begraben lassen. Der General der Civica, Advokat Sturbinetti, ist zum Senator ernannt. Die Franzosen erwartet man morgen früh. | Ponte Molle is für den Verkehr, welchen der Viehmarkt erheischt, noch ofen gegeben. Dies zeigt Avezzana an, der die Brücke mi- nirt haben soll. Drei Damen, unter diesen die Fürstin Belgiojoso, fordern zu Vereinen für die Pflege der Verwundeten auf. Die neapolitanische Post ist gänzlich ausgeblieben, - was beweist, daß es nun endlich Ernst geworden ist. Ca hit Rom, 29. April. Auch die Engelsbrücke ist minirt, um ge- eignetenfalls in die Luft gesprengt zu werden. Avezzana hat die Zügel der Regierung in die, Hände genommen. An den Schanzen und Barrikaden wird fleißig gebaut, und die Arbeiter erhalten sehr hohen Lohn. Die Requisition des ct n des hat 4 r auch die der Pferde. Von. den Deputirten soll jeder 1000 Scudi erhal= ten haben. Die Stärke der französischen Truppen wird auf 17,000 Mann mit 38. Kanonen angegeben. Das Fort von Palo haben ste beseßt, auch soll ein Theil in Fiumicino gelandet sein. Die Ver= theidiger der Republik haben 16 Kanonen. Die Stadt soll Schritt vor Schritt vertheidigt werden. Jedes Quartier der Civica ist zur Theilnahme an dem Barrikadenbau verpflichtet. Auf Piazza del Popolo hat er bereits begonnen, um den ersten Angriff auf die drei Hauptstraßen, welche sich von da aus oes nah der Stadt in ausbreiten, zurückfzuwerfen. Ein großer Theil der hier anwe- fubin Franzosen hat die Nacht über auf der französischen Akademie zugebracht. Auch für die Sicherheit des preußischen Gesandtschafts-Pa- lastes hat der Konsul Sorge getragen und eine Sauvegarde ausgewirkt.
T74
Alles ist in Thätigkeit, um Vorkehrungen für Nothfälle zu treffen. Die Nacht ‘hindurch waren auf S Pläßen Feuerwachen mit Spripyen ausgestellt. Neben diesen DI NEIRRgIE aber herrscht gleichzeitig die friedlichste Ruhe. Man hat beschlossen , die Fran= zosen mit der Marseillaise zu ean und ihnen auf einem Ban-= ner den Artikel 5 der französischen Constitution zu zeigen, welcher den „Bürgern“ Schuß jeder Nationalität befiehlt. Ein Tagesbefehl des Kriegsministers Avezzana lautet: „Mit der Verleßung des Ge- biets eines freien befreundeten Volks hat die französische Regierung das Völkerrecht und die Ehre thres Staats beleidigt. Vielleicht, daß die französischen Soldaten nicht die Rolle des Deutschen im Dienste des Papstes übernehmen werden. Sollte dies aber gesche- hen, so wollen wir sie lehren, daß unsere Flinten Feuer geben und unsere Arme sie zu führen verstehen. 8000 Soldaten können das römische Volk beleidigen, nicht besiegen. Das römische Volk hat sich echt rómisch erhoben. Siegerbegrüßend wird noch einmal das Banner der Republik flammen von den sieben Hügeln "der alten Roma: verjüngt auf ihren Barrikaden. Römische Soldaten! Das bewaffnete Volk - wird doch niht nachstehen dem waffenlosen! Rös- mische Soldaten! Die Republik legt in eure. Hand die Ehre Jta- liens und der republikanischen Waffen.“
* Rom, 30. April. Der Kanonendonner hat so eben begonnen und wird von der Seite des Jániculus her vernommen. Alle Straßeneingänge und Pläße der Stadt sind seit gestern verbarri- fadirt worden. Goastern wurde ein französischer Offizier gefangen hereingebracht, zwei andere Stabs-Offiziere sollen auf einer Re-
kognoszirung von Garibaldi's Leuten erschossen worden sein. Abendsz-
wurden sieben Kardinalswagen auf Piazza del Popolo verbra die Räder und -Gestelle sind zum ed enñe verwendet worden: Aus der Campagna hat man alle Pferde, deren man habhaft wer. den konnte, und das S@hlachtvieh hereingebraht. Au tra. fen über Porto d’Anzo und Albano die 600 Lombarden hier ein, denen die Franzosen in Civitavecchia die Landung verwei. gert hatten und mit denen bis zum 4. Mai eine Capitulation wegen Nichtgebrauchs der Waffen abgeschlossen worden war.
der Stadt geht das Gerücht, es sei eine Expedition von Spaniern in Terracina gelandet. Gewißheit läßt sich darüber nit erlangen, dg die neapolitanischen Couriere seit drei Tagen fehlen. Die Gerüchte
ern _noch Ladungen von Pulverfässern von dort her eingetroffen Das Standrecht wird seit gestern {arf gehandhabt; zw Die Gegenwehr is
gez
e nd. Geistliche sind wiederum verhaftet worden.
| gef Zucchi Tivoli passirt habe, widerlegen si einfah dadurch, daß
tapfer und die Kanonade heftig. Die Römer vertheidigen si ge hôrig. Der Angriff is bei Porta Cavalleggieri. ie französischen Streitkräfte sind bis jeßt von mäßiger Stärke.
Le I mi
Königliche Séhauspiete. Sonnabend, 12. Mai. Im Schauspielhause. 75ste Abonnem, Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Viel Lärmen um Nit
Königsstädtisches Theater. Sonnabend, 12. Mai. Berlin bei Nacht.
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rg do. 35 FI.|— | — Pol. a. Pfdbr. a.C. | 4 | 907 | 897
“Berliner Börse vom 11. Mal
Eisenbahn-Aecetien.
Stamm - Actien. Kapital. | 2 D Prioritäts - Actien. | Kapital. | . S E E z ¿ Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. c 22 T0 s Sämmiliche Prioritäts-Actien werden durch é Tos Í E Die Ne men A uur J i E as S jährliche Verloosung à 41 pCt. amortisirt. N Berl. Anb. Lit. A. B. | 6,000,000 | 4 | 4|76 6. Berl.-Anhalt. ……..... 1,411,800 | 4 | ‘87 8. do. Hamburg ...... 8,000,000 | 4 |— |522 6. do. Hamburg... 5,000,000 isl 915 B. do. Stottia Biare, . | 4,824,000 | 4 |— 8d be. do. do. II. Ser. | 1,000,000 | 47 — do. Potsd.-Magd... | 4,000,000 | 4 |— |513 e. do. Potsd.-Magd. . | 2,367,200 | 4 | 82 6. Magd.-Halberstadt .… | 1,700,000 | 4 | 7/1125 bsz do. do. .… | 3,132,800 | 5 | 925 be. do. Leipziger -.... 2,390,000 | 4 |— — do. Stettiner... 801,000 | 5 = Halle- Thüringer... 9,000,000 | 4 | 2/49 e. C L OEE .. | 1,788,000 | 4 — Cöln-Minden .…..... 13,000,000 | 33 | — | 762 B. Halle - Thüringer... | 4,000,000 | 4{| 855 @. do. Aachen........ 4,500,000 | 4 | — |/405 ». Cöln -Minden.….....- 3,674,500 | 47| 92% B. Bonn-Cöln........... 1,051,200 | 5 |— — Rhein. v. Staat gar. | 1,217,000 | 33 Ee Düsseld. - Elberfeld... | 1,400,000 | 4 |— — do. 41. Priorität .… | 2,487,250 | 4 — Steele - Vohwinkel .. | 1,300,000 | 4 |— — do. Stamm-Prior. | 1,250,000 | 4 — Niederschl. Märkisch. |10,000,000 | 3{| — | 705 bz «v. & Düsseldorf-Elberfeld. | 1,000,000 | 4 — do. Zweigbahn | 1,500,000 | 4 |— Lea Niederschl. Märkisch. | 4,175,000 | 4 | 86 B. Obersch]. Lit. A. . 2,253,100 | 32/65 | 91% B 90% G do. do. /- 3,500,000 | 5 | 98 be. do. Litt. B. 2/400,000 | 35 65 | 912 ». 901, & do. 1II bzrie. | 2,300,000 | 5 | 924 br. v. 6. Cosel - Oderberg .….. | 1,200.000 |. 4 |—} _ do. Zweigbahn 252,000 | 45) — Breslau - Freiburg... |- 1,700,000 | 4 |— S do. do. 248,000 | 5 | 783 B. Krakau- Oberschl.... | 1,800,000 | 4 |— 1341 B. Obersehlesische ..... 370,200 | 4 — Berg.-Märk. .…...... 4,000,000 | 4 | - 545 B. Krakau - Oberschl. .. | 860,000 | 4 | 70 B. Stargard -Posen ..... 5,000,000 | 3{| — |70ÿ B. §{ 6 Cosel - Oderberg... 250,000 | 5 — Brieg - Neisse........ 1,100,000 | 4 |= _ Steele - Vohwinkel 325,000 | 5 | 88 6. Magdeb.-Wittenb.... | 4,500,000 | 4 |— —_ do. do. 1I. Ser. 375,000 | 5 — : Breslau - Freiburg .…. 400,000 | 4 a Quittungs - Bogen. Berg.-Märk.. ....... 800,000 | 5 | 977 B. Aachen - Mastricht .… | 2,750,000 | 4 |30 — AusL Stamni=- Act. ¿i És | - Dag! Ausländ. Actien. Leipzig - Dresden ……. | 4,500,000 | 4 |— — lu v Bexback 24 FI. | 8,525,000 | 4 |— — Friedr. Wilh.-Nerdb. 8,000,000 | 4 |— |32% 5 a Ÿ be Kiel - Altona .…... h: 2,050,000 | 5 |— S do Prior... 5 |— 915 B. Amsterd.-Rotterd. FI. | 6,500,000 | 4 |— — Mecklenburger Thlr. | 4,300,000 | 4 |— | 314 €.
Schluss-Course von Cöln-Minden 76% B
von Preussischen Bank-Antheilen 88 a 7 bs.
Mit Ausnahme von preuss. Fonds, welche gestiegen, sind die übrigen Effekten etwas- gewichen, und die Börse erholte sich erst am Schluss von den Besorgnissen,
Nachrichten vom Rhein im Umlauf waren,
Auswrige Vörsen.
Breslau, 10. Mai. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 97 Gld. Friedrihsd'or 1137; Br. Louisd’or 112% Gld. Polnisches Pa- piergeld 937 Gld. Oesterreichische Banknoten 88 bez. Staats= Schuldscheine 78% Gld. Seehandlungs-Prämien-Scheine a 50 Rthlr. 997 Gld. Posen. Pfandbriefe 4proz. 965 Gld, do. Z¿proz. 80—804 bez. Schlesishe do. 34proz. 89%; Br., do. Litt, B, A4proz. 91% Br., do. 34¿proz. 825 Br.
Poln. Pfandbr. neue 4proz. 895 Gld., do. Bank=-Certif. a 200 Fl. 134 Br. Russ.-Poln.-Schaß-Oblig. a 4proz. 665 Gld.
Actien: Oberschlesish. Litt, A, und Litt. B, 914 Gld. Breslau-Schweidn.-Freiburg. 78% Gld. Niederschles.=Märk. 71 Br. do. Prior. 985 Br., do. Ser, II1, 925 Gld, Oft = Rhein. (Köln= Mind.) 75% Br. Neisse-Brieg 34 Gld. Krakau - Oberschlesische 33% Gld. M e 334 Gld, ;
esel.
Amstcrdam 2 M. 1425 Br.
Hamburg a vista 1507 Br.
do. 2M. 14915 Br. London 1 Pfd. St. 3 M. 6.23% Gld. Berlin a vista 100% Br. do. 2 M. 997 Gld.
Wien, 9. Mai. Met. 5proz. 89, 4, &. 4proz. 70%, 71. 2% proz. 46%, §, %. Anl, 34: 1463, 147. 39: 905 — 91. Nordb. | 93%, 93, 92%, #. Gloggn. 92—93. Mail. 68—-67. Livorno 60%, 60, 5, %. Pesth 625, 634. B. A. 1123 — 20. 22.
Wechsel. Amsterd. 164. Augsb. 118. Frankf. 1185.
; Hamb. 174.
( London 11, 50.
L Paris 139.
E bei geringem Verkehr ohne wesentliche Veränderung,
Actien der Bank beliebter, Nordb. niedriger 4 E ten, Gold und Silber viel Nachfrage. de O
Leipzig 10. Mai. Leipz. Dr. P. Oblig. 984 G. Leipz. B. A. 1425 V. L. Dresd. E. A. 95 Br. Sächsis - Bayeristlte 78 Br. Schles. 73 Br. Chemniy-Riesa 20 Br. Löbau-Zittau 14 Br. Magdeb.=Leipz, 169 Br. Berl. - Anh. A. u. ß. 77 Br Altona-Kiel 89% Br. Deß. B. A. 100 Br. Pr. B. A. 87 Br.
Frankfurt a. M., 8. Mai. Die Börse war beute gestimmt. Mehrere Fonds, darunter vorzüglich Vie Ster so pur alle Gattungen der Eisenbahn - Actien, waren zu billigeren Preisen als gestern offerirt. Das Geschäft war im Allgemeinen unbedeu= tend. Nach der Börse zum Theil etwas matter.
Oesterr, 5 proz. Met. 74x Br., 745 G. Bank - Actien 1148
: Br., 1143 G. Baden Partial - Loose a 59 Fl. 48 Br., 47% G.,
a 35 Fl. 27% Br., 275 Gld. Hessen 2 40 Rthlr. preuß. 275 Br. , 275 G. Sardinien 254 Br., 2457 G. Darmst. Partial= Loose a 0 Fl. 705 Br., 705 G., a 25 Fl. 225 Br., 22 G. Spanien 3 proz. 244 Br., 244 G. Polen 300 Fl. - Loose 98 Br. 500 Fl. 723 Br. Friedrih Wilhelms-Nordbahn 325 Br., 325 G. Bexbach 705 Br., 705 G. Köln - Minden 75% Br., 754 G.
Hamburg, 9. Mai. 35 proz. p. C. 784 Br., 785 G. St. Pr. Oblig. 84 Br. E. R. 1015 Br. Stiegl. 82 Br. Dän. 64 Br. Ard. 103 Br. 3proz. 234 Br., 235 G. Hamb, - Berl. 53 Br. , 525 G. Bergedorf 735 Br. Altona-Kiel 89 Br., 885 G. Rendsb. Neum. 108 Br. Medcklenburg 31¿ Br., 31 G.
Bei mehreren Fonds etwas Umsay und theilweise höhere Course. ;
Paris , 8. Mai. 3proz. 57 . 60 baar, 57 . 70 Zeit. 5proz. 89. 40 baar, 89.75 Zeit. Bank 2405. Spanische innere 24#.
London, 8. Mai. Z3proz. Cous. p. C, 915, a. Z. 913. 3{proz. 91%. Jnt. 505. Mex. 315.
Engl. Fonds „waren heute unverändert. Von fremden waren Ard. 17%, 17. 3proz. 335, 33. Mex. 29 a 2.
2 Uhr. Cons. waren 913, 91% p. C. u. a. Z.
Amsterdam, 8. Mai. Jn holl. Fonds war heute wenig Handel und unbedeutende Veränderung. —: Span. u. portug. gut
Nordb. 4521.
preishaltend; in ersteren war das Geschäft ziemlich lebhast. Von |
rus}. waren 4proz. etwas mehr angeboten. Oest. fast wie gestern.
Holl. Jntegr. 494, #&. 3proz. neue 58%, &. Span. Ard 12x. Gr. Piecen 124. 3proz. do. 335. Russen alte 1005. Stiegl 81. Oest. Met. 5proz. 71%, #%, 5. 24¿proz. 384. Mex. 284.
Markt- Veriíchte. Berliner Getraideberiht vom 11. Mai. Weizen nah Qualität 54—58 Rthlr. Roggen loco und {wimmend 25—26 Rthlr. » pr. Frühjahr 82 pfd. 25 Rthlr. verk. u. Br. » Mai / uni 25; Rthlr. Br., 25 G. "Juni /Juli do. » Qui Aug. 26 Rthlr. Br., 258 G. » ept. /Oktbr. 27 Rthlr. Br. Gerste, große loco 22—24 Rthlr. » leine 18—20 Rthlr. Hafer loco nah Qualität 14—415 Rthlr. Rüböl loco 13% Rthlr. Br., 133. G. » yr. Mai 133 Rthlr. Br., 135 G. » Mai /Juni 135 Rthlr. Br. Juli /Juli 135 Rie: Br.
w
-
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Gebote nominell.
T
li /Aug. 135 Rthlr. Br. ug. /Sept. 13 Rthlr, Br.
S
welche durch verbreitete
Rüböl Sept. /Okt. 12% Rthlr. Br., 125 G. » Oktbr. /Novbr. 127; Rthlr. Br., 125 G. Leinöl loco 10% -Rthlr. » Lieferung pr. Mai 104 Rthlr. Br. Mohnöl 18 — 19 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14% Rthlr. bez. u. G. » pr. Mai 145 Rthlr. G. » Mai /Juni 14% Rthlr. Br., 145 G. » Juni /Juli 15%, Rthlr. Br., 15 bez. » - Juli / Aug. 153 Rthlr. Br., 155 G. Marktpreise [vom Getraide. Berlin, den 10. Mai. «
e 29
- j , i 1 Rihlr, F Zu Lande: 09 9 Eq: L 5 Pf., auch 1 Rth
3 Sgr. 9 Pf.z große z f., auch 27 Sgr. 6 Vf.) Hafer 22 Sgr. 6 Pf.z; Erbsen 1 Rthlr. 4 Sgr. 5 Pf.
© Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf, auf 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., und 2 Rthlr. 10 Sgr. z Roggen 1 Rihlr, 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.z große Gerste 4 Rthlr. fleine Gerste 28 Sgr. 9 Pf., 02 26 Sgr. 3 Pf. z Hafer 2! Sgr. 3 Pf., auch 18 Sgr. 9 Pf.z Erbsen 1 Rthlr, 3 Sgr. 9 V auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. (shlechte Sorte).
: TT5
“Inhalt. R Deutschland.
en. Berlin, Eutwürfe der Gemeinde-Ordnung und der Kreis- Prets und Provinzial-Ordnung, Ln
“ uichtamtlicher Theil. Deutschland.
Preußen. Berlin, 11, Mai. Der Minister des Junnern hat folgende Cirkular - Verfügung an sämmtliche Königliche Regie- F rungen erlassen: / 4 / i 4 Der Königlichen Regierung übersende ih anliegend die neue- sten Entwürfe. der Gemeinde-Ordnung und der Kreis-, Bezirks - und Provinzial-Orduung Pmit dem Ersuchen, für eine möglichst allgemeine Bekanntwerdung E derselben zu sorgen und mir vor dem 20. k. M. anzuzeigen, welche wesentliche Abänderungen dieser Entwürfe etwa noch für erforder- lih erachtet werden. | Da jene Entwürfe zu den ersten gehören werden, welche den F Kammern bei ihrer in Kurzem bevorstehenden Versammlung vorzu- "Segen Br „so kann eine N E a Frist für die in Rede te- F hende erihterstattung niht gewährt werden. : Berlin, den 9, Mai 1849. Der Minister des Innern ; (ges) von Manteuffel. An sämmtliche Königliche Regierungen.
Entwurf der Gemeinde- Ordnung für den preußischen Staat. T tel L “ Von den Grundlagen der Gemeinde - Verfassung,
F. 1.
M u einer Gemeinde gehören alle innerhalb ihres Bezirks (Ge-
d ¿60 , Feldflur, Bann) gelegenen Grundstüe. y i Jedes Grundstück T einem Gemeindebezirke angehören. Veränderungen von Gemeindebezirken können nur dur einen
n vom -Kbnige genehmigten, durch das Amtsblatt bekannt emaGten
L Beschluß des Bezirksrathes bewirkt werden. Vor der Beschlußnahme on die Vertretungen der betheiligten Gemeinden und des Krei= | ses mit ihren Gutachten über die Veränderung vernommen worden
F sein. §. E Alle Einwohner “des Gemeindebezirks gehören zur Gemeinde.
S Alle Einwohner der Gemeinde sind zur Mitbenubung der Ge- meinde-Anstalten berechtigt und zur Theilnahme an den Gemeinde- F lasten nach den Vorschristen dieses Gesebes verpflichtet,
Wer in der Gemeinde Grundbesiß hat oder ein Gewerbe oder
Y sonstiges Geschäft betreibt, aber niht in der Gemeinde wohnt, ist S nur verpflichtet, an denjenigen Lasten Theil zu nehmen, welhe auf Æ den Grundbesiß oder auf das Gewerbe oder auf das aus jenen L Quellen fließende Einkommen gelegt sind.
À Die Waldungen können nur insoweit, zu den Gemeinde-Abga- F ben und A A werden, als sie vermöge ihres beson- deren Verhältnisses zu den Gemeinden an den Vortheilen des Ge- meinde-Verbandes Theil nehmen. Die zwischen den Gemeinden und den Wald=-Eigenthümern in einzelnen Fällen entstehenden Strei= F tigfeiten werden von der Kreis-Versammlung, unter Genehmigung E des Regierungs=Präsidenten, entschieden.
Die Provinzial-Versammlung hat darüber nähere Bestimmun- gen zu treffen, welche der Genehmigung des Königs bedürfen.
In der Provinz Westfalen und in der Rhein - Provinz bleibt es, bis solhe Bestimmungen getroffen sind, bei den bisherigen Rech-
| ten und Pflichten der Waldbesizer.
Die in §8. 7, 8 und 9 des Geseßes vom 21. Januar 1839 (Geseß-Sammlung Seite 31 und 32) bezeichneten ertrags- unfähigen oder zu einem öffentlichen Dienste oder Gebrauche be- stimmten Grundstücke sollen im ganzen Staate von allen Gemeinde- Auflagen befreit sein.
Zeitweilige On von Gemeinde - Abgaben für neube- haute Grundstücke sind zulässig.
L Alle sonstigen Befreiungen, sowohl persönliche als nicht per-
sónliche, sind ohne Entschädigung E g. 4.
Jeder Preuße, welcher seit einem Jahre in der Gemeinde sich R und einen eigenen Hausstand gehabt, zu den direkten Staatssteuern beige- tragen, auch keine Armen - Unterstüßung aus öffentlichen Mitteln ‘me hat und nicht in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses der staatsbürgerlichen Rechte ganz oder theilweise entbehrt, ist nah vollendetem 24sten Lebensjahre, Gemeindewähler und kann,
Mittwoch, den 9. Mai. A j / Das Schock Stroh 6 Rbr auch 5 Rthlr. 15 Sgr. Dt F Ger, er des Lesens und Schreibens kundig ist, zum Mitgliede der Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 18 Sgr. # Ha einde-Bertretung gewählt werden, gleichviel, ob er bisher das Kartoffel- B ¿40 (q Vürger- oder Gemeinderecht en hat oder nicht. toffeln, der S l 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 0 #1} E Ss j §. 5, aan Der DAOs j Me B : j Wer in einer Gemeinde mehr als einer der drei höchstbesteu-
meßenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 10 Pf.
Branntwein - Preise. _Y
Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren am j
4. Mai 1849- 145% Rthlr. uft H 5» » 146 » O en ge U | Bw N » |\ p. 200 Quart a A Lf 8 » » 14% » oder 410,800 % nad k Q D » 414; u. 1477 » Tralles. À 10. » » 147% »
Korn-Spiritus ohne Geschäft. Berlin, den 10. Mai 1849. li Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Beri! 7 Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzt gers is Bogen 113 der Verhandlungen der l
Kammer, Anträge, so wie das Verzeichniß Redner und das Sachregister enthaltend, der Titelbogen nebst Juhalts-Verzeihn!þ ausgegeben worden. | sbuchdruderel,
Druck und Verlag der Dederschen Geheimen A E ste Beilagt
| i durch
fernt Y
en Gemeinde-Wähler an direkten Staats= und Gemeinde-Abga- en entrichtet, ist, u ohne si in der Gemeinde aufzuhalten, be- E a e N fu O zu nehmen.
echt haben juristishe Personen, wenn sie in einem olchen Maße in der Gemeinde be int find |
§. 6
7 beten Gemeinden steht die Selbstverwaltung ihrer Angelegeu-
me
Jede Gemeind Dele
R G de wird durch einen Gemeinderath vertreten und
] Die Ei H va verwaltet.
verbundene E Nnd der Erbschulzen - Aemter ist sammt den damit hohen, Rechten und Pflichten, Vortheilen und Lasten aufge-
; Sitel Il Von den Gemeinden, welhe mehr als 1500 Einwohner : haben. A h [ chnittl1I. Von der Wahl und Zu tuna des Gemeinderaths.
Der Gemeinderat S. 8, Ry ; V neinderath“ besteht aus 12 Mitgliedern (Gemeinde- erordneten) in Gemeinden von weniger als 2500 Einwohnern
Erste Beilage zum Þ
aus 18 in Gemeinden von 2500 bis 5000 Einwohnern,
» 24 » » » 5001 » 10000 58 » 30 » » » 410001 » 20000 Â » 36 » » » 20001 » 30000 4 » 42 » » » 30001 » 40000 i » 48 » » » 40001 » 50000 F » 5 » » » 500041 » 60000 S8 » 60 » - » » 60001 » 70000 z » 66 » » » 70001 » 80000 » »Y 72 » » » 80001 » 90000 » » 78 » » » 90001 » 100000 »
In Gemeinden von mehr als 100,000 Einwohnern treten für Jede weitere Vollzahl ‘von 50,000 Einwohnern 6 Gemeinde-Verord- nete hinzu. Wo die Zahl der Mitglieder nah den Vorschriften der Städte - Ordnung vom 19. November 1808 oder der revidirten Städte-Ordnung vom 17, März 1831 eine größere gewesen ist, ver- bleibt es bei dieser Zahl, so lange nicht der Gemeinderath nah Ver- nehmung der Ansichten der Gemeindewähler (g. 43) mit Genehmi- gung des Bezirksrathes eine Pee yerung beschlossen hat.
g. 9. ,_ Zum Zwecke der- Wahl des Gemeinderathes werden die Ge- meindewähler (g. 4 und 5)_ in drei Abtheilungen getheilt.
Die erste Abtheilung besteht aus denjenigen, welche die höchsten Beträgë an direkten Staats - und Gemeinde-Abgaben bis zu einem Drittel der Gesammtsumme dieser Abgaben zu entrichten haben; die zweite Abtheilung aus denjenigen, welche das zweite Drittel, die dritte aus denjenigen, welche das dritte Drittel entrichten.
Läßt sih nach dem Steuerbetrage nicht bestimmen, welcher unter mehreren Wählern zu einer bestimmten Abtheilung zu rech-= nen ist, so entscheidet das Loos.
ede Abtheilung wählt ein Drittel der Mitglieder zum Ge-= meinde=-Rath.
Die Wähler der ersten und der zweiten Abtheilung wählen gemeinschaftlich zwei Drittel der Mitglieder, wenn es-von' den Er- steren einstimmig verlangt wird.
j §. 10.
__ Gehören zu einer Abtheilung mehr als 500 Wähler, so kann die Wahl nah Bezirken geschehen. Auch die aus mehreren Ort- schaften bestehenden Gemeinden können in Wahlbezirke eingetheilt werden. Die Anzahl und die Gränzen der Wahlbezirke, so wie die ber Nd Meven zu wählenden Gemeinde-
dneten, werden na aßgabe der Zahl Ä Gemeinde-Kathe festgesect, ßg Zahl der Wähler von dem g. 11.
Bei Gemeinden, welche mehrere Ortschaften umfassen, kann e dil Mig: fas Serttotnelte wehre (enes schaft zu wätler A emeinde-Raths aus jeder einzelnen Ort-
g. 12.
Die Hälfte der von jeder Abtheilung zu wählenden Gemeind Verordneten muß aus Gr i Eigentbüilern -Erbraltte 4 Nießbranchernz L undbesißern (Eigenthümern, Erbpächtern,
Befinden sich in einer Gemeinde gar keine oder nur sehr we- nige Grundbesißer, \so köunen statt derselben, oder glei ihnen, Pachter gewählt werden. Die nähere Bestimmung hierüber is von dem Bezirks-Rathe für jeden O Ort zu treffen.
1
: g. 13, Mitglieder des Gemeinde-Rathes können nicht sein:
1) die Mitglieder der Aufsichtsbehörde (§. 78) z
2) die Mitglieder des Gemeinde - Vorstandes und die sonstigen Gemeinde-Beamten ; :
3) die Beamten der Staats-Anwaltschaft ;
4) die Polizei-Beamten z
5) die zum stehenden Heere gehörenden Personen.
Vater und Sohn, so wie Brüder, dürfen nicht zugleich Mit- glieder des Gemeinde = Raths sein. Sind dergleichen Verwandte zugleih erwählt, so wird derjenige allein zugelassen, welcher die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher S timienaabl entschei- det das Loos. : :
g. 14.
Die Mitglieder des Gemeinde - Rathes werden auf 6 Jahre gewählt. Jedoch verliert jede Wahl ihre Wirkung mit dem. Auf- dren der Bedingungen der Wählbarkeit (g. 4). Alle zwei Jahre cheidet ein Drittel aus und wird durch neue Wahlen ersebt.
_ Die das erste und zweitemal Ausscheidenden werden für jede Abtheilung dur das Loos bestimmt. i g. 15.
Eine Liste der Gemeindewähler, welche die erforderlichen Eigen losen derselben nahweist, wird von dem Silbe «Vorftaude au ührt und alljährlich im Juli berichtigt.
Die Liste wird nah den Wahl - Abtheilungen und in dem Fale des §. 10 nah den Wahlbezirken eingetheilt. 16
§. ‘ Vom 1. bis 15. Juli schreitet der Gemeinde - Vorstand zur Berichtigung der Liste. i Vom 15. bis zum 30. Juli wird die Liste in einem oder meh- reren -dazu bestimmten, zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Lokalen in der Gemeinde offen gelegt. ;
Während dieser Zeit kann jeder Einwohner der Gemeinde ge- gen die Richtigkeit der Liste bei dem Gemeinde = Vorstande Einwen- dungen erheben. :
Der Gemeinderath entscheidet darüber bis zum 415. August.
__ Znnerhalb 10 Tagen nach Mittheilung der Entscheidung ist die Berufung an den Bezirksrath zulässig, welcher binnen 4 Wochen endgültig entscheidet. :
Soll der Name eines einmal in die Liste aufgenommenen Einwohners wieder ausgestrichen werden, \o i ihm dieses unter Angabe der Gründe 8 Tage vorher von dem emeinde - Vorstandéè mitzutheilen. 2
S
Die Wahlen zur regelmäßigen Ergänzung des Gemeinderathes finden alle 2 Jahre im November statt. Dis Wahlen der edi Abtheilung erfolgen zuerst, die der ersten Abtheilung zulegt.
Außergewöhnlihe Wahlen zum Ersaße innerhalb der Wahl- periode ausgeschiedener Mitglieder können von dem Gemeinderathe oder von dem Bezirksrathe veranlaßt werden. Der Ersaßmann bleibt nur bis zum Ende derjenigen sechs Jahre in Thätigkeit, auf welche der Ausgeschiedene gewählt war.
Alle Ergänzungs = oder Ersaß -Wahlen werden von denselben Abtheilungen und Bezirken (§. 10) vorgenommen, von welchen der Ausgeschiedene gewählt war. ia
Der Gemeinderath hat jederzeit die nöthige Bestimmung zur
Ergänzung der - erforderlichen Anzahl von Grundbesißern (§, 12) zu esen, i
reußischen Staats-Anzeiger.
Sonnabend d. 12. Maëí.
Ist die Zahl der Grundbesißer, welche zu wähl i durch” die Zahl der Wahlbezirke ae E Me E n Berg A E seid das Loos bestimmt. Mit dieser
rântung tönnen die ausscheidenden Mitglieder d h Rathes jederzeit wieder gewählt werden. Sen, 1E
j g. 19. Die Wahlen erfolgen dur AEORRNs Stimmgebung. S
Vierzehn Tage vor der Wahl werden die in der Liste 5 Wahlen tei briti pes Le Gemeinde - Gorüai u i 4 en mitte riftliher Einladun u bli machung berufen. ung oder ortsüblicher Bekannt-= ie Einladung oder Bekanntmachung muß das Lokal, die T und die Stunden, in welchen die Stimmen bei dem Wabl-Vor mal abzugeben sind, genau bestimmen. eite Gu: 21 Der Wahl - Vorstand besteht aus dem Bürgermeister und zwei au S " S ernannten Beisivern, Sind Mürere ztrfe vorhanden, so ernennt der Bü i j Stelle vertretenden Wahl-Kommissar. i t O Ei Jeder Wähler muß d Wahl: eder Wahler muß dem Wahl-Vorstande persönlich zu - foll erklären, wem er seine Stimme geben will. | Er ha A 4 zu bezeichnen, als zu wählen L ur die im §. 5 erwähnten, außerhalb der Gemeinde wohnen- A V Bec / A f bie können ihr “ai r ur evoUmächtigte ausüben. Die Bevollmächti i selbst Gemeindewähler sein. D E i 5 §. 23. ues sind diejenigen, welhe die meisten Stimmen erhalten Wenn sih bei der ersten Abstimmung nit für \o viele Per- sonen, als zu wählen sind, die absolute Sit ti E als die Hälfte der Stimmen) ergeben hat, wird zu einer zweiten Wahl e er Wahl - Vorstand stellt diejenigen Personen, welche nächst den Gewählten die meisten Stimmen erhalten haben, so i 7 sammen, daß die doppelte Zahl der noch zu wählenden Mitglieder erreicht wird. Diese Zusammenstellung gilt alsdann als die Listc der Wählbaren. g der zweiten Wahl werden die Wähler dur eine das Er- gebniß der ersten Wahl angebende Bekanntmachung des Wahl= Vorstandes at Tage vorher berufen. Bei der zweiten Wahl ist
die absolute Stimmenmehrheit nit erforderlich.
Unter denjenigen, die eine gleiche Zahl von Stimmen erhalten
haben, giebt das Loos den Auss{lag. g. 24,
Die Wahlprotokolle sind vom Wahlvorstande zu unterzeichnen und vom Gemeinde = Vorstande aufzubewahren. Der e Aan hat das Ergebniß der vollendeten Wahl sofort bekannt
en.
Gegen das stattgehabte Wahlverfahren kann von jedem Wäh- ler der Gemeinde innerhalb 40 Tagen nach der Bekanntmachung bei dem Bezirksrathe Beschwerde erhoben werden,
Der Bezirksrath kann die Wahlen auf erfolgte Beschwerde O Amts eee A r E n Tagen nah der Bekanntma-
g wegen erheblicher Unregelmäßigkeiten durch ein ivi Entscheidung für ungültig Ara: ms as
G. 25.
Die bei der regelmäßigen Ergänzung neugewählten Mitglieder
des Gemeinderathes treten mit dem Afange bis a ihre Wahl
folgenden Jahres ihre Verrichtungen anz di i dis dabin Fe Toéticgeit, chtung z die Ausscheidenden bleiben
i : Abschnitt I, Von der Zusammenseßung und Wahl des Gemeinde-= Vorstandes.
g. 26. Der Gemeinde - Vorstand (Orts - Obrigkeit) bestebt a Bürgermeister, einem Beigeordneten, als” dessen Stlber es
einer Anzahl von Schöffen (Stadträthen j L nern) nämli f hen, Rathsherren, Rathmän-
in Gemeinden von. weniger als 2,500 Einwohnern 2 Schöffen 4 »
» » » 2,900 bis 10,000 » » » » 10,001 » 30,000 » 6 » » » » 30,001 » 60,000 » 8 »
» »
4 i el 69/001 » 400,000 » 4025 ei mehr als 1 Einwohnern treten für A e 2 Schöffen 44 en / o die Zahl der Mitglieder des Gemeinde-Vor andes (Ma- aae nach den Borschristen der Siüdle --Brbnunten von 1808 N 1831 bisher eine größere gewesen ist, verbleibt es bei der ebteren so lange, “als nit der Gemeinderath mit Genehmigung des Bezirksrathes eine Verminderung beschlossen hat. a ait Alle Gemeinden von großem Umfange oder zahlreicher Bevöl- Uns ‘werden von dem Gemeinde - Vorstande in Ortsbezirke ge- thei t, Für jeden Bezirk hat der Gemeinderath aus den áhlern einen Bezirksvorsteher auf 6 Jahre zu ernennen, welcher den Ge- S in den örtlichen Geschäften des Bezirks unter- : Jn den in §. 11 erwähnten Ortschaften kann der Bür i- ster nach Bestimmung des M oeaila durch ein daselbst von Inbes
Mitglied des Gemeinderathes , wel u i §. 27. a
Mitglieder des Gemeinde-Vorstandes k i : 1) die Mitglieder der Aufsichts= N Bud 2) die Mitglieder des Gemeinderathes ;
3) Geistliche und Lehrer an öffentlichen Schulen z
4) die Mitglieder des Richtersta ; Anwaltsch aft; chterstandes und die Beamten der Staats-
2 a nt de eamten ; ) die zum stehenden Heere gehörenden Personen. Vater und Sohn, Schwiegervater und E ira Brüder und Schwäger dürfen nit zugleih Mitglieder des Gemeinde-Vor- standes sein. Sind dergleichen Verwandte zugleich gewählt, so wird r clenige allein zugelassen, welcher die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Loos, CBesebfarmlnag a h ia ree vom 7. Februar 1835 ) + 15) bezeichneten Gewerbe trei ó i Bürgermeister oder Beigeordnete sein. L A G da 8
, §. Mais Die Mitglieder des: Gemeinde-Vorstandes werden von dem
Gemeinderathe dur gewählt, A e drei
absolute Stimmenmehrheit auf sechs Jahre ahre scheidet die Hälfte aus und wird durch