d verkündete Reichsverfassung anzunehmen und voll- dage 47 sh den Absichten der preußischen Regierung, welche lar derselben vom 28, April den Versuh bezwecken, die vou gte Reichsverfassung dur eine im erseßen, dadurch angeschlossen, daß u diesem Ende einen Bevollmächtig- Diese Nichtbeachtung ‘des 7. Februar uud deeses fortgesebte LNdenr ezn des Gesammt-Ministeriums Ew. Königl. Majestät gegen die von der Na- ; “i , als Tráägerin der Machtvollkoumenheit der deutschen Hong Meram ung j die insbesondere von der fränkischen, ölkerung Bayerns laut und freudig
freiheitsliebende nzige - Hoffnung und das einzige Mittel geseplihen Boden dauernd durch Ruhe und Ordnung zu schaffen, deren Anerkennung daher zur drin- genden Nothwendigkeit geworden ist, wenn das Streben und die Bewegung aller Stämme der deutshen Nation nach Einigung einen Ruhepunkt finden, ivenn wir nicht aufs neue in blutige Revolutionen gestürzt und selbst Ge- fahr laufen sollen, den jeßigen Bestand des Königreichs bedroht zu sehen, — dieses Widerstreben des Gejammt- Ministeriums Ew. Königl. Majestät legt der Kammer der Abgeordneten die ernste Pflicht auf, „einerseits Ew. Königl, Majestät zu erklären, daß sie dem Gesammt-Ministerium alle und jede Un- terstüßung überhaupt, insbesondere aber die verlangte zur Ausführung seines Programms vom 17ten d. Mts, versagen müssez andererseits Ew. Königl, Majestät die dringende Bitte ans Herz zu legen, unverzüglich ein Ministe- rium zu berufen, das die unbedingte Versammlung endgültig beschlossenen Reichsverfassung sammt dem dazu ge- hörigen Wahlgeseße aussprechen und sofort thatsählich in Ausführung dringen wird, Ew, Königlichen Majestät treugehorsamste Kammer der Ab- geordneten.“
Würzburg, 20. Mai. (O. P. A. Z. Gestern Abend warnte ein stadtkommissärisches Ausschreiben vor Angriff eines Postens, in- dem in Folge eines Schusses auf den Arbeitshaus-Posten die Wa- Im Laufe des Abends fanden daher shwere Exzesse von Seiten des Militärs statt, deren Folge Ver- wüstungen und Verwundungen waren. Jun Folge dieser Exzesse ver- ließen die Studenten heute Morgen in einem großen Zuge unsere Stadt. Das Stadtgericht hat beschlossen, energische Schritte in die- ser Angelegenheit zu thun.
Kaiserslautern, 19, Mai. ten wieder Chevauxlegers von Zweibrückten, dessen Garnison nun ganz aufgelöst. ist, hier ein. Auch Landau eutleert sich täglich mehr, Unter den zuleßt Angekommenen befinden sich einige Artillerie - Of- Die son länger hier anwesenden ‘und eingereihten Trup- pen =- Abtheilungen haben diesen Nachmittag plöblich Marschordre nach Neustadt erhalten.
Württemberg. Stuttgart, 18. Mai, (Sh wäb, M,) Nachstehendes is der Schluß der im gestrigen Blatte des Preuß. Staats-Anzeigers abgebrochenen Sißung der Abgeordneten-
‘endgültig beschlo ziehen zu lassen nah dem Cirku
der National - Versammlung verkündi
athe der Fürsten zu beschließenbe zu 2 n Aufforderung jener Regiezung, ten nah Berlin abzusende Kammer - Beschlusses vom
n, entsprochen hat.
Nation, beschlossene Reichsverfassu1 shwäbischen vnd rheinpfálzischen
ürger die ei l B zu gewinnen
nerkennung der von der National-
ner Behauptung, wonach zu einem solchen finden können , und zwischen dem Entwurf zu dem demnächst zu berathen- den Wahlgeseß, wo ausgesprochen ist, daß derjenige, welcher den vorgeschrie- benen Eid nicht schwöre, in die Volksvertretung nicht eintreten könne, Es ist aber offenbar ein großer Unterschied zwischen beiden Verhältnissen; denn im legten Falle hat derjenige, welcher {wören soll, eine spezielle Mission zu crfüllen, im anderen Falle aber hat man sich blos im Allgemeinen auf die Neichs-Verfassung verpflichten zu lassen, und wenn ich auch zugebe, daß in dieser Beziehung diese Staatsbürger von den übrigen Staatsbürgern unterschieden werden können, so glaube ih doch, daß die Forderung, welche im vorliegenden Wahlgescß-Entwurf aufgestellt is, unumgänglich nothwen- dig is, um zu einem Ziele zu gelangen. Nicht derselbe Fall triit ein, wenn die Reichs - Verfassung von Einzelnen nicht beschworen werden will, und eben deshalb wiederhole ih, daß beide Fälle schr von einander ver- schieden sind,
chen scharf geladen hätten.
(O. P. A. Z.) Heute rück-
mich nicht abhalten lassen, mein Bedenken über eine solche zubringen , denn es is unerhört, daß man einen Eid verlangt auf etwas, das noch gar nicht existirt, Vorsicht is hier vor Allem augemessen und eine Vereinbarung mit den anderen Staaten, welche die Reichsverfassung aner- faunt haben, über eine feste, bestimmte Form. Jn Württemberg giebt es
von Zwerger: Wir haben am 25. Enthusia3mus uns für die Anerkennun und nicht nur unscx eigenes Volk, son sere feierliche Erklärung mit Freuden begrüßt. Antrag auf Beeidigung aller Staatsbürger, des Militairs und der ganzen bewaffneten Macht für nihts Anderes , als für eine Besiegelung eben jener Weun man nur einfach erklärt, man wolle die Reichsverfassung anerkennen, man will aber dieser Anerkennung keine Folge
eben, so scheint mir das ein leeres Wortspiel, Jch glaube, daß wir diese andlung besiegeln müssen durch die feierlihe Erklärung, mit der ja auch unsere Verfassung besiegelt wird, Jn dem Geseg, dessen Berathung auf der heutigen Tagesordnung steht, in dem Wahlgeseß, is auch cin Eid vorge- schrieben für diejenigen Mitglieder, welche die Verfassung berathen sollen, Es wird auch ín der künftigen Verfassun sung verlangt werden.
April mit großer Feierlichkeit und g der Reichsverfassung ausgesprochen, dern ganz Deutschland hat diese un- Jch betrachte den heutigen
feierlichen Anerkennung.
cin gleicher Eid auf die Verfas- ide feinen Werth haben, warum muthet man denjenigen Abgeordneten, welche die Verfassung zu revidiren Man hat gesagt, man könne Niemanden zwin- gen, und doch ist dort ein Zwang ausgesprochen. Alle die, welche den vor- geschriebenen Cid nicht ablegen wollen, sind von der Vertretung in der Kammer zur Verfassungs - Revision ausgeschlossen. Reichsverfassung in Württemberg anerkannt is, ist sie eben so zu betrach- ten, wie die Landesverfassung oder noch mehr, und so gut jeder Staats- bürger gezwungen wird, schon in seinem 16ten Jahre zu huldigen und die Verfassung zu beschwören, ist, glaube ich, ebenfalls jeder Staatsbürger ver- pflichtet , die Reichsverfassung zu beschwören, Wenn gesagt worden is, es sei die Kompetenz von Seiten der Reichsversammlung überschritten worden, so glaube. ih das nicht; denn die National - Versammlung hat nur ausge- sprochen, daß die Centralgewalt die Beeidigung nur da anzuordnen habe, wo die Negierung es nicht selbst thut; wo aber die Regierung es selbst thut, is die Centralgewalt nicht veranlaßt, ein solches Gebot zu geben. Es ist aber auch die Ansicht des Volkes, wie wir in vielen Adressen habenz man verlangt überall, daß die deutsche Reichsverfassung bes werde, weil das Volk einmal die Ansicht hat,
durch den Eid besiegelt werden soll, und Mißtrau geschieht, es immer im Zweifel ist,
Wenn politische
haben, einen Eid zu ?
Jch glaube, wenn die
At C M T a A
daß ein so wichtiges Gese en hat, daß, wenn es nicht ob man auch im Ernst diese Reichsver- st| mir heute die Abschrift einer Erklärung von den Be- Schultheißen des Bezirks Ravensburg an die Kammer worin diese entschieden sich für die Beeidigung aus- aatsbeamten selbst und Oritsvorsteher eines ganzea Be- klärt; nur drei Ortsvorsteher haben nicht unterschrieben, ei si’ hier in der Kammer befunden haben zur Zeit der Unter- wesend gewesen sein mag. e die Ansicht bei den Staatsbeamten die Beeidigung vorzunehmen, sse niht, wie man den Soldaten auf die so gebe ih zu, daß, wenn es sich von einem man dem Soldaten sagen müßte, wem er zu trahte ih den Soldaten weniger in seiner Ei- run als Bürger, als Staatsbürger wie jeden Au- re Staatobürger einen Eid- shwören so cht auch der Soldat thun so lten, daß er nichts thun will, wört also damit, daß er Gehorsam chthaltung der Verfassung dienen, und sich Neichsverfassung umgestürzt sagèn, was er zu s{chwören raphen sammt E, s E ap ein so wichtiger Neichs -Verfassung zur n Eid bekräftigt werden gen die Regierung, als bei Anerkennung daß das Volk
dadurch zu beseitigen veranlaßt i welches der Jnhalt der Beeidigung sein wird. Soll es die Absicht eines jeden Deutschen sein, dem Sinne und dem Willen der National-Versamm- lung mit all’ seinem Wissen, Wollen“ und Können beizutreten, so kann der ' Beeidigung auf die Verfassung nichts im Wege stehen. Jch glaube daher, indem ih dem Antrage beitrete, nichts zu thun, was den Rechien und Ueberzeugungen cines Staatsbürgers, eines Menschen, eines Christen im Wege steht. Wieland verzichtet auf das Wort wegen der vorgerückten Zeit, unterstüßt aber au die Kommissious-Anträge.
fassung will. zifs- Beamten und mitgetheilt worden , sprechen, also die St zirks haben dieses e:
d einex eben ab Man sieht also, daß auch außer diesem Saal Nothwendigkeit sei, hin gesagt worden ist, man wi Reichsverfassung beeidigen soll, ahneneid handeln würde,
olgen habe. Allein hier be genschaft als Soldat, sonde deren, und wenn jeder ande ih nicht ein, warum es ni er die Verfassung aufrech diese Verfassu allen Befehlen, welche zur zu nichts gebrauchen lassen werden könnte, vhat, und erx wir und sonders 9 Wenn es nun Akt, wie wir ü Geltung bring sollz wenn daun dadurch da gen die, welche etwa noch Hi eichs - Verfassung darin den Ernst nicht nur der Voltsve überhaupt aller derjeni sollten wir niht Ansta Jch sche aber auch noch, darin eine Antwort au
Wenn vor-
ll, Er \{wört, daß
ng läust z er
ill, wodurch diese also gar wohl hne daß man i yauptsfrage bis d
Man kann ih d cs begreifen, o ov der Oberl allgemein die hn ausgesproch en wollen, gu
hm die Para es Weiterên
en haben , daß wir die ch durch ey Ftrauen sowohl g gedankcu haben , haupt bewirkt sondern auch and ‘gut meinen,
ommission a eshlusse erheben,
gt und über
gen, die es mit Deuts nd nehmen, den Antrag
wenn wir diesen Anira die Erklärung der preußi neuerlich abgegeben hat, getoiß nicht iu der freundlichst deutsche Vaterland das zu thun, was ihre Obliegenheit neueste Erklärung, wodurch sie die Vertreter ih daß es uns Süddeutschen Ernst gesprochenen Willen, die Reichs-Verfassung durchzufüh Z@ stimme also aus diesen Gründen für den A Zwergex beruft sich auf den Willen des würt- olfes, welchen dasselbe in verschiedenen Adressen ausgespro-
insbesondere auf eine Adresse, welcher die Ortsvorsteher und eamten von Navensburg zugestimmt haben,
res Volkes zurückberu ist mit unserem aus- zur Geltung
wird darin erkennen,
tembergischen Diese Adresse ist
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gestern in meine Hand gekommen. Es giebt allerdings sehr viele im würt- tembergishen Volke, welche wünschen, daß auf die Reichs-Verfassung \o- wohl das Volk als das Militair beeidigt werde. Allein daraus, daß der
Oberamtsrichter und der Oberamtmann it Ravensburg diese Adresse unter-
schrieben haben , geht noch nicht hervor, daß dieser Wunsch im Volke so dringend sich ausspricht; denn neben der Beeidigung auf die Verfáässung fordern diese beiden Beamten noch weiter, daß eine konstituirende Versamm- lung zum Behufe der Abändcrung der Verfassung einberufen werde, und zwar eine konstituirende Versammlung, welche die neue Verfassung nit mit der Regierung zu vereinbaren, sondern über diesen Gegenstand- endgültig zu erkennen habe. Das thut der Oberamtsrichter Kuhn und der Oberamt- mann Schneider in Ravensburg z daraus geht hervor, daß sie den Verhält- nissen sehr stark Rehnung tragen, was ih um so mehr bedaure, als mir überhaupt der Liberalismus, der erst nahmärzlich is, in jeder Beziehung als höchst widerwärtig -erscheintz denn heutzutage i es keine Kunst, liberal zu sein, aber früher, wo Muth dazu gehört hat, gab es Leute, welche Alles waren, nur nicht freisinnig. (Beifall.) Wenn der Abgeordnete von Neckar- sulm meint, daß ein Zwang in Beziehung auf die Beeidigung eintreten soll, so ist das eine Behauptung, die sehr bald ausgesprochen is, aber nicht so schnell in Vollzug geseßt werden kann. Jch wünsche nur zu wissen, auf
welche Art man die Leute zwingen will, welche den Eid leisten wollen, den Beamten allerdings, wenu er aber kein Beamter is, sondern ein einfacher
Staatsbürger, ein württembergischer Unterthan, was soll man da mit ihm
anfangen, soll man ihn strafen? etwa verbannen oder was? Jch sehe nicht ein, wie eine solhe Maßregel ausgeführt werden könute, Aber ih glaube
aud, daß es gar nicht nöthig ist, daß man sich über diesen Gegenstand
den Kopf zerbriht, Wenn einmal geshworen werden soll, so werden wahr- scheinlih die Meisten {wören, uud die Minderzahl, welche nicht {wört, wird nicht gefährlih seinz jedenfalls werden sie nit zu denjenigen gehören,
die gegen die Reichsverfassung irgend etwas unternehmen wollen, Der Herr Abgeordnete von Neckarsulm hat eine A gezogen zwischen mei- ide ein Zwang nicht soll statt-
Freiherr von Linden: Unser Standpunkt is der, daß die Regierung
erklärt hat , sie halte den Eid nicht für zweckmäßig, allein dessenungeachtet
sei sie geneigt, ihre Bedenken aufzugeben und dem so stark ausgesprochenen Verlangen nach demselben sich zu fügen. Sie hat erklärt, Berathungen
darüber eintreten zu lassen. Dies is der heutige Standpunkt, aber dennoch will man die Regierung nöthigen und zur Eile drängen. Jch trenne daher die Frage über die Beeidigung selbst von der Frage über die Bitte an die
Staats-Regierung, Einlcitungen razu zu treffen. ate will ich eeidigung vor-
sehr Viele, welche sich dur einen Eid, den sie auf -eine solche Grundlage, wie sie. jeßt vorliegt, \chwören sollten, in ihrem Gewissen sehr beschwert füh- len würden, Der Redner erklärt sich gegén die Ausführung des Kommis- sions-Berichts und gegen die Anträge. Vor Allem sollte in dieser hochwich- tigen Sache die Einheit für alle deutshen Staaten gewahrt werden, Wenn die Regierung glaubt , sie müsse einen solchen Eiv anordnen , dann ist es Zeit für Jeden , sein Gewissen zu sragen, aber heute schon dazu zu drän- gen, dazu kann ih mich nicht entschließen.
cherr: Jch bestreite, daß die Beeidigung nur von der Ceutralgewalt
angeordnet werden fann, die National-Versammlung steht über ver Central-
gewalt, und diese hat die Beeidigung des Vilitairs beschlossen. Es is ferner gesagt worden, es bestehe ja noch kein Reich; durch den Eid will
man aber, daß das Neich Füße bekomme, dann werden auch die Hände zum Handeln kommen, An der Konfusion, von welcher der Abg. Kuhn ge- sprochen hat, is nicht die National - Versammlung, sondern die sind daran Schuld, welche gegen das Volk konspiriren und komplottiren, Der Reichs- Kriegeminister Peucer hat kürzli in der National-Versammlung von nichts als Kriegsherr und Kriegsherr gesprochen, das kam mir vor, als wein die Gestalt eines ci-devant Kriegsdministers in der Paulskirche spukte. Ferner ist gesagt worden, aus Gewissensskrupel könnten viele Deutsche auswandern, ich glaube aber, es wäre nicht viel verloren , tvenn alle Deutschen auswan- derten, welche an der Reichsverfassung nicht festhalten wollen. Jn der Bibel heißt es : Trachiet nach dem Himmelreich, warum soll man nicht auch nach dem deutschen Reiche trachten dürfen.
Mack: Jch glaube, daß es durchaus nicht in der Absicht der Kom-
mission liegt, die Regierung zur Eil zu treiben, was in dieser Sache al- lerdings bedenklich erscheinen müßte, Was das deutsche Volk mit allen seinen Opfern bisher errungen hat, das is die Urkunde der Reichsverfas-
. Ich srage, ob, wenn die Beeidigung verzögert würde, nicht das Hten im Volk hon ein so großer Uebelstand wäre, daß man dásselbe f, Es kommt allerdings in Erwägung,
Gretherr von Hornstein; Die Reichsverfassung is ein Geseß, wel-
hem man Folge zu leisten hat, ohne nöthig zu haben, es zu beschwören. Sodann is die Reichsverfassung ja noch gar nicht fertig, Jchch will ein deutsches Reich, denn ih habe in 38 Jahren lauge genug den leidenden Gehorsam gegen Württemberg kennen gelernt, aber gehen Sie mit Nuhe und mit Vorsicht vor, wenn Jhnen die Einheit am Herzen liegt, Jch er- kläre mich gegen die Auträge. Wiest von Eßlingen, der die Anträge der Kommission unterstügt, sucht die dagegen erhobenen Einwendungenzu widerlegein,
Der Antrag der Kommission wurde hierauf mit 62 gegen 14
Stimmen angenommen. Was die vorherige Mittheilung der Eides=
formel an die Stände betrifft, so wird dieses, nach dem Antrage Wiest’s von Eßlingen, ‘nur als ein Wunsch an die Regierung aus--
gesprochen.
Stuttgart, 18, Mai. (S{chwäbis{cher Merkur.) Jn
den Kämmer =- Verhandlungen über die badischen Ereignisse machte Staatsrath Römer am Schluß noch folgende Bemerkungen: „Der
Landes = Ausschuß in Baden hat erklärt, daß er an das Volk ap=- pellire; darin liegt eine Uebergehung des Staatsoberhauptsz auch habe ich bescheidene Zweifel bei der Darstellung Becher'sz aus feu= riger Liebe zur Reichsverfassung hat der badische Landes - Ausschuß sich wohl nicht an die Spive gestellt, Wenn die Centralgewalt uns Zumuthungen macht, welche die Kräfte des Landes übersteigen, so werden wir remonstrirenz wenn man uns aber einmal sagt, thut,
was die Centralgewalt anordnet, und das anderemal, thut es nit,
so haben wir keinen Haltpunkt. Wenn die Reichsgewalt für Reichs= jede eine Anordnung trifft, B dürfen wir uns, den wiederholten An der Kammer gemäß, nicht entziehen. Würden wir uns auf eigene Faust in die Verhältnisse in Baden einmischen, #\o wäre e E Und thörichtz wir müssen ledigli der Seitérala ewalt Ü al T das Nöthige zu ermessen. Wenn der von dem Abgeord= as Wei bezeichnete Erlaß von Anarchie spricht, \o_ werden die späteren Erlasse wohl auders sprechen, wenn ‘die Reichsgewalt nä- here Kenntniß erhalten hat, Es is allerdings auffallend, in wel-
er Weise die badische Re es Zusamnienfallen war, ist in der Geschichte wahr nennen, wenn die
gierung das Land verl lierung, wie es aft unerhört und wär ernst wäre,“
Stuttgart, 19, Mai. (Schwäb. Merk.) Sißung der Abgeordneten-Kammer stand au die Berathung des Berichts der den Geseß-Entwurf, von Volksvertretern Berichterstatter
Dieser Entwurf, sagt Seeger, hat den Zweck, unsere T endigen und dieselbe in die Hände einer neuen Versammlun Art, 1 des Geseyentwurfs beschränkt die Zust Versammlung auf die von der Staatsreg rungen der Verfassung. neuen Verfassung dringende Staatsgeschäfte die Zustimmung des
assen hat; ein sol= aden der Fall e sherzhaft zu
Der Chef des Kriegs - Ministeriums hat nachstehenden Aufruf
Es i am gestrigen Tage in allen Kasernen, auf allen en und durch Mauer-Anschlag ein Aufruf verbreitet worden, den die Soldaten an ihre Kameraden im übrigen Deutschland erlassen h Gléich jenen früheren Ansprachen von Ungenannten, die im Bewußtsein ihrer schlechten Sache nur untrr dem Deckmaztel der Verbor- \ au Euch wenden, is auch: dieser, offsenbar in Stuttgart verfaßte, t von badischen Soldaten herrrührende Aufruf einer unlauteren Quelle entflossen. Troy der Unhaltbarkeit, der darin aufgestellten Säge erachte ich es, in Betracht. der jüngsten Ereignisse in unserem Nachbarlande, für meine flicht, bei diesem Anlasse einige ernste Worte an Euch zu richten, habt Vertrauen zu mir — ih weiß es, und ih danke Euch dafür — Jhr und das würdige fengefährten das Ziel aller meiner Bestrebungen is, — darum glaubt, daß ih ofen und wahr zu- Euch i Eid bricht, den er Fürst und Verfassung geschworen, wer die Fahnen in den Staub. triti, die in zahlreichen Schlachten den Nuhm seiner Väter gesehen, darf Euch seine Kameraden niht mehr nennen. Wie solche verbrecherishe Handlungen nun auch beschönigt werden, was immer man zu ihrer Entschuldigung auch sagen“ mag, es is nur Lug und Trug und wird, so hoffe ih, keinen Zugang zu Euch finden. daten sind einfach und einem Jeden leicht verständlichz sie lauten: Muth, Jene Meuterer in Baden haben mit ihrem Verrathe sich gegen jede derselben verfehlt, und bald wird die Reue ihrer unseligen Verblendung folgen z sie haben sih selbst, ihre Waffen, ja den geachteten Namen eines deutschen Kriegers mit Schande befleck, So haltet nun Jhr — meine Waffengesährten — um so. fester an Euxrez Eid, vertraut Euren Führern, die mit Euch nur die Ehre und das Wohl des Vaterlandes wol- Béewahrt unerschütterlih Ordnung und Gehorsam, denn sie allein be- festigen und schirmen das Heer, das nur durch seine entschlossene, verfassungs- e Haltung die Heimat zu sichern vermag, j uh die Verführerz prüfet, was sie sagen, Weil sie Eure Treue, Eure gemeinsame Kraft fürchten, darum wollen sie Euch abwendig machen von Eurer Pflicht, darum wollen sie Unfrieden und Zwietracht in Eure Neihen säen. Württemberger! König, Regierung und Volk halten fest und unver- brüchlih an den Freiheiten, welche dur die Landes- und Reichsverfassung — díe auch wir freudig anerkennen und, wo es Noth thut, mit den Waffen in der Hand shühßen und vertheidigen werden, als ein für Alle gleich ver- Alle Stände durchdringt das Gefühl der ehrenvollen Stellung, welche sich Württemberg im deutschen Lande er- halten hat, Soldaten! Wahret diesen Euren Beruf, wie es braven Män- Ihr zu Handlungen befehliot werden, ih bürge Euch dafür mit meiner V welche nicht in Uebereinstimmung wären Bedenket, daß die f. Euch gerichtet sind, daß , geführt von Eurem Könige, den Den 17. Mai 1849,
ache nicht so
In der heutigen" Tagesordnung mission über Versammlung r Verfassung.
aben sollen,
staatsrechtlichen Kom betreffend die Einberufung einer zu Berathung einer Revision de
ändigkeit der einzuberufenden M, E rats ng vorgeschlagenen Abände- 2, wenn vor Feststellung der zu erledigen seien , bei welchen so solle die Regierung be- Kammern gewählten größe- dlungen der verfassungbera- fortzubesteheu habe,
il 1 Weiter bestimmt Art. Wöürttembecger!
andtages erforderlich is ,
fugt sein, mit Zustimmung des von den bisherigen ren Ausschusses, welcher auch während der Verhan thenden Versammlung in seinem Wirkungskreise Zustimmung dieselbe rehtlihe Wirtung haben, Die Kommission ist uberufenden ofern ihr die
und es soll diese Die Pflichten des Sol- 1 Ständeversammlung ertheilt worden wäre, hiermit nicht einverstandenz sie sagt, Versammlung sei in doppelter Beziehu Befugniß, andere Geseye als die Verfa schnitten wird, sodann insofern sie auch über diejenigen Abänderungen zu beschli Staatsregierung vor dem ständischen Aus über diejenigen hinausgehen, we Die Kammer hat deshalb beschlossen wurfs folgende beide Artikel auf den Kommissions-
„Art, 1, An die Stelle der bisherigen, nach Kapitels der Verfassungs-Urkunde vom 25, seßten Ständeversammlung wird nah den n Geseges cine Versammlung von Vertretern des Volks beru ersammlung tritt in das Rechtsverhältniß der bisherigen Stän lung ein, so weit nicht die nachfolgenden Be Sie hat in Gemäßheit des §, das Recht des Geseßvorschlags. nächst auf Verabschiedung derjenigen Abä welche in Folge der Abschaffung der
‘die Wirksamkeit der ein Gehorsam, Treue.
beschränkt, einmal, in ng zu berathen, unbedingt abge- rücfsichtlih der Verfassun eßen haben soll, welche anderentheils ist nisse eingeräumt werden sollen, welche weit m bis jeyt verfaffungsmäßig zustehen. „an die Stelle des
dl S ihr von en eJhlagen tverden z e dagegen, da hchusse Befu i L B egierungs - Ént- Mit glatten Worten nahen Antrag zu seyen. den Vorschriften des 9ten September 1819 zusammenge- Bestimmungen des
deversamm- stimmungen eiwas Anderes fest- 187 der deutschen Reichsverfassung Jhre Thätigkeit erstreckt nderungen der Landesver Standesvorrechte und anderer Bestim- mungen der deutschen Reichsverfassung nothwendig werden oder sich sonst als zweckmäßig erwiesen habenz sodann aber auch auf alle diejenigen Staatsgeschäfte, welche zu dem Wirkungskreise der Stände - Versammlung gehören und welche entweder von der Staats - Regierung an sie ge- bracht, oder welche von der Versammlung selbst| durch eine Mehrheit von zwei Drgitheilen der anwesenden Mitglieder für so dringend erklärt werden, daß ihre Erledigung nicht bis auf den unmittelbar nah Abschluß der neuen Verfassung .einzuberufenden ordentlichen Landtag verschoben werden faun, Bis zur Verabschiedung der neuen Verfassung bleiben die Bestimmungen der Verfassungsurkunde vom 25. September 1849, so weit sie nicht durch gelten Grundrechte des deutschen Volkes nach Maßgabe eßes und durch das gegenwärtige Gesey abge
bindlíihes Geseßp — verbürgt sind.
tiern geziemt, gen Recht und Geseg sind; lihfeit! — nie zu Handlungen, mit der Pflicht des Bürgers, wie d des gesammten deutschen Vaterlandes au Erben seid des Ruhmes, den Eure Väte württembergischen Waffen erkämpft haben Der Chef des Kriegs-Ministeriums, Rüpplin,“
Der Kölnischen Zeitung ist, wie dieselbe unter 21, Mai meldet, nachstehende Erklärung zur Veröffent- zuge -gangen :
e Offiziere des badischen üdlichen Ereignisse in ihrem Boden Schuß zu suchen, sehen sich veranlaßt, die Bewe äußersten Schritte zur öffentlichen Kenntniß zu bringen,
eichôsfestung Rastatt eine Meuterei und E dem größten Theile der Besaßungsmannschaft aus Disziplin löste, die gesellschaftliche Ordnung,
das Eigenthum bedrohte. Den Offizieren, we rührer zur Treue zurückzubri ihrer Person und theilweiser auf das hartnäckigste verweigert,
es Soldaten!
die als Landesgese des Einführungsge in Kraft,“ Nach Art, 3 des Entwurses soll die zu berufende 1 aus 96 zu einer Kammer vereinigten Abgeordneten bestehen, und je zwei Oberämter sollen drei Abgeordnete wählen. ‘ 2 geordnete, von welchen jeder Oberamts - Bezirk je einen zu wählen hätte,
4 Prälat Mehring kam auf seinen früheren Plan einer allgemein ge- gliederten Volksvertretung zurük, und Ma ck will, wenn der Regierungs- Entwurf nicht angenommen wird, 96 Wahlbezirke festseßen, sions-Autrag wird mit 49 gegen 28 Stimmen angenommen, ; , Nach Art. 4 ist das aktive Wahlrecht von der Bezahlung irgend einer, wenn auch noch so kleinen , direkten, ordentlichen oder außerordentlichen Die Kommission hätte zwar für unbedenklich jedem volljährigen unbescholtenen Staatsbürger das Wahlrecht menz da aber, gemäß den von den Departements - Chefs in der Kommission abgegebenen Erklärungen , die Regierung großes Getoicht auf diese Bestim- legt und dagegen den Ansichten der Kammer zn den Artikeln 1 und 2 beigetreten ist, so trägt die Kommission darauf an, stimmen, um in dieser Sache mit dem Ministerium
ändert sind,
Armeecorps, welche durch die neuesten un- ersammlung e ) d peh un
Vaterlande genöthigt waren, auf fremdem ggründe zu diesem or einigen Ta- mpörung unter , welche alle Bande der die gesehliche Freiheit, so wie lhe Alles versuchten, die Auf- wurde unter grausamer Mißhandlung erstórung ihres Eigenthums der Gehorsam Die Festung gerieth in die Hände der Meuterer, Rasch nach einander wurde die Fahne des Aufruhrs in anderen Namentlich war es in Karlsruhe, wo am Abend des 13, Mai die Empörung troy der an demselben eidigung auf die Reichsverfassung alle Mit -der größten Aufopferung und mit Person haben die Offiziere, daten, auch hier der Empöru Jm Vereine mit einem wüth der- gröbsten Art statt z die selbst getödtet; Naub und Plü verharrten so lange auf ihre1 Wiederherstellung des Gehorsams und der Dis Der Großherzog nebs} seiner Familie war, so wie Die meuterischen Soldaten stellten si frei efehle einer „provisorischen Regierung'‘, die, als nicht verfassungsmä- ßig, von den Offizieren in Folge ihrer geschworenen Treue nicht anerkannt, noch weniger unterstügt werden konte, mit Gewalt zurüc{gehalten wurden, sahen sih Angesichts dieser Zustände zur Wahrung ihres Eides und um nicht mit offenen Empörern sich verbinden zu müssen, außer Stand, länger an der Spiye ihrer Truppen zu bleiben, Bei diesem Sachverhalt glauben die betreffenden Offiziere nur den Gesetzen der Ehre und ihrem Eide gewissenhaft nachgekommen zu sein. sich, um” jeder Mißdeutung ihres gethanen Schrittes vorzubeugen, veranlaßt, diese- Erklärung mit dem Anfügen niederzulegen , ihres Fürsten , beziehungsweise dessen verfassungsmäßigen Ministeriums für sh als bindend anerkennen.“
Hessen und bei Rheiu. zweite Kammer
Die Kommission hält 64 Ab- gen brach in der
Der Komnmis-
Steuer abhängig. Orten aufgepflanzt. Tage stattgehabten Be- Schranken -des Geseßes durchbrach. gänzlicher Hintanseßung der eigenen so wie treu gebliebene Unteroffiziere und Sol- ug Einhalt zu thun versucht, doch vergebens. enden Pöbel fanden thätlihe Widerseplichkeiten chtgetreuen wurden bedroht, mißhandelt, ja, nderung gesellten sich dazu.
dem Entwurf zuzu- Hand in Hand zu
ß er darum ein so großes Gewicht auf gemeines Wahlrecht in unruhigen en zum Servilismus führe, Ueber- daß Jeder mit einem Kapital von 15 Fl, ein Mann aber, der sih bemühe, 15 Fl, iß Jeder könne, biete eine größere Garan- tie dar und sci ihm licber, als Einer, der, nachdem er das Wahlrecht aus- eübt, den Schnappsack auf den Buckel nehme und Die Kammer trat dem Re stimmung bei, Scherr, Trotter, Zwerger, Schw tenmair und mchrere Andere verwa
Die Bestimmungen des Art, 4 des Entwurfs über die Aus Gründe von dem Wahlrechte, der Art, 5 über den Verlust de wählen wegén Erkagufs und Verkaufs der Stimmen, i gen Abstimmens, sodann der Art, 6 über die Ausü wenn der Wähler in verschiedenen Wahlbezirken seine ohue Abäuderung angenommen. N bar is jeder württembergische Staatsbürger, welcher im Lande oder in einem anderen deutschen Staat seinen Wohnsiß, das 30ste Lebensjahr rückgelegt hat und nicht nah Art, 4 Ziff. 1 — geschlossen is, Angenommen mit der von Seeger vorgeschlagenen veränder- ten Fassung, wonach deutlicher erhellt, daß die welche nah dem Schlußsa sich in Untersuchungshaft
Die Centralstelle für Gewerbe und pünktlicher Arbeit bei der Fertigung vo tons und Flanellen durch Vert Es werden deshalb sechs Prei je einer für ein gelungenes
Die Offiziere ch die leßte Aussicht auf iplín verschwunden war, eine Minister,
y : Staatsrath Rö m er erklärt, da diesen geringen Census lege, Zeiten zur Anarchie und in ruhigen Zeit haupt sei der Census so gering, das Wahlrecht erlangen könnez zusammenzusparen, was auch gew
weil ein all
u entfernen, willig unter
etwa zu einem Frei- Jene Offiziere daher, welche nicht
gierungs-Enttourf ohne Ab- weihardt, Play, Bunz, Ret- hrten sich jedo zu Protokoll gegen den
s{ließungs-
oder weg:n mehrmal bung des Wahlrechts, n Wohnsiy. hat, wurde Zum Abgeordneten wähl-
chaarenzug gehe.
daß sie nur die Befehle
Art. 7 lautet: 17. Mai.
Darmstadt, hat am Schlusse ihrer ge= strigen , beinahe sechsstündigen Sißung den Geseh - Entwurf bezüglih der Aufnahme Fl. mit 24 gegen 17 Stimmen abgelehnt , gegen. 17 Stimmen, einem Antrage des Abgeord= wodurch die Staats - Regierung en Betrag des bereits durch das Gesebß igten Anleihens von 1 Mill, Fl., welchen n können, mit der Summe von gungen des neuen Geseh - Entwurfs
4 von dem Wahlrechte aus-
2E U eines Anleihens jenigen auch wählbar sind, ,
fängnißstrafe erstehen oder dagegen ist dieselbe,
des Art, 4 eine Ge ebenfalls mit 2 neten von Steinherr beigetreten, ermächtigt wird, vom 19. Mai 1848 bewi sie bis jeßt niht hat effe 700,000 Fl. unter den Bedin aufzunehmen.
— Das Frank gen folgende Erklär Großherzoglich hessische den von Seiten des teten Aufruf, d. d. zurück. Jn dem welche denselben Eid, wi dem Geseße und Beobachtung d nur gerechte- Forderungen an uns st lle Männer bis zum leßten Augenblick as in unserem Eide enthaltene Gelübde ei den 15, Mai 1849. Die Unteroffiziere und Soldaten roßherzoglih hessishen Garde-Regiments Cheveauxlegers.“
A. Z.) Das Festungs = Gouver=
Handel hat beschlossen, - zu n Modewaaren, von Mul= heilung von Preisen aufzumuntern, von 25 Fl. ausgeseßt, und zwar iernach bezeichnetes Assortiment von Geweben: 1) für wenigstens 10 Stück 2 oder 2 breiten oder 15 Stk 4 oder Z breiten façionirten Bukskin in drei oder vier ver- schiedenen Dessins; 2) für 10 Stück Westenstoffe von verschiedenen Dessins; 3) sür 10 Stück 2 oder 4 breite Coatings in verschiede- nen Dessins; 4) für 10 Stück Cassinets in verschiedenen Farben; Hemden - Flanell von verschiedenen Qualitäten z 6) für 10 Stück Multon- von -verschiedenen Qualitäten. Die Stüde müssen, sofern wegen der Breite oben nichts bestimmt is, von ge- wöhnlicher Breite und Länge seinz bei Budskin und darf die Länge eines Stüces nit weniger als 16 Ellen betragen. Ein Bewerber kann nur einen Preis erhalten. mit Strenge vorgenommen und ein Preis nur für \olche Waare gegeben werden, welche mit besonderer Aufmerksamkeit gefertigt, und nit blos in Vergleich mit derjenigen, welche von Anderen einge= sendet wird, sondern an und für und schöón bezeichnet zu werden verd Prüfung nicht auf die Feinheit der Waare, sondera nur darauf ge- sehen werden, daß dieselbe durchaus, sowohl im Aeußeren als Jn- und Pünktlichkeit gut gearbeitet sei, damit kein Meister veranlaßt werde, lediglich wegen der Preisbewerbung, Stoffe von größerer Feinheit zu ferti Die sämmtliche zur Pre am 49. August öffentlich ausgestellt und am 2Wste hing der - Preise
furter Journal enthält unter seinen Anzei- „Die Unteroffiziere und Soldaten des - n Garde - Regiments Cheveauxlegers weisen ärz=Vereins an ‘die deutschen Krieger gerih= Frankfurt, am 6. Mai 18497 mit Verachtung ßtsein, daß unsere höheren Vorgeseßten, Treue dem Großherzog, er Staats - Verfassung“ leisteten, werden wir als ehren= mit Gut und Blut für Frankfurt und
5) für 10 Stü
estenstoffen
Die Prüfung wird
Mainz, 20. Mai. (O. P. chstehende Bekanntmachun iesige Festungs - Gouvernement um Baden eine Jnsurrection ausgebrochen, in Folge deren g sich zu flühten gezwungen warz b) in der Provinz Rhein- Zuzug vieler „Bewohner der Nachbarländer gegen sich eine bewaffnete Volksmacht ohne Zustimmung organisirtz c) ein großer Theil der Bürger der Reichsfestung heinhessen ohne Autorisation der Regierung, und roßherzoglich hessischen Ministeriums vom bewaffneten Zuzug unter Führern gelei- anische Tendenzen befolgen; 4) in Wörr-
ich als. besonders gut gelungen
Uebrigens wird bei der nement hat na
t in Erwä d , Großherzogl n Erwägung, -daß a) im
neren, mit Fleiß
der Regierung
ewöhnlicher Absaß zu- ainz und der
dete Waàre wird urüdckgegeben z ähere bekannt
eñ, als sein A sbewerbung eingesen
u Ungeseyzlicher Weise he offenkundig republik
gen der Verth stet hat, wel
gemacht werde1
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stadt und in Worms in der Entfernung von 4— 8 Stunden die Sicherheit der Festung bedrohende Elemente bestehen ; e) fremde Emissäre und selbst Bewohner von Mainz versuhen, den Soldaten der Garnison s{lecte Grundsäye beizubringen, um dieselben zum Ungehorsam, zur Untreue und ur Desertion zu verleítenz folgende Anordnungen getroffen: 1) die Dampf- [hie werden bei ihrer Ankunft und vor ihrer Abfahrt dur Militair- Patrouillen unter Anführung eines Offiziers und unter Assistenz eines Po- lizei - Agenten untersucht, ob sich in“ denselben Waffen, Munition, oder zur Desertion verleitete Soldaten. befinden, 2) Die Redacteure der hier er- scheinenden Zeitungen sind zur strengsten Mäßigung aufzufordern und per- sönlich verantwortlih für alle Folgen zu machen, die daraus entstehen könn- ten, wenn sie dieser Aufforderung nicht willig nahkommen. 3) Die Wirths- häuser müssen um 11 Uhr geschlossen werden und die Militair - Patrouillen sind beauftragt, die Befolgung dieses Gebots zu beaufsichtigen und im Falle der Nichtbeachtung desselben, die Schließung der Wirthshäuser durch die Polizei zu veranlassen, Alle Tumultuanten auf der Straße werden durch die Patrouillen arretirt, 4) Das Exerziren in der Fruchthalle, selbst ohne Waffen, die Anhäufäng und Anfertigung von Waffen und Kugeln, die Au- schaffung von Pulvervorräthen, das Tragen der rothen Kckarden, Bänder und Federn an den Hüten, das Anheften von aufrührerischen Plakaten an den Sitraßenecken wird untersagt und die Wachten und Patrouillen sind be- auftragt, gegen die Dawiderhandelnden einzuschreiten. 5) Auf dem Rheine wird ein Wachtschiff etablirt, und haben alle den Nhein und den Main bc- fahrénden Schiffe und Boote dem Anrufe desselben Rede zu stehen und dessen etwaigem Gebote: Anker zu werfen cder umzudrehen, sofort Folge zu leisten. Sollte die mündliche Aufforderung hierzu nicht beachtet werden, so wird ein blinder Schuß als Aufforderung hierzu abgefeuert. Wird auch dieser unbeachtet gelassen, so wird scharf gefeuert, 6) Die Eisenbahnzüge werden bei ihrer Ankunft und Abfahrt duxch Militair - Patrouillen eben so wie die Dampfschiffe visitirt, Erhaltenem Auftrage gemäß bringe ih diese Anordnungen hierdurch. mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, wie das. Festungs - Gouvernement um so mehr erwarte, daß dieselben zur Auf- rechthaltung der Ruhe und Ordnung und* der öffentlichen Sicherheit genü- gen würden, als es gegenfalls den förmlihen Belagerungszustand würde erklären müssen, Mainz, 19. Mai 1849, “Der Bürgermeister Na ck,“
Sachsen- Altenburg. Altenburg, 17. Mai. Ju den Sibungen der Landschaft am 4. und 5. April wurde ein Postulat von 2000 Rthlr. zur zeitweiligen Benußung eines Hülfsarbeiters im Ministeriuni zur Herstellung der durch Einführung der deutschen Grundrechte nöthig werdenden neuen geseßlichen Vorschriften be= willigtiz eben so die Eröffnung eines Kredits bis zur Höhe von 40,000 Rthlr., behufs der Vergütung der Einquartierungs = Auf= wände, und 9268 Rthlr. Beisteuer zur deutschen Flotte, Dagegen wurde eine Liquidation der Königlich sächsischen Staats - Regierung über außerordentliche Aufwände bei auf Requisition der Herzoglich altenburgischen Regierung am 18. Juni 1848 erfolgter Truppen- Entsendung im Betrage von 2212 Rthlr. einstweilen beanstandet, weil die sächsischen Truppen zum Schuße sächsischen Staats=Eigen= thums in Altenburg aufgestellt worden seien. Eben \o wurde eine Eingabe des Stadtraths und des Bürgervorstandes zu Altenburg : „die Landschaft wolle die Aae des durch die Vorgänge in der Residenz vom 18—20. Juni 1848 hervorgerufenen Aufwandes von 1957 Rthlr. aus Landesmitteln auswirken““, zurückgewiesen. Hierauf erklärte sich die Landschaft einstimmig einverstanden mit dem von einer aus landschaftlichen und Herzoglichen Kommissarien zusammengeseßten Deputation verfaßten Vortrag über die Herzog= lichen Civilliste, wonach dem Herzog und der Herzoglichen Familie aus der Haupt -Finanzkasse statt aller bisherigen Bezüge die jähr= liche feste Summe von 100,000 Rthlr,, dem Herzoge Joseph bis an sein Lebensende 15,000 Rthlr. jährli gewährt werden. Ein Antrag des Abgeordn, Dölibsh: „Die Landschaft möge erklären, daß das Ministerium in seivem Bericht an die Königlich sächsische Staats-Regierung wegen der Militair - Exzesse am 26. Februar in Altenburg sich voreilig und parteiisch ausgesprochen und sich daher seiner Stellung unwürdig erwiesen habe“, wurde vou dem Antrag= steller selbst wieder zurückgezogen.
Braunschweig. Braunschweig, 19. Mai. (Magd. Ztg.) Auf Requisition der Centralgewalt wird nunmehr unser sämmtliches noch hier befindlihes Militair binnen wenigen Tagen nach Frankfurt a. M. abgehen, und zwar zunächst das Leib=Batail- lon und eine Schwadron Husaren. Den aktiven Garnisondienst soll während der Abwesenheit der Truppen das erste Aufgebot der Volkswehr versehen.
Hohenzollern - Hechingen. Hechingen, 10. Maï. (Shwäb. Merk.) Die heute versammelte Landes = Depu= tation hat beschlossen, bei Fürstlicher Regierung darauf au- zustehen, das Kontingent und die Bürgerwehr, die Beam-= ten mit Einschluß der Secretaire und Aktuare, die ersten Gemeinde- Vorsteher und Gemeinderaths - Mitglieder sofort auf die Reichsver= fassung zu beeidigen. Am Schlusse ihrer Verhandlungen haben G Abgeordnete selbst den fraglichen Eid gleich feierlich ah- geleistet.
Hohenzollern-Sigmaringen. Sigmaringen, 17. Mai, (O. P. A. Z.) Gestern sind lictensteinische Truppen hier ein= getroffen und sollen morgen mit dem hiesigen Kontingent abmarschi= ren. Die fürstliche Familie ist heute Nacht 1 Uhr nach der Wein- burg abgereist, der Fürst folgt morgen nah, man sagt, in Folge der badischen Ereignisse. Unser Militair wurde heute auf Verlan- gen der Soldaten auf die Reichsverfassung beeidigt. Die Beamten sollen bald nachfolgen,
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NAusland.
Frankreich. Paris, 20. Mai. Die Estafette be- hauptete gestern Abend, daß nach dem Schlusse eines stür- mischen Ministerrathes Herr Deferrières mit Depeschen nah Wien geeilt sei, die einer Kriegserklärung gleihkämen. Diese Depeschen beziehen sich augeblich auf Rom, sollen jedoch keinesweges so kfriegerish lauten, Die Opinion publique befürchtet, daß die vokirteu Kriegsgelder für die römische Expedition niht ausreichen würden. Fünf Divisions-Generale seien bereits abgereist. Das sei unerhört für ein Corps von 17 — 19,000 Mann. Bonaparte, der große, alte Bonaparte, sei mit 32,000 Mann in Jtalien eingerückt und habe nur 3 Divisions-Generale gebraucht; man solle also ófo- nomischer umgehen.
Die französishe Regierung hat in Folge einer neulich in der National-Versammlung an sie ergangenen Aufforderung dem belgi= {hen Kabinet eine Note ia lassen, worin sie auf endliche Zah- uns 2 Schuld von 27 Millionen für die Expedition von 1834
ringt.
- Der französische Konsul zu Panama hat die Regierun benadh= richtigt, daß die Regierung der Republik Reit + Grähavà die Hüfen Chagres, Portobello und Panama für Freihäfen erklärt habe.
Das Siè cl e will wissen, daß deutsche Abgesandte, „mit einer sehr Be ista Mission beauftragt“, in Paris angelangt seien, „um den Beistand der französishen Republik in Anspruch zu nelzmen.“
Der National meldet, daß am Donnerstag gegen Abend das zu Vincennes liegende 6te Regiment den Befehl zum ‘plöplichen Ahb= marsch nach La Fére erhcklten habe, und gestern mit Tagesanbruch schon dahin abgegangen sei, Man habe \o geeilt, daß die Truppen
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nit einmal Brot mitgenommen hätten. Was den Obersten des Regiments anbelange, so habe er Abends ‘um 107 Uht die Weisung - empfangen, auf der Stelle in der Richtung von S. Omer abzurei= sen und den Befehl an den Oberst-Lieutenant abzugeben, Als Grund dieses Verfahrens gegen das óte Regiment werden die Sympa= thieen bezeichnet, welche dasselbe für einen. wegen sciner republika= nischen Gesinnungen nah Algier verseßten Hauptmann kundgab,
Dem Peuple, welcher einem Befehle des Kriegs - Ministers, vom 10. bis 20, Mai jedem Unteroffizier und Soldaten der hie- sigen Besaßung tägli eine Ration Wein zu verabreichen, Ein- \hmeichelungszwecke unterschob, antwortet die Patrie, daß im Zu- nehmen der Cholera der einzige Grund dieser Weinvertheilung liege. : G Nach einem Schreiben aus Macon vom 14ten wurden die Un- ruhen zu Chalons-sur-Saone am 12ten dadurch veranlaßt, daß ein Volkshaufe zwei wegen Meuterei in ihrer Kaserne verhaftete Hu- saren befreien wollte. Der General ward insultirt und genöthigt, den Degen zu ziehen. Die Reiterei sprengte zweimal ein, war aber viel zu hwac an Zahl und konnte die endliche Befreiung der Ge= fangenen nicht hiudern, mit denen man nun unter Vortragung einer rothen Fahne in der Stadt umherzog. Am folgenden Morgen, am 13ten, durhzog abermals ein ungeheurer Haufe von Meuterern mit rothen Fahnen und Kokarden und unter Voraustragung einer mit rothen Vändern geshmückten Büste Ledru Rolliu's die Straßen. Nach den am 14ten zu Macon eingegangenen Berichten schien die Ruhe hergestellt zu sein; dennoch wurde ein Theil der dortigen Besaßung na Chalons eingeschifft, um die Stadt vor weiteren Exzessen zu \{üben. i : ;
In Cette (Herault) hat man sich ebenfalls, gleich Chälons, nicht mehr mit der geseßlih bestehenden Republik und der dreifar= bigen Fahne begnügen wollen, sondern die rothe Fahne aufgesteckt. Doch ist die Ruhe auch dort wieder hergestellt. E
Zur richtigen Würdigung des Sozialisten Proudhon citirt der Corsaire folgende Stellen aus dem im Jahre 1846 erschienenen Proudhouschen „System der Widersprüche“: „Kommunismus ist die unvermeidliche Folge des Sozialismus, und deshalb ist Sozialismus nichts, war nie etwas und wird nie etwas sein. Habt Jhr im Sozialismus irgend etwas gefunden, außer Eitelkeit und Blödsinn Als ein Mann, der nur das zu Verwirklichende und den Fortschritt will, weise ih den Sozialismus mit meiner ganzen Kraft zurü. Er ist ideenleer, machtlos und unsittlihz er ist nur geeignet, Ein- faltspiusel und Schurken zu machen. ““
Großbritanien und Jrland. London, 19, Mai. Der Standard will wissen, daß das jeßige Ministerium sehr bald abtreten und Lord Clarendon Premier-Minister werden wüÜrde. Lord John Russell, Labouchere, Baring und Hobhouse würden ins Oberhaus eintreten, und Lord J. Russell Präsident des Gehei- men-Raths an Stelle Lord Lansdowne's werden. Dem Leßteren sei die Herzogswürde bestimmt. Sir James Graham solle an die Spitze der Admiralität treten , Gladstone Handels = Minister, und Lord Lincoln Präsident des ostindischen Büreau?s werden.
Den Rhedern von Hull, welche sich über die Bevorzugung amerikanischer, französischer und holländischer Dampfschiffe in Bezug auf die Elb-Blokade beschwert und Gleichstellung mit denselben ver- langt hatten, ist von Lord Palmerston der Bescheid geworden, daß jene Dampfschiffe nur weil sie Post - Dampfschiffe seien, begünstigt würden, und daß, wenn eine dem Wunsche- der Rheder von Hull entsprehende Anforderung gestellt würde, die Folge nur die sein dürfte, daß jenen Schiffen die Vergünstigung wieder entzogen würde, ohne daß sie selbst Vortheil davon hätten; denn: Dänemark, wenn es auf die Wünsche von Hull eingehen wollte, würde die Blokade geradezu aufgeben müssen. Die Times will wissen, daß Lord Palmerston die von Dänemark zu einem neuen Waffenstillstande mit Deutschland vorgeschlagenen Bedingungen gutgeheißen habe. Diese gingen, dem genannten Blatt zufolge, dahin, das Herzogthum Schleswig einstweilen durch eine Linie zu theilen, die si durch die Halbinsel von Husum nach Flensburg zöge. Das Gebiet nörd-= lih dieser Linie sollte von dänischen Truppen beseßt werden, wáäh=- rend der Theil südli dieser Linie und das ganze Holstein von den deutschen Truppen beseßt blieben. Würde dies angenommen, so solle gleichzeitig die Aufhebung der Blokade der deutschen Häfen und die Räumung Jütlands erfolgen.
Die gesebgebende Versammlung von Montreal in Kanada, welhe am 26sten auseinandergetrieben war, hat sich am 27sten und 28sten im Saale Bon = Secours versammelt, um eine Adresse zu votiren, in welcher sie ihren Unwillen über die bedauernêwerthen Scenen des vorigen Tages ausdrüdckt, ihr reelles Vertrauen für den General-Gouverneur und sein Kabinet bezeugt und erklärt, daß sie bereit sei, alle Maßregeln zu billigen, welche das Kabinet ergreifen werde, um die öffentliche Ruhe wiederherzustellen. Die Adresse wurde mit 63 gegen 17 Stimmen angenommen. Die Regierung s\chickt drei Dampfschiffe mit Truppen zur Verstärkung nach Kanada. Das Linienschiff „, Wellesley ‘“ von 74 Kanonen, und das Dampfschiff „„Vixen“ sind hon nach Halifax unterweges.
Dem Freeman? s Journal, einem Repeal-Organe, zufolge, beschäftigt die Angelegenheit Smith O'Brien's und seiner Mitver-= urtheilten nvch immer die Aufmerksamkeit des Ministeriums. Dex
berühmte Rechtsgelehrte Sir Fißroy Kelly, der die Sache der vier
Staatsgefangenen in Beziehung auf die beantragte Cassation des Urtheils führt, hat, mit Rücfsicht auf die Verhandlungen im Ober- hause über den betreffenden Gegenstand, Lord John Russell ein Gutachten übergeben.
_ RNMußland und Polen. St, Petersburg, 16, Mai. Ein Kaiserlicher Ukas an den dirigirenden Senat vom 7ten. d, M. lautet wie folgt : „Durch Unser Manifest vom 341. März dieses Jahres ist die achte par- tielle Rekrutenaushebung nah dem System der Reihenfolge in dem westli- chen Theile des Reichs, zu welchem die Gouvernements Cherßon, Taurien, Jekaterinoßlaw, Poltawa und Charkow gehören, angeordnet. Der Ausfüh- rung dieser Rekrutenaushebung stellen sich jeyt in jenen fünf Gouvernements, in Folge der dort eingetreienen Mißärndte und des daher rührenden Vieh- sterbens und der ungewöhnlichen Verbreitung einer besonderen Krankheit un- ter den Bewohnern, Hindernisse entgegen. Jn Erwägung dieser Umstände fanden Wir Uns bewogen, die für jene Gouvernements angeordnete Rekru- tenaushebung in diesem Jahre zu verschieben und zum Ersaß der von den erwähnten fünf Gouvernements zu stellenden Rekruten die Aushebung in den dem östlichen Theile des Reichs zugehörigen Gouvernements : Orel, Kaluga und Tula vorzunehmen, und zwar uf Grund jenes Manifestes 8 Mann von je tausend Seelen, Wir befehlen demnah: 4) Die Rekruten- aushebung in den Gouvernements Orel, Kaluga und Tula mit dem 27. Juni zu beginnen und unfehlbar mit dem 27. Juli 1849 zu beendigen. 2) Diese Gouvernements von der Verpflichtung der Nekruteustellung bei der nâthsten Aushebung in dem östlichen Theile des Reichs auszunehmen , da- egen diese dann in den gegenwärtig ausgeschlossenen Gouvernements Cherßon, ‘aurien, Jekaterinoßlaw, Poltawa und Charkowsßzu bewerkstelligen, 3) Für die Uniformirung der Rekruten von denen, welche sie stellen, so viel zu erheben, als diese Uniformirung der Kommissariats-Verwaltung zustehen kommt und war zehn Rubel zwauzig Kopeken Silber für den Mann, und 4) die e] dedkeha der Rekruten unter -den Domainenbauern in den genannten dre Gouvernements , gemäß den besonderen von Uns dem E Er Reichsdomainen gegebenen Vorschriften, zu bewerkstelligen, Mit der An