dieser Schilderhebung un- tergeshoben. Jch that im Gegentheile Alles, um diese Be- wegung zu hindern. ( Ah! Ah!) Sarrans der Jüngcre zeigt sich auf der Tribline. Die ganze Rechte ruft : Zur Abstimmung! Dis Unke: Nen! Nem ( Tumult.) Die Sihung wird auf eine Viertelstunde suspendirt, Sarrans eröffnet die Debatte wieder und stelli an das Ministerium die Frage: I6as es unter den gegenwärtigen Unständen zu thun gedenke? Drouyn de Lhuys erroiedert, daß ev von der National-Versammlung die- selbe Gunst erbitte, wie der General Cavaignac, nämlich in diploma- tischen Dingen die strengste Zurückhaltung zu beobachten und uns auf das volle Vertrgucn der Vecsammlung zu stüßen. (Zur Ab- stimmung! Stimmen rets: Einfache Tagesordnung! Stimmen links: Nein! Abstimmung dur Zettel!) Die einfache Tagesord- nung wird mit 438 gegen 341 Stimmen entschieden, Dufaure stattet im Namen des Finanz-Ausschusses seinen Bericht über den Antrag auf Bewilligung der beiden Budget-Raten für April und Mai ab. Der Ausschuß bewilligt die Dringlichkeit, Die Debatte wird auf Montag verschoben, Die Versammlung geht um 67 Uhr aus einander.

Paris, 8 März. Der heutige Moniteur veröffentlicht ein Rundschreiben des Ministers des Innern, Herra Leon Faucher, an sämmtliche Präfekten, worin er ihnen unter Berufung auf den Beschluß der Nationalversammlung vom 11, August 41848 die Unter- drückung aller Revolutionsabzeichen befiehlt. Dasselbe beginnt: „Herr Präfekt! Die Feinde der Ordnung stellen vou Zeit zu Zeit rothe Fahnen und rothe Müßen zur Schau aus, um die Leidenschasten der Menge zu erregen und s{hrecklihe Erinnerungen zu weden. Der bloße Anblick dieser Zeichen der Anarchie verbreitet Angst unter den guten Bürgern und läßt die Rückkehr von Cxzessen befürchten, welche unter der ersten Republik die Freiheit selb| fompromittixten. Die dreifarbige Fahne und Kokarde sind die einzigen nationalen Ab- zeichen, welhe den Bürgern als Sammelpunkte dienen sollen, wäh- rend die rothe Fahne ein Aufruf zur Jnsurrection is und die rothe Müße ein Andenken an Blut und Trauer hervorruft. Sie werden daher, gestüßt auf jenes Dekret, die Beseitigung jener Abzeichen an- ordnen und sich im Falle materiellen Widerstandes mit den Militair- behörden verständigen,“ Ein zweites Rundschreiben desselben Mini-

anz Frankreih verbreiteten welcher royalistishe ihtung der theils orleanistischen ben heißt es: „Die

sters befiehlt die Auflösung der über g „„brüderlichen Associatio Tendenzen zugeschrieben werden, altbourbonishen Parter (der Regentschaftspartei). Association der Ordnungsfreunde the Jede dieser Fr chisch einem höheren Chef untergeordnet ist Verhaltungsbefehle ein Generalz die ganze Organis Signal, das von oben herab erth alle Chefs geht und si die untersten Dekurien verbreitet, k wie Ein Mann erheben und zum Har und Verhaltungs - Befehle werden geh die strengste Vershwiegenheit über die Erkennungsz werden, die Namen der Mitglied shriftlihen Listen dürfen geführt werden, der Beiträge an baarcm Gelde erf dieser Punkte würde hinreichen, Herr Präfekt, Juli als eine geheime Gesellschaft 3 hen das Gesey nicht duldet. So auch immer sein mag, indem er auf Erhaltung Staate gerichtet ist, kann doch die Regierung nicht außer den bestehenden Staatsgewalten ein derartig ein unter diesem Vorwande bilde,“

Der Moniteur enthält heute auh folgende Erkl rere Journale veröffentlichen Wa gewisser Personen in den Ausschuß de Wunsch des Präsidenten der Repub sind ermächtigt, zu erklären, jedem Ausschusse, jedem W widerlegt der M daß. mit dem 25.

n der Ordnungéfreunde theils legitimistisher R (der Henriquinquisten ) Jn diesem Rundschrei ilt sih in Legionen , ef, der hierar=- und von den er seine

einer Legion Auf das erste

und Dekurien. actionen hat eineu Ch der Spihe ation ist militairisch. eilt wird und mit Schnelligkeit durch Weise durch alle Le ann sich also die gar :deln bereit stehen. Die Tages- eim ausgetheilt; eben so muß eichen beobachtet geshricben, feine und über die Verwendung Jeder einzelne diesen Verein laut u betrachten, de- löblih sein Zweck der Ordnung im zugeben, daß sich organisirter Ver=

gionen bis in

ch auf diese ( ze Gesellschaft

er stehen nirgends ährt man nichts.

Geseß vom ren ferneres Beste

ärung : „Meh-= hllisten und sagen, daß die Ausnahme r Rue de Poitiers nur auf lif erfolgt sei. daß der Präsident der Republik jeder ahleinflusse fremd geblieben oniteur die Be=- März alle Brod =- und Der Präfekt Berger habe zusammengerusen , um sie ähigen und unve: schul- da die größte Ersparniß

Listenbildung, und bleiben hauptung des Peuple, Fleisch-Ünterstüßungen aufhören sollten,

blos alle Maires des Seine-Departements aufzufordern , von jeßt det arbeitsloscn Armen Almeoscn zu geben,

an nur den arbeitäunf

Parlament. Lord Stanley fragte den Prä= ob es wahr sei, daß man Wasfen=- Waffen qus den König- um sie mit Wissen der zu verkaufen. Verletzung der ciner befreundeten ne gab zu, daß die Zeughäusern

Großbritanien und J haus-Sißzung vom 6. März, sidenten des Geheimen Raths, Lieferanten erlaubt habe, bereits abgelieferte lichen Zeughäusern wieder zurückzunehmen , Regierung an die ausständischen S so sei dies cine \{chwere Macht {huldigen Neutralität. Zurücknahme

Lord Lansdow Königlichen der Regierung geschehen sei,

späterer Erwägung diese Erlaubniß ertheilt zu haben, auh ihren Gesandten in Neapel dahin Bedauern zu erkennen zu geben und zu versicherr, Lord Ellen-

dings b.dauert, und deshalb der dortigen Regierung dieses Verfahren nicht wiederholt werden solle, teinung, daß England, als Garant der Ver= Siciliern eine moralishe Unterstüßung schul- für Englands

borough war der Y fassung von 1512, den Der Graf von Aberdeen dagegen hält es iesen Angelegenheiten die strengste Neutralität zu beod=- and übrigens die Erklärungen des Marquis von Laus- Der Herzog von Wellington sagte: „Der führt diesen Titel und besißt beid England is durch diese Verträge ge- die andercn Mächte zur Aus= aber es darf nicht selbst von daß Englaud etwas, was den fönnte, stch der sich im vorigeu Jahre und die Unterhand= ab Erklärungen über sein Ver- der Kronen recht zu erhalten, aber niemals t den betheiligten Parteien auf dem Fuße unterhandelt, in ungeseßlichem f

Pflicht, in d

downe befriedigend. Köuig beider Sicilien Ffraft der wiener Verträge. Es is nicht Lerpflichtet, führung dieser Verträge zu zwingen, ihrem Wortlaut abweichen. Jh hoffe nicht, als eine Verlegung derselben ausgelegt wet Schulden kommen lassen.“ in außerordentlicher Mission in Neap lungen mit den Siciliern anfnüpfte, g haltenz er sei cifrigst bemüht gewes}e Sicilien, mo mögli, auf

Lord Minuto,

Neapel und

die Sicilier Souverain befänden, danach strebe, machen, auf welche sie allen möglichen Anspruch habe. Lord Broug-= ham ri-th dem Grafcn Minto, sich ctwas besser mit dem wieuer Traftgt befannt zu machen und sich zu erinnern, daß der Souverain, mit welhem erx unterhandelt habe, König nicht blos des einen Landes. Rathes nicht ; übrigens wolle cr dem ehrenwerthen Lord nur bemerk- daß der König von Neapel in jenem Traïftat auch Kü= Lord Brougham: „Aber

Graf Minuto: Er bedürfe dieses lich maden, nig vou Jerusalem genannt werde Sie waren niht nah Jerusalem als Gesan ter geschickt !‘“ (Geläch= Hiermit wurde diese Debatte abgebrohen und zur dritten Le- sung verschiedner Biils geschritten,

Lord John Russell tapier's zum Ober-Besehlshaber der „Jh habe

Unterhaus-Sißung vom 6, März. rneunung Sir Ch. 9 dem Beifall des Hauses an. „in Erw'ederung auf die Anfrage des in Bezug auf Ostindien mit= Regierung es sür ret gehalten habe, Jhrer Ma- daß dieselbe aber noch keine hrer Majestät erhalten habe, und daß ih mich daher beantworten. es Jhrer Ma-

zeigte die (L ostindishen Armee unter gestern““, fsagte der Minister, chrenwcrthen Mit getheilt, daß die jestät ihren Antwort von J

gliedes für Montrose Rath darüber zu ertheilen,

Frage selbst

Sir Charles Napier?s zum Ober - Befehls= ertheilen, und daß es hat, die Ernennung allergnädigst aufs voll- Svwohl der Herzog von Wellington, der felbst sind heute bei Sir freut mi, mittheilen zu können, ZFhrer Majestät zu gehorsamen und Qualität nah Ostindien abzugehen. jat noch nicht Gelegen-

Rath wegen Ernennung haber der britishen Armee in Ostindien zu Fhrer Majestät gefallen ständigste gutzuheißen.

Ober-Befchlöhaber Charles Napier gewesen, und

daß er bereit ist, den Befehlen sofort in der ihm Das Direktorium der ostindis heit gehabt, sich zu v morgen geschehen, und daß Zufriedenheit genehmigen wird.“ Berathung über das irländische Ministerium in dieser Beziehung 206 gegen 34 Stimmen angenemmen,

Unterhaus-Sihung vom 7. März. rn Drummond beantr enthum mit 55 gegen

des Heeres,

übertragenen chen Compagnie l Doch ich erwarte bestimmt, daß dies dasselbe diese Ernennung mit Freude und

Es wurde hierauf die Comité- Armengesehß fortgeseßt und die vom beantragte Resolution schließlich mit

Nachdem die zweite Le- agten Bill in Betreff der 45 Stimmen ge- es auf Vorlegung Regierung au

sung der von Her Uebertragung von nehmigt war, wur : eines Nachweises über di

Grund-Eig de ein Antrag des Herrn e mit Erlaubniß der