1849 / 83 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

eiche Aufforderung durch die daher den gemeinen Straf- und gewiß

/ wie die gl Betrug u, dgl. mindestens eben 0, Bei

haltende mündliche Rede geahndet

vera , iglid der Gerechtigkeit gefordert, abweislih von : ge E es unverfälshtem Rechtsgefühle zugegeben. j auch von e neues Repressiv - Gesez fordert auch rüdsichtlich so vie- Allein et Rechtsverleßungen neue Stirafbestimmungen , einer-

lee E i j l llgemeinen Strafgeseße im i derzeit noch geltenden auge ge

r N af U früher bestandenen Präventiv - Anstalten den Fall der Det det ch die freie Presse gar nicht voraus-

: dur Begehung gewisser Uebertretungen S i bie: voir Ew. Majestät erhabenci

sei ber deshalb ' , E schen, andererseits a alters Ferdinand I, im Allgemeinen zugesicherte, und

j -V 1 K L f E Regiernng Ee bart die Reichsverfassung vom 4. März dcs Näheren fest t ‘constitutionelle Staatsform den Schuß der Strafge]eße Jur ver- festgeses “Ob fte bedingt, welche in der bisherigen Legislation nicht berüd- Et E durch die Presse aber vielfahen Angriffen und Verlezun-

ROITGE OTON egeben wären, Die vergleichungsweise shwerste der gen A Ad arn aus der leytgedahten Kategorie ist in dem Gesey - Uede ® Man beschränkte sich hierbei aus eine durch

C ben, e c ‘c c g. 23 S000 rfölgenbe Aufforderung zu gewaltsamen Angrisfen auf

ct des Staatsverbandes, d. h. odd GEN Le Sein oder auf die Grundbedingung und Wesenhasftigkeit seins Werlens, d. h. seine Verfassung, das Staatsoberhaupt und auf die nach Mafgabe O Reichs- verfassung bei der Staatsgescßgebung mitwirkenden Kbrperz Pre Wenn uni die hohe objektive Gefährlichkeit solcher 1m Wege der Presse erfolgenden Auf- forderungen, die nachhaltigen Erschütterungen, welche nur zu leicht daraus für den Fortbestand aller staatlichen Ordnung überhaupt hervorgehen, so wie die Zerstörung von Leben und Glück oft von Tausenden, und die un- zähligen schweren Privat - Verbrechen ins Auge faßt , die zumal bei großen politischen Gährungen aus ähnlichen Provocationen im ferneren, aber natürlihen Gefolge keimen, jo duürste die festgeseßte Strafe von hwe- rem Kerker von 2 b1s höchstens 10 Jahren, zumal im Vergleiche zu allen übrigen europäischen Strafgeseizgebungen, keinesweges den Charafter einer zut großen Strenge an sih tragen. Die Heiligkeit, persönliche Unverlehlich- feit und Unverantwortlichkeit des Staats-Oberhauptes für die Akte der (für die Regierung allein verantwortlichen) Minister ist der Ausgangs - und Brent punkt, so wie die Spiße der constitutionellen Monarchie; es mußte daher nicht blos des Monarchen geheiligte Person (§. 23 lit, c.) gegen ge- waltsame Angriffe , soudern auch dessen constitutionelle Unantastbarkeit und Majestät (§§. 24 und 25) gewahrt werden j

Die in den §8. 26 und 27 beschriebenen Handlungen haben allesammt den gemeinsamen Charakter, daß dadurch eine Aufwühlung der öffentlichen Ordnung oder Ruhe im Staate, cine Aufwiegelung zu Störungen derselben im höheren oder minderen Grade vor sich geht. Das Geseg und eine fräf- tige, ihrer Pflicht cingedenke Regierung muß derlei Unterwühlungen der rechtlichen Ordnungen des Staates, muß der Anarchie in ihren Keimen begegnen, ehevor sie zu offenem Aufstand, zu Aufruhr, Empörung over Umsturz alles Gesehes entarten. Jn der Detail-Bestimmung hat der Ministerrath sorgfältig die eigenthümlichen Beziehungen des Vaterlandes und der Jeßtzeit berücksichtigt, und gegenüber der gemachten Erfahrungen, namentlich auch wider die Aufforderungen zu Feindseligkeiten gegen andere Nationalitäten, gegen Religionsgenossenschaften, ganze Stände 2c., so wie wider die kommunistischen Aufreizungen zu Eingriffen in das Eigenthum Schuß zu gewähren gesucht. Der §. 28 ist bestimmt, der Ausfstreuung und Verbreitung von ersundcnen Gerüchten, oder analogen sogenannten Pro- phezeiungen zu begegnen, welche nicht blos die Gemüthsruhe der friedlie- benden Staatsbürger, sondern nicht selten auch Handel und Wandel und die Sicherheit des allgemeinen Verkehres, Besigstandes und Aufenthalts- ortes stören. j /

Die Erfahrungen - in verschiedenen Phasen des abgewichenen Jahres haben die Nothwendigkeit einer solchen Bestimmung im Juteresse und sehn- süchtigen Wunsche aller guten Bürger noch dringeuder herausgestellt,

Die Strafbestimmung des §. 29 isst bei dem eingeführten öffentlichen Strafverfahren und Schwurgerichte nothwendig, wenn nicht der Zweck aller gerichtlichen Prozedur vereitelt, oder gejeßwidriger Einfluß, sci es nun eine im voraus gewinnende und ecinschüchternde, oder nachträgiih rächende Ein- wirkung auf Richter und Geschworne straflos versucht werden soll,

Strenge Ahndung von solchen Angriffen auf die öffentliche Sittlichkeit durch: Druckschriften, Bildwerke u. dgl., welche zum allgemeinen Aergernuisse gereichen, oder Verführung in fich schließen, muß jeder Geseßgebung heilige Pflicht sein, der die sittliche Beredlung der Staatsangehörigen, zumal der heranreifenden Generationen nicht gleichgültig is. Der §. 30 suchte dcr diesfälligen Bestimmung eine solche Fassung zu geben, ivodurch dem cigenen Sittlichkeits-Bewußtseia gewissenhafter Geschworenen noch im- mer der nöthige Naum gelassen wird, um leichtfertige Wiße oder Scherze

voin moralischen Cynismus zu scheiden, und um mit eigener sittlicher Würde auch dem öffentlichen Sittlichkeitsgefühle die so nöthige Autorität zu sichern, ¡ i s O

Die §8. 31 34 mögen. mehr als irgend ein neues Strafsgeseß sich selbst bevorworten, Ein crgiebigerer Schug der Privat - Ehre, als er von der bisherigen vaterländischen Geseßgebung überhaupt gewährt wurde, stellte sih seit langer Zeit als ein allgemein gefühltes und laut begehrtes Be- dürfniß heraus: Es steigerte sih mit dem Eintreten der freien Presse, wel- her gegenüber die Ehre beinahe {ublos war. /

Der Minister-Rath is überzeugt, daß die hier vorgeschlagenen Bestim- mungen ‘in allen ihren Beziehungen nur cinem von allen Klassen der Ge- sellschaft gleichmäßig gefühlten dringenden Verlangen entgegen fommen. Die Ehre is dem etlen Menschen. der Lebensgüter erstes und Angriffe auf dieselbe müssen von der Strafgesezgebung um so umsichtiger normirt und um so strenger geahndet werden, als nah dem nur zu wahren Worte: Calunnniare audacter, semper aliqguid haeret, vermöge der so überaus zar- ten Natur dieses jedem Unbescholtenen unschäßbaren Kleinods, die jreie Presse für. sich allein zu ohnmächtig is, um die von ihr in dieser Beziehung ge- \{lagenen Wunden auch wieder durch sich selbst zu heilen.

Das im §. 35 ausgesprochene und mit Strafe sanctionirte Verbot der Aufforderung -zu Sammlungen sür die Deckung von Geldbußen u, dgl, die ein Strafgeriht zu Necht erkannt hat, gleichwie die im §. 39 zur Strafe versügte zeitweilige Suspension cines Journals wegen öfterer Rück- fälle in schwere Preß-UÜcbertretungen und auch da nur bei besonders er- \{chwerenden Umständen, so wie die im §. 40 vorgeschene Vernichtung aller Vorräthe ciner strafbaren Druckschrift und der zu ihrer Vervielfältigung die- nenden Vorrichtungen sind unvermeidlich, wenn das Anschen und Wirksam- keit ves Geseyzes, so wie der richterlichen Eifenntnisse, nicht fortan der Ver- höhnung und Elusion preisgegeben werden wollen.

Dabei hat aber der Ministerrath durch den Schluß-Zusay des §, 40 Vorsorge getroffen, daß dicse Bestimmungen in keiner Weise zu inquisito- rischen Nachspürungen in Privat - Wohnungen wegen des zu eigenem Ge- biauche an si gebrachten Besizes solcher s.:afbarer Druckschristen miß- braucht werde können, Die §§. 36, 38 und 41 sind Milderungen des allgmeeinen Sirgf - Geseyes , die sich aus dem Standpunkte der Humanität

und. legislatorischen Klugheit gleihmäßig empfehlen, Es scheint an- Bd bei einer Druckschrift sträflichen Juhalts, wenngleih die strafbare

ntension durch Drutlegung bethätigt is, dennoch erst mit dem M t

ihres eigentlichen Gefäl rlichwe / h: C ) m1 em omen e

c )ruchwerdend, nämlich mit der beginnenden Verbrei- tung den Ansang der legalen Strafbarkeit 1 tri g 1 Derorel

LIE v galten Sitasfbarkeit zu fixiren (§, 36)z ferner für

mehrere Uebertretungen des Preßgeseves, oder bei einer ank, ;

mit anderen Gesey-UÜebertretungen die Sirafe 4M Ener, Fontujrenz: dieser endlich vas Gedächtniß sträfliher Drucfschri zu cumuliren (§, 38)z

Juhaltes unbeachtet oder von! Sei \hriften, die troy ihres strafbaren

: h oder von, Seiten der (Staatsbehörden durch län-

gere Zeit: ungeahndet bleiben, nicht wieder durch ichtli vid

zedur aufzufrischen, denn es is das öfsentliche Vere aeC L Piper

wahrt wenn man sie untex solchen Umständen in der La dns den heit untergesunken läßt. (§, 441,) nten Vergessen- Die Berwendung der Geldstrafen zu Gunsten der Armen (§, 37°

wurde verfügt, um denselben nicht nur jeden Anschein einer] fisf T)

Maßregel-zu benchmen, sondern auch der richterlichen Beurtheilung MUGen

scitigste Unbefangenheit zu sichern, / all.

Es is nothwendig, um vielfachen Konsliften und Kompetenzstreiten vor- zubeugen „hierzu die Armen nur eines Ortes zu bestimmen , und da schien es angemessen, dicsen Verfall zu Gunsten der Armen desjenigen Ortes auszu- sprechen, wo über die Gesey-Uebertretung Gericht gehalten wird,

Die Schluß - Paragraphen 42—44 enthalten die Bestimmungen über die straf- und civilrehtlihe Hastung für den strafbaren ZJnhalt von Druck-

schriften.

Der treugehorsamste Ministerrath ließ sich hierbei von der in den mehr-

500

sten curopäischen Preßgeseßzen “vorherrshenden gelinden Ansicht leiten, wo- nah von ‘den allgemeinen strafrehtlihen Grundsäßen über die Zurech- nung von Mitshuld und Theilnahme für Uebertretungen durch die Presse aus Billigkeits - Gründen Ausnahmen gemacht werden, Man läßt bei diesen regelmäßig nicht alle jene ‘Personen zugleih und solidarisch

in die Verantworllichkeit eintreten, welchen nah den im Strafrechte über Absichtlihkeit und Fahrlässigkeirt unbestritten angenommenen

Grundfäßen ein Verschulden zur Last fällt. Jn dieser Beziehung wurden daher bei periodischen Druckschriften zunächst nur der Verfasser und verant- wortlihe Redacteur, alle übrigen zuwirkenden Personen aber regelmäßig blos subsidär, wenn nämlih weder Verfasser noch Nedacteur verurtheilt werden kann (§. 43), bei allen übrigen Arten Drucfschriften hingegen aus gleichem Grunde zunächst uur Verfasser und Herausgeber und die anderen mitwirkenden Personen erst nach ihnen wieder subsidär in Haftung genom- men (§. 42). Nur dann sollen nah §. 44 auch alle anderen Personen für ihre wirklihe Schuld solidarisch mithaften, wenn deren absichtliche Mit- wirkung zur Drucklegung oder Verbreitung zu einer Druckschrift, die sie wegen ihres offen liegenden sträflichen Jnhaltes als strafbar erkennen mußten, erwiesen werden kann.

Auf diese Erwägungen stüßt nun Ew, Majestät treugehorsamster Mi- nisterrath den ehrfurchtsvollen Antrag:

Ew. Majestät wollen in Gemäßhcit des §. 120 der Reichs-Verfassung geruhen, dem nebenliegenden Patents-Entwurfe die Allerhöchste Genehmi- gung zu ertheilen und die Minister des Jnnern und der Justiz mit der Vollzichung dieses Patentes zu beauftragen.

Wien, den 12. März 1849.

Schwarzenberg m. p: Stadion m. p. Krauß m. p. Bach m. p.

Cordon m. P+ Bruck m. Pe Thinnfeld m, Kulmer m, P-

Hierüber erfolgte nachstehende Allerhöchste Entschließung :

„Jch ertheile dem von Meinem Ministerrathe in Antrag gebrachten Patente über die Bestimmungen gegen den Mißbrauch der Presse Meine Kaiserliche Genehmigung und beaustrage die Minister des Junern und der Ju1tiz mit dess:n Vollzug.“

Olmüß, den 13, März 1849,

Franz Joseph“

Ferner enthält dasselbe Blatt nachstehenden Vortrag des Mi- nisteriums in Bezug auf das Verfahren in Preßübertret ngs-Fällen :

„Allergnädigster Herr! Jun Folge des von Ew. Majestät unterm 13, März 1849 erlassenen Patents gegen den Mißbrauch der Presse is es nothwendig geworden, die provisorische Vorschrift vom 18. Mai 1848 über das Verfahren in Preßfachen, so weit dieselbe Hinweisungen auf die, nun außer Wirksamkeit geseßte provisorishe Verordnung vom 18. Mai 1848 gegen den Mißbrauch der Presse enthält, mit den Vorschrifien des gedach- ten Patentes in Einklang zu bringen. Bei dieser Revision erschien es zweckmäßig, die Verordnung vom 18, Mai 1848 über das Verfahren in Preßsachen mit Hinblick auf die, nicht mehr in zu weiter Ferne stehende allgemeine Einführung des öffentlichen Strafverfahrens auch in anderen Punkten zu modifiziren, und dadurch eincrscits den im Laufe der bisherigen Anordnung zum Vorschein gekommenen Mängeln abzuhelfen, andererseits hinsichtlich wesenilicher Bestimmungen cine größerre Klarheit und Vollstän- digkeit zu erzielen. Der treugehorsamste Ministerrath is hierbei vorzüglich darauf bedacht gewesen, die Grundsäße des öffentlichen und mündlichen An- flageverfahrens vor Geschwornen mit größerer Konsequenz zur Geltung zu bringen, dur Vereinfachung und Beschleunigung der Prozedur den Straf- gesehen eine größere Wirksamkeit zu verschaffen, und sowohl im Allgemeci- nen, als insbesondere hinsichtlih der Rechtsmittel den Kläger mit dem An- geklagten völlig gleichzustellen. Die wesentlicheren Modificationen, deren die Veroidnung vom 18. Mai 1848 über das Verfahren in Preßsachen un- terzogen wurde, bestehen darin, daß die Gerichtsbarkeit über die im §. 1 derselben bezeichneten Uebertretungen Richtern und zwar denjenigen, welche über {were Polizei-Uebertretungen zu erkennen haben, übertragen, die Kompetenz dieser Richter und der in den Fällen eínes durh den Juhalt einer Druclschrifi begangenen Mißbrauches cinschreitenden Preßgerichte fest- gestellt, das Gericht der dem Prinzipe des Unfklage-Prozesses widersteitenden Verpflichtung, in Folge einer Beschlagnahme auch ohne Klage das Straf verfahren cinzuleiten, enthoben, die Einleitung eines Justructioas-Ver-

fahrens von dem Antiage des Klägers und dexr erkannten Nothwendigkeit abhängig gemacht, sür das Justructions-Verfahren statt der unpassenden Hinweisung auf das alte Kriminal-Untersuchungs-Verfahren eine entspre- chendere Norm gegeben, die schnellere Einleitung der Haupt-Verhand- lung gesichert, für die Beobachtung des gehörigen Anstandes bei den Ge- rihts-Sizungen die geeignete Vorschrift gegeben, der Vercitelung der Verhandlung durch das Ausbleiben von Geschwornen, Zeugen oder Sach- verständigen vorgebeugt, die Ausübung de3 Necusations-Rechtes, \o wie der ganze Vorgang bei der Bildung des Schwurgerichtes und bei dcr öf- fentlichen Verhandlung genauer geregelt, die Zulässigkeit des Nekurses im Zuge des Verfahrens näher bestimmt, dem Kläger der Rekurs gegen die gerichiliche Verweigerung der Einleitung des Straf-Verfahrens, einer Verhaftung oder Beschlagnahme cingeräumt, und der Strafantrag für alle

Fälle dem Staats - Anwalte als dem Wächler des Geseyes vor- behalten wurde, Ueberdieß wurden aus der Verordnung vom 418, Mai 1848 in die neue Vorschrift jene Bestimmungen nicht auf-

genommen, welche die Bildung der Geschwornen-Listen betreffen, da hierüber

nach Erlassung dès Gemeinde-Geseßes ein besonderes provisorisches Geseh,

welches bereits vorbereitet is, Ew, Majestät zur Allerhöchsten Sanetiou vorgelegt werden wird,

Hiernach un!erlegt der treugehorsamste Ministerrath die anruhende Vor- schrift über das Verfahren in Preß-Ucbertretungsfällen mit tem allerunter- thänigsten Antrage, Ew. Majestät wollen die Erlassung dieser Vorschrift zu genchmigen und das hierüber zu erlassende Patent Allergnädigst zu voll- ziehen geruhen,

Wien, den 14, März 1849.

Schwarzenberg m. p¿- Stadion m. p. Krauß m, p. Bäch m. p. Cordon m. p. Bruck m. De Thinnfeld m. P- Kulmer m. p. Hierüber crfolgte die nachstehende Allerhöchste Entschließung:

„Jch genchmige, daß für die Kronländer, für welche das Patent vom 13, März 1849 gegen den Mißbrauch der Presse erlassen wurde, die von Meincm Minuisterrathe beantragte Vorschrift über das Verfahren in Preß- Ucbertretungsfällen unter Aufhebung der provisorischen Verordnung vom 18. Mai 1848 über das Verfahren" in Preßsachen in Wirksamkeit geseht wérde, und vollziche unter Einem das Patent über die Einsührung dieser Vorschrift,“

Olmüt, den 14. März 1849,

Franz Joseph, m. p.

Endlich bringt die Wiener Ztg. noch folgenten Vortrag des Ministeriums über die Ausübung des freien Vereinigungs- und Asso- ciations-Nechts :

Allergnädigster Herr! Der §. 7 des Patentes vom 4, März 1849 über die durch die angenomnzene constitutionelle Staatsform gewährleisteten poli- tischen Nechte lautet :

„Die österreichischen Staatsbürger haben das Necht sich zu versammeln und Vereine zu bilden, insofern Zweck, Mittel oder Art und Weise der Versammlung oder Vereinigung weder rehtswidrig noch" staatsgefährlich sind. Die Ausübung dieses Nechtes, so wie die Bedingungen, unter welchen Ge- sellshaftsrehte erworben, ausgeübt over verloren werden , bestimmt das Gesetz.“

Bis zu dem Zeitpunkte, in welchem ein solches definitives Gesey zu Stande kommt, erachtet der Ministerrath die Erlassung von provisorischen Bestimmungen nach Maßgabe des §, 120 der Neichsverfassung, welche gecignet sind, das Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherung der Staats- bürger vor Benachtheiligungen mit dem Nechte der Vereiningung und Asso- ciation in Einklang zu bringen , für dringend geboten,

In der allgemeinen Association ruhen die Grundfesten des Staates, in den Privat - Associationen die belebenden Elemente des Handels, der Jndu- strie , _der Wohlthätigkeit und jeder Entwicklung, somit der öffentlichen Wohlsaghrt.

dgie Fin der Associgtionsgeist im edelsten Sinne die Millionen des ben A Sa purGhringt, wenn jeder österreichische Staatsbürger , abgesc- eines Mitgliedes Bgon und Nationalität, sich der Rechte und Pflichten Stolz bewußt wirt Ôl einen großen unv herrlichen Staatsgesellschast mit , dann werden die erhabenen Absichten, welhe Euer Ma-

jestät ih : f: , Erfüllung geuehung der Reichsverfassnng oom 4, März 1849 bescelten, in

Aus der Quelle des Segens fließt häufig auch der Fluch, und wie die Vereinigung zum Guten das Größte schast und fördert , so ‘liegt in- der Vereinigung zum Bösen die Vernichtung und Zerstörung.

Die Erfahrung lehrt, daß je größer das Maß der freien Bewegung der Mitglieder eínes Staates is, desto kräftiger die Handhabung der voll- ziehendcn Gewalt sein müsse z jene findet ihre Gränzen nur ia dem Geseße, diese auch in der Oeffentlichkeit ihrer Mittel und der Verantwortlichkeit ihrer Organe. i

Allgemein bekannt sind Washingtons Ansichten über die politischen Klubs, Das republikanische Frankreich hat sein Dekret von 25. Vende- B an TI, und sein strenges Gesey ‘von 28, Juiller 1848 und dem Plane der Regierung, alle Klubs zu schließen, wußte selbst die Opposition E D Ns sur le clubs fevr, 1849 entgegenzustellen, welches, das Geseg A E fei H O mit Entschiedenheit den Grundsag der steten Kontrolle dis L S E E dieNegierungsgewalt durchführt, die unbedingteste Fi 1h A DES A Ungen sordert, den Zutritt an Qualificationen

indet, jede Affiliation der einzelnen Klubs untersagt, und der Einsprache des Regierungs-Kommissars die vollste Wirksamkeit fichert

Jn der That muß bci allen Wohldenkenden die Ücberzeugung Wurzel fassen, daß, wenn das Prinzip der Oeffentlichkeit die Seife eines freien Staatslebens is, diese Oeffentlichkeit niht bloß den Aften der Regierung gegenüber gefördert werden könne, sondern auch von der Regierungsgewalt beanspruchi werden müsse, daß die politishen Brwegungen und alle Verei- nigungen der Staatsangehörigen ihrer Einsicht und der allgemeinen Beur- theilung offen liegen.

Wo die politischen Meinungen in der Presse ihr tausendfaches Organ finden, wo sie in der Gemeinde-Verwaltung, in den Landtagen und endlich auf dem Reichstage ihre durch freie Wahl berufenen Vertreter finden und zur geseßlichen Geltung in den höchsten und wictigsten Gemeinde- und Staats-Angelegenheiten gelangen können, da bedarf es wahrlich nicht ge- heimer Verbindungen, um ihnen die Gelegenheit des Ausdruckes zu ge- währen.

Aber auch solche Vereinigungen , welche anderc, als politische Zwecke verfolgen, dürfen der verantwortlichen Exekutiv-Gewalt nicht unbekannt blei- beu, denn dieselbe kann nur aus allen Erscheinungen des öffentlichen Le- bens die vorwaltenden Wünsche und Bedürfnisse erkennen, und daraus den Anstoß nehmen für deren gefeylice Befriedigung im verfassungsmäßigen Wege zu sorgen, :

Viele industrielle Unternehmungen und auf Gewinn berehnete Gefell- schaften wirken so tief und nachhaltia auf die Vermögens - Verhältnisse und alle Rechtsbezichungen der Staatsbürger und auf den öffentlichen Kredit ein, daß sie, ohne dem Systeme einex gehässigen Bevormundung der Privat- Oekonomie zu huldigen, selbst bei tem Bestande der freiesten Verfassungen, in den Bereich der legislativen Gewalt gezogen und von deren Genchmi- gung abhängig gemacht werden. : . Nach ihrer Ausdehnung und Wichtigkeit werden dieselben auch in Oesterreich in die von der Reichsverfassung im fünften und sechsten Abschnitte bezeichneten Landes - oder Reichs - Angelegenheiten falle

Hier is die Regelung durch ein Gesez von großer Schwierigkeit , eben darum, weil es um die sorgfältigste Scheidung der Juteressen der Allgemein- heit und des möglichst freien Verkehrs des Einzelnen im Handel uud Wan- del zu thun istz ein umfassendes Geseh fann nur nach gewissenhafter Prle fungen und Revision der über die Bildung und Genehmigung solcher Ver- eine bestehend Vorschriften zu Stande gebacht werden. E :

Von diesen Jdeen geleitet glaubte der Ministerrath Eurer Majestäe bei- folgendes provisorisches Gese zur Höchsten Genehmigung chrfurchtsvoll vor-

gen zu sollen, n :

O Llaivélt zunächst im 1, Abschnitte die nichtpolitischen Vereine 88, 1—2z von diesen werden hon derzeit diejenigen blos dem Privatüber- cinfommen überlassen und an keine Genehmigung gebunden, bei welcher die berührten Rücksichten nicht eintreten , und nur die Anzeige ihrer Bildung und Errichtung wird den Unternehmern zur Pflicht gemacht: rücksichtlich der übrigen wichtigen Vereine , insbesondere aller auf Gewinn berchneten Ver- cine und aller Actien-Unternehmungen wurden einstweilen aus den erwähu- ten Gründen die derzeit bestehenden Vorschristen aufrecht erhalten.

Es fönnte wohl nur böser Wille in dieser Anordnung eine andere Ahb- sicht erblicken , als dic Vorsorge, daß nicht shwindelhafte Unternehmungen, wie cine traurige Erfahrung uns gelehrt hat, zur Theilnahme verlockcn, und daß die nachfolgenden Verluste und Zerrüttungen, bei der Geneigtheit der Regierung auch dort die Verantwortlichkeit auszubürden, wo hie ohne allen Einfluß geblieben ist, ihr mit Bitterkeit zur Last gelegt werden.

Der 11, Abschnitt §§. 3—29 behandelt die politischen Vereine.

Untersagt sind nur jene, welche den Strafgeseyen zuwiderlaufen, oder sich in eincm Zweige der Geseßzgebungs- oder Exccutivgewalt eine Autoritaë anmaßeu (§8. 6). i: A E N

Es liegt in der Natur dieser Gewalten, daß sie nicht zersplittert, nicht durch entgegenwirkende Gewaltèn gelähmt sein könven, daß nicht im Staate ein Staat si bilde, und störend in die Verwaltung eingreise, Besprechung, Beurtheilung, Tadel der Regierungs-Maßregelu, Vorschläge zu Aenderun- gen im geschlichen Wege, Petitionen u. st, w. sind wesentlich unterschieden von Anordnungen und Erlässen, welche, unter der Masfe ciner nicht bestc- henden Autorität, die Unbefangenen verwirrcn und als Afterge]eße den ge- fährlichsten, weil scheinbar motivirten, Widerstand gegen das wahre Gesetz organisiren,

Solche Schritte, welche eigentlich den gesetzgebenden Körpern Hohn

sprechen, können nie geduldet werden, und eben I Juden wir in allen Gesezgebungen über politishe Vereine das Bervot der 2 liation (6: 15). Wenn das. Recht der. reten, en S fussion in Rede und Schrift überall gewahrt is, 19 {au eim! DCl-

zweigung und Verbindung der einzelnen pollttsGe, Vêrene nur aus gehe men Motiven geschehen, welche ein gefährliches Nez von Krästen, e au Theil unbewußt einer unbefkaunten Leitung folgen, über die Länder zu Ils nen und die Handhabung der geseßlichen Ordnung Zu ershwcren oder un- glich zu machen vorhaben. : E: : n R a Bestimmungen des Gesehes betrifft, 0. Yat man im wesentlichen die Errichtung politischer Vereine und ihxen Bc stand nur an die Bedingung der Aumeldung, der Bildung cines ordentlichen uns nach der Natur der Sache in mchrxeren Fällen allein verantwortlichen Borstan- des (§8. 3, 4, 7, 8, 9 und 12), an die unbedingte Oeffeullichkeit (§, 10) und die daraus fließende Zulassung S R Das B dén Mis 1H * {oi - (Sto SS, 3 4) getnup, S ebl 2 pE e p Ne M n r I P das bewaffnete Erscheinen in der A, lungz- Frauenspersonen sind unbedingt, auch als. Zuhörerinnen, ASE jährige als Mitglieder und Theilnehmer von politischen Vereinen ausge- Sie 510 10! L [plosan: (96 9 lnerbiingen dieses Gesepes und die Straf-Sanctionen aa Uebertretungen (§§. 17—29) unbefangen gcprüst und E L lih mit der französischen bestehenden und projektirten Se Majestät Zis glichen werden, so zeigt cs sich, daß der Ministerrath O s Pia Bestimmungen ehrfurchtévoll einzuführen gros u UdE: ftrè 2 von vexatorischer übertriebener Acngstlichkeit und Harte g Nautrdifète wohl aber häufig milder (wie z. B, in Nichtforder R aus schlitiun L und der fortlaufenden Ergänzung aller Mitglieder, B ea A Va Mít- Minderjährigen auch von der Zuhörerschaft, in N Oi E gliedschaft 2c.) geeignet scheinen, die Pflicht der Dic ( g g genüber dem Vereinrechte zu wahren.

i itig seinz die Regierung will Auch hier muß das Vertrauen gegensei ( | j keinesweges in vornhinein in jedem politischen Vereine ein Organ der Um

i i i icht in dem Abgeord- zpartei vermuthen, die Vereine sollen aber auch nicht geor N meln die Behörde in ihre Versammlungen etwa sendet, um sich ihr

Recht an der Oeffentlichkeit und den „Schub der Gesehe zu sichern, im vor-

inein ei eindlihen Spion erblicken. ; h Me EDEL T Absaye über Volfsversammkungen Ce Gu& ging

H ¡hen bi entwickelten Ansi 7 - der Ministerrath von den gleichen bisher en f Le is der

ie Gefahr von Massenanhäufungen verkennen, Z

De uis A U gelernt hat, daß in solchen fast jede Leitung A möglich is und der wohlmeinend|ke Zweck oft vereitelt wird, ja pldß- lich. in das Gegentheil umschlagen fann. Ein zufälliges Ereigniß, ein ü benves Woiî eine fühne Aufforderung fann eine Versammlung, rh vielleicht rößtentheils aus wohlgesinnten Elementen besteht, umwande in s ine willenlos nactaumelnde Masse, in welcher E nige fanatisirt , vun- bede terrorisirt und Hunderte von Neugierde getrieben dem gegebenen An- stoße blindlings folgen-

Bewafsnete Bolksversammlungen, die schon in ihrer Benennung den

aggressiven Charakter andeuten, können daher nie, andere nur nah Benach- richtigung der Behörde geduldet werden, welcher im Junteresse der Ordnung Da Recht zustehen muß, selbe zu untersagen und. auseinander gehen zu heißen.

Zur Wahruyng der freien Berathung der Volksvertreter auf den Land- und Reichstagen kanu an dem Sige und im Umkreise ihrer Versammlungen während ihrer Dauer feine Volksversammlung zugelassen werdenz und es wird keinen Gutgesinnten befremden, wenn das Geseßz nicht das Petitions- ret, aber die Form der Anbringung der Petitionez beschränft und überhaupt bei dem Mißbrauche des Versammlungsrechtes auf die in allen Geseßggebungen vorkommenden Bestimmungen der Strafgeseye hin-

weist,

Der IV, Abschnitt enthält nur allgemeine Bestimmungen.

Ès is derin der Grundsay ausgesprochen, daß die Uebertretungen die- ses Gesetzes nur von richterlichen Behörden abgeurtheilt werden können, die Umwandlung der Geld - in Arreststrrafen normirt und der Verfall der ersteren zum Besten der Armen in die Gemeindekassen ausgesprochen, weil auch hier, wie überall bei Feststellung von Geldstrafen, der Ministerrath den Gedanken fern halten will, als könnte irgend ein - fiskalishes Jnteresse bei Verfolgung der Uebertreter und bei ihrer Verurtheilung obwalten,

: Geruhen Ew. Majestät in Erwägung dieser Gründe dem beifolgenden Patente Allerhöchstderen Genehmigung zu ertheilen,

Wien, den. 15. März 1849,

Schwarzenberg m, p., Stadion m. P-, Bach. m. p., Krauß m. p.,

Cordon m. p., Bruck m. p., Thinnfeld m. p,, Kulmer m. p.

__ Ueber diesen allerunterthänigsten Voitrag ist nachstehende Allerhöchste Cntschließung erfolgt : :

___¡„Zch ertheile dem von Meinem Ministerrathe beantragten Patente über die Ausübung des freien Vereinigungs - und Versammlungsrechies Meine Genehmigung.“ }

Olmüg, den 17, März 1849,

Franz Joseph m. p.

Nnusland.

Großbritanien und Jrland. Parlament. Unter- haus - Sißung vom 19, Mrz. Der Kriegs-Secretair Herr Fox Maule zeigte zuvörderst an, daß die Regierung in Zukunft keine Dssizier - Patente in der Land.- Armee ohne vorherige Examina ertheilen werde, und daß ein zweites Cxamen vor Erlangung des Capitains - Ranges eingeführt werden solle. Das Haus verwandelte si hierauf in einen Subsidien - Ausschuß und Herr Sox Maule beantragte die Bewilligung der einzelucn Posten des Kriegebudgets. Er verlangte, wie s{chon erwähnt, für diejes Zahr 103,254 Mann, 10,000 weniger als voriges Jahr. Obgleich die Aussichten weniger bedrohlich seien, als voriges Jahr, jagke er, fo jei doch eine größere Verminderung nicht rathsam, zu- mal da die in den Kolonicen stationirten Truppen weniger zahl- reich eien, als in früheren Jahren, was er durch Zahlen nach- wies, und auch im Jnland zur Erhaltung der Ruhe und Ord- nung eine gewisse Anzahl Truppen stationirt sein müsse, um hin= reichende Mittel bei der Hand zu haben, den. Requisitionen der Civil-Behörden entsprechen zu können. Diese Aufforderungen seien im vorigen Jahre, wegen der chartistischen Bewegungen, häufiger gewescn, als gewöhnlich, und namentlich hätten die Fabrik=Distrikte öfter Truppen beansprucht. Es erregte einige Heiterkeit, als der Nedner auch Liverpools, des Sibes der auf Reduction der Armee dringenden Finanz =- Reform =- Association, als einer Stadt er- wähnte, die nicht weniger als sechsmal um militairischen Schuß und sogar einmal um eine starke stehende Garnison eingekom= men war. Die Zahl aller im -Jnlande stationirten Truppen be- laufe sich, bêmerfte der Minister, auf 53,000, nämlich etwas über 27,000 in England und Schottland, und 25,500 in Irland. Nur wenn diese Anzahl unter den Waffen bleibe, sei es möglich, die Trup- pen in den Kolonieen zur gehörigen Zeit abzulösen. Deshalb er- klärte sich der Kriegs-Secretair auch gegen Herrn. Hume, der die Armee noch um 14,000 Mann vermindert wissen wollte. Das ganze Kriegs-Budget beträgt dieses Jahr 6,142,211 Pf. St., 378,624 Pf. St. weniger als voriges Jahr. Das Kriegs-Budget für 1835, welches Herr Cobden als Normaljahr für seine Reformpläne annimmt, war 5,906,782 Pfd. St. Herr Hume vertheidigte seinen Antrag auf fernere Verminderung des Heeres, tadelte die Junterventions- manie, empfahl eine Verminderung der Garnison in den Kolonieen und forderte die Regierung auf, den Requisitionen der Civil- Behörden, welche zu eifrig im Herbeirufen militairischer Hülfe seien, weniger bereitwillig zu entsprehen. Ueber die Verminderung der Besaßungen in den Kolonieen stimmte Sir W. Molesworth mit Herrn Hume überein, und auch-Herr Cobden sprach sich in diesem Sinne aus, der außerdem noch gegen den Grundsaß sprach, daß eine Armee nöthig sci, um das Volk im Zaume zu halten, und diesen Grundsaß für einen gefährlichen er- flärte. Die Civilbehörde genüge dazu bet guter Organisation und wenn man die gerechten Wünsche des Volks befriedige. Ihm ent- gegnete Lord I. Ru \\ ell, daß Herr F. Maule den gerügten (Grund- saß, daß die Armee nothwendig sei, um das Volk im Zaume zu hal- ten, gar nicht aufgestellt habe. Derselbe habe, und mit Recht, gesagt, daß im vorigen Jahre die Civilbehörden häufig Truppen zur Erhal- tung der Ordnung requirirt hätten, nicht um das Volk, sondern um Unzufricedene und Bösgesinnte, welche Tumult und Plünderung wollten, im Zaume zu halten. Es sei Verleumdung, mit diesen Leuten das englische Volk zu vcrmengen. Er gab zu, daß in eini gen Kolonieen viellcicht eine zu starke Besaßung scin könnte; aber Sir W, Molesworth scheine cin anderes Ziel im Auge zu haben, als die Regierung. England besiße ein großes Kolonialreich, und Sir. W. Molesworth zeige, wie es zu verkleinern ci. Wenn dieses Ziel das wahre sei, so lasse sich allerdings das. britische Reich all: málig auf diese beiden Juseln einschränken. Das Haus genehmigte hierauf die verlangte Truppenzahl und eine Reihe Posten des Kriegs budgets, Die weitere Verhandlung wurde vertägt.

Wissenschaft und Kunst,

Köuigliches Schauspielhaus.

Leßte Gastrolle des. Fräul. Auguste Bernhard. (Den 23, März.)

Eine: Schauspielerin, die mit Shakesveare's „Julia“ auf der berliner Hofbühne debütirt, sordert. die, Kritik heraus, und würde sehr aufgebracht sein, wenn sie nicht noch einen Gang mit ihr machte, Der Kothurn war heute, wie ein Bo lästige Ueberschuhe, im Korridor abgelegt. Also zum Soccus, Wir sahen sie als. „Christoph““ im Schauspiel „Die Verwai- sten oder Christoph und Nenate“, nah Auvray frei bearbeitet von C, Blum, und in der Benedixschen Bluette „Eigensinn““.

Die Wahl jenes Schauspiels, wenn es freie Wahl war, seßt den Ge- \chmack der jungen Dame schon in ein zweifelhaftes Licht. Eine mora- lische Erzählung vom „Verfasser der Ostereier““ mit ihrer Natürlichkeit und Kindlichkeit, kann immerhin auch einen, Erwachsenen unterhalten, aber bieses Schauspiel ist ein bunt bemaltes. Osterei ohne Junhalt; ein loser Knabe hat die Dotter mit einem Strohhalm, herausgezogeit und ein breites Rüh rei daraus gemacht, ohne Salz und Pfeffer, Einem französischen Gaumen mag das schmecken, denn seine Lieblingswürze ist dabei nicht, gespart: flingende, oder vielmehr klingelnde Worte und Phrasen, wie: gloirs, or-

E R E E

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gueil de la pauvreté, élan d’un coeur généreux wu. \, wv, Die Bravaden des -anmuthigen Knaben mögen sich auch im Munde einer jungen franzö- sischen Schauspielerin der Variétés ganz artig anhören, ins Deutsche über- seßt verlieren sie aber alles Aroma und werden lächerlih, Dem Ueberseyzer soll damit kein Vorwurf gemacht sein, denn wenn Tieck und Schlegel den deutschen Text geliefert und Göthe ihn bearbeitet hätte, so würde der Eín- druck doch kein anderer.

Sollte dies Fräul. Bernhard nicht auch gefühlt haben? Vielleicht. Aber es is doch gar zu dankbar für eine wohlgebaute, junge Schauspielerin im Knabenanzug aufzutreten , 0 ein reizender , muthwilliger Cberubino ist gleich. der Liebling von Jung und Alt beiderlei Geschlechts, es wird so viel geklatscht das ist das punctum saliens. Die Franzosen haben zu dem Behufe eine Anzahl Dramen erdacht, in denen solbe Kostüm-Nü ck- sichten die erste Liebhaberrolle spielen, Ein pariser Straßenjunge , oder gar ein junger Voltaire, Richelieu, ein sechszehnjähriger Louis XIV,, ein berühmter Mann mít langen Locken, hübschem Mädchengesicht und Blouse wcr kann da widerstehen? Das große Publikum nicht, Sogar große Schau- spiclerinnen nicht, denn bekanntlich spielte Charlotte von Hagn solche Nollen sonderlich gern. Was sie that, wollen wir Fräul. Bernhard nicht zum Vorwurf machen , warum hat sie aber nicht eine béssere der Art zur lezten Gastrolle genommen? Doch wir wollen auch mit Christoph vorlieb nehmen. Es is ein licben8würdiger Wildfang, aber in Pondichery müssen doch. die Schulen noch sehr mangelhaft sein. Ein wahres Glück, daß er selbst sagt: „ich sehe ein, ih müß noch viel lernen.“ Fräul. Bernhard würde unzweifelhaft eine weit bessere Schauspielerin geworden sein, wenn ihr Aeußeres von der Natur minder freigebig ausgestattet wäre. An Talent scheint es ihr (im Lust - und Schauspiel) nicht zu gebrechen, ihre Bewegungen sind meist angenchm, unverkennbar is aber, daß sie für dasjenige Publikum hauptsächlich spielt, welches jeder anmuthigeu Gestalt mit einigem theatralishen Anflug Beifall giebt, und überhaupt viel klatscht. Jhre, von Kraft und Fülle strogende Altstimme weiß sie nicht zu beherrschen, und selten gelingt es ihr, wie im Stücke, die wilden Pferde zu bändigen, Das Haus war ziemlich leer, Am Schlusse wurden Alle gerufen,

Konzert-Nevue. Konzert-Soiré der „Euterpe““. Geistliches Konzert in der Matthäi - Kirche.

(Den 22. März.)

Im dritten Abonnements - Konzert der „Euterpe“/, das am Donner- stag im Englischen Hause statifand, wurde zuerst cine Sinfonie vom Grafen von Westmorland vor,c ührt, Das Werk schließt sich im Styl älteren Meistern, wie Pleyel, Haydn, an, ist durchweg von leichtem, ge- fälligem Fluß und zeichnet sich auch durch eine wirksame Jnstrumentirung vortheilhaft aus. Als den gelungendsten Sah bezeichnen wir das Finale, das jedenfalls die abgerundetste Form und den s{hwungvollsten Jnhalt ent- faltct, obgleich auch das Adagio und besonders das Menuett, mit dem hübschen Flöten- Solo im Trio, a1s ansprechende Musifstücke gelten dürfen. Das Ganze, ungemein faßlih gehalten und für Jedermann bei erstmaligem Hören sogleich verständlich, sprach daher allgemein an, und die einzelnen Säge, namentlich Menuctt und Finale, erfreuten sich lauten Beifalls, Nach dicjer Sinfonie, die übrigens von dem braven Orchester dexr „Euterpe“/, unter Wiepreccht's sicherer Leitung, durchaus zu Dank exekutirt wurde, hörten wir eine Arie aus „Don Juan.“ Fräul. Z\chiesche trug sie, mit Ausnahme einiger Stellen, bei denen der Athem nicht gut berechnet war, zur Zusfrie- denheit vor, so daß ihr verdiente Anerkennung nicht schlte, Eine sehr an- zichende (vielleicht die anziehendste ) Nummer des Abends bildete das dar- auf folgende Pianoforte - Konzert von E. M. von Weber, gespielt von Herrn Löschh orn. Wir haben diese Composition, die allgemein unter dem Name „Konzertstück““ bekannt ist , schr oft und vou den berühmtesten Vix- tuosen spielen hören, müssen aber gestchen, von dem Vortrage derselben selten so befriedigt worden zu scin, als diesmal. Das Spiel des Heirn Löschhorn zeugte von dem inzigsten Verständniß des geistoollen Werkes uud licß naznentlich an Sicherheit, Leichtigkeit, Feinheit und Zartheit nichis zu wünschen, wogegen wir, den stark instrumentirten Orchester - Partieen ge- genüber, mitunter eine entsprechende kräftige Färbung vermißten. Mög- lih, daß der Flügel, dessen sih der Spiclcr bediente, in dieser Beziehung den Vortrag nicht begünstigte, wie es uns denn überhaupt scheinen will, als wenn die Kisting schen Jnstrumente, troy ihrer anderweitigen Vor- züge (oder vielleicht auch wegen derselben) für Orchester - Behandlung weniger geeignet seien. Nach dieser ungemein beifällig aufgenommenen Piece sang Frl, Zschie sche die „Guaden-Arie‘“’ aus „Nobert der Teufel“, ein Vortrag, der indeß hinsichtlih der Harfenbegkleitung leider etwas verun- glückte. Wie wir hören, soll aber weniger der Spieler, als das fremde Zustrument, worauf er spielte, die Schuld der Verunglüfung tragen. " Desto

ÉErfreulicheres in jeder Bezichung bot die folgende Leistung des Herrn Jul, Stahlknecht, der ein Violoncell-Konzert eigenèr Composition zum Besten gab. Was legßtere, die Composition, betrifft, so ist das Ganze efffeftvoll für das Jnstrument zusammengestellt und fördert namentlih im Adagio und im Rondo einzelne schr anziehende Partieen ans Licht. Das Spiel angehend, so bewährte Herr Stahlfknecht seine anerkannte Geschicklichkeit auf dein shwicrigen Jnstrumente wieder aufs glänzeudste, indem er nicht nur durch ungemeine Sicherheit (die sich nur im äußerlichen Auftreten fast zu sehr bekun- dete), sondern vorzugsweise auch durch zarten und scelenvollen Vortrag alle Hörer zu fesseln wußte. Zum Schluß des Konzert, daß übrigens fast zu reichlich ausgestattet war und die gewöhnliche Zeitdauer über schritt, kam cine Ouvertüre von Adolph Stahlknecht zur Ansführung, die nämliche, welche wir neulich im Opernhause hörten. Das Werk, cfektvoll instrumentirt, wie es ist, erfreute sich auch hier wieder der Theilnahme des Publikums um so mehr, als cs in wirklich sehr gediegener Weise und mit größter Präzision crefutirt wurde. Ueberhaupt bekundete das Orchester der Euterpe seine ungemeine ‘Tüchtigkeit und Bildungsfähigkei: an diesem Abend wieder in böherem Grade, und können wir demselben die entschiedenste Anerkennung für scine trefflichen Leistungen zu Theil werden lassen. L

Am nämlichen Abend (eine Stunde früher ) sand ein geisilihes Kon- zert in der Matihäikirche stait, dessen wir {ließlich noch ganz in der Kürze Erwähnung thun wollen. Der Stern sche Gesang-Verein, Frau Köster, Herr Ha upt und andere ehrenwerthe musikalische Kräfte Berlins hatten sich an demselben durch Orgel - und Gesangs - Vorträge betheiligt, so daß nicht nur der wohlthätige, sondern auch der künstlerische Zweck der Vers anstaltung in erfreulichem Maße dadurch erreicht wurde,

M usikalisches.

Berlin, Der Komponist des „Diamantikreuzes,“ Herr Siegfried Saloman, beabsichtigt, am nächsten Donnerstag, den 29, März, ein großes Vokal- und Justrumental-Konzert im Saale des Königl, Opernhau- ses zu geben, in welchem einige seiner hier noch nicht gehörten Compo- sitionen zur Aufführung kommen sollen. Königliche Sänger, Mitglieder der italienischen Oper (Sgua. Fodor, Sgr. Labocetta), sowie der Pianist Herr Theodor Kullak und die Königl, Kapelle werden das Unternehmen unterstüßen, und steht daher cin anziehender Fonzert-Abend mit Gewißheit zu erwarten,

Auch der hier anwesende Musikdirektor Heinrich Dorn aus Köln wird uns nächstens in einem Konzert mit seinen Compositionen bekannt machen, während uns zwei andere, durch Frl. Karoline Caspari und die Damen Crelinger und Köster, zu veranstaltende Konzerte ganz nahe (Sonnabend und Sonntag) bevorstehen,

Eisenbahn: Verkehr. Leipzig-Dresdener Eisenbahn.

Die Bewegungen im Jahre 1848 im Vergleich zu den vorhergegangenen 9 Jahren.

Die Leipzig-Dresdener Bahn hat gleich anderen Bahnen einen

Verlust in ihrer Einnahme im Jahre 1848 gegen die vorhergegan=

genen Jahre gehabt. Es wurden in dem abgelaufenen Jahre be=

wozu jedoch 5182 Rthlr. für 6143 Personen auf den seit dem 2. Oktober eröffneten, bis ‘jeßt noch nicht. sehr entwickelten direkten Ver- fehr zwischen: Berlin einer=-, Leipzig und Dresden:anderérscüts} "und?" 14525 Rthlx. für Militair-Transporte, Extrafahrten 2c. kommen, {*! daß sich die Gesammt = Einnahme aus dem: Personenverkehr: auf 337,279% Rthlr. béläuft. Jm Jahre 1847 wurden befördert 490,863: Personen für cine Einnahme von ‘382,312 Rthlxr. 24 Ngxr., oder weniger pro 1848: 19,578 Personen mit einer Mindereinnahne von 45,033 Rthlr. 6 Ngr. ;z im Jahre 1846 wurden befördext 488;610- Perfonen für 379,469 Rthlr. 5 Ngr., mithin - ébenfalls ‘*wenig@ 1848 gegen 1846: 17,325 Personen mit einer Mindereinnahme: von 42,189 Rthlr. 20 Ngr.; auch gegen die Jahre 4843, 1844 ünd!1845 steht das Jahr 1848, wenn auch nicht immer in der Anzahl ver beförderten: Personen, so doch aber in der daraus hervergegangenen Einnahmé, und zwar gegen 1843 um 1183 Rthlx. 28 Ngv.-, “gegen: 1844?um 16,722 Rthlr. 8 Ngr. und: gegen 1845 um:.25,011- Rthlr:24Ngr. zurück. Dieses hat aber seinen Grund - in - der: wenigen! Benußung- der I. und Il. Klassez es wurden. im Jahre 1848 núr etwas über l pCt. in der 1. Kl, 1847 13 pCt; =—! gegen :14 chpEt.. n der I Kl. 1847 etwa 20 pCt. und 85 pCt.'-in ‘der L KRL?/ befördert, Es benußten die ganze Bahn von einem Ende zum an- deren 98,805 1847 119,139 Personen, über die Hälfte aller Reisenden, nämlih 248,873 wurden mit den Güterzügen beför= dert. Der Güterverkehx hat ebenfalls gegen das Jahr 18417 eine Minder - Einnahme von 25,498 'Rthlr. gezeigt. Die Brutto=- Einnahme betrug 278,099 Rthlr, und im Jahre 1847 I O h für allerhand Spesen gehen hiervon ab für das Jahr 1848 23,961 Rthlr, und für das Jahr 1847: 24,147 Rthlr., \o daf diè Netto-Einnahmé“ pro 1848: 254,138 Rthlr. und 1847 : 279,450 Rthlr. beträgt. “Die Brutto-Cinnahme von 1848 zerfällt in folgende Theile : für Fracht= gut 133,143 Rthlr., für Produkte 71,9114 Rthlr., für Salz 32,555 Rthlr. gleich 1847 für Eilgut 10,900. Rthlx.- 344 Rthlrx. mehr als 1847 für Postfracht 5371 Rthlr. 101 mehr als 1847:

, für Gepädck-Ueberfracht 4591 Rthlr., für 239 Equipagen 2808 Rthlr. 1847 wurden befördert 558 Stü für 6837 Rthlr,, 1846. 793 Stück für 9912 Rthlr. —, füx Vieh 16684 Rthlr\,/ hierzu: fommen noch 15,151 Rthlr. für den direkten Berlin-Leipzig-Dresd=- ner Verkehr. Wie sich der Güterverkehr in den leßtverflossenen Jahren gestaltet hat, geht aus folgender Aufstellung hervor , wobet: vie Centnerzahl auf 1 Meile Transportweite angenommen ist.

Ctr. Ctr. Rthlr. Rthlr. 1839: 3,850,223 84,632 1840: 6,885,369 Mehr geg. 143,917" Mehr geg. 39: 3;035,146 39: ‘59,285 1841: 8,901,337 40: 2,015,968 183,512 40: 39;595?: 1842: 11,680,938 41:/: 2,779,604! 212,536 44: 29,044 41843: 11,684,622 42: 3,684 225,043 42:1. 12487“ 1844: 11,657,787 Wenig: geg. 226;141 43: . 413098 43: 26,835 i 1845: 12,786,913. Mehr geg. 242,034 44: 15,893 44: -1,129 4126 E 1846: 165,337,543. 45: 2,250,630 273,914 45: 31/880 1847: 17,477,382 46:1: 41/839,8497 303/597 46: 29,683 1848: 15,240,413 Wenig. geg. 278,099 Wenig. geg. 47: 41,936,979 47: 25,498

Die Magdeburg-Leipziger Bahnstrecke, für welche jedoch das Ergebniß des leßten Quartals nur auf einer Abschäßbung beruht brachte eine Einnahme von ca. 41,536 Rthlr., 1847 ‘abrr AR 98A Rthlr., oder wéniger 1848: 7445 Rthlr. Die Wagenbau “Añ- stalt, welche für eigene Rechnung 19- Personen =, 103 Pack=" ünd ‘4 neue Postwagen lieferte und für 7 fremde“ Bahnen Bestéllungën ausführte, hat einen Gewinn von 24,926-Rthlr. abgéèworfen. Frit Jahre 1847 betrug der Gewinn 28,338 'Rthlk., oder“ weniger pro 1818: 3312 Rthlr. Es hat sich sonach, wie aus Vorstéhenbëm her vorgeht, im Jahre 1848 gegen 1847 die Personenzahl aúf dier Häupt- bahn um 4, die Einnahme dafür um 135, die Centnerzahl um 14 die Brutto- Fracht - Einnahme um 87 und die Einnahme auf dét magdeburger Strecke um 15 Prozént ‘verriïgert." —' 'Sélt“ deitt ers sten vollen Betricbsjahre 1840 stellt sich nach den Rechnungs Ab= schlüssen die Einnahme, Ausgabe, Rein - Ertrag und gezäölte Divi-

dende folgendermaßen: Reiner Getvinn nah Abzug der Actien- und?

Einnahme. Ausgabe. Reinertrag. Anlcihezinsen und: des? y u nim. Boh igung v. F Nthlr. Rthlr. Rthlr. N ® Ktblr, dki 1840 482478 248931 234/247. 903 1841 319,338 253,631 265,707 20,274 1842 554081 259,659 294,422 44,422 1843 604,027 290,247 313,780 63,780 1844 613324 292911 320,413 70,413 41845. 630,079. 817,118. 312.964 62,961 18346 674,464 356,218 318,246 68,246 1847 748,354 401,972 346,382 91,382 1848 die wirkliche Einnahme und Ausgabe kann noch. nitht fest-

gestellt werden. Siehe unten. : Das Minimum der Postentschädigung von 10,000 Rthlrn. ist jedoch in dem Jahre 1844 durch nachträgliche Entschädigung-- auf- 15,000 Rthlr. erhöht worden, welches auch in allen nachfolgenden; Jahren stattfand. Es wurde von dem Ueberschusse dés - Jahtes: 1842 die erste Dividende von % pCt. mit 18,750 Rthlrm. géFählt: und 8884 Rthlr. zum Reservefonds zurückgelegtz; im! Jahre 4843: wurde 1 pCt, Dividende mit 45,000 Rthlrn. gezahlt" und*411,756! Rthlx, dem Reservefonds überwiesen; desgleichen " wurde* im Fahre 1844 1 pCt. Dividende gezahlt und 13,0827 Rthlt.' vem Rescrvk=: Fonds zugeschrieben ; im Jahre 1845 wurde ebenfalls 1, pCt; Di- vidende gezahlt und 11,592 Rthlr. dem Reservefonds Guta selben im Jahre 1846 dieselbe Dividende und 12,649 Rthlr. zum Reserve- fonds z im Jahre 1847 wurde 15 pCt. Dividende mit 67;500 Rthlx gezahlt und 18,276 Rthlr. dem Reservefonds zugerethnet. '—" Die Ausgaben des Jahres 1848 sind, obgleich) die Einnähwken sich ver# mindert haben, nicht unbeträchklich gestiegen. Die Baßhnmuiterhältung erfordexte die bedeutende Summe von 178,365 Rthlr,, welches “eins Folge der fortgeschten Erneuetïung von Schwellen und“ Schienen, ferner der Erneuerung des Holzwerks der Muldenbrücke und ‘end= lih auch der Umwandelung- des Zschöllgu-Viadukts in cinen Damm (mit gewölbten, gegen das Eindringen des Wassers geshüßten Boz gen von Quadersteinen.) Jm Jahre 1847 betrugen: die Ausgaben für diesen Titel 172,478 Rthlxr. und im Jahre 1846 ‘nur 114/5514 Rthlr,, also mehr im Jahre 1848 gegen 1847ch: 5877" Rthlx. ind gegen 1846: 66,814" Rthlr, Die Lokomotiven - Repardtur kostete 25,930 Rthlr., was gcgen 1847 ebenfalls 7121 Rthlr.“ ‘mehr be- trägt, dagegen hat die Lokomotiven =- Heizung: cine Ersparniß von 3476 Rthlr. ergeben, dieselbe kostete 1818: 49,236 Rthlr, „und 1847: 52,712 Rthly. Pro Meile im Jahre 4848. 215 Ngr. odrr 2 Nar. 7 Pf. weniger als 1847. Die Zugkraft üm .Ganzanierfow derte 100,170 Rthly. over 5724 Rthlr. -mehè* als 1847; * Die“

fördert 471,285 Personen für eine Einnahme von 330,645 Rthlrx.,

gen - Reparatur erforderte die Summe von 17,622 Rthlr. vbber 4439 Rthlr, weniger aks im Jahre 1847. I N