1849 / 131 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die Leid d- die Unbesonnenheit aufzuregen versucht worden ist, sind Es Jahren von clic Danton, Marat und Robespiérre viel energischer noch gehalten worden, von Männern, die einer den andern fr uta und in der Geschichte ihren wohlverdienten Ruf erhalten hâben. Der Redner trägt gar kein Verlangen, seinen Nas

(Heitére Bewegung und Bravo

men solchcn Namen anzureißen. links.)

biegen kaun cs jeßt nicht mehr.

(Sehr gut !)

Verlin gegen die Einmischung protestirt habe, wie

chörte, in allen Zeitungen, durch alle Mittel, und zwar V fande protestirt hätte, bis ihn das Ministerium Brandenburg entweder gefangen oder aus dem Lande gejagt hätte. Dann hätte er mit Ehren seinen Siß in dieser Versamm ung wieder einnehmen iönnen. So geht es, wenn man sih mit unfähigen Subsjekten um- | Der Vorsigende verweist leßtere zur Ordnung. Ruf links: Keine Polizei!) Sie hören, was man in der Rhein-Provinz für Beschlüsse faßte, welche Sie mit Beifall aufnahmen, und solchen gegenüber bringt man Bayern beschickt doch dén berliner Kongreß und hat seinén Bevollmächtigten schou Das zeigt Jhnén,- daß die Hindernisse, welche die reni- tenten Regierungen bisher abhielten, mit einander zu gehèn, s{win- den, wenn es sich davon handelt, dem Parlamente entgègenzu- treten. Bald wird vielleicht das preußische Militair seine Mebe- leien in Sachsen vollendet haben. (Ruf links: vielleicht!) Leider sehe ih, daß das sächsische Militair nit \o viel nationales Ehrge- fühl hatte, zuerst die Preußen hinauszushlagen, Tabula rasa zu machen und dann in Sachsen zu handeln. Das Ministerium Bran-= denburg is der verkörperte Absolutismus und es ist gänz gleich, ob man dur preußishe Säbel oder durch die russishe Knute ge-

giebt, (Beifall links und auf den Galleriéen.

noch Anträge auf Schub der Regierungen ein!

ernannt.

fnechtet wird. Wie erniedrigend ist unsere äußere Politik! Ist es nit eine Schmah, daß wir uns an England wenden müssen, um von dort einen Protest gegen den Einmarsh der Russen zu er= wirken, und daß wir nicht selbst mit Waffen dagegen prôtestiren. Es is der lebte Augenblick, der an ihre Thür klopft, wo Sie zei- gen können, daß Sie Männer sind, nun denn, so seien Sie Mân-

ner. (Großer Beifall links und auf den Gallerieen.)

Es wird zur Abstimmung geschritten. Zur namenllichen Ab- stimmung gelangt zuerst der Verbesserungs - Antrag des Abgeórdn. von Reden, Er wird mit 188 gegen 147 Stimmen angenómmen. (Ungeheurer, lang anhaltender Beifall im Hause). Der Zusaÿz=-

Antrag des Abgeordn. M. Mohl:

,-1) Die provisorische Centralgewalt hat zum Schuße der deut- {hen Reichs - Verfassung ungesäumt ein Reichsheer von den Truppen der Staäâten, welche dié Reihs-Berfassung anerkannt

haben, zusammenzuziehen ;

2) zu demselben Behufe hat dieselbe die shleunigste Organisation und Mobilmachung der Land- und Volkswehren in denselben

Staaten zu verfügen“, wird abgelehnt.

Abgeordn. Umb scheiden stelltden Dringlichkeits-Antrag, welchem sih Abgeordneter Raveaux zugesellt: „Die Versammlung mögè den Erzherzog Reichsverwéser dur eine aus ihrer Mitte aus 12 Mitz- gliedern bestehende durch relative Stimmenmehrheit zu w Deputation von dem vorliègenden Beschlusse in Kenntniß seßen und bis zur erfolgten Antwort die heutige Sibung für permanent er- [lären. Da das Resultat über die Abstimmung der Dringlichkeit zweifelhaft ist, so wird durch Stimmzettel abgestimmt. Die Dring-=

lichkeit wird mit 169 gégen 162 Stimmen angenommen.

Abgeordn, Biedermann stellt den Antrag, dáß man den Reichsverweser darum angehe, sofort ein Ministerium zu bilden, welches er mit der Ausführung betraute. So werden die Förmen

nicht verleßt.

Abg. Umbscheiden: Ueber der Beobachtung solcher Forma- litten kann das Vaterland zu Grunde gehen. Dann hat die Na- tional - Versammlung die Durchführung der Verfässung nach dem

Bt sich einem Berbesserungsantrage an, dahin gehend, daß die Depulation vom Büreau gewählt werde, in Vorausseßung, daß dasselbe alle Parteien

Geseße vom 28. Juni in der Hand. Der Redner \{liè

berüdsichtige.

Abg. Freudentheil und Genossen stellen einen Verbesserungs- antrag, daß man den Reichsverweser ersuche, noch heute ein Mini- Abg. Gravenhorst?s Verbesserungsäntrag will, daß die Deputation den Reichsverweser um die Antwort auf die Frage ersuche, ob er geneigt sei, in Anbetracht der dringlichen Zu- stände sobald als möglich ein Ministerium zu bilden, das den heu=

sterium zu bilden.

tigen Beschluß vollz6&ge.

Abg. Simon von Trier: Wir befinden uns in derselben Lage, wie damals, als der Erzherzog Reichsverweser das Gesetz Wir nahmen Er {ließt sich dem lls derselbe wolle, daß der Reichsvérweser ein Ministerium bilde, wélches den heutigen Be-

vom 28. Juni vor der“ Versammlung angenommen. damals auch seine persönlihe Meinung hin. Antrage des Abg. Freudentheil an, f

{luß durchzuführen - berufen sei.

Der Antrag des Abgeordneten Umbscheiden mit dem Verbesse= rungs-Antrage des Abgeordneten Gravenhorst wird angenommen. Die Versammlung beschließt daher: „Die National = Versammlung läßt durch das Büreau eine Deputation von 12, Mitgliedern wäh-= len, welche sich sofort zu Sr. Kaiserlihen Hoheit dem Erzherzog-= Reichsverweser zu begeben hat, um denselben um die Antwort auf die Frage zu ersuchen, ob er geneigt sei, in Anbetracht der dring-

lichen Zustände des Vaterlandes so bald als móöglich ein Ministe= rium zu bilden, welces den Lui Beschluß der National - Ver= is zur erfolgten Antwort bleibt

sammlung zu vollziehen bätte, die National-Versammlung permänent.

Das Büreau wählt folgende 12 Abgeordnete: Löwe von Calbe.

Kirchgeßner. von Reden. ollandt. Klaussen. Hallbauer, Rösler von Wien. Becker von Beatras

Raveaux. L, Simón. Zell,

Jüúücho.

Frankfurt a. M., 10. Mai. Die O. P. A. Z. enthält Folgendes: „Es ist auffallend, mit welcher Harinäckigkeit man von gewisser Seite auf das méhrfach widerlegte Gerücht von der bech« reits erfolgten Abberufung der preußischen Deputirten “aus der National-Versammlung zurückommt. Es is um so auffallender, als sich diejenigen, welche diese Nachricht, troß der amtlichen Wi= derlegung, verbreiten, niht selten den Anschein geben, selbst aus pi Quelle {öpfen. Die Erklärung mag wohl darin lie=

mán dasjenige, was man wüns{cht, gern als bereits ge-

gen,

Fin Antrag auf Schluß der Debatte wird angenommen. Ab- dre Reden R G dem E U v Î an dem Punkte angelangt, wo e reen muß,

L f î Mít der Taktik des Zögerns und Hinhaltens känn nihts mehr gewonnen werden. Wenn unser jebi- ges Ministerium {on unmöglich is, so ist kein anderes mögli, als ein solches, welches feindlih gegen diese Versammlung auftritt, Mit Vildung von Ministérièn dürfen ir uns nit hinhälten lassen, damit es“ uns nicht gehe, wie den Ungarn mit dem Erzherzog Stephan, der, nachdem er das ungarische Parla- ment lange hingehalten, zuleßt an den Truppen vorbei nah Wien ging, Wir hören niht von dem Reichs-Kommissär, daß er in

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sehen darstellt. Wir \ind wiederholt érmächtigt, die obige -Nach- rit als vollkomnten unbegründet zu bezéichnen.- Î zufügen, daß die Königl. preußishe Regierung, wie sie überhaupt auf das parlamentarische Verhalten der prcußischen Abgeordnetcu in der Paulskirhe niemals irgend einen beengenden Einfluß aus- geübt hat, so es auch jegt wohl legen deren eigenen Ermessen zu überlassen gesonnen fein dürfte, ob und wie lange sie noch im Stande zu sein glauben, ihr Mandas im wahren Interesse Deutsch= d u erfüllen.“ Un D as Es eee ra Oberbefehl des General-Majors von Bechthold hier konzentrirte mobile Corps ist heute dur ein Bataillon Württemberger vom Sten Infanterie = Regiment vcrf.ärkt worden, doch heißt es “Bren daß dagegen ein entsprechender Theil der gegenwärtigen Gartiison Frankfurt verlässen wird. Jn die. Stadt selbst ist übrigens einstweilen nur ein kleiner Theil der Mannschaft eingerückt; die größère Abtheilung hat ihr Kantonne= ment jenseits des Mains in den Ortschaften. Bayern sind bereits fort, Preußen und Oesterreicher werden, wie man sagt, jept fort= gehen und stait ibrer sind Kurhessen und Württemberger eingerüdt.

LWWúrttemberg. Stuttgart, 8. Mai. (Schwäb. Merk.) Jn E heutigen Sivung, der Abgeordneten - Kammer erhielt der

bgevrdnéte Schnißer das -Wort: d I Meine Herren! Die Ereignisse dér leyten Tage sind Jhnen bekannt. Das sächsisde Volk hat sich wie das württembergische erhoben, um die An- erkennung der Réichs - Verfassuingckdurchzusezen, Dem sächsischen Volke ist es aber nicht so gut géworden , auf parlamentarische Welse das Ziel zu erreichen. Es hat Blut gekostet, es is zun Brüche zwischen Krone und Volk gekommen. Nach sicheren Nachtichten hat sich der König geflüchtet, das Volk und der Magistrat in Dresden haben sich genöthigt gesehen, mit den Mitgliedern der aufgelösten Kammer eine provisorische Negierung ein- zusezen, Weitere Nachrichten sprechen zum Theil bestimmt aus, daß reite ßen Truppen nah Sachsen einmarschiren läßt, um die Erhebung des Bolfks gewaltsam zu 1interdrücken z jet enfalls ist es außer Zweifel, daß diese Ab- sicht vorhandèn i, deun der Preußische Staats-Anzeiger sagt bc- stimmt, daß das Negiment- Alexander und das Regiment Kaiser Franz die Bestimmung haben, sogleich nach Dresden abzugehen. Wir, die wir einen Tag in Frankfurt zugebracht haben, bekamen unterweges die Nachricht, daß berëits die Preußen cingerückt seien und die sogenannte „Ruhe“ wiederher- gestellt baben, d. h, sie haben die legale Erhebung des sächsischen Volks mit Bajonnetten unterdrückt. Gewiß kann der {chwäbisce Volksstamm am allerwenigsten ruhig zusehen, wenn ein Bruderstamm auf diese Weise für seine Begeisterung um das Wohl und die Einheit des deutschen Vaterlandes , für seine Thätigkeit zu Günsten der Reichs - Verfassung mißhandelt und unterdrückt wird, Freilich und leider liegt Sachsen zu weit entferut, als daß wir ihm im Augenblicke mit unserer Armee helfend beispringen könnten; meines Dafürhaltens ist es auch zunächst nicht an uns, sondern an der Reichs-- Centralgewalt, jede Volkserhebung,- welche in legaler Weise zu Gunsten der Reichs - Verfassung unternommen wird, zu schüßen, vor Allem aber diè Volkserhebung zu s{ühen in einem Staate gegen eigenmächtiges Einschreiten eines anderen Staates, wie für Sachsen diese fast sicher verbürgte Nachricht von der gewaltsamen Unter- drückung der Volkserhebung uns das Aeußerste für die Einheit und Frei- heit Deutschlands befürchten läßt, so ist es auch mit dem uns näher gele- genen Bruderstamme in der Rhèinpfalz. Es sind auf der Main - Neckar- Eisenbahn gestern Abend prèeußsche Truppen zum Transport nach der Nhein- pfalz angesagt worden. Es läßt Alles vermüthen , daß von Potsdam aus ein Schlag nah dem anderen gegen die deutsche Sache geschehen soll, Meine Herren! Wir haben uns neulich gesagt: wir dürfen die Hände noch nicht in den Schoß legen. Württemberg hat seine: Schuldigkeit noch nicht gethau, um \o weniger, als gestern in der National-Versammlnng ein Redner sich gegen den Antrag, daß die Reichsgewalt die Sache in die Hand nchme, darauf berief, daß ein württembergischer Minister in dieser Kammer erklärt habe: „blos die. verfassunggebenden Beschlüsse der Natio- nal-Versammlung werden von Württemberg - vollzogen werden z Underes fönnen diese niht unbedingt in Auspruch nehmen.“ Jch glaube, daß wir nun umgekehrt unsere Regiérung auffordern müssen, der Centralgewalt, welche abermals zu zauderu beschlossen hat, mit der Bereitwilligkeit entge-

enzufommen, daß wir für die wirflihe Erhaltung der Ruhe und für das Pobl des Vaterlandes der Centralgewalt unsere Kräfte gegen die Bajo- hettè des Absolutismus anbieten, Es steht uns ferner die Gefahr bevor, daß wir, die wir uns so deutsch erklärt haben, bayerische Truppen zur Un- terdrücfung der Volksbewegung in der Pfalz ‘dur unser Land marschi- ren sehen müssen, Meine Heïren, nachdem wir uns auf den Boden der Reichsverfassung gestellt haben, glaube ich, daß Württemberg feine Truppen, die gegen diese Reichsverfassung ausgeschickt wexden , scine Gränzen über- schreiten lassen darf. Jch erlaube mir daher, der Kammer den dringlichen, von mir und meinen Freunden unterzeichneten Antrag vorzulegen: Die Kammer wolle beschließen, an die Regierung folgende dringende Bitte zu stellen; 1) die Staatsregierung möge die Centralgewalt auffordern, nicht zu dulden, daß irgend ein deutscher Staat wegen ciner Cl gfrtebung für Vn- erkeanung der Neichsverfassung in einem anderen Staate ohne Befehl der

Centralgewalt einschreitez 2) die Regierung möge der Centralgewalt unver-

züglich die württembergischen Streitkräfte zum Schuge der legalen Volks- bewegung zu Gunsten der Reichsverfassung zur Verfügung stellen; 3) sie möge bei eigencr Verantwortung verhindern, daß andere als Reichêtruppen in Folge der Eriébung in Rhefnbayern durch Wüttemberg marschiren. Römer: Der Herr Abgeordnete hat sich zunächst auf Aeußerungen berufcn, tie in der National - Versammlung Wiederhall gefunden haben, Diese Aeußerungen sind nicht richtig wiedergegeben, Auf die neuliche Beo nierkung des Herrn Abgeordneten von Neckarsulm, daß die württembergische Regierung erklärt habe, sich allen Beschlüssen- der National - Versammlung unterwerfen zu wollen, - habe ich erwiedert, das sei nicht der Fall, sondern sie habe blos die Erklärung abgegeben, sich ven verfassunggebenden Be- \{lüssen der National - Versammlung zu unterwerfen, Jch habe dies aus der Eröffnungsrede bei Beginn des- gegenwärtigen Landtags nachgewiesen, wo ausdrücklich blos von den verfassunggebenden Beschlüssen die Rede ist, Jh habe zugleih geäußert, daß die württembergische Regierung die Be- \hlü}se der Natjonäl-Versammlung als bindeud anerkfetine, nicht aber die Be- \{lüsse eines sögenannten Rumpfparlaments, das blos aus einzelnen Vertretern der Nation und nicht im Sinne der von uns promulgirten Reichsverfassung besteht, Was dieVerhältnisse in derRheinpfalz undSahsen betrifft, so unterliegt es feinem Zweifel, daß cine Opposition iu -diesen Ländern gegen ihre Regierung zum Behufe der Einführung der deutschèn Reichs-Verfassung legal is, so- bald sie sih innerhalb der Schranken der Legalität bewegt und so lange nicht selbst zu werkthätiger Gewalt dagegen geschritten wird. Jch will nicht untersuchen , inwiefern die Schranken des Geseyes übertreten worden sind, weil aus den Zeitungsnächrithten kein sicheres Urtheil darüber gebildet tver- ren fann, so viel is aber gewiß, daß Württemberg nicht iu dem Falle ist, auf eigene Faust einzuschreiten und öffentliche Verhältnisse zu reguliren, sondern daß die von der National - Versammlung eingeseyte Centralgewalt in Franksurt es ist, welche hier Maßregein zu tressen hat. Wenn also die württembergische Regierung erklärt , daß sie in dieser Beziehung allen An- ordnungen der Centralgewalt Folge leisten wolle, so ist dies vollfommen genügend, und «eine andere Eiklärung teiß ih in dieser Beziehung durch- aus nicht zu geben, Wollte die württembergische Regierung allein und selbstständig, z, B, gégen durchmarschirendè bayerische Truppen, einschreiten, so könnte dies möglicherweise, wénnes von der Centralgewalt mißbilligtwürde, für Württeinberg die größten Nachtheile haben zwirkönnten uiht nur mit Bayern, son- dern auh mit der geseßlich bestehender Neichsgewalt in Krieg gerathen, Wenn die Kammer an die Regierung das Gesuch stellen würde, in der Sache selbstständig aufzutreten, so wüßte sie, weil sie gewohnt is, die Reichs- gesege zu beachten, bei einem solchen Antrag nicht, was sie anordnen sollte, Von unserer Seite kann nichts eschehen, sondern nur von der Central- ewalt, Jn dieser Beziehung f bereits der Befehl gegeben, daß e ataillone Württemberger aus dem badischen Oberlande nach Frankfurt marschiren, um die ational-Vérsammlúng zu \hüyeit und dies tvird voll zogen werden, (Bravo.) Was die bekannte E: in Sachsen be- trifft, #0 is aus den Zeitungsnachrichten gewiß, daß zwei preußische Bax

taillone in ‘Dresden ecingerüdt sind, und daß: die Aufständischen im Begriffe

Wir köñnen hin-

feine olge ge

sind, wit deë Regierung zu kapituliren, Schniger hat gestanden, daß ín Beziehung auf. Sachsen die Württemberger wegen der Ent crnung nicht ein- schreiten können, wenu es aber auch Nachbarn von uns wären, \o fönnte die württembergische Regierung nihts Anderes anordnen, als was ich er- wähnte, Auf das Uebrige kann sih die württembergishe Regierung chon im Interesse des Volks nicht einlassen, Es ist bekannt, daß die Centralgewalt

in ihrem eigenen Znteresse nichts versä amt, um die Verhältnisse Deutschlands im Sinne-dr von ihr promüulgirten Reichs-Verfassung zu sichern. Déshalb glaube ih, daß die Meining, die Centralgewalt weide die Hand in den Schooß legen, nicht gegründet is, Dié preußische Regierung hat in ihrer neuesten Cirkularnote ihre Politif klax ausgesprochenz sie hat erklärt, daß sie mit der Gewalt der Waffen Aufstände in einzelnen deutschen Staaten niederhalten, daß sie einen Fürsten - Kongreß berufen und einé Verfassung óctroviren werde, Meine Herren, diese Erklärung existirt für Württembèrg ar nicht (Bravo), sondern blos die Anorbuuñgen der Centralgewalt beste- ben für die württembergische Regierung, wie ih wiederholt erkläre, Die württembergische Regierung i aufgefordert wörden, an einem Fürsten-Kon- gresse Antheil zu nehmen, sie hat aber erwiedert, daß sie dieser Einladun

werde, weil sie die Reichs-Verfassung sammt dem Wahl- geseß_ unbedingt angenommen habe, und in diesem Sinne is der württem- bergishe Bevollmächtigte in Frankfürt instruirt worden. (Bravo.)

Zwerger: Die Erklärung des Departements - Chefs kann beruhigen, aber sie genügt dem Volke nicht, Wenn Preußen außer der Centralgewalt als eine besondère Macht in Deutschland sich aufstellt , dann is és wohl dringende Pflicht aller derer , welche die Verfassung anerkannt haben , sich zusammenzuschaaren und der Centralgewalt: eine Spige zu geben für Hand- lungen, welche wir verlangen müssen. Die Gefahr ist so dringeud, daß wir die Regierung bitten sollten, in lürzester Zeit zu erklären, was sie thun wolle, Wenn die Staaten, welche anerkannt haben, auch nur aht Millió- nen besigen , so sind sie doch ein Kern , an welchen sich die Anderen ate schließen können. Jch frage ferner den Departements - Chef : Wäre das auch ein „Rumpf-Parlament““, wenn die vom Volke gewählten Abgeordne- ten auch in dex Paulskirhe bleiben, troßdem, daß sie von ihren Regierun- gen zurüberufen werden? Jh glaube, dies is eine legale Gewalt, welche unter Umständen auch zur Execution schreiten darf. :

Staatsrath Römer: Jch weiß nicht, vas Zwerger will und von der Regierung verlangt, nahdem mit der von mir abgegebenen Erklärung der Antragsteller und die Kammer sich zufriedengestellt haben. Auf seine wei- tere Anfrage nehme ih keinen Anstand , zu antworten: Da die Abgeord- neten vom Volk gewählt worden sind und nicht von den Regierungen, so glaube i, daß die einzelnen Regierungen auch nicht das Recht haben, sie zurückzuberufen. (Bravo) Wenn die . bgeordneten der deutschen Stämme unter solheu Umständen den Muth: haben, zu bleiben, so ist Deutschland dort vertreten. (Bravo.) Der Abg, Süsfkind: Mar habe sich in der Paulskirche gestern auf Rômers neuliche Erklärung berufen und daraus gefolgert, daß man sih nicht einmal auf Württemberg verlassen fönne; um o erfreus licher sei die heutige Erklärung Römers. Staatörath Nömer begreift nicht, wie ein Mißoerständniß habe entstehen können. Rev scher: Wir erfahren also, daß Württembérg die-Beschlüsse der National-Versammlung anerkfernt, aud dann, weun sie eiwa blos von 150 Mitgliedern gefaßt Ti da dies ja sclbsst Beschluß der Versammluug is, Römer: Diese abl ist lediglich eine Sache der Geschäftsordnung, : ,

Freiherr von Hornstein: Jch danke Schniger,- daß er seinen An- trag in der Kammer und nicht im Funfzehner-Ausschuß gestellt hat, denn dieser hat Weisungen von uns zuerst zu enipfangen, ehe cr Anjräge stellen fönnte. Sodaun i} aber die Centralgewalt nicht so s{chwacch, als man sie hat hinstellen wollen, denn sie hat erst ganz fürzlih Beschlüsse gefaßt, wonach sie nicht zugeben werde, daß eine deutsche Einzelregierung în cinem anderen deutsheu Staate zur Handhabung oder Herstellung der Ordnung einschrei- ten werde, Jh halte deshalb die Anträge Schnipers für überflüssig und glaube, dáß wir darüber zur Tagesordnung übergehen fönnten.

Schniger: Freiherr von Hornstein würde gewiß nicht auf Ucbcr- gang zur Tagesordnung angetragen haben, wenn er gestern in Frankfurt

ehôrt hätte, mit welcher Schwäche dos Réichs - Ministerium gegènüber der National - Versammlung aufgetreten ist, Es ist der Antrag gestellt worden, die Armee auf die Reichs - Verfassung zu beeidigen das Ministerium hat gesagt, es wage nicht, dieses anzuordnen , und die National - Versammlnng hat es abgelchnt, um dieses nicht zu ersépende Ministerium nicht zum Rück- tritt zu nôthigen, Jn diesen bedenklichen Zeiten müssen wir der National- Versammlung e1flären, was sie thun soll und thun fann, : s

Schweickhardt spricht für alsbaldige Aenderung des Wehrgesepes, Becher für alsbaldige Bildung von Freicorps, welchen das Buürgerwehr- geseß nicht im Wege stchez auch in Bayern beständen in allen größeren Städten solche Freicorps, sie würden sogar aus Staatsmitteln unterstüßt, Hölder: Jch halte es für gefährlih, wenn man, wie hon vom Minister- tisch geschehen, aus dem Geiste cines Gesepes herausdeduzirt, wie dies gegen die Bildung von Freicorps versucht wordén ist, und halte mich an den Say, was nicht verboten ift, ist erlaubt. Jch wünschte ferner, daß die Vor- und Nachberathung über den Entwurf zu dem Bürgerwehrgeseß so schnell vor sich gehen möchte, wie das Gesey selbst im April v, J, Junerhalb drei- mal 24 Stunden könnten alle Stadien bis zu seiner Vollendung durh- gemacht sein, j ,

Staatsrath Römer erkennt den Sah nicht anu, daß Alles, was nicht verboten, erlaubt sei, Der Bildung von Freicorps, welche natürlih nicht da wären, um Spapen und Scheiben zu schießen, militairishe Promenaden zu machen und im Wirthshaus einzukehren, sondern um das Vaterland zu vertheidigen. stehe schon die Verfassungs-Urkunde entgegen, welche nicht dulde, daß eine besondere bewaffnete Gewalt sich neben der bewaffneten Macht kon- stituiren dürfe, welche zur Vertheidigung des Vaterlandes aufzustellen die ausschließliche Befugniß der vollziehenden Staatsbehörde sei, Die Kammer beschlicßt hierauf, den Schnigerscheu Antrag an den Funfzehner - Ausschuß zur Begutachtung zu verweisen, welcher heute Abend um 4 Uhr Sizung hált,

Hierauf folgt Uebergang zur Tagesordnung: Berathung des Berichts der- Ablösungs - Kommission über die Beschlüsse der Kammer der Standes- herren zu dem Geseg - Entwurf über Bannrechte und dingliche Getverbe- Berechtigungen 2c. (Berichterstatter Holzinger.) Die Kammer beharrte hier in allen wesentlichen Theilen bei ihrem früheren Beschlusse, Staatsrath Duvernoy brachte hierauf einen Gese - Entwurf, betreffend die Beseiti- gung der Ueberreste älterer Abgaben, ein, Er wird an die Ablösungs-

ommission verwiesen.

Stuttgart, 9. Mai. (Schwäb. Merk.) In dex heutigen

Sißung der Kammer der Abgeordneten berichtet Nämens des

Funfzehner-Ausschusses Scho der über den Antrag des Abgeordnelen Schniger und Genossen, betreffend die Anerkennung der Reichs- Verfassung, : :

Die Anträge nach der von dem Funfzehner-Ausshuß genehmigien Fas- sung lauten: Die hohe Kammer wolle beschließen, an die Königliche S taats- regierung folgende dringende Bitte zu richten: 1) die Staatsregierun möge, mit Bezugnahme auf die von der Krone Preußen in ihrer legten Cirfulgr- note ausgesprochene und zum Theil bereits in Ausführung gebrachte A hung, die Centralgewalt auffordern, nicht zu dulden, daß ein deutscher Staa wegen einex Volkserhebung zu Gunsten der Reichsverfassung in einem an- deren deutschen Staat ohne ausdrülichen Befehl der Centralgewalt einschreite und zur Wahrung des Reichsfriedens, wie zum Schugze der gesep Volksbewegungen für Anerkennung der Verfassung ein Neichsheer aufszuste : lenz 2) sie möge der Centralgewalt zu diesem Zwee unverzüglich Me ge sammten württembergischen Streitkräfte zur Verfügung stellen z 3) sie möge, bei eigener Verantwortlichkeit, verhindern, daß andere als R BUpb en vfal den Befehlen der TEBOR in Folge der Erhebung in der Rheinpfalz durch Württemberg durchmarschiren. ; A

G e A Die Küize der Zeit: gestattete mir nicht, pen Berit zu erstaiteu; ih erlaube mir deshalb noch , Einiges i e

ie Lage der Dinge, wie sie in neuester Zeit in Beziehung fich daß mit sche Neichs-Verjassung besteht, ist bekannt. Sie wissen namen h Unbnog der bekannten Cirkularnote von Preußen, welche wegen Ms g hung der provisorischen Centralgewalt ‘an --die übrigen deutschen 2 are N richtet worden ist, unsere ganze Frage in ein neues Stadium ge O lie In dieser Note ist qusgesprochen , daß die preußische Mai u Natio- dung mit einigen anderen) deutschen Regierungen die Befugn F Bul nal - Versammlung, die von. ihr verkündigte Reichs - Berfa s s E lih ins. Leben zu rufen, bestreitet, Die preußische Regieru i flärt mit dürren Worten, werde einen Kongreß nach p zusammenberufen in. welchem sie denjenigen deutschen Regierungen,

nicht hergeben. Uebrigens i mir die meine Herren, wir haben ein ah dem, was ti drohen lasse i voneinem Volk

Art. 6. Der 6. 43 derx

) Verfassungsurkunve „Die Auflösun

Form von Ziffer 3 lle Mitglieder

solches Mißtrauen, r in der deutschen ch mix nicht, weder e. (Reÿyscher: Eine Dann sind die W hlt, dann streichen Sie davon überzeugt, daß der chs - Verfassung hicr nit allein wenn die Anschläge ershwinden und der Doch muß ih

ur Erhaltung einer constitu- des Association3wesens 2c, r nicht übersehen, daß alle g. mißbraucht worden sind, g ermahnt, und ich fordere zu fassen, welche es der Re- Die Hauptsache aber bleibt daß sie der Neichs-Ver- württembergische Stamm chtigt, zu behaupten, gemeine geistige Erhe- men werkthätige n, wenn also der geln seiner Regie- erden unsere Maßregeln auch zu befür erfassung bis on der preußischen Mo- t. für die Centralgewalt fassen Sie solche Be- Niemand mehr als der daß die deutsche Freiheit

¿f ttréten lasset, deli Enkivurf éinét tnéutn Verfassung welche“ ih M Lich Snoda ‘werde sodann von den dabei ‘betheiligten Z und Annahme vor- damit nicht verei-

erhält folgende Kammern diese

folgende Fassung; 1 geschieht jeweils am

bewirkt, daß a ihre Eigenschaft verlieren.“ der Verfassangsurkunde erhält Erneuerung bei beiden Kammer1 eiten Jahres der leyten But Austretendèn erstreckt lern weder zu einem ßerordentlihen Landtage versammelt

„Niemals darf jedo ein höriger Landtag das Budg dern es muß hierzu der regel

vorlegen wer Regierungen aelegt werden,

eine solche Drohung nit verdient, n Sache gethan haben, und muß gestehe von einem König, noch von einer Kammer, nod g soll nicht im mindesten darin lie

ener Verantwortlichkeit“

der National-Versammlung zur Berat Würde die National-Versammlung t bleibè bann nichts ándéres* übrig als dafür Sorge zu daß diese Versammlung aufgelöst únd eine neue an deren - telle Dabei is aber - die Bestimmuig ausgesprochen, daß die rung, indem sie wohl wisse, daß sie mit diesem, ihren Ver- fährliche Krisis zu bestehen haben verde, bereits Mittel parat diese Krisis zu beseitigen, daß sie namentli 1 f die Zustimmung des cigenen Landes ihre Maßregeln \o treffeu werde, daß sie den verbündeten Negierungen die eiwa er eitig leisten fönne. | A Liber selbst anerkannte Centralgewalt desavdouirt, Sache der provisorischen Centralgewalt gewefen wäre, sch mit den Maß- regeln, welche die Erhaltung der allgemeinen Ordnung. in Deutschland er“ heischen, zu befassen, hat die preußische Regierung diése Befugniß plöplich für fich in Anspruch genommen, und zwar mit ( Bi d. r Haltung, welhe das Me R enbg in esten Ze s - Minister - ist bereits gegeben,

„Die theilweise 1, Juli des zw die Wahl der

sehr unglüclih gewä Tag die Kamn

Niemand mehr als ich ist gekommen is, wo die Staaten, wel werkthätig einschreiten müssen, d sondern von der Freiheit handel 713 - Errungenschaften nah und nach v zurüfehrt in seiner ganzen Kraßheit. Regierungen

, vorausgesetzt,

werde, ; berufen ordentlichen noch

daß an diesem preußische Regie

i l u einem qu- j che die Rei : D im besten Vertrauen | anerkánnt ha von der Einheit, gelingen, die

alte Zustand toie

solcher noch der vor

noch igen Periode s ch für die folge ange

nde bewilligen, son-

orderliche Hülfe erneuerte Landtag berufen

Regierung hat hiernach die Während es Findet die Auflösung einer des der laufenden Landtagspe auer ihrer Sißung dem 1

ß der theilweise

Ständeversammlung vor Bewil g gehörigen Budc 1eueinzuberufen Austritt am 30, an welchem der entsprechende atien austreten müßen.“

e Auflösung erst nah Bew r nächsten regelmäßigen E iden Stände-Vezs t dexr leßteren so [l r regelnäßigen (theilw

ß sie nicht überzeugt wären, ie die Güter der Preßfreiheit hwendig sind, Auch dürfen wi on manchen Seiten aus sehr ar en wir auch immer zur Mäßigun meine Herren, solche Beschlüsse: machen, se zu vollziehen.

ß die einzelnen Volksstämme zeig nd, daß sie sich erheben, wie es der eschieht dies nicht, so ist man nicht die Neichs-Verfassur ktgefunden hat, wird es zu leisten. Keinem Volk kann preußische Volksstamm ruh rung gegen die Centralge um so wenigereinen erkle daß die kleineren Negieru kannt haben und in der narchie liegen, sich am E erklären werden,

\hlüs}e, welche die

und Einheit zur Wah

Bei der Ab gegen 17 Sti stehen und S

gets statt, sg enden Landtage Unt des nâm- Theil der auf

wird die D

cingere{hnet,

lichen Jahres er

gelösten Kammer h _ ¡Findet dagegen di statt, so wird die bis zu fende Zeit der neu ein rechnet, sondern es dauert die e erst im Zeitpunkt jene worden wäre,“

Art. 8, Die §8. werden aufgehoben und

unumgänglich no

ebendeshalb h Sie. daher auf, gierung möglich immer die, da fassung hold si gethan hat; g das Volk sei für

mit den Waffen in der anderen Mähten in der n ngenommen hat, konnte die papierne Erklärung dès Nei i irkun aben. i 4 Süden 1E bie Dämpfüng der dort zu Gunsten der Reichs -Verfas- suñg entstandenen Bewegung durch die Preußen, während der Centralgewalt allein obgelegen wäre, einzuschreiten , sie ist aber ni ] zogen wordenz hierín liegt also thatsächlich die Antwort auf die E 1g seiner eug

pu Ba illigung des Budgets Ung noch ver{au- ammlung nicht einge-

d lange fort, wie ijen) Erneuerung

cht in Mitleidschaft ge- 1g. Erst wenn eine all öglich, bei einzelnen Freiheit aufdringe ig bleibt und \sich die Maßre walt gefallen läßt, so w cklihen Ersolg haben, als ingen, welche die Neichsv Nähe oder umsclossen 9 nde für Preußen und ni JZch wiederhole also noch einm gierung ausführen kann, denn terung liegt es am Herzen,

(Zustimmung.) ft 1 des Kommi

1—33 der Wahlordnung vom durch folgende Bestimmungen

Ueber die Wahlen zur ersten Kammer.

Bei jeder theilweisen oder G jeder Gemeinde des Wahlkrei hat, vom Gemeinderath eia V mit Beifügung des Steuerkapita fung hat, aufzustellen, und inn Wahl an gerrchnet, dem Kreisam

§, 2, Das Kreisamt läßt d nisse eingetragene Wahlberechtigte außerhalb eintragen, sofort die Aus kreises nah den in den §§, 29— stellt davon jedem Gemeinderath meinde angehörigen W

23, Dezem nisse öffentlich vor zember 1818

rklärung liegt fer- chr Blätter, daß bereits wovon namentlich soll, Bei dieser Lage mmliang und die ein- zu thun ha- ist nichts Anderes gus National - Versammlung und Centralge- Y i j Ber E ugnisse der Centralgewalt sich anzumaßenz at lediglih Sache auf irgend

elche das “Neichs-Ministerium zu Wahruy ner s i A ausgesprocheu hat. Die thatsächliche ner in der nirgends bestrittenen Behauptung öffentlich11 die Formirung von 4 6 Armee - Corps angeordnet ist, eines in der Nähe von Kreuznach aufgestellt werden der Dinge fragt es sich nun, was die National-Versa zelnen Staaten, welche die Reichs - Verfassung anerkannt , Jm ersten Anträge der Kotinmission

esammterneuerun , der eine Wak, erzeichniß der wahlberech ls, welches jeder derselb halb fünf Tagen, te vorzulegen.

ic Steuerka

g der ersten Kam- l vorzunehmen tigten Eiuwobner n 1n der Gemar- von der Anordnung der walt selbst ausgesprochen nämlich kein befugt sei, die Rechte und Bef eine Konsequenz dieses Sates Centralgewalt ist, j gestört wird, einzuschreiten,

, die jeder im Verzeich- g bat, darin noch es ganzen Wahl- S-Urfunde fertigen, und 8zug zut, in welchem die der Ge- der drei Klassen zusammenge-

rheit werde. stimmung wird Put mmen angenommeuz ebcn ipenbleiben: Punkt Reyscher, mit der sich Schoder ndung mit der Centralgcwal

Ulm, 5. Mai, offizieren, Tambour ten der hiesigen g vVeröffentlich chnellpos vom e beide die Unte Brigade und des Zten R lerzeichneten im Na offiziere, Schüßen,

der Gemarkun Zahlberechtigten d 31 der Verfassung

ssions - Antrags mit 59 scheidung der V er Mehrheit dur Auf- folgender Fassung von ie Regierung möge in un, um zu verhindern“ zc,

) Die von sämm Schüßen, Reitern

wo der Reichsfrieden d i und eine weitere Konsequenz is, daß jeder das Reichsgeses auflehnt h tralgewalt desavouirt, mit allen Mitteln daran verhindert werden“ muß, Daß diese Mittel nicht eischöpst worden sind, das ist bekannt, denn einem ffen dasteht gegen Bürger anderèr Staaten, diesem natürlich nihts anderes als wieder : Pflicht, sie habe dieses Präsident jene Erklärung Allein die Sache steht nunmehr #0, däß die ch gleich die Ehrenhaftig- d, nicht im mindesten in enden Ansichten, nament- anerfannt haben, cen gewesen wäre. bemerft worden, das Verhältniß der

2, und Punkt 3 in t Schritte th

(Sch{chw. Merk. s, Scharfschüben, son gewählte ,Gegênüber 28. April und terschrift „Verein eiter-Regiments“ ty men ihrer K ( Reiter und ihuen von einem Vex Reiter-Regiments led sonah nicht existirt , igleich aber geben 1 Eid für König und kommnissen stets festh Unteroffizieren, Soldaten.)

ablberechtigten jeder

Der Gemeinderath läßt diesen Auszu §. 3, Jeder Wahlberechtigte des W der Gemeinde angesch inuerhalb fünf Tagen, bei dem Gemeinderath Einsprach meinderath diesclbe unter Darste unverweilt dem Kreisausschuß zur E Entscheidung die Verzeichnisse nöthiget §. 4. Jst für ein vor Abl nur ein Ersaßmann bis zur Zeit des re so werden die Verzeichnisse der Wahlbere Ausgetretenen festgestellt wurden , bei der legt, und es werden nur Diejenigen, w weggezogen sind, oder den Voll lichen Rechte verloren haben, a Das vom Geméeinderath auf diese wenn seit der vorigen Wahl cin ganzes Jahr veistri öffentlich aufgelegt, und daß dies geschehen , durch öffe fannt gemacht, vou welchem Zeitpunkte an innerhalb chen gegen vorgenommene oder unterlassene deren Vorbringen die Bestimmung des §. 3 zur Anw §. 5, Die Sammlung der Stimmen theilungen des Wahlkreisèes), verwaltung vom gebildet werden, und zwar in jedem dieser B hrere Gemeinden zu einem W {huß einzelne Gemeinden auf ausschusses trennen, und sie zu e mmlung erheben. Gemeinden, welche gén in mehrere Wahlbezirke a sammlung bei Wahlen zux er [tlasse handelt, zwei oder mehrere Für die Stimmen für jene der nach §, 5 Wahlhehörde gebildet, So oft gleichzeitig in einem Wahlkreise mehrere sind; werden in jedem Bezirke oder verein wählenden Wahlklassen verschiedene Wahl §. 7, Jede Wahlbehörde (§. 6) besteht: 1) aus einem Vorstande, den der Kreisaus Einwohnern des Bezüks erneuert ; liedern von den 12 Höchstbesteuerten, und sten Einwohnern des Bezirks oder d:r Ge- ehrere Wahlbezirke (§. 5) abgetheilt if, und 3 erwähnten Mitglieder ernennt der Wahlbezirk über mehrere Ge-

öffeutlih anschlagen. enn er das in langelhast hält, gerechnet, dagegen worauf der Ge-

Feinde der mit den Wa eind, gegenüber helfen önute nun sagen, die Centralgewalt erkenne ihre dadurch an deu Tag gelegt, daß der Reichsminister-

ilichen Unter= und Solda- ssion hat nachstehende einer Erklärung in der den dortigen Einladun- der 4ten Infanterie- agen, erklären die Un= n, der sämmtlichen Unter- rei hiesigen Regimen= Infanterie-Brigade und daß cin sol- f fingirt ist. n Pflicht und von allen äußeren Vor- Unterschriften von pen, Reitern und

lfreises fann, w lagene Verzeichniß für unrichtig oder n von dem öffentlichen Anschlag an e erheben und begründeu, und Begutachtung des Sachverhalts ntscheidung vorlegt u

1falls berichtigt, auf seiner W

vffentlih aus

esprochen hat, . National-Ver

mmlung und Centralgewalt, wenn i keit derjenigen Männer, welche dabei betheiligt sit Abrede ziehen will, denno na den übexeinstimm lih in denjenigen Stgaten, wel nicht so thatfräftig aufgetreten sind , Es ist früher vom Ministertische aus M d ei zu ungleih, es stehen 6— 8 Millionen 34 Millionen Anirag dex Kommis on geht nicht dahin, mit Gewalt der Waf- gen Staaten, welche nicht anerkannt haben, zur Anerkennung zu der geseylic)en Centralgewalt durch ichfeit zu geben, die Volksbewegun- zelnen Staaten zu Gunsten der Reichsverfassung ent-

Es handelt sih auch nicht von 6 gegen 34 Mil- von 34 Millionen, ayerische Trup- ungen zu Gun- ifel werden diese n, es fragt \ih daher, is es zu dulden? Zwar bestehen st{ gestatten muß, olche Verträge nicht gelten. wennTruppenin feindlicher erden und dur das Land ziehen, derspruche mit der Centralgewalt nten eines solchen Truppen-Co1 ps Konimandant eine Anfrage bei

gen, wel nd nach dieser ahlzeit ausgetretenes Mitglied gen Austritts zu wählen, chtigten, wie sie bei der Wahl des Ersaßwahl wieder zu Grund ge- elche inzwischen aus dem genuß ihrer bürgerlichen o us dem Ver

e die Reichsverfassun als dies zu wün ein der ten glich nichts bekannt ist, jene Unterschri

1g, daß wir a

el der staatebürger- zeichnisse gestrichen,

vir die Vers si Weise berichtig

Verfassung alten werden.“ - Tambours, Scharfsch

der Antrag geht blos dahin,

te Verzeichniß wird, ufstellung einés Reichsheeres die Mögl 3

cen ist, von neuem ntlichen Anschlag be- fünf Tagen Einspra- gen statifinden , bei endung kommt, geschieht in Wahlbezirken (Ab- wie sie nach §. 5 des Gesezes über die Kreis- len der Kreisversammlungen ezirke besonders, i ahlbezirke vereinigt sind, Antrag oder nach igenen Wahlbezirfen

gen, welche in ein stehen, zu shügen.

üben Schü liónen- Menschen i

,_ sondern gegen die Dhynastieen Was den dritten Antrag betrifft, so ist es Thatsache, daß b pen nah dex Rheinprovinz marscbiren, um die Volksbewe sten der Reichs - Verfassung - niederzuhalten,

Truppen ihren Weg durch Württemberg nehme Sache der württembergischen Regierung, dieses hen man bayerischen Truppen de1 außerordentliche Zeiten, für welche \ ierung ist berechtigt und 9 eihsverfaässung béordert sich zu versichern, daß dies niht im _Wi geschehe, sie. muß sich con dem Kommanda eine Vollmacht mittheilen lassen, und lche Vollmacht nicht vorzeigen kaun, exr Ceniralgelalt

Ausftreichun

1. Karlsruhe, 1. Mai, nthält folgenden Geset-= ammern der Stände - V 27 32 der Ver en'und durch folg sté Kammer besteht neten 11 Wahlkrcisen vom he im Umfang des Wahlkre sind, wenn sie im Gro äuser-, Gewerbe- ode ahlen zux ersten Kan

hiesige Regierun g s- Entwurf, die Zusammensetzung E érsammlun nd: für die Wah de vom 22. August / tgen erseut: itgliedern, welche în deu ewählt werden. Wahlen zur zwei- Sroßherzogthum über- r Klassensteuer bezahlen,

gien eincs Wahlkreises (§. 28) werden in

Verträge, nach wel allein es sind jet J glaube, die N Absicht gegen die

1818 werden aufgehob ende Bestimmür Wo hierbei me

fann der Kreisaus Beschluß des Kreis für die Stimmensa

Jn größeren

in der Anlage verzeich §, 28, Alle, wel ten Kammer mitzustim haupt eine Grund- auch stimuberechti §, 29, Die Wahlberechti drei Klassen eingetheilt, Diejenigen, welhe an Grund-, pitalien zusammengenon bilden die erste Klasse. gehören diejenigen, welche eben gsteus 3500 Fl, S (lien bilden die dritte Kla hlfreise die Steuerkap ssen haben, nich der Wahlberechtigten aller dre taß der für die Ar so weit herab Drittel der S

bei den Wahlen für die Kreisver- bgetheilt sind, werden dieselben zur so weit es sich um eine bei Wahlen der zweiten einander vereinigt. hlbezirks, beziehun rfe wird eine: bc

, Gefäll-, H

gt bei den W sten Kammer,

Wahl der ersten Wah Wahlklasse aber je Bezirke mit sammlung jedes Wa

Absay 3 vereinigten Bezi

cs handelt Frage von der Einheit Deutschlands Deutschland dem Absolutismus wie das Ministerium Brandenburg, in offener und österreichischen Ministerium, stand wieder hinein dies um so mehr thun, als jene rungssystem, wie sie es wollen, nung, überhaupt mit dem, was vereinbarlih is, Dieser nicht in den Schoß legen auch auf die Gefahr hin, Staatsrath Römer: Sizung hätte beiwoh ren können, was er welche, wie ih {hon Es ist keine alt sich unterworfen h sich nicht unterworfen gezogen werden können, welche andere Frage. die Volkserhebun

Un, Le Srctie Gefáäll-, Putt, Getverbe- e Freiheit , Sr o eni GALENNA Wber oßherzogthum wenigstens Verbindung mit dem russischen daß wir allmälig in den Zu- r vorher waren; haben, daß ein Regie- eit, Vereinsrecht, Volksbewaff- rz v. J. errungen haben, önnen wir die Hände Miüitel, die wir haben,

12,000 Fl, h

Zur zweiten K niger als 12,000 Fl, a

Jene mit geringeren Steuerkapit« Wo in einem Wa gehörigen der ersten Wählerkla Steuerkapitalien g auf das nicderste Y erforderlihen Steuerkapitalien Steuerkapitalien derselben ein tigten des Wahlkrcises ausmachen,

Eben dasselbe geschie Wahlkreise befindli Wahlkreise be kreises haben.

so im Ganzen we-

Abgeordnete zu wählen pital haben,

ber doch weni e für die verschiedenen

igten Bezirk eführt werden, in dem wi e | italien, welche die An- t wenigstens cin Drittel der Klassen ausmachen , is in 1gehörigen der erste zugchen, als nöthig teuerkgpitalien aller Wahlberech-

mit Preßfreih

wir im Lage der Dinge ge . Ergreifen wir daher alle zu unterliegen.

Wenn der Abgeordnete Sch nen könuen, so hätte er si gesagt hat, namenilich über die preußische gestèrn gesagt habe, für Württember m Zweifel unterworfen, daß die württember at; und daß eben so die. aber daxaus alle die Fo daraus gezogen worden sind, da daß dur preußische Truppen g’schlagen worden seiz mir ist

{uß abordnet oder aus den

2) aus zwei Mitg 3) aus zwei von den 12 âlte meinde, sofern diese in m §. 8. Die in §, 7 Nr. 2 Gemeinderath, und zwar, ins meinden erstreckt, der Gemeinderath des Hgu In dem lehteren Falle hat jedoch ein oder zwei Mitglieder gus decn ander meinden zu wählen, S Sind in einex Ge stattfindenden Vereini den erforderli), so wird die in die doppelte Zahl der den vas besteuerten und Aeltesten ausgedehnt, §. 10, Der Gemeinderath, oder wo der W den besteht, der Gemeinderath jeder dieser G die oben in den §§, 1-4 erwäh der Beurkundung,

oder der gestrigen

ch manches von dem er t bei Bildung der zweiten Klasse, wen

alien nit wenigstens ein Drit talien aller Wahlberechtigtendes Wahl-

ofern sich der Cirkularnote, ! )

gar nicht existirt. ishe Rrgierung der

tegierungen renitent

chen Steucrkapit findlichen Steuerkapi

Wenn bei Herabse fapitales der ersten oder z rehtigte gleich große St ben zur Ergänzung des Dr alle in die zu ertweiternde höhere §. 32, Jun jedem Wahlkreis, berechtigten ein Mitglicd zur ersten K §. 32 a, Als Abgeordneter

auf Stand, Vermögen, Religion o Staatsbüger gewählt werden , der 1) das 40ste Lebens 2) sih im vollen G

§. 32 b, Die Ab

Alle 4 Jahre findet eine theilweise Nah einer Gesammterneucerung tret f durch das Loos zu bestimmenden Wahlk eordneten der anderen ses Wahlkreise Art, 2, Der §. 33 der Verfassungs-Urfunde er

„Die zweite Kammer besteht aus 55 Ab

der Anlage verzeichneten Art. 3, Der §. 35 der Ve Art. 4, Sobald das Rei

der Gemeinderaih des Hauyptortes en zum Wahlbezirk gehörigen Ge- J des niedersten Betrages des Steuer- 30 mehrere Wahlbe- Theil dersel- so werden sie gleichwohl

weiten Wahltlasse nach §.

j meinde ungeachtet der nach §. euerkapitalien h

§. 6 gleichzeitig mehr als drei §. 7 Nr. 2 und 3 erwähnte ahlbehörden beizugebender

5 Absay 3 Wahlbehör- Auswahl auf

aben, und nur ein erforderlich wäre, Klasse aufgenomn hlt jede der drei Klassen der Wahl-

Es i} angefü in Dresden Nieverschlagung her Zeitun nd durch díe Weiter zieht man Bef g ein Truppe glaube au, daß Freunde hat

hrt worden,

daß die Unruhen durch unalgarde gedämpft wor- dem Umstande, daß die Nähe von Kreu an der National- t deshalb ein Ar- sondèren zu den einzelnen An- Schoder gesagt hat, ung selbst si

1, daß dann auch die württembergische Re- derholen, was erledigt zu be- zusammen, denn ist, nicht zu dulden, daß

ahlbezuk aus mehreren Gemcin- en stellt der Wahlbehörde r entsprechenden Klaße mit fenilich angeschlagen wag- erledigt wurden, zu,

ei einer regelmä Regierungs8verord- Tage vor der Wahl durch

sächsische Truppen u fische Kömm ürchtungen aus Corps in der die preußische N - lur wird sie ni

zur ersten Kammer fann ohne der andere Verschiedenheiten jeder badi nten Verzeichnisse de daß dieselben fünf Tage lang ù ren , daß keine Einsprachen erhoben, oder wie sie

§. 11. Sowohl bei einer Gesammterneueru ßigen theilweisen Erneuerung 1 nung allgemein fes das Regierungslalt bekannt gemacht,

Jst zu anderer Zeit wegen erfolgten Austritts cines cíne Ersaywahl vorzunehmen, so bestimmt das Kreisamt macht ihn wenigstens zehn Tage vorher durch d

§. 12, Am Wahltag versammeln sich die Wa acht Uhr, oder in den Monaten März bis einschließ Uhr bis Mittag, nen Wähler zu mittags fortgeseßt.

§. 13, Die Wahl geschieht vor der Wa gebung in der Art, daß jeder Stimmen thm zuzustellenden Wahlzetiel an Stand und Wohnort des Vor zusammengelegt der Wahlb men in ein von einem M anzulegendes und mit Ordnun bende schreibt die Register erscheint, außerh deren Mitgliede der Wahlbehörde seine Un zettel alsdann ín ein verschlossenes

preußische Re sammenziehe ; ich Versammlun ps zusammenziehen,

mmission über

jahr zurückgelegt hat, und enusse der bürgerlihen und staatsbürgerlichen Rechte vird der Wahltag durch

geordueten der ersten Kammer werden guf 8 Jahre gesebt, und wenigstens 10

nichts weitere

die Nati bekannt hat, ¿fe Bebau

l - Versamml auptung ‘richtig Erneuerung statt.

Abgeordneten nur en im vferten

den Wahitag und as Vekündungsblatt be-

so sollte man und daß man’ zuin zwanzigst ü s fönute somit, angt unmittelbar m

Jahre die Abgeo1d- reljen und îm achten

hált folgende Fassung: geordneten, welche in den in 99 Bezirken gewählt werden.“ rfassungs-Urkunde is aufgehoben.

Wahlen zum Volkshause , treten die §§, 34, 36, nd für die Wahlen zur art , als hinsiehtlich der eselben Bestimmungen, Stages zur Anwendung

jedo in beiden Fällen 0 Jahren und der volle sburgerlihen Nechte erforderlich.

38 der Verfassungs-Urkunde erbält fol neten der zweiten Kämmer werdèn

ntrag überflüssi ierung nicht hon oft ertl trachten sein. wveun es der ern éin deutscher S} selbst schon d

hier mit der Er g bereit is, zu Hülfe zu fo ind geseßliche V oder Stamm bere

neten von fün

fsordera- sollt Jahr die Abg

| enmal zu- wi ärt hat, E O

Punkt 1 als hlbehörden von Morgens

l lih September und nur wenn bis dahin nicht mehr alle bereits

zur Stimmgebung gelangen konnten, wird die Tagfahrt Nach-

Aufforderung in Nr. 2 ergehen lassen, und ß die württembergische n ‘ihren Mitteln that- ber auch im Allgemeizen, , ob ein einzelner Staat riff zu versuchen, und ob ede sein kann, wenn tie ede zu realisiren suchen ? tive und drängt den Ge- ei eigener Verantwortlich-

ch Württemberg

Kommandirenden

chsgescß über die in Wirksamkeit getreten sein wird Verfassungs - Urkunde außer Kraft gelten sowohl hinsichtlih der Wahl und der Wählbarkeit i ahlen zum Volkshause dès Reich

Zur Wählbarkeit in die zweite Kammer bleibt das badische Staatsbürgerreht , das Alter von 3 Genuß der bürgerlichen und staat

Art, 5, Der §. Die Abgeord

„Alle zwei Jahre sammterneuerung durch das Loos ten Jahre die Abgeór

des Reichstages 37 und 39 der zweiten Kammer Wahlberechtigun welche bei den

hlbehörde durch geheime Stimm- de in einem erst im Wahlzimmer cinem besondern Tische den , und den Wabhlzeitel cr zugleih seinen Na- rde (dem Protokollführer) Negister cinträgt,

der Centralgewalt mit alle Es fragt sich hier a ? Es fragt sich waffneten An Zustand die

hre verschiedenen Zw

sehr präzep

geschlagenen einträgt ehörde übergiebt, indem itgliede der Wahlbehö g8zahlen zu versehendes Ordnungszahl, womit der Abstimmende im ahlzettel, fügt dort nebst einem an- terschrift bei, und shicbt den Wahl- , mit einer Spalte versehenes Wahl-

alb auf den W

ruppen dur gende Fassung*

hat Schod auf vier Jahre

Dutïtchmarsh q der enu er. dens che der Cen

ben Ausiveis bej Centralgewalt

feinen Auswéis hat st auch hier ledigli ‘déi Durhmätsch zu verh i dazu kann sich di

t schreiben, so stimmt er vor der Protokollführer für ihn den Wahl- den sodann der Vorsißende und ein anderes Mitglied der ahlbehörde nebst dem Protokollführer durch Unterschrift beurkunden,

§. 15, Die Wahlbehörde läßt keine andere Wähler zur Abstimmung

findet eine theilweise Erneuerung statt,

treten im zweiten Jähre die Abz zu bestimmenden Wahlkreisen dneten der übrigen 28 Wahl-

._§. 14, Kann ein Abstimmender nich

tralgewalt, die Wahlbehörde mündlich ab, worauf der

aber mit dem e württember-

geordneten von 27 und îm vier Freise aus,‘

Kommandirend