1849 / 87 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E SRMRIS I E

H E A E ApN

Et) en j 10 f S M

at dem von Turin zur Verständigung mit Rom und artet s Lorenzo Valerio 10,000 ann Trup- pen und 7000 Freiwillige versprochen, außerdem noch die toscani= schen Gränzen selbst zu decken übernommen.

Die Abgeordneten von-Rom und derjenige von Piemont, Lo-

renzo : Valerio, haben am 16. Márz eine lange Konferenz mit E

, ehabt und sind darin über die Vereinigung aller Le E ch Staaten zu gemeinsamer Bekämpfung des Fein= des übereingetommen.

Moldau und Walachei. Bucharest, 23. Februar, Def B l,) Das russische Ministerium hat an alle seine Repräsen- tanten im Auslande nachstehende Cirkular-Depesche erlassen:

Da die Nachricht von -dem Einmarsch unserer Truppen in Sieben- bürgen zu falschen Auslegungen Veranlassung geben kann, so erhalten Sie hierüber folgende Aufklärungen. Es is Eo bekanut, welche Greuel- thaten von den ungarischen Jusurgenten in Siebenbürgen begangen worden sind, welche unter der Anführung des flüchtigen Polen Bem von der öster- reichishen Arm:e in neuester Zeit dahin zurückgedrängt worden sind. Der Schreck, welcher durch solche D Ausschweifungen in der ganzen Um- gegend von Hermanstadt und Kronstadt verbreitet worden war, und der

ausgenblickliche Mangel an Streitkräften, der die öfterreichishen Generale-

außer den Stand setzte, die Einwohner dieser beiden Städte, die, so zu \a- gen, unseren Vorposten vor Augen liegen, vor Brand und Plünderung zu schügen, hatten die genannten MIEC vermocht, durh das Organ ihrer vorgesezien Behörden den kommandirenden General unserer Truppen um Beistand zu bitten, Die österreichishen Generale ihrerseits hatten in der- selben Absicht zu erfahren gewünscht, inwieweit sie, im Fall sie es bedürften, auf eine Verstärkung von E Seite rehnen könnten. Dem General Lüders, der darüber dem Kaiser Bericht erstattet hatte, wurde auf Befehl Sr. Majestät geantwortet, daß er in dem Fall, wenn die Städte Kronstadt und Hermanstadt ernstlich von einem Einfall der ungarischen Jusurgenten de- droht wären und wenn die österreichische Regierung für den Augenblick die Mittel nicht besäße, sie gegen so großes Unglück zu üßen, ermächtigt sei, ein hiu- reichendes Truppencorps in diese beiden Städte zu werfen; daß er dies aber nur im Fall einer unvermeidlihen Not wendigkeit thun solle, und nicht anderes, als auf das ausdrücklihe Ersuchen der vorgeseßten österrei- chishen Militairbehörde. Als nun nach erhaltener eventueller Ermächti-

422 -

ung die Gefahr, welche den beidên Städten drohte, bringender Tar in Folge eh Vortheils, den ‘die Jusurgenten bei Modiasch nten hatten, und als die dringenden Bitten der Einwohner ferier Städte an un- - seren kommandirenden General \ich wiederholten, begleitet von einer uffor- derung in aller Form der Generale Puchner und urter, da glaubte Ge- neral Lüders, nicht länger Wünsche unerhört lassen zu dürfen, die ihm auf solche Weise ausgedrückt waren. Ær ließ also demgemäß die beiden Stätte mit Truppen-Abtheilungen beseyen, deren Zahl und Waffengaitung von den österreichischen Generalen vorher bestimmt worden war.

„Die Ankunft dieser Truppen wurde von den Bewohnern mit den leb-

durch sie nur temporaír sein kann, Unsere Generale haben bereits den Befehl erhalten, sie ungesäumt zu räumen und rier, über die Gränze zu gehen, sobald die Gefahr vorüber is, in der sie s{webten.

‘mx Laut der Neuen Preußishen Zeitung Nr.-69 vom 21. März d. J,- haben am Dia been Mae etwa hundert Stu= denten mit {warz = roth = goldenen Armbinden und. florumwidckelten Stäben den Friedri Shain besu, Da, bei feierlichen Aufzügen der Studirenden -akademische Geseye in Betracht kommen, fand si die haftesten Freudensbe eugungen gefeiert, vorzüglich aber von der deutschen unterzeichnete Stelle veranlaßt , der behaupteten Thatsache nachzu= Bevölkerung dieser Städte, denen mit Recht vor der rohen Grausamfeit | forschen, hat aber bisher nichts in Erfahrung bringen können, was der Szekler bangte, Unsere Soldaten wurden mit offenen Armen empfan- , der fraglichen Nachricht zur Be ründung diente.

a man kam ihnen mit Brot und Salz entgegen, und cine Menge deut- Berlin, den 29. März 1849.

er und walachischer Fämilien, welche: im Begriff standen über die Gränze A Vai ju fichen beeilten iee in ihre Heimat zurtickzukehrên, -nachdem sie ‘jeyt D er Rektor der Sig FORIERA Universität,

eben und Eigenthum gesichert sahen. „So ist der ei Thatbestand in seiner nackten Wahrheit! Sie “r : werden M érseben 7 Vas a aiser, índem er den Eine einiger / Königliche Schauspiele. Truppen nah Siebenbürgen erlaubte, einzig und allein aus Gründen der Freitag, 30. März. Jm Schauspielhause. 52ste Abonnements Menschlichkeit hierzu bewogen wurde, ja daß es si hier um nichts an- A : Suk M A in 5 Aufzügen, von K, Guh= nfang ha r. i : Sonnabend, 31. März. Im Schauspielhause. 53ste Abonnements= Vorstellung: Egmont, Trauerspiel in 5 Abth., von Göthe. (Frau

ders handeln konnte als um eine lokale Maßregel, die weit entfernt is mit | kow. der bewaffneten Jntervention in die inneren Angelegenheiten des östexreichi- Lina Fuhr: Klärchen.) Anfang halb 7 Uhr. Siebenbürgen einer materiellen Hülfe von unserer Seite bedürfen : R T sollte, Lebt schon Herr in Ungarn, wird die Rebellenherrschast Königsstädtisches Theater. seßung doch nur momentan sein können, ohne dadurch die Jnsurrection vor von Ed. Stiegmann. f dem’ gänzlichen Fall zu retten , - der ihrer wartet, So furz aber auch eine Sonnabend, 31. Márz. (Italienische Opern -= Vorstellung.) usik von Mozart. Anfang en Behörden vermeiden wollen.

Berli ne

schen Kaiserstaats etwàs. gemein zu haben. Dieser is zu mächtig, wie er

es in der neuesten Zeit CUeE ig dur die Energie bewiesen at, mit

der er nah einander vier Jusurrectionen unterdrückt hat, als daß -er in

in kurzer Zeit ihr Ende erreichen, und wenn es auch Bem durch Freitag, 30. März. Zum 72stenmale: Die Töchter Lucifer's,

die Uuläbglichfet der österreihishen Streitkräfte gelungen wäre, | Großes phantastisches Zauberspiel mit Q in 5 Abtheilungen

Hermannstadt und Kronstadt “einzunehmen, so hätte diese Be- | (12 Tableaux), von W. Friedrich. Musik omponirt und arrangirt

olche Occupation - gewährt hätte sie wäre hinreichend gewesen, dem Mord . ,

E der Plünderung diese lübenta Städte Pr E geben ‘und dieses L it magico, Oper in 2 Akten.

un Unglück eben haben wir in Ueberein immung mit den österrei i- Sonntag, 4. Apr. (Neu einstudirt): Die beiden Ra chtwandler, oder: Das Nothwendige und das Ueberflüssige. Posse mit Gesang

in 2 Akten, von J. Nestroy.

„Das allein war der Zweck - des Einmarsches Unserer Truppen und eben daher versteht es sih von selbst, daß die Besezung der beiden Städte

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Börse vom 29, März. e: far

VW echsel- Course. Brief. | Geld, Amatordalt 4 b Pes Gips deé} «- 250 Fl. Kurz n 143 do es C E 250 FI1. 2 Mt. | 1425 Mainbürs ¿a4 es Von e ofe eis 300 L. Kurs 1503- 1507 do Ce Se A A 300 ML. | 2, 1503 | 1504 LODOOD: « ues 6s e Ce N Ee 1 Lst. 3 Mt. 6 253 6 251 R 00 00s e oes et os e C E 300 Fr. 2M. 8145 812 Wien m 20e E 150 F1 2 Mit. 86 MUSEUULS «a Cte eh a e N U M 1560 71. 2 Mt. 1013 S BéoSlau e otel ei Ne R, at 100 Thir 2 Mt. is 997 Leipzig ia Courant im 14 Thlr. Fuss . « 100 Tur 7 L TM: L Fraukfurt a. M. südd. W..........., 100 Fl / 2 Mt. 56 24/56 20 P SLOIBP S e eat cas 0B UCo Ums 100 S8Rh1. 3 Wochen _— 104%

Tnländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal - Papiere und Geld- Course. i

|Zf.| Brief. | Geld. |Gem. : Zf.| Brief.

Preuss.Fre1w. Anl 5 [1005 | Pomm. Pfdbr," 33 93 St. Schuld-Sch. 3¿| 80 797 Kur- u, Nm. do. 35| Seeh, Präm. Sch. —| 99% | Schlesische do. 345] K. u.Nm. Schuldv. 35| _— do. Lt. B. gar. do. 33 i Borl. Stadt-Obl. 5 | 985 | Pr, Bk-Anth -Sch|—| 887 do. do. 32 Ep E :

Westpr. Pfandbr. 33| 8473 Friedriched'or, |— 137; Grossh. Posen do. 4 | 963 | And. Goldm.à 5th. | 125% do. do. 3¿| 80% | —— Discento. _— |

Ostpr. Pfandbr. 3; 907 89%

Auständische Fonds.

Russ. Hamb. Cert.| 5 | Poln. neue Pfdbr./ 4 | 915 | do.beiHope3.4.8./5| | do. Part. 500 F1./4| 73 | 721 do. do. 1. Anl. /4| }| do. do. 300 FI.|—| | 975 do. Stiegl. 2.4.A./ 4 | 86 | Hamb. Feuer-Cas.|3{| _— do. do. 5.A./4| _— do. Staats-Pr. Anl|—| do, v. Rthsch.Lst.| 5 | * [105% Holl. 25% Int. 25| _— do.Poln. SchatzO.| 4 | 71 703 Kurb. Pr. 0.40th.|— | 27 do. do. Cert. L.A.| 5 | 82 817 Sardin. do. 36 Fr.|—|

do.do.L.B. 200FI.|— Pol. a. Pfdbr. a.C.| 4

N. Bad. do. 35 FI.|— | 15%

Eisenbahn-Actien.

Stamm- Actien. Kapital. S z Prioritäts - Actien. | Kapital. g z E15 | á s E: Tages - Cours. Der H Onerirag YirA nach “A PeEanninn, 2-9 D L Ls Sämmilliche Prioritäts-Actien. werden durch S S Die mit 34 pCt. bez. Actien sind v. Saat ‘gar. [S [i jübrliche Verloosung à 1 pCt, amortisirt. i Berl. Anh, Lit. A. B. | 6,000,000| 4 | 4174 E; Berl.-Anhalt. .…...... 1,411,800 | 4 87% B. - de. Harabus ¿-...… | 8,000,000 | 4 |— 491 n. do. Hamburg... 5,000,000 | 47] 91 6. 903 e. do. Stettin - Stard . | 4,824,000 | 4 | s4t G do. do. II. Ser | 1,000,000 47 do. Potsd.-Magd. .. | 4,000,000 | 4 |— |54 bs. do. Potsd.-Magd. .… | 2,367,200 | 4'| 834 bes. Magd.-Halberstadt .… | 1,700,000 | 4 |— |109 s. do. do. -. | 3,132,800 | 5 |-94 bs. do. Leipziger .……... | 2,300,000 | 4 | bei do. Stettiner... 800,000 | 5 | 1025 a Halle - Thüringer. | 9,000,000 | 4 |- 2 | 483 6. L gdeb „Lolpaigor Gi 1,788,000 4 as E Cöln - Minden 13,000,000 | 3{|— | 755 bz. Halle - Thüringer...“ / 4,000,000 44 { G. do. Aachen... 4,500,000 | 4 |— |48'8. : Cöln -Minden..….... 3,674,500 45 923 6. Bonn-Cöln.…...,. «.. | 1,051,200 | 5 |— |.102 6. Rhein. v. Staat gar. | 1,217,000 / Düsseld. - Elberfeld... | 1,400,000 | 4 | do. 4. Priorität .… | 2,487,250 | 4 S Steele - Vohwinkel ;.. 1,300,000 | 4 |— |33 z. do. Stamm-Prior. | 1,250,000 | 4 —_ Niedersehl.Mürkisch, | 10,000,000 | 35| TIX bs. Düsseldorf-Elberfeld. | 1,000,000 | 4 S tse: do: * Zweigbahn 1,500,000 | 4 | es j Niederschl. Märkisch. | 4,175,000 | 4 | 86 bs. Obersch]. Lit. A... "| 2/453,100 35 65 | 90% ‘6. 91 be. v. B, do. do. 3,500,000 | 5 | 98k a 4 bz do. Litt. B. 2,400,000 | 35/65 | 90% & 91 bs. u. B do. 1]. Serie. 2,300,000 | 5 | 935 bz. Cósel- Oderberg: :.. -|:1,200.000 | 4 | (E | do. Zweigbahn 252,000 45 anti Breslau - Freiburg... |.1,700,000 | 4 |— N do. do. 248,000 | 5. | 80 B. Krakau- Oberschl . «- | 1,800,000| 4 |— |37 B. Obersehlesische .…... 370,300 | 4 Berg.-Märk. .…..,.... 4,000,000 | 4 54; E. Krakau - Obersch]. 360,000 | 4 | 71 B. Stargard -Posen „…... 5,000,000 | 3{| | 707 6. ¿ B. Cosel - Oderberg. 250,000 |-5 —_— Brieg - Neisse.. 1,100,000 | 4 ie S “L E s 88 &. b.-Wittenb. .…. | 4,500,000 | 4 -| 0. do. II. Ser. } Ae M : Breslau-- Freiburg. 400,000 4 -- ¿ Berg. -Märk.. ....... 800,000 | 5 | 97 a Quittungs - Bogen. : i ale, Aachen - Mastricht .… | 2,750,000 | 4 |30 Bil Dia uo Î Ï 5s ; 58 Ausländ. Actien. Leipzig - Dresden ……. | 4,500,000 | 4 | : G Ludw.-Bexbach 24 FI, | 8,525,000 | 4 | 86; 6. Pestker.…....: 26 FI. |18,000,000| 4 |— V 334 «J Aen e M: A _— Friedr. Wilh.-Nordb. | 8,000,000 | 4 |— | 331 34 bz. u. 4. msterd.-Rotterd. FI. „500, E a _— \ A ) M : Mecklenburger Thlr. | 4,300,000 | 4 |— | 328 B. -

Schluss-Course von Cöln-Minden 752 6. von Preussischen Bank-Antheilen -863 a 874 88 a 87% br.

Die Börse war heute durch die Sieges-Nachrichten der Oesterreicher in Italien ausvergowöhnlioh günstig erregt, uñd es zeigten sich vornehmlich für Sank-Antheile, Nordbahn, Köln-Minden

viele Käufer. Das Geschäft war ziemlich belebt, und die Stimmung blieb nach einigen kleinen

: Auowärige Börsen. :

Breslau, 28. März. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 962 Gld, Friedrichsd’or 1134 Gld. u. Br. . Louisd'or 1125 Br. Poln. Papiergeld 93% Br. Oesterr. Banknoten 88% 5 bez. u. Br. Staats\chuldscheine 794 Br. Seehandlungs = Prämien - Scheine a 50 Rihlr. 997 Br. Pos. Pfandbriefe 4proz. 96 Gld., do. 35proz. 804 Br. Schles. do. 3¿proz. 895% Br., do, Litt, B, 4 proz. 917 bez. u. Br., do. 33 proz. 82 Br.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 915 Br., do. neue 4proz. 91 Br., do. Part. - Loose a 500 Fl. 74 Br., do, Bank = Certif. a 200 Fl. 135 Br. Russ.-Poln. Schaß-Oblig. a 4 pCt. 702 Br.

Actien: Oberschles. Litt. A. und Litt. B. 90 Br. Bres= lau-Shweidn.-Freiburg. 792 Br. Niederschles.-Märk, 71% Br., do. Ser, III, 94 Br. „Ost - Rhein. (Köln - Mind.) 742 Br, Sächs.= Schles, (Dresd.-Görliß) 75 Br, Neisse-Brieg 34 Br. Krakau- eiGlel 344 Br, Friedrich - Wilhelms - Nordbahn 31x u. 75

G. . 5 .. 68. Wien, 27. März, Met. 5 roz. 85%, 4, %. Aproz. 673, x,

25proz. 441, %, / 14 A y bett 4 A 454. Anl. 34: 142%, 4, 143. 39: 89

§, U 97. Glo 90 y 64. Uy 60%, 4 ) n. 1 21 91. Mail. 63, { 24. 1125109 60%, 61, 61k. Pesth G f B. A. 1120. 23

Amsterd. 159 G. Augsb. 114% Br., 2 G. Frankf. 14144 Br., 1135 G, Hamb. 169 Br., 1682 G. London 11.33 141.30. Paris 136% 4. i Auf die raschen und {entschiedenen Siege über die

tuten, anfangs fest, wichen gegen Ende und blieben meh Bude s Geld. ; : n

Frankfurt a. M., 27. März. Die Börse wq mehreren Fonds flau geftimmt, Vorzüglich vieles E e n Gattungen gedrüdckt. Es wurden darin verschiedene Verkäufe be- wirkt. Auch waren die belg. Oblig, a \pan. und zuin Theil die Partial-Loose, so wie F. W. Nordba

48 war die Börse sehr animirt ; Fonds und Actien belicpo itmonte- al

chwankungen doch gut und fest.

gelrigen Notirung angeboten. Alle übrigen preishaltend. Nach der örse zum Theil etwas matter. -

Oesterr. 5 proz. Met. 724 Br., 713 G. Bank-Actien 1152. 1148. Baden Partialloose a 50 sl. 474 Br., a 35 Fl. 274 Br., 27 G. O 26s Br., 265 G. Sardinien 27 Br. Darmstadt

Markt: Berichte. Berliner Getraideberiht vom 29. März. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nah Qualität 52—56 Rthlr. Roggen loco 24—25. Rthlr,

90 Fl. 69 Br., 68% G., 25 Fl. 22 Br., 215 G. Spanien 3 proz. {wimmend 23—-245 Rthlr. 214 Br., 215 G. Polen 300 Fl. Loose 962 Br., 500 Fl. Loose » pr, Frühjahr 82 pfd. 224 Rthlr. Br., 22 G. 734 Br., 734 G. Friedrich Wilhelms - Nordbahn 334 Br.,. 323 » Mai

uni 23 R Br.; 225 G. » d /Juli 24 Rthlr. Br., 233 G.

» uli /Aug. 25 Rthlr. Br., 245 G. Gerste, große loco 21—22 Rthlr.

G. Bexbach 714 Br., 71 G. Köln - Minden 75 Br., 74x G.

amburg, 27. März. 3L'‘proz. p. C. 784 Br. u. Gld. St., Pr. Oblig. 84 Br. E. R. 102 Br. Stiegl. 82 Br. u. G. |- ) Dán, 67 Br,, 664 Gld. Ard. 9 Br., 8% Gld. 3proz. 21 Br., » leine 17—19 Réthlr.- s 20% Gld. Hamb.=Berl, 904 Vr. Berged. 6745 Br. Alton.-Kiel Hafer loco na Qualität 13—14 Rthlr. 4-6 865 Br., 864 Gld, Gl.-Elmsh. 25 Br. R.-Neum. 90 G. Meck- » - pr, Frü E 48pfd. 13 Rthlr. Br., , lenb. 33 Br., 32% Gld. Rüböl loco 145 -Rthlr, Br, 145 G. Wesel, Paris 187. Petersb, 33%, London 13. 83, Am- » pr, März 144 Rthlr. bez.

L

: 1 z. » Mär ril 142 Rthlr. Br., 14 bez. u. G. sterdam i Bea Frankf. 88%, Wien 171. Breslau 1522. Louis ine A Aprit/ Mai 15 Kehl, Br, 13% G. Das Wehselgeshäft war still; das Geld reihlich. Fonds und » “Mai /Juni 135 a as A Actien bei Saiee Bd fes i: Ÿ d j h ». uni / uli 1 Rb e, n Tae G Ard. 17, 164 3pe Ob 30 Da l E Vie Ae de 24 M /Sept 135 Rihlr. Br, 131 G. rd. 17, 163. roz. 302, 30. ass. 35. ort. 4proz. 28, ¿A t w/ 2 As “R. j 4proz. Holl. - 79, Me. 312. Peru 69, 5 », Sept. /Okt. 135- Rthlr. Br, 13% G.

» Oktbr. /Novbr. 13% Rthlr. Br., 13 G. . Leinöl loco 115 Rthlr, G. ; » Lieferung p. April /Mai 103 Rihlr. ‘Br., 105 G.

Engl, Fonds waren bei sehr geringen Geschäft stationair. Cons. a. Z. eröffneten zu 913, x und fand Käufer und Verkäufer zu 91. Von fremden Fonds sind Peru bedeutend gestiegen.

2 f s Cons s. _ Spiritus loco ohne Faß 144 Rthlr. verk. u. Br. @ E L Be A Geschäft fest. Cons. p » April /Mai 144 an verf. Amsterdam, 26. März. Der Handel in holl. Fonds war | ». Mai/Juni 154 Rthlr, Br., Nt niht bedeutend; die Stimmung war im Allgemeinen eiwas flauer. » Juni /Juli 13% Bit, Br., + 5 G qn fremden waren span. ebensalls mehr angeboten, Russ. u. ‘öst. » li /Aug. 164 Rihlr, Br. :

fast unverändert. Süd-Amerik. E ü vin ide Piecen

, S2 P7r0oz. neue . pan. rd. 7 Vie” e 6g L x pussen 4 proz, 81x. Stiegl. ahE _Dest, Met, 5proz. We E %. Mex. 30%, 3, 4. Peru 443, 5

Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei- gers sind Bogen 35—38 der Verhandlungen der ersten Kammer und Bogen 46 und 47 der der zweiten

i u, berbacher, unter dex

dure 34; ndon 2M. ‘11° 992 20% G. Wien 314 Br. Frankf. | Kammer ausgegeben worden. t 11° U burg 343 G, Petersburg, A M E S, 14.975 G, Ham

——— D E x 7 i Drudck und Verlag der Dekerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei, E L i Beilage

[|

„gen und die Akten nebst dem abgesepten Beschlusse dem Gerichts-Kommissa-

Beilage zum Preußi

523

pem y p)

Inhalt.

Deutschland.

Preußen. Berlin. Geschäfts-Regulativ für die Kreisgerichte im De- partement des Königlichen tyr Mind u Natibor, Desterreich. Wien. Das neue provisorisde Gemeinde eseß, Adresse an’ das Ministerium, Das Urtheil ge en die Theilnehmer am Morde Latour's, Provisorisches Repressivgeses gegen den Mißbrauch der Presse und über dieAusübung des Vereins - und Versammlungsrecÿts. Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen,

A u sland.

rankreich. Paris, Die Wahllisten. Vermi tes, Großbritanien und JFrland. e Die Ministerium ermisctes, Griechenland. Athen. Zahl der in Griechenland lebenden Deut-

schen, Wissenschaft und Kunst.

Köni liches Opernhaus. (Die Zauberflöte.) Konzert-Revue. Musi- e

alisches, Verein für mitt alterlihe Kunst.

Die berliner gemeinnügzige Baugesellschast,

Börsen- und Handels-Nachrichten. Eisenbahn - Verkehr.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 28, März. Das Justiz-M iniste- rialblat t enthält das Geschäfts-Regulativ für die ois eide im Departement des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Rati or.!

Jedes Kreisgericht zerfällt in zwei ‘Abtheilungen,

Die erste Abtheilung bearbeitet die streitige Gerichtsbarkeit in allen Ci- vil- und Strafsachen und die Generalien, welche Ou ausschließlich die zweite Abtheilung Au os j :

_Sie zeichnet ihre erfügungen, so weit sie niht von einzelnen Depu-

tationen und Kommissarien ergehen:

: („Königliches Kreisgericht

e Abtheilung.“

Der Direktor is, sofern das Appellationsgeriht nicht ein Anderes be- stimmt, immer Vorsigender dieser Abtheilung. Bei der ersten Abtheilung müssen vorhanden sein: -

A, Für die Civilsachen: j

1) eín oder mehrere Kommissarien zur Verhandlung und Entscheidung der Bagatell- und Jnjuriensachen z

2) eine oder mehrere Deputationen zur Verhandlung und Entscheidung der übrigen Civil-Prozeßsachen.

B. Für die Untersuchungssachen :

1) eín oder mehrere Kommissarien zur Verhandlung und Entscheidung der im §. 27 der Verordnung vom 3, Januar 41849 bezeichneten, \o wie der Polizeivergehen;

2) eine Abtheilung zur Verhandlung und Entscheidung der im §. 38 der Verordnung vom 3, Januar 1849 aufgeführten Verbrechen ;

3) eine Abtheilung zur Beschlußnahme über den Antrag auf Versegung in den Anklagestand bei schweren Verbrechen (8. 76 der Verordnung vom 3, Januar 1849); s

4) eiue Abtheilung für die schweren Verbrechen bei denjenigen Gerichten, welche der Siy von Schwurgeríchten sind (§. 60 der Verordnung vom 3, Januar 1849). /

Die Mitglieder dieser ersten Abtheilung des Kreisgerichts können zu mehreren der sub A und B bezeichneten Kommissionen, Abtheilungen und Deputationen gehören. Sie werden von dem Kreisgerichts - Direktor stets auf, ein Kalenderjahr ernannt und dem Appellationsgerichte gur Genehmi- gung angezeigt; in Fällen der Verhinderung oder nöthigen Aushülfe steht die Substitution dem Direktor zu, ;

Den Vorsißenden des Schwurgerichts ernennt der erste Präsident des Appellationsgerichts. # :

4

§. 3, Die ggreite Abtheilung bearbeitet die unstreitige Gerichtsbarkeit, also auch die Vormundschafts-, Kuratel-, Nachlaß- uno Hypöthekensachen.

Den Vorsigenden der a sp. den Stellvertreter des Direktors ernennt das Appellationsgericht auf Vorschlag des Direktors, i Die Geschäfte dieser Abtheilung werden von dem Kreisgerichts-Direk- lor ín der Regel nach geographischen Bezirken vertheilt. Es bleibt jedoch vorbehalten, gewisse Geschäftsgegenstände, z, B, Hypothekensachen, Einrich- tungssachen, die Aufnahme der Handlungen freiwilliger Gerichtsbarkeit 2c, enn Kommissarius für den ganzen Bezirk des Kreisgerichts zeitweise zu

ertragen. -

Die Reinschriften werden unterzeichnet :

i e(Königlichcs Kreisgericht Zweite e heilung.“

Es is zulässig, daß ein Mitglied der einen Abtheilung des Kreisge- richts auch bei der anderen als Richter in dem Falle thätig is, wenn dies zur Vertretung oder Aushülfe nothwendig wird,

. Unbedenkliche Verfügungen erlassen die Dezernenten ohne Vortrag im O Folgende Fälle unterliegen ia Follegialishen Beschluß- 1) alle Sachen, welche ein Mitglied der Abtheilung aus seinem Geschästs-

kreise dazu für geeignet hält, i j

2) brs adt nee der Direktor oder der Vorsigende der Abtheilung e bezeichnet,

3) Majorennitáäts-Erklärungen und Adoptions-Verträge, n :

) jede Veräußerung oder Erwerbung von Grundstücken sür Mündel

außerhalb der Er theilung, : ,

9) die definitive Genehmigung von Erbtheilungen und die Ausfertigung “von Erbes-Legitimations-Attesten, :

6) die Ansleihung ‘von Kapitalien des E Papifar-Depositerlums 7) alle Fälle, wenn ein Znteressent gegen eine Verfü ung remonstrirt.

Zur Erledigung dieser Sachen werden wöchentli Sizungstage bestimmt.

Die vor etragenen Sachen werden als solche von dem Dezernenten ín

der Ueberschrift der Verfügung bezeichnet,

Die an einem anderen Orte als dem Siye des Kreisgerichts wohnen-

den Richter (Gerichts-Kommissarien) senden in den Fällen, welche nah §. 5 r, 3 bis 5 und 7 einer Follegialishen Beschlußnahme unterliegen, die Ak- ten unter Beifügung eines motivirten Votums an das Kreisgericht, bei wel- hem alsdann dur den Vorgesepten der Abtheilung die Sachen vorgetra-

mindestens zwei

schen Staats-Anzeiger.

Freitag d. 30. Márz.

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rius zur Ausführung urüdgeschickt werden. Einzelne Sachen können von dem Vorsyenden der Abtheilung cincm anderen, als dem örtlichen Bezirks- richter oder Gerichts-Kommissarius zur Bearbeitung überwiesen werden. Außerdem gehören zur Kompetenz der Gerichts-Kommissarien : 1) die Bagatell- und Jnjuriensacen, und zivar die leßteren mit der im §. 20 der Verordnung vom 2, Januar 1849 bemerkten Einschränkung z 2) in auderen Civil-Prozessen ihres Bezirks dicjenigen Angelegenheiten, bei welchen es nicht auf mündliche Verhandlung und fontradiktorische Entscheidung vor-dem Kollegium ankommt, als: An- und Aufnahme der Klagen und deren Beantwortung, Abfassung von Ágnitions-Rejolutionen und Kontumazial-Beschei- den und deren Vollstreckung, vorläufige Anlegung von Arresten, Executions-Verfügungen aus schiedsamtlichen Vergleichen und Berstipungen auf Mandats-Klagen. eantragt in Jnjuriensahen eine Partei die Verhandlung vor dem Kollegium, (welches sodann über die Erheblichkeit des Antrags zu bestimmen hat), oder werden gegen ein Mandat solche - Einreden erhoben , die im Mandats - Prozeß überhaupt zulässig P oder ist in anderen Civil-Prozessen die Klage beantwortet, so endet der Gerichts - Kommissarius die Akten sofort zur weiteren Verfügung an das Kréisgeriht ab, ingleichen alle bei ihm einge- hende, nah §.13- der Verordnung vom 21, Juli 1846 zu verhan- ,_delnden Sachen ;

3) die Forstrügesachen z

4) die nach den Gesezen von Einzelrichtern zu entscheidenden Polízei- und peinlichen Vergehen ;

S) die Erlassung aller den Civilgerichten in Strafsachen nach §. 20 der Krimínal-Ordnung Uen vorläufigen Verfügungen, desgleichen

__ die Function eines auf- ntrag des Staats - Anwalts zu bestellenden _Untersuchungsrichters z- :

6) die Aufnahme von Gesuchen jeder Art, so wie die Anmeldung von Rechtsmitteln, welche Eingesessene des Bezirks in ihren Rechts-Ange- legenheiten zum Protokoll geben wollen, desgleichen die weitere Be för- derung derselben an die kompetente Gerichtsbehörde;

7) die Erledigung von Aufträgen jeder Art, welche das Kreisgericht oder das Appellationsgericht des Departements ertheilt.

Die Kreisgerichts-Kommissarien zeichnen ihre Entscheidungen und Ver-

fügungen : „Königliche Kreis erichts-Kommission.“ (Namens- Gri)

Wo es das Bedürfniß erfordert, wird das Appellationsgericht die Ab-

baltung von Gerichistagen an bestimmten Orten für bestimmte Zeiten und ezirfe anordnen, und nach dem lokalen Bedürsnisse festseßen, was an díe-

sen Gerichtstagen zu verhandeln is, ed

Es fönnen dem Gerichtstags - Kommissarius alle Geschäfte überwiesen

werden, wozu cin Gerichts-Kommissarius nach §6. 5 Fompetent i,

8g. 8, Die Gerichts-Kommissionen haben kein eigenes Depositorium, vielmehr wird die Depositalfkasse des Kreisgerihts unter unmittelbarer Aufsicht des Direktors und der von ihm zu ernennendén Kuratoren durch den Deposital- Rendanten am jedesmaligen Sihe des Kreisgerichts verwaltet, - Die aus- zuzahlenden Geldbeträge sind, wenn die Uebersendung -an die Interessenten iht durch die Post erfolgen kann, dem Gerichts-Kommissarius behufs der Auszahlung an die Juteressenten zuzusenden.

Die Gerichts - Kommissionen schicken die Mandate in der vollzogenen Reinschrift an das Kreisgericht, bei welhem sie dur den Mandaten-Buch- führer in das Mandateubuch eingetragen werden, VLezterer sendet die De- E euro olatte nach bewirkter ‘Eintragung an’ die Gerichts-Kommis- ion zurü. : : i 9

Üeber die Deposital-Verwaltung rüdsihtlih aller nit au pòrteur lau- tenden Dokumcnte bei den Gerichts-Kommissiönen bleibt die Ertheilung ei- nex besonderen Justruction vorbehalten. Zunächst wird bei einér jeden Ge- richts-Kommission ein Asservatorium nach: der Asservaten - Jnstruction vom 31. März 1837 für die Untergerichte, welche kein Kollegium bilden (Jahrb. Bd, 49, S, 265 ff., Zustiz-Ministerial-Blatt v. 1841 S. 272 2c.), cingerichtet,

H. 9, d

Alle Sporteln und sonstigen Einnahmen fließen gur Haupt - Salarien- Kasse des Kreisgerichts, aus der auch alle Ausgaben bestritten werden.

Die Neben-Kassen der Gerichtê-Kommissionen tverden nach §8. 79 bis 93 der Anweisung zur Verwaltung der gerichtliden Salarien-Kassen im Großherzogthum Posen vom 1, Januar 1835 eingerichtet,

§. 10. Die Subaltern-Geschäfte sind nah dem bisher eingeführten Reglement zu verwalten, ) : : Ein jeder Richter der zweiten Abtheilung erhält, so weit es erforderlich gn das Perfonal es gestattet, für seinen Geschäftskreis cin besonderes üreau.

§. 11.

Dem Direktor des Kreisgerichts stehen die Direktorial - Befugnisse über

beide Abtheilungen, die Deputationen und Gerichts - Kommissionen zu, er

fann daher au) in allen den Vorsiy übernehmen,

Dagegen ist für den prompten und ordnungsmäßigen Geschästsbetrieb

bei der zweiten Abtheilung zunächst der Vorsipgende dersclben verantwortlich, atibor, den 15. Februar 1849,

Königliches Ober-Landesgericht,

Vorstehendes Geschäfts-Regulativ wird nach erfolgter Revision hierdurch

zur Kenntniß der Gerichtsbehörden gebracht, :

Was die Kompetenz der follegialischen Deputationen von Kreisgerichten betrifft, so steht ihnen zu: '

1) die AON Bearbeitung der Nathlaß-, Vormundschafis- und Hy- pothekensachen ihres Bezirks , nach Maßgabe der §§. 3 und 5 des obigen Negulativs, mit Ausnahme derjenigen einzelnen Sachen, welche etwá das Kreisgericht speziell vor sich zu ziehen beschließt, nebst der Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit,

2) in Civil -Streitsachen und in Strafsgchen die Kompetenz der Einzel- richter, außerdem aber die lollegialische Verhandlung und Entscheidung der im §. 13 der Verordnung vom 21, Juli 1846 (Geseßsammlung O und 295) bezeichneten \{leunigen Civil - Rechtssachen, a a /

3) das Kreisgericht die pefugniß, in speziellen Fällen aus vorhandenen besonderen Gründen der eputation eine vor das Kreisgericht gehö- rende Civil- oder Straf-Sache zur Verhandlung und Entscheidung zu übertragen oder zu belassen, endlich

4) erhalten die Deputationen für ihren Bezirk eine vollständige Deposi- tal-Verwaltun , wogegen auf ihre Sportel - Kassen der §. 9 des Re- ulativs, jedoch bei bereits bestehenden Kollegien erst vom 1, Januar J. ab, ‘Anwendung findet.

Die Führung des Hypothekenbuhs über Güter, welche zu einem land- schaftlichen Kredit - Verbande gehören , verbleibt in der Regel den Haupt- gran, wenn die Besiger nicht selbst dessen Abgabe an die vorhandenen

eputationen oder Terr des betreffenden ezirks beantragen. -

Berlin, den 20, 9 ârz 1849, d Î er Justiz-Minister Rintelen

Desterreih. Wien, 25. Márz. Das neue provisorisch Gemeindegesebß L aus 177 Paragraphen. Die Genée in nach äufstei ender Stufenfolge in Orts=, Bezirks= und Kreisge- meinden gegliedert, deren Wirkungskreis scharf gesondert und deren

Konstituirung. und Repräsentation genau angegeben sind. Die fak-

tische Ortsgemeinde bildet die unterste Einheit. Jn der Regel wird die als selbstständiges Ganzes vermessene Katastralgemeinde. darum. ter verstanden; Stadt und Vorstädte bilden nur eine Ortsgemeinde.

In derselben unterscheidet man Gemeindeglieder und Fremde. Die

Gemeinde-Bürger sind diejenigen, die von ererbtem Grundbesiß, Gewerbe oder Erwerbe direkte Steuern zahlen oder von der Ge= meinde förmlih als solche anerkannt worden sind, Gemeinde-An=

den Gemeinde-Verband gehören. Offiziere, Staatsdiener, Lehrer und Geisiliche gehören in diese B je nach dem Orte ihres Auf= enthaltes sind sie Gemeinde - Angeh rigez - alle Uebrigen bilden. die Klasse der Fremden. Die Geburt begründet die Zuständig= feit zu derjenigen Gemeinde, in welcher bei ehelichen Kin= dern die Aeltern, bei unechelihen die Mutter Gemeinde= Glieder sind. Alle Gemeindeglieder haben, die Vertretung ausge= nommen, gleihe Rechte, gleiche Ansprüche, und alle tragen die glei= hen Lasten, Die Orts-Gemeinde wird durch einen aus der itte ihrer Gemeinde-Bürger und eines Theils der Angehörigen frei n wählten Aus\huß gewählt. Bei Bildung des Gemeinde-Ausschusses ist die Majorität der Jnteressenten maßgebend. Der Ausschuß wählt sodann unter si{ch mit absoluter Stimmenmehrheit den aus einem Bürgermeister und zwei Gemeinde-Räthen bestehenden Gemeinde=- Vorstand. Der Wirkungskreis der Orts-Gemeinde is verwaltend (Gemeinde-Vermögen, Gemeinde-Beamten, Polizei) und vollziehend (durch den Bürgermeister). Der Ausschuß verwaltet die Gemeinde und beschließt in allen ihren Angelegenheiten durch absolute Stim- menmehrheit. Das Verfahren ist öffentlih. Die Bezirks-Gemein- den werden durch die Ausschüsse ämmtlicher im Bezirk liegender: Orts=Gemeinden unter Vorsiß eines Bezirks-Hauptmanns und die: Kreis-Gemeinden in der Art gebildet, daß der Ausschuß eines jeden im Kreisgebiete liegenden Bezirks Einen Abgeordneten für dieselbe wählt, er Wirkungskreis der Bezirks- und Kreis-Gemeinden be-=

und respektive Bezirks-Gemeinden. Bei der Bezirks-Gemeinde tre- ten die Rekrutirungs-Angelegenheiten in das besondere Ressort. Der Kreisvertretung stehen unaufgefordert Anträge, aufgefordert Gut= achten zu. ; Eine Deputation, bestehend aus Mitgliedern des hiesigen bster= reihisen Patriotenvereines und verschiedenen wiener Bürgern, hat dem Minister « Präsidenten eine mit 30,000 Unterschristen bcdeckte Adresse au das Ministerium überreicht, welche, wie das Llo yd be- richtet, auf das wohlwollendste entgegengenommen wurde. Der er- wähnte Verein hat bisher eine Summe von 60,000 Fl. C. M. ge- sammelt und diese zur Deckung der Erwerbesteuer-Rückstände hiesiger ärmerer - Gewerbsleute- verwendet. Die Adresse lautet folgender=- maßen : j pen dem Programm vom 27, November 1848 hat der hohe Miníi- sterrath in der Reichstags - Sipung die Grundsäze veröffentlicht, nah wel- hen das Gesammt- Ministerium die constitutionelle Regierung anzunehmen entschlossen sei, um die freie Entwickelung der untheilbaren Gesammt - Mo- narchiz Oesterrei zu begründen und das Wohl aller Einwohner nah dem Grundsayze der Gleicbberehtigung in voller Wahrheit durchzuführen und dauerhaft- zu befestigen und in diesem loyalen Sinne festen Schrittes vor- zugehen und sich durch keine Parteisachen in Herstellung der Ordnung und Ruhe beirren zu lassen. Daß diese Grundzüge die wirklichen Gesinnungen der Mehrzahl der Einwohuer Oesterreichs sind, bezeugte die große Zahl der hierorts eingegangenen Lovalitäts - Adressen aus allen Provin- zen des constitutionellen Staates Oesterreichs , gegenwärtig in die erste Reihe der freien Länder in Europa getreten, wo der Mensch, das Naturrecht, die Gesege, der angestammte Monarch und diíe Dynastie, welche uns die freien Institutionen im März 1848 aus eigenem Willeu gegeben und garantirt hat, gleich gegchtet sein sollen, Diesen Grundsäßen gétreu, hat das hohe Gesammt-Ministerium den 4, Januar 41849 gegen den Entwurf der Grundrechte §. 1, welcher bezeichnete, „daß alle Staafts=« ewalt (Souverainität) vom Volke allein ausgeben soll,“ mit vollem Nechte feierliche Verwahrung, im ZJnteresse ber Staatsbürgerschaft (des Volkes) und der Dynastie am Reichstage eingelegt. Denn die Majorität der Be- völkerung Oesterreichs will im Sinne des März 1848 eine freisimige, con- stitutionelle Verfassung und Staats-Regierung, aber die exckutive Gewalt soll allein der Krone, die legislative Gewalt getheilt zwischen der Krone einerseits und den vom Volke gewählte 1 Vertretern andererscits seinz man hat jedoch nie gewollt, nie beabsichtigt, den Thron des Kaisers in Frage zu stellen oder einer neuen Bestätigung zu unterziehen und dem Volke ganz allein die exekutive und legislative Gewalt in die Hand zu geben, um Jra rungen und Mißverständnisse und permanente Ruhestörungen herbeizuführen oder E unterstüßen, indem die Erfahrung gelehrt hat, wie leicht die Masse des Volkes die Macht mit Gewalt veiwvewsele Handel und Gewerbe und den Wohlstand aller Einwohner bis an den Rand des Abgrundes führt und vernichtet. Wenn sich die Abgeordneten des Reichstages durch vorgenannte Minister-Erklärung vom M4ten d. M, ohne wirklichen Rechtstitel ee getre- ten fühlten, sogar die Volksrehte damit verlegt finden wollen und diesen Umstand als den Willen und die Meinung des Volkes darstellen und in der Siyung vom 8t:n d, M, zu einem mißbilligenden Akt gegen das Mini- sterium durch Besch!uß erhoben haben, so glauben die Einwohner von Wien als freie Menschen auch das Recht zu haben, ihre Ansicht öffentlich darüber aussprechen zu sollen, welche dahin lautet: Daß Gefertigte mit dex Mi- nister - Erklärung vom 4, und 8, Januar 1849 vollkommen übereinstimmen, indem weder im Wortlaute noch im Prinzipe derselben eine Beschränkung der Freiheit und der constitutionellen Rechte der Staatsbürger zu finden is, folglich aber jenen Deputirten, welche am 8, Januar d, J, für die Mißbilligung und am 10, Januar d, J, für den projektirten §, 4 der Grundrechte gestimmt haben, nicht beipflichten fönnen, indem diese edach- ten Minister - Erklärungen die aufrichtigste freisinnigste Aeußerung ist, die jemals ein Ministerium abgegeben hat, Es ist somit ein Glück, daß den 10ien d. M, durch Majorität am Reichstage der in Rede stehende §. 1 der Grundrechte gestrichen und als nit dahin gehörig bezeichnet worden is, Demnach On sih die Gefertigten verpflichtet, den fraftvollen Männern, welhe den Muth haben, die im Eingange genannten Grundsäye zu ver- theidigen’, hiermit bezüglich der Erklärung vom 4. und 8, Januar 1849 in Betreff des projektirten §. 1 der Grundrechte ihre vollkommene Zustimmung zu geben und zu erklären, daß sie nicht allein mit den Minister-Erflärungen voll fommen einverstanden, sondern die von Sr. Majestät dem Kaiscr Ferdinand unterm 15, März, 16. Mai und 6, Juni 1848 gegebenen Versprechen und vom Volke verlangten zeitgemäßen Rechte und Freiheiten im Einklange |e- hend betrachten, und daß sie bereit find, diese lovalen Grundsape jederzeit mit Hab und Gut zu vertheidigen. Die Gefertigten glauben ibren öffent- lichen Dank für diese muthvolte Durchführung der wahren constitutionellen Rechte und Freiheit tem hohen Ministerrathe mit Ehrerbietung aussprechen au sollen, um denselben bei dem \hwierigen Aufbaue der constitutionellen Monarchie nah Krästen zu unterstüßen, das volle Vertrauen in seine Maß- regeln auszudrücken, und überlassen sih daher der Erwartung, daß das hohe Gesammtministerium sich in seinen Bestrebungen nicht beschränken [as- sen möge, um der Bevölkerung der Gesammt-Monarchie Oesterreichs ihre Sreiheciten, ihre erworbenen Rechte, jedoch auch ihre Nationalität, ihre Jn- stitutionen, ihre historischen Erinnerungen zu bewahren und für immer zu sichern, wodurch allein die constitutionelle Gesammt-Monarchie Oesterreichs gedeihen, ein Muster der wirklichen Freiheit und Ordnung werden, wo die verschietenartigsten Nationen Hand in Hand brüderlih zusammen leben, sich an Deutschland innigst anschließen, ohne jedoch die Souverainität Oester- reichs dadurch aufzugeben oder zu beeinträchtigen, und ihr Wohlstand, ihre Einigkeit, ihre Macht, ihre Größe “nah Jnnen und Außen erstarken kann. Wien, den 22, Januar 1849,“ ;/ ; Das von der Militair-Central-Untersuhangs-Kommission bekannt gemachte Urtheil gegen die Theilnehmer am Morde Latour's lautet: Ï

Erstens : Fran angler, von Jgß îm ellbogner Kreise in Böhn'en gebürtig, 46 Jahre alt, Atbolisd, Diver Schmiedegeselle der wien-

ersteren sind entweder Gemeinde-Bürger oder Gemeinde-Angehöri e.

gehörige sind diejenigen, - welche durch Geburt oder Aufnahme in

steht in Anordnung und Ueberwachung der untergeordneten Orts= -

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