1849 / 132 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ie E

Bf E E O R E

fi amd E E d E

zit, als diejenigen, welche in den entsprechenden Verzeichnissen (§8. 1 —4) i r d, y ted g

O vinu es an der Beurkundung, daß die Verzeichnisse fünf Tage öffentlich aufgelegt waren, fehlt, oder rechtzeitig erhobene Einsprachen vom Kreisaussnsse noch nicht erledigt worden sein sollten, hat die Wahlbehörde über das Stimmrecht erscheinender Wähler, wo sih Anstände zeigen, nach eigener Ansicht sogleich selbs zu entscheiden, ;

g. 16. Die Entscheidungen, welche nah §, 3 der Kreisauss{chuß oder nah §. 15 die Wahlbehörde giebt, is für den ‘einzelnen Fall endgültig, und es findet auf den Grund der Unrichtigkeit einer solhen Entscheidung keiner!ei I der Wahl selbs statt. 2 E

Zst jedoch dabei ein Verhältniß streitig, daß auch bei künftigen Fällen auf die Wählbarkeit von Einfluß sein kann, so können die Betheiligten darüber die für fünftige Fälle maßgebende höhere Entscheidung einholen.

S. 17, Am. Schlusse der Wahlhandlung noch am Wahltage selbst wird das Register (§. 13) abgeschlossen und von allen Mitgliedern der Wahlbehörde unterschrieben, sofort das Wahlkästchen geöffnet, die Zusam- menstellung der Stimmen, wie viele auf jeden Vorgeschlagenen gefallèn \ind,

efertigt, von der Wahlbehörde ebenfalls unterschrieben und sammt dem Register unverzüglich an das Kreisamt eingesendet,

Kann die Zusammenstellung der Stimmen am Wahltage selbst voraus- sichtlich niht mehr beendigt werden, so wird sie erst am nächstfolgenden Tage begonnen und in einer ununterbrochenen Handlung beendigt. Das Wahlkästchen mit den Stimmzetteln ist inzwischen vom Vorstande der Wahlbehörde unter doppeltem Verschlusse, wozu der eine Schlüssel oder Stempel von einem anderen Mitgliede der Wahlbehöude zur Hand zu neh- men ist, verwahrt. N j

§. 18. Nach gefertigter Zusammenstellung der Stimmen heftet die Wahlbehörde die abgegebenen Wahlzettel zusammen. Junerhalb drei Tagen vom Wahltage an kaun jeder Wählerverlangen, daß it m sein Wahlzettel, wie er mit den andern zusammengeheftet, und mit der Ordnungszahl und eBeüur- kuntung (§. 10) versehen is, in Gegenwart zweier dazu bestimmten Mit- glieder der Wahlbehörde vorgezeigt werde, Die Wahlzettel Anderer darf fein Wähler einsehen. : i: j

S. 19. Nach Ablauf der im §. 18. Abs. 2 bestimmten drei Tage twer- den die Wahlzettel von der Wahlbehörde urkundlich verbrannt, G

Im Falle des §. 8, Abs, 2 is nicht nötbig, daß die auswärtigen Mitglieder der Wahlbehörde dem Vernichten der Wahlzettel beiwohnen,

F. 20, Der Kreishauptmann oder sein Stellvertreter fertigt unter Mitwirkung des Kreisausschusses aus der von der cinzelnen Wahlbehörden etnge semen Zusammenstellungen der Stimmen (§. 17) die Hauptzusam- meast: llung.

Wer nad die meisten Stimmen crhalten hat, is als gewählt zu betraten und wird von dem Kreisamt zur Erklärung über die Annahme der Wahl und zugleich zur Nachweisung des "erforderlichen Alters, so wie des Staatsbürgerrecht, wo dieses zweifelhaft wäre, mit Frist von fünf Ta- gen aufgefordert.

§e 21, Leistet der Gewählte innerhalb der im §. 20 Abs. 2 bestimmten Frist der an ihn ergangenen Aufforderung keine Folge, so wird er als die Wahl ablehnend betrachtct und vom Kreisamt alsbald eine neue Wahl an-

eordnet, s Zur Nachwcisung des Alters oder des Staatsbürgerrehts kann dem Gewählten, wenn er die Wahl annimmt, auf scin Ve.langen die Frist er- streckt wocrden.

§. 22, Hat der Gewählte die Wahl angenommen und ist der geforderte Nachweis geliefert, so sentet das Kieisgmt die Erklärung und Nachweise nebst d:n von den einzelnne Wah!behörden eingeklommenen Zusammenstellungen der Stimmen (§. 17) und derx Hauptzuüsammenstellung (§. 20) an das Ministerium des Innern.

Nur wenn das Kreisamt mit dem Kreisausschuß .die Nachweisung des Alters oder des- Staatsbürgerrechts nicht nur für ungenügend, sondern den Mangel eines dieser Erfordernisse oder die Nichtwählbarkeit wegen Verlusts

bürgerlicher oder staatsbürgerlicher Rechte sür unzweifelhaft hält, o1dnet es sogleich sclbst eine neue Wahl an, deren Ergebniß es alsdann nebst jenem der ersten Wahl mit den erforderlicben Belegen zur Mitthcilung an die erste Kammer dem Ministerium des Junern vorlegt,

§. 23, Wo sich ein Wahlfrcis über mehrere Verwaltungskieise- er- streckt, kommen die in den §§. 1, 2, 3 und 11, Abs. 2, §, 17, Abs. 1 und §§. 20— 22 bezeichneten Verrichtigungen demjeuigen Kreisamte, beziehungs- weise Kreisausschusse zu, welchem die allgemeine Wahlleitung vom Mini- sterium des Jnnern überiragen wird,

Ueber die Wahlen der zweiten Kammer. Art, 9, Die §§. 34, 35, 43, Nr. 2, §. 65, Nr, 1 und 2 der Wahl- ordnung vom 23. Dezember 1818 sind aufgehoben, Art. 10. Der Absag 1 des §. 41 der Wahlordnung ist aufgehoben und der Absaß 2 erhält folaenden Eingang: „ZUr Erleichterung der Wahlen in Städten von mchr als 4000 Ein- tvohnern sind alle solhe Städte ..,., 2 Art. 11, Sobald nah dem Art, 4 des gegenwärtigen Gescyes die Reichsgeseßgebung über tie Wahlen zum Volkshause des Reichsgesezes au bei den Wahlen der zweiten Kammer der Stände zur Anwendung Ffommt, verlieren die §§. 34—84 der Wahlordnung sämmtlich - ihre Kratt, Bei den BVollzugs-Verordnungen, welche zur näheren Ausfuhrung des Art, 4 nöthig werden, sind, so weit nicht die als Grundlage angenommene Reichsgescysebung oder die Natur der Sache eine Verschiedenheit begrün- det, die im Art, 8 des gegenwärtigen Geseyes enthaltenen Vorschristen zur Richtschnur zu nehmen, Gegeben 2c, Zur Beglaubigung; Schunggart.

Früher waren bereits folgende Geseßes - Vorlagen veröffentlicht worden:

Leo pold, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Mit Zu- fon Unserer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt: :

Ant, 1. Jn einer Gemeinde, in welcher verschiedene Bekenntnißtheile getrennte Volksschulen haben, kann die Vereinigung derselben stattfinden, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Gemeindebürger und staatsbürger- lihen Einwohner eínes jeden Bekenntnißtheiles in getrennter, unter der Leitung des Vorsißenden des Kirchengemeinderathes und beziehungsweise Stiftungsvorstandes stattfindenden Abstimmung die Vereinigung beschließt und die oberste Schulbehörde solche genehmigt.

Jn diesem Falle verbleibt jeder Bekenntnißtheil im Besiße seiner ihm eigenthümlichen Fonds und Dotationen der Schule und nur die Einkünste davon werden gemeinschaftlich verwendet. -

Art, 1 a, . Kommt eine solche Vereinigung zu Stande, so steht es den bei der Abstimmung in der Minorität gebliebenen Angehörigen eines Be« kenninißtheiles frei, eine eigene Schule zu errichten, und es wird ihnen dann zur Deckung der Bedürfnisse dieser Schule von den Einkünften der

796

jenigen, welcher der Mehrheit zufällt, in gleichem Verhältnisse steht, wie die Seclenzahl der e e r Minderheit, Eine auf den Wechsel der Seelenzahl gegründete Abänderung der Vertheilungsmaßstabes findet nur von 5zu5 tt. ; Ant, 2. E ring fann die Mehrheit aller stimmberechtigten Gemeindebürger und staatsbürgerlichen Einwohner der politishen Gemeinde verlangen ; j 1) ua die Schule des kleineren Bekenntnißtheiles weniger als 40 shul- pflichtiger Kinder zählt und A ad 2) die Vereinigung vollzogen werden kann, ohne daß für die vereinigte Schule mehr Hauptlehrer ersorderllch werden, als die Schule des grö- ßeren Bekeuntnißtheiles für sich allein nöthig hat, auh 3) die eigene Dotation der Schule des kleineren Befenntniß.heiles- so gering is, daß die politische Gemeinde und beziehungsweise die Staatskasse Heu an. ein Drittheil des Normalgeha;ts des Haupt- lehrers zuschießen muß, und g : 4) füt die T eiluns des Religionsunterrichts an die Kinder dieses Be-

fann. t: Sid ; Art, 3, Die Vereinigung findet jedoch in diesem Falle alsdann nicht statt, wcnn die Mehrheit eines Bekenutnißtheiles die Beibehaltung seiner eigenen Schule verlangt, und denjenigen Betrag am Aufwande für die- selbe aus eigenen Mitteln zu bestreiten sich erbietet, welcher nah Ver- wendung : f j 1) ‘der vorhandenen Fonds und Dotationen, ; 2) des nach Art. 4a, b, zu bestimmenden Beitrags aus der Gemeinds- fasse und 3) des Beitrags, welcben die Staatskasse nah Maßgabe des Gesepyes vom 28, August 1835 für den Fall zu leisten hat, daß die Schulen getrennt sind, noch übrig bleibt, k : Art, 4, Jn einem solchen Falle (Art, 3) hat die Gemeindekasse a) wenn sie für die andere Schule den jährlichen Aufwand ganz oder theilweise bezahlt, auch demjenigen Bckenntnißtheile , welcher die Bei- behaltung seiner eigenen Schule verlangt, einen jährlichen Bei- trag zu geben nah Maßgabe der Seelenzahl des Bekenntnißthei- les, die die abgesouderte Schule hat, und jener der. übrigen Orts- einwohner. j j b) Eben so bat in gleichem Verhältnisse die Gemeindekasse zu decn Schul- hausbaufosten dieses Bekenntnißtheiles beizutragen, : Art. 4 a, Unter den Voraussegungen des Art, 3 und 4 kann auch die Mehrheit von zwei Drittheilen jedes Brkenntnißtheilcs die Wiederaufhebung der nach Art, 1 und 2 geschehenen Vereinigung verlangen. L Art, 5. Der von dem Bekenntnißtheile, welcher seine eigene Schule , beibehalten will, noch zu bestreitende Aufwand wird nach einem von den Betheiligten durh Stin-menmchrheit von zwei Drittheilen, welche zugleich den A erei Theil| dex Beiträge leisten, mit Staategenehmigung festzu- seyzenden Beitragsfuß aufgebracht. Kommt ein solcher Beschluß nicht zum voraus zu Stande, so kann dieser Bckenntnißtheil eine besondere Schule für sih nicht verlangen. J / Art, 6. Unter dea Voraussegungen der Art, 3 bis 5 kann die Schule des kleinerew Bekenntnißiheiles hinsichtlih der Größe des Lehrergehalts in eine geringere Klasse herabgescßt werden. ? Art. 7. Bei der Éviswaiduna der Frage, von welchem Bekenntnisse der Lehrer oder wenn mehrere anzustellen sind, von welchem Bekenntnisse der Unterlehrer zu ernennen sei, ist hauptsächlich auf das Bevölkerungsver- bältniß der Bekenntnißtheile, zuglei aber auh auf die Größe der eigenen Fonds und Dotationen eines jeden Rücksicht zu nehmen, Ss i Art, 8, Ju solchen vereinigten Schulen wird der Religionsunterricht der Schüler jedes Bekenntn.s}ses besonders ertheilt. Gegeben 2c. Die erste Kammer nimmt vorstehenden Geseyesvorschlag an. Karlsruhe, den 28. März 1849, - Im Namen der untertbänigst treu gehorsamsten ersten Kammer der Stände - Versammlung. Der Präsident : é Wilhelm, Markgraf von Baden. y Der zweite Secretair : Freiherr von Kettner,

Leopold, Großberzog von Baden, Her:o0g von Zähringen, Mit Zu-

Laa Unserer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt: f

Art. 1. Oeffentliche Diener (§. 657 des Strafgeseßes) können wegen Vergehen und grober Ve! schen, deren sie sich bei der Aueübu g ihrer Amts- handlungen sch: ldig machen, vor Gericht belangt werden, ohne daß es einer vorgängigen Ermächtigung ihrer vorgesegten Dienstbehörde bedürfte, vorbe- haltlih der Bestimmung des §. 48 der deutschen Grundrecbte, wonach Rechtspflege und Verwaltung von einander unabhängig stin sollen. Art. 2, Die Klagen wegen grober Versehen verjähren innerhalb eines Jahres von der vorgenommenen Umtshandlung au, oder so weit tei eincr Handlung der freiwilligen Gerichtsbarkeit Entichädigung gefordert i, von der Zeit an, wo der Schaden dem Kläger bekannt geworden ist. Ait, 3, Wird der Kläger mit einer muthwillig erhobenen Klage in allen ihren Theilen abgewiesen, so kann er zugle ch zu eincr dir Staats- fasse zufallenden Geldbuße, welhe Einhundert und fünfzig Gulden nicht übersteigen darf, verfällt werden. Art, 4, Erhält in Rechtsstreitigkeiten wegen Bmitshandlugen der Beamte ein obsiegendes Urthcil, kann er aber von dem Kläger den Ersaß der vön ihm aufgewendeten Streitkosten nicht erhalten, so kann er die Vergütung derselten aus der Staate-, beziehungsweise Gemeindekasse fordern, Art, 5, Der §, 16 des Gescyes über die Rechtsverhältnisse der Civil- staatsdiener vom 30, Januar 1819, Regierungsblatt Nr. IV., soweit er entgegensteht und der §. 8 des Einführungsedikis zum Strafgesey vom 6, Mârz 1848, Regierungsblatt Nr, X], sind aufgehoben, Gegeben 2c. Die erste Kammer nimmt vorstehenden Gesezentwurf an, Karlsruhe, den 20, März 1849, Im Namen der unterihänigst treu gehorsamsten ersten Kammer der

Ständeversammlung, Der Präsident: W ilh elm, Markgraf von Baden. Die Secretäre ; Karl Frhr, von Göler, Frhr, von Kettner.

Markt: Berichte. Königsberg, 9. Mai. Zufuhr war gering. Weizen

bisher bestandenen Konfessioneschule, so weit solche von firhlihen Fonds und kirchlichen Dotationen herrühren, ein Theil zugewiesen, der zu dem- |

Sekanntmachungen. | ¿2

[10] Subhastations- atent, Das in der Ziegelstraße 4 Vol. IL. No. 284,

Fol. 1. des Hypothekenbuchs Lerzeichnete, dem Gürtler- b Ke ün Sfiiilidea Verkauf desselben am 15 Mai d. J. anstehende Termin bierdurch aufgehoben, Frankfurt a. d, O., den 9, Mai 1849, Königliches Kreisgeri.(t. T. Abtheilung,

meister Julius Blanke gehörige Grundstü s behör, welches zufolge der nebst dem S E Be in der Registratur einzusehenden Taxe auf 14 762 Thlr 5 Sgr. 1 Pf. abgeschägt worden, soll / : am 31. (einunddreißigsten) Juli 1849 Vormittags 11 Uhr, 4 subhastirt werden. [226] Alle unbekannten Real - Prätendeiten werden aufge- boten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in dicsem Termine zu melden, Frankfurt a. d. O., den 5. Janúar 1849, Königl, Land- und Stadtgericht,

Vol. 11, N

den, soll

Bekanntmachung,

Da unter Zustimmung der betheiligten Kreditoren die Subhastation des zur Konkursmasse des Kaufmanns Carl Friedrih Wilhelm Laudvon gehörigen, am Wil- Stadtgerichts vom 15. Februar c. auf den 15. Sep- helmsplay und in der Tuchmacherstraße hierselbst bele-

, Subhastations-Patent.

Der in r g iges Lindenstraße Nr. 12 þ. gelegene, 1/9, : 180, d eich-

nete d Orfonom es Hypothekenbuchs ver. eich arten nebst Wohnhaus und Zubebs

nebst bém Dopoltei nd Zubehör, welcher zu olge der

sehenden Taxe auf 5605 Thlr, 6 Sgr, abgeschäßt wor-

950 bis 66 Sgr. pr. Schfl., Roggen 24 bis 27 Sgr., große Gerste 20 bis 24 Sgr., kleine Gcrste 18 bis 24 Sgr., Hafir 14 bis

Vol. T. Nr. 90, \istirt worden i, | Termin wieder aufgehoben.

Königliches Kreisgericht.

fenntnißtheiles, in vollkommen genügender Weise gesorgt werden:

. 265 Rthlr., 86pfd. 27 Rthlr., pr, September /Ottober 82pfd, 274

am 1. Dezember 18149, Vormitt. 11 Uhr, [229] subhastirt werden, und wird hierdurch gleibzeitig ter durch die Verfügung des hiesigen Königl. Land- und

tember 1849, Vormittags 11 Uhr, angesehte Bietungs-

Frankfurt a. d, O., den 5, Mai 1849. I. Abtheilung.

17 Sgr., graue Erbsen 28 Sgr., Kartoffeln 15 Sgr., der Ch,

Heu 16 bis 209 Sgr.

Stettin, 11. Mai. Seit einigen Tagen haben wir nassez. f und kaltes Wetter, do dürften die vorangegangenen warmen und \{chönen Tage den Saaten erheblich genugt und auch die Feldarhe;, | ten gefördert haben. Nicht so gut “eg es in Gegenden, wg ive. niger trockene Witterung gewesen ist, namentlich sell in Schle ien der Boden noch immer nicht in bearbeitungsfähigem Zustande und

die Rappsfelder scheinen niht zum Besten zu stehen, wenn den Winter gekommener Felder und Uber Käferschaden an d Blüthen vollen Glauben beimessen darf.

Mit Weizen is es bei der fortdauernden Blokade und bem Mangel an Animo auf den englishen Märkten natürlich schr q; | höchstens daß fürs Juland dann und wann etwas genommen jh | Die einzigen seit Montag bekannt gewordenen Verkäufe

en F

"” , , ti scher 89pfd, zu 53 Rthlr. Für 90—91pfd. wäre viclleicht 54 Nihlr, zu machen. Es wird wenig angetragen und nah Quali gy L Boden ‘auf 52 bis 58 Rthlr. gehälten.

Roggen hat sich in Folge der vermehrten Klagen über dn

Stand dir Felder etwas befestigt; in loco wird 25 bis 26; Rihlr, | gefordert, 255 Rthlr. fur 86pfd. bezahlt, pr. Juni, Juli für 82yfd, 26 Rthlr. gefordert, 25% Rthlr. bez. und Gld., 86pfd. 261 Rihir, bez., pr. Juli, Aug. 82pfd. 26% Rthlr., 86pyfd. 27—274 Rthlr, bez, b Sept., Oft. &2pfd. 275 Rthlr. bez., 28 Rthlr. gef. / Gerste bei Kleinigkeiten 75 /76pfd. zu 215 a 22 Rthlr, gean

delt, 21 a 24 Rthlr. nah Qualität gefordert. Hafer zu 15 4 1

Rthlr. da, für 52pfd. pomm. 154 Rthlr. Gld. Große Kodtbhy 30 a 32 Rthlr., kleine 26 a 28 Rthlr. Extra superfeines Ven mehl 21 s 6 d pr. Faß frei am Bord. Roggenmehl Nr, 1, 2 Nh, r, Ctr. t L Heutiger Landmarkt :

Weizen. Roggen. Gersle. Hafer. ck90 a 92. 24a26. 18a 21. 14 a 15

Samen. Das Geschäft naht sich seinem Endez neuer rigaer Leinsamen auf 65 Rthlr. gehalten.

Schlagleinsamen zu 46 a 50 Rthlr. da. Rappkucen 273 4 30 Sgr. gefordert. : i

In Kleesamen zeigt si, obgleih die Saison fast vorüber, noth immer einiger Bedarf; wir notircn fein roth 94 a 105 Rthlr., mit: tel 8 a 95 Rthlr., ord. 5 a 74 Rthlr.z fein weiß 8 a 8% Rthlr, mittel 65 a 7% Rthlr., ord. 5 a 64 Rthlx. Thimothee, stärker zu- gefuhrt, nach Qualität 55. a 65 Rthlr.

Spiritus ganz wie gestern angegeben. i

Fettwaaren. Baumöl 164 Rthlt gefordert, auf Lieferung aus dem in Kolberg löschenden Schiffe „Giles‘“ 16 Rthlr. transito bezahlt, auf Lieferung ex „Voltigeur“ fordert man 15% Rthlr. transito, für Galipoli Baumöl auf O ist 155 Rthlr. bezahlt, Kokusnußil 16 Rthlr. gefordert und | Ir. geh delt. Südseethran in loco 12 Rthlr. auf Lieferung in einige Tagen 115 Rthlr. Leinöl ist im Laufe der Woche bedeutend zurü: gegangen in Folge der von Königsberg eingetroffenen Zufuhren, Es wurden bedeutende Posten zu 10 Rthlr. incl. Faß abgeschless1n,

Eibsen.

da jedoch die losen Partieen fort sind, \o hebt sich der Preis set 8

wirder und man verlangte: gestern bereits 105 Rthlr. incl. | Von blank. berger Leberthran sind nur noch einige Tonnen t- A die unter 255 Rthlr. nicht verkauft werden. Br. br eberthran 215 Rthlr.,, 3 Kronenthran is nur in einzelnen Iq / u 31 Rthlr. käuflich. - : / Ruböl in A P 144 Rihlr. gehal'en, pr. Mai matter, nad dem 14% a 142 Rthlr. bezahlt, ist 1442 Rihlr. Br, geblicben; pr. Juni /Juli 12% Rthlr. G., pr. Juli / August 127, R hlr. 0,| pr. Sept. /Okt. 12%, 1245 Rihlr. bezahlt und G., mit wenig Al- ebern. E / 4 Butter noch immer flau. Fcinste Päch'er-Waare 6 a 64 Sgt, mittel do. 5 a 5% Sgr., ord. do. 47 a # Sgr.

Metalle. Rohiisen 1 Rthlr. 16 Sgr. bez. und da. Spar, Blci, loco 6% Rthlr., auf Lieferung von Kolberg 65 Rthlr, Dan- ziger Stahl 8% Rthlr.

Zink in loco 1009 Ctr. zu 44 Rthlr. genommen.

Nach dcr Börse, Jn Weizen nichts gemacht. Roggen loco 25% Rthlr., pr. Juni/Juli 82pfd. 254{-Rthlr., pr. Juli /August +2, fd,

Rthlr. bez. : i | Rúböl pr. Juni /Juli 125 Rthlr., pr. September /Oktober 1X Rthlr. bez. Leinöl loco incl. Faß 10 Rthlr. bez. M Spiritus aus erster Hand zur Stelle 24% % bez., aus zweiter Hand ohne Faß 245 % bez. und Br., auch 245 % bez., mit Fässern

heute 22% %. bez. F

| e Baarbeving versteuert 53 Rihlr., unversteuert 43 Rthlr, Ï

gefordert. | Smyrnaer Rosinen in loco 95 Rthlr. unversteuert bezahlt. Raffinirter Schwefel 35 Rthlr. bezahlt.

Krystallisirte Soda 3% Rthlr. bezahlt.

P j * R 1 1 (rx, F Kölu, 9. Mai. (25 Scheffel.) Weizen direkt 5 Rh E Waare, pr. Mai 5% Rthlr. W,, Rthlr, Geld, pr, Nov. 6k | Rthlr. Waare, 54 Geld. Zet 42 / Roggen direkt 3 Rthlr. 6 Sgr. W,, pr. Mai 3 Rtblr, 6 Sgt/ W., 3 Rthlr. 5 Sgr. G., pr. Nov. 3 Rthlr. 16 Sgr. W. Gerste hiesige rh Rthlr. 2% a 34 Rthlr, W. Hafer 1 Rthlr. 22 Sgr. . W. i z Rüböl pr. 256 Pfd. mit Faß compt. 33% Rthlr. B, f 2 32{ Rthlr. W., 324 Rthlr. G., pr. Oft. 295 Rthlr, W., 28 G., geläutert 34; Rthlr. W. Leinöl pr. 260 Pfd. 264 Rthlr. G.

Si

E ile E —————— S 58

1 A #4

it i S it des 2 Mit höchster “Genehmigung Sr, Hoheit de? L um gierenden Herzogs zu Anhalt soll in diesem A erstenm.le in der Stadt Cöthen ein E halten werden, und zwar am 12. und 13. S Cöthen

Die durch die in der unmittelbaren Nähe v /

Ä ieser dem 4 Lage der Stadt läßt erwarten , daß dieser dem ne und Veikchr neu -röffnete Markt recht zahlreich w

en Carl Heinrich Kroesing gchörige

Po1sdam, den 8, Mai 1849,

enscheine in der Registratur einzu-

[228] Bekanntmachung,

- j Die diesjährige Hauptversammlung des Stiftungê- Vereins. des Civil-Waisenhauses zu Potsdam findet am Mittwoch den 13, Juni d. J,, Nachmittags 3 Uhr, im Anstaltshause, Neue Königsstraße Nr. 38, hierselbst statt, und werden die ‘verehrlihen Mitglieder des Ver-

eins ersucht, sich hierzu recht zahlreich einzufinden,

Das Civil - Waisen - Amt,

Wir fordern hierzu mit der E det

besucht werden, ckcnen Niederleg

auf, daß zur bequemen und tro aben aAgrélcanbe Näume in der bedeckten Zela und deren Umgebungen unentgelilich einen Fähr und werden, während wir zugleich Befreivng t O anderct Chausseegeldern, so wie alle Der g Voik“ zur Bequewlichkeit des Handels erforder!! j rungen, zusichern. i

Cötben, am 4. Mai 1849,

Herzogl. Anhalt, Regierung- Vierthaler,

Me 132.

sind 4 E m Wspl. uckcrmärkischer 92pfd. zu 55 Rthlr. und 30 Wspl. poy 4 F

%aW E

ezahlt, Palmöl ist mit 14% Rthlr. gehan:

F mehr die

au den den ‘Regierungen vor,

durch eine von beiden Seiten in o e Weise ange=

Bekanntmachun ¿sr

| / igt sich kreuzenden Eisenbahnen außerordentlich de nl E P

Bemerkung 8

Reitbahn

Das Abonnement deträge: 2 Rthlr. für £5 Jahr. 4 Rthlr. - î ahr. 8 Nthlr.

. ahr. ; ¿ sien Fin allen Cheilen Ale 1 f } s- Erhohung. auch Grund zu Befürchtungen für die Kartoffeln vorhanden sein, Wasei el Sis Wuiriern wird : i A : oggen hat im Laufe des Winters wohl überall gelitten und auh F der Bogen mit 24 Sgr. berechnet.

den Nachrichten vom Umpflügen selbst mehrerer noch erträglih dund H

Amtlicher €© heil, L E _ Denutschland. D eich. Wien, Anukznft -des Erzherzogs Ferdinand d'Este. f ie russische Hülfe. —* Nathrithten vom Kriegsschauplaze. Prag. . Ansprache- des Gubern sidenten an die Landleute. - j Sayern. München, Verzichleistung des Königs auf die Jagd-Aus- nahmsrechte. Ansprache des Ministeriums an das bayerische Volk. : Die Vollmacht des Reich8-Kommissars Eisenstuck, Augsburg, BVer- mischtes, Neustadt a. d. Haardt. Aufstand iu ‘Landau. Sachsen. Dresden. Einsegung außerordentlicher Regierungs»Bevoll- mächtigten. Zahl der getödteten und verwundeten Soldaten. Ab- f reise des Reiche-Kommissars Briegleb. Wide1legung. Verhaftung des Kreisamtmanns Heubner., Waldenburg. Vermischtes. ‘Vaden,- Karlsruhe. Verhandlungen der zweiten Kammer. | Dldenburg. Oldenburg. Petition des Magistrats und der Stadt- verorèencten. Naffau. Wiesbaden, Beschluß der Abgeordneten-Kammer. ; “Schleswig-Holstein. Altona, Bericht des Generals von Bonin. Die Preußen in Horsens. : Wi A u sland. Desterreich. Preßburg. Ankunft des Kaisers, Krakau. Amt- liche Bekanntmachungen.

Frankreich. National - Versammlung. Aufhebung von Schiffs-

“zöllen, Einfache Tagesordnung über die römische Frage. Ueber- weisung eines Auklage-Antrags gegen General Forest an die Abtheilun- gen. Verwerfung des Anklage-Antrags gegen den Präsidenten der Re- B Und die Minister. Paris. Depesche Oudinot's und andere erichte aus Jtalien. Beschluß der National-Versammlung in Betreff

des Konflikts zwischen Marrast und Changarnier.

E e und Jrland. London, Parlamentsverhandlungen. __— Vermischtes,

Rußland und. Polen. St. Petersburg. Hofnachrichten,

Italien, Rom. Vermischtes, ie

Vörsfen- nud Haudels- Nachrichten,

Beilage.

Amtllicher Theil.

[ Als am: 30, März des vorigen Jahres die Bundes=Versamms- fung den Beschluß gefaßt, L E an "* ¿die Bunvesregierungen aufzufordern, in. thren sämmtlichen dem deuishen Staaten-Systeme angehörigen Provinzen auf verfelpngs- mäßig bestehendem oder sofort einzuführendem . Wege, ahlen “von ‘National-Vertretern anzuordnen um zwischen den Re= ; gitringen und dem Volke das deutsche Verfassungswerk zu Stande zu bringen“/,

“und am 7. April desselben Jahres diesen ihren Beschluß durch náhere Bestimmungen über den Wahlmodus vervollständigt hatte :

FThaben Ew. Königl. Majestät dur die Verordnung vom 1l1ten “desselben Monats im Umfange des preußischen Staats die Wahlen von Abgeordneten zu der deutschen National-Versammlung ange= ordnet, welche auf Grund dieser Beschlusse demnächst in Frankfurt zusammengetreten ist. / 1

Diese Bundesbeshlüsse und die von der Regierung ausge= schriebenen Wahlen bilden demnach den geseblihen Boden, auf welchem die National-Versammlung bisher in ihrem rechtlichen Ve= stande: geruht hat, und wonach ihr Mandat und speziell das der preußischen Abgeordneten zu bemessen ist. :

Die Regierung Ew. Königl. Majestät hat mit nicht minderem

* Vertrauen als das deutsche und preußische Volk den Ergcbnissen

der Beralhungen dieser Versammlung entgegengeschen. Sie hat

© es sich zur Pflicht gemacht, derselben auf alle Weise, sowohl durch die Publication der in ihrer Kempetenz liegenden Beschlüffe, als

durch die entgegenkommende Erklärung ihrer Ansichten und Bedeni-

+ ken in Bezug auf die Reichs-Verfassung, jede möglihe Unler= 24% % bez., pr. Juni /Juli gestern Nachmittag 244 %, pr. August J stüßung und An glich

erkennung zu Theil werden zu lassen.

Mit der zweiten Lesung des Verfassungs - Entwurfs und der an dieselbe geknüpften Wahl eines Reichs - Oberhauptcs konnte das dls Werk, nach Maßgabe jener Bundesbeschlüsse, noch nicht als abgeschlossen und vollendet angesehen werden. Es mußte vicl= heilnahme der Regierungen der einzelnen Staaten vor=-

behalten bleiben, dur deren Mitwirkung allein die neue Gestaltun des - deutshen Bundes ins Leben treten konnte, wenn das Verfas= gts wirklih „zwishen den Re ierungen und dem Volke zu tande gebracht“ werden sollte, Der Entwurf der Verfassung, wie er erathungen dèr Nationâk-Versammlun hervorgegangen, lag als Grundlage der D relibatne, welche

strebte- Ver ändigung zu erzielen gewesen wäre.

Die Regierung

Ew. Königl. Majestät hielt zu dem Ende Abänderungen dieser Ver=-

fassung im wahren Interesse Preußens und Deulschlands für uner=

läßlih und war bereit, auf eine Verhandlung und Verständigung

mit ‘der National-Versammlung darüber einzugehen.

.__ Die letztere aber statt auf diese Weise die vellständi Fina B B je die vellständige Er- diesen Weg einzu i 8 sichern , hat es nicht für gut rfden, ? yat ausdrüdcklich erflärt, daß ste auf kei = handlung über die von ihr beschlossene Be -fesanh tin URO gu MRoS v uenr Durch eine Reihe rechtswidriger Beschlü} selbs i ge und endgültige Feststellung der Verfassung für sich

wall nue pru genommen, zu einer thatsächlichen, wo nicht ge-

selbst dazu den V

, dur welche L sh selbst über alles Recht und

aufgab,

Das unterthäni n far : Ñnigst unterzeichnete Staats - Ministeriuna daher nicht umhin, Ew. Königlichên Mäajéstát die Üeberzenpuna E

g usprehen, daß i ; © die E he at nos jepvigen Versammlung in Frankfurt nicht mehr

eit zu erkennen sei, das dier deutschen

l ; daß dieselbe vielmehr ibr Mandat \el - nichtet und ihr isheriges Recht vetltuga as Äifeheden habe,

Preußischer

ito

_Gerláíin, Dienstag des 25. Mai

und daß daher’ jede. Hcffnung "auf eine weitere Mitwirkung dersel- ben zu Meer Entwickelung der deutschen Zustände aufzugeben

sei. Es wird daher der Regierung Ew. Königlichén M auch nicht möglich sein, den weiteren Dmg und l elben irgend eine Art von Gultigkeit und Bedeutung ne fer-

„ker beizulegen. T

Wenn die Regierung Ew. Königl. Majestät mit aufrictigem Bedauern zu diéser Ueberzeugung hat gelangen müssen, so Fann sie nur mit dem entschiedensten Ernste“ den \{hmähenden Vorwurf und den Akt offener Feindseligkeit zurückweisen, welcher in dem, am 10ten d. M. gefaßten Beschlusse liegt:

. daß dém {weren Bructè des Rcichsfriedens, welten die preu- pische Regierung dur unbfugtes Einschreiten - im Köbnigreicte Sachsen sih habe zu Schulden kommen lassen, durch alle zu Ge- bote stebende Mittel entgegenzutr sei.

Die in diesem Beschlusse licgeide Verleugnung und Verleßung der it d) i Mh feststehendèn Rehte und Pflichten der Mitglie=- der des deutschen Bundes, und dit offen darin si kundgebende Feindseligkcit gegen Preußen zeigt af unzmeideutige Weise, welchen ae I die Versammlung in ihrer jegigen Majorität Preis ge- gebin ist.

Es fann feinem Zweifel untérworfen sein, daß unter dicsen Umständen und nach diesen Vorgängen auch das Mandat der preu- ßischen Abgeordneten zur National - Versammlung als erlcscen zu betrachten ist, und ihre Theilnahme an den weiteren Verhandlungen derselben nicht e een andt, ersGeinén fann.

Eine Anzahl von Miigliedern aus Priußen hat dies hon durch ihren freiwilligen Aust1itt anerkannt. Eine greße Anzahl Anderer warten nur auf die Erklärung der Regierung Ew. Majestät , um einen gleichen Schritt zu thun. N _, Damit daher über die Willensmcinung Ew.' Königlichen Ma- e n t a Menden u Vorwand zur Jrre= elung der Gemuther gelassen werde, so hält es das unterzeicknete Staats-Ministerium, : s A 14 A0 P66 un N c

in Erwägung, däß die Aufgabe der deutschen National-Versamm= lung nach Lage der Sachen und ihrerseits“ erfolgter Ablehnung

„jeder weiteren Verständigung ‘uüd reinbarung als dur die Berathung der Verfassung erledigt angesehen werden muß, die Versamm ung aber niht mehr. auf geseplichem Bosën steht und

„, Uberdies sich in offene Feindseligkeit gegen ‘Preußen gesebt hat,

für seine Pflicht, bei Ew, Königl, Mäjestät allerunterthänigst zu

beantragen, daß Allerhöchsidieselben ausdrüdlich erklären wollen, wie das auf die Bundes-Beschlússe vom 30. März und 7. April v. J. und die Verordnung vem {lten des leßteren Monats ge- gründete Mandat der preußiscen Abgeordncten nunmehr erloschen und die gon daher zum Austritt aus der Versammlung zu veranlassen seien. i

Wir. glauben, daß das preußische Volk in sciner großen Mehr- zahl und seinem gesunden Kern mit“ uns die Ucberzeugung theilt, daß der Weg, welchen die National = Versammlung cingeschlagen hat, weder dcm wahren Inlerèsse Deutschlands, noch dem Willen der deutschen Na'ion entspreche, und daher auf eine Mitwirkung derselben zum Heile des Gesammt-Vaterlandes nicht länger zu hof=- fen sei, und daß es demgemäß auch die von uns beantragie Erklä= rung Ew. Königl. Majestät als den Ausdruck seiner eigenen Gesin=- nung begrüßen werde. Kein Preuße. wird es mit der Va!erlants=

nzeiger.

Alle Poff-Anftalten des ‘sn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blart an, für Berlin dre Expedition des Preuß. Stca-s» Anzeigers :

Vebren-Srraße Ur. 57.

18415

ien

» 11791, 11792. 11793. 11795. 11796, 11806. 11808 urb 11809 à 50 Rtblr. i v 22854 bis einshließlich 22859, ferncr Nr. 22861. £2262. | 22863. 22867. 22868. 22869 à 25 Rtblr. gegen andere tergleihen Pfandbriefe gleichen Ectragcs cingetcuscht wetden.

Jn Gemäßheit der §8. 509 und 51 dcr Allerl öchsten Vercrtnurg vom K, Juni 1835 (Gescßsammlung, Nr. 1619) werden daher die gegenwärtigen Jnhaber der bezeichneten Pfandbriefe hierdurch cufge- fordert , dicselben vom 1. Juli d. J. ab, mit Coupors Ser, ÎIT, Nr. 8 bis 10 über die Zinsen Lem 1. Juli d. J. ab, in Ercelau bei dem HFandlungshause Ruffet et Comp. zu prásecntircn und in deren Stille andere dergleichen Pfandbriefe com nämlichen Betrage in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 8. April 1849,

Königliches Kredit+ Institut für Sgthlesien.

Abgereist: Der Gercral-Major und Ccmmandcur ter 6ten Landwehr-Brigade, von Webern, nach Hanu.m.

lichtamlklicher Theil.

| Deutschland.

Oesterrei. Wien, 11. Mai. Se. Kaiserl. Hchcit der Erzherzog Ferdinand d'Este ist heute fruh auf der Eisez.bahn aus Jtalien hier eingetroffen. ;

Der Lloyd enhbält unter der Ucberschrift: „Die russ\che Hülfe‘, nachstehenden Artikel:

, Je mehr die Nothwendigkeit einer russischen Hülfcleistvyng dem Volke flar geworden is, desto weniger Stimmen erheben ih im Publifum jeyt gegen diesclve. Die Stimme der Leidenschaft verstummt, und der ru- bige falte Verstand behauptet scin Ret, Der Wunsch, welir in der legten Zeit am häufigsten ausgesprochen wurde, war der, daf, da die Russen fomm-n müssen, sie auch in hinreichender Zahl cimüccken möcbten, vm den. Bürgezkrieg bald zu be-ndigen. Der gesunde, praktische Sinn dis Volkes verlangt schnelle Hülfe, viet Hülfe oder gar kcine Hulfe. Und in diefer Hinsicht wird tem allgemeinen Wunsche und dem B-.rürf.isse- unsc=- res Staates Rcnung gettagen wérden. Unter dem Obeibefehle des Fürsten Paskiewitsch sind jegt 106,000 Mann russische Trnppen, worunter 23,000 Mann Kavallerie, in Anmarsch bezriffen 1nd 1hcil- weise chou auf - unserem Boden, Am 4. Mai zogen 17,000 Mann über Krakau zu uns herüber. Am folgenden Tage 22,000 Many, mit ihnen 11,450 Pferde. Gestern, als am 8. Mai, überschrit- ten 15,000 Mann zu -Tarnogrod und 26,000 Maun zu die österreichishe Gränze, mit ihnen 9800 Pferde, Herte, am 9, Mai, rúcken in Wolosezvs 17,000 Maun ein, und am 11, Mai werden zu Hus- syatyn 9000 Mann nachfolgen. Hierbei sind die zwei großen Corps nicht mitgerehnet, welche über die B: fowina und die Walactei nah Sie= benbürgen marsciren. Unter Fürst Pasficwirsch kommandiren als oberste Heerführer die Generale Rüdiger und Tsceodej-ff. Die Trupven lrirgen sämmtlich alles dasjenige in natùra mit, was sie für die esten funfzei n Tage, welche sie auf unserem Gebiete zubringen, bedürfen, Vom fuyfzehnien Tage werden alle Bedürfnisse auf gewöhnlichem Licferung8wege gegen so- foriige Baarzahlung beigeshaffe. Um eine Theueuung im Lände, in Folge der großen Consumtion jenes Heeres, zu vermeiden, ist die Vorsorge gee troffen, daß in Podolien und Voll ynien große Vorräthe an Getraide, H.u u. \. w. aufg-häuft und Schlawtoieh aller Ait a»gescaffr worden i,

Brody

liebe und der National-Ehre preußischer Staatsbürger für verträg= lih halten, sih an Berathungen zu betheiligen, welebe G Beschlus- en führen, die eine offene Seindschaf.s-Erklärung gegen den preu- ischen Staat enthalten.

__ Berlin, den 14. Mai 1849.

Das Staats-Ministerium. / (gez.) Graf von Brandenburg. von Ladenberg, von anteuffel, von Strotha. von der Heydt. von Rabe, Simons.

An des Königs Majestät. Königliche Verordnung.

Preußen. 2c. 2c.

verordnen auf den Antrag Unseres Staâts - Ministeriums * hiermit, was folgt: G 1

Márz und 7. April 1848 und Unserer Verordnung vom 11ten des

chen.

Ge 2+ Den Abgeordneten ist gegenwärtige Unsere Verordnung durch Unseren Bevellmäthtigten in rankfurt a. M. zur Nachadtung und

deutschen National-Versammlung is erlo 5)

mit der Weisung zuzustellen, si jeder Thcilnabme an den weiteren Lerhandlungen der Versammlung zu entkaiten. Gegeben Charlottenburg, den 14. Mai 1849. Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. von der Heydt. 2 von Rabe. Simons. Verordnun betreffend die Abberufung der preußischen Abgeordneten von der National-Versammlung | zu Frankfurt a. M.

Dié bon beut Abniglid "Kredi Znstit e fi 1€ von dem Königlichen Kredit=Jnstitute für Sdlesien unterm

26, März 1843 auf das im oppelnschen Kreise belegcne Eut Kom- prahtziß aus efertigten vierprezentigen P andbriefe 1. sind von dem Schuldner aufgekündigt worden, und es sollen die Apoints :

Nr. N S 605 à 1000 Rthlr. j » 2196 bis einshlicßlich 2171 à 50) Riblr.

» 087. 5088, I 2900 Rthlr. M

» 8922 bis einschließli 8933, ferner Nr. 8935 b; e: lich 8968 à 109 Rid 99%, ferner Nr, 8935 bis einschließ

Wir Friedri Wilheîm, ven Gottes Gnaden, König von |

F. . Î ; í Das- Mandat der ‘auf Grund der VBumdesbes{lüsse dem 30. leßteren Monats im preußiscen Staate en Abgeordneten zur |

welche laut Uebereinkunft sämmtlich zollfrei nach Oest. rreich eingibracht

| werden jollen.“

___ Gcneral-Major Barko, der bei Wereßke in das unghvarer Komi'at | Eindringen wollte, aber wegen der dort vorg fundenen E inderríisse | sich wieder zuruckziihen mußte, hat die Vereinigung sciner Erigade ; mit jener dir Generale Vogel und Ben: dek gludlich biwe1 kstelligt. | Aus Agram wird gemeldet: „Das Armeccorys Sr. Cxccllen des Banus trifst am 6ten und 8tcn in Essecg cin; die Siärle if _niht genau bekannt, doch so viel gewiß, daß es mit Ausnakl.me dir | Jäger cine rein slavische Armee ist, Generalmajor Ottinger ist mit 2 Kavalleriebrig .den den Trupzen zugetheilt. Die 4:e, 5te und | bte Compagnie des 5¡en Brooder Gränz = Eataillons ruckin «bins - falls nah Essegg, und das 31e Bataillen ccn Piinz Leopcld gelt in Eilmärsc;en übcr Djakovar in de:sclbun Richtung.“ :

| Prag, 11. Mai. (Prag. Ztg.) Der Gubernial-Prästcnt - hat nachstebende Anspracte an die Landleute Vöhmcens crlossen: | „„An die Landleute Bóbmens! Von alcn Seiten tommen mir An: c?- | gen zu, daß Fremde es sich zum Geschaste machen, das Land zum Aufftard ; U seinen rechtmäßigen Herrscher, zur Widerseplik. ir und zum Unvgeher- [ jam gegen die Regierung aufzureiz.n. Mit allcn möglichen Lugen wud die _ Gewißheit des Sieges der Revolution in andern Ländern begrundet, Jch | selbst babe einen solchen Aufruf gel sen, in welchem behauptet wird, vnser | Kaiser ! nd Herr habe feine Soldaten mebr die meistn scien in Ungarn ¡ zum Feinde übergegangen die Ungarn ständen bei Wien, Galizi.n | selbst Mahren sei im Aufstande. Wenn gleich die Meb1zahl unter uns | solche plumpe Lügen und die Tiiebfidern de'jelben nach 1h1em n ahren Werth zu würdigen weiß vnd sich nicht iure macen läß , so gicbt es de ar ¡ einige, wilhe auf Unordnung und Gesceplosigkeit ire Hoffnui-g ba' en, tie | thren Vortheil in der Auflösurg aller Bance der ges Uschafilibun Verbält- | nisse suchen, und die si nit scheuen, tas Gelingen ib1er cigenen Piéne | auf das Unglúck einer gayzen Bivölt:rung zu. ba:en. Diesim Treiben mit | aller Kraft entgegenzutreten, ten J-rendcn zu belchren, den treuen Staates | bürger zu s{üßen, den Rebellen 1nd Aufwiegler aber der ve: dienten Strafe { zu unterziehen, 1st die heiligste Pflicht der Regi: rung, die ih in ihrem ganzen | Umfanae eifenne und wit allen mir zu Gebote stevenden Mitteln zu iTs fullen strebe. Diese Pflidt hat wir geboten, im Einve stänruiß mit tem kon mandirenden Herrn G.neial die Hauptstadt uin d Festurg Picg mit il rer | näcbsten Umgeburg am heutigen Tage in den Knegszustand zu cr- | tlä ey, Diese Maßregel war ein Gebot der Noil wendigkeit, weil nur durch diesclbe dem Tieiben der aus der Frenmte gekemmencnt Wühler und einer wahnsinnigen Partei Schrankin gescr,t, der Wob sia d |

und die Ruhe ciner bluhcuden Stadr kräftig gesbüpßt und bitflagensn eitle Folgen abgewendct werden konnten. Diese Verfügung 1st nun cine Maß- rigel des Schubes fur jeden ruhigen Burger sie wi:d wedir den Erwerb, noch den gewohnten Ve:kchr hemmen, so lange Nubc, O dnurg 1nd G.1p- lichkeit herrscht, sie wird aber auch mit eiserner Sueng-c und in al