1849 / 70 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

j Í ei Jahre j j - j Landtages wird auf drei Ja D t N a “Saudiag unter Ausschreibung

festgesevt dem Kaiser steht das Recht zu, ben neuer Wahlen P fösu Länderkammer des Reichstages hat die

Die Auflosung E ur Folge És / p gr. u E a Auslósung sämm P mungen der §6, 45, 47, 48, 49, 50, 62, 53, 58,

S, Denn Mle rb in ihrer Wesenheit auch für die Landtage zu gelten, Gl, F MNM E ist en und Gemeiuden. V L E S aus Abgeordneten des betreffenden §, 92, a) Ae e S mit den Landtags-Abgeordueten auf dieselbe Kreises gebildet, die glei E Anzahl gewählt werden. Sollte nach dieser NDeYE D SARUEE AE bl der Abgeordneten eines Kreises größer ausfallen, Bestinnang n I der Abgeordneten des betreffenden Landtages, so hat als die Gesam 3 n nzahl zu verbleiben. b) Die Kreistage werden durch es bei der einfawen. 1 ordentlichen Jahressizung am 18, Oktober nah dem den Lane E terung berufen, Außerordentlihe Sizungen werden

A 20 reld- Chefs nach cigenem Ecmessen oder über Aufforderung cines Des der Kreis-Abgeordneten anberaumt, j E02 QDeR Wirkungskreis des Kreistages gehören M i Ziel

1) Die Gemeindeangelegenheiten, a) Die Entwerfung der i U E

ordnungen unter Beobachtung des Reichsgemeinde-Gesepes, eis E stätigung der Statuten der einzelnen Gemeinden, b) Die He n enes und Kontrolle aller Gemeinden in der Gebahrung mit dem Stam Un es gen, c) Die Entscheidung über alle Streitigkeiten zwischen Bemein e ode Gemeindeglieder und Vorstände im Berufungswege nach Bestimmungen des Gemeindegeseßes. d ) Die Entscheidung über Heimatsrechte und ver weigerte Aufnahme cines Slaatsbürgers in einen Gemeindeverband, egen die Entscheidung des Kreistages in Gemeindeangelegenheiten is keine wei tere Berufung zulässig. 6 O ]

2) Die Kreisstraßen und sonstigen Kreis-Communicagationsmittel,

3) Errichtung von Sparkassen und Leih-Anstalten, ; S

4) Die Besorgung jener Angelegenheiten, welhc nur die ganze Ki eis- Gemeinde oder mehrere Bezirke dersclben betreffen. e H

5) Außerdem wird dem Kreistage, wenn er es im Zuteresse des us ses für nothwendig findet, innerhalb der Schrauken de1 Neichs- und Landes- Geseye zur Negelung und Verwaltung überlassen, a) Das Bolts - Unter richts- und Erziehungs8wesen mit dem Nechte der Bestimmung de1 Unter- richts - Sprache und der Sprach - Gegenstände, jedoch mit gleich gerechter Beachtung der Sprache des Kreises, þ) Das Armenwesen. c) Die Kran- ken- und Humanitäts-Anstalten, 49) Die lokalen frommen Stiftungen, e) Die

Einrichtungen zur Hebung des Ackerbaues, i i A

§, 94, Die Kreistage haben das Recht, Kreis - Auflagen zur Bestrei-

tung der Kreis-Bedürfnisse zu erheben, ; j 7 I

“C95. 5) In jenen Reichsländern, die nur einen Reichsfreis bilden, hat der Landtag zugleich die Functionen eines Kreistages, b) Dem Lan- des-Chef steht das Recht zu, Kreistage, die nicht zugleich Landtage sind, unter Ausschreibung neuer Wahlen aufzulösen, N /

§, 96, Siehe §. 14. Den Gemeinden wird die Selbstberechtigung über alle Angelegenheiten, welche ausschlicßlich das Gemeinde-Julteresse be treffen, innerhalb der durch das Reichs-Gemeindegesez und die Gemeinde-

ordnungen festgeseßten Gränzen zugesichert, E

g, 97, Das Gemeindegeses muß jeder Gemeinde als unveräußerliche

s. 90,

Rechte gewährleisten: a) Die freie Wahl ihrer Vorsteher und Vertreter,

b) Die Aufnahme neuer Mitglieder in den Gemeindeverband. c) Die selbst

ständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten und die Handhabung der Drtó- polizei, d) Die Veröffentlichung ihres Haushaltes und in dex Regel Oef-

fentlichkeit der Verhandlungen, Die Beschränkung des Nechtes, die Auf nahme in den Gemeindeverband zu verweigern, und des Rechtes, das Ge-

meindegut und Staatsvermögen der Gemeinde zu veräußern und zu bela-

sten, enthält das Neichs-Gemeindegesetß,

Ver yverrw ower ys, Ves fw wr n pee evryvr

§. 98, Der Reichsrath besteht aus je einem Abgeordneten jedes

Reichslandes. Jeder Landtag hat drei Judividuen vorzuschlagen, aus

denen dex Kaiser das Mitglied dèês Neichsrathes ernennt.

§, 99, Die Mitglieder des Reichsrathes werden auf sechs Jahre er-

nannt und von drei zu drei Jahren zur Hälfte erneuert. Das Loos be

stimmt, welche Mitglieder aus dem ersten zusammentretenden Reichsrgthe {hon nah Ablauf des dritteu Jahres austreten, Die Ausgetretenen sind

wieder wählbar.

§, 100, Der Neichsrath erwählt sih seinen Vorstand und hält seine

Versammlungen am Sißze der Central-Regierung. S §, 101, Die Beschlüsse des Reichsrathes werden durch Stimmenmehr

heit gefaßt.

rathes ohne Stimmrecht persönlich oder durch Stellvertreter beizuwohnen.

§8. 103, Dem Neichsrathe sind alle Geseß-Entwürfe, welche die Cen-

tral-Regierung beim Reichstage einbringen will, zur Begutachtung vor zulegen,

und zu erörtern.

F. 105, Das Reichs - Ministerium ist befugt, in allen Fällen, in wel-

chen es ihm angemessen erscheint, das Gutachten des Neichsrathes ein zuziehen,

F, 106, Jn Fällen, wenn Krieg ertlärt, Friedens-, Handels- oder sonstige Staatsveriräge abgeschlossen oder provisorische Gesehe im Verord- nungswege eingeführt werden, muß das Reichs-Ministerium das vorläufige Gutachten des Reichsrathes vernehmen, ohne an dasselbe gebunden zur sein,

§, 107, Der Reichsrath hat die Verwendung der Neichs - Finanzen, das Schuldenwesen, die Gebahrung mit dem Tilgungsfonds und die Aus-

gabe und Vernichtung des Papiergeldes zu überwachen,

416

Die richterlihe Gewalt, S. 132, Jedec Fremde, welcher sich "auf österreihischem Gebiete befin-

F. 109, Die Gerichtsbarkeit wird selbstständig durh vom Staate be- | det, genießt den Schuß, welcher den Personen und Gütern im Allgemeinen

stellte Gerichte ausgeübt, Patrimonialgerichte dürfen nicht bestehen. Ka vom Staate gewährt wird, mit Vorbehalt der durch ein Gesey zu bestim-

binets- und Ministerial-Juftiz ist unstatthaft.

A2 S

ihrer eigenen Zustimmung an einen anderen Posten verseßt werden. _ diese einzuholen

r fta word o von der Regierung annehmen, verfügt werden.

der Mitglieder des Nichterstandes, die Bestimmung derjenigen höheren Ge- richtsposten, welche der Monarch nach früher öffentlih bekannt zu gebenden

didatenlisten, wird durch ein organisches Gese geregelt werden. —-

und Verwaltungs-Behörden entscheidet ein durh das Gese zu bestimmen-

L

der Gerichtshof. Die Sicherheits-Behörde steht keiner GerichtSbarfcit zu. wenig §, 114, Auch die Entscheidungen der Verwaltungs-Behörden können | zwei T

im Falle einer Verlegung der durch die Verfassung festgestellten staatsbür- gerlichen und politischen Rechte zum Gegenstande ciner gerichtlichen Klage „erde : zutreten. gemacht werden. i j i | A U E §, 115, Am Sihe der Central-Regieiung besteht das oberste Neichs- gericht, dessen Präsidium und die cine Hälste der Näthe dcr Kaiser, dessen 9 i; Ñ Y | Ç 7 ; [s um Or Sl Bice-Präsidenten und die andere Hälste die Landerkammer erwählt,

S ch ulz

willkürliche Entfernung vom Amte und Einkommen angemessenen

gewährt, Sendung nach

Bom den Fruawmtk n. l. Reih s8- Finanzen. 8

§, 118, Alle Einnahmen und Ausgaben des Reiches missen für je- die T

des Jahr im voraus veranschlagt und auf den Staatshaushalts Etat ge-

bracht werden, Letzterer wird jährlich durch ein Gese festgescßt, welches baumwollenen

Staatsanlehen, so wie die Uebernahme |

g. 121, Die Aufnahme von (He wurbe

j i il s S ; {t nur auf Grund eines Garantieen zur Last des Staates, sindet nur auf (V1 (

von C setzes statt,

sten Zusammentreten zur Genehmigung vorzulegen, 0 / §, 123, Die allgemeine Reichsrehuung muß jährlich neb} einer Ueber sicht der Staatsschulden dem Reichstage vorgelegt und die Entlastung deu

§, 102, Die Reichsminister sind berechtigt, den Sißungen des RNeichs- é ti

F. 104, Der Reichsrath hat bei seinem beschleunigt abzugebenden Gutachten die besonderen Verhältnisse aller Kronländer und die Gränzen der legislativen Reichs- und Ländergewalten vorzugsweise zu berücksichtigen

n ende.n Ausnahmen,

eFrantfurt

e O R Kalifornien / d, entuomnm ei, u ] N . A as zen die Detaillisten mehr als gewöhnlich fehlten, da fonst die Tuchme/sse vabrscheinlih „sehr gut“ geworden fein würde, U 2+ , / « « Waaren

das Geschäft befrie vereanslan ' und halbwollenen Waaren war der Verkauf gleichfalls niht unbedeu=-

9 eberschreitungen des Staatsvoranschlages Cz 122, Ueberschreitung n { , y i118 90-5 : Msammriministerium qegengezeichnete, gehörig fundge dorfer Li » Nov N 1 4 (rfi pl p "15 Cn Ne “S1 p o E U äd, U E machte Berorduungen geschehen und. sind dei Herwoinge L näd A C aAA

F, 110, Die Richter werden guf Lebenszeit ernannt. Sie können §. 133, Die Constitution fan1 weder ganz uo theilweise aufgehoben nur durch einen Urtheilsspruch des obersten Reichsgerichtes von ihrem Amte | werden, Nur in Fällen des Krieges und Aufruhrs und nur von der N entfernt oder an Nang und Gehalt beeinträchtigt, suspendirt und nur mit gierungsgewalt mit vorläufiger Zustimmung der legislativen Gewalt oder, falls l unmöglih wäre, gegen nachtcägliche Rechtfertigung §. 111. Kein Richter darf neben seinem Amte eine besoldete Stelle | vor derselben darf eine theilweise Suspension der constitutionellen Rechte t Unter welchen Bedingungen und mit welchen Folgen dies §, 112, Die Organisation der Gerichte, die Feststellung der Gehalte | geschehen dürfe, hat ein besonderes Geseß zu bestimmen. ) | Von der Nevision der Verfassung, §. 134, Die geseßgebende Gewalt hat das Recht, zu ertlären, daß idatenlise setz ie Ar 1d Weis - Bild! dieser Kan- irgend eine Anordnung in dieser Constitution die Revision nöthi mache, Kandidatenlisten beseßt, und die Art und Weise der Bildung dies Beson- N t Etflärutig, i ver MLIT Loh Rechts u aufeelost E

R. 7 R ‘a v M 4 ive 104 C Tat iam onlsorii Fo r p dere Gesehe bestimmen die Einrichtung und den Wirkungskreis der Militgir-, muß jogleich zujammenderufen erDelt, E : : : Handels-, Wechsels-, See- und Berggerichte Q 139: Ver nel Nelwotag beschließt sodáant (n Gez HD( - R C D I Y!t L ; “G Af ‘4 \ daiser 1 die i; Nevisi p fene h G 113 Rech i8pslege und Verwaltung sollen getrennt und von ein- Mean Nur Dent, Rate Ube diE dex Neviston unterworfenen

ander unabhängig sein, Ueber Kompetenzkonsflikte zwishen den Gerichts- Punkte, Zur Gültigkeit eines Beschlusses, der cine wirkliche Verände- zS: rung herbeisühren soll, is es nothwendig, daß in jeder der beiden Kammern stens drei Viertheile ihrer Mitglieder anwesend seien und wenigstens zt Drittheile der Anwesenden 11 jeder Kammer zugestimmt yaben, Die Abstimmung muß über Namensausruf mündlich geschehen, E Die rand tage haben sogleich nah Schluß des konstituirenden Reichstages zusammen-

V S D Meß: - Bericht.

a D O2, Min, Die Messe «naht d

h (e Le s did E

L : / - C0 Io Ch 5 rfelben aus glle f Z e Z : S c L: S e hvom 10+ G Gn 17 Pr y F 14) 2ul Dei tive ul (uen Dieses Neichsgericht darf nux in einem einzigen Amte sungiren, i 1)rem Ne O S ntaufer , s i | 94 i‘ Ms Provi: / V E §, 116. Das oberste Neichsgericht hat als einzige Justanz das | Gegenden des Vereinelandes , besouders qus_ G d S IELENDA , + "Be S \ - 1 L My 1 - Q L, N l 13 Be 4 VGArid d) Nichteramt auszuüben; 1) bei einer Klage auf Genugthuung wegen Ver- | und dem Großherzogthum Posen, auch gus E Eu E [chung constitutioneller Rechte durch Amtsfungirung der Staatsbedienste audereu Deten des Königreichs Polen zahlre:h eing N hatten, ten (§8. 114); 2) wenn cs sih um Abseßung, Suspension oder Verseßung iden si G q linâlig zur Abrechnung und Abretje nach der Hei Do d) de - h Le i Is STOR x V. : M! S 2 (U cit \ 6 1 ) « eines Richters handelt; 3) in allen Streitigkeiten zwischen den Neid mat an. ; s ie cin dern unter cinander und in Kompetenzstreitigkeiten der Beirat, und Eile Werfen mir einen Nücfblick auf das Ergebniß der Messe, so if Í fi 4 O A ae die Neich8-Ninister Un ES S 2 Des Sts V ‘( 14 ( "J (190 der-Negierung8gewalten; 4) bei Anklagen gegen die Neichs t I N E | viesecib m Allgemeinen g! Ee T QUTE I E In CUIRGINEN V “E r vit 0 kor Y{éts o J die rot Lis 10 wit LL V9 A EM N f ) L « Länder-Chess; 5) bei Verschwörungen oder Llttentaten gegen die Perso! Artikeln \ogar als eiue „gute“ zu bezeichnen. des Stagatsoberhauptes, den Reichstag oder gegen cinen Landtag. rein ogar f S afi 2 besonders in ordinairen und mittleren S T » z L 5 t) Uen und BDUuUrotins, VCJOonDerS li mnÎûà Mes MEEES Von den Staatsdeamten, zu QU( E ; A Ne i folnaron Gal §. 117, Die besonderen Verhältnisse der nicht zum Nichterstande ge- | Sort-n, ijt vie! 2 bis 4 Nthlr, höheren Preisen, in feineren Gal Q. a D s Z E - x Q « V L [1 x » Ra 2 15 v daa a p Not hörigen Staatsbeamten, einschließlich der Staatsanwalte, sollen durch cin tungen dagegen weniger verkauft worden, 8 E Gese geregelt werden, welches, ohne die Regierung in der Wahl der aus Die Cugros - Cintfauser aus TFrauksüärt a. M., L S eon führenden Organe zweckwidrig zu beschränken, den Staatsbeamten gegen ders aber mehrere Hamburger, haben bedeutend gekauft. Sl=-

hat hauptsädhlich solhe Tuche, welhe zur

O igen COrobe und mittiete), C R n A

bedauern war, o) aus dell Provinzen

Ju vereinsländischen

war der Umsaß lebhaft, besonders in Cal

T(1 (1) die Bolkskammer allein votirt. 7 N A ltcoes, i | E R a §. 119, Steuern und Abgaben für die NReichskassen dürfen VBES in Der Absatz in euglischen A s D E dent A E E N i : S S A L ver Dur besondere TEAA A) Cal ; Till, Y ulls un abhnlihe Stoffe. J soweit sie in den Staatöhaushalts-Etat ausgenommen oder durch be| einslande bechränkte si auf É e N R i lb i n Gesehe angeordnet sind, erhoben werden, 4 1 und Abgaben | aber der Absaß von englischen wollenen und ha E enen Waare S 490 zin Privilegai in Betreff der Steuern und Abga E E S Früfyor i r n E IOERE DOAt 0 Orel 8 20, Kein Privilegium kann in Betreff dex c S E orfaqubt on Uer immer mch« vem 11d€ vat, L V Ee H q ck Si »der ein Nachlaß fann nur durch ein Gejeß M L í 1 M Jür die Verkäufer war deshalb und weil cingeführt und eine Befreiung oder ein Nc | die Lager nicht überfüllt, Für die Verkäufer war deshalb und il bestimmt werden, | von deu Cinfäufern aus Polen und Brody nicht unbedeutend gekauft

digend. In vereinsländishen wollenen

dürfen nur Über | ¿yd, Leinene Waaren waren gesuhtz die Niederlage der erdmanns-

| einenfabrik hat fast ganz auf zeräumt.,

Stuhlwaaren gin

warshauer Gäste uicht un q

wurde wemger in seidenen Bäudern gemacht, Dl 10d

3

g viel umz besonders haben die deutende Elykäufe t

lacht, Dagegen deren Einkauf ist

( Vi

J et G s l

Reichs-Negierung erwirkt werden, die J ahreszeit uod) zu früh, und es fonuten noch keine neuen Mu= ] l Lande = inanz en. ster auf dem Plate sein, S L §, 124. Siehe F. 85, Die Neichsländer dürfen zur Bestreitu 1g der Aus- Mm turzen Waaren war geringer Umsaß, in Porzellan und lagen für Landeszwecke eine Auflage, welche eine Bewachung der Kontrolle Gias der Verkehr mittelmäßig. : E - au dei Gränzen der Kronländer gegen einander oder gegen die Nachbar- Rohbes Leder war viel guf dem Plaße und wurde rasch ver= staaten nothwendig macht, nux über Genehmigung der geseßzgebenden Reichs- fauft; dagegen fonnten bearbeitete Leder uur zu gedrückteren Prei gewalt bewilligen, sen, als in letzter leipziger Neujahrs-Messe, abgegeben werden.

Von der bewaffneten Macht. S 49 WIC DIE ViTI ihrer Ergänzung, wird durch ein Neichsgeseß bestimmt, welches auch die Urt

der Beförderungen zu regeln hat.

§. 125, Die Organisation der Land- und Seemacht

wenn fremde Truppen das Staatsgebiet betreten oder durchziehen sollen, §. 128. Die Nationalgarde muß wenigstens in allen Orten von 1000

oder mehr Einwohnern bestehen, Jhre Einrichtung wird durch ein Reichs-

geseß geregelt, | :

i §, 129, Die bewaffnete Macht kann zur Unterdrückung innerer Un-

Woche an.

Behöiden und in den vom Geseze bestimmten Fällen uud Formen verwen- | Pferde waren.

1

Allgemeine Bestimmungen. N S | wu 1307 Dag Wappen des Kaiserthums bleibt unverändert. Die Far- Ad 4

U t : G ; EUDTETO O ben dcs Hauses Habsburg-Lothringen: weiß, roth und gold, werden als t

§, 108, Der Reichsrath hat die Subrepartition der bewilligten direk- Neichsfarben genommen, e Las L i } La O ten Reichssteuern auf die einzelnen Kronländer zu prüfen und zu begut- | §+ 131, Tie Stadt Wien is die Haupistadt des Kaiserthums und derx | A achten, | S1h der Central-Negierung. | dürfniß. t L PCIAEZIN gp U A g) sten sich legitimirenden Erben vertheilt oder dem Fiskus Nachdem behufs Todes - Erklärung des A Bekanntmachungen. überwiesen werden wird, | Tsracliten Wolff Detmold quf lntrag des Uder das

1, , De) \ A Z r i Ö e Qs ; Gui g f Ißageue Zu Mandatarien werden die hiesigen Justiz-Kommis- Vermögen desselben bestellten „Kutalors, N E 10 L jarien Justizrath Mettke und Justiz-Kommissarius Hanf hierselbst, die gegenwärtige Ediktal-Ladung verstügt wor

[509] M Ten En N jarien L OO Folgende Personen : in Borschlag gebracht, A f Mel binnen ( Z ; A T - ; 5 N gig Sér : : Verschollene zur Meldun ume 1) der Friedrich Wilhelm Hausding, geboren im Jahre Granffurt a, d, O., den 7, Juli 1348, j l) der vorgenanute Berschollenc 0E f E Da 1799, ein Sohn des zu Sorau verstorbenen Ju- Erster Senat des Königl, Ober-Landesgerichts, Jahresfrist von heute an, mithin bis zum 26. No

stiz-Amtmanns Hausding, welcher nah einer An-

zeige aus dem Jahre 1830 beabsichtigt hat, in [95] Ea C atis

i L i Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns 2 i sei ‘ei j ata) O la Rey R neuen, seitdem aber keine Nachricht Johann Heinrich Krüger mittelst Verfügung vom 6, Mai

französische Kriegsdienste zu treten und sich nach

vember 1849, unter dem Nechtsnachtheile aufgesor- dert, daß er im Nichterschelnungsfalle für todt er- klärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll;

von seinem Aufenthalte gegeben hat - r ° N GRA ferner werden P { Det Lz ; ), 5, vou Uns der Konkurs eröffnet worden und der : E E E 2) Wr emalige Husar Friedrich Steuernagel, ein Aufi = Kommissarius Kroll der Masse zum Juterims 2) alle Personen, welche über das Par É Mitthei: oe A ois L N vor dem Jahre Kurator bestellt worden, haben wir einen Termin zur ap idds ed 4190 lonnen, zu deren Piitthe 90 ( en, welcher sich zuleyt im Jahre 1820 Q 4 f t ie l E E ung, und zugleich ; Kreis Bit YAayre 1840 ) i F : Mc imgleiche1 Ol Out S e in Neuerburg, Kreis Bittburg, Provinz S ebin Anmeldung Ne D an oie Selters e 3) für den Fall der demnächstigen Todes-Erklärung aulgepauten, vaben soli, es 072 1e Eng Mt a2 : C etwanige Erb- und Nachfolge-Berechtigte zur An-

ite : Q A d is 4E d E ino rp Y E | : 3) der Glasscleifer Ferdinand Leopolv Redde, gebo- | Fterims-Kurators, eventualiter Wahl eines anderen meldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung,

ren den 22. März 1807, ein Sohn des zu Schön, | Kurators und Kontradiktors, auf

daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Ber-

born in der Niederlausiß verstorbenen | den 9, Juni e., Vormittags 10 1 hr, A f fie feine Nücksicht genoinmen wer- Pfarrers Redde, welcher in ven Gm ARIS M vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts-Rath Günther Tel aus je tei 1 1830 nah Amerika ausgewandert is und zulegt hierselbst anberaumt, zu welchem wir die unbefanuten allfarfötveri; im Jahre 1837 von New-York geschrieben hat, Gläubiger mit der Aufforderung, in demselben ihre An- Gegeben Haunover ven 25. November 1848, so wie deren etwanige unbekannten Erben und Erbneh- ior e Acbörig Len A e: As Siidlar(Gt vert Königlichen Residenzstadt. ' i h aufgefordert, von ihrem Le n Nechtsnachtheil vorladen, daß die Ausbleiben- E O 2 E s Mali mer, werden hierdurch aufgefordert, von ihrem Leben und den mit allen t ( , daß L Ker

Aufenthalte binnen neun Monaten, spätestens aber in den Ersten Juni 1849, Vormitt, Elf Uhr, selb anberaumten Termine persönlich oder durch einen

mit Vollmacht und Juformation versehenen Mandatar a Nachricht A und die Jdentität ihrer Person nach- [733]

präkludirt und bèin: auf gegen die übrig

j 9 / ; z Zu Mandat vor dem Deputirten, Referendarius Burchard, im Ge- missarien Reh

schäfts-Lokal des Königlichen Ober-Landesgerichts hier- ¿ Thorn, den 12, Februar 189, Königl, Land- und Stadtgericht,

en Bläubiger wird auferlegt werden, arien werden denselben die Justiz - Kout- bein und Henning in Vorschlag gebracht,

ihren Ausprüchen an die Masse werdeu E

ihnen damit ein ewiges Stillschweigen [726] Co al ad una

Auf Antrag der Gläubiger ist zu dem Bermögen des Holzhändlers Georg Heinrich Müller allhier Konkurs eröffnet worden, /

Gerichts wegen werden daher die bekannten und un- bekannten Gläubiger Müller?s, so wie überhaupt Alle, welhe an dessen Vermögen aus irgend einem Nechts-

uweisen, widrigenfalls die Verschollenen für todt er- Das Stadtgericht der Königlichen Residenzstadt macht | grunde Ansprüche zu haben glauben, hierdurch bei Strafe

lärt und das zurückgelassene Vermögen unter ihre näh- | hierdurch bekannt:

des Ausschlusses von gegenwärtigem Kreditwesen und

Der Verfa1

n U Vas QVeltalni

- r Ota t v (S 21191 1 trug ruhen und zur Ausführuß\g der Geseye nur auf Requisition der Civil- | denen Z- Luxus

î 1

in Wolle läßt sh noch niht übersehen, weil der Wollmarkt erst jeßt begounen hat, Vie Zufuhren zu demjelben sind niht unbedeutend und finden {on zu 5 bis 10 Nthlr, für den Cent=

§: 126, Die Stärke der Land- und Seemacht und deren Erganzung ner erhöhten Preijen ra\Þzen bia,

s [ ß / Ds Pee : A sg ? Tas Nnöhaavon Schnnotnso 5 m T8 norho wird durch ein Neichsgeseß, und zwar immer auf die Dauer eines Jahres, Bon Feder, Noßphaaren, S chweineborsten und Bas ae festgeseßt S i | im Lqufe dieter VGoche ert die Hauptgeschäfte gemacht ; es läßt I C 104 Zur Verwendung von Truppen fremder Staaten is die Zu- | aber voraussehen, daß solche nit so umfaugreih wie font sein wer=

stimmung des Neichstages erforderlich, welhe auch cingeholt werden muß, | den, weil mauhe Zufuhren des unterbrochenen Weichsel-Uebderganges

wegen ausgeblieben sind

Geschäft der Messe fängt erst üm Laufe dieser

ç - tY ( NN Es a T y fi Cort Auf den Pferdemarkt mögen au 2000 Pferde gebraht seia, von

d î 1 in T S gute Zug=- und Wagen « uud #7 gewöhnliche

det werden, | Bon bei Luxuspferden, für welche übertriebene Preise gerordert | rden, sind uur wenige abgeseßt. Am besten verwertheten sich gute

wosür 80 bis 120 Rthlr. gezahlt wurden. E

Jm Allgemeinen is die Pferdemesse als eine „mittelmäßige“ zu

“Der Ankauf beschränkte sich auf das nuothwendigste Be=

SURES1 MNE S bri T V A 4 S5 R O S G R A L B T R (L 7 Zt E AIAEE P V L A E es R N di A Ari R: I C D S C I 2 I A A P Ta T6 À I BI L M ZAGLRUUN m

| bei Verlust der Wiedereinsehung in den vorigen Stand

geladen, : : j den 30, April 1849 : an hiesiger Gerichtsstelle zu rechter (Herichtszeii entwe der in Person oder durch genugsam legitimirte und 11 struirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre bei gedach tem Kreditwesen habenden Forderuugen zu liquidiren und gebührend zu bescheinigen, darubez mit dem Kon- kursvertreter und dexr Priorital wegen unter nic) binnen drei Wochen zu verfahren und zu beschließen, hierauf den 31. Mai 1849

der Publication eincs Prâäklusiv Bescheides, welcher in Ansehung der eet für publizirt erachtet

yden wird, sodann

a D den 14, Zuni 1849 S der Pflegung der Güte und nach Besinden der Abschlie- ßung eines Vergleichs, wobei diejenigen, welche gar nicht oder nicht gehörig erscheinen oder über den Bergleich sich nicht ertlären, für einwilligend geachtet werden sol- len, dafern aber eine Vereinigung nicht zu Stande men sollte E den 18, Juni 1849

der Inrotulation der Akten, und endlich

y den 31 Ou 1849 der Publication eines Locations -Erkenntuísjes, A rüdsihtlich der P eN für geschehen geachte verden wird, sih zu gewärtigen . E ana dato ava ärtige Gläubiger zur e der fünstig anu sie ergehenden Ladungen Deren gte in hiesigem oder an einem anderen benachbarten Vrte vestellen, E _ e Se Evibra bei Leipzig, den 2, Dezember 1848, Die Angerschen Gerichte daselbst, “Böhme, Ger,-Dir,

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M 70,

E E AELEIE E E E I E: R E E E T R E: i SSERÉLIET E R rie

In halt,

Nmtiicher Theil.

Deutschland.

Desterreich. Wien Aufruf des Gemeinde - Ratt,s an díe Bewohner

Wiens und Beschlüsse desselben.

Bayern. München, Verhandlungen în der Abgeordnetenkammer :

Schlund's Aeußerungen über Hannoverz Jnterpellationen über Verfügun- gen von Behördenz das CEinquartierungsgeset ; die Verbreitung der steno-

graphischen Berichte, Vertagung der Kammern, Sachsen. Dresden, Verkündigung der deutschen Grundrechte,

Hannover. Hannover, Erklärung des hannoverschen Bevollmächtig-

ten bei der Centralgewalt, Mecklenburg-Schwerin. Sch werin. Erlaß des Großherzogs, Neuß, Gera, Vertagung des Landtags, | Bremen, Bremen. Reformfest. 2 , __ A nösland. Westervreich, Pesth, Erklärung des Banus Jellachich.

Frankreich, National-Versammlu ng. Die Staatsraths-Kommis-

non, Das Wahlgeseß, Paris, Die italienische Frage. Be- _richte aus Bourges. Sicherheitêmaßregeln. -— Bankbericht. Vermischtes, Großbritanien uud Irland. London. General Napier's Ernen-

nung seitens der ostindischen Compagnie, Dex Schlachtbericht Lord Gough's, Parlamentöverhandlungen, Diplomatische Korrespondenz

ver die SchiFfahrianosohs E tande Hr L : uver die Schisssahrtsgeseze, Die neapolitanisch-sicilianische ¿Frage.

ngten Staaten von Nordamerika, Vermischtes.

Schweden und Norwegen. Stockholm, Marine-Budget, Aus-

wanderung nach Kalifornien.

Italien, Nom. Der englische Agent, Die Zwangs-Anleihe, Ge-

druckte Stimmung, Börfen- und Handels - Nachrichten.

Beilage.

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P C E E R T O

mtlicher Theil.

ann eman d.

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Es gehen häufig Gèsuche um Ueberweisung von Eintritts-Kar=

fen, um Anstellung 2c. per Stadtpost unfrankirt an mich ein. Das Publikum scheint zu glauben, daß die Portofreihbeit des Prási= dtums sih auch auf die durch die Stadtpost beförderten Briefe er=

strecke, was jedoch nicht der Fall ist.

Ih bringe vies hiermit zur öffentlihen Kenntniß, um der un angenehmen Nothwendigkeit überhoben zu sein, dergleichen unfran= Urte Gesuche, welche das persönliche Interesse der Bittsteller be-

treffen, uneröffnet zurückzusenden. Berlin, den 11. März 1849, Der Präsident der zweiten Kammer. Grabow,

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üdler nah Braniß.

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Abgereist: Der Fürst von ®

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Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Desterreich. Wien, 10. März. (Wien. Z.) Der Ge-

metnde-Nath der Stadt Wien hat nachstehenden Aufruf an die Bewoh- ner der Hauptstadt erlassen: „Mitbürger! Se. Majestät unser Al- lergnädigster Kaiser haben den Völkern Oesterreihs am Aten d. M. eine Verfassung zu verleihen geruht, durch welche unser Daterland zu einem ßen Ganzen vereinigt, der Bestand desselben für eine neue Reibe von Jahrhunderten begründet und die wahre Freiheit aller Mitbürger gewährleistet wird, Insbesondere i im §. 3 der Verfassungs-Urkunde: Wien als die Hauptstadt des Kaiserreichs und der Siß der Reichsgewalt erklärt, Hierdurch ist die sichere Bürgschaft ge= geben, daß der alte Wohlstand in unsere Mauern wiederkehren und eine segensreihe Zukunft uns erblühen werde. Mitbürger! An uns ist es nun, dahin zu wirken, daß jenes erhabene Ziel erreicht werde, welches unser gütiger Monarch bei der Verleihung der neuen Ver fassung Oesterreihs vor Augen hatte; an uns, den constitutionellen Thron mit altbewährter Treue und Auhänglichkeit zu umgeben und

Ulles, was in unseren Kräften steht, zur Förderung der Macht, des Glanzes und der Einheit unseres theueren Vaterlandes beizutragen.“

Der Gemeinde - Rath hat ferner beschlossen, wegen Verleihung der Verfassung eine Deputation ven zwölf Mitgliedern mit einer Dank - Adresse an Se. Majestät den Kaiser nah Olmüß zu senden, eine Vertrauens =- Adresse an die Minister zu richten _und den Fürst- Erzbischof zu bitten, ein feierliches Dankamt in der Stephans-Kirche zu balten.

Bayeru. München, 6. März. (N. Münch. Ztg. und Nürnb. Kor.) Jn der heutigen Sißung der Kammer der Abge- yrdneten befinden sich am Miuistertishe Herr von Beisler, Minister des Jnnern, danu die Miristerialräthe von Wanner, von Beßold, von Coulon, voa Habel, Hänlein und General von Heideck. Nach Verlesung des Protokolls erhält Herr Thinnes das Wort:

És sei den Abgeordneten erlaubt, an dén stenographischen Berichten Korrekturen vorzunehmen, und das sei nur billig, weil es den Stenographen begegnen könne, daß ste die gesprochenen Worte mißverstehen. Durch die Korrektur werde dergleichen Zrrthämern vorgebeugt, Aber so weit könne dieses Recht nicht gehen, Thatsachen, die angeführt wurden, entweder ganz wegzulassen oder andere dasür einzuseßen, Herr Schlund (allgemeine Hei- terkeit) habe in der leßten Sißung gesagt, der König von Hannover habe sich geweigert, die Wahlen zur National-Versammlung vornehmen zu lassen, fei aber dazu genöthigt orden, und daraus habe Herr Schlund dann den Schluß ziehen wollen, daß die Versammlung eine wirklich souveraine onstitui- rende sei, Schon damals habe er (HerrT hinnes) sogleich Widerspruch eingelegt,die Unrichtigkeit dieser Angabe gezeigt, dargethan, daß die Vornahme der Wahlen in Hannover so wenig als anderwärts auf ein Hinderniß stieß, daß es sich vielmehr nur um verzögerte Anerkennung der später errichteten Centralgewalt ge- handelt habe, Nun habe aber Herr Schlund die Penograpylicjen Proto- tolle in der Weise korrigirt, daß er die von ihm selbst behauptete Thatsache weggelassen, und dafür die seinige (die des Herrn Thinnes) an die Stelle gesept habe, So weit könne doch die Befugniß zu Korrekturen nicht gehen ! Ér müsse nochmals wiederholen, daß die Hannoveraner vom ersten Augen-

Berlin, Dienstag den 18,

blick an sogleich in der National- noveraner, Herr Lang I], sei ede er nihts weiter, als H eser Erklärung Herr Schlund (Heiterkeit damals nur versprohen, das Wort Wortes „Centralgewalt“ hâtten ihm dies auch Korrektur das eine Wort an Allein Herr Thinnes bemerkt darauf ges abgethan sei, Schlund gegen die Königlich Vornahme der Wahlen verwei

Dr. Prell interpell eranlaßten Verfügung gegen den Forst tritt seines Post

Versammlung anwesend waren, Alters-Präsident gewesen,

erstellung der Richti stenographishe P Er müsse bemerken, nal-Versammlung“ statt des seine „umstehenden Nachbarn“ er habe für hinreichend gehalten, die Stelle des anderen zu se daß damit die Sache Anschuldigung des Herrn ierung, als habe sie die immer stehen.

gierung von Mittel- \ (Frhr, v. Paschwiß) nach sich dieser vor An- jtfertigen soll, daß er Ar- mit dem Literaten Beislex versichert, auf den Weg der egebenen Aufschlusse Präsidenten Frhrn, von e Spionage und Polizei- g ziehe und von seinem . Beisler sagt lation desselben Blättern besprochenen Jn- Kommando expedirt wurde, mmen und twe

gkeit der Thatsachen

durch Aufnahme di rotofoll der heutigen

gebraucht habez etch bemeift, und

ganz richtig,

deny díe falsche

hannoversche Reg gert, bleibe so noch irt wegen einer durch ki des Forstamts Altbor gehülfen Jegel von Nürnberg, wona ens wegen der Anschuldigung rec den „Freien Staatsbürger ““ geschriebe1 olksversammlung beigewohnt habe, sterium hiervon nichts wisse, Prell hingegen

noch keineswe

Diezel einer d daß das Mini und verweist verlangt, daß nah dem ge ‘inisterium den Träger jener Verfügung, den Welden in Ansbach, wegen dieser, die schamlosest willkür enthaltenden Verfügung zur Verantwortun Posten als unwürdig oder unfähig alsbald ent tachforshung zu und wendet sich ge Abgeordneten, wegen einer _in 9 struction, die durch das hiesige Landwehrbrigade- Diese Justruction sei aus dem Ministerium geko Dr. Prell hebt aus der fraglichen vom veröffentlichten Jnstruction hervor, und Landwehr ermächtigt und aufgefordert worden,

bei Barrikadenerrichtung, Steinwürfen auf das Mili teres von Hieb- und Schußwaffe Gebrauch zu mache gen standen in völligem W , insbesondere über das Standrech eine Verfassungsverlezung in der Verkündun behalte sich seine Anträge vor, Freiherr v o terpellanten, ihn unterbrechen zu dürfen,

angen aus Veranlassung der Ereignisse Demolition des Pschortschen Brauhauses

Plünderung zusahen, sition eines Civil-F

Ver Untergang cines Auswandererschiffs, Nachrichten aus den Verei-

gen die weitere Juterpel ielen bayerischen

rde daher von Landwehr - Bri- ) wie die Linie in gewissen Fällen tair 2c, ohne Wei- Diese Bestimmun- mungen des Straf- ssen Verkündung. Er sehe g_ solcher Bestimmungen und n Lerchenfeld- bittet den In- Die Jyustruction sei von ihm aus- des 18, Oktober zu München wo die Truppen müßig der auf die Regqui- | r abung des Stand- ruciton, sondern nur darum, daf, werde, die bewaffnete Macht wie dies ein Necht und eine

diesem vertreten, gadier Grafen Vieregg

iderspruche mit den Bestim

weil sie keine Jnstructio Kommissärs warteten, rechtes handle es sih nit in der Just wenn ein Verbrechen Verhütung thue, so Bürgers sei, Mehrere Redner verl sig führende zweite Präsident Gra eine Interpellation nicht mit Umg gen Debatte benußt werden könne, ( trifft die neulich vom Abgeordneten W Prell will Details liefern, T wir liche Interpellation nit verknüpft ist, beseitigt. | von Lerchenfeld gegebene Erklärung über die Jnstruction damit, Aufrechthaltung der Ordnung und dem Bestreben heit ein Necht der Nothwehr vindizirt. Handelsméinister um die endlihe Beantwortung seiner Graf B rav erklärt, da

n hatten und Von einer Handh

Alles zu dessen Pflich® eines jeden guten angen das Wort hiergegen, Der den Vor- f Hegtneénberg giebt d

A asselbe nicht, da ehung der ‘Tagesorduun

g zu einer völlí- tveiterer Interpellationspunkt be- aibel erwähnten Exzesse von Soldag- Dies wird jedoch, da damit e von Beisler

AMESRS U D L M T S A r rere Ne: DeorgreTRETrreceTeTR

nah öffentlicher Sicher- Nürnberg befragt den Zuterpellation wegen ß dics eine spezielle Kenntniß zu deren Darlegung er den be- Schmitt Da morgen ein neues Sache auf die lange Bank ge-

so müsse er beantragen, daß heute noch die Verfü-

gung der Kreisregierung außer Wirksamkeit gesezt und die in Mittelfranken

angedrohte Execution sistirt werde. Auf Anregung des Abgeordneten Schad

wird vom Präsidenten eine im Einlauf genannte gischen Abgeordneten Anerkennung der“ Grundrechte aus, darüber, daß in der heute ausgegebenen bezüglich der Grundrechte auf jene gegen große Sorgfalt verwendet sci, während

durch ihn eingereichten Adressen 21 fehlen, Uebersicht beträgt die Z

Scchmäütt von

der Brandassekuranz. des Referats und der Ziffern voraussegze, treffenden Königlihen Kommissär bedürfe.

Ministerium eintrete und so díese dringliche schoben werden könnte,

Zuschrift der württember- Sie drückt ihren Beifall über die Dr. Rubner befragt das Präsidium

Zusammenstellung der Adressen die unbedingte Geltung derselben unter den anderen allein von den (Nach der gedruckt vertheilten ahl der bei der Abgeordnetenkammer vom 20, Januar bis 1, Mârz eingereichten Adressen für unbedingte Anerkennung der Grund- rechte 461, die der Adressen gegen unbedin gegen Gewerbefreiheit, 1123.)

Kammer verlesen,

gte Anerkennung, insbesondere Der Präsident, Freiherr v,. Lerchenfeld, erklärt dies als ein Versehen der Sekretariatsgehülfen, für das er nicht ver- antwortlich sein könne, zu dessen Berichtigung er aber gern beitragen werde,

Es wird hierauf zur Tagesordnung übergegangen, thung und Schlußfassung über den Antrag des Ab

nänilih zur Bera- geordneten Dr, Roßbach, Einquartirung

Offizieren und Militairbeamten und deren An- freie Liegerstatt, Königl, Ministerial - Kom- dieser Allgemeinheit daß das Gesey an den egung des Abgeordneten inquartirung Vorarbeiten daß doch vielerlei dabei zu daß die Offiziere mit ihrer häufi Verpflegung - hingewiesen angenommen,

ng erschöpft war, ergreift noch um das Präsidium zu fragen, was mit einem den er und 17 Mitglieder der stenographischen Berichte gestellt h und Stadtgemeinden so dürfen, als die Neue Y

in Friedenszeiten Beheizung und Licht abzugeben“, erhebt der ; der Artikel in Stockinger- beantragt,

Ausschuß gegeben werde, wo ohnedies auf Anre Nar bereits für ein allgemeines Gesey über E Er giebt wiederholt zu bedenken, berüdsichtigen sei, namentlich auch, gen Gage nicht auf völlig eigene Stockingershe Antrag wird

Nachdem die Tagesordnu

E R

missär von Habel das Bedenken, daß fast unausführbar sei.

Schad das

Kammer bezüglih der Verbrei aben und wonach dieselben vo gut auf Gemeindekosten sollen tünchener Zeitung, Antrag gleich an den sechsten Ausschuß ung darüber berichten werde, von schon mehr als sechzig an die National-V wirthschaftlichen über Freizügig mer habe sih fchon für den, die Unter gen vor einer unbedingten Znteresse der Einheit sei, besagten Aus

angeschafft werden Präsident erklärt, er verwiesen, der in der Schad verliest hierauf eine ammer unterzeichnete Adresse hme der von dem volks- ge bezüglih der Ge Getverbefreiheit gebeten wird, Die bayeri hme der Grundrechte entschie- ufig aufgetauchten Befürchtun- aber sie glaubten, daß es im gen durch schnelle Annahme der Adresse nah der Stöcker will, da Herrn Schad bezüglich

nächsten Sit Mitgliedern der K ersammlung, worin um 9 Ausschusse gestellten Anträ

die unbedingte Anna zeichner theilten nit die so Freizügigkeit 2c, z

diese Befürchtun niederzuschlagen. zur weiteren Unterschrift auflegen. ster Beisler nicht anwesend ist,

bisherigen Verfassungsbe 1 : Beis zu dem Zwecke zu unterziehen, um tarüber der Moden Sr. Kaiserlichen Hoheit des Reichsverwesers gemäß eine Erklärung abzugeben.

shußanträge Er werde die

eben der Herx Mini

1849.

seines Antrages Aan, Er habe heute privatim mit dem ‘Herrn Mií- nister gesprochen, derse

versprochen, noch heute oder morgen díe Ermächtigung hierzu an die Re- gierungen hinausgehen zu lassen, Schluß der Sizung.

Bayern. München, 9. März. (Bayer. Bl.) Jn der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten befanden sich am Ministertische die Herren von Lesuire, Dr. Aschenbrenner, von Klein- s{hrod und Staatsrath von Beisler; dann die Ministerial-Räthe Her- ren von Beßold, von Coulon, von Wanner, von Molitor, Pfeuffer und Hänlein. Graf von Bray nimmt seinen Siß unter den Ab- geo:dneten ein, die vollzählig auf ihren Bänken anwesend sind; die Gallerieen sind stark gefüllt, Herr von Beisler bestieg die Tri= büne und fündigte der Versammlung die Vertagung mit folgenden Worten an: „Jh habe der hohen Versammlung aus Auftrag Sr. Majestät des Königs eine Mittheilung zu machen, betrifft die Jhnen bereits früher angekündigte Vertagung. Die damals dafür angeführten Gründe bestehen zum Theil noch jeßt; sie bestehen theilweise in erhöhtem Maße. Es gilt dies namentlich von der Thätigkeit der deutschen National - Versammlung in Frankfurt; dort gewinnen die Ereignisse mit jedem Tage eine er= höhte Wichtigkeit und drängen zur endlichen Entscheidung ; dabei sollte

digt unter der Voraussetzung, daß derselbe noch vor der Vertagung zur Erledigung kommen könne, und daß dazu nicht viel Zeit nöthig sein werde, Diese Hoffnung hat nun nach vierzehn Tagen si nicht ver- wirklicht ; mittlerweile drängen die Ereignisse. Ueberdies hegt der neu- eingetretene Finanzminister in Bezug auf diesen Geseß-Entwurf die Hoff- nung, daß eine kurze Vertagung des Landtages eine befriedigende Ex- ledigung herbeiführen werde. (s besteht also auch in Bezug auf diesen Gegenstand jeßt kein Bedenken gegen die Vertagung. Die Königliche Botschaft, die ih Jhnen mitzutheilen habe, lautet : Maxi- milian von Gottes Gnaden 2c, Unseren Gruß zuvor, Liebe und Ge= treue! Wir finden Uns bewogen, in Erwägung, daß dur die Bil- dung eines neuen Ministeriums eine Unterbrehung der geseßgebenden Thätigkeit bei den obersten Verwaltungsstellen eintreten mußte, in Folge welcher dem Landtage in der nächsten Zeit die nöthigen Vor= lagen für seine Berathungen mangeln würden, nach den Bestimmun=- gen des Tít. VIT, g. 23 der Verfassungs-Urkunde den Landtag bis zum 10, April l. F. zu vertagen, Wir verbleiben Euch mit Kö- niglicher Huld und Gnade gewogen, Nymphenburg, den 7. März 1849. Marímiliían. von Lesuire. Dr, Aschenbrenner. Beisler. von Kleinshrod, Staatôêrath. Auf Königlichen Allerhöchsten Befehl der Generalsecretair Ministerialrath Benning.“ : :

Die gespannteste Aufmerksamkeit folgte diesem Vortrage. Nach dessen Schluß äußerte der Präsident, Greiherr von Lerchenfeld, daf dieser Ordonnanz zufolge die Thätigkeit der Kammer beslossen und die Sibung aufgehoben sei. Der Saal leerte si allmälig unter lebhaften Privatgesprächen, Wenige Augenblicke darauf begann eine Sizung der Reichsräthe. Hier wurde die Vertagung eben so ver- fündet und vollzogen. Jn beiden Kammern waren hierzu die Mini- ster von Lesuire, Aschenbrenner, Beisler und Kleinschrod ershienen Graf Bray war nicht dabei; er saß in der Abgeordneten - Kammer. Vor Beginn der Sißung, welche eine ungewöhnliche Zuhörerzahl angezogen hatte, sah man, wie im Saal unter die Abgeordneten der Vo1trag Kolb?s aus Speyer über die griechische Anlehensfrage ver= theilt wurde,

Sachsen. Dresden, 10, März. (D. A. 3+) Das Ge seh= und Verordnungsblatt enthält die Königl. Verordnung, die Publi= cation des Reichsgescßes über die Grundrechte des deutschen Volks im Königreiche Sachsen betreffend z dieselbe lautet : „Wir Friedrich Au - gust 2c. verkünden hiermit, nahdem die Kammern ihr Einverständniß damit ausgesprochen und si dahin erklärt, daß die Grundrechte des deutschen Volks das geringste Maß der Rechte und Freiheiten des sähsishen Volks enthalten, und daß ungeachtet der Publication der- selben alle Geseße fortbestehen, welche dem Volke größere Rechte und Greiheiten gewähren, nachstehendes Reichsgeseß, die Grundrechte des deutschen Volks betreffend (folgen die Grundrechte und das Einfüh- rungsgeseß vom 27. Dezember 1848, und am Schlusse heißt es dann):

" Dem vorstehenden Geseße, von dem jedo §8. 3 und 4 des Art 1

der Grundrechte des deutshen Volks nur denjenigen deutschen Staa- ten gegenüber in Gültigkeit treten, in denen die Grundrechte des deutschen Volks ebenfalls zur Geltung gelangen, is gebührend nah-

zugehen. Unsere Ministerien, ein jedes in seinem Wirkungskreise, werden mit der Ausführung hierdurch beauftragt. Dresden, den 2. März 1849, Friedrich August. Dr. Gustav Held,“

Hannover. Hannover, 9. März. Die Hannov. Ztg.

enthält die nachstehende Erklärung des Königlich hannovershen Be- vollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt :

„Herr Minister-Präsident ! i Die Königlich hannoversche Regierung hat in Jhrem Schreiben vom

28. Januar d, J. und den von Zhnen am folgenden Tage den versammel- ten Regierungs - Bevollmächtigten gemachten Eröffnungen mit Befriedigung einen Schritt begrüßt, der geeignet erscheint, über das deutsche Verfassungs- werk eine solhe Vereinbarung einzuleiten, wie sie für den dauernden Be- stand jenes Werkes nah den schon früher ausgesprochenen Ansichten der Königlichen Regierung nicht entbehrt werden kann.

Sie hat sih daher gern angelegen sein lassen, die amtlich mitgetheilten Fblüsse der National-Versammlung einer näheren

Bei dieser Prüfung , deren Erledigung dur dic bekannte Lage der

ältni i j b erlit- overshen Verhältnisse cinen nicht wohl zu vermeidenden Aufschu a bat F die Kollektiv-Erklärung, zu welcher unter Vermittelung Preußens

1 j rselbe habe gesagt, es unterliege keinem Anstand, daß die Gemeinden sich die stenographischen Berichte anschaffen z als er (Stöder) meinte, dies würden si dieselben nicht getrauen, habe der Herr Minister

Bayern seine volle Vertretung finden. Andererseits werden die Be= {lüsse, die wir von dort in der nächsten Zukunft zu erwarten haben, Anhaltspunkte geben, um die inneren Angelegenheiten von Bayern mit mehr Sicherheit bemessen zu können, als dics bis jeßt geschehen ist, Als in Jhrer elsten Sizung die Vertagung angekündigt wurde, ward Jhnen allerdings die Vorlage eines Geseß-Entwurfs angekün-