1849 / 76 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ä mit dex vom Präsidenten des Ministeriums des ay pu eee fs gegebenen Erklärungen und bemerkt tur _noch, a g ‘dieser nicht die Ladisde Regierung, sondern vielmehr das Trup- dak O wovon der erste Chef ein bayerischer Prinz uúd der andere ny württembergische General sei, cane “iti d Zurückziehung des Occu- i l Bericht verhindert habe, j pationdeorps di Li zeigt pt daß die Erste Kammer den an sie gelang»

i ‘e Bewilligung eines Kredits zur Einkleidung und

ten Gesen atingentsvermehrung, die Haussuchungen und Beshla f usrü a Papieren so wie die Verhaftungen betreffend, beigetreten ist,

1G éffnot sofort die in früherer Sipung unterbrochene Diskussion über Er Fell und Geschäftskreis der Verwaktutigsbehörden, Das Ergebniß Erri H Gen Kommissionsberathungen ivar der Antrag, vorerst über folgende

s fai en abzustimmen: 1) Will die Kammer auf ihren“ früheren ea E ad eine größere Zahl von Kreisämtern (allenfalls S0 Bis 40) nit eigenen Kreisversamnlungen und Kreisausschüssen er- richtet werden solle, bestehen, oder will dieselbe 2) den Vorschlägen der ersten Kammer beitreten uud die Zahl der selbstständigen O

indern, beziehungsweise die Kreis - Aemter mit Kreis-Versamm- LAUE und Kreis-Ausschüssen auf 10 bis 414 reduziren, dagegen aber meh- rere Nébenämter ohne Kreis-Versammlung und Kreis-Ausschüsse errichten, oder aber will die Kammer 3) nah Lamey's Vorschlag, bei reduzirter Zahl der selbstständigen Kreis-Aemter, au den Neben-Aemtern Kreis-Ausschüsse auf den Fall beigeben, wenn es die Haupt - Kreisversammlung verlangt ? Bei der auf kurze Berathung erfolgten Abstimmung wurde die erste und dritte Frage verneint, die zweite aber bejaht , sofort das Gesey selbst nach seinen einzeluen Artikeln ausführlich diskutirt und mit einigen Abänderun- gen na dex Fassung der ersten Kammer mit allen Stimmen gegen sechs (Dücr, Kuenzer, Lehlbach, Mez, Schey und Zittel) angenommen, Schluß

der Sißung

Ausland.

Fraukreih. Paris, 13, März. dox Jumperialisten und der sogenannten revolutionairen Bona= partisten, bisher einander feind, haben sich jeyt vershmol» zen, Ju der Rue de Poitiers is dagegen Zwietraht aus- gebrohen. Am Sonntage las Herr Thiers sein Wahlmanifest, dessen gestern erwähnt worden, vor, und heute erfährt man, daß de la Rochette, de Lepinay und mehrere Deputirte von derselben legitimistishen Farbe ausgetreten sind. Auch die Herren Abatucci und Baraguay d’Hilliers drohen mit dem Rückzuge,

Das Journal des Débats berichtet über ein am Sonntag an der Barriere de Sevres abgehaltenes sozialistisches Familien- Bankett, dem etwa 700 Personen beiwohnten, worunter sehr wenige Arbeiter, wohl aber viele einflußreihe Mitglieder der Klubs und Propagandisten waren. Von den eingeladenen Repräsentanten des Berges wax blos Herx Joly erschienen, welcher versicherte, daß das bestrittene Unteroffizier = Bankett stattgehabt und daß er demjelben beigewohnt habe, Die Toaste waren sehx zahlreich, und man be= merkte an den Gästen eine gewisse Aufregung. Beim Beginne be- gehrte ein vom Präfekten abgeordneter Polizei-Kommissar unter Be= rufung auf die betreffenden Gesebe Einlaß, den die Kommissions- Mitglieder versagten, weil sie nur eine Familien-Zusammenkunst hielten, auf welche das Dekret wegen Klubs und öffentlicher Versammlungen nit anwendbar -\ei, Obgleich der Präsident das Gegentheil he- dauptets, weil das Bankett offentlich angekündigt und Jeder zuge=- assen worden sei, der ven Preis einer Karte bezahlt habe, so be- harrte die Kommission auf ihrer Weigerung, und der Kommissar entfernte sich uach Aufnahme eines Protokolls, ohne zur Erzwin= gung des Einlásses die bewaffnete Macht herbeizurufen,

Ein zu London von L, Blanc und Caussidière gebildeter „Ber- ein geächteter Demokraten“ hat als Ertrag mehrerer in England ge\{ehenen Sammlungen für die Familien der Juni-Transportirten 668 Er, hierher geschickt. Der Maiangeklagte Hubert, welcher 9 Monate hier in Paris versteckt war, soll vor kurzem über Belgien nach England entkommen sein. /

Die Wahl=Comités

und Kavallerie -Dffiziere angehalten, welche der mexikanischen Ar- mee als ‘Lehrer dienen sollen.

Bei den Waffenhändlern sind bedeutende Massen verbotener Waffen weggenommen worden.

Zu Carpentras kam es am Zten bei Eröffnung eines gemäßig- ten Klubs zu Erxzessen ; die rothen Republikaner drangen in Den Saal, wurden aber durch Truppen verjagt. Später wurde Der Oberst des dortigen Linien - Regiments von ihnen auf dem Markte insultirt und im Gedränge niedergeworfenz das Militair schritt ein und stellte die Ruhe her. :

Jn Rothefort i der Befehl zur éiligsten Ausrüstung zweier Kriegsschiffe angelangt.

Der Redacteur und Geschäftsführer Der N evolution wurde gestern wegen eines Artikels zu einjährigem Gefängniß und 1000 Franken Geldbuße, ungeachtet lebhafter Vertheidigung Ledru Rol- lin's, verurtheilt. i

Uebermorgen tritt in Angoulême; ein neuer Departements-Jour- nalisten = Kongreß zusammen , dessen Stimmführer sich neulich in Tours und in der Rue Duphot beriethen.

Großbritanien und Irland. London, 13, Márz,

General Polluck, welcher früher mit Auszeichnung in Afghani- stan diente, hat si{ch nach Empfang der leßten indischen Nachrichten der Regierung unbedingt zur Verfügung gestellt.

Die bes{lossene Verminderung der Armee ist {hon in der Aus- führung begriffen. Selbst Mannschaften der Garde-Bataillone hat man, obglei diese nicht in die beabsichtigte Reduction eingeschlossen sind, aus dem Dienste entlassen,

Eine Deputation der Parlaments - Mitglieder, welche die In- teressen des irländischen Grundbesizes vertreten, begab sich vorgestern zum Kanzler der Schaßkammer, um die Regierung aufzufordern, My sie eine Maßregel ins Parlament bringe, welche die Bank von Jrland ermächtigen solle, den irländischen Landbesißern auf genü- gende Hypothek ansehnliche Geldvorschüsse zu leisten. Der Mi- nister erklärte, daß er mit Sathverständigen die Sache besprechen und dann der Deputation eröffnen werde, wozu er der Regterung anrathen zu müssen meine.

Zu Clonmel wurden am 10ten d. die Assisen für einen Theil der Grafschaft Kilkenny eröffnet. Nicht weniger als 279 Personen sind abzuurtheilen, und darunter slup 21 des Mordes, 14 des Mordversuthes angeklagt.

Lord J. Russell empfing am 9, März eine Deputation aus der irländischen Provinz Ulster, die sehr energische Vorstellungen ge- gen die beabsichtigte allgemeine Zuschuß=Armensteuer machte und selbs die Drohung fallen ließ, daß die Steuer ohne Anwesenheit von 50,000 Mann Soldaten nicht bezahlt werden würde. Lord J. Russell erklärte, daß es die Regierung für ihre Pflicht halte, auf dem eingeschlagenen Wege zu beharren, Die Opposition gegen diese von dem Ministerium vorgeschlagene Zuschuß-Armensteuèr ‘von 25 pCt. zur Unterstüßung insolventer Armenpflege - Bezirke in ZJrland wird in der Provinz Ulster, die meistens von Protestanten bewobnt und sehr wohlhabend i}, mit jedem Tage heftiger. Ueberall erklärt man, die Zahlung zu verweigern, so lange man mit passivem Wis derstand ausreihe. Beschlüsse in diesem Sinne wurden am Sonun- abend in den Grundbesizer-Versammlungen in Hillshorough und in Antrim gefaßt, :

Türkei. Konstantinopel, 28. Febr, (D. A. Z.) Heute i ein Theil: der türkischen Flotte ausgelaufen nah dem Schwarzen Metre, um einestheils zur See her Varna gegen einen etivanigen Ueberfall zu decken, anderentheils an der Donau eine Stellung ein- zunehmen, welche. es nach Bedürfniß erlaubt, zu. rasheu Truppen- Verseßungen an den Ufern jenes Flusses bei der Hand zu sein, Ganz entgegen gewissen früheren Gerüchten, welche eine Verminde- rung des ägyptischen Heeres in Aussicht stellten, erfährt man, daß dort eben so sehr gerüstet werde, als in dem übrigen türkischen Ge-

York, 20. Febr.

20 l seine

in Kalifornien auslaufen soll. | Missouri einen Antrag vorgelegt, der dahin geht, daß 200,000 Dol lars bewilligt werden mögen, um eine Eisenbahnlinie zu untersuchen, welche von Missouri, dem westlichsten der Vereinigten Staaten, aus

selbe schon theilweise eingeshiff}t und unterweges sein. Der Kapu= dan-Pascha ist als außerordentlicher Gesandter nah St, Petersburg abgegangen, i

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. New-

(I. d. D,) Die politischen Nachrichten aus den

Vereinigten Staaten sind nicht von Früfter Wichtigkeit, der Kon- greß, dessen Tage gezählt sind, da er sich am 3. März auflösen

muß, wagt nicht, _ sich auf eine Diskussion von großem öffentlichen Interesse einzulassen.

Seinem Nachfolger bleibt die Lösung der Fragen über die Organisation Kaliforniens, über die Gränzen von Texas, über die Post- Reform, über die Eisenbahn von Panama

Überlassen. In dem Rethenschafts -= Berichte über Arbeitéèn bemerken wir jedoch eine Resolution des Senates, welche die Bewaffnung der Emigranten, die sich zu Lande nah Kalifornien begeben, auf Kosten des Staatsschazes bez fiehlt; ferner die Vorlage einer Bill zur Einrichtung einer Post- route vom Mississippi bis nah San Francisco; ferner die Vorlage einer Bill für den Ausschuß der öffentlichen Arbeiten, welche die Erbauung einer Eisenbahn zum Zweck hat, die von Galveston aus- gehen, am Rothen Flusse hinlaufen, Neu-Mexiko durchlaufen und Außerdem hat Herr Benton aus

T nl

gehen, die großen Prärieen des Westens durchlaufen, über die Fel- senberge und die Sierra Nevada gehen und beim Stillen Ocean auslaufen soll, Eine amerikanische Compagnie bittet gleichfalls den

Kongreß, durch die Landenge von Tehuantepec eine \chiffbare Com- munication für große Schiffe zwischen den beiden Oceanen ein

zurichten.

Der Verfassung gemäß is der General Zacharias Taylor of- fiziell am 14, Februar als Präsident und Herr Fillmore als Vicc Präsident der Republik der Vereinigten Staaten proklamirt. Der

General Taylor hat sein Besißthum zu Biton-Rouge verlassen, um

zu Washington die Zügel der Regierung zu ergreifen. Seine ganze Reise ist ein Triumphzug gewesen. Unglücklicherweise haben ihn die

Gastmähler, die Reven und ein Fall, den er that, als die Menge,

welche sich auf ihn stürzte, um ihm die Hände zu drücken, ihn um= warf, fehr ermüdet, ( 1 nckti, wo er durch das Eis sehr aufgehalten wird; der Winter

Die leßten Nachrichten lassen ihn in Cincin=

herrscht vort mit großer Strenge. Alle Nachrichten, welche aus Kalifornien kommen, tragen dazu

bei, das Auswanderungsfieber zu erhalten. Man behauptet, daß

seit dem Ausbruch des Goldfiebers, d. h. seit Anfang Dezembers,

aus deu Häfen der Vereinigten Staatcn am Atlantischen Dcean 178 Schiffe mit 11,160 Emigranten abgesegelt snd. Von diesen haben 141 Schiffe mit 8484 Auswanderern den Weg über das Cap Horn genommen. Diese Manie wird auch im ganzen übrigen Amerika sichtbar.

Die regelmäßigen Fahrten nach San Francisco haben nun be gonnen, Jn Folge mehrerer Revolten und Virbrechen auf Schiffen, von denen die Mannschaften glaubten, sie seien mit Gold beladen,

hat der Kommandant des amerikanischen Geschwaders im Stillen

Oceán, der Commodore Jones, eine strenge Ueberwachung aller Fahrzeuge anbefohlen. Diese Maßregel is gewiß lobenswerth, allein man muß vielleicht fürchten, daß diese Befehle dcn bere@htigten unk bedauernswerthen Streit über das Durc{suchungsrecht erneuert. Die moralishe Lage Kaliforniens scheint sich zu bessern. Die Bevölkerung, erschreckt durch die Verbrechen, welche in ihrer Mitte begangen wurden, hat darauf gedacht, si{ch selbst zu regieren, bis es dein Kongreß gefällt, auch an dieses Land zu denken. Auf allen nur irgend wichtigen Punkten haben Versammlungen stattgefunden, und man hat einmüthig beschlossen, -daß Deputirte gewählt werden

Der mexikanische Prásident, Herrera, hat durch den französischen General - Konsul in Paris um Zusendung französischer Artillerie-

Bekanntm ach ungen.

[744] Nothwendiger Verkauf,

Déíe im Thorner Landrathskreise belegene, der Neichs- gräfin Franziska Nympha von Gaschin, geb. von Su- minsfa, Jugebörige, mit Einschluß der Forst auf 101,620 Lhlr., 13 Sgr, 4 Pf, landschaftlich abge- s{äpte Herrschaft Grabia soll Schulden halber in dem

am 3, Juli 1849, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Ober - Landesgerichts - Rath Roloff im Gerichtshguse anstehenden Bietungs - Termin öffentlich verkauft werden,

_Tare und Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen,

Marienwerder, den 2, Dezember 41848,

Civil-Senat des Königl, Ober - Landesgerichts,

[27 b] R N Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des im No- vember 1847 verstorbenen Gutsbesißers Johaun Chri- stian Melms, weiland auf Lüdershagen , insbesondere Rade dazu ehörenden , im Franzburger Kreise und va ehäger ir\piele belegenen Güter Groß-Lüders- aag L EM Neu-Lüdershagen nebst Juventarium, Saga- Ford der » Arbeiten und sonstigen Zubehörungen, erungen und Ansprühe machen zu können ver-

meinen, werden zu beren Anm i ten, eld in einem der folgenden Termine i M AE P End

den 24, Feb , 16. Mäxz oder 2, Ayril d. J, »oôr dem Königlichen Hofgericht , bei

E e A ; h Prätlusion, hiermit Zu sated d. L zu êfennenden

Jaturm Greifswald, den 19 Königl, Preuß. Hofgeri à Badi 8 E as sgerichi von R un) Rügen, [4105] P s Cf Bei dem unterzeichneten Gericht is da

nachstehender Schulvposten in as gebrachte ol ottersdorf Vol. 1y

1) für bén Prediger Bartsch zu Fol. 274. aas 250 Ihle, Hypothekenbuchs ein etragene

machermeistets Fo prag geb, Wol E be S

int

welch werden

D Satt ees

en

u en, für ven Zóöller

aus ver gerichtlichen üligation v Ju Er e nah ver Angabe des S ulduers V Erben des verstorbenen Gläubigers abge ahlt t

davon pihigte Quittung aber nicht beigebrac

víe werloren finkee gerichtliche Obli«

i 6 Johann Friedrich Pefkelmann unt ad Ehesrau Marie Dorothee, geb. Fielig, hiersi ‘40m 2, Oltober 1847, über 400 Thir, nd hfe eingetragen Vol VI, Fol. 407, nebft Hypothekenschein de

edem, - 3) díe angeblih verloren gegangene gerichtliche Obli- gation des Aderbürgers Johann Friedrich Otto

so ist eine namhafte Mannschaft

hierselbst, vom 20, August 1815, über 50 Thlr. und Zinsen, für den Bauer Röper in Königstädt, eingetragen Vol. V. Fol. 337, und Hypotheken- schein de éodem, das angeblich verloïrèn gegangene Testament des Schuhmachermeisters Christian Schulz, publ, den 10, April 1828 als S{huidz+ Dokument über 450 Thlr. Erbtheil der minorennen Geschwister Schulz, nebst Hypothekenschein vom 2, Zuni 1828, die angeblich verbrannten Dokumente, nämlich : die gerichtliche Obligation des W-bers Johann Heinri Bliesenick vom 2, November 1839 über 150 Thlr. und Zinsen, | und vom 27, Oktober 1846 über 50 Thlr, nebst Hypothekenschèinen von denselben Tagen, für den Bäuer Friedr. Wilh, Grüneberg in Schs- nermarkf eí(úgetragen Vol. V. Fol. 331,, und die gerichtlihe Obligation bes Zimmergesellen Johann Göttfried Siering vom 4. Juli 1846 über 400 Thlr. nebs Zinsen, eingetragen Vol. 111. Fol. 192, für den Bauer Friedrich Wilhelm Grüneberg in Schönermark, nebst Hypothekenschein de edem. Es werden daher alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtêgrunde an die obigen Dokumente und For- derungen Ansprüche zu haben vermeinen, insonderheit wegen der Forderünz zu 41. die unbekannten Erben des verstorbenen Prèdiger Bartsh in Woltersdörf, oder de- ren Nehts-Nächfolger, hièrdurch aufgefordert, diese An- sprüche bis spätestens zum Termine __ den 23, Juni c., Vormittags 10 Vhr, hier anzumelden ünd zu bescheinigen, bei ihren Aus- bleiben aber zu géwärtigen, daß sie mit ihren etwagni- gen Ansprüchen au diese Dokumente und Forderungen präfludirt und ihnen damit ein ewiges Stillschweigen auférlegt werde, Giansee, den 6. März 1849, Königl, Preußisches Stadtgericht,

1743) Nothwendi 2 ger Verkauf.

Suattgei t zu Berlin, den 6, Dilerlbet 1848, ven M i immermeister Martín Peter Mißlíng géê* | Aa L n der Dorotheenstraße Nr. 37 belegene, ini | Volo, Roe 4 eee von der Dorothéenstadt j je t, XVD, verzeichnete uüd, gerichtli - Wsdäht zu 29,514 Thl, 22. Sir e gl roh ak lan ver Gtrlhtdstelle sulhaser mittags 11 Uhr,

| vothekenschein snd in der ARA t O G

biete, wo die Rekruten alle Straßen bedecken. von dort zu erwarten, es soll die-

Nothwendiger Verk t zu p in, den 2. Januar 1849 A r, ) elege im S W d tage e Ea Vol Jf Wf tt7 Vot i fi Qu besen e aste Li Vie E gehörige Grunbstück, wel é n Eiúa er darauf befindlichen Damwmpf-Sägemühle und

.

Wie man erfährt, |

der dazu gehörigen Geräthshaften auf 25,384 Thlr, 2 Sgr. 6 Pf., mit Ausschluß derselben aber auf 23,157 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. abgeschäpt ist, soll

am 5, September 1849, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Die uabekannten Real-Prätendenten werden unter der Verwarnung der Präklusion hierdurch öffentlich vorge- láden,

[64 b]

Oberschlesische Eisenbahn.

Nach §, 4. des ersten Nachirags zu unserem Gesellschafts-Statut werden in g diesem Jahre 20 Stü Prioritäts-Actien Abehuss Amortisation M am 16, April c.,, Nachm, 4 Uhr, im Konferenz-Saale guf unserem hiesi- en Bahnhofé ausgeloost, Wir seßeu hiervon die Zn- baber unserer Prioritäts - Actien nit dem Bemerken in O: daß Le S Zutritt zu u Ausloofung gegen Vorzeigung ihrer Actien gestattet ist, Phelau, deu 14, März 1849, Dab Drt tox u M,

Die Schlesische Feuér- Versicherungs- [63 b] Gesellschaft in Breslau (bestätigt durch Allerh. Kab.-O idre vom 10. Juni 1848) Gewährleistuhgs-Kaäpital Zwei Millionen Thlr. Pr. Crt.

hat uns zu. ihren Haupt-Agenten für die Regierungs - Bezirke Salem und Frankfurt A. d. O. ernannt. Indem

wir einem geehrten Publikum unsére Dienste bestens empfehlen, vérbinden wir zugleich die Anzeige, dass wir Mobilien und Immobilien zu angemessen billigen Prämien versichérn, s0 wie zum festen Abschlusse von Vérsichérungen bevollmächtigt sind.

Antrags-Formuülare und Prospeékte sind in unserem Comtoir unentgeltlich zu haben.

Berlin, dén 3. März 1849. g bi Helfft Gebrüder,

Monbijou-Platz No. 11.

(4944 Et1fégl-Ladung. E ad E aab aud Sächsisben Justizamte Frankenberg

urg is zur Vorlabdung der bekannten und : Unit | Kubi i s

0a : f zu. Frankeñdérg ünter Holdegel univ Gieseckte“ 1 inb Fäbrifän- Le s nel Fiese ünb Fabrifän

iter dex Firma: Ub helm G Kriedrich Wilhelm Giese, S ny Dulius

sollen, die sich als Konvent am 4. März versammeln und für das gemeine Wohl sorgen solln.

2) des Webers und Handelsmanns Karl Gottlob Hofmann's zu Frankenberg, in Folge der von ihnen erkflärien Zahlungs-Unfähigket, mit Erlassung von Edifktalien zu verfahren, Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger des Handelshauses „Holdegel und Giesecke‘““ und dieser selbst, so wie Hofmann's, überhaupt aber alle diejenigen, welche an die genannten Konkursmassen aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, hierdurch geladen, den dreizehnten August 1849, weleher zum Liquidations - Termine in beiden Kreditwe- sen anberaunit worden i, zu rechter früher Gerichlszeit persönlich oder durch hinreichend legitimirte, auch, o viel die Ausländer betrifft, mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene Beauftragte, auch sonst legal an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzumelden, zu bescheinigen, mit den bestell ten Konkursvertretern über die Nichtigkeit, so wie, nach Befinden, unter sih über die Priorität ihrer Fo1derun- gen, rechtlih zu verfahren, binnen sechs Wochen zu be- schließen und den fünfundzwanzigsten September 1849 der Publication eines Präflusivbescheids gewärtig zu set, Hiernächst haben die beim Holdegel-Gieseckeschen und die beim Hofmannschen Konkurse betheiligten Bläubiger den zehnten Oftober 1849, welcher zum Verhörs- und GHütepflegungs-Termíne an- beraumt worden is, sich wiederum in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte Bormittags 9 Uhr an hiesiger Amtsstelle einzusinden und über den Ab- {luß eines Vergleichs zu unterhandeln, im Fall aber ein solcher nicht zu Stande kommen sollte, sich den neunundzwanzigsten Oktober 1849 der Jurotulation der Akten und den einunddreißigsten Dezember 1849 der Bekanntmachung eines Locätions - Erkenntnisses zu versehen. Diejenigen, welche bis Nachmittags 5 Uhr im Liquidations-Termine nicht erscheinen und ihre For- derungen nicht anmelden, werden ihrer Ansprüche an die betreffenden Konkursmassen, so wie der ihnen etwa zustehenden Wiedereinseßung in den vorigen Stand, für verlustig, diejenigen abèr, welche in den anberaumten Verhörs-Terininen außenbleiben, oder zwar erscheinen, aber hinsichtlich der abzuschließenden Vergleiche ich nit oder nicht bestimmt erklären , für einwilligend in den Beschluß der Mehrheit angesehen, die bekanit zu machen- den Erkenntnisse endlich hinsichtlich derjenigen, welche sich in dén anberaumten Publications-Teriminen nicht mel- den, Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden, Jm Uebrigen haben auswärtige Jnteressenten zu Annahme fünftiger Ausfertigungen bei 5 Thlr, Strafe Beyoll- mächtigte im hiesigen Orte zu bestellen, j Frankenberg im Königreiche Sachsen, den 8. März 1849,

Königl, Sächs, Justizamt SratenN s mit Sachscnburg, FU N

Abonnement beträgt: Rthlrx. für & Jahr. T Air, -- L Tabr. 8 Kbly. - I Jahr. in allen Cheilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. ei cin zelnen Uummern wird ver DSogen mi! 2! Sgr, berechnet.

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Verlin, Montag

Preußischer

Èd

den 19. Mrz

Alle Post-Anftalten des Jn- und Auslandes nehmen Beftellung auf dieses Blart an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats» Anzeigers : Behren-Straße Ur. 57.

t L.

1849,

Nt 9 . e . e uh A A “y 71 . ., s . A L d. 27 . H e . D fo j Mit dem Preußischen Staats-Anzeiger werden die vollständigen stenographischen Berichte über die Sißungen beider Kammern auch fernerhin

ausgegeben werden.

lo SAG HNiofso s i V voAaO GtAOo Due Cori q Pio A T E ¿ Í G ai Ï ¿ A. S. ; : T s S ZTS " wollen, daß dieselben in der regelmäßigen Zusendung keine Unterbrechung erleiden und wir in den Stand gesezt werden, die Stärke der Auflage gleich zu Anfang danach bestimmen zu fonnen.

Wir bitten die verehrlichen Abonnenten ergebenst, ihre resp. Bestellungen für das mit dem 1. April c. beginnende

Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu

Der vierteljährliche Pränumerations - Preis beträgt, mit Einsch{luß der genannten stenographischen Berichte und ohne Rücksicht auf die Bogenzahl

derselben, 2 Nthlr.

C L B L E S I M SCRE E 7A B I 2A

Uai Deutschland.

Desterreich. Wien. Aufkündigung des Waffenstillstandes dur Pie- mont. Kaiserliche Patente über das Jagdrecht und ein Neichsges|ez- und Regierungs-Blatt. Ansprache des Gemeinderathes an die Bewol- ner Wiens? Perczel und Batthyany. Banknoten - Zertheilung,

Die Ausarbeitung der Provinzial-Verfassungen. j

WVayerm. München. Ankunft des österreichischen Gesandten. kehr des Prinzen Adalbert, Truppenbewegungen,

Sachsen. Dresden, Kammer-Verhandlungen,

Hannover. Hannover. Die Verhandlungen der zweiten Kammer über das Ministerialschreiben in Betreff ver deutschen Frage.

Württemberg. Stuttgart. Neclamaiion gegen eine Aeußerung in der badischen Kammer, Zuschrist der sächsischen zweiten Kammer, Nachforderung für die im Reichsdienste befindlihen Truppen, Pe- tition aus Offenburg in Baden. Das Pferdegusfuhrverbot, Die württembergische Besaßung in Rendsburg. i

Laden, Karlsruhe, Annahme der Gesey - Entwürfe wegen Abschaf- fung der Todesstrafe und wegen des Cingaugszolls von ungereinigter Soda scitens der ersten Kammer, /

Hessen. Kassel, Stände-Verhandlungen.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt,

“Militair-Stellvertretung.

Sachsen-Weimar. Weimar. Abmarsch der Reichstruppen,

Schleswig-Holstein, Rendsburg, Das Kanonenboot, Frauen-

Verein,

Nüdl-

Bekanntmachung wegen der

Ausland. Proclamation des Fürsten Windishgräß. Verdord-

Desterreich, Pesth. Venedig. Antrag auf Einscpung einer Diftatur. Agram. nung des Fürsten Windischgräß.

Frankreich. National-Versammlung. Das Wahl - Gesey. Paris, Der Ball beim Präsidenten, Die neuesten Nachrichten aus Jtalien und Konstantinopel, Abreise Olozaga’s nah Spanien,

Großbritanien und Arland. Parlament, Unterhaus: Die Disfussion der Bill zur Aufhebung der Navigations-Akte, London, Unterhaus-Verhandlungen. General Napier und Privatnachrichten aus Indien, Vermischtes.

Belgien. Brüssel. Gesandtenreisen.

“Ftalien. Nom. Münz-Dekret, Die päpstlichen Archive unter das franzöfische Gesandtschafts -Siegel gelegt. Modena. Ablieferung der Waffen. Florenz. Vereitelte Demonstration. Wahlen, Große Sicherheit, Furcht vor der Intervention,

Börsen- und Handels - Nachrichten.

I eilage

E S P ee a L P S e

Amtlicher Theil.

Der Landgerichts - Assessor und Notariats - Kandidat Jo hanu Baum zu Aachen ist zum Notar für die Friedensgerichts - Bezirke mit Anweisung seines Wohnsißes in Aachen, ernannt;

Dem beim Land = und Stadtgerichte zu Sangerhaujen ange stellten Justiz - Kommissarius Romeiß zu Artern bis zum Cin- tritte der Justiz-Organisation die Prozeß-Praxis bei den Patrimo

_—

Aachen,

nial-Gerichten des sangerhausenshen Kreises gestattet; und

Dem Komponisten und Gesanglehrer Julius Stern zu Berlin das Prädikat Musik-Direktor beigelegt worden.

Beam —,

Das General-Post-Amt hat bereits wiederholt darauf aufmerk sam gemacht, daß jeßt, nahdem das für deklarirte Geld Sendungen zu zahlende Porto beträchtlich herabgeseßt worden ist, es im Jnteresse der Versender von Geldern und werthvollen Gegenständen liegt, den Werth folcher, der Post anvertrauten Sendungen zu deklariren.

Dessenungeachtet gelangen noch fortwährend Reclamationen wegen angeblich zur Post gelieferter, aber nicht an ihre Adresse ge- langter Geldbriefe an das General-Post-Amt. Die in Folge folcher Reclamationen angestellten Nachforschungen sind in der Regel erfolg

weil in vielen Fällen niht einmal die wirkliche Einlieferung

108 / s

der Briefe und Gelder außer Zweifel gestellt werden kann, überdie auch die Natur des Postdienstes nicht erlaubt, jeden gewöhnlichen Brief mit solcher Sorgfalt zu behandeln, daß dessen Verbleiben nachgewiesen werden könnte. Die Versender von Geldern werden daher wiederholt dringend aufgefordert, den Jnhalt solcher Sendun- aen zu deflariren, Die dafür zu zahlende Gebühr ist im Q niß zu dem Werthe der Sendung so mäßig, daß ste gegen die Di It heit nicht in Betracht fommen fann, welhe durch die Declaration erlangt wird. Jür den Verlust nicht deklarirter Geld- und Werth- Sendungen wird vou der Post-Verwaltung in keinem Falle Ersaß leistet, Wer die Declaxation daher unterläßt, hat den für ihn Ps entstehenden Radhtheil lediglich sich selbst zuzuschreiben. Berlin, den 9, Münz 1849, : General-Post-Amt.

Ab ger eist: Der Generalmajor und Inspecteur der 2ten Ar- tillerie-Inspection, von Jeni chen, nah Küstrin,

Et

E E V T N O A C S T E I N E I E71

llichtamilicher Theil.

Denutfchl

u t Deutschland.

___ Oesterreich. 16. März. Die Wien. Ztg. ent- balt nachstehende telegraphische Depcsche aus Cilli: Feldmarschall E C: - - Z « TEEU T tr f - _— 4 Licutenant Baron Hcß an den Minister-Präsidenten Fürsten Schwar- zeuberg :

A Wasffcnstillstand wurde am 12, März von Seiten Pic- monts aufsgekundigt, wonach die Feindseligkeiten am 19ten und 20sten beginnen fönnen.

Mailand, am 12,

R 1, Wien,

Márz 1849,“

Wien, 14. März. Heute sind folgende Patente veröffentlicht worden : i 2 I, Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn 2c. 2c. 2c. Haben in der Erwägung, daß die mit dem Geseßze vom 7. September 1848 ausgesprochene Entlastung des Grund und Bodens, \o wie anderweitige Staatsrücksichten, die Rege lung der bisherigen Verhältnisse in Absicht auf die Ausübung der Jagd- Gerechtigkeit zu einem dringenden Bedürfnisse machen, über Antrag Unseres Ministerrathes beschlossen, hierüber nachstehende Bestimmungen zu erlassen, und verorduen für diejenigen Kronlänver, sür welche das Gesey vom 7. September 1848 erflossen is, wie folgt: §. 4, Das Jagdrecht auf frembem Grund und Boden is aufgehoben. §. 2. Eine Entschädigung für das aus- gehobene Jagdrecht findet zu Gunsten der bisherigen Berechtigten nux in den Fällen statt, wo es sich erweislih auf einen mit dem Eigenthümer des damit belasteten Gruntes abgeschlossenen entgeltlichen Vertrag gründet. Die Modalitäten der Ablösung in Hiesen Fälleu werden durch die zur Durch- führung des Gesebes vom 7. September 1848 bestellten Landes-Kommis- sionen festgestellt werden. §. 3, YJagdfrohnen und andere Leistungen für Jagdzwecke sind ohne Entschädigung aufgehoben. §. 4. Die Jagdgerech- tigkeit in geschlossenen Thiergärten bleibt in der Art, wie selbe bisher zu- gestanden, aufrecht, es mögen die in dem abgeschlossenen Jagdbezirke gele- genen Grundstücke dem Eigenthümer der Jagd oder dritten Personen ge- hören, §. 5, Jedem Besiger eines zusammenhängenden Grundkomplexes von wenigstens zweihundert Joch wird die Ausübung der Jagd auf diesem eigenthümlichen Grundkomplexe gestattet, §. 6, Auf allen übrigen in den! G8. 4 und 5 nicht ausgenommenen, innerhalb einer Gemeindemarkung ge- legenen Grundstücken wird vom Zeitpunkte der Wirksamkeit dieses Patentes die Jagd der betreffenden Gemeinde zugewiesen. §. 7. Die Gemeinde ist verpflichtet, die ihr gewicsene Jagd entweder ungetheilt zu verpachten, oder sclbe dur eigens bestellte Sachverständige (Jäger) ausüben zu las- sen. §. 8. Der jährliche Neinertrag der den Gemeinden zugewiesenen Jagd ist am Schlusse jedes Verwaltungs- oder Pachtjahres unter die Gesammt- heit der Grundeigenthümer, auf deren in der Gemeindemarkung gelegenen Grundbesiß die Jagd von der Gemecinde ausgeübt wird, nach Maßgabe der Ausdehnung des Grundbesißes zu vertheilen. §. 9, Jede Gemeinde i bei einer Strafe von zehn bis zweihundert Gulden C.-M, dafür verant- wortlich, daß keine andere Benugung der ihr zugewiesenen Jagd als die im § 7 bezeichnete stattfinde. Ueber die Beobachtung dicser Ano1dnung haben die Verwaltungs-Behörden zu wachen. §. 10, MWildfrevel und Wild- diebe, sie mögen von einzelnen Gemeindegliedern oder von Auswärtigen begangen worden sein, sind nach dem bestehenden Strafgeseße zu ahnden, G. 11, Den einzelnen Grundbesfißern bleibt das Recht auf Entschädigung für erlittene Wild - und Jagdschäden und dessen Geltendmachung nach den bestehenden Vorschristen gegen die nach diesem Patente zur Ausübung der Jagd berufenen physischen oder moralischen Personen gewahrt. §. 12, Lie bestehenden jagdpolizeilihen Vorschuiften bleiben, in so weit ihnen das gegenwärtige Patent nicht entgegensteht , aufrecht, und wird deu Be- börden die genaue Handhabung zur strengsten Pflicht gemacht. §. 13. Jagd - Pachtverträge, welche mit den Bestimmungen dieses Patentes nicht vereinbar sind, treten von dem 1m C 14 bestimmten Zeitpunkte außer Wirksamkeit. Allfällige Entschädigungs - Ansprüche aus solchen BVer- trägen siud auf dem RNechtswege auszutragen. _S§. 1 Vieles P atent tritt vom Tage der Kundmachung in Wirksamkeit, §. 15, Die Minister des Jn- nern und der Landeskultur sind mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Pa- tentes beauftragt. Gegeben in der Hauptstadt Olmüß den siebenten März, Eintausend Achthundert neunundvierzig, Franz Joseph, (L. 8.) &dhwar- zenberg, Stadion. Krauß, Bach, Cordon, Bruck, Thinnfeld. Kulmer,“ 11, Wir Franz Joseph der Erste von Gottes Gnaden, Kaiser von Oesterreich 2c, 2c, 2c. Haben, um hinsichtlih der Kundmachung von Gesehen, Verordnungen und sonstigen zur Veröffentlichung bestimmten Regierungs- Erlässcn die Unbestimmtheit der bisherigen Vorschriften zu beseitigen und in densclben eine größere Zuverlässigkeit und Vercinsachung herzustellen, dann um hierbei auch dem Grundsaße der Gleichberechtigung aller in Unserem Reiche vereinigten Notabilitäten volle Rechnung zu tragen, auf den Antrag Unseres Ministerrathes | beschlossen und verordnen, wie folgt: §, 1, Es wird von einem nachträglich zu bestimmenden Zeitpunkte ein allgemeines Neichsgeseß- und Regierungsblatt in allen landesübiicen Sprachen ausgegeben werden, Die Ausgabe jedes einzelnen Hestcs dieses Geseyblattecs is durch die in Wien erscheinende Regierungs-Zeitung und sämmtliche zur Aufnahme amtliher Kundmachungen bestimmten Landesregierungs - Zeitungen jederzeit unverzüglich anzuzeigen, Die Texte in den verschiedenen Landessprachen sind gleich authentisch. Den nicht deutschen Texten is die Ueberseyung bei- zufügen. §. 2, Dieses Geseygblatt würd enthalten: a) alle Reichs- und Landcsgeseßzez b) alle sür das ganze Reich oder für einzelne Kronländer erlassenen Kaiserl. Patente und Verordnungenz c) die von den Ministerien nach ihrem Wirkungskreise zum Voilzuge der Gesehe erlassenen Verordnun- gen, es mögen diese leßteren in dem ganzen Reiche oder in einzelnen Theilen desselben allgemein verbindende Kraft haben. §, 3, Die ver- bindende Kraft der im Neichsgesey- und Regierungsblatte aufgenom- menen Gesege und Verordnungen beginnt, wenn diesfalls nicht in einzelnen Fällen eine besondere Bestimmung getrofsen wird, in allen Theilen des Reiches, für welhe das Gesey oder die Verordnung zu gelten hat, mit dem dreißigsten Tage nah Ablauf desjenigen Tages, an welchem das bezügliche Reichsgeseß- und Regierungsblatt ausge- geben und rüdsichilih versendet wurde, Der Tag der Ausgabe, welcher

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E O T E E Ct a T M A2 E D E Ei Ta A De ee E E I E E T P A I T P S L P E P B H A B R V

mit ienem der Versendung zusammentreffen muß, is auf jedem Blatte zu bemerken. §. 4, Jn jedem Kronland wird ein Landesgeseh - und Negte- rungs-Blatt in den Landessprachen mit beigefügter deutscher Uebersezung erscheinen, §. 5. Die Landesgeseß- und Regierungs-Blätter haben zu enthalten: a) das Datum und die den Jnhalt bezeihnende Aufschrift aller jener Geseye und Verordnungen, welche durch das Neichs-Gesep- blatt fundgemacht wurden, so wie die Nummer und den Tag der Ausgabe des betreffenden Reichsgeseß - und Regierungs - Blattes, dann die Landesgesege des betreffenden Landes ihrem vollen Jnhalte nah ¿ b) alle von den Landcsbehörden erlassencn Verordnungen, Verfügungen und Belehrungen über öffentliche Angelegenheiten. 8, 6, Mit dem Ansange des funfzehnten Tages nach dem Datum des Landesgesez- und Negierungs-Blattes sind die nad. 6 5 (iti D) in dieses Blatt eingeschalteten Verordnur gen, Verfügungen und Be- lehrungen als in dem ganzen Kronlande gehörig kundgemacht und ee:binblih anzuschen , wenn nicht in den Erlassen der Landesbehörden selbst cin anderer Zeitpunct ihrer verbindenden Krast ausdrüctlich \est- Get U, S Die in den vorstehenden Paragraphen bezeichnete Urt der Peröffentliczung der Gejseye und. Verordnungen i} in der Regel als die cinzige geseßlich vorgezeichunete Kundmachungsart zu betrachten. Jedoch bleibt es den Behörden vorbehalten, in allen Fällen, in welchen die höhere Wichtigkeit oder Dringlichkeit eines Gesepes oder einer Verordnung nebs der Kundmachung durch die Geseg - und Regierungsblätter noch eine an- dere Urt der Veröffentlibung oder Verbreitung erheischt, durch besondere Abdrücke sür die möglichste Veröffentlihung Sorge zu tragcn, Jn Anse- hung der Wirksamkeit der Reichs- und Landesgescpe gelten auch in cinem solchen Falle die oben im §. 3 enthalienen Bestimmungen, in Ansehung der Verordnungen aber bleibt es für folche Fälle den Bchörden überlassen, mit gewissenhafter Erwägung der obwaltenden Umstände die Kundma- chungsart zu wählen und den Zeitpunkt der verbindenden Kraft derselben in der Verordnung selbst auszusprechen, §. 8. Das Reichsgesetblatt wird allen Behörden unentgeltlich zugesendet, Dasselbe gilt hinsichtlich des Lan- desgesch- und Negierungsblattes in Bezug auf die in dem Lande befindli- chen Behörden und auf alle Neichsbehörden. §, 9, Zur Anschaffung des Neichsgescpblattes in den bezüglichen Landessprachen sind alle Gemeinden, und zur Anschaffung des Landesgeseß- und Negierungsblattes alle Gemein- den des betreffenden Landes verpflichtet. §. 10, Die Gemeindevorstände haben die Obliegenheit, die Gemeinden sogleih von dem Erscheinen eines icden dieser Blätter auf geeignete Art in Kenntniß zu seßen, und die Ein-

leitung zu treffen, daß sih Jedermann vou diesen Blättern Einsicht ver-

sind die einzelnen Blätter durch vierzehn Tage Einsicht auszulegen, sohin zu sammeln und sicher aufzubewahren. §. 11. Sowohl das Neichsgescpblatt, als die Landesgeseßz- und Negierungsblätter werden portofrei versendet. §, 12, Die Minister des Jnnern und der Justiz sind mit dem Vollzuge dieser Verord- nung beaustragt. Gegeben ín der Hauptstadt Olmütß, den vierten März Eintausend aht Hundert neun und Vierzig. Franz Joseph. (L. §,) O Stadion. Krauß, Bach, Cordon. Bruck, Thinnfeld, Une

Der Gemeinderath der Haupt- und Residenzstadt Wien hat heute folgende Ansprache an seine Mitbürger erlassen : i

„Die huldreichen Worte, mit welchen Seine Majestät den Dank der Deputation des Gemeinderathes für die Verleihung der ersehnten Verfas- sungs-Urfunde des einigen Kaiserstaates entgegen zu nehmen geruhten, ver- künden das Morgenroth ciner besseren Zukunst. Der Kaiser hofft, daß die ihm fundgegebenen Gesinnungen der Bewohner Wiens ihn bald in die Möglichkeit versezen werden, sich in ihre Mitte zu begeben, Mitbürger ! Die Rückkehr des Kaiscrs in die Burg seiner Väter is die einzige aus- reichende Bürgschaft für Geseglichkeit und Ordnung, für unseren Wohlstand, für unser öffentlihes und häuslihes Glü. Nur wenn der Kaiser tvieder in Unseren Mauern weilt * konnen Frieve, Freude und wechselseitiges Vertrauen unter uns neu emporblü- hen, Nur wenn des Kaisers Hoffnung sich verwirklicht, kann auch un- sere Hoffnung neu aufleben, Mitbürger! Wir haben genug Täuschungen genug Bitteres erfahren, wir haben lange genug entbehrt und gelitten ! Wohlan denn! Laßt uns Sr, Majestät beweisen, daß die Treue und An- häânglichkeit an das erhabene Negentenhaus , daß die heilige Achtung vor dem Gesetze und seinen Organen, wodurch unsere Vorältern \cit Jahrhun- derten sich ausgezeichnet haben, auch unter uns nicht erloschen sei. Laßt uns jedem frevelhasten oder unzeitigen Beginnen mit vereinter Kraft ent- gegentreten, VLaßt uns zeigen, daß unsere {wer geprüfte Stadt nicht nur die Wiege der österreichischen Freiheit war, sondern auch die kräftigste Stüge der geschlichen Ordnung werden könne.“ :

I (Lloyd.) So eben erhaltenen Nacrichten zufolge, befinden sich die ungarischen Jnsurgenten-Generale Perczel und Graf Kasimir Batthyany in der Gegend von Szolt und Kalocsa, wo sie das dortige Landvolk zum Landsturme aufbieten. Von Pesth waren vorgestern Truppen mittelst Dampfböten nach jener Gegend entsen- det worden. } i

. Die neuen Ein = und Zweigulden = Banknoten können in vier Carrées eingetheilt und nah Bedarf halbirt oder geviertheilt wer- den, ohne daß der Text dadurch verletzt wird, so daß jedes Viertheil ein Ganzes bildet. Hierdurch soll dem Mangel an Silbermünze ci- nigermaßen abgeholfen werden.

(Bresl. Ztg.) Die Vertrauensmänner der verschiedenen Pro- vinzen zur Ausarbeitung der Landcsverfassungen arbeiten mit rast- losem Eifer an Vollführung ihrer Aufgabe und halten oft zweimal des Tages gemeinschaftlihe Berathung im Ministerium des Innern. Für Nieder - Oesterreich sind gewählt: Leop. und Jos. Neumann, Neuwall; für Mähren und Schlesien: Meier, Feifalik, Heinz für Böhmen: Brauer, Palacky, Pinkas. Bei solcher Bee dürften die Hauptarbeiten, so wihtig und umfassend sie auch erse nen, in wenig Wochen vollendet sein.

Bayern. München, 13. r N. dite Thuit-Häbenheiu ist als neu ernannter österreichischer Af bayeri- liher Gesandter und bevollmächtigter Minister Sbreise des Herrn schen Hofe bereits hier eingetroffen, Seit der

schaffen fönne. Jedenfalls im Gemeindehause zu ZFedermanns

Márz. (N. K.) Graf von