1849 / 148 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ittlih““, und zugleich fügte er hinzu, bei ihm und den Uebrigen sei es Ho LE beschlossen gewesen, die weltliche LELRnA O Sins des

j d aus zu vernichten , obgleich i ayoRelisGan. EALEE E ¡ Dieser E:flärung wollten

Wir ín Eurer Versammlung erwähnen, damit Alle anerkennen, daß dieser

schen auf jede Art von Uns Genüge geleistet sei.

óse Wille niht aus Muthmaßung oder bloßem Ve dle lsände von Uns zugeschrieben wird, sondern d

Erdkreis frei und ofen ihn kundgegeben haben, obgleich die Scham fie "bátte A sollen, eine solche Erklärung von sich zu geben. Nicht

aber wollten diese, Menschen freiere Jnstitutionen, n Leitung der Verwaltnng. nicht vorsorglihe Auordnung

nur die weltliche Herrschaft und“Gewalt des päpstlichen

zerstören und vernichten, Und diesen ih.en Endzweck

es an ihnen lag, zur Ausführung durch jenen Beschluß der sogenannten rö- vou dem Wir nicht wissen, ob

mischen Constituente vom 9, Februar d. J,, sie mit größerer Ungerechtigkeit gegen die Rechte der die mit ihnen verbundene Freiheit der Ausübung des

oder zum größeren Nachtheil und Schaden der der päpstlichen Herrschaft Untergebenen beschlossen haben, die römischen Päpste seien de jure und de Mit nicht geringem Kummer ha- E. B., und das sc{merzt Uns vor der Mittelpunkt der katho-

sacto ihrer weltlichen Herrschaft entsegzt.

ben sol&e traurige Ereignisse Uns erfüllt, allen Dingen am meisten, daß die Stadt Rom, lischen Wahrheit und Einheit, die Lehrerin der Tugend das Treiben der Tag um Tag zu ihr hinströmenden

Stämmen, Völfern und Nationen als Urheberin so großen Unheils erscheint. Zedoch is es in dem so großen Schmerze Unscres Herzens Uns äußerst daß weitaus die größte Zahl des römischen

angenehm, versichern zu können, Volkes sowohl, als anderer Völker Unseres päpstlichen

gen Stuhle unwaudelbar anhangend, vor jenen nichtswürdigen Machinatio- nen zurüdcgeshaudeit, obwohl es Zuschauer so vicl trauriger Ereignisse war, gereichte Uns zum höchsten Troste die große Sorgfalt der Bischöfe tie mitten unter Gefahren und Schwierigkeiten aller Art die’ Pflichten i..res Amtes - zu erfüllen nicht } Tag mehr erniedrigt, vou welchen ihr Wort und Beispiel von tiesen Bewe- gungen und ruchlosen Absichten jener Partci zurückzubringen.

,„Înmitten diescs Kampfes und dieser Widerwärtigkeiten haben Wir Zeugniß können Wir uns geben so viel

Zugleich und der Geistlichkeit Unjerer päpstlichen Staaten,

adgelassen haben, die Völker durch

nichts vernachlässigt, —- dieses

vou Uns abhing, die Ordnung und die öffentlihe S

stellen. Lange vor den traurigen Ereignissen des November hatten Wir auf jede Weise gesucht, aus allen entfernten Provinzen, wo sie standen, die dcm Schweizettruppen nah Rom kommen zu _ Aber diese Maßiegel wurde nicht ausgeführtz ungeachtet Unseres ausdrlücklihen Willens wußten die Männer, welche im Monat Mai Unsere Dies is nicht Alles : vor dieser Zeit öffentlihe Oiudnung zu be-

Dienste des h, Stuhles ergebenen lassen.

Minister waren, dics zu ve:hindern, und auch später hatten Wir, um in Rom die wahren und die Frechheit der Aufrührerischen niederzuhalt

pen zu verschaffen gesucht z aber Gott ließ es zu, daß in Folge der Wechsel- fälle der Zeit und der menschlichen Dinge dicie Hülfe Uns ausblicb.

lich nah den düsteren Ereignissen des Monats Nove

durch Unser Schreiben vom 5, Januar

ten, die ihrem Fürsten geshworene Treue ten an der Erhaltung der Ordnung sowohl als des Ergebenheit gegen die gescebmäßige Regierung zu arbe

überdies Unseren Schweizertruppen, sich nach Rom zu begeben z

folgten dem Befehle nicht, da ihr Ober - Befehlshaber genheit weder aufrichtig, noch ehrenvoll benahm,

„Die Häupter der Empörung seßten unterdessen ihr Werk mit stets zu- nehmender Kühnheit und Gewaltsamlkeit fort z sie hörten nicht auf, Uns und

die, welche um uns waren, durch die gröbsten Beleidigungen zu zerfleischen z lehten Wege und in ihre Umtriebe Lehren bessercn Eingang in die arglosen*Seelen sich nicht, golteslästerlicherweise die Worte und liums zu mißbrauchen : als Schase verkleideten Von der anderen Seite } lischen Stuhles unterworsenen Völker , blicben waren, mit dem größten Rechte von Uns, daß den Gefahren, den Widerwärtigkeiten und Uebeln alle sie überhäuften. Und da es unter ihnen Einige giebt, als die (wenn auch unschuldige) Ursache ihrer großen geben Wir ihnen Folgendes zu bedenken. aus den apostolischen Stuhl erhoben wuden,

schrecklichsten Ve um die unwiss

und Unsere Anstrengungeu, sind die Kunstgriffe der Aufwiegler

Wir müssen daher hier wiederholen,

den ganzen Erdkreis erschüttert, muß man die Hand die Stimme desjenigen hören, Ungerechtigkeiien der Menschen zu strafen pflegt, damit den ‘Weg der Gerechtigkeit zurücfzukehren, hören, welche schlagenen Pfad verlassen und zum Herrn zuräcfehren ! hören, welche bei diesem beklagenswerthen Stande der ihren eigenen Vortheil befümmecrn, als um das Wohl

Gedeihen der katholischen Religion; mögen sie nicht vergessen , daß es dem

Menschen nichts hilst, wenn er auch die ganze Welt g Schaden litte an seiner Seele. Mögen selbst die Kirche hörenz mögen sie von Gott und mehr bestceben, ihr Gewissen von allem Schinuye genz mögen sie die Barmherzigkeit des Herrn anrufen ihm Tag für Tag mehr zu gefallen und ihm mit „Boll der heißen Wünsche, welche wir hier ausge nen wir nicht unterlassen, ciue eigene Warnung del an die zu richten, welche das Dekret, ster aller welilihen Macht beraubt worden indem sie behaupten , ‘daß es wunderbar geeignet sei, Heil der Kirche zu befördern, Vorher erklären

sucht vollkommen fremd. Aber die Pflicht Unseres

Bekanntmachungen.

Nothwendiger Verkauf.

Die im Bezirk des Königl, Land- uid Stadtgerichts zu Neustadt in Westpreußen, als Patrimonialgericht von Koliebken, und im Bezirk der Königl. Negierung zu Danzig gelegene Erbpachtsgerechtigkeit an dem Eisen- hammer- und Mahlmühlen-Grundstücke Koliebken Nr. 1, am Grenzfließ, deren Reinertrag von 952 Thlr, 27 Sgr. 3 Pf. zu 5 Prozent einen Taxwerth von 19,058 Thlr, T Jr. und zu 4 Prozent einen Taxwerth von 23,822

hlr. 21 Sgr, 3 Pf, gewährt, und worauf ein Erb- baGis-Kancn ron 133 Thlr. 10 Sgr, haftet, welcher, e Lt gerechnet, ein Kapital von 3333 Thlr. ] Ea arstellt, so daß der Werth der vorbezeichne-

en Erbpachts - Gerechtigkeit zu 5 Prozent veranschlagt

15,724 Thlr. 25 Sgr. und 20,489 Thlr, 11 Sgr, 3 Pf betrâct P S 49

am 14. September 418 orm, 10 Uh an hiesiger Gerichtsstelle in nothwen, s Os werden, hwendiger Subhastation ie Taxe und der neueste ot in Es in unserer Negistratur eingeseven E schein können Neustadt, den 9, Januar 1849, Königl, Land- und Stadtgericht,

[41]

E: ( v0 tuar Unsere eingeborenen Soldaten an die Pflicht, welche Religion und militairische Ehre zugleich ihnen auferleg- zu bewahren und aus allen Kräf-

hinüberzuzichen, um ihren falschen zu verschaffen, \cheuten sie Borschristen des h. Evange- sich die räuberishen Wölfe. vcrlangten die der weltlichen Hexrschast ded aposto- welche Uns unerschütterlich treu ge-

Von tem Augenblie an, wo Wir haben Unsere väterlichen Sorgen cu, wie Wir dies schon erklärt haben, keinen anderen Zweck gehabt, als dié Lage der Unserer päpstlichen Macht anvertrauten Völ- ker auf jede Weise zu verbessern. Wenn dieser Zweck nicht erreicht wurde, so j r Schuld daran; diese Aufwiegler , welche durch die Zulassung Gottes im Stande waren, ihre lange vorbereiteten und mit aller Geschicklichkeit menschlicher Bosheit verfolgten Pläne auszuführen, h l | was wir schon bei andercn Gelegen- heiten gesagt haben: in einem so großen und schrecklichen Sturme, der fast

welcher durch solche Geißel- die Sünden und

L | Mögen Jene daher diese Stimme sich von der Wahrheit entfernt habenz mögen sie den einge-

in Geduld das Heil erwarten, sich mehr

Beharrlichkeit zu dienen,

und einen besonderen Ta- wodurch der römische Oberxrie- ist, mit Beifall begrüßt haben,

/ : Wir laut und öffentlich, nicht Durst nach Herrschaft, nicht Hang zu weltlicher Macht Uns diese Worte einflößt; Wir sind durch Unsere Natur und Unseren Charakter jeder Herrsch- Amtes nöthigt Uns, mit

und Besißungen der ses heiligen &

Kirche abhän offenbar fals,

ün- tuhles

t, Diejenigen Perso

rdachte den Häuptern sie selbst vor dem | dere Fügung mehrere Christus, unser Herr , anvertraut hat, gerade

icht eine gedeihlichece | in der Herrschaft über die

en aller Art, sondern | er Stuhles angreifen,

brachten sie, so viel follte, welche

keinen unbedin eines anderen

römischen Kirche und apostolischen Amtes,

Willen des ft de: sie darin cinen Vorwand finden und Heiligkeit, durh | bindliche Kraft zu bestreiten.

Rudhlosen vor allen

Befehle uud Verfügungen des

Staates, dem heili-

päpstlihen Staaten so daß Wir selbs solche Berichte, icherheit wiederherzu- Wer weiß nicht, daß dic

tem Hasse gegen die katholische Wa

en, Uns andere Trup- } Seelen zu verderben, l wäre, die Heiligkeit der katholischen Xnd- mber erinnerten Wir | renz in dem Kirchenstaate sind mit Tempel ihres Schmuckes beraubt,

Gehorsams und der iten. Wir befahlen jedoch sie sich (bei dieser Gele- gen die Kirche, Kirchenstaate,

ende Menge auf ihre (Schl

Während in den

Wir sie von der Angst, r Art befreiten, welche welche Uns gleichsam Bedrängnisse ansehen,

Jahre bedeutend gesunken, so

eingenommen 5,966,725 Fl. 79

gegen 1845 von 532,270 Fl. 5 Gottes erkennen und | gegen 1844 cine Vermehrung v Zeiträumen, nur dex Monat “Februar eine Vermehrung von 15,2

sie sh beeilen, auf

Mögen auch Jene Dinge sich mehr um der Kirche und das | Jahre 1847 mit 1,643,903 Fl. 1,547,683 Fl. z;

e i 1 b 7 , p ( Me wirke, (ber Monat Juni mit nur 653,229

frommen Kinder ter

25 a In i beiden nat Februar die \{wäch{ste Fl. 77 Cts. und 1846 mit

der Sünde zu reini- und sich so bemühen,

sprochen haben, kön-

sl. 60 Cts, und im niger 1848: 112,635 Fl. 84.Ct nahme 2,495,349 Fl. 24 Cts. oder weniger 1848 1,079,608

die Freiheit und das daß

88 Cts, oder weniger 1848 1,1

S

[39] Nothwendiger Verkauf, feldmark zu Tempelburg belegene Grundstück Adelheids- höh, abgeshägt auf 23,308 Thlr, und 6 Pf., soll zu- folge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe am 3, August d. J., Vormitt. 11 Uhr,

in dem Lokale des unterzeichneten Kreisgerichts subhastirt „werden, Die etwanigen unbekannten Real-Prätendenten erden aufgefordert, ihre Ansprüche auf das Grundstück spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu ma- chen, widrigenfalls sie mit denselben unter Auferlegung eines ewigen Stillshweigens präkludirt werden.

Neustettin, den 21, April 1849,

Königliches Kreisgericht, 1]. Abtheilung.

für die Bewahrung der Einheit die g L zur vollfommcnen Erfü lishen Amtes erforderlich ist. Und e Völker, die Nationen und die Reiche, ten Gehorsam schenken würden, ürsten oder einer andere dem sie glauben fönnten, er sci nicht würden unaufhörlich im Zweifel und dem Argwohn zugänglich sein, da sie fürchten würden, daß der oberste Seeleuhirt se Fürsten, in dessen Gebiete er \ih befände, einrichtete, uad da

indi Mögen di die jept die Herren von Rom sind, selbst mit welcher Ehrsurht würden sie die Er

ihn der Macht cincs Fürsten odex einer sonders, wenn dieser Prinz oder diese Regierung mit dem römischen Staate befäude ? , Gegenwärtig sieht alle Welt, .aus wie zahlreichen und shweren Wunden die unbefleckte Braut Christi auf dem Boden des Kirchenstäates selbst blu- tet, welche Bande sie umstricken, welche h Aengsten ihr sihibares Oberhaupt nieder= edrüct is, Wer, in der That, sollte es; nicht wissen, daß alle Verbindung mit om und seiner Uns so theuren Geistiichkeit mit dem ganzen Epiékopate der gen Gläubigen Uns abgeschnitten if, worin blos von geistlichen und kirchlichen Angelegenheiten die Rede ist , nicht frei empfangen noch absenden können ? Stadt Rom, der erhabene Siy. der Kirche gegen- brüllender Thiere geworde

und mit den übri

wärtig, o des Schmerzes! ein Waid voll Menschen aus allen Nationen haben sie eingeno! Lehrer des sogenannten Kommunismus und

durch ih;e Neden als. ihre Schriften und dur ansteckender Jrrthümcr zu lehren und damit in Rom selbst, w Neligion befleckt und die unwandelbare

Die ganze Welt hat es erfah-

Richtschnur des Gla=bens verfälscht werde. y Frechheit der Kirche ihre Gü-

eine nur geringe Vermehxung zeigt. trug im verflossenen Jahre 11,870,933 die Civilreisenden 5,719,456 Fl. 184,751 Fl. 95 Cts. einbrachten

Gesammt =-= Einnahme 14,837,122 Fl.

namentlich die Verminderung im Jahre sondern dieselbe in 11 Monat 1848 hat

genommen 1,187,554 Fl. 4 Cts, und im Jahren 1847 und 1846 brachte der und zwar im Jahre 1847 mit 923,911 785,753 Fl. 31 Cts. tale der beiden Jahre 1848 uud 1847 gendes: Jm ersten Quartale 1848 wur

Das dem Gutsbesißer Hinze gehörige, auf der Stadt- j

914

heiligen Kirche zu beshüpen, so wie selbst, von der die Freiheit und das indem sie jenes Dekret preisen, so

allen Kräften in der weltlichen Macht des apostolischen Stuhles die Rechte

nen,

| e und unsinnige Behauptungen aufstellen, nicht, oder stellen sih an, als ob sie niht wüßten , der Vorsehung bei der Theilung des Königreiche und Fürstenthümer i die Sorge und die Leituúig seiner Kirche darum die weltliche

der

Kirche und

frei.

rden, um sein

antworte

{mad

Soz hrheit erfüllt!

ruchloser

ter, Einkünfte und Besißungen entrissen woden ;

die religiöse

Zwecken hingegeben, die Gott geweihten Jungfrauen verfolgt, die sromwsten und ausgezeichnelsten Geistlichen und andeli, Ketten belastet und getödtet, erhabene Bischöfe, sogar Kaidinäle, ihrer Heerde cutrissen und ins Gefängniß geworfen, } gegen die Rechte und die Freiheit derselben, sowohl im als da, wo sie oder ihres Gleichen Macht haben, begangen von denjenigen Männern, welche stets die Freiheit im Munde führen und immerdar versichery, ihr höchster Wunsch sei, ‘die höchste Gewalt des Pap- rleumdungen und die | stes jeden Zwanges ledig- und volllommen frei zu sehen.

Mönche

folgt.)

Eisenbahn - Verkehr.

Velgiscbhe Eisenbahnen. ahren von 1844 bis 1847 sih eine stete Zunahme in den Einnahmen gezeigt hat, ist dieselbe im verflossenen daß dieselbe gegen das Jahr 1844 Die Gesammt - Einnahme be=

l.

¿ Cts.

9 Cts., dage on 640,440

0 gl. 63

stärkste Einnahme brachle in jcdcm der lebten drei nat September, und zwar 1848 mit 1,309,978 Fl, 82 Cts, im

52 Cis., u

die {wächste dagegen zeigt im Jahre 1848 der Im Juni 1847 wurden ein- Juni 1846 1,226,440 Fl.

Fl.

s,; im zw und 1847 Fl,

06,572 [40]

buche de3

No. 5.

am 3, an ordent

|264] werden,

Geschäfts Lagerung

Posen,

anze und vollständige Freiheit genießen llung der Pflichten des obersten aposto- s is wirkli offenbar , daß die treuen kein volles Vertrauen haben und ihm

n Regierung unterworfen sähen, in- Die treuen Völker und Reiche

e Feinde der päpstlichen Herrschaft,

mahnungen, die Warnungen , die obcrsten Priesters entgegennehmen, wenn sie Regierun

ch Mittel jeter Art eine Menge zu verbreiten und“ alle Herzen und

215 Cts,, und die Militairreisenden , für Güter, Gepäck 2c. wurden Im Jahre 1847 betrug die 4 Cts., im Jahre 41846: 13,655,908 Fl. 82 Cts., im Jahre 1845: 12,403,204 Fl. 55 Cts. und im Jahre 1844 141,230,493 Fl, 31 Cts. ( Jahre 1848 eine Verminderung gegen das Jahr 1847 von 2,966,188

8l. 8 Cts, gegen das Jahr 1846 von 1,784,973 Fl. 86 Cts., und

1848 nicht in einzelnen _gegen denselben 1847

gegenübergestellt, erzielt Fol= den eingenommen 2,933,404 Jahre 1847 3,046,040 Fl. 44 Cts., oder we= citen Quartale 1848 Cin=

56 Cts. 1848 Einnahme 3,468,303 Fl. 21 Cts. und 1847 4,574,875 Fl. Fl. 67 Cts., und im vier-

alten Markte und den angränzenden Straßen. . L möglichst

die Freiheit díe- Heil der ganzen

wissen entweder daß durch eine beson- römischen Reiches in römische Oberhirt, dem | Jahren im des ergeben : Macht erhielt , “damit in seiner Wirksamkeit

wenn sie ihn der Gewalt | 17 Cts. ; 27 Cts.z schnittszahl

ine Handlungen nah dem | 2 Cts.

en Entscheidungen die ver- 70 Cts

n: mit welchem Vertrauen,

unterwerfen müßten, bi- ich längere Ziit im Kriege sehr umgeseßt.

volle Knechtschaft sie jeden

n ist ; nmen, Abtrünnize, -Keßper, ialismus , alle von größ- Sie béstreben sich, sowohl

haben.

enn dieses jemals möglich

man hat ihre erhabenstcn n Gebäude zu weltlict en

grausam mißhandclt, nit Dieses sind die Frevel ge- Für n

Stimmung, Kriegserkl

36 Cts., von welchen

gen. Es zeigt sih sona im

gen hat das Jahr. 1848 ] 6l.-65 Cts, Es hat en stattgefunden, denn

Cts.

ergeben. Die Jahre der Mo=

nd im Jahre 1845 mit

Mo-

Die vier Quar=

3,574,957 Fl. 80 Cts., z im dritten Quartale

steigerte.

Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Delipsch.

Das in der Provinz Sachsen und im Kreise Delibsch liegende Allodial - Rittergut Sausedliy , im Hypotheken-

Ober - Landesgerichts zu Naumburg Tom. I.

pag. 9 seq. eingetragen und abgeschäht auf

58,998 Thlr. 23 Sgr. 7% Pf.

zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserer S Ueratue einzusehenden Taxe, soll j Ÿ

ugust 1849, Vormittags 9 Uhr, lichèr Gerichtsstelle subhastirt werden,

Bekanntmachung.

Der diesjährige Frühjahrs-Wollmarkt in Posen wird an den Tagen vom 12, bis 14. J

uni c. abgehalten Die ‘Lagerung der Wolle geschieht auf ae

r zweckmäßige Einrichtungen zur Förderung des wird Sorge getragen werden.

Anweisungen zu Lagerstellen im Freien, so wie zur

auf dem Saale’ im Waagen - Gebäude ,. wer-

den bei der Rathswaage ausgegeben, -

den 26, Mai 1849, Der Magistrat.

ten Quartale 1848 3,641,247 Fl. 92 Cts., oder weniger 1848 667,370 Fl. 96 Cts. Es zeigt sich sona, daß die beiden mittleren ten Ausfall gegen 1847 Einnahme der lebten fün seine Ausdehnung erlangt hat, im Verhältniß zu den in diesen Betrieb befkndlichen Iahr 1844 Gesammt - Einnahme 11,230,493 Fl. 31 Cts., Durchschnittszahl der Kilometer 399, Einnahine pro Kilometer 20,090 Fl. 32 Cts.z Jahr 1845 - Einnahme 12,403,204 Fl. 55 Cts., Durchschnittszahl der Kilometer 999, Einnahme pro Kilometer 22,188 Sl. 20 Cts. ; Jahr 1846 Einnahme 13,655,908 Fl. 82 Cts., Durch= \chnittszahl der Kilometer 999, Jahr 1847 Einnahme 14,837,122 Fl. 4 Cts, Durch= schnittszahl der Kilometer Zahr 1848 Einnahme 11,870,933 Fl. 96 Cts., E Att N s ; s i f

s Übersteigt sonach die durhschnittlihe Einnahme pro Kilometer des Jahres 1848 die des Jahres 1844 um 1145 Fl.

namentlich württemberg.,

Preuß. und selten Abgeber. - s

Die Anlehensloose im Allgemeinen auch gedrückt, doch beschränkte sih nur der Hauptumsazß in badischen und kurhessischen Loosen, worin ansehnliche Posten umgeseßt worden sind. d erei 10Fl.-Loosen Mehreres zu 54 gemacht. Belgische und holländische Fonds waren gleichfalls im Fallen und folgten regelmäßig den Be= wegungen der einheimischen Börsen. :

Die spanische 3proz. Schuld variirte bei lebhaftem Handel zwi=

en 22% a 23! \

d Die Wechsel-Course sind seit meinem leßten Berichte im Fal= len, namentlich Paris, London anfangs flau, ichtige Wechsel hingegen fanden sich noch immer mehr Nehmer als Geber. Die Frage nah den Geldsorten hat auch nachge- lassen und sind etwas zurückgegangén. flüssig, Diskonto steht £ a £ %.

Umsterdam, 26. Mai. Woche viel Bewegung und ein erheb Staatspapieren statt; sich in Folge des Weichens der französischen Renten cine sehr matte welche bei den vor ein paar lichem Wege aus Paris erhaltenen beunruhigenden Berichien von

Tien Ministerwechsel und erheblichem Fall ver Fonds

so sehr überhand - nahm, daß fast zu jedem wurde, Aber nächsten Tages zeigte es sich schon, daß man sich stark übereilt hatte ‘und die Berichte bei weitem \o wie die Taubenpost gemeldet hatte; daher, sih die weggegebenen Fonds ten am Ende noch höhere Course wie vor Der meiste Umsaß fiel in holländischen und französischen Fonds vor, indem viele Spekulanten, erstere j Course der leßteren benußten; die von 485 wichenen holländischen Integrale fielen dabei folgter Reaction sind dieselben aber wieder bis 487 pCt, gestiegen z 3proz. wirkliche Schuld ging von 572 auf 56% pCt. zurück und er= reichte zuleßt wieder 5777 pCt.z 4proz. dito fiel von 763, auf 74; pCt., erholte sich aber nur bis 753 ten blieben verwichenen Montag 495 pCt., danah wurde wieder bis zu 485 pCt, bezahlt und nach einem abermaligen Rückfall zuleßt zu 484 pCt. abgenommen ; s5proz. alte russishe Obligationen bei Hope wurden von 1004 bis 994 pCt. zu= rüdgedrängt und kamen wieder bis 995 pCt. emporz 4proz. Certi= fifate erholten sich von 795 auf 804 Fonds fielen 5proz. wiener Metalliques von leßt ist aber wieder 69 pCt. angelegtz niedrigsten zu 35% und holten gestern wieder 363 Fonds waren diesem erheblichen Preiswechsel niht minder unter= worfen, vornehmlich die 3proz. binnenländischen Obligationen, von 235 bis auf 21% pCt. heruntergingen und am Ende wieder bis 225 pCt, stiegen; Ardoin - Obligationen gingen von 12% um 1 pCt. niedriger und schwankten seitdem zwischen 11; und 14% pCt. Ardoin-Coupons ließ man zu 7 a 7% pCt. tionen, von 27% auf 255 pCt, gewichen, L Für peruanische dito entstand auf günstige Nachrichten von London gestern lebhafte Frage,

Einnahme 2,973,876 Fl, 96 Cts. und 1847

Quartale den größ- egeben haben. Stellt man die Gesammt= f ahre, in welchen der Güterverkehr erst

Bahnstrecken, so würde Folgen=

Einnahme pro Kilometer 24,429 Fl.

599, Einnahme pro Kilometer U “i urch=- Einnahme pro Kilometer 21,236 Fl.

. Auswärige Börsen. Frankfurt a. M., 26. Mai. ; im Laufe dieser Woche nit unbedeutend, und ob leih die Zustände s{chwankend, Ï bahn-Actien p. Die à la baisse, indem die pfalz und die eingetro Geber als Neh

Die Börsengeschäfté waren

so wurde do ziemli viel in Fonds und Eisen-

comptant, wie auch auf kurze Lieferungs=-Termine,

Coursveränderungen blieben indessen immer mehr politischen Ereignisse in Baden, der Rhein= enen niedrigen. pariser Course viel mehr

mer am Markte L R E Namentlich sind von

österreichishen Fonds die Metalli

mánnische Obligationen, gedrüdckt

ten von Ungarn trugen viel zur In süddeu!lschen Obligationen

am Schlusse der Woche zeigte sich jedoch weniger Kauflu , und

badische und darmstädt. unter Notiz zu

iques, wiener Loose, so wie Beth- Aétoclèn3 die ungewissen Nachrich= lauheit dieser Effekten bei.

fanden täglich viele Umsäße statt,

haunov. Papiere sind begehrt, und man findet

Auch in fürstl. Vereins=

Wien, Mailand, Hamburg und Amsterdam. blieb am Schlusse wieder gesuchter.

Silbergeld fortwährend sehr

Am fiesigen Fondsmarkt fand diese icher Preiswechsel in fast allen

shon am Schluß der vorigen Woche 'zeigte

Tagen auf außergewöhn-

Preise losgeschlagen

arg nicht lauteten, die früheren Verkäufer eilten wiéder anzuschaffen, und muß= dieser Katastrophe anle-=

verkaufend, die gesunkenen schon auf 48 pCt. ge= auf 47 pCt., nah er=

pCt.; 3proz. - französische Ren- pCt. und Tages darauf 453,

pCt, Von den österreichischen

694 bis 67% pCt., zu- 2zproz. dito standen anm pCt. Spanische

welche

Portugiesische Obliga= galten gestern 265 pCt.

die deren Preis von 464 bis 47x pCt.

Köln-Minden-Thüringer Ver- bindungs-Eisenbahn- Gesellschaft.

Jn Gemäßheit der Bestimmungen des Geseßes vom 9. November 1843, Ge- sep-Sammlung S. 341 und weiter, brin- ¿agen wir hiermit zur öffentlichen Kennt- E SNPNniß, daß die Auflösun unserer E Se Eisenbahn-Gesellscha t in der am 2. Dezember v. J. stattgefundenen außerordentlichen General - Versammlung unserer Actionaire beschlossen worden is, Wir fordern zugleich alle diejenigen, welche an unsere Eisenbahn-Gesellschaft Forderungen oder son- stige Ansprüche zu haben vermeinen, auf, solche bei uns; und zwar spätestens innerhalb sechs Monaten, anzumel]- den, indem die Gläubiger, welche sih in der angegebe- nen frist niht melden, ihrer Rechte zu Gunsten der Gesellschaft verlustig gehen. j

Páderborn, den 19, Januar 1849,

Die Direction der Köln - Miñden - Thüringer Verbin- dungs - Eisenbahn - Gesellschaft. Delius,

[30b]

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Hessen und bei Nhein.

Das Abonnement beträgt:

4 Rthlr. - #4 Ja

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Alle Post-Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staatss Anzeigers :

Behren-Straße Ur. 57.

1

Me 148.

i Inhalt. Amtlicher S heil,

Bundes - Angelegenheiten. Frauk furt a, M. Verhandlungen der deutschen National - Versammlung, Tagesbefehl des General-Lieu-

tenants Peucker,

Oesterreich. Wien, Ankunft des Erzherzogs Franz Karl, Tele- graphische Depesche aus Warschau, Erklärung.

Baden. Karlsruhe, Erlasse, Mannheim.

Darmstadt,

Schleswig, Der Hauptmann yon Delius. A usland.

Fraukreich. Eröffnung der geseßgebenden Versammlung, Paris. Nachrichten aus Rom. Velgien, Brüssel, Der Großherzog von Baden.

Börsen- uud Handels -Nachrichteu.

Bekanntmachung.

Verkündigung des Kricgs- rechts.

Schleswig-Holstein.

Beilage.

Amtlicher Theil.

At i :

des Königs Majestät. h

Zu der durch Ew. Majestät Ler Verordnung vom 27sten v. M. bedingten Ausschreibung neuer ahlen für die zweite Kammer haben wir nicht schreiten können, ohne in ernste Erwägung zu ziehen, ob die Bestimmungen des Wahlgeseyes für die zweite Kammer vom 6ten und des Reglements vom 8. Dezember. v. J. den Anforderungen des Landes überall entsprechen, ob die durch Erfahrung geläuterte, öffentliche Meinung nit eine uähere Fest= stellung oder Abänderung einzelner Ausführungs - Vorschriften er= eischt. - ' u AN sind. dabei zu der Ueberzeugung gelangt, daß zur Lösung der Aufgabe, den wahrèn Bedürfnissen des Volkes - eine Kundge= bung dur die zweite- Kammer zu fichern und den Grundsay der

Gleichberehtigung aller Staatsbürger zu verwirklichen, die Umge -

staltung einiger jener Bestimmungen nothwendig is, und daß es namentli drei Punkte sind, auf welche dieselbe sih erstreden muß.

Einmal nämlich hat thatsächlich die Vorschrift der Leeunge- Urkunde, welche die E A S Guta an die Selbstständig eit knüpft, nicht gehörig zur Anwendung gebracht werden können, weil es an ‘einer geseblich feststehenden Definition des Begriffs der po= litischen Selbstständigkeit fehlt.

Um die Lücke auszufüllen, ist eine solche Begrisfs-Bestimmung erforderlich. Allein wir e Anstand. genommen, Ew. Majestät zu bitten, diesem Mangel sofort 1m Wege der uug abzu= helfen, weil wir der Ansicht sind, daß die Feststellung des Begriffs der Selbstständigkeit, ohne wesentliche Gefahr für die nächste Zu- kunft, um so mehr der geordneten Geseßgebung überlassen werden kann, als dieselbe sicher bemüht scin wird, sid, denjenigen Grund= säßen möglichst eng anzuschließen, welche in dieser Beziehung für den deutschen Bundesstaat zur definitiven Geltung gelangen werden. j i

Ferner sind die Vorschriften des Wahlgeseßes vom 6, Dezem- ber v. J., welche auf die Form der Stimmgebung sich beziehen, theils unvollständig, theils unzweckmäßig. Denn während die Ver- fassungs = Urkunde darüber keine Festsebungen enthält, {reibt für die Wahl der Abgeordneten der Artikel 10 des Wahlgeseßes zwar vor, daß dieselbe durch L Stimmzettel bewirkt wer- den soll, allein nur nach Analogie dieser Bestimmung is bisher auch bei den Wahlen der Wahlmänner mit Zetteln gestimmt worden, In beiden Fällen darf nah unserem pflichtmäßigen Dafürhalten die

eheime Abstimmung nit ferner zur Anwendung kommen. Sie eht im Widerspruch mit der in ‘allen übrigen Zweigen des Staats= lebens laut und mit Recht geforderten Oeffentlichkeit, sie verhüllt den so bedeutungsvollen Wahlakt mit einem Schleier, unter welchem alle die Bestrebungen, welche das Licht zu scheuen

aben, sih verbergen können, wogegen die öffentliche Stimmgebung l da Erfolg hat, daß man die abgegebene Wahlstimme als das Re-

sultat selbstständiger Ueberzeugung betraten kann. Daher wird die öffentliche Abstimmung von allen denen gewünscht und angestrebt, welche die constitutionelle Monarchie dauernd begründen und davon das verderbliche Spiel politischer Leidenschaften und Intriguen fern

alten wollen, : Y darf dem Volke die Oeffentlichkeit nicht

Auch in diesem Punkte f länger. vorenthalten bleiben; wir haben das Prinzip derselben in

der Verordnung ausgesprochen und werden die Festseßungen Über die Modalitäten der Ausführung in das Reglement ausnehmen. Dabei eine Form zu finden, welche denjenigen Urwählern, die, als Landwehrmänner dem Rufe zu den Waffen folgend, ihren Wohnsiß zeitweise“ verlassen mußten, die Möglichkeit der Theilnahme an den Wahlen ihres Heimats - Bezirks gewährt, i eine gebieterische For- derung der Billigkeit und des Rechts, welcher bereits in den Be= schlüssen der deutschen National = Ver ammlung entsprochen ist; Und gleiche Rehts=- und Billigkeits - Rülsichten erheischen, daß der Begriff des Au enthaltsortes der Sra nen in einer Weise bestimmt werde, welche den besonderen Verhä tnissen des stehenden Heeres entspricht.

Drittens endlich hat es sich als innere Unwahrheit und des= halb als einen Keim großer Gefahren erwiesen, daß bisher die Stimmen aller Urwähler ohne Unterscheidung zusammengezählt wor= den find und in ganz gleichem Verhältnisse zum Resultate der Wah=

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len beigetragen haben. Diese scheinbare Gleichheit is in der That eine Ungleichheit und Ungerechtigkeitz sie bietet keine Bürgschaft da- für, daß die verschiedenen Interessen des Wahlbezirkes in der Kör- perschaft der Wahlmänner verhältnißmäßig vertreten werden. Bei Zusicherung des allgemeinen Stimmrechts konnte es nicht die Absicht sein, die Entscheidung der großen politischen und sozialen Fragen in die Hand Aller zu gleichen Rechten zu legen, auf diese Art das numerische Ueber midt als das Bestimmende hinzustellen und dem unrichtig aufge ndtin Prinzipe der Gleichberechtigung zu Gefallen, eine gerechte und einsichtige Geseßgebung unmöglich zu machen. Die Verfassungs - Urkunde verhindert nicht, daß bei Aus= bung des Wahlrechts diejenigen zusammentreten, welche gleiche Lebensweise und gleihe Bedürfnisse zu gleiher Anschauung und gleichen Wünschen verbinden. Sie sichert jedem selbstständigen Preußen eine Theilnahme an den politischen Rechten, ohne den Grundsag umzustoßen, daß dieselbe nur nach den gegenüberstehenden Pflichten bemessen werden könnez sie steht mit der lauten Forderung der verhältnißmäßigen Vertretung der einzelnen Elemente des Staats- lebens nit im Widerspru, und will den Gleiß, den Besiß und m Intelligenz nicht dem Uebergewichte der Kopfzahl- zum Opfer ringen. Daß aber die wahre Stimme des Volkes schon in der nächsten zweiten . Kammer ihren Ausdruck finde , ist um so nothwendiger, je bedeutungsvoller die gesebgeberishe Aufgabe derselben sein wird, je a die Zustände der Gegenwart sind. Eine Aenderung des Wahlgeseßes in dieset Béziehung kann ohne Gefahr für das Gemeinwohl nicht länger ausgeseßt werden, und deshalb glauben Ew. Majestät wir die im: Entwurfe der Verordnung enthaltenen Bestimmungen ehrfurhtsvoll empfehlen zu müssen. Unser Vorschlag verwirklicht nicht die in der Anmerkung zum §. 67 der Verfas= sungs-Urkunde der Revision vorbehaltene Klassen-Vertretung. Das gleiche Interesse der einzelnen Bevölkerungsschichten tritt äußerlich niht \o erkennbar hervor, als es innerlich tief begründet ist, und die Bemessung des Verhältnisses der Berechtigungen zu einander E eine so \{wierige, daß wir es nicht unternehmen mochten, Ew.

ajestät zu rathen, darüber im Wege der Verordnun Gestsebung zu treffen. Wir haben uns ‘vemnach an das einfachste äußerliche Kennzeichen jener Verhältnisse, die Betheiligung bei der Steuerzah= lung, gehalten. Judem nur drci Abtheilungen der Wähler gebildet sind, haben wir der Association der Intéreffèn einen weiten Spielraum

elassen und auf die eigenthümlichen Verhältnisse jedes Orts und jeder - Gegrad dadur geblhrenve Rüefficht genommen, ‘daß Dke Abtheilungen in jeder Gemeinde, oder * jedem aus mehréren Gemeinden zusam= mengesebten Wahlbezirke, je nach dem Steuerquantum, welches sie aufbringen, und nicht nach demselben bestimmten: Steuersabe für den ganzen Staat gebildet werden sollen. z

Es bleibt der ferneren politishen Entwickelung überlassen, der

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preußische ist, daß sie die hohe Bedeutung des Moments richtig erkennen und

mit patriotischer Hingebung eine Angelegenheit au affe

welcher die wichtigsten Interessen Preußens und Deutschlands un-

trennbar verbunden sind.

lebendigen Einigung einerseits und der daraus enispringenden Son=- derung andererseits einen entsprechenden 2 pad Ausdruck zu geben. Gegenüber dem dringenden Bedürfniß aber durfte Ew. Kö= nigliche Majestät Regierung nicht Anstand nehmen, den Weg anzu= bahnen, -auf welchem allein die Gleichberechtigung eine Wahrheit werden kann. : ;

Gestügt auf das Ürtheil und die Wünsche der Besonnenen und- Wohlgesinnten im Lande, durchdrungen von der festen Ueberzeugung, daß der Staat durch Ausführung der Wahlen in der bisherigen Art nicht nohmals gefährlichen Schwankungen ausgeseßt werden darf, sehen wir den lebhaften Angriffen, welche den von uns bean-= tragten Veränderungen des Wahlausführungsgeseßes nicht fehlen werden, mit Ruhe entgegen. Wir übernehmen mit voller Zuver= sicht die Verantwortlichkeit , Ew. Majestät unterthänigst zu bitten, auf Grund des Art. 105 der Verfassungs-Urkunde anliegende Ver= ordnung über das Wahlverfahren zu erlassen, weil wir die sichere Hoffnung hegen, daß es auf diesem Wege gelingen „wird, einen sehnlihen Wunsch aller Vaterlandsfreunde seiner Erfüllung ent- gegenzuführen, den Wunsch, endlich zu geordneten Zuständen, vor Allem zu einer Volksvertretung zu gelangen, die den wahrhaft constitutionellen Anforderungen der Bevölkerung entspricht, indem sie au innerhalb des Kreises der zweiten Kammer den einzelnen Volksschichten denjenigen Einfluß gestattet, welcher zu ihrer wirk- lichen Bedeutung im Staatsleben im richtigen Verhältniß steht.

Was nun den Zeitpunkt der neuen ahlen und der Zusam- menberufung der Kammern betrifft, \o ist es unser lebhafter Wunsch gewesen, die -in dieser Beziehung in der Verfafsungs-Urkunde vor- geschriebenen Fristen innezuhalten, und wir durften hoffen, daß uns dies, obwohl das von uns vorgeschlagene Wahlverfahren umfassende Vorarbeiten seitens der Behörden erheischt dennoch durch deren pflichtmäßige und angestrengte Mitwirkung gelingen würde.

Als wir jedoch im Begriff standen, Ew. Königlichen Majestät die Verordnung wegen Abänderung des Wahlverfahrens zur. Ge- nehmigung zu unterbreiten, erhob in einzelnen Theilen des Lan= des der Aufruhr. sein Haupt und lähmte nicht nur die zur Aus= führung des Wahlgeseßes unerläßliche Thätigkeit der geseplichen Behörden, sondern machte es überhaupt unmöglich, mit einer Ver-= ordnung hervorzutreten, welche inneren Grieden Und geseßlihe Ord= nung voraussezen muß, Jeßt, nachdem die Empörung überall im Jnlande niedergeworfen und das Ansehen der Hesehe wieder hergestellt is, sind wir zwar ents{lo}sen, die Wahlen . möglichst zu beeilen,. allein wir erachten uns auch für verpflichtet, offen auszu- sprechen, daß es thatsählich unmöglich ist, dieselben innerhalb der verfassungsmäßigen Fristen vornehmen zu lassen. Bei Ew, König= lichen Majestät tragen wir daher allerunterthänigst dahin an, durch Vollziehung der fernerweit anliegenden Verordnung vbestimmen zu wollen, daß der Zusammentritt der Wähler um ses Wochen über den verfassungsmäßigen Termin und dem entsprechend der Zusam= mentritt der zweiten Kammer gleichmäßig hinausgeschoben werde, was nach Art, 76 der Verfassungs -Urkunde die Folge i daß die Vertagung der ersten Kammer so lange n bis die zweite Kammer ihre Arbeiten wieder beginnt. Wir nehmen die mit diesem An=

haben wird,

darin zu wählen sind.

werden —, und als die durch

entlichen Kenntni 2 : ordert und in den Stand geseut sehen werden, Männer in die

1849.

uf uns, als wir uns der Hoffnung lit daß bis zum Zusammen-

tritt der Kammern die Leidenschaften, welche in vielen Gegenden

es Vaterlandes der deutschen Verfassungsfrage sich LeaE aben, einer pflichtgetreuen und besonnenen Erwägung gewichen sein die Umstände gebotene Hinausrückung es Wahltermins zugleich den Vortheil gewährt, daß inmittelst das eutsche Verfassungswerk, wie es dem Volke geboten wird, zur öf=- gelangt, und die Wähler demnach sich aufge=

zweite Kammer zu entsenden, von welchen zu erwarten

n werden, in

Berlin, den 29. Mai 1849. Das Staats-Ministerium.

Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. vonder Heydt. von Rabe, Simons. 7

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c.

verordnen in Ausführung der Artikel 67 bis 74 und auf Grund des Artikels 105 der Verfassungs -Urkunde, auf den Antrag Unse- rcs Staatsministeriums , daß statt des Wahlgeseßes für die Ab= Mes der zweiten Kammer vom 6. Dezember 1848 die nach-

olgenden näheren Bestimmungen n Anwendung zu bringen sind :

Die Abgeordnèten der zweiten Kammer werden von Wahle

männern in Wahlbezirken , die: Wahlmänner von den Urwählern in Urwahlbezirken gewählt.

S. 2. j “Die Ses der in jedem Regierungsbezirke zu wählenden Abge- ordneten weist das “anliegende T nach,

Die Bildung der Wahlbezirke ist nach Maßgabe der durch die lebten allgemeinen Zählungen ermittelten Bevölkerung von den Re- gierungen dergestalt zu bewirken, daß von jedem Wahlkörper min- destens zwei Abgeordnete zu wählen sind. Kreise, die zu verschie=- denen Regierungsbezirken gehören, können ausnahmsweise durch den Ober-Präsidenten zu einem Wahlbezirke vereinigt werden, wenn es L „der Lage und den sonstigen Verhältnissen der ersteren nöthig erscheint.

g. 4. Auf jede Vollzahl von 250 Seelen ist ein Wahlmann zu en.

g. 5. Gemeinden von weniger als 750 Seelen, so wie nit zu einer Gemeinde gehörende bewohnte Besißungen, werden von dem Land- rathe mit einer oder inehreren benachbarten Gemeinden zu einem

Urwahlbezirke vereinigt. s g. 0. Gemeinden von 1750 oder mehr als 1750 Seelen werden von ehrere Urwahlbezirke ge-

der Gemeinde - Verwaltungsbehörde in m theilt. Diese sind so einzurichten , daß höchstens 6 Wahlmänner

wähl

i S. 7. Die Urwahl = Bezirke müssen, \o weit es thunlich ist, so gebil det werden, daß die Zahl der in einem jeden derselben zu wählen- den Wahlmänner dur dreèi als ist.

F. 5. Jeder selbstständige Preuße, welcher das 24ste Lebensjahr vol- lendet und nicht den * Vollbesiß der bürgerlichen Rechte in Folge rehtsfräftigen rihterlichen Erkenntnisses verloren hat, ist in der Gemeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsiy oder Aufent=

7 hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht aus ófent- ichen Mitteln Neu erhält,

S. 9. Die Militairpersonen des stehenden Heeres und die Stamm- Manuschaften der Landwehr wählen an ihrem Standorte, obne Rücksicht darauf, wie lange sie sich an demselben vor der Wahl aufgehalten haben. Sie bilden, wenn sie in der Zahl von 750 Mann oder darüber zusammenstehen , einen oder mehrere besondere Wahlbezirke. Landwehrpflichtige, welche zur Zeit der Wahlen zum Dienste einberufen sind, wählen an dem Orte thres Aufenthaltes für ihren Heimaths = Bezirk. v :

§ Die Urwähler werden nah Maßgabe der von ihnen zu ent- rihtenden direkten Staatssteuern (Klassensteuer, Grundsteuer, Ge. werbesteuer) in 3 Abtheilungen geteilt, und zwar in der Art, daß auf jede Abtheilung ein Drittheil der Gesammtsumme der Steuer= beträge aller Urwähler fällt. Diese Gesammt -Summe wird berechnet : a) gemeindeweise, falls ‘die Gemeinde einen Urwahl - Bezirk für sich F oder in mehrere Urwahl - Bezirke getheilt

ist. (g. 6.) b) bezirksweise, falls der Urwahl = Bezirk aus mehreren Ge- meinden A N 4 (§. 5.) 1

S. 11.

Wo keine Klassensteuer erhoben wird, tritt für dieselbe zunächst die etwa in Gemäßheit der Verordnung vom 4. April 1848 anstatt der indirekten eingeführte direkte Staatssteuer ein.

Wo weder Klassensteuer, noch klassifizirte Steuer auf Grund der Verordnung vom 4. April 1848 erhoben wird, tritt an Stelle der Klassensteuer die in der Gemeinde zur Hebung kommende direkte Kommunalsteuer.

Wo auch eine solche ausnahmsweise .niht besteht, muß von der Gemeinde-Verwaltung nach den Grundsäßen der Klassensteuer-Ver=-

trage verbundene Verantwortlichkeit um so williger und zuversichtlicher

anlagung eine ungefähre Einschägung bewirkt und der Betrag aus-