1849 / 147 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Zir unsererseits könnten der Königlichen Bühne in ihrem eige- fe Tie in Jnteresse der Kunst, seine“ Acquisition nur wünschen.

Königliches Schauspielhaus. Deborah. Volks- Schauspiel von S. H. Mosenthal. (Den 1. Mai.)

; „Schauspiel, also ein sogenanutes Tendenzstück; diesmal sind 3 Ei: Ba enn heute und gestern, keine Stichwörter, feine Vraveßiten ‘feine Zerrbilder, die uns vorgeführt werden, sondern ein Kapi- tel aus dem Evangelium Johannis die ciistliche Liebe, die Toleranz, die eruste Mahnung aus Lessing's Natan ist es, welche neu in Scene ge- seyt erscheint. Kirchlicher Indifferentismus hat aus unserer Generation zwar längst die religióse Unduldsamkeit vertrieben, denno scheint jene so wenig das Gebot der Menschenliebe zu achten, als die finsteren Jahr- hunderte der Judenverfolgung, und niemals lodexten wilder Fanatismus, Haß, Hader und Streit höher -auf, als jeut. f i “Josef, der Sohn eines steyerishen Dorfrichters , liebt Deborah , eine landesflüchtige Jüdin, welcher das Volk, vom Schulmeister und einer bi- gotten Bäuerin geheßt, nach dem Leben trachtet, Jn einem heftigen Auf- tritte will Josef’s Vater den Sohn verfluchen, als ein Schlaganfall das Wort auf seiner Zunge ersticktz dies erschüttert den Sohn so tief, daß er gelobt, der Jüdin zu entsagen und bald darauf seiner früheren Grliebten Hanna- die Hand reiht. Den armen Juden, einer Wöchnerin und einem blinden Greise, welhe Deborah ernährt, wird Geld geboten, damit sie wei- ter ziehen z sie nehmen es an, ohne daß die abwesende Deborah darum er- fährt, ihr Geliebter aber glaubt sich dadurch von ihr los gekauft zu haben! Mit dem Fluche, den sie über den Treubrüchigen ausspricht, endet der dritte Akt. ;

Der vierte, fünf Jahr später spielende, beginnt mit dem Bendemann- hen Bilde „Jeremias“, durch die Judengruppen sehr {chön dargestellt. Die Unglücklichen sind im Begriff, die Heimat auf ewig zu verlassen. Jm Vor- dergrunde steht Ruben , ein junger Jsraelit , mit Deborah , welcher er be- geistert von Liebe spricht, Diese, noch immer von Bitterkeit erfüllt, stößt ihn wild zurück. Um ihre Rache zu sättigen, will sie, bevor sie mit den Uebrigen ins ferne Land zieht, noch einmal den mit ihrem Fluche Belade- nen sehen. Sie sucht sein Haus auf, unbemerkt belauscht sie die Gatten und findet ein Bild des Friedens, der Glülckfseligkeit, Josef, um seine hwere Schuld, deren Gedächtniß sein einziger Kummer, zu sühnen, über- hâuft die Armen und besonders Daborah’s Glaubensgenossen mit Wohlthaten, und hat eben beim Kaiser Josef Schuy für die Juden erwirkt. Sein ein- ziges Kind trägt den Namen Deborah. Rührung überwältigt die Rach- ersüllte, sie bedecft das Kind mit Küssen, giebt ihm den Rosenkranz, welchen sie ein dem Manne, der sie elend gemacht, entrissen und eilt hinweg. Die- ser Rosenkranz war gleichsam das Pfand ihres Fluches , Josef versteht das Zeichen und sinkt mit den Worten: „Wir sind versöhnt““ auf die Knie,

Dieses Erstlingswerk giebt eine so wahrhaft poetische Begebung des Autors zu erkennen, daß man sich lebhaft angezogen fühlt, obgleih we- der starker_dramatischer Bau erkennbar, noch das Stück mit pikantem Dialog,

länzenden originellen Bildern und Gleichnissen oder fomischen Episoden onderlich reich ausgestattet is, Die Sprache i} einfach, edel, und man fühlt, daß es nicht ein Produkt kühler Reflexion , sondern einem warmen Dichterherzen entsprossen ist. Die mancherlei Mängel liegen offen zu Tage, und der Autor wird sie nah Vollendung des Werks gewiß selbst empfun- den haben, Zuerst die Hanna, Selbst die edelste Natur wird nicht \o viel Selbstverleugnung besißen, als Hanna z. B. im ersten Aft zeigt, nachdem sie die Leidenschaft des Geliebten zu einer Anderen erfahren, Auch nicht einmal bricht der Schmerz über ihren Verlust hervor, Jm zweiten sagt sies „Du \ollst sie lieben, sollt in ihr die unglücklich leidende Menschheit lieben, Du verkennt Dein eigenes , edles Herz.“ Dennoch bürgt Alles dafür, daß sie sich über die Natur jener Leidenschaft nicht täuscht, Hanna liebte Josef, deshalb war cin wenigstens momentanes Aufflackern der Eifersucht nothwendig, das Gegentheil unnatürlih, Ueberhaupt vermag man ihren Gemüthsbewegungen nicht recht zu folgen und bleibt oft im Unklaren über ihre Gefühle, Daß die hohe, edle Deborah den Bauerburschen, ‘den wir in den ersten drei Aufzügen kennen lernen, licben konnte, muß als Thatsache hingenommen werden, kunstwahr is es niht, So gering man aber auch von thm denkt, so traut man ihm doch nicht zu, daß das Geshwäß eines Boten im Stande

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ur Braut, zu Deborah und zu seinem Vater geben noch kein volles, ge- Fbweide ein Uebermaß.

Die Darstellung anlangend - so gebührt die Palme ohne Frage der Frau Thomas, Deborah, welche heute mit so viel Wärme und Jnnig- keit spielte, als ag noch nie, Eine angenehme Ueterrasung war cs auch, daß troy dkr sehr anstrengenden Rolle mindere Cs emerkbar wurde, als ihr früheres Debüt im Tragischen befürchten ließ. Als Höhen- punkte können ihre erste Scene mit Jesef, und der kurze Dialog mit R u- ben (Herr Hoppé) bezeichnet werden, welcher Leßtere so {ön sprach, als sich von ihm erwarten ließ, Frl. Erck, Hanna, hatte von alten Fehlern nichts abgelegt, um vergessen zu machen, daß neue Schönheiten sch nicht enthüllten, Jn allen Haupimomenten war sie durchaus ungenügend, Auch Herr Wagner, Josef, war - nicht sonderlih glücklich im braunen Wáms, und cs bedünkt uns, daß seinen Bewegungen (oder seinem Mangel daran) eine Nüstung noch immer besser steht, Herrn Rott (Abraham) hätte es feinen Eintrag gethan, wenn seine sons schr wirkungsreiche Darstellung minder grell gewesen wäre, Herr Rüthling gab sih dankenswerthe Mühe mit seinem ju- denfeindlihen Schulmeister. Daß man in diesem einen Verbrecher ver- muthet und sich nur ein undankbarer Sohn und getaufter Jude enthüllt, ist Schuld des Autors, Der Pfarrer war sowohl von dessen als des Darstellers Herrn Grua's Seite fein gezeichnet, Herr Franz, Lorenz, Frau Werner, Wirthin und Frau Bir ch, Lise, verdienen Lob. Auch Herr Krüger (Krämer) wird sich von Neuem überzeugt haben, daß ihm derartige Rollen mehr Dank erwerben, als die dritter und- vierter Liebha- ber, Ueberhaupt kann die Vorstellung im Ganzen als eine gelungene gelten, und das Zusammenspiel war recht gut, Frau Thomas ward zwei- oder dreimal schr lebhaft und vollstimmig hervorgerufen. Auch der anwe- sende Dichter wurde verlangt und dankte aus seiner Loge.

Musikalisches.

Berlin, Herr Apollinary von Kontski, der bei Gelegenheit seines neulichen Auftretens im hiesigen Opernhause durch seine überraschen- den Geigenfünste allgemeine Sensation hervorrief und den Wunsch ‘rege machte, ihn noch einmal zu hören, hat diesem Wunsche für jeyt uicht nach- eben können, weil er (wie man uns meldet) einem s{hleunigen Rufe nach A idio Folge leisten mußte, Doch können wir den Verehrern des Künst- lers die Mittheilung machen , daß erx im nächsten Winter Berlin wieder zu besuchen beabsichtigt.

Der Kapellmeister Otto Nicolai ist der Kunst leider zu früh ent- rissen worden, und es drängt sich uns die Frage auf, wer unter den deut- schen Meistern wohl würdig sei, die Stelle des Verstorbenen, als Dirigent der hiesigen Königlichen Oper, einzunehmen, Es mangelt uns nicht an jüngeren Talenten, welche wohl auf diesen Play Anspruch macheu könnten; ein Orchester aber wic das unsrige, welches namentlih durch die Bemü- hung unseres trefflichen Kapellmeisters Taubert dahin gelangt ist, nicht allein mit den ersten Orchestern des Ju- und Auslandes wetteifern zu können, sondern jeyt leicht dieselben, besonders in Hinsicht auf die geistige Auf- fassung der Tonwerke, noch übertreffen dürfte, bedarf zu seiner Leitung eines gediegenen, praktisch erfahrenen und bewährten Musikers, Jn dieser Beziehung dürste es erlaubt sein, an den Königl, Musikdirektor H. Dorn, jeyt iu Köln, zu erinnern, welcher noch neuerdings in den hier und in Frankfurt a, M. gegebenen Konzerten seinen Ruf als genialer Kom- ponist und fräftiger Dirigent bewährt hat. Dorn hat sich an verschiede- nen Orten, und namentlich auch auf dem legten großen rhcinishen Musik- feste, als ein schr erfahrener, energischer Orchester-Dirigent gezeigt, Auch hat er uns in neuerer Zeit mit ciner Oper beschenkt, welche , bei großer Jülle an originellen Melodieen, ein glänzendes Zeugniß giebt von dem in- nigen Verständniß unserer älteren, noch inmmex* ünerreichten Meister, welches der Komponist sich zu eigen zu machen gewußt hat,

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Berliner Vörfe. Berlin, 26. Mai. Jn der abgelaufenen Woche hat unsere

ist, sein tragishes Pathos urplöplich in findlichen Gehorsam zu verwandeln. „Nicht ciner Frage war die Jüdin werth das war Dein Glaube?“ Man sollte meinen, dieses Weib hätte nah diesen Worten den Elenden auch nit mehr ihres Hasses gewürdigt, Wie will, wie kann Josef „sühnen, zchnfach sühnen?“ „Jch sündigte im Uebermaß der Liebe“, sagt erz aber

s{chwerlich kann dieser selbst das glauben, denn die Summe feiner Liebe |

rungen in Gumb

Sestigkfeit behauptet, die mehr als je den Beweis geliefert hat, daß unsere Besißer ihr ganzes Augenmerk auf die Gestaltung. unserer eigenen Angelegenheiten gerihtet haben, und sich wenig beirren las= sen, wenn die finanziellen Verhältnisse in Frankreich den Werth der öffentlichen Fonds herabdrüclen, Es leuchtet ein, daß ein Steuer=

Börse dem starken Weichen der französischen Rente lesert hai eine

innen, Danzig, Marienwerder, Posen,

Erlaß von 100 Millionen Franken bei einem bereits vorhandencu Defizit von ca. 200 Millionen den Rentenstand erniedrigen muß, und wenn au die französischen Berichte dem starken Weichen der Rente politische Ursachen zuschreiben wollen, \o lautenHandelsbriefe doch überein=- stimmend dahin, daß die- vielen Verkauf-Ordres aus den Provinzen lediglih wegen der Aufhebung der Tranksteuer eingegangen seien. Alle übrigen Börsen gaben daher auch eben so wenig auf den starken Fall der Rente, und wir erhielten von London p este, von Wien sogar bessere, von Frankfurt a. M. unveränderte, und nur von Amsterdam etwas niedrigere Notirungen. Wenn unsere Course theils s{wankten, theils etwas gewichen sind, so lag dies an den im Ganzen nur auf den Bedarf beschränkten Umsay, in welchen Fällen die Notirungen je nah den eingehenden Ordres bestimmt werden. Auch der bevorstehende Ultimo* und die dazwischen= liegenden Feiertage mögen viel dazu beigetragen haben, die Umsäße zu beschränken, und wenn auh auf fixe Lieferung Mehreres ge= macht wurde, so konnte dies aus Mangel an Abgebern zu den ge= wöhnlich billigeren Coursen als pr. Cassa, nicht in dem Umfange sein, als man es bei einem so erheblichen Weichen der Rente früher gewohnt war. Wir möchten sonach mit aller Bestimmtheit behaup= ten, daß alle deutsche wie ausländische Börsen mehr wie je auf ihren eigenen Füßen stehen können, die unsrige aber insbesondere nur das Ziel vor Augen hat, endlich einen geseßlichen Zustand in unseren inneren Zusden herbeigeführt zu sehen. Je näher dies Ziel rüdckt, desto mehr hebt sich das Vertrauen. Für die Störung des europäischen Friedens hegen unsere Spekulanten keine Besorgisse.

In preußischen Fonds hat sich die ganze Woche üher wenig verändert; Staats\chuldscheine wichen zwar von 79 a 78% %, hoben sih aber wieder bis 79% %, wozu Br. blieb; 5proz. freiw, Anleihe a 4015, # bez. und Geld. Preußische Bank - Antheile a 87%, 87, 7a 7% bez. u. O.

Von Eisenbahn-Actien waren besonders solche sehr begehrt und steigend, von denen man glaubt, daß der Staat sie ankaufen wird. So stiegen Rheinische von .40 à 46%, blieben 45 Geld; Steele= Vohwinkel, von 32 à 33§ % bèz., blieben heute am Schluß à 35 % in Posten gesucht; Niederschlesische Zweigbahn, die seither à 29 unverkäuflich waren, hätten à 31 -Käufer- gefunden, es fehlte indeß an Abgebern. Das Geschäft in allen diesen Gattungen konnte natür=- lich -nux unbedeutend sein, da bei den niedrigen Coursen die Abgeber zu selten sind. Auch Potsdam-Magdeb, zogen an und wurden von 505 à 52 % bezahlt. Vorzugsweise beliebt waren Magdeburg= Halberstädter; selbst à 116 % fanden sich nur wenig Verkäufer. Auf Anhalter ‘und Stettiner machte die Erhöhung der Fahrpreise einen günstigen Eindruck und steigerte den Cours der ersteren bis 78 % , heute aber wurde etwas a 775 % verkauft, leßtere bis 88 % bezahlt, gingen auch wieder bis 874 % zurück. Eine be= trächtliche Steigerung erfuhren Hamburg-Berliner Actien, sie wur- den von 54 bis 584 % bezahlt, gingen zwar bis 574 % zurüdck, es zeigten aber die Jnhaber wenig Neigung zum Verkauf. Der un- bedeutende Rückgang nah solcher beträchtlichen erbeten? beweist die günstige Stimmung für diese Actien. Für Oberschlesische Litt, A, und B, bleiben gute Käufer, und es ging Mehreres a 925 a 4% um; Krakau = Oberschlesische sehr gesucht und von 3d bis 38% % bezahlt und Geld. Jn Köln -= Minden unbe= deutendes Geschäst und deren Cours wenig \{wankend, a 76 und 75% % is etwas gehandelt. Niederschl.-Märk. 70% a 71 und 705 bez. Stargard=-Posen 70%, 5 a § % bez. Friedr.-Wilh. Nordbahn mit weniger Handel wie seither, erlitten daher auch nur unbedeutende Veränderungen; der höchste Cours war 34 %, sie wichen dann bis 337 und Us 334 Gld. Die meisten Wech- sel blieben heute mehr offerirt als gefragt, besonders für Hamburg, in beiden Sichten waren keine Nehmer. Amsterdam 2 Mt. wie furz 4 % niedriger, auch London, Paris und Wien gewichen. Frankfurt a. M. 2 Sgr. billiger, Peteësburg ohne Nehmer. Der

Nr. 3 bis 12 incl. abzuheben, indem wir auf §. 4. des

Umsaß im Laufe der Woche ziemlich lebhaft, war heute sehr be- | {hränkt, i

Hauptbescheids, welcher bezüglih der Außenbleibenden

Bekanntmachungen.

[267] Bekanntmachung,

Von den nach der Bekanntmachung vom 14, Dezem- ber pr. am 2, April d, J. und den folgenden Tagen zur Veräußerung ausgebotenen Vorwerks-Ländereien der Domaine Balga sind nur 194 Morg. 128 Ruth. Preuß, in kleinen Parzellen an den Meistbietenden verkauft worden,

Nach höherer Anordnung sollen die übrigen dismem- brirten und bis zum 1. April 1850 verzeitpachteten Vor- werks - Ländereien, bestehend in dem Hauptgut Balga, 1013 Morg. 36 Ruth. -und den zu bäuerlichen Etablis- sements bestimmten 25 Abschnitten, jeder resp. 60 bis 115 Morgen Preuß. enthaltend, im Wege der öffent- lichen Ausbietung veräußert werden. i

Die Lokal -Bietungs -Teriine sind:

1) für die 25 Abschnitte auf

den 16, August d. J.,, um 9 Uhr Vorm., 2) für das Hauptgut Balga auf i den 17. August d. J., um 10 Uhr Vorm, im Vorwerk Balga anberaumt,

Das Mindestgebot is sür die 25 Abschnitte auf resp. 809 Thlr. 7 Sgr, 1 Pf. bis 2013 Thlr. 16 Sgr, 3 Pf. A E 6 Hauptgut auf 29,183 Thlr, 7 Sgr, 11 Pf. eitgeieBt.

Ñur das Hauptgut und einer der 25 Abschnitte sind

mit Wohn- und Wirthschafts-Gebäuden versehen. Durch

den Abbruch und den Verkauf der für das Hauptgut entbehrlichen Gebäude können die Käufer der bäuerlichen

Abschnitte sih das Material zur Bestreitung nothwen-

diger Baubedürfnisse theilweise verschaffen.

, Hinsichts der Lage und Beschaffenheit der zu ver-

âußernden Vorwerks - Ländereien von - Balga wird guf

die Befannimachung vom 14, Dezember pr. Bezug ge- nommen und noch bemerkt, daß der Erwerber des Haupt- uts und der 25 Abschnitte kein Juoentarium an Vich, der - oder Wirthschasts -Geräth, wohl aber ein mit

Roggen bestellies Feld von 150 Scheffel Aussaat für

sa Ste und 12 Scheffel für jeden einzelnen Ab-

nitt erhält,

Die früher angeordnete Vertheilung der Aerndte und der Düngervorräthe findet nicht statt, Zur Fortseyung der Wirthschaft erhält der Käufer des Hauptguts bei der Uebergabe 1009 Centner Heu und 500 Schock Stroh,

Bieter haben 7 des Gebots entweder baar oder in Staats - Papieren nah dem Courswerth im Bietungs- Termin als Caution ‘niederzulegen, Die Schlußstunde des Licitations - Termins wird für die bäuerlichen Eta- blissemenis 6 Uhr Abends, für das Hauptgut dagegen

_Naqchmittags 3 Uhr festgeseyt. »

Der Veräußerungs - Plan, die allgemeinen Veräuße- rungs - Bedingungen und die lithographirte Skizze vou den Vorwerks - Ländereien in Balga können in unserer

Breslau, Stettin, Potsdam, Magdeburg, Münster und Köln, eingesehen werden, denen auch die speziellen Ver- äußerungs - Bedingungen, sobald sie höheren Orts ge- nehmigt sind, später mitgetheilt werden sollen. Königsberg, den 19, Mai 1849, Königliche Regierung.

Abtheilung für die Verwaltung der direften Steuern

und der Domainen und Forsten,

[131] Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 20, März 1849, Das dem Todtengräber Friedrih Wilhelm Felinuß gehörige, hierselbst in der Wallstraße Nr. 68 belegene, im O Hypothekenbuche von Neu - Köln, Vol. I, Nr. 38, verzeichnete Grundstü, gerichtlich abge- {chäut zu 5053 Thlr, 2 Sgr. 6 Pf., soll

am 23, Oktober 1849, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. are und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der dem Aufenthalt nah unbekannte Gastwirth Carl Grey Ferdinand Müller wird hierdurch öffentlich vor- geladen.

[264] Bekanntmachung; : Der diesjährige Frühjahrs-Wollmarkt in Posen wird an den Tagen vom 12, bis 14, Juni c. abgehalten werden, Die Lagerung der Wolle geschicht auf dem alten Markte und den angränzenden Straßen. Für A zweckmäßige Einrichtungen zur Förderung dcs Geschäfts wird e getragen werden.

Anweisungen zu Lagerstellen im Freien, so wie zur Lagerung auf dem Saale im Waagen-Gebäude, wer- den bei der Rathswaage ausgegeben,

Posen, den 26, Mai 1849,

Der Magistrat.

[566] E ; Berlin-Stetliner Eisenbahn.

Bei der am 12ten d, M. in Gemäß- heit unserer Bekanntmachung vom 19,

F, Januar ec. stattgefundenen öffentlichen A Ausloosung der am 4,-Juli d, J. zu E A a As - Obligationen Unserer Bahn sin - mern ausgeloost worden : O Nr. 31, 249, 497, 644, 902. 1295, 1642, 1708. 2310, 2449, 2497, 2727. 2793, 3060, 3073

3192. 3382, 3789, 3883, 3926. Ä Wir fordern die Jnhaber der diese Nummern füh- renden Obligationen auf, den Kapitalbetrag derselben mit 200 Thlr, für jede Obligation in dem Zeitraume

Em

Domainen - Negistratur, bei dem Rentamt Heiligenbeil im Vorwerk Balga, so wie bei den Königlichen Regie-

vom 41. bis 31, Juli c. bei unserer Hauptkasse hierselb gegen Einlieferung der Obligationen mit A Coupóot

Privilégiums vom 25, Juni 1848 aufmerksam machen, nach welchem die Verzinsung der ausgeloosten Obliga- tionen mit dem 1. Juli c. aufhört. Stettin, den 17. Februar 1849. j “Direktorium. Witte, Kutscher. Lenke,

Köln - Mindener

52 (7 . 12681 Eisenbahn. Uo m 15, April e. ab tägliche Ab- fahrt der Personenzüge: von Minden nah Deuß 7 Uhr 30 Min, Vormit- ' tags, im Anschluß an den um 7 Uhr von Hannover eintreffenden Zug, von Minden nah Deuyz 12 Uhr 15 Mín. Nach- mittags, im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Min. vont Berlin, Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen und Hannover eintreffenden Zug,

b

[261] Ediktal-Ladung.

Auf Antrag der betheiligten Erb-Juteressenten is von dem unterzeichneten Stadtgerichte mit öffentlicher Vor- ladung des verschollenen, unter Abwesenheits-Vormund- schaft stehenden Gürtlergesellen

Karl Wilhelm Nahke, gebürtig aus Borna bei (Bersdorf, welcher im Jahre 1822 auf die Wanderschaft gegangen und nach einer von dem Magistrate zu Magdeburg an- her gelangten Nachricht wahrscheinlich daselbst am 5, Ok- tober 1826 in der Elbe verunglückt is, wenigstens seit gedachtem Zeitpunkte irgend eine weitere Nachricht von sich nicht gegeben hat, uud dessen Vermögen dermalen in ungefähr 510 Thaler besteht, in Gemäßheit des Man- dats vom 13, November 1779 zu verfahren gewesen.

Es werden daher der obgzenannte abwesende Nahfke sowohl, als dessen etwanige unbekannten Erben hiermit unter der Verwarnung ihrer Ansprüche, so wie der Rechts- wohlthat der Wiedereinseßzung in den vorigen Stand, für verlustig erachtet; der Verschollene selbst aber unter der Verwarnung, daß er außerdem werde für todt erachtet und sein Vermögen den \ih legitimirenden Er- ben ausgeantwortet werden, öffentlich vorgeladen,

den zweiundzwanzigsten Oktober 1849, als in dem zur Anmeldung festgesegten Termine, in Person, die fte Interessenten aber durch ge- hörig legitimirte Beaustragte hiesigen Orts vor uns an

Stadtgerichts stelle zu erscheinen und sih anzugeben, ihr

Verwandtschafts-Verhältniß zu dem Verschollenen nah- ia A e nao Ad da l mit dem zu estelle radiftor rechtlich zu 9 , binnen 4 Wochen zu beschließen und 9 P U den E E gsen November 1849 der Bekanntmachung eines Ausschließungs- und zugleich

Mittags 12 Uhr für publizirt erahteë werden wird, oder aber der Jnrotulation und Versendung der Akten nach rechtlihem Erkenntnisse, darauf aber

den siebenundzwanzigsten Dezember 1849 der Publication des eingeholten Erkenntnisses unter glei- her Verwarnung sich zu gewärtigen,

Pirna, den 26. März 1849, f:

Das Stadtgericht, Hering, Stadtr.

[254] M N 2: 1) dfe

Die Gemeinde-Verwaltung von Karlsbad beehrt sich hiermit cinem P. T. furbedürftigen Publikum anzuzet- gen, daß die Trink- und Bade- Anstalten des hiesigen Kurortes vom 1. Mai l, J. an vollständig eröffnet, so wie, daß die Brief- und Fahrpost - Verbindungen mit dem Jn- und Auslande von besagtem Datum an her- gestellt sind. Da in auswärtigen Blättern zu wieder- holten Malen das Gerücht austauchte, als seien in meh- reren Gegenden Böhmens Unruhen ausgebrochen, so sieht man sich zugleih ermüßigt,- zu erklären, daß die Gegend vou Karlsbad sich der vollkommensten Ruhe erfreue, und dâß hier eine ernstlihe Ruhestörung weder im Jahre 1848, noch in diesem, Plaß gegriffen habe, und auch sicher zu erwarten is, daß dieses nicht ge- schehen werde.

Karlsbad, den 20. April 1849.

Die Gemeinde-Verwaltung.

235] Nordseebad der Jnsel Helgoland,

| Aug in ini Jahre wird die hiesige bekannte Sce-

bad-Anstalt am 13. Juni eröffnct und mit dem 1. Ok- ber geschlossen werdén. ;

G Eine [le mábige Verbindung zwischen Helgoland und

Hamburg wird durch die großen, sicheren und bequemen

Hamburger Dampfschiffe zu mehreren Malen in der

Woche unterhaltcn, worüber die Herren Schiffsrheder

zeitig das Nähere bekannt machen werden, : Zur Beseitigung jeder Ungewißheit über die

Sicherheil der Passage hat vas E) Große britanishe General - Konsulat in Hamburg die offi- ie Aner e des Sea Kie der Dänischen See- macht in der Nordsee veröffentliht (S... Hamburger Börsenhalle, 12. April), wona die Dampfschiff iahrt zwischen Hamburg und S während der Bade- Saison eben so frei ge attet sein wird, wie dieses im vorigen Jahre der Fall gewesen. / :

Bestellungen von Logis 2c, führt die unterzeichnete Direction aus, \o wie der Badearzt Herr -Dr. von Aschen ärztliche -Auskunst auf Anfragen bereitwilligst geben wird. z

Helgoland, Mai 1849,

Die Direction des Seebades,

Das Abonnement beträgt:

2 achte für Jahr. 4 R Ps É “JaHr. B8R Ir. - 1 ar.

in állen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen VKummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Preußischer

Staats-Anzeiger.

Alle Post-Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers :

Behren-Straße Ur. 57.

M 147.

Inhalt. Unitlicher Theil,

Veilagen.

Amtlicher Theil.

Die Berathungen, welche auf die Einladung unserer Cirkular- Depesche ‘vom 28sten v. M. hier in Berlin in Bezug auf die deut- \{e Verfassungsfrage stattgefunden hüben, haben zuw dem für die

gliche Regièrung erfreulihen-Ergebniß geführt, daß sie nun- mehr it Verein mit den Königlichen Regierungen von Sachsen und Hannover don übrigen deutschen. Regierungen eine umfassende a in- Bezug auf die deutsche Verfassung machen köunen.

ie Königl. preußische Regierung beehrt sich daher, in der Anlage der 2c. Regierung die betlrefeude Eröffnung in ihrem eige= nen, wie im Namen der Regierungen von Sachsen und von Hanno- ver zu“ übersenden, und bemerkt dabei, daß die Königl. bayerische MneeA , welche an sämmtlichen Verhandlungen zwischen obencer- wähnten Cen Theil genommen, sich die s{ließliche Erklärung über ihren Beitritt noch vorbehalten hat,

Wir glauben dabei das Vertrauen aussprechen zu dürfen, daß diese Eröffnung bei der 2c, “Regierung die reiflice und eingehende Erwägung finden werde, welche die Wichtigkeit des Gegenstandes erfordert, und daß auch die Gesinnungen und das Veriahren der verbündeten Regierungen, welche hiermit einer unabweisli{hen Pflicht genügt zu haben glauben, gerechte Würdigung und Anerkennung erlangen werde, | ;

erlin, den 28, Mai 1849.

Der Minister-Präsident. (gez.) Graf von Brandenburg. -

An sämmtliche deutsche Regierungen.

Der 2c. Regierung finden sich die Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover, und in deren Auftrage die preußische Regierung, veranlaßt, folgende ergcbenste Eröffnung zu machen.

Es bedarf feiner näheren Darlegung der Gefahren, von wel- chen gegenwärtig das gemeinsame Vaterland bedroht wird. Die Ere e_ sprechen laut genug. Jn“ mehreren Theileu Deutschlands ist die gesepliche Autorität durch den Aufruhr umgestürzt, in ande- ren nur durch die Anwendung der Waffen hergestellt worden. Nie- mand vermag zu ermessen, welche fernere Ausdehnung diese weit verzweigten Bewegungen erhalten, und wie weit sie selbst, dem Aus- lande E, zu ernsten Bedenken führen können. Nicht blos die gesammte staatliche Existenz Deutschlands ist in Frage. gestellt, obe add sowohl die Grundlagen jedes geordneten Zustandes überhaupt. E

Um diesen Gefahren gewachsen zu sein, um den Kampf sieg- reih zu bestehen, dessen Ausgang leuh alle deulschen Lande mit gleichem Verderben tresfen würde, bedarf es vor Allem einer vollen Uebereinstimmnng in den Handlungen der Regierungen. Um desto \chmerzlicher 8 es empfunden werden, daß hierzu jebt der gecig- nete Vereinigungspunkt mangelt. Der auf der Akte vom 8, Juni 1815 errichtete deutsche Bund -ist hierzu faktisch um so mehr außer Stande, da ihm zur Zeit ein ausreichendes Organ zu aa nt liher Thätigkeit abgeht. Ein neues, den gegenwärtigen Anforderun- gen entsprechendes Bundesverhältniß hat noch nit zu Stande ge- bracht werden können. Die in Frankfurt zusammengetretene Na- tioual-Versammlung hat, als sie die von ihr berathene Reichsver- fassung als abgeschlossen und weiterer Verhandlung unzugänglich verkündigte, sich selbst außer Stand gesebt, ihr Mandat ferner zu erfüllen; ihre weiteren Beschlüsse entbehren daher {hon deswegen jeder rehtlichen Gültigkeit und können nur als Uebergriffe betrach= tet werden, denen keinerlei Folge zu geben ist.

Einer o bedrohlichen Lage gegenüber is} ein festes, einträchti-

ges und unverzügliches Handeln nothwendig, und es wird dieses von den Regierungen ausgehen müssen, welhe sich zu den hier vor- liegenden Fragen in gleicher Stellung befinden: „Die Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover sind daher Übereingekommen, auf Grund des Art. 11 der deutschen Bundes-Akte in ein Bündniß zu treten, das den gegenseitigen Schuß,seiner Glieder gegen den inneren oder äußeren Fcind zum Zwecke hat, Die Leitung der hierzu erforderlichen gemeinsamen Maßregeln haben sie Preußen übertragen. So wie an alle Regierungen, welche Glieder des deut- \{hen Bundes von 1815 sind, so ergeht auch an 2c. Regierung ihr Ansuchen, sich diesem durch die Gefahren des Augenblicks hervorge- rufenén Bündnisse anzuschließen und sich hierüber in kürzester Frist gefälligst erkläïen zu wollen.

“Die genannten Regierungen würden jedoch die ihnen gestellte Aufgabe nur Me erfüllen, wenn sie lediglih bei den Be- dürsfnissen, welche die nächste Gcgenwart erzeugt, stehen blieben. Sie sind vielmehr von der Ueberzeugung durchdrungen, daß Pflicht und Vernunft gleichmäßig gebieten; sich über ihre Stellung zu der deutschen Verfassungs-Frage von vorn herein gegen ihre Verbün- deten sowohl, als gegen die Nation offen auszusprechen. Sle haben die von der National-Versammlung entworfene. Reichs-Verfassung nicht anerkannt, weil sie über die wahren und heilsamen Anforde- rungen eines kräftigen Bundesstaates hinausgriff, und in ihrer aus den Kämpfen und Zugeständnisscn der politischen Parteien hervorge- gangenen Gestalt die wesentlichsten Bürgschaften entbehrte, auf wel- Breit rechtlihe und geordnete Bestand jedes Staatswosens

=-

é Aber die verbündeten Regierungen haben nit einen Augen- ck verkannt, . daß ihnen eben hicraus die doppelte Verpflichtun erwachsen sei, nach allen Kräften zu dem Abschluß eines Verfas-

Berlin, Donnerstag den 21. Mai

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sungswerkes mitzuwirken, das für das gesammte Deutschland eine unabweisliche Nothwendigkeit geworden ist. Eine solche Verfassung wird der Nation gewähren müssen, was sle seit längerer Zeit schmerzlich entbehrte, was sie von ihren Regierungen zu fordern berechtigt ist: dem Auslande gegenüber Einheit und Macht, im Jnuern, bei gesichertem Fortbestande aller einzelnen Glieder, die einheitliche Entwickelung der gemeinsamen “Interessen und nationa- len Bedürfnisse. Die Bürgschaften der rechtlichen Freiheit und der eseblichen Ordnung:-find es, / welche. die deutsche Verfassung den Regierungen und den Völkern zu gewähren haben wird. Unier diesen Gesichtspunkten haben die verbündeten Regierun- 40 „den von der Tttovgl-Derigmaßtenig beschlossenen Entjourt ernst- lich geprüft, alle seine heilsanien und unbcdenklichen Bestimmungen beibehalten und. nur diejenigen Theilé. geändert, welche mit dem ge- men A O ind. ieraus ist, auf Grund einer von Preußen vorgelegten Pro- posilion, der Entwurf einer Noi taisune ferde en D hen. sie sämmtlichen Gliedern des Bundes von 1815 als ihren ge- meinschäftlichen Vorschlag und in der Hoffnung vorlegen, daß der- selbe ihre Zustimmung finden werde. Die Begründung seines In- halts, so wie dessen nähere Erläuterung, ist in der Denkschrift nie- dergelegt, welche beiliegt. Die deutschen Staaten, welche sich dem

§. 1 bezeichneten Glieder des Bundesstaates zu betrachten sein, während denjenigen Regierungen gegenüber , welche sich zu diesem Ans{luß nicht veranlaßt finden, die aus den Verträgen von 1815 fließenden Rechte und Pflichten unverändert fortbestehen.

Indem die Regierungen vou Preußen, Sachsen und Hannover sich durch deu Draug der Zeitumstände genöthigt gesehen haben, threrseits die Jnitiative in dem Verfassungswerke zu ergreifen, sind sie jedech von der bestimmten und auëdrüdcklihen Vorausseßung ausgegangen, daß der retsgültige Abschluß desselben auf der freien Zustimmung der National-Vertretung beruhe. Sie werden daher in Gemeinschaft mit denjenigen Regierungen, welche sih dem Ver- _fassungs - Entwurfe anien aus diesen deutschen Landen einen Reichstag in dem Umfange und nach den Wahlbestimmungen beru- fen, welche der Verfassungs-Entwurf vorläufig bezeichnet, Diesem lediglih hierzu versamn:lten Reichstage wird dann der genannte Eutwurf zur Berathung und Zustimmung übergeben werden.

,_ Auf dem hier bezeichneten ege hoffen die Regierungen \ich mit’ allen verständigen und wohldenkenden Männern der Nation zu begegnen, mit Allen, denen das wahre Wohl Deutschlands am Her- ine dde Allen, welche, E der gangen Bedeutung des Augen-

urhdrungen, eines unbe zen Urtheils ú Ar fähig er angen heils über die Lage des

Die obenerwähnte Denkschrift zu dem Inhalte des Verfassungs= Entwurfes war bei dem Abgange diéses Aktenstückes noch nicht be- endigt und wird unverzüglich nachfolgen.

Berlin, den 28, Mai 1849.

Der Minisler-Prásident. (gez.) Graf von Brandenburg. An sämmtliche deulsche Regierungen.

Entwurf der Verfassung des deutschen Reice s. Absc{chnitt I, D a s R e 1-:ch, Artikel I.

A L Das deutsche Reich besteht aus dem Gebi jeni | Das f em Gebiete derjenigen Staaten P A deutschen Bundes, welche die Reichs-Verfassung an= Die Festsebung des Verhältnisses Oesterreichs d S (schen Reiche bleibt gegenseitiger Verständigung vorbehalten. s

Hat ein deutsches Länd k in chtd

G ' nd mit einem nichtdeutschen Lande d

Staats-Oberhaupt, so soll das deutsche Land A A I R

deutschen Lande getrennte eigene Verfassung, Regierung und Ver=

waltung haben. Jn vie Regierung und Verwaliung des deutschen

Landes dürfen nur deutsche Staatsbürger berufen werden,

solchen deutschen Lande dieselbe vet L Sbung hat in einem er ( i i

gen deutschen Ländern. Ne uben Abri«

g. 3, Hat ein deutsches Land. mit einem nichtdeutschen Land Staais - Oberhaupt, so muß dieses entweder 1 Kilian Ee ande residiren, oder es muß auf verfassungsmäßigem Wege in dem-=

selben eine Regentschaft nied berufen Vetvett vil niedergesegt werden, zu welcher nur Deutsche

g. 4. Abgesehen von den bereits bestel,enden Verbindu und -nitdeutscher Länder soll kein Staats Dbèrbiuve, rivea Sie Lln Landcs zugleih- zur Regierung eines deutschen Landes ge- angen, noch darf ein im Reiche regierender Jürst, ohne seine deut- {e Regierung abzutreten, eine fremde Krone annehmen.

g. 5. Die einzelnen deutschen Staaten behalten i i so weit dieselbe nicht durch die Reichs-Verfassure, ‘beschr e e

haben alle staatlichen Hoheiten und Recht ; Reichegewalt ira As Sbertunea fab M so weit diese nicht M

vorgelegten Verfassungs - Entwurf anschließen, werden als die im '

1849.

Abschnitt I, Reichsgewalt.

Artikel I,

/ g. 6.

Die Reichsgewalt übt dem Auslande gegenüber die völker= R Vertretung des Reiches und der einzelnen deutschen Staa- en aus.

Die Reichsgewalt stellt die Reichsgesandten und die Konsuln an. Sie führt den diplomatischen Verkehr, {ließt die Bündnisse und Verträge mit dem Auslande, namentlich auch die Handels= und Schifffahrts-Veriräge, so wie die Auslieferungs - Verträge ab. Sie ordnet alle völkerrechtlichen S an.

; g. .

Die einzelnen deutschen Regierungen haben ihr Recht, ständige Gesandte zu empfangen oder solche zu halten, auf die Reichsge- walt übertragen.

Auch werden dieselben kcine besouderen Konsuln halten. Die Keula fremder Staaten erhalten ihr Exequatur. von der Reichs- gewalt.

Tie Absendung von Bevollmächtigten an den Reichsvorstand oder andere deutshe Regierungen ist den einzelnen Regierungen unbenommen.

8

E S. 8.

Die einzelnen deutschen Regierungen sind befugt, Verträge mit anderen deutschen Regierungen abzuschließen.

Jhre Befugniß zu Verträgen mit nichtdeutshen Regierungen beschränkt sich auf Gegenstände, welche nit der Zuständigkeit der Reichsgewalt zugewiesen sind.

9

g. 9.

Alle Verträge nicht rein privatrechtlichen Juhalts, welche eine deutsche Regierung mit einer anderen deutschen oder nihtdeutschen abschließt, sind der Reichsgewalt zur Kenntnißnahme und, insofern das Reichsinteresse dabei betheiligt ist, zur Bestätigung vorzulegen.

Artikel Il,

Die

Der Reichsgewalt feglic er e eva aus efili bt d ; und Friedens A {ließlich steht das Recht des Krieges

Artikel III,

: : g. 11, Im Kriege oder in Fällen nothwendiger Sicherheitsmaßregeln

im Frieden, steht der Reichsgewalt di t des Reiches zur Verfügu 9 ie gesammte bewaffnete Mat 12

F: ;

Das Reichsheer besteht aus der zum Zwecke des Kri - stimmten gesammten Landmacht der Ee deutschen Sten

Diejenigen Staaten, welche weniger als 500,000 Einwohner haben, sind durch die Reichsgewalt zu größeren militairischen Gan= Li gen oder einem angränzenden größeren Staate anzu=-

Ueber die Bedingungen solcher Zusammenlegung hab die betreffenden Regierungen unter Vermi nd Gónebitult der Reichsgewalt i deveftibirdi. M S R

§. 13.

Die Reichsgewalt hat in. Betreff des Heerwesens di

meine Geseßgebung und überwacht die Durführne, Verselben Str den einzelnen Staaten dur fortdauernde Kontrole. Den einzelnen Staaten steht die Ausbildung ihres Kriegswesens auf Grund der Reichsgesebe, der Wehrverfassung und in den Gränzen der nah §. 12, abgeschlossenen Vereinbarung zuz fie haben die Verfügun über ihre bewaffnete Macht, so weit dieselbe nicht nach §. 11 ie den Dienst des Reiches in Anspruch genomnien wird.

g. 14.

Der von der Reichsgewalt ernannte Feld èrr iejeni Generale, welche von diesem zum selbsistänvigeit:Kewmrnne AEN ner Corps bestimmt werden, so wie die Gouverneure, Kommandan-= ten und höheren Festungsbeamten der Reichsfestungen leisten dem Reichsvorstande und der Reichsverfassung den Eid der Treue

15 ;

Alle durch Verwéndung von Truppen u Reichs henden Kosten , welche den durch das Reich festdesetee i L: stand Übersteigen, fallen dem Reiche zur Last, g. 16.

Ueber eine allgemeine für das anze Rei i sung ergeht ein be endenea au N E E . 0 417

g. 17. Die Besegung der Befehlshaberstellen und die

Offiziere in den einzelnen Kontingenten bis zu den Due 'Köntine genten entsprechenden Graden, is den betreffenden Regierungen überlassen; nur wo die Kontingente zweier oder mehrerer Staaten zu greficren Ganzen kombinirt sind, ernennt die Reichsgewalt un- Mail Ye Neschlöhaber dieser Corps, insofern deren Grad nicht a e e “rnennungsbefugniß einer der By Regierun-

Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die kommandirenden

Generale der auf d i Y ständigen Corps. f den verschiedenen Kriegstheatern operirenden selbst-

F. 18.

_ Der Reichsgewalt steht die Befugni

V s, gniß zu, Reichs Küsten-Vertheidigungswerke anzulegen L a U Sicherbeit

des Reiches es erfordert, vorhandene &estungen gegen billige Aus-

leihung, namentlich für das úüberli i festungen zu mag M s Eer Kriegsmaterial, zu Reichs-

ie Reichsfestungen und Küsten-Vertheidi i- ches werden auf Reichskosten ntc M

: s. 19. Die Seemacht is ausshließlich Sache des Reiches. Es ist