783. 58,210. 58,493. 64,528. 68,265. 74,753 und 80.296 in Berlin bei. Burg und 2mal. bei Ns nach Breslau bei Frcbóß, bei Schehe und2mal bei Schreiber, unzlau bei Effmert, Crefeld bei Meyer, Düsseldorf 3mal bei Spaß, Elberfeld bei Heymer, Elbing bei Silber, Glaß bei Braun, Halberstadt 2mal bei Sußmann, Halle bei Lehmann, Königsberg in Pr. bei Borchardt, Liegniy bei Schwarz, Magdeburg bei Elbthal und bei Roh, Sagan bei Wie= senthal, Stettin bei Rolin, Thorn bei Krupinsky und auf 13 nicht abaesette Losez 49 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 314. 978. 6017. 6586. 7198. 11,188. 13,985. 14,026. 15,653. 15,957. 164138. 16,432. 16,686. 17,233. 17,998. 18,196. 21,425. 23,956. 96076. 27.749. 32,112. 32,858. 39,543. 40,919. 41,327. 41,342. 412.055. 42,274. 42,352, 44,573. 45,636. 46,695. 50,605. 51,566, 52/089. 53.172. 54,666. 58,634. 59,227, 60,172, 67,643. 68,706, 68/995. 70,044. 71,550. 73,872. 75,834. 79,304 und 84,686. Berlin, den 30, Mai 1849.
Uichtamtlicher Theil.
Inhalt. Deutschland.
Preußen. Berlin, Die deutsche Reihs-Verfassung nah: den von Preu- ßen und den mit ihm zu diesem Zwecke verbundenen Regierungen dar- gelegten Vorschlägen, — Hamm. Bekanntmachung. — Koblenz. Bekanntmachung. ; ;
Bundes - Angelegenheiten. Frauk furt. a. M. Abberufung der
hannoverschen Abgeordueten zur National - Versammlung, :
Oesterreich. Wien, Erstürmung Ofens“ durch die Ungarn:
Bayern. München. Rütritt der Linken ans- der Abgeordneten-Kam- mer für die Dauer der Ausschließung der' Pfälzer. — Oesterreichische Truppenzusammenziehung in Vorarlberg: — Vermischtes,
56,514. 97,
Württemberg. Stuttgart. Ansprache des Ministeriums an das württembergische Volk, Vaden. Karlsruhe, Erlasse, : A us land. ®
Desterreich, Preßburg. Bekanntmachung.
Frankreich. Paris. Vorbecreitende Arbeiten der gescßgebenden Ver- sammlung und Schlußrede des Präsidenten der Nativnal- Versammlung. — Zustand der Hauptstadt. — Dekreke, — Das Ministerium,
Dänemark. Kopenhagen. Annahme des Reichs- Grundgesezes.
Italien. Vermischtes,
Börseu- nud Haudels «Nachrichten.
Deutschland. - * Preußen. Berlin, 30. Mai, Die heute zur Oeffeullichkeit gelangenden Aktenstücke legen vor Aller Augen ofen dar, wie Preu= en und die mit ihm verbundenen deutschen Regierungen die große Aufgabe betrachten, welche die Zeit ihnen gestellt hat, und auf wel= chen Wegen sie deren Lösung zu erreichen streben. Nähere und fernere Gcfahren drohen in einer Ausdehnung und Offenkundigkeit, die jede einzelne Darlegung überflüssig er- scheinen läßt. Der bisherige und rechtlich fortbestehende deutsche Staätcnbund ist nicht fähig, seine Glieder gegen den inneren und äußeren Feind zu \chühen, der neu zu errichtende Bundesstaat ist noch nicht ins Leben getreten. Den Uebergang zwischen beiden in retlichem und' geordnetem Wege zu vermitteln, war die Aufgabe der National-Versammlung, sie ist aus dieser Bahn gewichen und hat es hierdurch den Regierungen der größeren deutschen Staaten unmöglich gemacht, ihreu ferneren Handlungen trgend cine Gültigkeit beizumessen. Da die Regierung des Erzherzogs Rrichs-Verwesers nach dem Jnhalte des Veschlusscs vom 28. Juni 1848 nux dur dié der National= Bcrsammlung verantwortlichen Minister ausgeübt wird, so hat auch deren Thätigkeit eben so ihren rechilichen Boden verlcren, als sie jevt faktisch außer Stande ist, cinem Berufe zu genügen, in dessen Ausübung sie sich so hohe und mannigfache' Verdienste um das Va- terland erwerben hat. ; __ Unter diesen gefahrvollen und drängenden Umständen haben sich die Regierungen, welche zunächst auf cine gemeinsame Händ= lungêweise hingewiesen sud, niht der Pflicht entziehen können, sich daruber zu verständigen, in welcher Art und mit welchen Míit= tiln sie ihren Angehörigen den gemeinsamen Schuß zu leisten be- absichtigen, den dicse von ilnen zu fordern berechtigt sind. Die Leitung der hierzu erforderlicen Maßregeln haben sie Preußen in dem Umfange übertragen, der durch die Nothwcubigkeit einheitlichen Handelns bezeichnet und abgegränzt wird. Da ihre Aufgabe aber nit blos darin bestehen kann, den äußeren und ven inneren ¿Feind abzuwehren, sondern auch dahin zu trachten, daß „die Quellen geschlossen werden, aus welchen wenigstens theilweise die verheerenden Strömungen fließen, so sind die verbundene Re-= gierungen zugleich Übereingekemmen, ein prövisorischèés Schiedsgè- richt cinzuseßen, dessen Entscheidung sie die Streitigkeiten zwischen diesen Regierungen selbst, so wie die Streitigkeiten zwischen den Negrerungen und ihren Ständen und Augehörigen unterwerfen. Jede Beschwerde soll hier ihre gerechte, streng unparteiische Erledi= gung finden, -
Es erscheint kaum nothwendig, dieses vorübergehende Bündniß gegen mögliche Mißdeutungen zu verwahren. Allèrdings kann es uur der Wunsch und die Hoffnung der vérbundenen Regierungen sein, daß alle Glicdér des deutschen Bundes, welché éin gleiches Bedürfniß zu engerèm Zusämménschließen énipfindên, in die dargebotene Gemeinschaft eintrètên. Aber dieses aus den Forderungen der Gegenwart hervorgegangene und von - deren Dauer abhängigè Bündniß ist niht dèr deutschè Bund von 1815. Auf die Befugnisse gestüßt, welche der 11te Artikel der Bun- des-Akte allen Bundesglieder votbéhält; berührt es nirgènds den völkerrehtlichen Verein der Staaten, die zuin déntschén Bunde gé« hören, sondern erkennt vielmeh? den rechtlichen Fortbestand desselben mit allen hieraus êrwcchsenden Rethten und Pflichten unvéränbett an. Eben so wenig fällt daher die an Preußen übertragene Leitung dèr gemeinsamen Interessen jenés Bündnisses mit dèr durch den Bundesbeschluß vom 12, Juli 1848 änêtkanutén provisorishén Cenz trälgewalt zusammenz über die Fortdauer diésèr Justitution ivürdé, wénn der Crzherzog-Reichsverweser si veranlaßt firiden sollté; sein Mandat niederzulegèn , immét wiedex tiur dur diè Gesammtheit der Glieder des deuts{hen Bundés bestimnt werden klöurtèn.
Die Regierungen, welché zu dem vorerwähnten Bündnissê zuz sammengetretcn sind, haben allèrdings auch übèr de vorübergehen- dèn Zweck desselben hinaus ihre Augen richten missen: Sie sind dabei von der Died ausgegangên, daß die politischen Krärnpfe, welché Deutschland gegenwärtig so {wer empfindèt, ntcht eher als wahrhaft beeudet betrachtet werden könièn, ehe uit die Umgestaltung des bisherigen Bundes auf réchtli{hem Wegé vollbracht ist, he niht dás Verfassungsw#rk: voll endet däskcht. Hierin lag das Richtigè des Gedankens, wélcher die Méhrheit dér National-Bersämmlung während geraumer Zeit geleitet hat. Uin so mehr muß tief beklagt werden, vaß, durch
| feste si: eigenmächtig außferh
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bekannte Umstände veranlaßt, das Werk derselben, sowohl seinem Inhalte, als seinem Abschlusse nach, unannehmbar blieb. Hinsichtlich
deutschen Regierungen an die Versammlung gelangen ließen, deut- lich nageivlefeit, d Sie O eren 9 efentlichsten Theile nach, gms unbeachtet; man beschloß eine Verfassung, welche die rect- iche Selbstständigkeit der Einzelstaaten zu Gunsten einer Central= gewalt zerstört, während gleichzeitig dieser Centralgewalt die Mittel vorenthalten blieben , um: die geseßliche Sicherheit und die: politische Ordnung, welche kin Staatswesen entbehren kann, in dem neuen Reiche aufre{t zu: erhalten, :
Für die: Verwirklichung dieses Os legte s{: nun die National +Versammlung eine aus\{ließliche Befuc nis bei; ohne e oder Zustimmung der Regierungen - verkündete: sie es als' envgültig, Sie mißkannte hierbei gänzlick ihre Stellung und alb ihres Manbats, das nie ein an-= deres gewesen ist, als die Verfassung zwischen den Regixrungen und dém Volke: zui Sranbe zu bringen. Ein sö-maßloses Ausschreiten aus den ihr rechtlich zukommenden Befugnissen konnte von ben Regierungen der einzelnen Staaten“ nitht: gestattet werden, wenn sie die ihnen ge- gen die’ eigenen: Angehörigen obliegenden Pflichten erfüllen wollten.
Da die: erste Periode in der Verfassungs = Arbeit ohne Frucht ablief, so erwuchs hieraus"eben den Regierungen, welche den frank-= furter Entwurf nicht annahmen, die besondere Verpflichtung, ihrer= seits nach Kräften! dahin zu! wirken, n Deutschland seine er- sehnte Verfassung erhalte. Es lag ihnen ob, die Juitia=- tive hierzu zu ergreifen und ihrerseits einen Entwurf aufzu= stellen , welcher zunächst den anderen deutschen ‘Regierungen vorge= legt werde und nah Maßgabe ihrer Erklärungen dann als gemein= same Vorlage an eine aus- diesen: Landen: einzuberufende Versamm= lung gelange.
Bei dem Entwurfe der Reichsverfassung, welcher hier den Re= gierungen und der Nation zu freier Zustimmung dargeboten wird, ist die Arbeit der National - Versammlung zu Grunde gelegt; nicht blos ihre nothwendigen und nübßlichen Bestimmungen sind beibehal=- ten, sondern. auth alle diejenigen, welhe, den obersten Forderungen des Rechts und der Ordnung nicht widersprechend, keinen eigent= lichen Nachtheil für die: gemeine Wohlfahrt befürchten lassen.
Eine ausführliche Denkschrist wird den Junhalt dey vorgeschla- genen Verfassung: näher erläutern. Da: dieselbe jedoch erst! in einigen Tagen nachfolgen kann, so mögen einige Andeutungen. über die Pee welche bei jener Arbeit geleitet haben, hier ihre Stelle nden.
Der Gründgedanke, der fic: durch diesen Verfassungs-Entwurf hindur zieht, ist der, das: Deutschland dem Auslaude gegenüber, durchaus als- eins und ungetheilt érscheine, nach. Junen aber seinen Gliedern eine volle Sicherung ihrer staatlichen: Existenz: neben der heilsamen Entwickelung gomeinsamer Justitutionen. gewähre:
In Frankreich, im England, überall außerhalb der deutschen Gränzen soll man nuv Deutsche kennen und mit Deutschen verhan= deln, nur Deutsche finden, wenn ver Ruf des Vaterlandes zu den Waffen ‘ergeht, Innerhalb dieser Gränzen. aber soll. der Sachse,
ständigen Cutwieelung nirgends gefährdet, sollen den Regierungen der Einzelstaatew die Rechte uud die Pflichton uicht verküimmert. wer=
det, die ihnen zukommen. h y
Für den Umfang der Centralgewalt erwächst hieraus, daß der=- selben keine Befugniß beigelegt werden darf, die, aus irgend eincm
Schulbegriff geslaijan von denEinzel-Regierungen mit. gleichem Er- folge ausgeiibt. werde könnté;'" Nur dasjènige, was der Einzelstaat als. solcher nicht vermag, oder wobei mehrere Einzelstaaten betheiligt sind, ohne zur Einigung zu gelangen, nuv dieser Kreis von Hand=- lungen fällt der Contralgewält anhoinr. Sie übt die Ober-Aufsicht aus über die O des Bundesstaats, sis zeichnet die Wege vor, auf welchen Gemeinsames entstehen soll, aber sie überläßt auch hier die eigentliche Ausführung. de# Staaten selbst.
. Bei der Bildung und Zusammensepung dieser Centralgewalt find nun fernev zwei Extreme zw vermeiden: gewesem. Das- eine derselben stellte fich in dent von: der National-Versammlung ausge=- gangenen Entwurfe dar: die Summe der Centralgewalt war in einém erblichen Kaiser vereinigt, neben welhem den- übrigen Re- gierungen nux die Berechtigung blieb, einen Theil ver Mitglieder zum Staatenhause zu ernennen. Wenn man- aber auch zugeben wollte, daß ein solcher Vorschlag: für die durchgreifende Einheit der Handlung günstig und durch dié Erinnerungén. an die alte Größe des Reiches Vielen werth sei, so: konnte er doch keine Annahme fin= den. Nicht blos die formale Einheit, sondern auch eine tiefer begründete Einigung zu erzieken, ist die Aufgabe der . Ver= fassung, und eine solche kann nicht erwartet werden, wo den ein- zelnen Regierungen Opfer angesonnen werden, welche weder die Nothwendigkeit fordert, noch der Geist der deutschen Stämme billigt. Eben so wenig aber hat Preußen es vermocht, si der Einsicht. zu verschließen, daß da, wo die Nâtion dem Auslande gegenüber hervortritt, wo sie im Julande auf übercinstimmende Handlung hinge- wiesen ist, die Centralgewalk einheitlih auftreten müsse. Jn dem mehr oder weniger bewußten Zuge nah einer solchen die Gesammt= heit darstellenden Einheit mußte man eine der mächtigsten Ursachen des weitverbreiteten Beifalls, ja der Begeisterung erkennen, welche der von Fränkfurt ausgegängene Verfassungs-Entwurf in den ver=- schiedensten Theilen Deutschlands gefunden hat. Daß die Form eines aus mehr oder minder gleichartigen und gleichberehtigten Stinimen zusammiengeseyten Direktoriums, in wêlchem die Reichsregierung aufginge, diesein tiefen Bedürfnisse nicht entspreche, hierüber konnte Preußen nicht im Zweifel sein.
Es kam ‘daher Alles darauf an, für die Central - Regierung eine solche Grundlage zu finden, auf welcher der einen und der anderen dieser Anforderungen, möglihst Genüge geleistet würde. Hieraus is der leitende Gedatüfe hervorgegangen, daß die- geseßge= bende Gewalt, insoweit hierbei die Central-Regierung. als ver=« fassungsmäßigêr Faktor erscheint, der in einem Kollegium vereinig- ten Gesammtheit der Regierungen verbleibe, daß dagegen die eigent=- liche Exekutivgewalt einheitlih dargestellt und dem mächtigsten Gliede in diesem Bundesstaate übertragen werde. Bei der noth= pet: my Hi Beziehung der Ausführung zu ven erforderlichen Mitteln wird hierdurch zügleih der Gesammtheit der deutschen Regierungen “ein naturgemäßer Ein «4 auch auf diejenigen Handlungen gesichert, welche dèm Bereiche der Exekutivgewalt zugewiesen- sind.
Neben diese Reichsregierung mit ihrem Vorstand an der Spiße tritt nun in dem vorgelegten Verfassungs - Entwurfe die National= Vertretung als gleichberehtigter Faktor der Gesepgebung. eine Fan sowohl als seine Befugnisse sind im Wesentlichen dieselben geblieben, welhe der Entwurf der “coul Detlamme lung, wie er vor den Transactionen der Parteien aus der ersten Lesung hervorging, bezrihnet hate Nach dem ernstlichen Willen der Re- gierungen, die ihren Entwurf jet vvrlegen, soll keine der Bestim- mungen vermißt werden, in welhen die Bürgschaften für die Frei- heit und die Ordnuùg zu suchen sind. Eben deshalb hat das in Frankfurt entworfene Wahlgeseß, unter Beibehaltung seines ober-
sten Grundsahes, Aenderungen erfahren muüssenz die Regie- rungen würdén ihre Pflicht gegen die Nation nit exfül=
des Jnhaltes is dieses in den mehrfachen Erklärungen, welche die
der Bayev, dev Preuße, soll. jedes deutsche Land in seiner felbst=
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len, wenn sie Einrichtungen guthießen, über deren verderbliche olgen Niemandv; im: Zi l fin fann, der sich von den Leiden= chaften und Absichten der Umwälzungspartei frei gehalten hat und die Bedingungen eines gedeihlichen politischen Lebens unbefangeu zu beurtheilen vermag.
Jn dieser Gestalt nun legen die verbundenen Regierungen das. Resultat: ihxer. Berathungen zunähst den anderen deutschen Regierungen vor. Jhr: Entwurf; ist. als der Vorschlag anzusehen, welchen sie übereingekommen sind,. einer in. Staatenhaus und Volks haus gegliederten, auf Grund des beigefügten Wahlgeseßes O berufenden Versammlung aus. allen den Staaten vorzulegen, welche sich zu diesem Zwecke mit ihnen vereinigen, Dex Bundesstaat selbst, wie er aus. der: Annahme des Entwurfes. von Seiten; jener Versammlung hervorginge;, würde daher stets: nur diejenigen deutschen Staaten unan, die sich ihm nach eigenem, freiem Ermessen an= ges{lossen haben. Allerdings is: es der Wunsch und die Hoffnung der je6t. verbundenen Regierungen, daß: ihre aus. der reifsten Prü= fung der unabweislichen Bedürfnisse der: Gegenwart hervorgegan=« gene Proposition allgemeine Zustimmung finde, daß demnach. sämmt- liche Glieder des bisherigen deutshen Bundes sich ihnen anschließen mögen. Sie fühleu: vollkommen, in welchem Maße cin wahr= haft heilbringender Ausgang der. schweren Krisis, die über Deutsch= land liegt, ri davon. abhängig ist. Aber sie müssen dennoch, auch den \{merzlichen Fall ins Auge fassen, daß einzelne Staaten des Bundes von 1815 si nit: bewogen fänden, diesen Weg mit ihnen zu betreten. Diesem Falle gegenüber bedarf es nur der erneuerten und ausdrücklichen. Hinweisung darauf, daß der Bundessttat, dessen Gründung sie beabsichtigen, denrecchtlicchen Fortbestand der Verträge von 1815 nirgends antastet, sonderu vielmehr, auch-bei definitiver Sesslung, in bundesredhtlicher. Hinsiht nur. ein auf Grund des 11ten Artikels errichtetes dauerndes Bündniß iss, Allen Pflichtèn, welchWe den einzelnen Bundesgliedern nach der Buudes - Akte obliegen, würden auch die in dem engeren Bundesstaat vereinigten Staaten. vollstäntig genügen, und eben #& die entsprechenden Rechte für sich in. Anspru, nehmen. »Sollte es erfor= derlich werden, die dur die Auflösung des Bnndestages verur=- sachte Lücke in der formellen Behandlung der Bundesgeschäfte durch neue Uebereinkünfte zu erseßen; \o werden sh die in dem en- geren Bundesstaate vereinigten Glieder hierzu stets bereit finden lassen. - i Es if nicht zu verkènnen, daß an diese allgemeinere Betrach= tung, die \ich auf sämmtliche Glieder des bisherigen deutschen Bun= des bezieht, ncch eine hiervon gefonverte über das Verhältniß sich knüpft, in welhes jene Vorlagen zu der Kaiserlich österreichischen Regierung, dem ersten Glieder des bisherigen deutshen Bundes, treten. Niemand kann lebhafter fühlen, welche hohe Bedeutung in ver Stellung Oesterreichs zu dem übrigen Deulschland liegt, als die vreußis@e Regierung. Zeder Aufban einer neuen Verfassung, dessen Verhältniß zu - dem mächtigen Kaiserstaato, zu der Gemeinschaft, welche die ruhmwürdigsten und glänzendsten Zeiten der deutschen Geschichte in“ sich ließt, nit völlig Uar und befrie= digend hervortritt, würde von vornherein an einem liefen Gebrechen leiden, Mit Recht würde man hierin, eine Einheit erblicken, die auf Kostew der Macht und Weltstellung Deutschlands erzielt sei. Daher is es bisher die angelegentlichste, Bemühung Preußens gewesen, und wird es stets bleiben, eine volle Ueber- einstimmung mit der Kaiserlichen Regierung auch hierin zu gewinnen. s “i Die der österreichischen Monarchie verliehene Verfassung ‘vom 4. März 1819 {ließt alle Thetle dexselben zu einem gleichmäßigen Gesammétstaate zusammen. Aus: mehr. oder minder selbstständigen, durch das Regentenhaus vereinigten Staaten, sind diese Lande jeßt Provinzen eines politischen Körpers geworden, welcher von eincr centralen Regierung seine Leitung und von einem Gesammt - Parlamente seine Geseße empfängt. Die bisher zum deutschen Bunde gehörigen Lande befinden sich dabei ganz in gleicher Lage wie die anderen Theile der Monarchie. Die gege= benen Erklärungen der Kaiserlich. österreichishen Regierung haben sich daher auch seitdem auf den gesammten Kaiserstaat bezichen müssen, und es ist die nächste Aufgabe gewesen, ernstlich danach zu trach= ten, eine Gemeinscl-aft zwischen dieser Gesammt-Monar(hie und den übri- gen deutschen Staaten zu thai in welcher beide Theile ihre Bedürf= nisse befriedigt und: ihy Wohl gefördert zu schen im Stande wären. Die hierüber eingeleiteten Verhandlungen haben noch zu keinem Resul= tate geführt. Bei der hohen Wichtigkeit dieses theuren und alts bewährten Bandes und dem aufrichtigsten, innigsten Willen. Preu- fiens, dauernd zu befestigen, was den gegebenen Bedingungen all= seitig entspricht, darf die begründete Hoffnung ausgesprochen werden, daß das Allen gemeinsame Ziel auch erreicht werde. Keinenfalls aber und unter keinen Umständen kann cs in Jemandes A tent fonmen, die Rechte anzutasten, welche ‘den zu dem deutschen Bunde
ehörigen österreichischen Landen aus dem unverändert fortbestehenden BandesaVertage zukommen. Sie werden stets eben so heilig zu hal=« ten sein, als das übrige Deutschland berechtigt ist, zu erwarten, daß diese Theile des jeßigen österreichischen Gesammtstaates die Stellunç zu dem bisherigen deutschen Bunde einnehmen, die der Bund be allen seinen Gliedern als Grundbedingung| vorausseßt. Welche Grundlagen auch hierfür gesucht und gefunden werden mögen, im mer wird es Preußen als unwandelbare Pflicht erkennen, zu Allem bereitwillig die Hand zu bieten, was eine volle Cinigung zwischen
allen Theilen zu begründen geeignet ist.
Hamm, - 26. Mat. (Westph. Merk.) Der Major von Lédebur hat nachstehende Bekanntmahung veröffentlicht: „Von dem verehrlihen Vorstande des Landwehr = Unterstüßungs=- Vereins des städtischen Gebiets Dortmund bin ih aufgefordert worden, die eingestellten Garde - Wehrmänner ‘namhaft zu niachen, um die etwa hülfsbedürftigen Angehörigen mit Rath und That zu unterstüßen. prdem ih jenem edlen Verein auch ö}entlich. meinen
wärmsten Dank aus M Herzensgrunde darbringe, wage ih es ale
allen Gemeinden Westfalens die bedürftigen Angehörigen der ein- gezogenen Garde-Wehrmänner mit der angelegentlichsten Bitte ans Herz zu legen und sie lex Fürsorge zu empfehlen. Jeder Ein-
Ine des gänzen Bataillons und id vor Allem werden fo erwiesene
ohlthaten mt höchster Oankbarkeit anerkennen und uns denselben stets wlirdig zu zeigen suchen.
“Hamm, den 26. Mai 1849. ' von Ledebur,
Majox und Commandeur des Hammschen | Garde-Landwehr=-Bataillons,“/
Koblenz, 26. Mai, (Köln, Ztg.) Hier ist folgende Bes kanntmachung erschienens „Bei der offenkundigen Insurrrection einiz er süddeutschen Staaten halten wir es für unsere Pflicht, die Ein- führ, Durchfuhr und Ausfuhr von Munition* und Waffen jeder Art durch die Rheinprovinz, wie hiermit eschieht, zu verbieten. Die Militair - und Polizei - Behörden der Provinz sind angewiesen, alle ein-, durch- Und aus hade Keiagtbebarsige; insoweit nicht aus- ri Tai eine c ere polizeilihe Erlaubniß zu deren Beför= derung ertheilt ist, bis auf Weiteres iu Beschlag zu nehmen. Ko=. blenz, 24, Mai. 1849, Der stellvertretende kommandirende General
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(gez.) von Hirschfeld. Der Ober - Präsident der Rhein-Provinz (gez.) Eichmann,“
Bundes - Angelegenheiten.
Frankfuxt a. M,, 26. Mai. t: V A. Z.) Das heute hier eingegangene. Abberuiungcrehen ür die hannoverschen Ab- geordueteu' zur. deutsd;eu National-Versammlung kautet wie felgt:
„Die: Königliche Regierung hat. zu ihrem tiefen Bedauern aus dem Qangs der Verhandlungen der deutschen Nativnal-- Versamm- lung die Besorguiß s{öpfen und in den neuesten dortigen Vorgängen bestätigt finden müssen, .daß das Zustandebringen des deutschen Ver= fassuigswerks. zwischen dem deutschen Volké Und. den Regierungen der cinzelnen deu!shen Staaten im Sinne derjenigen Bundes - Ve- \{lüsse vom 30. März und 7. April 1848, auf deren Grund ‘vie Wahlen “von Abgeordneten zur National - Versammlung angeordnet und angenommen sind, von dieser. nicht mehr erwartet. werden
darf. Die Königliche: Regierung: findet: durch. diese. Wahr- nehmung eine ihren wärmsten Wünschen für; Deutschlands
verjüngende Umgestaltung entsprungene Hoffnung insoweit ver= -nichtet, als die National - Versammlung mit Ablehnung der von den Regierungen dargebotenen freien Vereinbarung. entschieden den Weg verlassen hat, der nach unserer innigen: Ueberzeugung das all= seitig erstrebte Ziel der Einheit Deutschlands, seiner Macht und, des Gliücks seiner Völker am schnellsten und mit-Sicherheit hätte erxci= chen lassen. Wie fest die Königliche Regierung dieses Ziel; so lange eine Aussicht des Erfolges übrig blieb, im Auge behalten, dies: hat sie Gelegenheit gehabt, nocl in der Erklärung zu- beurkun- den, die von ihr den Abgeordneten der provisoriscen Centralgewalt. über die verlangte Anerkennung der von der-Rational-Versammlung einseitig beschlossenen Reichsverfassung am 4ten d. M. ertheilt. wor- den ‘ist, Nach vorgängigem Rüdcktritt der- österreichischen Deputirten ist inzwischen auch- die Abberufung der in den Königlich preußi- schen und Königlich sächsishen Staaten erwählten Mitglieder der National - Versammlung erfolgt, und die lehtere hat hierdurch, so wie durch die zahlreiche Entfernung von. Abgeordneten aus an= deren Theilen Deutschlands, in ihrer Zusammenseßung cine Ver= ‘änderung erlitten , die es der Regierung Sv. Majestät: des Königs. nicht ferner gestattet, in: ihr- ein vollgiltiges Organ der Wünsche des gesammten deutschen Volkes anzuerkennen. Die Königliche Re= gierung steht sih hieran dur die- {ihr obliegenden Pflichten um so mehr behindert, da in dem Verhalten der. National:- Versammlung selbst cin neuerlich hervorgetretenes Bestreben Unterstüßung findet, das bei: dem Beharren auf: der. einseitig beslo}senen Verfassung in einer Aufrechthaltung und Ausführung der leßteren den Vorwand findet, das gesammte Vaterland mit Bürgerkrieg. und: Umsturz aller
bestehenden Ordnung zu-bedrohen, und au) für das hiesige Königreich |
Gefahren herbeizuführen, welche mit. allen ihr: zu- Gehot stehenden Mitteln abzuwenden die Königliche Regierung fest entshlo}sen- ist. Unter diesen Umständen und damit über die Beurtheilung, welche eine fortgesebte Thätigkeit der etwa versammelt bleibenden noch übri= gen. Abgeordneten zur National - Versammlung: in den Augen der Königllchen, Regierung findet, jedcr Zweifel für die Angehörigen des hiestgen Königreichs entfcrnt werde, hat die Regierung Sr.
tajestät des Königs, zu dem Beschlusse gelangen müssen, daß an die in dem Königreich Hannover zu jener Versammlung. erwählten Deputirten die Bufsorberung zu: erlassen \ei, an den Verhandlungen, welche von den gedachten Abgeordneten in Frankfurt oder an anderen Orten ferner möckchten gehalten werden, s{ der Theilnahme zu ent= halten. * Die Königliche Regierung erkennt daneben als eine bestimmte
Verpflichtung an, so viel an ihr ist, dafür Sorge zu tragen, daf
die auf Deutschlands Einigung und Kräftigung wie auf die Vêr= tretung des deutschen Volkes bei Deulschlands Eentralgewalt gerich= teten Zusagen, welche in- den erwähnten- Bundesbeschlüssen. enthal= ten oder von Sr. Majestät dem Könige: Jhren- Unterthanen. beson-=. ders ertheilt worden sind, mit jeder möglihen Beschleunigung und auf eine Weise zur Ausführung gebracht werden, welche dem deut-. \chen Volke eine selbstthätige Theilnahme an der Begründung eincr neuen O I sichert. Die Köntgliche Regierung is, im Bewußtsein dieser Obliegenhcit, bereits mit anderen deutschen Bundes-Regterungen in eine Verhandlung getreten, deren bisheri= ger Verlauf zu der Erwartung berechtigt, daß die Regierungen binnen kurzem im Stande scin werden, die Ergebnisse ihrér Erwä gungen dem Vaterlande zu seiner Beruhigung vorzulegen. Wir beauftragen den Herrn Bevollmächtigten, die dort anwesenden han= noverschen Abgeerdneten mit der vorstehenden Verfügung vollständig bekannt zu machen und. dabei zu bemerken, daß- mit dem Tage des Empfanges der Eröffnung, auf renen Konstatirung Bedacht zu nehz men ist, die bisherige Diätenzahlung aus der hiestgen Landeskasse aufhören und sodann nur noch eine Vergütung der Kosten der Rück= rcise, insofern leßtere sofort erfolgt, eintreten wird. Hannover, den 23. Mai 1849, Königliches Ministerium der auswärtigen Ange=« legenheiten. Gr. von Bennigsen. An den Hexrn Justizrath von Bothmer, Königlich hannoverschen Bevollmächtigten bei der prox visorischen Centralgewalt in Frankfurt a. M. ——_—_—_——
Desterreich. - Wien, 26. Mai. Die Wiener Ztg. mel=« det unter den „Neuesten Nachrichten“ Folgendes über die (bereits gestern erwähnte) Erstürmung Ofens dur die Ungarn: „Nach dem über das Schicksal Ofens bis zur Stunde ofsiziele Berichte mangeln, weil die Communication dahin unterbrochen i, #0 wird dasjenige zur öffentlichen Kenntniß gebracht, was hierüber ziemlich verläßliche Kundschasts-Nachrichten geben :
„Am 4. Mai rückte Görgey auf der ofner Seite vor, besehte den Blocks - und Schwabenberg, rückte in Ofen bis zum Bomben=4 plaß. General-Major Henpi nahm die Aufforderung pur Capitu« lation nicht an, und entwickelte ein so heftiges Feuer, daß sich die Insurgenten zurückziehen mußten. Am selben Abend bombardirte ex
. auch Pesth, von wo aus auf die K. Truppen mehrere Schüsse fielen z hier= dur erschreckt, hielten sich die Insurgenten mehrere Tage passiy und s{lugen eine Brücke bei der Jusel Csepel, Am 9ten begannen die Ungarn ernster von den Bergen die Festung zu beschießen, in Solge dessen am 10ten Morgens" von 5 bis 7 Uhr Pesth heftiger bombardirt wurde, wo auch eiu Haus in Brand gesteckt wurde. Am heftigsten war sodaun das dritte Bombardement der Stadt Pesth am 13ten Abends 7 Uhr, wo auch mittelst Raketen mehrere Häuser zerstört wurden, Am 47ten Nachts 10 Uhr wurde zum ersten Male gestürmt, wo an manchen Stellen die Jusurgenten die Wälle erreichten, aber mit großem Verluste von 4— 500 Todten zurückgeschlagen wurden. Den zweiten Sturm wagten fie am 19ten Nachts 11 Uhr, wo sie nicht einmgl diíe älle erreiten, und ebenfalls ‘mehrere ' 100 Todte hatten. sie den dritten Sturm am 2Wsten Abends 11 Uhr, und Uten um 6 Uhr Morgens am 21, Mai l. F, mit großer Uebermacht die Festung. Nach Erstürmung fand man“ den Obersten von Cecéopieri-Jnfanterie todt, und den General-Major Henpi an drei shweren Wunden noch lebend. Alle Offiziere der Kroaten und Gräuzer wurden ohne Erbarmen »lrveraedials
einzelne Häuser, wo man auf Offiziere Dae machte, geplündert. Der Major der Gränzer, der mit ungefähr 200 Mann den Brückenkopf hielt, gab Befehl, als ex die Erstürmung der Festung und das
‘sident sie abermals räumen lassen mußtez war,
Endlich wagten
tz das Schloß und
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Herandringen der Rebellen sah, selben in die bf zu sprengen, als
ih nicht Folge. geleistet wurde, zündete er selbst. die Miene, doch
explodirte. das Pulver zur s Oeffnung. und zermalmte den ajor, ohne der: Brück Schaden zuzufügen. Der- Verlust. der Un-
garn wurde bei diesem Sturme auf 250. Mann und 40. Offiziere
gens Jn Ofen kommandirte. Görgey im Ganzen 30,000 an.
Bayern. München, 24: Mai. (N: Mün ch. Z.) Die Kams=, mer der Abgeordneten war auf heute 11 Uhr zu elner Sißung zu- satmenbec Auf der Tagesordnung stand die Abstimmung über die. Frage in. Betreff der Abgeordneten aus der Pfalz. Dicse
elbst waren. nit zugegen, Als nun wirklih zur Abstimmung ge= éhritten werden sollte, fragte. der Abgeordnete Dr, Rubner, ob der Präsident. auf dem von ihm gestern eingeschlagenen Verfahren, die Pfälzer vou der Wstipung aus Aiiesen beharre. Auf die Antwort des Präsidenten, daß kein Grund zu einer Aendexung sei= nes. Soli ges vorliege, erklärt Dr. Rubner, in diesem Falle habe er im Namen. der Unken und des linken Centrums den Ent= {luß kundzugeben, daß auch sie keinen Antheil an den Berathun= gen, oder Abstimmungen der Kammer. nehmen können, so lange diese Ausschließung fortdauere. Als darauf sämmtliche Mitglieder dicser beiden Fractionen den Saal verließen, wicderholte sich von Seiten der Gallerieen der nämliche Skandal, wie Sestern, so daß der Prá-= achdem dies. geschehen sprach dex Präsident an den zurückgebliebenen Theil der Versammlung (Centrum und Rechte) in einigen Worten ciu Fest-= halten an. der Ansicht aus, daß cs gelingen werde, die Leidenschaf- ten zu beruhigen. und doch noch -mit der Zeit einen“ Auëgang àus dieser verwickelten Lage zu finden. Hiermit {loß er die Sißung. München, 25, Mai. Die N. Münch. Z. meldet: „Wir
‘ vernehmen aus sicherer Quelle, daß, in diesem Augcnblicke bereits : starke. Me, e, Truppen-Abtheilungen aus Italien nach Vorarl= | berg auf dem ; ] | D der, vorläufigen Stärke von 10,000 Mann zusammengezogen ; sein wird. ' diese. Truppen-Concentxatioucn. Oesterreichs durch die jüngsten Er=
tarsche sind, wo. in wenigen Tagen s{en ein Corps Wir glauben uicht zu irren in. der Annahme, daß
cignisse, in Südwest-Deutschland. hervorgerufen, und daß Oesterreich bereit ist, nöthigenfalls. das. ganze, Gewicht seiner Macht für. die
Aufrechthaltung. oder Wiederhers ‘lung der geschlihen Ordnung, : dg. wo. sie bereits gestört odex unzgestoßen ist, in die Wagschale zu
legen. Oesterreich - bethätigt so aufs neue scinen bestimmt. ausge=. sprochencn Entschluß, sich nicht aus Deutschland verdrängen zu lassen, so wie. seine Bercitwilligkeit, auch seinen Pflichten als Glied
des deutschen Bundes. in vollstem Maße nachzukommen.“
Müúüncheu, 26. Mai. (Bayer. Bl.) Man behauptet heute in. militairischen Kreisen, daß: der Kriegs=Minister von Lesuire zu=
| rückzutreten beabsichtige, und. nennt; den scit einigen Tagen hiex. an= | wesendcn General-Majox- vou Flotow als. dessen Nachfolger.
Sáänuntliche Minister haben diesen Mittag einer Sißung des Staats = Raths: beigewohnt, in welcher die deutsche Verfassungs=- Angelegenheit Gegenstand der Berathung. und Beschlußfassung wax.
Bon den. Abgeoxdneten der Pfalz sind dermalen nur noch. sechs in unserex Stadt, diese: aber werden unter allen Verhältnissen hier bleiben, während. einige andere ihrer Kollegen im Laufe der näch=- sten Woche schon hierher zurückehren wollen, Schülex und Kolb. sollen nicht. nach der Pfalz, sondern zur National - Versammlung nach Frankfurt abgereist sein.
Württemberg. Stuttgart, 26. Mai. (Schw. M.) Das Ministerium hat nachstehende Ansprache èxlassen: „An das württember=
i att Bolk!- Am- Pfingstmontag- soll- in Reutlingen- eine. Bolls-Ver=
ammlung, gedatten werden, Will man, einem allgemein verbreiteten
Gerüchte Glauben senken, so beabsG rat der Landes - Ausschuß in
Stuttgart, welchem, in Folge seiner öffentlichen Rührigkeit, Viele cine offizielle Eigenschaft beilegen, obgleich er nichts ist, aks éine Privat = Gesellschast, aus: Rcutlingen ein zweites Offenburg zu machen. Nach den O der Einen soll in. jener Stadt die württembergische Republik ausgerufen, nah den Behauptungen der Anderen wenigstens der Beschluß. gefaßt werden, die Regierung zu zwingen, sich. mit der hagdischen Regentschaft in ein Schuß=- und Trubbündniß einzulassen und, wenn ste uicht nachgebe, sie ab{u- seßen und eine provisorische Regierung. zu errihten. Ob und in- wieweit diese Gerüchte begründet sind, mag dahin. gestellt bleiben. Da wir indessen wissen, daß es in Württemberg eine. Partei giebt, welche mit der provisorishen Regierung in Vaden Verbindungen unterhält, da uns ferner bekannt ist, daß nicht Wenige von der württembergischen Regierung verlangen, sie solle zum Behufe der Durchführung der Reichsverfassung sich au die Spiße ciner bewaff= neten Propaganda stellen, uud da wir vermuthen müssen, daß di se Gegenstände jedenfalls bei der bevorstehenden Versammlung in Reut- lingen zur Sprache kommen werden, fo glauben wir uns hierüber öffentlich äußern zu müssen. Wenn wir diesen Schritt thun, wenn wir namentlich die“ Theilnehmer an der Versammlung vor extremen Maßregeln warnen zu müssen glauben, so werden wir uns wohl bei der großen Mehrzahl des württembergischen Volks nicht dem Verdachte auéseßen, als geschehe es, um im Besiße unserer Stel= len zu bleiben. Fürwahr, wir gönnen sie Jedem besser, als uns selbst! Unser Mahnruf ertönt, um Unglück vom Vaterlande abzuwenden. Wir nehmen Umgang von der Art und Weise, wie die jet ige Regierung in Vaden entstanden ist, Wir sehen davon ab, daß man der württembergischen Regierung nicht zumuthen kann, dem badischen Regentschafts - Ausschusse cin Bündniß anzutragen, aber wir machen geltend, daß es, nah unserer Ueberzeugung, dem
‘leßteren um Durchführung der deutschen Reichsverfassung keiues-
weges zu thun ist, weil er mehrere wesentliche Bestimmungen der Rcichsverfassung verleßtz wir machen geltend, daß ein Bündniß, wie es verlangt wird, ‘nach §. 9 der Roichsverfassung ungültig ist z wir machen ferner geltend, daß, wenn die Ordnung in Baden gae-
stört oder dasselbe angegriffen wird, nah den klaren Bestimmungen |
der §8. 053, 04, 595, 96 der Reichsverfassung ein Einschreiten nur der Reichsgewalt zusteht, Diese Reichsgewalt bildet zur Zeit noch die von der deutschen National = Versammlung eingejebte proviso- rishe Centralgewalt zu Frankfurt, und wenn wir auch leider zuge- ben müssen, daß diese für Durchführung der Reichsverfassung nicht thätig ist, so dürfen wir uns doch niht verhehlen, daß es bis jept- keine andere Gewalt giebt, welcher das Recht des Voll-= zugs in deutschen, das Reich betreffenden Angelegenheiten zusteht. So lange sie daher nichts Verfcssungswidriges von uns verlangt, müssen wir ihr gehorchen. Bis jebt hät fie ein verfassungswidriges Ansinnen an uns nicht gestellt. Denn indem sie die Aufstellung eines württembergischen Truppencorps an unferer Gränze und zum Schuße einer deutschen Reichsfestun angeordnet, hat sie den Kreis ihrer verfassungsmäßigen Rechte niht überschritten. Wix selbst sind auch weit entfernt, uns in die inneren Angelegenheiten Badens mischen zu wollen, Die strenge Bewachung * unscrer Gränze aber halten wir für nothwendig, weil dieselbe von badischen Bewaffneten schon einigemal verlept worden is, und weil der Plan besteht, bewaf- nete Freischaaren aus Baden ins ürttembergishe zu werfen, und mit Hülfe dieser in Württemberg denselben Zustand herbeizuführen,
Jünglinge nnd Männer, welche für die deutsche Einheit und Frei- heit begeistert sind, dirsen Gütern. gern jedes Opfer bringen, und wir anerkennen, daß es. die Pflicht der deutshen Regierungen ist, da wo jene. Güter ernstlich bedroht sind, zum Schuße dersclben das Mögliche einzuseßenz allein wenn wir uns mit Baden und, wie weiter verlangt wird, auch mit Rheinbayern in ein Schuß= und Trußbündniß einla#scn würden, so läge hierin offenbar eine Kriegserklä- rung gegen Bayern, und- gegen alle. diejenigen Staaten, welche den gegenwärtigen Zustand in Baden nicht für. cinen geseßlichen halten. Und welche Kräfte stünden uns. zu Führung eines so furchtbaren Bürgerkrieges zu Gebot? Da. die übrigen Staaten, welche. die Reichs-Verfassung anerkannt haben, theils wegen. ihrer geographi=. hen Lage, theils wegen anderer Verhältnisse, an cinem solchen Bunde zuverlässig keinen Theil nehmen würden, \o stünden Würt- temberg, Baden, Rheinbayern gegen Preußen, Bayern, Hanncver, Sachsen, vielleicht auch Oesterrei, also etwa 4 Millionen gegen wenigstens, 30, Nimmt man nun. auch cine beträchtliche Zahl von Freischaaren und. particlle Aufstände in einzelnen derjenigen: Länder, mit denen wir den Krieg zu führen hât!en, in Nechnung, so darf man doch: nicht übersehen, daß der projektirte Bund innerhalb. seines Scheßes gleichfalls. seine mä{htigen Gegner haben wúrde, Wie fönnten wir daher dem württembergischen Volke zumuthen, für- eine Sache, deren ungünstiger Erfolg kaum zweifelhaft scin könute, an Menschen und Geld. so unermeßliche Opfer zu bringen, und zwar zu ciner Zeit, wo die öffentlichen, wie Privatkassen, kaum zu Bestrei- tung des nothwendigen Aufwaudes hinreichen, wo Handel und Ge- werbe dauiederliegen, wo der Kredit fast auf nichts herabgesunken ist? Man wende. nicht ein, das verlangte Bündniß sei lediglich cin Akt der Klugheit, denn wenn die Erhebungen in Baden und Rheinbayern unterdrückt seien, komme die Reihe an Württemberg. Würtlemberg gicbt keine Veranlassung- zu einer feindlichen Behandlung; Was man daher auch. von dex Politik mancher Kabinette halten mag, cine, Gewaltthat, welhe niht einmal den Schein eiucs. Rechtes fur sich. hat, wird. nicht zu befürchten sein. Träte sie aber wider Er=. warten eiu, — nun, dann würden wir mit Gott unser gutes Recht zu. verlheidigen suchen, und dann hätten wix jedenfalls. die Gewißhcit, daß Bürger und Soldat im Kamvfe für das Vaterland von denselben Geiste beseclt fein würden. Man hält uns entgegen, die Stimmung für ein Bünd- niß mit Baden und Rheinbayeru sei allgemein, das württembergi- sche Volk werde si für diese Sache wie Ein Maun. erheben. Wir zwcifeln an der Richtigkeit dieser Behauptung. Mögen politische Vereine, mag eine begcisterte Versammlung sich entschieden gegen unsere Ansicht erklären, — wenn wir in Städten und Dörfern die Stimmen der einzelnen. Bürger zählen, wenn wir namentlich die Gemeindebehörden fragen — die große Mehrzahl wird. unsere Be=. denken theilen. Auch gehen wir, wir. dürfen dicse Ueberzcugung aussprechen, bei der vorliegenden Frage Hand in Hand mit der großeu Mehrheit. der württembergischen Volksvéerireter, denn wenn die Kammer dcr Abgeordnetén eine andere Politik befolgt wissen wollte, so hätten wix bereits unsere Stellen niedergelegt. Wir erkflärcn. daher, daß wir einem Ansinnen, wodurch die Kraft des Volkes ohne entsprechenden Erfolg verzehrt werden müßte, unsere
Zustimmung nicht ertheilen könnten; denjenigen aber, welche etwa Gewalt zu brauchen gesonnen scin möchten, sagen wir, daß sie uns auf unserem Posten finden werden.
Wir brauchen zu unserer Rech!fertigung nicht darauf hinzuwcisen, was. wix. süx die Rcichsverfassung gethan haben, auch wird uns das württembergische Volk glauben, wenn wir versichern, es werde in kürzester Zeit nachfolgen, was von unserer Seite etwa noch fehlt;
aber Zumuthungen, welche mit unsercm Gewissen, ciner gesunden
Politik und unseren Pflichten -gegen das Vaterland im Widerspruche stehen, werden wir uimmermehr Folge geben, und wcnn sich, was wir“ jedoch kaum annehmen können, je Verblendete finden sollten, welchè dur: verbrecherische Versuche den Fricden des Landes stören würden, so mögen die Folgen eincs solchen Schritts auf ihre Háup= ter zurücfallen. Einer Regierung, welche die Geseße beachtet, wird
es in Stadt und Land, in den Reihen der Búürgerwehren, so wie im Heere, nicht an Verthecidigern fehlen, und wie sehr die wúrttem=
| bergische Regierung zunächst den Bürgern und Búrgerwehren
Stuttgarts und der Umgegend vertraut, hat sie durch Entfernung
des Militairs aus der Garnison Stuttgart an den Tag gelegt.
Wir sehen der Zukunft mit Ruhe und Entschicdenhcit entgegen.
Stuttgart, den 26. Mai 1849,
Römer. Roser. Duvernoy. Scch{midlin. Goppelt.“
Vaden. Karlsruhe, 27, Mai, Die Karlsr. Ztg. ent- hâlt nachstehende Erlasse: / Befanntmachung. Nach Ansicht des vom Landes-Ausschusse unterm 17. Mai 1849 er- lassenen Dekrcts, die Freilassung. dexr politischen Gefangenen bezreffend z in Erwägung, daß hierdurh nicht blos alle wegen sogenannter polis tischer Vergehen erlassenen Strafurtheile mit allen ihren geseglichen Folgen für aufgehoben, sondern auch alle wegen dergleihen Vergehen eingeleiteten Untersuchungen für niedergeschlagen exklärt sindz 7 in Erwägung, daß in dem jegigen Drange des Augenblicks nur durch die möglichste Einfachheit in dex Besorgung der öffentlichen Geschäfte den an uns gemachten Anforderungen eutsprocben wcrden kann, daher in den meisten Fällen die Verfügungen der regierenden Behörde nur durch öffent- liche Bekanntmachungen vollzogen werden können, wird verfügt: 1) Alle Beschlagnahmen auf das Vermögen flüchtiger, wegen politischer Vergehen angeklagter Bürger sind aufgehoben. 2) Alle Cautionen, welche für Freilassung aus dem Untersuchungs - Ver« hafte von solhen Angeschuldigten oder für dieselben Lon diittea Per- sonen geleistet worden siud, sollen foglefh zurückgegeben werden. * 3) Alle-diesfallsigen Untersuchungskosten sind niedergeschlagen und. dür- fen an die bereits Verurtheilten“ nicht angefördert werden, Vorstehendes ist von. allen denjenigen Beamten , welche es angeht, \o- gleich in Vollzug zu seyen. Karlsruhe, den 22. Mai 1849, é Die Vollziehungs - Behörde des Landes - Ausschusses. L, Brentano. Kriegsministerium. Im Namen des regierenden Landes - Ausschusses. An die sämmilichen Amtsbezirke des Mitteliheinkreises, Obcrrheinkreises und Scekreises. j E04 i
Da laut Dekret des regierenden Landes-Ausshu}es die Mobilmachung des ersten Aufgebotes , bestehend aus allen ledigen Männern und kinderck losen Wiitwern* vou 18 bis 30 Jahren, beschlossen ist, so bestimmt das Kriegêmiuisterium füx Baden, daß diese Mannschaft innerhalb zweimal 24 Stunden sich in den betreffeiden Bezirksstädten zu versammeln habe. Alle Gemzeindeu sind aufgefordert , bei Vermeidung der nqchtheiligen Folgen gegen die Zuwiderhandelnden , die bestimmte Mannschaft mit der noth- wendigen Kleidung zu versehen, alle vorräthigen Waffen (Schießgewehre und Sensen) der Mannschaft qrzugeben, und sie in die betreffende Bezirksstädt zu fenden. Die Bézirks -Kommissäre werden beauftragt, für die nöthigen Anstalten über die Einquartierung und Verpfleguig der in der Bezirksstadt und ben nächstgelegenen “Dörfern einzuquattierenden Wehrmänner Sorge zu tragen und die sämmtliche Mannschaft einem einzigen militgjrischen Oberanführer unterzuordnen, Der Civil-Kommissär des refp. Areftes P A alsdann sogleich eine Juspection in den verschiedenen Bezir L ei “Findet und auf den Vollzug der gegebenen Vorschriften strengstens a diesér in den
RúÚ ppl in. -
welcher in Baden derzeit der vorherschende is. Wir begreifen, wie
das Kriegs - Ministerium für nöthig, eine Zusammenziehung