1849 / 109 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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965 Gld.

d Kronstadt gekommen, der allen Einwohnern nach Hetmannstadt und Kronstadt g , idgeitiger. Hinweisung

des Eigenthums zu=-

unter der Bedingung des Gehorsams (mit

le t) Sicherheit der Person aat fert, aare S S gn Sar: fomg von E agen Sh j gcation ihres sämmtlichen zurückgelassenen Ha Reihe, bei deute Diese Verkündigung hat {on manche der

und Guts, anberaumt.

hier befindlichen Flüchtlinge veranlaßt, an die Rückehr zu denken.

Das aus Herinannstadt zurückgedrängte russische Corps, welches den Paß bei der Rothenthurm-Quarantaine noch immer beseßt hielt, ist durch die Bemschen Truppeu bis über die Gränze nah neni zurückgeshlagen worden, und hat bei der engen Passage, welche die Bemsche Artillerie der Länge nah bestrich,

erlitten.

d T

Ki-

edéutende Verluste

n Königliche Schauspiele. Sonntag, 22. April. N

Im Opernhause. 50e Abonnements»

Vorstellung :

von Donizetti.

Im im Frack, romanti (Leßte Vorstellung

' von C. Pugny. Gastrolle.) Vorher: di Lammermoore für

Herrn. Apollinary von K

der Osten. 3) „La Ca

Borstellu aare oder: „Die fo per «, nach dem Fran en

Anfang ‘halb 7 Ubr. ] hauspielhause. 66ste | sches Lustspiel in 4 Akten, dieses Stückes vor dem

dern, von J. Perrot. In (Fräul. Fanny Elsler : Konzert.

„Die Stumme von Portici“,

D Anfang halb 7 Uhr. tontág, 23. April. Jm Opernhause. Abonnement. Esmeralda,

Violine,

cene geseht von A. St. Leon. Esmeralda, als erste 1) ‘Große Phantasie aus Lucia ine, komponirt und vorgetragen von ontsfi aus Paris. 2) rie aus der Oper : von Auber, gesungen von Herrn von scade““, malerisches Capriccio fúr Violine, |

des St. Georges. Mu

Mit aufgehobenem großes Ballet in 2 Abth. und 5 a u

ter des Regiments, komische

onnements =- Vorstellung. Peter von Karl Zwengsahn._ | Urlaube des

errn |

girt.

komponirt und vorgetra Duett aus der Oper:

sind vom Theatermeister Herrn Brandt, zweiten Akt: Die Liuden-Promenade mit denburger Thor im dritten Akt: O r sind a ie A E große Masfenzug im dritten Akt ist nach vorhand (In Scene gesept von den Herren jardenen Skizzen arran-

ell‘‘’, von Ansa

Das Junere Herrn

Edmüller

eit von- Herr Apollinary von Kontski. 4) gesungen e Herrn Böt- F r, é f

f ‘28 4

an S E E p Berliner Börse vom 21. April. Wechael- / R echael- Course. Eisenbahn- Actien A | Bnef. | Geld. s Amsterdam E E A 250 Fl Kurs 18 E Sslamm- Actien. Kapital. Jp F s Prioritäts - Actien. | K apital. a B e L L A Fl. 2 Me. 425 | 142 2E : j Fabi ete i e eh eili s ELA, 300 Ik. Kurs 150 424 Der: Reinertrag wird nach ersolgter Bekanntm. 54 i Tages - Cours. j ç L A E Î Tages - Cours N 300 Mk. | 2 21, 1504 | 150 | pie mi Ec ber Rae ubr ansgeslh, j SZ 2 - i Tkeikebe Véteeving 4100 O. 1 A / London Jae 3M (6 2546 244 je mit 34 pCi. bez. Actien sind «. Staat gar, E DTiS eere eer oe eau rer eei rere 00 Fr. Mét. 815 | 81 Berl. Anh. Lit. A: B. | 6,000,000| 4 | 4178 n. BerI.-Anhalt : Vik D O | 150F1 | 2m. 885 | 8 do. E «o... | 8,000,000 | 4 |— [534 6. do. Ha dre: L 5: 000000 s e A AngidE e 10m. | 2m [101 do. Stettin - Starg. . | 4,824,000 | 4 |— |87 n. do. do. 11. Ser. | 1,000,000 i Wo tete teten eere teren es (0 Thie D [19 99 do. Potsd.-Magd... | 4,000,000 4 |— |54 B. do. Potsd.-Magd. .… | 2,367,200 | 4°| 84 g Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss .. 100 Tkr. 92 Lde | E “f Magd.-Halberatadt fs L 4 7/13 s. do. do. | §132,800 5 | 94% B | » fte 0. Leipziger .... | 2,30,000| 4 |— 0. Stettiner... “4 G B a. M. südd. W..........., 204 (f 2 Mt. 1/56 20 Halle - Thüringer T 9,0C0,000 | 4 | 2150 B M deb.-Leipkigor n 1788/6009 2 Es E t R SRbl| 3 Wochen | 104% | ch E Cu 0 * Co aRO 31 | L bz. 763 G6. Halle - Thüringer... 4,000,009 42| 864 u. gn . : : 0. Aachen.…....... | 4,500,060| 4 |— |48 8 Cöln - Minden... Inländische Fonds, R =, Kommunal - Papiere und Bonn-Cöln.…......... 1,051,200 | 5 |— | 103: 6. Rhein. v. Stat ar. 1:217:000 zl M g . eld - Course. SElAO Ea . | 1,400;000| 4 |— do. 41. Priorität .… | 2,487,250 4 g s , ¿ ‘ceele - Vohwinkel .… | 1,300,000 | 4 |— _ do. Stamm-Prior. | 1,250,600 A R A. (eq ant Geld. Gem. S6 nag Geld. Gem. | Niederschl. Märkisch. | 10,000,000 | 31| |73 bz. » €. Düsseldorf Elberfeld. ins é atiih E n 2 4) _— Pomm. Pfdbr. l §25 | 92 do. Zweigbahn | 1,500,000 | 4 |— Niederschl. Märkisch. | 4,175,000 4 | S6L ba m deth e. ; 0E s fe «aa ra zl 935 | 92% Marv: Lit: X ... | 2,253,100 si 65/92 6 do. do. 3,500,000 | 5 997 be | - Seh. chlesischo do. |34| | 0. itt. B.“ | 2,400,000 | 3Î| 65 | 92 6. do. 1II. Serie. : L T S 982 E do. Lt. B. gar. do./35| | Cosel-- Oderberg .….. | i,200.000 | 1 e do. Zweigbakn D200 L L M I d P 1 s 8 | Pr. Bk-Anth -Sch|—| 89 | / A GLEITE «. } 1,700,000} 4 |— | 78 a. do. do. 248,000 5 783 B . . 1E 184 raKcau- Oberschl.... | 1,800,000 4 |— 1342 e. Obersehlesische 2 is Aber. S. K e, 85; Friedriched'or, .|—| 1357| 13% Berg.-Märk. .…...... 4,000,000 | 4 | zt 6. Kialau i Oberschl. d 000.000 7 70 B gti T AER: 2 fiat And.Goldm.à ¿ thb. —/| 125 123 Stargard - Posen 5,000,000 31 —_ 172 6. 5 B. Cosel - Oderberg . blt 250.000 5 : L S vg 0. a 000 n Discento. _| : Brieg -Neisse.……..... 1,100,000 | 4 : v Steele - Vohwinkel .. 325.000 51886 Ostpr. r. 35/ 904 | 893 Magdeb.-Wittenb... | 4,500,000 | 4 | A de. do. II. Ser. | 375,000 | 5 “. é | : Breslau -Freiburg .…. | 400,000 -_ Ausländ, , irk S ¿00'000 | + Z . AMusländische Fonds. Quittungs - Bogen. Berg. -Märk.. ....... | §00,000 | 5 | 97 6 Russ.Hamb. Cert. 5| | Poln. nene Pfdbr. | 4 | 903 | 903 | “h us , « R K: s i do. Part. ab F. 4| 741 | 733 Aáchen - Mastricht .. | 2,750,000] 4 | 30 —_ Ausl. Stanim- Act. E ëS D E L 2E o. do. 300 FL|—| z P ) AN [2E W. Bos V q 86 | Hamb. Fener-Cas. le, ade Ausländ. Actien. Leipzig - Dreëden 4,500,000 u t . do. «A. _— —_—_ do. Staats-Pr.Anl'—| ian 6 lb : Y Fl 1 e ; s E : 2 É A A FA7 T ¡A x ¿ { ©- « s ain W I L tel Holl. 23% Int. 24 | 4 Friedr. Wüilh.-Nordb. 8,000,000 | 4. |— | 34% » 343 tse. Kiel, ae Y n ; ey é —_—| 96 do-PaluSehata0.| 4 ai _ Kurk, Fr. 0.40. |—| |— do. Prior... 5 |— [915 ba | Amsterd.-Roîterd. Fl. | 6'500/000 | 4 | d fr N: Bad. do. 35 Fl. |— | 16% | 154 i t S Laie p. Mecklenburger Thlr. | 4,300,000/|‘4 |—| 32 e. C l ì 95 Sehluss-Course von’ Cöln-Minden 76% « von Preussischen Bank-Antheilen £8} ts.

Die Course erfuhren heute. einen ziemlich beträ

Auswäártige Börsen.

Breslau, Fier Gad or 1135 Gld. u. Br. hes Papiergeld 93% bez. u. Gld. bezahlt. taats = S

ahl i uldscheine 80x Prämien-Scheine a 50

j A thle, aus Gld.

i 3¿proz. u. 4 bez. Schles.

Litt. B, 4proz. 92% Gld., do, E | Poln. Pfandbr. alte 4proz. 915

905 Gld. do. Part.-Loose a

do ld., do.

nen Sue 71 Br.

ctien: Oberschlesish. Litt. A. und Breslau - S{hweidn. - Freiburg 79 bez. u. Märk. 724 Gld., do. Prior. 99x Br.,

Oft - Rhein. (Köln « Mind.) 764 Gld. N Frafau - DbersGlefiscche 344 Gld. Friedrich = 4 Br.

Jn L U Actien wurde leute nur fehlen vorläufig Stücke. Preise gesucht.

Wien, 18. April. (Vom 49ten fehlt.) k, L. Aproz. 701, 3,71. 234 proz. 47, 4, 47%. 39: 914, £, x. Nordb. 957, 4, &. Glo 694, 4, 70. Livorno 694, 44 1 gp 1136, 38, 1440. K. Gold 223,

Wechsel. Amsterd. 1585 bez. T Augsb. 1135 bez. ankf. 41134 bez. amb. 167 bez. London 11, 26 bez. s dee bez. e Börse sehr willig, Fond Valuten und- Gold mehr Gebe als s

_ Leipzi B. A. 142 V

.

Shles. 72% Gld. Cherrcic A: 99 Gld. Magdeb. - Leiv, “1 c Stemnih-Riesa 191 Gly. ias eb. - Leipz. 169 Gld. Berl Ane A. u.

90% Br. , 891 B. A. 904 Br, Dr C. Deß. B. A,

__ Frankfuct a. Actien wie Anlehens = Tone e N man bezahlte für die meisten So indie S von Wien, Berlin unk günsüge Stimmung. Nach der i an. Wien 15, (Metalliques Sg Ie Us Oesterr. E Met. 76% Br., 76 Br., 1180 G, Baden Partialloose a a 35 Fl. 28x Br., 284 G. Hessen 27 264 Br., 264 G. Darmst. Partialloose a G., a 25 Sl. 227 Br., 22 G. Spanien 3 Polen 300 Fl. Loose 97% G,, riedrich Wilhelms-Nordba

n 344 Br., 342 { O. Köln-Minden 76

Br., 765 G. :

300 Fl. 97 Gld., a 5 do. Bank-Certif. a 200 Fl. 132 Br, Russ.-Pola. ha

e 20. April. Leipz. Dr. i E P. Oblig.

102 Br., 1014 Gld.

Proz. 232 300 Fl. Oblig. ü

20. April. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 964 Gld. Louisd’or 1127 /Gld. E Gs Banknoten 893 Pos. Pfandbriefe 4proz.

. 35proz. 90 bez, do. 825 bez. ;

Polni- Seehandlungs-

90x Br., l. 75 Br., Schap-Obligatio-

Litt, B. 925 bez. Gld, Nieders{les.=-

neue 4proz.

do. Ser. IlI, 944 Br.

eisse - Brieg 34. Br. ilhelms - Nordbahn

beträchtlich gehandelt,

Auch Freiburger bleiben zu erhöhtem

Met. 5proz. 883, 4,

Anl. 34: 1464-147. n. 92%, 93, 935. Mail. h 655, X, 66.

B. A.

beliebt; auf fremde

98% G. Leipz.

Säch\. Bayr. 77% Gld.

Löbau Z

ittau 14 B R ittau 14 Br.

Altona- Pr.

die neuesten

Paris. vex N die Frage nad n diese

£ G. Bank 50 Fl. 484 Buren 1185 X Br., 273 G.

nach Effekten

Br. , 48 G,, 90 Fl.

r., 745 Br.,

741 G: « Bexbach O,

734 Br.,

| E. R. 102 Br., 5 Br., 65 G: Hamb. =- Berl.

Ard. 8

begehrt.

Paris, 18, April. Band!

Ban Spani Nordb. 456

2420.

34proz. 913. Ard. 172,

ben 92, 915 pC. u. a. Z 2 Uhr. Cons. stie sind Ard. 174. 3proz.

| Amsterdam , 18. Geschäft kungen fa In R 3 oll. Fnteg. 493, 9: Gr, Piecen 10, 3, e 1014. Oest. Met. 5 proz. 29, Peru 4823, %.

Roggen

- Gerste,

2 Wee

Erbsen, Kohwaa

Rüböl loco 144 » pr. April

Ep S

chtlichen Rückgang,

Hamburg, 19. April. 1013 G. Stet 82%

53: Br., 52; G. Ber 894 Br., 895 G. Medcklenb. 312 100 G.

Fonds wenig verändert.

89 baar und 89

London, 18. April. Cons. eröffneten heute

2%, 1

róße loco

» Tleine 18—419 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 14—15 Rthlr. Frühjahr 48pfv. 14

April / Mai 14 Nthlr. / a1 / Juni 13% Rthlr. Br., 13% G : uni / Juli 1334 Rthblr. Br., 135 bez. u. ; g /Stht. 13 Rt M 13 M : ept. 13 Rthblr. Br., 12% G. S . 12 R ., : | Sfb Mee \ Meik Br., 12k bez., 125 G,

31 proz. 4 Br., 85

Köln - Mi

p. C. 79 Br. u. G. Br., 813 Gld. Dán.

Zproz. 223 Br., 224 Gld. edorf 68 G. Altona - Kiel r. u.

G. Rendsb. - Neum.

nd. Actien höher und

3proz. 57 baar und Zeit.

. 25 Zeit.

{he 3proz. 33k, do. innere 243. X

3 proz: Cons. Port. 4proz. 29, zu 92, 915 pC.

en auf 924, 92 a. Z. Von Mex. 28x, 273.

| Holl. Fonds waren bei f preishaltend. Span. blieben \

April,

„wie gestern; in Ard. zeigte der rigen fremden Effekten war die Stimmung ziemli fest. « proz. neue 583.

4. Coup. 8, 4. 73, 72k,

233

p. C. 917, a. Z. 92, Mex. 28. u. 92 a. Z. und blie=

fremden Fonds

nah einigen Schwan=- Handel etwas Leben.

Span. Ard. 103, 4. Zfr. 3/7. Russen alte

2# proz. 3812 3, Mex. 281k,

Markt: Berichte.

Berliner Getraidebericht vo

Am heutigen Markt waren die

Weizen nah Qualität 53—358 Rth loco 24—25{ Rthlr:

\{hwimmend

» pr, Frühjahr 82

m 21. April.

Preise wie folgt:

lr.

6pfd. 24—25} Rthlr,

a 235 Rthlr. verk.

lr. Br., 27% verk.

» Mai/Juni 233 Pi lr. Br. » Juli /Juli 243 Rib

26% Rthlr. 21—22 Rthlr.

Rth re 27—28 Rtblr.

Futterwaare 25—26 Rihlr. u. Br.

Rt Ur. h 14% Rthlr.

thlr,

uli /Aug. 25 Rthlr. Br., 24% verk. cpt. /Oktbr.

Br., 26 bez.

lr. Br., 135 G.

G.

Br., 125 G,

geringem j

t

/ 435 Fl.

S

doch war das Geschäft zu den Notirungen nicht ganz unbeträchtlich.

Leinöl. loco 115 Rthlr. Br.

» April

[/Mai - Lieferung 104" Rthlr, bez.

Mohnöl 19— 184 Rthlr. Hanföl 13—122 Rihlr.

almöl 143—14% Rthlr. üdsee - i ,

ran 11;—-114 Rthlr.

Spiritus loco ohne Faß 14% Rthlr. verk.

* Bréslau, 20. April.

» April /Mai 14% Rthlr. Br., 14 G. » Mai /Juri 1445 Rthlr. Br., 144 G. » Juni /Juli 14% Rthlr. Br., 145 G.

» Zuli /Aug. 15% Rthlr. bez. u. Br., 155 G,

» - Aug, /Sept. 154 Rthlr. Br., 155 O.

gelber 54, 59, 63 Sgr. Roggen 29, 32, 331 Sgr. Gerste 20, 22, 24 Sgr.

Hafer 15, 164%, 18 Sgr. 8 A Kleesaat sehr fest, weiß ist ven 3% bis 83, roth von 6 bis 9 F

Rthlr. an zu nehmen.

Spiritus 6% bis 64 Rthlr. bez. Rüböl 14% Rthlr. Br.

Zink ohne Handel.

Unsere Weizenpreise stellte wurde Manches für Ober - Sch Wir hatten vorige Nach am Tage sehr kalt, was wohl, * neuen Pflanzen sehr Aacheu, 17. April. - Weizen en 1 Rthlr. 9.Sgr. 3 Pf,

sucht.

Gert

schadèn könnte.

Gerste 1 Rthlr. 4 Sgr. Hafer 20 Sgr.

Köln, 18. April. Waare, pr. Mai 62 'W., 5% Rihlr. Gld, j i

Roggen direkt 3 Rthlr. 8 Sgr. W,, W., 3-Rthlr. 10 Sgr, Gld., Gerste hiesige 25 Rthlr. W

Sgr.

Hafer 1

Rübkuchen 2000 Pfd. 25 Rthlr. Gld. Rüböl pr. 256 Pfd. mit 315 Rthlr. W., 313 Rthlr. G., geläutert 353 Rthlr. W

thlr. 18 Sgr. W

Faß compt. 33% Rthlr. W.

G., pr. Okt. 294 Rthlr. W.,

Leinöl pr. 260 Pfd, 265 Rthlr. Gle.

Amsterdam , 18. April. Getraide, fast unverändert im Preise. R b. poln. 294, 295 Fl. _{ 120pfd. preuß. 142 Fl., 127pfd. pomm,

Handel

flauer und

130pfd. weiß, poln.

Roggen ebenfalls go u Fl, Rüböl

preish

Weizen, weißer 57, 62, 66 Sgr.

2 Rthlr. 10 Sgr. 6 Pf.

- (24 Scheffel.) Weizen direkt 64 Rihlr. Rthlr. W., 64 Rthlr. Geld, pr. Nov, 6 Rthlr.

pr. Mai 3 Rihlr. 12

pr. Nov. 33; Rthlr. W. ., oberländi‘he 3% Rthlr. W.

, pr. Mai doi Rthlr.

i guten Weizen - e 8's

altend. in loco

fand zu den notirten Preisen viel Verkäufer; pr. 6 W.

Leinöl pr. 6 W. 284 Fl. Hanföl 40 Fl.

D

Mit der heutigen Nummer des Staats -Anzei- gers sind. Bogen 84 bis 86 der Verhandlungen der

ck S

| Dru und Verlag der D

t

| zweiten Kammer ausgegeben worden.

ederschen Geheimen Ober - Hofbuchdru

derei.

Der

und Grobeer.) !

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n sich heute höher, und von Roggen

lesien zu den gestrigen Preisen ge- | t sehr starken Frost und blieb auch F wenn es lange anhalten sollte, den F

Beilage |

Sruiaitii E t S GUE

G S B L E R Natan memen Sem Aw

; ticher und Herrn von der Osten- An ang Köni städtisches Theater. Se D B aalig "L Ble Tee mt Ga i i ¿ e i B onirt, theils nah bekannten Melobieen Mrt ca ‘s V. f eyer. (Decorationen und Kostúme ueu.) Die Maschinericer

Die Decorationen (my

dg Musi aufs Bran es Kroll

Schwedler.

ie; aci

Großbritanien und Irland.

in Fractionen

halten, um Bewilligung Gesehgebung einzuschreiten.

Inhalt. i D rovisoriseles Gemeinde. Gel Graß. Sh esterreich. Wi en. Provisorisches Gemeinde-Gesez. Graß. Schrei-

N des B Johann an die Bürgerschast von Gray,

Sachsen. resden. Kammer-Verhandlungen.

Lauenborg. Mölln, Einberufung der Abgeordueten. Der Ge- \häfts-Ordnungs-Entwurf, Schreiben der höchsten Landesbehörde an die Landes-Versammlung. j

gy S L: 4m d, wi ait

Frankreich. Paris. Ertrag der indirekten Steuern. Aufhebung

Fra! S ELCAL: Darlebad-Beseüntungen Erklärungen Proudhon's über die Volksbank. Verurthcilung wegen Preßvergehen. Vorschrift in Betreff der Plakate, Die Gäste aus London. Die Händel am La Plata, Vice - Admiral Baudin, Beseitigte Duelle, Ver- mischtes. 7

G London, Englands Beziehungen

zum Diktator Rosas. Cobden's Fiuanz-Reformpläne, Duncombe.

Markt :- Berichte.

Uichtamtlicher Theil. Deutschlaud.

Desterreih. Wien. Das Amtsblatt zur Wiener Zei- tung enthält das provisorishe Gemeinde - Geseß, dessen Grundzüge SUA (Staats-Anzeiger Nr, 87) mitgetheilt sindz es lautct wie folgt: :

Wir Franz Joseph I., von. Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen , König der Lombardie und Venedigs, von Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Jllyrien; Erzhe1zog von Oesterreich; Großherzog von Krakauz Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyermark, Kärnthen , Krain, Ober- und Nieder-Schlesien und der Bukowinaz Großfürst von Siebenbürgenz Markgraf von Mähren z ge- fürsteter Graf von Habsburg und Tyrol 2c, 2c. /

Finden in Berücksichtigung des Bedürfnisses die in dem §,33 dér von Uns Unseren Völkern am Aten l, M. verliehenen Verfassung den Gemein- den gewährleisteten Grundrechte zur Erfüllung zu bringen und durch das Geseh zu regeln über Antrag Untetes Ministerrathes ein provisorishes Ge- meinde-Geseß für die nachbenannten Kronläuder des östcrreichishen Kaiser- reiches, nämlih: für das Erzherzogthum Oesterreih ob und unter der Ens, das Herzogthum Salzburg, das Herzogthum Steyermark, das König- reich JZllyrien, bestehend aus den Herzogthümern Kärnthen und Kraín , der gefürsteten Grafschaft Gör und Gradisfa, der Markgrafschaft Jstrien und der Stadt Triest mit ihrem Gebiete, für die géfürstete Grafschaft Tyrol und und Vorarlberg, das Königreih Böhmen, die Markgrafichaft Mähren, das Herzogthum Ober- und Nieder-Schlesien, die Königreiche Galizien und Lodo- merien mit den Herzogthümern Auschwiy und Zator und den Großherzog- thume Krakau, für das Herzogthum Bukowina, endlich für das Königreich Dalmatien, am heutigen Tage zu erlassen. E E

Gegeben ‘in Unserer Königl. Hauptstadt Olmüy, den 17. März im Jahre Tausend Achthundert n e vierzig, Unserer e E Eisten.

. I ranz o ep . 4 Schwarzenbérg. Stadion. Krauß. Sa -Cordoû, Bru. Thinnfeld. Kulmer, : 7

Provisorishes Gemeindegeseb. i Allgemeine Bestimmungen. I, Die Grundfeste des freien Staates is die freie Gemeinde. II. Der Wirkungskreis der freien Gemeinde ist: a) der natürliche, i þ) ein übertragener. ; j

IIIL. Der natürliche umfaßt Alles, was das Juteresse der Gemeinde zunächst berührt und innerhalb ihrer Gränzen vollständig durchführbar ist.

Ex erhält nur mit Rüfsiht auf das Gesammtwohl durch das Geseh die nothwendigen Beschränkungeu. :

Der übertragene umfaßt die Besorgung bestimmter öffentlichen Ge- schäfte, welche der Gemcinde vom Staate im Delegationswege zugewiesen werden.

IV. Die. Verwaltung der in den natürlichen Wirkungskreis der Ge- meinde gehörenden Angelegenheiten steht der Gemeinde selbst zu, welche sich durch die Majorität ihrer Vertretung ausspricht. Cd :

V. Jn Bezug auf den natürlichen Wirkungskreis ist der Gemeinde-

Vorsteher das vollziehende Organ.

Erstes Hauptslücck. Von der Orts-Gemeinde. I. Abschnitt. j Constituirung.

: a) Begriff. s T

§. 1, Unter der Orts-Gemeinde versteht man in der Regel die als selbsiständiges Ganze vermessene Katastral-Gemeinde, insofern niht meh- rere derselben bereits faktisch eine einzige selbstständige Orts-Gemeinde bilden,

S. 2, D U mit der eigentlichen Stadt immer eine einzige Oris-Gemeéinde zu bilden. ,

§. 3, Einzelnen Steuer- oder Katastral-Gemeinden steht das Necht zu, sich mit anderen zu ciner Orts-Gemeinde zu: vercinigen.

§. 4, Wenn einzelne Gemeinden die Mittel nicht besißen, um den ihnen durch dieses Gesey auferlegten Pflichten nachzukommen, so werden dieselben mit anderen zu einer einzigen Orts-Gemeinde vereinigt. Bei ci- ner solchen Vereinigung darf jedoch das Vermögen und Gut der einzelnen Gemeinden wider deren Willen nicht En oge „werden. s

§. ‘5, Gemeinden mit bedeutender Volkszahl steht. das Recht zu, si zt theilen, und denselben zur Erleichterung der Verwaltung cinen gewissen Wirkungskreis anzuweisen. j

§. 6, Landeshaupt- und Kreisstädte erhalten durch Gesehe cigene Verfassunggn. Auch anderen bedeutenderen Städten ist das Recht vorbe-

einer eigenen städtischen Verfassung im Wege der

b) Gemeinde-Glieder und Fremde. §. 7. Jun der Orts-Gemeinde uüterscheidet man: 1, Gemeinde-Glieder,

‘2 Fremde, g Die Gemeinde-Glieder sind entweder: a) Gemeinde-Bürger, oder ; b) Gemeindé-Angchörige. aa) Gemeindeglieder. §.'8, Gemeindebürger sind jene, welche a)’ dermalen von cinem in der Gemeinde gelegenen Haus- oder Grund- besi, oder von einem der ständigen Aufenthalt in der Gemeinde ge- seglih bedingenden Gewerbe oder Erwerbe einen bestimmten Jahres- betrag an direkten Steuern zahlen, oder b) von der Gemeinde förmlich als solche anerfaunt worden sind. §, 9. Wer auf andere Art, als in Folge des Erbrechtes in auf- oder absteigender Linie den Besiß ‘von Realitäten in einer Gemeinde erwirbt, kann die Rechte eines Genteindebürgers erst dann ausüben, wenn er von der Gemeinde in den Gemeindeverband aufgenommen worden is, §10. Gemeindeangehörige sind jene, welche durch Geburt oder Auf- nahme in den Gemeindeverband der Gemeinde zuständig sind. i §. 11. Die Geburt begründet die Zuständigkeit zu jener Gemeinde, in

welcher bei ehelichen Kindern die Aeltern, bei unehelichen die Mutter Ge- _„Mmesndeglieder

d. §. 12. Sie Aufnahme in den Gemeindeverband erfolgt eniweder: a) durch. förmlichen Gemeindebeschluß, oder

Fut

653 Seilage zum Preußischen

b) stillschiveigend durch Duldung eines ohne Heimatschein, oder mit einem bereits erloschenen Heimatscheine sich durch 4 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde aufhaltenden, die österreichische Staatsbürgerschaft besißenden Fremden, endlich ; L y

c) bei Frauenspersonen durch die Verehelihung mit einem Gemeinde- liede.

13, Staatsdiener, Offiziere, die mit Offiziersrang Angestellten, Geistliche und öffentlihe Lehrer sind Angehörige jener Gemeiude, in welcher ihre Stelle ihnen den ständigen Auscnthalt anweist, G SGE j

§. 14, Bei Veränderungen n der- S Ler Siena folgen min- derjährige, im Familienverbande lebende Kinder der Eigenschaft der Aeltern, uncheliche Kinder jener der Mutter, die Frau dem Gatten, - §. 15. Der Tod eines oder beider Aclterntheile ändert nichts an der Zuständigkeit der Waisen. E i j

§. 16. Yemeindeangehget fann mañ nur jin einer Gemeinde sein. - bh) Fremde.

§. 17. Fremde in der -Gemeinde sind Jene, glieder zu sein, sich in der“ Gemeinde- aufhalten. E

§. 18. Personen, deren Zuständigkeit nicht erweislih ist, fallen, wenn sie ertverbsunfähig. werden, der Gemeinde zur Last, in welcher sie si zulegt aufgehalten haben. i S

§. 19, Waisen der im §. 18 erwähnten Personen sind Angehörige je- ner Gemeinde, in welcher sie sih bei dem Ableben ihrer Aeltern befinden ; Findlinge sind Angehörige jener Gemeinde, in welcher sie gefunden werden. :

Die Angehörigkeit der Findlinge in Findclhäusern, welche Staats- oder Landes-Anstalten sind, wird dur besondere Gesetze bestimmt werden.

§. 20. Die Gemeinde hat über alle Gemeindeglieder eine genaue Ma- trifel zu führen, deren -Einsicht jedem ‘derselben freisteht.

c) Deren Rechte und Pflichten.

§. 21. Jedermann hat in der Gemeinde Anspruch

1. auf polizeilichen Schuy der Person und seines in der Gemarkung der Gemeinde befindlichen Eigen!humes, und

2. auf die Benügzung der Gemeindeanstalten nah Maß der bestehenden Einrichtungen. A

§. 22, Die Gemeindeangehörigen haben überdies das Recht

1. des ungestörten Aufenthaltes im Gebiete der Gemeinde ; l

2, auf die Benüzung des Gemeindegutes nah den bestehenden Ein- richtungen ; -

3. auf Versorgung nah Maßgabe der nachgewiesenen Bedürstig- feit, und :

4. auf Theilnahme an der Wahl des Gemcinde-Ausschusses innerhalb der im §. 28, ad 2 bestimmten Gränzen.

§. 23, Die Gemeindebürger haben:

a) das aftive und passive Wahlrecht, i:

b) die im vorhergehenden Paragräpheen sub 1 und 2 angeführten Rechte,

c) insofern sie in. der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsiß haben, das Recht auf Versorgung nah Maßgabe der nachgewiesenen Bedürf- tigkeit.

s. 24, Alle Gemeindeglieder sind zur Theilnahme an den Gemeinde- lasten verpflichtet, Gemeindebürger, so wic auh die Fremden, tragen in den Gemeinden, in welchen sie ibrén Wohnsiy nicht haben, nur die nach den landesfürstlihen Steuern oper nah dem Realbesiße umgelegtien Lasten,

§. 25. Fremden kann, wenn sie sich über ihre Zuständigkeit durch einen nicht ‘erloschenen Heimatschein ausweisen, so lange sich \ih entsprechend ver- halten, und die Mittel zu ihrer Erhaltung besigen, der 'zéillihe Aufenthalt in der Gemeinde nicht verweigert werden. -Fühlt sich ein Freinder in dieser Beziehung durch einen Gemeindebeschluß gedtült,-so kann er sh um Ab-. hülfe an die Bezirksbehörde wende. V Ah i

§. 26, Die privatrechtlichen Verhältnisse überhaupt und insbesondere dic Eigenthums-- und Nuzungsrechte ganzer Klassen oder einzelner Glieder der Gemeinde bleiben ungeändert.

d) Gemeinde-Repräsentanz und deren Wahl, : §. 27. Die Repräsentanz der Ortsgemeinde is der Gemeinde- Ausschuß.

Dieser wird vou der Gemeinde aus ihrer Mitte frcigewählt, Wakhlbercchiigung (aktives Wahlrecht).

§. 28, Wahlberechtigt sind:

1. Die Gemeindebürger, und

2. unter den Gemeinde-Angehörigen t die Ortsseelsorger, Staaisbeam- ten, Offiziere, die mit Offizierrang Angestellten, Personen, welche einen aka- demischen Grad erlangt haben, und öffentliche Lehrer. s

§. 29, Das Stimmrecht ist in der Regel persönlich auszuüben.

§. 30, Minderjährige und alle unter Vormundschaft oder Kuratel ste- hende Personen dürfen ihr aktives Wahlrecht nur durch ihre Vertreter, die Ehegattin durch ihren Ehemann, und Wittwen, von ihrem Ehemann geschie- dene und unverehelichte Frauenspersonen durch Bevollmächtigte ausüben.

§. 31. Außerdem isst die T P des aktiven Wahlrechtes - durch einen Bevollmächtigten nur dann zulässig :

a) wenn das Gomeindeglied im öffentlihen Jnuteresse von dem Orke- der Gemeinde abwesend is, und f E

b) wenn der în einer Gemeinde begüterte Grundbesiyer zwar in einer anderen Gemeinde ansässig ist, jedoh in dem Gemeindebezirke zur Verwaltung seines Grundbesißes einen Pächter oder Verwalter einge- seßt, und denselben zur Ausübung seines aktiven Wahlrechtes ermäch- tigt hat.

H. ew Der Bevollmächtigke darf jedoch nur cinen Machtgeber ver- treten, und muß eine in geseylicher Form ausgefertigte Vollmacht vorweisen.

§. 33, Von den Mübesiern einer steuerpflichtigen Realität zu unge- getheilter Hand, und von den Theilnehmern an einer steuerpflichiigen Ge- werbs - Unternehmung hat nur der an die Steuer Angeschriebene, für eine Actien-Gesellschaft der Bevollmächtigte cine Stimme.

Wählbarkeit (passives Wahlrecht).

§. 34, Wählbar isst im Allgemeinen jedes Gemeindeglied.

§, 35, Von der Wählbarkeit ausgenommen sind :

1, Die im §, 30 bezeichneten ‘Personen,

2, Militairpersonen in der aktiven Dienstleistung,

3, die Gemeindebcamten und Diener,

4. Personen, welche in einer Armenversorgung oder in einem Gesinde- verbande stehen, oder vom Tag- oder Wochenlohne leben, und

9 Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besigen.

N aber:

1, Säumige Schuldner der Gemeinde,

2, Jene Personen, welche über die aufgehabte Vermögens - Ver- waltung der Gemeinde oder einer Gemeinde- Anstalt mit der zu legenden Rechnung noch im Rückstande sind,

3, Personen, über deren Vermögen Konkurs eröffnet is, dann jene, welche nah gepflogener Konkurs-Verhandlung in der Untersuchung nicht \huldlos erklart wurden, und

4. Jene, welche einer entehrenden Handlung schuldig erkannt worden

sind. Wakhloerfahren.

§e 36, Von den Wahlberechtigten wird der Gemeinde-Aus\huß der- art gewählt, daß \ich dieselben Das Maßgabe der Bevölkerung iu zwei oder drei Wahlkörper theilen, von welchen jeder eine gleiche Anzahl von Aus\huß - oder Ersaßmännern wählt.

§, 37, Zum Behuse der Bildung der Wahlkörper werden alle Gc- meinde-Bürger nach der Höhe der auf jeden entfallenden gesammten Jah- resshuldigkeit in Listen eingereiht, und nach diesen Listen wird die Ge- sammtsumme der ibnen in der Gemeinde vorgeschriebenen direkten Steuer in eben so viele gleiche Theile getheilt, als Wahlkörper zu bilden sind.

§. 38, Der Gemeinde-Vorstand jg sofort unter der Leitung der Bezirks-Behörde auf Grundlage dieser L sten nah der Zahl der einzelnen Steuerpflichligen und der Höhe der auf jeden entfallenden Jahres schuldig- feit die Quote zu bestimmen, nach welcher dieselben in den èinen oder an- deren Wahlkörper einzureihen sind. i

, § 39, Die Ehrenbürger (§. 8 ad b) und die wahlberechtigten An- getargen (§, 28 ad 2) sind in den Wahlkörper der Höchstbesteuerten eín- zureihen.

welche ohne Gemeinde-

Staats-Anzeiger.

Sonntag d. 22. April.

§. 40. Wenn der erste Wahlförper niht aus wenigstens dreimal #0 viel Wahlberechtigten besteht, als derselbe Ausschuf - und Bi zu wählen hat, wird dieser Wahlkörper aus den am öchsten Besteuerten des nächsten Wahllörpers wenigstens bis auf diese Zahl ergänzt.

Die Steuer-Quote aller nah dieser Ergänzung den ersten Wahlkörper bildenden Steuerpflichtigen wird von der ganzen Steuersumme (§. 37) ab- geiagen, und der Rest unter die anderen Klassen zu gleihen Theilen ver- theilt. ; §. 41, Ueber alle wahlberehtigten Gemeindeglieder sind nach Wahl- förpern abgesonderte Listen zu verfassen, und mindestens sechs Wochen vor der Wahl zu Jedermanns Einsicht în der Gemeinde aufzulegen. Die Auf- lage der Wahllisten is durch öffentlihen Anschlag in der Gemeinde unter Festseßung einer Präklusivfrist von vierzehn Tagen zur Anbringung von Einwendungen dagegen kund zu machen, Der Gemeinde-Vorstand entschei- det über die rechtzeitig angebrachten Einwendungen binnen längstens sechs Tagen, und nimmt die zulässig erkannte Berichtigung sogleich vor. Wird die begehrte Berichtigung verweigert, so steht die erufung an die Bezirks- Behörde Im welche binnen längstens drei Tagen bei derselben angebracht werden mnß. o

Vierzehn Tage vor der Wahl darf in den Wahllisten für die im Zuge befindliche Wahl keine Veränderung mehr stattfinden. ; g

§. 42, Die Wahlkörper versammeln sich abgesondert, und jeder. wählt aus allen wählbaren Gemeindegliedern ohne Unterschied des Wahlkörpers.

§. 43. Wird von mehreren Wahlkörpern cine und dieselbe Person als Ausschuß oder Ersaymann gewählt, so muß sich dieselbe soglei erklären, von welchem Körper sie das Mandat annehme.

Ordentliche Ausschuß-Mitglieder. ; t

§. 44. Jn Gemeinden, wo die Zahl der wahlberehtigten Gemeinde-

glieder jene von Hundert nicht Ae besteht der Gemeinde- Ausschuß aus nicht weniger als acht oder neun Mitgliedern. i: /

Jn den Gemeinden, wo die Zahl der wahlberechtigten Gemeindeglieder jene von Hundert übeisteigt, werden für das erste Hundert zehn Männer, dann für je zwanzig weitere Wahlberechtigte ein Mann, bei Gemeinden, die mehr als tausend Wahlberechtigte besizen, für die die Zahl von Tausend E Anzahl für je hundert ein Mann in den Gemeinde - Ausschuß

ewählt. “t Y Zu dieser Zahl is die * Zahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder (S. 58) zuzuschlagen. { §. 45. Vie Zahl der zu wählenden Ausshußmänner muß durch die Zahl der Wahlkörper theilbar sein. 40 In jenen Fällen , wo nach dem hier angedeuteten Maßstabe eine ahl Ausschußmänner hervorgeht , die durch die Zahl der Wahlkörper nicht theil- bar is, muß die Gesammtzahl der Ausshußmänner auf die nächste, durch die Zähl der Wahlkörper theilbare Zahl erhöht werden.

Ersayzmänner. “+ T5 /

§. 46, Dte Anzahl der zu wählenden Ersaymänner wird auf die Hälfte der Anzahl der Aus\hußmänner festgesegzt. l. Î

Isst die Zahl der Ersagmänner durch die Zahl der Wahlkörper nicht theilbar, so wird wie im vorhergehenden. Paragraphen vorgegangen.

Ausschreibung der - Wahl.

§. 47, Wenigstens vierzehn Tage vor der Wahlversammlung is vom Gemeindevorstande auf geseßmäßige Weise kund zu machen, an welchem Tage und Orte, und zu welcher Stunde dieselbe statt zu finden hat,

Leitung der Wahl.

§. 48. Die Leitung der Wahl obliegt dem Gemeindevorstande, der

hierzu zwei oder mehrere Gemeindeglieder als Vertrauensmänner beizuzie-

hen hat. : Wahlakt. §. 49, Am Wahltage wird von der aus dem Gemeindevorstande und den Vertrauensmänuern bestehenden Wahlkommission die Anzahl der in den einzelnen Wahltörpern erschienenen Gemeindeglieder mit den angefertigten Verzeichnissen verglichen, die zur Wahl nicht berechtigten Gemeindeglieder ausgeschieden, die zur Wahl erschienenen Berechtigten in ein Verzeichniß eingetragen, und sodann zur Wahl selbst geschritten. : §. 50, Die Wähler geben ' ihre Stimmen vor der versammelten Wahl-Kommission ab.

S. 51, Jeder Wahlberechtigte benennt so viele wahlfähige Personen, als Gemeindeausshuß- und Ersaßzmänner aus dem Wahlkörper, in wel- chem er eingereiht worden is, gewählt werden sollen. j

§. 52, Die Abstimmung geschieht mündlih und öffentlich. Die münd- lihen Abstimmungen werden sogleich in das Wahl-Protokoll aufgenommen,

§. 53. - Die Stimmen derjenigen, welche bei der Wahl-Versammlung nicht erschienen sind, werden als dem Ergebnisse der Wahl bestimmend

betrachtet.

§. 954, Als gewählter Gemeinde-Ausschuß oder Ersaßmann is derje- nige anzusehen, welcher die relative Stimmenmehrheit für sich hat.

§. 59, Die gewählten Ausschuß - und Ersaßmänner werden vou den Vorsigenden bei der Wahl-Kommission bekannt gemacht.

§. 56, Treten Doppelwahlen ein, oder fällt die Wahl auf Jemanden, der einen geseßlihen Entschuldigungs-Grund geltend macht, oder der von der Wählbarkeit geseplich ausgenommen oder ausgeschlossen ist (§. 35), #0 muß statt dieser sogleich zu einer neuen Wahl geschritten werden,

§. 97. Das von der Wahl-Kommission zu unterfertigende Wahl- Protokoll ‘ist mit den demselben beizuschließenden Belegen der ordnungs- mäßig erfolgten Wahl aufzubewahren. i

Wahl des Vorstandes.

§, 58. Nach vollendeter Wahl des Ausschusses hat derselbe aus sei- ner Mitte mit absoluter Stimmenmehrheit den Gemeindevorstand zu wäh-

len, der aus einem Bürgermeister bestehen hat.

§, 59, Die Mitglieder des Gemeinde-Vorstandes dürfen untereinan- der nicht bis ‘e zweiten Grade verwandt oder vershwägert sein.

§. 60. ird die Stelle des Bürgermeisters oder eines Gemeinderathes während der Wahl-Periode erledigt, so muß der Ausschuß binnen vier Wochen zu einer neuen Wahl scbreiten.

S. 61. Nah rechtsgültig erfolgter Wahl des Vorstandes hat derselbe im versammelten Ausschusse den vorgeschriebenen Diensteid in die Hände des áltesten Ansshus-Mitgliedes abzulegenz die Eidesurkunde ist der Be- zirks-Behörde vorzulegen. i

F. 62, Der Bürgermeister und die Gemeinderäthe müssen in der Ge- meinde ihren Wohnsiß haben. : «

uit 63, Das Amt eines Ausschuß - und Ersaÿmannes ist unent-

geltlich.

§, 64, Ju der Regel is jedes Gemeindeglied verpslichtet, die auf ihn gefallene Wahl zum Ausschuß- oder Ersaßmann, zum Mitgliede des Ge- meindevorstandes oder zu einem anderen unentgeltlichen Gemeindedienste anzunehmen.

Ein Recht, die Wahl abzulehnen, haben nur: aktiven Dienstleistung stehen z

und mindestens zwei Gemeinderäthen zu

a) Militairpersonen, welche nicht in der

h) Seelsorger und Staatsbeamte ;

c) Personen, die über 60 Jahre alt sind;

d)‘ ersonen, welche in der leptverflossenen Wahlperiode die Stelle des 2 R oder éines Gemeinderathes bekleidet haben , für die nächstfolgende Wahlperiode, und

e) Personen, welche in drei aufeinander folgenden Wahlperioden als Aus- r oder Ersagmänner wirksam waren, bloß für die nächste Wahl- periode.

§. 65. Wer ohne einen solchen Entschuldigungsgrund die Annahme ungeachtet wiederholter Aufforderung verweigert , verfällt in eine Geldbuße bis 100 Fl. Conv,-Münze, und ist für die nächste Wahlperiode weder wahl- berechtigt noch wählbar.

§, 66. Der Ausschuß und der Vorstand werden auf drei Jahre ge- wählt, Vor Ablauf des dritten Jahres ist von dem Vorstande eine neue

Wahl auszzuschreiben.

§. 67, Zur Besorgung der dem Gemeindevorstande obliegenden Ge- schäfte wird demselben das nöthige Personal beigegeben (S. 81, 118), §, 68, Als beschlußfähige Gemeindeversammlung können sih außer

den Wahloersammlungen die wahlberechtigten Glieder der Gemeinde nur in