R S I I
bringt ferner das Gese, welches ‘das auf 16,424,814 Fr. festgesepte Budget des Ministeriums der öffenilichen Arbeiten enthält.
__ Nieder'ande,. Aus dem Haag, 23. April. (Börs. H.) Das- ministericlle Stats=Courant erklärt die Nau das limburgische Kontingent Befehl erhalten habe, sih um Em nach Schleswig=Holstein zu rüsten, für unbegräüns A S ings sei die Aufforderung dazu von der Centralgewalt erfolg f E v rung aber habe Vorstellungen dagegen gemacht E sei nich gei nen; dieses Kontingent dem deutschen Bunde zur Verfügung zu E len, da sie jeden Anlaß zum Zwiespalt mit Dänemark vermeiden
wolle, *
N . Florenz, 17. April. Ein Dekret der provisorischen nd ertiärt die Freischaaren in Pistoja, die sih gegen die Contrercvolulion aufgelchnt, als aufgelöst. Weigern sie sich, Vlesein Vefet.le Folge zu leisten und die Waffen wegzulegen , so werdeu sie ‘als Rebellen erklärt. Die Gesandten in Turin, Gaeta, Paris und Konstantinopcl haben Befehl ert alten, unverzüglich ihre Functiencn
wieder anzutreten. H A 2 iv 17. April. Es ist hier eine Art provisori\che Re= E bem ins Sicherheits-Aus\{uß cingeseßt worden, uud zwar von eincr Volksversammlung auf offenem Markt. Eben \o wurde beschlossen, die Frage, ob man sich der florentiner Regie=- rung untcrweifcn sclle oder nicht, bis auf gewissere Nachrichten zu suspcndiren. An der Spiye dicser Bewegung stand der Bischof, der Stab der Nationalgarde und die angesehensten Kaufleute, also malh1scheinlich der erste Schritt der Contre-Rcvolution, ; Der Tag verli:f ganz rubia, das Volk hatte sich überzahlrcich eingefunden, blich abcr ganz still. _ Genua, 18. April. Jun Felge cines ministeriellen Erlasses wird tie Burgergarde aufgelöst und b:s auf Weitcres entwaffnct.
I S E
Berliner Börse vom 28. A pril.
E
IVechsel- Course.
¿ | Brief, | Geld, D ale Cb At 250 FL Kurz | 143% | 1425 N S E 251! Fl. 2 Mt. 1423 | 1425 i é .... 300 Mk. Kurz 150¿ — T U a L oje 006 ADSCA oui 009 50 : a vis C Le A Ca As Ka L 300 Mk. É Mi, 1507 150 LOUGDD! Les «hee écteois vie C Nt ee 0E 1 Lst. 3 Mt. 6 244 — T Es E E A 300 Fr. 2 Mt. &15 a Wiéd m: 20 Moe eo pee op po 6d eds 150 FI. 2 Mt. ESL — Aug-:burg «orer ooo oe ese 1:0 Fl. 2 Nt. ; — 101% Beéalid, C C A O Bie a0 dies L. 0 Thir 2 Nt. _— uz " ty Tage 99%: gz Leipzig in Courant im 14 Thle, Fuss .. 100 Tkte. 2 Mt 2 991 Fraukfurt a: M. südd. W.......««+-- 106 FL 2 Mt. 56 26/56 i 22 E. aae N 100 SBbIl.) 3 Woeben | 104% | 1035
TInländische Fonds, Pfandbrief-, IKommunal- Papiere und Geld - Course.
Zt.| Brief. | Geld. |Gem. e Brief. | Geld. [Gem. |
Preuss.Frenw. Anl §5 | — | _— [1017 Pomm. Pfdbr, 35 924 St. Schuld-Sch. 3;| 795 | à Kur- u. Nm. do. |35| 937 | — Seeh Präm. Sch. —|100% | L
K. u.Nm. Schuldv. 3% S |
à [3 101; Schlesische do. |3% | | do. Lt. B. gar. do. 35 E | Pr. Bk-Auth -Sch|—| — |— 874
Berl. Stadt-Obl. 5 98% [S do. do. E an E D ha 4A Weestpe. Pfandbr. 3%) 863 | T Friedriched'or. Ls 13%, 13% 87% Grossh. Posendo. 4| — | — Aud.Goldm.à Sth. — 15 14.55% do. do. 3!| 805 Ls Disconto. N — — S |
Ostpr. Pfandbe. 32! 907
Ausländische Fonds.
Russ.Hamb. Cert.| I t 2 | Poly. neue Pfdbr. | 4 905 e du. beillope 3.4.8. 9 | — | _— | do. Part. 500 Fl. 4| 73% | 72% do. do. 1. Anl./4 | — | Ss | do. do. 304 H |— _— 975 | L do. Stiegl. 2. 4.4. 4 — |— | amb. Feuer-Cas. 34 — |— | do. do. 5. A. 4) S | do. Stants-Pr.Anl\—} S520 Vez M do. v. Rthsch.Lst.| 5 | — 10 | Holl. 25% Int. [25 iris | s | do.Poln.ScbatzO. | 4 | 635 aer Kurb. Pr.0.40tbh.|—| — | 27% do. do. Cert. L.A./5 | &0 — | Sardin. do. 36 Fr. |—| R A | dodo. L.B. 200FI.|—| — |— | N. Bad. do. 35 FI.—| 164 | 15% | Pol. a. Pfdbr. a.C.| 4 | 905 | 90; | E |
694
Spanien. Madrid, 20. April. Gestern sind aus Cata= lonien eben so unerwartete als betrübende Nachrichten E. Die von der Regicrung laut ausgesprochene Zuversicht, da as j einigen der fkarlistischen Chefs angeknüpften geheimen Unterhandlun=- gen zu dem beabsichtigten Ziele führen würden, ist auf das ftr pfèadlichste fehlgeschlagen. Nachdem bereits ein Theil der zugesagten Geldsumme an Tristang und seine Brúder abgegangen war, zog in der Nac:t vom 13ten cin Bataillon Truppen der Königin von Igualada mit klingender Musik aus, um bei Calaf die vas Tristany befehligten, angcblich" zur Unterwerfung bereiten Karli= sten, 900 Mann an der Zahl, aufzunehmen. Allein bei Pinos wurden die Truppen plövlich - von einem starken Corps Karlisten überfallen und zum Theil niedergemacht, zum Theil gefangen ge- nommen. Man giebt die Zahl der Getödteten auf 75, der r enen auf 6009 an. Der Oberst Rotaldo fiel einer der ersten. Sabrera f bs, der am 10ten. bei Cardona den Königlichen Trup= pen cine empfindlihe Nicderlage beigebracht und das Bataillon S. Marcial fast gänzlich aufgerieben hatte, befand si in der Nâäbe. Ob er die Trystanys ermächtigt hatte, sich scheinbar in Unterhand- lungen cinzulassen, um die Truppen in cinen Hinterhalt zu ver= locken und allen ferneren Versuchen, stine Partcigänger zum Ab= falle zu verfuhren, ist noch nicht mit Beslimmthcit crmittelt.
Der General us U u E mit scinen Truppen von
zua aufbrechen, um Cabrera aufzusuchen.
a will jeßt mit “Bestimmtheit erfahren habcn, daß zwei der Personen, welhe den Grafen von Montemolin bei seiner Berhaf- tung begleiteten, seine Bruder, die Jufantcn D. Juan und D. Fer= nando, waren. - Die Regierung is ungchalten auf ihren Betschaster in Paris, weil cr von dem dortigen Ministerium nicht zu erlangen wußte, daß der Graf von Montcmolin und seine Begleiter einge= kerkert wurden.
Aus Gibraltar wird dem Clamor unter dem lten gcmel=
Ssnntag, ‘29. April. in 3 Akten j theils nach bekannten Uit SMn von (Decoraticnen und Kostume ucu.) ) i sind vom Theatermeistcr Herrn Brandt. Die Decorationen “a im zweiten Aft: Die Linden-Premenade mit der Aussicht aufs Nd denburger Thor — im dritten Alt: Das Junere des Kre R Lokals 2c. — sind vom Deccrationsmalcr Herrn Schwedler. Der asfenzug im dritten Aft ist nah vorhandenen Skizzen arran- n Scene geseyt von den Herren Edmullcr und Grobecker.)
: der französishe General-Konsul in Tanger in Folge einer s igs E den dortigen Behörden aber verweigerten Genugthuung die franz seines Konsu Rai cháststrägers zurüczog, um dort die Vorschristen sciner Regierung abzuwarten. 3proz. 232; G. 5proz. 410% P.
ösishe Fahne abnahm und sich mit dcm_ “4 F die Bors des englishen Ge=
Koniguiche Schaujpiele.
Sonntag, 29. April. Jm Opernhause. 53ste Abonnemcnts- Vorstellung: G Das Thal von Andorra, romantische Opcr in 3 Akten, nah dem Französischen des. St. Georgcs, frei bearbcitet von L. Rellstab. Musik von Halévy, - Anfang 6 Uhr. j
Im Schauspielhause. 70ste Abonnements-Vorstellung. Doktor Robin. Hierauf: Die deulschen Kleinstädter, Lustspiel in 4 Abth., von Koßebue. (
Montag, 30. April. Vorstellung: dern, von J. Perrot. Jn von C. Pugny. halb 7 Uhr.
Anfang halb 7 Uhr. von Jm Opernhause. 54ste Abonnements Esmeralda, grcßes Ballet in -2 Abth. und 5 Bil=
\ Écent gescyt von A. St. Leon. Musik Esmcralda.) Anfang
(Fräul. Fanuy Elster :
Königsfsladuisches Theater. i Berlin bei Nacht. Posse mit Prang Die Musik theils s fte
Die Maschinmrieen
von D. Kalisch.
A aan
arm E —
a
R
Eisenbahn-Aectien
Stamm - Actien. | Kapital.
Tages - Cours. Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmiten Bul.rik ausgelüllt.
Börsen-Zins- Rechnung
Rein-Frirag 1848.
Prioritäts - Aclien. | Kapital.
Tages N Cours.
Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amomisirt.
Zinssuss.
Die mit 3§ pCt. bez. Actien sind’v. Staat gar. B : ; 800 | 4 | 87 B. Berl. Anh. Lit. A. B. | 6,000,000 | 4 | 4/765 h. 46 E: eaen H A 91; B. do. Hamburg ..…- SDOILDEO (107 (694 10000, D210 o, 11 Ser. | 1,000,000 | 4) — do. Stettin - Starg. . | 4,524,000 | 4 |— 664 p “Potsd -Magd. .… | 2,367,200 | 4 §4 B. do. Potsd.-Magd... | 4,601,060 | 4 |— |53 B. 524 G B A .… | 3,132,800 | 5 | 91 6, Magd.-Halberstadt .… | 1,700,000 / 4 | 713 B "Sin N \ 80,00 | 5 | LU25 G. d | Leipziger „.... | 2,3 0,00 | 4 |— T Macgeh eipziger “ | 1,788,000 | 4 is Halle - Thüringer... | 9,060,060 | 4 | 2/495 B, e Thüringer... | 4,100,000 | 44| 86 B. Ei e a dde 13,000,000 | 32 | — | 764 Ls. Halle - Thüringer. 37 406 120 95m : «s n - ne E e ie O 1447 Cöln - Minden Ae P2000 zt A Bonn -Côln i, | 1,051,200 | 5 |— | 108 6. P Srogitit «4 Sat A0! [Al f Düsseld. Elbers eld, . | 1,400,000 | 4 |— hb: Stamm-Prior. 1,250,000 | 4 - Steele - Vohwinkel .… | 1,300,060 | 4 |— 72: L Düsseldorf- Elberfeld. | 1,000,000 | 4 E: MedersckE Mitkizeh 1 500:000 D E Niederschl. Märkisch. PIAA Lad c Iu, Zw n , 9. 3 2 s z T T . aach]. Lit, À. ., | 2,258,100 | 34 | 6% [91% & Serie, | 2,300,000 | 5 | 93% B. Oberschl. N e 80D i 6% (914 G 111. eris, 0A N, . itt. . \ , , L “it akn E c i L a Cosel - Oderbers e L20000 T 4 S Qm s ( 248,600 e 783 B. Breslau - Freiburg... | 1,700,000 /4 |— (78 6 ObercehlediéchE. (6. 370,200 | 4 Ls Krakau- Obersch 1,200,600 | 4 |— 345 B. Krakau - Oberschl. .… | 8360.00 | 4 | 70 B Berg. Mürk. .…..... | 4,000,000 | 4 | [545 8. C Cd bei ie 2 UAMOGO: (B Al A A E 1 P Eon 5 600,CU0 34 L o 2d 713 B 71% G - 0SC 2 1 t 2 Fa E 325 0600 5 88 G. La vei A Le s 1100000 | 4 | A Steele - V oe Se ole da rieg - 2]SSO. oe ooo (8 di G . Ser. 5. Magdeb.-Wittenb. +674 MSCO O E S Breslau - Freiburg. 460,000 4 | I Berg. - Märk... ....... 600,060 | 5 | 97 6. Quillungs- Bogen. adl. L Aachen - Mastricht .… | 2,750,000 | 4 |30 E? Ausl. Slamm-Act. {5 E ¿ -Dresden .…. | 4,500,000 | 4 |— t Aueländ. : Actien: ‘ udw.-Bexbach 24 FI, 8,525,000 4 — 77 An 3! ; Kiel - Altona .….. Sp. | 2,050,00 — orr Friedr: Wilh.-Nordb. | 8,000,000 | 4 \— B e Amsterd.-Rotterd. Fl. | 6,500,000 | 4 | — F 49: ffe 498 0s Mecklenburger Thlr. | 4,300,060 | 4 |— | 315 G. von Preussischen Bank-Antheilen 87, a ÿ bz u G.
Schluss-Course von Cöln-Minden 76 G
Die Börse war heute weniger bewegt, als man es Aufangs und im Laufe des gestrigen Nachmittags erwartete.
Das Geschäft wurde durch die Abwickelung der bevorstehenden Liquidation ziemlich belett.
: iedri i fester. Die Course sind zwar etwas niedriger gegangen, schlossen aber wieder
Auswärtige Vörsen. i Breslau, 27. April, Holländ. u. Kaiserl, Dukaten 96% Gld, Fricdrihsd’or 1135 Gld. und Br. Louisd'or 112 Gld, Pol- nischcs Papicrgeld 935 Gld. Oesterreichische Banknotcn 884 bez. Staats -= Schuldscheine 80 Gld. Seehandlungs =- Prämien - Scheine a 50 Rthlr. 100 Gld. Pos. Pfandbricfe 4proz. 96, Gld., do. 34 proz. 84 Br. Schlesishe do. 34proz. 90 Br.,, do. Litt, B, 4proz. 92% Br., do. 34proz. 827 Gd. Jute Poln. Pfandbr. alte 4proz, 914 Gld., do. neue Aproz. 90 Gld, do. Part.-Loose a 390 Fl. 97% Gld., a 500 Fl. 75 Br., do, Bank= Certif. a 20) Fl. 135 Br. Russ.-Poln. Schaz-Obligationen 4proz.
71 Br. s j
Actien: Oberschlesish, Liti, A. und Lit, B. 925 Br. Breëlau-Schweidn.-Freiburg. §809 Vr. Niederschles.-Märk. 734 Br., do. Prior. 994 Br., do. Ser. 111, 947 Br. Ost - Rhein. (Köln- Mind.) 77 Br. Neisse - Brieg 33 Gld. Krakau - Oberschlesische 35 Br. Fricdrich - Wilhclms - Nordbahn 335 Br.
Wien, 26. April. Met. 5proz. 885, %, 5, 89. Aprez. 71 bis 714. 24 yroz. 47, 474. Anl. 34: 1465— 1475. 39: 90—91. Nordb. 96--{—#. Gloggn. 9:334—94. Mail. 68, §, 69. Livorno 63%, % %. Pesth 642—65, B. A, 1128—1130. 1133,
K. Gold 2321,
Wessel. Amsterd. 1592, Augeb. 1145. “
Frankf. 1145. Hamb. 1684. London 11.29, Paris 1365. Die Börse eiwas matter als die gestrige, do ohne Verän- dcrung. i / În fremden Va'u:en wenig Umsay. - “Leipzig, 27. April, G. A 1424 Br, L. Dr. E. A. 95 Br. 77x G. Schles. 74 Gld, Chemniß - Riesa 19% Gl. Zittau 14 Br. Magdeb, - Leipz. 1685 Gid.,
Ar
Pr. B. A. 88% Br., 884 Gld.
Hamburg, 26. April. 3i proz. p. C. 79% Br., 79 G.
S i Z F 10: 13; G. St. Pr. Oblig. 84% Br., 84 G. E. R. 102 Br., 1014 Sul 82 Br. 813 Gld. " Dän. 65% Br., 65% G. Ard. 84 Br., 84 G. 3yproz. 235 Br. und G. Hamb. - Berl. 54 Br., 535 G. Bergedorf 71 Br., 70 G. Altona-Kiel 894 Br., 89 G. Rendsb. Neum. 106 G. Mecklenburg 32§ Br., 32 G. j Bei beschränktem Umsaß waren die Course heute wenig ver= e iger Umsay, aber etwas bessere darîs, 25. April. Zwar weniger Umsaß, aber esscre Preise in Renten. Iro. 2 . 25 baar, 55 . 30 Zeit. 5proz. e : e baar, 87. 80 Zeit. proz. Anleihe nihts. Bank 2385. Be ih f 5proz. 93%, Spanische 3proz. 3:3, do, Junere 23%, P, v. Römische 77%. Nordb. 4525. Orleans 8474. Sens, TA 98 èondon, 25. April, 3proz. Cous. p. C. 924, a. Z. 92 ital 915. 3proz. Span, 33. E, R. 1054. Chili 94. Mex. 314, 29, : L Mt Cons. etwas gestiegen z sie eröffacten zu 925, 92 und schlossen Pa j ift. Ard. 17%, & Jn fremden Fonts war seyr wenig Geschäft. Bie 7%, f 3proz. 334, 33, Jat. 51, 50. Aproz. 78, 77. Port. 29%, U “92 Uhr. Cons. p. C. u. a. Z. 925, 92, Jn den fremden
Fonds keine Bewegung. i Mee q Amsterdam , 25. April. Jn holländischen Fonds war
wiederum Handel und Veränderung -unbedcutend. Syan., bei zicm=
Oesterr. unverändert. Von Süd=-Amerik. waren Míáx. etwas ange=
j % hr ang«boten. ;
i p tet 9%, S: 3proz. neue 585, §. Z¿proz. Synd. 792, Spau. Ard. 10%, %, gr. Picccn 104%, %- Coupons Ta 8L. Russen ale 101. 4proz. 82k. Oest. Vet. proz. 73%. 2&pruze 3587, Mix. 274, #4. Peru 48.
Leipz. Dr. P. Oblig. 98% G. Leipz- Sächs. Bayr. 78% Br.- Löbau - Berl, - Anh. A. und B. 775 G. Altona-Kicl 904 Br. Deß, B, A, 191% Br,, 101 G.
Madrid, 20. April. 3proz, 23. 5;rcz. 11.
Markt- Berichte. Berliner Getraidebericht vom 28. Apr il.
Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 54-—58 Rthlr. i
lich lcbhaftem Geschäft in Ard., etwas mehr angeboten. - Russ. und-
Í loco 24—26 Rthlr. Oos s Frühjahr 82 pfd. 24 Rihlr. Br., 23; O.
» Mai /Juni 24 Rthlr. Br., 235 G.
» Juni /Zuli 244 Rthlr. Br., 24x G. Gerste, große loco 21—22 Rthlr. Ó
» fleine 19—21 Rthlr. Hafer loco nah Qualität 14—16 Rtÿlr. Erbsen, Kochwaare 26—28 Rthlr.
» Futterwaare 25—27 Rtdlr, Leinsaat 54 Rthlr. Br., 52 G. Rüböl loco 14 Rthlr. - bez.
» pr. April 14 Rtÿlr. bez.
» April /Mai 13!7 Rthlr. verk.
» Mai /Juni 13% Rthlr. verk.
» Juni /Juli 135 Rthlr. nom.
» Zuli /Aug. 13% Rthlr. nem.
» Aug. /Sept. 13 Rthlr. nom. f
» Sept. /Ofkt. 1254 Rthlr. bez., 125 G. Leinöl loco 1417 Rthlr. i
» April /Mai - Lieferung 104 Rtÿlr. D D Ai
almöl 1 T: : Dise - Thran 113—-114# Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 144 Rthlr.
» Juni /JZuli 14% Rthlr. Br. 1346
» Zuli, Aug. 154. Rtÿlr. bez. u. Br., 194 De
i i : aats-Anzei- Mit der heutigen Nummer des Staa gers sind ht 101 bis 104 der Verhandlungen der
zweiten Kammer ausgegeben worden.
Drudck und Betïlag der Deerschen Geheimen Ober - Hosbuchvruerri.
Erste Beilage
dann zulässig, wenn sämmtliche auf einem Grundstücke haftende, zur Ablösung durch die Rentenbank geeigneten Reallasten in feste Geldrente verwandelt sind. E sowohl dex Berechtigte als der Verpflihtete die Ueberweisung der Geldrente an die Rentenbank behufs der Ablösung verlangen, wenngleich die Auséinanderseßbung in Ansehung der übrigen Grund= stüde derselben Gemeinde noch niht zum Abschluß gekommen ist (S. 95. des Ablösungs = 2c, AUES vom heutigen Tage).
von der im §, 64. des Ablösungs - 2c. Gesezes vom heutigen Tage ihm gegebenen Befugniß, die an die Stelle der Reallasten tretende feste Geldrente durch Baarzahlung des Kapitalbetrags derselben ab- zulösen, keinen Gebrauch machen zu wollen, so hat die Auseinander= sebungs - Behörde die Ablösung der Geldrente dur die Rentenbank von Amts nfebun zu veranlassen.
A 116.
I p T L T Erg E pa
Erste Beilage zum Preu
695 ßishen Staats-Anzeiger.
In aël t. Preußen. Berlin, Entwurf des Geseyes über die Errichtung von
Renten - Banken, — Entwurf des Geseyes, betreffend die Abls d Reallasten und die Regulirung der gutsherr]i ais bäiuerlidlen Wee
hältnisse.
Uichtamtlicher Theil. Deutschland.
Preußen. Berlin, 27. April, Innern sind uns ‘folgende Geseß=Entwürfe mitgetheilt worden:
Entwurf des Gesebes über die Errichtung von Renten-Banken,
für den ganzeu Umfang der Monarchie, mit Ausschluß der auf dem linken Rheinufer belegenen Landestheile, f. Errichtung von Renten-Banken und deren Bestimmung.
„Zur Beförderung der Ablösung der Reallasten und zur voll- ständigen Auflösung des Rechtsverhältnisses zwischen den bisherigen Berechtigten und Verpflichteten soll in jeder Provinz eine Rentenbank errihtet werden, |
__ Die in der Rheinprovinz zu errichtende Rentenbank erstreckt ihxe Wirksamkeit nur auf die am rechten Rheinufer belegenen Theile der Provinz. -
2.
Die Ablösung dur die Renten-Banken erfolgt, sobald die Real= lasten in feste Geldrenten verwandelt worden sind, dadurch, daß die Bank dem Berechtigten gegen Ueberlassung der Geldrente für das zu deren Ablösung erforderlihe Kapital durch zinstragende, allmälig zu amortisirende Schuldverschreibungen (Rentenbriefe) abfindet, die Rente aber alsdann von dem Verpflichteten so lange fortbezieht, als dies zur Zahlung der Zinsen und zur allmäligen Amortisa= tion der Rentenbriefe erforderli is. Sobald diese Amortisation vol- lendet ist, hört die Verbindlichkeit des Belasteten zur Entrichtung -der Rente ganz auf.
g. 3
Der Staat garantirt die Erfüllung der durch das gegenwärtige Geseß den Renten - Banken auferlegten Verpflichtungen und wird diese Banken mit dem erforderlichen Betrichs-Fonds versehen,
t Aussührende Behörden.
Die Festseßung der an die Stelle der Reallasten tretenden Geld= renten, die Verhandlung zwischen den Parteien über die Ueberwei= sung dieser Geldrenten an die Rentenbanken, und die Entscheidung sowohl hierüber, als über die Höhe der den Berechtigten von der Rentenbank zu gewährenden Abfindung, S den Auseinandersezungs= behörde obn, welhe nicht nur bei diesen Geschäften, sondern auch in der Folge, wenn es sich um die Frage handelt, ob und inwieweit der Berechtigte in der Disposition Über die zu seiner Abfindung be- stimmten Rentenbriefe oder über die bei dereu Amortisation zur Auszahlung kommenden Kapitalien durch Rechte dritter Personen beschränkt i? den bestehenden Geseben gemäß, die Rechte dieser Personen wahrzunehmen hat. ; : :
Alle übrigen bei den- Operationen der Rentenbanken vorkom- menden Geschäfte - werden der für eine jede Provinz unter dem Na= men : tungsbehörde, so wie den zur Einziehung der birekten Staatssteuern bestimmten Behörden nah den näheren Bestimmungen des gegen- wärtigen Geseßes übertragen. s ‘
G. 9e En
Jede Direction einer Rentenbank besteht aus einem Direktor und dem erforderlihen Hülfs - und Subaltern-Personal. x
Die Directionen der Rentenbanken stehen unter der Oberauf- sicht der Ministerien für die Finanzen und für die landwirthschaft- lden Angelegenheiten; sie sind ‘den Regierungen und Auseinander- seßungs=Behörden koordinirt und führen ihre Geschäfte unter Mit- wirkung der Provinzial-Vertretung.
§. 0. j Reallasten, welche zur Ablösung durch die Rentenbanken geeignet sind,
Welche Reallasten zur Ablösung durch die Rentenbanken geeignet sind, i} in dem Geseh vom heutigen Tage, betreffend die Ablösung der Reallasten 2c. (Abschnitt 11, Tit. X, und Abschnitt Ill, §, 89,) bestimmt. Ausgeschlossen von dieser Ablösung bleiben außer den in dêm gedachten Geseße g. 53. bis 55. 65, und 66. angegebenen Real- lasten auch die nah dessen Verkündung neu auferlegten Geldrenten (S, 91. a, a..O,)
A , Ausgeschlossen von der Ablösung durch die Rentenbanken bleiben ferner alle dem Domainen=Fiskus als Berechtigten zustehenden Real- lastenz in Ansehung ihrer Ablösung is im §, 58, des gegenwärtigen Geseßes das Erforderliche bestimmt.
g. 8, a Die Uebernahme einer Rente auf die Rentenbank is erst
Ist aber dies geschehen, s» kann
Feststellung der Renten behufs deren Ueberweisung auf die Rentenbank. Wenn bei einem Ablösungs =- Verfahren der Verpflichtete erklärt,
Durch das Ministerium des
„Direction der Rentenbank“ einzuseßenden Verwal=
den. (8. 11.) §. 10.
heutigen Tage) an die Rentenbank zu entrichten;
bank an erlassen, g. 11, __So weit jedoch der hiernah (§.-10.) der Reutenbank zu über- weijeude Reuteubetrag nicht in vollen Silbergroschen besteht, darf derselbe der Rentenbank nicht überwiesen werden. Es müssen viel= mehr dergleichen in Pfennigen bestehende Rententheile, so wie über- haupt Renten, welhe nach Abzug eines Zehntheils unter Einem Silbergroschen betragen, ohne Einwirkung der Rentenbank von dem Verpflichteten durch Baarzahlung in Kapital nah der Vorschrift im ersien Absab des §. 64, des Ablösungs = 2c. Geseßes vom heutigen Tage abgelöst werden. g. 12.
Jn dem über die Ablösung oder die Regulirung aufzunehmenden Rezeß . sind zugleih die Ergebnisse der Auseinanderseßbung zwischen dem Rentenpflichtigen und der Rentenbank (§. 10.), zwischen dem Ersteren und dem bisherigen Berechtigten (§8. 141. und 17.) und zwi= schen diesen: und der Rentenbauk (§§. 28, u, f.) festzustellen.
Die Rechte der Rentenbank werden hierbei von der Ausein- andersebungs=Behörde vou Amts wegen wahrgenommenz der Zuzie- hung der Direction der Rentenbank bedarf es daher nit.
g. 13.
Sind zur Zeit der Verkündung des gegenwärtigen Gesebes die Reallasten eines Grundstücks bereits in feste Geldrente verwandelt, so wird, wenn die leßtere durch die Rentenbank abgelöst werden soll, Über die im §. 12, gedachte Auseinandersezung ein besonderer Rezeß aufgenommen.
Streitigkeiten, welhe etwa hierbei (§8. 6, 8, bis 13,) ent- stehen , sind in demselben Verfahren zu entscheiden , welches geseßlich bei Ablösungen überhaupt t rue ist.
S
Die über das Verhältniß der Betheiligten zur Rentenbank ab- geschlossenen Rezesse (§§. 12, und-13,) müßen stets von der Aus- eingndersebungs - Behörde bestätigt und von dieser der Direction der Rentenbank in Ausfertigung mitgetheilt werden, Nur auf Grund eines solhen Rezesses darf eine Rente auf die Rentenbank über= nommen werden.
g. 15.
, Der Zeitpunkt, an welchem die Rente auf die Rentenbank über- nommen und wann sie zum ersten Male an dieselbe entrichtet werden soll, wird von der Direction der Rentenbank bestimmt.
g. 16.
__ Die Uebernahme einer Rente auf die Rentenbank, darf nur am
1sten April oder am 1sten E P de v 1
Bis zu dem Zeitpunkte der Uebernahme muß, wenn die Aus- führung der Auseinandersebung früher eingetreten is (§. 104, des Ablösungs = 2c. Geseßes vom heutigen Tage), die Rente von dem Verpflichteten unmittelbar an den bisherigen Berechtigten ent= richtet werden. u
g: 15.
Einziehung und Sicherstellung der Renten,
Die an die Rentenbank abgetretenen Renten genießen bei Kon- kurrenz mit anderen Verpflichtungen des belasteten Grurdstücks das- selbe Vorzugsrecht, welches die Geseße den Staatssteuern beilegen. Sie bedürfen- keiner Eintragung in das Hypothekenbuch des ver= pflihteten Grundstüs. Diejenigen eingetragenen Reallasten, an deren Stelle sie ge= treten sind, werden im Hypothekenbuche gelö\{t, mit dem Vermerk, i ans in Folge ihrer Ueberweisung an die Rentenbank erfolgt sei. Die Löschung wird von der Auseinandersezungs=Behörde be- antragt, sobald die Uebernahme der Rente von der Direction der Rentenbank und die Abfindung States erfolgt sind (g. 30), g. 19. Gebäude, auf welchen Renteu für die Rentenbank haften, missen auf Verlangen der Direction der Rentenbank bei einer Feuer= Versicherungs - Gesellschaft bis zu dem, nah den Grundsäßen dieser Gesellschaft zulässigen Werth von dem Verpflichteten versichert werden. Der Verpflichtete kaun hierzu von der Direction der Ren- tenbank dur administrative Execution angehalten werden. _Die Direction der Rentenbank hat diejenigen Versicherungs- Gesellschaften, bei welchen ihrem Ermessen na dergleichen Ver= siderangen exfolgen müsseu, zu bestimmen und öffeutlih namhaft zu machen. : g. 20. __ Bei Zerstückelung von Grundstücken, auf welchen Renten für die Rentenbank haften , finden auf diese Renten die geseßlichen Vor= schriften Über die Staats = Steuern ebenfalls Auwendung. _ Die Direction der Rentenbank kann jedoch verlangen, daß in solhem Fall Rentenbeträge, welhe nah der Vertheilung der Rente zöhrlih weniger als fünf Silbergroschen betragen , sofort durch Kapitalzahlung nah den M Gu sten des §. 23, abgelöst werden. 1
Die Renten werden in monatlichen Raten mit den Staats= steuern postnumerando erhoben. In Ansehung ihrer Erhebung und Beitreibung hat die Direc= tion der Rentenbank dieselben Der ga, welche die Geseße ‘den ¡Verwaltungs = Behörden bei Erhe ung und Beitreibung der Staatssteuern beilegen.
: g. 22.
Tilgung der Renten, Der Verpflichtete wird dur eine 56-2; Jahre oder 673 Mo- nate lang * fortgeseßte Zahlung der Rente an die Rentenbank von bef Bing zur ferneren Entrichtung dieser. Rente vollständig reit. §,.:23,
,__ Dem Verpflichteten steht indessen frei, auh {on während des im §, 22 angegebenen Zeitraums die Reute durch Kapital = Zahlung ganz oder theilweise zu tilgen. l
Welche Summen in den verschiedenen Jahren zur Ablösung
In Ansehung derjenigen festen Geldabgaben, welche zwar zur
der verschiedenen Rentenbeträge erforderlich sind, ergiebt sich aus der
Ablösung dur die Rentenbanken geeignet sind, hinsichtlich welcher es aber zur Ermittelung ihres Jahresbetrages keiner weiteren Aus-= einanderseßung bedarf, (§. 50. -und 52, a. a. O.) kann sowohl von dem Berechtigten als von dem Verpflichteten auf Ablösung durch die Rentenbank bei der Auseinandersebungs = Behörde angetragen wer=
Jn allen Fällen, in welchen die Ablösung der Rente durch die Rentenbank erfolgt, hat der Verpflichtete nur Neun Zehntheile der ermittelten vollen Geldrente (§. 64. des Ablösungs = Geseßes vom in Zehntheil der Rente wird demselbeu vom Tage ihres Ueberganges auf die Renten-
Sonutag d. 29. April.
pg p E
fp p L Lg L E
Kapitalzahlungen sind jedo stets nur erst dann zulässig, wenn der Verpflichtete zuvor die bereits fälligen Keutenzablagger celciet hat. Eingehende Kapitalzahlungen müssen daher zunächst auf die noch rückständigen Rentenzahlungen verrechnet werden.
Rentenbeträge , die si niht in Silbergroschen abrunden , kön- nen niht durch Kapitalszahlung abgelöst werden.
Rentenbeträge unter fünf Silbergroschen können nur dann durch Kapitalszahlung abgelöst werden, wenn die auf einem Grundstücke lastende Rente weniger als fünf Silbergroschen beträgt, Es muß jedo ‘in einem solchen Falle die Rente mit einem Male vollständig abgelöst werden.
g. 24.
Dergleichen Kapitalzahlungen (§. 23) müssen nach vorhergegan- gener sechsmonatlicher Kündigung am 31, März oder am 30, Sep- tember geleistet werden, Der verminderte Rentenbetrag wird zum erstenmal an dem- jenigen Rentenzahlungstermine entrihtet, welcher auf die zur gehö- rigen Zeit erfolgte Kapitalzahlung zunächst folgt.
g. 25
Will ein Renteupflichtiger ohne vorherige Kündigung Kapital- zahlung leisten, so steht ihm dieses zwar frei, allein es kaun eine solche Zahlung nur so angesehen werden, als wenn sie sechs Mo- nate nah dem auf die Zahlung zunächst folgenden 31. März oder 30. September erfolgt wäre. Wird eine Kapitalzahlung ohne vor= hergegangene Kündigung am 31. März oder 30. September gelei- stet, so hat sie die Wirkung, als wenn sie an dem auf die Zahlung zunächst folgenden 30, September“ oder 34. März geleistet wor= den wäre. §. 26.
Die Kündigungen und Kapitalzahlungen müssen bei der Direc-
tion der Rentenbank oder bei den von lebterer zur Annahme der
Kündigungen und Kapitalzahlungen A E Beamten erfolgen. 2
Ueber jede Kapitalszahlung ertheilt die Direction der Renten= bank eine Quittung, in welcher zuglei ausgedrückt sein muß, - wie viel die verminderte Rente künftig noch beträgt, und an welchem Termine dieselbe zum ersten Male zu entrichten ist, Nur dur eine solhe Quittung wird der dd A bleibend entlastet.
Abfindung der Berechtigten.
Der Berechtigte erhält als Abfindung von der Rentenbank den zwanzigsachen Betrag der vollen Rente (§. 10), insoweit nicht nach §. 11 die Absindung für die überschießenden Pfennige von dem Verpflichteten unmittelbar erfolgt m §. 29. Dièse Abfindung (§. 28) wird iu Rentenbriefen nach deren Nennwerth, und \o weit durch solche der von der Rentenbank zu lei= stende Abfindungsbetrag nicht vollständig gewährt werden kann (§, 32), in baarem Gelde geleistet. á
F.- 20.
Die Abfinvung ves Berechtigten erfolgt zu demselben Zeitpunkt, an welchem die Rente auf die Rentenbank übernommen wird. (§§. 15 und 16.)
g. 31.
Die gesammte Abfindung an Rentenbriefen und baarem Gelde wird demjenigen zugestellt , welchen die Auseinanderseßungs-Behörde als den berechtigten Empfänger e (§. 4),
S
Nentenbriefe und Zins-Coupons,
Die Rentenbriefe werden von der Direction der Rentenbank nach dem unter B. beiliegenden Schema, und zwar in Appoints von 1000 Thalern , 500 Thalern , 100 Thalern , 25 Thalern und 10 Thalern, ausgestellt und mit jährlich vier Prozent in halbjährigen Terminen, am 1. April und 1, Oktober, verzinst. Den Juhabern der A E steht kein Kündigungsrecht zu.
g. 33.
Mit jedem Rentenbriefe werden zugleich Zins-Coupons auf acht= jährige, vom 1sten *) ab zu berehnende Perioden nah dem unter C. beiliegenden O U
o
Nach dem Ablaufe jeder dieser Perioden (§. 33) werden dem Vorzeiger des Renutenbriefs neue Zins-Coupons auf einen gleichen Zeitraum ausgehändigt. §. 35. Der Betrag der fälligen Zins-Coupons wird, gegen Ablieferung derselben, von der Kasse der Rentenbank baar ausgezahlt, auch wer= den diese fälligen Zins - Coupons von allen Königlichen Kassen in Zahlung angenommen, g. 36.
Die Zins=Coupons verjähren binnen vier Jahren zum Vortheil der Anstalt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem auf den Jälligkeitstermin folgenden leßten Dezember. °
C34,
Die Rentenbriefe können behufs der Bele ung gerichtlicher und vormundschaftliher Depositalgelder, so wie der Fonds öffentliher Jn- stitute, angekauft oder als Unterpfand angenommen werden.
g. 38
Der Ueberschuß von einem halben Prozent, welchen die Renten- banken dadurh erhalten, daß sie neun Zehntel der vollen Rente, also 45 Prozent, der zum zwanzigfachen Betrage der vollen Rente ausgestellten Renteubriefe einziehen, leßtere aber nur mit 4 Prozent verzinsen, muß unvermindert zu Amortisation der Rentenbriefe ver= wendet werden.
g. 39,
Jede Reutenbank is verpflichtet, halbjährlich \o viel Renten- briefe auszulosen, als ihrem Nenuwerth nach mit denjenigen Geld= summen bezahlt werdcn können, welche bis zum Schluß des Halbjahres, in dem die Auslosung erfolgt, nah §. 38 dem Amortisationsfonds aus den Rentenzahlungen zufließen, und nah §. 24 an Ablösungs= Kapitalien eingezahlt werden müssen oder nah §. 25 als am Schluß dieses Halbjahres eingezahlt zu betrachten sind. In dem auf die erste Ausgabe von Rentenbriefen folgenden Jahre is jedo die Rentenbank an diese Verpflichtung zur Auslo- sung noch nicht gebunden.
g. 40. Den Inhabern der ausgelosten Rentenbriefe wird der Nenn- werth derselben baar ausgezahlt. z
S. 41
g. 41, Die Auslosungen der Rentenbriefe erfolgen in den Monaten Mai und November.
unter A, beigefügten Tabelle,
*) Es ist hier derjenige 1. Oktober oder 1, April einzurücken, an wel- chem zuerst Rentenbrieje ausgegeben werden fönnen.
Eh